Im Königlichen Opernhause wird morgen Richard Wagner’'s „Walküre“ unter Kapellmeister Dr. Muck's Leitung und in folgender Besetzung gegeben: Siegmund: Herr Sylva; Hunding: . Mödlinger; Wotan: Herr Betz; Sieglinde: Frau Pierson; Brünnhilde: Frau Sucher; Fricka: Frau Götze; Walküren: die Damen Hiedler, Rothauser, Weitz, Krainz, Reinl, Kopka, Varena.
Im Königlichen Schauspielhause gelangt morgen Richard Skowronnek's Lustspiel „Die kranke Zeit“ mit den Damen Schramm, Pepye, Conrad, von Mayburg, Hausner und den Herren Vollmer, Molenar, Hartmann und Heine in den Hauptrollen zur Aufführung.
Im Theater Unter den Linden bleibt die Lecocq'sche Operette „Angot“ bis inklusive Freitag auf dem Spielplan; der Operette folgt allabendlich das neu arrangierte Divertissement. Am Sonnabend gelangt in neuer Einstudierung das Ballet „Columbia“ zur Aufführung; den Abend leitet Offenbach's Operette „Die Schwätzerin von Saragossa“ ein. 1
Im VIII. Symphonie⸗Abend der Königlichen Kapelle, am 9. März, gelangt unter Felix Weingartner's Leitung als Gedächtnißfeier für Hector Berlioz (gestorben am 9. März 1869 zu — „Faust's Verdammniß“ zur Aufführung. Die Damen Hiedler, Egli, die Herren Sommer, Betz, Stammer und der Königliche Opernchor wirken darin mit. Herr Professor Klindworth hat seine deutsche “ des Werks der Königlichen Kapelle bereit⸗ willig zur Verfügung gestellt.
Im Saal Bechstein veranstaltet am 6. März, Abends 7 ½ Uhr, Frau H. von Barby ein Konzert zum Besten der Auguste Victoria⸗Krippe in Potsdam und des Kaiser Friedrich⸗ Kinderheims in Bornstedt. Professor Heinrich Barth und Arma Senkrah⸗Hofmann werden neben Frau von Barby darin mitwirken. Ihre Majestät die Kaiserin Friedrich sowie andere höchste und hohe Herrschaften haben Ihr persönliches Erscheinen zugesagt. Karten zum Preise von 5 bezw. 4 und 3 ℳ sind bei Bote u. Bock käuflich.
In dem am Mittwoch, den 4. März, Mittags 12 bis 1 Uhr, in der Marienkirche stattfindenden Orgel⸗Vortrag des Musik⸗ direktois Otto Dienel gelangen Kompositionen von Bach, Händel, Thiele, Haydn, Breidenstein, Guilmant und Dienel zur Aufführung. Mitwirkende sind Fräulein Elfrida Schramke, Herr Arthur Mönch und Herr Otto Heinrichs, welcher Letztere auf der „Alt⸗Schooß⸗ Violine⸗ geistliche Lieder spielen wird. Der Eintritt ist frei
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Dem bisherigen Direktor der Reichsdruckerei, Geheimen Ober⸗ Regierungs⸗Rath Busse wurde am 29. Februar von den Angehörigen der von ihm so lange und so verdienstvoll geleiteten Anstalt ein feierlicher Abschied bereitet. In dem an das Arbeitszimmer des Direktors anstoßenden Konferenzsaale, der mit Blumen und Blattpflanzen geschmückt war, versammelten sich die Ober⸗Beamten, die Betriebs⸗ und Verwaltungsbeamten, die Faktoren und Werkmeister und so viele Vertreter der Arbeiterschaft, als der Raum zu fassen ver⸗ mochte, zu einer “ Feier, die vom Gesangverein der Reichsdruckerei mit dem Vortrag von Abschiedsliedern eingeleitet und Phe wurde. In warm empfundener Rede widmete Postrath
ibelius, der Vertreter des Direktors, dem Scheidenden, namens des ge⸗ sammten Personals, Worte des Dankes und der Verehrung, hob dessen Verdienste um die glanzvolle Entwickelung der Reichsdruckerei hervor und leitete mit einer launigen Wendung zu der Schenkung über, welche die Angehörigen der Reichsdruckerei dem verehrten Chef ge⸗ stiftet hatten. Dieselbe besteht aus einem kunstvollen Album mit Ansichten von Innenräumen der Reichsdruckerei und mit den Photo⸗ graphien der Geschenkgeber. Nachdem das Hoch auf den Ge⸗ feierten verklungen war, ergriff Ober⸗Betriebsinspektor Hermsen das Wort, um noch besonders den Gefühlen der Angestellten des Betriebes Ausdruck zu geben. Namentlich betonte der Redner den Dank der Betheiligten für das in sie gesetzte Vertrauen, vermöge dessen es einem Jeden gestattet gewesen sei, seine Kräfte zum allgemeinen Besten frei zu entfalten. Die Rede gipfelte in dem Gelöbniß, auch ferner im Sinne des Scheidenden zu handeln durch treues Wirken für das Gedeihen der Reichsdruckerei. Nach einem Hoch auf die Reichsdruckerei hielt der Vorsitzende des Arbeiter⸗
ausschusses, Schriftsetzer Wagner, eine Ansprache, in welcher er im Namen der Arbeiterschaft noch besonders zum Ausdruck
brachte, wie auch von den Arbeitern das Scheiden des ge⸗ liebten Chefs bedauert werde, der dem zahlreichen Personal allezeit
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nicht nur ein wohlwollender und humaner Vorgesetzter, sondern mehr als das, ein Vater, gewesen sei. Außer dem Album wurde dem Gefeierten eine Denkmünze in Plaquetteform überreicht. Vom Graveur der Reichsdruckerei Schiller meisterhaft entworfen und ausgeführt, zeigt dieselbe auf der Vorderseite das wohlgelungene Reliefbild Busse's, auf der Rückseite das Wappen der Reichsdruckerei, den Reichsadler mit den Wahrzeichen der Buchdruckerkunst und der bildenden Kunst. Bewegt dankte Geheimer Rath Busse für alle diese Ehrungen. — Die schöne Feier, der seitens des Reichs⸗Postamts der Unter⸗Staatssekretär Dr. Fischer und der Kurator der Reichsdruckerei, Geheime Ober⸗Postrath Henne beiwohnten, hat die erfreuliche Ein⸗ tracht, welche zwischen den leitenden Beamten und dem Personal der Reichsdruckerei (über 1500 Köpfe) seit vielen Jahren besteht, aufs neue bestätigt.
In Gegenwart Ihrer Majestät der Kaiserin Friedrich fand, wie die „N. Allg. Ztg.“ berichtet, vorgestern Nachmittag im Fest⸗ saal des Rathhauses die Generalversammlung der Comités für Ferienkolonien des „Vereins für häusliche Gesundheitspflege“ tatt. Ihre Majestät wurde am Hauptportal von dem Ober⸗Bürger⸗ meister Zelle und dem Stadtrath Borchardt ehrfurchtsvoll begrüßt und geruhte aus der Hand des Fräulein Borchardt ein Bouquet aus Rosen und Maiglöckchen entgegenzunehmen. Auf der Treppe hatten acht junge Mädchen, welche die Kolberger Ferienkolonien mit trefflichem Erfolg besucht haben, Aufstellung genommen, um der Hohen Protektorin den Dank der Jugend in Gestalt duftiger Mai⸗ blumen darzubringen. In der oberen Rotunde empfing Direktor Schrader als Vorsitzender des Vereins für häusliche Gesundheitspflege
mit den Damen und Herren des Comités für Ferienkolonien Ihre
Majestät und geleitete Allerhöchstdieselbe nach dem festlichen Raum, in dem sich die Mitglieder der 242 Lokalcomités versammelt hatten. Als die Hohbe Frau den Saal betrat, sang ein Sängerchor, der aus etwa 300 Ferienkolonisten gebildet war, unter Leitung des Domchor⸗ Direktors Prüfer mit frischen Stimmen das Lied „Wem Gott will rechte Gunst erweisen“. Dann nahm Direktor Schrader das Wort, um der Hohen Protektorin den Dank der Versammlung für die warme Theilnahme auszusprechen, welche Allerhöchstdieselbe dem Werke der Ferienkolonien entgegengebracht habe. Einen allge⸗ meinen Bericht über die Ferienkolonien erstattete als Erster Vor⸗ sitzender des Comités der Stadtrath Borchardt: Während 1880, als das Werk begann, nur 108 Kinder ausgesendet werden konnten, waren 10 Jahre später schon 1006 Kinder in Vollkolonien und 1059 Kinder in Halbkolonien. Im letzten Jahre wurden 2000 Kinder in Voll⸗ und 1140 in Halbkolonien geschickt und dafür 105 000 ℳ aufgewendet. Das Vermögen ist von 75 000 auf 120 000 ℳ angewachsen; die Zahl der Lokalcomités, die 1880 131 betrugen, stieg 8 242, die Zahl der Vertrauensärzte, die sich in den Dienst der Sache gestellt, erhöhte sich von 83 auf 191. Mit Worten des Dankes für die aufopfernde Thätigkeit der Lokalcomités schloß der Redner. Ein Bild der Entwickelung im letzten Jahre entrollte die stellvertretende Vorsitzende des Comités, Frau Direktor Jessen: Leider könne das Comité auch jetzt noch bei weitem nicht allen Wünschen entsprechen. 9000 Kinder seien angemeldet worden, aber nur 3140 hätten berücksichtigt werden können. In lebendigen Farben schilderte die Rednerin den wohlthätigen Einfluß des Auf⸗ enthalts in den Kolonien, an der See und in den Soolbädern und wies darauf hin, wie man auch nach der Rückkehr die Kinder nicht aus den Augen lasse und, wo es nöthig sei, durch Zuwendung von Milch und Stärkungsmitteln die Kur fortgesetzt habe. Die Rednerin gedachte ferner der hochherzigen Schenkung des Herrn James Simon, welcher in Kolberg ein „Kaiser und Kaiserin Friedrich⸗Sommerheim“ errichtet habe, das über eine Soolquelle verfüge und nur fünf Minuten vom Strande entfernt liege. Nach der Rede folgte wieder Gesang. Als Schlußredner richtete der Zweite stellvertretende Vorsitzende des Comités, Direktor Gerstenberg, einen warmen Appell an die Versammlung, das Werk der werkthätigen Liebe weiter zu fördern. Mit einem Hoch auf die Hohe Protektorin, in das auch die Jugend begeistert einstimmte, schloß der Redner. Mit dem von einem Knabenchor vorgetragenen Liede „Deutschland, Deutsch⸗ land über Alles“ endete die Feier.
Am Sonnabend Abend fand im Kaiserhof das Jahresfestmahl der Alten Herren des Bonner Korps „Borusfia“ statt. Den Vorsitz führte der 110 Semester zählende Alters⸗Präsident, Wirkliche
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Geheime Ober⸗Regierungs⸗Rath und Regierungs⸗Präsident a. D.
von ö In dem großen Festsaal waren etwa hundert Alte Herren anwesend, unter ihnen Seine Hoheit der Herzog Ernst Günther zu Schleswig⸗Holstein, der Staats⸗Minister Graf zu Eulen⸗ burg, die Gesandten und Bevollmächtigten zum Bundesrath von Bayern und Sachsen, Graf von Lerchenfeld⸗Köfering und Graf von Hohenthal und Bergen, der Kommandeur des 1. Garde⸗Ulanen⸗Regi⸗ ments, Oberst⸗Lieutenant von der Schulenburg und Andere. Nach dem ersten allgemeinen Liede „So pünktlich zur Sekunde“ brachte der Präsident das Hoch auf Seine Majestät den Kaiser aus; auch wurde ein Be⸗ grüßungstelegramm an Seine Majestät abgesandt. Die aktiven Mitglieder aus Bonn waren durch eine Deputation vertreten; ein Mitglied der⸗ selben, Freiherr von Cramm, toastete auf die Alten Herren. Das Musikkorps des Garde⸗Kürassier⸗Regiments spielte heitere studentische Weisen bei dem Festmahl, das den fröhlichsten Verlauf nahm.
Die nächste Versammlung der „Militärischen Gesellschaft“ findet am Mittwoch, den 11. März, Abends 7 Uhr, in der Kriegs⸗ Akademie (Dorotheenstraße 58/59) statt. Den Vortrag bält Major Nieber, Kommandeur der Luftschiffer⸗Abtheilung, über „Zwecke und Ziele der militärischen Luftschiffahrt“.
Der Verein für die Geschichte Berlins hält am Sonn⸗ abend, den 7. März, Abends 7 ½ Uhr, im Rathhause (Zimmer Nr. 63, Eingang von der Jüdenstraße) seine 617. Versammlung ab. Auf der Tagesordnung steht die Fortsetzung der Berathung der ordentlichen Hauptversammlung vom 25. Januar und der Versammlung vom 22. Februar d. J. über den Entwurf der revidierten Statuten.
Die Allgemeine Gartenbau⸗Ausstellung 1897 zu Feier des 75 jäͤhrigen Bestehens des „Vereins zur Beförderung des Gartenbaues in den preußischen Staaten“ wird neuerer Bestimmung zufolge nicht vom 23. April bis 1. Mai, sondern, da dieser Termin zu nahe nach Ostern fällt, erst vom 28. April bis 9. Mai stattfinden. Benutzt für die Ausstellung wird der nördliche Theil des Treptower Parks. Zu diesem Zweck sollen der Pavillon der Stadt Berlin, die Chemiehalle und das Fischereigebäude der Gewerbe⸗Ausstellung stehen bleiben; außerdem wird noch der nöthige Raum im Freien gewährt. Mit Einstimmigkeit ist beschlossen worden, daß konkurrierende Aus⸗ steller nicht Preisrichter sein dürfen. Für Preise sind 50 000 ℳ bestimmt.
Für die Gruppe XXIII. der Berliner Gewerbe⸗Ausstel⸗ lung 1896, die Kolonial⸗Ausstellung, ist eine interessante Sen⸗ dung eingetroffen: Die Sammlung von Waffen, Hausgeräth und Industrieerzeugnissen aus Ost⸗Afrika, mit deren Anschaffung und Zu⸗ sammenstellung der bekannte Afrikaforscher Dr. Stuhlmann be⸗ auftragt war und welche einen hervorragenden Anziehungs⸗ punkt dieser Abtheilung bilden dürfte. Der Arbeits⸗Aus⸗ schuß der Kolonial⸗Ausstellung läßt ferner unter dem Namen „Kolonialhalle“ ein Gebäude errichten, in welchem alle zur Förderung des Interesses und Verständnisses für die Kolonial⸗ bestrebungen geeigneten Produkte, Gegenstände und Sammlungen Aufnahme finden sollen. Raum kann an Aussteller entweder kosten⸗ frei oder gegen Entrichtung eines Beitrags zu den Bau⸗ und sonstigen Kosten nach Belieben des Einzelnen abgegeben werden. Der Arbeits⸗ ausschuß, Schützenstraße 32, beantwortet alle einschlägigen Anfragen.
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Nach Schluß der Redaktion eingegangene Depeschen. 1
Oestrich, 2. März. (W. T. B.) Seine Majestät der Kaiser sandte der Wittwe des Generals von Stosch ein sehr herzliches Beileids⸗Telegramm, worin Seine Majestät der großen Verdienste des Verstorbenen, des Freundes Seines elterlichen Hauses, um die Armee und die Marine gedenkt.
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten Beilage.)
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e. 766 still heiter w still Nebel
1) Gestern Schnee und Regen. ²) Abends Schnee. ³) Nachts Schnee. ⁴) Gestern Schnee. ⁵) Nachts
3 wolkig
5 halb bed. 5 wolkig
4 bedeckt
3 bedeckt ¹) 3 wolkig²) 2 Dunst ³) 3 Schnee
3 wolkenlos 2 bedeckt
4 Regen
2 bedeckt
Anfang 7 ½ Uhr.
nfang 7 ½ Uhr.
œ ofeoecnmneh oU bobcoreeee
Uebersicht der Witterung.
Ein tiefes barometrisches Minimum liegt nord⸗ östlich von den Shetlands, einen Ausläufer südost⸗ wärts nach der südlichen Ostsee entsendend, während über Südweft⸗Europa der Luftdruck am höchsten ist. hafen Eine neue Depression scheint auf dem Ozean westlich 8 von Schottland heranzunahen. Bei leichten bis frischen vorwiegend westlichen Winden ist das Wetter in Deutschland mild und trübe, nur an der pommer⸗ schen Küste herrscht heitere Witterung; allenthalben
zu Kaiserslautern. Fortdauer der milden feuchten Hungerleider.
scheinlich. “ Deutsche Seewarte.
Königliche Schaunspiele. Dienstag: Opern⸗ haus. 57. Vorstellung. Die Walküre in 3 Akten Wagner. Dirigent: Kapellmeister Dr. Muck. Anfang 7 Uhr.
Schauspielhaus.
eit. Lusftspiel 2
kowronnek. In Scene gesetzt vom Ober⸗Regisseur Max Grube. Anfang 7 ½ Uhr.
Nittwoch: Opernhaus.
Text nach Wolfgang von Goethe’'s Faust, von Jules
ichel Carré. Ballet von Emil förster.
Graeb. (Faust: Sonnabend und Sonntag: Baumeister⸗Gast⸗
Kammersänger, als Gast.) Anfang 7 ½ Uhr. 8 Schauspielhaus. 6. spiel. Tragödie in 5 Aufzügen von Friedrich Hebbel.
Deutsches Theater. Dienstag: Liebelei. —
Donnerstag: Hamlet. 88
Berliner Theater. Male: Freund Fritz. Anfang 7 ½ Uhr.
Mittwoch: König Heinrich.
Donnerstag: König Heinrich.
Zum 250. Male: Madame Sans⸗Gene. Donnerstag: Comtesse Guckerl. Baier.
Residenz⸗Theater.
8 (Lautenburg. Dienstag: Hotel zum Freihafen. Ger [(L'Hôötel du Libr . Brandon.
Friedrich⸗Wilhelmstädtisches Theater. Chauffeestraße 25 — 26.
Dienstag: Mit großartiger Ausstattung an
ist Regen oder Schnee gefallen, am meisten, 14 mm, Kostümen, Dekorationen und Requisiten: Der
Theater. Mittwoch: Der Hungerleider.
63. Vorstellung. Die kranke
in 4 Aufzügen von Richard spielers Bernhard Baumeister.
Der Richter von Zalamea.
r Emil Götze, Königlicher 64. Vorstellung. Indith. Eine Hans Lange.
Der Richter von Zalamea.
: spi ig Ni bach. — Hierauf: Columbia. Ausstattungs⸗Ballet Mittwoch: Letztes Gastspiel von Hedwig Niemann von H. Regel, J. Hareiter. Musitk von Jofeph
Direktion: Sigmund
Gesang und Tanz in 1 Akt
Ausstattungs⸗Komödie mit Gesang Nacht.
Neues Theater. Schiffbauerdamm 4 a./5. Dienstag: Gastspiel des K. und K. Hof⸗Schau⸗ Zweiter Abend:
58. Vorstellung. Mar⸗ von Adolf Wilbrandt. Anfang 7 ½ Uhr.
1 1 28. ister⸗ „ varié“ für Piston von Hartmann Werner). garethe. Oper in 5 Akten von Charles Gounod. 1à “ Gast P (Herr )
Freitag: Baumeister⸗Gastspiel.
Montag: Abschieds⸗Vorstellung Baumeister
er den Linden. a TT11“ Angot, die Tochter e —— Vorher: Der zerbrochene Krug. Anfang 7 ½ Uhr. ne. Komische Oper in 3 Akten von Clair⸗ in heilungen mit den Ausstattungs⸗Diver⸗
Mittwoch: König Heinrich der Vierte. .ö Kening. deutsch von Anton tissements Weltstadtbilder! Dieses Stüc repra⸗
Langer. Musik von Ch. Lecocq. Dirigent: Herr
meister J. Reisinger. Anfang 7 ½ Uhr. 8. bee.e Fftee den in 3 Akten sammtvorstellung vereinigt. Anfang präzise Abends von Ch. Lecocqa. — Hierauf: Großes Ballet⸗ Divertissement, arrangiert vom
Lessing . Theater. Dienstag: Vorletztes Gast. J. Reisinger. spiel von Hedwig Niemann. Jungfer Immer⸗
1 8 von Saragossa. Komische Operette in 2 Akten 8 ö“ “ von Carl R- *n. Musik von Jacques Offen⸗ Verlobt: Frl. Elisabetb Scharlach mit Hrn.
Sonnabend, den 7. März: Die Schwätzerin
Adolph Ernst⸗Theater. Dienstag: Char⸗ ley’s Tante. Schwank in 3 Akten von Thomas
von Ed. Jacobson und Benno Jacobson. Musik von F. Roth. Anfang
7 ½ Uhr. Mittwoch: Dieselbe Vorstellung.
Bentral⸗Theater. Alte Jakobstraße Nr. 30. “ Dienstag: 888 Thomas a. G. Eine tolle Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags. * — * 6 8 roße Ausstattungsposse mit Gesang und Witterung bei auffrischenden westlichen Winden wahr⸗ und Ballet in 10 Bildern von Julius Keller und Tanz in 5 Bildern von Wilh. Mannstädt und Louis Herrmann, mit theilweiser Benutzung einer 2 Freund. Musil von Julius Einödshofer. 8
n
Idee des Mark Twain. Musik von Louis Roth. Scene gesetzt vom Direktor Richard Schultz.
In Scene gesetzt von Julius Fritzsche. Dirigent: Die Tanz⸗Arrangements vom Balletmeister Gund⸗ Herr Kapellmeister Winné. Anfang 7 ½ Uhr.
lach. Ansang 7 ½ Uhr. Mittwoch und folgende Tage: Eine tolle Nacht.
Konzerte. Konzert-Haus. Karl Meyder⸗Konzert.
Dienstag: Quv. „Das eherne Pferd“, Auber. Schauspiel in Maritana“, Wallace. „Ballgeschichten“, Walzer
3 Akten von Calderon de la Barca. Bearbeitet von Strauß. „Der Klosterbrüder heimliche Bur⸗
gunderprobe“ von Köhler. „de Beriot’s 7. Kir
D-dur für Violine von Wieniawski (Herr
Der Erb⸗ Carnier).
Birkus Renz. Karlstraße. Dienstag, Anfang präzise Abends 7 ½ Uhr: Novität! Lustige Blätter! . Novität! Eigens vom Direktor Franz Renz und dem Großherzoglich hessischen Hof⸗Balletmeister “ August Siems für Berlin komponierte, mit gänzlich Direktion: neuen technischen Apparaten und Beleuchtungs⸗
sentiert eine neue Eigenart und Spezialität des Zirkus Renz, indem es im Rahmen einer durch⸗
Kapellmeister Federmann. — Hierauf: Großes h . 3 8 . eführten Handlung sowohl alle circensischen Künste, Dienstag: Zum ersten Ballet⸗Divertissement, arrangiert vom Ballet⸗ erg auch 9 choreographischen und pankomimischen 8 8
Angot, die Darstellungen zu einer den Abend füllenden Ge⸗ 7 ½ Uhr. Preise der Plätze wie gewöhnlich.
Balletmeister Mittwoch und folgende Tage: Lustige Blätter!
Familien⸗Nachrichten.
Sec.⸗Lieut. Fritz von Bülow (Hamburg⸗Altona — Bahrenfeld). 1.
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Magistrats⸗Sekretär Franz Schultze (Friedenau). — Fn Tochter: Stadt⸗Baurath Max Ludewig (Homburg v. d. H.) — Hrn. Kreissekretär Salzwedel (Stuhm). — Hrn. Amtsrichter Semler (Berlin).
e Echange.) Schwank Tondon. NEE“ b FPohe Therterg hs Gestorben: Hr. Gutsbesitzer Simon Kammerhoff
in 3 Akten von Georges Feydeau, übersetzt und 3 1 sstis 2 l bearbeitet von Benno Jacobson. Anfang 7 ½ Uhr. Vorher: Die Bajazzi. Parodistische Posse mit
Mittwoch und folgende Tage: Hotel zum Frei⸗
(Meseberg). — Hi. Amtsvorsteher Carl Rosen⸗ berger (Stolz). — Verw. Fr. Baurath Lina Hammer, geb. Fraembs (Schweidnitz).
8 Verantwortlicher Redakteur: Siemenroth in Berlin. Verlag der Expedition (Scholz) in Berlin.
Anstalt Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32. Neun Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage). (382 ½)
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Berlin, Montag, den 2. März
Preußischer Landtag. Herrenhaus.
6. Sitzung vom 29. Februar 1896. “ Ueber den Beginn der Sitzung ist vorgestern berichtet
orden. 1 ur Berathung gelangt zunächst der Gesetzentwurf über das Grundbuchwesen und die Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen im Kreise Herzog⸗ L ha öt hh Fegelin g befürwortet einige unwesentliche Aende⸗ rungen des Entwurfs. “ 1“ 8 Justiz⸗Minister Schönstedt: Meine Herren! Bei dem Gange, den die Erörterung genommen hat, halte ich mich für berechtigt, schon in diesem Stadium namens der Staatsregierung das Einverständniß derselben mit den von der ommission vorgeschlagenen Abänderungen des Entwurfs zu erklären. Zweifelhaft könnte es sein, ob bezüglich des von dem Herrn Bericht⸗ erstatter zuletzt erwähnten Punktes es nicht sprachlich korrekter wäre, ein Wort zu ändern und den Satz: Wenn der Berechtigte zur Zeit des Antrags das siebenzigste Lebensjahr schon vollendet hat dahin zu ändern, daß man am Schlusse sagt: „vollendet haben würde“, weil es sich nur um eine bedingte Voraussetzung handelt, daß nämlich der Berechtigte, wenn er noch am Leben wäre, das 70. Lebens⸗ jahr schon hinter sich hätte. Vieleeicht wird der Herr Bericht⸗ erstatter esich damit einverstanden erklären, wenn eine derartige Aenderung vorgenommen würde. Im übrigen kann ich von meinem Standpunkt aus mich nur mit dem Vorschlag des Herrn Bericht⸗ erstatters einverstanden erklären, daß in eine eingehende Einzel⸗ berathung des Entwurfs nicht eingetreten werden möchte. Wie schon vorgetragen worden ist, unterscheidet sich die gegenwärtige Vorlage von der im vorigen Jahre für das Gebiet des vormaligen Herzog⸗ thums Nassau eingebrachten Vorlage darin, daß sie die einstimmige Zu⸗ stimmung der Vertretung des lauenburgischen Landes gefunden hat. Der Kreistag des Herzogthums Lauenburg hat sich einstimmig dahin aus⸗ gesprochen, daß er in der Einführung der preußischen Grundbuchgesetze in Lauenburg eine wünschenswerthe Verbesserung der bestehenden Gesetzgebung erkenne. Die Wünsche, die im Kreistag ausgesprochen sind eigentlich vollständig berücksichtigt. Damals lag ein Bedenken vor, welches möglicherweise ein schwerwiegendes hätte sein können. Der Kreistag von Lauen⸗ burg hatte nämlich den Wunsch ausgesprochen, daß es bei der dort geltenden Stempelsteuer⸗Gesetzgebung bleiben möge und nicht die ja die Bevölkerung erheblich stärker belastende preußische Stempelsteuergesetzgebung an ihre Stelle treten möge. Dieser Wunsch t gegenstandslos geworden, da inzwischen ein neues Stempel gesetz für den ganzen Umfang der Monarchie erlassen ist, welches am 1. April ieses Jahres auch für Lauenburg in Kraft tritt. Unter diesen Um⸗ ständen glaube ich die Hoffnung aussprechen zu dürfen, daß der Ein⸗ führung der preußischen Grundbuchgesetze in Lauenburg in der Form, wie die Vorlage der Staatsregierung mit den Aenderungen der Kom⸗ missionsbeschlüsse sie vorschlägt, ein Widerspruch aus dem Hause nicht entgegentreten wird. Die Vorlage wird mit den vorgeschlagenen Aenderungen
angenommen. 8 . Die Petition des C. H. Henschel namens des Schutz⸗ vereins Berliner Bauinteressenten um Ergreifung von Maß⸗ nahmen zur Bekämpfung der Mißstände des bau⸗ gewerblichen Lebens beantragt Berichterstatter Eggeling er Regierung als Material zu überweisen. . Freiherr von Durant bemerkt, daß es sich hier auch um den Schutz des Mittelstandes handle. Eine andere, ähnliche Petition habe as Haus bereits der Regierung zur Berücksichtigung überwiesen, und er wünsche für die vorliegende Petition denselben Beschluß. Nachdem Berichterstatter Eggeling erklärt hat, daß durch den heutigen Beschluß der frühere nicht alteriert werden soll, sondern daß es sich nur um die formelle Weitergabe der Petition an die Regierung handle, wird die Petition der Re⸗ gierung als Material überwiesen. 8 Es folgt die Berathung der Denkschrift, betreffend die Ausführung der gesetzlichen Vorschrift über die Rückerstattung der Grundsteuer⸗Entschädigungen. 1 Graf von Königsmarck beantragt dazu folgenden Beschluß: Das Herrenhaus steht auf demselben Standpunkt bezüglich der Rück⸗ erstattung der Grundsteuer⸗Entschädigungen, den es am 8. Mai 1895 eingenommen hat. Antragsteller bedauert, daß die Regierung den Gesetzentwurf des Herrenhauses vom vorigen Jahre über die Auf⸗ hebung der Rückerstattungspflicht nicht zur Vollziehung an Aller⸗ höchster Stelle vorzulegen beschlossen habe. Die Städte seien in dieser Frage vor den ländlichen Grundbesitzern bevorzugt, und abei habe auch die Steuerreform von 1893 den Städten Vortheil
sebracht Redner erläutert die historische Entwicklung der Grund⸗
euerentschädigungsfrage und erinnert auch an die Beseitigung des
ersonalsteuerprivilegs der Standesherren; diese hätten eine Ent⸗ chädigung dafür bekommen, die Entschädigung für die Aufhebung des
rundsteuerprivilegs solle aber jetzt zurückerstattet werden. Die beiden Häuser des Landtages hätten mit überwältigender Majorität sich da⸗ gegen erklärt, und nur die irreleitende oder irregeleitete Presse sei anderer Meinung. Er bitte das Haus, seinen früheren Stand⸗ punkt aufrecht zu erhalten. Finanz⸗Minister Dr. Miquel:
Mieine Herren! Ich kann die Erklärung meines Kommissars in der Kommission nur dahin bestätigen, daß die Königliche Staats⸗ regierung unter sorgfältigster Prüfung aller für und gegen sprechenden Gründe und Bedenken beschlossen hat, den aus den Initiativanträgen der beiden Häuser des Landtags hervorgegangenen Gesetzentwurf seiner⸗ seits zur Allerhöchsten Genehmigung nicht zu empfehlen. Die Gründe hierfür sind theils in der Kommission, theils auch schon bei den Berathungen im vorigen Jahre sowohl hier wie im Abgeordnetenhause dargelegt worden. Sie sind, wie ich ausdrücklich hervorhebe, nicht wesentlich
finanzieller Natur, sondern andere Gesichtspunkte sind dabei maßgebend wesen.
angeführt werden können, darüber ist nie ein Zweifel gewesen, daraus resultieren auch die Meinungsverschiedenheiten, die sich bei der Be⸗ rathung des Steuerreformgesetzes selbst schon geltend machten, und ich persönlich habe auch bei der Berathung dieser Gesetzentwürfe daraus nie ein Hehl gemacht; ich habe vielmehr ausdrücklich anerkannt, daß zivilrechtliche Gründe, die zur Rückzahlung der empfangenen Grundsteuerentschädigung verpflichten, bei der Aufhebung und bei Außerhebungsetzung der Grundsteuer nicht vorhanden seien, und ich glaube sogar, wenn ich meine persönliche Mei⸗ nung aussprechen darf, daß, wenn damals die beiden Häuser des Landtags in dieser Beziehung die Gesetzentwürfe, die damals vorlagen, modifiziert hätten, daraus die Staatsregierung einen Anlaß, die ganze Reformgesetzgebung fallen zu lassen, nicht ent⸗ nommen hätte. (Das haben Sie damals nicht gesagt!) Heute liegt die Sache aber anders. Wenn es sich hier um einen integrierenden Bestandtheil einer großen Reformgesetzgebung handelt — manche werden das allerdings ja bestreiten, daß das ein integrierender Bestandtheil sei, aber das kann nicht bestritten werden, daß von zahlreichen Votanten für die Aufhebung der Grundsteuer die Rückzahlung der Grundsteuerentschädigung als eine Vorbedingung angesehen wurde — so ist es doch im höchsten Grade be⸗ denklich, überhaupt eine große, in organischem Zusammenhang stehende Gesetzgebung nach so kurzer Zeit wieder zu ändern. Dazu kann man sich wohl veranlaßt sehen, wenn ganz neue thatsäch⸗ liche Verhältnisse ein anderes Votum naturgemäß bedingen. Es liegt aber nichts Neues in dieser Beziehung vor, welches den beiden Häusern des Landtags bei Gelegenheit der Berathung des Gesetzentwurfs wegen Außerhebungsetzung der Realsteuern nicht schon bekannt gewesen wäre. Wenn die Herren die Urkunden, die Berichte z. B. des Abgeordneten⸗ hauses nachgelesen hätten, was ich voraussetzen durfte, so wußten sie, daß zahlreiche kleine Grundbesitzer von dieser Rückzahlungspflicht betroffen werden dürfen, ebenso wie zahlreiche Großgrundbesitzer. Das ist ausdrücklich seitens der Staatsregierung erklärt, ist in der Kom⸗ mission des Abgeordnetenhauses auch als zweifellos hingestellt, wahr⸗ scheinlich auch wohl hier, dort aber urkundlich in den Berichten niedergelegt. Es war darüber also auch nicht der ge⸗ ringste Zweifel; im Gegentheil, man kann wohl be⸗ haupten — ich freue mich, daß das auch der Herr Berichterstatter der Kommission anerkannt hat — daß die Ausführung dieser ganzen Gesetzesmaßregel mit der größten Loyalität und der größten Rücksicht⸗ nahme geschehen ist. Alle zweifelhaften Entscheidungen sind zu Gunsten der Verpflichteten entschieden worden, und Härten, die man wohl befürchtete, namentlich in Schleswig⸗Holstein, sind durch die Art und Weise, wie das Rückzahlungsverfahren vor sich gegangen ist, voll⸗ ständig vermieden. Auch was die Städte betrifft, ist mit aller durch das Gesetz gegebenen Freiheit zu Gunsten der am härtesten betroffenen Städte vorgegangen. Ich will hierbei noch kurz einschalten, daß, wenn Herr Graf von Königsmarck gewissermaßen darauf hingewiesen hat, daß hier ein Privilegium der Städte, eine besondere Bevorzugung vorliege, daß den ländlichen Ortschaften oder den Dorfschaften diese Vergütung nicht gewährt sei, so will ich darauf hinweisen, daß das ja ganz unausführbar wäre, weil ja ursprünglich lediglich bei den Städten die Möglichkeit vor⸗ gelegen hat, die Entschädigungen für die Kämmereikasse einzuziehen und die Entschädigungsbeträge auf die einzelnen Grundbesitzer in der Gemarkung nicht zu vertheilen. Ein solcher Fall kann ja in Dorf⸗ schaften überhaupt nicht eintreten. Diese sog. Begünstigung der Städte ist übrigens im Abgeordnetenhause, und zwar gerade von der konservativen Partei, in das Gesetz hineingebracht worden und war ursprünglich in der Regierungsvorlage nicht vorhanden. Allerdings hat der Finanz⸗Minister durch die Beschlußfassung des Abge⸗ ordnetenhauses, welche auch hier Billigung fand, ein Befugniß bekommen, in denjenigen Fällen, wo die Städte diese Entschädigungsgelder verwandt haben zu Gunsten der gesammten Stadt für eine gemeinnützige Unternehmung, welche keine Rente bringt, eine Ermäßigung oder einen Erlaß eintreten zu lassen, und hiervon ist ein weitgehender Gebrauch gemacht worden. Ich kann also, glaube ich, daran festhalten: Es ist seit der ersten Beschlußfassung der beiden Häuser des Landtags, durch welche die Verpflichtung zur Zurückzahlung der Grundsteuer⸗Entschädigung aus⸗ gesprochen wurde, nichts Neues, nichts Wesentliches hinzugetreten. Damals war im wesentlichen die gesammte Sachlage völlig bekannt, und die beiden Häuser des Landtags haben auf einer ihnen bekannten Grundlage votiert. daß nunmehr thatsächlich schon die Grundsteuer außer Erhebung ge⸗ setzt worden ist und ebenso die übrigen Realsteuern. Das ist aber doch kein Grund, meine Herren, das ist nichts Neues, sondern das war ja der Zweck des Gesetzes, und nachdem dieser Zweck zur Thatsache geworden ist, kann daraus gewiß ein Grund, nunmehr in der Frage der Rückzahlung der Entschädigung eine andere Stellung einzunehmen, nicht entnommen werden. Wenn unter diesen Umständen die Sache einfach so liegt: es handelt sich hier um ein integrierendes Stück einer großen Gesetzgebung, dessen Vorhandensein sogar für viele Mitglieder wahrscheinlich beider Häuser des Landtags — im Abgeordnetenhause wenigstens, wo das direkt ausgesprochen ist, — damals bei der Berathung Voraussetzung der Zustimmung zu der ganzen Maßnahme der Auserhebung der Realsteuern gewesen ist, 8 und es ist nichts Neues, damals Unbekanntes hinzugetreten, was eine andere Beschlußfassung rechtfertigen könne — so sage ich, es ist im höchsten Grade bedenklich, gerade bei einer solchen Gesetzgebung ein Stück herauszureißen; denn in dieser Gesetzgebung steckt eine sehr große Anzahl von Fragen ähnlicher Art, die größten⸗ theils durch Kompromiß der Parteien oder des Landtags mit der Re⸗ gierung die Gestaltung angenommen haben, die sie jetzt besitzen, und wo die Meinungen noch heute ebenso weit auseinandergehen. Ich erinnere nur an die Frage der Doppelbesteuerung der Aktiengesell⸗ schaften. In demselben Augenblick, wo in dem hier fraglichen Punkte eine Aenderung einträte, würde jene Frage auch sofort wieder auf⸗
tauchen. Ich erinnere auch an die höchstbestrittene und auch durch
Das Einzige, was dazwischengetreten ist, ist,
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„Anzeiger und Königlich Preußi chen Staats⸗Anzeiger.
1896.
Kompromiß zur Entscheidung gekommene Frage der Vertheilung der Kommunallasten auf die einzelnen Steuern. Welche Agitation, welche Kontroversen haben wir in den Städten in dieser Beziehung ge⸗ habt! Hunderte von Petitionen liegen schon vor, die in dieser Beziehung das Gesetz ändern wollen. Wenn man da nicht feststeht, meine Herren, und eine solche Gesetz⸗ gebung, die ein Ganzes ist, nicht auch als ein Ganzes behandelt, so ist des Streits der Interessen, die hier ja die Motive abgeben, gar kein Ende. Ich bitte Sie dringend, diese Frage nicht in Ver⸗ bindung zu bringen mit der mehr oder weniger großen oder geringeren wohlwollenden Haltung der Staatsregierung zur Landwirthschaft. Darum handelt es sich hier nicht. Hier handelt es sich nicht um die Landwirthschaft im allgemeinen, sondern doch, wenn auch um die Interessen zahlreicher, so doch immer nur einzelner getroffener Personen. Das Gesetz, wie es sich jetzt gestaltet hat und durchgeführt ist, hat auch thatsächlich dahin geführt, daß nur diejenigen zur Rückzahlung herangezogen werden, welche, und soweit sie von der Grundsteuer frei und zugleich die empfangenen Entschädigungen selbst besitzen oder durch dieselben be⸗ reichert worden sind. Wenn man dies erreichen wollte, so konnte man garnicht anders verfahren, als da, wo singulare Besitzverände⸗ rung stattgefunden hatte, natürlich denjenigen, der das Grundstück gekauft hatte, der also die Entschädigung nicht hatte, frei zu lassen und auch denjenigen nicht heranzuziehen, der zwar die Entschädigung empfangen hatte, aber das Grundstück nicht mehr besaß, also von der Aufhebung der Grundsteuer gar keinen Vortheil hat. Das war eine nothwendige Konsequenz des ganzen Verfahrens, wie man es, wenn man überhaupt mal die Rückzahlung der empfangenen Grundsteuerentschädigung wollte, auch nicht anders einschlagen konnte. Im übrigen sind bei allen Erbfällen die Erben nur nach dem aliquoten Theil herangezogen worden; ja, in solchen Fällen selbst, wo leicht hätte nachgewiesen werden können, daß der Uebernehmer des Guts thatsächlich bis zu drei Viertel die ganze Erbschaft bekommen hatte, haben wir ihn doch nur behandelt, als wenn er ein Erbe zu gleichen Theilen mit allen seinen Geschwistern gewesen wäre. Durch diese Art der Ausführung sind manche Härten, die sonst allerdings in der Sache liegen, vermieden worden; und um so weniger ist Veranlassung, jetzt die ganze Gesetzgebung wieder in Frage zu stellen.
Meine Herren, die Staatsregierung ist hier in einer ganz eigen⸗ thümlichen Lage. Die Kontinuität der Gesetzgebung, namentlich in einem Fall, wie dem vorliegenden, hält die Staatsregierung so be⸗ deutsam, daß, selbst wenn sie materiell die Berechtigung des Antrags,
Abgeordnetenhause angenommen ist, anerkennte, sie doch wegen der formellen Lage der Sache und der gefährlichen Konsequenzen eines Bruchs der Kontinuität der Gesetzgebung keinen anderen Standpunkt einnehmen könnte. Nun läge für die Staatsregierung die Sache noch vielleicht anders, wenn sich plötzlich die Ansichten all⸗ gemein geändert hätten, wenn man allgemein eingesehen hätte: es sei ein großes Unrecht gewesen, wenn also die Ueberzeugung durch⸗ gedrungen wäre: damals habe man doch mit Unrecht die Rückzahlung der Grundsteuerentschädigung gefordert. Das ist aber nicht der Fall, im Großen und Ganzen stehen die Meinungen noch sich ebenso gegenüber, wie bei der ersten Berathung des Gesetzes im Abgeordnetenhause. Im Abgeordnetenhause ist nur eine Majorität von 18 Stimmen gewesen; es ist vorhin gesagt worden: „mit überwältigender Majorität“ —, bei einer so zahl⸗ reichen Mitgliedschaft im Abgeordnetenhause ist eine Majorität von 18 Stimmen nicht so bedeutend. Ganze große Parteien haben noch heute dieselbe Stellung zur Sache, wie damals. Um so weniger ist die Regierung heute in der Lage, nunmehr plötzlich eine Schwenkung zu machen und ihrer eigenen Gesetzesvorlage entgegen, die die Zustimmung beider Häuser des Landtags gefunden hat, jetzt eine Schwenkung zu machen und den Antrag, wie er hier wieder gestellt ist, zu acceptieren. Ich glaube, meine Herren, wenn Sie sich objektiv in die Lage der Staatsregierung hineindenken, müssen Sie finden, daß ihre Stellung⸗ nahme eine sehr wohlberechtigte ist.
155 Dr. Dernburg führt aus, daß in zahlreichen Fällen die Rückzahlungspflicht als eine Härte empfunden werde und Miß⸗ stimmung hervorgerufen habe. Der Landtag vertrete die Meinung des Volks; wir hätten zwar kein parlamentarisches Regierungssystem, aber doch ein konstitutionelles, und das müßten wir festhalten. Der Minister meine, es sei inzwischen nichts Neues eingetreten. Der über⸗ einstimmende Beschluß beider Häuser des Landtags sei etwas Neues. Wir könnten nicht die Kontinuität der Gesetzgebung dahin prokla⸗ mieren, daß wir an einem Gesetz nichts ändern dürften. Er bitte, den Antrag des Grafen Königsmarck anzunehmen.
Graf von Klinckowstroem: Man mag über die Frage denken, wie man mill, der Erwägung sollte sich die Regierung nicht verschließen, ob ihre Stellungnahme geeignet ist, die kleine ländliche Bevoͤlkerung von dem Wohlwollen der Regierung für ihre bedrängte Lage zu über⸗ zeugen. Gerade die kleine Landbevölkerung werde durch die Rück⸗ zahlung bedrückt, man solle deshalb dem Antrag Königsmarck zustimmen.
Finanz⸗Minister Dr. Miquel:
Meine Herren! Da ich es, wie gesagt, nicht für richtig halte, die Frage, ob überwiegende Gründe für oder gegen die Rückzahlung der Grundsteuerentschädigung sprechen, noch einmal zu erörtern, will ich mich darauf beschränken, einige Mißverständnisse aufzuklären. Herr Graf von Klinckowstroem meint, es liege hier eine be⸗ sondere Bedrückung des Bauern vor; das ist doch nicht zutreffend. Die Statistik, die wir Ihnen mitgetheilt haben, ergiebt, daß die Pflichtigen, welche bis 1000 ℳ Kapital zurückzuzahlen haben, 2 ½ 2 aller überhaupt Verpflichteten bilden und daß durchschnitt⸗ lich die Tilgungsrente dieser 21 ½ 2 aller Pflichtigen 3 ℳ per Jahr beträgt. Das wird etwa ein Drittel der erlassenen Grund⸗ steuer sein. Die Lage derselben kann also schwerlich eine bedrängte werden, wenn ihnen gleichzeitig die Grundsteuer erlassen und ein
gelegt wird. Meine Herren, man kann ja einwenden, und konnte ursprünglich
wie er hier gestellt und im vorigen Jahre im Herrenhause und im
Drittel der Grundsteuer auf eine Reihe von Jahren zu zahlen auf⸗
sehr wohl einwenden, daß es sich hier nicht um eine vollständige Auf⸗
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