öni
88
Der Bezugspreis beträgt vierteljährlich 4 %ℳ 50 ₰. Alle Post⸗Anstalten nehmen Bestellung au;
Insertiongpreis für den Raum einer Druckzeile 30 ₰.
Inserate nimmt an: die Königliche Expeditio
für Berlin außer den Post-Anstalten auch die Expedition
SW., Wilhelmstraße Nr. 32.
Einzelne Rummern kosten 25 ₰.
ärz, Abends.
des Beutschen Reichs-Anzeigers und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem ordentlichen Professor in der rechts⸗ und staats⸗ wissenschaftlichen Fakultät der Universität Straßburg Dr. Laband den Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub, 1
dem Legations⸗Sekretär bei der Kaiserlichen Gesandtschaft in Athen von Pilgrim⸗Baltazzi, bisher in Stockholm, und dem Bürgermeister Scatfeer zu Mußig im Kreise Molsheim den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse,
dem Staatssekretär in Elsaß⸗Lothringen, Wirklichen Ge⸗ heimen Rath von Puttkamer zu Straßburg i. E. den Königlichen Kronen⸗Orden erster Klasse,
dem Königlich sächsischen Kommerzien⸗Rath und Hof⸗ Pianofortefabrikanten Julius Blüthner zu Leipzig den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse,
dem Förster Otto Wendt zu Lucy im Kreise Chateau⸗ Salins, dem Grenzaufseher Gustav Voß zu Pfetterhausen im Kreise Altkirch, dem Kirchenschweitzer an der St. Magda⸗ lenenkirche zu Straßburg i. E. Philibert Carraut und dem Steuer⸗Aufseher a. D. Bernhard Fischer zu Mül⸗ hausen i. E. das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.
Deutsches Reich.
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den bisher mit der Gerenz des Konsulats in Kowno betrauten Vize⸗Konsul Wunderlich zum Konsul daselbst zu ernennen geruht. 8.
Dem Kaiserlichen General⸗Konsul Pritsch in Mailand ist auf Grund des § 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 für seinen Amtsbezirk die Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich
gültige Eheschließungen zwischen Reichsangehörigen vorzunehmen
und diese Heirathen zu beurkunden.
In Bremen wird am 23. März d. J. Seesteuermanns⸗Prüfung begonnen werden.
Königreich Preußen.
Auf Ihren Bericht vom 8. Februar d. J. will Ich dem Kreise Kreuznach im Regierungsbezirk Koblenz, welcher den Bau einer Kleinbahn von Kreuznach nach interburg mit Abzweigung nach Wallhausen beschlossen hat, das Ent⸗ eignungsrecht zur Entziehung und dauernden Beschränkung des für diese Anlage in Anspruch zu nehmenden Grundeigen⸗ thums verleihen. Die eingereichte Karte folgt anbei zurück.
1 Berlin, den 20. Februar 5
Auf Ihren Bericht vom 8. Februar d. J. will Ich der Aktiengesellschaft „Georgs⸗Marien⸗Bergwerks⸗ und Hüttenverein“ zu Osnabrück, welche den Bau einer Kleinbahn im Regierungsbezirk Minden von der sogenannten Wallücke im Wiehengebirge nach der Eisenbahnstation Kirch⸗ lengern mit einer Abzweigung nach der Werrebrücke bei Löhne beschlossen hat, das Enteignungsrecht zur Entziehung und dauernden Beschränkung des für diese Anlage in Anspruch zu nehmenden Grundeigenthums verleihen. Die eingereichte Karte folgt anbei zurück. Berlin, den 20. Februar 1896. Wilhelm R.
Thielen. An den Minister der öffentlichen Arbeiten. 8 Ministerium für Handel und Gewerbe.
Der Lehrer Bruno Kirsch ist zum Lehrer an den König⸗ lichen Maschinenbauschulen in Dortmund ernannt worden.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.
„Dem Dr. phil. Fälir Liebermann zu Berlin ist das Prädikat „Professor“ beigelegt worden.
81 8— — 8
önigliche Akademie der Wissenschaften.
„. Die Königliche Akademie der Wissenscha ten hat den Professor der mathematischen Physik Henri Poincaré zu Paris, Mitglied des Instituts, und den Direktor der Deutschen
5
Seewarte zu Hamburg, Wirklichen Geheimen Admiralitäts⸗ Rath, beofesor Dr. Georg Neumayer zu korrespondierenden Mitgliedern der physikalisch⸗mathematischen Klasse gewählt.
Ministerium des Innern.
Bekanntmachung.
Auf Grund des § 4 Abs. 1 und 2 der Kreisordnung für die Provinz Westfalen vom 31. Juli 1886 erkläre ich hier⸗ durch die Stadt Gelsenkirchen aus dem Verbande des Landkreises Gelsenkirchen im Regierungsbezirk Arnsberg in der Art für ausgeschieden, daß dieselbe vom 1. April d. J. ab einen Stadtkreis bildet.
Berlin, den 2. März 1896.
Der Minister des Innern. Freiherr von der Recke.
Bekanntmachung.
Die Studierenden des Baufachs, welche die Vor⸗ prüfung oder die erste Hauptprüfung in der dies⸗ jährigen Frühjahrsperiode hier abzulegen beabsichtigen, werden Se aufgefordert, bis zum 28. d. M. schriftlich, unter
eifügung der vorgeschriebenen Nachweise, bei der unterzeich⸗ neten Behörde sich zu melden, die Studienzeichnungen aber im
Präsidial⸗Bureau der Königlichen Eisenbahn⸗Direktion hierselbstd
abzugeben. egen der Zulassung zur Prüfung wird denselben dem⸗ nächst das Weitere eröffnet werden. Meldungen, welche nach dem angegebenen Schlußtermine eingehen, müssen unberücksichtigt bleiben. annover, den 1. März 1896. Königliches e Prüfungsamt. 8 von Rutkowski.
Preußen. Berlin, 4. März.
Seine Majestät der Kaiser und König nahmen heute Vormittag den Vortrag des Chefs des Zivilkabinets, Wirklichen Geheimen Raths Dr. von Lucanus entgegen.
1 “ 8 “ ““
Seit dem Inkrafttreten des Reichsimpfgesetzes vom 8. April 1874 sind die Schrecken der Pocken dem größeren Theile unseres Volkes unbekannt; selbst viele Aerzte wissen von der Krankheit nicht aus eigener Anschauung, sondern nur aus Berichten Anderer. Es erklärt sich hierdurch, daß das Verständniß für den Werth der Impfung weniger verbreitet ist als früher, und daß der von einer gewandten Agitation genährte Zweifel an dem Nutzen und der Nothwendigkeit des Gesetzes Raum gewinnt. Angesichts der ernsten Folgen, welche bei Verzicht auf dieses Schutzmittel für das Volkswohl eintreten würden, hat sich das Kaiserliche Gesundheitsamt entschlossen, die Bedeutung und die Erfolge der Schutzimpfung in einer für alle Kreise verständlichen Denkschrift darzulegen.
Die Veröffentlichung ist unter dem Titel: „Blattern und Schutzpockenimpfung. Denkschrift zur Be⸗ urtheilung des Nutzens des Impfgesetzes vom 8. April 1874 und zur Würdigung der dagegen erichteten Angriffe“ soeben im Verlage von Julius Springer zu Berlin (Ladenpreis 80 ₰) erschienen. Sie zeigt an der Hand geschichtlicher und statistischer Thatsachen, auf welchen Grundlagen das Impfgesetz entstanden ist, erörtert den Inhalt und die Ausführungsvorschriften des Gesetzes, weist die Einwände gegen dasselbe im einzelnen zurück und berichtet über seine Erfolge. Ein Anhang enthält den Wort⸗ laut der von Reichswegen über das Impfwesen erlassenen Vorschriften und 7 Tafeln nebst Erläuterungen, in denen die Wirkung des Gesetzes veranschaulicht ist. Eine im Text ein⸗ gefügte, nach einer Photographie hergestellte Abbildung eines pockenkranken Kindes führt dem Leser die Furchtbarkeit der Krankheit vor Augen.
Der Druckschrift ist unter anderem zu entnehmen, daß die Zahl der Todesfälle an Pocken im Deutschen Reich in der Zeit von 1886 bis 1894 jährlich nur durchschnittlich 126 betrug. Hiervon kamen rund % auf die der Ein⸗ schleppung am meisten ausgesetzten Grenzgegenden. Von 1 Million Einwohner erlagen bei uns in der Zeit von 1889 bis 1893 jährlich 2,3, dagegen in den französischen Städten 147,6*), in Belgien 252,9, in Oesterrreich 313,3, in Rußland (in der Zeit von 1891 bis 1893) 836,4. Wäre bei uns die Blatternsterblichkeit so groß, wie
in den genannten, nicht durch ein gleiches Gesetz geschützten Städten oder Ländern, so hätten wir nicht 126, sondern 7321, 12 584, 15 558 41 584 Menschen jährlich an Pocken verloren.
Was will angesichts dieser glänzenden Erfolge des Impf⸗ gesetzes der Hinweis auf die Impfschädigungen bedeuten, welcher jetzt das im Vordergrund stehende Agitationsmittel der Impfgegner bildet! Bei den weitaus meisten Mittheilungen,
verbreitet wurden, hat sich an der Hand eingehender amtlicher
zu Grunde lagen. v Impfung vor, aber deshalb sind sie nicht Folgen der mpfung; ist doch die Sterblichkeit der Kinder ersten Lebensjahren an sich schon bei uns, wie in allen anderen Ländern mit oder ohne Impfpflicht, eine so große, daß V. im Deutschen Reich im Jahre 1893 auf 1 865 709 lebend⸗
ersten d. h. täglich 1134 solcher Todesfälle vorkamen. Die
fällen gehen von den kleinen Impfwunden, bei jeder Art von oberflächlichen Verletzungen vor⸗ kommt, Wundkrankheiten aus. An den Folgen solcher Un⸗ lücksfälle, die übrigens oft nachweislich durch Mängel in der Pflege des Impflings seitens der Angehörigen verschuldet waren, sind jedoch in den 9 Jahren von 1885 bis 1893 unter rund 22 Millionen geimpfter Kinder nur 88, also unter einer ganzen Million nur 4 gestorben. Selbst wenn diese Zahl von Todesfällen alljährlich hätte verzeichnet werden müssen, wuüͤrde ein solcher Nachtheil der Impfungen ein geringes Uebel sein gegenüber dem Gewinn von vielen Tausenden von Menschenleben und der von vielen Zehntausenden mit unsäglichen Qualen verbundener Krankheitsfälle. „Die öö so heißt es in der Denkschrift, „müssen uns eine ve. sein, in der Serg⸗ falt bei der Lymphegewinnung und bei der Ausführung der Impfungen nicht nachzulassen, sondern eher noch vollkommener
ühren, wenn wir ihretwegen auf die Impfpflicht verzichten wollten, in der wir eine der segensvollsten und erfolgreichsten Maßnahmen auf dem Gebiete der Gesundheitspflege besitzen.“
ö““ — 1
Der General der Infanterie von Keßler, General⸗ Inspekteur des Militär⸗Erziehungs⸗ und Bildungswesens, ist hierher zurückgekehrt.
Laut telegraphischen Meldungen an das Ober⸗Kom⸗ mando der Marine ist S. M. S. „Moltke“, Kommandant Kapitän zur See Schneider, am 2. März in Gibraltar an⸗ gekommen; S. M. S. „Iltis“, Kommandant Kapitän⸗Lieute⸗ nant Ingenohl, ist gestern in Macao angekommen und beabsichtigt, am 9. März nach Hoihow in See zu gehen; S. M. S. „Stein“, Kommandant Kapitän zur See Roetger, ist gestern in Vigo eingetroffen und setzt am 11. März von dort die Helmreise 114“
“ I 8 u16“ 11“ Danzig, 3. März. Der XIX. Westpreu ische Pro⸗ vinzial⸗Landtag ist heute von dem Ober⸗Präsidenten, Staats⸗Minister Dr. von Goßler mit folgender Rede er⸗ öffnet worden: Hochgeehrte Herren!
Als Königlicher Kommissarius habe ich erneut die Ehre und die Freude, die Herren Vertreter der Provinz Westpreußen hier will⸗ kommen zu heißen.
Mit aufrichtigem Danke gegen Gott haben wir zu bekennen, daß die Seuche, welche drei Jahre lang Westpreußen gefährdet hatte, in dem abgelaufenen Jahr uns verschont hat, und daß auch durch sonstige Unglücksfälle die Schwierigkeiten, welche auf allen Gebieten der er⸗ werbenden Thätigkeit lasten, nicht vermehrt sind.
Die Erwartungen, welche sich an die Eröffnung der neuen Weichselmündung hinsichtlich der Abführung des Eises und des Hoch⸗ wassers knüpfen, haben sich, soweit die im Laufe der beiden shte Monate gemachten Erfahrungen ein Urtheil gestatten, verwirklicht. Auch gewinnt nach der kürzlich im Landtage seitens der Königlichen Staatsregierung abgegebenen Ecklärung die Hoffnung an Bestand, daß die von den Betheiligten ersehnte, von dem Wasserausschusse be⸗ fürwortete Regulierung des Hochwasserprofils der Weichsel über Dirschau aufwärts bis zur Abzweigung der Nogat in naher Zukunft zur Ausführung gelangt. 2
Nachdem die von Ihnen beschlossenen Satzungen für die Land⸗ wirthschaftskammer der Provinz Westpreußen unter dem 3. August v. J. die Allerhöchste Genehmigung gefunden haben, hat sich die Land⸗ wirthschaftskammer vor wenigen Tagen konstituiert und ihre Arbeiten aufgenommen. Die Einmüthigkeit, mit welcher der Uebergang der gesammten Organisation es Zentralvereins westpreußischer
*) Nachrichten aus dem platten Lande liegen nicht vor.
“ 8
oder gar
die über solche Vorkommnisse von den Gegnern des Gesetzes
Feststellungen ergeben, daß irrthümlich gedeutete Vorfälle, nicht selten aber auch übertriebene oder gar erfundene Angaben Gewiß kommen Todesfälle nach der
in den
geborene Kinder etwa 413 925 Sterbefälle von Kindern des
e Sterblichkeit ist sogar im Sommer aus bekannten Gründen eine erhöhte und steht während der Impfperiode nicht still. Nur in vereinzelten Ausnahme⸗ 8 wie dies
Verhütung
sn werden als bisher; zu unheilvollen Folgen aber würde es
—
*
—,, ——— —
8
—,—— —
—