1896 / 56 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 04 Mar 1896 18:00:01 GMT) scan diff

Haus der Abgeordneten.

33. Sitzung vom 3. März 1896.

Ueber den ersten Theil der Sitzung ist gestern berichtet worden.

Die zweite Berathung des Etats des Ministeriums der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗ Angelegenheiten nimmt ihren Fortgang.

Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten Dr. Bosse:

Meine Herren! Bei der Wärme, mit der der Herr Abg. Dauzen⸗ berg seine Wünsche hier vorgetragen hat, möchte ich wenigstens kurz antworten. Er hat gesagt, wir sollten über den Religionsunterricht über die kirchlichen und die staatlichen Ansprüche auf den Religions⸗ unterricht mit den Herren Bischöfen verhandeln, dann würde der Friede da sein. Ja, meine Herren, wir haben mit den Herren Bischöfen verhandelt, nämlich in allen den Fällen, wo aktuelle Fragen streitig waren. Wir haben uns auch mit ihnen geeinigt, der Friede ist dagewesen, und wir würden hier das darf ich kühnlich behaupten den vollen Frieden haben, wenn die Herren nicht das Bedürfniß hätten, aus irgend welchen allgemeinen Gründen immer wieder die prinzipiellen Fragen anzuschneiden. (Sehr richtig! rechts und links.) Gerade darin hat sich ja, wie ich so oft hervorgehoben habe, unser Vorgehen bewährt: wir haben die einzelnen streitig gewordenen Fälle in friedsamem Sinn mit den Herren Bischöfen zu erledigen ver⸗ sucht, und das ist uns gelungen. Nichtsdestoweniger wird uns hier immer wieder der prinzipiehe Krieg aufgenöthigt. (Sehr richtig! rechts und links. Widerspruch im Zentrum.)

Meine Herren, ich will nur noch ein Wort sagen über unsere Stellung zur Gemeindevertretung, über die ich schon so oft in diesem Hause gesprochen habe. Der Herr Abg. Dauzenberg hat behauptet, die Gemeindevertretung wäre der katholischen Kirche vollständig fremd. Nicht einmal in diesem Umfange ist die Behauptung ganz zu⸗ treffend. Meine Herren, wir haben schon längst vor dem Gesetze von 1875 in den landrechtlichen Repräsentanten dasselbe Kontrol⸗ organ, nur in etwas anderer Form, gehabt, als es jetzt die Gemeinde⸗ vertretung darstellt. Ich kann auch nicht verstehen, in welcher Weise diese Gemeindevertretung, die doch nur mit äußeren Dingen zu thun hat, irgendwie das Gewissen der katholischen Kirche oder des Katholi⸗ zismus belastet. (Unruhe im Zentrum.) Das ist mir absolut uner⸗ findlich, und ich habe überzeugende Gründe nech nie von den Herren gehört. (Große Unruhe im Zentrum.) Meine Herren, weshalb wollen Sie sie denn forthaben?! Das Institut funktioniert ausgezeichnet! (Lebhafter Widerspruch und Lärm im Zentrum.) Ja! (Erneute lebhafte Unruhe im Zentrum.) Meine Herren, dann steht Behaup⸗ tung gegen Behauptung, und ich behaupte, es funktioniert gut, und ich entnehme dies nicht bloß den Berichten der Ober⸗Präsidenten, wie der Herr Abg. Dauzenberg gesagt hat, sondern, meine Herren, es kommen toto die an uns Protokolle der Gemeindevertretungen katholischer Kirchengemeinden, in denen Vermögensangelegenheiten er⸗ örtert sind. Aus diesen Protokollen sehen wir: daß die Gemeinde⸗ vertretungen doch sehr häufig ein recht lebendiges Interesse an den Sachen haben und die Sachen formell recht gut erledigen. Das ist der Grund, aus dem ich mir erlaubt habe zu behaupten, die Gemeinde⸗ vertretung funktioniert ganz gut. Jedenfalls, meine Herren und das bitte ich Sie zu berücksichtigen —, vom staatlichen Standpunkt betrachtet, funktioniert die Gemeindevertretung keineswegs so schlecht, daß wir einen Grund hätten, sie nun ex officio zu beseitigen. Ich habe auch nichts weiter behauptet, als daß ich kein staatliches Interesse habe, meinerseits die Initiative zu ergreifen, um ein staat⸗ lich gegebenes Gesetz, mit dem der Staat so lange fertig geworden ist und Sie Alle fertig geworden sind, zu beseitigen.

Nun hat der Herr Abg. Dauzenberg an mein väterliches Herz appelliert. (Lachen im Zentrum.) Gewiß, meine Herren, sobald ich die Ueberzeugung habe: es steht in einem Gesetz eine Bestimmung, die dem Lande und dazu rechne ich auch einen Theil des Landes, eine bestimmte Gemeinschaft, eine bestimmte Kategorie von Staats⸗ bürg schadet, dann habe ich die Pflicht, die Initiatire zu ergreifen, um in der einen oder anderen Weise eine Aenderung herbeizusühren. Aber diese Ueberzeugung habe ich hinsichtlich der Be⸗ stimmungen über die Gemeindevertretung trotz der vierjährigen De⸗ batten, die ich in diesem Hause mit angehört habe, nicht gewinnen können. Nun können Sie mir daraus nicht einen Vorwurf machen. Ich kann nicht mehr thun, als daß ich ehrlich sage: ich habe mich bis jetzt nicht überzeugt. Ich habe Ihnen gestern zugegeben, daß wir ein sehr erhebliches staatliches Interesse an der Sache nicht haben. Aber

eshalb haben wir andererseits auch nicht so viel Interesse, daß ich genöthigt wäre, die Pflicht anzuerkennen, dieses Institut zu beseitigen und dazu die Initiative zu crgreifen. (Bravo!)

Abg. Stöcker: Das Spstem des Zusammengehens mit den Mittelparteien halte ich für gefährlich, es hat uns bei den Wahlen geschädigt und die Aktionsfähigkeit der Regierung geschwächt. So unterlag das Schulgesetz dem liberalen Ansturm. Wir stehen auf dem Prinzip dieses Gesetzes. In diesem Gesetz war die Kirche grundsätzlich betheiligt, der Geistliche hatte als Vertreter der Kirche

influß im Schulvorstand. Herr Rickert meint, wir wollten die

Staatsschule beseitigen; nein, wir wollen nur nicht die reine

Staatsschule. Man muß die Dinge nicht so abstrakt auffassen,

sondern mit den Dingen rechnen, wie sie sind. Die von Gott

einzesetzte kuchliche Behörde muß an der Schule betheiligt werden. Es

ist noch nie vorgekommen, daß der Staat die Beschwerden der Kirche

einen Lehrer unberücksichtigt gelassen hat. Man streitet sich

ur um abstrakte Begriffe. Der Ansturm gegen das Schul⸗

2 olitischer Logik. (Abg. Rickert: Ja, Ihnen

ie ozialdemokratie ist in allen Ländern vor⸗

s8 Gefährliche bei uns ist, daß sie alle Bevölkerungs⸗

urchsetzt. Der Kampf der Konfessionen ist natürlich,

mus sein, aber eine ordinäre Feindseligkeit darf nicht hervor⸗

Die Kirche ist etwas Anderes, als was man ihr nach ihren

irft. Der § 166, der auch die Beschimpfung von Ein⸗

ichtungen der Kirche bestraft, ist der katholischen Kirche inseofern

nützlicher, als diese sehr viele „Einrichtungen“ hat, aber der Kampf sollte ebven ehne Beschimpfungen geführt werden.

8 Abg. Schröder (Pole) empfiehlt nochmals die Wünsche der

polnischen Bevölkerung der wohlwollenden und gerechten Würdigung

d

der Regierung und bekämpft die Germanisierungspolitik der Re⸗ gierung.

Abg. Dr. Sattler (nl.): Daß Herr Stöcker das mittelpartei⸗ liche System vor und hinter den Kulissen bekämpft hat, wissen wir; den Vorwurf der Kraftlosigkeit kann man diesem System aber nicht machen, wenn man bedenkt, daß es vom Fürsten Bismarck ins Leben gerufen ist und bei der Verstärkung der Wehrkraft seine Erfolge rzielt hat. Die Anzahl der sozialdemokratischen Stimmen ist nicht maßgebend, denn darunter sind viele Mitläufer, die garnscht Sczial⸗ demokrate ind. Herr Stöcker ist selbst mit verantwortlich für das

Verwaltungsgerichts, II.

Umsichgreifen des Kampfes gegen den Besitz und die großen Bemhgen

Herr Stöcker hat keine Kenntniß ven der Erregung gegen das Schulgesetz von 1892, weil er mit den betreffenden Kreisen keine Fühlung hat, das sind durchweg staatserhaltende Elemente gewesen, die ihre nationale Gesinnung oft genug durch die That bewiesen haben. Das Zentrum sucht die Bevölkerung konfessionell zu zerreißen; wie kann also Herr Stöcker immer Sehnsucht nach einem Zusammengehen mit dem Zentrum haben, wenn er den Frieden will? Die polnischen Landestheile haben sich seit der Annexion durch Preußen materiell und geistig gehoben, es ist also ungerecht, uns eine Unterdrückung dieser Nation vorzuwerfen.

Abg. Dasbach (Zentr.): Ich muß den Ausführungen des Abg. Dr. Friedberg über die Dortmunder Wahl widersprechen; in der Stichwahl konnte der Sozialdemokrat sehr wohl 7000 Stimmen mehr bekommen als in der Hauptwahl, ohne daß eine einzige Zentrums⸗ stimme auf ihn gefallen ist, denn in der Hauptwahl haben sich 12 000 Wähler der Stimme enthalten. Das Zentrum läßt sich solche Vor⸗ würfe nicht gefallen von einer Partei, die selbst in vielen Fällen mit den Sozialdemokraten zusammengegangen ist, wie 1895 in Herford, 1883 in Hagen, 1884 in Hannoper ꝛc. Redner bezieht sich nochmals auf den mehrfach erwähnten Artikel der „Kölnischen Zeitung“ und vertheidigt die Kritik des Abg. Brandenburg an dem Urtheil in der Sache Thümmel. Die Urtheile gegen Leist und Wehlan seien auch kritisiert worden. Wer die Meinung ausspreche, daß die Wieder⸗ vorlegung des Schulgesetzes die Grundlagen des Staats erschüttere, kündige eine Revolution an. Redner wendet sich zum Abg. von Eynern und bestreitet, daß eine Generalversammlung der Katholiken eine tadelnde Resolution über das Benehmen der katholischen Presse gefaßt habe. (Der Abg. von Eynern tritt lächelnd dicht vor den Redner hin.) Durch Ihr Benehmen bringen Sie mich nicht aus der Fassung, ich halte Ihnen Stand. Wenn Sie solche Behauptungen aufstellen, müssen Sie sie beweisen. Redner bestreitet ferner die Angaben über Ketzerhinrichtungen und Hexenverbrennungen, er wolle dafür das Buch zitieren: „Geschichtslügen, bearbeitet von drei Freunden der Wahrheit.“ (Abg. von Eynern: Herr Majunke! —. Große Heiterkeit.) Redner verlangt schließlich die Aufbebung des Falk'schen Schulerlasses.

Abg. von Gilgenheimb k(kons.) tritt den Ausführungen des Abg. Wolczyk entgegen: es bestehe eine national⸗polnische Agitation in Oberschlesien, welche das Deutschthum gefährde. Die polnische Sprache wollten wir nicht verdrängen, wir wollten nur, daß die Leute alle Deutsch können. Er bitte den Minister, mit Energie seine jetzige Methode festzuhalten.

Hierauf wird ein Schlußantrag gegen die Stimmen des Zentrums angenommen. Auf der Rednerliste stehen noch 8 Redner.

Abg. von Eynern (zur Geschäftsordnung) konstatiert, daß er gegen den Schluß gestimmt habe; er würde sich gern noch weiter mit den Herren vom Zentrum unterhalten.

Abg. Dr. Friedberg (persönlich): Durch den Artikel des Pastors Thümmel in der „Westdeutschen Zeitung“ gegen mich habe ich mich nicht abhalten lassen, zu vertreten, was ich für Recht halte. Solche ordinären Schmäbungen hänge ich einfach niedriger.

Abg. Dr. Sattler lehnt es ab, seine monarchische Gesinnung von Herrn Dasbach prüfen zu lassen.

Abg. Stöcker verwahrt sich gegen den Vorwurf, den Kampf gegen die großen Vermögen angefacht zu haben.

Nach einer Reihe weiterer persönlicher Bemerkungen wird das Gehalt des Ministers bewilligt. Die Fortsetzung der Be⸗ rathung wird sodann vertagt.

Abg. Graf zu Limburg⸗Stirum empfiehlt, zur Förderung der Etatsberathung heute Abend eine Sitzung zu halten, damit der Etat rechtzeitig an das Herrenhaus gelange. Abg. von Eynern ist dagegen; Abg. Freiherr von Zedlitz und Neukirch will heute noch keine Abendsitzung halten, aber später darauf zurückkommen, falls die Etatsberathung nicht schneller gehe. Vize⸗Präsident Frei⸗ herr von Heereman meint, daß die Androbung von Abend⸗ sitzungen vorläufig geaugen werde, die Berathung zu beschleunigen. Schluß 4 Uhr. Nächste Sitzung: Mittwoch, 11 Uhr. (Kultus⸗Etat.) 1

Entscheidungen des Ober⸗Verwaltungsgerichts. Die Polizeibehörde ist, nach einem Urtheil des Ober⸗ Senats, vom 19. September 1895, befugt, sich neben dem Eigenthümer zur Abstellung des auf dessen Grundstück geschaffenen polizeiwidrigen Zustandes auch an den Urheber des polizeiwidrigen Zustandes zu halten, und ihre nach freiem Ermessen hierin getroffene Wahl entzieht sich der Nachprüfung des Verwaltungs⸗ richters. Waren Mehrere Urheber des polizeiwidrigen Zustandes, so kann die Polizeibehörde diese für die Abstellung des polizeiwidrigen Zustandes sowohl gemeinschaftli als auch einen Einzelnen von ihnen für das Ganze in Anspruch nehmen, je nach⸗ dem sich aus Rücksicht auf die alsbaldige Erreichung eines polizeimäßigen Zustandes das eine oder das andere empfiehlt; inwie⸗ fern sie in Uebung ihres Ermessens in dem einzelnen Fall einen ange⸗ messenen Gebrauch gemacht hat, unterliegt der Nachprüfung des Ver⸗ waltungsrichters nur dahin, ob hierbei die äußersten Grenzen des Ermessens überschritten sind. „Da die Polizeibehörde auf Grund des § 10 Tit. 17 Th. II des Allgemeinen Landrechts befugt ist, dem Dritten die Erzeugung eines polizeiwidrigen Zustandes auf einem fremden Grundstück zu untersagen, so ist nicht abzusehen, weshalb sie behindert sein sollte, sich wegen der Abstellung des nach derselben Vor⸗ schrift nicht zu duldenden polizeiwidrigen Zustandes an den Dritten ann zu halten, wenn der Eigenthümer sich hierzu nicht freiwillig bereit findet. Wollte man der Polizeibehörde grundsätzlich die Befugniß ab⸗ sprechen, so käme man auch zu einem offenbar unannehmbaren Er⸗ gebnis für den Fall, daß die Abstellung des polizeiwidrigen Zostandes von dem Eigenthümer wegen Unvermögens oder aus anderen Gründen nicht erzwungen werden kann. Ob die Polizeibehörde von dem ihr zustehenden Wahlrecht in dem einzelnen Fall einen angemessenen Ge⸗ brauch gemacht hat, entzieht sich als eine Frage der Zweckmäßigkeit der Nachprüfung des Verwaltungsrichters. Wollte man die Polizeibehörde dabin für gebunden erachten, daß sie stets die mehreren Urbeber eines polizeiwidrigen Zustandes für dessen Beseitigung in Anspruch zu nehmen habe, so ginge dies darauf hinaus, daß die Polizei⸗ behörde bezüglich des Antbeils des Einzelnen eine Entscheidung treffen müßte, obschon es diesem Einzelnen unbenommen ist, seine vermeint⸗

liche Ueberbürdung gegenüber den anderen Urhebern im Rechtswege

rachzuweisen. Grundsätzlich kann die Polizerbehörde aber nicht derart gebunden sein, daß es ihr unter Umständen an einem Pflichtigen abgesehen von der gemäß § 3 des Gesetzes über die Polizeiverwaltung vom 11. März 1850 subsidiärpflichtigen Gemeinde fehlen könnte, welcher mit den anderen Urhebern für die Abstellung des polizei⸗ widrigen Zustandes haftvar zu machen wäre.“ (III. 1161.)

Nach der zum Preuß. Armengesetze vom 8. März gangenen Novelle vom 11. Juli 1891 sind die Kreise ve den Ortsarmenverbänden, welche die Pflegekosten rechtlich bilfsbedürftiger Geisteskranker, Idioten ꝛc. den armenverbänden auf Grund der erwähnten Novelle zu erstatten haben, zwei Drittel dieser Kosten als Beiträge zu gewähren. Diese Bei⸗ tragspflicht der Kreise erstreckt sich, nach einem Urtheil des Ober⸗Ver⸗

waltungsgerichts, I. Senats, vom 20. Dezember 1895 weder auf die Kosten der Ueberführung eines bilfs⸗ und der Anstaltspflege be⸗- dürftigen Geisteskranken ꝛc. in die Anstalt, noch auf die Kosten für;

Beschaffung der für die Aufnahme eines der Anstalts⸗ pflege bedürftigen Geisteskranken erforderlichen Kleidung, für welche voer dessen Aufnahme in die Anstalt des

Landarmenverbandes allein und aus eigenen Mitteln der Ortsarmen⸗

reglementsmäßigen

verband zu sorgen hat. „Die Pflicht zur Tragung der Kosten, welche

nicht durch die Aufnahme, Bewahrung, Kur und Pflege der frag⸗

lichen Personen in den Anstalten der Landarmenverbände entstehen, fällt überhaupt nicht unter die Vorschriften des erwähnten Gesetzes; diese Pflicht regelt sich vielmehr nach den allgemeinen Vorschriften des Reichsgesetzes über den Unterstützungswohnsitz vom 6. Juni 1870, insbesondere nach den §§ 28, 30 desselben. Deshalb fallen die Kosten der Ueberfübhrung eines hilfs⸗ und der pflege bedürftigen Geisteskranken ꝛc. dem überführenden Orts⸗ armenverbande zur Last. Und dasselbe gilt auch den Kosten für Beschaffung der reglementsmäßigen leidung einer solchen Person. vor ihrer Aufnahme in die Anstalt des Landarmenverbandes Sorge zu tragen, war bereits vor Erlaß des mehrerwähnten Gesetzes vom 11. Juli 1891 Pflicht event. des fürsorgepflichtigen Ortsarmen⸗ verbandes, und bieran ist durch das Gesetz nichts geändert.... Gewiß erstreckt sich die Gewährung der Zweidrittel⸗Beihilfe auch mit auf die zur Verpflegung gehörige Bekleidung, aber auf letztere nur, soweit sie gesetzlich vom Landarmenverbande zu leisten und vom Ortsarmenverbande zu ers⸗ ist, nicht soweit si letzterem obliegt. (I. 1595) 11““

unächst

Für die Ausstattung der letzteren 8

Das Unterrichtswesen im Königreich Bayern.

Im letzten Heft der „Zeitschrift des Königlich bayerischen Statistischen Bureaus“ wird eine Bearbeitung der Unterrichtsstatistik in Bayern für das Schuljahr 1893/94 veröffentlicht, welche bezüglich des Schulwesens folgendes Gesammtbild ergiebt:

Die Zahl der für das Königreich ermittelten Werktagsschulen beträgt 7253, von denen 346 oder 4,8 % auf die Städte (die un⸗ mittelbaren Städte rechts des Rheins und die 11 größeren Städte der Pfalz) und 6907 oder 95,2 % auf das Land entfallen. Im jahre betrug die Zahl 7239, wovon 342 oder 4,7 % den Städten und 6897 oder 95,3 % dem Lande angehörten. Nach dem administra⸗ tiven Charakter der Schulen zerfallen dieselben in 7203 oder 99,3 % öffentliche und 50 oder 0,7 % Privatschulen. Eine Aenderung des Prozent⸗ verhältnisses ist gegen das Vorjahr nicht eingetreten. Nach dem konfessionellen Charakter scheiden sich die Schalen in 5114 oder 70,5 % (1892/93: 5103 oder 70,5 %) katholische, 1910 oder 26,3 % (1892/93: 1909 oder 26,4 %) protestantische, 141 oder 2,0 % (1892/93: 139 oder 1,9 %) simultane und 88 oder 1,2 % (1892/93: 88 oder 1,2 %) israelitische. Legt man der Ausscheidung di Trennung nach dem Geschlechte der Schulkinder zu Grunde, so ergeben sich 6280 oder 86,6 % (1892/93: 6281 oder 86,8 %) in allen Klassen gemischte Schulen, 427 oder 5,9 % (1892/93: 416 oder 5,7 %) gesonderte Mädchen⸗, 425 oder 5,8 % (1892/93: 417 oder

,8 %) gesonderte Knaben⸗ und 121 oder 1,7 % (1892/93: 25 oder 1,7 %) in einzelnen Klassen gemischte Schulen Unterscheidet man die Schulen nach der Unterrichts

ertheilung, so findet man, daß schulen, 238 oder 3,3 % Halbschulen und 37 oder 0,5 % gemischte Ganz⸗ und Halbschulen sind ie vorjährige Erhebung weist nach: 6942 oder 95,9 % Ganzschulen, 259 oder 3,6 % Halbschulen und 38 oder 0,5 % gemischte Schulen. Die Zahl der an sämmtlichen

Schulen wirkenden Lehrkräfte beträgt 24 252 gegen 24 101 im

Vorjahre, wovon 13 714 oder 56,5 % (1892/93: 13 611) ordentliche Lehrer, 6124 oder 25,3 % (1892/93: 6098) Religionslehrer und 4414 oder 18,2 % (1892/93: 4392) Fachlehrer für den Turn⸗, Zeichen⸗ und Arbeits⸗ ꝛc. Unterricht sind. Von den ordentlichen Lehrkräften sind 11 707 oder 85,4 % männlichen und 2007 oder 14,6 % weiblichen, von den Fachlehrern 122 oder 2,8 % männlichen und 4292 oder 97,2 % weiblichen Geschlechts. Sämmtliche 6124 Religionslehrer gehören dem männlichen Geschlecht an. Der Konfession nach sind von den 24 252 Lehrkräften 17 942 = 73,98 % katholisch (12 352 = 50,93 % männlich und 5590 = 23,05 % weiblich), 6126 = 25.26 % pro⸗ testantisch (5428 = 22,38 % männlich und 698 = 2,88 % weiblich), 179 = 0,74 % israelitisch (169 = 0,70 % männlich und 10 = 0,04 % weiblich), 5 = 0,02 % einer anderen Konfession angehörig (4 = 0,016 % männlich und 1 = 0,004 % weiblich). Von den ordentlichen Lehrkräften sind 1033 = 7,5 % geistlichen Standes und zwar 28 oder 0,2 % männliche und 1005 oder 7,3 % weibliche. Die Gesammtzahl der die Werktagsschule besuchenden Kinder beträgt im Königreich 819 565, wovon 146 004 oder 17,8 % auf die Städte, 673 561 oder 82,2 % auf das Land treffen, 402 082 oder 49,1 % dem männlichen, 417 483 oder 50.9 % dem weiblichen Ge⸗ schlechte, 585 210 oder 71,40 % der katholischen, 227 896 oder 27,81 % der protestantischen, 5789 oder 0,71 der israelitischen, 670 oder 0,08 % einer sonstigen Konfession angehören.

Die Gesammtzahl der Feiertagsschüler beträgt im König⸗ reich 297 245, wovon 35 980 oder 12,1 % auf die Städte, 261 265 oder 87,9 % auf das Land treffen, 131 434 oder 44,2 % männlichen, 165 811 oder 55,8 % weiblichen Geschlechts sind, 216 670 oder 72.89 % der katholischen, 79 115 oder 26,62 % der protestantischen, 1287 oder 0,43 % der israelitischen, 173 oder 0,06 % einer sonstigen Konfession ang⸗hören. Im Vorjahre betrug die Zahl der Feiertags⸗ schüler 304 227.

Gewerbliche Fortbildungsschulen bestanden im Schul⸗ jahre 1893/94 257 (1892/93: 253), wovon 208 selbständig und 49 mit Realschulen verbunden waren. An 169 Schulen ist der Besuch auf Grund Ortsstatuts ein obligatorischer. Die Zahl der gewerb⸗ lichen Fortbildungsschüler beläuft sich im Königreich auf 32 286 (1892/93: 31 321), wovon 578 oder 1,79 % die Tageskurse und 31 708 oder 98,21 % die Abend⸗ und Sonntagskurse besuchen. Von den Schülern der letztgenannten Kurse werden 23 597 oder 68,26 % in den Elementar⸗, 10 971 oder 31,74 % in den Fachabtheilunge unterrichtet An sämmtlichen gewerblichen Fortbildungsschulen wirken 1647 (1892/93: 1592) Lehrkräfte, worunter 64 oder 3,89 % ausschließlich für die Fortbildungsschulen aufgestellt sind. Die Gesammtausgaben belaufen sich auf 602 434 (1892/93: 575 054 ℳ), wovon 456 869 oder 75,84 % auf Lehrer⸗ gebalte treffen. Die Zahl der landwirthschaftlichen Fort⸗ bildungsschulen beträagt 447 (1892/93: 477), worunter 12 oder 2,68 % Winterschulen, die Zahl der landwirthschaftlichen Fortbildungs⸗ schüler 8280 (1892/93: 9022), wovon 536 oder 6 47 % auf die Winter⸗ schulen und 7744 oder 93 53 % auf die landwirthschaftlichen Fortbildungs⸗ schulen im engeren Sinne treffen. An sämmtlichen landwirthschaft⸗ lichen Fortbildungsschulen wirken 700 (1892/93: 758) Lehrer, wovon 6 oder 0,86 % ausschließlich für diese Schulen aufgestellt sind. Die Gesammtausgabe für die landwirthschaftlichen Fort⸗ bildungsschulen beträgt 160 779 (1892,93: 160 073 ℳ), wovon 91 692 oder 57,03 % auf die Lehrergehalte ent⸗ fallen. Am Schlusse des Schuljabres 1893/94 betrug ferner die Gesammtzahl der Schüler an den 5 Waldbauschulen in 20 Kursen 252 (1892/93: 231), welche sich auf die einzelnen Schulen und Kurse, wie folgt, vertheilen: Kelheim (Niederbayern) in 4 Kursen 57 Schüler, Trippstadt (Pfalz) in 4 Kursen 44 Schüler, Wunsiedel (Oberfranken) in 4 Kursen 50 Schüler, Lohr (Unterfranken) in 4 Kursen 47 Schüler, Kaufbeuren (Schwaben) in 4 Kursen 54 Schüler. An den sämmt⸗ lichen Waldbauschulen wirken 24 Lehrer, wovon 10 ausschließlich für diese Schulen aufgestellt sind. An Schulgeld und Einschreibgebühr wurden 5119 erhoben. Die Gesammtausgabe für das Rechnungs⸗ jahr 1833 beträgt 32 198 ℳ, wovon 24 646 oder 76,55 % auf das Lehrpersonal entfallen.

Zu den „Mittelschulen“ zählen 37 humanistische Gym⸗ sien mit 999 Lehrkräften und 16 358 Schülern, 49 Latein⸗ ulen (barunter 8 privaten Charakters) mit 481 Lehrkräften und

2 Schülern, 4 Realgymnasien mit 66 Lehrkräften und 551 Schülern, 58 Realschulen (darunter 7 privaten Charakters) mit 929 Lehrkräften, 13 289 Schülern und 84 Hospitanten, 3 In⸗ dustrieschulen mit 49 Lehrkräften, 433 Schülern und 47 Hospitanten,

6978 oder 96,2 Ganz⸗

1“

5 Baugewerkschulen mit 104 Lehrkräften und 1867 Schülern, 8 Handelsschulen (darunter 5 priraten Charakters) mit 110 Lehr⸗ kräften, 1234 Schülern und 60 Hospitanten, 2 Kunstgewerbeschulen mit 44 Lehrkräften, 417 Schülern und 87 Hospitanten, 44 Prä⸗ parandenschulen (darunter 8 privaten Charakters) mit 235 Lehr⸗ kräften und 1994 Schülern, 22 Lehrer⸗ und Lehrerinnen⸗ Seminare (darunter 9 privaten Charakters) mit 203 Lehrkräften, 1240 Schülern und 20 Hospitanten, 13 Musikschulen (darunter 6 privaten Charakters) mit 67 Lehrkräften, 1341 Schülern und 557 Hospitanten, 132 höhere Töchterschulen (darunter 103 pri⸗ vaten Charakters) mit 1699 Lehrkräften, 13 737 Schülerinnen und 251 Hospitanten, 36 Frauenarbeitsschulen (darunter 34 privaten Charakters) mit 143 Lehrkräften und 3199 Schülerinnen, 6 Arbeitslehrerinnen⸗Seminare (darunter 5 pri⸗ aten Charakters) mit 29 Lehrkräften, 73 Schülerinnen und 39 Hospitanten, 1 Kreis⸗Landwirthschaftsschule zu Lichtenhof mit 12 Lehrkräften und 86 Schülern, 4 Kreis⸗Acker⸗ bauschulen mit 40 Lehrkräften und 180 Schülern, 1 landwirth⸗ schaftliche Zentralschule zu Weihenstephan mit 15 Lehrkräften und 67 Schülern, 1 Zentral⸗Turnlehrer⸗Bildungsanstalt mit 4 Lehrkräften und 343 Schülern, 45 Fachschulen, welche nicht unter die Fortbildungsschulen fallen, (darunter 15 privaten Charakters) mit 113 Lehrkräften, 2682 Schülern und 19 Hospitanten, sowie 3 sonstige Privat⸗Lehrinstitute mit 20 Lehrkräften und 133 Schülern.

Was endlich die Hochschulen anbelangt, so betrug im Jahre 1893/94 die Zahl der Studierenden a. an den 3 Landes⸗Universi⸗ täten für das Winter⸗Semester 1893/94: 5921, wovon 3464 oder 58,5 % auf München, 1352 oder 22,8 % auf Würzburg und 1105 oder 18,7 % auf Erlangen entfallen; für das Sommer⸗Semester 1894: 6262, wovon 3798 oder 60,6 % auf München, 1300 oder 20,8 % auf Würzburg und 1164 oder 18,6 % auf Erlangen treffen; b. an den 7 Lyceen für das Winter⸗Semester 770, für das Sommer⸗ Semester 739; c. an der Technischen Hochschule in München für das Winter⸗Semester 1327, für das Sommer⸗Semester 1317; d. an der Akademie der bildenden Künste für das Winter⸗Semester 419, für das Sommer⸗Semester 340; e. an der Aschaffenburg für das Winter⸗Semester 111, für das Sommer⸗Semester 103; f. an der Thierärztlichen Hoch⸗ schule in München für das Winter⸗Semester 194, für das Sommer⸗ Semester 169; g. an der Akademie der Tonkunst in München für das Winter⸗ wie für das Sommer⸗Semester je 269. Pro⸗ motionen wurden an den 3 Universitäten vorgenommen: im Winter⸗ Semester 292, im Sommer⸗Semester 295. Von ersterem treffen 93 auf Bayern, 199 auf Nichtbayern; von letzterem 109 auf Bayern, 186 auf Nichtbayern. 8 8

Der Handel Kameruns

hat sich nach den vorliegenden statistischen Aufzeichnungen in den drei ersten Quartalen des verflossenen Jahres folgendermaßen gestaltet: Einfuhr Ausfuhr . 1 143 252 914 980 8 I. 8 1 41005 1 215 294 III. .1 645 644 1 019 181 ist ausgeführt worden an Palmöl Palmenkernen Kautschuk Elfenbein I. Quartal für 152 028 240 237 248 462 8 . 306 413 279 259 314 220 III 2 216 350 252 067 261 895 An Geweben ist eingeführt worden: I. Quartal für 193 570 118 8 399 III. 399 375

I. Quartal.

Zur Arbeiterbewegung.

8 Kottbus berichten die Blätter über die Lage des Aus⸗ standes der Textilarbeiter: Nach einem erfolglosen Ver⸗ mittlungsversuch des Regierungs⸗Präsidenten von Puttkamer beschlossen die Arbeiter, im Ausstand zu verharren. Ober⸗Bürgermeister Werner, Bürgermeister Dreisert und der Vorsitzende des Gewerbegerichts lehnten bei der Aussichtslosigkeit einer Verständigung ab, weiter in den Versammlungen zu erscheinen. Die Ausstandskasse zahlt eine wöchentliche Unterstützung von 7

In Dresden fand, der „Lpz. Ztg.“ zufolge, am Sonntag eine Buchdruckerversammlung statt, von welcher der kürzlich schon von den Buchdruckern Leipzigs angenommenen Entschließung zugestimmt wurde, welche Verkürzung der Arbeitszeit und Lohnerhöhung ꝛc. fordert.

In Mainz erklärte sich eine Versammlung der Buchdrucker⸗ gehilfen, wie die „Frkf. Ztg.“ berichtet, gleichfalls mit der Leipziger Entschließung einverstanden.

Hier in Berlin versammelte sich am Montag der Bund der Berliner Buchdruckereibesitzer (Innung), um Stellung zu nehmen zu der von der allgemeinen Buchdruckerversammlung am 1. d. M. gefaßten Entschließung der Gehilfen in der einzuleitenden Lohnbewegung. (Vgl. Nr. 55 d. Bl.) Der Bund beschloß, die an den Vorstand von den Gehilfen gerichtete Anfrage folgendermaßen zu beantworten: Auf die Zuschrift vom 2. d. M. erwidert Ihnen der unterzeichnete Vorstand, daß er bereit ist, eine Tarifrevision bei dem Deutschen Buchdrucker⸗Verein zu befürworten, und zwar in dem Sinne, daß über eine Verkürzung der Arbeitszeit und eine Erhöhung der Grundpositionen des Tarifs mit den aus freien Wahlen bervorgegangenen Vertretern der gesammten Gehilfenschaft berathen wird. Ferner erklärte der Bund in einer Entschließung, daß er mit Rücksicht auf die den Gehilfen kundgegebene Bereitwillig⸗ keit, zu verhandeln, jedem Versuche, die Forderungen gewaltsam durch⸗ zusetzen, energischen Widerstand leisten wird, daß auf keinen Fall in einzelnen Druckereien die Forderungen zu bewilligen sind, daß vielmehr nur gemeinsam vorzugehen ist.

Aus Karwin wird dem „W. T. B.“ zum Bergarbeiter⸗ ausstand gemeldet: Die Verhältnisse im Ostrau⸗Karwiner Kohlen⸗ becken haben sich wesentlich gebessert. Zur gestrigen Frühschicht fuhr fast in allen Gruben ein größerer oder kleinerer Theil der Arbeiter an; nur zwei unbedeutende Uebertretungen sind vorgekommen.

Aus Bern meldet „W. T. B.“ zur Lohnbewegung der Angestellten schweizerischer Eisenbahnen: Das Comité des Verwaltungsraths der Jura⸗Simplon⸗Bahn ermächtigte in seiner gestrigen Versammlung die Direktion, mit dem Zentral⸗ Comité der Eisenbahn⸗Angestellten im Sinne der Konferenz vom 29. Februar weiter zu verhandeln. Sobald eine vollständige Einigung erzielt ist, wird der Verwaltungsrath zur Genehmigung der Uebereinkunft zusammentreten; dies dürfte voraussichtlich am Montag oder Dienstag erfolgen. Der Verwaltungsrath der Zen⸗ tralbahn trat heute in Olten zusammen und wählte Häusler zum Präsidenten und Erismann zum Mitglied des Direktoriums. Ueber die Lohnbewegung sprach Direktor Weißenbech als Referent.

1b

Das Protokoll der preußischen Landes⸗Oekonomie⸗Kollegiums in der Sitzung vom 4. Dezember 1895 (3. Session der VI. Sitzungsperiode), über welche seiner Zeit an dieser Stelle berichtet wurde, ist jetzt im Druck

Verhandlungen des Königlich

erschienen. Einziger Gegenstand der Berathung war bekanntlich der Gesetzentwurf, betreffend Abänderung des Zuckersteuergesetzes. Dem stenographischen Protokoll über die Sitzung sind sämmtliche Vorlagen, Anträge und Referate zu dem Gegenstande im Wortlaut vorgedruckt. Eingeleitet wird die Publikation durch ein Verzeichniß der Mitglieder des Kollegiums in der Wahlperiode 1893— 95.

Die Frage, ob das Aroma, das „Bouquet“ eines Weines abhängig sei von der für die Vergährung des betreffenden Mostes ver⸗ wendeten Hefe eine Frage, welche für den Weinbau von allergrößter

Wichtigkeit ist wurde vor einiger Zeit von Wortmann (⸗Unter⸗

suchungen über reine Hefen“ I, in den „Landwirthschaftlichen Jahr⸗ büchern“) eingehend erörtert. Besonders von Franzosen waren zahl⸗ reiche Versuche mit „rein gezüchteter Hefe“ angestellt worden, die bezweckten, geringwerthige Moste durch Vergährung mit Hefen von berühmten Weinen zu verbessern, namentlich seitdem die Methoden der Reinkulturen der niederen Pilze sich immer mehr vervollkommnet haben und z. B. fast sämmtliche Brauereien zur Verwendung reiner Hefen übergegangen sind. Es war auch schon von zahlreichen Seiten behauptet worden, daß aus geringen Mosten bessere Weinsorten mit einem charakteristischen Aroma auf die an⸗ gegebene Weise gewonnen worden seien. Aber auch die entgegen⸗ gesetzten Ansichten wurden laut, sodaß sich also die Versuche von Wortmann als von hohem Interesse erwiesen. Dieser Forscher setzte sich zuerst die Aufgabe, festzustellen, ob es wirklich verschiedene, sich ganz konstant verhaltende Rassen des Weingährungserzeugers (Saccharo- myces ellipsoideus) gebe, wie man dies nach früheren Ver⸗ suchen annehmen mußte. Er ließ sich deshalb aus den bekanntesten Weingebieten Deutschlands im Ganzen 27 Weinhefesorten, die dort die edelsten Weine vergähren, zusenden und untersuchte diese neben einander unter ganz bestimmten, aber für Alle gleichen Bedingungen, wobei bauptsächlich auf Dauer der Gährung, Kohlensäurebildung, Alkohol⸗ bildung und Glyceringehbalt das Augenmerk gerichtet wurde. Und es zeigte sich, daß die Hefesorten sich in Bezug auf diese Punkte so außerordentlich verschieden verhalten, daß fraglos die Annahme von der großen Zahl der sich konstant verhaltenden Rassen des Gährungserregers gesichert erscheint und daß man es, geradeso wie in der Bierbrauerei, in der Hand hat, durch die Aus⸗ wahl erprobter, rein gezüchteter Formen nicht nur eine schnellere, sondern auch eine weit bessere Gährung zu bewirken. Bezüglich des zweiten, ebenso wichtigen Punktes seiner Untersuchung, der Frage nach dem Verhalten der verschiedenen Hefesorten zu den gebildeten aromatischen und Bouquetstoffen, die sich chemisch nicht sicher feststellen lassen, kommt der Verfasser völlig zu der Ansicht von Kosutany. Dieser hatte nämlich die Bouquetstoffe in „primäre“ und „sekundäre“ getrennt; erstere sind die in der Traube fertig gebildeten Stoffe, während die letzteren erst infolge der Gährung entstehen. Es ist also klar, daß eine edle Traubensorte auch stets einen besseren Wein ergeben wird, d. h. einen solchen, der sich durch die charakteristischen Eigen⸗ schaften der primären Stoffe auszeichnet. Aber auch Wortmann konnte mit Sicherheit feststellen, daß die sekundären Bouquetstoffe in hohem Grade von der Hefesorte abhängig sind; und dies ist für die Praxis von sehr großem Wertb, wenn man berück⸗ sichtigt, daß gerade bei geringen Mosten (ebenso wie bei allen Obstmosten) nur sehr wenig primäre Bouquetstoffe vorhanden sind und die sekundären also den größeren oder geringeren Wohl⸗ geschmack des erzielten Weines herbeiführen. Die Resultate Wort⸗ mann's zeigen recht deutlich, wie wichtig die fortgesetzten Untersuchungen über die Gährungserreger sind. Diese Wissenschaft ist noch sehr jung, daher auch oft noch das Schwanken in den Resultaten und die großen Widersprüche einzelner derselben. Aber was schon erreicht wurde in der Bierbrauerei, der Weingährung, Tabackfermentation und endlich auch in der Gewinnung von Zitronensäure infolge einer Gährung, das alles berechtigt zu den besten Hoffnungen für die Zukunft, die sich um so schneller erfüllen werden, je mehr sichere Grundlagen sich dieser Zweig der Wissenschaft errichtet.

Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ Maßregeln.

““ Türkei. v Zufolge Beschlusses des Internationalen Gesundheitsraths in Kon⸗ stantinopel vom 25. v. M. unterliegen Herkünfte von dem Hafen Alexandrien einer fünftägigen Quarantäne. Für Herkünfte von dem übrigen Theil der Mittelmeerküste Egyptens bleibt es bei der 48 stündigen Beobachtung nebst Desinfektion der getragenen Kleidungs⸗ stücke und Effekten, sowie der ärztlichen Untersuchung der Schiffs⸗ insassen.

Sqziffe mit Passagieren von den egyptischen Häfen des Rothen Meeres, welche sich nach dem Hedjaz begeben, unterliegen im Lazareth von Abou⸗Saad einer 10 tägigen Quarantäne, während Schiffe ohne Passagiere von der ganzen egyptischen Küste, mit Ausnahme Alexan⸗ driens, sich nur einer ärztlichen Untersuchung in dem ersten mit Sanitätseinrichtung versehenen Hafen zu unterwerfen haben. (Vergl. „R.⸗Anz.“ Nr. 44 vom 19. v. M.)

Der Gesundheitsstand in Berlin war auch in der Woche vom 16. bis 22. Februar ein günstiger und die Sterblichkeitsziffer eine niedrige (von je 1000 Einwohnern starben, aufs Jahr berechnet, 16,9). Unter den Todesursachen herrschten zwar immer noch akute Ent⸗ zündungen der Athmungsorgane vor, doch war der Verlauf vielfach ein milderer und die Zahl der durch diese Krankheitsformen bedingten Sterbefälle eine erheblich kleinere als in der Vorwoche. Auch Erkrankungen an Grippe wurden weniger beobachtet, doch stieg die Zahl der nach Grippe erfolgten Sterbefälle auf 8. Dagegen zeigten sich akute Darmkrankheiten wie in der Vorwoche in beschränkter Zahl als Todesursachen; auch blieb die Betheiligung des Säuglingsalters an der Sterblichkeit eine geringe; von je 10 000 Lebenden starben, aufs Jahr berechnet, 44 Säuglinge. Von den Infektionskrankheiten wurden Erkrankungen an Masern, Scharlach und Diphtherie seltener zur Anzeige gebracht, und zwar zeigten sich Erkrankungen on Masern in der Friedrichstadt, an Diphtherie in der Tempelhofer Vorstadt, der jenseitigen Luisenstadt und in der Rosenthaler Vorstadt am zahlreichsten, während Erkrankungen an Scharlach sich in keinem Stadttheile in besonders nennenswerther Zahl zeigten. Erkrankungen an Unterleibstyphus blieben selten; 28 krankungen an Kindbettfieber wurden 4 bekannt. Rosenartige Ent⸗ zündungen des Zellgewebes der Haut blieben in beschränkter Zahl. Zahlreich blieben auch noch immer Erkrankungen an Keuchhusten, die in 11 Fällen zum Tode führten. Rheumatische Beschwerden aller Art wurden ebenfalls häufig zur ärztlichen Behandlung gebracht.

Handel und Gewerbe.

Täögliche Wagengestellung für Koblen und Koks an der Ruhr und in Oberschlesien. An der Ruhr sind am 3. d. M. gestellt 11 460, nicht rechtzeitig gestellt keine Wagen. 8 In Oberschlesien sind am 2. d. M. gestellt 4561, nicht recht⸗ zeitig gestellt keine Wagen.

Die „Verhandlungen des Vereins zur Beförde⸗ rung des Gewerbfleißes 1896“‧, welche unter der Redaktion des Professors Dr. A. Slaby (Verlag von Leonhard Simion in Berlin) erscheinen, haben in dem zweiten Heft (Februar) folgenden Inhalt: Abhandlungen. Vierter Bericht des Sonderausschusses für Eisen⸗ legierungen. Fortsegunc von S. 141 des Jahrgangs 1894. „Erstattet von Professor M. Rudeloff. (Hierzu 19 Tabellenkafeln, 1 Lichtdruck⸗ tafel und 3 lithographische Tafeln.) Dem Heft beigelegt sind der Sitzungsbericht vom 3. Februar 1896 mit folgendem Inhalt: 1) Vereinsnachrichten, 2) Ueber selbstihätige Handfeuerwaffen; ferner der Nachtrag zum Bericht über die Sitzung vom 6. Januar 1896: Ueber Geschwindigkeitsmesser, insbesondere die Braun'schen Gyro⸗ meter, und ein Bericht über das 75 jährige Stiftungsfest des Vereins zur Beförderung des Gewerbfleißes am 20. Januar 1896.

Die „Statistischen Uebersichten, betreffend den auswärtigen Handel des österreichisch⸗ungarischen Zoll⸗ gebiets im Jahre 1896‧, welche vom Statistischen Departement im österreichischen Handels⸗Ministerium zusammengestellt werden, enthalten im vorliegenden ersten Heft die Ein⸗ und Ausfuhr im Januar 1896.

Königsberg, 3. März. (W. T. B.) Getreidemarkt. Weizen ruhig. Roggen matt, pr. 2000 Pfd. Zollgewicht 109. Gerste träge. Hafer unverändert, do. loko pr. 2000 Pfd.

ollgewicht 105—106. Weiße Erbsen pr. 2000 Pfd. Zollgewicht 106. Spiritus pr. 100 Liter 100 % loko 32,50, do. pr. März 32,40, do. pr. Frühjahr 32,80.

18 8—

Danzig, 3. März. (W. T. B.) Getreidemarkt. Weizen loko schwächer, Umsatz 250 t, do. inländ. hochbunt und weiß 153, do. inländ. hellbunt 149, do. Transit hochbunt und weiß 117, do. hellbunt 113, do. Termin zu freiem Verkehr pr. April⸗Mai 152,50, do. Transit pr. April⸗Mai 116,50, Regulierungspreis zu freiem Verkehr 150. Roggen loko schwächer, do. inländischer 112, do. russischer und polnischer zum Transit 77, do. Termin pr. April⸗Mai 115,00, do. Termin, Transit pr. April⸗Mai 80,50, do. Regu⸗ lierungspreis zum freien Verkehr 113. Gerste, große (660 700 Gramm) 118. Gerste, kleine (625 660 Gramm) 106,00. Hafer, inländischer 102,00. Erbsen, inländische 108,00. Spiritus loko kontingentiert 51,50, nicht kontingentiert 32,00.

Breslau, 3. März. (W. T. B.) Getreide⸗ und Pro⸗ duktenmarkt. Spiritus pr. 100 1 100 % exkl. 50 Verbrauchs⸗ abgaben pr. März 50,30, do. do. 70 Verbrauchsabgaben pr.

März 30,80. 6

Magdeburg, 3. März (W. T. B.) Zuckerbericht. Kornzucker exklusive, von 92 % —,—, Kornzucker exklusive 88 % Rendement —,—, Nachprodukte erkl., 75 % Rendement 9,10 10,10. Still. Brotraffinade I 25,25. Brotraffinade II 25,00. Gem. Raffinade mit Faß 24,75 25,25. Melis I mit Faß 24,25. Ruhig. Rohzucker I. Produkt Trans. f. a. B. Hamburg pr. März 12,25 bez., 12,27 ½ Br., pr. April 12,37 ½ Gd., 12,40 Br., pr. Mai 12,50 bez. u. Br., pr. Juli 12,72 ½ bez. u. Br., pr. Oktober⸗

Dezember 11,40 Gd., 11,45 Br. Ruhig. 1 Kammzug⸗Termin⸗ Grundmuster B. pr. März 3,52 ½ ℳ, pr.

Leipzig, 3. März. (W. T. B.) handel. La Plata.

April 3,52 ½ ℳ, pr. Mai 3,52 ½ ℳ, pr. Juni 3,55 ℳ, pr. Juli 3,57 ½ ℳ, pr. August 3,57 ½ ℳ, pr. September 3,60 ℳ, pr. Oktober 3,62 ½ ℳ, pr. November 3,62 ½ ℳ, pr. Dezember 3,65 ℳ, pr. Januar 3,65 ℳ, pr. Februar 3,655 Umsatz 105 000 kg. Ruhig.

Bremen, 3. März. (W. T. B.) Börsen⸗ Schiußbericht. Raffiniertes Petroleum. (Offizielle Notierung der Bremer Petroleum⸗Börse.) Ruhig. Loko 5,60 Br. Russisches Petroleum. Loko 5,40 Br. Schmalz. Fest. Wilcox 29 ½ 4, Armour sbield 29 ₰, Cudahy 30 ¼½ ₰, Choice Grocery 30 ¼ ₰, White label 30 ¼ ₰. Fairbanks 26 4. Speck. Fest. Short clear middling loko 27 ½ ₰. Reis fest aber ruhig. Kaffee unverändert. Baumwolle. Niedriger. Upland middl. loko 40 ½¼½ ₰. Taback. Umsatz: 277 Seronen Carmen.

Hamburg, 3. März. (W. T. B.) Getreidemarkt. Weizen loko ruhig, holsteinischer loko neuer 154 158. Roggen loko matt, hiesiger —, mecklenburger loko neuer 142 145, russischer loko ruhig, 87 90. Hafer still. Gerste matter. Rüböl (unver⸗ zollt) ruhig, loko 47. Spiritus etwas matter, pr. März⸗April 16 Br., pr. April⸗Mai 16 ½ Br., pr. Mai⸗Juni 16 ¾ Br. Kaffee fest, Umsatz 2500 Sack. Petroleum behauptet, Standard white

(W. T. B.) Kaffee. (Nachmittagsbericht.) Good average Santos pr. März 65 ¾, pr. Mai 65 ½, pr. September 62 ½, pr. Dezember 58 ½. Behauptet. Zuckermarkt. (Schlußbericht.) Rüben⸗Rohzucker I. Produkt Basis 88 % Rendement neue Usance, frei an Bord Ham⸗ burg pr. März 12,22 ½, pr. April 12,40, pr. Mai 12,52 ½8, pr. Juli 12,75, pr. Oktober 11,52 ½, ver Dezember 11,47 ½. Behauptet.

London, 3. März. (W. T. B.) Die heute eröffnete Woll⸗ auktion war fest und gut besucht bei lebhafter Betheiligung. Merinos 5 %, Croßbreds pari bis 5 %, Kapwolle 5 % theurer. Das Totalangebot beträgt 206 000 Ballen, heute wurden 9670 Ballen angeboten.

An der Küste 1 Weizenladung angeboten.

96 % Javpazucker 14 ¼ stetig, Rüben⸗Rohzucker loko 12 ¼, fest. Chile⸗Kupfer 46, pr. 3 Monat 46 †.

Liverpool, 3. März. (W. T. B.) Baumwolle. Umsatz 10 000 B., davon für Spekulation und Export 500 B. Weichend. Amerikaner und Indier ⁄8 niedriger. Middl. amerikanische Lieferungen: Stetig. März⸗April 4 8434 Verkäuferpreis, April⸗Mai 4 ½ 4 %. Käuferpreis, Mai⸗Juni 4 ½ 4 %4 Verkäuferpreis, Juni⸗Juli 4 ½⅛ do., Juli⸗August 4 ⁄4 4 ½ Werth, August⸗September 45⁄64 4 ⁄2 Ver⸗ käuferpreis, September⸗Oktober 363⁄64 do., Oktober⸗November 329⁄32— 3⁵⁄64¶Käuferpreis, November⸗Dezember 3²⁄12 do., Dezember⸗Januar 32 ⁄2 d. do.

Manchester, 3. März. (W. T. B.) 12r Water Taylor 5 ½, 30r Water Taylor 7 ½, 20r Water Leigh 6 ¼, 30r Water Clayton 7 ½, 32r Mock Brooke 6 ½, 40r Mayoll 7 ½, 40r Medio Willkinson 8, 32r Warpcops Lees 6 ⅜, 36r Warpcops Rowland 7 ½, 36r Warpcops Wellington 7 ¾, 40r Double Weston 8 ½, 60r Double courante Qua⸗ lität 11 ¾, 32“* 116 vards 16 % 16 grey Printers aus 321/46r 159.

Ruhig.

Paris, 3. März. (W. T. B.) (Schluß.) Rohzucker ruhig, 88 % loko 31 ¾ à 32 ¼. Weißer Zucker behauptet, Nr. 3, pr. 100 kg pr. März 33 ⅜, vr. April 88 pr. Mai 34 ½, pr. Oktober 31 ⅞.

St. Petersburg, 3. März. (W. T. B.) Produkten⸗ markt. Weizen loko 8,75. Roggen loko 5,25. Hafer loko 3,45. Leinsaat loko 11,00. Hanf loko —,—. Talg loko 48,00.

Amsterdam, 3. [W. T. B.) Java⸗Kaffee good ordinary 50 ½. Ban 37 %.

New⸗York, 3. März. (W. T. B.) Die Börse eröffnete unregelmäßig und schloß nach theilweiser Erholung lustlos, aber mit festen Kursen. Der Umsatz in Aktien betrug 196 000 Stück.

Weizen verharrte bei Eröffnung des Marktes eine Zeit lang in einer gewissen Stetigkeit, welche jedoch mit der weiteren Entwickelung des Geschäfts schwand, da sowohl große Verkäufe für fremde und heimische Rechnung stattfanden, als auch die Kabelberichte schwächer lauteten. Außerdem war aber auch die Nachricht, daß die früher gemeldeten Ernteschäden sich nicht bestätigten, von nachtheiligem Einfluß auf die Preisbildung. Der Schluß blieb schwach. Mais war, abgesehen von einigen unwesentlichen Reaktionen, infolge matterer Kabelmeldungen und der Zunahme der Ankünfte, durchweg fallend.

Waarenbericht. Baumwolle⸗Preis in New⸗York 711/16, do. do. in New⸗Orleans 7 ⅜, Petroleum Stand. white in New⸗Pork 7,10, do. do. in Philadelpbia 7,05, do. rohes (in Cases) 8,00, do. Pipe line Certific. pr. März 126 ½, Schmalz Western steam 5,60, do. Rohe u. Brothers 5,90. Mais per März 36 , do. per Mai 36 ⅜, do. per Juli 37 ¾. Rother Winterweizen 83 ¼, Weizen per März 75, pr. April 75, per Mai 73 ¼, per Juli 72 ⅞. Getreide. fracht nach Liverpool 1 ⅝. Kaffee fair Rio Nr. 7 13 ⅛, do. Rio Nr. 7 per April 12,45, do. do. ver Juni 11,90. Mehl, Spring⸗Wheat clears 2,65, Zucker 3 ¾, Zinn 13,30, Kupfer 11,20. 3

Weizen⸗Verschiffungen der letzten Woche von den atlanti⸗ schen Häfen der Vereinigten Staaten nach Großbritannien 61 000, do. nach Frankreich —, do. nach anderen Häfen des Kontinents 10 000, do. von Kalifornien und Oregon nach Großbritannien 25 000, do. nach anderen Häfen des Kontinents Qrts. 1

Der Werth der in der vergangenen Woche ausgeführten Produkte betrug 7 022 957 Doll. gegen 8 100 353 Doll. in der Vorwoche. 1 8

Chicago, 3. März. (W. T. B.) Die ungenügende Nachfrage in Weizen für den Export drückte anfangs die Preise herab. Da aber eine Abnahme der Zufuhren im Nordwesten gemeldet wurde, trat theilweise eine Erholung ein, die aber den Verkäufen des Aus⸗ landes gegenüber keinen Widerstand zu leisten vermochte. Später war infolge von Deckungen eine abermalige Aufbesserung zu bemerken. Mais fiel durchweg infolge großer Ankünfte am Platze.

Weizen pr. März 65, pr. Mai 66 ⅛, Mais per März 28 ¾, Schmalz per März 5,37, do. per Mai 5,52. Speck short elear 5,25. Pork per März 9,70.

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