EETE—
Landsberg, den 21. Dezember 1895
neten Grundstücke nicht berücksichtigt werden.
widrigenfalls seine Todeserklärung erfolgen wird.
Georg Reiß ist im Jahre 1880 nach Amerika ent⸗
nachbars Nikolaus Friedrich daselbst und dessen Ehe⸗
—
gewissen Taver Hirschvogel, Privatier in Landsberg, ein Kaufschillingsrest von 75 Fl. = 128 ℳ 57 ₰ seit 12. Mai 1858. im Hypothekenbuche für Eching Band I Seite 197 hypothekarisch versichert. Die bisherigen Nachforschungen nach dem rechtmäßigen Inhaber der versicherten 75 Fl. sind fruchtlos geblieben. Auf Antrag des Rechtsanwalts Wohnlich in Lands⸗ berg als Prozeßbevollmächtigten der Jakob und Theres Gröber'schen Eheleute wird hiermit Aufgebot erlassen, und es ergeht an alle welche auf obige ein Recht zu haben glauben, die Auf⸗ orderung, ihre Ansprüche innerhalb sechs Monaten spätestens aber in dem unter Aufhebung des Termins vom Freitag, den 20. Dezember 1895, Vormittags 9 Uhr, auf Freitag, den 22. Mai 1896, Vor⸗ mittags 9 Uhr, im diesgerichtlichen Sitzungssaale neuerlich bestimmten Aufgebotstermine anzumelden, widrigenfalls die Forderung für erloschen erklärt und im Hypothekenbuche gelöscht würde.
Königliches Amtsgericht. (gez.) Stummer. Zur Beglaubigung: Landsberg, den 30. Dezember 1895. 8 Der Gerichtsschreiber: (L. S.) Woerle, K. Sekretär.
[74267] Bekanntmachung.
Die dem Aufenthalt nach nicht bekannten Erben der Ehefrau Gerber Philipp Matzenbacher, Sophia, geb. Wommer, zeitlebens zu Kusel, werden aufgefordert, ihre etwaigen Ansprüche an die unter Art. 151 der Grundsteuermutterrolle von Gehweiler auf den Namen „Jacob Wommer Erben zu Wol⸗ fersweiler“ eingetragenen Grundstücke, spätestens in dem auf den 1. Juni 1896, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Amtsgericht an⸗ beraumten Termine anzumelden, widrigenfalls die⸗ selben bei Anlegung des Grundbuchs für die bezeich⸗
St. Wendel, den 25. Februar 1896. 8 Königliches Amtsgericht. Abthlg. 3
[74209] Auf Antrag 5 1) des Freiherrn G. von Marschalck auf Hutloh und Geesthof, . 2) des Gutsbesitzers E. von Marschalck auf Lau⸗ mühlen, . 3) des Premier⸗Lieutenants a. D. Otto von Mar⸗ schalck auf Ovelgönne, welche als Besitzer der genannten Güter die alleinige Fischereiberechtigung in der Oste auf der Strecke von der Lamstedt — Nindorfer Schleuse bis zur Kleinwördener Fähre in Anspruch nehmen, werden alle diejenigen, welche ebenfalls Fischereirechte in der Oste auf der bezeichneten Strecke zu haben glauben, aufgefordert, diese ihre Ansprüche und Rechte bei dem unter⸗ zeichneten Gericht und zwar spätestens in dem auf Freitag, den 8. Mai 1896, Vormittags Uhr, anberaumten Aufgebotstermin anzumelden. lle nicht angemeldeten Ansprüche und Rechte werden für erloschen erklärt werden. 8 Osten, den 27. Februar 1896. 8 Königliches Amtsgericht.
Aufgebot.
74217] Aufgebot. “ Auf Antrag der verehelichten Handarbeiter Gothe, Wilhelmine, geb. Herbst, zu Bennungen und des Drechslers Paul Reinhold Herbst zu St. Petersburg, vertreten durch den Justiz⸗Rath Hochbaum in Eis⸗ eben, wird deren Bruder, der Metalldreher Carl Christian Gottlob Herbst von hier, welcher nach Amerika gegangen und von dem seit dem Jahre 1885 eine Nachricht nicht eingegangen ist, aufgefordert, sich spätestens im Aufgebotstermine am 9. Januar 1897, Vormittags 10 Uhr, bei dem unter⸗ eichneten Gericht, Zimmer Nr. 14, zu melden,
Eisleben, den 28. Februar 1896. Königliches Amtsgericht.
[74214] Aufgebot. Nachgenannte Personen gelten als verschollen, nämlich:
1) Georg Uebel, geboren am 26. Januar 1803 in Hundsfeld als ehelicher Sohn des dortigen Orts⸗ nachbarn Michael Uebel und dessen Ehefrau Elisa⸗ betha Uebel, geborenen Kötzner; Georg Uebel ist im Oktober 1866 nach Amerika ausgewandert,
2) Georg Reiß, verheiratheter Maurer von Pfaffenhausen, geboren am 7. Januar 1857 in Ge⸗ münden als ehelicher Sohn des Bauaufsehers Emanuel Reiß aus Ebernburg (Rheinpfalz) und dessen Ehefrau Agnes Reiß, geborenen Schedler;
wichen,
3) Kaspar Pfrang (jüngster), Bäcker von Ober⸗ eschenbach, geboren daselbst am 7. Mai 1838 als ehelicher Sohn des Häckers Kaspar Pfrang und dessen Ehefrau Maria Anna, geborenen Heid; Kaspar Pfrang (jüngster) ist im Jahre 1867 nach Amerika ausgewandert,
4) Christoph Friedrich, geboren am 15. April 1792 zu Obereschenbach, ehelicher Sohn des Orts⸗
frau Barbara, geborenen Zeitz; Christoph Friedri soll den Feldzug gegen Rußland mitgemacht haben,
5) Johann Jakob Baus, geboren am 24. Oktober 1810 als ehelicher Sohn des Michael Baus, Orts⸗ nachbars von Thulba und dessen Ehefrau Anna Eva Baus, geborenen Schipper.
Auf Antrag legitimierter Personen ergeht nun hiermit die Aufforderung:
a. an die Verschollenen, spätestens im Aufgebots⸗ termine, welcher hiermit auf Freitag, den 18. De⸗ zember 1896, Vormittags 9 Uhr, festgesetzt wird, persönlich oder schriftlich bei dem unterfertigten Gerichte sich anzumelden, widrigenfalls sie für todt erklärt werden,
b. an die Erbbetheiligten, ihre Interessen im Auf⸗ gebotsverfahren wahrzunehmen,
c. an alle diejenigen, welche über das Leben der Verschollenen Kunde geben können, Mittheilung hier⸗ über bei Gericht zu machen.
Hammelburg, 2. März 1896.
Kgl. Bayr. Amtsgericht Hammelburg.
Der Kgl. Oberamtsrichter: (gez.) Pfeuffer. 1 Zur Be⸗ laubigung: (L. S.) Bauer, Kgl. Sekretär. [74210] Bekanntmachung. Auf Antrag der EEEE
1853 geborene Schornsteinfegergeselle Carl Mildner, welcher im Jahre 1878 von Peiskretscham aus auf Wanderschaft gegangen und seitdem verschollen ist, aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 16. Januar 1897, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 5, an⸗ beraumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls er für todt erklärt werden wird. (F. 1. 96. Peiskretscham, den 28. Februar 1896. Königliches Amtsgericht.
[74213] Aufgebot. Auf Antrag der Arbeiterfrau Antonie Czolba, geb. Bawulska, zu Schaffarnia, Kr. Strasburg W.⸗Pr., wird deren Ehemann, Arbeiter Johann Czolba, welcher vor länger als 15 Jahren seinen damaligen Wohnsitz Schaffarnia verlassen hat und seitdem ver⸗ schollen ist, aufgefordert, sich spätestens im Aufgebots⸗ termin am 30. Dezember 1896, Vormittags 10 Uhr, Zimmer Nr. 11, bei dem unterzeichneten Gericht persönlich oder schriftlich zu melden, widrigen⸗ falls derselbe für todt erklärt werden wird. III. F. 5/96. Strasburg W.⸗Pr., den 22. Februar 1896. Königliches Amtsgericht.
[74216] Aufgebot. Auf den Antrag des Privatiers Albert Schleiffer von hier wird dessen Sohn, der am 16. November 1844 zu Günstedt geborene Brauer Otto Eduard Schleiffer, welcher im Februar 1881 von hier nach Nordamerika ausgewandert und seit dem Jahre 1882 verschollen ist, aufgefordert, sich spätestens am 22. Dezember 1896, Vormittags 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte persönlich oder schriftlich zu melden, widrigenfalls er für todt erklärt werden wird. Weißensee i. Th., den 21. Februar 1896. Königliches Amtsgericht. Abth. I.
2439) Bekanntmachung. Der am 5. April 1895 verstorbene Schiffer Christian Christiansen in Dagebüll hat in seinem Testamente vom 13. Februar 1895 zu Erben eingesetzt „diejenigen seiner Geschwisterkindeskinder, bei denen er Gevatter gestanden hat.“ Als solche sind bislang ermittelt: 1 1) Georg Herrmann Clausen in Dagebüll, 2) Jensine Clausen in Achtrup, 3) Carsten Christiansen Jensen in Dagebüll, 4) Johann Hinrich Johannsen in Deezbüll, 5) Carsten Peter Jacob Christiansen in Amerika, unbekannt an welchem Orte, 6) Catharine Natsmi Margarethe Christiansen, unbekannt wo, 3 7) Martinus Herrmann Petersen in Fahretoft, 8) Jacob Jacobsen Clausen in Neukirchen, 9) Christian Christiansen in Husum. Die unter Nr. 5 und 6 Genannten werden unter Androhung der Anordnung einer Kuratel über die ihnen zugefallenen Erbtheile und die etwa ferner vorhandenen, bislang nicht ermittelten Geschwister⸗ kindeskinder, bei denen der Erblasser Gevatter ge⸗ standen hat, werden mit der Androhung, daß im Falle ihres Ausbleibens mit der Erbschaft verord⸗ nungsmäßig wird verfahren werden, aufgefordert, sich zur Wahrnehmung ihrer Rechte binnen einer Frist von 12 Wochen, vom Tage der dritten und letzten Bekanntmachung dieses Proklams im „Deutschen Reichs⸗Anzeiger“ an, spätestens aber in dem auf Sonnabend, den 11. Juli 1896, Vormittags 10 Uhr, angesetzten Aufgebotstermine bei dem unterzeichneten Gericht zu melden. Niebüll, den 24. Februar 1896.
1 Königliches Amtsgericht.
“ “ [74212] Aufgebot.
Am 23 Januar 1896 ist zu Gr. Schneen die un⸗ verehelichte Marie Louise Wilhelmine Dorothea Dornwell auch Dorenwell, eine am 26. Oktober 1842 geborene Tochter des Gutspächters Wilhelm Dornwell zu Appenrode aus dessen Ehe mit Louise, geb. Frömbling, ohne letztwillige an und ohne bekannte Intestaterben, da deren Eltern sowohl wie Geschwister längst vorverstorben sind, verstorben und ist über den Nachlaß derselben eine Pflegschaft angeordnet. Der Auktionator C. Bühling ist als Pfleger verpflichtet. Auf Antrag desselben werden etwaige zu der fraglichen Erbschaft Berechtigte auf⸗ gefordert, ihre Erbansprüche innerhalb der nächsten acht Wochen, spätestens in dem an hiesiger Gerichtsstelle auf Mittwoch, den 6. Mai 1896, Morgens 10 Uhr, anberaumten Termine so gewiß hieher anzumelden und nachzuweisen, als die Erbschaft, wenn sich kein Erbe melden und legiti⸗ mieren sollte, für erbloses Gut erklärt, bei erfolgender Anmeldung aber dem sich legitimierenden Erben aus⸗ geantwortet werden soll. 11““
Reinhausen, 27. I 18965. Königliches Amtsgericht.
[74208] Aufgebot, .
Der Rechtsanwalt Junghans zu Stettin hat als Füleger des Nachlasses der am 1. März 1895 ver⸗ lorbenen Wittwe Wilhelmine Schiemeck, geb. Brasch, aus Stettin, das Aufgebot der unbekannten Erben derselben beantragt. Die ꝛc. Schiemeck ist am 4. August 1816 zu Stettin als außereheliche Tochter der Marie Brasch zu Stettin geboren und mit dem bereits ver⸗ storbenen Schneider August Schiemeck verheirathet gewesen. Kinder oder sonstige erbberechtigte Verwandte der ꝛc. Schiemeck sind nicht bekannt geworden. Es ergeht deshalb hiermit an alle unbekannten Erben der Wittwe Schiemeck die Aufforderung, ihre Ansprüche auf den Nachlaß derselben spätestens in dem auf den 19. Januar 1897, Mittags 12 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle — Elisabethstr. 42, Zimmer 50 — anberaumten Termin anzumelden, widrigenfalls sie mit ihren Ansprüchen und Rechten auf den Nach⸗ laß ausgeschlossen werden und der Nachlaß dem sich meldenden Erben, in Ermangelung dessen aber dem Fiskus zur freien Verfügung veen sorg⸗ werden wird. Der erst später sich 1 Erbe muß alle Ver⸗ fügungen des Erbschaftsbesitzers anerkennen und kann weder Rechnungslegung noch Ersatz der Nutzungen, sondern nur Herausgabe des noch Vorhandenen fordern.
Stettin, den 21. Februar 1896.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung XI.
[74211] Aufgebot. aus Hussinetz als Pflegers des Posthilfsboten Traugott
verstorbenen Posthilfsboten (Briefträger) Traugott Hupka aufgefordert, spätestens in dem Aufgebots⸗ termin am 16. Dezember 1896, Vormittags 10 Uhr, ihre Rechte und Ansprüche auf den Nach⸗ laß bei dem unterzeichneten Gericht anzumelden, widrigenfalls dieselben mit ihren Ansprüchen auf den Nachlaß werden ausgeschlossen werden und der Nach⸗ laß den sich meldenden und legitimierenden Erben, in Ermangelung dessen aber dem Fiskus wird verab⸗ folgt werden, und der sich später meldende Erbe alle Verfügungen des Erbschaftsbesitzers wird anzuerkennen schuldig sein, von demselben aber weder Rechnungs⸗ legung noch Ersatz der Nutzungen zu fordern berechtigt ist, sich vielmehr mit der des vorhandenen begnügen muß.
Strehlen, den 13. Februar 1896.
Königliches Amtsgericht.
[73580] Bekanntmachung. Der Alois Botzian aus Bauerwitz, zu Berlin, Elsasserstraße 66 bei Klose, wohnhaft, wird als Ver⸗ schwender entmündigt. Berlin, den 28. Februar 1896.
Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 84
8 8
[74274] Bekanntmachung. u“ Durch Ausschlußurtheil des hiesigen Königlichen Amtsgericht vom 28 Februar 1896 ist der Stell⸗ machermeister Ernst Mende aus Klein⸗Bresa für todt erklärt. Neumarkt, den 28. Februar 1896.
Königliches Amtsgericht.
[74277] Im Namen des Königs! “ In der Aufgebotssache Hoigt F. 16—94 erkennt das Königliche Amtsgericht zu Bochum durch den Gerichts⸗Assessor Weber I. für Recht: Der am 18. Januar 1848 zu Schwansee, Amtsbezirk Großrudastadt, geborene, zuletzt zu Bochum, Adolf⸗ straße 42a. wohnende frühere Heizer, spätere Fabrik⸗ arbeiter Gottlob Hoigt, welcher im Juli 1882 von Bochum weggegangen und seitdem verschollen ist, wird für todt erklärt. Die Kosten des Aufgebots⸗ verfahrens sind aus dem Nachlasse zu entnehmen. “ Weber. 8 [74279] Das Königl. Amtsgericht München I, Abth. A. für Z.⸗S., hat unterm 29. v. Mts. folgendes Aus⸗ schlußurtheil erlassen: I. Es werden für kraftlos erklärt die Depositen⸗ scheine 1) der Bayer. Hypotheken⸗ u. Wechselbank vom 27. Dezember 1886 Nr. 3727, gez. von Otto und Hoppé, wonach der Modelleur H. Stockmann, da⸗ hier, Werthpapiere im Betrage von 20 520 ℳ bei genannter Bank als offenes Depot hinterlegt hat, 2) der Bayer. Vereinsbank vom 30. Oktober 1888 Nr. 4550, gez. von Beschoren und Fester, wonach Fräulein Emma Kallenberg in Glasgow Werth⸗ papiere im Nominalbetrage von 1700 ℳ nebst einem Rentenschein der Allgemeinen Rentenanstalt zu Stuttgart gleichfalls als offenes Depot bei genannter Bank binterlegt hat. 1 II. Die Antragsteller, Stockmann und Kallenberg, haben nach Maßgabe ihrer Betheiligung die Kosten des Verfahrens gemeinsam zu tragen. München, den 2. März 1896. Der Kgl. Sekretär: (L. S.) Störrlei 11“““ 8
[74270] Bekanntmachung. Durch Ausschlußurtheil vom 25. Februar 1896 ist das Sparkassenbuch Nr. 3234 der städtischen Spar⸗ kasse zu Kirchhain, N.⸗L., über 106,17 ℳ für August und Anna Stephan für kraftlos erklärt. Kirchhain, N.⸗L., den 25. Februar 1896. Königliches Amtsgericht. 8 Dr. Philippi.
[742699) Ausschlußurtheil. Verkündet am 27. Februar 1896. Referendar Blell als Gerichtsschreiber.
In der Grigat'schen Aufgebotssache IX F. 1/95 erkennt das Königliche Amtsgericht IX zu Königs⸗ berg durch den Amtsgerichts⸗Rath Heyn für Recht: I. Das Sparkassenbuch der städtischen Sparkasse zu Königsberg I. Nr. 25 713 ausgefertigt für die Bertha Grigat über 63,62 ℳ nebst Zinsen wird für kraftlos erklärt. II. die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden der Bertha Grigat in Berlin auferlegt.
88 ““ . [742688 Im Namen des Königs! Verkündet am 27. Februar 1896. Zindler, Gerichtsschreiber, i. BW.
In Sachen, betreffend das auf den Antrag der Erben der Wilhelmine Rohr, später verehelichten Arbeitsmann Schäfer, nämlich des Maurers Julius Rohr zu Adlershof und der verehelichten Zahn⸗ techniker Dietz, Marie, geb. Schäfer, zu Wiesbaden, beide vertreten durch die Rechtsanwalte Bojanowski und Dr. Hasselbach zu Wiesbaden, eingeleitete Auf⸗ gebot des Sparkassenbuchs der städtischen Sparkasse zu Wittstock Nr. 504, erkennt das Königliche Amts⸗ gericht zu Wittstock durch den Amtsgerichts⸗Rath Pleßner für Recht:
1) Das Sparkassenbuch der städtischen Sparkasse zu Wittstock Nr. 504, welches für Wilhelmine Rohr ausgefertigt ist, am 31. Dezember 1856 einen Bestand von 5 Thlr. 8 Sgr. 1 Pf. hatte und auf welches zuletzt am 5. Januar 1861 5 Thlr. ein⸗ gezahlt worden sind, wird für kraftlos erklärt.
2) Die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden den Antragstellern zur Last gelegt.
[74276] 1 8
erkannt: 1
Die Hypothekenurkunde über noch 39 Thlr. 18 Sgr., eingetragen aus dem 1 gemäß Verfügung vom 3. Mai 1858 für den Dra⸗ oner Heinrich Gailus in Insterburg in Abth. III. Rr. 15 des dem Schneidermeister Gottlieb Deim in Grundstücks
Kaukehmen gehörigen
dem gedachten Erkenntnisse, wird für kraftlos erklärt. [74275] Bekanntmachung.
Torgau vom 26. Februar 1896 ist die
meister Theresia Mildner, geborene Winkler, zu
Peiskretscham, wird deren Sohn, der am 15. März!
Auf den 8 des Gastwirths de s Fleger
Hupka'schen Nachlasses von Hussinetz werden die un⸗ bekannten Erben des am 1. Juni 1895 zu Hussinetz
urkunde über 23 Thlr. 20 Sgr. nebst 4 %
leßner. 8
Eigenthümer Rudolf Busching — in Abtheilung III Das Königliche Amtsgericht Ruß hat für Recht
Erkenntnisse vom 4. März 1858
Schakuhnen Nr. (4) 17, gebildet aus dem Hypothekenschein und
Durch Urtheil des Königlichen Amtsgerichts zu ypotheken⸗ insen
EIEE1A“
18./19. Juli 1856 für Johann Friedrich Koehler in Spandau auf den den Antragstellern gehörigen Grundstücken Grundbuch von Staupitz Band I Art. 3 — Art. 4 und Band I S. 251 Blatt Nr. 27 für kraftlos erklärt. — Torgaun, den 27. Februar 1896. Königliches Amtsgericht
[74272] Auf den Antrag: ““ 1) des Eigenthümers Josef Pawlicki zu Starkowo, 2) der Eigenthümer Paul und Mathilde, geb. Lorenz, Zachert'schen Eheleute zu Schwenten, 3) des Eigenthümers Ignatz Bloszyk zu Kielkowo, 4) der Eigenthümer Adam Markwitz, Valentin Schmeißer, Oskar Heintze, Franz Kaczmarek, Anton Wittig, Adam Kowalski zu Altkloster, 5) des Schuhmachers Ernst Schlawe und der Wittwe Ernestine Hübner zu Rostarzewo, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Wollstein für Recht: Folgende angeblich verloren gegangene Urkunden: 1) das vom ehemaligen Königlichen Kreisgerichte zu Wollstein über die im Grundbuche von Alt Lakie Nr. 35 (früher 8 B.) in Abtheilung III unter Nr. 7 für den Rechtsanwalt Brachvogel zu Wollstein ein⸗ getragenen Rechte auf Lieferung von: a. 2 Scheffel 8 ½ Metzen Roggen, je 6 ¾ Metzen Hrfe Erbsen, Buchweizen, Gerste, Klafter Scheit⸗ olz, b. 2 Scheffel 8 ½ Metzen Roggen, je 11 ¼ Metzen Hirse, Erbsen, Buchweizen, Hafer, Gerste, 1 ¼ Klafter Scheitholz, 5 1 Thlr. baar, 30 Zentner Heu, 2 ½ Mandel Roggenstroh, 1 ¼ Mandel Gerstenstroh, c. 2 Scheffel 4 ½ Metzen Roggen, je 6 ¾ Metzen Fnhe Buchweizen, Hafer, Gerste, ¾ Klafter Scheit⸗ olz, 6¼ Metzen Erbsen, sowie das Recht auf Erstattung der Kosten aus⸗ gestellte, aus den Urtheilen vom 9. Januar 1863, 6. Juni 1861, 27. März 1862, dem Hypothekenbuchs⸗ auszuge vom 23. Juni 1864 und dem Ingrossations⸗ vermerke vom 9. Juli 1864 bestehende Hypotheken⸗ dokument, 1 .“ 2) das vom ehemaligen Königlichen Kreisgerichte zu Wollstein über die im Grundbuche von Schwenten Nr. 28 in Abtheilung III unter Nr. 1 b. für Mathilde Lorenz zu Schwenten (ursprünglich für Veronica Lorenz) eingetragenen 65 Thlr. Erbtheil ausgestellte, aus der WMW“ des Erbrezesses vom 5. August 1853, den Hypothekenbuchsauszügen vom 21. Juli 1862 und 8. Oktober 1870 und den Ingrossations⸗ vermerken vom 23. Juli 1862 und 8. Oktober 1870 bestehende Hypothekendokument, 3) das vom ebemaligen Königlichen Land⸗ und Stadtgerichte zu Wollstein über die im Grundbuche von Kielkowo Nr. 28 in Abtheilung III unter Nr. 2 für die beiden Geschwister Marcell Anton und Julianne Petronella Bloszyk aus Kielkowo ein⸗ getragenen 200 Thlr. väterliches Erbtheil und Neben⸗ rechte ausgestellte, aus der Ausfertigung des Erb⸗ rezesses vom 13. Oktober 1840 und dem Hypotheken⸗ schein und dem Ingrossationsvermerke vom 13. Januar 1841 bestehende Hypothekendokument, 4) das vom ehemaligen Königlichen Land⸗ und Stadtgerichte zu Wollstein über die im Grundbuche von Altkloster Nr. 41 in Abtheilung III unter Nr. 1 für die Geschwister Susanna und Augustin Heintze eingetragenen 104 Thlr. 16 Sgr. 10 ½ fg. Frbtheil ausgestellte, aus der Ausfertigung des Erb⸗ vergleichs vom 9. März 1830 und dem ypotheken⸗ scheine und dem Ingrossationsvermerke vom 23. No⸗ vember 1836 bestehende Hypothekendokument, 5) das vom ehemaligen Königlichen Kreisgerichte zu Wollstein über die im Grundbuche von Rostarzewo Nr. 66 in Abtheilung III unter Nr. 4 für den Aus⸗ gedinger Samuel Seiffert zu Stodolsko eingetragenen 21 Thlr. 25 Sgr. rechtskräftige Vergleichsforderung ausgestellte, aus der beglaubigten Abschrift des Ver⸗ gleichs vom 15. Mai 1851, dem Hypothekenscheine vom 3. Juli 1852 und dem Ingrossationsvermerke vom 9. Juli 1852 bestehende Hypothekendokument, werden für kraftlos erklärt. Wollstein, den 26. Februar 1896. 8— Königliches Amtsgericht.
—
Bekanntmachung.
[7393³ vom heutigen Tage sind:
I. Die unbekannten Inhaber nachstehender Hypo⸗ thekenposten: 8— 1
a. 49 Thaler 29 Silbergroschen Darlehn, einge⸗ tragen auf Grund der Schuldurkunde vom 13. Januar 1851 für den Maurer Friedrich Plonszew in Ab⸗ theilung III unter Nr. 1 des dem Carl Kansch ge⸗ hörigen Grundstücks Wiepeninken Nr. 60,
b. 13 Thaler 20 Silbergroschen Rest einer Judi⸗ katsforderung von ursprünglich 166 Thaler 20 Silber⸗ groschen, eingetragen auf Grund des Erkenntnisses vom 15. November 1832 für den Eigenkäthner Gott⸗ fried Meklenburg in Illmen in Abtheilung III unter Nr. 7 des dem August Jonuleit gehörigen Grund⸗ stücks Draupchen Nr. 17,
c. zweimal 33 Thaler 10 Silbergroschen Vater⸗ erbtheil, eingetragen für die Geschwister Marie und Friedrich Naujocks auf Grund des Srehe vom 20. Dezember 1821 in Abtheilung III Nr. 1 und 2 des dem Carl Preikschat gehörigen Grund⸗ stücks Szacken Nr. 13,
d. 100 Thaler Darlehn, eingetragen auf Grund der Schuldurkunde vom 22. Mai 1846 für den Ad⸗ ministrator Ephraim Knoepfler in Gr. Bubainen in Abtheilung III unter Nr. 4 des der Frau Christine Baeron, geborenen Piepereit, gehörigen Grundstücks Schwägerau Nr. 9,
mit ihren Ansprüchen an dieselben ausgeschlossen.
II. Folgende Hypothekenurkunden:
a. das über die auf Drutschlauken Nr. 31 —
unter Nr. 4 für den Henes Freien Ziplies in Schaugsten eingetragenen 200 Thaler Darlehn ge⸗ bildete Dokument, welches besteht aus b-5 der gerichtlichen Verhandlung vom 30. April 1853 und Hypothekenrekognitionsschein, sowie Abtretungs⸗ vermerk vom 25. Februar 1873
b. das über die auf Schillgallen Nr. 16 — Cigen⸗ thümer Christian Fehler — in Abtheilung III unter Nr. 104 für die Geschwister Wilhelmine und Caro⸗ line Noreiks zu gleichen Antheilen eingetragenen 159 Thaler 2 Silbergroschen 1 Pfenni Kaufgeld gebildete Zweigdokument, welches besteht aus be⸗ glaubigter Abschrift der Adjudikatoria vom 27. Mai und der Kaufgelderbelegungs⸗Verhandlung vom 15. September 1864, des ursprünglich über 247 Thaler
Restvatererbtheil, eingetragen aus dem Erbrez
vom
18 Silbergroschen 2 Pfennige gebildeten Haupt⸗
1200 ℳ für kraftlos erklärt.
Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts
Katscher, den 27. Februar 1896.
173937]
dokuments, sowie des Hypothekenbuchsauszuges von Schillgallen Nr. 16 und des Ueberweisungsattestes vom 5. Dezember 1875 nebst Ingrossations⸗Re⸗
c. das über auf die Jodlauken Nr. 25 — Eigen⸗ thümer Gustav Bagdahn — in Abtheilung III unter Nr. 2 für die Salarienkasse des Ober⸗Landesgerichts Insterburg eingetragenen 20 Thaler 23 Silber⸗ groschen 6 Pfennige Gerichtskosten gebildete Doku⸗ ment, welches besteht aus der Kostenrechnung vom 11. Juli 1840, Ausfertigung der Verhandlung vom 25. August 1840 und des Reskripts vom 4. Januar 1842 nebst Eintragungsvermerk und Hypotheken⸗ buchsauszuo,
d. das über die auf Obehlischken Nr. 3 — Eigen⸗ thümer Friedrich Schneidereit — und Obehlischken Nr. 77 — Eigenthümer Rudolf Paehlke — in Ab⸗ theilung III unter Nr. 9 a. beziehungsweise 1 für den Organisten Theodor Ludwig Habicht umge⸗ schriebenen 298 Thaler 13 Silbergroschen 3 Pfennige Erbtheil gebildete Dokument, welches besteht aus Ausfertigung des Erbrezesses vom 28. Januar 1856 und Hypothekenbuchsauszug und welches ursprünglich über zweimal 444 Thaler 6 Silbergroschen 10 ½ Pfen⸗ nige lautete, wovon indessen nach Loͤschung von 291 Thaler 17 Silbergroschen 3 Pfennige der Be⸗ trag von 298 Thaler 13 Silbergroschen 3 Pfennige unter Bildung eines Zweigdokuments abgeschrieben ir
für kraftlos erklärt.
Insterburg, den 20. Februar 1896.
Königliches Amtsgericht.
[74273] Bekanntmachung. “
Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts vom heutigen Tage ist die Hypothekenurkunde über die im Grundbuche von Elbing IX Nr. 8 Abthei⸗ lung III unter Nr. 7 für den Faktor Christof Lerbs in Elbing eingetragene Darlehnsforderung von
Elbing, den 24. Februar 1896. Königliches Amtsgericht.
[7393121 Im Namen des Königs!
Auf den Antrag des Kaufmanns Julius Kaiser in Hamburg erkennt das Königliche Amtsgericht zu Plön durch den Amtsgerichts⸗Rath Echte für Recht:
Die zwei Schuldurkunden vom 16. Juli 1879, aus welchen im Grundbuche von Dersau, Bd. I Bl. 42 Abth. III Nr. 4 u. 5 für den verstorbenen Müller H. F. Th. Klüver in Dersau 1600 ℳ und 3500 ℳ 2 4 % jährlicher Zinsen eingetragen stehen, werden ür kraftlos erklärt. Die Kosten des Verfahrens hat der Antragsteller zu tragen. 1.“
Plön, den 21. Februar 1896.
Königliches Amtsgericht.
[73763]
Auf den Antrag:
1) des Bürgers Kalix Stefanowicz in Moschin, des Wirths Joseph Tomczak in Donatowo und des Bürgers Eduard Selig in Moschin,
2) des Restaurateurs Adolph Froehlich in Posen hat das unterzeichnete Gericht am heutigen Tage durch den Amtsrichter Dr. Kirsten für Recht erkannt:
I. Die über die im Grundbuche von Moschin Blatt 12, 16 und 36 in Abtheilung III unter Nr. 13 bezw. Nr. 2 bezw. Nr. 3 für Pauline Nöldner ein⸗ getragenen 58 Thlr. 18 Sgr. und für Adolf Nöldner eingetragenen 70 Thlr. gebildeten Hypothekenbriefe vom 1. Dezember 1862, und zwar das noch auf Adolf Nöldner lautende Hauptdokument und das für Pauline Nöldner gebildete Zweigdokument,
II. der über die im Grundbuche ven Zabikowo Blatt 15 in Abtheilung III unter Nr. 33 für den Restaurateur Adolf Froehlich in Posen eingetragene bezw. umgeschriebene, mit 5 % verzinsliche Grund⸗ schuld von 1200 ℳ gebildete Grundschuldbrief vom 12. März 1892
werden für kraftlos erklärt.
Posen, den 25. Februar 1896.
Königliches Amtsgericht. [73774]
Durch Ausschlußurtheil vom heutigen Tage hat das unterzeichnete Gericht folgende Dokumente für kraftlos erklärt:
1) auf Antrag des Hinr. Schneekloth in Stellau den Kaufkonkrakt vom 24. September 1864 über 2500 ℳ, eingetragen für Casper Asmus im Grund⸗ buch von Stellau Bd. I Bl. 10,
2) auf Antrag des Landmanns Jochim Mölck in Brokstedt die Aussageakte vom 27. März 1870 über 2232 ℳ, eingetragen für Marcus Jasper und Johann F Mölck im Grundbuch von Brokstedt Bd. I.
3) auf Antrag der Ehefrau M. Burmester, geb. Soth, hierselbst die Schuldverschreibung vom 27. No⸗ vember 1838 über 4920 ℳ, für den weil. Marx Soth Pfentngen im Grundbuch von Mühlenbarbeck Bd. I Bl. 9.
Kellinghusen, den 24. Februar 1896. Königliches Amtsgericht.
“
— “
[73977]
Durch Urtheil vom 20. Februar 1896 ist die ypothekenurkunde über die auf Blatt 39 und 46 lt⸗Hradschein in Abtheilung III Nr. 2 bezw. 12
für Anton Rohowski eingetragene Restvos von
130 Thlrn. für kraftlos erklärt worden.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung I. Bekanntmachung.
„Durch Ausschlußurtheil vom 21. Februar 1896 ist die Hypothekenurkunde vom 28. Oktober 1886, welche über die im Grundbuch von Ehrenbreitstein Band 4 Blatt 35 Artikel 82 b. Abtheilung III Nr. 6 für die Wittwe Nicolaus Steinebach und deren Kinder Wilhelm und Antonie Steinebach hier eingetragene
orderung von 24 000 ℳ nebst Zinsen gebildet ist, ür kraftlos erklärt. “
Ehreunbreitstein, den 28. Februar 1896. 3 Königliches Amtsgericht.
“
[73921]
Durch Ausschlußurtheil vom 24. Februar 1896 ist die Hypothekenurkunde über 1810 Thlr. Erbtheil und Ausstattung, eingetragen für den Besitzer Joseph
oehn im Grundbuch des Grundstücks Reimerswalde
r. 32 in Abth. III Nr. 1 aus dem Erbrezeß vom 19. April 1864, für kraftlos erklärt.
Heilsberg, den 24. Februar 1896.
73939] Bekanntmachung.
Die Hypothekenurkunde über 248 ℳ 32 ₰ (ei⸗ hundertachtundvierzig Mark zweiunddreißig Pfennig) Judikatforderung, eingetragen auf Grund des Er⸗ kenntnisses vom 27. November 1877 am 13. Juni 1878 für den Maurermeister Christian Kebrig zu Hochfeld in Abth. III Nr. 5 des Grundbuchs von Duisburg Bd. XI Art. 45 auf dem dem Sandformer Peter Karbach gehörigen Grundstück, gebildet aus einer beglaubigten Abschrift der Requisition des Prozeßrichters vom 6. Juni 1878, des Urtheils vom 27. November 1877 nebst Attest der Rechtskraft vom 6. Juni 1878 und des Eintragungsgesuches vom 31. Mai 1878 und dem Hypothekenbrief vom 14. Juni 1878, ist durch Ausschlußurtheil vom 15. Februar 1896 für kraftlos erklärt. — F. 15/95.
Duisburg, 22. Februar 1896.
Königliches Amtsgericht.
Im Namen des Königs! Verkündet am 25. Februar 1896. Klotz, Gerichtsschreiber.
Auf den Antrag
1) des Kaufmanns und Grundbesitzers George Schillumat aus Augsgirren,
2) des Besitzers Julius Sieloff aus Galbrasten, beide vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Schmidt in Wischwill,
[73925]
durch den Amtsrichter Prost für Recht: Die Hypo⸗ thekenurkunden
I. über 26 Thlr. 20 Sgr. Vatererbtheil des Ensies Gedrat, eingetragen auf Grund des Rezesses vom 12. Dezember 1848 gemäß Verfügung vom 23. Februar 1849 in Abtheilung III Nr. 1, früher Nr. 5 des Grundbuchs Galbrasten Nr. 45 und ge⸗ bildet aus der Ausfertigung des Rezesses vom 12. Dezember 1848 und dem Hypothekenauszuge,
II. über 110 Thlr. Vatererbtheil der Annicke Preugschat, eingetragen auf Grund des Rezesses vom 17. Juli 1868 in Abtheilung III Nr. 3 bezw. 3 b. des Grundbuchs Augsgirren Nr. 38 und Augs⸗ girren Nr. 6, auf letztgenanntem Grundstücke um⸗ geschrieben auf den Besitzer David Podszka von Sodehnen und gebildet aus dem Erbrezesse vom 17. Juli 1868, dem Abtretungsvermerke und dem Hypothekenauszuge,
werden für kraftlos erklärt. Die Antragsteller haben die Kosten des Verfahrens zu tragen.
[73928 Bekanntmachung.
Durch Urtheil des unterzeichneten Amtsgerichts vom 21. Februar 1896 ist die Urkunde, welche gebildet ist über folgende im Grundbuche von War⸗ stein Band XIII Blatt 36 Abth. III Nr. 4 ein⸗ getragene E Auf dem Antheile der Ge⸗ schwister Maria Elisabeth, Caspar Franz Heinrich, Theresia Bertha, Johanna, Clara Elisabeth und Ida Bertha Mathilde Sondermann an Nr. 2 haftet ex oblig. vom 27. September 1858 für die Wittwe Javer Sondermann zu Warstein eine Illatenforderung von 245 Thlrn. 9 Sgr. 1 Pfg. für kraftlos erklärt worden.
Warstein, den 21. Februar 1896. Königliches Amtsgericht.
[73927] Im Namen des Königs! In der Aufgebotssache:
1) des Privatmanns Hans Hinrich Dreyer zu Niendorf, 3 2) der Testamentsvollstrecker des verstorbenen Otto Heinrich Fehlandt,
3) des Buchdruckereibesitzers J. J. Augustin zu
Glückstadt,
4) des Privatmanns Peter Adolf Schult zu Othmarschen,
5) des Gastwirths Friedrich Wilhelm Büchen zu
Altona, 6) des Rentiers Carsten Peter Paulsen zu Kiel und 7) des Kaufmanns Isidor Aron zu Altona, hat das Königliche Amtsgericht, Abtheilung III a, in Altona, durch den Amtsgerichts⸗Rath Dr. Fried⸗ laender für Recht erkannt: Folgende Hypotheken⸗ urkunden: 1) vom 31. Mai 1869 und 4. Dezember 1869, be⸗ treffend die im Grundbuche von Niendorf Band 2 Blatt 56 in der dritten Abtheilung unter Nr. 1 und 3 für Cord Dreyer eingetragenen Forderungen von 600 ℳ und 1200 ℳ, 2) über die im Grundbuche von Lockstedt Band 4 Blatt 194 für Otto Fehland in der dritten Abtheilung eingetragenen ursprünglich 4150 ℳ be⸗ tragende und jetzt in Höhe von noch 3000 ℳ validierende Forderung, 3) über die im Grundbuch von Altona Band 7 Blatt 325 in der dritten Abtheilung unter Nr. 46 für Jacob Johannes Augustin zu Glückstadt ein⸗ getragene Post von 12 000 ℳ, 4) über die auf dem Grundstücke des Kaufmanns Johann Möller, Grundbuch von Altona Südwest Blatt Nr. 297 in der dritten Abtheilung unter Nr. 12 für den Privatmann Peter Adolf Schult eingetragene Darlehnsforderung von 7000 ℳ, 5) über die im Grundbuche von Altona Nord Band 7 Blatt Nr. 318 aus der Stadtbuchver⸗ icherung vom 14. November 1881 in der dritten Abtheilung unter Nr. 2b für Hertz Isaacs ein⸗ getragenen Forderung von 1000 ℳ, 6) über die im Grundbuche von Altona Band 6 Blatt 299 in der dritten Abtheilung unter Nr. 11. aus der Obligation vom 3. Juli 1893 eingetragene, unter dem 20. Dezember 1894 an den Rentier Carsten eter Paulsen zu Kiel abgetretenen Forderung von 800 ℳ,
7) über die im Grundbuche von Altona Ost in der dritten Abtheilung unter Nr. 10 aus der Schuld⸗ verschreibung vom 30. Oktober 1890 für den Kauf⸗ mann Isidor Aron zu Altona eingetragenen Post von werden für kraftlos erklärt.
18. v (gez.) Dr. Friedlaender. 88 Veröffentlicht: Schmidt, Sekretär, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts, Abth. IIIa.
8
Im Namen des Königs! Verkündet am 27. Februar 1896. Kuschmitz als Gerichtsschreiber. Auf den Antrag des Gutsbesitzers Reinhold Kretschmer in Prausnitz, pertreten durch den Justiz⸗ rath Pritsch in Jauer, erkennt das Königliche Amts⸗
[73930]
Königliches Amtsgericht.
erkennt das Königl. Amtsgericht zu Wischwill
9 Der Hypothekenbrief über 1454 Thaler 15 Sgr. 3 Pfennige eingebrachtes Vermögen, eingetragen aus der Schuldurkunde vom 28. Januar 1856 am 11. Februar dess. Jahres für die geisteskranke Johanna Henriette, geschiedene Kretschmer, geborene Stoll, früher zu Plagwitz in Abtheilung III Nr. 7 des dem Gutsbesitzer Reinhold Kretschmer gehörigen Grund⸗ stücks Prausnitz Nr. 7, gebildet aus der Schuld⸗ urkunde vom 28. Januar 1836 und dem Hypotheken⸗ buchauszuge vom 16. Mai dess. Jahres, wird für kraftlos erklärt.
2) Die Kosten des Aufgebotsverfahrens trägt der Antragsteller Gutsbesitzer Reinhold Kretschmer in Prausnitz. 8
Münscher.
1
[73922] Im Namen des Königs! Verkündet am 26. Februar 1896. 8
Freier, Bureaugehilfe, als Gerichtsschreiber.
Auf den Antrag der Eigenthümer, nämlich
a. des Fleischers Hermann Schrottke zu Konrads⸗ valtan, vertreten durch den Rechtsanwalt Pietsch in
rebaitz,
b. des Stellenbesitzers Hermann Weigert zu Dobrtowitz, vertreten durch den Rechtsanwalt Lasker in Trebnitz,
erkennt das Königliche Amtsgericht zu Prausnitz durch den Amtsrichter Jüttner dꝛc. für Recht:
a. die ihrem Aufenthalte nach unbekannten Rechts⸗ nachfolger der Wittwe Anna Rosina Wentzel, geb. Strelocke, für welche auf Blatt Nr. 62 Grundbuchs von Konradswaldau Abtheilung III Nr. 6 48 Thaler, in Worten gleich Einhundertvierundvierzig Mark, Kaufgelder haften, werden mit ihren Ansprüchen auf die vorbezeichnete Post, welche zur Mithaft von Blatt Nr. 3 Konradswaldau auf eine von dort nach Blatt Nr. 62 Konradswaldau übertragene Parzelle übertragen worden, ausgeschlossen;
b. der mittels Verfügung vom 26. November 1854 unter Verbindung mit einer Ausfertigung der d. d. Prausnitz, den 17. November
852, Post im Grundbuche befindlich, über die im Grund⸗ buche von Dobrtowitz Blatt Nr. 32 Abtheilung III Nr. 5 für die beiden Geschwister Franz Joseph und Theresia Veronica Przybille zu gleichen Theilen aus der Urkunde vom 17. November 1854 haftende Post von 40 Thalern, in Worten gleich Einhundertzwanzig Mark, Muttererbtheil gebildete Hypothekenbuchsaus⸗ zug wird für kraftlos erklärt.
„Die Kosten des Verfahrens haben die Antrag⸗ steller zu tragen.
Jüttner. [73766] Bekanntmachung.
Durch Ausschlußurtheil des hiesigen Königlichen Amtsgerichts vom 17. Februar 1896 sind die unbe⸗ kannten Berechtigten zu folgenden Posten:
1) der im Grundbuche von Wrotkow Blatt 16
Abtheilung III Nr. 1 für die Sophie Woicieszak in Wrotkow eingetragenen 18 Thaler 18 Silber⸗ groschen 4 ⁄⁄ Pfennige nebst 5 % Zinsen, 2) der im Grundbuche von Filadelfia Blatt 18 für Marianna Klause in Abtheilung III unter Nr. 1 eingetragenen 29 Thaler 26 Silbergroschen 1 ¼ Pfennige,
mit ihren Ansprüchen auf diese worden.
Koschmin, den 17. Februar 1896.
Königliches Amtsgericht.
ausgeschlossen
[73768]
Durch Ausschlußurtheil des hiesigen Königlichen Amtsgerichts vom 24. d. Mts. sind die Geschwister Robert, Adolf, Eduard, Engelbert und Klara Zeppen⸗ feld zu Attendorn bezw. deren unbekannte Rechts⸗ nachfolger mit ihren Ansprüchen auf die im Grund⸗ buch von Hünsborn Band 20 Blatt 22 Abth. III Nr. 3 a. und b. eingetragenen Posten von:
a. 150 Thlr. Darlehn ex obligat. vom 7. No⸗ vember 1835, b. 15 Thlr. 23 Sgr. Judikat und Kostenforderung aus dem rechtskräftigen Mandat vom 31. Januar 1839 ausgeschlossen. 8 Olpe, den 25. Februar 1896. Königliches Amtsgericht.
[73773] Bekanntmachung. Durch Ausschlußurtheil von heute sind die un⸗ bekannten Berechtigten: 1) der auf Blatt 46 Stolzmütz und 241 Groß⸗ Peterwitz für Josef und Marianna Heimann aus der Ürkunde vom 15. November 1875 eingetragenen 1500 ℳ Restkaufgelderforderung rücksichtlich eines Theilbetrages von 840 ℳ, 2) der auf Blatt 41 Zauchwitz aus dem Schuld⸗ instrument vom 24. Oktober 1837 für Theresia Wirth eingetragenen 100 Thlr. 27 Sgr. 7 Pfennige Darlehnsforderung,
3) der auf Blatt 9 Stolzmütz aus § 10 der Willschek'schen Ehepakten vom 23. April 1813 für Anton Dziumbla eingetragenen Post von 20 Thalern, mit ihren Ansprüchen ausgeschlossen. — F. 13/95. — Bauerwitz, den 26. Februar 18b06.
Königliches Amtsgericht. 3 [73775] Bekanntmachung. Durch heutiges Ausschlußurtheil des untezeichneten Gerichts sind die Inhaber der auf Nr. 29 Groß⸗ Ellguth haftenden Rechte, nämlich: a. Abtheilung II Nr. 9 der Ausstattung der Ge⸗ schwister Ulianna, Johann und Josefa Mosler, b. Abtheilung III Nr. 3 20 Thaler auf Begräb⸗ 158. für die Anton und Theresia Moslerz'schen Eheleute aus dem Kaufvertrage vom 11. Juni 1838, c. Abtheilung III Nr. 4 48 Thaler 6 Silber⸗ roscheu 4 ½ Pfennig zu 5 % verzinslicher Erbegelder sür die Geschwister Uliane, Johann und Josefa Mosler aus dem Erbrezesse vom 12. Juni 1839, mit ihren Ansprüchen ausgeschlossen worden. Gnadenfeld, den 28. Februar 1896. Königliches Amtsgericht.
[74271] 111“ Durch Ausschluß⸗Urtheil vom 4. Januar 1896 sind die Minorennen E nämlich Johann Heinrich, Christian, Friedrich Wilhelm und Ferdinandine Hen⸗ riette Charlotte Held, sowie deren Rechtsnachfolger mit ihren Anspruͤchen auf die für sie im Grund⸗ buche von Hartum, Vol. I. Fol. 36 in rubr. III unter Nr. 4 eingetragenen Abfindung aus dem Ver⸗ trage vom 4. Februar 1853 im Betrage von Ein⸗ hundert und siebzig Thalern, nämlich von je 60 Tha⸗
sericht zu auer dur den Gerichtsassessor Mrünscher tar Nen 6 ege.
auf welcher der Vermerk der Eintragung der
Friedrich Wilhelm und von 50 Thalern für die Fer⸗ dinandine Henriette Charlotte, nebst den aus dem Vertrage für jedes Kind bezeichneten Naturalien zahlbar zur Zeit der Großjährigkeit, ausgeschlossen und kann die Post im Grundbuch gelöscht werd
Minden, den 25. Februar 1896.
Königliches Amtsgericht. [74278]
In der Glaubrecht'schen Aufgebotssache hat das Königliche Amtsgericht, Abth. 1V, hierselbst am 29. Januar ds. Js. für Recht erkannt:
1) Dem Tischler Hermann Glaubrecht in Hannover werden die aus dem Erbrechte nach dem eingetragenen Gläubiger Heinrich Karl August Glaubrecht erhobenen Ansprüche auf den bei der Zwangsversteigerung der im Grundbuche von Wernrode Band I Blatt 109 verzeichneten Grundstücke für die in Abtheilung II Nr. 4 ad b. ibidem für den Heinrich Kar August Glaubrecht eingetragene Forderung von 77 Thalern aus dem baar zu zahlenden Kaufgelde zur Hebung gekommene Betrag von noch in Höhe von 229,50 ℳ vorbehalten.
2) Alle sonstigen Rechtsnachfolger des
a. Johann Heinrich Wilhelm Glaubrecht,
b. Heinrich August Karl Glaubrecht sowie diese selbst werden mit ihren Ansprüchen auf die vorgedachten Beträge der 2,45 resp. 229,50 ℳ ausgeschlossen.
3) Die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden der Antragstellerin auferlegt.
Nordhausen, den 4. Februar 1896.
Königliches Amtsgericht. Abth. IV.
[741641 SOeffentliche Zustellung.
In Sachen des Maurers Hermann Schmidt in Kösen, vertreten durch den Rechtsanwalt, Justiz⸗Rath Baumgarten in Naumburg a. S., Klägers, gegen seine Ehefrau Emilie geb. Scherneck, früher in Kösen, jetzt im unbekannten Aufenthalte, Beklagte, wegen Ehescheidung ist zur Fortsetzung der mündlichen Ver⸗ (handlung Termin auf den 16. Mai 1896, Vor⸗ mittags 9 ½ Uhr vor der zweiten Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Naumburg a. S. be⸗ stimmt. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dies bekannt gemacht.
8 Thurm, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[74162) SOeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau des Portiers Emil Messer, Johanna, geborene Montz, zu Kreuznach, vertreten durch Rechts⸗ anwalt Dr. Burghold zu Frankfurt a. M., klagt gegen ihren Ehemann, Portier Emil Messer, früher hier, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Ehescheidung wegen böslicher Verlassung und Ehebruchs mit dem Antrage, die zwischen den Streittheilen bestehende Ehe zu scheiden und den Beklagten für den schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die III. Zivil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts zu Frankfurt a. M. auf den 18. Mai 1896, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem ge⸗ dachten Getichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. [74165] Landgericht Hamburg. Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Dorette Hertz, geb. Nienstedt, zu Ham⸗ burg, vertreten durch Rechtsanwalte Drs. Sillem & Lehmann, klagt gegen ihren Ehemann Lesser Hertz, un⸗ bekannten Aufenthalts, wegen böslicher Fekesfung, mit dem Antrage: den Beklagten für einen böslichen Verlasser seiner Ehefrau zu erklären und die zwischen den Parteien bestehende Ehe vom Bande zu scheiden, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 3. Zivilkammer des Land⸗ gerichts zu Hamburg (Rathhaus) auf den 18. Mai 1896, Vormittags 9 ½ Uhr, mit der viasne
rung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt Hamburg, 3. März 1896. 88
“ Diederichs, G Gerichtsschreiber des Landgerichts. Zivilkammer 3.
[74161] Oeffentliche Zustellung. Die zum Armenrecht zugelassenen “ 1) Anna Marie Kreß, geb. Oertel, in Chemnitz, 2) Marie Jenny Ewald, geb. Förster, in Gröditz, beide vertreten durch Rechtsanwalt Preller in Chem⸗ nitz, klagen gegen ihre Ehemänner: zu 1 den Handarbeiter Johann Gottlieb Heinrich Kreß aus Auerswalde, zuletzt in Chemnitz wohnhaft, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, zu 2 den Schlosser Wilhelm Ewald aus Schlier⸗ bach, Kreis Fritzlar in Preußen, früher in Chemnitz, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen böslicher Verlassung, mit dem Antrage auf zu 1 Verurtheilung zur Herstellung des ehelichen Leben,. zu 2 Ehescheidung, und laden die Beklagten zur mündlichen Ver handlung des Rechtsftreits vor die Vierte Zivil kammer des Königlichen Landgerichts zu Chemnitz auf den 2. Juni 1896, Vormittags 9 Uhr mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwee der vom Prozeßgericht bewilligten öffentlichen Zu⸗ stellung wird dieser Auszug der Klagen bekannt ge⸗ macht. 8 Sekr. Fischer, Gerichtsschreiber 8 des Königl. Landgerichts. Zivilkammer IV.
[74167] Oeffentliche Zustellung. Die Ehefrau Gustav Adolf Hahne, Auguste, geb. Müller, zu Elberfeld, vertreten durch Rechts⸗ anwalt Köhler, klagt gegen ihren vorgenannten Ehemann, ohne bekannten Wohn⸗ und Auf⸗ enthaltsort, wegen Mißhandlung ꝛc., mit dem Antrage auf E escheidung, und ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die III. Zivilkammer des Königlichern Landgerichts zu Elberfeld auf den 22. Mai 1896, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen An⸗ walt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zu⸗ selans wird dieser Auszug der Klage bekannt ge⸗ macht.
lern für den Johann Heinrich Christian und den “ 8—
„Schäfer, als Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
gemacht. .“
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