1896 / 59 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 07 Mar 1896 18:00:01 GMT) scan diff

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tretenden Bedürfnisses die untere Verwaltungsbehörde Ueber⸗ arbeit für zulässig erklärt hat;

b. außerdem an jährlich zwanzig der Bestimmung des Arbeitgebers überlassenen Tagen. Hierbei kommt jeder Tag in Anrechnung, an dem auch nur ein Gehilfe oder Lehrling über die unter den Ziffern 1 und 2 festgesetzte Dauer beschäftigt worden ist.

Auch an solchen Tagen, mit Ausnahme des Tages vor dem Weihnachts⸗, Oster⸗ und Pfingstfest, muß zwischen den Arbeitsschichten den Gehilfen eine ununterbrochene Ruhe von mindestens acht Stunden, den Lehrlingen eine solche von mindestens zehn Stunden im ersten Lehrjahre, mindestens neun Stunden im zweiten Lehrjahre gewährt werden.

Die untere Verwaltungs hörbe . die Ueberarbeit (a) für höchstens zwanzig Tage im Jahre gestatten.

4) Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, daß an einer in die Augen fallenden Stelle der Betriebsstätte ausgehängt ist:

a. eine mit dem polizeilichen Stempel versehene Kalender⸗ tafel, auf der jeder Tag, an dem Ueberarbeit auf Grund der Bestimmung unter Ziffer 3 b stattgefunden hat, noch am Tage der Ueberarbeit mittels Durchlochung oder Durchstreichung mit Tinte kenntlich zu machen ist;

b. eine Tafel, welche in deutlicher Schrift den Wortlaut dieser Bestimmungen (I bis V) wiedergiebt.

5) An Sonn⸗ und Festtagen darf die Beschäftigung von Gehilfen und Lehrlingen auf Grund des § 105e der Gewerbe⸗ ordnung und der in den §8 105e und 105 f a. a. O. vor⸗ gesehenen Ausnahmebewilligungen nur in so weit erfolgen, als dies mit den Bestimmungen unter den Ziffern 1 bis 3 ver⸗ einbar ist.

In Betrieben, in denen den Gehilfen und Lehrlingen für den Sonntag eine mindestens vierund evanägfürhech, spätestens am Sonnabend Abend um zehn Uhr beginnende Ruhezeit gewährt wird, dürfen die an den zwei vorhergehenden Werktagen endigenden Schichten um je zwei Stunden über die unter den Ziffern 1 und 2 bestimmte Dauer hinaus ver⸗ längert werden. Jedoch muß auch dann zwischen je zwei Arbeitsschichten den Gehilfen eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens acht Stunden, den Lehrlingen eine solche von mindestens zehn Stunden im ersten Lehrjahre, mindestens neun Stunden im zweiten Lehrjahre gelassen werden. 18

II. Als Gehilfen und Lehrlinge im Sinne der Bestim⸗

mungen unter I gelten solche Personen, welche unmittelbar bei der Herstellung von Waaren beschäftigt werden. Dabei gelten Personen unter sechzehn Jahren, welche die Ausbildung zum Gehilfen nicht erreicht haben, auch dann als Lehrlinge, wenn ein Lehrvertrag nicht abgeschlossen ist. Die Bestimmungen über die Beschäftigung von Gehilfen finden auch auf gewerbliche Arbeiter Anwendung, welche in Bäckereien und Konditoreien lediglich mit der Bedienung von Hilfsvorrichtungen (Kraftmaschinen, Beleuchtungsanlagen und dergleichen) beschäftigt werden. .

III. Die Bestimmungen unter I finden keine Anwendung auf Gehilfen und Lehrlinge, die zur Nachtzeit überhaupt nicht oder doch nur mit der Herstellung oder Herrichtung leicht ver⸗ derblicher Waaren, die unmittelbar vor dem Genuß hergestellt oder hergerichtet werden müssen (Eis, Crémes und dergleichen), beschäftigt werden.

IV. Die Bestimmungen unter I finden ferner keine An⸗ wendung:

1) auf Betriebe, in denen regelmäßig nicht mehr als dreimal wöchentlich gebacken wird: 1

2) auf Betriebe, in denen eine Beschäftigung von Gehilfen oder Lehrlingen zur Nachtzeit lediglich in einzelnen Fällen zur Befriedigung eines bei Festen oder sonstigen besonderen Ge⸗ legenheiten Bedürfnisses mit Genehmigung der unteren Verwaltungsbehörde stattfindet.

Diese Genehmigung darf die untere Verwaltungsbehörde für höchstens zwanzig Nächte im Jahr ertheilen. 1

V. Die vorstehenden Bestimmungen treten am 1. Juli 1896 in Kraft. Während der Zeit vom 1. Juli bis 31. Dezember 1896 darf Ueberarbeit auf Grund der Bestimmung unter 1. Ziffer 3a für höchstens zehn Tage und Nachtarbeit auf Grund

der Bestimmung unter IV Ziffer 2 für höchstens zehn Nächte estimmung

gestattet werden, sowie Ueberarbeit auf Grund der unter I Ziffer 35b an höchstens zehn Tagen stattfinden. Berlin, den 4. März 1896. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. von Boetticher. 89 8 Bekanntmachung, betreffend die Anzeigepflicht 1 die Schweinepest und den Rothlauf der 8“ Vom 4. März 189595.

8

Auf Grund des 8 10 Abs. 2 des G Abwehr und Unterdrückung der Viehseuchen,

stimme ich:

Für das Großherzoglich oldenburgische Fürstenthum

ab bis auf weiteres für die Schweineseuche, die Schweinepest und den Rothlauf der Schweine die Anzeigepflicht im

irkenfeld wird vom 16. März d. J.

Sinne des § 9 des erwähnten Gesetzes eingeführt. Berlin, den 4. März 1896. Der Reichskanzler.

anntmachung.

Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Auszahlung der Zinsen von im Reichsschuldbuch eingetragenen Forderungen bei den damit beauftragten Reichsbank⸗Nebenstellen und bei den Spezialkassen der einzelnen 26. des der Fälligkeit

Bundesstaaten in Zukunft bereits am der Zinsen 2 Monats beginnt. Berlin, den 4. März 1896. 5 Reichsschulden⸗Verwaltung. eäaäaeenanng.

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Aa

Dcas im Jahre 1883 in West⸗Hartlepool aus Eisen erbaute, bisher unter britischer Flagge gefahrene Schraubendampfschiff „Annie“ von 1137,11 britischen Register⸗Tons Netto⸗Raum⸗ Fen hat durch den Uebergang in das ausschließliche Eigen⸗

u in Tönning das Recht zur

worden.

für die Schweine⸗

esetzes, betreffend die vom 23. Juni 1880/1. Mai 1894 (Reichs⸗Gesetzbl. 1894 S. 409) be⸗

der deutschen F langt. Dem Eeaeescge Feg.e; wählt hat, ist von dem Kaiserlichen

in Hartlepool unter dem 20. Februar d. J. ertheilt

ein Flaggenattest

Bekanntmachung,

betreffend die Ausdehnung der Unfallversicherung

auf die zur Besatzung deutscher Heringslogger gehörenden Seeleute.

Der Senat bringt die nachstehende Bekanntmachung des Reichs⸗Versicherungsamts mit dem Bemerken hierdurch noch besonders zur Kenntniß der Betheiligten, daß in Gemäßheit der Bekanntmachung des Senats vom 29. Juli 1887 (Ham⸗ burgische Gesetz⸗Samml. S. 103) die Verrichtungen der Orts⸗ polizeibehörden für die Stadt seinschließlich der ehemaligen Vorstadt St. Pauli und der früͤheren Vororte; vergl. Gesetz vom 22. Juni 1894) von der städtischen Polizeibehörde, 8 die Landherrenschaft Ritzebüttel von dem Amtsverwalter, für die Landherrenschaft Bergedorf von dem Bürgermeister von Bergedorf und für das uͤbrige Landgebiet von der bezüglichen Landherrenschaft wahrgenommen werden.

Bekanntmachung, 88 betreffend die Anmeldung unfallversicherungspflichtiger Betriebe der großen Heringkffischerei.

Vom 28. Februar 1896.

Durch Beschluß des Bundesraths vom 6. Februar 1896 sind die zur Besatzung deutscher Heringslogger gehörenden Seeleute vom 1. April 1896 ab nach Maßgabe des See⸗Unfallversicherungsgesetzes vom 13. Juli 1887 (Reichs⸗Gesetzblatt Seite 329) für versicherungs⸗ pflichtig erklärt worden. Unter Heringsloggern werden diejenigen Segelfahrzeuge von mindestens 100 chm Netto⸗Raumgehalt ver⸗ standen, mit welchen Hochseefischerei auf Heringe in der Art betrieben wird, daß die Fahrzeuge für einen mehrwöchentlichen Aufenthalt auf See ausgerüstet sind und die Heringe auf der Reise an Bord zu⸗ betet gesalzen und in Fässern verpackt werden (große Herings⸗

scherei).

Nach § 21 des genannten Gesetzes sind die Eigenthümer der in das Schiffsregister nicht eingetragenen Heringslogger verpflichtet, den für die letzteren ausgefertigten Meßbrief der Ortspolizeibehörde des Heimathshafens binnen einer von dem Reichs⸗Versicherungsamt zu bestimmenden Frist einzureichen.

Diese Frist wird hiermit auf die Zeit bis zum 30. April 1896 einschließlich festgeseßs. 11““

as Reichs⸗Versicherungsamt.

In Vertretung:

Gaebel.

6 Gegeben in der Versammlung des Senats, Hamburg, den 4. März 1896.

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3 8 Königreich Preußen. Justiz⸗Ministerium.

Versetzt sind: der Amtsgerichts⸗Rath König in Tarnowitz an das Amtsgericht in Glogau, der Landrichter Wiener in Ratibor an das Landgericht L in Berlin, der Amtsrichter ese in Lautenburg Westpr. und der Amtsrichter

ichalowski in Thorn als Landrichter an das Landgericht in Thorn, der Amtsrichter Lange in Ottmachau als Land⸗ richter an das Landgericht in Breslau und der Amtsrichter Bötticher in Kuüstrin an das Amtsgericht in Frankfurt a. O.

Dem Amtsgerichts⸗Rath Willius in Witzenhausen ist die nachgesuchte Slnftrntlasn mit Pension ertheilt.

Der Erste Staatsanwalt von Heusinger in Nordhausen ist an das Landgericht in Aachen versetzt.

Dem Notar Rumann in Rinteln ist der Wohnsitz in Einbeck angewiesen.

Zu Notaren sind ernannt: der Rechtsanwalt Averdunk in Potsdam für den Bezirk des Kammergerichts, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Potsdam, und die Rechtsanwalte Schunck und Hünnebeck in Bochum für den Bezirk des Ober⸗Landes⸗ gerichts zu Hamm, mit Anweisung ihres Wohnsitzes in Bochum.

In der Liste der Rechtsanwalte sind gelöscht: der Rechts⸗ anwalt Rumann bei dem Amtsgericht in Rinteln, der Rechts⸗ anwalt Freiherr von Morsey⸗Picard bei dem Amtsgericht in Quakenbrück und der Rechtsanwalt Seidenfaden in Velbert bei dem Amtsgericht in Langenberg.

In die Liste der Rechtsanwalte sind eingetragen: der Gerichts⸗Assessor Kempner bei dem Landgericht II in Berlin, der Gerichts⸗Assessor Dr. Trimborn bei dem Landgericht in Köln, der Gerichts⸗Assessor Dr. 8 deß bei dem Landgericht in eeeh a. M., der Gerichts⸗Assessor Offszanka bei dem

andgericht in Duisburg, der Gerichts⸗Assessor Blumberg bei dem Amtsgericht in Heiligenstadt und der frühere Gerichts⸗ Assessor Prochownik bei dem Landgericht I in Berlin.

Die Rechtsanwalte und Notare, Justiz⸗Räthe Deves in Friedeberg N⸗M. und Wulff in Schwelm, der Rechtsanwalt, Justiz⸗Rath Steherg. Aachen, der Notar, Justiz⸗Rath Koch in Glatz und der Rechtsanwalt und Notar Eberhard in Dt.⸗Krone sind gestorben.

8 Karte des Deutschen Reichs in 674 Blättern und im Maßstabe 1:100

Bearbeitet von der Königlich preußischen Landes⸗Aufnahme, den

Topographischen Bureaux des Königlich bayerischen und des Königlich

sächsischen Generalstabes und dem Königlich württembergischen Statistischen Landes⸗Amt.

Im Anschluß an die diesseitige Anzeige vom 7. Dezember 1895 wird hierdurch bekannt gemacht, 8 nachstehend genannte Blätter: 272. Landsberg a. W., v-2274. Birnbaum und durch die Kartographische Abtheilung bearbeitet und veröffentlicht worden sind. 1 Der Vertrieb erfolgt durch die Verlagsbuchhandlung von R. Eisen⸗ schmidt hierselbst, Neustädtische Kirchstraße Nr. 4/5. 3 Ferner wird bekannt gegeben, daß vom Königlich württembergischen Statistischen Landes⸗Amt das Blatt Nr. 576. Dinkelsbühl fertig gestellt ist und durch die bedeutenderen Buchhandlungen in Stuttgart vertrieben wird. 6 Der Preis eines jeden Blattes beträgt 1 50 ₰. Berlin, den 5. März 1896. 1 Königliche Landes⸗Aufnahme. Kartographische Abtheilung. von Usedom, General⸗Major.

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Abgerei

stein. Angekommen:

der öffentlichen Arbeiten Schroeder, aus Saarbrücken

und Staats⸗Anzeigers“ wird die Konzessions⸗Urkunde, betreffend den Bau und Betrieb einer Eisenbahn von Brohl über Niederzissen nach Weibern mit Fortsetzung nach Kempenich ch die Brohlthal⸗Eisenbahn⸗Gesellschaft veröffentlicht.

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Nichtamtliches. Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 7. März. I1 Seine Majestät der Kaiser und König heute den Vortrag des Chefs des Generalstabs der Armee,

Generals Grafen von Schlieffen und arbeiteten hierauf mi dem Chef des Militärkabinets, General von Hahnke.

Ihre Majestät die Kaiserin und Königin empfin⸗

Friedrich von Hohenzollern.

8 Königs hat sich der Kommandant des Kaiserlichen Haupt⸗ quartiers, Generaladjutant, General⸗Lieutenant von Plessen Hoheit des Prinzen Georg von Sachsen nach begeben.

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eine Sitzung.

1 BW1 b1u“ Durch eine in Heft 2 des vom Kaiserlichen Patentam herausgegebenen Blattes für Patent⸗, Muster⸗ und Zeichen wesen, S. 62 und 63, veröffentlichte Mittheilung der Abtheilun für Waarenzeichen wird an rechtzeitige nmeldung ge richtlich registrierter Zeichen zur Uebertragung i die SIö erinnert.

Die Mittheilung lautet wörtlich:

gerichtlich eingetragener Waarenzeichen mit Rücksicht auf B des Gesetzes zum Schutz der Waarenbezeichnungen vom 12. Mai

1894 bei dem Patentamt geführte Zeichenrolle auch dann noch für zulässig halten, wenn die Schutzfrist des früheren Rechts bereits abgelaufen ist. Ob der Bestand eines Zeichens am 1. Oktober 1894 dessen Uebertragungsfähigkeit bis zum 1. Oktober 1898 unter allen Umständen sichert und ob nicht vielmehr der Fortbestand des fruüͤheren Schutzes bis zur An⸗ meldung bei dem Patentamt erfordert werden muß, darüber liegen endgültige Entscheidungen des Patentamts und der Ge⸗ richte noch nicht vor. Immerhin werden die Betheiligten zur Vermeidung von Weiterungen und Verlusten gut thun, die Uebertragung von Zeichen in die neue Rolle zu beantragen, bevor die Schutzfrist des früheren Rechts abgelaufen ist.

In Betreff der Verfallzeit der alten Zeichen ist mehrfach die Ansicht hervorgetreten, daß der Tag der ersten Anmeldung den Lauf der zehnjährigen Gültigkeitsdauer auch dann be⸗ stimme, wenn bereits eine Erneuerung stattgefunden hat. Dies erscheint mit Rücksicht auf die Bestimmung in 8 Abs. 2 Ziff. 3 des Gesetzes über Markenschutz vom 30. No⸗ vember 1874 unrichtig; vielmehr läuft von jeder An⸗ meldung der Beibehaltung eines Zeichens die zehn⸗ jährige Erneuerungsfrist. Wer die erste Anmeldung am 1. Mai 1876 und die Erneuerung am 1. April 1886 bewirkt hatte, muß bis zum 1. April 1896 entweder bei dem zu⸗ ständigen Gericht die weitere Erneuerung oder bei dem Patentamt die Uebernahme in die Zeichenrolle nachsuchen.

Die Erneuerung des gerichtlichen Schutzes ist auch nach der Anmeldung bei dem Kaiserlichen Patentamt nicht ohne Be⸗ deutung. Es empfiehlt sich deshalb nicht, den gerichtlichen Zeichen cus vor der Eintragung des Zeichens in die neue

eichenrolle verfallen zu lassen.“

Der argentinische Gesandte am hiesigen Allerhöchsten Hofe, Herr Carlos Calvo ist von seiner zeitweiligen Mission beim Päpstlichen Stuhl nach Berlin zurückgekehrt und hat die Geschäfte der hiesigen Gesandtschaft wieder übernommen. 9 E16“ ““

Stettin, 6. März. In der heutigen 4. Sitzung des Pommerschen Provinzial⸗Landtags wurden die ver⸗ schiedenen Etats festgestellt. Die stellvertretenden sechs Mit lieder des Provinztal⸗Ausschusses, deren Wahlperiode abgelaufen ist, wurden gewählt bezw. SIe.; Damit waren sämmtliche Gegenstände der Tagesordnung erledigt. Der Staats⸗Minister von Puttkamer sprach der Versamm⸗ lung für die von ihr bethätigte, hingebende Arbeit seinen Dank aus und erklärte im Namen Seiner Majestät den Provinzial⸗ Landtag für geschlossen. Die Versammlung trennte sich unter begeistertem Hochrufe auf Seine Majestät den Kaiser und König.

Kiel, 7. März. S. M. Nacht „Hohenzollern“ hat, T. B.“ meldet, heute Vormittag durch den Kaiser anal die Reise nach dem Mittelmeer angetreten.

Sachsen. Die Zweite Kammer setzte gestern die Berathung 88

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die Vorlage, betreffend das Wahlrecht, fort. * § 7 Entwurfs lag ein von den Abgg. Dr. Mehnert, Niethammer,

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Seine Excellenz der kommandierende General des I. Armee⸗ Korps, General der Infanterie Graf Finck von Fincken⸗

der Ministerial⸗ und Ober⸗Baudirektor im Ministerium

In der Ersten Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs⸗

hörten gen gestern den Besuch des Prinzen und der Prinzessin

Im Auftrage Seiner Majestät des Kaisers und

zur Feier des militärischen Jubiläums Seiner Königlichen

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für Zoll⸗ und Steuerwesen und für Handel und Verkehr hielten heute

in Marseille ein, wo „Es ist wiederholt wahrgenommen worden, daß Inhabe 8

1894 den Antrag auf Uebertragung in die seit dem 1. Oitober

May und 50 anderen Abgeordneten unterschriebener An⸗ trag vor, wonach in die zweite Süe. a nicht nur aüle die Urwähler gehören sollen, die minde tens 50 ℳ, sondern schon alle die gehören sollen, die mindestens . an Grund⸗ und Einkommensteuer zahlen. Der Staats⸗ Minister von Metzsch erklärte, die Regierung habe im Prinzip

en diesen Abänderungsantrag nichts einzuwenden. Die anze Vorlage mit dem Abänderungsantrag Mehnert wurde harauf in namentlicher Abstimmung mit 56 gegen 22 Stimmen mgenommen.

Baden. .

Der Zweiten Kammer ist gestern ein Nachtrags⸗ stat zum Budget der Eisenbahn⸗Bauverwaltung zugegangen, vorin u. a. für die Erbauung eines neuen Rheinhafens bei gehl als erste Rate 600 000 gefordert werden.

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86 Oesterreich⸗Ungarn.

Der Erzherzog Otto ist gestern Abend von Wien nach Dresden abgereist, um den Kaiser bei dem fünfzig⸗ jährigen Dienstjubiläum des Prinzen Georg von Pohsen zu vertreten. Nach den Feierlichkeiten wird sich der Erzherzog nach Stuttgart begeben und seiner Schwester, der Herzogin Margarethe Sophia von Württemberg einen mehr⸗ sigigen Besuch abstatten.

Großbritannien und Irland.

Der Staatssekretär der Südafrikanischen Republik Dr.

geyds machte, wie aus London gemeldet wird, gestern im Auswärtigen Amt einen Besuch, traf aber Lord Salisbury nicht an. Später hatte Dr. Leyds eine freundschaftliche Unter⸗ redung mit dem Staatssekretär des Kolonialamtes Chamber⸗ sain. Heute wird Dr. Leyds seine Rückreise nach Prätoria antreten.

Dem Unterhause ist gestern ein umfangreiches Blau⸗ huch über die venezolanische Frage zugegangen. Es enthält Aktenstücke aus spanischen Archiven und anderen Quellen sowie Schriftstücke aus der Zeit vom Jahre 1585 bis zum 12. Oktober 1893. In dem Blaubuch wird behauptet, die Ansprüche Venezuelas wuüͤrden durch die Thatsachen nicht urterstützt, und andererseits habe England immer versöhnlichen Sinn gezeigt.

Campbell Bannerman kündigte gestern im Unter⸗ hause an, er werde bei der Berathung des Etats des Kriegs⸗ Ministeriums die Streichung der außerordentlichen Pension von 1800 Pfund für den in den Ruhestand getretenen Ober⸗

Befehlshaber der englischen Truppen beantragen

8 Frankreich. Der Präsident Faure traf gestern Nachmittag 4 ½ Uhr er enthusiastisch begrüßt wurde. Vorher hatte der Präsident, überall herzlich empfangen, den rten Draguignan und La Ciotat einen Besuch abgestattet. In La Ciotat wurden von der Menge Schmährufe gegen den Senat ausgestoßen. Die Budgetkommission hat gestern mit 28 gegen 5 Stimmen die 1u6“ abgelehnt und die Regierung aufgefordert, einen anderen C esetzentwurf vor⸗ zulegen, welcher die Lasten in gerechterer Weise vertheile. In der Armeekommission vertheidigte der Kriegs⸗Minister Cavaignac sein System der Neuorganisation des XIX. Korps, welches von der Kommission abgelehnt worden war. Der Vor⸗ sitzende ersüuchte den Kriegs⸗Minister, die Ansicht des obersten Kriegsrathes über diese Angelegenheit kundzugeben; der Minister lehnte dies aber ab, indem er erklärte, daß er allein verantwortlich sei. Nachdem er sich entfernt hatte, beschloß die Kommission, der Vorsitzende solle heute weitere Schritte bei

dem Kriegs⸗Minister unternehmen, um Mittheilungen über

die Ansicht des obersten Kriegsrathes zu erhalten.

Die indirekten Steuern haben im Monat Februar 1896 eine Mehreinnahme von 25 Millionen Francs gegenüber dem Monat Februar 1895 ergeben.

Der Etat für die Armee und die Marine im Jahre 1897 beziffert, der „France Militaire“ zufolge, den Bedarf für die Armee auf 692 434 807 Fr., wovon für das Heer im Mutterlande 563 457 151 Fr. zu ordentlicher und 28 000 000 Fr. zu außerordentlicher werden; für das Heer in den Kolonien auf 100 977 656 Fr., wovon 51 343 810 Fr. für den Bedarf der Reserve dieses Heeres in Frankreich, Algerien und Tunesien und 49 633 846 Fr. für das Heer selbst in den Kolonien bestimmt find. Für die Flotte werden 237 147 300 Fr. gefordert: 28 000 000 Fr. weniger, als im Vorlahre be⸗ willigt waren, was daher rührt, daß dieser Betrag, welcher für das Kolonialheer verwendet wurde, vom Marine⸗ Ministerium auf das Kriegs⸗Ministerium übergegangen ist. Im Ganzen werden mithin für die bewaffnete Macht 98 312 661 Fr. beansprucht.

v1“ 11.*“ Der Kommandant des . Kapitän griger, ist, wie „T. T. B.“ aus St. Petersburg erfährt, an

Stelle des verstorbenen Admirals Kalageras zum Komman⸗ vaanten des russischen Mittelmeer⸗Geschwaders ernannt worden. nne Geschwader wird demnächst nach dem Stillen Ozean ab⸗ gehen.

Italien.

Der König empfing gestern Vormittag kurz nach einander n Senator Finali und die Deputirten Cadolini und Colombo, Achmittags den General Mezzacapo, den Senator Brioschi, zarauf den Minister Saracco und nach diesem den Präsidenten des Senats Farini. . 8

Ueber die Lösung der Kabinetskrisis laufen in Rom, vie „W. T. B.“ berichtet, widersprechende Gerüchte um. Der König habe noch keinen Auftrag zur Bildung eines Ministeriums ertheilt. Der „Opinione“ zufolge bestehe die meiste Wahr⸗ scheinlichkeit für ein Kabinet Rudini⸗Ricotti. Wie „Italie“, „Fanfulla“ und „Tribuna“ melden, sei gestern auch von einer Kombination Saracco⸗Sonnino die Rede gewesen.

Aus Anlaß von Gerüchten, daß ein Ministerium Saracco wahrscheinlich sei, beschlossen gestern Nachmittag 46 radikale und sozialistische Deputirte eine E“ in welcher st erklären, daß sie entschlossen ihre Agitation in der Kammer und auf dem Lande fortsetzen und jedes Kabinet be⸗ kümpfen würden, das nicht einen vollständigen Wechsel der Politik sowohl in der afrikanischen Frage wie im Regierungs⸗

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system darstelle.

1 Ellen

Das zurückgetretene Ministerium hat beschlossen, die Frage, betreffend die Erhebung einer Anklage gegen den General Baratieri, dem neuen Ministerium zu überlassen.

Gestern Abend wurde in Rom eine öffentliche Kund⸗ ge bung auf der Piazza Colonna versucht, welche indeß keine

edeutung erlangte. Die Demonstrierenden begaben sich nach dem Kapitol, um dort die der Truppen aus Afrika zu verlangen; die öffentliche Macht verhinderte indeß die Menge, zum Kapitol zu gelangen. Nach kurzen Ansprachen der radikalen Deputirten Taroni und Zavattari löste sich die Versammlung auf.

Ueber die vorgestern Abend in Mailand vorgekommenen Unruhen wird berichtet, daß die Ruhestörer sich auf das falsche Gerücht hin, daß Truppen nach Afrika abgehen sollten, zum Bahnhof begeben hätten, in der Absicht, dieselben an der Abfahrt zu verhindern; dort seien Fensterscheiben zertrümmert und einige Soldaten und Polizeibeamte gg⸗ worden; eine Abtheilung Soldaten sei angerückt und es sei derselben ge⸗ lungen, bis 2 Uhr Morgens den Bahnhof zu säubern; sowohl, von den Soldaten und Beamten wie von den Bürgern seien mehrere verletzt worden. Viele Verhaftungen seien vorgenommen worden. Gestern Vormittag habe der Präfekt eine Bekanntmachung veröffentlicht, worin er zur Ruhe mahne und jede Zusammenrottung oder ähnliche Veranstaltungen verbiete. Auch in Parma sei es vorgestern Abend zu Unruhen durch den Streit eines Soldaten mit mehreren Individuen gekommen; es habe sich ein Auf⸗ lauf gebildet, und eine Abtheilung Soldaten sei mit Stein⸗ würfen empfangen worden. Die Abtheilung habe über die Köpfe der Menge hinweggeschossen und die Ordnung bald wiederhergestelllt. 1“

Spanien. 5

In Valencia veranstalteten, wie „W. T. B.“ berichtet, gestern etwa 4000 Personen eine Kund gebung; Hochrufe auf Spanien und Rufe gegen die Volksvertretungen der Ver⸗ einigten Staaten wurden laut. In zahlreichen anderen Pro⸗ vinzstädten fanden gleichfalls Kundgebungen statt.

Belgien.

In der gestrigen Sitzung der Repräsentantenkammer begründete der Abg. Lorand in längerer Rede eine Inter⸗ pellation über das Gerücht von einem 8 Vor⸗ gehen des Congostaats, Englands und Italiens im Sudan. Der Minister des Auswärtigen de Favereau gedachte in ehrenden Worten der zivilisatorischen Bestrebungen des Königs der Belgier; die Zeit, welche der Kammer zu Gebote stehe, se indessen zu kostbar, als daß man über alle beliebigen Zeitungsauslassungen betreffs dieser Angelegenheit eine Be⸗ rathung eröffnen könne. Die Auslassungen des Abg. Lorand, fügte der Minister hinzu, hätten den Zweck, die Anklage gegen die belgische Regierung zu erheben, daß sie nicht für die Inter⸗ essen Belgiens gesorgt habe; die Regierung weise eine der⸗ artige Anklage mit Entruͤstung zurück. In jedem 5 werde der Congostaat davon sei die Regierung fest überzeugt den internationalen Verpflichtungen nachkommen, welche er eingegangen sei. 3

E .

Nach einer Meldung der „Times“ aus Konstantinopel wäre der Gouverneur von Kreta Karatheodory Pascha ermächtigt worden, sich nach Konstantinopel zu begeben, um ärztlichen Rath einzuholen. Sein Entlassungsgesuch sei aber nicht angenommen worden.

Aus Athen wird demselben Blatt von gestern gemeldet, daß in Retimo auf Kreta die Türken einen Schullehrer ermordet hätten. In Retimo und Canea herrsche große Erregung. Das Reform⸗Comité von Apokorona habe seinen Sitz 29. Askypho verlegt und erkläre, es sei entschlossen, die Wiederherstellung der Privilegien der Charte zu verlangen.

Amerika.

In New⸗Jersey (Vereinigte Staaten) ist es zu einer antispanischen Demonstration gekommen. Studenten schleppten die spanische Flagge durch die Straßen und zerrissen sie dann.

Nach Depeschen aus Havanna, die in New⸗York ein⸗ getroffen sind, wären im Distrikt der Vuelta de Abajo dreizehn Städte in Asche gelegt worden, darunter Cabanas, Bahiahonda, San Diego Nunez, Santa Cruz, Palacios, Paso Real de San Diego und San Diego de los Banos; die Städte San Juan und San Luis hätten noch in Flammen estanden, als die spanischen Truppen angelangt seien. Die Fhehaszen hätten diese Städte geräumt und seien unter

Führung nach Matanzas und Princeton zurück⸗ gekehrt.

Die „Times“ meldet aus Caräcas vom 5. d. M.: Nach einer Privatdepesche aus Curagçao wären die dortigen Be⸗ hörden davon benachrichtigt worden, daß ein britisches Ge⸗ schwader von fünf Schiffen nächstens in Curacçao ankommen

Gomez“

werde.

Asien.

In San Francisco eingegangene Nachrichten aus Söul besagen, 127 russische Marinesoldaten seien am 10. Februar dort eingetroffen. Der König und der Kronprinz hätten sich nach der russischen Gesandtschaft begeben und ein neues Ministerium gebildet. Der frühere Premier⸗Minister und sieben andere Minister, welche den Japanern günstig gewesen, seien enthauptet worden. Alle neuen Minister seien Mitglieder der Familie Min. Die Zeitungen in Tokio verbreiteten die Kachricht, daß der König in der russischen Gesandtschaft, welche von 200 Marinesoldaten bewacht werde, verbleiben werde.

Afrika.

Wie die „Opinione“ meldet, hat der General Bal⸗ dissera, welcher vorgestern in Asmara angekommen ist,

lange telegraphische Berichte nach Rom gesandt, in denen er die Lage als ernst beurtheilt und Forderungen behufs besserer

Kriegsausrüstung von Asmara stellt.

Die „Tribuna“ meldet aus Massowah:

Unter den von den Schoanern gefangen, genommenen Truppea befänden sich nach einer gestern emachten Aufstellung 400 Italiener, darunter der Oberst⸗Lieutenant Galliano. Menelik halte sich in Aesum auf. Die Ankunft des Generals Baldissera habe nach Aussage aller vom Hochplateau in Massowah eintreffenden Offiziere den Muth der italienischen Truppen gehoben. Soldaten, die an der Schlacht bei Adua theilgenommen dätten, erzählten aus derselben nachfolgende Einzelbeiten Nachdem man im Hauptguartier zwei Stunden unthätig verbracht habe, sei es nicht zur Aufstellung einer neuen Schlachtlinie ge⸗ kommen, sodaß die Truppen in drei Abtheilungen etheilt geblieben seien: die Kolonne des Generals Albertone, zur Rechten die des Generals Dabormida, in der Mitte neben dem General Arimondi der General

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dessen Brigade in kleine Trupps getheilt gewesen sei. Der

General Albertone habe, wie aus seinen Berichten hervorgehe, die

Lage alsbald ganz klar beurtheilt und vom Oberkommando ent sprechende Maßregeln verlangt; die sei aber erst spät und zur Unzeit eingetroffen. Der General ormida habe tapfer bis in die sinkende Nacht hinein gekämpft. Die Askaris bezeugten ein stimmig, daß die Truppen Dabormida's sich tapfer geschlagen hätten. Die Italiener hätten fest wie die Mauern gestanden. Die Truppen⸗ abtheilung im Zentrum, bei welcher sich der

Baratieri befunden habe, sei am muthlosesten gewesen,

sie auf eine Stellung beschränkt gewesen sei, in welcher sie sich nicht habe entwickeln können.

Der Theil der Truppen, welcher den Auf⸗ marsch habe bewerkstelligen können, darunter ein Bataillon des Regiments Nava, habe sich sehr gut gehalten. Die Soldaten seien kaltblütig und guten uths gewesen. Im Gegensatz zu den ersten Nach⸗ richten, welche wenig günstig gelautet hätten, erklärten die Offiziere und Askaris einstimmig, daß die Haltung der italienischen Soldaten der Erwartung überall vollkommen entsprochen habe, wo sie gut ge⸗ führt worden seien. Die Soldaten, welche zurückkehrten, seien keines wegs entmuthigt.

Dem „Corriere della Sera“ telegraphiert:

Die Ursache der Niederlage am 1. März müsse nicht in der physischen und moralischen Haltung der Soldaten, sondern viel mehr in der falschen Vertheilung der Truppen gesucht werden. Die Brigade Albertone, welche man sich hatte stark engagieren lassen, habe sich hartnäckig und erbittert geschlagen, in der sicheren Erwartung des Sieges, da sie auf das Eingreifen der anderen Brigaden gerechnet habe; aber der Feind habe immer neue Massen entwickelt, und als nach zweistündigem Kampfe viele Offiziere ge⸗ fallen seien, habe sich das Selbstvertrauen der Truppen Albertone's verringert. Vergebens seien die letzten Reservekompagnien mit dem Major Valli herbeigeeilt; sie seien vom Feinde umzingelt worden, der sich der Batterien bemächtigt und die Offiziere auf⸗ gefordert habe, sich zu er eben. Diese aber hätten sich, schnaubend vor Wuth, mit dem Säbel in der Faust vertheidigt. Die Soldaten seien in wildem Lauf, verfolgt von den Schoanern, nach dem Haupt⸗ quartier gestürzt. Das Bataillon Galliano habe versucht, den heftigen Ansturm des Feindes aufzuhalten. Die Verwirrung sei dadurch ent⸗ standen, daß die Italiener nicht eglaubt hätten, daß Albertone sich bereits im Gefecht befinde. So hätten auch die Unterstützungstruppen nicht vorrücken können, da sie die Entwickelung des vorher vereinbarten Gefechtsvplans abgewartet hätten. Die Brigaden Dabormida und Arimondi seien zu spät vorgerückt, ohne die Möglichkeit zu haben, sich zu entwickeln. Die Mannschaften und die Pferde hätten, durch den Ansturm des Feindes durcheinandergebracht, die Reihen durchbrochen, um sich Luft zu schaffen. Die Gallasreiterei habe den letzten Wider⸗ stand zu nichte gemacht. Oberst Valenzano habe noch eine Batterie zu sammeln versucht, aber die Verwirrung sei bereits zu groß gewesen. Elf italienische Batterien hätten nicht in Wirksamkeit treten können. Wie es heiße, seien Galliano und Arimondi gefangen. Nach einer anderen Depesche des „Corriere della Sera“ besitze das Fort von Adigrat 3 Batterien und 1 Mitrailleuse. Kassala solle von den Derwischen umzingelt worden sein. Die Schiffe in Massowah seien nahe an der Küste, um die Schoaner anzugreifen, falls dieselben nach Archice herabkommen sollten, was für wenig wahrscheinlich gelte.

Die „Opinione“ berichtet, daß die Nachrichten aus Adigrat nicht gut lauteten. Das Fort sei von Rebellen⸗ haufen umzingelt, und der General Baldissera habe telegra⸗ phiert, daß er jetzt sum Entsatze von Adigrat nichts versuchen könne. Lebensmittel sollten für einen Monat dort vorhanden sein. Die Garnison bilde ein aus Italienern zusammengesetztes Jäger⸗Bataillon unter dem Major Prestinari. Auch nehme man an, daß viele in der Schlacht vom 1. März Verwundete und Versprengte nach Adigrat geflüchtet seien.

Der „Italia militare“ zufolge beträgt der Gesammt⸗ verlust der Italiener in der Schlacht vom 1. März 4500 Mann (Offiziere und Mannschaften), davon 3000 Mann 8 der Kolonne Albertone gehörig, welche vier Eingeborenen⸗

ataillone und einige Abtheilungen weißer Soldaten hatte. Nur der Tod des Generals Dabormida sei als gewiß bekannt; auch wisse man, daß der General Albertone ver⸗ wundet niedergestürzt sei. Von dem General Arimondi sei nichts bekannt.

Der „Times“ wird aus Kairo von gestern gemeldet: Abessinier oder Derwische hätten die Telegraphenleitung zwischen Kassala und Massowah zerstört. Es werde befürchtet, daß 2000 Italiener, die in der letzten Woche Asmara verlassen hätten, um die Besatzung von Kassala zu verstärken, abgeschnitten worden seien. Nach den neuesten Nachrichten bedrohe ein großes Derwischheer Kassala.

Aus Kapstadt erfährt das „Reuter'sche Bureau“, Rutherford, der Agent der „Debeers und Chartered Compagnien“, sei unter der Beschuldigung, an der verbotenen Beiseiteschaffung von Waffen und Munition betheiligt gewesen zu sein, verhaftet und alsdann gegen Stellung einer Bürg⸗ schaft auf freien Fuß gesetzt worden.

wird aus Massowah

Parlamentarische Nachrichten.

Die Schlußberichte über die er Sitzungen des Reichstags und des Hauses der Abgeordneten befinden sich in der Ersten Beilage.

In der heutigen (54.) Sitzung des Reichstags, welcher der Staatssekretär, Staats⸗Minister Dr. von Boetticher beiwohnte, wurde die zweite Berathung des Gesetzentwurfs, betreffkend Abänderung der Gewerbeordnung, beim Art. 3 fortgesetzt, welcher die Konsumvereine den Vorschriften für die Schank⸗ und Gastwirthschaften unterwerfen will.

Abg. Metzner (Zentr.) bekämpfte die Konsumvereine, welche durch den Schnapsverkauf gute Geschäfte machten und die anderen Gewerbetreibenden, die nicht Schnaps verkaufen dürfen, ruinierten, empfiehlt aber jedenfalls die Annahme der Vorlage. 1

Abg. Freiherr von Stum: (Rp.) äußert sich ebenfalls gegen die Konsumvereine und wirft die Frage auf, ob dadurch, daß die Konsum⸗ vereine dem Gesetz unterworfen würden, dieselben gezwungen waͤren, sich auch den polizeilichen Vorschriften, namentlich über die Polizei⸗ stunde, zu unterwerfen. Z

Staatssekretär des Innern, Staats⸗Minister Dr. von Boetticher erwidert darauf, daß die Frage bis zur dritten Lesung noch geprüft werden könne.

Bei Schluß des Blattes hatte der Abg. Reißhaus (Soz.) das Wort.

Das Haus der Abgeordneten setzte in der heutigen (37.) Sitzung, in welcher der Minister der geistlichen ꝛc. An⸗ gelegenheiten D. Dr. Bosse spugegen war, die zweite Be⸗ rathung des Etats des Ministeriums der ge stlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten beim Kapitel Kohefs Lehranstalten“ fort.

Abg. Krause⸗MWaldenburg (frkons.) bat die Regierung, in Erwägung zu ziehen, ob nicht die Gehaltsaufbesserung der Lehrer an Anstalten, für welche die Dienstalterszulagen noch nicht eingeführt seien, schon vor der allgemeinen Aufbesserung der Beamtengehälter erfolgen könne. Für die Leiter der Anstalten kämen zu dem anstren⸗ genden Dienst noch Revpräsentationspflichten hinzu. Nach dem

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