1896 / 64 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 13 Mar 1896 18:00:01 GMT) scan diff

r. Eniasbe 7. 4* a 8 . . . . n8 ererelheeshhses

ce 4

*

2

Die Einführung des neuen Gehaltssystems setzt eine anderweite Regelung der Grundsätze für die Bestimmung des für den Gehalts⸗ bezug maßgebenden Dienstalters voraus. Die nach dem § 9 des Aus⸗

führungsgesetzes zum Eerichte Ffasirna.8ec hierzu erforderliche ge⸗

setzgeberische Maßnahme hat sich, der bestehenden Regelung ent⸗ sprechend, auf die Normierung des für die Gehaltsbemessung maßgebenden Dienstalters für diejenigen etatsmäßigen richterlichen Beamten zu beschränken, deren Gehalt als aufsteigendes und nicht als Einheitsgehalt im Staatshaushalts⸗Etat normiert ist. Die ent⸗ sprechenden Anordnungen für die Beamten der Staatsanwaltschaft zu erlassen, bleibt, abgesehen von der verfassungsmäßigen Mitwirkung der Gesetzgebungsfaktoren, für die erforderlichen Etatsfestsetzungen, wie bisher, Sache der Justizverwaltung. 1 1 Die Durchführung der Gehaltsregelung nach Dienstaltersstufen hat endlich eine anderweite Bestimmung über die Ernennung der Gerichts⸗Assessoren zur nothwendigen Vorbedingung. Wenn, wie in

der besonderen Begründung zu § 2 des Entwurfs näher dargelegt

werden wird, es unmöglich ist, einen anderen Zeitpunkt als den der ersten etatsmäßigen Anstellung in der betreffenden Gehaltsklasse zum Anfangspunkt der Dienstaltersberechnung zu machen, so erlangt die erste Anstellung für den Landrichter und Amtsrichter eine ihr bisher nicht beiwohnende Bedeutung. Für die Be⸗ foldungsverhältnisse ist jetzt lediglich das richterliche Dienst⸗ alter, d. h. das Dienstalter als Gerichts⸗Assessor, ohne Rücsicht auf den Zeilpunkt der etatsmäßigen Anstellung,

maßgebend. Demnach hat die Verzögerung der Anstellung eines

Gerichts⸗Assessors zur Zeit nur den vorübergehenden Nachtheil, daß

ihm Gehalt, Wohnungsgeldzuschuß u. s. w. zu einem späteren Zeit⸗

punkt zu theil werden, da er, wenn demnächst seine Ernennung zum Richter erselt bei der Gehaltsbemessung die vor ihm angestellten jüngeren Kollegen überspringt. In Zukunft wird dagegen ein Uebergehen bei der ersten Anstellung für den Gerichts⸗Assessor bleibende Nachtheile, mindestens so lange er in der be⸗

treffenden Gehaltsklasse sich befindet, zur Folge haben. Daraus ergiebt sich, daß die Justizverwaltung bei den Vorschlägen zur Er⸗

nennung der Landrichter und Amtsrichter in höherem Maße dem Dienstalter als Assessor Rechnung zu tragen haben wird. Eine solche Rücksichtnahme ist aber unmöglich, wenn, wie bisher, der Kreis

der Anwärter für Richterstellen alle diejenigen umfaßt, welche durch

die Ablegung der vorgeschriebenen Prüfungen ihre Befähigung dar⸗ gelegt haben. Unter diesen befinden sich nicht selten Kandidaten, die

ungeachtet des Nachweises der wissenschaftlichen Befähigung und un⸗

geachtet einer von groben disziplinarischen Verstößen freien Dienst⸗

führung nicht die Gewähr bieten, daß sie dasjenige Maß von prak⸗

tischer Lebenserfahrung, von Takt und Umsicht und von Unabhängigkeit gegenüber ihrer Umgebung besitzen, welches als Voraussetzung einer

gedeihlichen, das Ansehen der Rechtspflege fördernden Ausübung des

Richteramts erfordert werden muß. Solche Gerichts⸗Assessoren wurden bisher bei der Anstellung zurückgesetzt, bis die Justiz⸗ verwaltung die Annahme für gerechtfertigt hielt, daß sie durch praktische Thätigkeit jene Mängel überwunden hatten.

Schließlich kamen nach feststehender Uebung auch sie zur Anstellung,

wenngleich bei einzelnen von ihnen jenes Ziel überhaupt nicht erreicht wurde. Würde es in Zukunft dem Justiz⸗Minister durch die eben erwähnten Rücksichten erschwert werden, bei der Besetzung verantwor⸗ tungsvoller und wichtiger Richterstellen Kandidaten der geschilderten Art zu übergehen, so würde er die Verantwortung für eine sachgemäße Aemterbesetzung nicht übernehmen können. Das Dienstaltersstufen⸗

svpstem ist nur durchführbar, wenn die in Betracht kommenden An⸗

wärter zu dem Amte nicht nur im allgemeinen nach der formalen wissenschaftlichen Seite, sendern auch nach ihrer materiellen Befähigung und ihrer gesammten Persönlichkeit zweifellos geeignet sind.

Daher ist die Befugniß, eine Beschränkung des Anwärterkreises durch Auswahl geeigneter Kandidaten eintreten zu lassen, die unerläß⸗ liche Voraussetzung, von der die Königliche Staatsregierung die Durch⸗ führung der neuen Gehaltsordnung für die Richter abhängig machen muß. Diese Maßnahme soll nach § 8 des Entwurfs in der Art er⸗ folgen, daß aus dem Kreise der Referendare, welche die große Staats⸗ prüfung bestanden haben, nur die zum Richteramt geeignetsten Kräfte nach Maßgabe des Bedarfs an höheren Justizbeamten zu Gerichts⸗Assessoren

ernannt und daß aus diesen die Stellen des höheren Justizdienstes

besetzt werden. Diese Gestaltung wird zu § 8 im Einzelnen näher zu begründen sein. Hier sei nur darauf hingewiesen, daß die Justiz⸗ verwaltung durch die Inanspruchnahme einer Auswahl aus dem Kreise der Richteramtekandidaten eine Besugniß nur klargestellt sehen will, die sie rechtlich schon besitzt, und nur in der Regel thatsächlich nicht

ausgeübt hat, und daß damit lediglich eine Gleichstellung dieses

vird.

Zweiges des Staatsdienstes mit allen übrigen Aemterkategorien erreicht

Bietet sonach die Einführung des neuen Gehaltssystems den

nächsten Anlaß zu der fraglichen Maßnahme, so wird diese doch auch

mit anderen wesentlichen Vortheilen für die Rechtspflege verbunden sein. Vor allem wird durch eine Auswahl der geeignetsten Kräfte, durch Ausscheidung minderwerthiger Elemente eine größere Gewähr

für eine sachentsprechende Handhabung des Richteramts geboten. Es

ist hier nicht der Ort zu untersuchen, ob das Ansehen der Rechtspflege und die Autorität der Gerichte in der letzten Zeit die vielfach be⸗

hauptete Verminderung in der That erfahren haben; zweifellos aber

8

sind manche der dahin gehenden Behauptungen gerade durch einzelne, unberechtigter Weise verallgemeinerte Fälle hervorgerufen, in denen Ungeschicktheit, Taktlosigkeit und mangelnde Reife der Erfahrung bei Richtern zu Entscheidungen, welche dem öffentlichen Rechtsgefühl nicht entsprachen, oder zu ungerechtsertigter Belästigung der Rechtsuchenden geführt haben. Eine Fernhaltung der zur Ausübung des Richteramts ungeeigneten Persönlichkeiten von diesem Amt wird das wesentlichste, wenn nicht das einzige Mittel sein, solche begründete Beschwerden zu verhüten und die Leistungen und damit das Ansehen der Gerichte auf der Höhe zu erhalten, welche der preußischen Ueberlieferung entspricht.

Die Ueberzahl an Gerichts⸗Assessoren ist aber ferner zu einem schweren Mißstande für die Justizverwaltung geworden. Zwar

wid ein erheblicher Theil der Assessoren gegen Tagegelder

als Hilfsrichter oder Hilfsarbeiter bei der Staatsanwaltschaft be⸗ schäftigt. Immerhin aber sind zwischen 40 und 50 % der Gerichts⸗ Assessoren gemäß § 3 Abs. 1 des Ausführungsgesetzes zum Gerichts⸗ verfassungsgesetz unentgeltlich bei einem Amtsgericht oder einer Staatsanwaltschaft thätig. Es ist nicht richtig, daß bei Bemessung der Richterkrärte auf sie gezählt wird; vielmehr ist die Justizverwaltung bestrebt, die Zahl der Richter einschließlich der Hilfsrichter so zu be⸗ messen, daß durch sie allein die Geschäfte ordnungsmäßig erledigt werden können. Andererseits hat die Justizverwaltung die gesetzliche

Pflicht, auch jene für den Geschäftsbetrieb nicht nothwendigen Assessoren

8

zu beschäftigen. Pa der häufige Wechsel und die Erfahrung der jungen Assessoren dieser Beschäftigung gewisse Schranken auferlegt, so sind sie meist nur in einem hinter ihrer Arbeitskraft weit zurück⸗

bleibenden Maße thätig. Nicht alle haben zu privater wissenschaft⸗

licher Arbeit Begabung und Gelegenheit. So entwickelt sich der Zustand, daß nach der großen Staatsprüfung, also

zu der Zeit größter Arbeitskraft und Alrhkeitefreudigkeit die Assessoren zunächst mindestens 2—3 Jahre unzureichend und ohne Entgelt beschäftigt werden, daß dann einige Jahre wechseln⸗ der kommissarischer Thätigkeit folgen und daß in der Regel erst nach mehr als 5 Jahren bei einem durchschnittlichen Alter von 33 35 Jahren die Assessoren das erste Richteramt erlangen. Es leuchtet ein, daß ein solcher Zvstond (ganz akgesehen von seinen Folgen für die finan⸗ ziehle Lage der Kandidaten, für die Möglichkeit der Gründung eines eigenen Hauestandes und derleichen) gerade auf den tüchtigsten Aßessoren drückend lastet, und sie oft gegen die innerste Neigung ver⸗ anlaßt, ein dankbareres Thätigkeitsfeld außerhalb des Justizdienstes aufzusuchen.

Dabei muß betont werden, daß nach der fortdauernden Zunahme

der Reserendare und der noch größeren Zunahme der Studierenden der Rechtswissenschasft eine Verschlimmerung dieses Zustandes in sicherer Aussicht steht, daß diese Verschlimmerung noch erhöht wird, wenn einmal die alljährliche starke Vermehrung der Richterstellen auf⸗ hören wird und wenn die schon jetzt an manchen Orten das Be⸗

dürfniß übersteigende Zahl der Rechtsanwalte eine weitere Ver⸗ mehrung nicht mehr erträgt. Endlich ist zu beachten, daß die Grundbuchanlegung in der Rheinprovinz zur Zeit etwa 150 Assessoren ein Zwölftel der Gesammtzahl in Anspruch nimmt, daß aber diese Gelegenheit zur Verwendung demnächst in Wegfall kommen wird. Es ne in dieser Entwickelung eine so ernste Gefahr für die Zukunft der echtspflege, daß es als eine Lebens⸗ frage für die preußische Justiz bezeichnet werden muß, ob es gelingt, die Zahl der Assessoren auf das Maß einzuschränken, welches für die vorübergehenden Hilfeleistungen erforderlich ist und eine Anstellung in erheblich kürzerer Zeit als jetzt ermöglicht. Für dieses Ziel giebt es schlechthin keinen anderen Weg, als den der Auswahl unter den Bewerbern nach Maßgabe des Bedürfnisses.

Nr. 11 des „Eisenbahn⸗Verordnungs⸗Blatts'“, heraus⸗ egeben im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, vom 12. März bat folgenden Inhalt: Gesetz, betreffend den Uebergang der zum früheren Berlin⸗Görlitzer Eisenbahnunternehmen gehörigen Strecke Zittau-— Nikrisch in das Eigenthum des sächsischen Staats, vom 28. Januar 1896. Staatevertrag zwischen Preußen und Sachsen, betreffend die anderweite Regelung der staatsrechtlichen Verhältnisse der Eisenbahnlinie Zittau Nikrisch, vom 7./12. Juni 1895. Staatsvertrag zwischen Preußen, Sachsen und Sachsen⸗Altenburg, betreffend die anderweite Regelung der staatsrechtlichen Verhältnisse der Altenburg⸗Zeitzer Eisenbahn, vom 12. November 1895.

Statistik und Volkswirthschaft.

8 Die endgültigen Ergebnisse des Weinbaus 8 in Württemberg im Jahre 1895.

Nach den Veröffentlichungen des Königlichen Statistischen Landes⸗ amts betrug die gesammte Weinbaufläche, welche im Jahre 1895 einen Ertrag lieferte, 17 050 ha, d. i. 79 % der dem Weinbau im Lande überhaupt dienenden Fläche mit 21 631 ha. Gegenüber dem Veorjahr ist dieselbe hauptsächlich infolge von Kulturveränderungen um 38 ha zurückgegangen. (Beiläufig bemerkt, nimmt die dem Weinbau gewidmete Fläche seit den 1840 er Jahren stetig, wenn auch von Jahr zu Jahr nur unbedeutend, ab; immerhin beträgt die Ab⸗ ö Weinbaufläche von 1842 bis 1895 5236 ha oder nahezu 4 2⁄%.

Der gesammte Weinertrag berechnet sich zu 334 430 hl. Derselbe bleibt hinter demjenigen des Vorjahrs mit 351 864 hl um 5 % zurück, übertrifft dagegen denjenigen des Jahres 1893 mit 276 181 hl um 21 % und denjenigen des Jahres 1892 mit 157 142 hl um mehr als das Doppelte. Im Vergleich mit dem Durchschnitts⸗ ertrag der 68 Jahre 1827 94, welcher sich zu 398 891 hl berechnet, steht der 1895 er Herbst immer noch um 16 % zurück. Quantitativ noch weniger ergiebig waren seit 1827, abgesehen von den bereits ge⸗ nannten Jahrgängen 1892 und 1893, die folgenden 35 Jahrgänge: 1829/32, 1838, 1841, 1843/45, 1850/56, 1860, 1861, 1864/66, 1868, 1871/73, 1877, 1879, 1880, 1882, 1883, 1886, 1887 und 1889/91.

Ein Hektar gab durchschnittlich 19,61 hl gegen 20,59 hl im Jahre 1894, 16,00 hl im Jahre 1893 und 8,95 hl im Jahre 1892. Gegenüber der mittleren Jahresernte von 1827,94 mit 21,62 hl bleibt der Durchschnittsertrag des letzten Weinherbstes um 10 % zurück.

Für die in den amtlichen Veröffentlichungen unterschiedenen 8 natürlichen Landestheile bewegt sich der letztjährige Hektar⸗Ertrag zwischen 11,62 hl im Kocher⸗ und Jagstthal und 33,07 hl in der Bodenseegegend; innerhalb dieses Rahmens hatte das Enzthal 12,64, das Remsthal 17,68, der Taubergrund 17,88, das obere Neckarthal 20,51, das untere Neckarthal 21,80 und das Zabergäu 24,27 hl vom Hektar zu verzeichnen. 8

Unter der Kelter bezw. überhaupt während des Herbstes wurden von dem neuen Wein verkauft 233 162 hl = 70 % des gesammten Erzeugnisses, während im Jahre 1893 76 %, im Jahre 1892 74 %, dagegen im Jahre 1894 sowie im Durchschnitt der Jahre 1827/94 nur 63 % des Gesammterzeugnisses unter der Kelter verkauft wurden. Der Verkauf unter der Kelter war gleich wie in den früheren Jahrgängen verhältnißmäßig am stärksten im Remsthal mit 85,2 % (1894: 82,5 %, 1893: 93 %, 1892: 90 %). Am schwächsten war der Verkauf unter der Kelter im Taubergrund mit 37,6 % (1894: 29,1 %) und betrug in der Bodenseegegend 64,1 % (1894: 47,6 %), im Enzthal 67,3 % (1894: 60,2 %), im oberen Neckarthal 67,5 % (1894: 46,3 %), im Zabergäu 68,9 % (1894: 62,7 %), im Kocher⸗ und Jagstthal 72,1 % (1894: 64,4 %), im unteren Neckarthal 72,4 % (1894: 65,9 %) des Erzeugnisses. 1

Der Durchschnittspreis vom Hektoliter stellt sich für das Land im Ganzen auf 56 09 ₰, beinahe das 2 fache des Durch⸗ schnittepreises im Jahre 1894 mit 23 21 In der 68jährigen Vorperiode 1827/94 weist nur ein einziger Jahrgang einen noch höheren Durchschnittspreis auf: es ist dies der Jahrgang 1892 mit 59 75 ₰. In den einzelnen Landesgegenden schwankt der Durchschnittsstand der letztjährigen Weinpreise zwischen 32 97 in der Bodensee⸗ gegend und 59 45 im Enzthal (im Jahre 1894 zwischen 17,19 im Taubergrund und 24,93 im unteren Neckarthal) und stellt sich weiterhin für den Taubergrund auf 48 05 ₰, für das obere Neckarthal auf 52 48 ₰, für das Kocher⸗ und Jagstthal auf 53 02 ₰, für das Remsthal auf 53 19 ₰, für das Zabergäu auf 54 45 ₰, für das untere Neckarthal auf 88 48 .

Der Erlös aus dem unter der Kelter verkauften Wein stellt sich auf 13 077 568 (im Jahre 1894 nur 5 108 532 ℳ).

Der Geldwerth des gesammten Weinerträgnisses sodann berechnet sich bei Zugrundlegung der Durchschnittepreise für die Herbstverkäufe auf 18 654 152 (im Jahre 1894 nur 8 057 070 ℳ). In der 68 jährigen Vorperiode 1827/94 weisen nur 4 Jahrgänge höhere Gelderträge auf: nämlich 1868 mit 25 114 644 ℳ, 1874 mit 19 367 881 ℳ, 1875 mit 23 760 878 ℳ, 1884 mit 20 910 397

Für 1 Hektar der im Ertrag befindlichen Weinbergfläche endlich berechnet sich nach dem Ergebniß des letzten Herbstes ein durch⸗ schnittlicher Rohertragswerth von 1094 gegen 471 im Jahre 1894 und 473 im Durchschnitt der Jahre 1827/94. Höheren Rohertragswerth in diesem Zeitraum weisen nur folgende 3 Jahrgänge auf: 1868 mit 1418 ℳ, 1875 mit 1303 und 1884 mir 1128

8 8 8 8

8

ikinsp ektoren.

Der Jahresbericht der badischen Fabr Die Zahl der zu beaufsichtigenden Gewerbebetriebe hat sich im Großherzogthum Baden während des Jahres 1895 auf 5796 gesteigert, und die Zahl der Arbeiter derselben war 143 623. Es wurden 1312 Betriebsrevisionen ausgeführt, darunter 21 Nacht⸗

revisionen und 5 Sonntagrevisionen. 1030 Betriebe wurden einmal, 124 zweimal und 11 drei⸗ oder mehrmal revidiert. Die Arbeiterzahl in den revidierten Betrieben betrug 79 891. Die Revision beschränkte sich jedoch nicht auf Fabrikbetrieve allein, sondern es wurden nebenbei auch die Arbeiterwohnungen besichtigt und Eirsicht in folche Anstalten genommen, welche Aufschluß über das Arbeiterleben gewähren und die Inspektionsbeamten über die soziale Lage und Verhältnisse der Arbeiter zu informieren vermögen.

Geklagt wird in dem Bericht wiederum über die mangelnde Unterstützung von seiten der Ortsbehörden bei der Aufsicht und der Handhabung der Arbeiterschutzgesetzgebung, ferner über die mangelhafte Unterstützung von Bezirksbehörden bei der Gewährung der Erlaubniß für Ueberstunden der weiblichen Arbeiter, und es wird weiter geklagt über die übermäßige Milde der Staatsanwalte und Gerichte gegenüber solchen Arbeitgebern, die mit Vordedacht und Wissen gegen Arbeiterschutz⸗ gesetze und Verordnungen verstoßen, lediglich um mehr Gewinn zu erzielen. Derartiger Gewinn stehe nicht im Verhältniß zu den niedrigen Strafen, und diese schreckten solche Arbeitgeber nicht ab, die

Verstöße zu wiederholen. Der Verkehr zwischen Inspektion und

Arbeitgebern sei jedoch ein freundlicher, und lagen von Handelz. kammern gegen die strenge Aufsicht seien fast ganz verstummt weil man einzusehen beginne, daß die Inspektion nur Gerechtes verlan und dies auch geleistet werden kann ohne Nachtheil für den Bestact der betreffenden Unternehmungen und ohne wesentliche Schmälerun der Erträge oder ohne solche überhaupt. 8

Der Verkehr mit den Arbeitern hat sich dem Bericht zufol nicht wesentlich geändert, obgleich Sprechstunden abgehalten wurder an Orten, wo es erforderlich erschien. Theilweise waren die Arbeiter aus Furcht vor ihren Arbeitgebern fern geblieben, theilweise war ihnen nichts von der Sprechstunde bekannt geworden, da sie die von der Regierung zur Ankündigung der Stunden vorgeschriebenen Amtz⸗ blätter nicht lesen.

Als erfreulich bezeichnet der Bericht, daß viele Fabriken an Stell⸗ von alten Betriebsstätten neue errichteten, die den Ansprüchen des Arbeiterschutzes nach allen Richtungen entsprechen. Die Zahl der in Fabriken ꝛc. beschäftigten Kinder, die ja ohnehin nur eine geringe 8 erreicht, ist weiter zurückgegangen, die jugendlichen Arbeiter haben

ch dagegen um 511 vermehrt. Auch die Zahl der weiblichen Arbeiter hat im mehr zugenommen, als die Gesammt, zahl bedingt, und besonders ist die Zahl der beschäftigten ver⸗ heiratheten Frauen um 896 angewachsen, was zum theil die Feolge der weiteren Vermehrung der Zigarrenfabriken und der Zu⸗ nahme der Zigarrenarbeiter ist. Große Mühe und viele Schwierig⸗ keiten verursachten die zahlreichen Gesuche um Erlaubniß zu Ueber⸗ arbeit für Frauen, die wie der Bericht sagt sehr wohl zu umgehen gewesen sei, wie das Beispiel vieler Industriellen beweise. In der Konfektion kamen Klagen von Arbeiterinnen, die 14 biz 15 Stunden und noch dazu in sehr schlechten Werkstätten beschäftigt waren, zur Kenntniß. „Lehrlingszüchterei“ ist mehrfach da beobachtet worden, wo man behauptet, daß kleine Betriebe bei den hohen Gesellen⸗ löhnen nicht mehr bestehen können.

Eine Mittagspause von 1 ½ Stunden ist in vielen Betrieben ein⸗

geführt worden; diese Einrichtung macht weitere Fortschritte und be⸗ währt sich, indem gleiche oder bessere Leistungen erzielt werden als vorher. So hat überhaupt die Abkürzung der Arbeitszeiten sich durch⸗ aus bewährt. Die Sonntagsruhe ist zwar in den größeren Betrieben Gesetz gemäß eingeführt, aber volle Kontrole sei noch nicht möglich. Besondere Sorgfalt wandte die Inspektion wiederum dem Schutz gegen Unfall und Krankheit zu, sie fand jedoch, wie im Bericht ausgeführt wird, bei den Berufrsgenossenschaften nicht das Gehör, das zu wünschen gewesen wäre. Die sehr viel vorkommenden Bruchschäden werden von den Berufsgenossen⸗ schaften in der Regel nicht als Unfälle behandelt, und die Inspektion erstrebt hier eine Aenderung der Verhältnisse, erstrebt aber auch eine vermehrte Schonung der Arbeiter beim Heben und Tragen von großen Lasten, wenn die Betriebe das irgend gestatten, und nament⸗ lich bei solchen Arbeitern, die zu ganz anderer Thätigkeit vor⸗ zugsweise berufen sind. Die Schwindsucht unter den Arbeitem überhaupt und speziell bei den Zigarrenarbeitern hat der Inspektion wiederum Veranlassung zu mannigfacher Thätigkeit gegeben. Es wird namentlich Spitalbehandlung des Erkrankten dringend empfohlen. Ueber den Befund von Arbeiterwohnungen in Karlsruhe, Mannheim, B und auch manchen Landorten wird eingehend berichtet. egen die Wohnungsnoth ist wenig geschehen, und es sind nur weni Arkeitgeber mit wenigen Häusern, die sie 1895 errichteten, aufgezählt. Die Versicherungsanstalt hat ca. 400 000 für Bauten ausgeliehen, und das kommt auf mehrere Jahre. Der größte Neubau ist der aus Sparkassenmitteln in Heidelberg, 20 Wohnungen für städtische Arbeiter enthaltend.

Eine größere Zahl von Wohlfahrtseinrichtungen und Stiftungen durch Arbeitgeber sind im Bericht erwähnt. Kommerzien⸗Rath ten Brink, der den badischen Industriellen mit Wohlfahrtseinrichtungen für seine Arbeiter vorangeht, hat nech eine Fabrikküche eingerichtet, wo es nur Suppen, Gemüse und Mehlspeisen giebt, während in der älteren Fabrikküche Fleischspeisen gegeben werden. Die Küche, die kein Fleisch liefert, giebt reiche Portionen zu 10 ab und göshass

dabei nahezu ohne Zuschüsse, während die andere eines Zuschusses bedarf. Derselbe Industrielle giebt auch seinen Arbeitern jährlich Gratifikationen, je nach der Dauer ihres Arbeitsverhältnisses. Arbeiter erhalten vom 5. bis 20. Dienstjahre zwischen 20 und 65 ℳ, Alrbeiterinnen zwischen 16 und 46 und zwar nicht in die Hand, sondern bei der Fabriksparkasse angelegt. Im 60. Lebensjahre würde dann ein Arbeiter etwa 4000 ℳ, eine Arbeiterin etwa 3000 gut haben und mit dem Zins in dem vom Arbeitgeber gelieferten, bis dahin längst schuldenfreien Häuschen leben können, wenn Alters⸗ oder Invalidenrente erreicht ist. Der Aufwand ten Brink's für diese Gratifikationen betrug 1895 25 800 ℳ, steigt aber noch erheblich, bis der Beharrungszustand erreicht ist. Die Etablissements dieses Arbeitgebers beschäftigen 1200 Arbeiter.

Sehr instruktive Tabellen ergänzen den Bericht und machen ihn wiederum für Sozialpolitiker und Arbeiterfreunde, aber ganz besonderz für Arbeiter und Arbeitgeber überaus lehrreich.

v“ 2

Zur Arbeiterbewegung.

Zur Lohnbewegung der deutschen Buchdruckergebhilfen um berichtet, daß in der gemeinsamen Sitzung des Vorstandes des Deutschen Buchdruckervereins (Prinzipalität) und des Verbandet welche am Mittwoch in Leipzig stattfand, eine im riedlichen und entgegenkommenden Sinne abgefaßte Entschließung angenommen wurde, die sowohl den Arbeitgebern als auch den Gehilfenrersammlungen mitgetheilt werden soll. Gestern ge⸗ nehmigte in Leipzig, wie „W. T. B.“ meldet, bereits eine Ver⸗ sammlung von 2500 Buchdruckern das Uebereinkommen mit den Arbeit⸗ gebern. Ein Ausstand gilt als ausgeschlossen.

In Hannover und dem Vorort Linden befinden sich, wie der „Vorwärts' berichtet, sämmtliche in der Bierfaß⸗Branche beschäͤftigten Böttcher wegen Lohnstreits im Ausstande.

Aus Kottbus berichtet der „K. Anz.“ zum Ausstande der dortigen Textilarbeiter: Einem früheren Beschluß der Fa⸗ brikanten⸗Vereinigung zufolge sollten mit dem Augenblick, wo⸗ die zum 7. März ausgesprochene Kündigung der in ihren Betrie beschäftigten Arbeiter in Kraft trat, auch alle von Mitgliedern der Vereinigung in Auftrag gegebenen Lohnketten zurückgezogen werden. In ihrer Sitzung vom 10. d. M. machte sich nun die Vet⸗ einigung dahin schlüssig, daß es jetzt gestattet sein soll, wenigstens die bererts in Arbeit befindlich gewesenen Lohnketten noch vollständig weben zu lassen. Infolge dessen haben die Lohnweber die Arbeit am Mittwoch wieder aufgenommen. 1

In Berlin verhandelte, wie die „Voss. Ztg.“ mittheilt, die Innung der Damen⸗ und Kindermäntelschneider am Mittwoch über den Beschluß der Versammlung der Kleinmeister (vgl. Nr. 63 d. Bl.), den festgesetzten Lohntarif nicht zum Aushang zu bringen. Es wurde mitgetheilt, daß die Vorsitzenden der 2ler Kommission, Heyl und Stolzmann, mit Herrn F. kannheimer, dem Vorsitzenden der von den Konfektionären gewählten Kommission, bere Rücksprache genommen und die Zusage erhalten hätten, daß ein neuer Preistarif für die Meister ausgearbeitet werden solle, der die glei Echöhungen entbalten wird, wie der für die Arbeiter und Nähe rinnen ausgearbeitete Lohntarif. Die Sattler in den Berliner Treib. riemen⸗Fabriken sind in einen Ausstand getreten. ie Zimmerleute haben über eine große Anzahl von Werkplätzen, an denen man ihre Forderungen nicht bewilligt hat, die Sperre verhäng

Aus Bern meldet „W. T. B.“: Die Unterhandlungen wwischa der Direktion der Jura⸗Simplon⸗Bahn und ihren Angestellten sind beendigt. Es wurde eine vollständige endgültige Verständigung erzielt. Das Zentral⸗Comité der Eisenbahnangestellten hat sofortige Einstellung der Ausstandsvorbereitungen angeordnet.

Anzeiger und Königlich Pr

111444*“

Ir Karl Heymann’s Verlag hierselbst ist als Band 28 der

esezsammlung in Taschenformat „Das preußische Vereins⸗ und Versammlungsrecht unter besonderer Berücksichtigung des Gesetzss vom 11. März 1850 ‧, dargestellt und erläutert von Dr. jur. Delsus, Landrichter in Kottbus, ein kurz gefaßter Kommentar, der insbesondere den unteren Polizeibehörden, in deren Händen ja baupt⸗ sichlich die Handhabung des Vereinsgesetzes rubt, ein Führer sein will in zweiter verbesserter und vermehrter Auflage (Preis 2 ℳ), und als Band 29 „Das Verwaltungszwangsverfahren wegen Bei⸗ freibung von Geldbeträgen“, erläutert von Dr. jur. Georg Kautz, Fv am Polizei⸗Präsidium zu Berlin, erschienen. (Preis 5 4

8 Von dem öfter erwähnten, reich illustrierten Prachtwerk Kriegs⸗Erinnerungen: Wie wir unser Eisern Kreuz erwarben“ (nach persönlichen Berichten bearbeitet von Friedrich reiherrn von Dincklage⸗Campe, General⸗Lieutenant z. D.; Berlin SW. und Leipzig, Deutsches Verlagsbaus Bong & Co.) beginnt jetzt eine neue Subskriptionsausgabe zu erscheinen. Das Werk, in welchem die Ritter des Eisernen Kreuzes bekanntlich ihre eigenen Thaten erzählen, denen sie den Ehrenschmuck verdanken, hat eine zußerordentlich freundliche Aufnahme und weite Verbreitung erfahren. Ein Buch, das so leuchtende Züge von Vaterlandsliebe, Tapferkeit, Dpfermuth und Pflichttreue schildert, verdiente dieselbe aber auch. Reicher Illustrationsschmuck und die Bildnisse der Ritter vom Fisernen Kreuz sind dem Text eingefügt. Erste deutsche Künstler hoben die Illustrationen geschaffen: Schlachten, Gefechte, kriegerische gpisoden ziehen in buntem Wechsel an dem Auge des Lesers vorüber. Vorzüglich ausgeführte farbige Kunstbeilagen bilden den Höhepunkt der bildlichen Ausstattung. Die neue, durch fünf Nachtragshefte er⸗ heblich erweiterte Ausgabe wird im Ganzen 20 Lieferungen à 50 l. Das von patriotischem Geist und freudiger Sieges⸗ begeisterung erfüllte Prachtwerk sei hiermit aufs neue warm empfohlen. Goeth.'s Werke. Illuftriert von ersten deutschen Künstlern. Herausgegeben von Heinrich Düntzer. Vierte Auflage (neue Fubskription), Lieferung 41 bis 53 (Pr. je 50 4). Stuttgart, Leipzig, Herlin, Wien; Deutsche Verlags⸗Anstalt. Die vorliegenden Liefe⸗ sngen bringen den dritten Band der neuen Auflage dieser Prachtaus⸗ abe der Werke Goethe's zum Abschluß. Sie enthalten den Schluß der „Leiden des jungen Werther's“, illustriert von Ernst Bosch, und „Wilhelm Meisters Lehrjahre“, illustriert von Erdmann Wagner und Ernst Bosch (Bekenntnisse einer schönen Seele“). Neu beigefügt sind zwei Lichtdrucke zu den genannten Prosadichtungen mit folgenden Vorwürfen: „Lotte übergiebt Werther's Knaben die Pistolen ihres Mannes“ (von E. Bosch) und Meister und Philine werden von der Gräfin beschenkt“ (von E. Pagner). Die technische Ausführung dieser Blätter ist vorzüglich, die Textillustration ebenso reich wie die der vorangegangenen Lie⸗ ferungen, welche die Dramen „Clavigo“, „Stella“ und „Die Ge⸗ schwister“ enthielten.

Unter dem Titel „Der Mönch von Saakt Sebald“ hat Josef Lauff im Verlage von Albert Ahn in Berlin, Köln, Leipzig aine Nürnberger Geschichte aus der Reformationszeit erscheinen lassen, die das volle Interesse des Lesers erweckt. Das Lauff'sche Buch unter⸗ bält und fesselt nicht nur wegen der großen Zeitereignisse, die den Hintergrund der Erzählung bilden und die Einführung sympathischer geschichtlicher Personen nöthig machen, sondern gerade auch wegen der lieben Menschen aus dem deutschen Volke, mit welchen uns die Er⸗ zühlung bekannt macht, indem sie ihr eigenartiges Schicksal mit dem Berden und Wachsen der Reformation Martin Luther's in der damaligen Freien Reichsstadt Nürnberg verbindet. Wir gewinnen einen Einblick in den Geisterkampf um die Kirche; zugleich aber sehen wir den Bürgerstand in seiner strebsamen Gewerbs⸗ und Kunstthätigkeit, in seinen Berufsordnungen und Gilden. Aus dem eben der Zeit hebt der Dichter dann einige Personen hervor, um in ihrem wunderbaren und tragischen Schicksal den Geist der Zeit bhmakteristisch zu treffen. Ein Sohn des reichen Augsburgischen Patrizierhauses der Welser, Johannes, geht zum Studium der Juris⸗ vudenz nach Ingolstadt. Dort findet er sich mit Plektrudis, in Tochter eines verehrten Lehrers, zum Liebesbunde fürs deihm zusammen. Auf einer Alpenreise verunglückt Johannes, un während seiner langen Krankbeit verliert in Ingolstadt Plektrudis, di an der Rückkehr ihres Bräutigams verzweifelt, ihre Eltern durch im Tod. Eine Reihe romantischer Schicksale führt Plektrudis als Noptivtochter in das Haus des reichen Nürnberger Rathsherrn Hieronhmus Paumgärtner. Inzwischen ist Johannes Welser genesen und glaubt seine Braut, die er in Ingolstadt vergeblich suchte, als Nonne wiedergesehen zu haben; das veranlaßt ihn, Dominikaner⸗ mönch zu werden. Als solcher kommt er nach Nürn⸗ berg als Pfarrverweser der Kirche zu Sankt Sebald gerade um die Zeit des Reichstags zu Worms, als die reformatorische Feistesströmung in Nürnberg Eingang und Boden gewinnt. Hier trfft er im Hause Paumgärtner's mit Plektrudis wieder zusammen. Auch Johannes Welser kämpft gegen die Schäden der römischen Kirche, und dieser Kampf in Verbindung mit seinen niemals erstorbenen Gefühlen für Plektrudis wird der Grund seines tragischen Todes.

ie ganze Erzählung ist erfüllt von romantischer Poesie, die zuweilen durch einen gesunden Humor gewürzt wird; aber sie giebt zugleich ein lebensvolles Spiegelbild der großen Zeit der Reformation.

Das erste Vierteljahreheft 46. Jahrganges 1896 der Zeitschrift für das Bauwesen“ (herausgegeben im Ministerium der öffentlichen Arbeiten) hat folgenden Inhalt: Guglia della Concezione in Neapel, vom Regierungs⸗Baumeister O. Ruprecht in Berlin; Die Wiederherstellung der Johanniskirche in Neubrandenburg, 8 O, er⸗Baurath, Prof Karl Schäfer in Karlsruhe und Regierungs⸗ Baumeister H. Hartung in Charlottenburg; Die ersten Baubeamten des Kurfürsten Friedrich Wilhelm (1640 bis 1650) von Dr. Georg

aläand in Charlottenburg; Mittelalterliche Glasmalereien aus der Victorskirche in Xanten, vom Regierungs⸗Baumeister P. Lehmgrübner in Wesel; Verbesserung des Spreelaufs innerbalb Berlins, vom Regierungs⸗ und Baurath Germelmann in Stettin und Regierungs⸗ Baumeister Offermann in Münster i. Westfalen; Die Dreh⸗ brücken über den Kaiser Wilbelm⸗Kanal vom Baurath Koch in Kiel; Der Einfluß des Querschnitts einer Eisenbahnschwelle auf den Kies⸗ verbrauch und die Unterhaltungskosten, vom Eisenbahn⸗Direktor E. Schubert in Sorau; Die Felssprengungen im Rheinstrome zwischen Bingen und St. Goar, nach amtlichen Quellen bearbeitet vom Re⸗ gierungs⸗Baumeister Unger in Bingen a. Rh.; Verzeichniß der im preußischen Staat und bei Behörden des Deutschen Reichs angestellten

Baubeamten (Dezember 1895); Verzeichniß der Mitglieder der Aka⸗

demie des Bauwesens in Berlin; Statistische Nachweisungen über vemerkenswerthe, in den Jahren 1891 —1893 im Deutschen Reiche ollendete Bauten der Garnison⸗Bauverwaltung.

Heft 2, XXIV. Jabrgangs, 1896 der „Annalen der wiehrographie und Maritimen Meteorologie“ (heraus⸗ 5 en von der Deutschen Seewarte in Hamburg; Verlag ihr E. S. Mittler u. S. in Berlin) enthält u. a. einen Artikel Für das Seezeichen⸗ und Beleuchtungswesen in Schweden, von dem vndettenKapitän z. D. Darmer, Küstenbezirks⸗Inspektor für Ost⸗ in D estvreußen, sowie einen ausführlichen Rückblick auf das Wetter Bebbeutschland im Jahre 1895, von Professor Dr. W. J. van

““

8

Zweite Beilage

Berlin, Freitag, den 13. März

Für unfere Kleinen“. Illustrierte Monatsschrift für Kinder von 4 bis 10 Jahren. Herausgegeben von G. Chr. Dieffen⸗ bach. Gotha, Friedrich An -reas Perthes. Preis vierteljährlich 60 ₰, pro Jahrgang in eleg. Einband 3 Die drei letzten Hefte des XII. Jahrgangs dieser Zeitschrift bestätigen von neuem, daß dieselbe ein gefälliges Bildungs⸗ und Erziehungsmittel für Kinder darbietet. Sie sind geschmackvoll ausgestattet und reich illustriert und enthalten zahlreiche, dem kindlichen Verständniß angepaßte Gedichte, Fabeln und Erzählungen, Räthsel und Scherzaufgaben, Volks⸗ und Kinderlieder mit Notensatz und Klavierbegleitung. Durch Mannig⸗ faltigkeit und gediegene Auswahl des Inhalts kommt die Zeitschrift den verschiedenartigsten pädagogischen Anforderungen entgegen.

Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Abspe rungs⸗ Maßregeln.

Sterblichkeits⸗ und Gesundheitsverhältnisse während des Monats Januar 1896.

Gemäß den Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gesundheitsamts sind im Monat Januar cr. von je 1000 Einwohnern, aufs Jahr berechnet, als gestorben gemeldet: in Berlin 18,9, in Breslau 22,2, in Altona 19,3, in Frankfurt a. M. 15,9, in Hannover 17,4, in Cassel 14,2, in Köln 21,8, in v 30,0, in Magdeburg 21,2, in Stettin 22,9, in Wiesbaden 16,6, in München 24,6, in Nürnberg 19,6, in Augsburg 19,7, in Dresden 19,0, in Leipzig 18,5, in Stuttgart 15,2, in Karlsruhe 14,0, in Braunschweig 17,4, in Hamburg 16,9, in Straß⸗ burg 17,5, in Metz 15,5, in Amsterdam 17,6, in Brüssel 22,0, in Budapest 24,4, in Christiania 17,6, in Dublin 26,7, in Edinburg 16,2, in Glasgow 21,2, in Kopenhagen 16,7, in Krakau 31,2, in Liverpool 23,5, in London 18,7, in Lyon 20,5, in Moskau 36,4, in Odessa 20,0, in Paris 21,7, in St. Petersburg 35,9, in Prag 24.1, in Rom (Dezember) 25,2, in Stockholm 15,9, in Triest 28,8, in Turin (Dezember) 22,3, in Venedig 34,6, in Warschau 23,0, in Wien 22,5, in New⸗York 22,3. (Für die nichtdeutschen Städte ist der Zeitraum von 5 Wochen, vom 29. Dezember bis 31. Januar, zusammengefaßt und B worden.)

er Gesundheitsstand war im Monat Januar in der überwiegenden Mehrzahl der deutschen, wie der nichtdeutschen Be⸗ richtsorte ein günstiger und die Sterblichkeit eine fast gleich niedrige wie im vorangegangenen Monat Dezember. Die Zahl der deutschen Orte mit sehr geringer Sterblichteit (Sterblichkeits⸗ ziffer von noch nicht 15,0 pro Mille und Jahr) war die gleich große wie im Vormonat (41), und nennen wir aus der Zahl derselben hier nur die Vororte Berlins Schöneberg und Groß⸗⸗Lichterfelde, ferner Charlottenburzg, Cassel, Sattoa. Köpenick, Minden, Neisse, Siegen, So⸗ lingen, Weißenfels, Wesel, Aschaffenburg, Kaiserslautern, Speyer, Meißen, Plauen, Heilbronn, Ludwigsburg, Ulm, Karlsruhe, Darmstadt, Gießen, Schwerini. M, Weimar, Gotha, Greiz, Hagenau. Eine hohe Sterblichkeit von über 35,0 pro Mille wurde aus deutschen Orten nicht gemeldet. Das Sterblichkeitsmaximum, das im Vormonat 37,9 pro Mille betrug, erreichte im Januar Meerane mit 33,6 pro Mille. Die Zahl der deutschen Orte mit günstiger Sterblichkeit (Sterblichkeitsziffer unter 20,0 pro Mille) war etwas kleiner als im Dezember (93 gegen 104), und wollen wir aus der großen Zahl der⸗ selben hier nur Altona, Berlin und seine Vororte Rixdorf, Steglitz, ferner Beuthen O.⸗S., Bielefeld, Bromberg, Düsseldorf, Elberfeld, Elbing, Erfurt, Essen, Frankfurt a. M., Gleiwitz, Halberstadt, Han⸗ nover, Hildesheim, Insterburg, Kiel, Koblenz, Kottbus, Krefeld, Marburg, Mülheim a. Rh., Osnabrück, Paderborn, Potsdam, Spandau, Stargard i. Pomm., Wiesbaden, Augsburg, Bam⸗ berg, Nürnberg, Regensburg, Dresden, Freiburg i. S., Leipzig, Cannstatt, Reutlingen, Stuttgart, Mannheim, Mainz, Offen⸗ bach, Apolda, Eisenach, Braunschweig, Coburg, Bernburg, Dessau, Gera, Lübeck, Bremen, Hamburg, Metz und Straßburg, und von nichtdeutschen Städten: Amsterdam, Christiania, Edinburg, Kopenhagen, London und Stockholm erwähnen. Die Zahl der deutschen Orte mit mäßig hoher Sterblichkeit (Sterblich⸗ keitsziffer unter 23,0 pro Mille) war etwas größer als im Dezember (64 gegen 53), und seien aus der Zahl derselben hier nur Barmen, Rummelsburg (Vorort Berlins), Bochum, Breslau, Celle, Danzig, Duisburg, Glogau, Göttingen, Halle, Köln, Magdeburg, Merseburg, Münster, Nordhausen, Posen, Heneais Stettin, Trier, Amberg, ürth, Ingolstadt, Würzburg, Bautzen, Glauchau, Reichenbach i. S., wickau, Eßlingen, Freiburg i. B., Heidelberg, Konstanz, Rostock, öldenburg, Altenburg, Cöthen, und von nichtdeutschen Städten: Brüssel, Glasgow, Lyon, Odessa, Paris, Turin (Dezember), Wien und New⸗York genannt. Die Theilnahme des Säuglings⸗ alters an der Gesammtsterblichkeit war eine geringe, fast die leiche wie im Dezember. Von je 10 000 Lebenden starben, aufs Jahr berechnet, in Hamburg 44, in Berlin 50, in Dresden und Stuttgart je 51, in München 90 Säuglinge. Auch in diesem Monat beruhte diese niedrige Säuglingssterblichkeit auf das im allgemeinen seltene Vorkommen von akuten Darmkrankheiten, die in deut⸗ schen Orten meist weniger (nur in wenigen Städten, wie in Magde⸗ burg, München, Stuttgart mehr), in nichtdeutschen Städten dagegen mehr Opfer wie im Dezember forderten, wie in Amsterdam, Budapest, Glasgow, London, Lyon, Moskau. Paris, St. Petersburg, Triest, Venedig, Warschau, Wien, New⸗York u. a. Dagegen kamen Todes⸗ fälle an akuten Entzündungen der Athmungsorgane vielfach in gegen den Vormonat vermehrter Zahl zur Mit⸗ theilung, und waren dieselben in Aachen, Altona, Barmen, Dortmund, Düsseldorf, Frankfurt a. M., Hannever, Köln, Krefeld, München, Nürnberg, Würzburg, Chemnitz, Dresden, Leipzig, Stutt⸗ art, Mannheim, Braunschweig, Bremen, Hamburg, Amsterdam, Brüssel, Budapest, Christiania, Glasgow, Kopenhagen, Krakau, London, Lyon, Moskau, Paris, St. Petersburg, Prag, Rom (De⸗ zember), Stockholm, Triest, Venedig, Warschau, Wien, New⸗York zum theil wesentlich gesteigert, während in Berlin, Breslau, Königs⸗ berg, Magdeburg, Stettin, Odessa die Zahl der Sterbefälle an diesen Krankheitsformen kleiner wurde, oder die gleiche wie im Vormonate blieb. Häufiger als im Dezember kam auch Influenza als Todes⸗ ursache zum Vorschein, doch blieb die Zahl der Sterbefälle im all⸗ gemeinen eine beschränkte. Mehr als 2 Todesfälle an Influenza wurden aus Gotha, Leipzig (je 3), aus Stettin (4), aus Wien (5), aus Bremen (6), aus Barmen, Halle, Bromberg (je 8), aus Elber⸗ feld und Frankfurt a. M. (je 9), aus Hamburg (10), aus Moskau und Paris (je 13), aus New York (19), aus Berlin (24), aus London (55) gemeldet. Auch Sterbefälle an Lungenschwindsucht waren vermehrt. 2

Das Vorkommen von Cholera blieb ein beschränktes. Aus Oesterreich kamen aus Galizien aus der Zeit vom 31. Dezember bis 26. Januar noch 16 Erkrankungen mit 11 Todesfällen zur Fest⸗ stellung, die sich auf die Bezirke Husiatyn, Trembowla, Przemysl und der Stadt Trembowla vertheilten. Seit dem 26. Januar sind weitere Erkrankungen an Cholera nicht mehr zur Merdung gekommen. In Rußland kamen von Ende Dezember bis 1. Februar in der Stadt St. Petersburg 123 Erkrankungen mit 61 Todesfällen an Cholera zur Anzeige, zu Ende Januar trat die Epidemie in der Stadt und im Gouvernement St. Petersburg, sowie in den Gouvernements Kiew und Wolhynien nur noch in beschränkter Zahl auf. In der Türkei zeigte sich die Seuche im Januar in Konstantinopel in wenigen ver⸗ einzelten Fällen; auch in den Vilajets Bitlis und Diarbekir war die

eußischen Staats

Cholera noch nicht ganzerloschen; in Tripolis (Syrien) ist sie Mitte Januar von neuem ausgebreochen. In Egypten wurden in Alexandria, Kairo, Charkieh San el⸗Hagar, Bossat, el⸗Kurdi, Mansurah, Sawalem, Zagazig, Borachia, Faraskour, Zarku, Abu el⸗Chakuk und Arine mehrfach Cholerafälle beobachtet, doch gewann die Epidemie in keinem der Orte größere Auedehnung. In Marokko war die Cholera in Casa blanca, Mazagan und Asinur seit Anfang Januar erloschen; doch herrschte sie noch im Heere des Sultans. In Kal⸗ kutta erlagen der Cholera in der Zeit vom 29. Dezember bis 11. Januar 97 Personen. Das Gelbfieber hat im Dezember auf Cuba in Havanna, Cienfuegos, Sagua la Grande, Santjago, nur noch wenige Opfer verlangt; dagegen war in Rio de aneiro die Zahl der Sterbefälle an Gelbfieber im Dezember nach vorangegangener sehr heißer Witterung eine bedeutendere.

Von den anderen Infektionskrankheiten wurden Todesfälle an Masern, Scharlach, Diphtherie und Keuchhusten häufiger, an Unterleibstyphus und Pocken weniger mitgetheilt. So waren Todes⸗ fälle an Masern in Bochum, Brandenburg, Königsberg, München, Budapest, Glasgow, Liverpool, London, Moskau, Paris, St. Peters⸗ burg, Prag, Venedig, Warschau, Wien, New⸗York häufiger, dagegen in Barmen, Berlin, Dresden, Hamburg, Metz seltener. Erkrankungen an Masern kamen aus Berlin, München, Budapest, London, St. Petersburg, Wien und aus den Regierungsbezirken Arnsberg, Düssel⸗ dorf, Minden. Schleswig, Stettin, Trier in zahlreichen Fällen zur Anzeige. Das Scharlachfieber forderte in Gelsenkirchen, Königs⸗ berg, Wittenberg, Budapest, Glasgow, London, Moskau, Odessa, St. New⸗York, Warschau, Wien etwas mehr, in Berlin, Breslau, Dresden, Leipzig weniger Opfer als im Dezember. Er⸗ krankungen gelangten aus Berlin, Budapest, Edinburg, London, Parie, St. Petersburg, Wien in güsüehder Zahl zum Bericht. Die Sterblichkeit an Dipkiherie und Croup war in Frankfurt a. M., M.⸗Gladbach, Hannover, Königsberg, Dresden, Leipzig, Apolda, Straßburg, Amsterdam, Krakau, Liverpool, London, Moskau, St. Peters⸗ burg, Warschau, Wien, New⸗York eine größere, dagegen in Barmen, Berlin, Breslau, Hörde, Magdeburg, München, Nürnberg, Edinburg, Kopenhagen, Paris eine und blieb in Düren, Düsseldorf, Halle, Köln, Chemnitz, Budapest, Prag, Triest die gleich große wie im Dezember. Erkrankungen gelangten aus Berlin, Breslau, Ham⸗ burg, München, Budapest, London, Paris, St. Petersburg, Wien und den Regierungsbezirken Arnsberg, Düsseldorf immer noch in großer Zahl zur Anzeige. Todesfälle an Unterleibstvyphus waren in Budagpest, Paris, St Petersburg vermehrt, in Berlin, London, Moskau, Odessa, Prag, New⸗York vermindert. An Flecktyphus kamen aus Schneidemühl, Stendal, Moskau, Rom (Dezember) je 1, aus Warschau 3, aus St. Petersburg 4 Sterbefälle, aus den Regierungsbezirken Marienwerder und Posen vereinzelte, aus St. Petersburg 13 Er⸗ krankungen zur Anzeige. Dem Keuchhusten erlagen in Berlin, Glasgow, Liverpool, London mehr Kinder als im Dezember. An Genickstarre wurden aus Moskau 2, aus New⸗York 9 Todesfälle, aus den Regierungsbezirken Aurich und Schleswig je 2, aus Kopen⸗ hagen 3 Erkrankungen berichtet. Todesfälle an Pocken kamen aus Bukarest, Dublin und Turin je 1, aus Budapest und Paris je 2, aus London 3, aus Warschau 10, aus Odessa und St. Petersburg je 11 zur Anzeige. Erkrankungen gelangten aus London, Paris und St. Petersburg in größerer Zahl, aus Antwerpen, Christiania und dem Regierungsbezirk Posen in vereinzelten, aus Budapest in 7 Fällen zur Mittheilung. Aus London kam 1 Todesfall an Tollwuth, aus dem Regierungsbezirk Lüneburg 1 Erkrankung, aus Moskau 3 Todesfälle an Milzbrand, aus Breslau 2 Erkrankungen an Trichinosis zum Bericht.

8 Handel und Gewerbe.

11“ 8 Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Ruhr und in Oberschlesien. An der Ruhr sind am 12. d. M. gestellt 11 584, nicht rechtzeitig gestellt keine Wagen. In Oberschlesien sind am 11. d. M. gestellt 5197, nicht recht⸗ zeitig gestellt keine Wagen.

8 8— 1

. Zwangs⸗Versteigerungen.

Beim Königlichen Amtsgericht Berlin stand am 12. März das dem Schankwirth Goswin Immendorf gehörige, Frsedsechs racht 1 belegene Grundstück zur Versteigerung; Nutzungswerth 890 ℳ; mit dem Gebot von 15 500 blieb der Fischermeister Ad. Schirmer, Friedrichsgracht 11, Meistbietender.

Beim Königlichen Amtsgericht II Berlin standen die nachbezeichneten Grundstücke zur 1he Se. Grundstück zu Schöne⸗ berg, Siegfriedstraße 2, dem Zimmermeister August Reichert ehörig; Fläche 9,20 a; mit 15 600 Nutzungswerth zur Gebäudesteuer veranlagt; mit dem Gebot von 191 000 blieb der Baumaterialienhändler Geisler zu Berlin, York⸗ straße 38, Meistbietender. Grundstück zu Tempelhof, Ringbahnstraße 13, dem Maurermeister Karl Paul zu Berlin gehörig; Flächenraum 8,89 a; mit 7305 Nutzungswerth 8 zur Gebäudesteuer veranlagt; mit dem Gebot von 126 300 blieben der Klempnermeister Heinrich ga zu Schöneberg, der Schlosser⸗ meister P. Maillefert zu Berlin, Dennewitzstraße 35, der Töpfer⸗ meister R. Pirsig zu Berlin, Zossenerstraße 54, und endlich der Bildhauer Hermann Schulz zu Berlin, Schönleinstraße 23, Meistb etende. Grundstück zu Friedenau, Handjery⸗ straße 82/83, Ecke Niedstraße belegen, dem Landwirth Karl von Stosch und dessen Ehefrau Anna von Stosch, geb. Boschom, gehörig; Fläche 9,74 a; mit 8400 Nutzungswerth zur Gebäudesteuer veranlagt; mit dem Gebot von 109 500 blieb die Frau Maurer⸗ meister Clara Götze zu Friedenau, Handjerystraße 31, Meistbietende. Grundstück zu Schöneberg, Gleditsch⸗ und Barbarossastraße 80 belegen, dem Rentner Rudolf Zander gehörig; Flächenraum 12,41 a; mit dem Gebot von 305 000 blieb die Handelsgesellschaft in Firma Reinhold Bach u. Cie. zu Berlin, Werftstraße 1e Meistbietende.

Ausweis über den Verkehr auf dem Berliner Schlachtviehmarkt vom 11. März 18896. Marktpreise nach nur Schweine werden nach Lebendgewicht gehandelt. Rinder. Auftrieb 511 Stück. (Durchschnittspreis für 100 kg.) I. Qualität —,— ℳ, II. Qualität —,— ℳ, III. Qualität 88 —-94 ℳ, IV. Qualität 76 88 Schweine. Auftrieb 7519 Stück. (Durchschnittspreis für 100 kg.) Mecklenburger 88 ℳ, Landschweine: a. gute 84 86 ℳ, b. geringere 78 82 ℳ, Galizier —,— ℳ, leichte Ungarn —,— bei 20 % Tara, Bakonver bei kg. Tara pro Stück. Käl ber. Auftrieb 1676 Stück. (Durchschnittspreis für 1 kg.) I. Qualität 1,10 1, 16 ℳ, II. Qualität 1,00 1,08 ℳ, III. Hualität 0,92 0,98 Schafe. Auftrieb 1221 Stück. (Durchschnittspreis für 11 kg.) I. Qualitäat —,— ℳ, II. Qualität —,— ℳ, III. Bualität —,—

Der Aufsichtsrath der⸗Kette“, Deutsche Elb⸗Schiff⸗ fahrts⸗Gesellschaft, beschloß in seiner gestrigen d8 n dem Antrage der Direktion gemäß, unter den gewöhnlichen und esonderen Rückstellungen der Generalversammlung die Vertheilung einer Die vidende von 4 ½ % für das Jahr 1895 in Vorschlag zu bringen; 8

1894 wurden 3 ½ % vertheilt.