Der Vertrieb erfolgt durch die Verlagsbuchhandlung von R. Eisen⸗ schmidt hierselbst, Neustädtische Kirchstraße Nr. 4/5. Der Preis eines jeden Blattes beträgt 1 ℳ. Berlin, den 17. März 1896. 1 Königliche Landes⸗Aufnahme. Kartographische Abtheilung. von Usedom, 1 General⸗Major.
ersonal⸗Veränderungen.
Königlich Preußische Armee.
Offiziere, Portepee⸗Fähnriche ꝛc. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. Berlin, 12. März. v. Gontard, Hauptm. und Komp. Chef vom Königin Augusta Garde⸗Gren. Regt. Nr. 4, vom 19. März d. J ab auf drei Monate zur Dienstleistung bei den Söhnen Seiner Majestät des Kaisers und Königs kommandiert. Meincke, Pr. Lt. vom Westpreuß. Feld⸗Art. Regt. Nr. 16, dessen Kommando zur Ge⸗ sandtschaft in Tokio um ein Jahr verlängert. Sommerbrodt II., Sec. Lt. vom Feld⸗Art. Regt. von Clausewitz (Oberschles.) Nr. 21, in das Feld⸗Art. Regt. von Holtzendorff (1. Rhein.) Nr. 8 versetzt.
In der Gendarmerie. Berlin, 12. März. v. Cordier, Major und Adiutant des Chefs der Land⸗Gend., als Distriktsoffizier zur 8. Gend. Brig. versetzt. von Gerstein⸗Hohenstein, Hauptm. von der 11. Gend. Brig., unter Versetzung zum Korpsstabe, zum Adjutanten des Chefs der Land⸗Gend. ernannt. v. Wilamowitz⸗ Möllendorff, Rittm. a. D., zuletzt Eskadr. Chef im damal. Ostpreuß. Drag. Regt. Nr. 10, als Hauptm. in der 11. Gend. Brig. angestellt. 8
Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. Berlin, 12. März. Bauck, Major a. D., zuletzt Battr. Chef vom Feld⸗Art. Regt. Prinz August von Preußen (Ostpreuß.) Nr. 1, unter Fortfall der ihm bewilligten Aussicht auf Anstellung im Zivildienst und unter Ertheilung der Erlaubniß zum ferneren Tragen der Uniform des ge⸗ nannten Regts., mit seiner Pension, von Damnitz, Hauptm. a. D., zuletzt Komp. Chef im Gren. Regt. Kronprinz Friedrich Wilhelm (2. Schles.) Nr. 11, mit seiner Pension und der Erlaubniß zum ferneren Tragen der Uniform des genannten Regts., — zur Disp.
In der Gendarmerie. Berlin, 12. März. Frhr. Schoultz von Ascheraden gen. de Terra, Hauptm. von der 8. Gend. Brig., mit Pension und der Uniform des Inf. Regts. Freiherr von Sparr (3. Westfäl.) Nr. 16, der Abschied bewilligt.
Kaiserliche Marine. ꝛc., Ernennungen, Beförderungen, Ver⸗ Berlin, 9. März. Puttfarcken, Lt. zur See, zum Kommand S. M. S. „Rhein“ ernannt. Fabricius, Sec. Lt. vom 2. See⸗Bat., von der Stellung als Adjutant bei dem Kommando der Marinestation der Nordsee entbunden. v. Oidtman, Pr. Lt. vom 2. See⸗Bat., zum Adjutanten bei dem Kommando der Marine⸗ station der Nordsee ernannt. 1 Kaiserliche Schutztruppen. Für Deutsch⸗Ostafrika. Berlin, 9. März. Dr. Widen⸗ Stabsarzt a. D., Dr. Wagner, Assist. Arzt 1. Kl. a. D., mit dem 12. März 1896 aus der Schutztruppe aus. ür Südwest⸗Afrika. Berlin, 9. März. v. Burgs⸗ Pr. Lt., scheidet mit dem 30. April 1896 aus der Schutztruppe 8. v. Perbandt, Pr. Lt., zum überzöhl. Hauptm. mit einem Patent vom 27. Januar 1896. Schwabe, Schmidt, Sec. Lts., zu überzähl. Pr. Lts., ersterer mit einem Patent vom 22. März 1895, letzterer mit einem solchen vom 27. Januar 1896, Dr. Richter, Affist. Arzt 1. Kl., zum überzähl. Stabsarzt, Dr. Schöpwinkel, Afsist. Arzt 2. Kl., zum überzähl. Assist. Arzt 1. Kl., — befördert. Die eiden Sanitäts⸗Offiziere erhalten Patente von dem Tage, welchem die Beförderung ihrer Altersgenossen in der Armee aß gesprochen wird.
Nichtamtliches. Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 18. März. Seine Majestät der Kaiser und König entsprachen gestern Abend 7 Uhr einer Einladung des russischen Botschafters GFrafen von der Osten⸗Sacken zur Tafel. 8 Heute Vormittag 10 Uhr empfingen Seine Majestät den Chef des Zivilkabinets, Wirklichen Geheimen Rath Dr. von Lucanus zum Vortrage und wohnten alsdann dem Konkurrenz⸗ Reiten im Tattersall an. Von dort zurückgekehrt, empfingen Seine Majestät den Minister der öffentlichen Arbeiten Thielen zum Vortrag. Nach der Frühstückstafel hatte der Ober⸗Bau⸗ rath Franzius aus Bremen die Ehre, Seiner Majestät Arbeiten, betreffend den Schutz der Duͤne Helgolands, zu unterbreiten.
Ihre Majestät die Kaiserin und Königin besuchten gestern gegen Mittag die Kaiserin Augusta⸗Stiftung in Char⸗ lottenburg. dem Reichs⸗Schatzsekretär in der Presse
Vorwurf, er habe in der Budgetkommission die eventuelle Stellungnahme der verbündeten Regie⸗ rungen zu dem Antrage Lieber nicht gewahrt, ist un⸗ begründet. Graf Posadowsky hat den Antrag Lieber, in⸗ soweit mit demselben der Beginn einer Schuldentilgung im Reich beabsichtigt ist, vom Standpunkt der Reichs⸗ Finanzverwaltung aus grundsätzlich willkommen geheißen, ohne jedoch der Entschließung der Bundesstaaten irgendwie vorzugreifen. Auch die preußische Regierung hat demnächst einer alsbald zu beginnenden Abminderung der Reichsschuld ihre Zustimmung ertheilt und sich über die Form, in welcher der dem Antrage Lieber zu Grunde liegende Gedanke zunächst versuchsweise zu realisieren und im Bundesrath zu vertreten sei, schlüssig gemacht. Die gegen den Reichs⸗Schatzsekretär aus Anlaß des Antrags Lieber von einzelnen Stellen gerichteten Angriffe sind hiernach grundlos. Die Nachricht, daß Graf Posadowsky sein Eatlassungsgesuch eingereicht habe, beruht auf Erfindung.
Der gemachte
Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für Rechnungswesen und für Elsaß⸗Lothringen hielten heute eine
SIh„ —
8 — —
Der General⸗Lieutenant von Scheel, Präses der Ober⸗ Militär⸗Examinations⸗Kommission, ist von Berlin abgereist.
Nach telegraphischen Melbungen an das Ober⸗Kommando ’1
der Marine ist S. M. Nacht „Hohenzollern“, Kommandant Kapitän zur See Freiherr von Bod 8 usen, am 16. März
in Genua eingetroffen; S. M. S. aiserin Augusta“,
Kommandant Korvetten⸗Kapitän Fischer, ist am 16. März in Cartagena angekommen und hat an demselben Tage die Vecterrese fortgesetzt; der Chef der Kreuzer⸗Division, Kontre⸗Admiral Hoffmann, ist am 16. März in Tientsin und S. M. S. „Iltis“, Kommandant Kapitän⸗Lieutenant Ingenohl an demselben Tage in Pakhoi angekommen.
— Sachsen.
Die Erste Kammer bewilligte gestern Tit. 24 des außer⸗ ordentlichen Etats (Erweiterung des Bahnhofs Triebischthal). Die Zweite Kammer berieth Kap. 45e und 45 des Staatshaushalts (Ausgaben für Gewerbe und Landwirth⸗ schaft). Hierzu hatte der Abg. Dr. Mehnert den Antrag ein⸗ gebracht, landwirthschaftlichen und gewerblichen Erwerbs⸗ genossenschaften von Staatswegen Darlehen bis zur Gesammt⸗ höhe von zwei Millionen Mark zu möglichst niedrigem Zins⸗ fuß zu gewähren. Nach längerer Debatte wurden beide Kapitel mit dem Antrag Mehnert bewilligt.
Den Ständekammern ist ein Nachtrag zu dem ordentlichen Staatshaushalts⸗Etat auf die Finanz⸗ periode 1896/97 zugegangen.
Württemberg.
Am 16. d. M. fand in Stuttgart Majestäten des Königs und der Königin, Ihrer Durch⸗ lauchten des Fürsten und der Fürstin zu Waldeck und Pyrmont, Ihrer Kaiserlichen Hoheit der Herzogin Wera, Ihrer Königlichen Hoheiten der Prinzessin Pauline, der Prinzessin Auguste von Sa sen⸗Weimar, der
erzogin Philipp und der Herzoginnen Olga und lsa, sowie der Herzoge Albrecht, Philipp, Robert und Ulrich die Taufe des neugeborenen Sohnes des Herzogs Albrecht statt. Als Stellvertreter des einzigen Pathen, Seiner Kaiserlichen und Königlichen Hoheit des Erzherzogs Karl Ludwig von Oesterreich, fungierte der Herzog Robert. Der Prinz erhielt die Namen Karl Alexander
Maria Philipp Joseph Albrecht Gregor. Baden.
Bei der Erinnerungsfeier der „Vereinigung der Reserve⸗ und Landwehr⸗Offiziere“, welche am Sonn⸗ abend im kleinen Saal der Festhalle zu Karlsruhe stattfand, brachte Seine Königliche Hoheit der Großherzog, wie die „Karlsruher Zeitung“ meldet, folgenden Trinkspruch auf Seine Majestät den Kaiser aus:
Meine Herren! Ich habe mich erhoben, um Ihnen allen Dank zu sagen dafür, daß Sie mich eingeladen haben, an Ihrer schönen Feier theilzunehmen.
in Gegenwart Ihrer
Die Erinnerung, die Sie heute begehen, ist ja in aller Herzen, und es hieße zu viel sagen, wenn man auf diese Erinnerung näher eingehen wollte, während doch beim Anblick der hier Anwesenden das ganze Bild der Vergangenheit uns Allen sich von neuem vergegen⸗ wärtigt.
Ich kann nicht unterlassen, Ihnen meine größte Freude darüber auszusprechen, daß ich Gelegenheit habe, sowohl mit den älteren Offi⸗ zieren, welche den Feldzug mitgemacht haben, vereint zu sein, als auch mit denen, die der neueren Zeit angehören und sich der Armee widmen, um bei Gelegenheit wieder in Aktivität zu treten. 8
Diese Institution vergegenwärtigt den schönsten Theil unserer nationalen Empfindungen, denn es kann kaum etwas Schöneres geben, als zu wissen, daß hier in diesem Raum lauter Personen sind, die jeder Zeit bereit sind, ihr Leben zu lassen für das Vaterland. 8
Nun, meine Herren, bringen wir das zum Ausdruck, was unsere Herzen erfüllt, und gedenken wir der Möglichkeit, daß uns der Kaiser, unser Kriegsherr, der Kriegsherr des Deutschen Reichs, rufen sollte, um wiederum einzutreten für die Ehre des Vaterlandes. Unter welchem Ruf werden wir zusammentreten? Das steht in Aller Herzen. Ich spreche es nur aus, um Sie aufzufordern, zu rufen:
Hurrah unserem Deutschen Kaiser, Hurrah! Elsaß⸗Lothringen.
In der gestrigen Sitzung des Landesausschusses beklagte sich, dem „W. T. B.“ zufolge, der Abg. Ditsch über eine angeblich in Lothringen von der Regierung eingeleitete Campagne gegen die französische Sprache. Hierauf erwiderte der Staatssekretär von Puttkamer, eine Campagne gegen die französische Sprache finde nicht statt, wohl aber eine gegen die deutsche Sprache und zwar seitens der Geistlich⸗ keit, welche deutsch sprechenden Kindern deutscher Eltern den Religionsunterricht in französischer Sprache ertheile. Die von dem Abg. Ditsch ausgesprochene Möglichkeit, in Elementar⸗ schulen gleichzeitig deutsch und französisch zu unterrichten, er⸗ klärte der Staatssekretär von Puttkamer für ausgeschlossen.
Oesterreich⸗Ungarn.
Der Kaiser empfing gestern den Minister des Aus⸗ wärtigen Grafen Goluchowski in längerer Audienz.
Im österreichischen Abgeordnetenhause führte gestern der Eisenbahn⸗Minister Freiherr von Guttenberg bei der Debatte über das Eisenbahn⸗Ministerium aus, er erkenne die Nothwendigkeit der Verstaatlichung der be⸗ stehenden Privatbahnen an, doch müsse sehr vorsichtig vorgegangen werden. Einer Aenderung des Statuts der Organisation der Staatsbahnen werde er nicht zustimmen. Bezüglich der Verbandstarife mit Rußland erklärte der Minister: die öster⸗ reichische Regierung werde jeder Zeit alle jene Sätze auf ihre Linien üͤbernehmen, die für Konkurrenzrouten seitens der russischen, respektive der deutschen Bahnen gegeben würden.
Der Minister⸗Präsident Baron Banffy legte gestern dem ungarischen Unterhause einen Gesetzentwurf vor, worin bestimmt wird, daß anläßlich der Millenniumsfeier in Budapest und im Lande verschiedene Denkmäler errichtet und 400 neue Volksschulen im Lande gegründet werden sollen.
In einer gestern in Budapest abgehaltenen Konferenz der liberalen Partei wurde einstimmig der Antrag des Präsidenten Baron Podmaniczky angenommen: die Konferenz solle sich dahin aussprechen, daß die liberale Parteiüber die schnöden Angriffe, denen der Minister Frhr. von Fejerväry und der Staats⸗ sekretär Gromon in letzter Zeit ausgesetzt gewesen seien, ihre Verach⸗ tung, Empörung und ihren Abscheu ausdrücke; diese Angriffe erhöhten nur noch die Achtung und Liebe, welche die Partei dem Minister und dem Staatssekretär gegenüber hege. Der Minister Freiherr von Fejerväry und der Staatssekretär Gromon sprachen darauf ihren tiefgefühlten Dank für diese Vertrauenskundgebung aus. ““
Großbritannien und Irland.
Die Königin hat, wie der „Standard“ meldet, den Kaiser von Heherreich zum Chef des ersten Garde⸗ Dragoner⸗Regiments ernannt.
Der Prinz und die Prinzessin Albrecht Preußen haben gestern von Bournemouth einen Aussten nach dem Westen Englands angetreten und werden am Frelta zurückkehren. 1 1 g
In der gestrigen Sitzung des Oberhauses erklärte, de „W. T. B. zufolge, Lord Rosebery, er wünsche e. Fragen über die Expedition nach dem Sudan zu steller nämlich: ob die Vorwärtsbewegung auf Bitten der egyptischen Regierung geschehe, ob von Lord Cromer irgend ein Bericht nach jenem vom 3. Februar eingegangen sei und ob Tele⸗ gramme bezüglich des Vormarsches mitgetheilt würden. Die Bekanntgabe einer Meinungsäußerung Lord Cromer's über den Zweck des Zugs würde gleichfalls nützlich sein. Hierauf erwiderte der Premier⸗Minister Lord Salisbury: er habe von den Behörden in Egypten mehrere Mittheilungen über die Frage von viel späterem Datum als dem 3. Februar erhalten; die Militärbehörden hätten mit Lord Cromer'’s Billigung einen Vorstoß gegen die Derwische empfohlen, um dieselben in Schach zu halten und den Entsatz von Kassala zu unterstützen da nach ihrer Ansicht die Unternehmung diesen Erfolg haben würde. Später habe noch mehrfach ein Meinungsaustausch stattgefunden, zunächst mit den egyptischen Behörden, dann auch mit der italienischen Regierung. Die von der englischen Regierun erlassenen Instruktionen seien das Resultat der Erwägung aller dieser Mittheilungen. Lord Salisbury fügte hinzu, er könne Lord Rosebery's Wunsch nach Vorlegung der Telegramme nicht erfüllen; dieselben beschäftigten sich viel mit militärischen Er⸗ örterungen, mit den militärischen Verhältnissen der Derwische sowie mit dem zukünftigen militärischen Verhalten der egyp⸗ tischen Truppen. Lord Rosebery betonte hierauf, der Premier⸗Minister habe nicht au seine Frage geant⸗ wortet, ob der Vormarsch auf Bitten der egyp⸗ tischen Regierung geschehe. Lord Salisbury erwiderte. „Ich habe gesagt, daß die egyptische Regierung uns die mit dem Vorrücken der Derwische verbundenen Gefahren vorstellte:; ich kann nicht sagen, daß unsere Instruktion genau den ur⸗ sprünglichen Anregungen der egyptischen Regierung entspricht, doch ist sie derselben ähnlich.“ Lord Salisbury verlas hierauf die von dem Parlaments⸗Sekretär des Auswärtigen Curzon im Unterhause mitgetheilten Depeschen. (Siehe unten.)
Ueber die gestrige Sitzung des Unterhauses berichtet „W. T. B.“ Folgendes: 1
Herbert Whiteley beantragte eine Resolution, worin die Re⸗ gierung dringend aufgefordert wird, alles aufzubieten, um durch ein knternationales Abkommen eine stabile Parität zwischen Gold und Silber herzustellen. Sir W. Houldsworth unterstützte den Antrag. Der Schatzkanzler Sir Michael Hicks⸗ Beach erinnerte daran, daß das Haus im vorigen Jahre einstimmig einen Beschluß gefaßt habe, der ähnlichen Inhalts gewesen sei. Von jenem Beschlusse trete die Regierung nicht zurück; jedoch sei es unmög⸗ lich, eine feste Parität zwischen den beiden Metallen gänzlich unabhängig von den Schwankungen des Marktes herzustellen. Während die 8 gierung bereit sei, mit fremden Ländern zu unterhandeln, um die aus dem niedrigen Silberpreise entstehenden Uebel zu vermindern, sei sie andererseits nicht bereit, die Goldwährung aufzugeben. Etwas könne geschehen, um den Silberwerth zu heben, indem man die Verwendung des Silbers in Indien fördere; aber weiter könne die Regierung nicht gehen. England sei allgemein in blühendem Zustande, und sein Woblstand sollte nicht gefährdet werden. Maclean führte hierauf aus, angesichts der Erklärungen des Schatzkanzlers, welch⸗ befriedigend seien, sei sein Unterantrag zu Gunsten der Beibehal⸗ tung der Goldwährung unnsthig. Der Erste Lord des Schates Balfour erklärte, Sir Michael Hicks⸗Beach habe die Politik der Regierung mit voller Genauigkeit auseinandergesetzt; er selbst sei stets der Ansicht gewesen, daß es unmöglich sei, den Handels⸗ und Finanz⸗ kreisen eine Währung aufzuzwingen, welche anzunehmen dieselben nicht gewillt seien. Er sei Bimetallist und hoffe, das Land werde sich viel⸗ leicht zum Bimetallismus belehren. Der Antrag Whiteley's, welchen einstimmig werde angenommen werden, verpflichte die Regierung, mit aller Kraft dahin zu wirken, daß die anderen Staaten für Rehabili⸗ tierung des Silbers thäten, was sie nur irgend thun könnten. Er hofee man werde im Auslande verstehen, daß England erklärt habe, es halte es für wünschenswerth, die Geldwährung auf eine Grundlage zu stellen, welche gerecht gegen Gläubiger und Schuldner und weniger der Gefahr unterworfen sei, durch verschiedene Ursachen verändert zu werden, als eine Währung, die ausschließlich auf Gold oder Silber
basiert sei. Der Antrag Whiteley's wurde darauf ohne besondere At stimmung angenommen. — Der Parlaments⸗Sekretär des Auswärtigen Curzon erklärte, es habe ein Meinungsaustauch zwischen den italienischen Botschafter Ferrero und der britischen Regierung über den Vormarsch der Egypter und auch zwischen der ita⸗ lienischen Regierung und dem englischen Botschafter in Ron Sir Clare Ford stattgefunden. Die italienische Regierung h. erklärt, sie würde mit Vergnügen Schritte der egyptischen Regiern zum Vormarsch in der Richtung auf Dongola sehen, der nicht anders als vortheilhaft für die Stellung der italienischen Trupren bei Kassalz sein könne, aber es seien keine Versprechungen see einer Hife gegeben worden. Bei dem jetzigen Stande der inge kö kein Schriftwechsel veröffentlicht werden. Weiter erklärt Curzon, die englische Regierung sei nie von der Regierung Congostaats über die Errichtung oder Zurückziehung von Posten dem dem Congostaat durch das Abkommen vom Jahre 1894 pachteten Gebiet benachrichtigt worden. Im weiteren Verlauf k Sitzung verlas Curzon die Telegramme Lord Cromer'’'s, denen seine (Curzon’s) in der Sitzung vom Tage zuvor abgegebe Erklärungen sich gegründet hätten. Das erste, vom 24. Februar datiert Telegramm meldet, Osman Digma rücke im Distrikt von Suakim vor Ein Telegramm vom 26. Februar besagt: Kaufleute, welche vor 9 Tagen aus Berber nach Wadhhalfa entkommen seien, berichteten, es seien 700 Derwische für den Angriff auf die Muradquellen aus⸗ ersehen; eine zweite Abtheilung der Derwische sei nach Kokreb ernt⸗ fandt worden, eine weitere größere Streitmacht sei aus Omdurman nach Dongola abgegangen. Osman Digma sei nach Kassala gesandt worden. Ein Telegramm vom 28. Februar bestätigt das letzte Tele⸗ gramm und fügt hinzu, Osman Digma habe eine Proklamation an die in der Gegend ansässigen Araber erlassen, worin er denselben Strafe anbefehle, sich am 27. Februar zu versammeln und ihm in folgen. Am 16. Februar habe sich Osman Digma nach Gosrejeb be⸗ geben. Händler, welche von Berber nach Suakim ⸗ gangen, seien in Kokreb angehalten worden. Weiter ver⸗ las Curzon einen Auszug aus einer Depesche des englischen Konsuls in Suakim vom 26. Februar, worin gemeldet wird, daß aufs neue unruhige Zustände in der Umgegend entstanden seien; 500 Derwische seien in der Nähe von Sutkat erschienen unter dem Befehl Mussa Digma's und hierauf auf Adarawa zurückgegangen, van wo Osman Digma eilig nach Gosrejeb aufgebrochen sei, vermutblich um den Angriff auf Kassala zu organisieren. Am 26. Februar sole eine Karawane, die von Berber gekommen sei, von den Derwis bei Kokreb angehalten worden sein. Ihre Kameele seien ihr ab⸗ genommen worden, mithin hätten andere Bewegungen beabsichtigt sein müssen. Es heiße, der Khalif Abdullah habe eine Proklamatio gegen die Italiener erlassen, sein Mudir in Berber habe allen Hande und Verkehr mit der Küste untersagt.
Frankreich.
Der Minister des Aeußern Berthelot erklärte, we dem „W. T. B.“ aus Paris berichtet wird, in dem gestern abgehaltenen Ministerrath: der großbritannische Bot schafter Lord Dufferin habe ihm in einem Schreiben den
edition nach Dongola mitgetheilt. Er, Berthelot, hierauf Lord Dufferin aufgesucht, von ihm Auskunft über v Ursachen und das Ziel der Expedition erbeten und die e Uetsamkeit desselben auf die gefährlichen Folgen dieser Expedition gelenkt. 1 8 Gestern Abend der Minister des Auswärtigen Berthelot den russischen Botschafter Baron Mohrenheim. In der Deputirtenkammer brachte gestern der De⸗ tirte Méline einen Antrag ein, wonach die Regierung Verhandlungen eröffnen solle, damit eine internationale Verständigung über die Festsetzung eines festen Ver⸗ hältnisses zwischen Gold und Silber herbeigeführt werde. Bei der sodann fortgesetzten Berathung des Ge⸗ sezentwurfs über die beantragte der Sozialist Vaillant einen Zusatzarkikel, wonach für die Arbeiten auf der Ausstellung der Acht⸗ tundentag sowie Mindestlohn eingeführt werden solle. Der Minister⸗Präsident Bourgeois bemerkte, man könne nicht aus Anlaß der Ausstellung ein Gesetzbuch der Arbeit aus⸗ arbeiten. Der Antrag Vaillant wurde hierauf mit 308 gegen 150 Stimmen abgelehnt und der Gesetzentwurf über die Aus⸗
; 1
Weltausstellung
sellung mit 425 gegen 69 Stimmen angenommen.
Rußland.
Die „Russische Telegraphen⸗Agentur“ meldet, der Fürst erdinand von Bulgarien werde Ende dieses Monats, vor dem Osterfest, auf einige Tage nach St. Petersburg ommen.
Unter dem Vorsitz des Generals Tschernajew und unter Theilnahme des serbischen Gesandten Mihailowic, hervorragender russischer Geistlichen mit dem Pater zZohann von Kronstadt an der Spitze und zahl⸗ richer Mitglieder der slavischen Gesellschaft fand, wie V. T. B.“ aus St. Petersburg berichtet, gestern in Festmahl zu Ehren des Generals Komaromw statt. Wäh⸗ rend der Tafel hielt General Tschernajew eine Rede, in der rauf die außergewöhnliche Bedeutung der letzten Ereignisse in und ihre Tragweite für die Orthodoxie und den Slavis mus hinwies. Es wurden Trinksprüche aus⸗ gebracht auf den Kaiser, den König Alexander von Serbien, den Fürsten Ferdinand von Bulgarien und den Fürsten von Montenegro. Der General Komarow sprach über die Be⸗ deutung der Orthodoxie in der slavischen Welt.
Italien.
des Parlaments sind gestern Nach⸗ mittag eröffnet worden. Die Tribünen der Deputirten⸗ kammer waren, wie „W. T. B.“ berichtet, überfüllt. Die Kammer selbst war ziemlich besucht. Auf der Straße vor der gammer hatten sich nur wenige Personen eingefunden. Defeliee und Bosco wurden beim Betreten des Palais am Monte Citorio von ihren Freunden durch Beifallsrufe be⸗ grüßt. Bei Eröffnung der Sitzung leisteten Defelice und Bosco den Eid ohne Zwischenfall. Der Minister⸗Präsident di Rudini verlas hierauf eine Erklärung, worin zunächst der unglücklichen, aber tapferen, ohne jede Vorbereitung zur Schlacht geführten Armee in Afrika ein ver⸗ trauens⸗ und “ Gruß übermittelt wird. Dann heißt es: Das vorige Kabinet habe nach der Schlacht vom I. März erstens dem General Baldissera volle Freiheit ge⸗ laseen, alle Maßregeln zu treffen, welche die Lage erheische, enschließlich des Aufgebens von Adigrat und Kassala, und weitens am 8. März den General Baldissera angewiesen, über den Frieden unter den günstigsten Bedingungen zu unterhandeln. Der General Baldissera habe telegraphiert, daß er die zweite, noch nicht abgegangene Hälfte der Ver⸗ särkungen nicht mehr benöthige. Das jetzige Kabinet werde die Friedensverhandlungen mit Besonnenheit und Würde fortsetzen. das Kabinet glaube, daß es weitaus vorzuziehen sei, anstatt enen Vertrag abzuschließen, thatsächlich eine den italienischen Interessen entsprechende Sachlage zu schaffen. Inzwischen würden die Feindseligkeiten fortgesetzt werden. Das Kabinet verde niemals Ausdehnungspolitik treiben und wolle die Er⸗ berung von Tigre nicht. „Wenn die Ereignisse uns dahin führen ullten, einen Friedensvertrag festzusetzen, heißt es weiter, so vürden wir keineswegs in denselben die Bedingung aufnehmen vollen, daß wir das Protektorat über Abessynien beanspruchen.“ der Minister⸗Präsident verlangte ferner einen Kredit von d0 Millionen Lire durch Aufnahme einer Anleihe im Inlande, deren Verzinsung nur zu einem sehr geringen Theile das Budget des laufenden Finanzjahres belasten werde, und bat die gammer um Einigkeit. „Wir werden“, schloß der Minister⸗ Präfident, „in der auswärtigen Politik wie bisher das weise Verhalten befolgen, welches uns diejenigen freundschaftlichen Beziehungen und Bündnisse verschafft hat, die wir uner⸗ chüttert und treu bewahren werden. Wir bitten nicht um Ihr Vertrauen, wir werden uns bestreben, uns das⸗ selbe zu verdienen.“ Der Minister⸗Präsident wurde wiederholt durch Beifallsrufe unterbrochen; besonders beifällig wurde der Gruß an die Armee aufgenommen, und auch der Schluß wurde warm begrüßt. Di Rudini verlangte sodann die Dringlichkeit für die Kreditvorlage für Afrika und ferner, daß die Ernennung einer Kommission von neun Mitgliedern zur Prüfung der Vorlage dem Präsidenten übertragen werde. Der Vorschlag des Minister⸗Präsidenten wurde fast einstimmig angenommen. Die Sitzung der Kammer wurde dann auf⸗ gehoben, und die Minister begaben sich nach dem Senat, wo dieselbe Erklärung verlesen wurde. Crispi wohnte der Sitzung der Deputirtenkammer nicht bei.
Die Sitzungen
Schweiz. 8 Der Nationalrath hat gestern die Berathung des undesgesetzes über das Rechnungswesen der Eisen⸗ ahnen begonnen. Mit einigen Abänderungen wurde Art. 1 angenommen, nach welchem die Art. 11 bis 14 des Gesetzes auf ausländische Bahnen keine Anwendung finden sollen.
Luxemburg.
es Die Deputirtenkammer hat mit allen gegen eine vlimme einen dem deutschen Branntweinsteuergesetz malogen 1 angenommen. Derselbe soll mit dem Oktober d. J. in Kraft treten. 8
Belgien.
In der gestrigen Sitzung des Senats wies, wie 8 3 B.“ berichtet, der Senator Montefiori auf die 1 bece Premier⸗Minister am Freitag in der Kammer ab⸗ dege ene Erklärung hin, welche mehrere Zeitungen als eine für
imetallismus günstige ansähen, und forderte den Minister
auf, eine gegentheilige Erklärung abzugeben. Der Minister⸗ Präsident de Smet de Nayer erwiderte: die Ansichten, die er in der Kammer auseinandergesetzt habe, würden, obgleich sie nur seine persönlichen seien, von mehreren Mitgliedern des Kabinets getheilt. Belgien könne nicht die Initiative zur Rehabilitierung des Silbers ergreifen. Andere Erklärungen könne er nicht abgeben.
Das im Bezirk Brüssel von der Arbeiterpartei ver⸗ anstaltete Referendum hat sich mit großer Mehrheit für ein Bündniß mit den Progressisten bei den nächsten Wahlen zu den Gesetzgebungskörpern ausgesprochen.
Dem Brüsseler „Patriote“ zufolge erklärte der Staats⸗ sekretär des Unabhängigen Congostaats van Eetvelde gegen⸗ über der Nachricht der „Agence Havas“, daß der Congostaat Frankreich eine Verständigung über ein gemeinsames Vor⸗ gehen gegen eine etwaige Grenzüberschreitung der Derwische am oberen Nil vorgeschlagen 2 diese Meldung entbehre jeglicher Begründung. Außer den seit lange bekannten Ver⸗ trägen bestehe keinerlei Vertrag zwischen Frankreich und dem Unabhängigen Congostaat.
Amerika.
In Madrid ist aus Havanna die Nachricht eingetroffen: der Oberst Inclan habe einen Sieg über die Truppen Maceo's und Bandera's erfochten; die Insurgenten seien zer⸗ sprengt worden. Das Gefecht sei von Bedeutung gewesen, da 6000 Rebellen den Versuch gemacht hätten, in Sagua einzu⸗ dringen; die Garnison habe die Angreifer, welche einen Verlust von 22 Todten und 80 Verwundeten erlitten hätten, zurück⸗ geschlagen. Die Insurgenten hätten die Vorstadt von Sagua in Brand gesteckt.
ͤͤXX““ Aus Kairo berichtet das „Reuter'sche Bureau“: die egyp⸗ tischen Militärbehörden vervollständigten mit Beschleunigung die Vorbereitungen für den demnächstigen Vormarsch der Expedition nach Wadyhalfa; die Heranschaffung der nöthigen Verprovian⸗ tierung und die Zusammenziehung der Truppen in Wadyhalfa würden indeß 3 bis 4 Wochen in Anspruch nehmen. Den Ober⸗ befehl über die Expedition werde Sir H. H. Kitchener Pascha, der Ober⸗Kommandant der egyptischen Armee, führen: Slatin Pascha werde sich der Expedition anschließen. Sollte der General Kitchener die Zutheilung eines anderen
Offiziers verlangen, so werde noch General Grenfell ent⸗ sandt werden. —
Parlamentarische Nachrichten.
Der Bericht über die gestrige Sitzung des Reichs⸗ tags befindet sich in der Ersten Beilage.
— In der heutigen (63.) Sitzung des Reichstags, welcher der Staatssekretär des Auswärtigen Amts, Staats⸗Minister Freiherr von Marschall und der Staatssekretär des Reichs⸗ Marineamts, Vize⸗Admiral Hollmann beiwohnten, ehrte das Haus zunächst das Andenken des gestern Nachmittag plötz⸗ “ Abg. Bohm (fr. Volksp.) Weise.
Die zweite Berathung des Reichshaushalts⸗Etats wurde alsdann bei den einmaligen Ausgaben der Marine fortgesetzt.
Bei Schluß des Blattes hatte der Abg. Dr. Lieber (Zentr.) als Berichterstatter der Budgetkommission das Wort.
in der üblichen
— Das Haus der Abgeordneten setzte in der heutigen (45.) Sitzung, in welcher der Minister für Landwirthschaft ꝛc. Freiherr von Hammerstein zugegen war, die Besprechung der Interpellation des Abg. Ring (kons.), betreffend die Maßregeln gegen die Einschleppung von Vieh⸗ seuchen, fort.
Abg. von Mendel⸗Steinfels (kons.): Die Situa tion, die unsere Interpellation veranlaßt hat, ist durchaus beunruhigend und ernst. Die Verseuchung unseres Landes greift heute noch ebenso um sich wie vor zwei Jahren. Wir haben von 1878 bis 1893 durch die Maul⸗ und Klauenseuche 2 979 774 Stück Rinder, 3 179 238 Stück Schafe und 941 523 Schweine verloren, das bedeutet eine Schädigung der Land⸗ wirthschaft von 911 839 000 ℳ, und wenn wir die Verluste der Jahre 1894 und 1895 hinzurechnen, kommt über 1 Milliarde ßeraus. Dabei bedenke man die Rentabilität der Land⸗ wirthschaft und den Stand der Getreidepreise. Wir müssen das Ohr des Hauses und das Wort des Ministers so lange in Anspruch nehmen, bis es anders geworden ist. Welch verheerender Zug ist nicht infolge der amerikanischen Schweineseuche, die wir über Dänemark bekommen haben, und infolge der Rothlaufseuche durch die deutschen Schweinebe⸗ stände gegangen! Das trifft besonders die mittleren Klassen. Die Lungenseuche ist nicht ex ovo entstanden, sie ist aus Oesterreich ein⸗ geschleppt. Das Nahrungsmittelgesetz und alle scharfen Bestimmungen zum Schutz der menschlichen Gesundheit werden so lange auf einem Bein gehen, so lange wir nicht der Entwickelung der Viehseuchen vorbeugen. Wenn die Grenze nicht gesperrt wird, ist unser Kampf gegen die Seuchen zwecklos. Nur durch Sperrung der Grenze haben wir die Rinderpest unterdrücken können, durch strenge Maßregeln haben wir auch die Rotzkrankheit der Pferde fast beseitigt. Dem Landwirthschafts⸗ Minister ist kein Vorwurf zu machen, er wird bei den Absperrungs⸗ maßregeln durch die politischen Ressorts beeinflußt. Ein Grundfehler war eben die Verquickung der politischen mit den wirthschaftlichen Ver⸗ hältnissen bei dem russischen Handelsvertragz man hat leider die Grundsätze Bismarck's vergessen, daß man politischer Freund und wirthschaft⸗ licher Gegner sein kann. Andere Länder sperren sich ab, England läßt keinen Schwanz aus Dänemark herein. Was wir an Fleisch brauchen, können wir im Inland selbst produzieren und besser, als es uns das Ausland liefert. Deutschland läßt die dänische Einfuhr zu trotz der Verseuchung Dänemarks. Die Absperrungsmaßregeln gegen Oesterreich sind nicht genügend, da bat man den Brunnen zugedeckt, nachdem die Kuh hineingefallen war. Ruß⸗ land hat uns die Geflügelcholera gebracht. Soll es mit den Gänsen ebenso gehen wie mit den Schweinen? Wir können die Gänse aus Rußland entbehren; wenn die Leute kein Gänsefleisch haben, mögen sie Kalbfleisch essen; die holländische Grenze muß so lange gesperrt werden, bis Polland längere Zeit als seuchenfrei erkannt ist. Unser Verhält⸗ niß zu Süddeutschland ist ja schwierig. Bavern bekämpft die Seuchen nicht mit der Loyalität, die wir verlangen können. In Bavern wird die Grenzkontrole lar gehandhabt. Der Blundes⸗ rath müßte einen Druck auf Bavyern ausüben. Es wäre besser, wenn Süddeutschland sich energisch gegen Oesterreich schützte. Wir müßten in Preußen eine Anstalt gründen, deren Hauptaufgabe ist, die Seuchen zu erforschen, denn wir kennen das Wesen der ein⸗ zelnen Seuchen noch nicht genügend. Haben wir die Seuchen erst richtig erforscht, dann können base auch besser bekämpfen. Wo die An⸗ stalt gegründet wird, in Berlin, Halle oder sonstwo, ist gleichgültig. In der technischen Deputation des Veterinärwesens ist die praktische Landwirthschaft nicht vertreten; ein praktischer Züchter muß ständiges
Mitglied der Deputation sein nauen Buchführung angehalten Ursprungsort jedes Stücks Vieh, der Ort verseucht ist. Aber nicht
Die Händler müssen werden; erfahren so wissen nur gegen die
zur ge⸗ wir den wir bald, ob Einfuhr
lebenden Viehs müssen wir uns sperren, wir müssen auch bei der Einfuhr von geschlachtetem Fleisch, konservierten Fleichartikeln und Margarine größere Vorsicht obwalten lassen. Bei diesen Artikeln ist die Feststellung der Gesundbeitsschädlichkeit nur durch mikroskopische Unter⸗
suchung möglich. Die Frau eines Berliner Journalisten Genuß von amerikanischem Rauchfleisch, das sie Delikatessengeschäft in der Zimmerstraße bezogen Vergiftungserscheinungen erkrankt. Gegen energische Maßregeln ergriffen werden, fälschung der Margarine.
hatte,
auch gegen die
ist durch aus einem 6 unter solche Dinge müssen Die Fälscher müssen als Betrüger bestraft
werden. Die Zufuhr von Fleisch muß strenger Kontrole unterworfen werden, die amerikanische Kontrole genügt den sanitären Anforderungen keineswegs. Ein Margarinegesetz muß das Publikum vor Fälschungen
— „ 2„
schützen. zunehmenden den kann. betragen, bei Inkubationsdauer
Tuberkulose Abbru Quarantänedauer muß wenigstens der Maul⸗ und Klauenseuche nicht sechs, sondern oft vierzehn
Gespenst der
12 Die
Ferner müssen wir erwägen, wie dem von Jahr zu Jahr gethan wer⸗ vier Wochen beträgt die Tage.
Die schleswigschen Abgeordneten haben uns neulich Melodien von der strotzenden Gesundheit des dänischen Viehs gesungen, und doch kommt
aus Dänemark die Tuberkulose zu uns. Es wäre traurig,
wenn das
herrliche schleswig⸗holsteinische Vieh aus Dänemark mit der Tuberkulose infiziert würde. Konzentrierte Maßregeln müssen seitens Preußens gegen den Rothlauf der Schweine ergriffen werden, auch auf dem Gebiet des Impfens. Die Frage muß untersucht werden, ob die
Pasteur'sche oder die Lorenz'sche Impfmethode Lymphe muß verbilligt werden. Lebendgewicht bei Verkäufen zu Grunde gelegt werden. heutige Zollsystem wird das Reich betrogen, die Verzollung des Vieh nach Gewicht ist das einzig Richtige.
(Schluß des Blattes.)
anzuwenden sei.
—,. — Phie
Reichstag folgenden Antrag eingebracht: Der Reichstag wolle beschließen:
8 ode d Die Statt des Schlachtgewichts muß das Durch das
Abgg. Graf von Arnim und Genossen haben im
zu erklären, daß das Schwanken des Werthverhältnisses der beiden Edelmetalle seit der Aufhebung der französischen Doppelwährung im Jahre 1873 sich als eine Schädigung der Interessen Deutsch⸗
lands erwiesen hat.
Der Reichstag fordert die verbündeten Regierungen auf, alles, was in ihren Kräften steht, zu thun, um durch ein internationales Silber und
Uebereinkommen ein festes Werthverhältniß zwischen Gold herzustellen und zu sichern.
t der Schuldner bei Leistung des Offenbarung
nichts vorenthalten.
und soll ihn auch nicht gewähren.“ (3481/95.)
— Nach §§ 5 Abs. 4 und 10 Abs. 2 des Gesetzes, betreffend die 1 1 vom 20 April 1892 muß, wenn von Gesellschaftern Einlagen, welche nicht in Geld zu leisten sind, auf das Stammkavpital gemacht oder die Vergütung für Vermögensgegenstände, welche die Gesellschaft übernimmt, auf Stammeinlagen angerechnet werden soll, die Person des Gesellschafters, der Gegenstand der Einlage oder Uebernahme sowie der Geldwerth,
Gesellschaften mit beschränkter Haftung, für
für welchen die Einlage angenommen wird, nommenen Gegenstände zu schaftsvertrage festgesetzt Diese Bestimmung findet nach I. Zivilsenats, vom 1.
oder die für die über⸗ gewährende Vergütung im und einem Urtheil des Februar 1896, auch
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auf den
Gesellschaftsvertrag festgesetten Stammkapita
brachten Betrag Antheile an haften.
dieser Schuld den „Vor Abschluß des
vom 3. Juni 1893 bestand die Haftung nicht. Der § 11 des stehung an die Eintragung in das
notariellen Gesellschaft mit Gesetzes knüpft
Son ISrge 9 Handelsregister.
mit
ihre vertrags und vor der Eintragung gethan, haben
Gesellschaft m. b. H. vers Entstehen und durch das Einbringen. Der § 5 Abs. 4 in
o kontrabieren dafür
tragung mit einem Dritten überhaupt nicht
daß das Erworbene oder die Vergütung Stammkapital übernommen oder verrechnet wird. Absatz 4 kann die Gesellschaft nur mit einem Gesellschafter darüber paktieren, daß eine nicht lage auf angerechnet und zu Dadurch werden Abmachungen,
auf
geschlossen. 8 . — Gesellschaftern. nicht für die für Dritte. Für diese erhalten sie rechtliche Bedeutung
Beklagten und ihre Genossen das von der Firma K., worbene Geschäft in die Gesellschaft ein. —
betrage von 45 000 ℳ) baar eingezahlt haben, schaft jenes Geschäft eingebracht und nur 23 929,80 ℳ baar eingelegt, ohne daß der Vertrag davon irgend etwas sagt, und ohne daß fest⸗ estellt ist, wie das Geschäft und der Anthbeil eines jeden Gesell⸗ schafters an demselben in Geldwerth anzusetzen sei.“ (330,95.)
— Die Bestrafung eines Gastwirths wegen Ueberschreitungen der Polizeistunde oder wegen Duldens von Glückspielen an sich ge⸗
eides ß er sein Vermögen vollständig angegeben und wissentlich nichts wiegen habe“ Sachen, die ihm nicht gehbören, als sein Eigen⸗ zeichnet, so ist er, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, afsenats, vom 15. November 1895, nicht wegen Falscheides Vermögen
hat. „In diesem Falle wird dem Gläubiger . Er kann infolge der Aufnahme solcher Vermögens⸗ gegenstände in das Vermögensverzeichniß, die nicht Eigenthum des Schuldners sind, zwar in die Lage kommen, daß seine darauf aus⸗ gebrachte Pfändung durch die Interventionsansprüche dritter Personen vereitelt wird. Gegen diese Folgen der unrichtigen Angabe des Schuld⸗ ners gewährt indessen die Norm des Manifestationseides keinen Schutz
Gesell⸗ veröffentlicht werden. Reichsgerichts Fall Anwendung, wenn mehrere Personen ein bestehendes Geschäft kaufen und sodann gemeinschaftlich eine Gesellschaft mit beschränker Haftung behufs Weiterführung jenes Geschäfts errichten, wobei sie von dem im cha 1 den Kaufpreis für jenes Geschäft in Abzug bringen; dieser Hergang und Betrag muß durch den Gesellschaftsvertrag festgestellt und veröffent icht werden, widrigenfalls die einzelnen Gesellschafter den vom Stammkapital in Abzug ge⸗ der Gesellschaft schulden und in Höhe ihrer Gesellschaftsgläubigern Gesellschaftsvertrags beschränkter Ent⸗ Was die Beklagten und ihre Genossen vor dem Abschluß des Gesellschafts⸗ sie für ihre Person gethan; was sie vorher erworben, haben sie für ihre von der späteren chiedene Gemeinschaft erworben, und was sie dafür gezahlt haben, für diese Gemeinschaft gezahlt. Die Gesellschaft m. b. H. erwarb das von der Gemeinschaft Erworbene erst mit ihrem Verbindung
mit § 11 Abs. 2 des Gesetzes vom 20. April 1892 ergiebt ganz un⸗ zweideutig, daß die Gesellschaft vor ihrer Begründung und Ein⸗ s kann,
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Denn nach § 5 im Gesellschaftsvertrage und nur baare Ein⸗ das Stammkapital gemacht und auf die Stammeinlagen welchem Geldwerthe sie angerechnet werden soll. wie sie hier vor der Begründung der Gesellschaft zwischen den Gesellschaftern getroffen sind, nicht aus⸗ Aber sie haben rechtliche Bedeutung nur zwischen den noch nicht existierende Gesellschaft und erst durch die Aufnahme in den Gesellschaftsvertrag. In Wahrheit brachten die B. u. Co. er⸗ Während der Vertrag beurkundet, daß die Gesellschafter ihre Stammeinlagen (im Gesammt⸗ haben sie der Gesell⸗
währt nach einem Urtheil des Ober⸗Verwaltungsgerichts. III. Senats, C
vom 28. November 1895 keine genügende
rundlage für die