1896 / 69 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 19 Mar 1896 18:00:01 GMT) scan diff

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von dem muthmaßlichen Fehlbetrag

kasse anzuweisen. 2 G 1 8 von 12 ½ Proz. zur Einkommensteuer von allen ich

Gesetzentwürfe,

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Braunschweig.

Der Landtag hat heute, wie „W. T. B.“ berichtet, nach zweitägiger Berathung einstimmig die grundlegenden Para⸗ graphen des neuen Einkommensteuergesetzes genehmigt, nachdem der Staats⸗Minister Dr. Otto eine den Landtag be⸗ friedigende Erklärung über die Weiterführung der Steuer⸗

reform abgegeben hatte.

Sachsen⸗Meiningen.

Seine Hoheit der Herzog ist gestern zu längerem Auf⸗ thalt von Meiningen nach Süuditalien abgereist. Die Bürgerschaft hat in ihrer vorgestrigen Sitzung bei

der Berathung des Staatsbudgets für 1896/97 beschlossen, 1 134 400 auf die Staatsanleihe von 1895 und 217 351,49 auf die Reserve⸗ Der Rest von 80 000 soll durch einen

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euerpflichtigen Einkommen uͤber 2000 gedeckt werden. 3 Elsaß⸗Lothringen. Der Landesausschuß beendigte in seiner vorgestrigen Sitzung die dritte Lesung des Etats und berieth gestern die 1 betreffkend die Gewerbe⸗ und Wander⸗ Unter⸗Staatssekretär von Schraut Vorlagen, welche einerseits eine gleichmäßigere Vertheilung der Steuerlast durch eine erhebliche Entlastung des Kleingewerbes erstreben, andererseits dazu bestimmt sind, das seßhafte Gewerbe gegen das in Elsaß⸗Lothringen überwuchernde Hausiergewerbe zu schützen. Sämmtliche Redner stimmten dem Reformplan bei.

Sodann vertagte sich der Landesausschuß auf unbestimmte Zeit.

gewerbesteuer. Der begründete eingehend die

8 Oesterreich⸗Ungarn. 1

Der Kaiser empfing heute den österreichisch⸗ungarischen Botschafter in Konstantinopel Freiherrn von Calice in Audienz.

Die Kaiserin ist gestern an Bord der Nacht „Miramar“ in Neapel eingetroffen.

Der Wahlreformausschuß erledigte gestern die ganze Vorlage über die Wahlreform bis auf den Anhang, welcher das Regulativ für die Wahlen enthält.

Großbritannien und Irland 8 Die Ernennung des Kaisers von Oesterreich zum

Chef der „Kings Dragoon⸗Guards“ ist gestern amtlich

bekannt gemacht worden.

Das Unterhaus nahm gestern die zweite Lesung der Gesetzvorlage an, wonach Fleisch und Käse, die aus dem Aus⸗ land und den Kolonien eingeführt werden, von den Verkäufern entsprechend gekennzeichnet werden müssen. Der Präsident des Handelsamtes Ritchie trat im Prinzip für die Vorlage ein und bemängelte nur die Einzelheiten derselben.

Frankreich. Der General Saussier ist durch Dekret vom 17. d. M. für weitere drei Jahre in seinem Amt als Militär⸗Gouverneur von Paris bestätigt worden.

8 Rußland.

Zu den Krönungsfeierlichkeiten in Moskau sind, nach einer Meldung des „W. T. B.“ aus St. Petersburg, bie Kommandeure aller Regimenter, Bataillone und Artillerie⸗ Brigaden, deren Chef der Kaiser ist, befohlen worden. Das Truppen⸗Detachement für die Krönungsfeierlichkeiten wird 50 000 Mann stark sein.

Der Präsident der Kaiserlichen Gesellschaft vom Rothen Kreuz, General Kaufmann hatte eine Unterredung mit dem Minister des Auswärtigen Fürsten Lobanow über die Frage der Absendung von zwei Abtheilungen der russischen Gesellschaft vom Rothen Kreuz nach Afrika. Angesichts des Heran⸗ nahens der Regenperiode beabsichtigt man, die beiden für die Italiener und für die Abessynier bestimmten Abtheilungen den Weg durch das italienische Gebiet von Massowah nehmen zu lassen. Auf dem Wege über Obok würde die für die Abessynier bestimmte Abtheilung das abessynische Lager nicht zur rechten Zeit erreichen. Der Minister des Auswärtigen beschloß daher, mit der italienischen Regierung Verhandlungen anzuknüpfen, um den Durchzug durch Massowah nach Abessynien zu erbitten. Die beiden Abtheilungen, unter dem Befehl des Generals Schwedow, werden aus 10 Aerzten und Wund⸗ ärzten, 20 barmherzigen Schwestern und 50 Sanitätsgehilfen bestehen. Der Präsident der Gesellschaft vom Rothen Kreuz erhielt bereits telegraphisch die Bestätigung des Beitritts Abessyniens zur Genfer Konvention. Die Zusammenstellung der Abtheilungen hat unter der Leitung des Artillerie⸗ Hauptmanns Zwiaguin begonnen; dieselben werden am 7. April bereit sein. Zwiaguin, welcher im vorigen Jahre mit Leontjew in Abessynien gewesen war, hat es abgelehnt, die Abtheilungen zu begleiten. v1““

Italien. den Botschafter in London Ferrero isbury die lebhafte Befriedigung st freundschaftlichen Erklärungen aus⸗ ts⸗Sekretär des Aeußern Curzon zse abgegeben habe. n Sitzung der Deputirtenkammer ge⸗ n des Präsidenten Villa zur Verlesung, Demission gab. Auf Antrag des Minister⸗ udini wurde die Demission nicht angenom⸗ Präsident Villa übernahm hierauf unter lebhaftem fall wiel den Vorsitz. Alsdann begann die Debatte über die Erklärung der Regierung. Mehrere Redner sprachen in verschiedenem Sinne, ohne daß sich ein Zwischenfall ereignete. Sodann wurde die Debatte über die Erklärung geschlossen, da zu derselben ein Antrag nicht gestellt worden war. Am Schluß der Sitzung beantragten Canegallo, Toaldi und andere Deputirte, dem britischen und dem rumänischen Parlamente den Gruß des Hauses zu entbieten. Der Minister⸗Präsident di Rudini erklärte darauf, daß er sich zum Dolmetsch der Gefühle der Kammer gegenüber der englischen und rumänischen Regierung machen werde (Lebhafter Beifall). Imbriani bemerkie, daß er mit dem Gruß an

1

Königlichen Erlaß

5

8 .“ 8 die beiden Parlamente einverstanden sei, aber darin einen einfachen Höflichkeitsakt erblicke. Canegallo betonte, daß die Sympathiebezeugungen der Parlamente Englands und Rumäniens für Italien durch eine ihrer Bedeutung würdige Erwiderung an die beiden Nationen geehrt werden müßten. (Langanhaltender Beifall des Hauses, einzelne Protestrufe auf der äußersten Linken.) Rumänien.

in der Deputirtenkammer verlesenen

ist die gestern abgelaufene ordentliche Session des Parlaments als eine außerordentliche bis zum 2. Mai d. J. verlängert worden.

Durch einen

Bulgarien.

Der bisher nur bei der Regierung beglaubigt gewesene diplomatische Vertreter Rumäniens Papiniu hat gestern dem sein Beglaubigungsschreiben und zugleich ein Hand⸗ chreiben des Königs von Rumänien überreicht.

Dänemark. 8

Die Vermählung der Prinzessin Luise, ältesten Tochter des Kronprinzen und der Kronprinzessin von Dänemark, mit dem Prinzen Friedrich zu Schaumburg⸗Lippe wird, wie „W. T. B.“ aus Kopenhagen erfährt, am 5. Mai in Schloß Amalienborg stattfinden.

8 Amerika. Nach einer Depesche aus Managua hätten die Truppen

des Präsidenten Zelaya die in den Händen der Aufständischen

befindliche Festung Metapa genommen; tausend Mann der

Besatzung seien theils getödtet, theils verwundet worden. Auch

Mora sei von den Truppen des Präsidenten Zelaya ge⸗

nommen worden, während die verbündeten Truppen von onduras Viego besetzt hätten und wahrscheinlich demnächst hinandega nehmen würden.

Nach einer heute in New⸗York eingetroffenen telegraphischen Meldung aus Havanna hat, wie „W. T. B.“ berichtet, der Oberst Fernandez in der Nähe von Candelaria, Provinz Pinar del Rio, 4000 Insurgenten unter Maceo geschlagen; die Insurgenten verloren 300 Mann an Todten und Ver⸗ wundeten. Auf Seiten der Spanier sind Hauptmann Guerrero und 5 Mann gefallen. Lieutenant Comas und 56 Mann wurden verwundet.

Asien.

Die „Times“ meldet aus Singapore vom 17. d. M.: Nach den dorthin gelangten Meldungen habe die japanische Regierung erklärt, ihr Flottenprogramm umfasse den Bau von sieben Kriegsschiffen. Das chinesische Heer mache gegen die mohamedanischen Aufständischen keine Fort⸗

schritte, die Soldaten plünderten vielmehr auf dem Lande

Afrika. Die „Agenzia Stefani“ berichtet aus Massowah, Ge⸗ neral Baldissera habe befohlen, daß die Gelegenheit der Rückkehr der großen italienischen Karawane dazu benutzt wer⸗ den solle, um alle unnöthigen Menschen und Thiere, sowie den entbehrlichen Troß aus Kassala zu entfernen. Der Kommandant des Forts von Kassala Major Hildalgo glaube, daß er auf diese Weise den Posten bis zur Periode des Steigens des Atbara (im Juli) werde behaupten können. Dem „Popolo Romano“ wird aus Massowah berichtet, daß die Derwische sich Kassala bis auf eine Entfernung von zwei Stunden genähert hätten. Wie es scheine, warteten sie nur die Ankunft Osman Digma's ab, um den Angriff zu unternehmen. Die Armee des Negus befinde sich immer noch in Farasmai. Die italienischen Gefangenen seien nicht nach Schoa gebracht, sondern in Dembien interniert worden. Die gefangenen italienischen Offiziere befänden sich im Lager des Negus. Der General Baldissera sei bemüht, die vom Feinde unterbrochene Verbindung mit Adigrat wieder her⸗ zustellen. Der Major Salsa, welcher sich mit neuen, aus Rom eingetroffenen Instruktionen zu dem Negus begeben habe, befinde sich noch immer bei demselben.

Parlamentarische Nachrichten.

Der Bericht über die gestrige Sitzung des Reichs⸗ tags und der Schlußbericht über die gestrige Sitzung des Hauses der Abgeordneten befinden sich in der Ersten

und Zweiten Beilage.

In der heutigen (64.) Sitzung des Reichstags, welcher der Staatssekretär des Innern, Staats⸗Minister Dr. von Boetticher, der Staatssekretär des Auswärtigen Amts, Staats⸗Minister Freiherr von Marschall und der Staats⸗ sekretär des Reichs⸗Marineamts, Vize⸗Admiral Hollmann beiwohnten, wurde die zweite Berathung des Reichshaus⸗ halts⸗Etats bei den einmaligen Ausgaben des Marine⸗Etats fortgesetzt.

Der Abg. Richter (fr. Volksp.) nahm zuerst das Wort zu einer längeren Rede, die bei Schluß des Blattes noch fort⸗ dauerte.

Das Haus der Abgeordneten erledigte in der heutigen (46.) Sitzung, in welcher der Justiz⸗Minister Schönstedt zugegen war, zunächst in dritter Lesung ohne Debatte den Gesetzentwurf, betreffend Abänderungen des Pen⸗ sionsgesetzes vom 27. März 1872, und ging dann zur ersten Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Regelung der Richtergehälter und die Ernennung der Gerichts⸗Assessoren, über.

Zur Begründung desselben nahm das Wort der Justiz⸗ Minister Schönstedt, dessen Rede bei Schluß des Blattes noch fortdauerte und morgen nachgetragen werden wird.

Entscheidungen des Reichsgerichts e““

Derz Nebenintervenient ist, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, IV. Zivilsenats, vom 14. November 1895, befugt, selbständig ein Rechtsmittel einzulegen, selbst wenn dies seitens der Hauptpartei nicht geschieht; hat aber die Hauptpartei aus⸗ drücklich auf Einlegung des Rechtsmittels verzichtet, so ist der Nebenintervenient zur Einlegung des Rechtsmittels nicht befugt. (377/95.)

Bildet bei einer Werkperdingung ein vom Werfmeie dem Besteller überreichter Anschlag die Grundlage für die Preise abrede und enthält der Anschlag zum Schaden des Werk üe19 einen Rechenfehler, welchen der Besteller bei der Vereinteistes des Preises gekannt und dem Werkmeister gegenüber verschwie banng so ist, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, VI. Zivilsenane hat, 2. Dezember 1895, im Gebiete des Preuß. Allg. Landrechts die Pron abrede für den Werkmeister nicht bindend, falls nach der Sachla reis. Besteller annehmen mußte, daß der Werkmeister bei Kenntns 5 Rechenfehlers sich auf die geschehene Preisabrede nicht eingelassen . würde. Der Winkelier T. zu St. (Westfalen) ließ sich J Bauunternehmer H. ein Wohnhaus nebst Anbau auf Grund eien Voranschlags, welcher mit einer Summe von 13 500 abschloß 15 einer schließlichen Vereinbarung, daß von dem Anschlag 500 4. ab gelassen werden und der Bau im Ganzen 13 000 kosten * 1 erbauen. T. zahlte nach der Vollendung des Baues dem 8 13 000 ℳ, womit sich jedoch H. nicht für befriedigt erklärte.

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machte geltend, daß er sich bei der Addition der einzelnen Posten; Anschlag um 2000 zu seinem Schaden geirrt härte, indem auf - ersten Seite bei Titel I unrichtig mit 2488 statt mit 4188 5 aufgerechnet ist und dieser Fehler sich sodann durch Ueber⸗ tragung der unrichtigen Zahl auf die folgende Seite fortsetzt. Diesen Rechenfehler habe T. (wie H. in der von ihm gegen T. erhobenen Klage auf Zahlung weiterer 2119 behauptete) bei der Durchsich des Anschlags erkannt und ihm (dem H.) gegenüber verschwiegen. Die Klage des H. wurde in beiden Instanzen abgewiesen, indem dessen Behauptung, daß die Preisabrede aus einem vom Beklagten benutzten Irrthum des Klägers hervorgegangen sei, für bedeutungslos erachtet wurde. Auf die Revision des Klägers hob das Reichsgericht das Be⸗ rufungsurtheil auf und verwies die Sache in die Berufungsinstang zurück, indem es begründend ausführte: „Haben die Parteien . Preis auf 13 000 verabredet und hat der Kläger sich dabei lediglich in dem Irrthum befunden, daß der vpon ibm genehmigte Preis dem Anschlag entspreche, während in Wirklichkeit der Anschlag bei richtiger Rechnung eine höhere Summe ergab, so betrifft der Irrthum nicht den Preis selbst, sondern nur die Thatsachen, die der Kläger voraussetzte, als er den Preis in dieser Höhe genehmigte, ist also ein Irrthum im Beweggrund, der die Willenserklärung für sich allein noch nicht entkräftet. Indessen bestimmt § 148 A. L.⸗R. I 4, daß aus einem vom Erklärenden ir⸗ thümlich für richtig angenommenen falschen Beweggrunde derjenige, welcher diesen Irrthum vorsätzlich veranlaßt hat, keinen Vor⸗ theil ziehen kann. Hierauf richtet sich die Behauptung des Klägers, daß der Beklagte den Additionsfehler gekannt und verschwiegen habe. Das Berufungsgericht verkennt dies zwar nicht, und stellt auch nicht in Abrede, daß der vorsätzlichen Veranlassung des Irrthums die wissentliche Benutzung desselben gleich steht. Er erachtet gleichwohl die Behauptung nicht für ausreichend, um im Fall ihrer Richtigkeit einen Betrug anzunehmen. Wenn das Gericht dabei von der Ansicht ausgeht, daß ein Betrug nicht vorliegen würde, falls der Beklagte glauben konnte, dem Kläger sei der Rechen⸗ fehler bekannt, oder der Irrthum habe keinen Einfluß auf die Willens⸗ bestimmung des Klägers, so ist dies zwar richtig. Allein die Annahme, daß hier der Beklagte das Eine oder das Andere habe glauben können, bedurfte mit Rücksicht auf die Sachlage einer näheren Begründung, die im Berufungsurtheil vermißt wird.“ (237/95.)

Auf die Verletzung der Bestimmungen des jüdischen Ehe⸗ scheidungsrechts, welches für die jüdischen Staatsangehörigen in Königreich Württemberg und in der preußischen Provinz Han⸗ nover gilt, kann nach einem Urtheil des Reichsgerichts, III. Zivil⸗. senats, vom 24. Januar 1896, in Ehescheidungsprozessen zwischen jüdischen Ebeleuten die Revision gestützt werden. Ferna hat das Reichsgericht durch dasselbe Urtheil ausgesprochen: „Bei fortgesetzter geschlechtlicher Ausschweifung des Mannes kann die Ehefrau nach jüdischem Recht Scheidung der Ehe verlangen; Ehebruch der Frau aber gilt nach jüdischem Recht als ein im öffentlichen Interesse begründeter Schei⸗ dungsgrund, der Mann ist also nicht bloß berechtigt, sondern auch verpflichtet, sich von der des Ehebruchs schuldigen Frau scheiden zu lassen, indem deren ferneres Zusammenleben und eine Verzeihung demselben verboten ist. „§ 1 der Kaiserlichen Ver⸗ ordnung vom 28. September 1879, wonach die Revision auf die Ver⸗ letzung anderer Gesetze als derjenigen des gemeinen oder französischen Rechts nur gestützt werden kann, wenn diese über den Bezirk des Berufungsgerichts hinaus für den ganzen Umfang mindestens zweier deutscher Bundesstaaten oder zweier Provinzen Preußens oder einer preußischen Provinz und eines anderen Bundesstaats Geltung erlangt haben, ist dahin auszulegen, daß dieser Geltungsbereich nicht abge⸗ sehen vom Bezirk des Berufungsgerichts erfordert wird, es genügt vielmehr, daß das Gesetz, welches im Bezirk des Berufungsgerichts gilt, im Ganzen für den vollen Umfang zweier Bundesstaaten eder zweier preußischer Provinzen oder eines Bundesstaats und einer preußischen Provinz gilt, sodaß also hierbei der Bezirk des Berufungs⸗ gerichts mitge zählt wird. . .“ (307/95.)

Entscheidungen des Ober⸗Verwaltungsgerichts. 8 In Bezug auf § 33 b der Reichs⸗Gewerbeordnung:

„Wer gewerbsmäßig Musikaufführungen, Schaustellungen, theatralische Vorstellungen oder sonstige Lustbarkeiten, ohne daß ein höheres Interesse der Kunst oder Wissenschaft dabei ob⸗ waltet, von Haus zu Haus oder auf öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen darbieten will, bedarf der vorgängigen Erlaubniß der Orts⸗Polizeibehörde’ 8

hat das Ober⸗Verwaltungsgericht, III. Senat, durch Urtheil vom

28. November 1895 ausgesprochen:

1) Nur der Darbieter derartiger Lustbarkeiten, nicht derienige, welcher diesem den Platz zur Veranstaltung der Lustbarkeiten gewäbrt, bedarf der polizeilichen Erlaubniß. „Der Kläger (ein Gastwirtk, welcher den vor dem Gasthause belegenen freien Platz des Gasthaus⸗ grundstücks an Besitzer von Karussels ꝛc. vermiethet hatte) vermiethet lediglich einen Theil seines Privatgrundstücks an Besitzer don Karussels ꝛc., ohne letztere dem Publikum zur Benutzung für eigene Rechnung freizustellen. Dadurch werden von ihm Lustbarkeiten im Sinne des § 33b nicht dargeboten; das Darbieten geschieht vielmehr seitens der Besitzer der Karussels, und nur diese bedürfen hierzu einer persönlichen polizeilichen Erlaubniß.“

2) Schanklokale und die dazu gehörigen Hofräume Gärten ꝛc. sind nicht als öffentliche Plätze im Sinne des § 33 b anzusehen, und die Aufführung der erwähnten Lustbarkeiten in diesen Räumen bedarf demnach nicht der in dieser Bestimmung vorgeschriebenen vorgängigen polizeilichen Erlaubniß. „Der Entwur zur Novelle vom 1. Juli 1883 enthielt hinter den Worten „Straßen, Plätzen“ noch die Worte „oder an anderen öffentlichen Orten“; damt sollten Räume getroffen werden, die dem Publikum unbeschränkt, wenn auch gegen Eintrittsgeld, zugänglich sind. Allein der Reichstas hat die letzteren Worte gestrichen, woraus entgegen der Annahme in dem Urtheil des Strafsenats des Königlichen Kammergerichts vom 21. Januar 1889 gefolgert werden muß, daß Schanklokale und die dazu gehörigen Hofräume, Gärten ꝛc. nicht als „öffentliche Plätze im Sinne des § 33b angesehen werden können.“ (III. 1479.)

Nach dem bestehenden Wegerecht in der Mark Bxranden,⸗ burg sind hinsichtlich eines zwei Gemeinden verbindenden Fußweges regelmäßig beide Gemeinden an den Kosten der Erneuerung des Weges je zur Hälfte betheiligt, wenn auch der Weg vor allen nur von den Einwohnern der einen Gemeinde benutzt wird und rern Interessen dient; an diesem Rechtszustande wird auch dadurch rvs geändert, daß von dieser meist interessierten Gemeinde allein wieder⸗ holt kleinere Reparaturen an dem Wege auf eigene Kosten ohne weiteres gemacht wurden, um in der Benutzung des Weges so wenig wie möglich behindert zu werden. (Urtheil des Ober⸗Verwaltungsgerichts⸗ IV. Senats, vom 18. Dezember 1895. IV. 1811.)

8 8 Zur Bildung einer Observanz, eines Gewohnheits⸗ chts, gehört, nach einem Urtheil des Ober⸗Verwaltungsgerichts, F Senats, vom 18. Dezember 1895, eine gewisse Gemeinschaft derjenigen, für die das Recht gelten soll. Dazu ist aber nicht das Vorhandensein eines korporativen Verbandes erforderlich, es genügt vielmehr dazu eine bestehende, durch äußere Merkmale hervortretende nteressengemeinschaft, so namentlich ein Weg, auf dessen Benutzung die Betreffenden angewiesen sind. „Vergleiche dazu auch das Erkenntniß des Reichsgerichts vom 11. Juli 1894, welches eine durch thatsächliche Verhältnisse vermittelte auch bloß örtliche durch inn rechtliches Band nicht umfaßte Gemeinschaft als einen zur Bildung einer Observanz geeigneten Boden ansieht.“ (IV. 1811.)

Nach § 5 des Jagdpolizeigesetzes vom 7. März 1850 sind die Besitzer isoliert belegener Höfe berechtigt, sich mit denjenigen Frundstücken, welche zusammenhängend den Hof ganz oder theilweise umgeben, also nicht mit fremden Grundstücken in Gemenge liegen, von dem gemeinschaftlichen Jagdbezirk auszuschließen, wenngleich die Grundstücke nicht zu den in § 2 gedachten gehören. In Bezug auf diese Bestimmung hat das Ober⸗Verwaltungsgericht, III. Senat, durch Urtheil vom 25. November 1895 ausgesprochen, daß der Besitzer eines Hofes, welcher nach öffentlich⸗rechtlichen Grundsätzen nicht als isoliert zu erachten ist, nicht auf Grund einer privaten Ver⸗ einbarung mit der Gemeindebehörde die Ausschließung aus dem gemeinschaftlichen Jagdbezirk beanspruchen kann. „Ein Streit“ über die Zulässigkeit der Ausschließung eines Hofes aus dem ge⸗ meinschaftlichen Jagdbezirk gemäß § 5 a. a. O. ist nach ffentlichen Grundsätzen von den Verwaltungsgerichten 106 des Zuständigkeitsgesetzes) zu entscheiden, er betrifft die Zugehörigkeit zu der eine öffentliche Zwangsgenossenschaft darstellenden Gemeinschaft der Besitzer derjenigen Grundstücke, welche den Jagdbezirk bilden, und über diese Zugehörigkeit kann durch eine private, den öffentlich⸗ rechtlichen Vorschriften zuwiderlaufende Vereinbarung nicht Be⸗ stimmung getroffen werden.“ (III. 1468.)

Kunst und Wissenschaft.

t Die in der Königlichen National⸗Galerie veranstaltete Ausstellung von Werken des am 6. Januar 1895 verstorbenen Porträtmalers Gustav Graef hat aus dem reichen Vorrath von Femälden dieses Künstlers, die sich in Berliner und auswärtigem hrivatbesitz befinden, eine stattliche Auswahl vereinigt, welche einen guten jieberblick über die künstlerische Entwickelung Graef's bietet. Ein kutzes Vorwort des Katalogs giebt in prägnanter Schilderung an der Hand biographischer Daten ebenfalls ein Bild dieser Entwickelung. Frack, der 1821 in Königsberg geboren wurde, verdankt seine malerische Ausbildung der Düsseldorfer Akademie, die er am Anfang der vierziger Jahre unter Leitung von Theodor Hildebrandt und Wilhelm Schadow absolvierte. Obwohl er der Neigung, sich als Historienmaler zu versuchen, nicht widerstehen konnte einige Wandgemälde in der Aula der Universität seiner Vaterstadt, Aufträge zur Ausschmückung der Marienburg und des Alten Museums sowie enzelne Darstellungen aus den Befreiungskriegen legen dafür zeugniß ab war Graef durch seine Begabung doch in erster Linie auf die Bildnißmalerei hingewiesen, und mit Recht ist auch der Schwerpunkt der Ausstellung auf diese Seite siner künstlerischen Thätigkeit gelegt. Viele der älteren Porträts, die bekannte Persönlichkeiten der Berliner Gesellschaft darstellen, muthen begreiflicherweise heute etwas altväterisch in Auf⸗ fasung und Technik an; aber einzelne Leistungen, wie B. das Bildniß der Frau von Keudell (Nr. 17 des Katalogs) und ein großes Damenporkrät in ganzer Figur (14) zeigen ein für die Zeit ihrer Entstehung beachtenswerthes koloristisches Bestreben. luch die Charakteristik einzelner Männerköpfe, wie z. B. des vor wwei Jahren in Leipzig verstorbenen bekannten Pandektenlehrers Prof. Windscheid (45) darf als gelungen bezeichnet werden. Im Ganzen aber überwiegt in Graef's Malerei eine weichliche Eleganz des Vortrags und eine gewisse Leere des Ausdrucks. Aus der späteren Zeit seiner Entwicklung, in der er sich auch den koloristischen Tendenzen der Frei⸗ lihtmalerei anzuschließen versuchte, sind in der Ausstellung nur wenige Arbeiten, wie etwa das 1891 gemalte Damenporträt vertreten. Die nhlreichen Studien und Entwürfe in Oel bieten einigen Ersatz für die vothwendigerweise auf der Ausstellung fehlenden größeren historischen Kompositionen. Auch die Zeichnungen, die allerdings nur in kleiner gahl herangezogen sind, zeigen meist Entwürfe zu historischen Dar⸗ tellungen. Das Streben, künstlerische Aufgaben mit Sorgfalt und Emst durchzuarbeiten, klingt aus allen Werken Graef's heraus, wenn ün auch die Kraft seiner Begabung versagte, in die Reihe der füh⸗ inden Künstler seiner Zeit vorzurücken.

In Nürnberg ist, wie „W. T. B.“ meldet, Professor -. Stockbauer, Kustos am Bayerischen Gewerbe⸗Museum, in der mangenen Nacht gestorben.

In St. Petersburg hat sich, wie „W. T. B.“ meldet, mne „Orientalische Gesellschaft“ gebildet, welche heute Gegenwart von Mitgliedern der türkischen und persischen Bot⸗ staften, Professoren der orientalischen Sprachen und Anderer die erste tzung abhalten wird. In dieser Sitzung wird die Verlesung der tuten stattfinden.

Land⸗ und Forstwirthschaft. 8

Wie groß der Schaden ist, welchen die inmitten größerer Städte kallivierten Pflanzen durch den Rauch erleiden, diese Frage wurde vor kurzem in ausgezeichneter Weise von F. W. Oliver „On the dfects of urban fog upon cultivated plants“, im „Journ. of the Royal Horticultural Society“ XVI, 1.) beantwortet. Wir finden i dieser interessanten Arbeit die genaueren Umstände, welche den durch den Rauch an Pflanzen verursachten Schaden bedingen, einzeln 1 in ihrem Zusammenhang besprochen. Die Untersuchungen sschräänken sich auf Pflanzen, die in Glashäusern kultiviert verden, weil sie die Nachtheile des Rauchs so gut wie die Freilandpflanzen zeigen, dabei aber leicht anderen schädlichen Einflüssen, vie dem des Frostes, entzogen werden können. Wir erfahren anfangs die Resultate einiger Analysen von Niederschlägen auf den Glasdächern der großen botanischen Anstalten Londons (Chelsea und Kew), um sstzustellen, welche Stoffe als schädliche Bestandtheile des Rauchs Ktuptsächlich in Frage kommen. Für alle an Rauch leidenden Pflanzen es charakteristisch, daß einmal auf ihren Blättern gelbe Flecke eischinen und daß dann ferner diese in unverfärbtem oder 9 oder ganz verfärbtem Zustande abfallen. Bei allen diesen kranken üttern konnte nachgewiesen werden, daß dieselben vor ihrem Abfallen ire Stärke in den Stamm entleeren. Die Beschädigung der Blätter emmt hauptsächlich dadurch zustande, daß der Rauch in die Luftkanäle 8 Pflanze, seltener direkt durch die Oberhaut eindringt und r Zellen der zarten Blattpartien zum Absterben bringt. Von Mania Rauch enthaltenen Bestandtheilen kommt als die Uheanze schädigende vor allem die schweflige Säure in Betracht, r deren Wirkung verschiedene in dem Aufsatz mitgetheilte Unter⸗ wungen angestellt wurden. Besonders charakteristisch ist, daß die refen piration der Pflanzen durch die schweflige Säure plötzlich herab⸗ getzt wird. Neben dieser Säure sind als schädigend noch die Ein⸗

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haüsse verschiedener im Rauch enthaltener Theerprodukte zu erwähnen,

sef dwelche. wie zweifellos dargethan werden konnte, der grüne Farb⸗ ee Pflanzen (Chlorophyll) zerstört wird. Noch viel einschneiden⸗ die Schädigungen, welche die Blüthen durch den Rauch Einmal sterben allmählich die Zellen der zarten

tter ab, und diese, welche die Schönheit der Blüthen

Farbegn, werden runzelig und durchscheinend; dann verblassen die von ghr der Blumenblätter oder sie vergilben infolge des Auftretens die Siů und einer gleichmäßig vertheilten gelben Farbe; endlich können Rau⸗ füthen auch eine Bräunung erfahren, da sich häufig infolge des Ianen in den Zellen ein fein vertheilter Niederschlag einstellt. der jedoch ließ sich feststellen, daß die schwerste Schädigung schwefligen Säure zuzuschreiben ist, und daß die

anderen im Rauch enthaltenen Stoffe erst in zweiter Linie in Frage kommen. Es kommt aber, um die Gefährlichkeit des Rauchs für die Pflanzen darzuthun, noch ein neues Moment hinzu, nämlich daß derselbe auch schon durch die Entziehung des Lichts schädlich wirkt. Viele der durch Lichtentziehung erzeugten Pflanzenerkrankungen gleichen sehr denjenigen, welche wir schon als durch die giftigen Stoffe des Rauchs hervorgebracht kennen gelernt haben. Sie bestehen näm⸗ lich hauptsächlich in der sogenannten Gelbfleckigkeit der Blätter, ferner dem allmählichen Abfallen der Blätter und der Unbeweglichkeit der Stärke in den Blättern, die also nicht in Zucker umgesetzt und in den Stamm abgeführt wird. Waährend aber die giftigen Stoffe des Rauchs auf alle Pflanzen fast gleichmäßig schädigend wirken, ist die Wirkung der Ver⸗ dunkelung eine sehr verschiedene. Denn es leuchtet ein, daß Schattenpflanzen nur wenig oder garnicht, Sonnenpflanzen dagegen sehr stark beein⸗ flußt werden. Jedenfalls ist es sehr auffallend, daß die Farne, Pflanzen mit so außerordentlich zarten Blättern, im allgemeinen gegen den Rauch weniger empfindlich sind, als die meisten Blüthenpflanzen, daß ihnen also offenbar auch die schweflige Säure weniger Schaden zuzu⸗ fügen vermag. Als Heilmittel für die in Großstädten in Glashäusern gezogenen und durch den Rauch leidenden Pflanzen schlägt Oliver zweierlei vor: einmal nämlich, die Luft nur durch solche Filter in die Gewächshäuser eintreten zu lassen, welche die schädlichen Stoffe des Rauchs, vor allem die schweflige Säure, zurückhalten; und dann, daß man durch künstliche Beleuchtung, wie elektrisches Licht, die Verdunkelung durch den Rauch wieder aufhebe. Ueber beide Punkte wurden schon Versuche angestellt, welche gute Resultate ergeben haben und sicher noch erweitert und vervollkommnet werden können.

Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ Maßregeln.

1 Türkei.

Z‚Zufolge Beschlusses des Internationalen Gesundheitsraths in Konstantinopel vom 10. d. M. ist die für Herkünfte von Alexandrien 8 48stündige Beobachtung auf 24 Stunden herabgesetzt worden.

Schiffe mit oder ohne Passagiere von dem übrigen Theil der Mittelmeerküste Egyptens haben sich nur einer ärztlichen Untersuchung zu unterziehen. (Vergl. „R.⸗Anz.“ Nr. 62 vom 11. d. M. und Nr. 56 vom 4. d. M.)

8 Schweden.

Zufolge Bekanntmachung des Königlichen Kommerz⸗Kollegiums vom 10. d. M. sind die Stadt St. Petersburg und die russischen Gouvernements St. Petersburg, Kiew und Wolbynien, sowie ferner Wladiwostok in Ostsibirien und Galizien für rein von Cholera erklärt worden. (Vergl. „R.⸗Anz.“ Nr. 282 vom 26. November v. J.)

1 Cholera. Rußland. Dem Medizinal⸗Departement wurden bis zum 22. Februar nachstehende Erkrankungen (und Todesfälle) angezeigt: in der Stadt St. Petersburg vom 1. bis 22. Februar 11 (8), im Gouvernement St. Petersburg vom 1. bis 8. 2 —). Ostindien. Kalkutta. Vom 26. Januar bis 8. Februar starben 102 Personen an Cholera und 521 an Fiebern.

1 Pest.

Hongkong. Einer Mittheilung vom 31. Januar zufolge ist die Krankheit in den vorausgegangenen Monaten zwar in einzelnen Fällen, jedoch nicht in größerer Verbreitung unter der chinesischen Bevölkerung vorgekommen. Gelbfieber. In Rio de Janeiro wurden, den „Public health reports“ zu- folge, in den beiden Wochen vom 5. bis 18. Januar 114 bezw. 137 Todesfälle angezeigt, ferner auf Cuba in Havanna in den beiden Wochen vom 7. bis 20. Februar 1 bezw. 2 bei etwa 6 bezw. 9 Neuerkrankungen, in Cienfuegos vom 3. bis 9. Februar 1, in Santjago in den beiden Wochen vom 2. bis 15. Februar je 7. Verschiedene Erkrankungen.

Pocken: London 2, Odessa 3, Paris 2, St. Petersburg 5, Warschau 3 Todesfälle; Regierungsbezirk Posen 4, Budapest 2, London 13 (Krankenhäuser), Paris 13, St. Petersburg 12 Erkran⸗ kungen; Flecktyphus: St. Petersburg 2 Todesfälle und 4 Er⸗ krankungen; Rückfallfieber: St. Petersburg 12 Todesfälle und 190 Erkrankungen; Genickstarre: New⸗York 2 Todesfälle; Regierungs⸗ bezirk Stettin 2 Erkrankungen; Tollwuth: St. Petersburg 1 Todes⸗ fall; Trichinose: Regierungsbezirk Posen 5 Erkrankungen; Keuch⸗ husten: London 85 Todesfälle; Stockholm 44, Wien 63 Erkran⸗ kungen; Influenza: Mehr als 2 Todesfälle in Berlin (6), Erfurt (3), Nürnberg (4), Kopenhagen (5), London (15), Moskau (3), New⸗York (5), Paris (7); Frankfurt a. O. 36, Nürnberg 298, Kopen⸗ hagen 247, Stockholm 52 Erkrankungen. Mehr als ein Zehntel aller Gestorbenen starb an Masern (Duvcchschnitt aller deutschen Berichtsorte 1881/90: 1,30 %): in Freiburg, Hagen und Venedig Erkrankungen wurden gemeldet in Berlin 34, Breslau 51, in den Regierungsbezirken Arnsberg 292, Düsseldorf 119, Erfurt 94, Hildes⸗ heim 104, Königsberg 240, Minden 210, Posen 262, in München 79, Lübeck 36, Hamburg 99, Budapest 127, Edin⸗ burg 57, St. Petersburg 165, Prag 41, Wien 316 an Diphtherie Wund Croup (Durchschnitt aller deutschen Berichtsorte 1881/90: 4,49 %): in Brandenburg Erkrankungen kamen vor in Berlin 94, in den Reg.⸗Bezirken Arnsberg 120, Düsseldorf 126, in München 47, Nürnberg 33, London 70 (Krankenhäuser), Paris 114, St. Peters⸗ burg 73, Wien 69 desgl. an Scharlach in Berlin 57, im Reg.⸗ Bezirk Posen 158, in München 37, Christiania 33, Edinburg 42, London 244 (Krankenhäuser), Paris 64, St. Petersburg 123, Wien 110 desgl. an Unterleibstyphus in St. Petersburg 233.

Handel und Gewerbe.

Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Ruhr und in Oberschlesien. 18 An der Ruhr sind am 18. d. M. gestellt 11 688, nicht rechtzeitig gestellt keine Wagen. 1 In Oberschlesien sind am 17. d. M. gestellt 4955, nicht recht⸗ zeitig gestellt keine Wagen. 88 Zwangs⸗Versteigerungen. Beim Königlichen Amtsgericht I Berlin standen am 17. März die nachbezeichneten Grundstücke zur Versteigerung: Danzigerstraße 85, dem Bauunternehmer Joseph Tobek gehörig, Fläche 7,31 a; Nutzungswerth 9500 ℳ; mit dem Gebot von 168 500 blieb die Neue Berliner Baugesellschaft A.⸗G., Roonstraße 12, Meistbietende. Rykestraße 32, dem Maurer⸗ meister Ernst Gaertke gehörig; Fläche 3,19 a; Nutzungswerth 4050 ℳ; Meistbietender blieb der Kaufmann Simon Labisch, Klopstockstraße 3, mit dem Gebot von 65 500 b Beim Königlichen Amtsgericht II Berlin standen die nachbezeichneten rundstücke zur e Grundstück zu Schöneberg, Ecke Kyffhäuserstraße 21 und Frankenstraße 4 be⸗ legen, dem Maurermeister Friedrich Paul Rust gehörig; Flächen⸗ raum 11,53 a; mit dem Gebot von 191 000 blieben die Bank⸗ Direktoren Eduard Sanden zu Potsdam und Paul Puch⸗ müller zu Charlottenburg Meistbietende. Grundstück zu Schöneberg, Coburgstraße 6, dem Bauunternehmer Hermann Deichsel gehörig; Flächenraum 6,33 a; mit 3500 Nutzungswerth zur Gebäudesteuer veranlagt; mit dem Gebot von 150 500 blieb die Neue Berliner Bau⸗ gesellschaft A.⸗G. zu Berlin, Roonstraße 12, Meistbietende. Grundstück zu Wilmersdorf, Ecke Uhland⸗ und Güntzelstraße, dem Maurermeister Heinrich Ellrott gehörig; Flächenraum 14,24 a; mit dem Gebot von 49 000 blieb der Ober⸗Regierungs⸗Rath Maximilian von Voß zu Marienwerder Meistbietender. Grundstück des Tischlermeisters Karl Richter zu Schöneberg, Menzelstraße 34; Flächenraum 11,64 a; mit dem Gebot von 130 000 blieb die Schöneberg⸗Friedenauer Terrain⸗

gesellschaft A.⸗G. zu Friedenau, Dürerplatz 1, Meistbietende.

Ausweis über den Verkehr auf dem Berliner Schlachtviehmarkt vom 18. März 1896. Marktpreise nach Schlachtgewicht; nur Schweine werden nach Lebendgewicht Rinder. Auftrieb 294 Stück. (Durchschnittspreis ür 100 kg.) I. Qualität —,— ℳ, II. Qualität —,— ℳ, III. Qualität 88 94 ℳ, IV. Qualität 80 84 Schweine. Auftrieb 8950 Stück. (Durchschnittspreis für 100 kg.) Mecklenburger 84 ℳ, Landschweine: a. gute 80 82 ℳ, b. geringere 74 78 ℳ, Galizier —,— ℳ, leichte Ungarn —,— bei 20 % Tara, Bakonyper ℳ% bei kg Tara pro Stück. Käl ber. Auftrieb 1889 Stück. (Durchschnittspreis für 1 kg.) I. Qualität 1,12 1,18 ℳ, II. Qualität 1,02 1,10 ℳ, III. Qualität 0,94 1,00 Schafe. Auftrieb 824 Stück. (Durchschnittspreis für kg.) I. Qualität 0,90 0,96 ℳ, II. Qualität 0,80 86 ℳ, III. Qualität —,—

Die Betriebs⸗Einnahmen der Jura⸗Simplon⸗Bahn be⸗ trugen im Febrnar 1896 1 861 000 Fr. Die Ausgaben 1 141 000 Fr. Der Ueberschuß betrug 720 000 Fr. gegen 286 168 Fr. im Februar 1895. Der Einnahme⸗Ueberschuß der beiden ersten Monate 1896 be⸗ trägt 690 440 Fr. mehr als im gleichen Zeitraum des Vorjahres.

Breslau, 18. März. (W. T. B.) Getreide⸗ und Produktenmarkt. Spiritus pr. 100 1 100 % exkl. 50 Ver⸗ brauchsabgaben pr. März 50,50, do. do. 70 Verbrauchsabgaben pr. März 30,90.

Magdeburg, 18. März. (W. T. B.) Zuckerbericht. Korn⸗ zucker exkl., von 92 % 13,35,, Kornzucker exkl. 88 % Rendement 12,70 12,85, Nachprodukte exkl., 75 % Rendement 9,40 10,40. Fest. Brot⸗ raffinade I. 25,25. Brotraffinade II. 25,00. Gem. Raffinade mit Faß 24,50 25,25. Melis I. mit Faß 24,00. Fest. Rohzucker I. Produkt Transito f. a. B. Hamburg pr. März 12,40 Gd., 12,45 Br., pr. April 12,47 ½ bez., 12,50 Br., pr. Mai 12,60 bez., 12,62 ½ Br., pr. Juli 12,87 ½¼ bez. und Br., pr. Oktober⸗Dezember 11,47 Gd., 11,55 Br. Stetig. .

Leipzig, 18. März. (W. T. B.) Kammzug⸗Termin⸗ handel. La Plata. Grundmuster B. pr. März 3,50 ℳ, pr. April 3,50 ℳ, pr. Mai 3,52 ½ ℳ, pr. Juni 3,52 ½ ℳ, pr. Juli 3,55 ℳ, pr. August 3,55 ℳ, pr. September 3,57 ½ ℳ, pr. Oktober 3,60 ℳ, pr. November 3,60 ℳ, pr. Dezember 3,62 ½ ℳ, pr. Januar 3,65 ℳ, pr. Febru 3,65 Umsatz: 90 000 kg. Behauptet.

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Verdingungen im Auslande.

vI111“ Spanien. 1X“ 22. März, Mittags. Stadtverwaltung von Bermer (Provinz Vizcaya): Arbeiten an der Städtischen Wasserleitung. Muthmaßlicher Voranschlag 32 340,32 Peseten. Kaution 1617 Peseten. Näheres bei der Stadtverwaltung.

30. März, 10 Uhr. Stadtverwaltung von Biar (Provinz Alicante): Verbesserungsarbeiten an der Städtischen Wasserleitung. Muthmaßlicher Voranschlag 35 027 Peseten. Kaution 5 %. Näheres bei der Stadtverwaltung.

Portugal.

8. April, Mittags. Königlich portugiesische Eisenbahngesellschaft in Lissabon: Lieferung von verschiedenen Drehscheiben, 260 000 kg Mineralöl, 2000 Wasserstandsgläsern. Näheres in den Räumen der Gesellschaft, Paris, Rue de Chateaudun 28.

25. April n. St. Kriegsministerium in Bukarest: Lieferung von 4000 Sätteln, 5000 Leinwandsäcken, 7400 Leinwandeimern und 5000 Netzen für Heu.

““ 8

Verkehrs⸗Anstalten.

Krefeld, 19. März. (W. T. B.) Die Trajektstörung Spyck—Welle war heute Vormittag 11 Uhr beseitigt.

Bremen, 19. März. (W. T. B.) Norddeutscher Lloyd. Der Postdampfer „Pfalz“ ist am 18. März Morgens auf der Weser angekommen. Der Postdampfer „Craigearn“ hat am 17. März Nachmittags St. Vincent passiert. Der Schnelldampfer „Werra“ ist am 18. März Vormittags in Alexandrien ange⸗ kommen. Der Schnelldampfer „Aller“ hat am 18. März Morgens Dover passiert. Der Schnelldampfer „Saale“ ist am 17. März Mittags von New⸗York nach der Weser abge⸗ gangen. Der Schnelldampfer „Spree“ ist am 18. März Vor⸗ mittags in Southampton angekommen und hat die Reise nach Bremen fortgesetzt; er überbringt 159 Passagiere und volle Ladung. Der Postdampfer „Halle“ hat am 18. März Mittags Dover passiert. Der Postdampfer „Salier“ ist am 18. März Vormittags in Oporto angekommen.

Rotterdam, 18. März. (W. T. B.) Niederländisch⸗ Amerikanische Dampfschiffahrts ⸗Gesellschaft. Der Dampfer „Edam“ ist heute Nachmittag von Rotterdam abge⸗ gangen. Der Dampfer, Spaarndam“ ist heute früh in Rotter⸗ dam angekommen.

Theater und Musik.

Schiller⸗Theater.

Das Lustspiel „Die Kinder der Excellenz“ von Ernst von Wolzogen und W. Schumann fand, wie vordem an anderen Bühnen Berlins, auch gestern im Schiller⸗Theater eine außerordentlich warme Aufnahme. Die im Vordergrunde der Handlung stehenden lebenswahren und humorvollen Gestalten des Majors von Muzell und des Deutsch⸗Amerikaners Mr. Normann müssen in jeder einigermaßen glaubhaften Darstellung die Zuschauer für sie einnehmen. Das bewies auch die gestrige Aufführung, die, wenn man sie auch nicht zu den besten des Schiller⸗Theaters rechnen kann, doch ihren Zweck vollauf erreichte. Herr Steinecke spielte die Rolle des Majors mehr auf die derbkomische Wirkung hin als in dem Bestreben, dem Charakter die feineren Seiten abzugewinnen; dasselbe gilt von Herrn Laurence, der zwar ein ganz naturgetreues deutsch⸗englisches Kauder⸗ welsch sprach, hingegen die Innerlichkeit vermissen ließ. Einwandfrei waren die weiblichen Rollen mit den Damen Detschy, Illing und Lever⸗ mann besetzt, von denen die ersteren beiden den feinen, gedämpften Gesellschaftston vorzüglich trafen, während die letztere eine kaum dem Backfischalter entwachsene junge Dame mit frischer Ratürlichkeit dar⸗ stellte. Unter den übrigen Mitwirkenden verdienen Herr Schmasow als alter Diener des Majors und Herr Pauly, der einen literarischen Agenten scharf charakterisierte, besondere Anerkennung; auch Herr Dahlen als alter Musikdirektor war lobenswerth, während die Herren

ahlau und Reimann sich in ihren Rollen nicht recht wohl zu fühlen chienen. 1 b

Im Königlichen Opernhause gelangen morgen Richard Wagner’'s „Meistersinger von Nürnberg“ zur Aufführung. Herr Theodor Reichmann von der Wiener Hofoper gastiert als Hans Sachs Im übrigen ist die Besetzung folgende: Pogner: Herr Stammer; Beckmesser: Herr Schmidt; Walther von Stolzing: Herr Gudehus; David: Herr Lieban; Eva: Fräulein Hiedler; Magdalena: Frau Götze.

Im Königlichen Schauspielhause geht morgen zum ersten Mal „Hadasa“, Märchendrama in 4 Aufzügen von Georg Engel, in Scene. Die Besetzung lautet: Ahasver, König von Persien: Herr Matkowsky; Haman, Kanzler des Reichs: Herr Keßler; Bistha, Oberfeldherr: Herr Nesper; Mehuman, erster Kämmerer: Herr Vollmer; Mardonius, Arzt aus Hebron: Herr Molenar; Hadasa, seine Tochter: Fräulein Lindner; Soba, Hauptmann: Herr Purschian eine Melonenhändlerin: Frau Schramm; Sklavinnen: Fräulein von Mayburg, Fräulein Galafroès. Das Werk ist vom Ober⸗Regisseur Grube in Scene gesetzt. Die dekorative Einrichtung ist vom Ober⸗ Inspektor Brandt; die Kostüme sind nach den Zeichnungen und An⸗ gaben des Theater⸗Kostümiers Guthknecht angefertigt. 8