der verstorbenen Großherzogin⸗Mutter aus beiwohnte. Das Hoch
auf den Großherzog wurde dabei von dem Divisions⸗Komman⸗ deur, General⸗Lieutenant von Petersdorff ausgebracht. In den Großherzoglichen Lehranstalten und den städtischen Schulen wurde der Tag in herkömmlicher Weise begangen. Die Stadt war festlich geschmückt.
Neujahrsrede
Oberhause Mißachtung
Regierung. Der
Schuld, daß sich
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formation habe. unwahrscheinlich.
Derwische Ausgaben we
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den und österreichisch⸗ungarischen Regierung sei die Ant⸗
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Oesterreich⸗Ungarn.
Die Kaiserin hat gestern Neapel an Bord der YNacht Miramar“ verlassen und die Reise nach Korfu fortgesetzt.
Wie das „Fremdenblatt“ erfährt, sind die Veränderungen im Oberst⸗Hofmeisteramt bereits vollzogen worden. Der Prinz Rudolf Liechtenstein ist unter Belassung in der Würde als Oberst⸗Stallmeister zum Ersten Oberst⸗Hofmeister und der Fürst Alfred Montenuovo zum Hof⸗Marschall ernannt Die General⸗Intendanz der Hoftheater ist vom Oberst⸗Hofmeisteramt getrennt und dem Hof⸗-Marschallamt zu⸗ esen worden. Das österreichische Abgeordnetenhaus hat gestern as Budget des Eisenbahn⸗Ministeriums angenommen.
Im ungarischen Oberhause beschwerte sich gestern bei der Verhandlung über das Budgetprovisorium Graf Ferdinand Zichy über den angeblichen Angriff, den die des Minister⸗Präsidenten gegen die politische und bürgerliche Ehre der klerikalen Volkspartei enthalte, und tadelte ferner, daß der Autonomie abgegeben habe, was für das letztere einschließe. Er werde für das pro⸗ visorische Budget stimmen, allerdings nicht im Vertrauen auf die inisterpräsident Baron Banffy entgegnete, daß der Kultusminister Wlassics die betreffende Erklärung bei Gelegenheit Was das Provisorium anlange, die Erledigung des Budgets so in die Länge Die Regierung bedauere selbst lebhaft, abermals einen olchen Antrag einbringen zu müssen. Von der Partei des
Kultus⸗Minister seine Erklärungen der katholischen Kirche nicht auch
im Oberhause wiederholen werde. o treffe die Regierung keine
Vorredners erwarte und wünsche die Regierung kein Ver⸗
Abweichen von der bisherigen bezeichnen würde. Die bürger⸗
Partei habe er in seiner Neujahrs⸗
sondern nur konstatiert, daß
die politische Richtung dieser Partei für das ungarische Volk gefährlich sei, und er könne nur wiederholen, daß dieselbe im
Gegensatz zu den Interessen des ungarischen Staats stehe. Er sei bestrebt, auf der Grundlage zu verharren, auf welcher er die Mehrheitspartei vertrete, die seit einer Reihe von Jahren mit weiser Maͤßigung die Angelegenheit des Landes leite. T de sodann einstimmig angenommen. Minister⸗Präsident Baron Banffy und der Finanz⸗ Lucacs sind gestern Abend nach Wien abgereist:; der Ackerbau⸗Minister Daranyi wird sich voraussichtlich heute dorthin begeben. Großbritannien und Irland.
Im Oberhause erklärte gestern der Premier⸗Minister Salisbury, er habe keine Informationen darüber, daß
a geräumt worden sei, und glaube sagen zu können,
die italienische Regierung keine derartige In⸗
ner Ansicht nach sei das Gerücht äußerst Das Haus nahm sodann die zweite Lesung 8 Gesetz über die Aktiengesellschaften an. Durch dieselbe werden die Vorschriften über die Bildung solcher Gesellschaften verschärft, um größere Sicherheit für das zur Anlage bestimmte Kapital zu schaffen.
Im Unterhause th Auswärtigen Curzon mit, die Regierungen Deutschlands, Frankreichs, seien benachrichtigt worden, daß die Operationen gegen die uͤber den zur eigenen Verfügung der stehenden Betrag hinaus erheischten, und gierung deshalb die Zuversicht hege, daß fentlichen Schuld die Ermächtigung ertheilen en Zweck eine halbe Million aus dem über
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eilte der Parlaments⸗Sekretär des
Oesterreich⸗Ungarns und Rußlands
killion betragenden Reservefonds zu rwendung bei außerordentlichen Ge⸗ worden sei. Der Erste Lord des kte: die englischen Vertreter in sburg, Rom und Wien seien ange⸗ nden Regierungen die Gründe mit⸗ r Vormarsch im Nilthal beschlossen ungen auseinanderzusetzen, daß zur Expedition eine größere Summe welche die egyptische Regierung Regierung hoffe, die Kasse Zustimmung zur Ver⸗
Von der deutschen,
von der französischen und der
kegierung noch nicht. Balfour fügte hinzu, die
Interesse Egyptens unternommen, n natürlich aus egyptischen Mitteln genaue Schätzung dieser Kosten
n. Labouchere fragte, ob die Sinne mehr die Verbündeten Eng⸗ eines anderen befreundeten Landes. zon erwiderte, es bestehe kein
, aber die Verhältnisse Englands Dienlichkeit eines freundschaftlichen egierungen zur Vertheidigung ihrer ere fragte darauf weiter, ob die r französischen Blätter Kenntniß ister des Auswärtigen Berthelot schafters in Paris Marquis retär Curzon erwiderte, in benachrichtigt, daß er Meldung ablehne, daß 1 u t oder dazu und daß di heilung von n Persönlichkeit gemacht worden Pegierung sei von dem beab⸗ — 1 hinauf benachrichtigt nicht darauf geantwortet.
be beschlossen, Kassala itärische Erwägungen es
und habe in
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wärtige italienische Regierung habe erklärt, sie werde jeden nehmen. 8 Mitglieder de
Schritt des egyptischen Vormarsches auf Dongola mit Freuden begrüßen. Die britische Regierung habe keine Bestätigung darüber erhalten, daß Kassala geräumt sei, und es liege kein Grund vor, dies zu glauben. Der Erste Lord des Schatzamts Balfour erklärte, die britische ee i habe nicht die Absicht, Cypern zu räumen. Der Parlaments⸗ Sekretär des Auswärtigen Curzon bemerkte nochmals, die französische Regierung sei durch Lord Dufferin von den beabsichtigten Ope⸗ rationen im Nilthale und den Gründen für dieselben benach⸗ richtigt worden. Bis jetzt sei keine Antwort eingetroffen über die Stellung, die 1“ dazu genommen habe. Die zweite Lesung der Bill über die Marinebauten wurde hierauf mit 266 gegen 39 Stimmen nach zweistündiger Debatte ange⸗ nommen.
Frankreich.
In der gestrigen Sitzung der Deputirtenkammer stellte der Deputirte Charmes eine Anfrage über den Vertrag mit Madagaskar und führte aus, der erste Vertrag habe das Protektorat unzweideutig hergestellt, dem zweiten Vertrage fehle die Klarheit; derselbe setze gleichzeitig das Protektorat und die Annexion fest. Der Deputirte Prinz Arenberg wünschte Aufklärungen über die Expedition nach Dongola. England habe den Sultan nicht darum gefragt und verfüge über die Finanzen Egyptens. Frank⸗ reich dürfe nicht vergessen, daß es Besitzungen habe, welche an die von den Derwischen bedrohten Gegenden grenzen. Der Minister des Auswärtigen Berthelot erwiderte: England habe an Frankreich das Ansuchen gestellt, zu gestatten, daß die Kosten der Expedition auf die Finanzen Egyptens über⸗ nommen würden. Die Regierung sei der Ansicht, daß die Ermächtigung hierzu die Zustimmung sämmtlicher Mächte haben müsse. Die Expedition werde möglicherweise die kriegerische Er⸗ hebung der fanatischen Anwohner der Besitzungen Frankreichs ver⸗ anlassen, auch werde die Expedition die unerwünschte Folge haben können, den Termin der Räumung Egyptens hinauszuschieben. Die Regierung ersuche die Kammer, von Erörterungen hierüber abzusehen, denn zwischen den Mächten dauere der Meinungs⸗ austausch noch fort. Der Deputirte Destournelles nahm dann die Madagaskar⸗Angelegenheit wieder auf und führte aus, die Unterdrückung des Sklavenhandels, welche in brüsker Weise auf Madagaskar vorgenommen sei, werde die Kolonie zu Grunde richten. Der Deputirte Cochin legte die Nothwendigkeit und Leichtigkeit der Abschaffung des Sklavenhandels dar. Der Minister des Auswärtigen Berthelot verlas hierauf eine Erklärung, in welcher es heißt, es handle sich thatsächlich um eine Besitzergreifung, die von der Königin anerkannt sei. Die äußere Souveränetät sei Frankreich vorbehalten, die innere der Königin gelassen worden. Die Regierung werde dem Parlament einen Gesetzentwurf über die Organisation der Insel, hauptsächlich bezüglich des Sklaven⸗ handels, vorlegen. Den übrigen Mächten habe die Regierung die Besitzergreifung der Insel notifiziert. Der Deputirte de Mahy brachte eine Tagesordnung ein, durch welche diese Notifikation gebilligt wird. Der Minister⸗Präsident Bourgeois nahm diese Tagesordnung an und erklärte, die Regierung werde zwei Gesetzentwürfe einbringen bezüglich der Konversion der Madagaskar⸗Schuld und des Zollregimes. Die Tages⸗ ordnung de Mahy's wurde alsdann mit 445 gegen 8 Stimmen angenommen.
Eine Note der „Agence Havas“ besagt, die gestrigen Erklärungen des Parlaments⸗Sekretärs Curzon im Unter⸗ hause (s. unter „Großbritannien“) hinsichtlich der Unter⸗ redung Lord Dufferin's mit dem Minister Berthelot bezuglich der in der französischen Presse vom 17. d. M. veröffentlichten Note über den Plan einer Expedition nach Dongola (s. Nr. 68 d. Bl.) seien auf Grund eines Irrthums erfolgt. Der Minister Berthelot habe lediglich erklärt, diese Mittheilung habe keinen offiziellen Charakter gehabt und scheine auch nicht danach angethan, irgend welchen Anstoß zu erregen. Die ganze Streitfrage sei ohne Interesse, denn die französische Regierung habe ihre Ansichten über die Absicht der englischen Regierung durch ein offizielles Schreiben und durch Erklärungen in der Deputirtenkammer zu erkennen gegeben.
Am Mittwoch ist es, wie „W. T. B.“ berichtet, in Joeuf (Lothringen) zwischen französischen und italienischen Arbeitern, infolge eines am Montag stattgehabten Angriffs der Italiener auf einen französischen Arbeiter, zu einer Schlägerei gekommen, wobei ein Arbeiter getödtet und fünf verwundet worden sein sollen. Es sind Gendarmerie⸗Abthei⸗ lungen an den Thatort entsandt worden. Die italienischen Arbeiter haben sich nach Moyeuvre in Deutsch⸗Lothri zurückgezogen. 8
Rußland.
Das amtliche Programm für die Krönungs⸗ feierlichkeiten in Moskau bestimmt, wie „W. T. B.“ aus St. Petersburg erfährt, für die ersten Tage des April die feierliche Ueberführung der Kroninsignien vom Winter⸗ palast nach dem Kaiser mätolaus Bahnhof und deren Weiter⸗ beförderung mittels Sonderzugs nach Moskau. Am 6. Mai werden der Kaiser und die Kaiserin im Petrowskyv⸗Palast bei Moskau eintreffen, um dort an diesem Tage den Geburtstag des Kaisers zu feiern. Allerhöchstdieselben werden dort bis zum 9. Mai verweilen, an welchem Tage ihr feierlicher Einzug in Moskau stattfinden soll. Nach einem Tedeum in der Uspenstji⸗ Kathedrale wird das Kaiserpaar die Kathedralen Archangelskji und Blagowestschewskji besuchen, um an den Reliquien, Heiligen⸗ bildern und Ahnengräbern zu beten. Alsdann werden sich die Kaiserlichen Herrschaften in den Alexandrinskji⸗Palast begeben, wo sie bis zum 13. Mai zu verweilen gedenken. Am 10. und 11. Mai werden sie im Thronsaale des Kreml die Botschafter und Gesandten der auswärtigen Mächte empfangen, während am 11., 12. und 13. Mai Herolde in feierlicher Weise dem Volke den Tag der Krönung verkünden werden. Vom 11. bis zum 13. Mai wird das Kaiserpaar die Andachten verrichten. Am 12. Mai findet eine Besichtigung des Ismailowskji⸗ Regiments und eines Sappeur⸗Bataillons statt, an welche sich die Einsegung der Kaiserlichen 8 in der Oruscheinaja⸗ Palata des Kreml anschließen wird. Am 13. Mai werden die Kroninsignien in feierlichem Zuge nach dem Thronsaal über⸗ geführt werden, und an demselben Tage werden die Majestäten vom Alexandrinskji⸗Palast nach dem Kreml übersiedeln. Abends wird in allen Kirchen Gottesdienst abgehalten werden. Am 14. Mai wird die Krönung und im Anschluß daran ein Festmahl in der Granowitaja⸗Palata des Kreml stattfinden. Am 16. und 17. Mai werden die Kaiserlichen Herrschaften im Kreml die Glückwünsche und Huldigungen entgegen⸗
Am 15. Mai findet im Kreml ein Ga r hohen Geistlichkeit und des Be a
16. Mai ist in Moskau große Illumination, während 8 und der Kaiserin du Straßen geplant ist. Am 17. werden die Herrscher⸗J vom Thronsaal nach der Oruscheinaja⸗Palata ge d. 1 im Großen Theater. 18. ist Volksfest auf dem Hodyrsky⸗Felde und Ball französischen Botschafter Grafen Montebello; am 19. D im Palast für die Abgesandten der fremden Staaten Ball beim österreichischen Botschafter Prinzen Lie feierlicher Gottesdienst Großfürsten
des Kaisers
Gala⸗Vorstellung
im Kloster Sergius; am 21. Moskauer 1 ¹. Val der Kaiserin; Kaiserin nach dem Kloster Irvizko; Kaiser und der Kaiserin im Kreml; am 24. Konzert bei dem Fürsten Radolin. Am 25., dem Geburts⸗ tage der Kaiserin, begeben sich der Kaiser und die Kaiserin in feierlichem Zuge nach der Uspenskji⸗Kathedrale; sodann findet ein Diner für das diplomatische lichen Gesandten statt. sämmtliche Truppen in Moskau und Diner im Palast der Verwaltungsbehörden von Moskau. der Kaiser und die Kaiserin die Stadt wieder.
am 22. Pilgerfahrt des Kaisers und der am 23. Ball bei dem
deutschen Botschaf
orps und die außerordent⸗ ist große Parade uͤber
Abends verlassen dann
In der Deputirtenkammer erklärte Deputirte Toaldi,
den er Tags zuvor mit Canegello
und Genossen eingebracht habe, besitze keinerlei⸗ politischen Charakter; er sei durch die Erklärung der Regierung
Imbriani bemerkte, er habe dem Gruße an das rumänische Parlament zugestimmt; Vorbehalte England, freundlichen Der Minister⸗Präsident di Rudini erklärte Deputirten General Mocenni: Dokumente über Afrika vorlegen, darunter solche, welche be⸗ wiesen, daß die Friedensunterhandlungen schon von dem vorigen Kabinet eingeleitet worden seien; er werde auch eine Abschrift des hierauf bezüglichen Beschlusses des Ministerrathes vor⸗ Die Kammer begann darauf die V den Kreditfür Afrika. bekämpfte
befriedigt. mache nur weiter⸗ gemeinschaftliches
Unterhauses an.
gegenüber dem er werde die
erhandlungen über Der Deputirte Colajanni, Sozialist, Kolonialpolitik, erklärte, f Kabinet die Verantwortung für die Vorgänge in Afrika tragen müsse, und bat diejenigen, welche sich für kundgebungen Englands gegenüber Italien so zu bedenken, daß England sich für Italien Grunde interessiere, weil es befürchte, daß verlieren könnte, während es wünsche, daß W idigung Englands
die Sympathie⸗ begeistert hätten,
Italien Kassala Italien daselbst
Franetti Ehre und die Würde der Nation engagiert seien, richtige Zeitpunkt, über die Ausdehnung der Kolonia Der Deputirte Imbriani bekämpfte jede Kolonial⸗ Fehler gewesen,
sei nicht der
zu sprechen. politik: die Besetzung von Kassala sei ein und man würde gut thun, sich von dort zurückzuziehen. Die wohlwollenden Worte Curzon’s ihn zwar befriedigt, er könne aber dessen Rath, daß Italien sich zu einem Revanche⸗Krieg vorbereiten solle, nicht gut heißen. r daher an unsere Interessen: das italienische Volk kennt die Politik, welche Italien zum Vor⸗ eile gereicht.“
im englischen Unterhause hätten
Der Redner schloß: „Denken wi
Schweiz.
Der Nationalrath setzte gestern die Berathung des Gesetzes über das Rechnungswesen der Eisenbahnen fort und beschloß mit 69 gegen 47 Kommissionsmehrheit entsprechend, nzessionen vorgesehenen Sch Mit großer Mehrheit wurde ein Antrag ab nach welchem die im laufenden Jahre vorgenommenen bei der Ermittelung der Rückkaufssumme so z als ob sie vom Jahre 1891 bis wären. In der Schluß⸗
Stimmen, dem Antrage der die Ersetzung des in den gerichts durch das Bundes⸗
erhöhungen berücksichtigen 1896 successive eingeführt worden abstimmung wurde dann das ganze Gesetz mit 70 gegen 20 Stimmen angenommen.
sein sollten,
nach Nisch
ist gestern 8 e des Finan
Der Finanz⸗Minister Popovic gester abgereist, um dem König über die Beschlüss ausschusses bezüglich der Anleihe Bericht zu erstatten.
Amerika.
Die Unterkommission des Repräsentantenhauses „" aus Washington erfährt, über die Kanals, welche heute eingebracht werden wird, geei anisation der Kanalg 5 Mitgliedern beste Vereinigten Staaten, eins von Nicaragua und
Die Obligationen sollen nicht Dollars übersteigen und 3 Prcet die Garantie für die Zinsen übernehm Die Kompagnie wird Aktien im Betrage Nicaragua 4 Millionen, Costariee⸗
Die Einnahmen, welche eine Dividende des gen, sollen zu einem Amortisationsfonds zurtec
hat sich, wie Vorlage bezüglich des Nicaragua⸗ Repräsentantenhause Vorlage beabsichtigt die Reorg deren Verwaltungsrath aus 1
drei von der Kompagnie, von Costarica ernannt werden. die Summe von 100 Millionen Zinsen tragen; Vereinigten Staaten. von 7 Millionen erhalten, 1 ½ Millionen. 5 Proz. überstei gelegt werden.
Die „Tribuna“ meldet aus Massowah von gestern aus Adua bewaffnete Landleute u Amhara getödtet un ie lebend gefangen genommen, Verwandten und d Adua passiert sei, ¹
nach Berichten Habaile viele Anstifter von Razzias in einigen Personen, welche s und Füße abgehauen hätten, um ihre
italienischen Askaris, denen ein gleiches in rächen. Am letzten Sonntag seien aus dem schoanis zwei Soldaten aus Amhara in Adua angekommen; hätten ihren Kameraden erzählt, sie träfen Vorbereit h zurückzukehren. Die Nachricht s uch der Negus solle in einem B Frieden zu schließen und nach die Rücksendung der Akte schrecklicher Barbar verüht worden sein, sodaß viele denselben erlegen seien. Bersaglieri, dem es geglückt sei zu entfl den italienischen Gefangenen die Nahrung verweigere.
ihre Heimat ei mit Freude ar genommen worden; a b kundgegeben haben, zurückzukehren; jetzt betreibe er wundeten. An diesen sollten
iehen, erzähle, daß d
seien erwürgt worden. Die Derwische befänden hr eine Stunde von Kassala. Die L. smittel ichten für vier Monate.
Parlamentarische Nachrichten.
Die Berichte über die gestrigen Sitzungen des Reichs⸗ „und des Hauses der Abgeordneten befinden sich b ser Ersten und Zweiten Beilage.
— In der heutigen (65.) Sitzung des Reichstags, welcher der Staatssekretär des Reichs⸗Schatzamts Dr. Graf von Posadowsky beiwohnte, wurde die zweite Berathung des Feichshaushalts⸗Etats beim Etat der Reichsschuld und zwar bei der gestern angefangenen Besprechung über die Fonvertierung der Reichsschuld fortgesetzt.
Abg. Dr. Rintelen (Zentr.) erklärte sich gegen die unvertierung, behielt sich aber die nähere Ausführung für die Berathung des vom Abg. Meyer⸗Danzig angekündigten Antrags vor.
Der Etat der Reichsschuld wurde hierauf genehmigt.
Bei Schluß des Blattes folgte die Berathung des Etats der Zölle und Verbrauchssteuern.
— Das Haus der Abgeordneten nahm in der geutigen (47.) Sitzung, in welcher der Minister für Landwirth⸗ shaft ꝛc. Freiherr von Hammerstein zugegen war, in driter Berathung zunächst die Verordnung, betreffend die Förderung eines veränderten Bebauungsplans von Frotterode, und den Gesetzentwurf, betreffend die Dauer der Wahlperioden für die weltlichen Mitglieder der Propstei⸗ Synoden der evangelisch⸗lutherischen Kirche der Provinz Schleswig⸗Holstein, ohne Debatte an.
Hierauf folgte die dritte Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Errichtung einer Generalkommission für die Provinz Ostpreußen.
Abg. Sieg (nl.) kam auf den vom Abg. Rickert bei der zweiten zesung angeführten Fall der beabsichtigten Auftheilung des Gutes Friedeck im Kreise Strasburg zurück. Herr Rickert habe nur ver⸗ gessen anzugeben, wer das Gut habe auftheilen wollen. Es sei der Unternehmer Moses gewesen. Der Kreis⸗Ausschuß habe sich mit Recht dagegen erklärt. Die Mitwirkung der Selbstverwaltungs⸗ ehörden sei erforderlich; die Rentengüter müßten lebensfähig erhalten erden. ven, Freiherr von Zedlitz und Neukirch (fr kons.) bean⸗ tragte: unter Anerkennung der durch Erlaß vom 25. Juli v. J. über die Mitwirkung der Selbstverwaltungsbehörden in Rentengutssachen in Sinne des Beschlusses vom 27. April 1895 getroffenen Anordnungen, die Erwartung auszusprechen, daß die nach der Erklärung der Re⸗ jierung schwebenden Erwägungen, ob und inwieweit nach dieser sichtung eine gesetzliche Regelung nothwendig sei, baldigst im Sinne des erwähnten Beschlusses zum Abschluß gelangen werden. Er begründete den Antrag damit, daß der jetzige Zustand nicht auf die Dauer aufrecht zu erhalten sei. Die Regelung im Verwaltungs⸗ wege genüge nicht und entspreche nicht dem Begriff des Rechtsstaats, deshalb sei eine baldige gesesliche Regelung erforderlich, spätestens in der nächsten Session. Die Mitwirkung der Selbstverwaltungsorgane bei der Auftheilung von Gütern sei nöthig und müsse gesetzlich festgelegt werden. Die Kreisbehörden müßten überhaupt so organisiert werden, daß sie als unterste Instanz die gesammte Staatsgewalt repräsen⸗ tirten. Das Landrathsamt müsse mit größeren Befugnissen aus⸗ gestattet werden, damit es nicht mehr ein bloßer Durchgangsposten se sondern die Landräthe sich dauernd diesem Amt als Lebensberuf widmeten.
Minister für Landwirthschaft ꝛc. Freiherr von Hammerstein rklärte sich bereit, eine Kompetenzregelung zwischen der General⸗ Kommission und den kommunalen Körperschaften gesetzlich vorzunehmen.
Abg. Rickert (fr. Vg.) sprach seine Verwunderung darüber aus, daß ein liberaler Mann auf das Niveau einer antisemitischen Ver⸗ saunmlung herabgestiegen sei und die von ihm vorgebrachte Sache uch den Namen Moses habe lächerlich machen wollen. Die sugliche Parzellierung bezw. Auftheilung sei von der General⸗ sommission genehmigt und die Größe der Parzellen von dem Sachverständigen des Kreis⸗Ausschusses, Rittergutsbesitzer dommes, für ausreichend erachtet worden. Da habe der kndrath des Kreises Strasburg in Abwesenheit des Dommes ine Sitzung des Kreis⸗Ausschusses einberufen, und dieser habe
r majöora dahin entschieden, daß zur Rentengutsbildung eine Par⸗ slle von mindestens 80 Morgen erforderlich sei, — ein Beschluß, der ie Rentengutsbildung in jenem Kreise absolut unmöglich mache. Abg. Sieg wandte sich gegen die professionsmäßigen Güter⸗ sclächtereien, zu denen auch der Fall im Kreise Strasburg gehöre. Daß der Mann gerade Moses heiße, sei ein zufaͤlliges Zusammentreffen. der Landrath habe keine Ausschußsitzung berufen, um einen anderen Beschluß herbeizuführen, als der Sachverständige gut⸗ geheißen habe. Er selbst sei mindestens ebenso ernst zu nehmen, wie Herr Rickert.
Abg. Rickert erwiderte, daß Herr Sieg die Sache noch nicht verstanden habe. Er habe nur getadelt, daß der Landrath in Ab⸗ vesenheit des Sachverständigen verhandelt habe, aber nicht gesagt, daß de Landrath mit dieser Absicht eine Sitzung berufen habe.
Der Gesetzentwurf und der Antrag von Zedlitz wurden gegen die Stimmen der Konservativen angenommen.
In dritter Berathung nahm das Haus sodann auch den Gesetzentwurf, betreffend die Aufhebung derbestehenden Taxordnungen für approbierte Aerzte und Zahn⸗ ürzte, an.
(Schluß des Blattes.)
v. — Bei der gestern im 3. Potsdamer Wahlbezirk (renzlau-—Angermunde) vorgenommenen Ersatzwahl zum Landtag wurde der Kammerherr von Arnim⸗ Züsedow mit simmtlichen abgegebenen 220 Stimmen zum Mitglied des auses der Abgeordneten gewählt.
Entscheidungen des Reichsgerichts.
8 Eine patentfähige Erfindung kann, nach einem Urtheil s Reichsgerichts, I. Zwilsenats, vom 30. November 1895, an⸗ senommen werden, wenn an einem bekannten Gegenstande eine neue wilbrichtung getroffen worden ist, welche ihrerseits eine Nach⸗ schon bekannter Einrichtungen an anderen Gegenständen 88 selbst wenn mit der Uebertragung des bekannten Mittels be⸗ sje technische Schwierigkeiten nicht verbunden waren. „Denn sehr 6 Leegt das die Erfindung begründende Moment nicht in der Art ihb bösung einer Aufgabe, sondern darin, daß der sie Lösende sich erhaupt die Aufgabe stellte.“ (212/95.)
891.) Die Bestimmung des § 2 des Patentgesetzes vom 7 Ayril er ehach eine Erfindung nicht als neu gilt, wenn sie zur Zeit reits f. Grund dieses Gesetzes erfolgten Anmeldung im Inlande be⸗ durchoffenkundig benutzt ist, daß danach die Benutzung inem Uüdef eSachverständige möglich erscheint, setzt, nach 1895 rtheil des Reichsgerichts, I. Zivilsenats, pom 11. Dezember
, keine öffentliche, sondern nur eine solche Benutzung vor⸗
aus, die einer unbestimmten Anzahl von Personen die Möglichkeit der Kenntnißnahme von der Erfindung unter vhtaclic ver⸗ schafft, die diese ihre Kenntniß nicht zu einem anvertrauten Ge⸗ heimniß machen. Ist der patentierte Gegenstand nach den Zeichnungen des Erfinders in seiner oder einer fremden Fabrik ohne Geheimhaltung der Erfindung hergestellt, und war der Gegenstand der Erfindung dabei den sachverständigen Leuten in der Fabrik oder anderen Sach⸗ verständigen erkennbar, so ist darin eine offenkundige Benutzung der Erfindung im Sinne des § 2 des Patentgesetzes zu finden. „Das Gese verlangt nur, daß die Benutzung so offenkundig ist, daß danach die Benutzung durch andere Sachverständige möglich erscheint. Benutzt wird die Erfindung recht eigentlich durch die Herstellung des Gegen⸗ standes, durch den sie in die Erscheinung tritt, und geschieht diese Her⸗ stellung offenkundig in dem vorstehenden Sinne, so ist die Benutzung eine offenkundige.“ (175/95.) 8
— Nach § 21 II 4 des Preuß. Allg. Landrechts werden unter Familienstiftungen Anordnungen verstanden, durch welche jemand gewisse Hebungen von bestimmten Grundstücken oder Kapitalien für eine Familie aussetzt und anweist. In Bezug auf diese Bestimmung hat das Reichsgericht, IV. Zivilsenat, durch Urtheil, vom 5. De⸗ zember 1895, in einem Rechtsstreit zwischen dem preußischen Steuer⸗ fiskus und den Testamentsvollstreckern eines Erblassers wegen der Versteuerung eines vom Fiskus als erbschaftssteuerpfichtige Familienstiftung erachteten Vermächtnisses zur Unterstützung von Familienmitgliedern aus den Zinsen eines ausgesetzten Kapitals auf die Dauer von 25 Jahren ausgesprochen: Hat der Erblasser bis zum Ablauf einer bestimmten Zeit von seinem Todestage ab die jährlichen Zinsen eines Kapitals für seine Familie, seine Kinder oder weiteren Abkömm⸗ linge zur Gewährung von Unterstützungen ausgesetzt und angewiesen, so liegt eine Familienstiftung vor; weder die Beschränkung des Stiftungszwecks auf eine bestimmte Zeit, noch die Ermächtigung der Testamentsvollstrecker zur freien Entscheidung, wem unter den Familienmitgliedern und in welcher Höhe die Unterstützungen zu gewähren seien, noch auch die Anordnung, daß keinem der Kinder oder weiteren Abkömmlinge ein Rechtsanspruch auf solche Unterstützungen zustehen solle, noch endlich die Bestimmung, daß nach Ablauf der bestimmten Zeit die etwa aufgesammelten Zinsen des Kapitals den Erben mit dem Kapital selbst zu vertheilen seien, stehen dem Begriff einer Familienstiftung entgegen. . Nicht das Recht eines einzelnen Familienmitgliedes auf die Hebungen, sondern das Recht der Familie in Betreff der Stiftung selbst, wie dies der § 38 und die §§ 40 flg. II 4 Allg. L.⸗R., ferner das Gesetz vom 15. Februar 1840 §§ 20 u. 1 bis 14 anerkennen, ist für den Begriff einer Familienstiftung wesentlich.“ (189/95.)
Statistik und Volkswirthschaft.
Zur Arbeiterbewegung.
Aus Karlsruhe wird dem „Vorwärts“ berichtet, daß die Weißgerber der beiden dortigen Handschuhfabriken die Arbeit ein⸗ gestellt haben.
In Feuerbach in Württemberg sind nach demselben Blatt die Arbeiter der Kiefer'schen Maschinenfabrik wegen der niedrigen Lohnsätze in den Ausstand eingetreten.
Aus Berlin theilt die Berliner „Volks⸗Ztg.“ mit, daß die Maler der meisten großen Firmen sich um die Ankündigung des Ausstandes nicht kümmern und unter den alten Bedingungen weiter arbeiten. — In der letzten Versammlung der Stellm acher⸗ Innung wurde festgestellt, daß von den etwa 322 bei Innungsmeistern beschäftigten Gehilfen sich nur 130 am Ausstand betheiligen. Die Versamm⸗ lung nahm folgende Entschließung an: 1) Die Arbeitseinstellung wird als ungerechtfertigt bezeichnet. 2) Die Innung fühlt sich nicht veranlaßt, mit der sogenannten Lohnkommission, weil nur ein Mitglied derselben bei einem Innungsmeister in Arbeit steht, in Verhandlung zu treten. 3) Die Innung ist dagegen geneigt, mit einem vom Gesetz vor⸗ gesehenen Gesellenausschuß in Verhandlung zu treten; sie wird jedoch unter keinen Umständen über die neunstündige Arbeitszeit, den Innungs⸗Arbeitsnachweis und die Arbeitsnachweisebücher verhandeln.
Aus Brüssel wird der „Voss. Ztg.“ telegraphiert: Alle Zechen des rechten Maasufers im Becken Seraing feiern. Dreitausend Bergarbeiter sind ausständig. Ein Ausstand der linksufrigen Zechen wird befürchtet.
Aus Bern meldet „W. T. B.“: Der Verwaltungsrath der Jura⸗Simplonbahn genehmigte die Vereinbarungen der Direktion mit dem Zentral⸗Comité der Eisenbahnarbeiter, betreffend die Lohnbewegung.
Aus Toulouse wird dem „W. T. B.“ gemeldet: Der Ge⸗ richtshof wies den Direktor der Glasfabriken in Carmaux, Rességuier, mit seinem Antrag ab, den Deputirten Jauroès und die⸗ jenigen Blätter zur Zahlung eines nebst Zinsen zu verurtheilen, welche die Ausständigen unterstützt hatten.
Wie der Londoner „A. K.“ berichtet wird, stimmen 60 000. schottische Kohlengrubenarbeiter gegenwärtig darüber ab, ob nur vier Tage die Woche gearbeitet werden soll. Der Gewerk⸗ verein ist eifrig damit beschäftigt, seine Organisation zu verbessern. Im August will er mit dem englischen Gewerkverein gemeinsam eine Lohnerhöhung fordern
Kunst und Wissenschaft.
Der Teleki⸗Preis der ungarischen Akademie der Wissenschaften wurde, wie „W. T. B.“ aus Budapest meldet, dem Sektions⸗Chef Ludwig von Doczi (bekannt als Verfasser des Lustspiels „Der Kuß“) für sein neues Lustspiel „Emminor, die Königs⸗ tochter“ zuerkannt. “ 8
Handel und Gewerbe.
Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Ruhr und in Oberschlesien. An der Ruhr sind am 19. d. M. gestellt 11 647, nicht rechtzeitig gestellt keine Wagen. In Oberschlesien sind am 18. d. M. gestellt 5049, nicht recht⸗
—
zeitig gestellt keine Wagen.
Zwangs⸗Versteigerungen.
Beim Königlichen Amtsgericht I. Berlin stand am 19. März das Grundstück Holzmarktstraße 48a., den sechs Ge⸗ schwistern Bellien gehörig, zur Versteigerung; Fläche 10,62 a; Nutzungswerth 22 610 ℳ; für das Meistgebot von 338 300 ℳ wurde der Fabrikant Hermann Steinberg zu Luckenwalde, Ersteher. — Aufgehoben wurde das Verfahren der Zwangsversteigerung wegen des Jung'schen Grundstücks Danziger straße 96. — Vertagt wurde das Verfahren wegen des Grundstücks Kreuzbergstraße 23, dem Fuhrherrn E. Voß gehörig; ein neuer Bietungstermin ist auf den 11. Mai d. J., Vormittags 10 Uhr, anberaumt worden.
Beim Königlichen Amtsgericht 11. Berlin wurde das Verfahren der Zwangsversteigerung wegen des Grundstücks zu Groß⸗ Lichterfelde, Ringstraße 101/102, dem Architekten Karl Hoff⸗ mann gehörig, aufgehoben. Eingestellt wurde das Ver⸗ fahren der Zwangsversteigerung wegen des Grundstücks zu Schöne⸗ berg, Goltzstraße 40, dem Maurermeister Bernhard G ottlieb Neumann gehörig; ferner des Grundstücks zu Schöneberg. Sponholzstraße 16, dem Kaufmann Gustav Voth gehörig.
Beim Königlichen Amtsgericht zu C harlottenburg ist das Verfahren der Zwangsversteigerung des im Grundbuche von der Stadt Charlottenburg Band 131 Blatt Nr. 1754 auf den Namen der offenen Handelsgesellschaft Gebr. Weinmann zu Charlotten⸗ burg eingetragenen, zu Charlottenburg, Englisch estraße 23ec., belegenen Grundstücks aufgehoben worden, soweit es von der Immo⸗
bilien⸗Verkehrsbank zu Berlin betrieben wird. Im übrigen nimmt das Verfahren seinen Fortgang. Der Versteigerungs⸗ und Zuschlags⸗ termin am 26. März d. J. fällt jedoch fort.
— Düsseldorfer Börse vom 19. März 1896. (Amt⸗ licher Kursbericht) Auf den Verkehr des Kohlenmarktes ist die Wiedereröffnung der Rheinschiffahrt von günstigem Einfluß. Der Eisenmarkt ist andauernd lebhaft. Kohlen und Koks. 1) Gas⸗ und Flammkohlen: Gaskohle für Leuchtgas⸗ bereitung 10,00 — 11,00 ℳ, Generatorkohle 10,00 — 11,00, Gasflammförderkohle 8,00 — 9,00 2) Fettkohlen: Förderkohle 8,00 — 9,00, melierte bete Kohle 9,00 — 10,00, Kokskohle 6,50 — 7,00; 3) magere Kohlen: Förderkohle 7,00 — 8,00, melierte Kohle 8,00 — 10,00, Nußkohle Korn II (Anthracit) 18,00 — 20,00 Joh Eokg Gießereikoks 13,50 — 14,50, Hochosenkoks 11,50, Nuß⸗ koks: gebrochen 14,00 — 16,00 5) Briquets 8,50 — 11,00. — Erze 1) Rohspath 9,10 — 9,60, 2) Spatheisenstein, gerösteter 13,00 — 13,50, 3) Somorrostro f. o. b. Rotterdam —, 4) nassauischer Rotheisenstein mit etwa 50 % Eisen 9,50, 5) Rasenerze franko —. — Roh⸗ eisen: 1) Spiegeleisen Ia. 10 — 12 % Mangan 58 — 59,00, 2) weiß⸗ strahliges Qualitäts⸗Puddelroheisen: a. rheinisch⸗westfälische Marken, b. Siegerlaͤnder Marken 52,53 mit Fracht ab Siegen, 3) Stahleisen 53,54 mit Fracht ab Siegen, 4) englisches Bessemereisen ab Ver⸗ schiffungshafen —,—, 5) spanisches Bessemereisen Marke Mudela cf. Rotterdam —,—, 6) deutsches do. —,—, 7) Thomaseisen frei Verbrauchsstelle 56,00, 8) Puddeleisen (Luxemburger Qualität) 44,80, 9) englisches Roheisen Nr. III ab Ruhrort 58,00, 10) Luxem⸗ burger Gießereieisen Nr. III ab Luxemburg 49,00, 11) deutsches Gießereieisen Nr. I 65, 12) do. Nr. II —, 13) do. Nr. III 57, 14) do. Hämatit 65, 15) spanisches Hämatit Marke Mudela ab Ruhrort 72—73. — Stabeisen: Gewöhnl. Stabeisen 117,50 — 120. — Bleche 1) Gewöhnliche Bleche aus Flußeisen 120 — 125, 2) Kesselbleche aus Flußeisen 140, 3) Kesselbleche aus Schweißeisen 165 — 175, 4) Fein⸗ bleche 145 — 155. — Draht: 1) Eisenwalzdraht —,—, 2) Stahl⸗ walzdraht 108 — 112.
— Die Generalversammlung des Gersdorfer Steinkohlen⸗ bau⸗Vereins vom 18. März genehmigte die vorgelegte Jahres⸗ rechnung, ertheilte dem Vorstande Entlastung und erklärte sich mit der vorgeschlagenen Gewinnvertheilung einverstanden.
Breslau, 19. März. (W. T. B.) Getreide⸗ und EEE11““ Spiritus pr. 100 1 100 % exkl. 50 ℳ Ver⸗ Frauchsabgaben pr. März 50,40, do. do. 70 ℳ Verbrauchsabgaben pr. März 30,80.
Magdeburg, 19. März. (W. T. B.) Zuckerbericht. Korn⸗ zucker exkl., von 92 % 13,35, Kornzucker exkl. 88 % Rendement 12,70 — 12,85, Nachprodukte exkl., 75 % Rendement 9,45 — 10,45. Fest. Brot⸗ raffinade I. 25,25. Brotraffinade II. 25,00. Gem. Raffinade mit Faß 24,50 — 25,25. Melis I. mit Faß 24,00. Fest. Rohzucker I. Produkt Transito f. a. B. Hamburg pr. März 12,37 ½ Gd., 12,42 ½ Br., pr. April 12,47 ½ bez., 12,50 Br., pr. Mai 12,57 ½ bez., 12,60 Br., pr. Juli 12,80 bez., 12,82 ½ Br., pr. Oktober⸗Dezember 11,55 Gd., 11,57 ½ Br. Behauptet.
Leipzig, 19. März. (W. T. B.) Kammzug⸗Termin⸗ handel. La Plata. Grundmuster B. pr. März 3,50 ℳ, pr. April 3,50 ℳ, pr. Mai 3,50 ℳ. pr. Juni 3,52 ½ ℳ, pr. Juli 3,52 ½ ℳ, pr. August 3,55 ℳ, pr. September 3,55 ℳ, pr. Oktober 3,57 ½ ℳ, pr. November 3,60 ℳ, pr. Dezember 3,60 ℳ, pr. Januar 3,62 ½ ℳ, pr. Februar 3,62 ½ ℳ Umsatz: 15 000 kg. Ruhig.
Bremen, 19. März. (W. T. B.) Börsen⸗Schluß⸗Bericht. Raffiniertes Petroleum. (Offizielle Notierung der Bremer Petroleum⸗Börse.) Fest. Loko 6,20 Br. Russisches Petroleum. Loko 5,80 Br. Schmalz. Matt. Wilcox 29 ½ ₰, Armour shield 28 ¾ ₰, Cudahy 30 ₰, Choice Grocery 30 ₰, White label 30 ₰, FeG 26 ₰. Speck. Ruhig. Short clear middling loko 28 Reis stetig. Kaffee flau. Baumwolle. Stetig. Upland middl. loko 41¼ 4. Wolle. Umsatz: 74 Ballen. Taback. Umsatz 40 Faß Virginy, 24 Faß Scrubs, 416 Seronen Carmen.
Hamburg, 19. März. (W. T. B.) Getreidemarkt. Weizen loko fester, holsteinischer loko neuer 152 — 158. Roggen loko fest, hiesiger —,—, mecklenburger loko neuer 134—138, russischer loko ruhig, 84— 86. Hafer fest. Gerste fest. Rüböl (unverzollt) still, loko 47. Spiritus fester, per März⸗April 16 8 Br, pr April⸗Mai 16 ½ Br., pr. Mai⸗Juni 16 8 Br. Kaffee fest Umsatz 3000 Sack. Petroleum behauptet, Standard white loko 6,15
Kaffee. (Nachmittagsbericht.) Good average Santos pr März 67 ¼, pr. Mai 67, pr. September 62 ¼, pr. Dezember 58 ½ Ruhig. — Zuckermarkt. (Schlußbericht.) Rüben⸗Rohzucker I, Produkt Basis 88 % Rendement neue Usance, frei an Bord Hamburg pr. März 12,47 ½, pr. April 12,50, pr. Mai 12,65, pr. Juli 12,85, pr. Oktober 11,62 ½, pr. Dezember 11,52 ½. Behauptet.
London, 19. März. (W. T. B.) Wollauktion. Prei stramm, behauptet.
An der Küste 6 Weizenladungen angeboten.
96 % Javazucker 13 ⁵ stetig, Rüben⸗Rohzucker loko 12 /1s fest — Chile⸗Kupfer 45 ¼, pr. 3 Monat 45 ½.
Liverpool, 19. März. (W. T. B.) Baumwolle. Umsatz 10 000 B., davon für Spekulation und Export 500 B. Stetig. Middl. amerikanische Lieferungen: Stetig. März⸗April 419 84— 4 5⁄¹6 Verkäuferpreis, April⸗Mai 419114 do., Mai⸗Juni 42/32 Käuferpreis, Juni⸗Juli 417⁄924 Verkäuferpreis, Juli⸗August 4 ¼ do., August⸗Sep⸗ fember 4 ⁄16 — 41 ¼4 Werth, September⸗Oktober 4 ⁄6 Verkäuferpreis, Oktober⸗November 36 %4 Käuferpreis, November⸗Dezember 381/32 Verkäuferpreis, Dezember⸗Januar 381 ⁄½ d. do.
Liverpool, 19. März. (W. T. B.) Offizielle Notierungen. American good ordin. 4 816, do. low middling 4 ⁄1s, do. middling 41 ⁄2, do. good middling 415⁄12, do. middling fatt 4/⁄22, Pernam fair 4½, do. good fair 4 %, Ceara fair 4 ½, do. fair 4 ¾, Egyptian brown fair 58, good 5 do. good 6 —t., Peru rough good fair do. fine 6 ⁄, do. moder. rough fair 5 do. do. good 6, do. smooth fai M. G. Broach good 3 ¾, do. fine 4 /1s,
311 ⁄¼16, do. fine 3 ½, Domra good 3¹5/⁄16, Seinde good fair 2 2/16, do. g do. fine 33/18
Bradford, 19. März. (W. stetig. Garne für den Export ruhig. Faney. Garne
Paris, 19. März. (W. T. B.) ( Schluß.)
„
2 B
ruhig, 88 % loco 31 ¾ à 32 1 Vei 100 kg, pr. März 33 ½, pr. April 33 8 tober⸗Januar 32.
Amsterdam, 19. März. (W. ordinary 51. — Bancazinn 37.
Konstantinopel, 20. März. (W. T. B.) Die Einnahmen der Türkischen Tabackregie⸗Gesel schaft in Konstantinopel betrugen im Monat Februar 896 90 000 Piaster gegen 17 200 000 Piaster in der gleichen Periode des Vorjahres.
New⸗YVork, 19. März. (W. B.) Die New⸗York⸗ Zentralbahn erklärte 1 % Dividende.
Verdingungen im Auslande
Niederlande.
1. April, 11 Uhr im Ministerium für Waterstaat, Handel und Nyverheid im Haag: Lieferung von 2000 cbm Ballaststeinen für Reichsflusbauten in der Maas (Theilstrecke Mvok- Loevestein). Schäͤtzung 8000 Fl Bedingungsheft Nr. 49 vom 18. März d. J. ab zur Einsicht im Ministerium und bei den Provinzial⸗Verwaltungen und bei Frankv⸗Anfragen gegen Bezahlung der daselbst vermerkten Kosten erhältlich bei Gebr. van Gleef, Spul 28a, im Haag. Nähere Aufschlüsse ertheilt der Chef⸗Ingenieur für Flußbauten im Hauu⸗ Fluweelen Burgwal 16 b, und der Ingenieur des 9. Flußbau⸗ Arrondissements ü »Hertogenbosch. Am X. März J. Anweisung
an Ort und Stelle.