1896 / 70 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 20 Mar 1896 18:00:01 GMT) scan diff

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vom 24. April 1878 bestimmt und das ist eine unabweisliche, bindende Vorschrift für die Justizverwaltung —, daß der zum Gerichts⸗Assessor Ernannte einem Amts⸗ gericht zur Beschäftigung überwiesen werden muß. Wer also die Prüfung bestanden hat und auf Grund dessen zum Assessor ernannt ist, ist Richter, muß richterlich beschäftigt werden, steht unter richterlichem Disciplinargesetz und kann nicht anders entfernt werden, als nach den Vorschriften des richterlichen Disciplinargesetzes. Wenn daher die Staatsregierung unter denjenigen, die die große Prüfung bestanden haben, eine Auswahl treffen will mit Rücksicht auf ihren Bedarf, so muß sie einsetzen vor der Ernennung zum Gerichts⸗Assessor. Sie würde dann genöthigt sein, denjenigen ie die Prüfung bestanden haben, einen Befähigungsnachweis in die zu geben, ihnen aber das Patent als Assessor verzuenthalten, u ie Folge würde sein, ß die Herren nach wie vor als Referendare herumgehen, daß sie Disciplinarvorschriften für Referendarien ständen, und es überhaupt zu einer amtlichen Selbständigkeit garnicht brächten. Eine solche Nothwendigkeit wird einmal eintreten, wenn die gegen⸗ wärtigen Verhältnisse fortdauern, und ich sehe es als ganz unabweislich an, daß einmal, wenn die Verhältnisse, wie mit Sicherheit zu sich noch weiter verschlimmern, ein Justiz⸗Minister, sei genöthigt sein wird, von dieser Befugniß, diejenigen zu Assessoren zu ernennen, die er lt, Gebrauch zu machen. Ich würde schon jetzt en, denjenigen, die in den Justiz⸗ gleich amtlich eröffnen zu lasse 8 di ung zu ereitungsdienst ihnen keinen Anspruch gewähre auf spätere ennung zum Gerichts⸗Assessor auf Grund d . . Ernennung 1 Erlangung hätten Sie denselben vorliegenden En Ja, meine Herren es leugnen, daß es eine außer⸗ ordentliche Beruhigu für unsere Familien, für die Eltern wie ie Söhne, in einem Ress er Staa

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fassung, die ich für ein Vorurtheil halten möchte, mit der Auffassung, daß in gewissen Kreisen eigentlich nur der Staatsdienst eine ange⸗ messene Versorgung sei, daß es nicht dem Ansehen, der Ehre der Familie entspreche, im Erwerbsleben, im Kaufmannsstand, im technischen Fach seine Zukunft zu suchen, und das führt eben zu dieser Ueberfüllung in den akademischen Fächern. Und, meine Herren, wie geht es wiederum bei denjenigen Herren, die nun dahin kommen: studiert muß werden, etwas Anderes zu ergreifen wenn sie nicht Offiziere werden wollen —, ist unter unserer Würde, das können wir nicht!? Dann fragen sie sich erst: hast du Beruf zum Theologen? wird gewöhnlich verneint (Heiterkeit); hast du die besonderen Qualitäten zum Mediziner? wird auch vielfach verneint, obgleich ja auch da die Ueberfüllung eine sroße ist; hast du die Ausdauer, Hingebung und Geduld, die Aufgaben des höheren Lehrfachs zu erfüllen? es fehlt ja nicht an Kandidaten, aber auch hier ist die Zahl derjenigen, die das verschmähen, eine außergewöhnlich große. Wenn nun alles das versagt, dann heißt es: gut, dann werden wir Juristen! und dadurch be⸗ kommen wir diese große Zahl von Studierenden der Rechtswissen⸗ schaft. (Sehr richtig! rechts.) Meine Herren, ich wiederhole: das ist eine ernste Kalamität, und kann ei Staate nicht zugemuthet werden, für alle diejenigen die in dem Justizdienst eine spätere sichere Versorgung zu schen, die Eigenschaft einer Versorgungsanstalt auf sich zu iß, daß eine solche Auffassung in den weitesten isen schmerzlich berühren wird; aber ich glaube, es ist besser, recht⸗ die Hand hineinzulegen in diese Wunde unseres Staatslebens, leistern und sich selbst darüber im Unklaren zu

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meine Herren, das alles führt dahin: wir müssen ein⸗ schwenken und das hat zu den Vorschlägen geführt, die die Staats⸗ regierung in dem vorliegenden Entwurf Ihnen gemacht hat, die also⸗ wie Sie wissen, dahin gehen, daß, wenn jemand sein Eramen be⸗ nden hat, die Zentral⸗Justizverwaltung zunächst fragen soll: ist darf gedeckt, wie viel haben wir noch nöthig? und daß Itrifft nach Maßgabe ihres Bedarfs unter denjenigen, ewissenhaften Ueberzeugung den Anforderungen des

meisten entsprechen.

Nun, meine Herren, bin ich beinahe erdrückt in den letzten Tagen von den Aeußerungen der Presse, namentlich der weiter links stehenden sse über ei Unterfangen. Ein unerhörter Angriff

der Justiz wird an erster Stelle darin Sie, meine Herren, trifft es denn die Unabhängigkeit der Justiz, wenn Vor⸗ ß nur die Besten und Tüchtigsten in ineinkommen; hat eine solche Beschränkung, chter unmittelbar nicht faßt, hat sie irgend währleisteten Freiheit und Unabhängigkeit des 2 Ist es ein Angriff auf die Un⸗ wenn die Staatsregi sich ihrer Ver⸗ wußt wird und dahin sucht, daß der ie besten und zuver ugeführt werden? ist damit der eine Garantie ie Auswahl en 1 einseitigem en Ermessen, nach äuß itärischen Eigenschaften und s r richtig! links.) Meine Herren, ich babe das a und mich dabei seh f gen Verhandlungen eri Damals wurde es dem Examen eine Ein⸗ ß n beschränkt und dem Justiz⸗Min freis ingerã sse, wenn wir nicht

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in ganz ungesunde Verhältnisse hineing en . Meine Herren, der Vorschlag sel ich recht erinnere, nur von seiten Herrr He n einen grundsätzlichen Widerspruch. g ,„mich gegen ein solches uen verwahren zu en, und ich habe gesagt, es sei für den ikbare Aufgabe, wenn ihm zugemuthet

ff ohne daß man ihm zugleich

sein sollen. Es würde

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und ich stehe auch heute

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aber ich habe mich weiter gefragt:

in anderes Mittel? hat irgend jemand Vorschläge gemacht, nektiven gegeben werden können? Ich habe seit Jahres⸗

in mir selbst

Sie solche Grundsätze eiteres mit jeder Garanti end möglich ist und es si

azu gestellt? Es sind mir jetzt ir im vorigen Jahre zurück⸗ Da hat die „Kölnische

als von dem Dienstalterszulagen⸗

anz unverantwortlich sei, daß die jungen ezeit ihre besten Kräfte in ungenügender und ohne die Möglichkeit, einen Haus⸗

bestimmten Zeitpunkte ab Diäten zu gewähren, Verwaltungsdienstzweigen geschieht, liegt auf der ltung nimmt Assessoren nur nach Bedürfniß an, ihrer Aufwendungen genau bemessen. Zugleich Fingerzeig, wie allein abgeholfen werden kann:

mehr Afseessoren, als im höheren Justizdienste

können. Den übrigen Kandidaten, welche die

große Staatsprüfung bestehen, werde ein Befähigungszeugniß er⸗ theilt, auf Grund dessen sie die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

nachsuchen oder sich um andere Aemter im Staats⸗ und Komm

dienste bewerben können, für deren Bekleidung die Befähigung

Richterdienste Voraussetzung ist. Nicht oft genug kann daran

innert werden, daß der Richterdienst der einzige Zweig des gesam 8

Staatsdienstes ist, für den zur Zeit eine unbeschränkte Zulassun⸗

von Beamten besteht.“ 8 (Hört, hört! rechts.)

Meine Herren, das war die „Kölnische Zeitung“, die vielle nicht auf allen Seiten des Hauses besondere Autorität hat. Ich gehe daher über zu der Aeußerung eines anderen angesehenen Organs Presse, der „Kölnischen Volkszeitung“, ich glaube, jetzt des bedeutendsten Organs der Zentrumspartei, einer Zeitung, die nicht im V steht, daß es ihr an freiheitlicher Gesinnung fehle, die meines Wissens immer einen liberalen Standpunkt in politischer Beziehung z nommen hat. Die sagt in einem Artikel vom 13. Januar 1895 also vor jetzt etwas mehr als einem Jahre unter der Ueberschrit „Juristische Wünsche“ Folgendes. Ich habe nur einen Ausschnitt hier muß aber annehmen nach der äußeren Gestalt, daß es ein Redaktiong⸗ artikel, ein Leitartikel gewesen ist. Da werden verschiedene andere zum theil berechtigte Wünsche ausgesprochen; dann kommt der Artike dabin:

ist das chäftigte Assessorenthum und das lange Warten auf

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„Die größte Krankheit aber, an der unsere Justiz heute leider ig

Anstellung. Jedes Jahr kehren mit dem Erscheinen des Termin⸗ kalenders auch die Klagen über die Zunahme der Assessoren wieder Der letzte Kalender weist 1752 Assessoren auf bei einer Richterzahl von etwa 3500! Zu welchen Zuständen dies führt, zeigt ein Blia in den Kalender. Ungefähr 200 Assessoren sind bereits über 6 Jahre in dieser Stellung, 550 mehr als 4 Jahre. Abgesehen von der Rheinprovinz, in welcher augenblicklich die Grundbuch⸗Anlegung eine größere Anzahl außerordentlicher Hilfskräfte erfordert, sind natürlich die meisten unbesoldet und, was noch schlimmer ist, nicht in ausreichendem Maße beschäftigt.. . Hier muß entschieden Ab⸗ hilfe geschaffen werden. Da man aus Rücksicht auf die, welche sich der Rechtsanwaltschaft oder anderen Zweigen widmen wollen, die Zulassung zum Studium, zum Referendar⸗ oder Assessorexamen selbst nicht beschränken kann, so bleibt nur ein Weg übrig: die Justizverwaltung darf gerade wie die anderen Verwaltungen nich⸗ mehr Kräfte annehmen, als sie braucht.

(Hört! hört! rechts.)

Das glückliche Bestehen des Assessor⸗Eramens

wendig auch die Ernennung zum Assessor zur Folge haben.

(Hört! hört! rechts.)

Wie die Ausführung geschehen soll und wie man der Befürch

tung begegnen will, daß bei derselben andere Rücksichten als d. auf Tüchtigkeit und gute Führung entscheiden, darüber die eigneten Vorschläge zu machen, muß der Justizverwaltung üder⸗ lassen bleiben. 3

(Hört! hört! links.) Ich bitte noch weiter zu hören; vielleicht ird das „Hört! hört!“ zurückgenommen oder kommt von anderer

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Wir denken, daß man derselben in dieser Beziehung dos mindestens dasselbe Vertrauen schenken darf, wie den anderen Ve waltungen.

(Aha! rechts. Heiterkeit.) 8 3

Jedenfalls kann nur durch entschiedene Abwehr aller üder flüssigen Aspiranten geholfen werden und dem Richterstande d Tüchtigkeit bewahrt bleiben, deren er zur Ausübung und Verwe tung des wichtigsten aller staatlichen Hoheitsrechte, nämlich d Rechtsprechung, bedarf.“

Meine Herren, ich kann die maßgebenden Grundsätze nicht bef⸗ zum Ausdruck bringen, als es in diesem Artikel der „Kölnischen Volls⸗ zeitung“ geschehen ist; ich eigne mir diesen Satz vollständig an. (Brar⸗ rechts.)

Meine Herren, ich nehme für meine Person kein Vertrauen in Anspruch; ich werde, nach den Uebergangsbestimmungen des Gesess auch schwerlich in die Lage kommen, wenn der Entwurf zu stand kommt, von dem der Spitze der Justizverwaltung eingeräumte Ermessen Gebrauch zu machen; aber ich frage mich, bandes

sich hier überhaupt um ein Vertrauen zu Persone⸗ ind wir denn so weit gekommen, daß wir die Möglichkeit zuges fen, es werde jemals Seine Majestät einen Mann an die Srei izverwaltung stellen, der bei Ausübung einer solchen Befuget en anderen als den Grundsätzen der Gerechtigkeit und Billigk mmen läßt? (Lebhafter Beifall rechts.) Meine Herren, eine sol Auffassung ist von meinem Standpunkt aus unmöglich. Und was . nicht für Personen verlange, das verlange ich für die Institution,; das Justiz⸗Ministerium als solches. Das eine kann ich Ihnen s29. der Parteigeist hat im Justiz⸗Ministerium keine Stätte nicht * und, wie ich vertraue, niemals! (Lebhaftes Bravo.) 2 Fritzen⸗Borken (Zentr.): Wenn ich auch nicht hoffen 2*½ daß das Vertrauen in die Justizverwaltung erschüttert werde, doch schon einmal, in der Konfliktszeit, nicht das Vertrauen vorhande gewesen, wie man wünschen konnte. Die Vorschläge über das Lner⸗ alterszulagen⸗System sind annehmbar, im einzelnen müssen in einer Kommission geprüft werden; ich schlage eine solche von 21 gliedern vor. Aber mit dem § 8 ist uns das Gesetz unanner auch diesem Minister gegenüber, zu dem wir Vertrauen haben; er ist auf die Berichte der Unterbehörden angewiesen. Der § 8 8 mit dem Gesetz in keinem organischen Zusammenhang, er is n ohne denselben durchzuführen. Die Gesetze bleiben, die Per wechseln; wir wissen nicht, wie das Gesetz einmal ausgee werden wird. Kein Richter wird für das Linsengericht Dienstalterszulagen diesen Paragraphen annehmen. Das Afsessoren zehn Jahre bis zur Anstellung warten müssen, zr Uebelstand hat immer bestanden, sogar noch in schlimmerer sean Als ich 1865 das Staatsexamen machte, mußte ich auch zebr Zertf bis zur Anstellung warten. Nach diesem Gesetz werden zescee Assessoren in die Rechtsanwaltschaft strömen, und diese Afefs zweiter Klasse werden den Rechtsanwaltstand herunterdrücker. anderen Verwaltungen werden diese Assessoren garnicht gencan werden, sie werden daher das Gelehrtenproletariat vermesrer. Presse übergehen und ihre eigene Unzufriedenheit in das Volk e68 Der Willkür der Verwaltung wäre Thür und Thor geoffns Referendar, dessen Vater dem „staatsgefährlichen Bund der Landwae angehört, würde nicht genommen werden. Der richterlich⸗ wird sich ganz nach seiner vorgesetzten Behörde richten u Unabhängigkeit, sein höchstes Gut, verlieren, und damit Vertrauen in die Justizpflege erschüttert werden. Lehnen

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(Schluß in der Zweiten Beilage.

Zweite Beilage

zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

N*ℳ) 70.

——— (Schluß aus der Ersten Beilage.)

Schettler (kons.): Wir sind bereit, an dem Zustande⸗ kommen des Gesetzes mitzuwirken, und beantragen die Ueberweisung eine Kommission von 21 Mitgliedern. Der § 8 hat keine poli⸗ sche, sondern nur eine staatsrechtliche Bedeutung dahin, daß er das nic⸗ Richterstandes nach den preußischen Ueberlieferungen hoch e der Anwärter für den höheren Justizdienst läßt sich beseitigen. Die Justiz ist jetzt eine Ablagerungsstelle für

die sonstwo kein Unterkommen finden. Die Presse

st dagegen auf den Artikel 4 der Verfassung hin; dieser giebt aber

Recht, sondern nur eine Anwartschaft auf Anstellung. Der Ent⸗ wurf will nur die moralischen und sittlichen Eigenschaften, die Ge⸗ diegenheit des Charakters für die Anstellung maßgebend sein lassen. se maßleses Protektionswesen, das man ferner befürchtet, ist in Iden heutigen Verhältnissen garnicht mehr möglich. Der „Minister wird immer mit unparteiischem, wachsamem Auge er wachen, daß nach allen Seiten Gerechtigkeit geübt wird. Um vanzen Agitation die Spitze abzubrechen, könnte man die Auswahl Personen in ein früheres Stadium verlegen. Das Ansehen des erstandes ist im Sinken begriffen. Die Kritik wagt sich immer an die richterlichen Erkenntnisse heran, weil der Richter nicht für eine unparteiische Autorität gilt. Das schroffe Verhalten vieler Richter 8 in denen, die vom Gericht kommen, das Gefühl rück, daß das Richteramt nicht in richtigen Händen sei. Die nöthigen Fharaktereigenschaften werden nicht durch die wissenschaftliche Befähigung worben, eine gütige Fee⸗ legt sie dem Menschen in die Wiege, sie nerden durch Abstammung und Erziehung erworben. Wenn Sie die Vorlage ohne Voreingenommenheit und mit Wohlwollen prüfen, hoffe 2 wird etwas Gedeihliches zu stande kommen.

Abg. Beleites (nl.): Ich setze der Erfahrung des Vorredners mweine Erfabrung entgegen; der Richterstand hat sich auf der Höhe chalten, die zur Rechtsprechung erforderlich ist. Ueber den Gesetz⸗ ertwurf felbst freue ich mich, weil das jetzige Gehaltssystem nicht vhr aufrecht zu erhalten ist. Gleichaltrige Richter haben jetzt iens Das Dienstalterszulagen⸗System ist die

Die Ziele des § S erkennen wir als richtig an, Gerichts⸗Assessoren immer mehr wächst, aber der

eg zu diesem Ziel ist nicht gangbar und bringt Nach⸗

ist eine nicht zu rechtfertigende Härte, jemandem,

r erreicht und alle Examina gemacht hat, zu

esmüh ist vergebens gewesen. Aber auch

3 von, sind die Gründe für § 8 nicht stich⸗

Die Lebenserfahrung ist vielleicht gerade bei denen größer,

sch aus niedrigem Stande beraufgearbeitet haben. Die

zstellung kann nicht maßgebend sein. Die maßgebenden Stellen

kein Urtheil über die Personen, sie sind bei der Auswahl der Hauf die Berichte der unteren Organe angewiesen. Ein ebelstand wird sich herausstellen, daß nämlich der junge r, dessen Lebensstellung von dem Gutachten der Vorgesetzten abhängt, sich in seinen ganzen Anschauungen und seinem Verhalten nach seinen Vorgesetzten richten wird, und zur Charaktererziehung kann das richt dienen. Aber Charaktere brauchen wir. Ein anderer Uebel⸗ sond wird der Strom der nicht zugelassenen Assessoren zur Rechts⸗ waltschaft sein. Der Rechtsanwalt soll eine Vertrauensperson sein; bierdurch wird ihm aber ein Makel aufgedrückt. Der § 8 ist für uns mmannehmbar, sonst sind wir bereit, in einer Kommission von 21 Mit⸗ liedern an dem Zustandekommen des Gesetzes mitzuarbeiten.

Abg. Krause⸗Waldenburg (fr. kons.); Der Erfolg der richter⸗

licen Thätigkeit hängt nicht nur von dem Ansehen des Richters als

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zurist, fondern auch als Mensch ab. Wir sind mit der Einführung Dienstaltersstufen vollständig einverstanden und nehmen auch die chende Schädigung einzelner Richter dafür gern in Kauf.

11§ 8 betrifft, so erkennt die Presse, auch die gegnerische, die

iner Beschränkung der Assessoren an; ein anderer Vor⸗

zu ist aber nicht gemacht worden. Wir stimmen dem § 8

der Erhaltung des Ansehens des Richterstandes zu. Ein dadurch die Unabhängigkeit des Richterstandes gefährdet ssich ein Streberthum herausbilden werde, ist nicht er⸗ nacht. Wonach soll der junge Mann denn streben, als nach einem sttlichen, fleißigen Lebenswandel, um ein tüchtiger Mensch und Beamter zu werden? Nur dadurch erringt er das Wohlwollen seiner Jorgefetzten, und das ist doch in der Ordnung. Ein Streber⸗ tum ist cher unter dem jetzigen System möglich. Zu dem Justiz⸗ Minister, nicht nur dem jetzigen, sondern jedem den der Träger der Krone auf diesen wichtigen Posten stellt, haben wir das Vertrauen, daß er diese Befugniß des § 8 nicht nach Parteipolitik, sondern nach

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Recht und Pflicht ausüben wird. Man sagt, die Justiz werde den bberen Zehntausend vorbehalten. Ja, gewisse pekuntäre Mittel sind shon jatzt für die Beamtencarrisre unerläßlich. Eine Degradierung des Unwaltstandes halten auch wir nicht für unmöglich, und wir bitten tringend die Regierung, nach Mitteln zu suchen, wodurch diesem Uebel⸗ fand vorgebeugt werden könnte. Die Auswahl der zum Richteramte zulassenden Assessoren ist sehr schwierig, aber bestimmte Direktiven lassen sich dafür nicht geben. Wir bitten bei dieser Gelegenheit den Mimister, mit seinen Kommissaren öfter ins Land hinauszukommen, m sich von der Handhabung der Justiz aus eigener Wahrnehmung rüberzeugen, damit das Ministerium in dieser Beziehung nicht nur auf die Berichte der unteren Behörden an ewiesen ist. Wir begrüßen die Vorlage mit großer Freude und hoffen ein Werk zu stande zu e uns einen Richterstand erhält, der seines alten Rufes vürdig ist.

Abg. Munckel (fr. Volksp.): Der Finanz⸗Minister muß noch mehr Mittel für die Justizpflege bewilligen, wie ich schon bei der Etatsberathung fagte. Wenn der Minister und seine Geheimräthe die eben vewürschten Inspektionsreisen machen, sollten sie aber nur nkognito kommen. Daß der erste Redner, der Abg. Fritzen, den d8 weit von sich gewiesen hat, hat mich sehr gefreut. Was soll der § 8 nützen? Ich höre: nichts, denn der Minister habe schon jeßt dieselbe Befugniß. Das ist nicht richtig, mit dem bestandenen Framen erwerbe ich das Recht auf Anstellung. Das Recht auf Diäten erwirbt der Assessor damit aber nicht, und mit Hilfe der Diäten kann der Minister ja eine Unterscheidung treffen. Der § s soll ihm die Auswahl möglichst bequem machen, wir werden drei Klassen bekommen wie beim Dreiklassenwahltecht; Regierungs⸗Assessoren, Gerichts⸗Afsessoren und einfache Assessoren. Nach welchen Grundsätzen oll die Auswahl getroffen werden? Man sucht nach unabhängigen Charakteren! Ich fürchte, man wird jene Unabhängigkeit züchten, die der Abg. Bamberger einmal als die völlige Unabhängigkeit von der eigenen Ueberzeugung bezeichnete. Das Wohlwollen eines Anderen ant man, wenn man ihm schmeichelt. (Oho! rechts.) Sind Sie 88 Schmeicheleien erhaben? Die Streber werden sich das Wohlwollen der Vorgesetzten zu erringen suchen. Sie (rechts) haben Vertrauen 8 allen Justiz⸗Ministern, auch den noch ungeborenen. Haben enn in der Vergangenheit alle Justiz⸗Minister Vertrauen gehabt? 1ach muß man doch die Zukunft beurtheilen, Man. verlangt ce Personen, der Takt spielt auch beim Reserve⸗Lieutenant er beßbloße Rolle. Soll der taktvolle Referendar sich schießen, wenn er beleidigt ist? Das Gesetz verbietet es ihm. (Unruhe rechts.) Ich

Ihre Furchtlosigkeit und Schneidigkeit an wo sie hingehört. Justiz⸗Minister wird sich die besten Elemente aus⸗ der Rechtsanwalt wird künftig als minderwerthig, an⸗ werden. Der Anwaltstand wird degradiert. Der Minister

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Berlin, Freitag, den 20. März

1896.

nannte ihn ein freies Gewerbe, nun, den Hausierschein und die Ge⸗ werbesteuer haben wir, Gott sei Dank, noch nicht. Der An⸗ waltstand wird überfüllt werden, mit der steigenden Zahl nimmt die Einnahme ab, und der äußere Glanz ist doch nach der An⸗ sicht der Herren drüben (rechts) auch für die Beurtheilung der Person, sogar eines Richters maßgebend. Das Ansehen des Richters hängt nicht von seinen äußeren Titeln ab, sondern von der Gerechtig⸗ keit, die er übt ohne Ansehen der Person. Es ist nicht richtig, daß wir eine große Anzahl Assessoren nicht brauchen; es fehlen viele Richterstellen, aber für diese Kulturaufgaben haben wir leider kein Geld. Man kann eine größere Befähigung beanspruchen, aber auf diesem Wege vernichten wir die Unabhängigkeit. Wir wollen alle dasselbe Ziel, hoffentlich findet sich in der Kommission ein Weg dazu. Abg. Freiherr von Richthofen (kons.): Auf alle diese Aus⸗ führungen über den Reserve⸗Lieutenant ꝛc. sind wir schon durch die „Vossische Zeitung“ vorbereitet worden und darauf gefaßt gewesen. Die Opposition gegen die Vorlage, die man ebenso machen wollte, wie seiner Zeit diejenige gegen das Volksschulgesetz, kommt mir nur wie ein Sturm im Glase Wasser vor. Es handelt sich nicht nur um eine Beseitigung der Ueberfüllung des Richterstandes, sondern darum, daß Elemente in den Richterstand gedrungen sind, die nicht hineingehören. Mein Freund Schettler hat nicht bestimmte Berufs⸗ kreise ausschließen wollen, aber Herr von Schalscha hat einmal mit Recht gesagt, daß Richter nicht ein Mann sein könne, dessen Vater und Großvater gewuchert haben. Eine Auswahl unter den Affessoren ist also nöthig, zweifelbhaft kann nur der Zeitpunkt sein, wo wir die Auswahl treffen. Vielleicht läßt sich schon beim Referendar ein richtiges Urtheil bilden. In der Kommission werden wir uns schon über den richtigen Weg verständigen. Mit der Zeit werden sich die ungeeigneten Elemente schon selbst von dieser Karriére zurückziehen. Abg. Dr. Krause⸗Königsberg (nl.): Der § 8, der mit der Gehaltsregelung in gar keinem Zusammenhang steht, ist für uns unannehmbar. Mit der Regelung der Gehaltsfrage sind wir einver⸗ standen. Eine Ueberfüllung mit Assessoren ist allerdings vorhanden, aber nicht so sehr bedenklich; der Assessor thut auch seine Pflicht, wenn er erst nach zehn Jahren angestellt wird. Aber die, welche mit etäuschten Hoffnungen entlassen werden, werden die Führer der staatsfeindlichen Partei werden. Daß eine Verschlechterung des Richter⸗ standes eingetreten sei, kann ich nicht anerkennen. Das ist eine all⸗ vas. Redensart, wo sind denn die Richter, die es an Unabhängig⸗ eit fehlen lassen? Ungeeignete Assessoren kann der Minister schon jetzt beseitigen, indem er ihnen keine Diäten gewährt. Der gewissen⸗ hafteste und objektivste Minister kann uns nicht die Garantie gewähren, daß die Befugniß des § 8 nicht einmal mißbräuchlich ge⸗ Handhabt werden könnte. Der Anwaltstand steht dem Richterstand vollständig gleich, hat aber für das praktische Rechtsleben noch eine größere Bedeutung, da der Anwalt außerhalb der Prozesse in zahl⸗ reichen Fällen Berather des Publikums ist. Wenn aber der § 8 Gesetz wird, muß man sein Haupt vor dem Anwaltstand verhüllen, denn dann wird das minderwerthige Element in ihn eindringen. Keine andere Verwaltung hat dieses Recht, Beamte auszuschließen, das die Justizverwaltung hier für sich in Anspruch nimmt.

Abg. Dr. Klasing (kons.) hofft, daß doch eine Verständigung über die Vorlage möglich sein werde, die gar keine grundstürzende Neuerung enthalte, denn die Ernennung der Referendare und Assessoren sei eine Prärogative der Krone, an der nichts geändert werden dürfe, wenn auch die Vorlage abgelehnt werde. Im Gegentheil müsse dann, damit die Prärogative der Krone nicht in Frage gestellt werden könne, die Justizverwaltung auf dem Wege der Verwaltung das thun, was die Vorlage gesetzlich bestimmen wolle. Er stehe der Vor⸗ lage nicht mit Enthusiasmus, aber mit Wohlwollen gegenüber. Die Einwirkung auf den Anwaltstand sei allerdings auch 55 bedenklich. In ruhiger, sachlicher Ueberlegung in der Kommission werde hoffentlich die richtige Fassung für den § 8 gefunden werden.

Abg. Dr. Mizerski (Pole) ist mit der Regelung der Gehalts⸗ frage durch die Einführung der Dienstaltersstufen einverstanden, spricht sich aber mit Entschiedenheit gegen den § 8 aus.

Abg. Dr. Eckels (nl) hebt nach seiner eigenen Kenntniß die Unabhängigkeit des hannoverschen Richterstandes hervor, wovon er sich ein Bild für den Richterstand überhaupt machen köͤnne. Er er⸗ kenne an, daß Uebelstände vorhanden seien, aber der Richterstand dürfe nicht nur den hochgestellten Familien vorbehalten bleiben, er müsse sich vielmehr aus allen Kreisen zusammensetzen. Ganz unglücklich sei die Unterscheidung zwischen Gerichts⸗Assessoren und gewöhnlichen Assessoren. Man solle einfach die Gerichts⸗Assessoren, die man nicht haben wolle, wegen Mangels an Bedarf nicht anstellen. Die Aus⸗ wahl könnte man vielleicht den Examinations⸗Kommissionen überlassen; damit würde dem Minister eine schwere Verantwortung abgenommen.

Justiz⸗Minister Schönstedt:

Meine Herren! Es ist mir mitgetheilt worden, daß im Hause allgemein die Neigung besteht, die Diskussion nicht fortzusetzen und sie namentlich nicht auf den morgenden Tag zu verlängern. Da ich einen solchen Wunsch durchaus theile, werde ich mich bemühen, in den paar Worten, die ich Ihnen noch zu sagen habe, Ihnen absolut nichts Neues zu sagen, (Heiterkeit) was zu neuen Besprechungen Anlaß geben könnte.

Ich habe heute wieder die Erfahrung einmal bestätigt gesehen, die ich oft schon im Leben gemacht habe, daß eine Sache ein ganz anderes Gesicht bekommt, je nachdem man nun in einer Privatunterhaltung darüber spricht, oder je nachdem sie der parlamentarischen Berathung unterworfen wird. Ich habe die heute vorliegende Frage seit Jahren mit zahlreichen Berufsgenossen und mit zahlreichen Herren aus anderen Kreisen besprochen und auf die eingehendste Weise besprochen, und ich bin eigentlich nirgendvo, weder im Richterstande, noch im Anwalts⸗ stande, jemandem begegnet, der nicht ohne weiteres zugegeben hätte: es liegen hier Uebelstände vor, denen Abhilfe geschafft werden muß, es muß etwas geschehen. Heute hier im Parlament heißt es:

Die Dinge ließen sich noch ganz gut ertragen, und da möchte ich bei⸗ nahe glauben, daß manche von den Herren, die die Zustände für er⸗ träglich erklären, wenn man sie unter vier Augen mal ganz freund⸗ schaftlich früge, sich doch zu einer ganz anderen Meinung bekehren lassen würden. (Sehr richtig! und Heiterkeit; vereinzelter Widerspruch.) Meine Herren, ich habe gesagt, daß die Re⸗ gierung diese Vorlage, wie sie sie eingebracht hat, nicht als eine der Verbesserung nicht fähige betrachtet; ich habe gesagt, daß ich immer die Hoffnung gehabt habe, es würden gute an⸗ nehmbare Vorschläge entgegengebracht werden, um etwas allgemein Befriedigendes zu erreichen.

Nun schließt die heutige Diskussion insoweit für mich in einer erfreulichen Weise ab, als wenigstens Herr Abg. Eckels einen positiven Vorschlag gemacht hat, über den sich reden läßt, und der namentlich den vielfach angefochtenen Punkt beseitigen würde, daß die Vorlage eine zweite Klasse von Assessoren schafft. Ja, meine Herren, ich habe von

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vornherein zugegeben, daß dieser Punkt vielfachen Anfechtungen begegnen kann. Die Sache ist ja so, wie sie geordnet ist, nicht wünschenswerth; wenn ein anderer Weg gefunden würde und wir haben selbst einen solchen auch in letzter Stunde noch in Erwägung gezogen, nachdem aber die Vorlage schon eingebracht war —, wenn also der Staatsregierung die Möglichkeit gegeben würde, eine Be⸗ schäftigung der ernannten Gerichts⸗Assessoren im Justizdienst abzu⸗ lehnen, so würde ein weesentlicher Theil der Zwecke erreicht werden, deren Einführung angestrebt ist. Selbst⸗ verständlich hätten wir auch garnichts dagegen, daß diese Herren, die die Justizverwaltung für sich nicht brauchen kann, und die infolgedessen dann auch vielleicht ihrerseits ihre Kräfte der Justizverwaltung nicht weiter widmen wollen, den Titel „Gerichts⸗Assessor a. D.“ mit in ihr Privatleben hinübernehmen und sich dadurch die Wege öffnen zu ihrem weiteren Fortkommen. (Zuruf.) Es ist wohl nicht ganz umgekehrt, Herr Abgeordneter!

Ich will es unterlassen, auch mit Rücksicht auf die vorgerückte Zeit und auf die Dispositionen dieses hohen Hauses hier noch ein⸗ mal zu versuchen, den für die Vorlage untrennbaren Zusammenhang zwischen der Einführung der Dienstaltersstufen und dem § 8 dar⸗ zulegen, das mag der Kommission vorbehalten bleiben. Acceptieren will ich den Wunsch, der ausgesprochen ist auch von jener Seite (links), daß die Vorlage nicht als eine politische, sondern als eine rein geschäftliche allseitig aufgefaßt werde. Entgegentreten will ich nur noch ganz kurz der Auffassung, obgleich sie durch den Herrn Abg. Krause, glaube ich, schon hinreichend widerlegt ist, daß diese Vorlage geeignet wäre, in unserem jungen Juristennachwuchs Streber zu er⸗ ziehen. Meine Herren, ich glaube, wer eine längere Erfahrung in unserem Justizdienst gemacht hat, wird das Eine zugeben: Streber sind da überhaupt kaum vertreten, die giebt es überhaupt nicht; jeden⸗ falls unter den Richtern, die wir haben, und unter den Staats⸗ anwalten giebt es keine, die sich dazu hergeben würden, Streber zu erziehen, und meine Erfahrungen stimmen vollständig mit dem⸗ jenigen überein, was der Herr Abg. Krause gesagt hat. Wenn jemand im Justizdienst versucht, etwa durch das, was man Streben im ge⸗ wöhnlichen Sinne nennt, Liebedienerei zu treiben, und wenn er hofft, dadurch sich eine günstigere Stellung in seiner Zukunft zu schaffen, dann, glaube ich, macht er nirgend schlechtere Geschäfte als bei der Justiz. Ich glaube, daß das so bleiben wird, sodaß die Gefahr nicht so groß ist, vie sie hier geschildert wird.

Damit, meine Herren, könnte ich schließen, wenn nicht eine Be⸗ merkung des Herrn Justiz⸗Raths Munckel mich zu der Erklärung nöthigte, daß ich selbstverständlich dem Rechtsanwaltstand nicht habe zu nahe treten wollen, wenn ich davon gesprochen habe, daß derselbe heute ein freies Gewerbe sei. Meine Herren, ich habe eine viel zu hohe Achtung vor der Ehrenhaftigkeit des Gewerbestandes, als daß ich glauben könnte, es könne in solcher Bezeichnung eine Zurücksetzung liegen. Wenn der Herr Abg. Munckel meinte, daß ich den Anwalts beruf lieber als eine freie Kunst hätte bezeichnen sollen, so glaube ich, das würde noch weniger Anklang finden und mit größerem Recht von der Rechtsanwaltschaft zurückgewiesen werden können, als die von mir gewählte Bezeichnung. (Heiterkeit und Bravo!)

Darauf wird die Debatte geschlossen und die Vorlage an eine Kommission von 21 Mit liedern überwiesen.

Schluß 3 ½ Uhr. Nächste Sitzung Freitag 12 Uhr. Kleinere Vorlagen; Antrag Wallbrecht (Sicherung der Bau handwerker); Antrag von Mendel⸗Steinfels (Abwässerungs verhältnisse von Leipzig).

Handel und Gewerbe.

London, 19. März. (W. T. B.) Nach einer Meldung des „R. B.“ aus Perth (West⸗Australien) vom 18. März, sollen in den Bergen von Darling, vierzig Meilen von Perth, reiche Goldfunde gemacht worden sein.

Zürich, 19. März. (W. T. B.) Die Betriebs⸗Einnahmen der Schweizerischen Nordostbahn betrugen im Februar 1896 für den Hr oreaberreca 538 000 (im Februar 1895 435 469) Fr., für den Güterverkehr 967 000 (im Februar 1895 819 371) Fr., verschiedene Einnahmen im Februar 1896 77 508 (im Februar 1895 72 780) Fr. Gesammteinnahme im Februar 1896 1 582 508 (im

ebruar 1895 1 327 620) Fr. Die Betriebs⸗Ausgaben betrugen im ebruar 1896 939 726 (im Februar 1895 917 430) Fr. Demnach Ueberschuß im Februar 1896 642 782 (im Februar 1895 410 190) Fr.

New⸗York, 19. März. (W. T. B.) Die Börse eröffnete träge, und verblieb auch im weiteren Verlauf in träger Haltung. Der Umsatz in Aktien betrug 165 000 Stück.

Weizen eröffnete in schwacher Haltung mit niedrigen Kursen. In erster Linie waren es die bedeutenden Ankünfte, die einen Druck ausübten; aber auch im weiteren Verlauf trat auf schwächere Kabel⸗ berichte und allgemeine Liquidation, sowie auf geringe Exportnachfrage ein weiterer Rückgang der Preise ein. Der Schluß blieb schwach. Mais einige Zeit nach Eröffnung steigend auf erwartete Abnahme der Ankünfte; später trat jedoch im Einklang mit dem Weizen eine Abschwächung ein.

Waarenbericht. Baumwolle⸗Preis in New⸗ York 8, do. do. in New⸗Orleans 7116, Petroleum Stand white in New⸗ York 7,50, do. do. in Philadelphia 7,45, do. rohes (in Cases) 8,40, do. Pipe line Certic. pr. April 140, Schmalz Western steam 5,50, do. Rohe & Brothers 5,80, Mais pr. März 37 ½, do. pr. Mai 8. do. pr. Juli 36 ⅛, Rother Winterweizen 80 ¾, Weizen pr. März 70 ⅞, do. pr. April 70 ¼, do. pr. Mai 69 ⅞, do. pr. Juli 69, Getreide⸗ fracht nach Liverpool 1 ¼, Kaffee fair Rio Nr. 7 18 do. Rio Nr. pr. April 12,95, do. do. pr. Juni 12,35, Mehl, Spring⸗Wheat clears 2,60, Zucker 3 ¾, Zinn 13,30, Kupfer 11,00. Nachbörse: Weizen c. niedriger.

8 1. .8 . 19. März. (W. T. B.) Weizen anfangs fallend infolge der enormen Ankünfte im Nordwesten und der schwächeren ausländischen Märkte, sowie auf SU dann führten zwar Berichte über Ernteschäden theilweise eine Erholung herbei, doch ging diese später wieder verloren. Der Schluß blieb schwach. M ais anfangs stetig, änderte sich auch im Verlauf nur wenig, da sich kein

besonderer Einfluß geltend machte. 1 AI

Weizen pr. März 60 ¾, do. pr. Mai 62⅛. M ais pr. März 28 ½. Schmalz pr. März 5,15, do. pr. Mai 5,27. Sp eck short clear 5,35. Pork pr. März 9,00. 8