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London, 23. März. (W. T. B.) Der Union⸗Dampfer „Goth“ ist am Sonnabend auf der Ausreise von Southampton abgegangen. 8
Rotterdam, 21. März. (W. T. B.) Niederländisch⸗ Amerikanische Dampfschiffahrts ⸗Gesellschaft. Der Dampfer „Schiedam“ ist heute Nachmittag von Amsterdam ab⸗
gegangen. Theater und Mufik.
Konzerte.
Im Königlichen Opernhause fand gestern der neunte Symphonie⸗Abend der Königlichen Kapelle unter Kapell⸗ meister Weingartners Leitung statt. Neben bereits bekannten Nummern, wie der Ouvertüre zur Oper „Der Kalif von Bagdad⸗ von Boieldieu, dem zierlichen „Rouet d'Omphale“ von Saint⸗Saöns, der „Freischütz“⸗Ouvertüre von Weber und der Symphonie Nr. 5 (Gmoll) von Beethoven, welche in der gewohnten präzisen und durch⸗ dachten Form zu Gehör gebracht wurden, enthielt das Programm als Novitäten „Die Wallfahrt nach Kevlaar“ (für eine Singstimme mit Orchester) und ein symphonisches aus der Oper „Malawika“, beide komponiert von dem Dirigenten. Von diesen gefiel die erstgenannte, welche unter Mitwirkung von Frau Marie Goetze ausgeführt wurde, am besten. Die mit kirch⸗ sichen Motiven durchsetzte, den Gesang begleitende und illustrierende Musik paßt sich dem schwermüthigen Charakter der Heine'schen Verse recht wohl an und weckt die vom Dichter beabsichtigte düstere Stimmung. Hingegen ist der gesangliche Theil des Werks von einer gewissen Monotonie nicht ganz freizusprechen, welche der innerlichen Belebung des Ausdrucks hindernd im Wege steht: eine Schwierigkeit, die selbst eine Künstlerin wie Frau Goetze nicht ganz zu überwinden vermochte. Immerhin rief aber herzlicher, wenn auch nicht einmüthiger Beifall die Sängerin und den Komponisten nach Schluß der Nummer vor die Rampe. Das symphonische Zwischenspiel aus „Malawika“ trägt hingegen kein so recht individuelles Gepräge und scheint, aus dem Zusammenhang des ganzen Werks gerissen, wenig für eine Aufführung im Konzertsaal geeignet. An dem ihm in der Oper zukommenden Platze dürfte es besser verstanden und günstiger beurtheilt werden, als es gestern geschah.
IZm Königlichen Opernhause wird morgen Mozart'’s Oper Die Hochzeit des Figaro“ unter Kapellmeister Dr. Muck's Leitung egeben. — Seine Majestät der Kaiser ließen nach der vorgestrigen Vorstellung von „La Traviata“ sämmtlichen Mitwirkenden den Aus⸗ druck Allerhöchstihrer Anerkennung und Zufriedenheit aussprechen. Fräulein Prevosti hatte die Ehre, am Schluß der Vorstellung in die Kaiserliche Loge befohlen und von beiden Kaiserlichen Majestäten in huldvollster Weise ausgezeichnet zu werden.
Im Königlichen Schauspielhause geht morgen Karl Niemann's Lustspiel „Wie die Alten sungen“ zum 68. Mal in Scene. Die Hökerin Hanne spielt Frau Schramm.
Die regelmäßige Folge der an jedem Mittwoch, Mittags von 12 bis 1 Uhr, in der Marienkirche stattfindenden Orgelvorträge des Musikdirektors Otto Dienel erfährt übermorgen eine einmalige Unterbrechung. Der nächste Orgelvortrag ist also am Mittwoch, den 1. April, Mittags 12 Uhr.
Aus Genua vom 22. März wird dem „W. T. B.“ berichtet: Das Musikkorps S. M. Yacht „Hohenzollern“ veranstaltete im Theater „Carlo felice“ ein Konzert zum Besten des italienischen Rothen Kreuzes. Das Theater war mit deutschen und italienischen Fahnen ausgeschmückt. Das Konzert wurde mit der italienischen und der deutschen Nationalhymne eröffnet, welche von den ng. Beifall zollenden Anwesenden stehend angehört wurden. Es folgte sodann ein ausgewähltes Programm, welches vollendet vor⸗ wurde. Jedes Stück wurde mit warmem Beifall ausgezeichnet,
esonders der „Sang an Aegir“. Die Behörden, viele Offiziere, die deutsche Kolonie und ein zahlreiches Publikum wohnten dem Konzert bei.
Die öffentliche Bekanntmachung der im Bereich des Bezirks⸗Kommandos III Berlin in diesem Frühjahr stattfindenden Kontrol⸗Versammlungen erfolgt am 29. März, 5. und 7. April d. J. an den Litfaßsäulen.
Die Deutsche Gesellschaft für volksthümliche Natur⸗ kunde veranstaltet morgen, Dienstag, Abends 8 Uhr, im Bürgersaale des Rathhauses wiederum einen öffentlichen Projektionsvortrag. 82 Privatdozent Dr. med. Th. Weyl wird über das Thema spre E „Wie erhalten wir unsere Schulkinder gesund?“
„Ein fliegend Blatt aus großer Zeit, zum Reichstags⸗ Jubelfest geweiht“ nennt Herr Julius Pohl, Domherr bei der ermländischen Kathedrale zu Frauenburg (Ostpreußen), ein von ihm verfaßtes Blatt zur Erinnerung an die Feier im Reichstag vom 21. März d. J. Dasselbe trägt auf der Vorderseite unter der Kaiserkrone die in sauberem, zweifarbigem Druck hergestellte Widmung, während die beiden anderen, den Fnbalt ausmachenden Seiten 18 Merkverse ent⸗ halten, welche in kurzen gereimten Zweizeilern auf die Haupterinnerungs⸗ tage des Jahres 1870/71 hinweisen und wohl dazu geeignet scheinen, sich dem Gedächtniß einzuprägen. Das Blatt ist im Verlage von F.
W. Cordier in Heiligenstadt (Eichsfeld) erschienen.
Wilhelmshaven, 22. März. Heute fand hier die feierliche Enthüllung des Denkmals für Kaiser Wilhelm I. statt, welches der Besitzer der hiesigen Gasanstalt, Kommerzien⸗Rath Oechelhäuser, gestiftet hat. Als Vertreter Seiner Majestät des Kaisers war Seine Königliche Hoheit der Prinz Friedrich Leo⸗ pold eingetroffen und als Vertreter Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs von Oldenburg der Flügel⸗Adjutant Rittmeister von Jordan erschienen. Vom Ober⸗Kommando der Marine waren Admiral von Knorr und Kavpitän⸗Lieutenant von Witzleben, vom Reichs⸗Marineamt Kapitän z. S. Fischel und Geheimer Admi⸗ ralitäts⸗Rath Klein anwesend. Nach Abnahme des Parademarsches der von dem zweiten See⸗Bataillon gestellten Ehren⸗Kompagnie wurde die Fahrt zur Kirche angetreten. Sobald der Gottesdienst beendet war, begann die Feier am Denkmal, welches auf dem Friedrich Wilhelms⸗Platz vor der Kirche errichtet ist. Nachdem die Front der Ehrenwache der zweiten Matrosen⸗Division abgeschritten war, nahm Seine Königliche Hoheit der Prinz Friedrich Leopold auf einem Sessel im Pavillon Platz. Der Stifter des Denkmals hielt hierauf eine Ansprache, in der er Seiner Königlichen Hoheit zunächst für sein Er⸗ scheinen dankte. Im Herzen der Angehörigen der Marine wie der Stadt lebe die verklärte Gestalt des Heldenkaisers fort. Seinen Ruhm an dieser Stelle zu preisen, überlasse er berufenerem Munde. Nicht seiner Person allein, auch der Erinnerung an seine Thaten, an seine Friedens⸗ werke und die Einigung des Reichs solle diese Stätte geweiht sein. Er bitte die Vertreter der Stadt, das Denkmal zu betrachten als eine stete Mahnung für künftige Geschlechter, treu zu Kaiser und Reich zu stehen. Redner schloß, sich zunächst an den Stationschef, Vize⸗Admiral Valois, dann an den Prinzen Friedrich Leopold wendend, mit folgenden Worten: „Eurer Excellenz übergebe ich gemäß Kaiserlicher Bestimmung das Denkmal der Marine zu eigen. Königliche Hoheit, ich bitte um den Befehl, das Denkmal zu enthüllen.“ Unter Choral⸗ musik und Glockengeläut und während die Truppen präsentierten und die Schiffe ibren Salut abfeuerten, siel die Hülle. Vize⸗ Admiral Valois ergriff sodann das Wort zu folgender An⸗ sprache: „99 Jahre sind verflossen, seit der Fürst geboren, dem es vergönnt gewesen, das Vaterland zu nie gehabter Größe und Einisgkeit zu bringen, dessen Denkmal mir durch einen patriotischen Bürger übergeben ist. Zum ersten Msle stehen wir am Fuße des Denkmals des Hochseligen Kaisers, nach dem 1869 der Kriegshafen getauft ist und unter dessen Regierung die Vollendung des großen Werks, das Aufblühen der Stadt und die erfolgreiche Werftthätigkeit stattgefunden haben. Erst unter seiner Herrschaft ist das hohe Ziel erreicht, daß Deutschland als einiges Reich inmitten der Völker
2
von uns haben die Zeiten miterlebt, in denen der Kaiser durch bei
Milde und Gerechtigkeit im Frieden, Festigkeit und Muth im Kret. sein Volk zu dieser Höhe geführt. Kein Abschnitt der Geschichte wige mit solcher Begeisterung studiert werden wie das Kapitel über in Regierung, die Kämpfe und Siege Wilbelm’s des Großen. Sch 8 werden sich die Jüngeren einen Begriff machen von der berzgewinnenden Milde und doch Ehrfurcht gebietenden Größe Wilhelm’s 1. So ste
das Denkmal hier an der Nordseeküste, von allen Monumenten . nächsten an den Salzfluthen des Meeres. Von Stürmen umbranft wird das Denkmal Jahrhunderte vorübergehen lassen; länger als Er, und Stein wird aber das Gedächtniß des großen Kaisers im 8 des Volks und der Weltgeschichte bestehen. Wie er vom Fels zum Meer geeint und stark uns am Ende seines Lebenz zurückgelassen, so möge er jetzt gnädig auf uns herabblicken! Am
es Denkmals erneuern wir dem Enkel, Kaiser Wilhelm II., unseren Treuschwur. Hurrah!“ Seine Königliche Hobeit der Prinz Friedrich Leopold dankte hierauf und nahm eine Besichtigung des Denkmal vor, Veteranen und Vereine der Stadt legten alsdann am Fuße da Denkmals Lorberkränze nieder. Später begab sich Prinz riedrich Leopold nach Besichtigung der Werft in das Offizierkasino zum Früh⸗ stück und setzte kurz nach 4 Uhr die Reise nach Oldenburg fort.
Osnabrück, 21. März. Durch zwei große Erdrutschungen wurden gestern Nachmittag, wie „W. T. B.“ meldet, am Hüggel in Hasbergen bei Osnabrück im Schacht „Hermine“ fünf Arbeiten verschüttet und sind bis jetzt noch nicht geborgen, trotzdem 40 Arbeiter ununterbrochen bei den Rettungsarbeiten thätig sind.
„Wien, 21. März. Heute Nachmittag wurden durch den Einstur; eines Tunnels bei den Bauten der Stadtbahn zwei Arbeiter getödtet, einer leicht verletzt. Der Einsturz erfolgte infolge der Ueber⸗ lastung des Tunnels mit Erde.
New⸗York, 22. März. Einer Depesche des „New⸗York Herald⸗ aus Laguayra zufolge ist das venezolanische Kriegsschiff „Mariscal Ayacuche“ bei Margarita infolge einer Er⸗. plosion verbrannt. Acht Mann fanden dabei ihren Tod.
Depeschen.
Wien, 23. März. (W. T. B.) Der österreichisch⸗ ungarische Botschafter in Konstantinopel Freiherr von Calice konferierte gestern mit den ungarischen Ministern über de türkischen Vorschläge zum Handelsvertrage bezüglic der von der Türkei beabsichtigten neuen Monopole. Konstantinopel, 23. März. (W. T. B.) Die Meldung von dem von Turkhan Pascha auf Kreta veröffent⸗ lichten Amnestie⸗Erlaß bestätigt sich. Die Amnestie erstreckt sich auf alle bis zur Ankunft Turkhan Paschas auf Kreta wegen politischer Vergehen und Verbrechen Bestraften. In Killis im Vilajet Aleppo fand ein blutiger Zusammenstoß zwischen Armeniern und Mohamedanern statt, wobei auf beiden Seiten mehrere Personen getödtet und verwundet wurden. Kairo, 23. März. (W. T. B.) Eine e yptische Kolonne besetzte am Freitag ohne Widerstand Akasche Man sendet Kriegsmaterial und Lebensmittel nach Akasche.
riegsmater und Le . Ein Fort wird so rasch wie möglich errichtet.
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)
Wetterbericht vom 23. März, 8 Uhr Morgens. Mozart. Text
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Komische Ovper in 4 Akten von Wolfgang Amadeus nach Beaumarchais, von Lorenzo D Heberse ung L.. “ In Scene gesetzt vom Ober⸗Regisseur Tetzlaff. Dirigent: E 1 See Elaer ehe eee h üb⸗ 8209 ¹s— Vorher; Ihre erste Liebee. Schauspielhaus. b e. sungen. Lusftspiel in 4 Aufäügen 8 Karl Niemann. In Scene gesetzt vom Ober isseur Max Grube. Anfang 1¾ Uhr. 8 erste Liebe. Mittwoch: Opernhaus. 77. Vorstellung. Lohen⸗ Liebe. rin. Romantische Oper in 3 Akten von Richard erane Wagner. Anfang 7 Schauspielhaus. 83. Vorstellung. Hadasa. Ein Märchen⸗Drama in 4 Aufzügen von Georg Engel. Julius S; 2 3 — . 1 Die zur Handlung gehörende Musik von Ferdinand zzar Hummel. Anfang 7 ½ Uhr.
der Dritte. Anfang 7 ½ Uhr.
Mittwoch: Nora. Liebelei. — Vorher: Der zer⸗ brochene Krug.
Berliner Theater. Dienstag: König Hein⸗ rich. Anfang 7 ½ Uhr. Mittwoch: Zum ersten Male: Der Meineid⸗ Brandon.
Donnerstag: König Heinrich.
Lessing⸗Theater. Dienstag: Die Erste. (Marie Pospischil als Gast.) Anfang 7 ¼ Uhr.
Mittwoch: Die Erste. (Marie Pospischil als posse in 3 Akten von Leon Treptow Kuplets von Gustav Görß. Musik von Gustav
Neues Theater.
Dienstag: Winterschlaf. D. von Max Dreyer.
2 S“ Wenzel Grabowsky. Anfan a. Mittwoch: Francillon.
Donnerstag:
82. Vorstellung.
Freitag: Winterschlaf. — Vo Uhr.
as Fritzsche. Dienstag:
Schiffbauerdamm 4a. /5.
Regie: Siegfried Jelenko. Novität!
Theater Unter den Linden.
Birkus Renz. Karlstraße. Dienstag, Anfanz rama in 3 Akten Abends präzise 7 ½ Uhr: Kolossaler Erfelg! gfried Lustige Blätter! Novität! Eigens Lustspiel in 1 Akt vom Direktor Franz Renz und dem GEroß⸗ 7 ½ Uhr. herzoglich hessischen Hof⸗Balletmeister Auguft Siems für Berlin komponierte, mit gänlich
Winterschlaf. — Vorher: Ihre neuen technischen Apparaten und Beleuchtungs⸗
Einrichtungen inscenierte Original⸗Vorstellung rher: Ihre erste in 2 Abtheilungen mit den Ausstattungs⸗Diver⸗ tissements Weltstadtbilder! Aus dem equestrischen Theil des Programms sind hervorzuheben: Bagdad, “ arab. Vollblut⸗Schimmelhengst. Hierauf: 6 trakehner Direktion: Rapphengste. Sämmtliche Pferde dressiert und vor⸗ Neu einstudiert: geführt vom Direktor Fr. Renz. Auftreten des
Pariser Leben. Keomische Operette in 4 Akten anerkannt besten Schulreiters der Welt Mr. James nach dem Französischen des Meilhac und Halévy Fillis mit seinem Schulpferde Germinal. Einfache von Carl Treumann. Musik von Jacques Offen⸗ und doppelte Bagnettesprünge über Hinder⸗
khach. Dirigent: Herr Kapellmeister Federmann. — nisse, ausgeführt von 12 Ungarn.
Deutsches Theater. Dienstag: König Richard Hierauf: Divertissement, arrangiert vom Ballet⸗ meister J. Reisinger. Anfang 7 ½ Uhr.
Mittwoch: Pariser Leben. Overette in 4 Akten von Jacques Offenbach. — Hierauf: Divertisse⸗
ment, arrangiert vom Balletmeist
7 ½ Uhr.
765 3 Donnerstag: Die Erste. (Marie Posvischil als Steffens. (Novität.)
1) Abends Gemitter. Gast.) 9 Than. Uebersicht der Witterung.
Die Wetter bat 4α seit gestern wenig ge⸗ 8 71 mnbur
änderi, nmr ist Eber Nordwest, Curcpa eine De⸗ üburg. pressicm von mäsßüger Dese erschie
vstmüris fortschreitet, sodaß bierdurch die Witterung
und da steht
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Iand vanert die rrhüge, beitere und warme Witterung ti Lemxeratnren über 20
2
Dienstag:
Refidenz⸗Theater. Direttion:
ülche nort⸗ (L Hôtel du Libre Echange.) Schwank in 3 Akten von Georges Feydeau, übersetzt und Fulius Freund werden dürfte. bearbeitet von Benno Jacobson. Anfang 7 ½ Uhr. .“ Mittwoch und folgende Tage: Hotel zum Frei⸗ 1“ . ““
Friedrich-Wilhelmstädtisches Theater.
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„ i Chemnaz arf 24 Grad. An kostämen, Dekorationen und Recquisiten: 8 Per . 1 znne Hungerleider.
unn Vallet in 10 B
Scene gesetzt
4. —C—C—
Sigmund d— Dienstag: Emil Thomas a.
Hotel zum Freihafen. Nacht. Große Ausstattungsposse
n Scene gesetzt vom Direktor
lach. Anfang 7 ½ Uhr. Mittwoch: Eine tolle Nacht.
11u“
Adolph Ernst⸗Theater. Dienstag: Char⸗ ley’'s Taute. Schwank in 3 Akten von Thomas Repertoirestück des Globe⸗Theaters in London. In Scene gesetzt von Adolph Ernst. — Vorher: Die Bajazzi. Parodiftische Posse mit Verehelicht: Hr. Prem.Lieut. d. R. Hermann Gesang und Tanz in 1 Akt von Ed. Jacobson und Benno Jacobson. Musik von F. Roth. Anfang
Mittwoch: Dieselbe Vorstellung. In Vorbereitung: Das flotte Berlin. Gesangs⸗
Tanz in 5 Bildern von Wilh. Mannstädt und Musik von Julius Einödshofer.
Die Tanz⸗Arrangements vom Balletmeister Gund⸗
Mittwoch und folgende Tage: Novität! Lustige Blätter! Novität!
er J. Reisinger. eeeiEEArx Te mAErFRnsce. vid
Familien⸗Nachrichten.
Verlobt: Frl. Helene Göttling mit Hrn. Ritter⸗ gutsbesitzer Conrad Schulz (Berlin— Hagenhorft i. Pomm.).
von Wißmann mit Frl. Augusta von Voß (Berken⸗ brügge). — Hr. Fritz von Beckerath mit Frl. Elisabeth Scheibler (Köln a. Rh.)
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Rittmeister a. D. rhrn. von Klot Trautvetter (Hohendorf b. Er ohrdorf). — Hrn. General⸗Major z. D. T bos
Unruh (Dresden). — Hrn. Prem.⸗Lieut. Fuhr⸗ mann (Görlit). — Eine Tochter: Hrn. Paster Kornrumpf (Fürstenwalde, Spree).
und Ed. Jacobson.
Bentral⸗Theater. Alte Jakobstraße Nr. 30. Gestorben: Fr. Anna von Nickisch. Rosenest, ge⸗
von Tschirschkv⸗Boegendorf (Liegnitz). — Fr. Anna von Meding, geb. von Meltzing (Bode b. Ebstorg . ). — Frl. Therese von Wussow (Frrut⸗ furt a. O.). — Hr. Regierungs⸗Rath Friedr Horn (Breslau). — Hr. Dr. phil. Ed. Willk Sabell (Berlin). — Hr. Stadtrath Henry de Nere (Berlin).
G. Eine tolle mit Gesang und
Richard Schultz.
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Konzerte.
Konzert-Hans. Karl M. Komöͤdme m. ang Dienstag: QOuv. „Mignon“⸗, von Julius Keller und beiden Nächte“, Boielbieu⸗ Ba
Herrmann, mit theilweiser Benutzung einer Male) von Liszt. Phantasie aus „Wilhelm Tell“ res Martk 29 E 892 von Roffint. Troubadore⸗Pbantafse⸗ für evel 4 8.J An fan F utr. . ioline von Alard (Herr Carnier). Mittmoch: Der Hungerleider.
aus dem Zillerthal“ für Piston 8 Werner).
Verantwortlicher Redakteur: Siemenroth
eyder⸗Konzert. in Berlin. Thomas. „Die Verlag der Expedition (Scholz) in Berlir.
llade (zum ersten Druck der Norddeutschen Buchdrucketei und Anstalt Berlin SW., Wilhelmf raße Nr. 22.
Acht Beilagen
„Nachklänge leinschließlich Börsen⸗Beilage
von Hoch (Herr
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Europas seinen festbegründeten, ihm gebührenden Pla einnimmt. Viel
Nach Schluß der Redaktion eingegangene
Preustischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 48. Sitzung vom 21. März 1896. Ueber den ersten Theil der Sitzung ist vorgestern berichtet
den. 8 Das Haus setzt die Berathung von Petitionen fort.
Die Petitionen der Hausbesitzervereine in ver⸗ schiedenen Städten um Gesetzesänderung dahin, daß die von den Gemeinden erhobene Grund⸗ und Gebäudesteuer bei der Einschätzung zur Einkommensteuer abzugsfähig gemacht werde, werden, entgegen einem Antrag des Dr. Dittrich (Zentr.) auf eberweisung als Material, durch Uebergang zur Tagesordnung erledigt. —
Die Petitionen von Bernhard Macht in Mühlhausen i. Th.
und Gen. um Beseitigung der Maschinenstrickerei in den Zuchthäusern und Gefängnissen, des Tuchmachers Gustav Lehmann in Berlin, welche dasselbe Petitum enthält, und des Bundes deutscher Korbmacherinnungen um Verminderung der Zahl der in den preu ischen Strafanstalten mit Korbmacherarbeiten be⸗ schäftigten Gefangenen sollen nach dem Antrage der Petitionskommission der Regierung als Material überwiesen verden. Metzner (Zentr.) hebt die Schädigungen hervor, welche dem —2 Gewerbe durch die Gefängnißarbeit entstehen, verlangt die Beseitigung dieser Konkurrenz und beantragt die Ueberweisung der Petitionen an die Regierung zur Berücksichtigung. 8
Abg. von Brockhausen k(kons.) vertritt die Beschwerden der Korbmacherinnungen, beantragt die Ueberweisung der Petition der⸗ selben zur Ferse und empfiehlt, die Gefangenen zu öffentlichen
1
mw
rbeiten, Chausseebauten ꝛc., zu verwenden.
Abg. Pletz (Zentr.) weist auf den Vorschlag eines Breslauer Gelehrten hin, die Deportation der Gefangenen einzuführen, das scheine ihm ein sehr beberzigenswerther Gedanke. 1
Geheimer Regierungs⸗Rath Krohne bemerkt, daß in dieser Frage auch der ndels⸗Minister mitzusprechen habe, der das Interesse der freien Arbeiter wahrnehme. Die Deportation empfehle sch nicht, sie sei ebenso kostspielig wie Gefängnisse, den Franzosen ioste jeder Deportirte jährlich 3000 Fr. 88
bg. Graf zu Limburg⸗Stirum (kons.): Der Frage der Deportation stehe ich nicht so ablehnend Egenüber; sie scheint mir im Gegentheil sehr wesentlich zu sein. In Südwest⸗Afrika könnten vor⸗ bbeilhaft Arbeiten durch Sträflinge ausgeführt werden. Die Schwierig⸗ keit ist die, daß wir die Gefangenen beschäftigen müssen, aber dem freien Arbeiter wenig Konkurrenz machen wollen. In einem Keisewerke von Ebers wird die Einrichtung auf der Andamaneninsel beschrieben, wo von einer großen Zentralmaschine, die von Hunderten von Gefangenen getrieben wird, Kraft erzeugt wird, welche die ganzen Maschinen auf der Insel treibt. Ebenso könnten unsere Gefangenen damit beschäftigt werden, den ganzen Tag Kraft zu erzeugen, die in Beleuchtung oder Maschinenbetrieb 889 t wird; so könnten z. B. die kleinen Orte, in denen Strafanstalten sind, dadurch ihre Beleuch⸗ tung erhalten. Wenn das technisch durchführbar ist, würde die Kon⸗ kurrenz nicht mehr dem Handwerk, sondern der Kohlenindustrie zur Last fallen. Dieser Gedanke ist gewiß erwägenswerth. 8
Geheimer Regierungs⸗Rath Krohne dankt für diese An⸗ regung, die gewiß werde in Erwägung gezogen werden. Jeder maschinelle Betrieb sei aus den Strafanstalten entfernt, es gebe nur Handleistungen, um die Konkurrenz möglichst zu mildern. 8
Abg. Möller 8* hält es für zweckmäßiger, die Gefangenen für die öffentlichen Bedürfnisse der Militär⸗ und der sonstigen Ver⸗ waltungen zu beschäftigen, statt nur mit der Krafterzeugung.
Abg. Graf zu Limburg⸗Stirum (kons.): Damit machen die Strafanstalten auch den freien Arbeitern Konkurrenz, die unter allen Umständen vermieden werden sollte.
Die Petitionen werden der Regierung zur Erwägung überwiesen.
Die Petition des Gemeinde⸗Vorstehers Liebich in Mittel⸗ Peilau, Kreis Reichenbach in Schlesien, betreffend die Um⸗ wandlung der Bauerngüter in Rentengüter, soll der Regierung als Material überwiesen werden.
Abg. Lückhoff (frkons.) empfiehlt die Ieeh; der Wünsche der Petenten, die sich auf eine Rede des Ministers stützen.
Geheimer Ober⸗Regierungs⸗Rath Hermes bemerkt, daß von einer Umwandlung der Prnetäexetbezen in Staatsrentenbriefe der Minister nichts Fagt habe; er stellt aber eine Untersuchung der Lage der Petenten in Aussict. v““
Abg. Freiherr von Erffa (kons.): Diese Petition ist eine Illustration dafür, daß auch die Bauern Noth leiden. .
Abg. Ehlers (fr. Vgg.): Dann kann man auch die Ver⸗ staatlichungsbestrebungen der Sozialdemokratie als Illustration eines Nothstandes betrachten. .
Abg. Dr. Langerhans (fr. Volksp.): Billigere Hypotheken⸗ jinsen will jeder gern haben, das ist kein Zeichen des Nothstandes.
Der Kommissionsantrag wird angenommen. Ebenso wird ohne Debatte die Petition des Zentralverbandes der Gemeindebeamten Preußens um Verbesserung der Lage der Gemeindebeamten und ihrer Hinter⸗ bliebenen der Regierung als Material überwiesen.
Schluß 2 ½ Uhr. Nächste Sitzung Montag 11 ½ Uhr. (Anerbenrecht für Rentengüter.)
8 Entscheidungen des Reichsgerichts.
Nach § 102 Abs. 1 der Zivilprozeßordnung haben Ausländer, welche als Kläger auftreten, dem Beklagten auf dessen Verlangen en der Fee Sicherheit zu leisten. In Bezug auf diese Bestimmung hat das Reichsgericht, VI. Zivilsenat, durch Urtheil vom 2. November 1895 ausgesprochen, 65 einerseits ein klagender Ausländer, auch wenn er im Deutschen Reiche wohnt und durch sein im Inland befindliches Vermögen hinreichende Gewähr für die Beitreibung der von ihm etwa dem Gegner zu erstattenden Kosten geboten scheint, Sicherheit leisten muß, andererseits aber ein als Kläger auftretender Reichsangehöriger von dieser Verpflichtung frei bleibt, auch wenn er seinen Wohnsitz im Aus⸗ lande hat, kein dem Zugriff seiner Gläubiger zugängliches Vermögen in Deutschland besitzt und nach dem an seinem Wohnsitz geltenden echt keinerlei Gewähr dafür vorliegt, daß die ihn zur Kostentragung verurtheilende deutsche Entscheidung werde vollstreckt werden können. Dasselbe gilt auch für eine im Auslande domizilierende, prozessuale arteifähigkeit besitzende Personenvereinigung von Reichsangehö⸗ rigen, welche kein selbständiges Rechtssubjekt ist. „Es ist der Meinung der Rarzug zu geben, daß, wenn die klagende Vereinigun nach materiellem echte kein selbständiges Rechtssubjekt ist, vielmehr die vereinigten
Erste Beilage eichs⸗Anze
Berlin, Montag, den 23. März
Personen selbst die ausschließlichen Träger der Rechte und Verpflich⸗ tungen sind, für die Vereinigung erworben und übernommen worden sind, für die Kostenkautionspflicht die Staatsangehörigkeit der in der Vereinigung begriffenen Petsonen auch dann entscheidend sein soll, wenn diese Vereinigung prozessuale Parteifähigkeit 883 und daß jedenfalls dann, wenn alle vereinigten Personen Deu sind, eine Kostenkautionspfliicht nicht bestehen soll.“ (201/95.)
— Der Vollzug einer jeden Vertheilung der Konkurs⸗ masse erfolgt nach § 154 der Konkursordnung durch den Konkurs⸗ verwalter. In Bezug auf diese Bestimmung hat das Reichsgericht, 1V. Zivilsenat, durch Urtheil vom 11. November 1895 Entsteht zwischen einem bei einer Vertheilung berücksichtigten onkurs⸗ gläubiger und dem Konkursverwalter Streit über die Vollziehung, so — derselbe, falls eine Abhilfe im Aufsichtswege (§ 76 der Konk.⸗ Ordn.) erfolglos bleibt oder nicht angezeigt erscheint, im Wege des ordentlichen Peozesses seine Erledigung finden. (154/95.)
— Der durch Vollindossament auf einem Wechsel legiti⸗ mierte Inkassomandatar kann sich, nach einem Urtheil des Reichs⸗ gerichts, I. Zivilsenats, vom 23. November 1895, der Geltendmachung von Einreden aus der Person des Indossanten nicht wider⸗ setzen, und ebensowenig kann der Indossant, wenn er das ihm ungünstige Ergebniß eines Prozesses, den er für seine Rechnung von einem durch Vollindossament legitimierten Beauftragten hat führen lassen, unter Berufung darauf, daß Partei in diesem Prozeß nicht er, son⸗ dern der Indossatar, und Gegenstand des Prozesses nicht sein Recht, sondern das Recht des Indossatars gewesen sei, nunmehr persönlich gegen den Gegner aus dem Wechsel noch einmal Klage erheben. Aö. die wechselrechtliche Gültigkeit eines verdeckten Prokura⸗Indossaments zwar nicht zu beanstanden, so muß es doch für unstatthaft erachtet werden, daß seine Form dazu mißbraucht wird, Einreden gegen den Wechselanspruch abzuschneiden, die, wenn das Indossament den Be⸗ stimmungen des Art. 17 der Wechselordnung entsprochen hätte, ohne weiteres zulässig gewesen wären.“ (350/95.)
Entscheidungen des Ober⸗Verwaltungsgerichts.
Die Funktionen der Königlichen Badepolizei in einem Badeort sind, nach einem Urtheil des Ober⸗Verwaltungsgerichts, I. Senats, vom 15. November 1895, nicht landespolizeiliche, sondern ortspolizeiliche; jed findet das Gesetz vom 20. April 1892, betreffend die osten der Königlichen Polizeiverwal⸗ tungen in Stadtgemeinden, keine Anwendung auf diese neben der städtischen Ortspolizeiverwaltung bestehende König⸗ liche Badepolizeiverwaltung, wenn dieselbe keine dauernde, sondern nur eine periodisch eintretende (während der Badesaison im Sommer) ist. Die sächlichen Kosten einer derartigen Königlichen Badepolizei fallen, wenn nicht das sonstige geltende Recht der Stadtgemeinde die Verpflichtung zur Tragung der sächlichen Kosten der sogenannten Badepolizeiverwaltung auferlegt, dem Staat zur Last. Insbesondere ist dies nach dem in dem vormaligen Herzogthum Nassau geltenden Rechte der Fall. — Während der Kur⸗ und Badezeit in der Stadt Ems fungiert daselbst ein vom Staat angestellter und besoldeter Badepolizeikommissar, der neben den Geschäften der Kurverwaltung die Badepolizei, d. h. die Fremdenpolizei, die Aufsicht über die öffentlichen Verkehrs⸗ und Bade⸗ anstalten, die öffentlichen Vergnügungen und Erholungen, die Regelung der Verhältnisse zwischen Ortseinwohnern und Fremden handhabt, während im übrigen die örtliche Polizeiverwaltung von dem Bürgermeister geführt wird. Die sächlichen Kosten der Badepolizei sind bisher aus der Staatskasse bestritten worden, im Jahre 1894 aber lehnte der Regierungs⸗Präsident die Zahlung der vom Badepolizei⸗Kommissar liquidierten sächlichen Auslagen ab und verwies ihn an die Stadt⸗ gemeinde Ems als die zur Uebernahme dieser Kosten rechtlich Ver⸗ pflichtete. Der Magistrat verweigerte jedoch beharrlich die Erstattung, und der Regierungs⸗Präsident ordnete schließlich die Eintragung des Betrages in den Etat der Stadtgemeinde an. Auf die Klage der Stadtgemeinde setzte das Ober⸗Verwaltungsgericht die Verfügung des Regierungs⸗Präsidenten außer Kraft, indem es begründend aus⸗ führte: „Unzweifelhaft sind die Funktionen der Badevolizei nicht landespolizeiliche, sondern ortspolizeiliche. Sie berühren zwar die
Interessen des weiten Kreises von Personen, welche durch ihren
Gefundheitszustand auf den Gebrauch der Emser Quellen angewiesen sind, aber doch nur in dem Falle, daß sie ihren Aufenthaltsort nach Ems verlegen; sie betreffen also nur die durch Anwesenheit von
remden hervorgebrachten örtlichen Verhältnisse. Nicht minder sehr es außer Zweifel, daß die streitigen Kosten durch den unmittelbaren Dienstbetrieb der Badepolizeibehörde erwachsen sind, es handelt sich also um die Kosten der ört⸗ lichen Polizeiverwaltung, welche durch den Dienstbetrieb einer Königlichen Polizeibehörde peranlaßt sind. Deshalb fragt es sich in erster Linie, ob das Polizeikostengesetz vom 20. April 1892 Anwen⸗ dung findet. Nach dem Wortlaut des § 1 des Gesetzes scheinen seine Bestimmungen hier zuzutreffen; denn nach diesem ist es auch dann anzuwenden, wenn die örtliche Polizeiverwal⸗ tung „theilweise“ von einer Königlichen Polizeibehörde geführt wird. Aus den folgenden Bestimmungen in §§ 5 und 6 a. a. ergiebt sich aber, daß der Gesetzgeber nur solche Fälle hat treffen wollen, in denen die Verwaltung der Ortspolizei durch die Königliche Behörde die Regel und diejenige durch die Gemeinde die Ausnahme bildet, und daß er jedenfalls solche Fälle, in denen die Verwaltung der Königlichen Behörde keine dauernde, ondern nur eine periodisch eintretende ist, nicht im Auge geha t hat, denn für derartige Verhältnisse erscheinen die angeführten Bestim⸗ mungen über die Ermittelung ermäßigter Beitragssätze der Gemeinden völlig unanwendbar. — Hiernach war, da auch die Städteordnung für den Regierungsbezirk Wiesbaden vom 8. Juni 1891 keine Be⸗ stimmungen darüber enthält, wer die Kosten der örtlichen Polizei⸗ verwaltung in den Städten zu tragen hat, gemäß § 3 Abs. 1 der Verordnung vom 20. September 1867 8 das in dem vormals Herzogthum Nassau güͤltende Recht meracfgf ben. Aus diesem kann aber eine Verpflichtung der Klägerin, die treitigen Polizeiverwaltungs⸗ kosten zu tragen, nicht abgeleitet werden... (I. 1442.)
— Obwohl nach § 157 II 8 des Allgemeinen Landrechts die Stadtgemeinden in Ansehung des Kämmereivermögens die Rechte der Minderjährigen enießen sollen, so findet doch, nach einem Urtheil des Ober⸗Verwa tungsgerichts, IV. Senats, vom 27. November 1895, die Bestimmung des § 274 I 13 Allgemeinen Landrechts — „Ein Unfähiger kann zum Ersatz nur insofern an⸗
ehalten werden, als er sich zur Zeit des gerügten Anspruchs noch im Besit des durch die Verwendung bewirkten ortheils befindet: — auf Stadtgemeinden keine ee; „Der innere Grund des § 274 I 13 Allgemeinen Landrechts ist der, daß von dem Unfähigen während seiner Unfähigkeit eine gehörige Erhaltung und Verwaltung seines Vermögens nicht erwartet werden kann. — Nun leuchtet aber ohne weiteres ein, daß eine Stadtgemeinde nicht als „Unfähiger“ im Sinne dieser Vorschrift angesehen werden kann, und daß sich daher die Be⸗ klagte mit Unrecht auf sie beruft. Ihre Anwendung würde voraus⸗ fetzen, daß man von der Beklagten anzunehmen habe, sie se nicht im stande, ihr Vermögen gehörig zu v lt d es is selbstverständ⸗
iger und Königlich Preußischen S
lich, daß diese Annahme der Beklagten 2.25 zessiert. Fällt sie
aber fort, so ist dann auch die ganze Vorschrift auf Stadtgemeinden unanwendbar, und es bleibt nur übrig, die Erstattungspflicht nach allgemeinen Regeln zu beurtheilen, sie also im vorliegenden Fall auf die volle Höhe der geschehenen Verwendung festzusetzen. (IV. 1661.)
Statistik und Volkswirthschaft.
Zensiten und Haushaltungsan ehörige bei der Er- gänzungssteuer in eenhen
(Stat. Korr.) Die ergänzungssteuerpflichtige Bevölkerung Preußens umfaßte i. J. 1895/96 mit Einschluß der haltungsangehörigen 14,11 v. H. der Gesammtbevölkerung, und zwar 13,80 v. H. in den Städten, 14,32 v. H. auf dem l Lande. Sind hiernach die an einem ergänzungssteuerpflichtigen Vermögen als Zensiten oder An⸗ gehörige eines solchen betheiligten Personen auf dem Lande etwas zahlreicher als in den Städten, so gilt für die Zen⸗ siten allein das Umgekehrte; denn es kamen auf je 100 Köpfe der Gesammtbevölkerung 3,74 Zensiten der Ergänzungssteuer, in den Städten aber 4.18, auf dem Lande nur 3,44. Die im Sinne der Ergänzungssteuer „vermögende“ Bevölkerung ist also auf dem Lande, die Vermögen selbst sind in den Städten Bäufiger. Die Gesammt⸗ ziffer der steuerpflichtigen Bevölkerung wird auf dem Lande nur durch die bedeutende Anzahl der Haushaltungsangehörigen etwas größer als in den Städten, indem auf eine steuerpflichtige Haushaltung im Ganzen 3,77, auf dem Lande aber 4,16 und in den Städten nur 3,30 Köpfe entfielen. Mit andern Worten: zu einem Zensiten gehörten in den Städten nur noch 2,30, auf dem Lande aber noch 3,16 Familien⸗ mitglieder, die nicht selbständig zur Ergänzungssteuer zu veranlagen waren. Die Zahl dieser Familienmitglieder war also auf dem Lande um ein starkes Drittel größer als in den Städten. Die höchsten durchschnittlichen Kopfzahlen für eine ergänzungssteuerpflichtige Haus⸗ haltung finden sich mit 5,11 bezw. 5,07 v. H. auf dem platten Lande der Regierungsbezirke Posen und Münster, die niedrigsten mit 2,66 bezw. 2,76, 2,91 und 2,95 Köpfen in den Städten der Bezirke Königs⸗ berg, Wiesbaden, Liegnitz und Stralsund.
Diese auffällige Verschiedenheit zwischen Stadt und Land kann zum theil daran liegen, daß die besonders wohlhabenden und reichen Familien, in welchen außer dem Vorstande auch noch der eine oder andere Angehörige eigenes, der Verfügung durch den Vorstand nicht unterworfenes Einkommen besitzt und deshalb selbständig veranlagt ist in den Städten viel häufiger sind als auf dem Lande. Thatsächlich kamen z. B. von den 1579 Zensiten der Ergänzungssteuer mit mehr als 100 000 ℳ Einkommen 1279 auf die Städte, 300 auf das platte Land. Zu jenen traten aber noch durchschnittlich 1,62, zu diesen 2,13 unselbständige Angehörige, also viel weniger als bei den sämmt⸗ lichen ergänzungs hree chehe. Zensiten in Stadt und Land; immer⸗ hin ist also auch in dieser höchsten Stufe die Zahl der Angehörigen auf dem Lande weit ” als in den Städten, und ebenso ist dies in den nächsten Stufen, indem auf einen Zensiten der Ergänzungs⸗ steuer unselbständige Angehörige fielen 8
bei Ganzen Städten Lande 000 ℳ 1,9 1,88 2,39 500 „ 500 „ 2,17 2,12 000 500 2,34 000 „ 2,59 . 8 VB’188 sö.81ä1 — Je besbee also das Einkommen, desto Füßer wird fast durchweg 2
Einkommen von mehr als g. 500 bis 1 3
die Zahl der Angehörigen. Indessen auch bei gleichem Einkommen i die Zahl der Angehörigen in den Städten viel geringer; diese Er⸗ scheinung kann also durch den größeren Reichthum der Städte allein bei weitem nicht erklärt werden, eben so wenig etwa durch Un⸗ gleichmäßigkeit in der Auffassung des Begriffs „Haushaltung“, da sie in allen Bezirken ohne Ausvahme wiederkehrt. Mitwirken mag allerdings der Umstand, daß unbemittelte Greise und andere un⸗ selbständige Personen, welche sowohl in den Städten wie auf dem Lande Verwandte haben, in der Regel bei den letzteren untergebracht werden, weil sie dort billiger zu unterhalten sind. Ein Uebergewicht der „Angehörigen“ um ein volles Drittel auf dem Lande gegenüber den Städten wird hierdurch aber gerade bei den ergänzungssteuer⸗ pflichtigen Heenhastmnghn nicht erklärt werden können, da bei diesen auch erwerbsunfähige Hausgenossen jener Art oft Einkommen aus eigenem Vermögen besitzen und deshalb selbständig zur Ergänzungs⸗ steuer herangezogen werden. Mangels anderer Deutungen würde dann nur die Erklärung bleiben, daß die Nachkommenschaft der E ehen. auf dem Lande weit zahlreicher ist als in den tädten. Diese Feststellung wäre namentlich in Verbindung mit der mehr⸗ erwähnten Thatsache, daß die ländlichen Vermögen durchschnittlich viel kleiner als die städtischen sind, volkswirthschaftlich und auch für die Frage des Erbrechts bedeutsam.
Die Durchschnittspreise der wi tigsten Lebens⸗ mittel betrugen in Stuttgart im Monat Januar 1896: für 1 Zentner 82 50 kg) Gerste 9 ℳ, Hafer 6,92 ℳ, 1 kg Kocherbsen 32 ₰, Linsen 50 ₰, Bohnen 32 ₰, 50 kg Eßkartoffeln 3,35 ℳ, 1 kg Weißbrot 25 3 Schwarzbrot 20 5 Nehl Nr. 0 36 ₰, Mehl Nr. 1 34 ₰. Schsenfleisch 1,52 ℳ, Rindfleisch 1,40 ℳ, Ka
fleisch 1,50 ℳ, Schweine eisch 1,28 ℳ, Hammelfleisch 1,20 ℳ, Schweineschmalz 1,30 ℳ, Rindschmalz 2,40 ℳ, süße Butter 2,30 ℳ, saure Butter 2 ℳ, 11 süße Milch 17 ₰, 10 Stück Hühnereier 78 ₰.
Zur Arbeiterbewegung.
Wie aus Köln gemeldet wird, hat der „Köln. Volksztg.⸗ zufolge auf der großen Eisensteingrube bei Gofenbach im Siegerland am Sonnabend faft die ganze, mehrere hundert Mann Vuns ende Belegschaft die Arbeit eingestellt. Den Grund der Arbeitseinstellung bilden die Lohnverhältnisse und die Art der Gedingabmachung.
Aus Mülhausen i. E. wird der „Str. P.⸗ Pfschrieben. Auf den Brief der Textilarbeiter an die Induftrielle esellschaft (vgl. Nr. 69 d. Bl.) über die Forderung der “ Arbeitszeit und Aufbesserung des Lohnes hat der Präsident der Industriellen Gesell⸗ schaft, Fabrikant August Dollfus, geantwortet. Das Antwort⸗ sca,. hat nach dem „Els. J.“ im wesentlichen folgenden Wortlaut: Die Füt. Fie. Gesellschaft ist eine wissen schaftlich,tecfaische Körper⸗ schaft, welche sich mit der Regelung von Arbeitszeit und Lohnverhält⸗ nissen in Fabrikbetrieben durchaus nicht befassen darf, von den Arbeit⸗ ebern in dieser Richtung auch keinerlei Auftrag erhalten hat. Auf Vhre Vorschläge kann ich daher nicht antworten, sondern nur wünschen, daß sich die Arbeiter in solchen Fragen direkt an ihre Fabrikherren wenden 1“ aüeh s auf etwaige
orderungen ihres Personals Auskunft zu ertheilen. . Aus Karwin meldet „W. T. B.“: Nachdem bei den gestrigen öffentlichen Vereinsversammlungen den Bergarbeitern von dem Ausstandsausschuß empfohlen worden war, das Angebot der Berg⸗ werks⸗Direktoren anzunehmen, hat heute der Ausstand sein Ende ge⸗ funden. 82 der heutigen Frühschi t erschien bei fast allen Gruben die ganze Belegschaft. Die Anfahrt nahm überall normalen Verlauf.
Aus Basel meldet „W. T. B.“: In der Lü-g.-S esis ung von 400 Beamten und Angestellten der Zentralbahn
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