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Oesterreich⸗Ungarn.
Bei der gestern im ungarischen Unterhause fort⸗ Pfeßten Berathung über den Etat des Ministeriums für die andesvertheidigung warf der Abg. Ugron dem Minister vor, er habe Zwietracht zwischen der Krone und der Nation gesäer. Der Minister fuͤr die Landesvertheidigung Freiherr von Fejerväry wies den Vorwurf zurück, daß die Regierung die Bplofition in Wien verdächtigt habe. Bei dem Vorgehen der Opposition setze man förmlich seinen nan⸗ Namen aufs Spiel, wenn man Minister werde. In Wien würde das Ver⸗ trauen größer sein, wenn die Opposition nicht stets Wien angriffe. Niemand habe dort etwas gegen die ungarische Opposition. Den Wunsch der Opposition, in die Fekap en des Grafen Andrassy zu treten, befolge er — Redner — seit seinem Amtsantritt, doch dürfe nicht vergessen werden, daß die Opposition auch den Grafen Andrassy ebenso angegriffen habe, wie jetzt ihn. Hierauf lehnte das Haus sämmtliche Beschlußanträge ab und genehmigte den Voranschlag.
Großbritannien und Irland.
Im Unterhause erklärte gestern der erste Lord des Schatzamts Balfour, das Budget werde am 16. April vorgelegt werden. Nach achtstündiger Berathung nahm das Haus sodann mit 244 gegen 95 Stimmen die zweite Lesung der Viehseuchen⸗Bill an, welche das Schlachten des vom eingeführten Viehs im Landungshafen dauernd
Frankreich.
Die Deputirtenkammer setzte gestern die Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Einkommensteuer, fort. Der Deputirte Lhopiteau sprach sich für denselben aus, wünschte jedoch einige Abänderungen. Der Deputirte Turrel bekämpfte den Gesetzentwurf, dessen Unzuträglichkeiten er in längerer Rede nachwies; derselbe würde die Auswanderung
des französischen Kapitals nach sich ziehen.
Rußland.
Der General Hesse ist, einer Meldung des „W. T. B.“ aus St. Petersburg zufolge, zum Kommandanten aller Kaiser⸗ lichen Paläste ernannt worden. Unter seine Befehle werden die Palastpolizei, ein Bataillon Garde und ein Eisenbahn⸗ Bataillon gestellt werden. Zum Militär⸗Gouverneur des Ge⸗ bietes Daghestan (Kaukasien) wird General Fürst Bariatinsky, Gehilfe des Gouverneurs des Kutaisgebietes, ernannt werden.
Um der armenischen Agitation im Kaukasus ein Ende zu machen, sollen die Vollmachten des General⸗ Gouverneurs beträchtlich erweitert werden. Zu demselben Zweck soll in Batum ein General⸗Gouvernement er⸗ richtet werden. Auch diesem neuen General⸗Gouverneur sollen ausgedehnte Vollmachten übertragen werden, um gegen die armenische Agitation einschreiten zu können.
Kiamil Pascha und der Adjutant des Sultans Kenan Bey sind gestern in St. Petersburg eingetroffen und am Bahnhof von dem Personal der türkischen Botschaft empfangen worden. ““ “
Italien.
Ihre Majestäten der Deutsche Kaiser und die Kaiserin werden, wie „W. T. B.“ aus Genua erfährt, heute Nach⸗ mittag gegen 5 ½ Uhr daselbst auf dem Bahnhof Santa Limbania eintreffen, wo eine mit Teppichen belegte und mit Pflanzen geschmückte Brücke bis zum Ankerplatz der Nacht „Hohenzollern“ erbaut ist. Gestern trafen zur Begrüßung der Majestäten Seine Königliche Hoheit der Herzog von Genua und Seine Hoheit der Herzog von Sachsen⸗Meiningen, sowie der Flügel⸗Adjutant des Kaisers, Oberst von Engel⸗ brecht in Genua ein.
Die „Opinione“ von gestern begrüßt in ihrem Leitartikel mit warmen Worten die Ankunft Seiner Majestät des Deutschen Kaisers auf italienischem Boden: Italien bringe dem Herrscher, der ihm im Glück ein Freund, im Unglück mehr als ein Freund gewesen sei, Dankbarkeit und Liebe ent⸗ gegen. Selten seien in der Weltgeschichte die Verträge der Regierungen in so vollkommener Harmonie mit der Uebderzeugung der Völker gewesen, wie es bei dem deutsch⸗ italienischen Bündniß der Fall sei. Bei dem baldigen Zusammentreffen mit dem Deutschen Kaiser werde der König Humbert, wenn er dem Kaiser Wilhelm den Dank für die Beweise der Freundschaft ausspreche, welche Allerhöchstderselbe Italien gegeben habe, ein treuer Dolmetsch der Gefüyle seines ganzen Volkes sein.
Der „Italie“ zufolge wird d Rom von Bülow heute nach Ne⸗ Ankunft Ihrer Majestäten des D Kaiserin abwarten, um Allerhöchst begleiten.
Der italienische Botschafter am österreichisch⸗ungarischen Hofe Graf Nigra wird übermorgen von Rom nach Wien
Der Schatz⸗Minister Colombo hat dem Senat den Entwurf der Kredite für Afrika vorgelegt. Die ständige Finanzkommission des Senats hat einstimmig beschlossen, dem Senat die Bewilligung der Kredite vorzuschlagen.
Die „Italie“ sowie andere Blätter erklären auf das ent schiedenste, es sei bei den Friedensverhandlungen mi Menelitk niemals die Rede von einer Kriegsentschädi⸗ 279 gewesen. Der „Italie“ zufolge habe die Regierung an
. 4 Baldissera die letzten Instruktionen sogar über
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er deutsche Botschafter in apel gehen und dort di eutschen Kaisers und de dieselben nach Sizilien zu
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andt, sodaß in 5 bis 6 Tagen das Ergebniß handlungen bekannt werden dürfte; auf alle Fälle de der Friede nur unterzeichnet werden, wenn er
unter chrenvollen Bedingungen geschlossen werden könne.
Portugal.
Der Handelsvertrag zwischen Portugal und den Niederlanden ist von der Deputirtenkammer ange⸗ Belgien.
Der König sowie die Prinzessin Clementine werden sich, wie „W. T. B.“ aus Brüssel berichtet, am Donnerstag für einige Tage nach der Küste des Mittelländischen Meeres
begeben.
Der Militär⸗Attaché der ttalienischen otschaft in Kon⸗ stantinopel, Major Graf Trombi, wird sich, dem „W. T. B.“ zufolge, morgen im Auftrage der italienischen Regierung nach
8 Serbien. Der, Neuen Freien Pr zufolge wird sich die Königin⸗ Mutter, welche nicht unbedenklich erkrankt ist, auf ärztlichen Rath baldmöglichst nach Biarritz begeben.
Amerika.
Der Senat hat gestern, wie „W. T. B.“ aus Washington berichtet, ohne Abstimmung einen Antrag des Senators Sherman angenommen, welcher dahin 2. 2 den auf Cuba bezüglichen Beschluß an eine gemischte Kommission zu ver⸗ weisen. Der Senator Mills brachte eine gemeinschaftliche Resolution ein, durch welche der Präsident angewiesen werden soll, Spanien zu ersuchen, der Insel Cuba lokale Autonomie zu geben; im Falle Spanien dieses Ersuchen zurückweise, solle der Präsident ermächtigt sein, Cuba mit Land⸗ und Seetruppen zu diesem Zweck in Besitz zu nehmen und diese Besitznahme so lange aufrecht zu erhalten, bis Cuba eine lokale Autonomie einrichten könne. Der Senator Platt brachte eine Resolution ein, worin die Hoffnung aus⸗ gesprochen wird, der Präsident werde in freundschaftlichem Sinne bei Spanien dahin wirken, daß der Insel Cuba eine und unabhängige republikanische Regierung gesichert werde.
Asien.
Das „Reuter'sche Bureau“ berichtet aus Nokohama, die koreanischen Aufständischen hätten die japanischen Truppen bei Fusan angegriffen, seien aber nach langem Kampf zurückgeschlagen worden. An verschiedenen Orten in Korea seien Japaner ermordet worden; es würden daher japanische Kriegsschiffe nach Korea geschickt. Der König von Korea befinde sich noch in der russischen Gesandtschaft in Söul.
Afrika.
Der britische Gesandte in Marokko Nicolson hat sich gestern an Bord des Kriegsschiffs „Arethusa“ in einer Mission an den Sultan über Mogador nach Marokko begeben. In der Be⸗ gleitung des Gesandten befinden sich zwei britische Offiziere und das Personal der Gesandtschaft.
Aus Kairo erfährt das „Reuter'sche Bureau“: Kit⸗ chener Pascha sei gestern mit seinem Stab und einem Staffordshire⸗Bataillon in Balliana eingetroffen und werde sich Abends nach Assuan begeben. Die zweite Abtheilung der Truppen sei vorgestern von Sarras nach Akasche abgegangen. Bei Balliana sei eine große Dampfer⸗Flottille versammelt. Akasche werde stark besetzt und befestigt. Die Stärke der Garnison lasse sich noch nicht angeben, da täglich weitere Truppen einträfen. Die mit dem Transport beauftragt gewesene Kameelkolonne sei vorgestern Abend aus Akasche ohne Verluste nach Sarras zurückgekehrt.
Die „Agenzia Stefani“ berichtet aus Massowah, die Lage sei im allgemeinen unverändert. Der Negus befinde sich bei Ada⸗Hagamus. Das Fort Adigrat verfüge über Lebensmittel, Wasser und alle sonstigen Erfordernisse zu wirksamem Widerstand. Eine besondere Karawane habe Kleidungsstücke für die italienischen Gefangenen in das feindliche Lager gebracht. Auf dem Hochplateau mache sich überall Wassermangel fühlbar, sodaß man den Regen sehr herbeiwünsche. Der telegraphische Verkehr mit Kassala bestehe, von einzelnen Unterbrechungen abgesehen, fort. Der neue Kommandant der Eingeborenen⸗Truppen Oberst Stevani sei mit zwei Bataillonen Eingeborener und einer Sektion Artillerie nach den von italienischen Truppen besetzten Defilbs von Sabderat abgegangen.
Dem „Reuter'schen Bureau“ wird aus Kimberley vom 19. d. M. gemeldet, in der Untersuchungssache gegen Gardner Williams, den Geschäftsführer der Debeers⸗Kompagn’e, habe ein Polizei⸗Offizier ausgesagt, er habe in den Werkstätten der Debeers⸗Kompagnie 313 Repetiergewehre, 536 600 Patronen und 1950 Bajonette vorgefunden. Die weitere Verhandlung AiEN II“
Parlamentarische Nachrichten.
Der Bericht über die gestrige Sitzung des Reichstags und der Schlußbericht über die gestrige Sitzung des Hauses der Abgeordneten befinden sich in der Ersten nd Zweiten Beilage.
— In der heutigen (68.) Sitzung des Reichstags, welcher der Reichskanzler Fürst zu Hohenlohe⸗Schillingsfürst, der Staatssekretär des Innern, Staats⸗Minister Dr. von Boetticher, der Staatssekretär des Reichs⸗Schatzamts Dr. Graf von Posadowskny, der Staatssekretär des Reichs⸗Marine⸗ amts, Vize⸗Admiral Hollmann und der Staatssekretär des Reichs⸗Justizamts Nieberding beiwohnten, wurde die zweite Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend vie Verwendung überschüssiger Reichseinnahmen zur Schuldentil⸗ gung, nach kurzer Debatte mit der unveränderten Annahme der Vorlage geschlossen.
Es folgte die Fortsetzung der dritten Berathung des Reichshaushalts⸗Etats und zwar des Spezial⸗Etats der Marineverwaltung.
An der sich hieran knüpfenden Debatte betheiligten sich der Abg. Metzger (Soz.), der Staatssekretär des Reichs⸗ Marineamts, Vize⸗Admiral Hollmann, der Abg. Rickert (fr. Vgg.) und der Geheime Ober⸗Regierungs⸗Rath Plath.
(Schluß des Blattes.)
— Dem Reichstag ist der Entwurf eines Gesetzes, betreffend den Abgabentarif für den Kaiser Wilhelm⸗Kanal, zu⸗ gegangen.
— Auf der Tagesordnung für die 8. Plenarsitzung hauses am 26. d. M. stehen: der Bericht der Ko n Staatshaushalts⸗Etat und für Finanzangelegenbeiten über die Gesetz⸗ entwürfe, a. betreffend die Feststellung des Staats Its. Etats für das Jahr vom 1. April 1896/97, b. betreffend di . der Einnabmen in dem Staatshaushalts⸗Etat für das 1. April 1896/97. Ia Verbindung mit dem Etat der Bauverwaltung: der mündliche Bericht der Kommission für den Staatshaushalts⸗Etat und für Finanz⸗Angelegenheiten über die Denkschrift, betreffend die in der Zeit vom 1. April 1893 bis zum 31. März 1895 erfolgten Bauausfährungen an derjenigen Wasserstraßen, über deren Regulierung dem Landtage besondere Vorlagen gemacht worden sind.
— Die Kommission des Hauses der Abgeordneten zur Vorberathung des Antrages des Abg. Wallbrecht, betreffend die Ein⸗
führung von Ortsstatuten zur Sicherstellung der Forde⸗
rungen für Lieferungen und Arbeiten hbei Bauten, hat sich konstituiert und den Aog. von Gliszczynski (Tost⸗Gleiwitz) nun Vorsitzenden, den Abg. Grafen Nostiz zum Stellvertreter des Ver sitzenden und die Abgg. Dr. von Woyna und Biesenbach h Schriftführern gewählt. G
Nr. 12 des „Zentralblatts der Bauverwaltunga herausgegeben im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, 8 21. März, hat folgenden Inhalt: Amtliches: Runderlaß vom 14. Mz 1896, betreffend die Ausbildung der Regierungs⸗Bauführer. — Dienst⸗Nachrichten. — Nichtamtliches: Die Berliner Gewerbe.Agg. stellung. II. (Fortsetzung.) — Die Funde im Nemi⸗See. — Wet⸗. bewerb für die Rhein⸗Straßenbrücke bei Worms. VIII. Fortsetzung) Vermischtes: Feier des 70. Geburtstags des Ober⸗Baudirektorz A. Wiebe in Berlin. — Wettbewerb für Pläne zu einer technischen Lebranstalt in Detmold. — Beendigung der Thätigkeit der Kaiser⸗ lichen Kanal⸗Kommission in Kiel. — Verbesserung von Gußstücken durch Erschütterungen statt durch Ausglühen. — Blitzableiter an Eisenthürmen. — Funde im alten Dom in Bre kcria. — Neue Patente
Entscheidungen des Reichsgerichts.
Fliegen bei militärischen Schießübungen Geschosse auf die an den Schießplatz grenzenden Aecker binüber und werden dadurch die Aeckerbesitzer an der freien Bewirthschaftung und Be⸗ nutzung der Aecker gebhindert, so haben diese, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, V. Zivilsenats, vom 16. November 1895, in Pre eine Besitzstörungsklage gegen den Reichs⸗Militärfiskus selbst wenn das Ueberfliegen von Geschossen nur auf die Fehler der Schießenden zurückzuführen ist und Vorkehrungen dagegen sich nicht treffen lassen. — Bei den Schießübungen des I. Armee⸗ Korps auf dem A.'er Millitär⸗Schießplatze in Ostpreußen im Sommer 1893 flogen wiederholt Geschofse auf die an den Schieß⸗ platz grenzenden Aecker des Gutsbesitzers T. hinüber. Die an das General⸗Kommando gerichtete Bitte des T. um Abhilfe hatte weder die Einstellung der Schießübungen, noch Maßregeln zur Ver⸗ meidung des Ueberfliegens der Geschosse zur Folge; vielmehr flogen auch später noch Geschosse herüber. Hierauf erhob T. Klage wegen Besitzstörung gegen den Reichs⸗Militärfiskus, vertreten durch die In⸗ tendantur des I. Armee⸗Korps zu Königsberg i. Pr, und in beiden Instanzen wurde der Beklagte verurtheilt, sich jeder Besitz⸗ störung des Klägers durch Bewerfen seiner Ländereien mit Geschossen bei Strafe... zu enthalten. Die Revision des Militärfiskus wurde vom Reichsgericht zurückgewiesen, indem es begründend ausführte: „Der Thatbestand der Besitzstörung erfordert nicht, daß thatsächli der Kläger oder seine Leute durch die Geschosse beschädigt worden sind, sondern die Besitzstörung liegt darin, daß der Kläger durch die bestehende Gefahr an der freien Bewirthschaftung und Be⸗ nutzung der Aecker gehindert worden ist. — Ein Recht zum Ein⸗ griffe in den Privatbesitz; im staatlichen Interesse besteht nicht allgemein, sondern nur insoweit, als es durch besondere Gesetze be⸗ gründet ist, und daß ein solches Gesetz dem Beklagten zur Seite stehe, ist nicht dargethan und nicht ersichtlich Ob die schießenden
oldaten für die Folgen vorsätzlicher oder fahrlässiger Fehler beim
ießen persönlich eine privatrechtliche Verantwortung haben, stebt böt in Frage. Den die Schießübungen anordnenden militärischen ehlshabern gegenüber kommen sie nur als Werkzeuge in Betracht. ie Befeblshaber aber handeln., indem sie die Schießübungen ar⸗ ordnen, als Willensorgane des Staats, ihre Anordnungen sind als An⸗ ordnungen des durch sie seinen Willen äußernden Staats anzusehen, und der Staat in seiner vermögensrechtlichen Stellung, als Fiskus, hat die zivilrechtlichen Folgen dieser Anordnungen zu tragen, insbesondere ist ein Verschulden der Befehlshaber bei ihren An⸗ ordnungen rechtlich als Verschulden des durch sie repräsentierten Staates anzusehen. Von einer dem Beklagten aufgebürdeten Verant⸗ wortlichkeit für die Fehler Dritter kann demnach nicht die Rede sein. Ein Verschulden der den Staat repräsentierenden Befehlshaber aber stellt das Berufungsgericht fest; dasselbe besteht darin, daß sie die Schießübungen anordneten und fortsetzten, obschon sie bei deren Beginn, oder doch spätestens nach der Beschwerde des Klägers die Möglichkeit des Hinüberfliegens von Geschossen also die zur Besit⸗ störung genügende Gefährdung der Aecker des Klägers voraus⸗ sahen.“ (138/95.)
— Die Uebertragung des Geschäfts einer früheren Genossenschaft mit Aktiven und Passiven an eine andere Ge⸗ nossenschaft vollzieht sich, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, II. Zivilsenats, vom 10. Dezember 1895, in gleicher Weise wie die Uebertragung eines kaufmännischen Geschäfts von einem Einzel⸗ kaufmann an einen anderen, selbst wenn zum Betriebe des ge⸗ nossenschaftlichen Geschäfts der Abschluß von Handelsgeschäften nicht wesentlich gehört. — Eine Molkereigenossenschaft über⸗ nahm das Geschäft einer früheren Genossenschaft gleichen Namens mit Aktiven (mit Ausnahme eines kleinen Theiles der Utensilien, Waaren und Aktivforderungen) und Passiven, begann ohne Gründung eines neuen Genossenschaftsvermögens unter Benutzung der alten Bücher den Geschäftsbetrieb und machte durch Veröffentlichung der Bilanz die Uebernahme der Passiven bekannt. Nichtsdestoweniger lehnte die neue Genossenschaft ihre Haftbarkeit für eine von einem Gläubiger der früheren Genossenschaft gegen sie klagend geltend ge⸗ machten Forderung ab, indem sie den Rechtssatz, daß bei einer Uebertragung eines Geschäfts mit Aktiven und Passiven der neue Inhaber für die Geschäftsschulden des früheren Inhabers haftet, auf den Fall, daß eine Genossenscheft ihr Geschäft an eine andere Genossenschaft veräußert hat, für nicht anwendbar erachtete. Die Genossenschaft wurde in der Berufungs⸗ trage verurtheilt, und die von ihr einge
ausführte: „Zr
Rechtssatzes gie . 1868, nach dessen § 11 Abs.? gelten, noch der Umstand Molkereigeschäfts der Abschluß gehẽ (225/95.)
Entscheidungen des Ober⸗Verwaltungsgerichts.
§§ 6a und 26a des Krankenversicherungsgesetzes kann
ezw. die Krankenkasse durch Kassenstatut benimmen, Versicherten, welche sich eine Krankheit vorsätzlich oder dun schuldhafte Betheiligung bei Schlägereien oder Raut händeln oder durch Trunkfälligkeit zugezogen haben, für d Krankbeit das Krankengeld gar nicht oder nur theilweise zu gewähre ist. In Bezug auf diese Bestimmungen hat das Ober⸗Verwaltungs⸗ gericht, III. Senat, durch Urtheil vom 26. September 1895 a. gesprochen, daß Trunkfälligkeit ein gewohnbeitsmäßiges T ken voraussetzt, und daß ein hartnäöckiger Widerstand des Ber⸗ sicherten gegen die ihn wegen einer Strafthat festneb Polizeibeamten, wobei die Beamten gegen ihn von Waffe Gebrauch machen mußten, als eine schuldhafte Betheiligeng des Versicherten bei einer Schlägerei oder einem Raufhandel nicht zu erachten ist. „Wie nicht streitig ist, hat W. in trunkenem Zu den Gottesdienst gestört und den Polizeibeamten, als sie ihn festnebgas wollten, derartig hartnäckigen Widerstand geleistet, daß sie zu desen
indung von ihrer Waffe Gebrauch machen mußten. Nun ist
war unerheblich, daß nach diesem Thatbestand die Erkrankung des * unmittelbare Folge seiner Trunkenheit ist, aber eine 2 mkfälligkeit setzt ein gewohnheitsmäßiges Trinken voraus und liegt 5 schon bei einmaliger oder gelegentlicher Trunkenheit vor. Daß W. dem Trunke ergeben und also ein Trinker war, hat die Zeklagte nicht behauptet, und es kann auch füglich nicht vermuthet Zarden. Als eine Schlägerei oder ein Raufhandel läßt sich endlich ersderstand des W. und die auf die Ueberwindung des Widerstands derichtete amtliche Thätigkeit der Polizeibeamten nicht beurtheilen..
(III. 1193.)
— Gegen den Beschluß der Wasserpolizeibehörde, betr. die Räu⸗ mung von Gräben, Bächen und Wasserläufen, findet nach § 66 Abs. 2 des Zuständigkeitsgesetzes vom 1. August 1883 die Klage im Verwaltungsstreitverfahren statt; dieselbe ist, „soweit der Inanspruch⸗ enommene zu der ihm angesonnenen Leistung aus Gründen des öffent⸗ sichen Rechts statt seiner einen Anderen für verpflichtet erachtet, zu⸗ gleich gegen diesen zu richten. In Bezug auf diese Bestimmung hat das Ober⸗Verwaltungsgericht, III. Senat, durch Urtheil vom 3. Ok⸗ tober 1895 ausgesprochen, daß die Klage aus § 66 Abs. 2 nicht auf die Behauptung gestützt werden darf, der Dritte habe die Abfluß⸗ hindernisse, deren Beseitigung mit einer Räumungsverfügung ge⸗ fordert wird, verursacht und sei deshalb zu ihrer Beseitigung ver⸗ bunden, sondern nur darauf, der Dritte sei aus Gründen des zffentlichen Rechts zur dauernden Räumung des Wasserlaufs ver⸗ pflichtet, diese Verpflichtung liege dem Ditten, nicht dem Kläger, ob. In vorliegenden Fall hatte die Klägerin ihre Klage aus § 66 Abs. 2 Forauf gestützt, daß der Graf von KX. die Abflußbindernisse, deren Beseitigung die Wasserpolizei durch eine Räumungsverfügung von ihr verlangt hatte, verursacht habe, und der Bezirksausschuß hat dieses Fundament mit Recht verworfen.“ (III. 1223.)
— Ist der Einspruch gegen die Gültigkeit von Ge⸗ meindewahlen wegen Unrichtigkeit der Gemeindewähler⸗ liste durch Beschluß der Gemeindevertretung verworfen worden, so
den, nach einem Urtheil des Ober⸗Verwaltungsgerichts, II. Senats, vom 3)0. Rovember 1895, wenn nachträglich im Verwaltungsstreit⸗ verfahren die Unrichtigkeit der Liste durch endgültige Entscheidung fest⸗ gestellt worden, dadurch diese Wahlen ni chtungültig. Die in dem End⸗ urtheil des O.⸗V.⸗G. vom 3. Oktober 1890 (vergl. Entsch. des O.⸗V.⸗G. Bd. XX S. 9 ff.) für diese Auffassung gegebenen Gründe laufen im wesentlichen darauf hinaus, daß, da die Klage nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 des Zuständigkeitsgesetzes vom 1. August 1883 gemäß der aus⸗ drückichen Vorschrift im § 11 Abs. 2 a. a. O. keine aufschiebende Wirkung habe, der Wahl die Wäblerliste nur in der Ferm und Gestalt, in denen sie sich zur Zeit der Wahl befunden, habe zu Grunde gelegt werden können Das O.⸗V.⸗G. ist bei nochmaliger Erwägung wiederum nur zu der in jenem Endurtheil vom 3. Oktober 1890 ent⸗ wickelten Ansicht gelangt.“ (II. 1801.) v““
Kunst und Wissenschaft.
Im Lichthofe des Kunstgewerbe⸗Museums wird morgen, Mittwoch, den 25. März, auf kurze Zeit eine Ausstellung von Stickereien eröffnet, welche ein ungewöhnliches Interesse in An⸗ spruch nehmen darf. Die Stücke sind von dem Bildbauer H. Obrist in München gezeichnet, zum theil plastisch vorgearbeitet und unter seiner Leitung in Stickerei ausgeführt. Ohne Inanspruch⸗ nahme besonders schwieriger Techniken wirken die Arbeiten lediglich durch eine freie Erfindung unter Anlehnung an natürliche Pflanzenformen und durch geistreiche Benutzung verschieden⸗ artiger, keineswegs kostbarer Materialien. Jedes Stück ist als selbständiges Kunstwerk erfunden und ausgeführt und nicht zur Ver⸗ vielfältigung bestimmt.
— Im Verein für Deutsches Kunstgewerbe wird morzen, Mittwoch, Herr Dr. Richard Graul einen Vortrag „über einige neue Bestrebungen im Kunstgewerbe“ halten. Neuere Stickereien mit an⸗ gewandten Pflanzenformen wird Herr Bildhauer Hermann Obrist aus München (s. o.) erläutern. Zur Ausstellung gelangen ferner Rand⸗ leisten und andere Buchornamente von Herrn Maler Otto Eckmann. Die Sitzung findet im großen Saale des Architektenhauses, 8 ½ Uhr Abends, statt.
— Im Verein Berliner Kaufleute und Industrieller sprach am Mittwoch v. W., Abends, Direktor P. Jessen vom Kunstgewerbe⸗Museum über „Künstlerische Plakate“. An der Hand ausgestellter Originale wurde erläutert, wie seit etwa zehn Jahren in Paris eine lebhafte Bewegung zur köünstlerischen Aus⸗ gestaltung des Plakatwesens entstanden sei. Hervorragende Meister verschiedener Stilrichtungen hätten selbst Hand angelegt und Arbeiten geschaffen, die durch Erfindung, Zeichnung, Kolorit und Fernwirkung alles frühere überträfen. Neuerdings habe dieses Interesse auch in England und Amerika Boden gefunden, sowohl für die riesigen Maueranschläze in Steindruck wie für kleinere Plakate in Buchdruck. In Deutschland bewiesen die tüchtigen Arbeiten, die namentlich für Kunstausstellungen geschaffen worden, daß es uns an Künstlern nicht fehle. Bei den vielen Geschäftsplakaten, die bei uns für Innenräume hergestellt würden, ziele man meist zu sehr darauf ab, den Eindruck eines Oelbildes zu erwecken; mittels einer großen Zahl von Druckplatten werde eine falsche Sauberkeit und Süß⸗ lickkit erstrebt, während eine künstlerische Erfindung, in wenigen kräftigen Farben breit durchgesührt, auch dem Reklamezweck besser dienen werde. Es sei zu wünschen, daß die heutige Bewegung auch bei dem deutschen Publikum Anklang fände, damit sich auch in Deutschland die Plakatkunst achtunggebietend entwickeln könne. Sehr interessant zeigte der Vortragende, wie nach und nach die Künstler den eigentlichen Endzweck der Plakate erfaßt kaben und bemüht seien, klar und deutlich die Zeichnungen aus den⸗ selben unter thunlichster Beschränkung von Schrift hervortreten zu afsen und so die Aufmerksamkeit des Auges zu fesseln. Als Beleg bierfür könne wohl das viel umstrittene Plakat der Berliner Gewerbe⸗ usstellung gelten, über das die Urtbeile darin einig seien, daß es in aum bisher erreichter Weise durch seine originelle Konzeption sich dem 9 dchtniß einpräge und daher ausgiebig dazu beigetragen habe, die Berliner Gewerbe⸗Ausstellung in ganz Europa bekannt zu machen. die Preie bewerbung der Schultheiß'schen Brauerei habe 8 Agroße Reihe werthvoller Entwürfe hervorgerufen, die a2 lrchitektenbause ausgestellt seien; diese Kollektion zeige, Talent der Künstler von der Industrie zum Tages⸗ 8 tauch praktisch verwerthet werden könne. Von den Pariser Künstlern Grasset hatte der Vortragende überraschende Drucke aus⸗ Haltv 1 die von ersterem herrührenden sind in degagierter freier e. die von lesterem in ernster und doch wirksamer Weise ent⸗ S2 An diese reihten sich vorgelegte Drucke, welche dem englischen g icsmerikanischen Geschmack entsprechen und die durch ihre Eigenart S den Blick des Vorübergehenden zum Verweilen zwingen; je für b vornehm gehaltenen Plakate der Münchener Schule, sowohl Der Vo 7 großen Kunstausstellungen wie für die der Sezessionisten. sanmler fpabende berichtete auch von hohen Preisen, die Plakat⸗ enh bifür alte Exemplare zahlen, und wies schließlich auf den befcc 3 den solche Sammlungen ideell für die Geschichte des Zeit⸗ schmacks und materiell als Anleitung für Industrielle hätten. Lebn, Die Versammlung deutscher Privatrechts⸗ ehrer hat gestern in Eisenach nachfolgende Resoluti instimmig angenomnen .- “ Fisenach nachfolgende Resolution eins v. meinen Rechisie ) Das juristische Studium beginnt mit einer allge⸗ lesungen dechtslehre, insbesondere Privatrechtslehre. 2) „Den Vor⸗ über röͤmische das geltende Privatrecht haben außerdem Vorlesungen sostematiscche und deutsche Rechtsgeschichte, ferner zwei propädeutische matische Vorlesungen über die römisch⸗rechtliche und e Grundlage des Privatrechts vorauszugehen. „Duellen „Exegese ist nach wie vor hervorragendes üu legen. 4) Nach dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Ge⸗
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setzbuchs ist das gesammte bürgerliche Recht Deutschlands — mit Ausaahme des Handels⸗ und Wechselrechts — als systematische Ein⸗ heit zu lehren. Von der Verbindung des Rechts des Bürgerlichen Gesetzbuchs mit dem übrigen Reichs⸗ und Landes⸗Privatrecht sind nach örtlichem und zeitlichem Bedürfniß der einzelnen Universitäten Aus⸗ nahmen zulässig. 5) Nach Aufnahme des Bürgerlichen Gesetzbuchs unter die Lehrgegenstände bedarf es eines mehr als dreijährigen Rechts⸗ studiums.“
— Der Millitär⸗Schriftsteller, Rittmeister a. D. Julius von Wickede ist, wie „W. T. B.“ meldet, am Sonntag zu Schwerin i. Mecklbg. gestorben. Er war ebendaselbst am 11. Juli 1819 geboren und studierte, nachdem er einige Jahre Soldat gewesen war, in München und Heidelberg Geschichte und National⸗ zkonomie. In den Kriegsjahren 1849— 50 trat er als Volontär⸗ Offizier in ein Dragoner⸗Regiment der schleswig⸗holsteinschen Armee und wurde Brigade⸗Adjutant, machte im Jabre 1851 einen Feldzug als Volontär⸗Offizier im 4. Regiment der Chasseurs d'Afrique in Algier mit und war im orientalischen Kriege 1854 — 55 Korrespondent einer englischen Zeitung im türkischen Hauptquartier und in der Krim. Im Jahre 1859 wurde er Rittmeister und Kommandant der Feld⸗ gendarmerieschwadron im 10. Bundes⸗Armeekorps, 1860— 64 war er meist bei den italienischen Truppen in Italien. In den Feldzügen von 1864, 1866 und 1870/71 war von Wickede Kriegskorrespondent der „Kölnischen Zeitung“ im preußischen Hauptquartier. Eines seiner ältesten Werke ist die „Vergleichende Charakteristik der öster⸗ reichischen, preußischen, englischen und französischen Landarmee“ (Stuttgart 1856). Am bekanntesten ist wohl die „Geschichte des Krieges Deutschlands gegen Frankreich in den Jahren 1870 und 1871“ (3 Bände) geworden, die bereits im Jahre 1873 in zweiter Auflage erschien. Auch seine geschichtlichen Romane „Der lange Isaak“ (3 Bände, Leipzig 1863), „Herzog Wallenstein in Mecklenburg“ (4 Bände, Jena 1865), sowie seine neueren Schriften„Was alles aus einem deutschen Lieutenant werden kann“ (3 Bände, Leipzig 1878), „Ein deutscher Lieutenant und türkischer Hauptmann“ (Berlin 1889) u. a. erfreuten sich weiter Verbreitung und Beliebtheit.
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Land⸗ und Forstwirthschaft.
Seitens des Herrn Ministers für Landwirthschaft, Do⸗ mänen und Forsten ist die Einfuhr lebenden Rindviehs aus Oesterreich⸗Ungarn über die hierfür vorgesehenen Grenzeingangsstellen der deutsch⸗österreichischen Grenze in den öffentlichen, mit der Eisenbahn in Verbindung stehenden Schlacht⸗ und Viehhof der Stadt Aachen zur sofortigen Ab⸗ schlachtung widerruflich zugelassen worden.
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Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ Maßregeln.
Spanien.
Durch Königliche Verordnung vom 16. d. M. ist die seiner Zeit gegen St. Petersburg angeordnete Quarantäne unter den üblichen Bedingungen aufgehoben worden. (Vergl. „R.⸗Anz.“ Nr. 284 28. November v. J.)
8 Handel und Gewerbe.
Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Ruhr und in Oberschlesien. An der Ruhr sind am 23. d. M. gestellt 11 917, nicht rechtzeitig gestellt keine Wagen. In Oberschlesien sind am 21. d. M. gestellt 4247, nicht recht⸗ zeitig gestellt keine Wagen.
Ausweis über den Verkehr auf dem Berliner Schlacht⸗ viehmarkt vom 21. März 1896. Auftrieb und Marktpreise nach Schlachtgewicht mit Ausnahme der Schweine, welche nach Lebend⸗ gewicht gehandelt werden. Rinder. Auftrieb 4826 Stück. (Durch⸗ schnittspreis für 100 kg.) I. Qualität 104 — 112 ℳ, II. Qualität 94 — 102 ℳ, III. Qualität 82 — 90 ℳ, IV. Qualität 70—78 ℳ — Schweine. Auftrieb 8968 Stück. (Durchschnittspreis für 100 kg.) Mecklenburger 78 ℳ, Landschweine: a. gute 74 — 76 ℳ, b. ge⸗ ringere 68 — 72 ℳ, Galizier —X,— ℳ, leichte Ungarn —,— ℳ, bei 20 % Tara. Bakonver —,— ℳ bei — kg Tara pro Stück. — Kälber. Auftrieb 1437 Stück. (Durchschnittspreis für 1 kg.) I. Qualität 1,08 — 1,12 ℳ, II. Qualität 1,00 — 1,06 ℳ, III. Qua⸗ lität 0,92 — 0,98 ℳ — Schafe. Auftrieb 10 164 Stück. (Durch⸗ schnittspreis für 1 kg.) I. Qualität 0,82 — 0,92 ℳ, II. Qualität
— Das „Gewerbeblatt aus Württemberg“', welches von der Königlichen Zentralstelle für Gewerbe und Handel in Stuttgart herausgegeben wird, hat in der Nr. 12 vom 21. März folgenden In⸗ halt: Bekanntmachung, betreffend die Veranstaltung freiwilliger Lehr⸗ lingsprüfungen. — Zolltarif⸗Entscheidungen in den Vereinigten Staaten von Amerika. — Die Genossenschaft, eine Hilfe für das Handwerk. — Verschiedene Mittheilungen. — Gewerbliche ꝛc. Rezepte. — Aus⸗ stellungswesen. — Mittheilungen aus dem Vereinsleben. — Reichs⸗ patente von Erfindern aus Württemberg. — Submission.
Breslau, 23. März. (W. T. B.) Getreide⸗ und Produktenmarkt. Spiritus pr. 100 1 100 % exkl. 50 ℳ Ver⸗ brauchsabgaben pr. März 50,60, do. do. 70 ℳ Verbrauchsabgaben pr. März 31,00. 1
Magdeburg, 23. März. (W. T. B.) Zuckerbericht. Korn⸗ zucker exkl., von 92 % 13,25 — 13,35, Kornzucker exkl. 88 % Rendement 12,70 — 12,85, Nachprodukte exkl., 75 % Rendement 9,50 — 10,50. Fest. Brotraffinade I. 25,25. Brotraffinade I. 25,00. Gem. Raffinade mit Faß 24,50 — 25,25. Melis I. mit Faß 24,00. Fest. Rohzucker I. Produkt Transito f. a. B. Hamburg pr. März 12,50 Gd., 12,57 ½ Br., pr. April 12,55 Gd., 12,57 ½ Br., pr. Mai 12,72 ½ bez. und Br., pr. Juli 12,92 ½ Gd., 12,97 ½ Br., pr. Oktober⸗Dezember 11,62 ½ Gd., 11,70 Br. Fest.
Leipzig, 23. März. (W. T. B.) Kammzug⸗Termin⸗ handel. La Plata. Grundmuster B. pr. März 3,45 ℳ, pr. April 3,45 ℳ, pr. Mai 3,47 ½ ℳ, pr. Juni 3,50 ℳ, pr. Juli 3,50 ℳ, pr. August 3,52 ½ ℳ, pr. September 3,55 ℳ, pr. Oktober 3,55 ℳ, pr. November 3,57 ½ ℳ, pr. Dezember 3,57 ½ ℳ, pr. Januar 3,57 ½ ℳ, pr. Februar 3,57 ½ ℳ Umsatz: 60 000 kg. Ruhig.
Bremen, 23. März. (W. T. B.) Börsen⸗Schluß⸗Bericht. Raffiniertes Petroleum. (Offizielle Notierung der Bremer ö. Ruhig. Loko 6,15 Br. Russisches Petroleum.
oko 5,80 Br. Schmalz. Ruhig. Wilcox 29 ₰, Armour shield
28 ¼ ₰, Cudahy 29½ ₰, Choice Grocery 29 ½ ₰, White label 29 ½ ₰, Fairbanks 26 ₰. Speck. Ruhig. Short clear middling loko 27 ½ ₰ Reis ruhig. Kaffee unverändert. Baumwolle. Willig. Upland middl. loko 41 ½ ₰. Taback. Umsatz: 26 Faß Kentucky.
Hamburg, 23. März. (W. T. B.) Getreidemarkt. Weizen loko fest, holsteinischer loko neuer 152 — 158. Roggen loko fest, hiesiger —,—, mecklenburger loko neuer 134 —138, russischer loko fest, 84 —86. Hafer fest. Gerste fest. Rüböl (unverzollt) still, loko 47. Spiritus befestigt, per März⸗April 16 ½ Br, pr. April⸗Mai 16 ½ Br., pr. Mai⸗Juni 16 ¾ Br. Kaffee fest, Umsatz 3000 Sack. Petroleum ruhig, Standard white loko 6,15.
Kaffee. (Nachmittagsbericht) Good average Santos pr. März 66 ½, pr. Mai 66 ½, pr. September 62, pr. Dezember 58. Schleppend. — Zuckermarkt. (Schlußbericht.) Rüben⸗Rohzucker I, Produkt Basis 88 % Rendement neue Usance, frei an Bord Hamburg pr. März 12,52 ½, pr. April 12,55, pr. Mai 12,70, pr. Juli 12,92 ½, pr. Oktober 11,72 ½, pr. Dezember 11,62 ½. Behauptet.
Wien, 23. März. (W. T. B.) Die Bilanz der Kredit⸗ anstalt für Handel und Gewerbe für 1895 weist einen Gewinn
.“
von 8 631 046 Fl. auf und zwar: Gewinn an Effekten 1 346 180 Fl., an Zinsen 4 806 694 Fl., an Provisionen 1 568 454 Fl., an Diversen 543 527 Fl., an unbehobenen Dividenden 1258 Fl., an Realitäten⸗ erträgnissen 118 114 Fl.; ferner beträgt der Antheil am Gewinn der Ungarischen Allgemeinen Kreditkank 181 381 Fl. und der Gewinn⸗ vortrag von 1894 65 436 Fl. Für Gehälter, Spesen, Abschreibungen, Steuern ꝛc. wurden insgesammt 2 626 587 Fl. verausgabt, sodaß ein Reingewinn von 6 004 459 Fl. verbleibt.
Wien, 24. März. (W. T. B.) Die Brutto⸗Einnahmen der Orientbahnen betrugen in der 10. Woche (vom 4. März bis 10. März 1896) 209 753 Fr., Zunahme gegen das Vorjahr 41 863 Fr. Seit Beginn des Betriebsjahres (vom 1. Januar bis 10. März 1896) betrugen die Brutto⸗Einnahmen 1 984 833 Fr., Zunahme gegen das Vorjahr 423 793 Fr.
London, 23. März. (W. T. B.) An der Küste 2 Weizen⸗ ladungen angeboten.
96 % Javazucker 13 ¾stetig, Rüben⸗Rohzucker loko 12 ½ fest. — Chile⸗Kupfer 451116, pr. 3 Monat 46.
Liverpool, 23. März. (W. T. B.) Baumwolle. Umsatz 10 000 B., davon für Spekulation und Export 500 B. Weichend. Middl. amerikanische Lieferungen: Ruhbig, stetig. März⸗April 417/64 — 42 22 Verkäuferpreis, April⸗Mai 417/⁄64 do., Mai⸗Juni 4 do., Juni⸗Juli 4 ⁄⁄ — 415⁄6 Käuferpreis, Juli⸗August 47⁄22 Verkäuferpreis, August⸗September 45/⁄12 — 41 164¶ Werth, September⸗Oktober 4 — 4 4 Verkäuferpreis, Oktsber⸗November 381⁄4 — 3³1⁄12 do., No⸗ vember⸗Dezember 315/⁄1s do., Dezember⸗Januar 315/18 d. do.
Bradford, 23. März. (W. T. B.) Stimmung für Wolle ruhig, Preise unverändert, Export⸗Garne ruhig, Fancy⸗Garne thätig, Stoffe unverändert.
St. Petersburg, 23. März. (W. T. B.) Rußlands Getreide⸗Export. In der Woche vom 15. März bis 21. März 1896 sind über die Haupt⸗Zollämter 6 955 000 Pud Getreide aus⸗ geführt worden. Davon entfielen auf Weizen 4 274 000 (Vorwoche 4 141 000), Roggen 1 306 000 (Vorwoche 1 897 000), Gerste 607 000 (Vorwoche 662 000), Hafer 778 000 (Vorwoche 712 000), Mais 30 000 (Vorwoche 137 000) Pud.
Amsterdam, 23. März. (W. T. B.) Javpa⸗Kaffee good ordinary 51. — Bancazinn 36 .
Brüssel, 24. März. (W. T. B.) Die Einnahmen der Prinz Heinrich⸗Bahn betrugen in der zweiten März⸗Dekade: aus dem Bahnbetriebe 90 504 Fr., aus den Minen 11 451 Fr. Ge⸗ sammteinnahmen 101 955 Fr., Mindereinnahme gegen die vor⸗ läufigen Einnahmen im entsprechenden Zeitraum des vorigen Jahres 26 141 Fr.
New⸗York, 23. März. (W. T. B.) Die während des Vormittags lustlos bei geringem Geschäft; im Verlauf trat theilweise eine Erholung ein. Der Schluß bli Der Umsatz in Aktien betrug 172 000 Stück.
Weizen eröffnete sehr fest und zeg im Preise an infolge großer Käufe, sowie in der Erwartung auf eine Abnahme der Waare, die auf dem Ozean unterwegs ist, und auf bessere Kabelmeldungen. Später gaben die Preise nach auf bedeutende Ankünfte, günstige Ernte⸗ berichte und allgemeine Liquidation. Der Schluß war schwach. — Mais stieg entsprechend der Festigkeit des Weizens einige Zeit nach Eröffnung im Preise, fiel aber später auf Zunahme in Visible Supply und auf erwartete Zunahme der Ankünfte.
Waarenbericht. Baumwolle⸗Preis in New⸗York 7 F, do. do. in New⸗Orleans 7 ¾, Petroleum Stand white in New⸗ York 7,35, do. do. in Philadelphia 7,30, do. rohes (in Cases) 8,25, do. Pipe line Certif. pr. April 134, Schmalz Western steam 5,45, do. Rohbe & Brothers 5,70, Mais pr. März 37 ½, do. pr. Mai 35 ⅛, do. pr. Juli 36 ½, Rother Winterweizen 80, Weizen pr. März 70, do. pr. April 70, do. pr. Mai 69, do. pr. Juli 68 ⅞, Getreide⸗ fracht nach Liverpool 1 ½, Kaffee fair Rio Nr. 7 13 ¾, do. Rio Nr. 7 pr. April 12,90, do. do. pr. Juni 12,25, Mehl, Spring⸗Wheat clears 2,60, Zucker 3 ¾, Zinn 13,30, Kupfer 11,00.
Visible Supply an Weizen 61 348 000 Bushels, do. an Mais 15 852 000 Busbels.
Chicago, 23. März. (W. T. B.) Weizen ging anfangs in der Erwartung einer Abnahme der Waare, die auf dem Ozean unter⸗ wegs ist, sowie auf feste ausländische Märkte und kaltes Wetter im Preise höher, mußte später jedoch nachgeben, da günstigere Wetter⸗ berichte eintrafen. — Mais eröffnete stetig und schloß, da sich im Verlauf kein besonderer Einfluß geltend machte, zur Anfangs“⸗ tendenz.
Weizen pr. März 60 ½, do. pr. Mai 62, Mais pr. März 28 ⅜%, Schmalz pr. März 5,12 ½, do. pr. Mai 5,25, Speck short clear 5,12 ⅜, 1646*“
Verdingungen im Auslande.
Niederlande.
30. März, 2 Uhr, im Komtor der Gemeinde⸗Gasfabrik zu Delft: Lieferung von 8 000 000 kg westfälischen oder englischen Gaskohlen. Lieferungsbedingungen bei Franko⸗Anfragen ebenda erhältlich.
Dänemark.
26. März, 1 Ubr. Staatsbahnen⸗Verwaltung (Maskin- afdelingens Contor Colbjörnsensgade 6), Kopenhagen: Lieferung von 82 400 Pfd. Stangeneisen, 5100 Pfo. Winkeleisen, 4100 Pfd. Leisteneisen, 17 100 Pfd. schwedischem Stangeneisen, 20 000 Pfd. Feuerristeisen, 100 Stück Eisenplatten, 800 Stück Bekleidungs⸗ platten. Bedingungen und Angebotsformulare an Ort und Stelle.
Berkehrs⸗Anstalten.
Laut Telegramm aus Herbesthal ist die zweite englische Post über Ostende vom 23. März ausgeblieben. Grund: Zugverspätung in Belgien.
Bremen, 24. März. (W. T. B.) Norddeutscher Lloyd. Der Schnelldampfer „Fulda“ ist am 21. März Mitttags von New⸗York nach Genua abgegangen. Der Postdampfer „Aachen“ ist am 21. März Nachmittags von New⸗York nach der Weser ab⸗ gegangen. Der Postdampfer „Graf Bismarck“ hat am 22. März Nachmittags Ouessant passiert. Der Postdampfer „München“ hat am 21. März Nachmittags Lizard passiert. Der Reichs⸗Post⸗ dampfer „Prinz⸗Regent Luitpold“ ist am 22. März Abends in Genua angekommen. Der Schnelldampfer „Werra“⸗ ist am 23. März Nachmittags in Genua angekommen. Der Postdampfer „Braunschweig“ ist am 22. März Abends in Baltimore an⸗ gekommen.
London, 23. März. (W. T. B.) Der Union⸗Dampfer „Goth“ ist am Sonnabend auf der Ausreise von Southampton abgegangen. Der Castle⸗Dampfer „Dunottar Castle“ ist am Sonnabend auf der Ausreise von Southampton abgegangen und der Castle⸗Dampfer „Garth Castle“ auf der Ausreise in Maurttius angekommen. Der Castle⸗Dampfer „Hawarden Castle“ ist gestern auf der Heimreise in London angekommen. Der Castle⸗ Dampfer „Pembroke Castle“ ist am Sonnabend auf der Heimreise von den Fanarischen Inseln abgegangen. Der Castle⸗Dampfer „Tan⸗ tallon Castle“ ist am Donnerstag auf der Ausreise in Durban (Natal) angekommen. Der Castle⸗Dampfer „Norham Castle“ ist am Mittwoch auf der Heimreise von Kapstadt abgegangen. Der Union⸗Dampfer „Gaul“ und der Union⸗Dampfer „Arab“ sind heute auf der Heimreise in Southampton angekommen.
Bern, 23. März. (W. T. B.) Die Bundesversammlung hat 2 X. eis ge eee eine Erhöhung ihres Tarifs um 36 % be⸗ willigt.
EE1 23. März. (W. T. B.) Niederländisch⸗ Amerikanische Dampfschiffahrts ⸗Gesellschaft. Der
Dampfer „Veendam“ ist am Sonnabend Nachmittag von New⸗