— — ———
—————q—
aats⸗Anzeiger.
Der Bezugspreis beträgt vierteljährlich 4 ℳ 50 Alle Post⸗Anstalten nehmen Bestellung an;
8ö Beene Insertionspreis für den Raum riner Druckzrile 30 ₰. — 88 G Inserate nimmt an:
für Berlin außer den Post-Anstalten auch die Expedition
SW., Wilhelmstraße Nr. 32. Einzelne Nummern kosten 25 ₰.
die Königliche Expedition des Beutschen Reichs-Anzeigers
und Königlich Prreußischen Staats-Anzeigers
Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.
1“
Berlin, Mi
N
1896
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Allerhöchstihrem General⸗Adjutanten und Kommandanten bes Hauptquartiers, General⸗Lieutenant von Plessen, sowie Allerhöchstihren Flügel⸗Adjutanten, Obersten von Scholl und zon Kalckstein die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen ver⸗ jeh nichtpreußischen Insignien zu ertheilen und zwar sterem: des Großkreuzes des Königlich württembergischen Friedrichs⸗Ordens, — letzteren beiden: der Kommandeur⸗ Ensignien des Königlich portugiesischen Militär⸗Ordens San Hento d'Aviz.
Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigft geruht: den bisherigen Gesandten in Tanger (Marokko), Legations⸗ Rath Grafen von Tattenbach zu Allerhöchstihrem außer⸗ ordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister bei der Schweizerischen Eidgenossenschaft zu ernennen.
Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: dem zu Allerhöchstihrer Disposition stehenden früheren Ersten Sekretär bei der Botschaft in Paris, Legations⸗Rath von Schoen den Charakter als Geheimer Legations⸗Rath zu verleihen. 1 11“
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Kaufmann Freiherrn von Meysenbug zum Ronsul in New⸗Orleans zu ernennen geruhltF.
Bekanntmachun
dampfschiffverbindung Lübeck — Kopenhage Malmö.
Die zwischen Lübeck einerseits, Kovenhagen und Malmö anderer⸗ ests vom 1. April bis zum 30. September täglich verkehrenden Dampfer der Hallandschen Dampfschiffs⸗Aktien⸗Gesellschaft werden in jesem Jahre, gleich wie in den Vorjahren, wieder zur Postbeförde⸗
ka benutzt werden. Der Fahrplan für diese Dampfer ist, wie folgt, estgesetzt: Haus Lübeck um 5 Uhr Nachmittags, nach Empfang der Post on den aus Berlin, Lehrter Bahnhof, um 9,30 Vormittags, aus Hamburg um 3,40 Nachmittags abgehenden Eisenbahnzügen;
in Kopenhagen am folgenden Tage gegen 8 Uhr früh;
in Malmö spätestens 1 ½ Uhr Nachmittags zum Anschluß an
um 3 Uhr Nachmittags nach Stockholm abgehenden Schnellzug;
aus Malmö Vormittags gegen 11 ¼ Uhr; 1
aus Kopenhagen spätestens 4 Uhr Nachmittags, nach Empfang
schwedischen Post vom Schnellzug aus Stockholm; 2
in Lübeck am folgenden Tage gegen 7 Uhr früh zum Anschluß in die Frühzüge nach Berlin und Hamburg.
Berlin W., den 19. März 1896.
Reichs⸗Postamt. I. Abtheilung.
Fritsch. 1
EE11““ *
Landespolizeiliche Anordnung.
Auf Grund des § 3 des Gesetzes, betreffend die Ausführung ees Reichsgesetzes über die Abwehr und Unterdrückung von Biehseuchen, vom 12. März 1881 (Gesetz⸗Samml. S. 2 vird mit Genehmigung des Herrn Ministers für Landwi chaft, Domänen und Forsten “
jede Einfuhr von frischem Schweinefleisch 4 aus Rußland
z auf weiteres hierdurch verboten.
Diese Anordnung tritt vom Beginn
des dritten Tages ach ihrer Veröffenlichung in Kraft.
Bromberg, den 16. März 1896. 8 Der e
von Barnekow.
Abgereist:
Seeine Excellenz der Staatssekretär des Reichs⸗Marineamts, tze⸗Admiral Hollmann.
Nichtamtliches.
Deutsches Reich. 8n 8 8 8 Preußen. Berlin, 25. März. Die Reise Ihrer Kaiserlichen und Königlichen gjestäten und der beiden ältesten Prinzen war auf der
angen Fahrt von Berlin bis Genua von schönem Wetter be
günstigt. Ihre Majestäten trafen gestern Abend 148 6 Uhr
im besten hlsein in Genua ein und haben noch vor 8 Uhr
Abends an Bord der Yacht „Hohenzollern“ die Reise nach heute Abend zwischen
Neapel fortgesetzt, woselbst die Ankunft 5 und 6 Uhr erfolgen dürfte.
8 8*
Aus Genua wird dem „W. T. B.“ berichtet: Ihre Majestäten der Kaiser und die Kaiserin sind mit dem Kronprinzen und dem Prinzen Eitel⸗Friedrich gestern Abend 6 Uhr im besten Wohlsein hier eingetroffen. Das Wetter ist herrlich. Die Umgebung des Bahnhofs, der mit Fahnen in den deutschen und italienischen Farben reich geschmückt ist, war von dichten Menschenmassen besetzt. Von der Aussteigerampe führte ein prächtiges Blumen⸗ spaller bis zu der im Hafen liegenden Yacht „Hohenzollern“. Im Wartesaale des Bahnhofs waren Seine Königliche s. der Herzog von Genua, die Spitzen der Be⸗ örden und die Mitglieder der deutschen Kolonie versammelt. Nach der Ankunft umarmte Seine Majestät der Kaiser, welcher kleine Admirals⸗Uniform trug, den Herzog von Genuag, der Ihrer Majestät der Kaiserin die Hand küßte. Nachdem Ihren Majestäten eine Reihe von Persönlich⸗ keiten, darunter der Präfekt, der Bürgermeister, der General Desonnaz und der deutsche General⸗Konsul Schneegans vorgestellt worden waren, auch Ihre Majestät die Kaiserin von der deutschen Kolonie, dem Bürgermeister sowie der Hofdame der Königin, Marquise Doria, Blumen⸗ sträuße entgegengenommen hatte, begaben Sich Ihre Majestäten, von der versammelten Volksmenge lebhaft begrüßt, nach dem Wartesaal. Hier wurden dem Kaiser und der Kaiserin die Mitglieder der deutschen Kolonie vorgestellt, welche begeistert in das von dem General⸗Konsul Schneegans ausgebrachte Hoch auf Ihre Majestäten einstimmten. Unter fortwährenden leb⸗ haften Huldigungen der Bevölkerung begaben Sich alsdann Ihre Majestäten der Kaiser und die Kaiserin mit den Kaiser⸗ lichen Prinzen und dem Gefolge, geleitet von dem Herzog von Genug, den Behörden und der Generalität, an Bord S. M. Yacht „Hohenzollern“, welche alsdann um 7 ½ Uhr Abends nach Neapel in See ging. Alle Schiffe im Hafen waren festlich beflaggt; die b liegenden deutschen Dampfer brannten bengalische Feuer ab. Musikkapellen spielten die deutsche Nationalhymne. Als die Nacht „Hohen⸗ zollern“ den Quai entlang fuhr, rief Seine Majestät der Kaiser, hoch oben auf der Kommandobrücke stehend, laut: Viva il Rê!“, worauf die Menge mit begeisterten Rufen „Viva P'Imperatore!“ erwiderte. Zahlreiche Barken be⸗ gleiteten die Kaiserliche Nacht bis zum Ausgang des Hafens. Artilleriesalven ertönten, als die „Hohenzollern“ ins offene Meer hinausfuhr.
9
Das Staats⸗Ministerium trat heute Nachmittag 2 Uhr im Dienstgebäude, Leipziger Platz 11, unter dem Vorsitz des Minister⸗Präsidenten Fürsten zu Hohenlohe zu einer Sitzung zusammen.
Im § 17, Ziffer 1, Absatz 3, der vom 1. April 1893 ab gültigen Vorschriften für die steuerfreie Verwendung von un⸗ denaturiertem Branntwein zu Heil⸗, wissenschaftlichen und ge⸗ werblichen Zwecken (Bundesrathsbeschluß vom 18. November 1892 — § 708 der Protokolle —) ist vorgesehen, daß die für die Apotheken fesigesetten Jahresbedarfs⸗ mengen an steuerfreiem Branntwein alle drei Jahre einer Nachprüfung unterliegen. Zur Ausführung dieser Vorschrift wird in einer Verfügung des Finanz⸗Ministers vom 13. März d. J. an sämmtliche Provinglal⸗Steuer⸗Direktoren Nachstehendes bestimmt: “ 1
1) Denjenigen Apothekern, welche nur die Fortgewährung der bisherigen Jahresbedarfsmenge an steuerfreiem Branntwein beanspruchen, kann diese Menge ohne weiteres zugestanden werden, falls solche von ihnen nach den Abrechnungsbüchern in jedem der abgelaufenen drei Jahre erreicht ist und keine Thatsachen vorliegen, welche die Annahme rechtfertigen, daß der Verbrauch an Branntwein zu den steuerfrei herzustellenden Heilmitteln ꝛc. künftig ein wesentlich geringerer sein wird.
* 2) Denjenigen Apothekern, welche nicht in jedem der ab⸗ gelaufenen drei Jahre die ihnen bisher zugestandene Jahres⸗ bedarfsmenge an steuerfreiem Branntwein zur Herstellung von
eilmitteln ꝛc. völlig verwendet haben, ist die Jahresbedarfs⸗ menge für die nächste Periode nur in Höhe des aus den Ab⸗ rechnungsbüchern für die ab elaufenen drei Jahre sich er⸗ gebenden Punhchschrsütsverbrauchs, unter Abrundung der er⸗ mittelten Menge auf fünf volle Liter nach oben, zu gewähren.
Falls der Apotheker sich bei dieser Festsetzung nicht be⸗ ruhigen sollte, hat das in Ziffer I der Rundverfügung vom 17. Fernar 1893 vorgeschriebene Verfahren einzutreten.
3) Denjenigen Apothekern gegenüber, welche die Erhöhung der Jahresbedarfsmenge an steuerfreiem Branntwein für ihre Apotheken beantragen, oder bei denen die Steuerbehörde aus besonderen Gründen eine anderweite Neufestsetzung der Jahres⸗ bedarfsmenge für erforderlich hält, hat von vornherein das in Ziffer I der Rundverfügung vom 17. Februar 1893 vor⸗ geschriebene Verfahren stattzufinden.
4) Wegen Tragung der Kosten für die Neufestsetzung der Jahresbedarfsmenge greift in den unter Nr. 2 erwähnten Fällen, wenn der Apotheker bei der Festsetzung der Steuer⸗ behörde sich nicht beruhigt, und in den unter Nr. 3 erwähnten Fällen, wenn der Antrag von dem Apotheker ausgegangen ist, die Vorschrift unter Ziff. II Abs. 2 der Rundverfügung vom 17. Februar 1893 Platz.
5) Für die Zeit vom 1. April d. J. ab bis zur Fest⸗ setzung der Jahresbedarfsmengen kann den Apothekern ein angemessener Theil der beanspruchten Branntweinmenge zur steuerfreien Verwendung überwiesen werden.
56
Der Direktor des Verwaltungs⸗Departements des Reichs⸗ Marineamts, Wirkliche Geheime Admiralitäts⸗Rath Perels hat sich in dienstlicher Veranlassung nach Wilhelmshaven
begeben. Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Großherzoglich mecklenburgische Ministeriak Rath Dr. Langfeld ist nach
Schwerin abgereist.
Der Regierungs⸗Assessor Meyer zu Kreuznach ist der Königlichen Regierung zu Danzig zur weiteren dienstliche
Verwendung überwiesen und der bisher beurlaubte Regierungs⸗ Assessor Dr. jur. Brügman bis auf weiteres dem Land⸗ rath des Kreises Gladbach zur Hilfeleistung zugetheilt worden
In der Zweiten Beilage zur heutigen Nummer des „R.⸗ u. St.⸗A.“ wird eine im Kaiserlichen Statistischen Amt zusammengestellte vorläufige Uebersicht der Produktion der Bergwerke, Salinen und Hütten im Deutschen Reich und in Luxemburg während des Jahres 1895 ver⸗
Laut telegraphischer Meldungen an das Ober⸗Kommando der Marine ist S. M. S. „Sperber“, Kommandant Korvetten⸗ Kapitän Reincke, am 23. März in Mossamedes angekommen und beabsichtigt, am 9. April nach St. Paul de Loanda in See zu gehen; S. M. S. „Arcona“, Kommandant Kapitän zur See Sarnow, ist heute von Nagasaki nach Wusung in See gegangen; S. M. S. „Kaiser“ — Flagg⸗ schiff der Kreuzer⸗Division, Chef Kontre⸗Admiral opf. mann —, Kommandant Kapitän zur See Jaeschke, ist heute in Nagasaki angekommen. “
.“
8 Bavern. Die Dauer des gegenwärtigen Landtags ist bis 30. Mai verlängert worden.
Sachsen.
Die Zweite Kammer nahm gestern den Gesetzentwurf, betreffend die Aufnahme einer dreiprozentigen Nen eceche im Betrage von 75 Millionen, unverändert an und beschloß, gegenüber den abweichenden Beschlüssen der Ersten Kammer hin⸗ sichtlich des Neubaues eines Ständehauses, bei ihren früheren Be⸗ schlüssen stehen zu bleiben. Zur Beihilfe an den Verein der Dresdener Kunstgenossenschaft behufs Erbauung eines Künstler⸗ hauses wurden 80 000 ℳ 8 unter der Voraussetzung, daß sich der in Frage stehende Bauplatz auch bei näherer
Erörterung als geeignet erweise.
3 Baden.
Zur Erinnerung an die Feldzüge von 1870/71 hatte das 1. Badische Leib⸗Dragoner⸗Regiment Nr. 20 am vergangenen Sonntag ein Reiterfest veranstaltet, an das sich ein Bankett anschloß. Bei letzterem richtete Seine Königliche Hoheit der 1.3189. eine Ansprache an die Theilnehmer, welche, nach der „Bad. Presse“, etwa, wie folgt, lautete:
„Die Feier, die Sie heute begangen haben, war zunächst die Er⸗ innerung an eine ruhmreiche Zeit. Daß Sie hierhergekommen, diese ruhmreiche Zeit zu feiern, die Kameradschaft zu pflegen und sich von neuem zu besprechen, ist in hohem Grade erfreulich. Sie fühlen das alle mit mir. Aber wir dürfen heute den Blick noch etwas weiter zurückwerfen. Die Gründung dieses Regiments reicht in eine Zeit schwerer Ereignisse, die über das Land hereingebrochen waren. Da⸗ mals war es die Schwadron, welche in Landau stand, diese war es, die die Treue hielt, und auf diese Treue ist das ganze Regiment aufgebaut worden. Diese Ehre wurde mir zu theil. Ich freue mich noch heute, daß mir dieser Auftrag zu⸗ theil geworden ist, denn ich habe dabei die Erfahrung gemacht, welche Erleichterung ein Vorbild ist. Das Vorbild der Treue ist das beste