1896 / 89 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 14 Apr 1896 18:00:01 GMT) scan diff

Die Setzerpulte und die Regale für die Letternkasten müssen ent⸗

weder dichtschließend auf dem Fußboden aufsitzen, lobeß

sich unter denselben kein Staub ansammeln kann, oder mit so hohen üßen versehen sein, daf die Reinigung des Fußbodens auch unter den lten und Schriftregalen bequem ausgeführt werden kann.

8 5) Die Arbeitsräume sind täglich mindestens einmal gründlich zu

lüften. Ferner ist dafür Sorge zu tragen, daß in ihnen ein aus⸗

reichender Luftwechsel während der Arbeitszeit stattfindet.

6) Die Schmelzkessel und Gießpfannen für das Lettern⸗ und tereotypenmetall sind mit gut ziehenden, ins Freie oder in einen

Schornstein mündenden Abzugsvorrichtungen (Fangtrichtern) für ent⸗

stehende Dämpfe zu überdecken.

Das Legieren des Metalls und das Ausschmelzen der sogenannten Krätze darf nur außerhalb der sonstigen Arbeitsräume oder in letzteren nach Entsernung der sonstigen Arbeiter erfolgen.

Die Räume und deren Einrichtungen, insbesondere auch

Wände, Gesimse, Regale, Letternkasten, sind zweimal im Jahre

ündlich zu reinigen. gg Ac Pußböden sind täglich auf feuchtem Wege vom Staub zu befreien. 8 8) Die Letternkasten sind, bevor sie in Gebrauch werden und so lange sie in Benutzung stehen, nach

igen. Pas Ausblasen der Kasten darf nur mittels eines Blasebalgs im Freien stattfinden und jugendlichen Arbeitern nicht übertragen werden. 1 . 9) In den Arbeitsräumen sind mit Wasser gefüllte und täglich zu reinigende Spucknäpfe, und zwar mindestens einer für je fünf Per⸗ onen, aufzustellen. 1“ - 88g Slah. auf den Fußboden ist von den Arbeitgebern zu untersagen. . 109 Für die Setzer sowie die Gießer, Polierer und Schleifer sind in den Arbeitsräumen oder in deren unmittelbarer Nähe in zweckents prechenden Räumen ausreichende Wascheinrichtungen anzu⸗ bringen und mit Seife ä 18 jeden Arbeiter ist mindestens wöchentlich ein reines Handtuch zu liefern. 1

ist 8g zu sorgen, daß bei der Wascheinrichtun stets reines Wasser in ausreichender Menge vorhanden ist, und da das gebrauchte Wasser an Ort und Stelle ausgegossen werden kann. Für höchstens je fünf Arbeiter ist eine Waschgelegenheit einzurichten.

Die Arbeitgeber haben mit Strenge darauf zu halten, daß die Arbeiter jedesmal, bevor sie Nahrungsmittel innerhalb des Betriebes zu sich nehmen oder den G verlassen, von der vorhandenen Wasch⸗

legenheit Gebrauch machen. .“ 8 venh Kleidungsstücke, welche während der Arbeitszeit Kegeleht werden, sind außerhalb der Arbeitsräume aufzubewahren. Innerhalb der Arbeitsräume ist die Aufbewahrung nur gestattet, wenn dieselbe in verschließbaren, gegen das Eindringen von Staub geschützten Schränken erfolgt. letzteren müssen während der Arbeitszeit ge⸗

en sein.

schlossg senne mit erheblicher Wärmeentwickelung verbundenen Be⸗ leuchtungseinrichtungen sind derart anzuordnen oder mit solchen Schutz⸗ vorkehrungen zu versehen, daß eine belästigende Wärmeausstrahlung nach den Arbeitsstellen vermieden wird.

13) Der Arbeitgeber hat, um die Durchführung der unter Ziffer 8, 9 Absatz 2, 10 nbsa9 3 und 11 getroffenen Bestimmungen zu regeln und sicherzustellen, für die Arbeiter verbindliche Vorschriften

assen.

8 1— in einem Betrieb in der Regel mindestens zwanzig Arbeiter beschäftigt, so sind diese Vorschriften in die nach § 134 a der Gewerbeordnung zu erlassende Arbeitsordnung aufzunehmen.

II. In jedem Arbeitsraum ist ein von der Ortspolizeibehörde zur Bestätigung der Richtigkeit seines Inhalts unterzeichneter Aushang anzubringen, aus dem ersichtlich ist:

a. die Länge, Breite und Höhe des Raums,

b. der Inhalt des Luftraums in Kubikmetern,

c. die Zahl Arbeiter, die demnach in dem Arbeitsraum be⸗

äftigt werden darf.

sca ist in jedem 88 88 aeness gen⸗ die in deutlicher Schrift die Bestimmungen unter I wiedergiebt. 8 8 Fc die ersten zehn Jaßre nach dem Erlaß dieser Bekannt⸗ machung können auf Antrag des Unternehmers Abweichungen von den Vorschriften unter 1 Ziffer 1 bis 3 durch die höhere Verwaltungs⸗ behörde zugelassen werden. Jedoch darf für die Arbeitsräume eine geringere als die unter I Ziffer 2 bezeichnete Höhe nur dann zugelassen werden, wenn jedem Arbeiter ein Luftraum von mehr als 15 cbm ewährt wird. Ein geringerer Luftraum als je 15 cbm darf nur bis ur Grenze von je 12 cbm und nur unter der Bedingung zu⸗ elassen werden, daß durch künstliche Ventilation für regelmäßige ufterneuerung ausreichend gesorgt und die künstliche Beleuchtung so eingerichtet i daß weder senskente Wärme noch die Arbeiter be⸗ lästigende Verbrennungsprodukte in die Arbeitsräume gelangen.

IV. Die Bestimmungen treten für neu zu errichtende Anlagen sofort in Kraft. .

Für Wortein die zur Zeit des Erlasses dieser Bestimmungen bereits im Betriebe sind, treten die Vorschriften unter I Ziffer 5 Satz 1 sowie Ziffer 7 bis 9 sofort, die übrigen Vorschriften mit Ab⸗ lauf von sechs Monaten nach dem Tage ihrer Verkündigung in Kraft.

enommen edarf zu

für Handel und Verkehr

8

Der Ausschuß des Bundesraths hielt heute eine Sitzung. 8

Die Komnmission für Arbeiterstatistik trat heute unter dem Vorsitz des Unter⸗Staatssekretärs Lohmann zu⸗ sammen. .

Als Kommissare des Fench esen wohnten der Geheime Ober⸗Regierungs⸗Rath Dr. Wilhelmi, der Regierungs⸗Rath Dr. Wutzdorff und der Regierungs⸗Assessor Koch, als Kom⸗ missare des Königlich preußischen Ministers für Handel und Gewerbe der Regierungs⸗ und Gewerbe⸗Rath Dr. Sprenger, der Regierungs⸗Affesor von Meyeren und der Vorsitzende des Fefgen Gewerbegerichts, Magistrats⸗Assessor von Schulz den

erhandlungen bei. 1 8

Die Tagesordnung betrifft die Vornahme mündlicher Vernehmungen von Auskunftspersonen über die Verhältnisse in der Kleiderkonfektion. Für die Herren⸗ und Knabenkonfektion sind Auskunftspersonen geladen aus Berlin, Stettin, Aschaffenburg, Stuttgart und Echter⸗ dingen bei Stuttgart, für die sogenannte Arbeiterkonfektion aus Lübbecke, Hersord und Gadderbaum bei Bielefeld, für die Damenkonfektion aus Berlin, Breslau und Erfurt.

Unter den Auskunftspersonen befinden sich Unternehmer, sogenannte Zwischenmeister und Arbeiter sowie Arbeiterinnen.

Geladen sind 74 v deren Vernehmung voraussichtlich mehrere Tage in Anspruch nehmen wird.

Ueber die Vernehmungen wird stenographisch Protokoll

1141“] 5.

Im Monat März d. J. 18899 1191 Schiffe mit einem Netto⸗Raumgehalt von 98 954 Reg.⸗Tonnen den Kaiser Wilhelm⸗Kanal benutzt und an Gebühren zusammen 63 359 entrichtet.

2

Der General der Infanterie, Hahnke, Chef des Militärkabinets, hat sich 188 Vortrage bei Seiner Majestät dem Kaiser und König nach Wien begeben.

Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Königlich bayerische Ministerial⸗Rath von Heller ist aus München hier an⸗

Mecklenburg⸗Strelitz.

re Königliche Hoheit die Großherzogin ist mit Ihren den Herzoginnen Marie und Jutta gestern von eustrelitz nach England abgereist. ““

Sachsen⸗Altenburg. re Königliche Hoheit die Prinzessin Albrecht von 1. ist , Ihren Königlichen Hoheiten den Prinzen Friedrich Seinache Joachim Albrecht und Friedrich Wilhelm zum Besuch Seiner Hoheit des Herzogs am 11. d. M. in Altenburg eingetroffen.

Sachsen⸗Coburg⸗Gotha. Der Landtag des Herzogthums Coburg ist gestern in Coburg zusammengetreten. Unter den Eingängen befindet sich eine Vorlage, betreffend die Aufbesserung der Gehalts⸗ verhältnisse der Landgeistlichen. Danach sollen die festangestellten Pfarrer 1800 Gehalt bis zum Ende des 5. Dienstjahres, 2100 vom 6. bis 10., 2400 vom 11. bis 15., 2700 vom 16. bis 20, 3000 vom 21. bis 25., 3300 vom 27. bis 30. und 3600 vom 31. Dienstjahre ab erhalten. Die Dienstwohnung soll mit 100 angerechnet werden. ür die Verwaltung von Filialen soll eine in das Gehalt nicht mit einzurechnende Ver⸗ gütung von im Durchschnitt 150 gewährt werden.

““

88 DOesterreich⸗Ungarn. 8

Der Kaiser empfing gestern Nachmittag den Botschafter am Berliner Hofe von Szögyény⸗Marich in besonderer Audienz.

dẽ Erzherzogin Maria Josefa, welche den Deutschen Majestäten in Vertretung der Kaiserin von Oesterreich die Honneurs machen wird, ist gestern aus Oedenburg in Wien

eingetroffen. . Begrüßung des Deutschen Kaisers und der Deutschen Kaiserin schreibt die gestrige „Wiener Abend⸗ post“: b „Die Haupt⸗ und Residenzstadt des Reichs rüstet sich zum Empfang eines De hese Gastes. fäPfauften trifft Seine Majestät der Deutsche Kaiser und König von Preußen zum Besuch Seines erhabenen Freundes und Bundesgenossen hier ein. Vom Marcusdom führt Ihn Sein Weg zum Stefansthurm, um einer liebgewordenen Uebung zu folgen und unseren erhabenen Kaiser und Herrn zu begrüßen und so vor aller Welt die Innigkeit und Unverbrüchlichkeit jenes Bundes zu bezeugen, welcher die beiden Fürsten zum Segen Ihrer Völker und zum Heile des gesammten Erdtheils verknüpft. Dieser Bund besteht kraft einer inneren geschichtlichen Nothwendigkeit. Durch den Beitritt Italiens ist ihm jene Ergänzung zu theil ge⸗ worden, die ihn zum stärksten Hort des Friedens macht. Der Besuch des Deutschen Kaisers an den beiden befreundeten Fürstenhöfen ist nicht nur geeignet, diese Erkenntniß bei Allen zu . er mag auch alle Zweifler und Besserwisser belehren, daß jenes Wort, welches Wilhelm von Humboldt vor mehr als 80 Jahren schrieb, noch immer den unzerstörbaren Grundgedanken der Politik der drei verbündeten Reiche enthält, das weise Wort: „Die Ruhe im Zentralsystem der europäischen Politik herstellen, heißt die allgemeinen Grundlagen für die allgemeine Ruhe vorbereiten.’ An der Seite Seiner Majestät des Kaisers halten Ihre Maäjestät die Deutsche Kaiserin, Seine hohe Gemahlin, und die beiden Kaiserlichen Söhne Ihren Ein⸗ zug in die Hauptstadt unserer Monarchie. Mit ehrfurchtsvoller Sympathie bietet Ihnen dieselbe huldigenden Willkommen. Die alte Residenzstadt Oesterreichs darf sich als Herz des Reichs fühlen und darf sicher hoffen, daß alle Völker dieser Monarchie freudig in diesen Willkommengruß und in diese Huldigung einstimmen werden; denn ein Fest des SS. ist es, das unserer Stadt winkt. Darauf, auf die Erhaltung der allgemeinen Ordnung, auf die Abwehr aller den Frieden störenden Tendenzen ist ja die unablässige Sorge der beiden mächtigen Staatshäupter gerichtet, die morgen einander begegnen, um gleichermaßen dem Bedürfniß des Herzens, wie der Erfüllung Ihrer hohen Friedensgesinnungen Genüge zu thun. Wenn die beiden mit ritterlichen Tugenden aller Art geschmückten Herrscher de Seite an Seite Ihren Einzug halten, wird an dem aͤußeren Burgthor neben der glorreichen 1. Habsburgs die Hohenzollern⸗Standarte wehen als ein Wahrzeichen des Völkerbundes, dem an diesem Tage so glanzvolle Weihe wird. Millionen Herzen eint morgen der Wunsch, das Schicksal möge segnend leuchten über den Häuptern der beiden ürsten, welche in nie rastender Arbeit und Sorge der Völker Europas Fürsten. Güter wahren: Frieden und Gesittung. Die heutigen Wiener Blätter widmen der Ankunft des Deutschen Kaisers ebenfalls äußerst sympathische Be⸗ grüßungsartikel. Das „Fremdenblatt“ weist auf den

jubelnden Empfang des Deutschen Kaisers in Italien hin 8. ggt. neue Festigung des Dreibunds wird in Oesterrei „Ungarn als eine stetige Kräftigung und als eine der wichtigsten Aufgaben betrachtet und mit großer, aufrichtiger Befriedigung begrüßt. Die Allianz der drei Reiche ist eine Defensiv⸗Allianz, darum ist sie auch so populär bei den betreffenden Völkern, und darum ist auch die Fort⸗ dauer so gesichert. Die Anwesenheit des deutschen E1““ Fürsten zu in Wien trage dazu bei, den Eindru der Zusammenkunft beider Monarchen zu stärken. ie „Presse“ schreibt:

2. gere 8 Fese eü.n ist ein offenkundiger und klarer: es

ist der Friede, dem der ganze Welttheil die Segnungen ruhiger ulturarbeit, sowie des wirthschaftlichen und geistigen Aufschwungs verdankt.“

Das „Neue Wiener Tagblatt“ führt aus:

„Der Aufenthalt des Deutschen Kaisers in Italien und Oester⸗ reich bekundet, daß der große Friedensbund immer mehr an im⸗ ponierender Festigung zunimmt.“ f B

Auch sämmtliche Budapester Blätter begrüßen mit warmen Worten den heute in Wien eintreffenden Deu t⸗ schen Kaiser. Beide Kaiser, Wilhelm und Franz Joseph, repräsentierten den Gedanken des Friedens und hielten mit starker Hand, scharfem Blick und mit unverbrüchlicher Treue die Wacht über die großen Kulturgüter, an welche die allgemeine Wohlfahrt geknüpft sei. Darum könne jede Zusammenkunft dieser Beiden Monarchen als ein Perseißug svolles politisches Ereigniß gefeiert werden. Der „Pester Lloyd“ sagt:

„Was auch die Allianz Anderen sein und bedeuten mag, uns ist 8 eine von der innigen Sympathie der Völker und der underbrüch⸗

ichen Freundschaft der Herrscher getragene und fPhegte Gemeinschaft,

und die Intimität zumal mit dem Deut een Reich, die immer von neuem in besonderen Thatsachen und Teee nc, zu Tage tritt,

General⸗Adjutant von

Empfindungen unserer poli⸗ Das Aeußerliche und Kon⸗ die Weihe einer politischen

ist mit den Vorstellungen und tischen Welt untrennbar verwoben. ventionelle selbst erhält dadurch That. Wenn Kaiser Wilhelm sein ungarisches Husaren⸗ Regiment unserem Monarchen vorführen, wenn unser Monarch vor Kaiser Wilhelm eine Parade kommandieren wird, so hat dies nicht die Bedeutung eines bloß militärischen Schauspiels: das bringt die Zusammengehörigkeit der beiden mächtigen Reiche in Leid und Freud, in Glück und Bedrängniß zur Anschauung, und ist uns hierzulande vorerst auch die Freude versagt, den Deutschen Kaiser, den erhabenen Waffenbruder und besten Freund unseres Königs in der ungarischen Hauptstadt feiern zu können, so stimmt doch unsere Nation aus ganzem Herzen in die verehrungsvollen Grüße ein, die dem Kaiser⸗ lichen Gast in Oesterreich zufliegen.“

In der gestrigen Konferenz Minister wurde das gemeinsame 6 gestellt. Dasselbe weicht, wie „W. T. B.“ wesentlich von dem Budget des Vorjahres ab. rathungen wurden gestern beendet. 1

Die gestrigen mündlichen Verhandlungen über die Er⸗ neuerung des Bankprivilegiums waren auf einen Gedankenaustausch über die Grundprinzipien beschränkt. Nach der dabei zu Tage getretenen, beiderseitig öö“ Felns ist Hoffnung auf einen gedeihlichen ortgang der

erhandlungen vorhanden, welche infolge anderweitiger In⸗ anspruchnahme beider Finanz⸗Minister eine Unterbrechung von einigen Tagen erfahren haben. 14

Im ungarischen Unterhause gab gestern vor Eintritt in die Tagesordnung der Abg. Ugron seinem Bedauern darüber Ausdruck, daß eine Kontrole der Quotendeputation unmöglich sei, da die Verhandlungen derselben geheim seien, und ersuchte den Präsidenten, dem Hause die be⸗ treffenden Dokumente vorzulegen und die Oeffentlichkeit der Verhandlungen anzuordnen. Der Präsident von Szila schi entgegnete, es sei bisher stets Brauch gewesen, daß sämmtliche Akten erst nach Unterbreitung des Berichts dem Hause vor⸗ elegt würden; er werde davon nicht abgehen. Außerdem ver⸗ bas le die Kommission zur Zeit nur über die Vorarbeiten. Hierauf wurde zur Tagesordnung, der Spezialdebatte über das

der gemeinsamen belständig fest⸗ erichtet, nicht Die 82

Großbritannien und Irland.

In der gestrigen Sitzung des Unterhauses brachte Gerald Balfour, ber Chef⸗Sekretär des Lord⸗Lieutenants und General⸗Gouverneurs von Irland, die ir ische Boden⸗ gesetznovelle ein. Der Hauptzweck der Vorlage ist die Be nnn des gesetzlichen Pachtzinses auf dreißig Jahre mit der Maßgabe, daß der Zins alle fünf Jahre je nach dem Steigen oder Fallen der Preise der Produkte abgeändert werden könne, sowie die Sicherung der von den Pächtern vorgenommenen Verbesserungen und die Erleichterung des Ankaufs des Pachtguts durch den Pächter. John Morley und Dillon kritisierten die Vor⸗ lage und behaupteten, dieselbe bedürfe 98 vieler Aenderungen, um annehmbar zu sein. Die erste Lesung der Vorlage wurde sodann angenommen. Der Staatssekretär für die Kolonien Cham⸗ berlain erklärte, Sir Herkules Robinson habe nach Be⸗ rathung mit dem Befehlshaber der Truppen am Kap und infolge von Berichten Cecil Rhodes', Duncan’s und des Earl Grey sich erboten, sofort 300 Mann Karvallerie und 200 Mann berittene Infanterie von Natal nach den unruhigen Distrikten des Matabelelandes zu senden, außer den bereits angeworbenen Freiwilligen und Polizisten. Sir Herkules Robinson werde auch 250 Basutos rekrutieren, damit dieselben an der Unterdrückung des Aufstandes theil⸗ nähmen. Mit dem Kriegs⸗Ministerium fänden Berathungen darüber statt, welche Schritte nothwendig seien, um die ins Innere gesandten Truppen zu ersetzen. t. Abmachungen habe die Chartered⸗Company die Kosten d Operationen zu tragen. Der Parlaments⸗Sekretär des Aus wärtigen Curzon erklärte, der englische Vize⸗Konsul Musch habe am 27. März telegraphiert, behörden hätten jauf aufgefordert, Kleina nd. lassen. Dem englischen Botschafter Sir Philip Currie se auf seine Vorstellungen mitgetheilt worden, das Irade be

onen, die an aufreizenden Bewegungen betheiligt seien; die Missionare würden in keiner Weise belästigt werden, so lange sie den Landesgesetzen nachkämen. schäftsträger in Konstantinopel, der ebenfalls Vorstellungen er⸗ hoben habe, sei benachrichtigt worden, daß das Irade auf⸗ gehoben worden sei.

Frankreich.

Die Session der Generalräthe ist 9 Sha se sat eröffnet worden. Zahlreiche Anträge gegen die Vorlage der Regierung, betreffend die Einkommensteuer, sind bereits ein⸗ gebracht worden. 8

Das Journal „La France“ meldet, der Kriegs⸗Minister Cavaignac habe eine Kreditvorlage für Herstellun neuen Artilleriematerials ausgearbeitet. Es handele sich dabei um Fersttgung neuer Schnellfeuer⸗Kanonen fast ohne Rckstoß; bei denselben werde der erste Schuß wie gewöhnlich abgefeuert, während sich die übrigen Schüsse automatisch lösten. Die Kosten der Umgestaltung der Artillerie würden auf 470 Millionen Francs veranschlagt.

Italien. 8 1 Der Papst empfing heute den preußischen Gesandten von Väg; w vsesemxer n und den Sekretär der Gesandtschaft,

Legations⸗Rath von Waldthausen. Der General⸗Präfekt der Congregatio de propaganda

““ in Erythräa 8b 8 8 Spanien.

Bei den Wahlen „W. T. B.“ aus Madrid erfährt, in Bilbao der Sozialisten⸗ führer Iglesias unterlegen; die Sozialisten werden daher in der Deputirtenkammer keinen Sitz erhalten. Nach den bis⸗ herigen Resultaten dürften die Ministeriellen und die Mit⸗ lieder der Opposition in dem Verhältniß von 300 zu 70 in be⸗ Kammer vertreten sein.

Türkei.

bulgarischen Ministern, mehreren hohen bulgarischen Stacte. beamten und Deputirten, dem Metropoliten von sowie dem ehemaligen Erzieher des Fuüͤrsten Ferdinand, Ge⸗

heimen Rath Fleischmann, Ordens⸗Auszeichnungen verliehen.

Budget des Ackerbau⸗Ministeriums, übergegangen.

ach den bestehenden

die Lokal⸗ Grund eines Irade die Missionare ien sofort über Alexandrette zu ver⸗

siehe sich nicht speziell auf die Missionare, sondern auf Per⸗

Der amerikanische Ge⸗

fide Kardinal Ledochowski hat 10 000 Lire an den aposto⸗

zur Deputirtenkammer ist, wie

Der Sultan hat, dem „W. T. B.“ zufolge⸗/ sämmtlichen

Afrika.

Die Verhandlung vor dem Tribunal erster Instan die Klage wegen der erfolgten Zahlung eines Vorschusses

ür die Dongola⸗Expedition seitens der Staatsschuld ist, wie das erfährt, 82 den 27. d. M. vertagt worden.

um drei Klagen, nämlich um eine Klage

die egyptische Regierung,

Domänen⸗Kommissars Bouteron gegen die Kasse, und s um eine Klage des Syndikats der egyptischen Inhaber von Schuldtitres gegen die Kasse und die egyptische Re⸗

Aus Massowah vom 9. d. M. wird über 1 habe aus Kassala telegraphisch

meldet, der Oberst Stevani berichtet, es werde von Deserteuren gemeldet,

wische nach dem Kampfe am 2. April 800 Todte begraben hätten. eine überstürzte gewesen, obgleich von Streifzügen gegen Ombul

Die Flucht der Derwische sei während des Kampfes 300 urückkehrende Reiter zu ihnen gestoßen seien. erge Mokrain hätten die Derwische ihre Vi Stich lassen müssen. feindliche Lager in Das Feaer sei sesr Laufgräben und

Tukruf in Brand

allisaden umgeben gewesen.

des 9. d. sei auch das verschanzte Lager von Gulusit ange⸗ igkeit der von den anzungen beweise, Fort zu belagern. Oberst Stevani auf der Seite des Feinde hätten 5000 mit Gewehren bewaffnete Soldaten und

Reiter Bei dem Rückzuge habe die Ka⸗

zündet worden. Die vollkommene Regelma Derwischen um Kassala angelegten Vers daß dieselben die Absicht gehabt hätten, das

dem Gefecht vom 2. April habe der 2500 Mann und 4 Geschütze gehabt,

ekämpft.

vallerie die Fußtruppen der Derwische

Derwische auf der Flucht im Stiche gelassen. dissera habe vom Kriegs⸗Minister den telegraphi

erhalten, dem Obersten Stevani und seinen Mannschaften im auszusprechen;

Namen des Königs lebhafte Anerkennun hierauf habe der General Baldissera telegraphier

des Königs ist der höchste Lohn für die Truppen unter

Stevani’s Befehl und wird für Alle ein Ansp

jedem Anlaß ihre Pflicht zu erfüllen.“ Nach einer weiteren Mel

Menelik in Antaloͤ.

schoanische Armee schwer unter Verlusten un

keiten gelitten, welche ihr durch G. Landleute bereitet

worden seien, die sich ihres iehes zu suchten und einzelne Nachzügler oder verspren entwaffneten und tödteten. Ras nöthigt gewesen, * Bekämpfung der Rebellen zu unterbrechen. aldissera hi gegenwärtig damit beschäftig Streitkräfte in Gura, Saganeiti, Halai i zusammenzuziehen. Der Pariser „Liberté“ wird aus Tanana

gascar) gemeldet, bei Manarinsoa seien in einem Kampfe mit einer größeren Anzahl Fahavalos drei Franzosen getödtet hätten fünfzig Todte gehabt.

worden; die Fahavalos tondrazaka sei bedroht.

Die Südafrikanische Gesellschaft berichtet, Vor⸗ aus Gwelo hätten am 10. d. M. eine große in welchem der Geschäfts⸗ zahlreiche Matabeles Das „Reuter'sche

posten in dem Eagle Reef Store bemerkt, führer Dynamit zurückgelassen habe; eien bei der Explosion getödtet worden. zureau“ meldet dagegen über die E habe, bevor er seine Besitzung verlassen, an verschiedenen Plätzen eine große patronen niederzulegen, die, währen

plosion:

ätten.

Aus Durban erfährt dasselbe Bureau, Regierung habe zum Gebrauch im Matabeleland 6 chütze Sean welche vor einigen Monaten

ege nach Natal gebracht worden seien. Mit würden Ladungen sür 10 000 Schuß mitgesandt

Der Administrator von Matabeleland Earl wie aus Kapstadt berichtet Herkules Robinson's angenommen, ihm von Nata des 7. Husaren⸗Regiments und 150 zur Hilfe zu senden. würden unverzüglich von Kapstadt abgehen.

Der „Times“ wird aus Kapstadt gemeldet, hundert Mann

seien gestern von hrnueaeesgeac afeking a ach einer Meldung der sich die Anklage gegen die

Mitglieder Comités auf folgende Punkte:

1) Daß sie mit Dr. Jameson in Verbindung getreten seien, um Republik zu bewegen, und gleichzeitig einen

ihn zum Einfall in die Aufstand in Johannesburg angestiftet hätten.

2) Daß sie, Dr. Jameson in ungesetzli der Spitze einer Streitmacht ste Anstalten getroffen hätten, für i he Hilfe entgegengesandt, sowie allerlei Hilfsmittel an unition für Dr. Jameson bereitgehalten hätten.

in die Republik eingedru

3) Daß sie ungesetzlicher Weise Maßinse schübe, Ferlenene afffn ublikum vertheilt hätten, in

und Munition beschafft und unter das 2 der Absicht, den Widerstand gegen die Regierun

4) Daß sie sich die Staatsgewalt angemaßt, und allerlei politische Magistrate aufgerichtet und thatsächlich ausgeübt hätten.

zu un

„Reuter'sche Bureau“ aus Kairo Es handelt sich dabei des Syndikats der französischen Inhaber von Schuldtitres gegen die Kasse und

ferner um eine Klage des französischen

Der Oberst Stevani stecken ausgedehnt und von drei Reihen von

umgeben, wodurch verhindert worden sei, daß die Desertionen großen Umfang angenommen hätten; ihre Todten und Verwundeten hätten die

ung befinde sich der Negus Auf ihrem Rückmarsch habe die

Makonen sei den Marsch durch eine Truppenbewegun

Zeit Menge Dynamit⸗ die Matabele geplündert seser. explodiert seien und über hundert Personen getödtet

zehn Maxim⸗ jedem Geschütz

wird, das Anerbieten

ann berittener Infanterie Weitere 100 Mann berittener

imes“ aus Prätoria gründet des Reform⸗

in einer Organisation als Reform⸗Comité vereinigt, er Weise unterstützt hätten, nachdem er an

1 in Johannesburg eine bewaffnete Unter⸗ n zu rüsten und auch eine Truppe bewaffnet und ihm

einen Gerichtshof die Exekutive auch

über Kasse der

ließlich

ierung. erim ge⸗

daß die Der⸗

Nördlich vom ehbestände im habe das lassen.

Am Abend

General Bal⸗ schen Auftrag t. „Das Lob

orn sein, bei

d Schwierig⸗ bemächtigen gte Soldaten ge⸗ Der Genera t, bedeutende und Adicaje

rivo (Mada⸗ Amba⸗

Explosion

ein Farmer gefunden,

die britische auf privatem

rey hat, er. l 300 Mann

Infanterie

bgegangen.

ngen sei; daß

Proviant und

terstützen.

8 Parlamentarische Nachrichten.

In der heutigen (50.) Sitzun geordneten, welcher der Finanz⸗ wohnte, stand auf der Tagesordnung Polen unterstützte Antrag des Abg. Jo

Die Königliche Staatsregierung zu ersuchen, d des Herrn Ober⸗Präsidenten zu Schleswig vom 18. D betreffend den Unterricht in den nordschleswigschen

ahin abzuändern, daß in den Schulen mit dänische

unterricht wenigstens zwei Stunden wöchentlich Unterricht in der

nischen Sprache gegeben werde.“

bg. Johannsen erklärte, er halte den Unterrich

16“ e der Muttersprache für gerecht und für ein absolutes Bedürfniß.

1 ve gab eine Uebersicht über die Entwickelung nterrichts in den nordschleswigschen Landestheilen seit de

des Hauses der Ab⸗ inister Dr. Miquel bei⸗ unächst der von den annsen (Däne):

ie Anweisung ezember 1888, Volksschulen, m Religions⸗

von 1871 und führte dann aus: ersten zwei Jahren in den dänischen Sprachgebieten kein Unterricht in der deutschen Sprache ertheilt werden solle, damit die Kinder erst in ihrer Muttersprache bildungsfähig gemacht werden können. 1878 wurde dieser richtige Weg verlassen. Man vergaß das Ver⸗ sprechen, daß der Muttersprache nicht zu nahe getreten werden solle. Man meinte, daß mit Rücksicht auf die Geschäftssprache der Be⸗ hörden, welche gesetzlich die deutsche geworden ist, das Deutsche in der Schule in den Vordergrund treten müsse. Man nahm auf die Interessen der Beamten mehr Rücksicht als auf die der Be⸗ völkerung. Das verstand diese durchaus nicht. Die Instruktion von 1888 schloß, das Dänische vollständig aus der Schule aus. Noch 1883 erklärte der Minister von Goßler die Verfügung von 1878 für ausreichend für die gute usbildung der Kinder im Deutschen; nach 5 Jahren stellte sich Herr von Goßler auf einen anderen Standpunkt. Die Proteste der nordschleswigschen Bevölkerung kümmerten den Kultus⸗Minister nicht; sie blieben unberücksichtigt. Namentlich die Geistlichen erhoben im Interesse der Pflege der Ne. ligion lebhaftesten Widerspruch da egen, daß der Religionsunterricht in der Muttersprache aufhören solle zum Schaden der sittlichen Er⸗ ziehung der Kinder. Sogar die Synoden, in denen uch deutsche Geistliche saßen, protestierten gegen die Instruktion von 1888. Redner bat deshalb dringend um Annahme seines Antrags.

Geheimer Ober⸗Regierungs⸗Rath Köpke: Ich habe Sie um die Ablehnung des Antrags zu bitten. Ich bin von dem heute durch andere dringende Amtsgeschäfte verhinderten Unterrichts⸗Minister er⸗ mächtigt, zu erklären, daß die Königliche Staatsregierung, unbeirrt durch die Klagen und Forderungen der dänischen Agitation, nicht den S5 Grund hat, von dem Wege abzugehen, den sie betreten hat in Bezug auf die Maßnahmen der Schul⸗ und Sprachenpolitik in den nord⸗ schleswigschen Bezirken. Sie wird auf diesem Wege weitergehen und hofft, noch weitere Erfolge auf ihm zu erzielen. Dieses Ziel besteht darin, daß in den nordschleswigschen Schulen die Schulkinder, auch die Kinder etwa dänisch gesinnter Eltern, befähigt werden, die deutsche Sprache zu beherrschen. Es ind deutsche Schulen, und der Sprach⸗ unterricht wird deutsch ertheilt; sie sollen erzogen werden zu vaedt den Bürgern ihres deutschen Vaterlandes. Dieses Ziel ist isher mit sehr günstigem Erfolge verfolgt worden Wund wird, wie ich ausdrücklich erklären soll, mit allen zu Gebote stehenden gesetzlihen Machtmitteln weiter ver⸗ folgt werden trotz aller Agstationen mit ihren theils sophisti⸗ schen, theils sentimentalen Mitteln und Mittelchen. Und die Regierung erwartet und verlangt von ihren Beamten eine ehr⸗ liche und loyale Hilfe. Ein Paktieren mit der dänischen Agitation ist ausgeschlossen und kann nicht geduldet werden. Die Berichte der kirchlichen und Schulbehörden ergeben, daß ein Grund zu eines etwaigen mangelhaften Verständnisses des dänischen Religionsunterrichts nicht vorliegt; im Gegentheil, der jetzt neu eingetretene Kreis⸗Schulinspektor dieses Gebiets lobt aus⸗ drücklich den überraschend guten Stand der dortigen Schulen und namentlich auch des Religionsunterrichts. Die Verord⸗ nung von 1888 ist eine Konzession an die Gemeinden mit dänischer Kirchensprache; die 4 dänischen Religionsstunden haben 85 als durchaus zureichend erwiesen. Der ganze Norden der rovinz ist damit zufrieden, und weitergehende Wünsche gehen 1 der dänischen Opposition aus, in deren Interesse es liegt, die Sache immer mehr und mehr aufzurühren, und das geschieht auch heute wieder. Die Geeistlichkeit verabscheut die Ausnutzung der Sprachenfrage für die dänische Agitation im Interesse staatsfeindlicher Tendenzen, und deshalb machte die dänische Presse kein Hehl daraus, daß ihr diese Geistlichen ein Dorn im Auge sind. Hieraus mögen Sie ersehen, wie wenig stich⸗ haltig die Bezugnahme des Herrn Johannsen auf die Geistlichkeit ist. Der Antrag Johannsen gleicht in der That dem Mädchen aus der Fremde; er kehrt immer wieder, wenn auch mit ver⸗ änderter Frisur. Möchte die heutige Sitzung das Resultat haben, daß die Stelle des Gedichts mit Bezug auf diesen Antrag zur Wahrheit werde, an welcher es heißt: „und schnell war ihre Spur verschwunden, sobald das Mädchen Abschied nahm.“

An der weiteren Debatte betheiligten sich bis zum Schluß des Blattes noch die Abgg. Bachmann (nl.), Rintelen (Zentr.) und von Czarlinski (Pole).

Dem Abgeordneten Gesetzes, betreffend die Ergänzung der Städteordnung für die Provinz Westfalen vom 19. März 1856 und der Städte⸗ ordnung für die Rheinprovinz vom 15. Mai 1856, zugegangen.

nur von

ist der Entwurf eines

Entscheidungen des Reichsgerichts.

Wird die Leiche eines gegen Unfall Versicherten, einen Schuß getödtet, unter Umständen aufgefunden, Ursache des Todes entweder ein Verbrechen oder einen die Ver⸗ sicherung aufhebenden Selbstmord annehmen kann, so hat, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, III. Zivilsenats, vom 7. Januar 1896, in Deutschland derjenige, welcher die Versicherungssumme beansprucht, den Nachweis des Verbrechens zu führen. Ein bei einer Unfall⸗Versicherungs⸗Gesellschaft Versicherter zu Berlin wurde eines Tages im Freien, mit einer Kugel im Kopf, als Leiche gefunden. Der Gerichtsarzt und der seit Jahren in Leichenuntersuchungen thätige Berliner Polizeibeamte hielten nach der ganzen Sachkage übereinstimmend einen Selbst⸗ mord für wahrscheinlich. Die Versicherungsgesellschaft lehnte dem⸗ sufolge die Se der Versicherungssumme ab, worauf der die Ver⸗ sicherungssumme Beanspruchende, R., gegen die Gesellschaft auf ahlung Klage erhob und in der Beru ngsinstanz An obsiegendes rtheil erstritt, indem das Berufungsgericht ausführte, daß die für Selbstmord sprechenden Umstände in ihrem Werthe denen, die ein Verbrechen muthmaßen lassen, völlig gleichstehen, daß die eine Mög⸗ lichkeit ebenso nahe liege, wie die andere, daß aber, wenn nur dee Möglichkeit des Selbstmordes vorliegt, dann auch die der Lebens⸗ erfahrung entnommene Vermuthung, daß der Tod durch einen Unfall 689 ist, nicht beseitigt ist. Auf die Revision des Beklagten hob das Reichs⸗ gericht das Berufungsurtheil auf, indem es begründend ausführte: „Wenn auch solche ebenserfahrung und die daraus gezogene Ver⸗ muthung zutreffend sein sollte, würde das keine vom Beweise befreiende und durch Gegenbeweis zu beseitigende Rechtsvermuthung, sondern nur ein bei der beweiswürdig neben den konkreten Er⸗ mittelungen und in Gemeinschaft mit diesen zu berück chtigender Umstand sein. Man erkennt aber auch nicht, ob das 8 2 gericht jene Lebenserfahrung und Vermuthung als eine im Rechte anerkannte oder doch allgemeine oder ob es sie nach seiner eigenen Erfahrung und Beweiswürdigung als zutreffend ansieht. Sollte ersteres gemeint sein, so würde diese Ansicht erheblichen Bedenken unterliegen, und ihr namentlich nicht das zu den Prozeßakten eingereichte lirtheil des VI. Zivilsenats des Reichsgerichts vom 15. Juni 1893 zur Seite stehen. Der dort entschiedene Fall lag gang anders; dort war ein äußerli sverlehter Mensch ertrunken im Wasser gefunden, und in solchen Fällen mag meistens ein Unglücksfall, nicht Selbstmord vorliegen. In Fällen dagegen, wie der vorliegende, wird in zivilisierten Länder die allgemeine Lebens⸗ erfahrung eher die entgegengesetzte sein, für Deutschland weni stens wird ohne nähere Beg .dang nicht als allgemeine Lebenserfahtung angenommen werden können, daß unter den mit einer Kugel im Kopfe Aufgefundenen mehr einem Verbrechen zum Opfer Gefallene, a Selbstmörder sind; daß aber ein Unglücksfall überhaupt

durch daß man als

t des Kindes des Sprach⸗

nicht in Frage kommt, nimmt das Berufungsgericht selbst an.“ (39295.) 6 eger 8

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r Instruktion

mals wurde bestimmt, daß in den

Entscheidungen des Ober⸗Verwaltungsgerichts.

Der Staatsfiskus ist nach § 33 Nr. 4 des Kommunal⸗ abgabengesetzes vom 14. Juli 1883 der Gemeinde⸗Einkommensteuer unterworfen bezüglich seines Einkommens aus den von ihm betriebenen Eisenbahn⸗, Bergbau⸗ und sonstigen gewerblichen Unternehmungen, sowie aus Domänen und Forsten. In Bezug auf diese Bestimmung hat das Ober⸗Verwaltungsgericht, II. Senat, durch Urtheil vom 11. Dezember 1895 ausgesprochen, daß der Staatsfiskus von seinem Einkommen aus anderen, im § 33 Nr. 4 nicht erwähnten Quellen (beispielsweise aus Gebäuden) nicht gemeindeeinkommensteuer⸗ pflichtig ist. Der Staatsfiskus wurde von der Stadt⸗ gemeinde N. für das Steuerjahr 1895/96 unter Annahme eines Einkommens von 6090 ℳ, das ihm aus dem zu Dienstwohnungen der StrafanstaltsIbeamten benutzten Gebäude zu⸗ fließen soll, zur Gemeinde⸗Einkommensteuer in Höhe von 168 her⸗ angezogen. Der Fiskus erhob Klage und erstritt beim Bezirksausschuß ein obsiegendes Urtheil. Auf die Revision der beklagten Stadtgemeinde bestätigte das Ober⸗Verwaltungsgericht die Vorentscheidung, indem es begründend ausführte: .. Es kommt in Betracht, daß die Ziff. 4 in § 33 a. a. O. sich der Bestimmung in §1 Abs. 2 des Kommunal⸗ abgäbengesches vom 27. Juli 1885 anschließt. Die Entstehungs⸗ geschichte des Kommunalabgabengesetzes von 1885 aber lehrt, daß es in der Absicht gelegen hat, mit jener Bestimmung im § 1

bs. 2 bis zur anderweiten eesng ze⸗ Heranziehung des Staatsfiskus zu den auf das Einkommen gelegten Abgaben die Gemeinde⸗Einkommen⸗ steuerpflicht des Staatsfiskus erschöpfend zu regeln. Es kann daher, da die anderweite Regelung der Einkommensbesteuerung des Staats bisher nicht Fifegs ist, keinem begründeten Zweifel unterliegen, daß das Kommung abgabengesetz vom 14. Juli 1893 in der hier ent⸗ scheidenden Richtung den bisherigen Rechtszustand nicht verändert hat. Mag auch aus der Verwendung fiskalischer Grundstücke zu Beamten⸗ dienstwohnungen ein Einkommen im steuerlichen Sinne konstruiert werden können, so ist doch und darauf allein kommt es an ein solches, da es weder aus Eisenbahn⸗, Bergbau⸗ und sonstigen gewerb⸗ lichen Unternehmungen, noch aus Domänen und Forsten erwächst, der Gemeinde⸗Einkommensteuer nicht unterworfen.“ (II 1785.)

Die nach § 55 des Kommunalabgabengesetzes vom 14. Juli 1893 erforderliche Genehmigung der Autgdlpes benh 14. für kommunale Zuschläge über den vollen Satz der Staats⸗ einkommensteuer hinaus bildet, nach einem Urtheil des Ober⸗ Verwaltungsgerichts, II. Senats, vom 11. Dezember 1895, eine Ehealäßhliche 1 ris ee der erhobenen euerforderung und muß daher schon zur Zeit der Heranziehung er⸗ theilt fein. (10 1785.)

Kunst und Wissenschaft.

Dr. Karl Humann ist, nach einer Meldung des „W. T. B.“ vom Sonntag, den 12. d. M., in Smyrna gestorben. Der Ver⸗ storbene, in weitesten Kreisen durch seine Ausgrabungen von Pergamon, die er im September 1878 begann und 1880 bis 1881, dann 1883 bis 1886 fortsetzte, bekannt, wurde am 4. Januar 1839 zu Steele in Rheinpreußen geboren. Von Hause aus war er Ingenieur und als solcher bei den Bauten für die Bergisch⸗Märkische Eisenbahn thätig, besuchte dann die Bau⸗Akademie zu Berlin, mußte aber seiner angegriffenen Gesundheit wegen ein südliches Klima auf⸗ suchen. Er wandte sich zunächst nach Samos, wo er mit Erfolg Ausgrabungen veranstaltete, später ging er nach Smyrna und Konstantinopel. Im Auftrage der türkischen Regierung bereiste er 1864 Palästina, um das Land zu nivellieren und eine Karte desselben zu entwerfen; ebenso erforschte er später den östlichen Balkan und nahm eine Karte desselben auf, im Jahre 1866 auch von Vorder⸗ asien, wo er von 1867 bis 1873 den Ausbau eines größeren Straßen⸗ netzes leitete. Im Auftrage der Berliner Akademie der Wissen⸗ schaften machte er ferner Aufnahmen von Antiken in Angora, am oberen Euphrat und in Nord⸗Syrien. Im Mai 1884 wurde

umann zum Abtheilungs⸗Direktor bei den Königli n

useen in Berlin ernannt, jedoch mit der Anweisung seines Wo n⸗ sitzes in Smyrna, um von hier aus die Interessen der Königlichen Museen im Orient wahrzunehmen. Im Jahre 1888 leitete er die Ausgrabung von Sindschirli in Nordsyrien und eine kurze Versuchs⸗ ausgrabung in Tralles. Seit dem Jahre 1890 war er mit der Aus⸗ grabung von Magnesia am Maeander beschäftigt. 1894 wurde er zum Geheimen Regierungs⸗Rath ernannt. In Gemeinschaft mit Conze, Bohn u. A. gab er heraus: „Die Ergebnisse der Ausgrabungen zu Pergamon“ (Berlin 1880, 1882 u. 1888 Uund mit O. Puchstein das Werk: „Reisen in Kleinasien und ordsyrien“ (mit Atlas, Beana 8e Das Begräbniß Dr. Karl Humann’s sollte heute stattfinden.

Den portugiesischen Cortes ist eine Gesetzesvorlage zugegangen, nach welcher unter anderem eine Fabrika⸗ tions⸗ und Konsumsteuer auf geklärten oder raffinierten Zucker in Höhe von 15 Reis per Kilo⸗ gramm eingeführt werden soll, die auch von impor⸗ tiertem ucker der fraglichen Art zu entrichte sein würde. Diese Gesetzesvorlage unterliegt noch der Be⸗ rathung. Da aber ein Hinausschieben des Inkrafttretens der Steuer bis nach Erledigung der Vorlage den Zweck des Ge⸗ setzes illusorisch gemacht hätte, so haben die Cortes inzwische ein von der Regierung vorgelegtes Sp errgesetz angenommen.

Nach Artikel 1 dieses in Nr. 69 des do Governo“ vom 27. März veröffentlichten Gesetzes ist die i der Gesetzesvorlage vorgesehene Fabrikations⸗ und Konsum⸗ steuer von 15 Reis per Kilogramm geklärten oder raffinierten Zuckers provisorisch von allem solchen Zucker zu erheben, welcher am Tage der Veröffentlichung des esetzes nicht bereits in den portugiesischen Zollämtern gelagert oder sich auf dem Transport nach portugiesischen Häfen befunden h

Handel und Gewerbe.

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Verkehrs⸗Anstalten.

Die Eifenbahn Bentheim Neuenhaus wi d, wie die Direktion der Bentheimer Kreisbahn mittheilt, am 16. April dem Verkehr übergeben werden.

Bremen, 14. April. (W. T. B.) Norddeutscher Lloyd. Der Schnelldampfer „Kaiser Wilhelm II.“ ist am 19 April von New York nach Genua abgegangen. Der Postdampfer „Graf Bismarck' ist am 12. April, orgens in Antwerpen angekommen. Der Reichspostdampfer „Prinz Heinrich“ ist am 12. April Vor⸗ mittags auf der Weser angekommen. Der Postdampfer „Dresden- ist am 11. April Mittags von New⸗York 8 der Weser abge. hangen. Der Postdampfer „Brauns weig“ ist am 11. April Abends in Neapel angekommen. 8 88 8

Theater und Mufik.

Schiller⸗Theater. 1 1.““ . Daß ein Dramatiker von der Bedeutung Ibsen's den Besuchern eines Volks⸗CTheaters nicht vorenthalten werden darf, ist selbstverständlich, aber nicht jedes Werk des LeES Dichters ist bne geeignet; es muß daher der 138 des Schiller⸗Theaters ein besonderes Lof Ppfndet werden, daß sie das Rechte traf, als sie bei der Auswahl

bsen's vieraktigem Schauspiel „Die Stützen der Gesell⸗ schaft“ den Vorzug gab. Die Erstaufführung fand gestern statt und bannte bald die Zweifel, die dieser oder jener über die künst⸗

lerische Reife der imm

hin noch jungen Volksbühne zur Lösung einer