bezirken beidemal 43, nach Kreisen beidemal 49, nach Regierungs⸗ bezirken beidemal 52 Handwerke. . b
2) Die Zahl der zu bildenden Innungen ist bei der Mindestzahl 10 nur wenig größer, als bei der von 20: bei der Organisa⸗ tion a Zählbezirken 751 gegenüber 742, nach Kreisen 585 gegenüber 572, nach Regierungsbezirken 89 gegenüber 83. .
3) Die Zahl der Meister wächst bei der Einbeziehung auch der allein arbeitenden auf über das Doppelte an. Von 100 Meistern überhaupt werden bei der Organisation nach Zählbezirken in den
eehner⸗Innungen personalbeschäftigender Meister nur 30, in den henicer ⸗Innungen aller Meister 66 von der Innungsorganisation erfaßt...
4) Die Prozentzahl der von der Innungsbildung mitbetroffenen, bei den Innungsmeistern beschäftigten Personen ist aber stets größer bei der Innungsbildung mit Mindestzahl von 10 personolbeschafligenden Meistern, als bei der Zwanziger⸗Innung, in die auch die allein arbeitenden Meister einzutreten haben, insbesondere werden von je 100 Lehrlingen bei Zählbezirks. Organisation von den “ 65, von den Zwanziger⸗Innungen aber nur 57 erfaäßt Ueber die zu erwartende Zusammensetzung der Mit⸗
liedschaft in den zu bildenden Innungen ist das Kaiserliche
tatistische Amt durch seine Berechnungen unter anderem zu folgender Annahme gelangt: Es sind im Ganzen 61 199 Meister gezählt, da⸗ von 33 923 allein arbeitende nnd 27 276 personalbeschäftigende. Fecs man die Lehrlingshaltung nur in denjenigen Fällen, wo nicht edem Lehrling in dem Betrieb ein erwachsener Meister, Werkmeister oder Geselle gegenübersteht, als „übermäßig“ erachtet, so gab es 1815 Meister mit übermäßiger Lehrlingshaltung neben 12 534 Meistern mit mäßiger Lehrlingshaltung und 12 927 Meistern, die ohne Lehrlinge, nur mit Gesellen oder sonstigem Hilfspersonal, arbeiten. In einer Zehner⸗Innung von nur personalbeschäftigenden Meistern würde es durchschnittlich geben: 4,7 Meister ohne Lehrlinge, mit Gesellen und anderen Hilfspersonen; 46 mit mäßiger Lehrlings⸗ haltung und 6,7 mit übermäßiger Lehrlingshaltung. In einer Zwanziger⸗Innung, die auch die allein arbeitenden Meister umfaßt, würde es geben: 11,1 allein arbeitende Meister; 4,2 Meister ohne Lehr⸗ linge, mit Gesellen und anderen Hilfspersonen; 4,1 Meister mit mäßiger Lehrlingshaltung und 0,6 mit übermäßiger Lehrlingshaltung. — Nach dieser Verefnang würden die guten Lehrlingserzieher in der Zwanziger⸗Innung erheblich in der Minorität sein.
Wie bereits angedeutet, ist, ie größer man das Innungsgebiet wählt, um so höher die Prozentzahl der von der Innungsbildung ergriffenen Personen. Dem steht andererseits eine größere Er⸗ schwerung der Benutzung der Innungseinrichtungen durch die vermehrte Größe des Innungsgebiets gegenüber. Um diese Er⸗ schwerung zu veranschaulichen, theilt das Statistische Amt folgende Rechnungsergebnisse mit. Denkt man sich die Flächen der als Innungs⸗ See in Betracht kommenden Bezirke als mathematische Kreise, so st der Mittelpunkt von den Punkten der Peripherie entfernt: in den 26 Städten (mit mehr als 10 000 Einwohnern) der Erhebung 2,38 km; in den 130 übrigen Zählbezirken der Erhebung 6,68 km; in den 37 Kreisen der Erhebung 12,68 km; in 1004 Kreisen ꝛc. des Reichs 89 Fa⸗. in den 90 größeren Verwaltungsbezirken des Reichs
,72 km.
Von den 98 Handwerken und Spezialitäten würde für 43 Branchen die Bildung von „Zählbezirksinnungen“ mit einer Mindestzahl von 10 personalbeschäftigenden Meistern oder von 20 Meistern überhaupt möglich sein. Würde man sich für Zählbezirksinnungen mit einer Mindestzahl von 10 Meistern überhaupt — auch den allein arbeitenden — begnügen, so ließen sich noch für 9 weitere Handwerke derartige Innungen schoffen. Von den übrigen 46 Handwerken ꝛc. würden ferner noch 8 zu „Kreisinnungen“ mit einer Mindest⸗ zahl von 10 Mitgliedern befähigt sein, der Rest wäre auf „Regie⸗ 1nn s 8e rs. nh gem. angewiesen, soweit diese möglich sind.
s sind diese Berechnungen insofern von Bedeutung für die praktische Innungsbildung, als sie Material darbieten zur Beantwor⸗ tung der Frage, ob ausschließzlich Berufsinnungen in dem oben bereits dargelegten Sinne in Aussicht genommen werden können, oder ob daneben auch Innungen von Angehörigen „verwandter“ Gewerbs⸗
arten bezw. auch noch irgendwelche Organisation von Angehörigen
Kalb.,
8 von diesen fünf Fleischsorten zusammen nach der steuerstatistik im Jahre 1835 19,6 kg pro Kop
verschiedener, nicht verwandter Gewerbsarten in Erwägung zu
ziehen sind.
8 Fleischkonsum und Fleischpreise. In den 15 vier Heften der „Zeitschrift des Königlich sächsischen Statistischen Bureaus“ hat Rudolf Martin in Dresden den Nachweis eführt, daß der Verbrauch an „zahmem“ Fleisch (Rind⸗, Schweine⸗, Hammel⸗ und Ziegenfleisch) pro Kopf der Bevölkerung des Königreschs Sachsen in den 60 Jahren von 1835 bis 1894 allmählich Während der jährliche Verbrauch sächsischen Schlacht⸗ der Bevölkerung
um mehr als 100 % gestiegen ist.
9 betrug, ist er für das Jahr 1894 auf 39,6 kg pro Kopf zu veran⸗
schlagen. Besonders konnte auch festgestellt werden, daß der Fleisch⸗
s verbrauch pro Kopf der Bevölkerung in den Industriestädten Sachsens
sehr stark, zum theil um weit mehr als 100 % gestiegen ist. Speziell an Rind⸗ und Schweinefleisch betrug der jährliche Konsum pro Kopf der Bevölkerung:
im Durchschnitt der Jahrzehnte
an an an Rind⸗ und Rindfleisch Schweinefleisch Schweinefleisch v11AXAX“ a usammen 8 1 1835 — 1844 “ 1845 — 18504 1855 — 1864 1865 — 18747 1875 — 18848
1885 189
im Jahre
Der relative Verbrauch an
in Sachsen während der vergangenen 60 Jahre von 1835—1894 um 119,8 % des Verbrauchs vom Jahre 1835 gestiegen, und von dem Durchschnitt des Jahrzehnts 1835— 1844 zu dem Durchschnitt des Jahrzents 1885 — 1894 hat er sich um nicht viel weniger, nämlich um 118,9 %, gehoben. Diese starke Zunahme des Rind⸗ und Schweine⸗ fleisch- wie überhaupt des Fleischkonsums pro Kopf der Bevölkerung erscheint um so bemerkenswerther, wenn man bedenkt, daß in un⸗ gefähr dem gleichen Zeitraum sich die Bevölkerung Sachsens in min⸗ destens dem gleichen Verhältnisse vermehrte, in welchem der Fleisch⸗ verbrauch zunahm. Von der Volkszählung des Jahres 1834 bis zur Volkszählung des Jahres 1890 vermehrte sich nämlich die Bevölkerung Sachsens um 1 907 016 Personen oder um 119,5 % des
5 Standes vom Jahre 1834; und wenn man die geschätzte mittlere Be⸗
Flei V1 Dresden, in welcher offizielle Preisnotierungen seit dem Anfang dieses
völkerung der Jahre 1885 und 1894 mit einander vergleicht, so findet man, daß in diesen 60 Jahren die Bevölkerung in noch rascherem Verhältnisse zugenommen hat, als der Fleischkonsum pro Kopf der Bevölkerung; denn die Bevölkerung stieg von 1 606 600 Personen im Jahre 1835 auf 3 692 600 im Jahre 1894, alfo um 129,8 % des
9 Steandes vom Jahre 1835.
Die Betrachtung des relativen Fleischkonsums — aber ein ganz besonderes Interesse, wenn man zugleich die Bewegung der säöpteise verfolgt. Eine Uebersicht der letzteren für die Stadt
Jahrhunderts vorhanden sind, giebt nun derfelber Verfasser in einem trefflichen Aufsatz über Fleischpreise und Fleischverbrauch in dem [veben erschienenen ersten Heft des Jahrgangs 1896 der „Vierteljahrs⸗
schrift für Staats⸗ und Volkswirthschaft“.*) Da zeigt denn die Ent⸗ *) Verlag von C. L. Hirschfeld in Leipzig. r⸗ gang 20 ℳ En ee mait
wickelung der Fleischpreise einmal, daß der Masse der Bevölkerung heute ein größerer Fleischverbrauch zu einem wichtigen Bedürfniß geworden ist, und sodann, daß das Steigen des Fleischkonsums pro Kopf eine Erhöhung der Lebenshaltung, des materiellen Wohlbefindens der arbeitenden Klassen bedeutet. Die technische und wirthschaftliche Re⸗ volution des 19. Jahrhunderts, die Maschinen, Fabriken, Eisen⸗ bahnen und ne. haben die Industrieprodukte zum mindesten relativ, d. h. im Verhältniß zu den Löhnen und den Preisen der Nahrungsmittel, bedeutend verbilligt. Unter den letzteren sind be⸗ sonders die Fleischpreise von den ersten Jahrzehnten des 19. Jahr⸗ hunderts an, bis in die siebziger Jahre in starkem Anziehen begriffen gewesen. Im Königreich Preußen haben sich die Rindfleisch⸗ preise vom Durchschnitt der Jahre 1821 bis 1830 bis zum Jahre 1892 um 165 % (d. h. von 46 auf 121 ₰ pro kg) gesteigert Seit dem Jahre 1888 sind die Preise des Rind⸗ und des Schweinefleisches, die von 1873 an gesunken waren, wieder gestiegen. Auch das Hammel⸗ und das Kalbfleisch haben seit 1888 in ziemlich beträchtlicher Weise im Preise angezogen. In Dresden betrugen die durchschnittlichen Klem henxe pro Pfund (½ kg):
tindfleisch Schweinefleisch Schöpsenfleisch Kalbfleisch im Jahre
₰ ₰ ₰ ₰ 1836 28 33 8
27 1845 30 34 29 1855 37 52 38 1865 42 55 40 1875 65 70 55 1885 65 70
67
1895 65 73 72 1 Im Anschluß hieran geben wir noch eine Uebersicht des Verbrauchs pro Kopf der Dresdener Zivilbevölkerung an Rind⸗, Schweine⸗, Kalb⸗, Hammel⸗ und Ziegenfleisch in einzelnen Jahren, für die er nach Lage des Materials feststeht, und setzen zum Zweck der Vergleichung die durchschnittlichen Schweinefleischpreise der betreffenden Jahre, da das öö den größten Theil der Fleischnahrung ausmacht, da⸗
neben. Es betrug der Jahresverbrauch pro Kopf der Dresdener Schweinefleisch⸗
preis
73
Zivilbevölkerung 6 8 im Jahre an Rind⸗, Schweine⸗, sKsalbe, Haanb Ziegenfleisch 1835 1840 1856 1868 V 1873 1 1894 “ ““ Diese starke Steigerung des Fleischkonsums in Dresden beruht nicht auf dem Fremdenverkehr. In Städten wie Zwickau, Frankenberg, Bautzen und vielen anderen ist die Steigerung seit dem Jahre 1835. mindestens die gleiche. Vielleicht hat in Dresden der Fremden⸗ verkehr nicht nur absolut, sondern auch’ relativ, d. h. im Verhältniß zur Bevölkerung, zugenommen. Sicher aber ist, daß in Dresden während der letzten Jahrzehnte gerade die Fabrikarbeiterbevölkerung sehr stark angewachsen ist. „Wenn nun der Jahresverbrauch pro Kopf“, bemerkt der Verfasser zu den vorstehenden Zahlen, „trotz des so bedeutenden Steigens der Fleischpreise zugenommen hat, so ist daraus ein Rückschluß auf das Steigen des Arbeitslohns ange⸗ bracht. Da die Ausgaben für Kleidung, Wäsche, Hausgeräth, in den jüngsten Jahren auch für Brot und Mehl, erheblich niedriger ge⸗ worden sind, wird man trotz des Steigens der Wohnungspreise nicht umhin zönnen zuzugeben, daß das materielle Wohlbefinden der arbei⸗ tenden NMagen sich in den letzten 60 Jahren, besonders aber in den letzten 40 Jahren, bedeutend gebessert hat.“
11
Literatur.
Geschichte der Päpste seit dem Ausgang des Mittel⸗ alters von Dr. Ludwig Pastor, ordentlichem Professor der Geschichte an der Universität zu Innsbruck. Dritter Band. Frei⸗ burg i. Br., Herder'sche Verlagsbuchhandlung 1895. — Der dritte Band des Pastor'schen Werks behandelt die Pontifikate Innocenz' VIII., Alexander’'s VI., Pius' III. und Julius' II. Diese Publikation ist nach mehreren Richtungen beachtenswerth. In die geschilderte Zeit fallen die sonnigsten Tage der italienischen Renaissance, die Tage, in welchen Michel Angelo und Raffael gemeinsam für Papst Julius II. in Rom thätig waren. Die Behandlung und Würdigung der Renaissancekunst mußte deshalb für die geschichtliche Darstellung jenes Zeitraums von besonderer Bedeutung sein. Der bekannte Kunst⸗ forscher Dr. Steinmann hat jüngst in der Beilage zur Münchener „Allgemeinen Zeitung“ die Arbeit Pastor's nach der kunstgeschichtlichen Seite hin in einer für den Verfasser höchst anerkennenden Weise eingehend besprochen. Mit Recht hebt er die ungewöhnliche Belesenheit Pastor's auf dem einschlägigen Gebiete hervor und meint zutreffend, daß die Kunstwissenschaft Pastor für die mitgetheilte Quellensammlung der Renaissance⸗Kultur und ⸗Kunst in hohem Maße dankbar sein müsse. Aus dem reichen kunstgeschichtlichen Inhalt des Pastor'schen Buches seien als besonders bemerkenswerthe Abschnitte die Darstellung des Freskencyelus Pinturicchio's im Appartamento Borgia im Vatikan und die Behandlung der Beziehungen Payst Julius' II. zu Michel Angelo und Raffael hervorgehoben. Vortrefflich ist hier vor allem der Exkurs über die Fresken Raffael’'s in den Stanzen des Vatikans, insbesondere die warm geschriebene, ansprechende Deutung der „Disputa“. Erfreulich ist es dabei, was auch Dr. Steinmann anerkennt, wie Pastor sich von der in katholischen Kunstkreisen häufig beobachteten einseitigen Beurtheilung der Renaissancekunst frei zu halten wußte. Endlich ist auch die klare und übersichtliche Darstellung der Geschichte des Baues der neuen Peters⸗Kirche und die Stellung Julius' II. gegenüber den Bau⸗ plänen Bramante's lobend zu erwähnen. Einige kunstgeschicht⸗ liche Ungenauigkeiten wird der Verfasser bei einer Neuauflage leicht beseitigen. So ist es nicht zutreffend, wenn Pastor auf S. 146 schreibt: Sandro Botticelli habe nach dem tragischen Ende des von ihm hochverehrten Savonarola überhaupt den Pinsel nicht mehr zur Hand genommen; die aus der Sammlung Fuller⸗Maitland stammende „Geburt Christi“ in der National Gallery zu London hat Botticelli erst im Jahre 1500 gemalt. Hermann Ulmann hat in seiner 1893 ver⸗ öffentlichten Monographie über Botticelli das Bild näher beschrieben und — was für die starke Einwirkung Savonarola's auf den Maler bedeutungsvoll ist — wohl zutreffend angenommen, daß Botticelli in den von Engeln stürmisch begrüßten drei Pilgergestalten im Vorder⸗ grunde des Bildes Savonarola und dessen Gefährten Domenico Buonvicini di Pascia und Sylvpestre Maruffi verherrlichen wollte. Die Bezeichnung des Filippini Lippi als „Fra“ auf Seite 60 ist wohl nur ein Druckfehler. Auch hätte Pastor auf Seite 144 als eines der charakteristischen Beispiele der nicht ohne weiteres ols „Mißbrauch“ zu bezeichnenden Uebung der Renaissancemaler, Zeitgensssen als Heilige zu porträtieren, die für S. Maria Novella gemalte „Anbetung der Könige“ Botticelli's mit den Porträts der Mitglieder der Familie Medici erwähnen dürfen. Wenn Pastor zum Beweise dafür, daß in der Renaissancezeit der Glaube in den breiten Schichten der italienischen Bevölkerung noch ein lebendiger war, auf Seite 51 ff. eine genaue Ueber⸗ sicht der bedeutendsten Leistungen der Architektur und Plastik für kirchliche Zwecke aus jener Zeit giebt, so hätte er hier auch der durch Zart⸗ heit der Empfindung ausgezeichneten Madonnenreliefs gedenken müssen, die, aus der Werkstätte der Künstlerfamilie Robbia hervorgegangen, in zahlreichen Exemplaren als häusliche Andachtsbilder in Florenz und dem von Florenz abhängigen Theil Mittelitaliens Verwendung gefunden haben. In diesen Madonnenreliefs, die, in bemaltem Thon oder Stuck ausgeführt, auch dem wenig bemittelten Bürger zu⸗ änglich waren, sind, wie Wilbelm Bode in seinem „Hand⸗ 8 über die italienische Plastik“ mit Recht bemerkt, die häuslichen Bürgertugenden des Florentiners dieser Zeit: Keuschheit
1 und Liebe zwischen Eltern und Kindern in der edelsten Weise verklärt
LE113
zum Ausdruck gebracht. Was sodann die Darstellung der kirchlich.
politischen Verhältnisse des Papstthums unter den obengenannten Tiaraträgern anlangt, so muß man zugestehen, daß der Verfasser seine Aufgabe mit Würde und Unparteilichkeit, ja mit einer Unerbittlichkeit und Strenge gelöst hat, der jeder Geschichtsfreund ohne Unterschied des Bekenntnisses seine Anerkennung nicht n. kann. Insbesondere ilt dies von der Beurtheilung des Papftes Alexander VI. Auch das
ild der Lucrezia Borgia ist schärfer und etressender gezeichnet, als es einer Zeit von Gregorovius geschehen ist. Ob in der Darstellung der
eziehungen Savonarola's zu Alexander VI. das Urtheil des Ver⸗ fassers nicht allzu ungünstig für den „geistvollen, sittlich tadellosen, aber phantastischen und überspannten“ Dominikaner ausgefallen ist, mag dahingestellt bleiben. Die Anklagen gegen die Art, wie die Wahl Papst Alexander’'s VI. zu stande kam, sind zuerst von Pastor in dieser Schärfe erhoben worden. Neues reiches Material bringt Pastor auch über die letzte Krankheit Alexander’s VI. und die viel besprochene Vergiftung desselben bei. Mit besonderer Liebe hat sie der Verfasser die Darstellung der gewaltigen -. Julius' II. angelegen sein lassen, für welche Michel Angelo kein besseres Symbol zu finden wußte, als die Kolossalfigur seines Moses. Pastor verkennt zwar nicht die Schwächen dieses Papstes; ob aber sein über Julius' II. politisch⸗kirchliches Regiment gefälltes Schlußurtheil nicht doch vielleicht zu milde lautet, das bedürfte eines näheren Eingehens auf die Sachlage, als es an dieser Stelle möglich ist. Pastor beherrscht auch für diese Seite seines Werks das Quellenmaterial vollständig; vor allem hat er die italienischen Archive ausgiebig benutzt. Wohl gelungen sind die Gruppierung des über⸗ reichen Stoffs und die Form der Darstellung. Letztere erhebt sich in einzelnen Abschnitten, beispielsweise bei Besprechung der Meister⸗ werke Michel Angelo's und Raffael's, zu einer stimmungsvollen, wohl⸗ thuenden Wärme.
— Das Stempelsteuergesetz vom 31. Juli 1895, erläutert und mit Tabellen versehen von O. Noelle, Landrichter in Elberfeld, Mitglied des Hauses der Abgeordneten. Nebst einem Anhange, enthaltend die Ausführungsbestimmungen vom 13., 14. und 29. Februar 1896, sowie das Erbschaftssteuergesetz und das Reichsstempelgesetz. Berlin, Verlag von Franz Vahlen. Preis 8 ℳ — Preußisches Stempelsteuergesetz vom 31. Juli 1895 in Verbindung mit dem Gesetz, betreffend die Er⸗ hebung von Reichsstempelabgaben, vom 27. April 1894 und dem preußischen Gesetz, betreffend die Erbschaftssteuer, vom 19. Mai 1891, erläutert von Eugen Kühnemann, Geheimem Regierungs⸗Rath. Verlag von Karl Meyer (Gustav Prior) in Hannover und Berlin. Preis 8ℳ — Das preußische Stempelsteuergesetz vom 31. Juli 1895, erläutert durch die Materialien und Rechts⸗ analogien, nebst den Ausführungsbestimmungen vom 13. Februar 1896. Handbuch für den praktischen Gebrauch von Leo Labus, Provinzial⸗Steuersekretär in Breslau. J. U. Kern's Verlag (Max Müller), Breslau. Preis geb. 7 ℳ 50 ₰. — Die neue Stempel⸗ steuer⸗Gesetzgebung bezweckte, „unter Festhaltung der bisherigen Grundlagen der preußischen Stempelgesetzgebung die zerstreut liegenden Gesetze und Verordnungen einheitlich zusammenzufassen und die⸗ jenigen Bestimmungen, welche sich bis in die Gegenwart hinein bewährt haben, unberührt zu lassen, andererseits aber veraltete und den Bedürfnissen des heutigen Verkehrs nicht mehr entsprechende Bestimmungen auszusondern und zu ändern, vorhandene Lücken zu ergänzen und erkannte Härten durch Herbeiführung einer gerechteren, insbesondere die weniger bemittelten Klassen der Bevölkerung mehr berücksichtigenden Besteuerung zu mildern.“ Von diesem Gesichtspunkt ausgehend, hält das Stempelsteuergesetz vom 31. Juli 1895 an dem Grundsatz fest, daß nur die über Rechtsgeschäfte errichteten Urkunden besteuert werden sollen. Ueber die rechtliche Natur der Urkunden und somit über deren Stempel⸗ pflichtigkeit bestehen indessen vielfach Zweifel, und diesen entsprechen die Zweifel und die Schwierigkeit bei der Handhabung und Aus⸗ legung der stempelsteuerlichen Vorschriften. Dankenswerth sind daher die eingehenden Erläuterungen in den beiden ersten der obengenannten Kommentare zum neuen Stempelsteuergesetz. Sie genügen allen wissenschastlichen Anforderungen und werden nicht nur den Be⸗ amten der Steuerverwaltung und den Notaren, welche für die richtige Verwendung des Stempels zu den von ihnen auf⸗ genommenen Verhandlungen haften, sondern auch dem Richter für seine Entscheidungen und den Rechtsanwalten werth⸗ volle Dienste leisten. Soweit das neue Gesetz eine bloße Wieder⸗ holung des bisherigen geschriebenen oder eine Kodifikation des durch die Praxis entwickelten Rechts, wenn auch mit mehr oder minder be⸗ deutenden Abweichungen, enthält, sind in beiden Kommentaren die er⸗ gangenen Verwaltungserlasse und die Rechtsprechung genau beachtet, zu⸗ gleich aber ist in jedem Einzelfalle kritisch untersucht worden, ob die Entscheidung nach dem Text des neuen Gesetzes noch zutrifft. Beide Verfasser geben auf Grund der gesetzlichen Vorschriften, an der Hand des bisherigen Rechtszustandes und der Vorarbeiten eine knappe, über⸗ sichtliche Darstellung der Leitsätze, begründen dieselben und ziehen aus ihnen die Folgerungen für den einzelnen Fall. Soweit das Gesetz aber neues Recht geschaffen hat, werden die Bedeutung und die b- weite der neu getroffenen Bestimmungen unter sorgfältiger Berü ichtigung der Entstehungsgeschichte eingehend erörtert. Die drei Rechtsgebiete, über welche das Gesetz seinen Geltungsbereich erstreckt, — des Allgemeinen Landrechts, des gemeinen und des rheinischen Rechts — sind bei der Erläuterung in beiden Kommentaren gleich⸗ mäßig berücksichtigt, auch der Entwurf eines Bürgerlichen Gesetzbuchs ist in den Kreis der Betrachtung gezogen. — Der an dritter Stelle genannte Kommentar beschränkt sich auf Anführungen aus der Be⸗ gründung des Gesetzentwurfs, aus der bisherigen Judikatur und den Verwaltungserlassen im Anschluß an die Gesetzes⸗ und Tarifstellen und ist ausschließlich für diejenigen Staats⸗ und Kommunalbeamten, die in die Lage kommen, im Gesetz vorgesehene Stempel verwenden zu müssen, und für die betheiligten Laienkreise bestimmt. Dem praktischen Bedürfniß derselben genügt aber dieser Kommentar voll⸗ kommen.
— „Das Magazin für Literatur“, Wochenschrift, heraus⸗ gegeben von Otto Neumann⸗Hofer (Verlag von Conrad Skopnik in Berlin; Abonnementspreis vierteljährlich 4 ℳ), bringt in der neuesten Nr. 15 (65. Jahrgangs) eine eingehende kritische Besprechung des neuesten Schauspiels von Hermann Sudermann „Das Glück im Winkel“ (gegenwärtig Repertoirestück des Lessing⸗Theaters) sowie einen bemerkenswerthen Essay von dem Pariser Schriftsteller Marcel Prévost über den spanischen Jesuitenpater Luis Coloma⸗ dessen im Jahre 1891 erschienener, die sittlichen Zustände ge⸗ wisser Kreise der madrilenischen Gesellschaft mit Schärse geißelnder Roman „Pequesieces- („Kleinigkeiten“) in Spanien soviel Auf⸗ sehen gemacht hat. Ferner findet man in dieser Nummer die Fort⸗ setzung des interessanten, „Höhere Zwecke“ betitelten Kulturbildes aus dem mittelalterlichen Schweden von August Strindberg. Den Schlu bilden Berichte über die Vortragsabende der literarischen Gesel⸗ schaft zu Berlin, Leipzig und Hamburg. b Die „Große Modenwelt“ (Berlin W. 35, Verlag von John Schwerin; Abonnements⸗Pr. vierteljährlich 1 ℳ) bringt in ihrer Frühjahrs⸗Nummer in Wort und Bild eine Auswahl Feschman voller Saisontoiletten für jedes Alter und jeden Geschmack. Jeder 14tägigen Nummer liegen doppelseitige Schnittmusterbogen bei. Die Unterhaltungsbeilage „Frauenleben und „Wirken“ enthält eine neue Novelle von Hermann Heiberg und vielerlei illustrierte Artikel aus dem im Titel angedeuteten Rahmen. — Aus der in demselben Verlage er⸗ scheinenden „Illustrirten Wäsche⸗Zeitung“ (Pr. 60 ₰ viertel⸗ jährlich) können sich Fres gie⸗ über Wäschesachen bequem infor⸗ mieren. Die monatlich erscheinenden Nummern dieses Blattes ver⸗ anschaulichen alles, was auf dem weiten Gebiete der Wäsche fůt Herren, Damen und Kinder neu, praktisch und empfehlenswerth ist.
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Wieeitere enthält der Aushang an der 88 U⸗
Berlin, den 9. April 1896.
8
8 Braunschweig, den 8. April 1896.
werden wird. *
Gebäudesteuer veranlagt.
Brauunschweig, den 4. April 1896.
1. Untersuchungs⸗Sachen.
2. A. ote, Zustellungen u. dergl.
3. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. EI 4. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. 5. Verloosung ꝛc. von Werthpapieren.
Oeffentliche
6. Kommandit⸗Gesell Akti Aktien⸗ 7. Frrnerns. e d ahlchstanten henctsenschakte Sefella. tsanwã
r Anzeige9’rr.
10. Verschiedene
—
1) Untersuchungs⸗Sachen.
[3981]
Die in Nr. 73, 79, 83 des Reichs⸗Anzeigers ver⸗ öffentlichte Ladung des Wehrmanns August Quos wird auf Anordnung des Königlichen Amtsgerichts hierselbst vervollständigt durch die Warnung, daß der Angeklagte bei unentschuldigtem Ausbleiben auf Grund der nach § 472 Strafprozeßordnung ausge⸗ stellten Erklärung des Bezirks⸗Kommandos verurtheilt
Schippenbeil, den 13. April 18b.
Kuhn, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
2) Aufgebote, Zustellungen
[3984] Zwangsverstei erung. 8 Im Wege der ean eüsteearc⸗ soll das im Grundbuche von den Umgebungen Berlins im Kreise Niederbarnim Band 87 Nr. 3594 auf den Namen des Maurermeisters Hermann Stutz zu Berlin eingetra⸗ gene, zu Berlin in der Emdenerstraße Nr. 2 belegene Grundstück am 13. Juni 1896, Vormittags 10 ½ Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Neue Friedrichstraße 13, Erdgeschoß, Flügel C., Zimmer 40, versteigert werden. Das Grundstück hat eine Fläche von 4 a 11 qm und ist mit 6400 ℳ Nutzungswerth zur Das Weitere enthält der an der Gerichtstafel. Das Urtheil über lung des Zuschlags wird am 13. Juni Uhr, ebenda verkündet . Die Akten 86 K. 44/96 liegen in der Gerichtsschreiberei, Zimmer 41, zur Einsicht aus. Berlin, den 4. April 1896. Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 86.
Aushan
3985] Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von den Umgebungen Berlins im Kreise Niederbarnim Band 99 Nr. 3939 auf den Namen der Frau Bauunternehmer Pauline Reetz, geb. von
Pretzschner, zu Berlin eingetragene, zu Berlin, Lieben⸗ walderstraße 57, belegene Grundstück am 9. Juni 1896, Vormittags 10 ½ Uhr, vor dem unterzeich⸗ neten Gericht, Neue Friedrichstraße 13, Erdgeschoß, Flügel C., Zimmer 40, versteigert werden. Das Grundstück ist zur Grundsteuer nicht, dagegen bei einer Fläche von 0,06,99 ha mit 9110 ℳ Nutzungswerth zur Gebäudesteuer veranlagt. Das
tafel. Das Urtheil über die Ertheilung des schlags wird am 12. Juni 1896, Vormittags 11½ Uhr, ebenda verkündet werden. Die Akten 8 K. 33. 96 liegen in der Gerichtsschreiberei, immer 17, zur Einsicht aus. Berlin, den 7. April 1896. Königliches Amtsgericht I. Abtheilun
g 88.
[3986] Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von den Umgebungen Band 181 Nr. 7656 auf den Namen des Maurermeisters Wilhelm Ganschow zu Berlin eingetragene, zu Berlin an der Graunstraße belegene Grundstück am 12. Inni 1896, Vormittags 10 Uhr, vor dem ies⸗nen Gericht, Neue Friedrich⸗ straße 13, Erdgeschoß, Flügel C., Zimmer 40, versteigert werden. Das Grundstück ist mit 1,89 Thaler Reinertrag und einer Fläche von 0,08,02 ha zur Grundsteuer, dagegen zur Gebänudesteuer nicht veranlagt. Das Weitere enthält der Aushang an der Gerichtstafel. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 16. Juni 1896, Vor⸗ mittags 11 Uhr, ebenda verkündet werden. Die Akten 88 K. 34. 96 liegen in der Gerichtsschreiberei, Zimmer 17, zur Einsicht aus. Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 88.
[3983]
In Sachen der Firma Schmidt & Brösel in
Halle a. S.,Klägerin, wider den Kaufmann H. Achilles
hieselbst, Beklagten, wegen Forderung, wird, nachdem
auf Antrag der Klägerin die Beschlagnahme des dem
Beklagten gehörigen Nr. 2637 im Saͤcke hieselbst be⸗
legenen Hauses und Hofes sammt dem Neupetrithor⸗ feldmark Blatt III Nr. 116 im Schweineanger be⸗
legenen Abfindungsplane zu 6 a 85 qm zum Zwecke der
Zwangsversteigerung durch Beschluß vom 27. März c.
verfügt, auch die Eintragung dieses Beschlusses im
Grundbuche am 28. März c. erfolgt ist, Termin zur
Zwangsversteigerung auf den 28. Juli d. Js.,
Morgens 10 ½ Uhr, vor Herzoglichem Amts⸗
gerichte Braunschweig, Auguststraße 6, Zimmer
Nr. 41, angesetzt, in welchem die Hypothekgläubiger die Hypothekenbriefe zu überreichen haben. 1n Herzogliches Amtsgericht. VIII 88 Is MMA
[3982) u 1
In Sachen, das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des 1““ Heinrich Wiesener in Kl. Schöppenstedt betreffend, ist auf Antrag des Konkursverwalters, Amtsgerichtsschreibers Christian Bertram hieselbst, Termin zur Zwangsversteigerung des dem Gemeinschuldner gehörigen Anbauerwesens No. ass. 29 zu Klein⸗Schöppenstedt nebst Zubehör auf den 21. Juli 1896, Nachmittags 4 Uhr, vor Herzoglichem Amtsgericht Riddagshausen in der Gremmers'schen Gastwirthschaft zu Kl. Schöppenstedt angesetzt, in welchem die Hypothekgläubiger die Hypo⸗ thekenbriefe zu überreichen haben.
8 Herzogliches Amtsgericht Riddagshausen. [2088] Se Aufgebot. 1 Die ledige Elise Werner zu Cassel,
4 Wesikraße Nr. 3, hat das Aufgebot folgender ihr angeblich a
4091 über je 300 ℳ beantragt. Der Inhaber der Urkunden wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 16. September 1896, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 22, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigen⸗ feg. die Kraftloserklärung der ÜUrkunden erfolgen wird. Cassel, den 19. März 1896. Königliches Amtsgericht. Abtheilung III. EETWII
[3975] Aufgebot.
Die Police Nr. 48 133 der Deutschen Lebens⸗Ver⸗ sicherungs⸗Gesellschaft in Lübeck, am 23. April 1869 auf das Leben des Tischlermeisters Carl Ludwig August Becker in Güstrow ausgestellt und auf In⸗ haber lautend, ist abhanden gekommen.
Auf Antrag des Versicherten ergeht hierdurch an den unbekannten Inhaber der Police die Aufforderung, seine Ansprüche auf dieselbe spätestens in dem Auf gebotstermine vom Sonnabend, den 9. Januar 1897, Vorm. 11 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte anzumelden, auch die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls dieselbe für kraftlos erklärt werden wird.
Lübeck, den 8. April 1896.
Das Amtsgericht. Abth. IV.
[397727 Aufgebot. ““ Es ist Aufgebot folgender, zu der daselbst an⸗ gegebenen Zeit und an dem daselbst angegebenen Orte angeblich gefundenen Sachen beantragt: .1) der in der Zeit vom 1. Dezember 1894 bis einschl. 30. November 1895 in den Wagen der All⸗ Frmeigen Berliner Omnibus⸗Aktiengesellschaft zu Berlin zurückgelassenen, in dem in der Gerichts⸗ schreiberei des unterzeichneten Gerichts, ebenda par⸗ terre Zimmer 24, zur Einsicht ausliegenden Ver⸗ zeichniß unter Nr. 1 bis 705 aufgeführten, im I der vorgenannten Aktiengesellschaft, urfürstenstraße 1431, aufbewahrten und während der dortigen Dienststunden zu besichtigenden Gegen⸗ stände (darunter einer Reihe Portemonnaies mit In⸗ halt), von der vorbezeichneten Aktiengesellschaft.
2) einer goldenen EEö’ Nr. 10 864 im September 1895 Unter den Linden, von dem Arbeiter Stanislaus Jankowski hierselbst, Rostocker⸗ straße 44 parterre,
3) einer goldenen Damenuhr Nr. 71 167 am 8. August 1895, ca. 1 ½ Uhr Nachmittags, im Thier⸗ garten (Geoßer Weg ca. 50 Schritt vom Neuen See), von dem Lehrling Hermann Liebig hierselbst, Mark⸗
mund, Beamten a. D. R. Trümpler zu Schöneberg, Akazienstraße Nr. 6,
4) eines goldenen Medaillons mit dem Monogramm „O. K.“ am 10. September 1895 in der Fesedrich⸗ ftaße⸗ von Hermann Fromm hierselbst, Chaussee⸗ straße 2c., Hof parterre,
e braunen Pferdedecke mit Lederriemen am 29. Oktober 1895, Nachmittags 3 Uhr, auf der Bär⸗ waldbrücke, von Albert Martin Kämmer, vertreten durch seine Mutter und Vormünderin, Auguste Kämmer, geborene Gabriel, hierselbst, Gitschiner straße 53 parterre,
6) eines Armbands am 2. Oktober 1895 vor dem Grundstück Potsdamerstr. 124, von dem Sanitäts⸗ Rath Dr. Eberty hierselbst, Potsdamerstr. 26 a.,
9 eines braunen Lederportemonnaies mit 62 ℳ 20 ₰ Inhalt am 5. Oktober 1895 Ecke der Leipziger⸗ und Wilhelmstraße, von dem Kommis Eugen Friedmann hierselbst, Alte Leipzigerstr. 2,
8) eines Brillanten, in Gold und Silber gefaßt, mit einem halben Schlößchen daran, Ende Mai 1895 auf dem Dönhoffsplatz, von dem Arbeiter Bernhard Koch hierselbst, Pallisadenstr. 61, vorn III.,
9) eines großen weißgelben Ziehhundes, zugelaufen am 5. Januar 1896 dem Maurer Jacob David hierselbst, Müllerstr. 9 im Keller, von dem vor⸗ genannten David,
10) eines vierrädrigen Wagens mit 2 Säcken am 28. April 1895 in der Madaistraße (vor den Häusern Nr. 1 und 2), von dem Privatwächter J. Cznerniöjewski hierselbst, Heinersdorferstraße Nr. 13,
11) einer anscheinend goldenen Chatelaine⸗(Panzer⸗) Kette mit schwarzer Gemme am Abend des 10. Sep⸗ tember 1895 auf dem Bürgersteig vor dem Eingang zum Nationaltheater, von der verehelichten Bahn⸗ arbeiter Beyer, Auguste, geb. Danneberger, hier, Frankfurter Allee Nr. 102, Hof Seitenflügel I,
12) einer goldenen Damenremontoiruhr mit un⸗ echter Kette im April 1895 in der Schönhauser Allee, von dem Kaufmann Waldemar Hoppe hier⸗ selbst, Dieffenbachstr. 55,
13) einer deutschen Dogge, angeblich zugelaufen am 23. Mai 1895, von C. Klittmann hierselbst, Willibald Alexisstr. 26,
14) einer goldenen Damenremontoiruhr mit Kette am 24. März 1895 in der Leipzigerstraße (in der Nähe der Jerusalemerstraße), von dem Arbeiter Friedrich Becker hierselbst, Lindenstr. Nr. 104,
15) einer Holzkiste mit 1000 Dortmunder Salon⸗ lichten am 19. November 1895, Nachmittags gegen 2 ½ Uhr, an der Alsenbrücke (Friedrich Karlufer), von dem Schutzmann Krüger hier, Hussitenstr. Nr. 15.
Die Verlierer oder Eigenthümer dieseér Gegen⸗ stände werden hierdurch eirsce hheen bei dem unter⸗ zeichneten Gericht, und zwar spätestens in dem auf den 16. Juni 1896, Nachmittags 12 ¾ Uhr, an Gerichtsstelle, zur Zeit Neue Friedrichstraße Nr. 13, Hof, Flügel B., parterre, Saal 32, anberaumten Termin ihre Ansprüche und Rechte anzumelden, widrigenfalls ihnen nur der Anspruch auf Heraus⸗ gabe des durch den Fund erlangten und zur Zeit der Erhebung des Anspruchs noch vorhandenen Vortheils vorbehalten, jedes weitere Recht derselben aber aus⸗ geschlossen werden wird. Berlin, den 4. April 1896.
Königliches Amtsgericht I. Abth. 81. [80892] Aufgebot. Die unverehelichte Helene Mühlenbeck zu Frank⸗ furt a. O., Tuchmacherstraße 27, hat gegenüber der hiesigen Sparkasse ein Guthaben über 410 ℳ 11 ₰. Das bezüglich dieses Guthabens gebildete, auf ihren
handen gekommener Landeskreditkassen⸗Obligationen, nämlich Serie 16 Litt. D. Nr. 4089, 4090 und
grafenstraße Nr. 101, vertreten durch seinen Vor⸗
Mühlenbeck abhanden gekommen. Auf Antrag der See Mühlenbeck wird hiermit der unbekannte In⸗
aber des genannten Sparkassenbuchs aufgefordert, spätestens in dem unten anberaumten Termine seine Rechte auf dieses Sparkassenbuch bei dem unterzeich⸗ neten Gericht anzumelden und das Sparkassenbuch vorzulegen, widrigenfalls das Sparkassenbuch fůr kraftlos erklärt werden wird. Der Aufgebotstermin wird anberaumt auf Donnerstag, den 15. Ok⸗ tober 1896, Vormittags 11 Uhr, Logenstraße 6, Zimmer Nr. 10.
Frankfurt a. O., den 4. März 1896.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung VIII.
[3940] Aufgebot.
Das Sparkassenbuch der städtischen Sparkasse zu Königsberg I Nr. 39 806 über 92,53 ℳ, ausgefertigt für Lina Drasch hier, ist angeblich verloren gegangen und soll auf Antrag der Eigenthümerin aufgeboten werden. Es wird daher der Inhaber des Buches aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermin den 6. November 1896, Vormittags 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht (Zimmer 62) seine Ansprüche anzumelden und das Buch vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung erfolgen wird.
Königsberg, den 7. April 1896.
Königliches Amtsgericht. VII
[548634) Aufgebot.
Die Nachbenannten haben das Aufgebot folgender verloren gegangener Sparkassenbücher der städtischen Sparkasse zu Magdeburg beantragt:
1) der Bäcker Friedrich Seist aus Olvenstedt: Buch Nr. 78 069 c. über 37,45 ℳ, ausgefer⸗ tigt für den Antragsteller,
9 der Pferdebahnkutscher Friedrich Lippold zu
uckau:
Buch Nr. 6058 über 158,68 ℳ, ausgefertigt für den Arbeiter Friedrich Lippold.
Die Inhaber der Bücher werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 3. Juli 1896, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichnetem Gerichte, Dom⸗ platz 9, Zimmer 1, anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzumelden und die Bücher vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Bücher er⸗ folgen wird.
Magdeburg, den 30. November 1895.
Königliches Amtsgericht A. Abtheilung 8.
[3978] Aufgebot.
Der Altsitzer Friedrich Keindorf, früher zu Jävenitz, jetzt zu Schernebeck, vertreten durch den “ Staude zu Stendal, hat das Auf⸗ gebo
a. des Hypothekenbriefes vom 14. Oktober 1878 über 750 ℳ nebst 5 % Zinsen, eingetragen im Grundbuche von Jävenitz Band V Blatt Nr. 54 Abtheilung III unter Nr. 3 für den Arbeitsmann Johann Friedrich Keindorf zu Jävenitz zum Zweck der Bildung eines neuen Hypothekenbriefes,
b. des Sparkassenbuchs der städtischen Sparkasse zu Gardelegen Nr. 5554 über 1287 ℳ 18 ₰, lautend auf den Namen des Altsitzers Friedrich Keindorf zu Schernebeck wohnhaft,
beantragt. Der Inhaber des Hypothekenbriefes resp. des Sparkassenbuchs wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 12. Februar 1897, Vor⸗ mittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu⸗ melden und den Hypothekenbrief und das Sparkassen⸗ buch vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung des Hypothekenbriefes und des Sparkassenbuches er⸗ folgen wird.
Gardelegen, den 30. März 1896.
Königliches Amtsgericht.
[65959] ALmufgebot.
Die hiesige Firma M. Cresta & Co., vertreten durch die hiesigen Rechtsanwalte Dres. jur. Donnen⸗ berg und Jaques, Dr. jur. Strack, Dr. jur. Bagge, haben das Aufgebot beantragt zur Kraftloserklärun
1) des von der London & River Plate Bank, Limited, in Rio de Janeiro, am 19. Rovember 1895 auf die Firma Conrad Hinrich Donner in Hamburg gezogenen, von dieser am 11. De⸗ zember 1895 angenommenen, an die Ordre der 18. M. Cresta & Co. in Hamburg ausge⸗ tellten, 90 Tage nach Sicht fälligen Wechsels über ℳ 6786,20, und des von der London & Brazilian Bank, Limited, in Porto Alegre, am 5. November 1895 auf die Firma J. Berenberg, Gossler & Co. in Hamburg gezogenen, von dieser am 11. Dezember 1895 angenommenen, an die Ordre der Firma M. Cresta & Co. in Hamburg ausgestellten, 90 Tage nach Sicht fälligen Wechsels über ℳ 596,45.
Der Inhaber dieser Urkunden wird daher aufgefor⸗ dert, seine Rechte bei der Gerichtsschreiberei des unter⸗ zeichneten Amtsgericht, Poststraße 19, 2. Stock, Zimmer Nr. 51, spätestens aber in dem auf Freitag, den 4. Dezember 1896, Nachmittags 1 Uhr, an⸗ beraumten Aufgebotstermine im Justizgebäude, Damm⸗ thorstraße 10, Parterre links, Zimmer Nr. 7, anzu⸗ melden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird. Hamburg, den 23. Januar 1896. 1“X“
Das Amtsgericht Hamburg. Abtheilung für 8 (gez.) Tesdorpf Dr. Veröffentlicht: Ude, Gerichtsschreibergehilfe.
[63297] Aufgebot.
Auf den Antrag des Grundstückeigenthümers Johann Koralewski zu Gorzykowo, vertreten durch den Justiz⸗Rath Meinhardt zu Gnesen, wird die im Grundbuche von Gorzykowo Nr. 12 Abtheilung III. unter Nr. 1 für den Johann FirFoc geb. 4. De⸗ zember 1850, eingetragene Post von 35 Thlr. 16 Sgr. 7 ½ Pf. hierdurch aufgeboten. Der dem Aufenthalt nach unbekannte Gläubiger bezw. seine Rechtsnachfolger werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 21. Mai 1896, Vormittags 10 Uhr, im Zimmer 7 anberaumten Termine ihre
ekanntmachungen. werden ausgeschlossen und die 8 wird gelöscht Frcffe hish Gunesen, den 28. Dezember 1895. Königliches Amtsgericht.
[4028]3 Aufgebot.
Bezüglich der nachgenannten, in der Gemarkung Mörstadt belegenen, im Grundbuche ohne Bezeich⸗ nung des Besitzers eingetragenen Grundstücke:
1) Flur 1 Nr. 578a., 29 831,2 qm Wege ꝛc.,
1““ I 3) III 282 a., 6 250 4) IV 185 a., 12 573 5) V 278 a., 10 544 9 VI 457 a., 11 250 7 VII 163 a., 4 250 8) VIII „ 271 a., 6 250 9) IX „ 256a, 8 600
10) X 171 a., 5 000
11) XI 150 a., 10 000 12) . III . ist seitens der Gemeinde Mörstadt auf Grund Er⸗ sütung der Erlaß des Aufgebots beantragt worden.
e diejenigen, welche Änsprüche auf genannte Grundstücke erheben zu können glauben, werden auf⸗ gefordert, im Aufgebotstermin Samstag, den 20. Juni 1896, Vormittags 9 ½ Uhr, im Sitzungssaal des unterzeichneten Gerichts ihre An⸗ spruͤche unter dem Rechtsnachtheil der Anerkennung der Ersitzung und Ueberschreibung auf die Antrag⸗ stellerin im Grundbuche anzumelden.
Pfeddersheim, 11. April 1896.
Gr. Amtsgericht.
(ge) Dr. Nagel. eröffentlicht: (L. S.) Schaus, Gerichtsschreiber⸗Aspirant. lcas Aufgebot. b
Auf den Antrag des Gutsbesitzers Herman Schuenemann in Birkenau, Kreis Löbau, vertreten durch den Rechtsanwalt Neßlinger in Wehlau, werden alle diejenigen Personen, welche Ansprüche und Rechte auf die unter Artikel Nr. 179 der Grund⸗ steuermutterrolle des Gemeindebezirks Wehlau auf den Namen des Gutsbesitzers Hermann Schuenemann und seiner Ehefrau Hermine, geb. Wichmann, aus Neu⸗Wehlau eingetragene Weideparzelle 615/247, nach dem Allenvorwerk zu belegen und 12 a 80 qm groß⸗ geltend machen wollen, aufgefordert, solche pätestens im Aufgebotstermine den 15. Juni 1896, Vormittags 10 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht (Zimmer Nr. 29) anzumelden. Im Falle nicht erfolgender Anmeldung und Be⸗ scheinigung des vermeintlichen Widerspruchrechts wird der Ausschluß der Eigenthumsprätendenten und die Anlegung eines neuen Grundbuchblatts für diese Parzelle mit dem Besitztitel für den Antragsteller erfolgen. 8 Wehlau, den 31. März 1896.
Königliches Amtsgericht.
Aufgebot.
1118“
[3937]
Auf Antrag:
1) des Kaufmanns Hermann Vater zu Burg bei Magdeburg, 2) der verehelichten Eisenbahn⸗Betriebssekretär Mathilde Richter, geb. Vater, zu Stendal, 3) des Kaufmanns Otto Lauterbach zu Leipzig⸗ Reudnitz, 4) des Kaufmanns August Robert Lauterbach zu Stettin, 5) des Buchhalters Gustav Adolf Lauterbach zu Byalystock,
wird deren Oheim, der Tischler Fe geih Eduard Feinrich Kurzmann von hier, Sohn des hierselbst ver⸗ torbenen Muͤllermeisters Johann Siegismund Kurz⸗ mann, welcher im Jahre 1851 von hier nach Amerika ausgewandert sein soll und seit dieser Zeit verschollen ist, aufgefordert, sich spätestens im Aufgebotstermine den 30. Jannar 1897, Vormittags 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte (Zimmer Nr. 21) zu widrigenfalls seine Todeserklärung erfolgen wird. — i. Schl., den 11. April 1896.
önigliches Amtsgericht. III.
18989 Aufgebot.
Johannes Döll II., geboren im Jahre 1824 zu Nonnenroth, Sohn des Johannes Döll und dessen Ehefrau Eleonore, geb. Roth, beide verstorben und zuletzt wohnhaft daselbst, ist angeblich im Jahre 1853 nach Amerika ausgewandert und verschollen. Als nächste gesetzliche Erben sind zu seiner Erbschaft berufen: 1) die Kinder seines verstorbenen Bruders Kaspar Döll II., als: a. Katharina Weessetfah Kies, eb. Döll, b. Dorothea Gack, geb. Döll, c. Anna kargaretha Knodel, geb. Döll, d. Johannes Döll, e. Kaspar Doͤll, sämmtlich wohnhaft zu Syrakuse bezw. zu -. im Staate New⸗York, f. Helene Meier, geb. Döll, zu Berstadt, 2) die Kindes seines verstorbenen Bruders Heinrich Döll, als: g. Christiane Bender, geb. Döll, zu Langsdorf, h. Maria Boos geb. Döll, zu Sachsenhausen, i. Margaretha Döll, ledig zu Frankfurt a. M., und 3) die Kinder seiner verstorbenen Schwester Katharina Döll, geb. Döll, als: k. Maria Schäfer, geb. Döll, und 1. Katharina Kohlhepp, geb. Döll, beide zu a. M. Auf Antrag dieser Personen, von welchen die unter a. bis e. genannten durch den Gerichtsschreiber⸗ Aspiranten Ernst Weisel dahier, die unter g. bis 1. genannten durch Anton Bender II. zu Langsdorf als Bevollmächtigte vertreten werden, ergeht hierdurch an Johannes Döll II. und eventuell an dessen sonstige unbekannte Erben die Aufforderung, über sein bei dem unterfertigten Amtsgericht kuratorisch verwaltetes Vermögen, welches sich nach der letzten Verwaltungsrechnung auf 3454 ℳ 17 ₰ belief, spätestens im Aufgebotstermin Freitag, den
bezw. Erbansprüche an dasselbe bei dem unter⸗ fertigten Amtsgericht anzumelden, widrigenfalls Johannes Döll II. auf Antrag durch Ausschluß⸗ urtheil für todt erklärt und sein Vermögen den oben genannten Antragstellern ausgehändigt werden
wird. Hungen, 13. April 1896.
Namen lautende Sparkassenbuch Nr. 80 581 ist seit dem 5. September 1895 der Eigenthümerin Helene
Rechte glaubhaft anzumelden, widrigenfalls die Gläubiger mit ihren Ansprüchen auf die Post
(L. S). Großh. Hessisches Amtsgericht.
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10. Juli 1896, Vorm. 10 Uhr, zu verfügen