5 Leipzig, 16. April. (W. T. B.) Kammzu pr. Juni 3,37 ½ ℳ, pr. Juli 3,37 ½ ℳ, pr. Au September 3,40 ℳ, pr. Oktober 3,40 ℳ, pr. pr. Dezember 3,45 ℳ, pr. Januar pr. März 3,47 ½ ℳ, pr. April —. Bremen, 16. April. Raffiniertes Petroleum. etroleum⸗Börse.) Fest. Loko 5,40 Br. chmalz. Ruhig. 27 ¼ ₰, Cudahy 28 ½ ₰, Choice Grocery 28 ½ ₰,
ust
Umsatz: 65 000
(Offizielle Notierun Loko 5,70 Br. Wilcox 28
Vüb te
airbanks 25 ¼ J. Speck. Ruhig. Short clear middling loko 25 ¾ ₰
eis unveraͤndert. Kaffee unverändert.
Upland middl. loko 41 ₰. Wolle. Umsatz: 156 Ballen. 65 Seronen Ambalema,
Getreidemarkt.
30 Faß Kentucky, 59 Seronen Carmen,
2200 Packen St. Felix. Hamburg, 16. April. (W. T. B.)
Weizen loko fester, holsteinischer loko neuer 154 — 156. fester, hiesiger —, mecklenburger loko neuer 130 — 132, russis Gerste Fübig Rüböl (unverzollt)
pril⸗Mai 16 i Br.,
Hafer ruhig. Spiritus still, per pr. Juni⸗Juli 16 ⅞ Br.,
83 — 84. Fiin, loetko 47. pr. Mai⸗Juni 16 ¾ Br.,
Standard white loko 5,60. Kaffee. (Nachmittagsbericht.) Mai 67, pr. September 63 ¾, pr. Dezember 59 ¾, hig. — Zuckermarkt. (Schlußbericht.) 1. Produkt Basis 883 % Rendement neue Usance, pr. April 12,77 ½, pr. Mai 12,82 ½, pr. Juli 13,05, pr. pr. Dezember 11,90, pr. März 12,15. Ruhig. London, 16. April. (W. T. B.) An ladungen angeboten.
Good average
— Chile⸗Kupfer 44 ⁄6, pr. 3 Monat 4413⁄16. Liverpool, 16. 10 000 B., davon für Spekulation und amerikanische Lieferungen: Stetig. Mai⸗Juni 417⁄64— 4 122 Käuferpreis,
bis 3³1 ½22 do., Januar 359/⁄64— 3¹15⁄16 do., Januar⸗Februar Liverpool, 16. April. (W. T. B.) American good ordin. 4 ⁄6, do. low middling 4 ⅛, do. good Pernam fair 4 ⅛, do.
good fair 4 ⅞, Ceara fair fai 4 ¼, Egypptian brown fair 5 ,
do. do. good
do. good 6 ¼ Perv rough good fair 6 ⁄16, do. do. good 6 do. moder. rough fair 5 ¼, do. do. good fair do. do. good 6, do. smooth fair 49⁄16, do. do. 5 fair 411/186,
4½, do. fully good 3 9/16, do. fully good 3¹1⁄16, do. fine good 2 ¾, Bengal fully good 2 %,
do. fine 6 ⅞,
M. G. Broach good 38, do. fine 41⁄16, Dhollerah good 3 ⅛, do. fine 3¹3⁄16, Oomra good 3 ½⅝, Secinde good fair 2 ½, do. do. fine 3 ½.
del. La Plata. Grundmuster B. pr. April 3,32 ½ ℳ, pr.²
ovember 3,42 ½ ℳ, 3,45 ℳ. pr. Februar 88 ℳ,
—g.. Ruhig. (W. T. B.) Börsen⸗Schluß⸗Bericht.
Russisches Petroleum. 3 4. Petr shield
per September⸗ Oktober 17 ⅛. Kaffer fest. Umsatz 4000 Sack. Petroleum behauptet,
pr. März 59 ¼. Rüben⸗Rohzucker frei an Bord Hamburg
der Küste 5 Weizen⸗ 96 % Javazucker 13 stetig, Rüben⸗Rohzucker loko 12 stetig.
April. (W. T. B.) Baumwolle. Export 500 B. Stetig. Midd April⸗Mai 419 ⁄64 116“ Juni⸗Juli 4 564— 4 ¼ do., . August 4 12 —41 %34 Verkäuferpreis, August⸗September 411⁄64 Käufer⸗ preis, September⸗Oktober 4 122 — 4 84 do., Oktober⸗November 361⁄64 November⸗Dezember 359,64— 315⁄16 do. 315⁄16 d. Verkäuferpreis. Offizielle Notterungen. middling middling 417⁄82, do. middling fair 411/16,
„Termin⸗ Paris, 16. April. (W. T. ai 3,32 ½ ℳ.
3,40 ℳ, pr. 100 kg,
nuar 32 ⅛. Johannesburg, 16. April. B.“ hat die Vertretung
der Bremer
label 28 ½ ₰, Ftali 22. April, 11 Uhr.
Taba 12. Mai,
20. April.
ittags.
en loko
Rog er loko
blech. Kaution 23. April.
24. April, 1 Uhr. Contor, Colbjörnsensgade No. 6), 60 000 Pfund weißem Twistabfall, 800 m
Santos pr.
August 13,12,
Umsa Theater und
komische Oper zur Aufführung: Marie: Wenzel: Herr Lieban;
uli⸗
Kezal:
Dezember⸗ Agnes: Frau Götze; Kruschina:
do. keller“, in welchem die Damen Dell
4 ⁄2, 4 ½, do. good fair 6, do. 6 2⁄16, do.
der als Loge 511/18, R.
Fräulein
mentstochter, Gretel ꝛc. beendet.
Fräulein Dietrich's.
behauptet, 88 % loko 32 ¾ —33. Weißer Zucker behauptet, Nr. 3, pr. pr. April 34, pr. Mai 34 ½, pr.
gb der Bergwerke beschlossen, ein Comits zur Revision der ganzen Verfassung dieser Körperschaft ein⸗
Verdingungen im Auslande.
en. Arkillerie⸗- und Ausrüstungsdirektion des Sbeln. 8nb ersten Seedepartements in Spezia: Lieferung gewöhnlicher Schwämme.
e 100 Fr., Kaution 3410 Fr.,
Rumänien. Kriegs⸗Ministerium in Bukarest: L 1 25 000 Kochgeschirren mit Deckel und Löffel, alles aus verzinntem Weiß⸗ 10 % des Angebotswerthes.
Ministerium der öffentlichen Arbeiten in Bukarest: Errichtung des metallischen Oberbaues mehrerer Brücken auf der Eisenbahnlinie Pitessi —Cuerta —de Arges.
Dänemark. Staatsbahnverwaltung (Maskinafdelingens
baumwollenem Gardinenzeug,
1600 m grauem Plüsch, 1000 m Hessian⸗Leinewand, 1200 m F
Leinewand, 1000 m ungebleichter Leinewand, 4000 Stück Wischtüchern,
100 Stück fertig genähten Handtüchern, 600 m Linoleum, 25 Stück lüsch⸗Teppichen. Bedingungen und Angebotsformulare an Ort und telle und beim „Reichs⸗Anzeiger“ (in dänischer Sprache).
Im Koöniglichen Opernhause gelangt morgen Smetana's „Die verkaufte Braut“ Fräulein Wei
Fräulein Dietrich; Springer: Herr Philipp; Micha: Herr Krasa; Herr Stammer; Kathinka: Fräulein Kopka. — Hierauf folgt das Ballet „Phantasien im Bremer Raths⸗ Era und Urbanska auftreten. — In der nächsten Woche beginnt eine Gesammtaufführung von Richard Wagner’s Bühnenfestspiel „Der Ring des Nibelungen“ unter Mitwir⸗ kung des Königlich bayerischen Kammersängers Herrn Heinrich Vogl, und Siegfried auftritt. — Die Königliche Sängerin arie Dietrich hat soeben am Stuttgarter Hof⸗Theater ein von glänzendem Erfolg begleitetes Gastspiel als Rosine, Regi⸗ Die Künstlerin lebhaftester Auszeichnung seitens des Hofes und des Publikums, und die dortige Presse rühmt einstimmig die hervorragenden Leistungen
Rohzucken
B.) (Schluß.) Im Lanit
führung von statt. Die
August 34 ½, pr. Ja⸗ ink, Heine,
(W. T. B.) Laut Meldung des
endgültiger Zuschlag am
Lieferung von hoben. —
der „Hüttenbesitzer
worden.
Mit der Fre worden.
Kopenhagen: Lieferung von 300 m wollenem Gardinenzeug,
1000 m rothem laüsch agon⸗
Mufik. Kattowitz, in folgender Besetzung
tz; Hans: Herr Naval; Herr Mödlinger; Esmeralda:
Es gelangen zum 11, 13 und 14, Neue Gasse straße 6 und 7 und voraussichtlich zum Juli auch Nummer 8. Die zum Abriß kommenden Häuser gehören fast alle dem alten Berlin an und stammen größtentheils aus der Mitte bezw. — vorigen Jahrbunderts. Mit der Niederlegung dieser Häufer wird auch die sogenannte Kirchgasse verschwinden.
chen Schauspielhause findet morgen eine Auf.
icolai Gogol’s fünfaktigem Lustspiel „Der Revisor“ erren Vollmer, Klein, Keßler, Oberländer, Hartmann, ichholtz, die Damen Abich, Plan, Schramm und Stoll⸗ berg sind darin beschͤftigt.
Im Schiller⸗Theater eßt Abonnementshefte für das am 23. April beginnende IV. Quartal. In dieses Quartal fällt das Gastspiel der Frau Clara Meyer, Ehrenmitglieds des Königlichen Schauspielhauses. umfaßt 40 Abende, sodaß Abenden in drei verschiedenen Rollen zu sehen bekommt. Gastspielabend wird „Antigone“ mit Frau Clara Meyer in der Titelrolle in Scene gehen.
Gustavo Salvini beginnt morgen, Sonnabend, im Neuen Theater ein Gastspiel mit Giacometti's Drama „La morte civile“ („Bürgerlicher Tod“*¹). Gastspiel sind nicht erhöht, fia eine Vorverkaufgebühr wird nicht er⸗ Am Sonntag Na Vorstellung dieser Saison statt; in derselben gelangt zu halben Prei
* zur Aufführung. 8
erfolgt die Ausgabe neuer
Das Gastspiel jeder Abonnent die Künstlerin an drei Am ersten
Die Preise der Plätze für dieses
mittag findet die letzte Maeüfttäne. en
Mannigfaltiges.
Die Bronze⸗Gruppe von Professor Herter „Ein seltsamer Fang“ ist gestern im Viktoria⸗Park, vor dem Bassin, aufgestellt
ilegung der Marienkirche ist jetzt begonnen Abriß die Häuser Marienkirchhof 7, 8, 2, Klosterstraße 16, 17, 18, 19, Bischof⸗
dem Anfang des
17. April. Aus Laurahütte wird gemeldet: In
den Räumlichkeiten der hiesigen Ortskrankenkasse wurde in der vergangenen Nacht ein Einbruchsdiebstahl verübt; es wurden
30 000 ℳ gestohlen.
Von den Dieben fehlt jede Spur.
war Gegenstand (Fortsetzung
Karlsruhe, 17. April. V. alarmierte Seine Majestät der Kaiser die hiesige Garnison. Dieselbe nahm auf dem Schloßplatz Auf⸗ stellung. Der Kaiser und der Großherzog ritten die Front der Truppen ab und ließen dieselben sodann vorbeimarschieren.
Nach Schluß der Redaktion eingegangene
Depeschen.
Heute Vormittag 11 ½ Uhr gesammte
des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)
Wetterbericht vom 17. April, 8 Uhr Morgens.
8 8
sius
eratu I 50 C. = 45 R.
Wetter.
8
Wind.
LTemp in Ce
Bar. auf 0 Gr. u. d. Meeressp red. in Millim
heiter halb bed. wolkenlos halb bed. bedeckt wolkig bedeckt wolkenlos
768 halb bed. 767 3 halb bed. 762 W 3 wolkenlos 764 bedeckt mburg.. 766 3 bedeckti) winemünde 768. heiter²) Neufahrwasser 768. bedeckt Memel 766 Nebel
Beaes II1II“” wolkig ünster. 764 Regen Karlsruhe.. 768 bedeckl³) 768 bedeckt 769 heiter 769 1 wolkig heiter⁴)
768 3 bedeckt
768 768 bedeckt
R18 Regen 12 766 halb bed. 11 766 still heiter 11
²) Reif. ³) Reif. ⁴) Gestern Regen
Uebersicht der Witterung.
Das barometrische Minimum das gestern nord⸗ westlich von Schottland lag, ist ostwärts nach den Shetlands fortgeschritten und entsendet einen Aus⸗ läufer südostwärts nach dem südlichen Nordseegebiete, wo wieder Regenwetter eingetreten ist. Barometrische Maxima liegen über Südwest⸗ und Ost⸗Europa. Bei schwacher südlicher Luftströmung ist das Wetter in Deutschland trübe und etwas wärmer; nur in dem Streifen zwischen der Odermündung und Böhmen herrscht heitere Witterung. Da das Depressions⸗ gebiet im Westen ostwärts sich fortpflanzt, dürfte trübe, milde Witterung mit Regenfall zu erwarten sein.
Deutsche Seewarte.
Theater.
Königliche Schanspiele. Sonnabend: Opern⸗ haus. 98. Vorstellung. Die verkaufte Braut. Komische Oper in 3 Akten von Friedrich Smetana. Text von K. Sabina, deutsch von Max Kalbeck. Tanz von Emil Graeb. In Scene Mescft vom Ober⸗Regisseur Tetzlaff. Dirigent: Musikdirektor Steinmann. — Phantasien im Bremer Raths⸗ keller. Phantastisches Tanzbild, frei nach Wilhelm Hauff, von Emil Graeb. Musik von Adolf Stein⸗ Dirigent: Musikdirektor Steinmann. Anfang
Uhr.
Schauspielhaus. 104. Vorstellung. Der Revisor. Lustspiel in 5 Aufzügen von Nicolai Gogol, deutsch von Elsa von Schabelsky. In Scene gesetzt vom Ober⸗Regisseur Max Grube. Anfang 7 ½ Uhr.
Sonntag: Opernhaus. 99. Vorstellung. Rienzi, der Letzte der Tribunen. FProte, Fisehsce Sn
764 758 761 768 769 766 769 773
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b0SSboSESSgS
Cork, Queens⸗ Z1““
— EEPEpccercoceScecocehcenUoeesee
¹) Reif. und Reif.
frau von Orleans. in 1 Vorspiel und 5 Aufzügen von Friedrich von Schiller. Anfang 7 ½ Uhr.
Vorher: Der zerbrochene Krug. Anfang 7 ½ Uhr.
von Venedig. — Abends 7 ½ Uhr: Nora.
ohne Geist. 7 ½ Uhr: König Heinrich.
105. Vorstellung. Die Jung⸗
Schauspielhaus. ; Eine romantische Tragödie
Deutsches Theater. Sonnabend: Liebelei. — Sonntag, Nachmittags 2 ½¼ Uhr: Der Kaufmann Montag: Die Weber.
Berliner Theater. Sonnabend: Die Frau
Anfang 7 ½ Uhr. Sonntag, Nachmittags 2 Uhr: Fau Abends
Montag: König Heinrich.
Lessing- Theater. Sonnabend: Gastspiel von riedrich Mitterwurzer. Das Glück im Winkel. Anfang 7 ½ Uhr. Sonntag: Gastspiel von Friedrich Mitterwurzer. Das Glück im Winkel. .
Montag: von Friedrich Mitterwurzer. Das Glück im Winkel.
Residenz⸗Theater. Direktion: Sigmund Lautenburg. Sonnabend: Hotel zum Freihafen. (L'Hötel du Libre Echange.) Schwank in 3 Akten von Georges Feydeau, übersetzt und bearbeitet von Benno Jacobson. Anfang 7 ½ Uhr. 5 ei⸗ und folgende Tage: Hotel zum Frei⸗ afen.
Friedrich⸗Wilhelmstädtisches Theater. Chausseestraße 25 — 26.
Sonnabend: Mit großartiger Ausstattung an Kostümen, Dekorationen und Requisiten: Der Hungerleider. Ausstattungs⸗Komödte mit Gesan und Ballet in 10 Bildern von Julius Keller un Louis Herrmann, mit theilweiser Benutzung einer Idee des Mark Twain. Musik von Louis Roth. In Scene geseßt von Julius Fritzsche. Dirigent: Herr Kapellmeister Winné. Anfang 7 ¼ Uhr.
b Fans eh und folgende Tage: Der Hunger⸗ e er.
Neues Theater. Schiffbauerdamm 4a./5. Sonnabend: Gastspiel des Herrn Gustavo Salvini mit seiner Gesellschaft. Erster Abend: La morte eivile. (Bürgerlicher Tod.) Drama in 5 acti di P. Giacometti. Anfang 7 ½ Uhr. Sonntag: Salvini⸗Gastspiel. Zweiter Abend: Trauerspiel in 5 Akten von W. Shake⸗ peare. Sonntag Nachmittag: Letzte Nachmittags⸗Vor⸗ feges zu halben Kassenpreisen: Der Hütten⸗ esitzer. ontag: Salvini⸗Gastspiel. Dritter Abend: Kean.
Theater Unter den Linden. Direktion:
Julius Fritzsche. Sonnabend: Die Fledermaus. Komische Operette in 3 Akten von Meilhac und Halévy, bearbeitet von C. Haffner und Rich. Genée. Musik von Johann Strauß. Dirigent: Herr Kapell⸗ meister Federmann. Anfang 7 ½ Uhr.
Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Bei halben Preisen: Die Fledermans. Komische Operette in 3 Akten von Johann Strauß. — Abends 7 ½ Uhr: Der Bettelstudent. Operette in 3 Akten von Carl Millöcker. t
Dienstag, den 21. April: Gastspiel der Madame Anne Judic und Gesellschaft. Femme à Papa.
Verlobt:
Adolph Ernst⸗Theater. Sonnabend: Das flotte Berlin. Gesangsposse in 3 Akten von Leon Treptow und Ed. Jacobson. Kuplets und Quodlibets von Gustav Görß. Musik von Gustay Steffens⸗ In Scene gesetzt von Adolph Ernst. 2. Akt: Alt⸗ Beorlin. Anfang 7 ½ Uhr.
Sonntag und die folgenden Tage: Dieselbe Vor⸗
Bentral⸗Theater. Alte Jakobstraße Nr. 30. Sonnabend: Gastspiel des Conrad Dreher⸗ Ensembles vom Münchener Gärtnerplatz⸗Theater.
Conrad Dreher a. G. Zum vorletzten Male: Der Schwiegervater. Anfang 7 ½ Uhr. Sonntag: Zum letzten Male: Der Schwieger⸗
vater.
Konzerte.
Konzert⸗-Haus. Karl Mender⸗Konzert.
Sonnabend: Operetten⸗ und Walzer⸗Abend, unter gefälliger Mitwirkung des Opernsängers Herrn Willy Frank.
Schluß der Konzert⸗Saison: 29. April cr.
Sämmtliche Abonnement⸗Billets verlieren mit dem 29. April ihre Gültigkeit.
im 70. Lebensjahre. Wir betrauern in nahezu
vollstem Maße erworben hat
gehalten werden.
rl. Helene Schulenburg mit Hrn. Prem.⸗ Lieut. William Nethe (Berlin). — Frl. Char⸗ lotte Schultz⸗Völcker mit Hrn. Assessor Waldemar von Schramm (Hirschberg i. Schl.). 1 Verehelicht: 8 Lieut. von Jagow mit Hedda Gräfin zu Innhausen u. Knyphausen (Berlin). — Hr. Dr. jur. Horler mit Frl. Marie Ziegler Berlin). — Hr. Kammerjunker und Lieut. d. R. raf Edgar Seyssel mit Adelheid Gräfin von Wartensleben. — Hr. Hauptmann Flechtner mit Frl. Fanny Eckard (Lüneburg). — Hr. Pastor n. mit Frl. Elisabeth Leßmann (Zawadzki
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Wirklichen Ge⸗ heimen Rath von der Wense (Wien). — Eine
— Chansonnettes.
in 5 Akten von Richard Wagn Graeb. Anfang 6 ½ Uhr. .
Tochter: Hrn. Hauptmann H. von (Berlin). c
4
Sein Andenken wird von uns stets
Marienwerder, den 11. April 1896.
Königl. Westpreußische “
Wick
Familien⸗Nachrichten.
Nachruf. Am 8. d. Mts. starb nach kurzem Krankenlager der Rentmeister bei der Königl. Westpreußischen General⸗
Landschafts⸗Direktion hierselbst, Hauptmann a. D., des Kronen⸗Ordens und Rothen Adler⸗Ordens IV. Klasse
D., Ritter
Ulrich
dem Dahingeschiedenen, welcher 50 Jahre im Dienste der Westpreußischen Land⸗ schaft thätig gewesen ist, einen durch Zuverlässigkeit und strenges Pflichtgefühl ausgezeichneten Beamten, der sich die Achtung und Liebe seiner Mitarbeiter, n⸗ erkennung und Werthschätzung seiner Vorgesetzten in
sowie die An⸗
in hohen Ehren
8 8 8
Gestorben: Hr. Oberst⸗Lieut. z. D. Kunibert r Knobelsdorff⸗Brenkenhoff (Eberswalde). — 4. General⸗Lieut. z. D. Siegfried von Tietzen u Hennig (Berlin). — Hr. Stabsarzt a. D. F. Müller (Wernigerode).
Verantwortlicher Redakteur: Siemenroth in Berlin.
Verlag der Expedition (Scholz) in 18. 8 Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und 875 ag Anstalt Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.
Acht Beilagen einschließlich Börsen⸗Beilage)
W
Dr.
den Ihre Kommission eingenommen hat, d. h. also auf den
. Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staa
8 Deutscher Reichstag.
69. Sitzung vom 16. April 1896, 2 Uhr.
Auf der Tagesordnung steht die zweite Berathung des Gesetzentwurfs zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs.
Nach § 1 kann derjenige, welcher in effinnüichen Bekannt⸗ machungen oder Mittheilungen über geschäftliche Verhältnisse, insbesondere über Beschaffenheit, Herstellungsart oder Preis⸗ bemessung von Waaren ꝛc., über die Art des Bezugs oder die Bezugsquelle, über den Anlaß oder den Zweck des Verkaufs unrichtige Angaben macht, welche geeignet sind, den Anschein eines besonders günstigen Angebots hervorzurufen, auf Unter⸗ lassung dieser unrichtigen Angaben in Anspruch genommen werden von jedem Gewerbetreibenden, der Waaren oder Leistungen gleicher oder verwandter Art herstellt oder in geschäftlichen Verkehr bringt. Daneben haben die Ge⸗ werbetreibenden auch Anspruch auf Ersatz des ver⸗ ursachten Schadens gecer denjenigen, der die unrichtigen An⸗ gaben gemacht hat, falls dieser ihre Unrichtigkeit kannte oder kennen mußte. Bei öffentlichen Bekanntmachungen durch die Presse sollen die für den Inhalt der ““ verantwort⸗ lichen Personen zum Schadenersatz nur herangezogen werden können, wenn der verantwortliche Redakteur die unrichtigen Angaben kannte oder wenn derselbe einen Verfasser oder Einsender nicht nachweist, welcher sich im Bereich der richter⸗ lichen Gewalt eines deutschen Vundesstaats befindet.
Drei Abänderungsanträge beziehen sich auf diesen letzten Punkt bezüglich der Presse:
1) Abg. Roeren (Zentr.) will die Vorschriften des § 1 auf die für den Inhalt einer Druckschrift verantwortlichen Personen nur inso⸗ weit Anwendung finden lassen, als dieselben die Unrichtigkeit der An⸗ gaben kannten.
2) Die Abgg. Schmidt und Träger (fr. Volksp.) wollen eine Inanspruchnahme bezüglich der Presse dann nicht zulassen, wenn die unrichtigen Angaben im ege eines Dritten in die Druckschrift aufgenommen worden sind und dies aus der Art der Bekanntmachung selbst erkennbar hervorgetreten ist.
3) Abg. Bassermann inl.) will hierzu noch hinzufügen: „oder falls letzteres nicht der Fall ist, wenn auf erfolgte Aufforderung der
Verfasser oder Einsender nachgewiesen wird.“
Außerdem beantragt
Abg. Bassermann, daß die Verwendung von Namen, welche nach Handelsgebrauch zur Benennung gewisser Waaren dienten, ohne dalen Beh bezeichnen zu sollen, nicht unter vorstehende Bestimmung allen solle.
Die Abgg. Singer (Soz.) und Lenzmann (fr. Volksp.) wollen übereinstimmend die Worte „über Geschäftsverhältnisse, insbesondere“ streichen.
§1 wird in seinen einzelnen Absätzen getrennt behandelt; es kommt zunächst zur Verhandlung der Absatz 1, betreffend die Unterlassung unrichtiger Angaben mit den An⸗ trägen Singer und Lenzmann.
Abg. Lenzmann (fr. Volksp.) hält es für zu weitgehend, die Angaben über geschäftliche Verhältnisse hier hineinzuziehen, wo man doch nur den unlauteren Wettbewerb in Handel und Wandel selbst treffen wolle, aber nicht Angaben über die Geschäftsverhältnisse, vielleicht also eine kleine übertreibende Behauptung über die Größe der Werkstätte, über die Zahl der beschäftigten Personen u. s. w. Die Konkurrenten könnten sich gegenseitig in dieser Beziehung mit Klagen chikanieren.
Abg. Singer (Soz.): Bei dem Antrage leitet mich hauptsächlich das Mißtrauen gegen die Interpretation solcher dehnbaren Be⸗ stimmungen seitens der Richter. Dem Grundgedanken des Entwurfs stehe ich freundlich gegenüber, aber ich will nicht eine neue Quelle seltsamer Interpretationen eröffnen; das Gesetz selbst soll die Merk⸗ male angeben für das Urtheil des Richters. Das ist besonders nothwendig, weil wir hier auf ein neues, ungewohntes Gebiet der Gesetzgebung kommen. Sonst werden die Richtersprüche schließlich begründet auf dem Urtheil eines neidischen Konkurrenten, der darüber ärgerlich ist, daß er nicht selbst das Geschäft gemacht hat. Die Regierungsvorlage enthielt die bedenklichen Worte nicht. Alle Parteien wollten die concurrence déloyale bestraft wissen, aber nur an der Hand klarer und fester Vorschriften. Warum will man ein Spezialgesetz nun auf einmal verallgemeinern? Sollten die Worte nicht gestrichen werden, so werden meine Freunde gegen § 1 stimmen.
„Abg. Bassermann (nl.) tritt für die Annahme des Kom⸗ missionsbeschlusses ein. Allerdings, so führt der Redner aus, wird durch die Aufnahme der allgemeineren Klausel eine unangenehme Uebergangszeit für das Publikum entstehen, ehe die Richtersprüche sich miteinander in Uebereinstimmung setzen; aber das wird auch beim Streichen der allgemeinen Worte der Fall sein. Richterliche Urtheile erscheinen allerdings manchmal seltsam; das ist aber bedenklicher bei strafrechtlichen Urtheilen als bei zivilrechtlichen. Nur durch eine Generalklausel können alle Mittel des unlauteren Wettbewerbes ge⸗ troffen werden, weil man nicht alle denkbaren oder möglichen Mittel aufzählen kann.
„Abg. Roeren (Zentr.) hält die Aufnahme einer Generalklausel für nothwendig, denn es würden sonst die Reklamen, welche das Publi⸗ kum durch gefälschte Atteste irre leiten, nicht unter das Gesetz fallen. Eine gleiche Bestimmung befinde sich schon im Artikel 62 des Handelsgesetzbuches, welcher von der Auflösung des Gehilfenverhält⸗ nisses handele, welches erfolgen könne „aus gewichtigen Gründen, ins⸗ besondere ꝛc.“ Die Bestimmung könne um so eher angenommen werden, als niemals eine redliche Existenz davon getroffen werden könne. Bei anderen Gesetzen könne einmal ein Unschuldiger getroffen
werden.
Staatssekretär des Innern, Staats⸗Minister Dr. von Boetticher:
Meine Herren! Ueber die Absicht, die unser Gesetzentwurf zu verfolgen hat, besteht zwlschen den beiden letzten Herren Vorrednern und den verbündeten Regierungen eine Meinungsverschiedenheit nicht. Wir wollen den unlauteren Wettbewerb treffen und wir wollen ihn moöͤglichst wirksam in allen seinen Praktiken treffen; wir sind deshalb auf seiten der verbündeten Regierungen auch sehr geneigt, wenn i Aufzählung der Fälle der unlauteren Reklame in dem § 1 des Regierungsentwurfs für nicht erschöpfend angesehen wird, eine Ver⸗ vollständigung dieser Aufzählung vorzunehmen.
Ddie Frage, ob eine Generalklausel in dem § 1 aufzunehmen sei, ist auch im Kreise der verbündeten Regierungen Gegenstand sehr ein⸗ gehender Erörterungen gewesen und eine der verbündeten Regierungen hat sich mit einer gewissen Lebhaftigkeit auf den Standpunkt gestellt,
8
Stand⸗
Erste Beilage
Berlin, Freitag, den 17. April
punkt, daß eine wirksame Verfolgung des unlauteren Wettbewerbs nur möglich sei, wenn eine solche Generalklausel in dem Gesetz enthalten ist. Aber man hat sich im Laufe der Berathungen doch davon überzeugen müssen, daß es nicht wohlgethan ist, zu einer solchen Gen eralklausel überzugehen. Und, meine Herren, darüber besteht zwischen den letzten Herren Rednern und den Hexren Antragstellern, welche die Streichung der Worte „über geschäftliche Verhältnisse“ anstreben, eine Meinungsverschiedenheit nicht, daß diese Worte wirklich eine Generalklausel enthalten.
Die Gründe nun, meine Herren, welche auch mich zu der noch⸗ maligen dringenden Bitte bestimmen, daß Sie es rücksichtlich der Fassung des ersten Absatzes des § 1 bei dem Regierungsentwurf belassen möchten, sind folgende:
Die Bewegung auf Abwehr des unlauteren Wettbewerbs ist wesentlich aus der Betrachtung hervorgegangen, daß mit der allgemeinen Schadenersatzpflicht, welche aus der Handlung des Einen, die zum Schaden eines Anderen gereicht, heraus erwächst, nach der Praxis der deutschen Gerichte nicht viel anzufangen ist. Ganz mit Recht ist in dem sehr eingehenden und dankens⸗ werthen Kommissionsbericht darauf hingewiesen, daß in dieser Beziehung sich in Frankreich eine ganz andere Rechtsanschauung herausgebildet hat, als sie bei unseren Gerichten anzutreffen ist; und es ist hier als Motiv für ein Spoezialgesetz der Umstand betont, daß der deutsche Richter, um mit seiner Rechtsprechung wirk⸗ same Abhilfe gegen unlautere Machenschaften leisten zu können, noth⸗ wendigerweise Sondervorschriften haben müsse, die bis ins Einzelne bestimmen, was unter den Begriff des unlauteren Wett⸗ bewerbs fallen soll, damit, wenn eine Handlung unter diesen speziellen Begriff zu subsumieren ist, auch die Rechtsfolgen ausgesprochen werden können, die der Gesetzgeber will. Dieser Gesichtspunkt, meine Herren, das werden Sie mir nicht bestreiten können, tritt stark in den Hintergrund, wenn Sie eine Generalklausel in den § 1 aufnehmen. Allerdings müssen, wie der Herr Vorredner mit Recht betont hat, auch bei einer Generalklausel die übrigen Kriterien gegeben sein, um die Rechtsfolgen des Gesetzes eintreten zu lassen; Sie haben aber hiermit den Vortheil aufgegeben, welcher aus einer genauen Begriffsbestimmung der einzelnen Handlungen des unlauteren Wettbewerbs sich ergiebt. Was eine Bezugsquelle ist, was Beschaffen⸗ heit der Waare, was Herstellungsart der Waare, was Veranlassung und Zweck des Verkaufs bedeutet, das ist unschwer festzustellen. Der Begriff „geschäftliche Verhältnisse“ ist aber außerordentlich schwer zu umgrenzen, und Sie werden es erleben, daß, wenn nach dem Antrage Ihrer Kom⸗ mission diese Worte im Gesetz stehen bleiben, entweder die Praxis den Begriff sehr verschiedenartig und schwankend auslegt, oder daß der Richter diese Bestimmung einfach unbeachtet läßt und nur in den einzelnen Fällen, die der Gesetzgeber besonders aufgeführt hat, die Rechtsfolgen des Gesetzes eintreten läßt. Beide Möglichkeiten halte ich für unerwünscht. Ich halte es für viel richtiger, wenn sich heute schon das Bedürfniß einer Erweiterung der in § 1 aufgezählten einzelnen Bethätigungen des unlauteren Wettbewerbs herausstellt, dann diese weiteren Fälle auch einzeln dem § 1 hinzuzufügen. Dies würde vortheilhafter und richtiger sein als die Einfügung einer Generalklausel, die, wie gesagt, einer schwankenden Auslegung naturgemäß unterworfen sein muß, und die nach den von uns gemachten Erfahrungen von den Gerichten zweifellos verschieden ausgelegt werden wird. Was können Sie nicht alles unter die Rubrik „geschäftliche Verhältnisse“ subsumieren? Ein Kaufmann giebt bekannt, daß er eine Erbschaft gemacht habe. Das ist un⸗ zweifelhaft ein Moment, welches unter Umständen für seine Kredit⸗ würdigkeit von Bedeutung sein kann. Es beeinflußt die Meinung des Publikums bei der Beurtheilung der Solidität und Reellität seines Geschäfts. Wollen Sie den Kaufmann, wenn diese Mittheilung un⸗ richtig ist, deshalb wegen unlauteren Wettbewerbs den Folgen des Gesetzes unterwerfen? So können Sie die Fälle zahllos vermehren. Nach der eingehenden Erörterung dieser Frage in den Kreisen der verbündeten Regierungen bin ich der Meinung, daß Sie gut thun werden, — und in dieser Beziehung lassen wir durchaus mit uns reden — die Fälle, welche Sie in dem § 1 noch aufgeführt wissen wollen, auch ausdrücklich in dem § 1 zu bezeichnen. Die Generalklausel, fürchte ich, führt nicht allein nicht zu dem von Ihnen ersehnten Ziel, sondern sie trägt vielleicht dazu bei, bei dem Richter ein milderes Urtheil über den allgemeinen Charakter des un⸗ lauteren Wettbewerbs hervorzurufen. Wenn Sie so verfahren, wie ich rathen möchte, dann haben Sie außerdem auch den großen Vortheil, daß Sie in der Begriffsbestimmung des § 1 jede Abweichung von der Begriffsbestimmung des § 4 vermeiden; dann ist für die zivile und kriminelle Verfolgung der unlauteren Reklame der Thatbestand, soweit er hier in Frage kommt, der gleiche. Ich möchte also rathen, daß Sie sich die Sache noch sehr überlegen. Es wird sich ja vielleicht mit der Beibehaltung der Worte, die Ihre Kommission beschlossen hat, leben lassen. Gewiß, ich gebe auch zu, daß das Gesetz auch dann noch gegenüber dem bis⸗ herigen Rechtszustand einen Fortschritt bedeuten wird, aber nur wegen seines allgemeinen Charakters, nicht wegen der eingeschalteten Worte. Letztere steigern die Wirkung des Gesetzes nicht. Im Gegentheil, ich bin der Meinung, sie verschlechtern die Vorlage der verbündeten Re⸗ gierungen, und deshalb kann ich Ihnen nur empfehlen, diese Worte zu streichen.
Abg. Dr. Freiherr von Langen (dekons.): Die Kommission hat, außer in diesem Punkt, es vermieden, eine Verallgemeinerung eintreten zu lassen, sonst hätten wir ganz nach dem französischen Muster jeden un⸗ lauteren Wettbewerb verboten. Ein Richter wird Niemanden ver⸗ urtheilen wegen unlauteren Wettbewerbs, wenn er an eine Bretter⸗ bude Frisietsalon⸗ schreibt. Wenn ein Zigarrenhändler keine Havanna⸗ zigarren verkauft, weswegen soll er dann einen Mohren ins Schaufenster stellen, der stolz eine Havannazigarre raucht? Nothwendig ist das nicht. Die Spezialfälle erschöpfen den unlauteren Wettbewerb nicht; es muß eine Verallgemeinerung eintreten, denn man weiß ja heute noch nicht, meh ittel und Wege nach Erlaß des Gesetzes eingeschlagen werden. Manche Urtheilesprüche der Richter haben Kopf⸗
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s⸗Anzeiger. 1896
schütteln hervorgerufen, aber doch meist nur auf strafrechtlichem Gebie während es sich hier um zivilrechtliche Fragen Utraftfch 8— Sebelet; wird durch die Generalklausel jedenfalls nicht angerichtet. Abg. Dr. Vielh aben (Reform⸗P.): Ohne die Generalklausel würde die Vorlage keine Wirkung haben, denn diejenigen, gegen welche das e ist, sind sehr erfinderisch in ihren Mirbein; man hat ar keine Vorstellung, wie reich die Phantasie dieser Geschäftsleute ist. n Hamburg schrieb ein Zigarrenhändler mit großen rothen Buch⸗ ttaben an seinem Laden an: „Wegen Miethsregulierung Verkauf ämmtlicher Waaren!“ Miethe bezahlen will schlieflich jeder Geschäfts⸗ mann und seine Waaren verkaufen auch. Der Mann hatte aber großen Zulauf. Werden nur einzelne Spezialbestimmungen aufgenommen, so nehmen sich die Geschästsleute in Acht, unter die einzelnen Bestim⸗ mungen zu fallen. Wird eine allgemeine Klausel aufgenommen, so müssen sie viel achtsamer sein. Jedenfalls sind die bemängelten Worte nicht unklarer als z. B. die Bezeichnung „Betriebsgeheimniß“.
Absatz 2, vom Schadenersatz handelnd, ruft Debatte hervor.
Absatz 3 betrifft die Vorschriften über die Presse; es liegt außer den oben mitgetheilten Anträgen noch ein Antrag Vielhaben (Reform⸗P.) vor, diesen ganzen Absatz zu streichen. 1
Abg. Schmidt zieht seinen Antrag zu Gunsten des Antrags
NS g. Roeren ändert seinen Antrag formell dahin, da er nicht alle für den Inhalt einer Druckschrift dadac eh e
Personen (d. h. die strafrechtlich verantwortlichen Personen), fondern nur die Redakteure, Herausgeber, Drucker und Verbreiter von Druck⸗ schriften unter dieses Gesetz fallen lassen wolle. Ganz hätten die Druckschriften nicht ausgeschiossen werden können, weil sonst von einem leistungsunfähigen Geschäftsmann gar kein Schadenersatz zu erlangen gewesen wäre, wenn ein Drucker für ihn fortwährend Reklameanzeigen verbreitet hätte.
Abg. Bassermann: Man wollte die dem unlauteren Wett⸗ bewerb dienenden Anzeigen treffen, aber man wollte auch dem ganzen Geschäftsbetrieb des Inseratenwesens Rechnung tragen. Nach meinem Antrag haftet die Presse für dolus unbedingt; wo culpa vorliegt, soll eine Haftung der verantwortlichen Presse nicht statt⸗ finden, wenn das Inserat als von einem Dritten herstammend gekenn⸗ zeichnet ist, oder wenn bei anonymen Anzeigen der Einsender nicht angegeben werden kann, um ihn schadenersatzpflichtig zu machen. Diese anonymen Anzeigen würde der Antrag Roeren nicht treffen. Mit diesen Vorschlägen sind die Eingaben der Presse vollständig einverstanden und darüber hinauszugehen in Bezug auf die Entlastung der Presse ist wohl nicht nothwendig. Die Eingabe der Preßinteressenten, die unterzeichnet ist von dem „Hannoverschen Courier“, der „Magde⸗ burger Zeitung“ u. s. w. verlangt nur, daß die Redakteure u. s. w. straffrei sein sollen, wenn die Anzeige als im Auftrage eines Dritten aufgenommen gekennzeichnet ist. Auch bezüglich der anonymen Anzeigen ist die Eingabe mit meinem Antrage einverstanden.
Geheimer Ober⸗Regierungs⸗Raͤth Hauß: Von seiten der Regierungsvertreter ist von vornherein gegen die welche die Kommission in Bezug auf die Presse hat eintreten lassen, Wider⸗ spruch erhoben worden, weil es nicht richtig ist, der Presse eine exceptionelle Stellung in dieser Beziehung einzuräumen. Soll aber eine Ergänzung der Vorlage stattfinden, s ist der Antrag Roeren wohl ausreichend. Der Antrag Bassermann ist nicht klar genug für das Publikum und für die Richter, so daß selbst der Wunsch der Presse nicht dazu führen sollte, eine solche Aenderung vorzunehmen. Abg. Vielhaben: Für die Bildung der öffentlichen Meinung sind die Zeitungen die Hauptsache; weist man diesen eine Ausnahme⸗ stellung an, so schädigt man die Wirkung des ganzen Gesetzes. Die Presse befindet sich in keiner anderen Lage als ein großer poent, der eine Menge von Artikeln vertreibt. Dieser muß in Zukunft alle ihm von den Fabrikanten zugeschickten Reklamezettel durchlesen. Warum sollen die Zeitungen nicht auch die Anzeigen durch einen besonderen Angestellten prüfen? Bei politischen Nachrichten kommt es auf die Schnelligkeit an; ob eine Anzeige ein oder zwei Tage später erscheint, ist gleichgültig. Deswegen kann bei Anzeigen eine gründliche Pre achs eastegen ab M.
„Berichterstatter Abg. Dr. Meyer (fr. Vgg.): Die Verantwortlich⸗ keit des Redakteurs für Artikel, die er nicht geschrieben, ja werflich nicht einmal gelesen, ist eine Ordnungsbestimmung; anders liegt es aber bezüglich der Anzeigen, die der Redakteur gar nicht kennt.
Abs. 4, wonach unter Waaren im Sinne dieses Gesetzes auch landwirthschaftliche Erzeugnisse zu verstehen sind, veranlaßt keine Debatte.
Der zweite Antrag des Abg. Bassermann (nl.), be⸗ treffend die Benennung von Waaren mit handels⸗ gebräuchlichen Namen, soll dem § 1 als fünfter Absatz angefügt werden.
Der Antragsteller weist darauf hin, daß das Waarenzeichengese solche Benennungen zulasse; das gegenwäͤrtige Gesetz folle ihenceseh stimmung nicht aufheben, weil durch die Verwendung solcher handels⸗ gebräuchlicher Namen keine Täuschung beabsichtigt werde.
Abg. Roeren erklärt sich gegen den Antrag, weil die Be⸗ stimmung des Zherae. cen. welche hauptsächlich im Interesse der Weingroßhändler getroffen sei, zu vielfachen Klagen, namentlich der kleinen Winzer, Veranlassung gegeben habe. Eine strafrechtliche Fecfecgung werde durch das Waarenzeichengesetz verhindert, aber die zivilrechtliche Verfolgung sollte man in diesem Falle nicht beseitigen. Bei Frankfurter Würstchen, Berliner Blau oder Königsberger Marzipan wisse man, daß diese Waaren nicht in den betreffenden Orten produziert werden, aber beim Wein könnte eine falsche Ursprungs⸗ bezeichnung leicht zu Betrügereien führen.
Abg. Schmidt⸗Elberfeld (fr. Volksp.) empfiehlt den Antrag Bassermann, der um so nothwendiger sei, als auch die landwirth⸗ schaftlichen Erzeugnisse unter die Vorlage fielen. Eine genaue Be⸗ zeichnung des Weines nach seinem Ursprunge könne durchaus nicht ge⸗ troffen werden.
Abg. Singer: Für Wein allein könnte der Antrag Bassermann vielleicht hingehen. Aber es giebt eine ganze Menge von Volks⸗ nahrungsmitteln, welche sich mit einer bestimmten Ursprungsbezeichnung eingebürgert haben und deren Verkauf unter der üblichen Bezeichnung in Zukunft unter Strafe gestellt werden würde.
Staatssekretär des Innern, Staats⸗Minister Dr. von Boetticher:
Meine Herren! Wenn Sie einmal in den ersten Absatz des § 1 die Worte „über geschäftliche Verhältnisse“ wirklich aufnehmen wollen, dann glaube ich, müssen Sie, wenn Sie nicht ganz unabsehbare, unheilvolle Folgen im Handel hervorrufen wollen, sich noth⸗ wendig zu dem Antrag Bassermann verstehen. (Sehr richtig! links.) Wie liegt dann die Sache? Der Herr Vor⸗ redner motiviert seinen Antrag auf Ablehnung des Antrages des Herrn Abg. Bassermann mit der Ausführung: ein unlauterer Wettbewerb liegt garnicht vor, wenn das Publikum nicht irregeführt
keine
ist. Diese Auffassung aber entspricht dem Abs. 1 des § 1 nicht. Unlautere
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