Schulstellen gewährt wird, jedoch ohne Hinzurechnung der nach dem
Inkrafttreten dieses Gesetzes neu errichteten Stellen.
Die Abgg. Gothein, Kohlisch und Ehlers (fr. Vg.) be⸗ antragen einen Zusatz zu Nr. II, wonach bei Eingemeindung be⸗ stehender Gemeinden der diesen bisher gewährte Staatsbeitrag zum Diensteinkommen auf die inkommunalisierende Gemeinde übergeht; dasselbe soll für die Neubildung politischer Gemeinden durch Zu⸗ sammenlegung gelten.
Die Abgg. Baensch, Schmidtlein (fr. kons.) und Genossen beantragen, den Antrag Groth dahin abzuändern, daß bei mehr als 45 vorhandenen Schulstellen der Staatsbeitrag außerdem für die Hälfte der 45 Schulstellen übersteigenden Zahl gewährt wird.
Die Nr. I wird ohne Debatte angenommen.
Bei Nr. II in Verbindung mit Nr. IVa bemerkt 1
Abg. Seyffardt⸗Magdeburg (nl.); Die durch diese Bestim⸗ mungen benachtheiligten Städte fühlen sich vergewaltigt und können nicht glauben, daß der Minister die Städte mit demselben Wohl⸗ wollen betrachtet wie die anderen Schulunterhaltungspflichtigen. Zahl⸗ reiche Petitionen beklagen diese Vertheilung der Leistungen des Staats innerhalb dieses sonst guten Gesetzes. Die Städte haben die Entwicke⸗ lung unsers Schulwesens gefördert, ihre Schulfreundlichkeit wird aber durch diese Bestimmungen gefährdet. Noch nie ist so scharf der Gegen⸗ satz zwischen Stadt und Land hervorgehoben worden wie hier. Wäre die ganze Entwickelung unseres Landes, auch in Bezug auf Heer und Marine, möglich gewesen ohne die freudige Mitwirkung der Städte? Durch die Dotationsgesetze von 1888 und 1889 habe der Staat den Städten für die Schulen 26 Millionen gewährt, die Entziehung dieser Mittel ist in der Vorlage nicht genügend in rechtlicher Beziehung begründet worden. Wenn nach der Verfassung nur leistungsunfähige Gemeinden Staatsbeiträge erhalten sollen, hätten diese 26 Millionen nie gegeben werden dürfen. Wir waren in der Kommission zu Konzessionen in Bezug auf neue Lehrerstellen und auf die Alterszulagen bereit, wenn uns der Finanz⸗Minister mit dem Besoldungsbeitrag entgegenkommen wollte. Wir sind mit unserem
in der Kommission nicht durchgedrungen und bitten lIb, ihn hier anzunehmen. In der offiziösen Presse ist unser Antrag ganz falsch ausgelegt worden. Die Gesetze von 1888 und 1889 haben keinen transitorischen Charakter gehabt, sie sollten einen dauernden rechtlichen Anspruch den Gemeinden gewähren. Dem platten Lande wollen wir nichts nehmen; wenn das Land noch mehr gebraucht, mag es der Staat ihm geben, aber nicht auf Kosten der Städte. Die Städte haben mit einem großen Theil ihrer Einnahmen für Kultur⸗ aufgaben, für Kunst und Wissenschaft, einzutreten. Hier faßt man aber die 8. der Städte ganz falsch auf, dagegen müssen wir protestieren. an soll nicht 88 mit Rücksicht auf Berlin ein Gesetz machen. Nehmen Sie unseren Antrag an!
Abg. Winkler (kons.): Wir sind für die Kommissionsfassung, in welcher keine Härte für manche Gemeinden liegt. Die Fortdauer des jetzigen Rechtszustands würde zu einer immer mehr steigenden Belastung des Staats führen. Es bekommen jetzt Gemeinden Staats⸗ zuschüsse, die f sehr leistungsfähig sind. Die srten welche die
eegierungsvorlage für manche Gemeinden mit sich führen konnte, hat die Kommission beseitigt durch den besonderen Fonds für Zuschüsse an die betroffenen Gemeinden. Wir haben das Vertrauen zur Regie⸗ rung, daß sie diesen Fonds richtig nach der Leistungsfähigkeit ver⸗ theilen wird.
Finanz⸗Minister Dr. Miquel:
Es wird für das hohe Haus von Interesse sein, klare Zahlen vor sich zu haben, wie sich die Belastung des Staats gegenüber der Regierungsvorlage nach den Beschlüssen der Kommission stellen wird. Da ergiebt sich, daß, während die Regierungsvorlage eine dauernde Mehrausgabe für das Elementarschulwesen von 3 Millionen Mark ins Auge faßte, nach den Beschlüssen der Kommission diese Ver⸗ wendung des Staats auf 4 603 677 ℳ steigen wird. Die Kom⸗ missionsbeschlüsse haben also die Ausgaben der Staatskasse für die Durchführung dieses Gesetzes um 1 603 000 ℳ rund erhöht. Würde der Antrag, den eben Herr Abg. Seyffardt vertreten hat, Annahme finden, so würde nicht, wie er irrthümlich anzunehmen scheint, den Städten dasjenige nur verbleiben, was sie bisher beziehen, sondern es würde eine Steigerung gegen das, was die Städte, namentlich die Städte von 10 000 Einwohnern und darüber, bisher bezogen haben, um 896 395 ℳ eintreten. (Hört! hört!) Also die ganze Grundlage der Ausführungen des Herrn Abg. Seyffardt, daß er eigentlich weiter nichts wolle, als daß die Städte das behalten, was sie gegenwärtig haben, ist mit dem Inhalt des Antrags garnicht ver⸗ träglich. Ja, meine Herren, gerade die Städte von 10⸗ bis 25 000 Einwohnern, welche durch die Regierungsvorlage — es ging das nach dem ganzen System der Regierungsvorlage nicht anders — schon, man kann sagen, im Uebermaß gegen das Bisherige begünstigt werden, würden nun noch wiederum besonders begünstigt werden. Es würde aber nicht stehen bleiben bei den Städten bis 25 000 Ein⸗ wohnern, sondern der Vortheil, den der Antrag der Städte gegen das Bisherige zuweist, würde sogar bis zu Städten von 100 000 Einwohnern wachsen.
Ich habe dies nur zur Klarstellung ausführen wollen. Ich weiß nicht, ob das die Absicht der Herren Antragsteller überhaupt gewesen ist; aber die Rechnung, die im Finanz⸗Ministerium genau aufgestellt ist, wird wohl nicht angezweifelt werden können.
Meine Herren, unter diesen Umständen würde, wenn die Kommissions⸗ beschlüsse zur Annahme kämen und daneben oder statt derselben in dem einen Punkte wegen der Gewährung dieses Aus⸗ gleichsfonds der Antrag der Herren von der nationalliberalen Partei, — die Gesammtmehrausgabe des Staats für das Elementarschulwesen sich auf rund 7 Millionen steigern. So ist also die Lage.
Nun sagt man ja: warum soll denn der Staat diese einfachen 7 Millionen nicht mehr zahlen, das ist ja eine Kleinigkeit; bei einem Staat, der fast 2 Milliarden Einnahmen und Aus⸗ gaben hat, kann das doch nicht in Betracht kommen, ob man 7 Millionen mehr auf die Staatskasse bringt oder nicht. Meine Herren, wir haben auf Wunsch des hohen Hauses den Netto⸗Etat des preußi⸗ schen Staats mit vorgelegt, und dadurch werden diese großen Ziffern, die ich eben genannt habe, wohl von selbst in dem Bewußtsein dieses hohen Hauses verschwinden. Ich kann hier genauer auf die Lage der Staatsfinanzen nicht eingehen. Es ist ein ungemeiner Tadel ausgesprochen, als wir einen Etat vorlegten mit 15 Millionen Defizit; es ist gesagt worden: es ist eine Kleinig⸗ keit, diese 15 Millionen wegzuschaffen. Aber das hohe Haus hat sich vor dieser Kleinigkeit gehütet; der Etat ist mit diesen & Millionen Defizit wieder aus dem hohen Hause hervorgegangen, an dem ganzen Etat ist weder ein Pfennig zugesetzt noch geändert; es muß also doch auch wohl das hohe Haus selbst diesen Etat für richtig halten. Nun ist ja vollkommen zutreffend, daß in diesem Etat Positionen sind, die heraufgehen können in der Rechnung, aber auch herunter, und ich will zugeben, daß, wenn die heutigen wirthschaftlichen Verhältnisse noch das nächste Jahr fortdauern, es möglich ist, daß diese 15 Millionen veranschlagtes Defizit verschwinden werden. Aber damit wäre nur noch die Balance des Etats hergestellt; alle anderen Staatskasse herantreten, würd
Und ich frage, meine Herren: wer kann neue Einnahmequellen
nachweisen, die eine dauernde, sichere Deckung für diese Ausgaben, wie sie hier verlangt werden, und für die anderen Ausgaben, die ich dem⸗ nächst nennen werde, — wer kann mir sie anzeigen? Man wird mich weder auf die unsicheren Ueberschüsse aus dem Reich verweisen können, um so mehr, da man ja soeben im Reich angefangen hat, in dieser Beziehung die Ueberschüsse eben für die Zwecke des Reichs selbst zu verwenden; man wird mich ebensowenig verweisen können auf ungemessen steigende Ausgaben der Eisen⸗ bahnen. Wir wissen ja aus Erfahrung schon genügend, wie schwankend sie sind.
Ich führe dies nur an, um zu zeigen, daß nicht bloß der Finanz⸗ Minister, nicht bloß die Staatsregierung, sondern auch das hohe Haus in ausgleichender Weise die Mittel, die dem Staat über⸗ haupt zur Disposition stehen, vertheilen muß nicht bloß für diesen einen hier vorliegenden Zweck, sondern für die Gesammtbedürfnisse, die zu befriedigen sind, und die theilweise mindestens so dringend sind wie die vorliegenden.
Fast allgemein besteht im ganzen Hause die Ueberzeugung, daß mit einer Aufbesserung der Beamtengehalte nicht lange mehr gezögert werden soll (sehr richtig! links), wenn die Mittel es irgendwie gestatten. (Zuruf links: Konversion!) Nun, meine Herren, die Frage der Konversion berühre ich hier nicht, das wäre nicht der Platz, eine solche Frage hier zu behandeln. Wenn ich sie aber selbst als vor⸗ handen voraussetzte, würden die Bedürfnisse, die Mehrauvsgaben, die ich schon jetzt übersehen kann, die zweifellos der Staatskasse zur Last fallen, keineswegs hierdurch allein gedeckt werden. Daher ist es an⸗ gezeigt bei dieser Sachlage, daß sowohl die Regierung als genau in demselben Maße das hohe Haus sich wohl überlegt: welche Mittel können wir entbehren, welche Mittel sind zur Durchführung des Ge⸗ setzes absolut nothwendig, wo können wir ersparen, ohne Druck und Ungerechtigkeit zu üben?
Diese Fragen hat sich die Regierung vorlegen müssen bei der Vorlage des Gesetzes und bei der Stellungnahme gegenüber den Kommissionsbeschlüssen. Die Stellung der Regierung ist daher keine willkürliche, noch weniger eine gleichgültige gegen das Wohl und Wehe des Landes bezw. einzelner Theile desselben, namentlich nicht der Städte. Alles, was der Herr Abg. Seyffardt über die kulturelle und wirthschaftliche Bedeutung der Städte in unserem Staatsleben an⸗ geführt hat, über die außerordentlichen Verdienste, die namentlich die Städte für die höhere Entwickelung des Schulwesens sich erworben haben, unterschreiben wir vollständig, und namentlich ich kenne das ja zur Genüge aus der langjährigen Erfahrung, daß alle diese Dar⸗ legungen des Abg. Seyffardt in dieser Beziehung vollständig be⸗ gründet sind. Ich komme nun zu anderen Konklusionen (Heiterkeit) vom Standpunkt des allgemeinen Staatsinteresses, und das allein haben wir gegenwärtig zu vertreten.
Meine Herren, der Herr Abg. Seyffarth hat gesprochen über die Bedeutung des Gesetzes von 1880 und hat gewissermaßen die Sache so dargestellt, als wenn dies Gesetz ein Kompromiß wäre, welches nicht gebrochen werden dürfte. Meine Herren, wenn es ein Kom⸗ promiß ist, so ist es ein Kompromiß wohl nur in Beziehung auf die Frage, ob dies Gesetz mit der Verfassung in Einklang war oder nicht; in anderer Beziehung ist es kein Kompromiß. Man konnte sich auf keinem anderen Wege dahin verständigen, daß das Gesetz mit der Verfassung in Einklang sei, als wenn man das Gesetz, wie das damals auch geschehen ist, als ein Gesetz zur Unterstützung der Gemeinden hinstellte. Der damalige Finanz⸗Minister hat geradezu gesagt: die Verfassung kann uns doch nicht hindern, den Gemeinden irgend welche Summen hin⸗ zugeben. Das ist vollkommen zutreffend. Es war dies kein Schul⸗ gesetz in dem Sinne, wie das vorliegende, auch kein Gesetz zur Auf⸗ bringung der Lehrergehalte, sondern ein Gemeindeunterstützungsgesetz. Darin liegt nach meiner Meinung keine Verfassungsänderung. Der Zweifel konnte nur entstehen, ob eine Verfassungsänderung in dem Gesetz deswegen zu erblicken sei, weil diese Unterstützung der Gemeinden anknüpfte an die Frage der Schullasten. Man braucht das Gesetz von 1880 nicht zu tadeln, man kann es nach den damaligen Verhältnissen als durchaus berechtigt annehmen, daraus würde doch in keiner Weise folgen, daß das Gesetz heute noch ebenso berechtigt ist, und ich werde, glaube ich, nochmals in Wiederholung meiner früheren Aeußerung darauf mit zwei Worten eingehen müssen.
Meine Herren, damals hatte man gar keinen anderen Maßstab, die Gemeinden zu unterstützen, als den Maßstab — wenn man die Unterstützung der Gemeinden anknüpfen wollte an die Schullasten — der Zahl der Schulstellen. Es war also ganz natürlich, daß man darauf griff; das war das Nächstliegende. Heute haben wir nun in der Zwischenzeit eine ganz andere Form der Gemeindesubvention gefunden. Wir haben das Spstem verlassen, ohne Rücksicht auf die Leistungs⸗ fähigkeit der einzelnen Gemeinden, ohne Rücksicht auf ihre Bedürfnisse schwankende oder feste Geldsummen hinzugeben, wir haben statt dessen den Gemeinden Steuerquellen eröffnet, die sie nach Maßgabe ihrer Bedürfnisse verwenden können, und der Zwecke und Ziele, die sie verfolgen. Schon hieraus ergiebt sich natur⸗ gemäß, daß, wenn man nunmehr zu einem neuen Schullehrergehalts⸗ gesetz übergehen wollte, wenn neue Mittel vom Staate gefordert werden in Höhe von 3 Millionen Mark, man doch nothwendig die Frage aufwerfen müßte: ist es denn nun richtig, das alte Gesetz daneben ganz unverändert bestehen zu lassen? Meine Herren, der Antrag der nationalliberalen Partei geht ja im Grundsatz den⸗ selben Weg, er sagt auch: wir erkennen an, daß das un⸗ gemessene und unbegrenzte Steigen der Ausgaben des Staats für die großen Städte unberechtigt ist; er will das Steigen auch be⸗ schneiden. (Zuruf bei den Nationalliberalen.) — Gewiß, das ist doch nur nach Ihrer eigenen Ueberzeugung gemacht; sonst würden Sie es doch nicht gemacht haben. (Zuruf bei den Nationalliberalen: weil wir nicht mehr kriegen können!) (SHeiterkeit.)
Meine Herren, ich untersuche nach alter parlamentarischer Gewohn⸗ heit keine Motive (große Heiterkeit), sondern ich halte mich an Thatsachen, und die Thatsache ist jedenfalls richtig, ebenso die Schlußfolgerung, die ich daraus ableite.
Meine Herren, Sie sagen: wir machen hier einen ganz willkür⸗ lichen Schnitt mit 25 Schulstellen. Beseitigen wir denn aber nicht gleichzeitig einen viel stärkeren, und wenn man so sagen soll, willkür⸗ licheren und schrofferen Schnitt, der in der jetzigen Art der Schul⸗ dotation liegt? Haben Sie nicht sämmtlich stets darüber geklagt, daß das Abschneiden der Alterszulagen bei der Einwohnerzahl von 10 000 eine ganz kolossale Ungerechtig⸗ keit involviere? daß gerade in der Klasse der Städte
zwischen 10 000 und 20 000 die Allerbedürftigsten sein können?
Haben wir nicht die Reden hier gehört, daß die schnell anwachsenden Industriestädte, die wesentlich aus Arbeitern bestehen, vielfach gerade zwischen 10 000 und 20 000 Einwohnern haben, und daß daher diese Grenze beseitigt werden müsse?
Nun, meine Herren, diese Grenze beseitigen wir nun in diesem Gesetz. Wir sind Ihnen in dieser Beziehung entgegengekommen, und Sie werden mir doch zugeben, daß, wenn wir erst zu beschränken an⸗ fangen bei 25 Stellen bezw. 25 000 Einwohnern, wir in dieser Be⸗ ziehung gegenüber dem Bestehenden eine sehr große Verbesserung ein⸗ treten lassen. Sie sagen: Wir schneiden hier Riemen aus anderer Leute Leder. (Zuruf links.) Der Staat bereichere sich hier mit dem Eigenthum der Städte. Woher haben denn die Städte das Leder, aus welchem wir hier Riemen schneiden sollen? (Heiterkeit.) Ich glaube doch, aus der Staatskasse. (Oh, Oh! links.) Meine Herren, diese 2 700 000 ℳ, um welche es sich hier ursprünglich handelte, überweist doch der Staat den Städten, und es wird daher wohl die Frage auf⸗ zuwerfen berechtigt sein: bin ich dabei innerhalb der Stellung, die dem Staat überhaupt gebührt, gebe ich hier nicht Summen weg ohne Noth, handele ich hier einigermaßen im Geiste der Verfassung, die doch den Grad der Hilfsbedürftigkeit jedenfalls nicht ganz preisgiebt? Diese Frage muß der Staat aufwerfen. Die verwickelten und ver⸗ schiedenartigen Rechnungen, die theilweise aus den auf Wunsch von uns der Kommission übergebenen Statistiken, theils aus den statistischen Berechnungen von anderer Seite hervorgehen, sind für mich und meine Entschließungen nicht so maßgebend. Ich erkenne vollständig an, daß schon bisher der Staat, wenn man die Städte und das Land mit einander vergleicht, für das Schulwesen auf dem Lande mehr Ver⸗ wendungen gemacht hat. Ich finde aber daran nichts Besonderes; das war die offenbare Pflicht und Schuldigkeit bei einer gerechten Ver⸗ theilung der staatlichen Mittel und bei einer wahren Erfüllung der Staatsaufgabe. Ist es denn der staatlichen Aufgabe ent⸗ sprechend, denen zu geben, die es nicht bedürfen, und es denen vorzuenthalten, bei denen das Bedürfniß vorhanden ist? Es liegt vollständig innerhalb der großen staatlichen Aufgabe, da zu helfen, wo die Selbsthilfe allein nicht möglich ist, wo die Gesammt⸗ heit eintreten muß für die weniger Bemittelten.
Meine Herren, wenn wir die Gesammtmittel des Staats wieder vertheilen wollten auf den Kopf der Bevölkerung gleich in allen Ge⸗ meinden, würden gewiß die Städte besser wegkommen; das wäre aber nicht, wie ein Staat handeln darf. Meine Herren, auf die⸗ jenige Statistik allerdings ist Gewicht zu legen, die sich fragt, wie verhält sich die Schullast in den einzelnen Gemeinden nach Maßgabe der Leistungsfähigkeit der Ein⸗ gesessenen in den Gemeinden, und diese Leistungsfähigkeit richtig zu bemessen, haben wir keinen anderen Maßstab als die Einkommen⸗ steuer; darüber kann gar kein Zweifel sein, daß, wenn Sie die Ein⸗ kommensteuer zu Grunde legen und damit die Schullasten vergleichen in Stadt und Land, das Verhältniß zu Ungunsten des platten Landes bleiben wird, selbst wenn Sie diese Vorlage annehmen, geschweige denn, wie es bisher war —: das ist nach meiner Meinung allerdings ein entscheidender Gesichtspunkt.
Ein anderer Gesichtspunkt muß aber auch für den Staat allerdings der sein, daß er seine Lasten nicht so vertheilt, selbst wenn der Grundsatz der Vertheilungen der Zuwendungen theoretisch an sich richtig wäre, daß dadurch ein zu großer Bedruck, eine unerträgliche Last für einzelne Theile des Staats entsteht. Nun frage ich, meine Herren, glauben Sie wirklich, daß diese großen Städte, wo wir den Nachweis geführt haben, um welche theilweise ganz minimalen Beträge sie bei der Einziehung der bisherigen Zu⸗ wendung ihrer direkten Steuern ihr Einkommen allein zu erhöhen brauchen, wirklich durch dieses Gesetz in einen schweren Vermögensbedruck kommen würden. Davon kann doch garnicht die Rede sein; bei einzelnen Städten mag das allerdings zu⸗ treffen, aber dafür haben wir auch den Fonds schon in der Regierungs⸗ vorlage, um in dieser Beziehung Härten auszugleichen. Nichtsdesto⸗ weniger habe ich doch zugestimmt und selbst gefördert, daß in der Kommission der Beschluß gefaßt würde, noch einen besonderen Fonds auszuwerfen, der nach den verschiedenen Gesichtspunkten, die in den Kommissionsbeschlüssen enthalten sind, zur Vertheilung kommen soll. Nach meiner Meinung konnte man das nur thun mit Rücksicht darauf, daß wir hier einen bestehenden Zustand ändern wollen. Ich habe schon in der ersten Lesung zugegeben, daß das ja immer Schwierigkeiten hat, daß das Mißstimmung erregt und auch das Gefühl einer ungerechten Behandlung bei einer allerdings sehr oberflächlichen Betrachtung der Sache, und daß man daher eine gewisse Veranlassung hat, hier auszugleichen nament⸗ lich für den Uebergang. Infolgedessen habe ich zugestimmt, daß noch 1 ¼ Millionen aufgenommen würden, um mit Rücksicht auf die Schwierigkeiten des Uebergangs gewisse Erleichterungen ein⸗
treten zu lassen. Die Staatsregierung hat dabei nach allen Richtungen 8 hin bewiesen, daß sie bemüht ist, nach Recht und Gerechtigkeit ihre Zuwendungen zu vertheilen, aber doch überall bereit ist, wirkliche
Härten zur billigen Ausgleichung zu bringen.
Wenn ausgerechnet wird, daß die städtischen Elementarschulen den Städten weit mehr Kosten verursachen als die Elementarschulen auf den Dörfern und auf dem Lande, so ist das ja zutreffend. Das beruht
aber doch auf dem freien Willen der Städte, sie sind dazu gesetzlich nicht gezwungen, und sie haben dafür auch besseren Schulunterricht. Das
Steigen der Ausgaben, das Steigen der Zuschüsse zu den Stellenzulagen
ist keineswegs allein durch das Steigen der Einwohnerzahl hervorgerufen, sondern auch durch die intensivere Klasseneintheilung in den Städten. Wenn auf dem Lande 80 bis 100 Kinder in einer Klasse sind und in
Städten vielleicht nur bis zu 40 — so ist die Schule allerdings besser,
die nur 40 Kinder in der Klasse hat, aber die Kosten sind für den
Staat auch in dieser Beziehung erhöht gegenüber denjenigen, die, gesammten Verhältnisse gezwungen, sich mit geringer
durch ihre qualifizierten Schulen begnügen müssen.
Meine Herren, ebenso ist vollständig richtig, daß die Städte auch für die höheren Schulen, namentlich auf dem Fortbildungs⸗ und Fach⸗ schulwesen, sehr viel gethan haben; aber das kommt doch wesentlich den betreffenden Bevölkerungen selbst zu gute, und auch in dieser Be⸗ ziehung hat der Staat in den letzten Jahren in steigendem Maße die Unterstützungsbeträge der Städte erhöht. Ich glaube, das hohe Haus kann seine Verpflichtung gegenüber den großen Städten mit den Beschlüssen der Kommission in vollem Maße erfüllt erachten.
5 (Schluß in der Zweiten Beilage.)
(Schluß aus der Ersten Beilage.)
Ich möchte aber schließlich noch darauf hinweisen, daß es doch eine sehr einseitige Auffassung ist, wenn hier versucht wird, den leidigen Gegensatz zwischen Stadt und Land an diese Frage zu knüpfen. Bei mir haben Ober⸗Bügermeister auch von Städten aus der Heimath des Herrn Abg. Seyffardt in vollem Maße ihre Freude über dieses Gesetz ausgedrückt. Die Zahl der Städte zwischen 10 000 und 25 000 Einwohnern ist weit größer als die Zahl der Städte, um die es sich hier handelt. Und gerade diese kleineren Städte, namentlich die neu entstandenen, die kein althergebrachtes Vermögen und keine sonstigen eigenen Einkünfte haben, werden durch dieses Gesetz besonders ent⸗ lastet. Daraus geht ganz klar hervor, daß der Regierung jeder Gegensatz zwischen Stadt und Land völlig ferngelegen hat; sonst könnte es uns nicht beifallen, diese eben bezeichneten sehr zahlreichen Städte besonders gut gerade in diesem Gesetz zu stellen; dem Stand⸗ punkt der Regierung liegt es ganz fern, die eine oder andere Gemeinde vor der anderen zu begünstigen; wir haben nur eine Absicht: die dem Staat zustehenden Mittel in gleichmäßiger und gerechter Weise zu vertheilen. (Bravo!l rechts.)
Abg. Krause (nl.): Die Vertheilung der Staatsleistungen in diesem Gesetz ist ungerecht. Der Kultus⸗Minister sagte bei der ersten Lesung, die Städte hätten bisher zu Unrecht Zuschüsse be⸗ kommen, und doch ist auch schon bisher das Land bevorzugt worden. Die Regierung sagt in den Motiven, die Schullasten betragen in den Städten 70 %, auf dem Lande aber über 200 % der Ein⸗ kommensteuer. Das klingt sehr zu Ungunsten des Landes, aber diese Statistik ist falsch, denn dabei sind auch die Beiträge des Staats mit berechnet; man kann aber nur vergleichen, was die Gemeinden selbst für die Schulen verwenden. Noch andere Faktoren hat man bei dieser Berechnung außer Acht gelassen. Die Einkommenverhältnisse sind in Stadt und Land verschieden. Diese Statistik beweist also gar nichts. In der Kommission hat ein Regierungskommissar selbst aus⸗ Pfütir, daß die Steuerverhältnisse allein nicht einen Maßstab für die eistungsfähigkeit einer Gemeinde abgeben. Die Bevorzugung des platten Landes in der Gesetzgebung ist erwiesen. Die Frage ist einfach die, ob der Staat die Hebung des Schulwesens und der Bildung des Volks will oder nicht. Durch die früheren Zuschüsse sollten gerade die Städte mehr ausgeben für die Schulen, und es ist ungerecht, ihnen diese dauernd gegebenen Zuschüsse wieder zu nehmen. Das ist eine falsche Politik. Die Regierung weist auf die Ueberweisung der Grund⸗ und Gebäudesteuer an die Gemeinden hin. Diese Ueber⸗ weisungen fanden damals zu dem Zweck statt, die Ausgaben für Wege⸗ bau u. dergl. zu erleichtern, aber nicht für die Schulen. Wer bringt denn den Ausfall an der staatlichen Grund⸗ und Gebäudesteuer auf? Doch wieder hauptsächlich die Städte durch die Einkommensteuer. Gerichtskosten, Stempelkosten ꝛc. werden auch hauptsächlich von den Städten getragen. Wenn hier einer nachgeben muß, so ist es der Staat. Für die Kompromisse bei den Gesetzen von 1888 und 1889 war doch hauptsächlich die Aufhebung des Schulgeldes die Grundlage. Das war doch auch Leistung und Gegenleistung. Der Finanz⸗Minister von Scholz sagte damals, daß diese Gesetze zur allgemeinen gleichmäßigen Entlastung der Gemeinden dienen sollten. Und noch 1893 legtedie Regierung eine Vorlage vor, wonach gelegentlich der Steuerreform 3 Millionen für die Schullehrer verwendet werden sollten, die allerdings abgelehnt wurde; damals kannte also die Regierung den gefährlichen mechanischen Charakter der Gesetze von 1888 und 1889 noch nicht. Die jetzige Vorlage ist noch viel mechanischer, indem sie willkürlich einen Stri bei der Zahl von 25 Lehrern macht. Das ist doch keine organische Reform. Man sollte sich doppelt besinnen, ebe man den Kommissionsantrag IVa annimmt, der einen Dispositionsfonds bietet, den der Minister nach seinem Be⸗ lieben verwenden kann. Mit Dispositionsfonds, namentlich auf dem Schulgebiete, haben wir schon manches erlebt. Die Unzufrieden⸗ heit nimmt mehr und mehr in den Städten zu; hüten Sie sich,
Stoff zu neuer Unzufriedenheit zu geben!
Finanz⸗Minister Dr. Miquel:
Meine Herren! Bei der vorgerückten Zeit will ich auf die Aus⸗ führungen des Herrn Abg. Krause nicht eingehen, ich will bloß, damit nicht Mißverständnisse entstehen, auf eine Frage antworten. Er stellt die höchst sonderbare Frage, ob die Staatsregierung wünsche, daß die Entwickelung des städtischen Schulwesens stocke. Das war der Sinn der Frage. Na, die Frage hätte der Abg. Dr. Krause wirklich nicht zu stellen brauchen, (sehr richtig! rechts; oho! links), denn er hätte sich die Antwort selber geben können. Meine Herren, er knüpfte diese Frage an meine Bemerkung, daß die Steigerung der Zuwendungen gerade an die großen Städte aus Staats⸗ mitteln zum theil auch daher käme, weil das Schulwesen dort höher entwickelt wäre als auf dem Lande. Ich hatte das Beispiel angeführt, daß dort vielfach nach den bestehenden Vorschriften in den Städten, auf den Kopf der Bevölkerung berechnet, die Zahl der Schulstellen durch die geringere Bemessung der zulässigen Zahl der Kinder in den einzelnen Klassen größer verhältnißmäßig sei als auf dem Lande. (Sehr richtig! rechts.)
Nun, was ist denn eigentlich der Grund, warum der Staat ver⸗ pflichtet ist, den Gemeinden zu Hilfe zu kommen bei Tragung der Schul⸗ lasten? Der Grund liegt darin, weil dies keine freiwilligen Lasten sind, die die Gemeinden übernehmen, sondern ebligatorische Lasten auf Grund der Staatsgesetzgebung. Herr Abg. Hobrecht hat mal mit vollem Recht aus⸗ geführt, daß, wenn der Staat von der geringsten und ärmsten Ge⸗ meinde eine bestimmte minimale Leistung fordert in Beziehung auf die Einrichtung ihrer Schule, ohne alle Rücksicht darauf, ob die Gemeinde leistungsfähig sei, es sich von selbst ergebe, daß der Staat dann das⸗ jenige ergänzen müsse, was durch seine Gesetzgebung zwangsweise an Opfern der leistungsunfähigen Gemeinde auferlegt werde. — Das ist eigentlich der entscheidende Grund, meine Herren.
Daraus, aus diesem Gesichtspunkt erklärt sich auch die Bestimmung der Verfassung. Führt nun dieser Gesichtspunkt dahin, daß, wenn eine reiche Stadt sich erlaubt, vielleicht zu sagen: wir wollen nur 30 Kinder in der Klasse haben, wir wollen unsere Lehrer doppelt so boch bezahlen, wie anderswo — daß der Staat dafür aufkommen muß? (Widerspruch links.) Hier ist die Entscheidung, und diese Ent⸗ scheidung schlägt Ihre ganze Deduktion gegen meine Bemerkungen. (Lebhafter Widerspruch links; sehr richtig! rechts.)
Meine Herren, der Herr Abgeordnete Krause hat dann über das Gesetz von 1888 gesprochen. Er sagte, dieses Gesetz war ein gutes Gesetz, und ich erkenne das an; ich habe schon vorher gesagt, das
Gesetz kann man nach den damaligen Verhältnissen nicht tadeln, denn E
Zweite Beilage zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich P
Berlin, Sonnabend, den 18. April
wie ist das Gesetz motiviert! Lesen Sie den ersten Absatz der Motive zu diesem Gesetz, so sagt die Staatsregierung: wir haben 20 Millionen über, die können wir verwenden zur Erleichterung der Gemeinden. Allerdings hat man wohl dabei nicht bedacht, daß, wenn man eine gesetzliche Verpflichtung auf den Staat nähme, für jede, auch für alle zukünftigen Schulklassen bestimmte Zuschüsse zu leisten, das weit über die 20 Millionen hinausgehen müßte, während nach der Er⸗ klärung in den Motiven der Staat eigentlich nur 20 Millionen ver⸗ wenden wollte. Jetzt ist die Summe fast um t bereits gestiegen und würde permanent weiter steigen, würde also gegen die eigentlichen damaligen Intentionen der Staatsregierung verstoßen.
Aber ich bleibe dabei stehen, daß in der Zwischenzeit allerdings eine sehr wesentlich andere, ganz neue Gesichtspunkte in die Frage tragende Thatsache dazwischen getreten ist, welche gewiß, wenn sie schon im Jahre 1888 bestanden hätte, zum Gesetz von 1888 nie ge⸗ führt haben würde. Und diese Thatsache ist allerdings die inzwischen eingetretene Steuerreform.
Meine Herren, ich habe hier früher ausgeführt auf der Basis ge⸗ nauer Statistik, die wir aufgenommen haben im Finanz⸗Ministerium, daß selbst, wenn lediglich die Grund⸗ und Gebäudesteuer in Frage kommt, durch die Steuerreform auf den Kopf der städtischen Bevölkerung mehr entfallen ist, als auf den Kopf der ländlichen Bevölkerung. An und für sich ist diese Thatsache für mich allerdings nicht entscheidend; denn die bloßen Einnahmen können allerdings für die Gesammtlage einer Ge⸗ meinde noch nicht entscheidend sein, wenn man nicht zuzüglich die Aus⸗ gaben derselben mit in Betracht zieht.
Nun kommt aber neben dieser Ueberweisung von Grund⸗ und Gebäudesteuer die Ueberweisung der Gewerbesteuer. Und das wird auch wohl nicht bestritten werden können, daß im großen Durchschnitt des Landes, abgesehen von einzelnen Industriedistrikten, die Gewerbe⸗ steuer sehr viel mehr ausmacht für die Städte als für das Land. (Sehr richtig! rechts; Widerspruch links.) Ja, meine Herren, ich glaube, das wird gar nicht bestritten werden.
Endlich aber sage ich, daß eine Menge von Erleichterungen in der Herbeischaffung neuer Mittel, die durch das Kommunalabgabengesetz den Gemeinden gewährt ist, einträglich und nutzbar eigentlich wesentlich
reußischen Stuats⸗
““
nur für die großen Städte ist. (Sehr richtig! rechts.) Ich brauche das gar nicht weiter auszuführen. Hieraus ergiebt sich, meine Herren daß die Stellung in Bezug auf die Zuwendungen des Staats zu den großen Städten wesentlich verändert ist durch die Steuerreform. Und wenn Sie nun dabei hinzurechnen, daß wir es hier mit einem Gesetz zu thun haben, wo der Staat neue Mittel aufwenden soll, so können Sie es doch nicht als unbillig bezeichnen, daß nun die Frage der richtigen Vertheilung der Staatsmittel nach Maßgabe des Gesetzes von 1888 einer Revision unterzogen worden ist. 1
Meine Herren, der Herr Abgeordnete hat noch einen anderen Irrthum begangen. Er sagt: Noch im Jahre 1893, wo doch schon die Rede davon war, daß man die Realsteuern überweisen wollte, hat ja die Staatsregie⸗ rung eine weitere Entwickelung des Gesetzes von 1888 vorgeschlagen. Damals wurde aber uns eine Erhöhung der Dispositionsfonds um drei Millionen vorgeschlagen und zwar in Verbindung mit dem Antrag der Staatsregierung, die Kontrole der Selbstverwaltungskörper auf⸗ zuheben. Das war eine ganz andere Frage als die, um die es sich im vorliegenden Fall handelt. .
Ich will mich vorläufig hierauf beschränken, ich werde schon noch Gelegenheit haben, in der Diskussion zum Worte zu kommen. (Bravo! rechts.)
Abg. von Lieres und Wilkau (Hosp. der Kons.) spricht sich für die Kommissionsfassung aus, ist 248 wegen der Unruhe im Hause nur schwer verständlich. Die Summe von 1 250 000 ℳ sei vollständig ausreichend, um die Bedürfnisse der Städte zu decken. Eine ganze Anzahl dieser Städte seien selbst leistungsfähig genug für die Schullasten. Eine Disparität zwischen den Landgemeinden und den Städten sei ia vorhanden, aber die Städte bekämen dafür diese 1 250 000 ℳ Die Gesetze von 1888 und 1889 mögen ja als Definitivum angesehen worden sein, aber den Kreisen sei es mit der lex Huene ebenso ergangen, die ohne Entschädigung aufgehoben worden sei. Er stimme für IVa, nicht weil er diese Bestimmung für gut und richtig halte, sondern weil sie auf der Vereinbarung zwischen der Regierung und der Kommission beruhe und er das .e des Gesetzes unter allen Umständen wünsche.
auch dann
Berathung
Um 3 ³l Uhr vertagt das Haus di auf Sonnabend 11 Uhr. 1
Statistik und Volkswirthschaft.
Hauptergebnisse der Statistik der Krankenversicher Zusammengestellt im Kaiserlichen Statistischen Amt.
1““
Ge⸗
meinde⸗ 8 Kr.⸗Ver⸗ sicherung
Betriebs⸗ (Fabrik⸗)
r.⸗K.
Orts⸗ Kr.⸗K.
Bau⸗ Kr.⸗K.
Einge⸗ Landes⸗ schriebenesrechtliche Hilfskassen
Alle Kassen
Innungs⸗ zusammen
Kr.⸗K. jahre
(1893)
4 410 6 591
Kassenzahl. 8 8 302
Mitgliederzahl im Durchschnitt des Jahres. 1 254 058 3 326 333 1 846 772 319 856, 1 139 925 726 140
Erkrankungsfälle.. Krankheitstage .. 5 360 610 20 697 934] 12 097 022 ℳ
darunter Beiträge (der Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Ein⸗ trittsgelder u. Zusatz⸗ v111““ Ausgaben darunter: Arzt e6“*“ Krankengeld... Krankenanstalten ꝛc.
9 581 589]¼1 51 958 351] 34 559 301 11 360 546]/ 58 565 629]/ 40 891 231
2 838 9331 9 066 901] 8 006 380 1 811 2431 7 806 478 6 261 411 3 052 583]1 18 248 139 13 913 607 2 051 3181 8 530 2001 4 959 520
31 878 17 367 276 540
ℳ ℳ ℳ Einnahmen. ... 12 458 996 61 639 188 43 501 623q6 919 161
725 917 833 901
186 848
84 261 248 756 205 663
21 552
7 282 609
2 492 309
43 686 440 ℳ
136 111 300 1
21 226
7 106 804 2 794 027 46 199 436
ℳ 137 396
106 1 375 261
100 727 662 8 60 144 32 211 237 941 18 869 521 163] 4 350 3414 382 827 ℳ ℳ ℳ
1 774 18 14 552 081] 1 265 612
8
111 509 631 128 187 628
22 209 891 17 426 908 42 599 461 17 352 197
106 306 192 126 018 810
21 423 856 17 693 412 45 775 471 17 078 959
1 490 893] 12 222 263 1 664 402] 13 692 900
253 525] 1 713 276 169 139 1 163 146 430 9331 6 222 761 316 5591 1 145 871.
971 317 1 179 019
144 028 131 230 482 664 143 066
9 754 077] 43 651 736] 33 140 918
— 437 574 33 039 779] 47 988 029 1 552 546] 29 051 384] 42 245 608.
1““
zusammen Krankheitskosten
“; davon Reservefonds ..
8
Erkrankungsfälle. 18 8“ Krankheitstage 6,2 6,6
13,12 17,95
Krankheitskosten..
“ Zur Arbeiterbewegung.
Aus Kottbus wird der Berliner „Volks⸗Ztg.“ zum Ausstand der Textilarbeiter weiter gemeldet: Die Kommission des Vereins zur Wahrnehmung der Interessen der Tuchfabrikanten zu Kottbus hat den Vertretern der Arbeiter folgendes vom 15. d. M. datierte Schriftstück überreichen lassen: „Die elfstündige Arbeitszeit wird von den Mitgliedern der Fabrikanten⸗Vereinigung, soweit dies früher nicht der Fall war, eingeführt und soll nur in den dringendsten Fällen periodisch überschritten werden. Die 1 ½ stündige Mittagspause ist ebenfalls in den Fabriken, wo sie noch nicht bestand, eingeführt. Bei Neueröffnung der Betriebe in sämmtlichen der Vereinigung an⸗ gehörigen Betrieben werden wir die vor dem Ausstand shesfos esse 18. heruntersetzen. Bei der Zusammenstellung der Lohnsätze der hiesigen Fabriken hat sich gezeigt, 8 die Stundenarbeiter in einzelnen Fa⸗ briken etwas niedriger gelohnt werden, als in der Mehrheit der 1 en Fabriken. Die Fabrikanten, bei denen sich das letztere heraus⸗ gest ehl hat, sind gewillt, ihren Stundenarbeitern eine entsprechende Lohnaufbesserung zukommen zu lassen, wenn diese einige Wochen ge⸗ arbeitet haben werden. Es ist nicht zu umgehen, daß eine Anzahl der früheren Arbeiter in den einzelnen Fabriken von der Wieder⸗ aufnahme ausgeschlossen bleibt, jedo soll eine sogenannte „schwarze Liste“ nicht verbreitet werden, falls die Arbeit in der nächsten Zeit wieder aufgenommen wird. Solange sich hierorts ein Mangel an Arbeitskräften nicht fühlbar macht, werden wir auswärtige Arbeiter nicht heranziehen.“ Dieses Schriftstück wurde einer Ver⸗ sammlung unterbreitet. Mehrere Redner ersuchten, auf Grund dieser Vereinbarung Frieden zu schließen; andere sprachen sich gegen die Auf⸗ nahme der Arbeit auf Grund dieser Vereinbarung aus. Schließlich wurde ein Antrag angenommen, wonach am gestrigen Freitag eine geheime Abstimmung darüber erfolgen sollte, ob die Arbeit auf Grund dieser Vereinbarung aufzunehmen sei.
Aus Cassel wird dem „Hann. K.“ zum Maurerausstand (vgl. Nr. 90 d. Bl.) berichtet: Eine Versammlung der Bauunter⸗
urermeister hat am Donnerstag beschlossen, da eine nehmer und Maurermeister h “ ch. 1”.
725 528
289 100 120 358
Auf 1 Mitglied komm
. 22,76
allen 1
101 971 898
83 811 959
99 588 257
94 305 642 83 792 433
900 988
2 036 116 1 175 961
1170 150110 2725 057
920 617] 10 469 584 767 967]1 8 878 609
0,5 0,3 0,4
8, 5,2 6,6
ℳ ℳ 11,62 15,46
u 1““ ö6““ Bauten auf unbestimmte Zeit einzustellen. Auch haben sich die An⸗ wesenden verbindlich gemacht, die Forderung der Gesellen in ihrer jetzigen Form abzulehnen. 1
Aus Eupen wird der „Köln. Ztg.“ geschrieben, daß sämmtliche Weberinnen der Firma Sternickel u. Gülcher am Donnerstag die Arbeit wieder aufgenommen haben.
Aus Beuthen (Oberschlesien) wird demselben Blatt gemeldet: Der Ausstand der Bergleute auf Godullahütte ist beendet. Die Mehrzahl der Ausständigen hat die Arbeit wieder aufgenommen. (Vgl. Nr. 91 d. Bl.) 1
In Fürth ist einer Mittheilung der „Voss. Ztg.“ zufolge der Her arbeiterausstand am Seaenhe durch einen 1ve 8- eschluß, der die Zugeständnisse der Fabrikanten annimmt, been worden. Die Arbeit wurde bereits wieder aufgenommen.
In Reichenbach i. V. haben, wie das „Dr. J.“ berichtet, gegen 300 Maurer und ein Theil der Zimmerleute am Mitt⸗ woch den Ausstand begonnen. Auf verschiedenen Bauten ruhte die Arbeit ganz, während auf einigen Stellen noch gearbeitet wurde. Die Maurer verlangen bei elfstündiger Arbeitszeit für die Stunde einen Mindestlohn von 30 ₰l. Diese Forderung ist von den Arbeitgebern zurückgewiesen worden.
she in Berlin haben die Maurer Berlins und der Umgegend
stern in einer Versammlung beschlossen, in eine allgemeine Ihre Forderungen gipfeln, wie die Voss. Ztg.“ mittheilt, in der Einführung einer v Arbeitszett und eines Mindeststundenlohns von 55 ₰. ie Lohnkommission wurde beauftragt, sofort mit den Arbeitgebern in Verhandlung zu treten und am nächsten Montag einer neuen Ver⸗ ammlung Bericht zu erstatten. — Die Beamten der Berliner acketfahrt⸗ kteng1c aft waren am 16. d. M. versam⸗ melt, um über zu 8 ende Forderungen Lphr Nr. 92 d. 9 Be⸗ schluß zu fassen. ie Versammelten wählten eine Kommission, die der Direktion die Forderungen mit der Maßgabe unter⸗ breiten soll, binnen drei 8 escheid zu ertheilen. Die Ange⸗ stellten fordern u. a. als Anfangsgehalt für Fußschaffner
vorge Lohnbewegung einzutreten.