Hamburg, 18. April. (W. T.
kanische Packetfahrt⸗Aktien⸗G aft. Der Schnell⸗
dampfer „Augusta Victoria“ ist gestern Abend in New⸗York
eingetroffen.
London, 18. April. (W. T. B.) Der Castle⸗Dampfer
„Doune Castle“ ist heute auf “ von den Canari⸗
schen Inseln abgegangen. Der Castle⸗Dampfer „Tantallon
Castle“ und der Castle⸗Dampfer „Warwick Castle“ sind heute
auf der Heimreise in London angekommen. 1 Rotterdam, 18. April. (W. T. B.) Niederländisch⸗
esellschaft. Der
Amerikanische Dampfschiffahrts⸗ „Edam“ ist heute Vormittag in Rotterdam ange⸗
— 19. April. (W. T. B.) Der Dampfer „Veendam“ ist gestern Nachmittag in New⸗York eingetroffen. Der Dampfer „Amsterdam“ it gestern Vormittag von New⸗York abgegangen.
Theater und Mufik. 8
Im Königlichen Opernhause findet morgen eine Auf⸗ führung von Donizetti's „Lucia von Lammermoor“ statt. Fräulein ranceschina Prevosti gastiert in der Titelrolle; den Edgardo singt verr Lavin aus New⸗York (der in Paris ausgebildete junge Künstler ehört erst seit kurzem der Bühne an), den Lord Asthon Herr Bulß. In der am Donnerstag stattfindenden Aufführung von Meyerbeer's „Robert der Teufel“ singt Frau henog zum ersten Male die Rolle der Isabella. Mit der Einstudierung des Werks, welches im Jahre 1891 zuletzt auf der Königlichen Bühne erschien, ist Kapellmeister Sucher betraut. Demnaͤchst werden auch „Die Stumme von Portici“ von Auber, „Die weiße Dame“ von Boieldieu und „Arda“ von Verdi in den Spielplan der Königlichen Oper wieder aufgenommen werden.
Im Königlichen Schauspielhause wird morgen Richard Skowronnek's Lustspiel „Die kranke Zeit“ gegeben. Die Damen Poppe, Schramm, Conrad, von Mavyburg, Hausner, die Herren
ollmer, Molenar, “ und Heine sind darin
Im Schiller⸗Theater werden am Freitag die Aufführungen des Lustspiels „Durchs Ohr“ wieder aufgenommen. Dem Jordan⸗ schen Werk voran geht Paul Heyse’s einaktiges Lustspiel „Unter . Paul Lindau's Schwank „Der Zankapfel“ beschließt den
end. Fräulein Johanna Haacke aus Halle, Fräulein Lotte Dienel, Herr Gruselli (ein neuer Tenor) und Herr Arthur Mönch werden am nächsten Mittwoch, Mittags 12 Uhr, bei dem Orgelvortrag des Musikdirektors Otto Dienel in der Marienkirche mitwirken. Der Eintritt ist frei.
Da nunmehr die Baulichkeiten im Ausstellungspark zu Treptow ihrer Vollendung nahe 8. so ist auch die erste Theater⸗ Vorstellung in „Alt⸗Berlin“ bereits auf den 1. Mai fest⸗ gesetzt worden. Zunächst sollen zur Aufführung gebracht werden: Die Wendentaufe“ von Karl Bleibtreu, „Die schwere Noth“ von ruf .“ Wolzogen, und ein „Ringelstechen“. uu“
.“ “ MRannigfaltiges.
8 Am 21. Januar d. J. hat sich hier unter dem Namen „Frei⸗
williger Erziehungsbeirath für schulentlassene Waisen“ ein Verein konstituiert, welcher die sittliche und wirthschaftliche Förde⸗ rung der Waisen Berlins in den auf ihren Austritt aus der Schule folgenden Jahren sich zur Aufgabe gemacht hat. Ehren⸗Präsident des⸗ selben ist der Staats⸗Minister Herrfurth, Vorsitzender Landgerichts⸗Rath Dr. Felisch. Mitglied des Vereins können erwachsene Personen beiderlei Geschlechts ohne Unterschied des Berufs, der Partei und des Glaubens⸗ bekenntnisses, sowie Personenvereinigungen, Behörden und Körperschaften werden, und zwar durch ausdrückliche Erklärung des Beitritts als Pileaer oder Pflegerin, als fachmännischer Beistand, als zahlendes
89 oder als immerwährendes Mitglied, in letzterem Falle durch
hlung eines einmaligen Beitrags von mindestens 100 ℳ Die
Nitglieder haben gleiche Rechte hinsichtlich aller Einrichtungen des Vereins; Frauen sind zur Bekleidung jedes Amts im Verein befugt. Die Pfleger und Pflegerinnen, deren Wirkungskreis möglichst an den der Waisenräthe angegliedert werden soll, verpflichten sich, zur Erreichung der Ziele des Vereins nach Maßgabe einer besonderen Pflegeordnung thätig zu werden. Insbesondere haben sie bei der Berufswahl der ihnen überwiesenen Waisen und bei der Unterbringung dieser in dem er⸗ wählten Beruf mitzuwirken, die Waisen zu überwachen, über deren Arbeitgeber sich zu unterrichten, gute Beziehungen zwischen diesen und ihren Pfleglingen anzubahnen und letzteren mit Rath und That bei⸗ zustehen. Der fachmännische Beistand hat dagegen betreffs seines
B.) Hamburg⸗Ameri⸗ S. J
eigenen die im Interesse der Waisen an ihn gerichtet werden, Auskunft zu ertheilen und in Angelegenheiten seines Faches die Pfleger und Pflegerinnen auf Ansuchen zu unterstützen.
Der unter dem Protektorat Ihrer Majestät der Kaiserin S stehende „Hauptperein für Knaben⸗Handarbeit“ hielt am Sonnabend Abend in der Aula des Dorotheenstädtischen Real⸗ ymnasiums seine 9. Jahresversammlung ab, der in Vertretung des
Kinisters der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten der Geheime Ober⸗ Regierungs⸗Rath Brandi beiwohnte. In der Aula war eine Aus⸗ stellung von Lehrer⸗ und Schülerarbeiten veranstaltet, aus der aus⸗ erwählte Stücke auf der Berliner Gewerbe⸗Ausstellung vor⸗ geführt werden sollen. Geleitet wurde die Versammlung von dem . von Schenckendorff, der auch den Jahres⸗ bericht attere In den 5 Werkstätten des Vereins sind danach im letzten Sommer in 18 Abtheilungen 333 Schüler, im Winter in 23 Abtheilungen 463 Schüler beschäftigt worden. Hierzu traten im Winter noch 240 Kinder der 8 Knabenhorte. Von den 463 Schülern besuchten 77 Gymnasien, 34 Realgymnasien, 35 Realschulen, 10 Privatknabenschulen und 290 Gemeindeschulen; 17 wurden zu Lehrern ausgebildet. Die Unterrichtskosten betrugen 8989 ℳ, die Gesammtausgaben 9664; vereinnahmt wurden dagegen 11 022 ℳ, und zwar an Unterrichtsgeld, verkauftem Material u. s. w. 5173 ℳ und an Jahresbeiträgen 1727 ℳ von 296 Mitgliedern (42 weniger als im Vorjahre). Das Ministerium der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten ewährte an Unterstützung 1000 ℳ, die Stadt Berlin 1800 ℳ Die Betheilt ung an der Gewerbeausstellung verursacht 3 — 4000 ℳ Kosten; man hofft dieselben aus einem besonderen Staatszuschusse und aus freiwilligen Spenden zu decken. Der bisherige Vorstand wurde wieder⸗ gewählt. Dr. P. Jessen schilderte sodann in längerem Vortrage die Bedeutung der Schülerwerkstätten als Erziehungsmittel für Kunst
Industrie und Handwerk.
Die Deutsche Kolonial⸗Ausstellung, welche eine Ab⸗ theilung der Berliner Gewerbe⸗Ausstellung 1896 bildet, ist, wie die „Deutsche Kolonialzeitung“ mittheilt, so weit gefördert worden, daß sie sich am Eröffnungstage recht gut, wenn auch hier und da noch nicht ganz fertig (die Südsee⸗Insulaner kommen z. B. aus klima⸗ tischen Rücksichten erst im Mai), präsentieren wird. Die Ausstellung zerfällt in einen ethnologischen und einen wissenschaftlich⸗kommerziellen Theil, die auch räumlich von einander getrennt sind. In dem ersteren sind Vertreter besonders charakteristischer Stämme aus Afrika und dem Bismarck⸗Archipel vereinigt, welche in ihren originellen Hütten, die zum theil aus echtem Material gefertigt sind, ihren Beschäftigungen obliegen werden. Es wird ein möglichst getreues Bild des Lebens dieser Stämme gegeben werden, da keine Mühe und Kosten escheut sind, das ethnologisch Interessante herbeizuschaffen. Diese usstellung wird nicht nur die Schaulust befriedigen, sie soll vor allem die Eingeborenen dem Verständniß der großen Masse näher bringen. Man wird sehen, welche kunstvollen Schnitzereien die als wenig bildungsfähig beurtheilten Papuas nur mit der Steinaxt und Muscheln verfertigt haben, welche großartigen praktischen Be⸗ festigungen die “ bauen ꝛc. Die wissenschaftliche Ab⸗ theilung wird aus mehreren Theilen bestehen. In einem hölzernen, echten Prepenbasse wird ein Bild der Produktion, des Handels und des Verkehrs, der von der Verwaltung geschaffenen Ein⸗ richtungen, sowie der Lebensweise der Europäer in unseren Schutz⸗ gebieten gegeben werden. Ein anderes Gebäude, in arabischem Stil, soll das statistische Material darbieten und einen sich langsam drehenden Riesen⸗Globus als Mittelpunkt erhalten, während in der Kolonial⸗ halle die Ausstellung der Deutschen Kolonialgesellschaft und der kolonialen Erwerbsgesellschaften und Missionen stattfindet. Auf dem Terrain dieser Abtheilung erheben auch die Gebäude für die privaten Aussteller, alle in sansibaritisch⸗indischem Stil oder in dem modernen Pavillonstil aufgebaut, und gruppieren sich um einen kleinen See. Hier liegt auch das große Ausstellungs⸗Restaurant, in dem die auf den 30. Mai festgesetzte Hauptversammlung abgehalten werden wird.
Nachdem Herr Dr. Beerwald von der Leitung der Unfall⸗ sttiat VII zurückgetreten ist, hat dieselbe provisorisch der Erste ssistent dieser Station, Herr Dr. Wachsmann übernommen.
Der Wassersturz des Viktoriaparks soll gemäß dem Beschluß der städtischen Parkdeputation in diesem Jahre an fol⸗ genden Tageszeiten in I gesetzt werden: vom 1. Mai bis 1. September von 11 Uhr Vormittags bis 7 Uhr Abends, vom C bis 15. Oktober von 10 Uhr Vormittags bis 6 Uhr
ends. 8
“
erufs dem Vorstand und dessen Mitgliedern auf Fragen,
Ueber die Witterung im Monat März 1896 berichtet das Königliche Meteorologische Institut auf Grund der angestellten Be⸗ obachtungen Folgendes: Am bemerkenswerthesten in der Witterungs⸗ geschichte des vergangenen Monats war die langanhaltende heitere und insbesondere 5 warme k.ee. in der zweiten Hälfte desselben. An manchen Orten sind noch niemals seit dem Beginne amtlicher Beobachtungen, d. i. seit 48 Jahren, im März so hohe Tages⸗ mittel der Temperatur verzeichnet worden; vom 22. bis 24. lagen sie zu Berlin um mehr als 10 Grad über der normalen. In der ersten Hälfte des Monats wie auch in den letzten Tagen desselben waren die Wärmeverhältnisse ziemlich der Jahreszeit entsprechend. Lediglich jener Periode ist daher der große Wärmeüberschuß zuzuschreiben welchen die Mitteltemperatur des Monats an allen Stationen auf⸗ weist, und der im Osten vielfach bis zu 40 beträgt. Auch die Nieder⸗ schläge übertrafen den vieljährigen Durchschnitt in hohem Maße, in verschiedenen Gegenden sogar um mehr als das Doppelte. Nur die höheren Lagen Schlesiens sind etwas zu trocken gewesen. Mehrfach erfolgten starke Schneefälle, die aber in den tiefer gelegenen Gebieten nirgends eine länger andauernde Schneedecke hervor⸗ riefen; nur auf den Gebirgen hielt sie sich, meist von beträchtlicher Stärke, während des ganzen Monats. In der ersten Dekade stand die Witterung unter dem Einfluß mehrerer im Norden vorbeiziehender Depressionen, die durch südliche und west⸗ liche Winde die anfangs normale Temperatur etwas erhöhten. Alg aber Norddeutschland vom 8. an auf die Rückseite einer Depression zu liegen kam und sich ein Gebiet hohen Luftdrucks von Spanien nach Finland erstreckte, gelangten kühlere nördliche Winde zur Herrfchaft und brachten die Temperatur zunächst langsam zum Sinken. Zu Be⸗ ginn der zweiten Dekade wurde durch ein von Schweden südostwärts ziehendes Minimum, welches lebhafte nördliche Winde und starke Schneefälle die Abkühlung beschleunigt, sodaß am 14. vielfach die niedrigste Temperatur beobachtet worden ist. Vom 15. ab war Zentral⸗Europa in ein Hochdruckgebiet aufgenommen, dessen Kern meist im Südosten lag, während Depressionen im Norden und Nordwesten vorüberwanderten; hierdurch wurden warme südliche bis westliche Winde bedingt, die im Verein mit dem meist heiteren Wetter die Temperatur bis zum 25. außerordentlich rasch und stark erhöhten. Vom 26. März ab gewannen wieder Depressionen, die über Deutsch⸗ land hinwegzogen, derartigen Einfluß, daß unter Regen⸗ und Schnee⸗ fällen eine sehe starke Abkühlung eintrat. Am Monatsschluß lag dem⸗ zufolge die Temperatur meist unter dem Normalwerth.
Bremen, 19. April. Der englische Dampfer „Kraigeard“, welcher gestern Nachmittag von Bremerhaven in See ging, kam Abends Uhr in der Nähe von Norderney bei dichtem Nebel mit dem englischen Dampfer „Siddons“, von Odessa mit Getreide nach Hamburg bestimmt, in Kollision. Der Dampfer „Siddons“ ist gesunken; Kapitän und Mannschaft wurden von dem Dampfer „Kraigeard“ aufgenommen. Der letztere kehrte mit Beschädigung am Bug nach Bremerhaven zurück.
St. Petersburg, 19. April. Die „Russische Telegraphen⸗ Agentur“ erhielt nachfolgendes Telegramm aus Irkutsk: Der Gou⸗ verneur von Jakutsk, Skripizin, theilte dem Gouverneur von Irkutsk, Swetlizkiji, zur Veröffentlichung mit, daß der Gehilfe des ehe,cbe Kazantsew aus Ustyansk unter dem 9. März nach⸗ stehenden Bericht erstattete: Die Einwohner von ÜUstyansk wissen nichts betreffs des Schicksals der Nansen'schen Expedition. Die Eingeborenen, welche sich vom Mai bis zum November v. J. auf den Inseln Liakhow und Kotelny aufhielten, woselbst auf Befehl des Barons Toll Vorräthe niedergelegt wurden, sahen weder ein Schiff auf dem Meere, noch auch Spuren eines Schiffbruchs. Kuchnarew sei nicht befragt worden, da er wegen geschäftlicher Angelegenheiten nicht anwesend sei und die Entfernung mehr als 1000 Werst von Ustyansk betrage; b welche Kuchnarew kennen, versicherten, er habe üba 6. xpedition Nansen’'s nach alten Mittheilungen der Blätter geschrieben.
Lissabon, 20. April. Der Londoner „Times“ wird aus Lissabon berichtet: „Ein wohlhabender Fabrikant, der am Sonnabend Abend zu Wagen seine Fabrik verließ, wurde sammt dem Kutscher durch eine mit Dynamit und Nägeln gefüllte Bombe in die Luft gesprengt und zerrissen. Die Polizei fahndet eifrig nach den Urhebern des Ver⸗
brechens.“
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten 8 ZBeeillage.) 8 .
t vom 20. April, Morgens.
8 2 2715.
am Morgen leichter
rost. Weitere Abnahme der
Deutsche Seewarte. nfang 77† Uhr.
29.
Wetter.
T n 0 0 C.
Bar. auf 0 Gr. u. d. Meeressp. red. in Millim. 9
bedeckt halb bed. halb bed. heiter wolkenlos wolkig wolkenlos wolkenlos
774 774 772 775 776 772 775 773
Belmullet.. Aberdeen.. Christiansund Kopenhagen. Stockholm. 1 — 8 Petersburg Moskau ...
Cork, Queens⸗ town..
hue 8 Faummfmünde
eufahrwasser Memel...
ünster... Karlsruhe.. Wiesbaden. München Gbemnitz. Berlin... Wien..
Breslau.. le d'Aix.. — 1616 halb bed. Triest 766 bedeckt ¹) Reif. 1) Reif. ³) Nachts Regen. ⁴) Nachts
Regen. Uebersicht der Witterung.
Ueber Europa ist der Luftdruck andauernd hoch
gleichmäßig vertheilt. Das barometrische Maximum liegt über Südschweden gegenüber einer achen Depression jenseits der Alpen. Dement⸗ prechend wehen über Zentral⸗Europa vorwiegend nordöstliche Winde, welche im südlichen Ostfeegebiete frisch auftreten. In Deutschland, wo Regen gefallen ist, ist das Wetter bei abnehmender Bewölkung etwas kälter, im nordwestlichen Deutschland wurde Reif beobachtet. In Nordwe üuͤßland herrscht!
9
als Gast.
eit.
-9 =bodode—— do
1 Max Grube. heiter wolkenlos wolkig wolkenl. ¹) wolkenl. /²) Regen:) Nebe l⁴) bedeckt
bedeckt bedeckt bedeckt halb bed. Regen bedeckt ig s wolkig bedeckt wolkenlos
775 772² 775 774 774 772 773 772
773 772 771 771 769 772² 771 769 771
772
Wagner.
Anfang 7 Uhr
Opernhaus.
lungen.
100. Male:
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Max Halb .
Donnersta
Königliche Schauspiele. Dienstag: Opern⸗ haus. 101. Vorstellung. Lucia von Lammermoor. Oper in 3 Akten von Gasötano Donizetti. von S. Camerano. mann.
Sir Edgardo: Herr Lavin aus New⸗ York, als Gast.) Anfang 7 ½ Uhr.
Schauspielhaus. Lustspiel kowronnek. In Scene gesetzt vom Ober⸗Regisseur . Anfang 7 ½ Uhr.
Mittwoch: Opernhaus. 102. Vorstellung. Lohen⸗ grin. Romantische Oper in 3 Akten von Richard
(Lohengrin: Herr Heinrich Vogl, Königlich bayerischer Kammersänger aus München, als Gast.)
Schauspielhaus. 108. Vorstellung. 1812. Schau⸗ spiel in 5 Aufzügen von ” Anfang 7 ¼ Uhr. Donnerstag: Robert der Teufel. Anfang 7 Uhr. n. Vorabend: Herr Heinrich Vogl, als Gast.) Sonnabend: Der Ring des Nibelungen. 1. Die Walküre. Sonntag: Don Inan. cesco d'Andrade, als Gast.) Schauspielhaus. Shakespeare’s: Othello, der Mohr von Venedig. vn Doktor Klaus. onntag: Der Sturm. 7 ½ Uhr: Halali. Die Dienstboten.
Deutsches Theater. Dienstag: Liebelei. —
Vorher: Zu Hause. Mittwoch: Hamlet. Donnerstag: Zum ersten Male: Ingend von
Berliner Theater. Dienstag: ohne Geist. Anfang 7 ½ Uhr. Mittwoch: König Heinrich.
König Heinrich.
8 Glück i inkel. Theater. Das G m Winkel Das Glück im Winkel.
Text Dirigent: Musikdirektor Stein⸗ Signorina Franceschina Prevosti,
Lautenburg. Dienstag:
107. Vorstellung. Die krauke
in 4 Aufzügen von Richard hafen.
Dienstag: Kostümen, Hungerleider.
tto von der Pfordten. “ gesetzt von Julius
Freitag: Der Ring des Nibe⸗ Das Rheingold. (Loge: leider. Abend: Zum Anfang 7 Uhr.
(Don Juan: Herr Fran⸗ Tournée
Julius Fritzsche. Th. de G8— Dienstag:
Donnerstag: Am Geburtstage wvenambe
Papa.
Sonnabend: Judith.
(Kroll's Theater.) Anfang Anne Judic.
“ 7 ½ U Anfang 7 ½ Uhr. Adolph Ernst⸗Theater.
flotte Berlin.
Die Frau vpon Gustan Steffens. 1 Ernst.
am K. Lessing-Theater. Dienstag: Gastspiel von Bewölkung wahrscheinlich. Friedrich, Nitterwurer. Das Glück im Winkel.
Mittwoch: Gastspiel von Friedrich Mitterwurzer. Donnerstag: Gastspiel von Friedrich Mitterwurzer.
Residenz⸗Theater. Direktion: Sigmund Hotel zum Freihafen. (L'Hôötel du Libre Echange.) in 3 Akten von Georges Feydeau, übersetzt und bearbeitet von Benno Jacobson. Anfang 7 ½ Uhr. Mittwoch und folgende Tage: Hotel zum Frei⸗
Friedrich⸗Wilhelmstädtisches Theater.
Chausseestraße 25 — 26.
Mit großartiger Ausstattung an Dekorationen und Reguisiten: Ausstattungs⸗Komödie mit Gesang und Ballet in 10 Bildern von Julius Keller und Louis Herrmann, mit theilweiser Benutzung einer Idee des Mark Twain. Musik von Louis Roth. ritzsche. Dirigent:
Kapellmeister Winns. Anfang 7 ¼½ Uhr. Mittwoch und folgende Tage:
Theater Unter den Linden. Judic.
1. Gastvorstellung der Judic. Comédie -operette en 3 Actes de Hennequin et Millaud. Musique de Hervé. — Chansonnettes, Chef d'Orchestre: Régisseur général: M. E. Chambly.
2 Mittwoch: 2. Gastvorstellung Anne Judic. La Femme à Papa. — Chansonnettes.
Dienstag: Große Ausstattungs⸗Gesangsposse in 3 Akten von Leon Treptow und Ed. Jacobson. Kuplets und Quodlibets von Gustay Görß. In Scene 2. Akt: Alt⸗Berlin. An⸗ Mittwoch: Das flotte Berlin.
selest von Adolph
Bentral-Theater. Alte Jakobstraße Nr. 30. Dienstag: Gastspiel des Conrad Dreher⸗ Ensembles vom Münchener Gärtnerplatz⸗Theater. Conrad Dreher a. G. Zum zweiten Male: loß Montbeliard. — Hierauf: Zum zweiten Male: Die beiden Afrikaner. Anfang 7 ½ Uhr. Mittwoch: Dieselbe Vorstellung.
Konzerte.
Konzert-Haus. Karl Meyder⸗Konzert.
Dienstag: Ouvertüre „Zanetta“, Auber. „Wil⸗ helm Tell“, Rossini. „Der König von Bceetot'’, Adam. „Danse macabre“ von Saint Sasöns. Walzer „Sagen aus dem Spreewald“ (neu) von Landwehr. „Souvenir de Bade“ für Violine von Leonard (Herr Carnier). Phantasie aus „Carmen“ von Bizet. Largo (mit Orgel) von Händel. „Weber's letzter Gedanke“ für Piston von Fuchs (Herr Werner).
Schwank
Der
Familien⸗Nachrichten.
Verlobt: Frl. Eleonore von Hohnhorst mit Hrn. Amtsverwalter a. D. Günther Grafen von Bern⸗ storff (Gartow). — Frl. Elise Nowack mit Hrn.
Fvrst⸗Assessor, Prem.Lieut. d. R. Bernhard Voigt
Direktion: (Berlin— Schleswig).
vont⸗ Geboren; Ein Sohn: Hrn. Prem.⸗Lieut. Gustav
Direktion: rhrn. von Bodenhausen (Dresden). — Hrn.
rofessor Dr. Adolf Passow (Charlottenburg). —
La ine Tochter: Hrn. Lieut. Bethcke (Glogau).
— Hrn. Regierungs⸗Rath Dr. Bredow (Danzig).
Gestorben: Hr. Ober⸗ und Korps⸗Auditeur Carl
ecker (Berlin). — Verw. Fr. Rittergutsbesitzer
milie Fleischer, geb. Papsdorf (Friedeberg N.⸗M.),
Anfang — Verw. Fr. Hosjägermeister von Hertell, geb. „von Krauthoff (Grünrade).
Der Hunger⸗
vorgetragen von M. Rosensteel.
—
Verantwortlicher Redakteur: Siemenroth in Berlin.
Verlag der Expedition (Scholz) in Berlin. Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗ Anstalt Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.
Acht Beilagen inschließlich Börsen⸗Beilage).
Das
Musik
ang 7 ½ Uhr. (2lt)
—
zum Deutschen Reichs⸗Anz
Deeautscher Reichstag. 71. Sitzung vom 18. April 1896, 1 Uhr.
Tagesordnung: Zweite Berathung des Gesetzentwurfs
betreffend die Abänderung 9 8 Fee⸗ ü ber 7
und Wirthschaftsgenossenschaften (Konsum⸗ vereine).
Abg. Metzner tr.) beantragt 8
schaftsgesetz f9n 1889 Sentr. gecend:— .“
„Branntwein und sonstige Spirituosen, welche dem Genusse
dienen, gehören nicht zu den Lebens⸗ und Wirthschaftsbedü und dürfen von Konsumvereinen nicht geführt frte cnl edürfnissen hin,
Der Antragsteller weist auf die große Ausdehnun
welche die Schnapskonsumvereine angenommen hätten, weil sie der Konzessionspflicht nicht unterworfen wären. Die Trunksucht werde durch solche Konsumvereine gefördert, wie aus den zahlreichen Klagen aus allen Theilen des Reichs deutlich hervorgehe.
Abg. Wurm (Soz.): Der Vorredner ist ein Gegner aller Konsumvereine; er will aber mit der Sprache nicht ganz heraus sondern versucht es, sie methodisch nach und nach zu unterdrücken. Die Konzessionspflicht ist bereits in der Novelle zur Gewerbe⸗ ordnung beschlossen; die Vorlage, ist eine neue Quelle der Chikanierung. Den Schnapsverbrauch bedauern wir; er ist eine Folge der schlechten wirthschaftlichen Verhältnisse. Für Schnaps⸗ onsumvereine haben wir nichts übrig. Aber die Konsumvereine an sich sind ein Mittel, dem Volke billige und gute Lebensmittel zu ver⸗ schaffen und damit dem Schnapsgenuß entgegenzutreten. Der Antrag Metzner ist der unlauterste Wettbewerb zum Schutz des Mittelstandes gegen die Konsumvereine. Den Mittelstand schädigt man aber durch die Steuergesetze, durch das Verbot des Detailreisens ꝛc. Daß die e6“ von den Behörden begünstigt würden, kann man nicht
Staatssekretär des Boetticher:
Der Herr Vorredner hat die Meinung ausgesprochen, daß die verbündeten Regierungen dem Genossenschaftswesen, insbesondere dem Konsumvereinswesen, feindlich gegenüberständen. Es wird mir interessant sein, bei der Berathung des § 8, für welche er die nähere Begründung dieser seiner Ueberzeugung in Aussicht gestellt hat, zu vernehmen, aus welchen Gründen die Regierungen einer Feindseligkeit gegen das Ge⸗ nossenschaftswesen bezichtigt werden könnten. Vorläufig halte ich es für einen starken und unbegründeten Vorwurf gegenüber der Regie⸗ rung, die das Genossenschaftswesen durch das Gesetz von 1889 geregelt hat. Vielleicht überlegt es sich der Herr Vorredner aber auch noch, bis wir an den § 8 kommen, ob er diese Begründung wirk⸗ lich beizubringen im stande ist. Vorläufig bin ich der Meinung, daß dieser Theil seiner Ausführungen wesentlich darauf berechnet war, nach außenhin Eindruck zu machen (sehr richtig rechts), und nament⸗ lich auch, soweit diese Ausführungen darauf ausgingen, den adeligen Kreisen der Nation, welche auch in den Behörden zahlreich vertreten sein sollen, eine besondere Feindschaft gegen die Konsumvereine in die Schuhe zu schieben. Vielleicht wird ihm der Abg. von Podbielski nachher auseinandersetzen, daß er keineswegs ein Gegner der Konsum⸗ vereine ist, und zahllose Beispiele würden sich anführen lassen, um die Grundlosigkeit dieser seiner Ausführungen nachzuweisen. Wenn auch die Regierungen sich frei wissen von dem Vorwurf, daß sie Gegner des Ge⸗ nossenschafts⸗ und Konsumvereinswesens sind, so können sie sich doch nicht von der Verpflichtung entbunden halten, da, wo Mißstände im Konsum⸗ vereinswesen und Genossenschaftswesen sich herausstellen, auch mit helfender Hand einzugreifen, um diese Mißstände abzustellen, und wenn sich in dem Geschäftsverkehr der Konsumvereine eine Disparität gegenüber dem Geschäftsverkehr von Handelsleuten herausstellt und sich ergiebt, daß die Konsumvereine dem berechtigten Geschäftsverkehr eine unberechtigte Konkurrenz machen, so sind die Regierungen nicht von der Verpflichtung entbunden, hier helfend einzugreifen.
Gleichwohl, meine Herren, glaube ich doch dem Antrage des Herrn Abg. Metzner nicht das Wort reden zu sollen, Sie im Gegentheil bitten zu müssen, diesem Antrag Ihre Zu⸗ stimmung zu versagen. Der Antrag in seiner Fassung, wie er uns vorliegt, giebt zu wesentlichen Bedenken Veranlassung. An sich halte ich es — der Herr Abg. Metzner möge mir das verzeihen — für eine kühne Behauptung, daß der Brannt⸗ wein und Spiritus nicht zu den Lebensbedürfnissen gehören. Ich glaube kaum, daß der Gesetzgeber sich wird entschließen können, diesen ab⸗ soluten Satz in einem Gesetzesparagraphen auszusprechen. Es würde jedermann, der einmal einen Schnaps genossen hat, sich baß darüber wundern, daß man den Branntwein nicht zu den Lebens⸗ bedürfnissen rechnet, und wenn etwa der Herr Antragsteller der Mei⸗ nung gewesen sein sollte, daß der Schnaps kein nothwendiges kebensbedürfniß ist, so kann ich ihm das für weite Kreise der Bevölkerung zugeben; es giebt aber Umstände und es giebt Keise, für die sich allerdinss die Behauptung nicht in Abrede stellen läßt, daß auch der Schnaps zu ihren kebensbedürfnissen gehört. (Sehr richtig! rechts.) Also schon um des⸗ willen scheint mir der Antrag etwas gewagt. — Aber auch aus an⸗ deren Gründen glaube ich nicht, daß darauf einzugehen sein wird. Der Herr Antragsteller hat ihn damit motiviert, daß er gemeint hat, wenn auch die Absicht der Gesetzgebung, wie sie im Artikel 3 der Gewerbeordnungsnovelle auf einen Beschluß des Reichstags in zweiter Lesung ihren Ausdruck gefunden hat, nämlich den Aus⸗ wüchsen des Branntweinvertriebs in den Konsumvereinen entgegen⸗ zutreten und eine Gleichstellung dieses Theils des Geschäftsbetriebs der Konsumvereine mit dem Gewerbebetrieb aller Schankwirthe und Händler herzustellen, eine ganz löbliche und anerkennenswerthe sei, daß er aber doch die Meinung vertreten müsse, es werde auf diesem Gebiete nicht ausreichend geholfen werden. Meine Herren, kann den Herrn Abg. Metzner darüber beruhigen, ich 8 ihm sagen, und ich werde ihm dies sogleich nachweisen, aß eine vollständige Gleichstellung des Geschäftsbetriebs der Konsum⸗ vereine mit dem Geschäftsbetrieb der Schankwirthe und Zwischen⸗ händler herbeigeführt wird, wenn der Beschluß den der Reichstag zu ee 3 der Gewerbeordnungsnovelle gefaßt hat, demnächst Gesetz che . Der Herr Antragsteller ist der Meinung gewesen, eine Genossen⸗
aft als eine Organisation von vielen Köpfen sei nicht mit denselben
Innern, Staats⸗Minister Dr. von
Berlin, Montag, den 20. April
Folgen der Uebertretung gewerbepolizeilicher Vorschriften zu belegen wie das dem Einzelnen gegenüber möglich sei. Dabei hat er aber übersehen, daß unsere Gewerbeordnung in § 151 in dieser Beziehung schon Vorsorge getroffen hat; wenn nämlich in einem Konsumverein Uebertretungen vorkommen, welche, wenn es sich um den Geschäfts⸗ betrieb eines einzelnen Schankwirths gehandelt hätte, die Konzessions⸗ entziehung zur Folge gehabt haben würden, so ist ein solches Ver⸗ fahren auf Grund des § 151 ebenso den Konsumvereinen gegen⸗ über möglich. Der § 151 handelt von der Bestrafung der Stell⸗ vertreter, welche für einen Gewerbebetrieb bestellt sind und welche sich einer Kontravention schuldig machen. Es heißt in § 151:
Sind bei der Ausübung des Gewerbes polizeiliche Vorschriften von Personen übertreten worden, welche der Gewerbetreibende zur Leitung des Betriebes oder eines Theils desselben oder zur Beauf⸗ sichtigung bestellt hatte, so trifft die Strafe diesen letzteren.
Also da ein Konsumverein als solcher nothwendigerweise den Vertrieb des Branntweins, den er vorzunehmen beabsichtigt, durch einen Stellvertreter besorgen lassen muß, so werden nothwendigerweise im Falle der Uebertretung gewerbepolizeilicher Vorschriften diese Stell⸗ vertreter dafür verantwortlich gemacht werden, daß sie die gewerbe⸗ polizeilichen Vorschriften übertreten haben.
Aber weiter: auch die Konzessionsentziehung wird nicht unter⸗ bleiben, denn wenn — und das ergiebt sich aus Alinea 2 des § 151 — der Konsumverein der Anforderung der Behörde, einen solchen Stellvertreter zu entlassen, nicht genügt, so ist der Ver⸗ tretene, also der Konsumverein, dem Verlust der Kon⸗ zession, der Approbation u. s. w. unterworfen. Es ist also in dieser Beziehung eine begründete Sorge dahin nicht zu hegen, daß, wenn man den Artikel 3 der dem Reichstag vorliegenden Gewerbe⸗ ordnungsnovelle in der Fassung, die er durch die letzten Beschlüsse ge⸗ wonnen hat, zum Gesetz werden läßt, dann nicht in dieser Richtung eine vollständige Gleichstellung des Geschäftsbetriebs der Konsumvereine mit dem der Gewerbetreibenden herbeigeführt werden würde. Ich kann auch aus diesem Grunde nur bitten, daß die Herren den Antrag des Herrn Abgeordneten Metzner ablehnen mögen.
Abg. Dr. Schneider (fr. Volksp.): Wenn die Konsumvereine ein bedenkliche Konkurrenz für die Gastwirthe sind, dann mnsamn man r ganzen Kleinhandel mit Branntwein verbieten. Wenn beim Schnaps⸗ verkauf so viel Geld verdient wird, dann haben doch die Arbeiter als Mitglieder der Konsumvereine den Vortheil davon in den hohen Dividenden, die ihnen durch den Antra genommen werden.
Abg. Dr. Osann (nl.): Die Nationalliberalen werden gegen den Antrag stimmen, weil derselbe in der Kommission erst hätte geprüft werden müssen und weil er ferner mit dem Zwecke des Gesetzes nicht im Zusammenhange steht. Der Antrag richtet sich gegen Konsumvereine, die nur den billigen Bezug von Schnaps bezwecken; diesem Unwesen ist ein Ende gemacht. Aber Branntwein und Wein gehören zu den Lebensbedürfnissen, und warum soll man reellen Konsumvereinen nicht gestatten, neben anderen Lebensbedürfnissen auch diese zu verkaufen?
Abg. Freiherr von Stumm (Rp.) erklärt sich ebenfalls gegen den Antrag, weil die Vorlage sich nicht gegen die Konsumvereine an sich, sondern nur gegen deren Auswüchse richte; man könne den Konsum⸗ vereinen den Branntweins nicht verbieten, wenn andere Vereine von diesem Verbote nicht betroffen würden.
Der Antrag wird gegen die Stimme des Antragstellers abgelehnt.
Nach dem Artikel I der Vorlage sollen Konsumvereine im regelmäßigen Geschäftsverkehr nur an ihre Mitglieder oder deren Vertreter 1eb dürfen. Landwirthschaftliche Konsum⸗ vereine, welche, ohne Haltung eines offenen Ladens, lediglich für den landwirthschaftlichen Betrieb bestimmte Waaren besorgen, sind davon ausgeschlossen.
Abg. Dr. Schneider beantragt, diese Bestimmung zu ersetzen durch eine solche, welche die Aufhebung des Absatzes 4 bes § 1 8 Genossenschaftsgesetzes enthält, welcher den Konsumvereinen den Ver⸗ kauf an Nichtmitglieder verbietet.
Abg. Augst (fr. Volksp.) weist darauf hin, daß durch die Unterdrückung der Konsumvereine hauptsächlich auch die Landwirthe geschädigt würden. Auf dem Lande gebe es keine Geschäfte; die Land⸗ wirthe seien auf die Hausierer angewiesen, und wenn man deren Be⸗ trieb beschränke, dann seien die Konsumvereine für die Landwirthe das einzige Mittel, sich billig gewisse Bedürfnisse zu verschaffen. Redner bittet um Ablehnung des Antrags.
Abg. Wurm: Die Bestimmung des Absatz 4 in § 8 beruht auf dem Antrag Kulemann, die Strafbestimmung dazu wurde aber nicht angenommen, weil die Regierung erklärt hatte, daß ihr die Be⸗ stimmung nicht genehm sei. r; kommt die Regierung selbst und bringt die Vorlage, welche die Konsumvereine belästigt. Konsum⸗ vereine vertreten die Stelle der Großbetriebe, wo die Vortheile den einzelnen Unternehmern zufließen, während sie in den Konsum⸗ vereinen den Arbeitern zu gute kommen. Schaden wird die Vorlage den Konsumvereinen nicht viel, aber sie wird sie be⸗ lästigen, weil sie dem Lockspitzelthum Thür und Thor öffnet. Wer den Verkehr in Konsumvereinen an Sonnabend⸗Abenden beobachtet hat, der wird wissen, daß der Verkäufer eines Konsumvereins gar nicht genau kontrolieren kann, ob er an Mitglieder verkauft. Ein Interesse haben die Konsumvereine am Verkauf an Nichtmitglieder an sich nicht; sie werden nur dadurch verhindert, neue Mitglieder zu werben. Je größer die Konsumvereine sind, desto geringer ist der “ an Nichtmitglieder. Es wird also nur das Entstehen neuer Konsum⸗ vereine erschwert. Herr Metzner spricht es offen aus, daß das seine Absicht ist; aber die anderen Herren verschanzen sich hinter die an⸗ geblichen Ausschreitungen. Die landwirthschaftlichen Genossenschaften will man nicht treffen; dafür werden wir stimmen, weil wir nicht wollen, daß neben den städtischen auch die landwirthschaftlichen Konsumvereine gestört werden. .
Abg. von Podbielski (d. kons.): Wir sind keine Gegner der Genossenschaften, aber das Gesetz von 1889 hat eine Reihe von Mißständen gezeitigt, deren Beseitigung nothwendig ist. Die Gewerbe⸗ treibenden werden durch die Konsumvereine erheblich geschädigt. Die landwirthschaftlichen Konsumvereine sind schwerer zu bilden als die städtischen; auf dem Lande ist der Waarenbezug ein schwieriger, nur beim Einkauf im Großen kann ein billiger Preis erzielt werden. Die landwirthschaftlichen Konsumvereine sind nur Bezugsvereine von Rohstoffen. Ein Mißbrauch kann also nicht getrieben werden. Ich bitte um Annahme der Vorlage. Abg. Dr. Schneider: Das Genossenschaftsgesetz von 1867 at den Verkauf der Genossenschaften an Nichtmitglieder ge⸗ tattet, und 1889 nahm die Regierung noch ir e-gx Stand punkt ein gegenüber dem Antrage Kulemann. as hat sich
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an Richtmitglieder lasse die Beziehung von Genossen zu Genossen
eiger und Königlich Preußi
vermissen. Die Genossenschaften sind aber kein seschlossene
von Personen, ihre Mitglieder wech eln, und 8a CHlaf au 8s hat das Ausscheiden der Genossen noch mehr erleichtert. Die wohl⸗ habenden Leute haben die Möglichkeit, ihre Bedürfnisse im Großen zu beschaffen und sich dadurch Vortheile zuzuwenden. Die Konsum⸗ pere ne bringen denselben Vortheil für die kleinen Leute und leiten 5n zum Sparen an, indem sie ihnen den Unterschied zwischen Ein⸗ 8 und Verkaufspreis ansammeln. Die Konsumvereine müssen hiese Spargelder versteuern, während niemand daran denkt, den Ra⸗ zu versteuern, den die Privatkaufleute gewähren. Die Gewerbe⸗ bes enden 6 welche sich durch die Konsumvereine geschädigt fühlen, haben doch keinen rechtlichen Anspruch darauf, daß die Leute nur bei ihnen kaufen und ihnen einen Gewinn zuwenden sollen. Es bleibt 8 übrig, als die Bestimmung des § 8 Absatz 4, der in zwölfter ’ tunde in das Genossenschaftsge ist, zu streichen; enn die Vorlage wird nicht ihren Zweck erfüllen, der schließlich nur C1“ man 8 Fsg sen. verbietet. In
nsumvereine wird aber das Beunruhigung und Unzufriedenheit erregen.
Staatssekretä Mini Boetttcate r des Innern, Staats⸗Minister Dr. von
Meine Herren! Ich will der Versuchung widerstehen, das Material, welches der Herr Vorredner uns hier vorgebracht hat, einer kritischen Beleuchtung zu unterziehen. Ich will auch nicht Gleiches mit Gleichem vergelten und mich nicht in so lange Ausführungen einlassen, sondern mich möglichst kurz fassen, indem ich mich an die Aufgabe der Spezialdebatte halte und über die Frage verbreite, ob wirklich hier eine Aenderung der Stellungnahme der verbündeten Regierungen vorliegt, die sich nicht rechtfertigen ließe, und weshalb die Ihnen vorliegende Novelle das Genossenschaftsgesetz so, wie sie es thut, auszugestalten unternommen hat.
Darin haben beide Herren Vorredner Recht, daß bei der Vorlag des Jahres 1889 von den verbündeten Regierungen ein Verbot der Vertriebes von Waaren an Nichtmitglieder der Konsumvereine nicht in Aussicht genommen war. Wenn aber der Herr Abg. Wurm g b meint hat, daß die Aufrechterhaltung dieses durch den Reichstag selbst in das Gesetz vom Jahre 1889 eingeschalteten Verbots eine An⸗ näherung an die reaktionären Bestrebungen des Zentrums und der konservativen Partei enthalte, und wenn er diese Behauptung sogar verallgemeinert und gegen die verbündeten Regierungen den Vorwurf erhoben hat, daß sie sich überhaupt in wirthschaftliche Dingen den reaktionären Anschauungen, wie sie der konservative Partei und dem Zentrum entsprechen, sich nähern (sehr richtig! links) so glaube ich ihn zur Widerlegung dieses Vorwurfs darauf hinweise zu können, daß wir in dieser Beziehung den Forderungen der kon servativen Partei und des Zentrums noch bei weitem nicht gerech werden, daß uns im Gegentheil von beiden Parteien andererseits der Vorwurf gemacht wird, daß wir zu liberale Anschauungen hätten (Oh! links. Heiterkeit.) Also, meine Herren, ich sage, es ist richtig daß im Jahre 1889 die verbündeten Regierungen das Verbot des Vertriebs von Waaren an Nichtmitglieder der Konsumvereine nicht in Aussicht genommen hatten. Der Reichstag hat diese Vor⸗ schrift hineingebracht, und zwar nicht in letzter Stunde und unüber legt, sondern, wenn Sie die Verhandlungen des Jahres 1889 nach⸗ lesen wollen, so ist darüber sehr reichlich gesprochen worden. Der Reichstag hat aber unterlassen, die Kon⸗ sequenz dieses Verbots zu ziehen, es auszugestalten und namentlich eine Strafvorschrift zu erlassen, die auch die Beachtung dieses Verbots sicherstellt. Seit dem Jahre 1889 sind auch aus der Mitte des Hauses wiederholt Anträge gestellt worden, welche darauf abzielten, diese lex imperfecta zu einer vollständigen zu machen, und Sie dürfen es doch den verbündeten Regierungen nicht ver⸗ denken, wenn sie nun, nachdem die Vorschrift einmal im Gesetz darin steht, auch das Ihrige dazu beitragen, um diesen aus der Mitte des Reichstags heraus geäußerten Wünschen gerecht zu werden, zumal wenn sie sich davon überzeugen müssen, daß ohne ihre Ausgestaltung die Vorschrift eine wirkungslose ist, die ein⸗ fach bloß auf dem Papier steht. Nun kommt aber weiter hinzu: im Jahre 1889 hatten die Konsumvereine noch lange nicht die Entwickelung genommen, die sie jetzt genommen haben, 1889 war man auch bei Vorbereitung des damals vorgelegten Entwurfs darüber im Zweifel, ob es möglich sein werde, ausreichende Kontrolvorschriften zu erlassen, um das Ver⸗ bot des Verkaufs an Nichtmitglieder der Konsumvereine sicher zu stellen. Seitdem hat uns die Erfahrung über jeden Zweifel, der in dieser Beziehung aufgetaucht war, hinweggeholfen. Es giebt ein deutsches Land, das ist Württemberg, das hat sich vermöge seiner Landesgesetzgebung dadurch geholfen, daß es dieser lex imperfecta bereits die Wirk⸗ samkeit gesichert hat, und es liegt mir hier ein Schreiben der Königlich württembergischen Regierung vor, aus welchem sich ergiebt, daß es mit außerordentlich gutem Erfolg und ohne jede Schädigung des Geschäftsbetriebs der Konsumvereine geschehen ist. Ich werde mir erlauben, dieses Schreiben mitzutheilen. Wir haben selbstverständlich bei der Reichsverwaltung die Durchführung des Gesetzes mit Interesse verfolgt, haben darüber Aeußerungen erbeten von den einzelnen Bundesregierungen, wie diese Wirksamkeit sich gestaltet habe, und haben, namentlich was die Frage der Bestrafung des Verkaufs an Nichtmitglieder der Konsumvereine anlangt, von der Ksöniglich württembergischen Regierung folgende Aeußerung erhalten:
Auf Grund des in dem diesseitigen Schreiben vom 5. Dezember v. J. angeführten Ministerial⸗Erlasses vom 22. Juni 1893 haben die Bezirksämter, in deren Bezirken Konsumvereine bestehen, Veran⸗ lassung genommen, den Vorständen der Genossenschaften und den Ladenverkäufern die Einhaltung der Vorschrift des § 8 Abs. 4 des Genossenschaftsgesezes unter Androhung von Ungehorsams⸗ strafen unterschriftlich zur Auflage zu machen. Dies hat zur Folge gehabt, daß, soweit seitens der Vereine die Kontrole den Einkäufern gegenüber eine laxe gewesen war, nunmehr auf deren strengere Handhabung Bedacht genommen wurde, und überhaupt vielfach zweckdienliche Maßnahmen zur Verhütung von Mißbräuchen neu eingeführt oder besser durchgeführt wurden, so z. B. die Legitimation der Mitglieder durch Mitgliedskarten und Mitglieds⸗
seitdem geändert? In der Kommis hat man gesagt, der Verkauf
bücher und die Abgabe von Waaren nur gegen Vorzeigung solcher,