Der Bezugapreis beträgt vierteljährlich 4 ℳ 50 ₰. Alle Post-Anstalten nehmen Bestellung an; S * sür Berlin außer den Post-Anstalten auch die Expedition x—„ 1w SW., Wilhelmstraße Nr. 32. II . 8 Einzelne Nummern kosten 25 ₰.
Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 30 ₰. Inserate nimmt an: die Königliche Expedition des Neutschen Reichs-Anzeigers und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.
2) Die vorstehende Bestimmung tritt mit dem Tage der Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Assistenten bei der Staatsanwaltschaft in DTilsit Robert Kohtz und dem Regierungs⸗Assessor Max Freiherrn von Oppenheim, z. 3. in Berlin, die Erlaubniß zur An⸗ legung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Insignien zu er⸗ theilen, und zwar ersterem: des dem erxzoglich braun⸗ schweigischen Orden Heinrich's des Löwen affiliierten Verdienst⸗ kreuzes erster Klasse, letzterem: der Sraberrüch türkischen (silbernen) Lihakat⸗Medaille und des Medschidje⸗Ordens dritter
lasse.
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Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: den vortragenden Rath im Auswärtigen Amt, bisherigen Wirklichen Legations⸗Rath Dr. Michahelles zum Geheimen Legations⸗Rath zu ernennen.
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wegen Verwendung überschüssiger Reichseinnahmen zur Schuldentilgung.
Vom 16. April 1896.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen ec. verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags, was folgt: Uebersteigen im Etatsjahre 1896/97 die den Bundes⸗ staaten zustehenden Ueberweisungen aus den Erträgen an Zöllen, Tabacksteuer, Branntweinverbrauchsabgabe und Zu⸗
r schlag zu S.eis sowie an Reichsstempelabgaben für Werth⸗ papiere ꝛc. die aufzubringenden Matrikularbeiträge, so ist die
Hälfte des Ueberschusses zur Verminderung der Reichsschuld zurückzuhalten. Bei Ermittelung des Unterschieds zwischen dem zu Ueberweisungen verfügbaren Betrag und den Matri⸗ kularumlagen werden von den letzteren die von einzelnen Bundesstaaten zur Reichskasse zu zahlenden Ausgleichungs⸗ beträge abgesetzt.
Die e Snne der Reichs⸗Anleihe erfolgt durch ent⸗ sprechende Absetzung vom Anleihesoll. Soweit geeignete An⸗ leihekredite nicht mehr offen stehen, wird über die Art der Schuldentilgung durch den Reichshaushalts⸗Etat Bestimmung getroffen.
Lee dem wird die Summe, welche gemäß § 8 des Zoll⸗ tarifgesetzes vom 15. Juli 1879 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 207) der Rei wicsse von dem Ertrage der Zölle und der Tabacksteuer verbleibt, für das Etatsjahr 1895/96 behufs Verminderung der Reichsschuld von 130 000 000 ℳ auf 143 000 000 ℳ
erhöht. 1 unter Unserer See Unterschrift nsiegel.
öee.Se. und beigedrucktem Kaiserlichen 8 Gegeben Karlsruhe, den 16. April 1896. 6
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öJb1X“”“ betreffend Ergänzung der Bekanntmachung vom 5. Februar 1895 über Ausnahmen von dem Verbote der Sonntagsarbeit im Gewerbebetrieb.
Vom 20. April 1896.
Auf Grund des § 105 d der Gewerbeordnung hat der Bundesrath beschlossen:
1) In der Tabelle, welche der Beannhmachung vom 5. Februar 1895 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 12), betreffend Aus⸗ nahmen von dem Verbot der Sonntagsarbeit im Gewerbe⸗ betrieb, beigefügt ist, erhält die Gruppe II (Gewerbe, welche in gewissen Zeiten des Jahres zu einer außergewöhnlich ver⸗ stärkten Thätigkeit genöthigt sind) unter Ziffer 8 folgenden Zusatz:
—
Gattung der Betriebe.
Bedingungen, unter welchen die Arbeiten gestattet
werden.
Chemische Der Betrieb an Die Sonn⸗ und Fest⸗ cherei und 6 Sonn, oder Fest⸗ tage, an denen die Be⸗ nfärberei szien im Jahre bis schäftigung gestattet ist, leidungs⸗ 12Uhr Mittags. Diese können von der Orts⸗ stücke. Ausnahme findet auf polizeibehörde festgesetzt das Weihnachts⸗, werden. Wo dies nicht Neujahrs⸗, Oster⸗, geschehen ist, muß die immelfahrts⸗ und Beschäftigung vor dem Pfingstfest keine An- Beginn der Ortspolizei⸗ wendung. behörde angezeigt werden.
Bezeichnung der nach § 105 d zu⸗ gelassenen Arbeiten.
Verkündung in Kraft. Berlin, den 20. April 1896.
Der Stellvertreter des dehiʒ e. 8 von Boettiche “ .“ 8 1
Auf Grund des § 75a des Krankenversicherungsgesetzes in der Fassung des Gesetzes vom 10. April 1892 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 379) ist folgenden Krankenkas 1
1) der Kranken⸗ und Sterbekasse der Tischler und im
Tischlerfach beschäftigten Arbeiter für Hamburg und Umgegend (E. H.) in Hamburg, 2) der Kranken⸗ und Sterbekasse „Morgenstern“ (früher „der vereinigten Brotträger) (E. H.) in Hamburg, 3) der Zentral⸗Kranken⸗ und Sterbekasse der deutschen Koorbmacher (E. H.) in Zeitz von neuem die Bescheinigung ertheilt worden, daß sie, vor⸗ behaltlich der Höhe des Krankengeldes, den Anforderungen des § 75 des Krankenversicherungsgesetzes genügen. Berlin, den 20. April 1896. Der Reichskanzler.
Im Auftrage: von Woedtke.
Flaggenatteste sind ertheilt worden: 8
1) von dem Kaiserlichen Konsulat in Southampton unter dem 7. April d. J. der im Jahre 1891 in Gosport von Holz erbauten, bisher unter britischer Flagge gefahrenen Nacht „L'Espérance“ von 48,33 britlschen Registertons Raum⸗ Fehalt nach dem Uebergang derselben in das ausschließliche
igenthum Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Heinrich vonastr nfen, welcher Kiel zum Heimathshafen des Fahrzeugs gewã at;
2) von dem Kaiserlichen Konsul in Middlesborough unter dem 8. April d. J. dem daselbst aus Stahl neu erbauten Dampfschiff ‚„Minneburg“ von 1604,69 britischen Register⸗ tons Netto⸗Raumgehalt .” dem Uebergange desselben in das ausschließliche Eigenthum der deutschen Dampfschiffahrts⸗ Gesellschaft „Hansa“ in Bremen, welche Bremen zum Heimaths⸗ hafen des Schiffs gewählt hat. 16““
Die Nummer 9 des „Reichs⸗Gesetzblatts“, die von heute ab zur Ausgabe gelangt, enthält unter
Nr. 8 das Gcget wegen Verwendung icesscheffiger Reichs⸗Einnahmen zur Schuldentilgung, vom 16. April 1896; unter
Nr. 2299 die Bekanntmachung, betreffend Ergänzung der Bekanntmachung vom 5. Februar 1895 über Ausnahmen von dem Verbot der Sonntagsarbeit im Gewerbebetriebe, vom 20. April 1896; und unter 8
Nr. 2300 die Bekanntmachung, betreffend die Aichung von chemischen Meßgeräthen, vom 8. April 1896. 8
Berlin, den 22. April 1896. 8 8
Kaiserliches Post⸗Zeitungsamt Weberstedt.
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Königreich Preußen. 8 1““ C14A“ Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den ordentlichen Professor an der Universität Jena und Direktor der Graßherzoglich sächsischen Lehranstalt für Land⸗ wirthe Srr. Dr. Theodor Freiherrn von der Goltz, unter Verleihung des Charakters als Geheimer Regierungs⸗ Rath mit dem Range der Räthe dritter Klasse, zum Direktor der Landwirthschaftlichen Akademie zu Poppelsdorf und zum ordentlichen 8g in der philosophischen Fakultät der
Universität Bonn, sowie
die bisherigen außerordentlichen Professoren Dr. Anton Kranich und Dr. Victor Röhrich in Braunsberg zu ordentlichen Professoren, ersteren in der theologischen Fakultät, letzteren in der philosophischen Fakultät des Lyceum Hosianum daselbst, zu ernennen. 9 88
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Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
auf Grund des § 28 des Landesverwaltungsgesetzes vom 30. Juli 1883 (Gesetz⸗Samml. S. 195) den Regierungs⸗Rath Dr. Michaelis in Arnsberg 8 Stellvertreter des ersten ernannten Mitgliedes des Bezirksausschusses zu Arnsberg auf die Dauer seines Hauptamts daselbst zu ernennen.
Medizinal⸗Angelegenheiten.
Der bisherige Privatdozent Dr. Karl Busz zu Marburg ist zum außerordentlichen Professor in der philosophischen Fakultät der Akademie zu Münster i. W. ernannt worden. 8
8.-
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 9 der „Gesetz⸗Sammlung“ enthaͤlt unter
Nr. 9818 die Verordnung, betreffend Kautionen von Beamten aus dem Bereich des Ministeriums für Handel und Gewerbe, vom 18. März 1896; und unter 1
Nr. 9819 die Verordnung, betreffend die Kaution des Lootsen⸗Kommandeurs in Geestemünde, vom 23. März 1896. Berlin W., den 22. April 1896. . Königliches Gesetz⸗Sammlungs⸗Amt. 3 Weberstedt.
Nichtamtliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 22. April.
Seine Majestät der Kaiser und Köni trafen, wie „W. T. B.“ meldet, gestern Abend gegen 6 Uhr in gisenach ein und wurden am Bahnhofe von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzog sowie den Spitzen der Behörden empfangen. Seine Majestät begaben Sich vom Bahnhof mit dem Groß⸗ herzog zu Wagen nach der Wartburg. Der Bahnhof und die Straßen der Stadt waren festlich geschmückt, und die Be⸗ völkerung begrüßte Seine Majestät den Kaiser sehr herzlich. Nach der Abendtafel fuhren Seine Majestät gegen 9 ½ Uhr Lach Wasungen und trafen Nachts 11 ¾ Uhr auf dem dortigen Bahnhof ein.
Heute früh 3 ¼ Uhr begaben Sich Seine Majestät der Kaiser in Begleitung des Ober⸗Landjä ermeisters von Strauch in das Wasunger Revier zur Nüechahnieg⸗ und kehrten um 5 ½ Uhr zurück. Die va h na isenach erfolgt nach 7 Uhr, die Ankunft auf der Wart Wurg um 9 ½ Uhr Vormittags.
Ihre Majestät die Kaiserin und Königin sind gestern kurz vor Mitternacht, von Coburg zurückkehrend, in bestem Wohlsein im Neuen Palais eingetroffen.
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Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für das Landheer und die Festungen und für 3e. und Verkehr, sowie die vereinigten Ausschüsse für Zoll⸗ und Steuerwesen und für Handel und Verkehr hielten heute Sitzungen. ·
„ Der Königliche Gesandte in Oldenburg von Bülow hat einen ihm Allerhöchst bewilligten Urlaub angetreten 1““ 1 8 8 2 —
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Laut teleg Ober⸗Kommando der Marine ist S. M. Y. „Hohenzollern“, Kommandant Kapitän zur See Freiherr von Bo enhausen, gestern in Gibraltar angekommen und beabsichtigt, heute nach Kiel in See zu gehen.
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Ihre Hoheiten der Herzog und die Herzogin haben sich mit Ihrer Durchlaucht der Prinzessin Alexandra ean 2. zu längerem Aufenthalt von Dessau nach Ballenstedt egeben.
Oesterreich⸗Ungarn.
Der Kaiser empfing vorgestern die am Sonntag in Wien eingetroffene Deputation des roßbritannischen 1. Garde⸗ Dragoner⸗Regiments, sowie die Deputationen der russischen Regimenter, deren Chef Allerhöchstderselbe ist. Gestern wurden die Deputationen auch von dem Erzherzog Karl Ludwig empfangen. d
Der König von Serbien ist gestern Abend von Triest nach Budapest abgereist.
Der ungarische Finanz⸗Minister Luka cs ist gestern Mittag ur Fortsetzung der Verhandlungen über die Erneuerung des Privülegligäns der Oesterreichisch⸗ungarischen Bank in Wien ein⸗
etroffen. Nachmittags fand im Finanz⸗Ministerium eine drei⸗ süͤnd ge Konferenz der beiden Finanz⸗Minister und ihrer Referenten mit den Bankvertretern statt 8