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Berathung unserer Vorlage das Entgegenkommen gegen die großen
Frage gestellt wird, ob diese Bestimmung angewendet werden sollte, erklärt: nein, ich ziehe mich vor dieser Sache zurück, schiebe diese Verantwortung dem Reichstage zu, und wenn er mir zustimmt, dann fühle ich mich gesichert. Meine Herren, mir erscheint dieser Standpunkt nicht würdig für die verbündeten Regierungen. Wenn sie den Muth gehabt haben, einen solchen Paragraphen Ihnen vorzuschlagen, so müssen sie auch den Muth haben, ihn richtig und ungescheut zur Anwendung zu bringen, und ich bin der Meinung, man hätte, wenn man ein Gesetz vorgelegt hätte, diesen Standpunkt nicht in dem Maße eingehalten, als es jetzt geschehen ist, wo man mit dieser Verordnung auf Grundlage des Gesetzes vorgegangen ist. Meine Herren, ich halte es nicht für zulässig, daß man in einem Gesetz schöne Paragraphen mit allerlei Versprechungen von Arbeiterschutz macht und hinterher im Wege der Ausführung möglichst viel von diesen Versprechungen wieder zurückzieht. Abg. Graf zu Inn⸗ und Knyphausen (d. kons.): Ich halte dafür, daß die Verordnung nicht eine solche ist, die der Reichstag mit gutem Gewissen ohne weiteres acceptieren kann. Das Bäckergewerbe gehört zu den gesundesten Gewerben, das zeigt sich auch bei den militärischen Aushebungen. Eine wirkliche Sonntagsruhe für das Bäckergewerbe ist nothwendig, aber die Durchführung dieser Ver⸗ ordnung wird 99 % aller kleinen Betriebe arg gefährden. Die legt den Nachdruck auf die lange Arbeitszeit, aber wir wollen den Maximalarbeitstag nicht, den allerdings die Herren drüben ie Sozialdemokraten) wünschen. Durch die Beschränkung der rbeitszeit wird der Lohn der Bäcker herabsinken. Das Bäcker⸗ bewerbe wehrt sich deshalb mit Recht dagegen, daß man in die eiheit des Gewerbes eingreift. An sich mögen die verbündeten eegierungen zu der Verordnung berechtigt sein, aber für das Bäcker⸗ gewerbe paßt sie nicht, deshalb lehnen wir sie ab. 1 Abg. Molkenbuhr (Soz.): Die Verhandlungen zeigen wieder wie platonisch die Arbeiterfreundlichkeit ist. Solange 2es si um allgemeine Vorschläge handelt, ist man ein⸗ verstanden, aber sobald die Vorschläge in die Praxis übersetzt werden sollen, da erhebt sich Widerspruch, dann bleibt der Unter⸗ nehmergewinn immer die Hauptsache. Die lange Arbeitszeit findet ch überall neben der normalen, deshalb kann sie nicht auf ortsübliche ackwaaren zurückgeführt werden; die Meister nehmen nur im Ver⸗ hinen zur Arbeit zu wenig Gesellen an. Redner schildert eingehend die Verhältnisse in den Bäckereien, zum theil auf Grund einer Spezialuntersuchung, die in Hamburg angestellt worden, zum theil auf Grund der weeee ;. der Kommission für Arbeiterstatistik, und fährt dann fort: Alle Kulturstaaten außer Deutschland und Rußland haben Gesetze über die Baͤckereien; wenn erft einmal 1 in denselben untersucht werden, dann werden Dinge zu Tage kommen, denen gegenüber die öffentliche Meinung noch andere Maßregeln ver⸗ langen wird. Sollte dies hier der erste Schritt zur Einführung des Maximalarbeitstages sein, so wäre das auch kein Unglück. enn die Arbeiter geschützt werden, dann könnte vielleicht das Brot etwas theurer werden. Aber für theures Brot sind Sie (die Konservativen) nur zu haben, wenn es sich um den Schutz der Grundrente handelt.
Um 5 ¼ Uhr wird die Vertagung der Debatte beschlossen. Der Präsident setzt außer der Forssezung der Besprechung der Interpellation auch die zweite Lesung des Börsengesetzes auf die nächste Tagesordnung.
Abg. Singer ” beantragt, statt dessen die Wahlprüfungen auf die Tagesordnung zu setzen, damit bei den nächsten Verhandlungen alle Mitglieder des Hauses legitimiert wären.
„Abg. Gamp (Rp.) will die Wahlprüfungen von einem beschluß⸗ Hehige Hanse erledigt sehen; einige Wahlen würden längere Debatten
herrursachen. bg. Richter (fr. Volksp.): Die bestrittenen Wahlen könnten 3 ausgeschieden werden, damit die Wahlen erledigt werden, bei denen seweiserhebungen verlangt werden.
„Abg. Singer: Gerade die bestrittenen Wahlen müssen in erster Linie zur Erledigung gebracht werden; die Herren können ja ihre Fraktionsgenossen telegraphisch hierher berufen. Die Bestimmungen des Pörsengesches des Margarinegesetzes u. s. w. sind doch auch so aß sie ein beschlußfäͤhiges Haus wünschenswerth machen. bg. Gamp: Wir haben schon mehrfach unsere Mitglieder wegen der Wahlprüfungen berufen; nachdem aber diese nicht zur Be⸗ rathung gekommen sind, würde eine telegraphische Berufung keinen h 1b
er Antrag Singer wird angenommen. Schluß 5 ½ Uhr. Nächste Sitzung Donnerstag 1 Uhr. (Fortsetzung der Besprechung der Interpellation Manteuffel und Wahlprüfungen.)
Haus der Abgeordneten. 57. Sitzung vom 22. April 1896. b 8 e den ersten Theil der Sitzung ist gestern berichtet worden. Auf der Tagesordnung steht die dritte Berathung des ööö8““ ngsgesetzes. In der Generaldiskussion emerkt Abg. von Eynern (nl.): Verfassungsbedenken können gegen die Vorlage nicht geltend gemacht werden. Das Gesetz enthält so viele Vortheile für die Lehrer, daß wir nur mit schwerem Herzen da⸗ gegen stimmen könnten. Erleichtert würde uns unsere Stellung durch die Annahme des Antrags Sattler, den wir wieder eingebracht haben, um nochmals in letzter Stunde Zeugniß abzulegen gegen das Unrecht, das die Vorlage nach unserer Ueberzeugung den Städten thut. Ein einzelnes scharfes Wort von uns darf Sie nicht bestimmen, eine andere sachliche Stellung zu unserem Antrag einzunehmen. Das Gesetz von 1888 hat schon große Unzufriedenheit im Lande erregt, und die Regierung hat dies selbst gefühlt; um wieviel bedenklicher wäre es also, wenn das Unrecht, das jenes Gesetz den großen Gemeinden that, jetzt noch verstärkt würde. Der Finanz⸗Minister hat gemeint, die “ haben ihre jetzigen Staatszuschüsse eigentlich zu Unrecht ekommen. Jetzt soll also plötzlich Unrecht geworden sein, was man vor wenigen Jahren noch für Recht hielt. Es giebt keine Gemeinde, wo auch nur ein einziger Bürger weiß, daß er weniger Steuern bezahlt als vor der Steuerreform; das ist doch die Hauptsache, nicht aber, ob die Steuern jetzt Staats⸗ oder Kommunalsteuern sind. Den Diepo⸗ sseneggr werden ja der Finanz⸗ und der Kultus⸗Minister nach ihrem esten Wissen und Gewissen vertheilen, aber doch nur nach ihrer Auf⸗ fassung der Bedürfnisse, und Minister sind auch nur Menschen, und diese Vertheilung kann große Unzufriedenheit in den Städten hervorrufen. In der Begrenzung des Staatszuschusses auf 25 Lehrerstellen liegt kein System, keine Ordnung. Manche größere Stadt ist wegen ihrer Schulden weniger leistungsfähig als eine kleinere Stadt. Die Ein⸗ wohnerzahl ist garnicht maßgebend für die Leistungsfähigkeit. Es wird das allgemeine Gefühl in den Städten entstehen, daß eine gerechte Behandlung durch die Gesetzgebung nicht mehr stattfindet. Der Stachel, den dieses Gesetz zurückläßt, wird in den Städten bleiben, auch in Berlin, und das Volksschulwesen wird darunter leiden, selbst in Berlin. Der Antrag Sattler giebt den Städten dos wenigstens 1 ½ Millionen mehr als die Vorlage. Der Finanz⸗Minister kann nicht sagen, soweit könne er nicht gehen.
Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten Dr. Bosse: Meine Herren! Wenn am vorigen Sonnabend bei der zweiten
Städte in so objektivem, sachlichem und versöhnlichem Tone diskutiert
schehen ist, meine Herren, dann bin ich fest überzeugt, wäre es wohl möglich gewesen, eine Verständigung hierüber noch herbeizuführen. (Widerspruch links. Hört! hört!) Ja, meine Herren, ich muß ja doch Stellung nehmen zu dem Antrage, der hier in dritter Lesung wieder gestellt ist. Meine Herren, ich freue mich darüber, daß die scharfen Ausdrücke, die neulich hier gefallen sind in Bezug auf das Prinzip des Gesetzes den großen Städten gegenüber, heute wenn nicht zurückgenommen, so doch fallen gelassen worden sind. Wir kommen auch mit solchen Schärfen nicht weiter. Ich will nur nochmals hervorheben, was ich neulich schon ausgeführt habe, daß die Regierung darüber auch nicht einen Augenblick im Zweifel gewesen ist, daß sie mit dieser Vorlage den großen Städten nicht hat ein Unrecht thun wollen (sehr richtig! rechts), sondern daß sie die Ungleichmäßigkeit in der Zuwendung von Staats⸗ mitteln, die durch die Schulerleichterungsgesetze plus dem, was den Gemeinden durch die Ueberweisung der Realsteuern zugeflossen ist, hat ausgleichen wollen. (Sehr wahr! rechts.) Die Regierung hat diese Vorlage nicht als ein Unrecht, sondern als einen Akt der ausgleichenden Gerechtigkeit angesehen. (Bravol rechts.) Meine Herren, der Herr Abg. von Eynern hat eben gemeint, die Steuerreform sollte man doch nicht immer zur Begründung dieser Annahme anführen; es gäbe keinen Menschen, soweit er wüßte, der seit der Steuerreform weniger Steuern gezahlt hätte als früher. Nun, das kann ich nicht zugeben. Ich selbst z. B. bezahle seit der Steuerreform etwas weniger (Heiterkeit), und ich kenne hier eine ganze Reihe von Leuten, denen es ähnlich gegangen ist. Indessen, meine Herren, das spielt hier ja gar keine Rolle. Wenn den großen Städten mit dieser Vorlage, wie sie von vornherein gedacht war, ein Unrecht geschähe, so würde ich der Erste sein, der die Sache aufgegeben hätte. Ich habe mich aber nicht davon überzeugen können. Ich erkenne es im vollsten Maße an, was die großen Städte für das Schulwesen gethan haben; ich nehme aber Anstand, das hier ausführlicher zu wiederholen. Wenn hier die Vor⸗ lage ein Unrecht enthielte, so würde keine noch so warme Anerkennung und würden keine noch so schönen Worte dies Unrecht gegen die großen Städte sühnen und den Schaden wieder gut machen können, der dadurch angerichtet werden würde. Aber, meine Herren, so liegt die Sache nicht. Wir weisen es mit aller Entschiedenheit zurück, daß wir den Städten ein Unrecht haben thun wollen oder angethan haben. (Lebhafter Widerspruch links.) Wir müssen die rechtlichen Grund⸗ lagen des Gesetzentwurfs in vollem Maße aufrecht erhalten. Das ganze Werk, um das es sich hier handelt, ist ein Werk des Friedens, und das werden Sie uns doch zutrauen, daß wir dieses Werk des Friedens sehr viel lieber unter einer einmüthigen Zustimmung der Landes⸗ vertretung gemacht hätten, als daß wir es unter der Verstimmung einer Reihe von sehr bedeutsamen Korporationen in unserem staat⸗ lichen Leben zu stande kommen sehen. Meine Herren, ich habe bei der ersten Berathung in der That die Meinung gehabt, daß die großen Städte selbst, oder wenigstens ein Theil der großen Städte, die Be⸗ rechtigung unserer Vorschläge soweit einsehen würden, daß sie selbst uns die Hand bieten würden, um diese Ausgleichung herbeizuführen, die wir erstreben. Diese Annahme ist zu optimistisch gewesen; ich habe mich darin geirrt; aber jetzt noch zu behaupten, daß den großen Städten die Vorlage so, wie sie hier in der zweiten Lesung beschlossen ist, zu einem wesentlichen Bedruck gereichen würde, das, glaube ich, läßt sich beim besten Willen nicht rechtfertigen. Meine Herren, die Finanzverwaltung ist ja mit Rücksicht auf die besseren Finanzen wesent⸗ lich entgegengekommen, die Zurdispositionstellung von 1 ¼ Millionen im Laufe der Berathung des Gesetzes wird doch wenigstens einer großen Zahl der Städte eine wesentliche Erleichterung gewähren, und ich bin überzeugt, daß die Städte sehr wohl auskommen könnten, bin auch überzeugt, daß ihr Schulwesen unter diesem Gesetz nicht leiden wird; dafür werden sie schon von selbst sorgen, weil es sich da um ganz andere Interessen handelt als um bloße Geldinteressen. Meine Herren, nachdem in der zweiten Berathung des Entwurfs die Majorität dieses hohen Hauses den Antrag des Herrn Abg. Dr. Sattler abgelehnt hat, waren wir nicht in der Lage, uns jetzt eine Ermächtigung zu holen, darüber hinauszugehen. Hätte das ganze hohe Haus, hätten alle Parteien sich über ein weitergehendes Entgegen⸗ kommen gegen die großen Städte geeinigt, nun, meine Herren, dann würde die Finanzverwaltung ganz gewiß um einige hunderttausend Mark dabei nicht gefeilscht haben. (Hört! hört! links.) Allein, meine Herren, angesichts des Ergebnisses der zweiten Lesung bleibt uns in der That nichts weiter übrig, als unter Wahrung des prinzipiellen Standpunktes der Vorlage die Beschlüsse der zweiten Lesung zu acceptieren. Meine Herren, wir haben den bestehenden Verhältnissen Rechnung zu tragen gesucht, soweit es in unseren Kräften stand, und ich hoffe, daß auch, wenn das Gesetz in der Form zu stande kommt, in der es aus der zweiten Berathung hervorgegangen ist, daß es dennoch für unsere Lehrer, unsere Schulen und für unser ganzes Volk, schließlich auch für unsere Städte, ein großer Gewinn und Segen sein wird. (Bravo!) Abg. von Knapp (nl.): Die Vorlage schafft für die Städte eine Imparität, die auch der Dispositionsfonds von 1 ½ Millionen nicht mehr wieder gutmachen kann. Die Steuerstatistik ist noch nicht die richtige Grundlage für die Beurtheilung des Reichthums der Städte. Meine Vaterstadt Barmen braucht allein 30 % ihrer Steuern für die Schullasten, und die Schulbauten, welche wir bis⸗ her aus Anleihen gebaut haben, sollen wir jetzt aus laufenden Mitteln
bauen. Hoffentlich wird die Rechte einen Weg finden, der uns die Annahme des Gesetzes ermöglicht.
Fi. Knörcke (fr. Volksp.): Es wird uns sehr schwer, gegen dieses Gesetz zu stimmen; aber bei dem Unrecht, welches man damit den größeren Städten thut, ist es uns zu unserem Bedauern un⸗ msalich, dafür g sthedmen,) Zch habe neulich
g. Dr. Sattler (nl.): abe neulich sämmtliche Gruppen der Schulunterhaltungspflichtigen aufgeführt, um nachzuweisen, daß die Frage der Leistungsfähigkeit hier nicht überall geprüft ist. Wenn ich dabei auch die Magnaten nannte, so beabsichtigte ich selbstverständlich keine Verletzung der konservativen Partei. Wenn der Abg. von Zedlitz behauptet, daß ich durch meine Rede es ihm unmöglich gemacht habe, für meinen Antrag zu stimmen, so beweist er, daß er sich von vee Stimmungen leiten läßt. Kein Mensch hat behauptet, daß die Regierung den Städten hat Unrecht thun wollen, thatsächlich ist das aber der Effekt der von ihr vorgeschlagenen Mittel. Sier erkennen hoffentlich an, daß große sachliche Gründe für unseren Friedensvorschlag sprechen. Eine Mehrheit aus Mitgliedern der ver⸗ schiedensten Parteien wird sich zusammenfinden, um im Interesse der Lehrerwelt einen Schritt vorwärts zu machen. Deshalb fordere ich
Abg. Eblers (fr. Vgg.): Die Vertreter der größeren Städte können bei dieser wichtigen 88 doch nicht umhin, 4l zu fragen ob die Städte gut oder schlecht dabei wegkommen. Nach dem Kor der Debatte darf die sachliche Entscheidung nicht fallen. Wir sind darin allzumal Sünder. Wenn sür Sattler für seinen Antrag auch anz milde, so milde wie etwa sein Freund Krause gesprochen hätte,
ätte die Rechte den Antrag auch nicht angenommen. Es wäre wünschenswerth, daß das Gesetz an die Kommission zurückgewiesen würde, damit die Verfassungsfrage und die Frage der Städte gründlich epruft werden koͤnnten, sobaß dann eine große Majorität dafür
immen könnte. Es hätte aber doch keinen e einen solchen An⸗ trag heute zu stellen. Wenn das Zentrum Verfassungsbedenken hat, hätte es sie auch bei der lex Huene haben müssen, bei welcher es sich wesentlich auch um die Deckung der Schullasten handelte. Die Finang⸗ lage der Städte ist in der Steuerstatistik noch viel zu günstlg dar⸗ gestellt, da ist nicht Rücksicht genommen auf das Kommunalsteuer⸗ der Beamten und anderes. Der Kultus⸗Minister befürchtet keine Nachtheile für das Schulwesen in den Städten; meint er also daß in den Gutsbezirken der Stimulus des Staatszuschusses nge, sei, damit für das Schulwesen gesorgt werde? Wohin soll daß Schwanken der Gesetzgebung führen, wenn Gesetze nach drei, vier Jahren einfach wieder aufgehoben werden, wie jetzt die Gesetze von 1888 und 18892 Wer kann sich da noch auf ein Gesetz dauernd ein⸗ richten? Justitia et pietas! Die pietas gegen das Bestehende sollten wir hier stärken. Nehmen Sie den Antrag Sattler an, um den Widerspruch gegen das Gesetz zu 8 der in seinen Kon⸗ sequenzen bedenklich werden kann. Nehmen Sie den Antrag so an, alt ob er auf das freundlichste und liebenswürdigste begründet worden wärel
Damit schließt die Generaldiskussion.
Präsident von Köller: Bezüglich der Verfassungsfrage hat das Haus verschieden verfahren. Bei dem . über das Volksschul⸗ wesen in Westpreußen und Posen im Jahre 18 Fasag beschlossen, daß Art. 112 der Verfassung, insoweit er den
estimmungen dieses Gesetzes entaegenfteöt, für den Geltungsbereich dieses Seese aufgehoben werde. Und das Haus stimmte nach drei Wochen noch einmal über das Gesetz ab. Im Jahre 1888 nahm das se beim Gesetz über die Erleichterung der “ eine Be⸗ timmung an, daß Art. 25 der Verfassung insoweit abgeändert werde, daß die Beihilfe des Staats für den Geltungsbereich und die Dauer des Gesetzes auch da eintreten kann, wenn der Fall des nachgewiesenen Unvermögens nicht vorliegt. Und nach drei Wochen fand wieder eine zweite Abstimmung statt. Das Herrenhaus strich jedoch diesen Zusatz, und das Abgeordnetenhaus stimmte dann auch fit das Gesetz ohne 92 usatz, nahm also an, daß es nicht der Verfafjung widerspreche. mit hätte das Haus au entschieden, daß im vorliegenden Gesetz eine Aenderung der Verfassung nicht liegt. Da aber die Ansichten darüber verschieden sind und man auf Verfassungsbedenken alle möglichen Rück⸗ sichten nehmen muß, auch der Abg. Rintelen geradezu einen Antrag dahin gestellt hat, werde ich nach der definitiven Abstimmung über das ganze Gesetz die Frage stellen, ob nach drei Wochen noch einmal abgestimmt werden soll. Bejaht das Haus diese Frage, so werde ich nach drei Wochen die Abstimmung über das Gesetz wiederholen lassen; verneint sie das Haus, so werde ich den Gesetzentwurf sofort an das Herrenhaus gehen lassen.
In der Spezialdiskussion werden die §8 1—6 ohne Debatte unverändert angenommen.
§ 7 wird auf Antrag der Abgg. Irmer (kons.) und Opfergelt (Zentr.) 8, 8 abgeändert, daß die Versagun einer Alterszulage in Berlin der Genehmigung des Provinzial⸗ Schulkollegiums unterliegt, während sonst die Bezirksreglerung dafür zuständig ist.
Bei § 11 wird ein Antrag des Abg. Freiherrn von nd Neukirch (fr.kons.), welcher die Anrechnung der Dienstzeit in Privatschulen von der Genehmigung des Unter⸗ richts⸗Ministers abhängig machen will, nach kurzer Debatte ab⸗ gelehnt. § 11 wird 9n einer neuen, von den Abgg. Irmer und Opfergelt beantragten Fassung angenommen. „Abg. von Tzschoppe (fr.kons.) Fenrc. einen § 23 a. einzu⸗ fügen, wonach die Kosten einer nothwendigen Vertretung von Lehrern oder Lehrerinnen von den Schulunterhaltungspflichtigen zu tragen sind.
Der Antrag wird abgelehnt, nachdem sich Abg. Winkler (kons.) dogegen erklärt hat, weil eine solche Bestimmung nicht in dieses Gesetz gehöre. . 1“
Zum § 27 (früher 25), welcher die Leistungen des Staats regelt, ist wiederum der Antrag Sattler gestellt, der in der ““ Lesung abgelehnt worden ist, und nach welchem, wenn ie einer Gemeinde nach diesem Paragraphen für 1897/98 zustehenden Bezüge geringer sind als der ihr für 1896/97 nach den Gesetzen von 1888 und 89 gezahlte Staatsbeitrag, der Mehrbetrag dieses letzteren als fester jährlicher Staats⸗ zuschuß weiter gezahlt werden soll.
Ferner beantragt Abg. Dr. Porsch (Zentr.) einen Zusatz;: „Wenn innerhalb mehrerer Gemeinden die Grenzen geändert werden, so wird derjenige Betrag, um welchen sich der für sämmtliche betheiligte Gemeinden zu gewährende Staatsbeitrag verringern würde, auch fernerhin fortgezahlt.“
Vom Abg. Gothein (frs. Vgg.) liegt ein auf dieselbe S hinauslaufender, redaktionell anders gefaßter An⸗ rag vor.
Abg. Gothein (frs. Vgg): Sein ursprünglicher Antrag habe die Erschwerung der Eingemeindungen 8 e. 181 Eine finanzielle Bedeutung für den Staat könne er kaum haben. Zu Gunsten des Antrags Porsch wolle er jedoch seinen eigenen Antrag zurückziehen. 8 Abg. Dr. Porsch befürwortet kurz seinen Antrag. “ Finanz⸗Minister Dr. Miquel: 1 Ich habe in der Kommission, als die Sache zur Sprache kam, einige Bedenken geäußert, ohne mich jedoch gegen die Sache prinzipiell ablehnend zu verhalten. Ich habe namentlich darauf hingewiesen, daß allerdings aus dem Antrage erhebliche Inkongruenzen entstehen können in denjenigen Fällen, wo eine größere Gemeinde sich noch weiter ausdehnen kann innerhalb ihrer eigenen Gemarkung, also in ihrer Einwohnerzahl vielleicht viel stärker anwachsen kann als eine Stadt, welche über ihr Weichbild hinaus⸗ wächst und nun auf kleinere Vorortgemeinden stößt. Gesammt⸗ gemeinden derselben Größe können danach mit ganz ver⸗ schiedenen Zuschüssen bedacht werden, aber ich muß selbst an⸗ erkennen, daß doch wohl dies Bedenken nicht entscheidend ist. Ich bemerke übrigens, daß, wenn ich dem Antrage des Herrn Abg. Dr. Porsch nicht entgegentrete, ich allerdings zu den⸗ jenigen Personen nicht gehöre, welche geneigt sind, solche Eingemein⸗ dungen, die nicht absolut nothwendig sind, besonders zu fördern. Das ist die Absicht der Staatsregierung, jedenfalls meine persön⸗ liche Meinung nicht; denn ich bin im Großen und Ganzen der Meinung, sowohl aus kommunalen als auch staatlichen Gründen, daß das unnöthige Vergrößern der großen Städte durch Annektierung und Einverleibung der kleineren Gemeinden in keiner Weise zu begünstigen
ist. (Sehr richtig! rechts.)
Sie im Interesse des Friedens auf, mit uns für unseren Antrag zu stimmen.
worden wäre, wie das soeben von dem Herrn Abg. von Eynern ge⸗
Abg. Damink darauf hin, daß das platte Land nicht leistungsfähig genug sei, um selbst die Schullasten zu tragen, und 2 kann nicht anerkennen, daß das Gesetz die Städte schädige.
86 hat das Haus den
nzeiger und Königlich Preußi
Berlin, Donnerstag, den 23. April
(Schluß aus der Ersten Beilage.)
Es giebt gewiß Fälle, das muß ich anerkennen, wo die Nothwendig⸗ keit so stark ist, daß man über diese Bedenken hinweggeht, obwohl andere Fälle mir bekannt sind, wo ich persönlich der Ansicht war, daß solche Nothwendigkeit nicht vorliege, sondern Nebenrücksichten zu solchen Eingemeindungen führten, die an sich nicht stichhaltig waren. In den meisten Fällen liegt das Bedürfniß der Eingemeindung wesentlich nur in der Frage der Entwässerung und Bewässerung, und da wird man sich in vielen Fällen durch Zweckverbände helfen können, ohne zu einer vollkommenen Verschlingung der kleineren Gemeinden überzugehen. Aber ich erkenne an, daß allerdings auch Fälle vor⸗ kommen, wo es auch im staatlichen Interesse ist, namentlich auch in Beziehung auf die Polizeiverwaltung, zu solchen Eingemeindungen überzugehen, und wo das Interesse beider in Betracht kommenden Gemeinden es erheischt, und da möchte ich allerdings eine Erschwerung auf dem Schulgebiete nicht eintreten zu lassen.
Es hat auch etwas Widerstrebendes, wenn eine solche Verbindung zweier Gemeinden stattfindet, daß das der Staatskasse zum finanziellen Vortheil gereichen soll; darauf hat der Staat in einem solchen Fall jeden⸗ falls gar keinen Anspruch, und ich glaube, da ja nun auch von mehreren Seiten des Hauses der Wunsch geäußert wird, daß man in der Beziehung entgegenkommen möchte, — so möchte ich, zumal auch die finanzielle Frage zwar nicht ganz so steht, wie der Herr Abg. Gothein sie be⸗ zeichnet hat, als wenn in einem Fall der Staat einen Vortheil, in anderen mehr Nachtheile haben könnte, und sich das ausgliche, viel⸗ mehr überwiegend wohl eine kleine Mehrbelastung durch den Antrag entstehen dürfte, aber doch nicht von einer solchen Importenz ist, die Entscheidung über den Antrag Porsch dem hohen Hause anheimstellen.
Abg. Dr. von Heydebrand und der Lasa (kons.) bekämpft den Antrag Porsch, um nicht die Inkommunalisierung von Vororten in große Städte zu erleichtern. Nach 15 Jahren werde niemand verstehen, weshalb eine solche Gemeinde einen höheren Staatszuschuß bekomme als eine andere, bei der keine Inkommunalisierung statt⸗ gefunden habe.
Abg. Ehlers spricht sich für den Antrag Porsch aus; die großen Städte hätten nicht das Streben, Vororte sich einzuverleiben, sondern müßten es thun, weil ihnen die Vororte auch Lasten verursachten.
Abg. Dr. Irmer erklärt für seine Person, dem Antrag Porsch
zustimmen zu wollen. Abg. von Eynern befürwortet gleichfalls den Antrag; gerade
wenn der Staat nach einer Inkommunalisierung die Zuschüsse nicht mehr zu leisten brauche, könne ein sparsamer Finanz⸗Minister, den wir ja heute noch nicht hätten, die Inkommunalisierung fördern und begünstigen. Wenn Herr von Heydebrand das Anwachsen der großen Städte nicht wolle, müsse er also gerade für den Antrag Porsch stimmen. “
Finanz⸗Minister Dr. Miquel: 8
Ein Finanz⸗Minister, der in dem Bewußtsein, daß die Ein⸗ verleibung der beiden Gemeinden nichts nützen würde, noch auch staatliche Interessen vorliegen, bloß, um für die Staatskasse ein paar hundert Mark zu sparen, zu einer solchen Maßregel seine Zustimmung oder sogar seine Förderung gewähren würde, hat in Preußen nie existiert und wird nie existieren. (Sehr richtig! rechts.) Also diese Besorgniß — obwohl ich ja in Bezug auf das Resultat mit dem Herrn Abg. von Eynern nicht weit auseinander bin — die er gegenüber dem Herrn Abg. von Heydebrand geltend macht, würde mich in keiner Weise für seine Ansicht bestimmen.
Ich habe meine generellen Aeußerungen über die Frage der Ein⸗ verleibung nur gemacht zu dem Zweck, damit man nicht im Lande glaubt, die Regierung, wenn sie diesem Antrag zustimmt, verfolge damit die Absicht, diese Eingemeindungen besonders zu begünstigen und zu befördern. Die Frage der Einverleibung der kleineren Ge⸗ meinden in größere ist eine Frage, die nicht nach einem Prinzip be⸗ urtheilt werden kann, sondern eine Thatfrage, eine Lokalfrage, nach Lage des einzelnen Falles zu beurtheilen. Aber ein Prinzip aus der Sache zu machen, weil etwa die Verwaltung etwas bequemer wird, oder Schwierigkeiten sonst vorhanden sind in Bezug auf die Kanalisation oder Entwässerung, oder weil die Polizeiverwaltung etwas leichter gehandhabt werden kann, — ein solches Prinzip der Begünstigung der Einverleibungen aufzustellen, liegt der Staatsregierung vollständig fern.
Wenn man für diesen Antrag stimmt, so kann man nur die⸗ jenigen Gründe namentlich entscheidend sein lassen, die ich vorhin angeführt habe, und die auch von Herrn Irmer angeführt sind. In den Fällen, wo wirklich eine Ein⸗ verleibung nothwendig oder nützlich im Interesse des Staats und der beiden Kommunen ist, darf man nicht auf dem Ge⸗ biet des Schulwesens ein künstliches Hinderniß herbeiführen. Die Frage, ob man dadurch die Einverleibung geradezu begünstigt, möchte ich auch verneinen; denn da sind doch in der Regel andere Gesichts⸗ punkte entscheidend. Man kann vielleicht sagen: man erleichtert sie, man nimmt ein Hinderniß weg; aber dann ist es doch schließlich auch Sache der Aufsichtsbehörde, die Gesichtspunkte, die in Wahrheit ent⸗ scheidend sein müssen, auch in Betracht zu ziehen.
Der Antrag Sattler wird abgelehnt. Dafür stimmen außer den Nationalliberalen noch die beiden freisinnigen Parteien, der größere Theil der Freikonservativen und ein kleiner Theil des Zentrums.
8 wird darauf mit dem Antrag Porsch angenommen. Der Rest des Gesetzes wird ohne Debatte genehmigt.
Die Frage, ob noch eine zweite Abstimmung über das Gesetz nöthig sei, wird gegen die Stimmen des Zentrums, der Polen. der Freisinnigen und auch einiger Mitglieder der Rechien verneint. Darauf wird das Gesetz im Ganzen definitiv angenommen.
Es folgt die Berathung folgender, von der Kommission beantragter Resolution: Die Regierung zu ersuchen, dem Land⸗ tage baldigst ein allgemeines, auf 86 und konfessioneller Grundlage beruhendes Volksschulgesetz vorzulegen.
Die Abgg. Dr. Arendt (fr. kons.) und Genossen be⸗
antragen dazu Zusatz: unter Abstandnahme von den d S
zur Erreichung dieses Zieles nicht erforderlichen, mit d
Staatshoheit unvereinbaren Vorschlägen des Entwurfs von 1892.
Abg. Hobrecht (nl.) weist auf das Schicksal der Vorlage von 1892 hin, die die Regierung nur zurückgezogen habe, weil sie einsah, daß dieselbe dem Lande keinen Segen bringen werde. Eine neue Vor⸗ lage würde dieselbe Aufregung im Lande wieder hervorrufen. Es gebe genug Unzufriedenheit, man müsse den Anlaß dazu nicht ver⸗ mehren. enn die Resolution angenommen werde, solle wenigstens auch der Husa der Freikonservativen angenommen werden. Er bitte um die Annahme dieses Antrags, aber um Ablehnung der Resolution.
„Abg. Bartels (kons.) betont die Nothwendigkeit eines allge⸗ meinen Schulgesetzes; sonst bilde das Lehrerbesoldungsgesetz nur ein Bildwerk ohne Füße, ja ohne Kopf. Die Resolution sei die noth⸗ wendige Reshnlen dieser Vorlage. Die Volksschule müsse auf christ⸗ licher konfessioneller Grundlage beruhen, wie es der Zedlig che Ent⸗ wurf von 1892 vorgeschlagen habe. Der Abg. von Zedlitz habe sich neulich auch zur christlichen, konfessionellen Volksschule bekannt, der freikonservative Antrag enthalte aber eine starke Zumuthung an die egierang, Unter konfessioneller Volksschule sei zu verstehen, daß auch für konfessionelle Minderheiten bei genügender Schülerzahl ord⸗ nungsmäßige Schulen eingerichtet werden, und daß man der Kirche eine leitende Einwirkung auf den Religionsunterricht gebe. Er bitte um die Annahme der Resolution und beantrage die namentliche Ab⸗ stimmung darüber.
Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten Dr. Bosse:
Meine Herren! Ich werde den Entwurf eines Volksschulgesetzes, den mein verehrter Amtsvorgänger, der Herr Graf Zedlitz, hier im Jahre 1892 vorgelegt hat, und der hier diskutiert ist, heute nicht diskutieren, weder generell noch in den einzelnen Bestimmungen. Wir würden damit zwar ohne Zweifel in eine hochinteressante Diskussion hineinkommen, aber wann wir damit fertig werden würden, ist gar⸗ nicht abzusehen.
Meine Herren, man kann die Frage aufwerfen, ob einer noch nicht gefaßten Resolution gegenüber es für die Regierung geboten und nützlich ist, ihre Stellung dazu darzulegen. Ich habe aber bei der Tragweite der Frage, um die es sich hier handelt, die Empfindung, daß Sie alle von mir wohl erwarten werden, daß ich mich nicht einfach schweigend bei dieser Frage verhalte (sehr richtig!)z; ich möchte das um so mehr thun, als eine Antwort, die ich kürzlich im anderen Hause auf eine Anfrage ähn⸗ lichen Inhalts gegeben habe, zu dem Mißverständnisse Veranlassung gegeben hat, daß ich in dieser Beziehung (Abg. Rickert: sehr wahr!) meine persönliche Stellung gewechselt hätte — ein Mißverständniß, das ich nicht veranlaßt habe, sondern das lediglich von der Presse herbei⸗ geführt ist, ohne daß irgend ein Grund dazu vorliegt.
Nun, meine Herren, was wird mit dieser Resolution, wie sie unter Nr. 4 Ihres Berichts vorgeschlagen ist, erreicht werden? Er⸗ reicht wird damit werden, daß die Frage der thunlichst baldigen Vor⸗ legung eines allgemeinen Volksschulgesetzes auf christlicher und kon⸗ fessioneller Grundlage auf die Tagesordnung des Königlichen Staats⸗ Ministeriums kommen muß und, wie ich glaube, auch das, daß diese Frage von dieser Tagesordnung sobald nicht, ja vielleicht nie wieder ver⸗ schwinden wird, bis sie in irgend einer Weise ihre Erledigung gefunden hat. (Unruhe und Bewegung.) — Nun, meine Herren, bitte, lassen Sie mich doch ausreden! Ein Novum wird damit nicht geschaffen weder mit der Annahme noch mit der Ablehnung dieser Resolution. Meine Herren, die Frage nach der Vorlegung eines allgemeinen Volksschulgesetzes hat nicht nur schon seit langen Jahren, sondern auch seit dem Jahre 1892 fortwährend auf der Tagesordnung der Regierung gestanden. Darüber, daß die Verfassung darauf hinweist, ein Kodifikation unseres Schulrechts vor⸗ zunehmen, kann nicht der mindeste Zweifel bestehen, und schon dadurch ist die Regierung genöthigt, sich mit dieser Frage allen Ernstes zu befassen.
Es besteht darüber, daß wir ein Volksschulgesetz ins Auge fassen, daß wir es zu bekommen suchen müssen, und zwar sobald als möglich, weder bei der Regierung ein Zweifel noch, wie ich glaube, bei irgend einer Partei dieses hohen Hauses; die Zweifel bestehen nur über das Wie und über das Wann.
Was nun das Wie anlangt, so ist in der Resolution, wie sie hier vorliegt, eine ganz deutliche Direktive gegeben, nämlich die in den Worten „auf christlicher und konfessioneller Grundlage“. Und diese Direktive, die allerdings sehr allgemein ist, wird einigermaßen ein⸗ geschränkt durch den Antrag, den der Herr Abg. Freiherr von Zedlitz gestellt hat, der gewisse Bestimmungen, die zur Erreichung des Zieles nicht erforderlich gewesen seien, aus dem Gesetz, aus der Vor⸗ lage von 1892 hier ausgeschieden haben will.
Nun, meine Herren, beide Formulierungen sind so allgemein, daß sich kaum darüber diskutieren läßt. Ich will nur darüber keinen Zweifel lassen, daß unsere Volksschule nach unserer Verfassung ohne jeden Zweifel eine christliche und auch eine konfessionelle ist, und, meine Herren, auch darüber möchte ich keinen Zweifel lassen, daß diese That⸗ sache so veränderlich, wie sie hier wiederholt im hohen Hause dar⸗ gestellt ist, keineswegs ist. Sie beruht nicht bloß auf administrativer Willkür, sie beruht in erster Linie auf der Verfassung, durch die sie festgelegt ist, sie beruht auf dem Allgemeinen Landrecht, und sie beruht auf einer großen Menge zahlreicher gesetzlichen Bestimmungen, die ausdrücklich den christlichen und zum großen Theil auch den konfessio⸗ nellen Charakter unserer Volksschule festlegen. Meine Herren, ich will das hier nicht näher ausführen, will auch auf die Frage der Behandlung der vorhandenen und der Zulassung etwaiger neuer paritätischer Schulen hier nicht näher eingehen, weil das uns sehr tief in die technischen Details der ganzen Frage hineinführen würde, und weil das insoweit eine Frage der Zukunft ist, als sie ge⸗ löst werden muß in dem künftig vorzulegenden Entwurf. Ich habe nur zu konstatieren, daß die Königliche Staatsregierung darüber nicht im Zweifel ist, daß wir eine christliche und nach Maßgabe der Ver⸗ fassungsurkunde konfessionelle Volksschule haben, und daß es unsere heilige Pflicht ist, diesen Charakter unserer Schule zu erhalten.
Meine Herren, nun bleibt noch übrig die Frage nach dem Wann. In dieser Beziehung hat sich in den Voraussetzungen, auf Grund deren ich wiederholt meine persönliche Auffassung und die der Königlichen Staats⸗
regierung hier darzulegen die Ehre
(Unruhe rechts und im Zentrum.) Auch die Königliche Staatsregierung theilt die Auffassung, daß der Zeitpunkt, in welchem es politisch mög⸗ lich, räthlich und geboten ist, ein allgemeines Volksschulgesetz vor⸗ zulegen, in diesem Augenblick noch nicht gekommen ist (hört! hört! rechts und im Zentrum. Unruhe), — in diesem Augenblick noch nicht gekommen ist! (Hört! hört!) Wann dieser Zeitpunkt kommen wird, steht dahin; er kann bald kommen (Lachen rechts und im Zentrum), er kann sich auch noch verzögern. (Heiterkeit. Lachen und Unruhe rechts und im Zentrum.) (Glocke des Präsidenten.) Meine Herren, daß Ihnen seit dem Jahre 1892 kein Volksschul⸗ gesetz vorgelegt worden ist, das beruht nicht auf einer leichtfertigen Auffassung der Verhältnisse, sondern auf ernsten und gewissenhaften Erwägungen politischer Natur, und, meine Herren, die Staatsregierung wird sich allzeit der Pflicht bewußt bleiben, die Verhältnisse darauf zu prüfen, ob der Zeitpunkt der Vorlegung des Volksschulgesetzes ein⸗ getreten ist, und sobald sie ihn als eingetreten ansieht, wird sie ihre Pflicht auch erfüllen. (Lachen.)
Meine Herren, auf diesem Standpunkt habe ich gestanden, auf diesem Standpunkt stehe ich noch, und es wäre Spiegelfechterei, wenn ich den Versuch machen wollte, Ihnen hier etwas Anderes zu sagen. Ich werde offen und ehrlich die Konsequenzen dieser meiner Ueber⸗ zeugnng tragen und habe den vollen Muth dazu; darauf können Sie sich verlassen.
Nun, meine Herren, möchte ich noch eins hinzufügen. Der kräftigste Schritt vorwärts in der Richtung der Erfüllung des Ver⸗ langens, dem in dieser Resolution Ausdruck gegeben wird, ist nach meiner Ueberzeugung heute gethan durch die Annahme des Lehrer⸗ besoldungsgesetzes (Widerspruch rechts und im Zentrum); darin kann ich dem Herrn Abg. Bartels beipflichten. Und da, meine Herren, möchte ich mich doch, ehe die Diskussion geschlossen wird, noch der Pflicht entledigen, Ihnen allen, und zwar allen Parteien dieses hohen Hauses für die Hingebung und die Treue zu danken, mit der sie in der Kommission und in der langwierigen Berathung geholfen haben, das Gesetz zu stande zu bringen. (Unruhe rechts und im Zentrum.)
Ja, meine Herren, ich habe die Empfindung, daß ich allen Grund dazu habe, und wenn ich es nur thäte namens der Lehrer, denen Sie nach meiner Ueberzeugung einen sehr großen Dienst mit diesem Gesetz⸗ entwurf erwiesen haben.
Ich weiß auch, daß der Entwurf seine Haken und Häkchen hat, aber ich glaube, daß er marschieren wird in der einen oder anderen Form, und wenn er marschiert, dann bin ist fest überzeugt, Sie haben damit ein gutes und großes Werk gethan und haben ein Anfangs⸗ stadium geschaffen, aus dem ganz gewiß auch weitere segensvolle Ent⸗ wickelungen hervorgehen werden. (Rufe: Vertagen!)
Ein Vertagungsantrag des Abg. von Eynern wird nach 4 Uhr abgelehnt unter heftigem Lärm der sehr starken Minderheit.
Abg. Rickert: Wie die Konservativen auf wirthschaftlichem Gebiet ihre Ansichten durchgesetzt haben, so wollen sie jetzt auch auf dem Gebiet der Kultur dem Volk Fesseln anlegen. Wir haben jetzt das Lehrerbesoldungsgesetz gemacht und können auch ein Schul⸗ dotationsgesetz machen ohne ein allgemeines b Ich würde den Kultus⸗Minister bitten, nicht nur für den Augenblick, sondern für lange Zeit hinaus die Vorlage nicht zu machen, wenigstens nicht vor den nächsten Wahlen, oder aber höchstens in der letzten Session vor den Wahlen. Wäre die Frage 1892 den Wählern vorgelegt, so wäre der Zedlitz'sche Entwurf auch durchgefallen. Mögen die Konservativen doch selbst einen Entwurf einbringen, sie werden uns auf dem Platz finden; wenn ich Agitationen und Unruhen wollte, könnte ich das nur wünschen, denn dann würde das Volk aus seiner jetzigen schlaffen Haltung aufgerüttelt werden.
Ein neuer Vertagungsantrag des Abg. von Eynern wieh wiederum von den Konservativen und dem Zentrum ab⸗ gelehnt.
Abg. Dr. Porsch (Zentr.) erklärt, daß seine Freunde einmüthig für die Resolution stimmen werden. Es harrten mehrere Fragen, namentlich die der Unterhaltungspflicht, der dringenden Erledigung, umsomehr als die Anschauungen im Kultus⸗Ministerium wechseln, wie z. B. die Ausführung des Falk’schen Erlasses zeige. b-e sei die Schule nicht durchweg christlich und konfessionell. Die Wahlen von 1893 seien die Antwort auf die Zurückziehung des Schulgesetzes ge⸗ wesen und hätten die Majorität für das ie verstärkt. Seiner Partei könne es nur angenehm sein, wenn die Regierung das Haus auflöse und die Frage dem Volke vorlege.
Abg. von Eynern beantragt abermals die Vertagung und zu⸗ gleich die namentliche Abstimmung über diesen Antrag, den er damit begründet, daß es bei der späten Stunde den Gegnern nicht mehr möglich sei, ihren Standpunkt genügend zu kennzeichnen.
Vize⸗Präsident Freiherr von Heereman macht darauf aufmerksam, daß eine namentliche Abstimmung über einen Verta en nicht zulässig sei.
er Antrag auf Vertagung wird abermals abgelehnt.
Abg. Freiherr von Zedlitz und Neukirch (frkons.) erwidert, daß die Wahlen von 1893 unter dem Einfluß der agrarischen Be⸗ wegung und der Millitärvorlage gestanden hätten, nicht aber des Schulgesetzes. Redner bekämpft den Einfluß der Hierarchie auf die Schule und will einem Schulgesetz nur dann zustimmen, wenn die Staatshoheit ausreichend gewahrt werde. Er bitte um die Annahme seines Zusatzantrages, und wenn dieser abgelehnt werde, um die Ab⸗ lehnung der Resolution.
Ein Schlußantrag von konservativer Seite wird gegen die Stimmen der Nationalliberalen und Feeen- ange⸗ nommen. Die Nationalliberalen und Freisinnigen verlassen den Saal. 8
Der Zusatzantrag der Freikonservativen wird gegen die Stimmen dieser Partei abgelehnt. 1* .
Die Resolution wird in namentlicher Abstimmung mit 209 Egen 43 Stimmen (der Freikonservativen) vee
chluß gegen 5 ¼ Uhr. Nächste Sühan onnerstag
11 Uhr. (Kreditvorlage wegen der Kornhäuser.
Entscheidungen des Reichsgerichts.
Die Reichsstempelpflicht von Aktien kann, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, VI. Zivilsenats, vom 16. Dezember 1895, nicht dadurch umgangen werden, 8— die Herstellung neuer Aktien⸗ urkunden von abweichendem Inhalt ersetzt wird durch irgend eine
Veränderung des das Rechtsverhältniß der Aktionäre näher be⸗
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