1896 / 102 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 29 Apr 1896 18:00:01 GMT) scan diff

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Für die große Ausgabe der Leges Wisigothorum hat Herr Professor Zeumer im Frühling 1895 in Paris den Codex Euricianus und andere Handschriften verglichen, gefördert durch die stets von neuem zu rühmende Gefälligkeit der Herren Delisle und Henri Omont, welch letzterer besonders auch Herrn Dr. Krusch durch vielfache Aus⸗ künfte verpflichtete. Der Druck kann vielleicht schon in diesem Geschäftsjahre beginnen, während die Geschichte der westgothischen Gesetzgebung einer besonderen Ausführung vorbehalten bleibt. Mit der neuen Ausgabe der Lex Baiuvariorum ist der Professor Freiherr von Schwind in Innsbruck betraut, der in den Osterferien 1897 des⸗ halb die italienischen Bibliotheken zu besuchen gedenkt. b

Von den durch Herrn Dr. Schwalm in Göttingen weiter geführten Constitutiones imperatorum steht der Druck des 2. Bandes im Register. Herr Dr. Schaus hat sich an den Korrekturen desselben in ersprießlicher Weise betheiligt. Für den 3. Band sind noch manche erforderlich, bevor er druckreif werden kann, für den 4., zumal die Zeit Ludwig's des Baiern, eine Archivreise nach München und an den Rhein, welche im nächsten Sommer stattfinden soll. Ein neuer Mitarbeiter bleibt für diese Abtheilung ein hoffentlich in nicht allzu ferner Zeit zu be⸗ friedigendes Bedürfniß. Auch für die Leges ebenso wie für die Scriptores hat die Reise des Herrn Dr. Hampe nach England viel⸗ fältigen Ertrag geliefert, werthvolle Beiträge aus England und Frankreich verdanken wir für die Constitutiones imperatorum auch dem Herrn Dr. Herm. Herre in München.

In der Abtheilung Diplomata hat Herr Professor Breßlau, unterstützt von den Mitarbeitern Bloch und Meyer, den Druck der Urkunden Heinrich's II. langsam, doch stetig fortgesetzt. Während er selbst dafür in Paris und Besançon einige Nachträge sammelte, besuchte Bloch die Archive von Vercelli, Novara, Pavia, Mailand. Durch seine Entdeckungen ist der hervor⸗ ragende Antheil, welchen Bischof Leo von Vercelli unter Otto III. und Heinrich an der Abfassung von Königs⸗ urkunden gehabt hat, klar Fepsshe eie und wird in einer Ab⸗ handlung des Neuen Archivs näher beleuchtet werden. 1

Für die von Herrn Professor Mühlbacher zu bearbeitenden Karolinger⸗Urkunden hat sein Mitarbeiter Dr. Dopsch von Ende März bis Mitte Oktober 1895 einen großen Theil Italiens bis hinab nach Neapel bereist und neben einigen unbekannten Stücken für viele bekannte bessere Formen der Ueberlieferung gefunden. Eben 852 wird zu dem gleichen Zweck Venedig und Friaul, das noch fehlte, von ihm nachgeholt. Unter den Vorständen, welche seine Zwecke in gefälliger Weise förderten, sind besonders P. Ehrle von der Vaticana und Archiprete Tononi in Piacenza rüh⸗ mend hervorzuheben. Eine empfindliche Einbuße erlitten die Arbeiten des Herrn Mühlbacher durch die Berufung seines zweiten Mitarbeiters M. Tangel als Professor nach Marburg, doch wird der⸗ selbe von dort aus benachbarte Gebiete wie Fulda und Hersfeld, Trier und Prüm noch ferner bearbeiten, und in Wien ist in der Perfon des Dr. Max Schedy ein anderer Hilfsarbeiter an seine Stelle getreten. Eine Reise des Herrn Dr. Dopsch nach Belgien und dem nöͤrdlichen Frankreich wird für das nächste Jahr erforderlich.

Von den semm Professor Scheffer⸗Boichorst für die Vervoll⸗ ständigung der staufischen Königsurkunden bewilligten Mitteln hat er selbst mit günstigem Erfolge in Unter⸗Italien und Sizilien eine Anzahl Archive besucht, und sein Mitarbeiter Schaus hat zu demselben Zweck im November bis Januar das obere Italien bereist. Einige weitere Stücke lieferte auch Herr Dr. Bloch.

In der Abtheilung Epistolae hat, nachdem der Text des Re- istrum Gregorii zu Ende gedruckt war, Herr Dr. Hartmann

ien mit Hilfe des Doctorandus Wenger seine Arbeiten an dem Register fortgesetzt, welches ein sorgfältig ausgeführtes Bild aller sprachlichen Eigenthümlichkeiten Gregor's darbieten soll. Die Vollendung des Drucks darf im Laufe des Jahres erwartet werden.

Für den 5. Band der Epistolae hat zwar Herr Dr. Hampe die Briefe Einhard's, Frothar's, sowie einen Theil der päpstlichen druck⸗ fertig gemacht, während anderes von mir vorbereitet wurde, allein die Unzulänglichkeit unserer Sammlungen nöthigte doch vor allem, neues Material herbeizuschaffen. So begab sich denn Herr Dr. Hampe nach einem kleineren Ausfluge nach München und Karlsruhe im Mai von Mitte Juli 1895 bis in den Februar 1896 nach England, um in

umfassenderer Weise, als es seit langer Zeit geschehen war, die

dortigen Bibliotheken für die verschiedenen Abtheilungen zu durchsuchen. Eine hervorragende Stelle nahm darunter wegen der stets drohenden Gefahr einer Zersplitterung ihrer Be⸗ stände die jetzt dem Mr. Fenwick gehörende Bibliothek in Cheltenham ein, der allein 34 Tage gewidmet wurden. Ein ausführlicher Bericht über diese besonders auch für das 13. Jahrhundert fruchtbare Reise ist in Vorbereitung. Von der wichtigen und durch ihre Tironischen Noten schwierigen Handschrift des Servatus Lupus in Paris verdanken wir dem de Vries in Leiden eine ungemein sorgfältige Vergleichung. Eine kürzere Reise nach Brüssel und Paris würde für diesen und den folgenden Band noch wünschenswerth sein.

In der Abtheilung ““ hat Herr Professor Herzberg⸗Fränkel in Czernowitz durch einen Urlaub für den Sommer endlich die nöthige Muße gewonnen, um das schon lange vorbereitete Register der Salz⸗ burger Todtenbücher zu Ende zu führen; doch bedarf es wegen der darin zu gebenden Erläuterungen einer Reise auf . österreichische Bibliotheken. Von dem durch Herrn Dr. Traube in München heraus⸗ 3. Bande der Poetae latini Carolini fehlt nur noch das

egister, welches Herrn Dr. Neff als Hilfsarbeiter übertragen ist. Für den 4. Band der Poetae ist Herr Dr. von Winterfeld hierselbst als Mitarbeiter seit einem Jahre eingetreten, hierzu durch eingehendes Studium der altrömischen wie der mittelalterlichen Dichter besonders berufen. Er hat sich seiner Aufgabe auch mit so nachhaltigem Eifer unterzogen, daß der Druck der ersten, den Schluß der karolingischen Zeit enthaltenden Hälfte vielleicht noch in diesem Geschäftsjahre be⸗ ginnen kann. Eine nochmalige Vergleichung der Handschrift der Gesta Berengarii in Venedig besorgte Herr Dr. Schaus auf seiner Reise, Gedichte aus dem Ende des 10. Jahrhunderts in Vereelli verglich Herr Dr. Bloch.

Das Neue Archiv hat unter der Leitung des Herrn Professor Breßlau in dem erweiterten Umfange von 50 Bogen seinen geregelten Fortgang gehabt und gebietet nach wie vor über eine reiche Fülle werthvoller Zusendungen. In den Redaktionsausschuß ist an Stelle des Herrn von Sybel Herr Professor Scheffer⸗Boichorst eingetreten.

Vergleichungen verdanken wir außer den schon genannten besonders noch den Herren Lebègue in Paris, Monf. Amelli in Monte Cassino, Dr. Jul. Koch in Rom, Professor Pirenne in Gent, Canonicus Truchet in St. Jean de Maurienne. Herr Professor Holder⸗Egger wurde bei seinen Arbeiten auf der Bibliothek in Jena von Herrn Ober⸗Bibliothekar Dr. Müller in zuvorkommender Weise unterstützt und bei seinen Erfurter Studien von Herrn Oberlehrer Dr. Beyer daselbst. Aus Magdeburg besorgten ihm die Archivare Herren Dr. Theuner und Dr. Liebe Abschriften.

Allen diesen Herren, ganz vorzüglich aber auch dem Auswärtigen Amt des Deutschen Reichs für seine stets gefällige Vermittelung und vielen Archiv-. und Bibliothekvorständen des In⸗ und Auslandes,

unter denen namentlich Paris, Brüssel, Gent zu erwähnen sind, sei

unser wärmster Dank gewidmet. 8 g

Literatur.

Das Gesundheitswesen in Preußen nach deutschem Reichs⸗ und preußischem Landesrecht. Von Dr. M. Pistor, Ge⸗ heimem Ober⸗Medizinal⸗Rath. Band I, 2. und 3. Abtheilung. Berlin, Verlag von Richard Schoetz. Preis 24 Ein Sammel⸗ werk für die gesetzlichen und Verwaltungsbestimmungen über das

öffentliche Gesundheitswesen in Preußen fehlte bisher gänzlich. Aerzte

und Verwaltungsbeamte werden daher das Erscheinen dieses Werkes mit Freuden begrüßen, das zum ersten Male ein klares und übersicht⸗ liches Bild davon giebt und zugleich sich als ein für sie überaus brauchbares Handbuch erweist. der geschichtlichen Entwickelung sind in dem bisher erschienenen ersten Bande alle medizinalpolizei⸗

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lichen Bestimmungen des Reichs⸗ und Landesrechts zusammengestellt, welche sich auf das 1.ee. und zwar auf das Heilpersonal (die Be⸗ hörden der Medizinal⸗Verwaltung im Deutschen Reich und in Preußen, das eigentliche Heilversonal Arzt, Kreisphvsikus und Zahnarzt —, dessen Ausbildung, Pflichten und Rechte, die Ausbildung des Apothekers, das Apothekenrecht, Verkehr mit Arzneimitteln außerhalb der Apotheken, das ärztliche Hilfspersonal: Hebammen und Krankenpfleger) und auf die Einrichtungen zur Heilung von Kranken (Heilanstalten, Armenkrankenpflege) beziehen. Auch die mit der öffentlichen Gesund⸗ heitspflege nur in einem lockeren Fess Feetbang⸗ stehende Medizin ist wenigstens insoweit berücksichtigt worden, als den Medizinalbeamten als folchen angeht. Ein zweiter Band die Vorschriften für die staatliche Ueberwachung der öffentlichen Gesundheitspflege (Gesundheits⸗ oder Sanitätspolizei) enthalten, ins⸗ besondere die gesundheitspolizeilichen Vorschriften zur Verbesserung der Lebensbedingungungen (Trinkwasser, Nahrungsmittel, Wohnung), zum Schutze der Kinder, die Maßregeln gegen F c. Schädigungen durch Gewerbebetrieb, die Maßregeln zur Bekämpfung der Verbreitung Krankheiten, die Vorschriften über Bestattung u. s. w. ehandeln.

Zu dem Entwurf eines Bürgerlichen Gesetzbuchs und dem Entwurf eines Einführungsgesetzes in der Fassung der Reichstagsvorlagen ist soeben ein sehr sorgfältig zusammengestelltes, 102 Seiten alphabetisches Sachregister nebst einer Uebersicht über die Verweisungen in Karl Heymann’s Verlag, Berlin, erschienen (Preis 1,20 ℳ). Die Bearbeitung ist nicht nach Seiten, sondern nach Paragraphen des Bürgerlichen Gesetzbuchs bezw. Artikeln des Einführungsgesetzes erfolgt, so daß das Sachregister und die Uebersicht über die Verweisungen zu allen Ausgaben (den Reichstags⸗ drucksachen und den von den Verlagen von Guttentag, Heymann, Lieb⸗ mann und Vahlen veranstalteten Ausgaben) Verwendung finden können.

Miether und Vermiether nach dem heutigen und künftigen deutschen Recht. Von Dr. Leopold Schlesinger, Rechtsanwalt in Karlsruhe. Dritte Auflage. A. Bielefeld's Hof⸗ bnchhandlung, Karlsruhe. Die kleine Schrift ist sehr geeignet, die Miether und Vermiether darüber zu orientieren, wie weit der dem Reichstag vorliegende Entwurf eines Bürgerlichen Gesetzbuchs ihren Interessen Rechnung trägt. Als Jurist begrüßt der Verfasser es als einen bedeutsamen Fortschritt, daß das neue Gesetzbuch auch bezüglich des Miethrechts cinige der prinzipiellen Fragen, an deren Lösung bisher Richter und Anwalte mit verschwenderischem Scharfsinn gearbeitet haben, endlich durch positive Gesetzes⸗ Bestimmungen geregelt und dadurch in einer für das wirthschaftliche und soziale Volksleben wichtigen Rechtsmaterie die Sicherheit des Rechts gefördert hat. Insbesondere finden seine Billigung die Stellung des Entwurfs zu den Miethverträgen im Fall des Verkaufs des vermietheten Grundstücks und die Anerkennung des Grundsatzes: „Kauf bricht nicht Miethe“, sowie die Regelung des Rücktrittsrechts des Miethers wegen Gesundheitsschädlichkeit der Wohnung. Auch mit den in § 501 des Entwurfs enthaltenen Bestimmungen, nach denen dem Vermiether ein Pfandrecht an den eingebrachten Sachen des Miethers für den verfallenen Miethzins unbeschränkt, bezüglich des später verfallenden nicht nur für das laufende, sondern auch noch für das folgende Miethjahr gewährt ist, aber die Kompetenzstücke des Miethers von dem Pfandrecht des Vermiethers nicht ergriffen werden, sondern unter allen Umständen dem Miether verbleiben, sowie mit der Begrenzung des bisher vielumstrittenen Widerspruchsrechts des Vermiethers bezüglich der Entfernung von Gegenständen aus der Miethwohnung durch § 502 und mit der Regelung des Verhält⸗ nisses zwischen dem Vermiether und dem Gläubiger des Miethers und des Verhältnisses eines früheren Vermiethers zu einem nachfolgenden ist der Verfasser einverstanden. Dagegen er⸗ blickt er in der Anerkennung des Grundsatzes, daß einer dritten Person z. B. der Ehefrau oder einem Untermiether gehörige, aber vom Miether eingebrachte Sachen dem Vermiether nicht haften, selbst wenn dieser bei deren Einbringung in gutem Glauben gewesen ist, d. h. angenommen hat, daß sie dem Miether gehören, eine Schmälerung der Sicherungsbefugnisse des Vermiethers an den ein⸗

ebrachten Mobilien des Miethers und eine ungerechtfertigte Begün⸗ tigung des letzteren. Was die rechtliche Gestaltung der Unter⸗ miethe im Entwurf betrifft, so billigt der Verfa ser, daß nach § 493 der Miether nur mit Erlaubniß des Vermiethers untervermiethen kann. Bekanntlich ist aber in einem diesem § 493 hinzugefügten weiteren Satze ausgesprochen: Verweigert der Vermiether die Erlaubniß, ohne daß in der Person des Dritten ein „wichtiger Grund“ vorliegt, so kann der Miether das Miethverhältniß unter Einhaltung der gesetzlichen Frist kündigen.é Diese Bestimmung bezeichnet der Verfasser als eine zukünftige Prozeßquelle, und er befürwortet deren Beseitigung, da sie das Recht der Parteien lediglich dem wechselnden Ermessen des Richters anheimgebe.

Resorm des Grunderbrechts. Von Peter Rams⸗ auer, Ober⸗Regierungs⸗Rath. Oldenburg, Schulze'sche 82. handlung. Preis 50 ₰. Diese beachtenswerthe, für die Erhaltung eines lebensfähigen Familiengrundbesitzes eintretende Schrift eines sachkundigen Verfassers behandelt nur die thatsächlichen und recht⸗ lichen Verhältnisse im Herzogthum Oldenburg, darf aber auch über die Grenzen desselben hinaus als ein Beitrag zur Klärung der wichtigsten Fragen der Agrargesetzgebung Interesse beanspruchen. Denn die allgemeinen Gesichtspunkte der Rechtsbildung über⸗ haupt und derjenigen auf dem wirthschaftlichen Gebiet ins⸗ besondere sind für die Verhältnisse in den deutschen Staaten im wesentlichen die gleichen; die speziellen, auf geschichtlicher Entwickelung, Boden, Kultur und Stammesart beruhenden Anschauungen und Be⸗ dürfnisse aber sind in den einzelnen Theilen Deutschlands so mannig⸗ faltig, daß als lebendiges Beispiel die Darstellung der Verhältnisse eines engeren Kreises genügt, um ausreichenden Stoff und Anhalt zur Prüfung und Vergleichung auch weiteren Kreisen darzubieten.

Die andelsgesetze des Erdballs. Nachtrag III: Das japanische Handelsgesetzbuch, in das Deutsche übertragen und mit Anmerkungen versehen von Dr. jur. Oskar Borchardt. 1) Wechselgesetz (Preis 1,60 ℳ), 2) Fallimentsgesetz (Preis 2 ℳ). Berlin, R. von Decker's Verlag. Nach wiederholten Kommissionsverhandlungen und Parlamentsberathungen haben drei Theile des japanischen Handelsgesetzbuchs das Wechselrecht, das Konkursrecht und das Gesellschaftsrecht vom 1. Juli 1895 ab Gesetzeskraft erhalten. Allerdings soll bei Fertigstellung der übrigen Theile eine nochmalige Durchsicht des ganzen Gesetzbuchs vorgenommen werden. Aber angesichts der wachsenden Be⸗ deutung der Handelsbeziehungen. Deutschlands mit Japan, die eine nähere Kenntniß des japanischen Hendelcrehts in Deutschland schon jetzt als durchaus nothwendig erscheinen lassen, hat der Verfasser der „Handelsgesetze des Erdballs“ die Vollendung des japanischen Gesetzbuchs nicht erst abgewartet, sondern es sogleich unternommen, die bereits geltenden Theile desselben zu bearbeiten und dem deutschen Kaufmann und Juristen zugänglich zu machen. Gegen⸗ wärtig liegen in der mustergültigen Borchardt'schen Uebertragung die wechselrechtlichen und die konkursrechtlichen Bestimmungen vor, die nach Ansicht des Verfassers auch bei einer nochmaligen Durchsicht wesentliche Modifikationen nicht erleiden dürften. Das japanische Wechsel⸗ gesetz beruht theils auf dem deutschen, theils auf dem französischen Recht, weist daneben aber auch Spuren des englischen Rechts auf, während dem Fallimentsgesetz der französische Code zu Grunde liegt, neben welchem sich nur noch der Einfluß des belgischen Rechts bemerkbar macht. Aus der französischen Quelle geschöpft ist insbesondere der shrenge Geist, der das ganze japanische Konkursrecht beherrscht. Das Verdienst, welches der Verfasser der „Handelsgesetze des Erdballs“ sich durch diese Uebertragung und Veröffentlichung von neuem erworben hat, werden die deutschen Juristen, und die Fe Handelswelt um so mehr anerkennen, als er in zahlreichen Anmerkungen nicht nur den Gesetzestext erläutert, sondern auch aus dem reichen Schatz seiner Kenntniß der Legislationen aller Länder neben dem deutschen und dem französischen Recht auch die neuesten Pesegsccnn von Brasilien, England, Italien, Spanien und Portugal zur Vergleichung herangezogen hat.

Die Gesetze und Verordnungen, betreffend das Verwaltungszwangsverfahren wegen Beitreibung von

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Geldbeträgen, mit Anmerkungen und ausführlichem Sachregister. Vierte Auflage. Berlin, R. von Decker’s Verlag. Preis 1,75 In diesem Huch sind alle Bestimmungen zum Abdruck gelangt, welche nach der Justizgesetzgebung von 1879 zur anderweiten Regelung des Verfahrens der Zwangsvollstreckung wegen Geld⸗ forderungen aus den Entscheidungen oder Anordnungen der zu⸗ ständigen Verwaltungsbehörden, Verwaltungsgerichte, Auseinander⸗ setzungsbehörden oder Institute, denen die Befugniß zur Zwangsvoll⸗ streckung zusteht, erlassen worden sind, insbesondere die Verordnung vom 7. September 1879, die Ausführungsanweisung hierzu vom 15. September 1879 und die Verordnung vom 4. August 1884 über das Verwaltungszwangsverfahren in der Justizver⸗ waltung. Zur Erläuterung sind in Anmerkungen die darauf bezüg⸗ lichen Ministerial⸗Bestimmungen und Entscheidungen der höchsten Gerichtshöfe mitgetheilt. Ein ausführliches Sachregister erleichtert die Benutzung des Buches. 1 3

In demselben Verlage ist auch eine mit zahlreichen erläuternden Anmerkungen versehene Ausgabe des Gesetzes, betreffend die Dienstvergehen der nicht richterlichen Beamten, die Versetzung derselben auf eine andere Stelle oder in den Ruhestand, vom 21. Juli 1852, erschienen. Ein An⸗ hang enthält außerdem noch das Gesetz vom 9. April 1879, betreffend die Abänderung von Bestimmungen der Disziplinargesetze.

Gruchot’s Beiträge zur Erläuterung des Deutschen Rechts, in besonderer Beziehung auf das preußische Recht, mit Einschluß des Handels⸗ und Wechselrechts, herausgegeben von Dr. Rassow, Reichsgerichts⸗Rath, und Dr. Küntzel, Wirklichem Ge⸗ heimen Ober⸗Justiz⸗Rath, unter redaktioneller Mitwirkung von Dr. Eccius, Ober⸗Landesgerichts⸗Präsident. Berlin, Verlag von Franz Vahlen. Heft 2/3 des V. Jahrgangs (fünfter Folge) bringt fol⸗ gende Abhandlungen: „Die Provisionsansprüche der Grundstücks⸗ vermittler“ von Justiz⸗Rath Dr. Reuling in Berlin; „Das fiduziarische Rechtsgeschäft“ von Reichsgerichts⸗Rath Dr. Dreyer; „Klauseln beim Handelskauf“ von Regierungs⸗Rath Dr. Schultz in Breslau; „Die Legitimation des Hypotheken⸗ gläubigers im Zwangsversteigerungs⸗ und Zwangsverwaltungsverfahren“ von Referendar Kurlbaum in Stettin; „Kompetenzstreitigkeiten zwischen ordentlichen Gerichten und Auseinandersetzungsbehörden (agrarischen Gerichten), sowie Uebergang schwebender Prozesse von der einen dieser Behörden auf die andere“ von Landrichter Dr. Delius in Kottbus; „Prozeßrechtliche Fragen bei dem Rechtsstreit einer Kirchengemeinde (§§ 650 662 Allgem. Landr. II. 11)“ von Gerichts⸗ Assessor Dr. Lüttgert zu Koblenz; „Kann der Schwurpflichtige, dessen Aufenthaltsort unbekannt ist, wenn ihm wegen Abwesenheit vom Vormundschaftsgericht ein Vormund oder Pfleger bestellt worden ist, zu denjenigen Personen gerechnet werden, welche im Sinne des § 433 Z.⸗P.⸗O. zur Leistung des Eides unfähig sind?“ von Land⸗ richter Fuchs in Limburg; „Eine Beschränkung des Rechts der Kompensation durch den Entwurf zum Bürgerlichen Gesetzbuch“ von Magistrats⸗Assessor Fürst in Berlin; „Der Entwurf eines Bürger⸗ lichen Gesetzbuchs für das Deutsche Reich in zweiter Lesung“ (Fort⸗ setzung) von Gerichts⸗Assessor Ritgen in Berlin; Beschltft. die von der Kommission für die zweite Lesung des Entwurfs eines Bürgerlichen Gesetzbuchs bei der Revision der zweiten Lesung gefaßt worden sind“ (Fortsetzung), mitgetheilt von Dr. Küntzel, Wirklichem Geheimen Ober⸗Justiz⸗Rath. An die Abhandlungen schließen sich zahlreiche Ent⸗ scheidungen des Reichsgerichts mit ausführlicher Begründung, Bücher⸗ besprechungen, kurze literarische Anzeigen und die Veröffentlichung von Preisausschreiben an. 1

Eisenbahnrechtliche Entscheidungen und Ab⸗ handlungen. Zeitschrift für Eisenbahnrecht, herausgegeben von Dr. jur. Georg Eger, Regierungs⸗Rath. Breslau, 8 U. Kern’'s Verlag. Heft 3 des XII. Bandes enthält neben 51 Entscheidungen oberster Gerichtshöfe folgende Abhandlungen: „Die Uebertretung des § 61 Abs. 1 der Betriebsordnung für die Haupteisenbahnen Deutsch⸗ lands vom 5. Juli 1892 in ihrer Bedeutung für die Haftpflicht der Eisenbahnen“ von Dr. Riesenfeld, Gerichts⸗Assessor am Landgericht Breslau; „Ueber die Haftung für Schäden bei Reexpedition einer Sendung“ von Theodor Ritter von Rinaldini in Wien; „Ueber die Berechnung des Schadenersatzes bei Beschädigung von nach internationalem Eisenbahnfrachtrechte“ von Georg Muschweck in München; „Die Arbeiterschutzgesetzgebung und die Eisenbahnunter⸗ nehmungen“ von Ober⸗Rechnungs⸗Rath Dr. W. Zeller.

†† Zur Geschichte und Kritik der modernen deutschen Kunst Gesammelte Aufsätze von Julius Meyer. Herausgegeben von Conrad Fiedler. Leipzig, F. W. Grunow, 1895. 80. Es war ein dankenswerthes Unternehmen des im vergangenen Jahre leider verstorbenen Dr. C. eines Schwiegersohns des eben⸗ falls bereits todten langjährigen Direktors der Berliner Gemälde⸗ galerie Julius Meyer, die größtentheils in den „Grenzboten“ erschienenen Aufsätze und Abhandlungen seines Schwiegervaters über neuere deutsche Kunst zu einem Buche zu vereinigen. Die feinsinnige Kritik des Ver⸗ fassers in allen Fragen der Kunst bewährt sich auch in diesen am An⸗ fange seiner schriftstellerischen Laufbahn entstandenen Essays glänzend. Wenn auch die darin erörterten Kunstfragen kein aktuelles Interesse für unsere Tage mehr haben es handelt sich namentlich um die künstlerischen Bestrebungen Münchens in den sechziger Jahren —, so be⸗ halten doch viele der Ausführungen Meyer's auch heute noch ihre Be⸗ deutung für denjenigen, der der Kunst in der ersten Hälfte unseres Jahrhunderts als Historiker gegenübersteht. Anderes, wie die Be⸗ trachtungen über die Gegensätze in der modernen Kunst und die Bildung des modernen Künstlers, verdient auch losgelöst von der be⸗ sonderen Veranlassung, aus der es entstanden, die Beachtung eines jeden Kunstfreundes; nicht minder endlich die fesselnd geschriebene

Einleitung Fiedler's, welche grelle Streiflichter auf die Entwickelung

der modernen Kunstwissenschaft wirft.

Handel und Gewerbe.

Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Ruhr und in Oberschlesien. An der Ruhr sind am 28. d. M. gestellt 11 936, nicht rechtzeitig gestellt keine Wagen.

In Oberschlesien sind am 27. d. M. gestellt 4484, nicht recht⸗

zeitig gestellt keine Wagen.

Zwangs⸗Versteigerungen.

Beim Königlichen Vatasenehn I Berlin standen am

28. April die nachbezeichneten Grundstücke zur Versteigerung: Brüder⸗ straße 19 und Scharrenstraße 9 a., dem Kaufmann Carl Zehn⸗ pfund gehörig; Nutzungswerth 13 870 ℳ; mit dem Gebot von 315 000 blieb der Rittergutsbesitzer Reinh. Herrmann zu Leipzig Meistbietender. Danzigerstraße 91, dem Schlosser⸗ meister Adolf Geduld gehörig; Meistbietender blieb der Kaufmann Sally Gerson zu Charlottenburg mit dem Gebot von 162 200 Alton aerstraße 22, der Frau Architekt Rudolf Mann, Helene, geb. Hesse, zu Berlin gehörig; Fläche 22,90 a; See. werth 19 180 ℳ; Meistbietender blieb der Rentier Ludwig Pase⸗ mann zu Charlottenburg mit dem Gebot von 375 000

In der heutigen Generalversammlung der Aktionäre der Berlinischen Lebens⸗Versicherungs⸗Gesellschaft wurden die wegen Ablaufs ihrer Amtsperiode ausscheidenden Herren Konsul H. Ketbel als Direktor und Kaufmann W. Quincke als Stellvertreter der Direktoren wiedergewählt. Die Gewinn⸗ und Verlustrechnung wie das Bilanzkonto wurden genehmigt und die Direktion entlastet.

fter i. d. Lausitz, 28. April. (W. T. B.) Die zweite Wollauktion findet hier am 24. Juni statt; Anmeldungen hierzu sind bis zum 20. Juni einzureichen. Die Auktion umfaßt fast aus⸗ ausschließlich deutsche Rückenwäsche und Schweißwollen.

Königsberg, 28. April. (W. T. B.) Getreidemarkt. Weizen unverändert. Roggen ruhig, pr. 2000 Pfd. ollgewicht 105 106. Gerste behauptet. Hafer fest, do. loko pr. 2000 Pfd. Zollgewicht 111. Weiße Erbsen pr. 2000 Pfd. Zollgewicht 108,00. Spiritus pr.

100 Liter 100 % loko 32,30, do. pr. April 32,30, do. pr. Früͤh⸗

jahr 32,80.

s⸗Anzeiger und Königlich Preußischen

Berlin, Mittwoch, den 29. April

Statistik und Volkswirthschaft.

Die Hypothekenbewegung in Preußen 1886/87 bis 1894/95.

(„Stat. Korr.“) Nach den Aufzeichnungen der Grundbuch⸗ behörden hat während der Jahre 1886/87 bis 1894/95 in den Fhuc⸗ schen Bezirken, denen auch diejenigen Landgemeinden und Gutsbezirke beigezählt sind, in welchen die Grundstückswerthe durch andere Be⸗ ziehungen als den Betrieb der Landwirthschaft bedingt werden, die grundbuchmäßige Verschuldung um 6187,88, im Jahre 1894/95 allein um 743,44 Millionen Mark zugenommen. Hiervon kamen 2765,69 bezw. 273,29 Millionen auf den Bezirk des Kammergerichts, in welchem namentlich die Ausdehnung Berlins und seiner Vororte bortwäbrenn neue Unterlagen für größere hypothekarische Beleihungen

en ließ.

Die E“ des eigentlichen „platten Landes“ blieb begreiflicherweise weit hinter derjenigen der „Stadtbezirke“ im obigen Sinne zurück, schreitet indessen regelmäßig und in nicht un⸗ beträchtlichen, in den letzten Jahren fortwährend steigenden Beträgen fort. Am Hengsten war sie mit 88,03 Millionen Mark in dem

ünstigen Erntejahre 1887/88, am bedeutendsten in den vier letzten ahren 1891/92 bis 1894/95, wo sie 206,65 bezw. 208,68, 228,29 und S I 8g as die einzelnen Bezirke betrifft, so wiesen an ländlicher Mehr⸗ verschuldung auf: Millionen Mark 1880/67 8 1

die Ober⸗Landesgerichts⸗Bezirke

4““ J*“ 114“*“ 199,06 1111.4“ W1““ 6“ 14,16 1114“*“ 258,87 11124242* e114“* 8 v11111M1A“; 16,98 nn111“]; Feya (yreußz. Antheih . 86,67 Die geringe buchmäßige Mehrverschuldung im Bezirk Cassel wird von den Behörden wesentlich auf die Anlegung der Grundbücher zurück⸗ geführt, welche mit der Löschung zahlreicher alter, längst abgezahlter, aber bisher noch ungelöschter Hypotheken verbunden war. In den Be⸗ zirken Posen und Marienwerder wirken außer den umfangreichen Löschungen auf den von der Ansiedelungskommission erworbenen Gütern auch die Löschungen bei Zwangsversteigerungen nicht unerheblich auf die buchmäßige Bewegung ein. Dieselben haben seit 1889/90 (früher wurden sie nicht festgestellt) auf dem platten Lande des Staatsgebiets 265,53 Millionen, davon in den Bezirken Marienwerder und Posen 27,51 bezw. 32,84 Millionen Mark betragen. Noch umfangreicher waren übrigens diese Löschungen mit 33,20 bezw. 55,73 Millionen Mark in den Bezirken Naumburg und Breslau, in denen es sich aller⸗ dings überhaupt um weit höhere Bodenwerthe handeln wird als in den beiden ürsesehteen rovinzen. Die Vorbehalte, mit welchen diese Ziffern aufzunehmen sind, wollen wir hier nicht wiederholen und nur darauf hinweisen, daß dem oft betonten „Zuwenig“ an e Ssss welches in jedem Jahre

1894/95 1894/95

durch die Nichtlöschung abgezahlter Hhpotheken entsteht, auch ein „Zuviel“ durch Löschungen alter, schon in einem früheren Jahre ab⸗ Pesblter Schunden gegenübersteht, welche folgerichtig diesem letzteren

ahre, nicht dem Berichtsjahre hätten „gutgeschrieben“ werden müssen. Offenbar gleichen diese Verhältnisse von Jahr zu Jahr mehr aus, sodaß die wirkliche Verschuldungsbewegung in der buchmäßigen immer vollständiger zum Ausdruck gelangt. Von Bedeutung ist noch die Thatsache, daß thatsächlich die „städtischen“ Bezirke im . Sinne auch zahlreiche „praedia rustica“ einschließen, deren Werth und Verschuldung wesentlich durch landwirthschaftliche Verhältnisse bestimmt wird, und daß wohl noch in viel weiterem Umfange auf dem „platten Lande“ sich Fabrikgrundstücke und andere „praedia urbana“ befinden oder neu entstehen und dadurch die Bodenwerthe wie die Verschuldungsbewegung beeinflussen. Daß dieser Einfluß stellenweise nicht unbedeutend ist, dafür spricht z. B. der Umstand, daß von der „ländlichen“ Mehrverschuldung im Bezirk des Kammergerichts im Jahre 1894/95 10,86 Millionen Mark, also rund drei Siebentel, allein auf die „Landbezirke“ des Landgerichts II zu Berlin entfallen, welche alle zwar noch überwiegend von der Land⸗ wirthschaft abhängigen, aber doch hier und da schon stark von gewerblich⸗städtischem Wesen durchsetzten oder beeinflußten Land⸗ gemeinden und Gutsbezirke im 3⸗ bis 4 meiligen Umkreise von Berlin umfassen. Ziffermäßig genau würde übrigens die eigentlich land⸗ wirthschaftliche Hypothekenbewegung selbst dann nicht festgestellt werden können, wenn man in jedem einzelnen Fall praedia „rustica“ und „urbana“ unterschiede; denn auch auf einem „praedium rusticum“ entsteht mitunter eine Verschuldung durch eine gewerbliche Anlage. Schon jene Unterscheidung in allen Einzelfällen würde aber die Grundbuchbehörden mit einer kaum zu bewältigenden Arbeit belasten.

Zur Arbeiterbewegung.

Alus Dillenburg wird der „Köln. Ztg.“ geschrieben: Unter den Arbeitern des nassauischen Industriegebiets ist eine Lohnbewegung im Gange, die schon längere Zeit vorbereitet war.

In Kottbus hat nach demselben Blatt eine große Versammlung von Textilarbeitern beschlossen, im Interesse von 300 ge⸗ maßregelten Ausständigen die Fünfer⸗Kommission zu ersuchen, wegen Einstellung der Gemaßregelten in Kottbuser Fabrikbetriebe bei dem Fabrikantenverein nochmals vorstellig zu werden.

In der Margarinefabrik von Mohr in Ottensen ist, wie der „Voss. Ztg.“ berichtet wird, der Ausstand von neuem aus⸗ Firocgen⸗ da Herr Mohr von den vorgeschlagenen 200 älteren

rbeitern, die ausständig waren, nur 170 wieder einstellen wollte. (Vgl. Nr. 96 d. Bl.)

In Leipzig ist, einer Mittheilung des „Dr. J.“ zufolge, am Montag ein asstand der Klempner von größerer Ausdehnung aus⸗ Pübeeen. Nach Mittheilungen der Lohnkommission arbeiten bei

5 Arbeitgebern, welche die aufgestellten Forderungen bewilligt haben, etwa 120 Gehilfen weiter, während 400 Gehilfen die Arbeit eingestellt haben. Am Sonntag hielten die Steinsetz⸗ meister Leipzigs eine Versammlung ab, um über die Lohn⸗ forderung der Gehilfen zu berathen. Die Gehilfen verlangen einen Stundenlohn von 48 oder 50 bei täglich zehnstündiger Arbeitszeit, vom Jahre 1897 ab aber einen Mindestlohn von 50 für die Stunde. Die Meister gelangten am Sonntag nach eingehender Berathung zu folgendem Beschluß: der Stundenlohn soll 44 bis 48 betragen; die Arbeitszeit wird auf 10 Stunden festgesetzt u. s. w. Bei den neu Ausgelernten soll es bei dem früher gefaßten Beschlusse bewenden, d. i. bei einem Stundenlohn von 38 k.. der je nach den Leistungen steigt. Die Schmiede sind im Begriff, ebenfalls in eine Lohnbewegung einzutreten. 87 einer Versammlung beschlossen ie, den neuen Tarif, der einen Mindeststundenlohn von 35 bei

bis im Jaͤhre

vorzulegen und bei allen Meistern, die diesen Tarif nicht bewilligen, die Arbeit zu kündigen, damit nach 14 Tagen in einen Ausstand ein⸗ getreten werden kann. In einer Versammlung der Bauschlosser wurde mitgetheilt, daß sich die Schlosserinnung nach längerem Zögern bereit erklärt hat, mit der Lohnkommission wegen Vereinbarung eines Tarifs zu verhandeln. Dies soll am 29. April geschehen.

Hier in Berlin fand am Montag der Berliner „Volks⸗Ztg.“ zufolge eine Versammlung der Maurer statt, in welcher mitgetheilt wurde, daß am Montag weiteren 400 Gehilfen die Forderungen: neunstündige Arbeitsdauer und 55 Miindeststundenlohn be⸗

Kronland Maul⸗ und Klauenseuche. 30 Rothlauf der Schweine. 3 Schweinepest (Schweineseuche) 8 Maul⸗ und Klauenseuche. 1 Ober⸗Oesterreich.. . . Fetölenf vfr. Semrein⸗ z weinepe weineseuche Schlesien. . . Maul⸗ und Klauenseuche. Salzburg . . . . . Maul⸗ und Fauenseuche. 8 Maul⸗ und Klauenseuche. Steiermark . ]. Rothlauf der Schweine ... SöurngeteSgwemcseud.

Nieder⸗Oesterreich

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Bukowina.

Schweinepest (Schweineseuche) 8 1

Maul⸗ und Klauenseuche... 31 146 1087 30 vV 8 16 16 Rothlauf der Schweine .. 26 121 1093 24 Schweineseuche. EII618 874

Rußland.

Rinderpest. Im Monat Januar. Gouvernement: Stawropol (Kaukasus) Gebiete: Kuban [Kaukasus)h).. *

Schweiz.

1.— 15. März. 16.—— 31. März. Maul⸗ und Klauenseuche. Zahl der verseuchten und verdächtigen O Ställe: Orte: Ställe:

Solothurn. Basel⸗Stadt. Appenzell a. Rh. St. Gallen..

Rothlauf der Schweine und Schwerneseuche.“) 8 8 Zahl der verseuchten

Kantone: Orte: Kantone: Orte: 8 26 10 48

*) Am stärksten verseucht waren die Kantone: Bern, Waadt und

Belgien. 1.— 15. März. 16.— 31. März. b Zahl der verseuchten abriat vuns desx iees Proen. enehes

6

Maulseuche..

„In der Woche vom 12. bis 18. April bliev der Gesundheitsstand in Berlin ein guter und die Sterblichkeitsziffer eine niedrige (von e 1000 Einwohnern starben, aufs Jahr berechnet, 17,2). Unter den

odesursachen haben akute Entzündungen der Athmungs⸗ organe eine erheblichere Abnahme erfahren, und auch die Zahl der durch sie bedingten Sterbefälle wurde eine kleinere. Erkrankungen an Grippe wurden gleichfalls seltener beobachtet und nur noch 1 Todesfall infolge von Grippe gemeldet. Akute Darmkrankheiten zeigten sich ebenfalls seltener und endeten auch in weniger ällen mit dem Tode. Die Theilnahme des Säuglingsalters an der sterblichkeit blieb eine geringe; von je 10 000 Lebenden starben, aufs Jahr berechnet, 39 Säug⸗ inge. Von den Infektionskrankheiten blieben Erkrankungen an Unterleibstyphus vereinzelt, Erkrankungen an Masern haben ab⸗, an Diphtherie etwas zugenommen, während Erkrankungen an Scharlach in fast gleicher Zahl wie in der Vorwoche zur Anzeige kamen, und zwar zeigten sich Erkrankungen an Diphtherie in der Rosenthaler Vorstadt am häufigsten, Erkrankungen an Masern und Scharlach traten in keinem Stadttheil in nennenswerther Zahl zu Tage, Er⸗ krankungen an Kindbettfieber wurden 6 bekannt, rosenartige Ent⸗ füdeneen des Zellgewebes der Haut wurden etwas ver. e. beobachtet.

rkrankungen an Keuchhusten, die in 11 Fällen tödtl e. kamen seltener zum Vorschein, während rheumatische Beschwerden aller Art in ihrem Vorkommen keine wesentliche Veränderung auf⸗

116 8 11“n

1 ie „Statistischen Uebersichten, betreffend den

Fstündiger Arbeitszeit zur Grundlage hat, nochmals den Arbeitgebern

1“

Komitate: Orte: Höfe: Komitate:

auswärtigen Hangen des heasSe takecbel Zoll⸗ gebiets im Jahre 1896“, welche vom Statistischen Departement im

ss

willigt worden wären, sodaß nunmehr 3875 Mann a 334 Vaten zu den geforderten Bedingungen arbeiteten, wesf rend noch 1934 Mann ausständig seien. Zum Ausstande der Modelleure und Gipsbildhauer wird gemeldet: Die Mehrzahl der Meister hat die 55 der Gehllfen be⸗ mäülligt, unter der Bedingung, daß die Arbeitnehmer bei Arbeitgebern, die ihren Verpflichtungen nicht die Arbeit niederlegen. Nachdem nunmehr die Gehilfen beschlossen haben, diese Bedingungen nicht zu erfüllen, erklären die Meister, daß sie mit dem 1. Mai sämmt⸗

liche Zugeständnisse zurückziehen würden. v

Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗Maßregeln.

Nachrichten 3 über die Verbreitung von Thierkrankheiten im Auslande. Oesterreich. 7. März.

Orte: Höfe: 66

14. März. 21. März. Zahl der verseuchten Höfe: Orte: Höfe:

; ½ 74

1

5

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800 2

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Zahl der verseuchten

Orte: Höfe: Komitate: Orte: Höfe: Komitate: Orte: Höfe: 141 1110 27 117 108 867 15 15 5 14 14 14 117 1066 23 116 2 95 472 896 43 940 951

öfterreichischen Handels⸗Ministerium zusammengestellt werden, enthalter n III. Heft die Ergebnisse der Ein⸗ und Aaenthe im

rz 1896.

Danzig, 28. April. (W. T. B.) Getreidemarkt. Wei loko ruhig, Umsatz 150 t, do. inländ. hochbunt und wei 181. do. inländ. hellbunt 148, do. Transit hochbunt und weiß 116 do. hellbunt 112 114, do. Termin zu freiem Verkehr pr. April⸗Mai 145,00, do. Transit pr. April⸗Mai 111,50, egulierungspreis zu freiem Verkehr 150. Roggen loko unverändert, inländischer 108 109 do. russischer und polnischer zum Transit 73, do. Termin pr. April⸗Mal 113,00, do. Termin Transit pr. April⸗Mai 78,50, do. Regu⸗ lierungspreis zum freien Verkehr 109. Gerste, große (660 700 Gramm) 188, 00ersee sleine (e 820 Seraan) Lv Fafer inländischer

,00. rbsen, inländi 00. iritus loko kont 51,50, nicht kontingentiert 32,00. ebrisee

Breslau, 28. April. (W. T. B.) Getreide⸗ und rrBre. de 7e Spiritus pr. 100 1 100 % exkl. 50 Ver⸗ au 82, pr. April 50,80, do. do. 70 Verbrauchsabgaben

1 1 28. April. (W. T. B.) Zuckerbericht. Korn⸗

zucker exkl., von 92 % —,—, Kornzucker . 88 % Rendement —,—, Nachprodukte exkl., 75 % Rendement 10 10,75. Still. Brotraffinade I 25,25. Brotraffinade II 25,00. Gem. Raffinade mit Faß 24,75 25,25. Melis I mit SE 50. Ruhig. Rohzucker I. Produkt Transito f. a. B. Hamburg pr. 8. 1292 b Neic, B“ pr. 58b 89. d., 12,95 Br., r. Augu „88, r., pr. ober⸗Dezember 11,85 Gd.

11,90 Pr. Stetig.

Leipzig, 28. April. (W. T. B.) Kammzug⸗Terminhandel. La Plata. Uenebeeser B. pr. April ℳ, pr. Mai Fgn- ℳ., pr. Juni S ℳ, pr. Juli 3,32 ½ ℳ, pr. August 3,35 ℳ, September 3,37 ½ ℳ, pr. Oktober 3,37 ½ ℳ, pr. November 3,40 ℳ6, pr. Dezember 3,42 ½ ℳ, pr. Januar 3,45 ℳ, pr. Februar 3,45 ℳ, pr. März 3,45 ℳ. Umsatz: 90 000 kg. Behauptet. 8

Bremen, 28. April. (W. T. B.) Börsen⸗Schluß⸗Bericht. Raffiniertes Petroleu m. (Offizielle Notierung der Bremer

etroleum⸗Börse.) Fest. Loko 5,65 Br. Russisches Petroleum.

ko 5,45 Br. Schmal 8 Niedriger. Wilcor 27 ¼ ₰, Armour shield 26 ½ 4, Cudahy 27 ½ ₰, Choice Grocery 27 ½ ₰, White label 27 ½ E“ Speck. Anbig. Short clear middling loko 24 ½

eis ruhig. Kaffee fest. aumwolle ruhig. land middl. loko 41 ¼ ₰. Taback. 73 Seronen Carmen, 147 Seronen Havanna⸗ 20 8gg Burley. 28. April 1 2

amburg, .April. (W. B.) Getreidemarkt.

Weizen loko matt, holsteinischer loko neuer 154 155. Rog 9 loko matt, hiesiger —, mecklenburger loko neuer 128—131 russischer loko ruhig, 83—-84. Hafer matt. Gerste matt. Rüböl (unverzollt) still, loko 47. piritus ruhig, per April⸗Mai 18 See. 189 „Sen 16t r. Fes Iunt aholi e2 r er ember⸗ ober 17 ½. affee 1 msa 500 Petroleum fest, Standard white loko 5,70. 4 8

Kaffee. (Nachmittagsbericht) Good average Santos pr. Mai 67, pr. September 64 ¼, pr. Dezember 60, pr. März 5f. Behauptet. Zuckermarkt. (Solesbarrt Rüben⸗Rohzucker I. Produkt Basis 88 % Rendement neue Usance, frei an Bord Hamburg pr. April 12,57 ½, pr. Mai 12,62 ½, pr. Juli 12,87 ½, pr. August 12,97 ½, pr. Dezember 11,87 ½, pr. März 12,12 ¼. Behauptet.

Wien, 28. April. (W. T. B.) Der Verwaltungsrath der Betriebsgesellschaft der Orientalischen Eisenbahnen hat be⸗ schlossen, von dem 2 244 811 Frcs. betragenden Ueberschuß für 1895 nach Ueberweisungen an den Reservefonds der Generalversammlung die Vertheilung einer Dividende von 16 Frcz. vorzuschlagen.

London, 28. b (W. T. B.) Die heute eröffnete Woll⸗ auktion war gut besucht bei mäßiger Betheiligung. Australische

ril 12,62 ½ Gd., 12,65 Br.