1896 / 106 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 04 May 1896 18:00:01 GMT) scan diff

Recht rechnet, hat schon im Abgeordnetenhause bewiesen, daß sie geneigt ist, dies schwere Werk auch ihrerseits durch Entgegenkommen zu fördern und zu unterstützen. Nun, meine Herren, nach langen Be⸗ rathungen des Abgeordnetenhauses schwierigster Art ist dies Gesetz zu Stande gekommen, und zwar haben auch viele Vertreter der Städte, welche gegen den § 27 Bedenken hatten, nachdem derselbe ab⸗ gelehnt war, schließlich für das Gesetz gestimmt. Meine Herren, schließlich ist das Gesetz gegen eine ganz verschwindende Minorität im Abgeordnetenhause zu Stande gekommen. Wenn nun ein solches Gesetz von dieser Bedeutung, nach diesen Vorberathungen, nach einer völligen Einigung der Staatsregierung mit dem Abgeordneten⸗ hause hier einfach a limine gewissermaßen zurückgewiesen wird, dann glaube ich nicht, daß das politisch richtig ist. Vergeblich wird es sein das sage ich dem Herrn Ober⸗Bürger⸗ meister von Magdeburg —, mir Worten hier die Verantwortlichkeit auf die Staatsregierung zu werfen. Die Lehrerschaft und das Land wird genau wissen, daß die Staatsregierung bereit war, ihrerseits zu thun, was sie thun konnte, und daß sie wohl peinlich berührt sein konnte, wenn ein solches Gesetz, ohne daß man nur auf die Prüfung im einzelnen eingeht, ohne daß man es an eine Kommission verweist, ohne daß man nur den Versuch machen will, ob man sich wirklich nicht einigen kann, a limine abgewiesen wird. Die Staats⸗ regierung ist dabei sehr ruhig; ich glaube nicht, daß die Lehrer⸗ schaft im Lande sich täuschen wird. Und was bieten nun die Herren der Lehrerschaft? Was bieten sie ihr? Sie sagen: macht ein neues Gesetz! Ja, meine Herren, auf welcher Grundlage? Sind denn die rechte Seite des Hauses und die linke über die Grundlagen des neuen Gesetzes etwa einig? Negativ können sie zusammenstimmen, positiv aber nicht! (Heiterkeit.)

Ist so die geringste Garantie vorhanden, daß wir im nächsten Jahre ein neues Gesetz zu Stande bringen? Selbst in der Geldfrage steht ja die Sache so, daß die rechte Seite im Abgeordnetenhause und vielleicht auch hier glaubte, man hätte den großen Städten schon zu viel eingeräumt, daß man keinen Schritt weiter gehen dürfe, geschweige denn in allen den anderen prinzipiellen Fragen. Meine Herren, da hat der Herr Ober⸗Bürgermeister von Berlin vollkommen Recht, wenn ich aus den Zeitungsberichten die Stenogramme habe ich leider noch nicht bekommen recht berichtet bin, wenn er kein neues Gesetz zur Ordnung der Sache verlangt, sondern neue Dispositionsfonds, um den Lehrern beliebige Zuwendungen zu machen. Gewiß, das kann möglich sein, aber das ist nicht dieses Gesetz, das ist nicht diese feste gesetzliche Grund⸗ lage der Existenz, das ist nicht die gesetzliche Ordnung der Gehaltsverhältnisse der Lehrerschaft, das sind die Dispositionsfonds, die man sonst so ge⸗ tadelt hat, sowohl hier im Hause als im Landtage, wo man damit umgeht, sie zu verringern, wo man damit umgeht, die Art und Weise der Vertheilung anders zu ordnen. Darauf sollen die preußischen Lehrer nun verwiesen werden. (Rufe: Vorläufig!) Vorläufig. Meine Herren, in der Politik gilt das auch, was der Dichter sagt: „Greift die Gelegenheit bei der Stirnlocke!“ Schieben Sie die Sache erst einmal hinaus! Wir werden uns wieder sprechen im nächsten Jahr, ob es dann besser gelingen wird. Meine Herren, ich weiß, die Herren aus den Städten sind einigermaßen verstimmt, weil sie glauben, man hätte zu viel bureaukratisch im Schul⸗ wesen regiert (sehr richtig!) und zu viel administratives Belieben eintreten lassen. Meine Herren, ich persönlich stehe auf dem Standpunkt, daß ich wünsche, die Schulverwaltung soll nicht weiter in die Selbstverwaltung eingreifen, als die Staatsinteressen dies unbedingt erfordern, und ich würde vielleicht in manchen Einzelfragen mit den Herren aus den Städten stimmen (hört, hört!); aber kommt das hier in Frage? Verschlimmert das Gesetz dies administrative Eingreifen? Im Gegentheil, es ist der erste Anfang einer festen gesetzlichen Regelung, und das sollten gerade die Städte mit Freuden begrüßen. Jedenfalls wird die Lage der Schulverwal⸗ tung in den Städten gegenüber der Staatsregierung und der staat⸗ lichen Schulverwaltung durch die Ablehnung dieses Gesetzes gewiß nicht besser. Sie verweisen ja gerade, Herr Ober⸗Bürgermeister von Berlin, auf den Dispositionsfonds und somit auf administra⸗ tives Belieben. Gewiß können durch solche Vorgänge Ver⸗ stimmungen entstehen, mit Recht oder mit Unrecht, ich kenne die Sache nicht, ich kann das nicht untersuchen aber Stimmung und Verstimmung ist ein schlechter Rathgeber in großen politischen Fragen.

Nun auf die Sache selbst gehe ich gar nicht ein, denn ich weiß ja, nachdem durch die Erklärung des Herrn Präsidenten nun feststeht: das Gesetz kann nicht mehr an die Kommission verwiesen werden, daß eine Plenarberathung hier kaum zu etwas Nützlichem führen kann; wenn die Meinungen so auseinandergehen und die Fragen so schwierig sind, so detaillierter Aufklärungen bedürfen, so ist von einer Plenarberathung für das Zustandekommen dieses Gesetzes leider nichts mehr zu hoffen. Ich würde also Eulen nach Athen tragen und Sie langweilen ohne Berechtigung, wenn ich hier auf die einzelnen Bedenken noch weiter eingehen wollte. Die Staatsregierung muß sich bescheiden; die schwere Arbeit ist umsonst gethan; wir werden aufs Ungewisse verwiesen, wir wissen nicht, was demnächst kommen wird; das Eine nur ist sicher, daß die Staatsregierung bei ihrem Entschluß bleiben wird, die heutigen Zustände, was an ihr ist, nach Kräften auch in Zukunft zu verbessern. (Bravo!)

Meine Herren, gestatten Sie mir noch ein Wort über den Antrag des Herrn Grafen von Zieten⸗Schwerin. Dieser Antrag spricht in Absatz 1 das aus, was in der Verfassung steht, in Absatz 2 wider⸗ spricht er der Verfassung; denn wenn es hier heißt:

Der Staat gewährleistet demnach den Volksschullehrern ein stes, den Lokalverhältnissen angemessenes Einkommen.

. Bis zum Erlasse eines allgemeinen Volksschulgesetzes dürfen

den jetzt Schulunterhaltungsverpflichteten für diese Zwecke neue

Lasten nicht auferlegt werden, vielmehr sind die auf Grund dieses

Gesetzes sich ergebenden Mehraufwendungen aus der Staatskasse zu

leisten und jährlich durch den Staatshaushalts⸗Etat zu bewilligen,

so wird hier wenigstens zeitweise die Schullast, insofern sie sich erhöht, allein dem Staat auferlegt. Daß dies jedenfalls mit der Verfassung nicht im Einklang steht, ist klar. Aber das wäre auch eine so unorganische, ich möchte sagen, willkürliche ad tempus, und zwar nicht ad tempus utile, begrenzte Gesetzgebung, daß ich glaube, es ist doch unmöglich, auf einen solchen Antrag einzugehen, von finanziellen Bedenken, die ich garnicht erörtere, ganz abgesehen. Ich möchte wirklich dem Herrn Grafen von Zieten⸗Schwerin, der vielleicht die gute Absicht gehabt hat, hierdurch zu

des einen Antrags, wenn im übrigen das Gesetz hier im Plenum berathen wird, hat keinen Zweck anheimgeben, diesen Antrag zurück⸗ zuziehen; wenigstens kann ich in keiner Weise in Aussicht stellen, daß die Regierung auf diesen Antrag eingehen wird. Aber denjenigen Herren auf der linken Seite, die so große Bedenken gegen ein allge⸗ meines Schulgesetz haben, möchte ich doch anheimgeben, nun einmal die Konsequenzen ihrer Politik in diesem Antrage zu sehen. Ich kann, obwohl ich entschieden anderer Ansicht bin, mich vielleicht in die Gedanken derer hineinversetzen, die sagen: Wir wollen das Gesetz nicht, weil es ein allgemeines Schulgesetz weiter hinausschiebt. Aber diejenigen, welche Bedenken haben bei einem frühzeitigen neuen Versuch für ein allgemeines Schulgesetz, sehen, wohin ihre Politik führt.

Meine Herren, wir werden uns in dieser Frage vielleicht in Zu⸗ kunft einmal wieder sprechen (Heiterkeit), aber daß hier Kon⸗ sequenzen entstehen können, die den verehrten Herren auf der anderen Seite doch wenig erwünscht sind, scheint mir klar auf der Hand zu liegen. Wie denn überhaupt das Drängen auf staatliche Subvention für unser Schulwesen da, wo sie nicht unbedingt noth⸗ wendig ist, für diejenigen, welche einen möglichst hohen Grad von Selbstverwaltung haben wollen, doch etwas sehr Bedenkliches hat (sehr richtigl!); wenn die großen Städte möglichst viel freie Bewegung haben wollen, so ist der Weg, möglichst viel Zuschüsse aus der Staatskasse zu bekommen, hierfür sehr wenig angethan. Wer zahlt, bekommt schließlich auch die Macht. Diejenigen wenigstens unter uns, welche die Staatsschule nicht wollen, müssen sich auch sagen: Es ist kurzsichtig, alle Aus⸗ gaben für die Elementarschulen auf die Staatskasse zu werfen. Wir sind schon in der vollen Entwickelung dahin. (Leider!) Sehen Sie sich einmal die Etats der letzten zehn Jahre an, in welch eminentem Maße die Leistungen des Staats für das Elementarschulwesen gestiegen sind. In diesem Gesetze übernehmen wir zwar glücklicher Weise noch nicht grundsätzlich, aber thatsächlich die gesammten Alters⸗ zulagen für die Minimalbeträge auf die Staatskasse. Wir garantieren hier schon ein Minimalgehalt, wir sind hier schon voll in der Linie der Staatsschule, und wenn nicht Halt gemacht wird, so wird das Drängen immer weiter gehen. Denn wir erleben doch für die heutige

Zeit als charakteristisch, daß das Abschieben von kleinen Ver⸗ bänden auf die großen Verbände und schließlich auf den Staat immer üblicher und mächtiger wird (Zuruf und Unruhe). Es wird immer mehr alles auf die Staatskasse geworfen. Schließlich kommen wir in eine Zentralisation hinein, die von der Selbstverwal⸗ tung nichts mehr übrig lassen wird. (Sehr richtig!) Und, meine Herren, was es für die ganze deutsche Auffassung von unserem Ge⸗ meindeschulwesen, für unsere religiösen Auffassungen für eine Kon⸗ sequenz haben würde, wenn wir allmählich zur wirklichen Staats⸗ schule kämen, wenn jeder Einfluß der kleinen Verbände auf die Schule nullifiziert würde, das brauche ich diesem hohen Hause nicht weiter auseinanderzusetzen. (Bravo!)

Ober⸗Bürgermeister Bender⸗Breslau faßt nochmals die einzelnen Bedenken gegen das Gesetz zusammen und erklärt, daß die Kommissionsberathung das Gesetz jedenfalls nicht so abändern könnte, daß es ihm annehmbar würde. Bezüglich der Alterszulagenkassen solle die Thätigkeit der Selbstverwaltungsbehörden einfach durch eine kalkulatorische Thätigkeit von Subalternbeamten efeße werden. Der schlesische Provinzial⸗Landtag habe die Regierung selbst einstimmig Aenderung der Ungerechtigkeit der Lehrer⸗ und Schul⸗ Aber werde durch dieses Gesetz die Un⸗ gerechtigkeit aus der Welt geschafft? Auf die Stimmung der Lehrer dürfe man sich nicht berufen, um dem Hause die Verantwortung uzuschieben. Die Gemeinden könnten nicht mehr Lasten für die behrer übernehmen. Daß die Lehrer für das Gesetz sind, könne niemand bestimmen, sich gegen seine Ueberzeugung zu verhalten. Die Lehrer in den Städten hätten auch selbst eingesehen, daß durch dieses Gesetz ihre weiteren Wünsche unerfüllt blieben, und hätten sich nur aus Kollegialität den Zustimmungserklärungen ancgtefsan Die Vorlage bringe keine ruhigen, stetigen Verhältnisse, heute möge ein Grund⸗ gehalt von 900 angemessen sein, bald vielleicht müsse es wieder geändert werden. Die Grundlagen, auf denen das Gesetz auf⸗ ebaut sei, die Berechnung über die prozentuale Belastung mit

chulausgaben seien falsch. Das Gesetz bringe keinen Ausgleich der jetzigen Verhältnisse Die Steuerreform habe den Städten keinen Vortheil gebracht. Auf den Gegensatz von Stadt und Land wolle er nicht eingehen.

Geheimer Ober⸗Finanz⸗Rath Germar bält dem gegenüber die Berechnungen des Finanz⸗Ministers aufrecht. Das platte Land sei etwa doppelt so belastet, wie die Städte. v6“

Ein Schlußantrag wird angenommen.

In der Spezialberathung bemerkt

Graf von Zieten⸗Schwerin für seinen Antrag, daß zwar nicht der Wortlaut, aber doch der Geist der Geschäftsordnung auch in diesem Stadium eine Verweisung an die Kommission zulasse; er beantrage deshalb, seinen Antrag an die Kommission zu verweisen. Es fehle ein Dotationsgesetz; da aber die Vorlage erst am 1. April 1897 in Kraft treten solle, so könnte bis dahin immer noch ein anderes Gesetz geschaffen werden. Wenn die Regierung aber nicht wisse, wie das gemacht werden solle, wer solle es dann wissen? Der Vorwurf der Zurückziehung der Zedlitz'schen Schulvorlage könne der Regierung nicht abgenommen werden. Auf den mate⸗ riellen Inhalt seines Antrages lege er keinen Werth, er solle ihm nur die Handhabe bieten, noch eine Kommissionsberathung zu er⸗ möglichen, um vielleicht doch eine Verständigung herbeizuführen.

Professor Dr. Dernburg meint, daß der Antrag des Grafen Zieten bedeutende Gesichtspunkte enthalte, und empfiehlt ebenfalls die Kommissionsberathung.

Ober⸗Bürgermeister Becker⸗Köln erklärt, daß seine Freunde aus prinzipiellen Gründen am Donnerstag das Gesetz abgelecat hätten ohne jede Verstimmung und die volle Verantwortung dafür übernehmen. Sie lehnten deshalb auch heute die Kommissions⸗ berathung und den Artre Ihnen ab. Erfreulich sei die daß die Regierung der Aufbesserung der Lehrer auch ferner ihr Interesse zuwenden wolle. Er s e eine neue Vorlage, die ledig⸗ lich die Kompetenzen der Lehrer regle.

Herr von [I befürwortet, trotz mancher Bedenken gegen den Antrag des Grafen Zieten, die Ueberweisung desselben an eine Kommission im Interesse des Ansehens des Hauses und angesichts der wunderlichen Geschäftsordnung, damit dem Hause der Vorwurf der Uebereilung abgenommen werde.

Die Debatte über § 1 wird geschlossen. In der Abstim⸗ mung wird zunächst der Antrag auf Ueberweisung des An⸗ trages des Grafen Fiasn an eine Kommission, sodann dieser Antrag selbst und schließlich auch § 1 abgelehnt.

Auf Antrag des VZ“ Becker werden die übrigen Paragraphen in einer gemeinsamen Abstimmung eben⸗ 1 abgelehnt, und in der Gesammtabstimmung wird schließ⸗ ich das ganze Gesetz abgelehnt.

ersucht, eine nder verhältnisse herbeizuführen.

kann

verfügung vom 17. März 1896 erledigt das Haus auf Antrag der Finanzkommission durch Uebergang zur Tagesordnung. Schluß nach 3 ½ Uhr. Nächste Sitzung unbestimmt, nicht vor dem 18. Mai.

Nr. 18 der „Veröffentlichungendes Kaiserlichen Gesund⸗ heitsamts“ vom 29. April hat folgenden Inhalt: Arbeiten a. d. Kaiserl. Gesundheitsamt, Bd. XII. Heft 3. Ankündigung. Gesund⸗ heitsstand und Gang der Volkskrankheiten. Zeitweilige Maß⸗ regeln gegen Cholera ꝛc. Desgl. gegen Gelbfieber. edizinal⸗ statistische Mittheilungen aus Schweden, 1893. Gesetzgebung u. s. w. Reich.) Geheimmittel. (Bayern.) Einfuhr von Wieder⸗ äuern und Schweinen. (Baden.) Desgl. (Mecklenburg⸗Schwerin.) Maul⸗ und Klauenseuche. (Waldeck.) Schlachthäuser. —Oesterreich.) Arzneimittel. Varicella⸗Todesfälle. Trinkwasser auf Eisenbahn⸗ stationen. (Mähren.) Todtenbeschau. (Frankreich.) Werk⸗ stätten ꝛc. Rindertuberkulose. Gang der Thierseuchen. Rinder⸗ pest und sibirische Pest in Rußland, 4. Vierteljahr. Zeit⸗ weilige Maßregeln gegen Thierseuchen. (Deutsches Reich, Preuß. Regierungsbezirke Danzig, Posen, Magdeburg, Erfurt, Cassel, Aachen, Bayern, Hamburg, Oesterreich, Belgien, Dänemark.) Vermischtes. (Preußen. Berlin.) Fleischbeschau, 1894/95. (Belgien.) Tuber⸗ kulose. Sterblichkeit in deutschen Orten mit 15 000 und 55 Einwohnern, 1895 (nach Monaten). Geburten und Sterbefälle in Berlin, Nürnberg, Leipzig, Hamburg, 1895. Wochentabelle über die Sterbefälle in deutschen Orten mit 40 000 und mehr Einwohnern. Desgl. in größeren Städten des Auslandes. Erkrankungen in Krankenhäusern deutscher Großstädte. Desgl. in deutschen Stadt⸗ und Landbezirken. Witterung. Beilage: Gerichtliche Ent⸗ auf dem Gebiet der öffentlichen Gesundheitspflege (Heil⸗ personal, Kurpfuscher).

Entscheidungen des Reichsgerichts.

Nach § 11 Z. 1 des Reichs⸗Patentgesetzes vom 7. April 1891 das Patent nach Ablauf von drei Jahren zurück⸗ genommen werden, wenn der Festen aee es unterläßt, im In⸗ lande die Erfindung in angemessenem Umfang zur Ausführung zu bringen oder doch alles zu thun, was erforderlich ist, um diese Aus⸗ führung zu sichern. In Bezug auf diese Bestimmung hat das Reichs⸗ gericht, 1. Zivilsenat, durch Urtheil vom 2. Januar 1896 ausge⸗ sprochen: Die Zurücknahme des Patents ist keine nothwendige Folge der im § 11 Z3. 1 erwähnten Unterlassung, vielmehr liegt es in dem Ermessen der zuständigen Behörde, die Zurücknahme auszusprechen oder nicht auszusprechen, je nachdem die Umstände des Falles erkennen lassen, daß der Nichtausführung ein zur Schädigung der inländischen Industrie führendes Verschulden des Patentinhabers zu Grunde liegt. „Ist dem Patentinhaber schon regelmäßig eine dreijährige Frist von der Bekanntmachung des Patent⸗ amts ab gegeben, vor deren Ablauf der Antrag auf Zurücknahme nicht gestellt werden darf, damit er die der Einführung seiner Erfindung in das gewerbliche Leben sich entgegenstellenden Schwierigkeiten über⸗ winden kann, so werden auch Fälle vorkommen, in denen diese Frist zur Besiegung der vorhandenen Schwierigkeiten nicht genügt.“

(371/95.)

Entscheidungen des Ober⸗Verwaltungsgerichts.

Auf die Versetzung einer Land⸗ und Heerstraße in die niedere Klasse der öffentlichen Kommunalwege findet, nach einem Urtheil des Ober⸗Verwaltungsgerichts, IV. Senats, vom 11. Dezember 1895, . 57 des Zuständigkeitsgesetzes vom 1. August 1883, betreffend das Verfahren bei Einziehung oder Verlegung öffent⸗ licher Wege, keine Anwendung. Die Verlegung einer Land⸗ fthaßt auf einen anderen Weg kann sich vielmehr sowohl durc

örmlichen Ausspruch der Staatsregierung, als auch dur konkludente Handlungen der Staatsregierung vollziehen, und dieses letztere wird dann der Fall sein, wenn durch den Staat oder unter seiner Zustimmung durch einen anderen Verband eine anderweite Straße (Chaussee ꝛc.) gebaut wird und die Umstände, unter welchen dieses geschieht, erkennen lassen, daß es hauptsächlich oder doch wenigstens mit zu dem Zweck geschah, die Landstraße auf diese neue Straße zu verlegen. Ist ein solcher Akt nicht erkennbar, so behält die Landstraße ihre bisherige Eigenschaft, wenn auch durch Anlegung einer neuen Straße der Verkehr der Landstraße sich vermindert oder ganz eingeht. „Es ist rechtsirrig, wenn der Kreisausschuß meint, daß der Staat, wenn er ein anderes Kommunikations⸗ mittel, eine Chaussee, schafft oder zur Beschaffung desselben seine Zustimmung giebt, und eine bestehende Landstraße au dieses neue Kommunikationsmittel verlegen will, des Verfahrens nach § 57 des

uständigkeitsgesetzes bedürfe, um die bisherige Landstraße dieser ihrer

igenschaft mit der Wirkung zu entkleiden, daß sie ein gewöhnlicher Kommunalweg wird. Der § 57 a. a. O. handelt nicht von der Um⸗ wandlung von Landstraßen in öffentliche Fahrstraßen einer niederen Ordnung, sondern von der Einziehung und Verlegung öffent⸗ licher Wege mit dem Ziel, daß der Fahr⸗, Reit⸗ oder Fuß⸗ weg, welcher eingezogen oder verlegt werden soll, da, wo er biser lief, überhaupt aufhört, ein öffentlicher Fahr⸗, Reit⸗ oder Fußweg zu sein. Davon ist aber hier nicht die Rede... Es ist zunächst unzweifelhaft, 851 der Staat nach § 4 Tit. 15 Th. II des Allgemeinen Landrechts berechtigt ist, durch einen förm⸗ lichen Anssptacß eine Landstraße auf einen anderen (längst vorhandenen oder neugeschaffenen) Weg im vorstehenden Sinne zu verlegen. Ist ein solcher Ausspruch erfolgt, so hört die alte Landstraße auf, Land⸗ straße zu sein, und es ist dafür ganz ohne Bedeutung, in welchem Uühee e der Verkehr auf der alten Straße noch fortbesteht. Eine olche Verlegung einer Landstraße kann sich nun aber außer durch örmlichen Ausspruch auch nur thatsächlich unter Zustimmung der Landes⸗Polizeibehörde, durch sogenannte konkludente Handlungen vollziehen, und dieses wird vornehmlich dann möglich sein, wenn durch den Staat oder unter seiner Zustim⸗ mung durch einen anderen Verband eine anderweite Straße (Chaussee ꝛc.) gebaut wird und die Umstände, unter welchen dieses geschieht, erkennen lassen, daß es hauptsächlich oder doch wenigstens mit zu dem Zwecke g chah, die Landstraße auf diese neue Straße zu verlegen. Es wird bei dem Mangel sonstiger schlüssiger Thatsachen daraus, 8 gleich nach Erbauung der neuen Straße der gesammte Verkehr, für welchen die frühere Landstraße als einheitliches Kommunikationsmittel bestimmt war, sich dieser neuen Straße that⸗ sächlich bediente, unter Umständen der Schluß gerecht⸗ fertigt erscheinen, daß die neue Straße auch dazu bestimmt gewesen, als Ersatz der Landstraße zu dienen. aber die Verlegung einer Landstraße ein rechtsbegründender und Rechte verändernder Akt ist, so mu⸗ aus den Umständen, aus welchen das Vorhandensein eines solchen Akts geschlossen werden soll, auch erkennbar sein, daß mit der 85 hervortretenden Thatsache, in welche der konstitutive Akt eingeschlossen sein soll, zu leich der Wille bekundet werden sollte, den bestimmten Akt vorzunehmen, der die in Frage stehenden Rechte zu begründen oder zu verändern geeignet ist. Mangels einer ausdrücklichen oder n. Ver⸗ legung durch den Staat ist die streitige Straße Land raße ge⸗ blieben, und deshalb auch noch heute von denjenigen zu unter⸗ halten, welche nach dem Recht, welches hier 2,ö . ist, zur Unterhaltung der Landstraße verpflichtet sind.“ 53 8

einer Kommissionsberathung zu gelangen (sehr richtig!), da dieser Zweck doch nicht erreicht wird denn die bloße Verweisung

Eine Petition des Gerichtsschreibergehilfen Schulz in Elbing um Abänderung des Apschneetn der 8

stiz⸗Ministerial⸗

deutschen Auswanderung dorthin angedeihen läßt, hervorzuheben.

(in Nr. 62 des „Reichs⸗ u. Staats⸗

Zweit

8

E

Beilag

en Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußi

Berlin, Montag, den 4. Mai

Statistik und Volkswirthschaft.

Die deutsche Auswanderung nach Nord⸗Amerika, nach dem Jahresbericht der Deutschen Stadt New⸗York für 1895.

e im Jahre 1784 gegründete „Deutsche Gesellschaft der Stadt New⸗YPork“ hat jetzt ihren 112. Seeech halt gegeben, aus welchem in Nachstehendem einige die deutsche Auswande⸗ rung nach Nord⸗Amerika betreffende Punkte von allgemeinerem Iotrresse Füerir Tens Auefich

as die wirthschaftlichen Aussichten für die nächste Zu⸗ kunft anbelangt, so äußert sich der Bericht mit großer Zurück e. Wenn auch hier und da Berichte über einen Aufschwung in dem einen oder anderen Geschäftszweige in die Oeffentlichkeit drängen, so sei doch von einer „entschiedenen“ Besserung in dem Erwerbs⸗ kreise noch nichts zu verspüren. Die Unsicherheit in den Finanz⸗ verhältnissen dauere fort, und wenn man auch keine besonderen Be⸗ fürchtungen deswegen zu hegen brauche, so laste sie dennoch auf dem anzen Geschäftsleben. Auch die Tariffrage hänge bei dem durch die

vorstehende Präsidentenwahl möglicherweise bedingten Regierungs⸗ wechsel wieder wie eine drohende Wolke am geschäftlichen Horizont und halte gar manchen Industriellen davon ab, sich in größere Unter⸗ nehmungen einzulassen. Die Zunahme, welche die Einwanderung aus gewissen nichtdeutschen Gebieten in letzter Zeit erfahren hat, dürfte, wenn dg Erscheinung fortdauert, die Aussichten für die deutschen Einwanderer nur verschlimmern. Die Einwanderungsstatistik des Jahres 1895 zeige, daß von der Gesammtzahl der Einwanderer ein volles Achtel ohne jede vC“ ist. Diese Analphabeten seien jedenfalls Leute mit den geringsten Ansprüchen an das Leben, sie seien wahrscheinlich mehr an harte Arbeit und schwere Entbehrungen gewöhnt, als der mit futer Schulbildung versehene Deutsche, welchem es schwer werde, mit solchen Elementen auf dem ohnehin schon beschränkten Arbeits⸗ markte um 1o zu ringen. Um diese, die ussichten der deutschen Arbeiter in Nord⸗Amerika bedrohende Konkurrenz zu kennzeichnen, seien folgende Zahlen über die Zusammensetzung der im Jahre 1895 im Hafen von New⸗Pork gelandeten Zwischendeckpassagiere der Nationalität nach mitgetheilt: Im Ganzen landeten 229 370 Zwischendeckpassagiere; davon waren Deutsche 24 545, Oesterreicher, Böhmen und Un⸗ garn 42 158, Engländer (12 736), Irländer (26 989), Schotten 2424) und Walliser (1405), zusammen 43 554, Italiener 42271, ussen, Polen und Finnländer 36 347, Franzosen, Belgier, Holländer und Schweizer 7459, Spanier und Portugiesen 1504, Türken 228, Griechen 1113, Schweden 15 259, Norweger 6965, Dänen 3477, anderer Nationalität 4490. Wie der Antheil der Deutschen an der Gesammteinwanderung im Hafen von New⸗York sich in den letzten 10 Jahren geändert hat, zeigen folgende Zahlen, Jahr Gesammt⸗ davon einwanderung Deutsche 1886 321 814 73 099 1887 405 405 81 864 1888 419 718 86 380 1889 346 715 75 458 1894 260 226 25 818 1890 419 780 68 058 1895 229 370 24 545

Man ist, wie der Bericht sagt, allerdings zur Zeit in Washington damit beschäftigt, die Einwanderung noch mehr zu beschränken als bisher, besonders durch den sogenannten „educational test“. Von der „Immigration Restrictive League“ werde hauptsächlich darauf gedrungen, zu verlangen, daß die Erlaubniß zur Einwanderung davon chhängig gemacht werde, daß der Einwanderer zum mindesten in seiner Muttersprache lesen und schreiben könne. Einstweilen existiere eine solche Beschränkung aber noch nicht, und es sei anzunehmen, daß der Strom der Einwanderung auch in der nächsten Zukunft noch einen großen Prozentsatz e; Kräfte, d. h. Arbeiter mit so niedriger Lebenshaltung, daß der Deutsche schwer mit ihnen konkurrieren könne, mit sich fuͤhren werde.

Der „Deutsche Verein“ hält sich deshalb auch in dem diesjährigen Bericht für verpflichtet, denen, die aus Deutschland nach Nord⸗ Amerikga auszuwandern gedenken, eine Reihe ernster Warnungen ans Herz zu legen. Unter anderem wird Folgendes ausdrücklich her⸗ vorgehoben:

Niemand solle sich durch übertriebene Berichte über die günstigen Verhältnisse und die Leichtigkeit, in Amerika Geld zu verdienen, zur Auswanderung verleiten lassen. Nur nach reiflichster Ueberlegung und nach Einziehung veeeüer Auskunft solle man sich zur Aus⸗ wanderung entschließen. Die „Passage⸗Agenten“ seien in der Regel unzuverlässige Rathgeber, sie hätten gewöhnlich nur ihr eigenes Inter⸗ esse im Auge. Landwirthe, die mit etwas Geld nach Amerika kämen, sollten sich mit dem Ankauf von Grundeigen⸗ thum nicht beeilen, da sie leicht ihr Geld für werthloses Land oder für solches, dessen Besitztitel nicht in Ordnung ist, hingeben und ver⸗ lieren könnten. Um das Land selbst, sowie Klima und Absatzwege kennen zu lernen, sei es für jeden besser, sich erst gehörig umzusehen und sich als Arbeiter zu verdingen, um die amerikanische Feldarbeit, die sehr verschieden von der deutschen sei, praktisch kennen zu lernen. Streng werde das Gesetz, welches Einwanderern, die infolge eines vorher eingegangenen Kontrakts in Fer e. ankommen, die Landung ver⸗ bietet, gehandhabt. Sehr hart sei es, wenn Einwanderer, welche von ihren in Nord⸗Amerika - . und in guten Verhältnisen lebenden Verwandten oder Freunden brieflich die Zusicherung erhielten, daß sie bei ihrem Kommen freundliche Aufnahme und durch ihre Sse auch bald Arbeit finden würden, als „Kontrakt⸗Arbeiter“

handelt und I-s The. werden. Ganz besonders nachdrücklich warnt auch der diesjährige Bericht Handlungsdiener, Lehrer, Schrei⸗ ber, Gelehrte, Beamte, Studenten, Offiziere, „sich nicht, selbst unter den ungünstigsten Verhältnissen, unter denen sie in Deutschland zu leiden haben mögen, zur Auswanderung zu entschließen“. Für diese Klasse von Leuten sei positiv keine Aussicht, weder im nächsten Jahre, noch später. Ebenso werden ganz hejandhrs gewarnt weibliche Per⸗ sonen, welche hoffen, in Amerika als Gesellschafterinnen, Erzieherinnen, Kindergärtnerinnen und in anderen bevorzugten Stellungen ein Unter⸗ kommen zu finden, zumal da unter den jetzigen Verhüktnissen selbst wohlhabende Familien sich bezüglich des Engagements solcher Per⸗ onen Einschränkungen auferlegen müssen.

Die segensreiche Thätigkeit, die der Verein bereits über ein Jahr⸗ hundert lang im Interesse der Deutschen entfaltet hat, verdient gewiß die vollste Anerkennung. und allen denen, die ernstlich an eine Aus⸗ wanderung nach Nord⸗Amerika zu denken vveee. zu haben mnuben, ist nur zu rathen, die von dem Verein angebotene Hilfe zur

ermittelung von Auskünften sowie in Geldangelegenheiten u. s. w. dankbar zu benutzen. Seine Majestät der Kaiser hat auch im Jahr 1895 die Verdienfte des Vereins durch Zuweisung eines Geldbetrages an die Vereinskasse anerkannt.

Bei der ganz hervorragenden Bedeutung, welche die Vereinigten

taaten von Nord⸗Amerika als Ziel der deutschen Auswanderung haben, erschien es am Platze, die Beurtheilung, welche gerade dieser Verein auf Grund unmittelbarster Beobachtungen den Aussichten der ferneren

Gesammt⸗ davon einwanderung Deutsche 550 313 79 496 509 477 68 196 501 710 55 981

Jahr

1891 1892 1893

Das wichtigste Moment dabei ist Fe. esse⸗ die bereits bei Besprechun

Gesellschaft

der Einwanderung in vor einem Jahrzehnt auf wanderung ziemlich sicher dürfte einen durchschlagend deutschen Arbeiters

Arbeitergesetzgebun Verhältnisse erwacht.

Münster sowie auf dem der Bevölkerungszunahme

ster ihr fande i im Studienjahre scn

Studierenden einige, wenn vorkommen,

waren vorhanden

Sommer 1887 Sommer 1892 Sommer 1893 Sommer 1894 Sommer 1895

Universitäten, zählten, ist deren Zahl im

beobachten.

Juristen so bedeutend, daß

ständig begründet 8 eint. lce sie heute mit allen uchen

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rung gehört, ferner aus den der Anwaltschaft, auch aus bastemmfn⸗ wie das die

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daß der in neuerer Zeit ganz außerordentlich an der Nationen mit vüeee f2hsbanc der arbeitenden Klassen an 1 Nord⸗Amerika namentlich aus sterreich⸗ Ungarn, Italien und Rußland den deutschen ich gus Sef

Kefntt jedenfalls sehr erheblich trübt. Selbst der nalphabeten von der Einwanderung in die Vereinigten Staaten

wickelung nicht auszuüben vermö en um so weniger, je mehr in der aft das Verständniß für die durch die deutsche geschaffenen besonders günstigen heimathlichen

Die Frequenz der deutschen Universitäten in den letzten Jahren. ser Besuch der deutschen Universität Jahren im Ganzen nicht schen nn Lestetten, hat fich in den lesten Studienjahres von Michaelis 1886 bis dahin 1887 befanden sich auf den 20 Universitäten im Deutschen Reich und auf der Akademie zu

matrikulierte Studierende, im Studienjahre 1894/95 dagegen 28 165; die Zunahme auf Hundert mit 0,43 ria⸗ so18ca n 88 d

wachsen der Studentenschaft in einzelnen Fakultäten ein überaus bochse Die juristische Fakultät nimmt lieeger See Stelle 6

40,45 vom Hundert bedeutet.

imen, ist bei der juristischen Fakultät im wesentlichen ei grundsätzlich steigende Richtung der Studentenzahl zu Es

im Semester Winter 1886/87

Winter 1892/93 J Winter 1893/94 ... . Winter 1894/95 .. . .

die im Winter⸗Semester 1894/95 3320 Juristen

iegen, was auf eine noch weiter steigend

stieg hhae Cübee fe vis 8b en se Tendenz zu deuten scheint. nd wenn auch unter den studierend ist

aller Universitäten etwa 200 bis 250 vöeagaftn befinden, di sten

den künftigen Bedarf des Deutschen Reichs an Rechtskundigen aus⸗

fallen, so ist doch der sich fortwährend steigernde Zuwachs an jungen

wegen des späteren des juristischen Nachwuchses voll⸗

wofern es sich um ein Brotstudium handelt. doch im allgemeinen nicht zu den begütertsten Schichten der Bevölke⸗

Beispielsweise befanden sich unter den im Durchschnitt von Michaelis 1886 Universitäten studierenden Juristen nicht weniger als 36,35 vom Hundert, die jenen Berufskreisen angehörten. Dabei sind die Söhne von Forst⸗, Bau⸗ und Verkehrsbeamten noch nicht einmal mit eingerechnet; ge⸗ 8 dies, so steigert sich die genannte Verhältnißziffer auf über 45. die Familienüberlieg

Kreisen, deren innerer Werth auf die Wahl des juristischen Studiums bezw. der kün Richter⸗ u. s. w. Laufbahn bei den Söhnen hinwirken, nützlich wäre es dennoch ohne Zweifel, wenn öfter, als wirklich geschieht, die latz griffe, daß das Heil für den Einzelnen gerade nicht in der juristischen Laufbahn, so hoch deren Werthschätzung sein

Zur Arbeiterbewegung. Vorwärts“ mit 8 21e A Kefen n. n „Vorwärts“ mit, daß in Berlin eine große Zahl p tallarbei von ihren Arbeitgebern entlassen 9 aeh I

nd. Aus Budapest wird der „Frkf. Ztg.“ gemeldet, daß die 1 rten einen unruhigen Verlauf genommen Labe; 82 her Seg. öa nn ielen c. 92 Sn eingestellt.

udapest kam es in mehreren Ziegelwerken zu blutige stößen zwischen der Polizei und den 16

60 Tischler die Arbeit niedergelegt haben. von 10 %,

Die Inhaber der Firma werden den gestellten Forderungen nicht

Aus Dresden wird der „Frkf. Ztg.“ gemeldet: Die größeren Moͤbelfabriken von Dresden und Zte 9 beschlossen ai, die Waarenpreise um etwa 10 % zu erhöhen, um die Arbeitslöhne ni eh. zu S- 8 uttgart wird der „Köln. Ztg.“ telegraphiert, daß di dortigen Bauarbeiter am Ssene. 8 8 * Einigungsverhandlungen zwischen den Werkmeistern und den Arbeitern festgesetten Punkte anzunehmen.

Hier in Berlin legten der „Voss. Ztg.“ mslge vte Sötl es und 1 aftsgenossenschaft Berliner Grundbesitzer am

reitag früh die Arbeit nieder. Die Leute erklärten, daß es ihnen unmöglich

ei, täglich 90 bis 107 Kästen bei der staubfreien v des Mülls zu

eben und zu befördern. Es sei erforderlich, daß

des Sommers mehr Leute kenoefret würden.

ließen die Arbeiter die bereits angespannten Wagen stehen und ver⸗

Aus London berichtet die Londoner „A. K.“: Es i lich, daß der 8 welchen die Londoner

naufschlag bereits bewilligt.

ewachsene Antheil

1 die noch eine Besserung ihrer Lage durch die Aus⸗ rechnen konnten, diese Aussicht für die usschluß der

en Einfluß auf den Fortgang dieser Ent⸗

gesteigert. Im Dutrchschnitt des

Lyceum zu Braunsberg 28 044 im⸗ weit hinter

zurück. Nichtsdestoweniger ist das An⸗

Studienjahre 1886/87 5328 Studenten, aber 7483, was eine Steigerung um Während in der Gesammtzahl aller auch nicht allzu erhebliche Schwankungen

Studierende darunter ü AIZuristen 8 5 171

5 485

6 681

6 838

6 788

7 141

7 033

7 296

7 315

7 652

Die „Statistische Korrespondenz“*, welcher diese Zahlen entnommen sind, giebt dazu am Schluß folgenden

„Für die preußischen Winter⸗Semester 1895/96 auf 3676 ge⸗

unahme in gleicher Stärke zu

die schon oft ausgesprochene Besorgni

Wer es mit

einen Söhnen gut meint, Mitteln vom ut nagnt

eechtsstudium abzuhalten Auffällig ist es Kreisen der Beamtenschaft aller Art, die

der Geistlichen und Lehrer, aus der Armee so viele studierende Juristen preußische Universitätsstatistik erkennen

8 ab auf preußischen Seen Staatsangehörigkeit hrem Herkommen nach

serung und die Erziehung in diesen gewiß nicht unterschas werden darf, tigen Beamten⸗,

1—

oder auf ktnshe Tage „aus⸗ am 1. Mai nicht zur Arbeit erschienen

rbeitern.

„Rh.⸗Westf. Ztg.“ berichtet, 586 in der Firma Kopka von etwa 130 Arbeitern . Die Ausständigen fordern „ferner für Ueberstunden 25 % Lohn⸗ stündiger Arbeitszeit nur eine 9 ½ stündige.

eeschlossen haben, die in

Die Arbeit sollte heute überall

esonders während Da der Direktor der gestellten Forderungen nicht bewilligte,

wahrschein⸗ augewerke dauern wird. Die Meister haben den

Kunst und Wissenschaft.

Die Jubelfeier des 200 jährigen Bestehens der König⸗ lichen Akademie der Künste wurde am Sonnabend Nachmittag durch einen weihevollen Festakt in der Rotunde des Alten Museums eingeleitet. Die große Granitschale vor der Freitreppe war mit 2 men und blühenden Mandelbäumen gefüllt. Die Säulen der Vor⸗

alle des Museums trugen ein festliches Gewand: im unteren Theil waren die Kannellierungen vergoldet, die Treppengeländer waren mit frischem Tannengrün geschmückt und den Eingang zur Rotunde überragte ein purpurner Baldachin, den ein von goldenen Palmen um⸗ säumter Königsadler krönte. „Ein mächtiger goldener Kranz schloß den Giebel nach unten ab. „Die Zweige dieses von Lorbeer, Palmen, Eichen und Tannen gefügten Fenstbe. bildeten den Rahmen für die drei weißen Schilde des Künstlerwappens. Die Rotunde selbst war in einen edel dekorierten, schönen Festraum verwandelt. Ein Halbrund von Schranken in mattgold und blaßgrün begrenzte die Rotunde nach Norden; in der Mitte erhob sich ein Hautpas, über welchem, gobelinartig in das Holzwerk eingefügt, die vr böiiche Königs⸗ Standarte aufragte; davor standen die beiden Thronsessel. Auf 8 änen, 1 sich in üöar; u“ nahmen

tglieder des Senats der Akademien in ihren neuen, für die

Jubelfeier geschaffenen Festgewändern Platz.

Um 4 Uhr ertönten Trompetenfanfaren, und unter den Klängen von Spontini's „Borussia“ traten unter Voraufgang des Ministers des Königlichen Hauses von Wedel und geleitet von dem Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten Dr. Bosse, dem Kurator der Aka⸗ demie, von dem Präsidenten der Akademie, Geheimen Regierungs⸗ Rath, Professor. nde, dem Ersten ständigen Sekretär, Hrofe or Dr. Hans üller, den Direktoren der akademischen och⸗ schulen für die bildenden Künste und für Musik, Professor Anton von Werner und Professor Dr. Soscf Joachim, und dem Direktor des akademischen Instituts für Kir 8. Professor Radecke, Ihre und Königlichen ajestäten sowie Ihre Königlichen Hoheiten der Prinz und die Prinzessin Friedrich Leopold nebst Gefolge in die Rotunde ein. In den Vorhallen grüßten die Schüler und Schülerinnen der akademischen Lehranstalten die Majestäten durch Senken der Fahnen, und jubelnde Hochrufe durch⸗ brausten die Räume. Die Schuülerinnen der Hochschule widmeten Ihrer Majestät der Kais⸗ erin einen Strauß von lila Orchideen und Maroͤchal Niel⸗ Rosen. Seine Majestät der Kaiser trug die 5 des 2. Garde⸗Regiments z. F. Bei dem Eintritt der Majestäten hatten sich alle Anwesenden erhoben. Die Versammlung huldvoll grüßend, begaben Sich die Allerhöchsten und Höchsten Herrschaften mit dem Gefolge auf den Hautpas. Von der Galerie ertönte nunmehr, von der Hochschule a cappella gesungen, der Bach'sche Choral „Verleih' uns Frieden gnädial 8

lsdann erbat der Staats⸗Minister Dr. Bosse das Wort für den Präsidenten der Akademie, Geheimen Regierungs⸗Rath Ende, welcher folgende Ansprache an Seine Majestät hielt:

„Allerdurchlauchtigster, großmächtigster Kaiser und König! Allergnädigster Kaiser, König und Herr!

An dem heutigen Ehrentage unserer Akademie mischt in di festlich frohe Stimmung vor allem das erhebende Büish I g-2. vollsten, tiefempfundenen Dankes für Eure Majestät und Deren erlauchte Gemahlin. Ist doch durch die hohe Auszeichnung der Theil⸗ nahme Eurer Majestät unserer Jubelfeier erst die rechte und echte Weihe, durch die Gegenwart Ihrer Majestät, unserer erhabenen Kaiserin, diesem Tage erst der Sonnenschein verliehen.] Sehen wir mit Recht hierin den erneuten Beweis größter

uld und Gnade, welche Eure Majestät und deren erlauchte Kn⸗ er⸗ iche und Königliche Ahnherren der Akademie in so reichem Maße gewährt haben, so dürfen wir wohl stolz sein, wenn wir heute auf die lange Zeit des Bestehens und Wirkens, auf eine 200 jährige Ver⸗ gangenheit Akademie ö welche mit den Geschicken unseres Herrscherhauses, unseres Vaterlands und unserer Stadt

; so 2 r 8 ist.

8 im Jahre 6 Kurfürst Friedrich III. den Entschl.

nach dem Vorbilde der Pariser, im Seerrich nnr 1.2 e lüthezeit der Fereziee

an den italienischen Fürstenhöfen in der

895 8 Penben eine solce 2 8 vn er von dem Bewußtsein 1 ein große aatsw

Uine 8 esen der Kunst und ihrer Pflege e Machtfülle des Herrschers und Staats sollte ;

zu glänzender anedes, der Sinn für Ideale, sen bas ug, Anßerlig

Edle im Volke geweckt,-die berufene Jugend für die Kunst erzogen

werden. Gleich jenen Akademien versammelte er deshalb um ü

einen Kreis erprobter und ausgereifter Künstler, deren Einsicht und

Erfahrung er getrost die Ausführung seiner Ideen anvertrauen konnte,

und gründete damit unsere heutige Akademie.

Mit wie richtigem und scharfem Blick er die t . finden wußte, beweist die Fülle herrlicher difn chchten Männer e unter seiner glorreichen Regierung durch Männer, wie Schlüter Rebennge Venne 2. gescafen 2 welche noch heute als un⸗ rbilder von eigenartigem . jestä . und Fünesaehs sEen., 1 ba ha- Fee eücs senn der König Friedri ilhelm I. nicht den B f kunstsinnigen Vaters Plote, wenn sogar die Gefahr 8. so schnell erblühten Kunststätten und damit auch unsere Akademie ihre Bedeutung einbüßten, so müssen wir das erklären aus dem haus⸗ hälterischen und sparsamen Sinn des Königs und geboten durch die e gen ee Seb- * Staats. r ein warmes Herz für die Kunst hatte, bezeugt sei gelegentliche eigenhändige Beschäftigung mit der Malereh gaggeg So sank denn v-g Anstalt bei mittelmäßigen Kräften zu einer nft eichenschule herab, als Akademie ein sehr bescheidenes Dasein Unter den schweren Kämpfen, welche den größten Theil d gierungszeit des großen ng Friedrich II. Lrift.n,⸗ -42 Bn⸗ einem vchise und einer Besserung zunächst nicht die Rede sein;

urer

betrug doch das Jahresbudget für unsere Akademie die au r da⸗ malige Verhältnisse kaum glaublich geringe Summe von 226 1.2 Als aber der König wieder Zeit gewann, sich den wirthschaftlichen Aufgaben seines Landes mehr zu widmen, erkannte der ihm eigene weit schauende Blick die volkswirthschaftliche Bedeutung der Kunst in ihrer Einwirkung und des Kunstgewerbes. besonders und geleitet, 99 gec e König 82 akademise eeben einen neuen, ungeahnten Aufschwung, w a ifend ü die 559 5 reanen unfeler Alageme ieselbe wurde durch ihn in des Wortes strengster Bedeutung eine Kunstbehörde, der künstlerische Beirath für die Kun . schöpfungen des Staats. Das Statut, welches diese Sefterigh fest⸗ 85 sollte, hauptsächlich durch die Mitwirkung des genialen Chodo⸗ wiecki entstanden, kam allerdings erst nach dem Tode des großen Königs im Jahre 1790 durch König Friedrich Wilhelm II. zur Voll⸗ ziehung und Geltung. Unter egierung blieben die hierdurch geschaffenen ancriffe. ür. gemeizen hert tenn n die heimische Kunst gänzlich unter der Führer⸗ schaft Frankreichs gestanden 5— so begann durch die grgh 1 die

uns geltend zu machen. Leider wurde ihre Entwickelung dur

Mann, Zimmerleute und Handlanger,

und Kenntniß des Hellenenthums jetzt dies seinen Einfluß au Kämpfe und der

eintrekenden traurigen Zeiten der Reezoleopischen Befreiungskriege zu gänzlichem Stillstand gebracht.