1896 / 110 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 08 May 1896 18:00:01 GMT) scan diff

In dem sabschriftlich anliegenden) Urtheil des Sechsten Zivil⸗ senats des Reichsgerichts vom 21. November v. J. ist aus⸗ gesprochen, daß Aktien, bei welchen durch Stempelaufdruck oder ähnliche Manipulationen eine Veränderung des in ihnen beurkundeten Rechtsverhältnisses herbeigeführt wird, der Stempel⸗ abgabe von neuem unterliegen, wobei ausgeführt ist, daß für die Entscheidung dieser Frage eine neue Grundlage durch die Bestimmung des 6 Abs. 2 des Reichs⸗Stempelgesetzes vom 27. April 1894 geschaffen sei und deshalb auf die einschlagende frühere Rechtsprechung des Reichsgerichts nicht eingegangen zu werden brauche.

Die gleichmäßige 31 dieses Grundsatzes auf Renten⸗ und Schuldverschreibungen unterliegt keinem Bedenken, und es ist nach Maßgabe der Entscheidungsgründe und der darin in Bezug genommenen Abhandlung zulässig, die sämmtlichen Werthpapiere nunmehr bei Veränderungen im Wege des Aufdrucks in allen in Ziff. 11 Abs. 2 der Aus⸗ führungsvorschriften zum Reichs⸗Stempelgesetz gedachten Fällen, z also auch dann der Stempelabgabe 8 unterwerfen, wenn h

eer Zinsfuß durch einen Vermerk auf den alten Stücken

erabgesetzt wird. Einer ausdrücklichen Aufhebung des

in dieser Hinsicht auf Grund der früheren Bestimmungen des

Reichs⸗Stempelgesetzes vom 1. Juli 1881 /29. Mai 1885 er⸗

pan enen Beschlusses des Bundesraths vom 19. November

886, § 561 der Protokolle, mitgetheilt durch die Verfügung

vom 15. Dezember 1886 III. 14 638 bedarf es nicht, weil

nach den Ausführungen des Reichsgerichts dieser Beschluß, der in die Ausführungsvorschriften vom 27. April 1894 auch nicht mit aufgenommen ist, durch § 6 Abs. 2 des gegenwärtigen Gesetzes seine Bedeutung verloren hat. G Euer Hochwohlgeboren wollen hiernach in Zukunft ver⸗ fahren lassen, wogegen von Stempelnachforderungen für die⸗ jenigen Fälle werden mag, in denen der Stempel⸗ aufdruck über die Veränderung des Rechtsverhältnisses schon vor Erlaß dieser Verfügung bewirkt ist und nach den bis⸗ herigen Verwaltungsgrundsätzen eine neue Stempelabgabe 8 mterfuür nicht zu entrichten war. 1“

Berlin, den 3. Mai 1896. Der Finanz⸗Minister. Miquel. An die Herren Provinzial⸗Steuer⸗Direktoren

Abschrift zur Nachricht. Berlin, den 3. Mai 1896. 8 E1IW11“ iquel. An den General⸗Direktor des thüringischen Zoll⸗ und Steuervereins, Geheimen Herrn

von Schmidt Hochwohlgeboren zu Erfurt.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Dem Privatdozenten in der medizinischen Fakultät und Prosektor am Anatomischen Institut und Zootomischen Museum der G Halle a. S. Dr. Paul Eisler ist das Prädikat „Professor“ beigelegt worden.

8 Am Schullehrer⸗Seminar zu Münstermaifeld ist der

Kaplan Schmitz zu Koblenz als ordentlicher Seminarlehrer

angestellt worden. 8 h

Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten.

Der Kreis⸗Thierarzt Klebba in Königsberg i. Pr. ist, unter Entbindung von seinem gegenwärtigen Amt, in die Kreis⸗Thierarztstelle des Saalkreises, mit dem Amtssitz in Halle a. S., versetzt worden.

Dem Ober⸗Roßarzt a. D. Neubarth, bisher in Schwedt, ist, unter Anweisung des Amtswohnsitzes in Henicher. die kommissarische Verwaltung der Kreis⸗Thierarztstelle des Kreises Züllichau⸗Schwiebus übertragen worden. 1

Ministerium des Innern.

Dem Landrath von Lattorff ist das Landrathsamt im Kreise m ae und 1

ddem Landrath Brinckman das Landrathsamt im Kreise übertragen worden.

Evangelischer Ober⸗Kirchenrath. 1

Der Konsistorial⸗Rath Reinhard in Danzig ist an das v. Hee Konsistorium in Koblenz, und er Konsistorial⸗Assessor Krüger in Berlin an das König⸗

liche Konsistorium in Danzig versetzt worden.

Angekommen:

ber Ministerial⸗Direktor im Ministerium für Handel und Gewerbe, Ober⸗Berghauptmann Freund.

Preußen. Berlin, 8. Mai.

Seine Majestät der Kaiser und König trafen heute Morgen in Berlin ein und wohnten auf dem Tempel⸗ hofer Felde der Besichtigung des Kaiser Franz Garde⸗Gre⸗ nadier⸗Regiments Nr. 2, des Garde⸗Schützen⸗ und des Garde⸗ eeeee bei. Das Frühstück nahmen Seine

ajestät im Kreise des Offizierkorps des Kaiser Franz Garde⸗Grenadier⸗Regiments ein und begaben Sich sodann nach dem hiesigen Königlichen Schlosse, wo heute Abend um 61 ½ Uhr ein Diner zu etwa 30 Gedecken stattfindet, zu welchem die zur Gedenkfeier der deutschen freiwilligen griegs⸗Krankenpfl ge hier eingetroffenen Fürstlichkeiten geladen sind. Um 7 ½ Uhr findet aus demselben Anlaß eine Festvorstellung im Königlichen Opernhause statt.

Ihre Majestät die Kaiserin und Königin kamen heute S vom Neuen Palais nach Berlin und wohnten von 10 Uhr ab der 25jährigen deee der deutschen freiwilligen Kriegs⸗Krankenp 89 im Weißen Saale des Königlichen Schlosses bei. estern Abend waren Ihre

Majestät kurz vor 8 Uhr nach Berlin gekommen, um das Festkonzert, anläßlich der 200 jährigen Jubelfeier der Aka der Künste, in der Philharmonie zu besuchen.

In der am 7. d. M. unter dem Vorsitz des Königlich bayerischen Gesandten ꝛc. Grafen von Lerchenfeld⸗Koefering abgehaltenen Plenarsitzung des Bundesraths wurde dem Entwurf eines Gesetzes wegen Abänderung des Gesetzes über die

riedenspräsenzstärke des Deutschen Heeres vom 3. äsen 1893 die

ustimmung ertheilt. Den zuständigen Ausschüssen wurden überwiesen: die Entwürfe von Gesetzen wegen Feststellung von Nachträgen zum Reichshaushalts⸗Etat und zum Haushalts⸗ Etat für die Schutzgebiete für 1896/97, der Entwurf eines Gesetzes wegen Aufnahme einer Anleihe für Zwecke der Verwaltung des Reichsheeres u. s. w.,, der Antrag Anhalts, betreffend das Verfahren bei Berechnung der in die Liquidationen der Salzsteuer⸗Verwal⸗ tungskosten aufzunehmenden Gehaltsdurchschnittssätze, sowie der Entwurf von Bestimmungen über den Vollzug von Frei⸗ heitsstrafen. Außerdem wurde über den Seiner Majestät dem Kaiser zu unterbreitenden Vorschlag wegen Besetzung einer Mitgliedsstelle bei einer Disziplinarkammer sowie uͤber die ge⸗ schäftliche Behandlung von Eingaben Beschluß gefaßt.

Heute hielten die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths

85 das Landheer und die Festungen, für das Seewesen und für Rechnungswesen eine Sitzung. 8 Das Staats⸗Ministerium trat heute Nachmittag 2 Uhr unter dem Vorsitz des Minister⸗Präsidenten Fürsten zu Hohenlohe im Reichstagsgebäude zu einer Sitzung zu⸗ sammen.

Der Kaiserliche Botschafter Graf zu Eulenburg ist von Budapest, wohin er sich vor kurzem zur Theilnahme an der Millenniumsfeier begeben hatte, nach Wien zurückgekehrt und hat die Geschäfte der Botschaft wieder übernommen.

Der Bevollmächtigte 158 Bundesrath, Großherzoglich sächsische Staats⸗Minister Dr. Freiherr von Groß ist hier angekommen.

Mecklenburg⸗Schwerin. Seine Königliche Hoheit der Großherzog hat, den „Meckl. Nachr.“ zufolge, vorgestern von Neapel die Rückreise nach Marseille angetreten.

Braunschweig. Seine Hoheit der Prinz Albrecht reußen, Regent des Herzogthums Braunschweig,

von hre Königliche Hoheit die en g Albrecht un

sowie hre Königlichen Hoheiten die Prinzen Friedrich Heinrich, oachim Albrecht und Friedrich Wilhelm haben sich, wie „W. T. B.“ meldet, heute Mittag zu mehrwöchigem Auf⸗ ae,aa. von Braunschweig nach Schloß Blankenburg am Harz egeben. 1

Sachsen⸗Coburg⸗Gotha.

Der Landtag des Herzogthums Coburg hat in seiner gestrigen Sitzung einstimmi beschlossen, das Staats⸗ Ministerium zu ersuchen, hinzuwirken, daß eine Revision der Ministerial⸗Instruktion vom 31. Dezember 1894 baldthunlichst vorgenommen werde und daß dabei aus der Instruktion alle diejenigen Bestimmungen beseitigt würden, welche zu Mißverständnissen Anlaß geben könnten bezw. bereits gegeben hätten; ferner das Staats⸗ Ministerium zu ersuchen, dem Landtag bezw. dem Landtags⸗ ausschuß seinerzeit von dem Geschehenen Mittheilung zu machen, sowie den Landtagsausschuß zu ermächtigen, die An⸗ gelegenheit weiter zu betreiben, eventuell überhaupt die bald⸗ möglichste Erledigung der gfHeg. zu veranlassen. Der Geheime Staatsrath von Wittken sprach darauf im Auf⸗ trage Seiner Königlichen Hoheit des Herzogs die Vertagung des Landtags aus. 8

Oesterreich⸗Ungarn. 2

Der „Budapester Korrespondenz“ zufolge haben aus Anlaß der Millenniumsfeier auch der König von Dänemark, der Kronprinz von Schweden und Norwegen und die Königin⸗Regentin der Niederlande Glückwunsch⸗ Telegramme an den König gesandt.

Die meisten Mitglieder des diplomatischen Korps sind von Budapest bereits abgereist; Graf Goluchowski kehrt heute nach Wien zurück.

In ganz Ungarn werden die Komitate und die Städte die Feier des Millenniums durch Festversammlungen begehen. Im Hermannstädter und im Fogaraser Komitat, wo Ungarn, Sachsen und Rumänen wohnen, fanden diese Ver⸗ sammlungen gestern statt. In beiden Komitaten hielten die sächsischen Obergespane Thalmann und Baußnern die Festrede in 889 prache; sodann sprachen verschiedene Rumänen und Sachsen in ihrer Muttersprache.

Deas österreichische Abgeordnetenhaus hat gestern die Wahlreformgesetze in dritter Lesung angenommen. Die Annahme des ersten Gese es, betreffend die Abänderung des Grundgesetzes über die Reichsvertretung, erfolgte mit 234 gegen 19 Stimmen. Das eit. Gesetz, betreffend die Abänderung und Ergänzung der Wahlordnung, wurde mit den weiten Lesung angenommenen Abänderungen mit ajorität genehmigt.

Großbritannien und Irland.

Der Staatssekretär hir die Kolonien Chamberlain erklärte gestern im Unterhause: er habe Cecil Rhodes, seit dieser England verlassen habe, weder Mittheilungen gemacht noch von ihm Mittheilungen erhalten. Der Präsident des Handels⸗ amts Ritchie führte aus: er habe die Rhedervereine und Schiffskapitänsvereine aufgefordert, Vertreter zu entsenden, welche mit ihm über Art. 15 des Seefahrtsreglements berathen sollten, bevor er endgültig darüber Beschluß faht⸗ welche Vorstellungen an die fremden Regierungen zu richten seien.

Der „Standard“ schreibt: wie verlaute, sei die britische Regierung zwar nicht Willens, die Initiative zu ergreifen zur

in der großer

Einberufung einer internationalen Konferenz über die Hucke Prämien, sie werde jedoch nicht abgeneigt sein, Vertret

se einer solchen, von einer anderen Macht einberufenen Kon⸗

erenz dieser Art zu entsenden.

Italien.

Die Deputirtenkammer setzte gestern die Berathun über Afrika fort. Nachdem mehrere Redner gesprochen hatten 1 der Abg. Sonnino eine Tagesordnung ein, i welcher die Notßwendi keit hervorgehoben wurde, die Feind⸗ seligkeiten in Afrika bis dieselben neben de Ehre der italienischen Fahne die Vertheidigung der Koloni und die Befreiung der Gefangenen gesichert hätten. Sonnino

forderte, daß man aus Liebe zum Vaterland, solange in

Afrika gekämpft werde, aus der afrikanischen Frage kein Ge⸗ fechtsfeld unfruchtbarer parlamentarischer 8 mache. Di Opposition, wenigstens in ihrem einsichtigeren Theile, habe kein Verlangen, die gegenwärtige Regierung in einen falschen Weg zu drängen, aus dem niemand mehr eifien Ausweg finden könnte. Der Redner schloß damit, daß Alle an die Zukunf denken müßten, denn Fehler in der äußeren Politik seien fast niemals wieder gut zu machen. Unter lebhaftem Beifall Uunt ärm auf der äußersten Linken wurde die Sitzung ge⸗ ossen.

8 Kardinal Galimberti, früher länger

in Wien, ist gestern Nachmittag gestorben.

Niederlande.

In der gestrigen Sitzung der Zweiten Kammer er⸗ widerte der Kolonial⸗Minister Bengsma auf eine Anfrage des Abg. van Gennep über die Ursachen des Verraths des Atschinesenführers Tuku Diohan: es fehle an schriftlichen Nachrichten; die wahrscheinlichen Gründe des Verraths seien die Eitelkeit und die Unbeständigkeit des Atschinesenführers. Der Minister erklärte, er werde niemals seine Zustimmung zum Aufgeben der Konzentrationslinie ertheilen, diese Linie dürfe aber auch nicht ausgedehnt werden.

Türkei. u

Nefolge der vorgestrigen Konferenz der W wurden, wie „W. T. B.“ berichtet, gestern die Vorstellungen bei der Pforte betreffs Ernennung eines christlichen kams für Zeitun mündlich erneuert.

Der russische Botschafter von Nelidow, welcher gestern von dem Sultan in Audienz empfangen wurde, reist heute von Konstantinopel nach Odessa ab. Auch die zu den Krönungs⸗ feierlichkeiten nach Moskau gehende türkische Depu⸗ tation wird sich heute nach Odessa einschiffen. Die Deputation besteht aus Zia Pascha, Kostaki Effendi, Karatheodori Effendi, dem General⸗Major Faik Pascha, dem Palastsekretär Faik Bey, zwei Adjutanten und einer Deputation des ökumenischen Patriarchats, welche aus zwei Metropoliten und sechs Geistlichen und Zivilbeamten zusammen⸗ gesetzt ist. Ferner gehören der Deputation Vertreter der Pa⸗ triarchen von Jerusalem, Antiochia und Alexandrien an.

Serbien.

Der Fürst Ferdinand von Bulgarien ist gestern Abend um 7 Uhr 20 Minuten in Belgrad eingetroffen. Zu seinem Empfange waren auf dem Bahnhofe der König, der türkische Botschafter, die Minister, die höchsten Würden⸗ träger und die Generalität anwesend. Der König und der Fürst fuhren mit einer Eskorte von Gardetruppen durch die festlich geschmückten und illuminierten, von einer zahlreichen Menschenmenge erfüllten Straßen in den Königlichen Palast. Das Volk begrüßte dieselben aufs lebhafteste. Bei dem Galadiner toastete der König auf den Sultan, Nae den Fürsten und die Fürstin von Bulgarien; die sik spielte alsdann die Hamidié⸗ und die bulgarische Hymne. Der Fürst toastete auf den König Alexander, worauf die serbische Nationalhymne gespielt wurde. G11u“

Dänemark. 8

Lnläßlih der Vermählung der Prinzessin Louise

rich zu Schaumburg⸗Lippe Theater zu Kopenhagen Die Familie sowie

nkunft im Theater

mit dem Prinzen Frie fand gestern im Königlichen eine Galavorstellung statt. die übrigen Fürstlichkeiten wurden bei der von dem Publikum lebhaft begrüßt. der Höchsten Herrschaften s dem Theater und auf der Rück⸗ fahrt von dort brachte die Bevölkerung stürmische Ovationen dar. Die Stadt war glänzend illuminiert.

Amerika.

Nach einer amtlichen Depesche aus Cayenne revoltierten an Bord der Goölette „Delta“ See welche nach Montagne d'Argent transportiert werden sollten, bemächtigten sich der Leitung des Schiffs und gingen in Venezuela ans Land. Die Besatzung des Schiffs ist später in Demarara

angekommen. Afrika.

Pariser Blätter berichten, der britische Missionar Leach sammt Frau und Kind seien in Sfax (Tunis) ermordet worden. Es solle ein Racheakt vorliegen.

Die „Agenzia Stefani“ meldet aus Massowah von gestern: Ras Sebat habe sich nach Süden zu von Adigrat auf den Bergkamm von Ada⸗Hagamus zurückgezogen. Ras Agostafari stehe noch im Nordwesten vor Adigrat. Ras angascha scheine eine Bewegung nach Hausen vornehmen zu wollen. Ras Alula marschiere mit seinen Streitkräften von Adug nach dem Paß vor Gaschorki, zwei Stunden nördlich von Adua.

Das „Reuter'sche Bureau“ berichtet aus Kapstadt von heute: die den britischen Truppen ertheilte Anweisung, über Mafeking hinaus vorzurücken, sei zurückgezogen worden. Aus Gwelo meldet dasselbe Bureau: in einer Ansprache an dortige Einwohner habe Cecil Rhodes gesagt, er gedenke keine Zeit zu verlieren, um die Eingeborenen zu schlagen und ihnen eine Lektion für immer zu geben. Die Truppe werde die Matabeles in wenigen Tagen angreifen und dann nach Buluwayo marschieren.

Parlamentarische Nachrichten. 8

Die Berichte über die gestrigen Sitzungen des Reichs⸗

tags und des Hauses der Abgeordneten befinden sich in der Ersten Beilage.

6 der heutigen (87.) Sitzung des Reichstags auf der Tagesordnung zunächst die zweite gaen er von den Abgg. Förster Reforis⸗ P.) und Blos (Soz.

aima⸗

88

Auch auf der Fahrt

beantragten Gesetzentwürfe wegen Aufhebung des Impf⸗

ngs. 1wa g zum Schluß des Blattes nahmen die Abgg. Schmidt⸗ Frantfurt (Soz.) und Dr. Förster⸗Neustettin (Reform.⸗P.) das Wort.

In der heutigen (66.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten, in welcher der Justiz⸗Minister Schönstedt ugegen war, stand zur dritten Berathung der Gesetzentwurf,

etreffend die Regelung der Richtergehälter.

In der Generaldiskussion bemerkte 8

Abg. Graf zu Limburg⸗Stirum kkons.): Meine politischen Freunde wollen den Richtern diejenigen Vortheile zuwenden, welche den anderen Beamten schon längst zugestanden worden sind: die Dienstaltersstufen. Soll dies aber geschehen, dann muß der gegenwärtige Zustand beseitigt werden, daß die richterlichen Beamten erst in höherem Dienstalter in die Richterstellen eintreten. Die Frage ist nicht nur eine finanzielle, sondern auch eine Frage, die das ganze Staats⸗Ministerium und die ganze Staats⸗ verwaltung angeht; die Gegner dieser Vorlage scheinen anzunehmen, daß die jetzige Praxis auf Gesetz beruht und ohne H geändert werden könnte. Die jetzige Praxis ist die, daß jeder Assessor, wenn er auch noch so lange gewartet hat, Richter wird. Das beruht nicht auf Gesetz. (Zurufe: Hat auch niemand behauptet!) Ja, man hat doch gesagt, alle Assessoren müßten Richter werden, das sei eine Vorbedingung für die Unabhängigkeit der Richter. Man glaubt ein Recht ersessen zu haben auf die bisherige Praxis. Dagegen muß ich namens meiner Partei entschieden Stellung nehmen. Wenn das, was die Herren glauben, als ein Rechtsgrundsatz gelten sollte, so würde dadurch das Kronrecht verdunkelt werden, die Be⸗ amten nach freiem Ermessen ohne Angabe von Gründen aus der Zahl der Qualifizierten auszuwählen. Wie steht es mit dem Schein, auf welchen sich die Herren stellen? Die Regierung muß einen Assessor beschäftigen mehr oder weniger, auch ohne Diäten, aber sie braucht ihn überhaupt nie als Richter anzustellen. Sie kann schon heute den einen Assessor einem Gericht überweisen mit der Aus⸗ cht auf Diäten und die Ernennung zum Richter und dem anderen agen: ich vuß Sie einem Gericht überweisen, eröffne Ihnen aber chon heute, daß Sie keine Aussicht auf Diäten und auf eine Richter⸗ stelle haben. Die Regierung darf keinen Zweifel darüber lassen, was das Recht der Krone und ihr Recht ist, und daß sie, wenn das Parlament seine Zustimmung zu diesem Gesetz versagt, berechtigt ist, in der gekennzeichneten Weise dafär zu sorgen, daß die Zahl der Anwärter für die Richterstellen eine geringere wird, daß die Zeit zwischen der Ernennung zum Assessor und zum Richter eine kürzere wird. Ehe das nicht geschieht, ist es unmöglich, dem Richterstande diejenigen Vortheile für die Gehaltsverbesserung zuzuwenden, welche den anderen Beamtenklassen schon zugewendet worden sind. Ich verstehe das Verhalten der Gegner nicht, denn die Vorlage will den Richtern wohl und dem Gee. Die Regierung brauchte uns garnicht zu fragen und unser Votum einzuholen. Diejenigen, welche füärchten die jungen Referendare würden nach diesem Gesetz darauf angewiesen sein, Streber zu sein, stellen dem Richterstande damit ein sehr schlechtes Zeugniß aus. Welcher Präsident würde sich von Strebern imponieren lassen! Wenn bei einem Gericht sich eine communis opinio über einen Referendar gebildet hat, dessen Cbargkierelgenschäasten ihn nicht zum Richter qualifizieren, so wird er auch nicht dazu ernannt. Wenn die Herren konseguent sein wollen, dann müssen sie auch der Regierung die Verpflichtun auf⸗ erlegen, die höheren Richterstellen nicht nach eigenem, pflichtmäßigem Ermessen zu besetzen, sondern nach der Anciennität. Die Herren, welche hier für die Richter gesprochen haben, haben damit wenig Wohl⸗ wollen bewiesen für den Richterstand. Die Regierung möge klar und bestimmt erklären, daß sie berechtigt ist, nur diejenigen Leute zu Richtern vorzuschlagen, die sie für qualifiziert hält, und daß sie nicht früher die Gehaltsstufen für die Richter einführt, ehe nicht die Spannung der Ernennung zum Assessor und zum Richter eine geringere ist. Ich bitte die Gegner, sich die Sache reiflich zu überlegen und für unseren Antrag zum § 8 zu stimmen im Interesse der 8 Ohne diesen Paragraphen ist das Gesetz für uns nicht annehmbar.

(Schluß des Blattes.)

Die Tagesordnung für die 14. Plenarsitzung des Herren⸗ hauses am Montag, den 18. an 1896, lautet:

1) Mündlicher Bericht der Kommission für Justiz⸗Angelegenheiten über den Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Aufhebung des Amtsgerichts zu Pellworm.

2) Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Ab⸗ änderung von Amtsgerichtsbezirken, auf Grund eines zu er⸗ wartenden Berichts der Kommission für Justiz⸗Angelegenheiten.

.3) Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Er⸗ richtung eines Amtsgerichts in der Stadt Znin, auf Grund eines zu erwartenden Berichts der Kommission für Justiz⸗ Angelegenheiten. .

4) Einmalige Schlußberathung über den Entwurf eines Gesetzes zur Abänderung des Gesetzes, betreffend die Pfandleihanstalten zu Cassel, Fulda und Hanau, vom 10. April 1872. 8

5) Einmalige Schlußberathung über den Entwurf eines Gesetzes, Abänderung der Gesetze vom 25. Dezember 1869 und 10. Mai 1886 über die Landeskreditkasse in Cassel.

6) Mündlicher Bericht der Kommission für den Staatshaushalts⸗ Etat und für Finanz⸗Angelegenheiten über die Petition Nr. 113 der Landwirthschaftskammer fär die Provinz Westpreußen in Danzig um Emis. der 4⸗ und 3 ½ % igen Staatsschulden in

oige.

7) Mündlicher Bericht der Kommission für kommunale An⸗ gelegenheiten zu der Denkschrift über die Ausführung des Kom⸗ nungIg bggeng s⸗ es vom 14. Juli 1893 nebst Anlagen.

8) Mündlicher Bericht der Kommission für kommunale An⸗ gelegenheiten über die Petition des W. Beißenherz und von Genossen, namens des Haus⸗ und Grundbesitzervereins in Breslau, um Herbeiführung einer den Bestimmungen des Kommunalabgaben⸗ gesetzes vom 14. Juli 1893 entsprechenden gerechten Vertheilung der Steuerlasten in der Gemeinde, sowie über die ferneren, den⸗ selben Gegenstand betreffenden Petitionen.

Dem Hause der Abgeordneten ist der Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Gewährung von Umzugskosten an Regierungs⸗Baumeister, zugegangen.

Von den Abgg. Dr. Arendt und Genossen ist im Hause der Abgeordneten folgender Antrag eingebracht worden: Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: . Die Königliche Staatsregierung zu ersuchen, im Bundezrath hin wirken zu wollen, daß die von demselben unter dem 4. März d. J. erlassenen Bestimmungzen, betreffend den Betrieb von Bäckereien und Konditoreien, nicht in Wirksamkeit treten.

Ferner haben im Hause der Abgeordneten die Abgg. Knebel und von Eynern folgende Interpellation eingebracht: Hat das Königliche Staats⸗Ministerium Kenntniß genommen von der Erklärung des⸗Ministers für Landwirthschaft ꝛc. im Herren⸗ hause vom 26. März 1896, wonach bei der Vertheilung von Staats⸗ zuschüssen zu landwirthschaftlichen Zwecken künftig diejenigen Pro⸗ vinzen, welche Landwirthschaftskammern eingeführt haben, besonders berückichtigt werden sollen? und welche Stellung nimmt das König⸗ liche Staats⸗Ministerium dieser Erklärung gegenüber ein?

.“

Entscheidungen des Reichsgerichts.

Ein Beamter ist, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, III. Sträfsenats, vom 14. November 1895, nicht ohne belere⸗ zur Vollstreckung einer von ihm selbst innerhalb seiner Zu⸗ ständigkeit erlassenen Ann befugt, und der Widerstand segen diesen Beamten bei der unbefugten persönlichen Vollstreckung einer Anordnung ist nicht strafbar. Der Direktor einer Fort⸗ bildunasschule im Königreich Sachsen, welcher Beamter im Sinne des Strafgesetzbuchs ist, brachte persönlich eine von dem Lehrerkollegium unter seinem Vorsitz seben einen Schüler ausgesprochene zwölfstündige Karzerstrafe zur Ausführung. Diese Strafe war zu Recht erkannt und vollstreckbar. Als der Direktor den Schüler anfaßte, um ihn zwangs⸗ weise in das Karzer zu führen, leistete dieser gewaltsamen Wider⸗ stand, und er wurde demzufolge von der Strafkammer wegen Wider⸗ standes gegen die Staatsgewalt aus § 113 Strafgesetzbuchs ver⸗ urtheilt. Auf⸗odie Revision des Angeklagten hob das Reichsgericht das erste Urtheil auf, indem es begründend ausführte: „Anzuerkennen ist, daß als berufen zur Vollstreckung von Gesetzen, von Befehlen und Anordnungen der Verwaltungsbehörden ꝛc. im Sinne des § 113 Strafgesetzbuchs nicht nur die eigentlichen Exekutiv⸗ oder Vollstreckungs⸗ beamten zu gelten haben, d. h. diejenigen Beamten, welche speziell zur Ausführung der Vollstreckung von Gesetzen oder Ver⸗

fügungen der in § 113 bezeichneten Art angestellt sind und deren

amtliche Thätigkeit vermöge dieser Anstellung ausschließlich oder doch vorwiegend in der Vornahme solcher Vollstreckungshandlungen besteht, 2 vielmehr der § 113 überall da Anwendung findet, wo ein Beamter, erufen durch sein Amt, d. h. innerhalb der durch das letztere begründeten Zuständigkeit, eine solche Handlung, sei es auch nur in einem einzelnen konkreten Falle, vornimmt. Immer muß aber zu⸗ treffen, daß der Beamte durch sein Amt berufen ist, eine der⸗ artige Anordnung, mag sie von ihm selbst oder von einem anderen zuständigen Organe ausgegangen sein, zur Vollstreckung zu bringen, und dies plih sich nur sagen, wenn dieses Amt vermöge der durch die Gesetzgebung ihm gestellten wesentlichen Aufgaben und Ziele und der ihm gegebenen Einrichtung seinen Träger darauf ver⸗ weist, sei es auch nur im einzelnen Bedürfnißfalle, gewisse von ihm oder von einem Anderen ergangene Verfügungen unmittelbar durch Bethätigung der eigenen physischen Kraft, zwangsweise, zur Ausführung und Vollstreckung zu bringen. Daß im Königreich Sachsen den Direktoren der Fortbildungsschulen durch die Gesetz⸗ gebung eine solche Stellung unbeschränkt oder doch wenigstens nach der hierzu in Frage kommenden Richtung hin und für Fälle ver⸗ ednce Hestaltung eingeräumt worden sei, läßt sich nicht sagen...“ /95.

Die Bestimmung des § 124 b der Reichs⸗Gewerbeordnung, wonach der Arbeitgeber, wenn ein Geselle oder Gehülfe rechts⸗ widrig die Arbeit verlassen hat, als Entschädigung für den Tag des Vertragsbruchs und jeden folgenden Tag der vertrags⸗ mäßigen oder gesetzlichen Arbeitszeit, höchstens aber für eine Woche, den Betrag des ortsüblichen Tagelohns fordern kann, und durch die Geltendmachung dieser Forderung der Anspruch auf Er⸗ füllung des Vertrages und auf weiteren Schadensersatz aus⸗ geschlossen wird, findet, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, II. Zivilsenats, vom 25. Februar 1896, keine Anwendung, wenn der Arbeitgeber, ohne eine derartige Entschädigung geltend zu machen, eine vertraglich bedungene Strafe einklagt. 1 auch letztere auf das Maß eines einwöchentlichen Lohnes vom Richter zu er⸗ mäßigen sei, ist im Gesetze weder ausdrücklich gesagt, noch folgerungs⸗ weise aus demselben zu entnehmen. Es trifft also für derartige Kon⸗ ventionalstrafen der im § 105 der Gewerbeordnung Lüge pel. Grundsatz der Vertragsfreiheit zu, und der Richter ist nicht er⸗ mächtigt, solche, selbst wenn sie ihm als übermäßig erscheinen, auf ein geringeres Maß zu beschränken.“ (346/95.)

Entscheidungen des Ober⸗Verwaltungsgerichts.

Hinsichtlich der Aktiengesellschaften, welche ihren Sitz nicht in Preußen haben, aber mit ihrem Einkommen aus preußischem Grundbesitz und aus preußischen Gewerbe⸗ oder Handels⸗ anlagen der Einkommensteuer in Preußen unterliegen, hat das Ober⸗Verwaltungsgericht, V. Senat, 1. Kammer, durch Urtheil vom 10. Januar 1896 folgende bemerkenswerthe Rechtss ü aus 1* en:

1) ee; in dem Staat, in welchem eine solche Gesellschaft ihren Sitz hat, die mit Rücksicht auf die dortige Oberleitung des Gesammtbetriebes sachlich begründete Einrichtung, daß von dem Gesammteinkommen der Gesellschaft (also auch von dem Einkommen in Preußen) eine Präzipualquote von 10 % zu Gunsten der Einkommensteuer dieses Staates vorweg in Abzug gebracht wird, so üf dies seitens der preußischen Steuerbehörde zu respektieren. Jedoch ist zuerst der Abzug von 3 ½ ;% des eingezahlten Aktienkapitals von dem Gesammteinkommen zu bewirken, und sodann erst ist die Prä⸗ Uhuclcpcte von 10 % von dem verbleibenden Gesammteinkommen abzuziehen.

2) Bei der dreijährigen Durchschnittsberechnung des steuerpflichtigen Einkommens ist zunächst der auf 9. 8 entfallende Theil des Ge⸗ sammtsteuerobjekts für jedes in den Durchschnitt fallende Geschäfts⸗ jahr besonders zu ermitteln und alsdann erst von den Ergeb⸗ nissen der einzelnen drei Durchschnittsjahre der Durchschnitt zu nehmen.

„Es erscheint gerechtfertigt, indem, was die rechtliche Auffassung betrifft, auf die Ausführungen des Urtheils des Ober⸗Verwaltungs⸗ gerichts vom 27. September 1893 Bezug Fee wird, auf Grund der vorgetragenen Thatsachen, an deren ichtigkeit nicht zu zweifeln ist, auf die in Weimar befindliche Geschäftsleitung (einer Versiche⸗ rungsgesellschaft zu Weimar, Eh von ihrem preußischen Einkommen zur preußischen Staatseinkommensteuer pro 1894/95 herangezogen ist) einen Antheil von einem Zehntel des Gesammtsteuerobjekts zu rechnen. Die verbleibenden 10 sind alsdann nach dem Ver⸗ hältniß der in Preußen aufkommenden zu der gesammten Prämien⸗ einnahme zu vertheilen. Da jedoch die der Besteuerung unterliegenden Gesammtüberschüsse kon titulert sind, nachdem der Abzug von 3 ½ % des eingezahlten Aktienkapitals bewirkt worden ist, so ist, ent⸗ gegen der Berechnung in der Steuererklärung, erst dieser Abzug zu machen und von dem Rest das Zehntel, dem Großherzogthum Sachsen vorweg gebührt, zu berechnen. Außerdem wird, was die Art der Durchführung der Durchschnittsberechnung anlangt, bei wiederholter Erwägung der Frage es abweichend von dem in der Steuererklärung eingeschlagenen und auch in dem vorjährigen Urtheil des O.⸗V.⸗G. verfolgten Verfahren für richtig zu erachten sein, wenn der auf Preußen entfallende Theil des SarHenene objekts für jedes in den Durchschnitt fallende Geschäftsjahr besonders ermittelt und wenn alsdann erst von den Ergebnissen der einzelnen drei Durchschnittsjahre der Durchschnitt genommen wird. Die Aus⸗ führungsanweisung zum preuß. ; Art. 27 sub 4 Abs. 3, vom 5. August 1891, enthält in dieser Beziehung keine Vor⸗ schrist in dem der Ausführungsanweisung beelesten Muster II mit Probeeinträgen ist von den steuerpflichtigen Ueberschüssen der Durch⸗ schnittsjahre der Durchschnitt ermittelt und das Durchschnittser hnih unter Zugrundelegung allein der Zahlen aus dem Abschlu des letzten Durchschnittsjahres gefunden. Das O.⸗V.⸗G. hat in dem Urtheil vom 27. September 1893, der Zensitin folgend, nicht die Zahlen des letzten in der Durchschnittsperiode liegenden Geschäftsjahres, sondern den Durchschnitt der Zahlen aller Durchschnittsjahre in die Verhältnißrechnung eingestellt. Dabei kann jedoch nicht beharrt und ebenso wenig die Berechnung des Probemusters II gebilligt werden. Da nämlich im 5 10 des Einkommensteuergesetzes bestimmt ist, daß der Durchschnitt der drei der v unmittelbar vSee. Jahre maßgebend sein soll, so kann der preußische Theil der steuerpflichtigen Ueberschüsse 16 89 2 a. a. O) nur so v werden, daß zunächst mit jedem Jahre für sich gerechnet wird und dann die so ermittelten

ahresresultate der Drittelung unterworfen werden; nur auf diesem ege wird zu dem vom Gesetzgeber gewollten Durchschnitt der Jahre zu gelangen sein.“ (V. A. 11.)

8 Land⸗ und Forstwirthschaft.

Die Nr. 9 der „Mittheilungen der Deutschen Land⸗ wirthschafts⸗Gesellschaft vom 5. Mai hat folgenden Inhalt: „Ueber die Bedingungen eines lohnenden Rübenbaues, insbesondere die Verwendung des Chilefalpeters zu Rüben, sowie über die zweck⸗ mäßigste Düngung der sonstigen Kulturpflanzen’ von dem Geheimen Regierungs⸗Rath Profeff or Dr. Maercker in Halle a. S.; Verkauf von Poudrette; Verwerthung von Torf⸗Mengedünger der Eisenbahnverwal⸗ tung; Auskunftsstellen für Pflanzenschutz; Gesellschaftsreise nach Italien; Ausstellung in Budapest; Bekanntmachungen des Direktoriums; Aus⸗ stellung und Wanderversammlung in Stuttgart⸗Cannstatt; Berufung der Versammlungen. Die für die Veröffentlichung von Berichten der land⸗ und forstwirthschaftlichen Sachverständigen bei den Kaiser⸗ lichen Vertretungen im Ausland bestimmte Beilage zu Nr. 9 ent⸗ hält den ersten Theil eines Aufsatzes über „die Rindvieh⸗ Abtheilung und das Molkereiwesen auf dem „Concours général agricole“ zu Paris“ von dem zur Besichtigung der Ausstellung vom Nuswärti en Amt nach Paris entsandten Geheimen Regierungs⸗Rath Professor Dr. Werner in Berlin, und den Schluß einer Abhandlung über „die Landwirthschaft im Banat“ i S verständigen in Wien.

von dem l.

Maikäfer⸗Vertilgung.

Das soeben erschienene Mai⸗Heft der von dem Ober⸗Forstmeister Dr. Danckelmann⸗Eberswalde herausgegebenen „Zeitschrift für Forst⸗ und Jagdwesen“ (Verlag von Jul. Springer, Berlin) enthält eine sehr beachtenswerthe Abhandlung, in welcher Regierungs⸗ und Forstrath Feddersen⸗Marienwerder die Ergebnisse seiner set mehr als 20 Jahren mit Erfolg durchgeführten umfangreichen Maßregeln durs Fertlgung des für Wald und Feld höchst schädlichen Maikäfers veröffentlicht. Da in diesem Jahre der Flug des Feldmaikäfers (Melolontha vulgaris) mit vierjähriger Generation mit dem Fluge des Nadelwald⸗Maikäfers (Melolontha Hippocastani) mit fünf⸗ jähriger Generation in den östlichen Provinzen von reußen zu⸗ Uarscsrheft so sei auf die Abhandlung von Feddersen hier besonders

ngewiesen.

Ernteergebnisse und Saatenstand in den Niederlanden.

„UWeber das Ergebniß der vorjährigen Ernte in den Niederlanden liegt folgende Schätzung vor:

Kar⸗

Weizen loffeln

Roggen

Provinz V

02=2

Groningen 58,3 62,9 51,0 53,0 / 57,7 58,1 65,0 -r . . .67,5 74,6]⁄ 66,9/ 72,3 67,3 67,7 65,0

renthe. 79,0] 69,0 pse⸗ An⸗ 76,1 76,1] 80,0 gaben Overyssel 75,8 69,8 69,0 58,6/ 76,1 76,9 69,4 Gelderland 72,9 74,4 61,3 73,6]/ 64,7 73,2 65,2 Utrecht 65,3 71,2 61,2 72,9⁄ 62,8 71,6] 66,6 Nordholland 70,4 77,5 73,8 76,7 73,8 75,9 72,9 Südholland 68,0 77,4] 61,9 79,6] 60,5 67,5 61,4 See . .s68,5 75,0 67,5 76,9 65,9 69,5 67,4 69, b

ord⸗Brabant . 70,9 74,6 64,1 76,1 / 65,0 71,6 61,7 68,5 69,0 Limburg 74,1 74,1 64,3 71,1] 70,5 74,7] 61,7 69,2 61,1

Die Niederlande 70,5/ 73,6 63,8 73,4 65,2 71,3] 65,4 70,6 70,6 76,6

Als Maßstab für die Vergleichung der Durchschnittserträge gilt: 100 = hervorragend günstig, also vorzügliche Ernte, 8 90 = sehr gut, 58 80 = gut, 2 70 = ziemlich gut, 60 = über mittelmäßig, 0 = mittelmäßig 40 = unter mittelmäßig, 80 Z schlat 3 1 echt, S 8 .“ 1u“ 10 = sehr schlecht, Mientet. Das Ergebniß hat sich hiernach höher gestellt als im Vorjahr, besonders war die Qualität bedeutend besser. Die mit Weizen bebaute Fläche blieb hinter der des Vorjahrs zurück. Das quantitative Er⸗ gebniß dieser Frucht ist Pnfolge dessen geringer, dagegen wird die Qualität besonders gelobt. Der Ertrag an Roggen ist annähernd derselbe wie im Vorjahr, während Hafer infolge vergrößerter Anbau⸗ fläche ein sehr reichliches Ergebniß geliefert hat. Ueber den derzeitigen Stand der Saaten liegen irgend welche Klagen nicht vor; man scheint auf eine sehr gute Ernte zu rechnen.

90.82

88S

22 S.S

& O2USO.

852 1 Snodo

22 8A

Handel und Gewerbe.

Tägliche Wagengestellung für Kohlen un an der Ruhr und in Oberschlesien. An der Ruhr sind am 7. d. M. gestellt 11 871, nicht rechtzeitig gestellt keine Wagen. In Oberschlesien sind am 6. d. M. gestellt 3674, nicht recht⸗ zeitig gestellt keine Wagen.

Verkehrs⸗Anstalten. 3 8 Die Königliche Eisenbahn⸗Direktion zu Kattowitz macht bekannt Auf der Strecke RKatibor Troppau ruht wegen weiterer Damm⸗ rutschung der Gesammtverkehr. Voraussichtlich wird die Strecke Ratibor- Kranowitz am 9. d. M. wieder fahrbar sein. Auf der übrigen Strecke wird die Verkehrsstörung vor Ablauf von fünf Tagen

nicht beseitigt werden können. - 8

Karlsruhe, 7. Mai. (W. T. B.) Nach der „Bad. Ldsztg.“ wurde zwischen dem Ministerium des Innern und dem Stadtrath ver⸗ einbart, daß die Stadtgemeinde Karlsruhe einen mit der Eisen⸗ bahn und der Wasserstraße des Rheins in unmittelbarer Verbindung stehenden, der Großschiffahrt dienenden Hafen in thunlichster Nähe von Karlsruhe herstellen, betreiben und unterhalten wird. Der zu erbauende Rheinkanal soll den Verkehr der Großschiffahrt er⸗ möglichen und Sicherung gegen Hochwassergefahr verbürgen. Die Fesaeect⸗Aasperbete ür die Hafenbauten ist auf 38 Millionen Mark veranschlagt. Die Großherzogliche Regierung wird einen Zuschuß von zwei Millionen Mark leisten. Der Bürgerausschuß wird am 12. d. M. über die Vereinbarung beschließen.

Bremen, 7. Mai. (W. T. B.) Vom 13. Juni an werden die am Sonnabend von Bremen nach New⸗York abgehenden Schnelldampfer des „Norddeutschen Lloyd“ den Hafen von Cher⸗ bourg anlaufen, dagegen Southampton nicht berühren. Die Expe⸗ dition der Dienstags von Bremen abgehenden Schnelldampfer findet nach wie vor via Southampton statt, sodaß bei diesen Dampfern keine Aenderung des Fahrplans eintritt.

Bremen, 8. Mai. (W. T. B.) Norddeutscher Lloyd. Der Schnelldampfer „Havel“ hat am 6. Mai Nachmittags die Reise von Southampton nach ee-e fortgesetzt. Der Schnell⸗ dampfer „Lahn“ ist am 6. Mai 2

Qualität

achmittags in New⸗York