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wir den Grunderwerb für die hoffentlich zu bewilligenden Bahnen durchgemacht haben, daß wir etwas zu vorsichtig bei Normierung der Pauschquanten gewesen sind und daß wir vielleicht in Zukunft weniger vorsichtig zu sein brauchen. Aber, meine Herren. Sie werden der Staatsregierung keinen Vorwurf daraus machen können, wenn sie in der Beziehung einige Vorsicht geübt hat. Die Ziffern, die sie ge⸗ fordert hat, beruhen auf Schätzung des Grund und Bodens in der betreffenden Flur; es sind dabei aber einzelne Positionen, die sehr schwer zu schätzen sind, beispielsweise Wirthschaftserschwerungen, Aenderungen in den Be⸗ und Entwässerungs⸗Anlagen, die Vertheuerung, welche naturgemäß darin liegt, daß der Fiskus für eigene Rechnung erwirbt u. s. w. Es ist möglich, daß wir in Zukunft in der Be⸗
ziehung mit zuverlässigeren Zahlen werden operieren können, als dies
bei dem jetzigen ersten Versuch der Fall ist.
Abg. von Eynern: Die steuerlich überlasteten Kreise sollten nicht noch zu den der Eisenbahnen herangezogen werden, welche eigentlich gar keine Sekundärbahnen, sondern Vollbahnen sind. So war es mit der „Sekundärbahn“ Remscheid —Solingen. Der Kreis hat erhebliche Zuschüsse leisten müssen, seine berechtigten Wünsche auf Einrichtung von Bahnhöfen und Haltestellen blieben aber unberück⸗ sichtigt. Rentiert sich später eine Bahn wider Erwarten, dann muß man doch den Gemeinden die Zuschüsse zurückzahlen. Wie kann der Minister des Innern, der dafür zu sorgen hat, daß die kommunalen Lasten nicht zu hoch werden, so etwas gestatten?
Minister der öffentlichen Arbeiten Thielen:
Meine Herren! Ich glaube, der Herr Abg. von Eynern hat in seinen Ausführungen ein für ihn wenig günstiges Beispiel gewählt, die Bahn Remscheid —Solingen. Gestatten Sie, meine Herren, daß ich Ihnen die Verhältnisse dieser Bahn ziffernmäßig darlege. Meine Herren, die Bahn hat eine Länge von 10,7 km. Die beiden Städte Remscheid und Solingen, namentlich aber Remscheid, haben seit Jahren die Staats⸗Eisenbahnverwaltung dringend ersucht, diese Lücke im Staatseisenbahnnetz zwischen diesen beiden Industriestädten auszu⸗ füllen, weil sie nach ihrer Auffassung den direkten Eisenbahnverkehr zwischen Remscheid und Solingen, der sich bisher nur auf ziemlich großem Umwege bewegen konnte, nicht länger entbehren zu können glaubten. Diese 10,7 km Bahn kosten ausschließlich des Grunderwerbs 4 978 000 ℳ, also pro Kilometer fast ½ Million. (Hört! hört!) Meine Herren, daß die Staatsregierung sich lange bedacht hat, ehe sie so außerordentliche Kosten für zwei Stadtgemeinden ausgab, deren Industrie ja allerdings eine sehr erhebliche ist, die aber auch bisher schon in blühender Entwickelung begriffen waren, bedarf wohl keiner weiteren Auseinandersetzung. Sie werden es auch begreiflich finden, daß die Staatsregierung sich zu diesen großen Opfern, welche das Land zu tragen hatte, nur dann entschließen konnte, wenn seitens der beiden in erster Linie Betheiligten, der Gemeinden Remscheid und Solingen, ein verhältnißmäßiger Antheil an diesem Opfer und zwar die Grunderwerbskosten übernommen wurden, die seiner Zeit auf, ich glaube, 570 000 ℳ abgeschätzt worden waren, und zwar, soviel ich mich erinnere, unter Zuziehung der Gemeinde.
Meine Herren, es ist leider in diesem Falle gegangen, wie in so manchen anderen Fällen. Der Grund und Boden ist in der Trace der Eisen⸗ bahn ganz außerordentlich in die Höhe getrieben worden, sodaß die Last, welche der Gemeinde Remscheid bleibt, auf, wenn ich nicht irre, etwa 890 000 ℳ gestiegen ist. Remscheid hat nämlich die Grunderwerbs⸗ kosten für Solingen mit übernommen, weil Solingen von vornherein erklärte, nicht das Interesse an dieser Eisenbahnverbindung zu haben, um sich an der Last der Grunderwerbskosten zu betheiligen, sodaß also schließlich für,Remscheid die auf 570 000 ℳ veranschlagte Summe den erwähnten Betrag erreicht hat. Dabei ist zu berücksichtigen, daß noch einzelne Prozesse zu erwarten sind, die möglicherweise diese Kosten noch erhöhen.
Nun ist meines Erachtens gar kein Zweifel darüber, daß von der Bahnverbindung Remscheid —Solingen in erster Linie Remscheid auch wirklich den Vortheil hat. Denn nur in der Erkenntniß des großen Vortheils hat sich Remscheid seiner Zeit zu dem Opfer entschlossen. Die Staats⸗Eisenbahnverwaltung hat sorgfältige Verkehrsermittelungen anstellen lassen darüber, welche Rente von dieser Verbindung zu er⸗ warten ist. Das Resultat dieser Ermittelungen war eine Rente von 1,3 % des aufzuwendenden Kapitals, also weit unter dem üblichen Zinsfuß.
Der Herr Abg. von Eynern hat dann ferner darüber geklagt, daß trotz der hohen Lasten, die der Gemeinde Remscheid auferlegt worden wären, nicht mal die berechtigten Wünsche, die sie hätte bezüglich verschiedener Haltestellen, vollständig erfüllt worden wären. Meine Herren, das ist richtig. Diese Wünsche sind aber, soviel mir bekannt, erst im Laufe des Bahnbaues ausgesprochen und an die Staats⸗Eisenbahnverwaltung gerichtet werden. In dem ursprüng⸗ lichen Projekt und in dem Kostenanschlag, der dem Gesetz zu Grunde gelegt worden ist, sind sie nicht enthalten. Die Staats⸗Eisenbahn⸗ verwaltung hat deswegen erklärt, sie könne diese Haltestellen nur dann aus⸗ führen aus dem Baufonds, wenn der Baufonds dazu die Mittel übrig ließe · Das ist zur Zeit noch nicht zu übersehen, ist auch leider nicht wahrschein⸗ lich, und darum haben die Wünsche der Remscheider in Bezug auf diese beiden Haltestellen einstweilen zurückgelegt werden müssen. Die Staatsregierung muß sich vorbehalten, die definitive Entscheidung zu treffen, wenn sich übersehen läßt, ob in dem Baufonds die Mittel zu diesen Haltestellen vorhanden sind. Sollte das nicht der Fall sein und die Staatsregierung sich überzeugen, daß die Haltestellen einem wirklichen Verkehrsbedürfniß entsprechen, so würden sie aus den Mitteln des laufenden Etats zu machen sein und dieserhalb die be⸗ treffenden Ansätze in einem der nächsten Etats vorzuschlagen sein.
Auf weitere Bemerkungen des Abg. von Eynern er⸗ widert der 8
Minister der öffentlichen Arbeiten Thielen:
Meine Herren! In dem Fall, den Herr von Cynern angeführt hat, liegt der Grund zu der ganz erheblichen Steigerung der Grund⸗ erwerbslasten wesentlich nicht darin, daß die Eisenbahnverwaltung mehr gefordert hat, als ursprünglich in Aussicht genommen war, sondern darin, daß der Werth des Terrains, die Schätzung des Grund und Bodens unter der Hand so erheblich in die Höhe gegangen ist. Meine Herren, ich bitte dabei zu berücksichtigen, daß dieser Fall wie kaum ein anderer dazu angethan war, den Hauptinteressenten, die Stadt Remscheid zu den ganz gewaltigen Kosten eines Bahnbaues, an dem sie das Hauptinteresse hat, heranzuziehen, und daß das Verhältniß von etwa 10 %, das sich ursprünglich ergab, gewiß kein übermäßiges war. Dazu kommt noch, daß die Bahn Remscheid—Solingen als große Durchgangsbahn ihrer ungünstigen Terrainverhältnisse halber voraus⸗
chtlich überhaupt niemals gebaut worden wäre.
8
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Abg. Graf zu Limburg⸗Stirum: Die Kreise stehen den Forderungen der Staatsbahnverwaltung machtlos gegenüber, sie tragen mehr zu den Kosten bei, als ihnen eigentlich zugemuthet werden sollte.
Abg. Dr. Hahn beschwert sich darüber, daß er vom Minister keine
Antwort erhalten habe.
Minister der öffentlichen Arbeiten Thielen:
Meine Herren! Ich habe geglaubt, daß es dem Herrn Abg. Dr. Dietrich Hahn nicht angenehm sein würde, wenn ich ihm allein im ganzen Hause in Bezug auf die von ihm für die Zukunft an⸗ geregten Neubau⸗Linien eine Antwort gegeben hätte. Die anderen Herren haben auch keine Antwort bekommen, und dies entspricht einer alten Gepflogenheit des Hauses. (Bravol)
Weiter erklärt dem Abg. Dr. Hahn gegenüber der
Minister der öffentlichen Arbeiten Thielen: ö6 Meine Herren! Diesen letzten Punkt habe ich entgegengenommen
als einen Wunsch des Herrn Abg. Dietrich Hahn, von dem ich nicht geglaubt, daß er darauf eine Antwort erwartete, die auch sehr schwer zu ertheilen ist. Ich habe ihm aber zugenickt und ihm damit meine Geneigtheit zu erkennen gegeben, die Sache wohlwollend zu prüfen. Herr Abg. Dr. Dietrich Hahn hat diese Bemerkung damit eingeleitet, daß die Eisenbahnverwaltung sich dem Schlicktransport bisher durchaus förderlich gezeigt habe, und daß es nur zu wünschen sei, daß eine größere Menge von Schlick der Landwirthschaft zur Verfügung gestellt würde, daß zu dem Ende die Bauverwaltungen den aus⸗ gebaggerten Schlick nicht mehr ins Wasser werfen, sondern ans Land bringen mögen. Nun weiß der Herr Abg. Dr. Dietrich Hahn so gut wie ich, daß das in einer ganzen Reihe von Fällen überhaupt voll⸗ ständig unausführbar ist und zwar wegen der Kosten. Herr Dr. Hahn weiß auch so gut wie ich, daß noch kolossale Massen von Schlick der Landwirthschaft zur Abfuhr bereit stehen an den ver⸗ schiedensten Punkten der Küste. Ich bin aber gern ge⸗ neigt — und darauf hat sich auch mein Kopfnicken bezogen —, der Bauverwaltung zur Pflicht zu machen, da, wo es ohne Mehrkosten geschehen kann, den Schlick nicht ins Wasser zu werfen, sondern ans Land zu bringen. Ich bemerke dazu, daß das verhältnißmäßig sehr selten ökonomisch ausführbar sein wird.
Die Generaldiskussion wird geschlossen. In der Spezial⸗ diskussion werden die einzelnen ohne Debatte ge⸗ nehmigt und schließlich auch das Gesetz im veas. cs In zweiter Berathung wird ferner der Entwurf eines Gesetzes über das Grundbuchwesen und die Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen im Kreise Herzogthum Lauen⸗ burg angenommen.
Damit ist die Tagesordnung erschöpft.
Schluß 4 ½ Uhr. Nächste Sitzung Sonnabend 12 Uhr. (Rechnungen, kleinere Vorlagen, Antrag Arendt, betreffend die Herstellung eines festen Werthverhältnisses zwischen Silber und Gold.)
Handel und Gewerbe.
Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Ruhr und in Oberschlesien. An der Ruhr sind am 8. d. M. gestellt 11 832, nicht rechtzeitig gestellt keine Wagen. In Bberschkesien sind am 7. d. M. gestellt 3747, nicht recht⸗ zeitig gestellt keine Wagen.
— Vom oberschlesischen Steinkohlenmarkt berichtet die „Schl. Ztg.“: Das oberschlesische Kohlengeschäft hat eine weitere Abschwächung erfahren. Fast sämmtlichen Gruben fehlt es an Absatz 8 die gröberen Kohlensorten, was zur Folge hatte, daß die Nacht⸗ örderung eingestellt und die Tagesförderung eingeschränkt werden mußte. Infolge der ungünstigen Witterung haben die Ziegeleien mit der Ab⸗ fuhr von Kohlen noch nicht begonnen, und auch die anderen Konsumenten halten infolge der aufgeweichten Wege mit größeren Bezügen zurück, nur den augenblicklichen Bedarf entnehmend. Bis jetzt wurden nur auf wenigen Gruben Feierschichten eingelegt, doch dürften, wenn der flaue Geschäftsgang noch weiter anhält, auch die anderen Gruben hierzu gezwungen werden. Die kleinkörnigen Kohlensorten finden nach wie vor schlanken Abgang zu den Werken, doch kann an diesen Sorten wegen der Einschränkung der Förderungen bald Mangel eintreten. Gas⸗ und Kokskohlen snd weiter 9 begehrt und werden von der Geschäftsflaue nicht berührt. — Die Koksfabrikation geht auf sämmtlichen Kokswerken ungeschwächt weiter, und die Nachfrage hebt sich mit jeder Woche. Infolge dessen haben die Peeise für sämmtliche Kokssorten in der letzten Zeit eine weitere Erhöhung erfahren. Für Theer und Theerprodukte ist genügender Absatz vorhanden.
— Vom oberschlesischen Eisen⸗ und Zinkmarkt be⸗ richtet die „Schles. Ztg.“: Der oberschlesische Eisenmarkt verharrte während der abgelaufenen 6 in fester Tendenz. Die Verladungen von Rohe isen erfolgten in befriedigender Weise, da die Disposi⸗ tionen der Verbraucher für alle Sorten umfangreich und der Produktion entsprechend waren, so daß es zu Bestandsansammlungen nirgends ge⸗ kommen ist. Auch Gießereiroheisen erfreut sec seit einiger Zeit wieder eines guten regelmäßigen Absatzes, ohne daß die Preise flauer geworden wären. Die Abfuhr von Brauneisenerzen nach den oberschlesischen Hütten ist des andauernden Regenwetters wegen für einige Zeit wieder nach Möglichkeit beschränkt. — Auf dem Walzeisen⸗ markt macht die Konjunktur weitere Fortschritte; alle Werke sind mit Arbeit für Monate hinaus reichlich versehen. und man ist allgemein von festerem Vertrauen zu der Dauer der günstigen Lage erfüllt. Für das 2. Quartal sind die oberschlesischen Werke durchweg ausverkauft, für das 3. Quartal nimmt das Verkaufs⸗ geschäft eine ebenfalls günstige Entwickelung. Für das Ausland sind die Walzwerke gleichfa s gut beschäftigt, ohne daß sich die Preise in diesem Absatzgebiet, außer Rußland, wesentlich gebessert hätten, weil die Konkurrenz daselbst zu groß ist. In den Ver haltnissen der Stahl⸗ werke ist keine Aenderung eingetreten, und auch die Brückenbauanstalten, Waggonfabriken und Konstruktionswerkstätten sind mit Arbeit zu bünftigen Preisen vollauf versehen. Die Beschäftigung der Blechwalzwerke bleibt sehr gut. Die Neachftag; für gewalzte und gegossene Röhren ist rege und dürfte auch in den nächsten Monaten nicht wesentlich nachlassen. Be⸗ friedigend liegen die Absatz⸗ und Arbeitsverhältnisse bei den Maschinen⸗ fabriken und Gießereien. — Für Rohzink streben die Preise in er⸗ freulicher aufwärts. Wegen der regen Nachfrage sind in der verflossenen Berichtsperiode bereits für späte Termine 32,50 bis 32,75 ℳ für 100 kg für gute gewöhnliche Marken ab Breslau be⸗ willigt worden, da für das 2. Quartal nennenswerthe Quantitäten schlesischen Zinks nicht mehr frei sind. Die Beschäftigung der Zink⸗ walzwerke ist eine sehr gute. — Die Umsätze in Blei waren ziemlich beschränkt und die Preise haben sich infolge dessen nur wenig geändert.
— In Essen fand am Donnerstag, wie die „Rh.⸗We tf. Ztg.“ berichtet, die Versammlung der Zechenbesitzer des Rheinisch⸗ Westfälischen Kohlenzvndikats statt, in welcher der Geschäfts⸗ bericht für den Monat März erstattet wurde. Demnach betrug in diesem Monat die Betheiligungsziffer 3 501 148 t, die fötherung erreichte eine Höhe von 3 091 416 t, sodaß sich eine Einschränkung von 409 732 t gleich 11,70 % ergab, gegen 10,38 % im Februar und 8,87 % im März 1895. Es ist dabei SFcc zu beachten, daß die Betheiligungsziffer gegen den Kärz 1895 eine Erhöhung um 9,70 % erfuhr, während die Förderung allerdings nur um 5,75 % gesteigert werden konnte. Der arbeits⸗ tägliche Versand der Syndikatszechen an Kohlen weist mit 9245 Doppelwagen gegen den Februar mit 9319 Dopplern ein weniger
von 74 Dopplern auf. Von dem Gesammtversand gingen für Rechnung des Kohlensyndikats 2 154 538 t gleich 92,30 %. Im
Monat April haben sich die Absatzverhältnisse etwa auf der bisberigen
Höhe gehalten. Insbesondere war die Abnahme der Industrie sehr ott, in Kokskohle war namentlich vor und nach den Feiertagen die Nachfrage so stark, daß ihr nicht immer prompt entsprochen werden konnte. Auch heute noch vermag die Produktion an Kokskohlen den Benarf. nicht völlig zu decken, umsomehr, als durch unvermuthet starke Beschä igung der Zechenkokereien bereits erhebliche Meragc von den Zechen über ihren Anschlag hinaus verbraucht werden. Ebenso wie Kokskohle sind auch Nußkohlen III und IVY sehr stark gefragt und für das laufende Jahr ausverkauft, wohingegen der Absatz in den namentlich zu Haus⸗ brandzwecken verwandten Nußkohlen I und II sowie in Stückkohlen hier und da zu wünschen übrig läßt. Nach nachträglich eingegangener Müttheitang stellt sich die thatsächliche Einschränkung im Monat April au „ 0.
Breslau, 8. Mai. (W. T. B.) Getreide⸗ und Te Spiritus pr. 100 1 100 % exkl. 50 ℳ Ver⸗ eeh pr. April 51,30, do. do. 70 ℳ Verbrauchsabgaben pr. 50.
e 8. Mai. (W. T. B.) Zuckerbericht. Korn⸗ zucker exkl., von 92 % —,—, Kornzucker exkl. 88 % Rendement 12,35, Nachprodukte exkl., 75 % Rendement 9,80 — 10,45. Still. Brotraffinade I 25,25. Brotraffinade II 25,00. Gem. Raffinade mit Faß 24,75 — 25,25. Melis I mit Faß 24,50. Ruhig. Rohzucker I. Produkt Transito f. a. B. Hamburg pr. Mai 12,12 ½ bez., 12,15 Br., pr. Juni 12,30 Gd., 12,32 ½ Br., pr. Juli 12,45 bez. und Br., pr August 12,57 ½ bez. und Br., pr. Oktober⸗Dezember 11,70 bez., 11,72 ½ Br. Matt. — Wochenumsatz im Rohzuckergeschäft 30000 Ztr.
ipsig, 8. Mai. “ Kammzug⸗Terminhandel. La Plata. Grundmuster B. pr. Mai 3,22 ½ ℳ, pr. Juni 3,25 ℳ, pr. Juli 3,27 ½ ℳ, pr. August 3,27 ½ ℳ, pr. September 3,30 ℳ, pr. Oktober 3,30 ℳ, pr. November 3,32 ½ ℳ, pr. Dezember 3,32 ½ ℳ, pr. Januar 3,35 ℳ, pr. Februar 3,35 ℳ, pr. März 3,37 ½ ℳ, pr. April 3,37 ½ %ℳ Umsatz: 65 000 kg. Fest.
Bremen, 8. Mai. (W. T. B.) Börsen⸗Schluß⸗Bericht. Raffiniertes Petroleum. (Offizielle Notierung der Bremer e Fest. Loko 5,75 Br. Russisches Petroleum.
oko 5,55 Br. Schmalz. Ruhig. Wilcor 27 ¼ ₰, Armour shield 26 ½ 8, Cudahy 27½ ₰, Choice Grocery 27 ½ 3, White label 27 ½ ₰, 6 25 -. Speck ruhig. Short clear middling loko 24 ½ ₰.
eis unverändert. Kaffee unverändert. Baumwolle ruhiger. Upland middl. loko 42 ₰. Taback. 182 Packen Türkei.
Hamburg, 8. Mai. (W B.) Getreidemarkt. Weizen loko fest w loko fest, hiesiger —, mecklenburger loko neuer russischer loko fest, 80 —85. Hafer fest. Gerste fest. Rüböl (unverzollt) fest, loko 47 ⅛. Spiritus ruhig, pr. Mai⸗Juni 16 ¾ Br., pr.
ni⸗Juli 16 ⅞ Br., per August⸗September 17 ¼ Br., per September⸗ ktober 17 ¼ Br. Kaffee fest. Umsatz 3000 Sack. Petroleum geschäftslos, Standard white loko 5,70.
Kaffee. (Nachmittagsbericht.) Good average Santos pr. Mai 68 ½, pr. September 64, pr. Dezember 59 ¾, pr. März 59 ¼. Ruhig. — Zuckermarkt. (Schlußbericht.) Rüben⸗Rohzucker I. Produkt Basis 88 % Rendement neue Usance, frei an Bord Hamburg pr. Mai 12,15, pr. Juni 12,30, pr. August 12,60, pr. Oktober 11,80, pr. Dezember 11,70, pr. März 11,92 ½. Behauptet.
London, 8. Mai. (W. T. B.) Wollauktion. Preise un⸗ verändert bei lebhafter Betheiligung.
An der Küste 1 Weizenladung angeboten.
96 % Javazucker 14 ruhig, Rüben⸗Rohzucker loko 12 ⁄18 ruhig. — Chile⸗Kupfer 45 ⁄16, pr. 3 Monat 45 ¼. —
Liverpool, 8. Mai. (W. T. B.) Baumwolle. Umsatz 12 000 B., davon für Spekulation und Export 500 B. Stetig. Amerikaner ½⁄ niedriger. Middl. amerikanische Lieferungen: stetig. Mai⸗Juni 45/16 — 4²1⁄614 Verkäuferpreis, Juni⸗Juli 4 —41 %4 do., Juli⸗August 41 84 Käuferpreis, August⸗September 41/12 do., Sep⸗ tember⸗Oktober 4 24 do., Oktober⸗November 4 do., November⸗Dezember 3³ ½21 do., Dezember⸗Januar 3³1/⁄32 do., Januar⸗Februar 381⁄22 — 362⁄64 Verkäuferpreis, Februar⸗März 36 ⁄64— 4 d. do.
Liverpool, 8. Mai. (W. T. B.) Baumwollen⸗ Wochen bericht. veeeue eegenwärtige Woche 68 000 (vorige Woche 49 000), do. von amerikani 22— 56 000 (44 000), do. für Speku⸗ lation 1000 (—), do. für Export 1000 (1000), do. für wirklichen Konsum 54 000 (43 000), do. unmittelb. ex. Schiff 63 000 (64 000), wirklicher Export 6000 (7000), Import der Woche 39 000 (52 000), davon amerikanische 36 000 (39,000), Vorrath 1 113 000 (1 142 000), davon amerikanische 950 000 (972 000), „ 7 8 britannien 106 000 (106 000]), davon amerikanische 95 000
Manchester, 8. Mai. (W. T. B.) 12r Water Taylor 5 %⅜, 30r Water Taylor 7 ¼, 20r Water Leigh 6 ¼, 30r Water Clayton 7 ½, 32r Mock Brooke 7, 40r Magyoll 7* 40r Medio Wilkinson 8, 32r Warpcops Lees 6 ¾, 36r Warpcops Rowland 7 ⅛⅜, 36 Warpcorps Wellington 7 ⅛, 40r Double Weston 88, 60r Double courante Pehnt 118 32“ 116 vards 16 % 16 grey Printers aus 32r1/46 1
. Fest.
Glasgow, 8. Mai. (W. T. B.) Die Vorräthe von Roheisen in den Stores belaufen sich auf 536 075 Tons gegen 282 778 Tons im vorigen Jahre. Die Zahl der im Betriebe befind⸗ lichen Hochöfen beträgt 81. gegen 76 im vorigen Jahre.
Paris, 8. Mai. . T. B.) (Schluß.) Rohzucker ruhig, 88 % loko 31 ½ à 32. Weißer Zucker behauptet, Nr. 3, pr. 100 kg, pr. Mai 32, pr. Juni 32 ¼, pr. Juli⸗August 32 ⅜, pr. Oktober⸗Januar 32 ½.
New⸗York, 8. Mai. (W. T. B.) Die Börse eröffnete varegeinshie und schloß nach allgemeiner Besserung recht fest. Der Umsatz in Aktien betrug 163 000 Stück.
Im Hinblick auf die seit einigen Tagen für Weizen herr⸗ schende Festigkeit war man zu der Annahme berechtigt, daß sich die Hausseströmung heute noch weiter entwickeln würde, und demgemäß wurde bei Eröffnung des Markts diese Brotfrucht für Juli mit ½ Zent über gestrigen Schlußkurs gehandelt. Anstatt der erhofften Aufbesse⸗ rung trat aber ein vollständiger Umschwung der Stimmung ein, da die seitherigen Meldungen über Ernteschäden sämmtlich in Abrede gestellt wurden und man allgemein nunmehr bessere Ernteschätzungen erwartete. Im übrigen drückten umfangreiche Realisierungen auf die Preise, so x der Echluß des Markts sich schwach gestaltete. — Mais nahm anfangs eine steigende Tendenz an. Nachrichten über bessere Ernte⸗ aussichten und die Mattigkeit in den Weizenmärkten führten jedoch eine Reaktion herbei und der Markt schloß träge.
Waarenbericht. Baumwolle⸗Preis in New⸗York 85ͤ⁄6, do. do. in New⸗Orleans 7 ¾¼, Petroleum Stand. white in New⸗York 6,95, do. do. in Philadelphia 6,90, do. rohes (in Cases) 7,85, do. Pipe line Certif. pr. Mai 122, Schmalz Western steam 5,00, do. Rohe & Brothers 5,25, Mais pr. Mai 35 ⅞, do. pr. Juni —, do. pr. Juli 36, Rother Winterweizen 74 ⅛, Weizen pr. Mai 69x, do. pr. Juni 69 ½, do. pr. Juli 69 ⅛, do. pr. September 69 ¾, Getreide⸗ fracht nach Liverpool 2 ½, Kaffee fair Rio Nr. 7 14, do. Rio Nr. 7 pr. Juni 12,70, do. do. pr. August 12,05, Mehl, Spring⸗Wheat clears 2,50, Zucker 3 ⅛, Zinn 13,35, Kupfer 10,80.
Baumwollen⸗Wochenbericht. Zufuhren in allen Unions⸗
äfen 37 000 Ballen. Ausfuhr na roßbritannien 27 000 Ballen, usfuhr nach dem Kontinent 22 000 Ballen, Vorrath 398 000 Ballen. hicago, 8. Mai. (W. T. B.) Berichte über Ernteschäden hatten anfangs eine Preissteigerung des Weizens zur Folge. Später aber trafen Nachrichten ein, welche jene Schäden nicht bestätigten, worauf sofort eine rückläufige Sere as. . Diese wurde wieder die Veranlassung, da reichliche erkäufe stattfanden, durch welche die Preise noch weiter herabgedrückt wurden. — Mais an⸗ fangs steigend; später trat Reaktion ein. Der Markt wurde durch die Bewegungen des Weizenpreises beherrscht.
Weizen pr. Mai 62 ⅞, do. pr. Juni 62 ¼. Mais pr. Ma 28 ½. Swal pr. Mai 4,70, do. pr. Juni 4,77. Speck shor elear 4,37. Pork pr. Mai 7,70.
. holsteinischer loko neuer 153 — 156. Roggen 127—482
die Landstraße bei aß eine Landstraße bei jeder kleinen Stadt, welche sie berührt, nothwendig, und kraft Felepes unterbrochen würde,
Rechtsprechung des Ober⸗Verwaltungsger
Entscheidungen des Reichsgerichts.
Als Verein im Sinne des preußischen Vereinsgesetzes vom
11. März 1850 ist, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, II. Straf⸗ senats, vom 6. Dezember 1895, jede dauernde Vereinigung mehrerer Personen zur Verfolgung bestimmter gemeinschaftlicher Zwecke unter einer Leitung anzusehen, auch wenn weder Statuten auf⸗ gestellt, noch ein Vorstand oder Leiter gewählt ist; es genügt, daß eine oder mehrere Personen dieser Vereinigung thatsächlich durch die ihnen von den Uebrigen übertragenen Geschaͤfte eine leitende Stellung einnehmen. Eine derartige Vereiniqung, welche ausschließlich zur Aufgabe hat, öffentliche Volksversammlungen zu ver⸗ anstalten, um darin politische Fragen zu erörtern, ist ein politischer Verein, und er darf keine Frauenspersonen als Mitglieder aufnehmen. Wird ein politischer Verein von Frauenspersonen gegründet und die Aufnahme weiterer Mit⸗ glieder ausgeschlossen, so ist trotzdem jede der an dem Vrrein be⸗ theiligten Frauen aus § 16 Abs. 3 und die Leiterinnen des Vereins sind aus § 16 Abs. 1 des Vereinsgesetzes zu bestrafen. Der Richter kann auf Schließung eines politischen Vereins, der die ihm ge⸗ setzlich gezogenen Beschränkungen überschritten hat, erkennen, auch wenn eine volizeiliche Schließung des Vereins nicht vorhergegangen ist. — In einer öffentlichen Arbeiterinnenversammlung im Oktober 1890 zu Berlin wurde auf Antrag der Frau J. eine Agitations⸗ kommission, bestehend aus sieben Frauen, gewählt zu dem Zwecke, für die Gleichstellung der Frauen mit den Männern zu wirken. Im Jahre 1894 fand in öffentlicher Versammlung eine Neu⸗ und Ergänzungswahl der Kommission statt, und nunmehr entfaltete diese als „Berliner Frauen⸗Agitationskommission“ in der 5 und in Volksversammlungen eine agitatorische Thätigkeit. Insbesondere wurden in der Zeit vom 15. Januar bis 6. Februar 1895 zu Berlin sechs von jener! ommission einberufene öffentliche Volksversammlungen abgehalten, in denen die Abschaffung der Gesindeordnung und die Verleibung des Wahlrechts an die Frauen zur Erörterung gelangten. Auf die Anklage des Staatsanwalts erachtete die Strafkammer des Landgerichts I Berlin die gedachte Kommission als einen politischen Verein, verurtheilte die als Leiterinnen an⸗ tecten F. und J. aus § 16 Abs. 1 und die als weibliche Mitglieder eines politischen Vereins angeklagten weiteren vier Kom⸗ missionsmitglieder aus § 16 Abs. 3 des Vereinsgesetzes und erkannte außerdem unter Anwendung des § 16 Abs. 1 desselben Gesetzes auf Schließung des gevachten Vereins. Die Revision der mitangeklagten J., wurde vom Reichsgericht verworfen, indem es begründend aus⸗ führte: „Das Vorhandensein einer Organisation, ohne welche aller⸗ dings ein Verein nicht denkbar ist, konnte unbedenklich schon daraus entnommen werden, daß die Kommission als solche, unter der von ihr angenommenen Firma, ihre Thätigkeit entwickelte, da schon hier⸗ durch die Unterordnung der Einzelnen unter einen allgemeinen Willen nämlich die Absicht, für die Erreichung des gemeinsamen Zwecks na dem gemeinsamen Plane thätig zu sein, zum Ausdruck gelangte. Endli ist festgestehlt, daß die Kommifsion eine Leitung gehabt babe, und zwar in der Person der Angeklagten F. u. J. — Jene Feststellung stützt sich auf die für erwiesen erachteten Thatfachen, daß die F. zu vier der abgehaltenen öffentlichen Versammlungen in der Zeitung ⸗Vorwärts“ die Einladungen veranlaßte, auch die Versammlungen dem Polizei⸗Präsidium anzeigte, und daß die J. auftragsgemäß sür die Erreichung der Zwecke der Kommission schriftstellerisch thatig war. Das Gericht hat biernach aus der Art des äußeren Auftretens ge⸗ schlossen, daß die genannten beiden Angeklagten, im Gegensatz zu den anderen Mitgliedern, innerhalb der Kommission eine leitende Stelle einnahmen. Auch dies ist rechtlich nicht zu beanstanden. — Sodann bestreitet die Revision, daß die Kommission als „politischer Verein“ angesehen werden durfte, weil die vorhin erwähnten Erörterungen nur in öffentlichen Volksversammlungen statt efunden hätten. Zuzugeben ist, daß die in den Urtheilsgründen geschilderten Versammlungen öffentliche Volksversammlungen gewesen sind; nicht richtig ist es dagegen, daß unter den im § 8 des preußischen Vereins⸗ gesetzes vom 11. März 1850 bezeichneten „Versammlungen“ nur solche zu verstehen sind, die ein Verein für seine Mitglieder unter Be⸗ schränkung auf den Kreis derselben veranstaltet. — Nach § 16 Abs. 3 des Vereinsgesetzes ist strafbar: „wer sich der or⸗ schrist des § da entgegen als Mitglied aufnehmen läßt“. „Aufnehmen“ läßt sich eine Person in einen Verein, welche demselben beitritt, und zwar auch dann, wenn sie den Verein mit anderen gründet, da sich dann die Gründer ge ensfeitig auf⸗ nehmen. — Die Anwendung des § 16 Abs. 1, falls diese wegen Zu⸗ widerhandlung gegen § 82 des Gesetzes erfolgen soll, ist nicht davon abhängig, daß Vorsteher, Ordner oder Leiter bei der Aufnabme eines Mitglieds, das nicht 12. Sv. g. werden durfte, persönlich mitwirkten; die Strafe des § 16 Abs. 1 trifft vielmehr diejenigen, welche den durch den Verein ausgesprochenen gesetzwidrigen Willen exekutieren, also bei einem Verein, der Mitglieder aufnimmt, deren Theilnahme verboten ist, een. welche, trotzdem 1.2 hierum weiß und es duldet, dem Verein als Vorsteher, Ordner oder Leiter ange⸗ hört. (3791/95.)
9 Entscheidungen des Ober⸗Verwaltungsgerichts.
Eine vom Staat zu unterhaltende Landstraße, welche von einer Stadt zu einer anderen führt und auf dem Wege kleine Städte durchschneidet, behält, nach einem Urtheil des Ober⸗ Verwaltungsgerichts, IV. Senats, vom 11. März 1896, ohne weiteres ihren Charakter als Landstraße auch in den durchschnittenen Städten, selbst wenn die Straße innerhalb dieser Städte in Bezug auf Reinigung und Beleuchtung als städtische Straße behandelt wird; die betreffenden Städte sind jedoch zu Hand⸗ und panndiensten bei der Unterhaltung der Straße verpflichtet. Dasselbe gilt für die in den betreffenden Städten neben der andstraße herführenden Rinn⸗
eine, welche als Tbeile der vom Staate zu unterhaltenden Land⸗ straße anzusehen, keineswegs aber den gemoß § 5 des Zusatzes 226 des Ostpreußischen Provinzialrechts von den Anliegern zu unterhaltenden Seitengraͤben der Landstraßen im freien ße de gleichzustellen sind. „Wohl mag bei größeren Städten, welche als Ausgangspunkte selbst⸗ tändiger vaßensäh. anzusehen sind, vielfach anzunehmen sein, daß m. Eintritt in die Stadt aufhört. Aber
das folgt aus den Worten des § Tit. 15 Th. II des Alggemeinen Landrechts: „Wege, die von einer Stadt ... zu einer anderen führen, werden Land⸗ oder Heerstraßen genannt“ — keines⸗ wegs. Im vorliegenden Falle gehen die Akten, von den ältesten Vor⸗ gängen im Jahre 1761 an, davon aus, daß die Landstraße als solche büe Stadt Pr.⸗Holland durchschneidet, während Elbing und Osterode n der Regel als die Endpunkte betrachtet werden... Daß die Straße in Bezug auf 16 und Beleuchtung, also mit Bezug 8 nicht wegepolizeiliche Leistungen, als Ivnische Straße behan⸗ elt worden, ist unerheblich. Daß auch die Städte bei Land⸗ raßen zu Hand⸗ und Spanndiensten dep ichtet sind, steht nach der
te fest. (IV. 452.)
2
Zweite Beilage
B
Statistik und Volkswirthschaft.
Versicherung gegen Arbeitslosigkeit.
„„, Aus Köln a. Rh. wird uns geschrieben: Gelegentlich der Er⸗ richtung der hiesigen allgemeinen Arbeitsnachweis⸗Anstalt, im Ok⸗ tober 1894, hatte die Stadtverordneten⸗Versammlung auf Antrag des Stadtverordneten Schmalbein beschlossen, daß es vorbehalten bleiben solle, an die Arbeitsnachweis⸗Anstalt eine Spar⸗ und Versicherungs⸗ kosse gegen Aeettsece anzugliedern, wenn hier eine solche Einrichtung mit 2 illizung und Unterstützung der Stadt ins Leben gerufen würde. Es nunmehr gelungen, einen Versicherungs⸗Verein gegen Arbeitslosigkeit im Winter ins Leben zu rufen. Die Thätigkeit dieses Vereins soll be⸗ ginnen, sobald ein Betriebsfonds von 50 000 ℳ vorhanden ist. Bei der Gründung des Vereins wurden bereits 40 000 ℳ gezeichnet. Der Verein beabsichtigt, die städtische Verwaltung um Unter⸗ stützung anzugehen, und es dürfte kaum einem Zweifel unter⸗ liegen, daß die Stadtverordneten⸗Lersammlung sowohl einen einmaligen Beitrag zum Garantiefonds, als auch einen größeren jähr⸗ lichen Zuschuß genehmigen wird. Zur Zeit schweben die Verhand⸗ lungen wegen Genehmigung des Statuts. Köln ist damit die erste Stadt Deutschlands, welche die Lösung der im letzten Jahrzehnt immer brennender “ Frage, wie man der Arbeitslosigkeit besonders in den Wintermonaten entgegentreten könne, thatkräftig in die Hand nimmt. 8
Krankenkassenwesen.
Die von Krankenkassen gewährten Unterstützungen reichen in der Regel nicht aus, um die 1 erkrankler Familienväter vor Noth zu schützen. Es ist deshalb die Errichtung von Kranken⸗ geld.Zuschußkassen seit längerer Zeit ein Wunsch der be⸗ theiligten Kreise gewesen. Jetzt haben die Delegirten der katholischen Arbeitervereine die Errichtung einer Zentral⸗Krankengeld⸗ Zuschußkasse für die katholischen Arbeitervereine be⸗ schlossen. Für die Vereine in Köln a. Rh. wurde die Errichtung einer Zentralverwaltungsstelle mit einer Zahlstelle in jedem der Vereine in Aussicht genommen.
Arbeiter⸗Krankenpflee. Der in Köln a. Rh. bestehende „Verein zur Pflegung Genesender“ hat sich die Fürsorge für die Arbeiter und Angestellten beiderlei Ge⸗ schlechts der in dem Stadt⸗ und Landkreise Köln und in Mülheim a. Rh. befindlichen gewerblichen und kaufmännischen Unternehmungen eder Art, und zwar ohne Unterschied der Religion, zur ufgabe gemacht. Dem Verein sind schon mehrere Betrieds⸗ krankenkassen beigetreten. Dieselben haben sich über die Wirksamfeit des Vereins übereinstimmend dahin geäußert, daß die auf Anordnung der Kassenärzte stattgehabten Ueberweisungen von Kassenmitgliedern an die Verpflegungsstationen des Vereins durchweg als günstig bezeichnet werden könnten, indem bei verhältnißmäßig kürzerem Anfenthalt der Mitglieder in den Stationen (Benrath, Wissen und eine gründlichere eees und Kräftigu erreicht worden sei, als solches bei einem Aufenthalt in Köln mögli gewesen wäre.
8 Haushaltungs⸗Unterricht.
Im Herbst vorigen Jahres wurde in Köln a. Rb. damit be⸗ gonnen, die Schülerinnen der oberen Klassen der Volksschulen praktisch mit der Führung einer bürgerlichen Küche bekannt zu machen. Da diese Einrichtung vortrefflich bewährt hat, soll, einem mehrfach geäußerten Wunsche Folge gebend, durch Einrichtung eines weiteren Kursus auch Mädchen über 14 Jahren Gelegenheit geboten
werden, an solchem Haushaltungs⸗Unterricht theilzunehmen.
Ueber das Lehrlingswesen in Oesterreich. (Nach den Berichten der K. K. Gewerbe⸗Inspektion für 1895.)
Die kürzlich veröffentlichten Berichte der österreichischen Gewerbe⸗Inspektoren über ihre Amtsthätigkeit im Jahre 1895 lassen für das Berichtsjahr eine besondere Aufmerksam⸗ keit und Fürsorge der Gewerbe⸗Aufsichtsbehörden für das Lehrlings⸗ wesen in Industrie und Handwerkerkennen und bieten in den auf diesem Gebiet gemachten Wahrnehmungen ein auch außerhalb der oösterreichischen Monarchie beachtenswerthes und lehrreiches Material.
Von vornherein bemerkt dazu der Zentral⸗Gewerbe⸗Inspektor in seinem Vorlagebericht an den Handels⸗Minister, daß zu einer wirk⸗ samen Beaufsichtigung des Lehrlingswesens in den, Kleinbetrieben“ das Personal der staatlichen Gewerbeinspektion durchaus nicht aus⸗ reiche, vielmehr im Se egt zu der g Zahl dieser Betriebe die Zahl der Revisionen eine sehr kleine bleiben müsse und namentlich die sehr wichtige Möglichkeit einer baldigen Nachrevision derselben Betriebe so gut wie ausgeschlossen sei. Er giebt dabei der An⸗ schauung Ausdruck, daß gerade auf diesem Gebiet die „Genossen⸗ schaften“ eine erfolgreiche Thätigkeit entfalten könnten.
Ein besonderes Interesse gewaͤhren die Ausführungen des Bericht⸗ erstatters für den ersten Gewerbeaufsichtsbezirk, die Großstadt Wien mit ihren eigenartigen Verhältnissen. Günstig äußert sich hier der Bericht über das in den Großbetrieben. Die früher in einer Reihe von Fabriken beanstandete Willkür in Bezug auf die 5 und die Verwendung der Lehrlinge sei bereits wesentlich eingeschränkt. Zustände, wie sie noch vor zehn Jahren be⸗ standen hätten, könnten jetzt in den Fabriken nicht mehr aufkommen. Anders stehe es dagegen mit den Kleinbetrieben unter den großstädtischen Verhältnissen. Nicht nur daß hier eine Senne der Gewerbe-Inspektoren auf die Masse der
Betriebe so gut wie unmöglich sei, auch der „genossenschaftliche
a Apparat“ erweise sich als nicht hinreichend „den lokalen edürfnissen angepaßt, um auch nur halbwegs diese schwierige Aufgabe erfüllen zu können.“ Es gelte dies namentlich für die großen Genossenschaften, wie die der Drechsler mit rund 1600 Mitgliedern und 1200 „ge⸗ meldeten“ Lehrlingen, die der Gastwirthe mit 3700 Mitgliedern und 1700 Lehrlingen, die der Kleidermacher mit 6100 Mitgliedern und 4600 männlichen und 3200 weiblichen Lehrlingen u. ¹ w. Berichterstatter hält bier eine Dezentralisation schaftlichen Aufsicht für unerläßlich in der leise, daß Fr jeden einzelnen Stadtbezirk oder für mehrere benachbarte ezirke gemeinsam ein „aus Vertrauensmännern der Gewerbe⸗
inhaber und Arbeiter zusammengesetztes Aufsichtseomité“ zu bestellen wäre. Eine besondere Fürsorge wäre dabei den „zugereisten Lehr⸗
lingen“ zuzuwenden, weil diese noch weit mehr als die einheimischen dem Zufall und der Willkür er. seien und unter den obwalten⸗ den Mißständen am meisten zu leiden hätten. Für jeden solchen S müßte — so schlägt der Berichterstatter vor —, falls der⸗ selbe weder Verwandte noch Befreundete am Ort hätte, die sich seiner anzunehmen fähig und willens seien, von der Behörde eine geeignete Person als eine Art Vormund bestimmt werden mit der Ver⸗ pflichtung, die richtige Einhaltung des Lehryertrages seitens der Meister zu kontrolieren. Ein sehr erfreuliches und nachahmens⸗ werthes Bild hieten übrigens die neben den Handwerksgenossenschaften thätigen Veranstaltungen zum Zweck der gehest ellenvermit⸗ telung in en, von denen der Bericht sechs aufführt. Beispiels⸗ weise bat das „ ehrstellenvermittelun gamt des Wiener Magistrats“ im Berichtsjahr 64 Lehrlinge untergebracht, der „Zentralverein für
nzeiger und Königlich Preußischen taats⸗Anzeiger.
1896.
Lehrlingsunterbringung“ aber 4467 Lehrlinge mit geeigneten Stelle versorgt. Derselbe Verein hat außerdem in seinem „Lehrlings⸗ heim“ 1702 ohne vS Sund 428 Lehrlingen mit vorübergehender Verpflegung Unter unst ewährt. — Was die für die gewerblichen Lehrlinge bestehenden chulen rr so unterstanden der Gewerbeschulkommission in Wien 134 solche An⸗ stalten, und zwar 62 allgemeine gewerbliche Vorbereitunge kurse“ mit 120 Klassen und 109 Parallelabtheilungen, ferner 8 Vor⸗ bereitungskurse für Lehrlinge der Gastwirthe und Kaffeesieder, sodann 33 Fortbildungsschulen für Lehrlinge“ mit 67 Flaßs . und 73. Parallelabtheilungen, 7. „Fortbildungsschulen für Mädchen⸗ und endlich 24 ‚achliche Fortbildungs⸗ schulen“ mit 66 Klassen und 82 Parallelabtheilungen. Besucht wurden diese Schulen im Berichtsjahre von 29 320 Schülern von denen 76,3 % bis zum Schluß des Schuljahres verblieben. Da „Lehrziel“ erreichten 71,3 % und durchschnittlich waren anwesen 70,5 %. Die Zahl der wöchentlichen Lehrstunden betrug im Durch schnitt etwa 6 bis 9, die Zahl der an den Schulen wirkenden Lehrer 844. Bemerkbar machte sich ein besonders starker Zugang von Schülern bei den gewerblichen und fachlichen „Fortbildungsschulen“, was der Berichterstatter daraus erklärt, daß in neuerer Zeit die Lehr⸗ linge mit besserer Vorbildung aus der . h, a- kommen und des⸗ halb beim Eintritt in die Lehre an die Fort ildungsschule gewieser werden können statt an die Vorbereitungsschule. Auch für den zweiten Aufsichtsbezirk, die Umgebung von Wien,
lautet der Bericht über die Lehrlinge in den Fabriken günstig
freilich ist in diesem die Zahl der „Lehrlinge“ verhältnißmäßig ering Die Fabriklehrlinge werden nach dem Bericht „einem älteren lccbitge Arbeiter zugewiesen und von diesem allmählich zu allen fachlichen Arbeiten eines bestimmten Gewerbes herangezogen. Ihr Betragen wird meis strenge überwacht, ihr Fleiß mitunter durch Prämien angespornt.“ Weniger günstig lautet der Bericht über die Lehrlingshaltung im Kleingewerbe. Nur in einigen Genossenschaften herrsche in diese Beziehung „strenge Disziplin“, was um so höher anzuschlagen sei, „als nur durch die größte Energie des G schaftsvorstandes Ordnung zu schaffen“ sei. Die häufigen Differenzen, die infolge ungenügender Verabredungen im Lehrvertrage meist in der letzten Zeit der Lehre entständen, ließen es wünschens⸗ werth erscheinen, „daß schriftliche Lehrverträge gesetzlich vorgeschrieben werden.“ 3 2 EAus dem dritten Inspektionsbezirk — Linz — wird u. a. be⸗ richtet: Die Aepe entee Ausbildung der Lehrlinge in den Fabriken und vorzüglich in der Glasindustrie, in den Maschinenfabriken, Feil⸗ hauereien, in der Messer⸗ und Sensenfabrikation ist eine genügende zu nennen. Ganz vortrefflich ist das S in der Sensenindustrie des Bezirks geregelt. In derselben erhält der Lehrling vom Tage des Eintritts einen Monatslohn. Die leichten Arbeiten, die ihm anfangs zugewiesen werden, lassen ihm so vie freie Zeit, daß er nebenbei die schweren Verrichtungen der S-e⸗ fabrikation allmählich lernen und sich vollständig ausbilden kann. Die Vorarbeiter sind von den Gewerken angewiesen, den Lehrling zu unterrichten und mit allen Kunstgriffen des Hand⸗ werks vertraut zu machen. Kein Lehrling darf vö der Arbeits⸗ stunden zu anderen, als zu den Arbeiten seines Berufs verwenden 1 werden. Ein wohbl durchdachtes und auf Erfahrung begründeten⸗ „Lehrlingsstatut⸗ wird gleichmäßig in allen Sensengewerkschaften die Rechte und Pflichten der Lehrherren, wie der Lehrlinge regeln. Bezüglich des sonstigen Kleingewerbes beklagt der ericht be⸗ sonders das den Lehrherren noch immer mangelnde Verständniß fü die dem Lehrling gebotene Unterrichtsgelegenheit. Es zeige sich gäradenn ein Widerstand der Meister gegen den Besuch der Fortbildungs⸗ chulen durch die Lehrlinge. Eine rühmliche Ausnahme macht die Messerergenossenschaft zu Tattenbach, welche aus eigenen Antrieb im Anschluß an die Volksschule des Orts eine Sonntags⸗ Fortbildungsschule geschaffen hat, die von Lehrlingen und Gehilsen . steisig befacht wird.
8 enig erfreulich liegen die Verhältnisse im Kleingewerbe de vierten Aufsichtsbezirks Graz. Die Genossenschaften scheinen hier noch eine schwere Aufgabe zu lösen zu haben. „Diesen traurigen Zu⸗
ständen gegenüber“ — so fügt der Bericht hinzu — „gewährt eb
wahre Befriedigung, die Thatsache aufführen zu können, daß die In⸗ ber größerer Unternehmungen überhaupt und ebenso die jüngeren hewerbetreibenden ihrer Mehrzahl nach die Dringlichkeit einer recht⸗ eitigen Vorsorge für die Heranbildung eines gesunden und tüchtigen Nachwuchses von Arbeitern voll einsehen und auch vielfach bemh sag eine gründliche Besserung im gewerblichen Lehrlingswesen herbei⸗ zuführen.
Der Bericht für Prag — achter Aufsichtsbezirk — besagt u. a.: In Behug auf die praktische Ausbildung der Lehrlinge ist namentlich in Fabrikbetrieben das Bestreben wahrnehmbar, den Anforde⸗ rungen der Z Rechnung zu tragen. Einer besonderen Auf⸗ merksamkeit erfreuen sich in dieser Beziehung auch die Lehrlinge der Prager Baugewerbetreibenden. Dieselben werden durch 3 bi 4 Jahre in der Lehre gehalten und müssen sich, bevor sie freigesprochen werden, einer strengen Fachprüfung vor einer aus Genossenschafts⸗ mitgliedern zusammengesetzten Prüfungskommission unterziehen. „Leider findet dieses gute Beispiel bei den auswärtigen Baugewerbetreibenden nicht die erwünschte Beachtung.“
Es verbietet sich schon in Rücksicht auf den Raum, auf das in den übrigen Berichten gebotene Material hier einzugehen. Das, wah in Vorstehendem mitgetheilt ist, läßt jedenfalls Tlar erkennen, daß neben der dankbaren 8 22 welche die Genossenschaften ded Kleingewerbes auf dem biete des Lehrlingswesens zu erfüllen baben, doch 9 für die Großbetriebe die bisher vielfach herrschende An⸗ sicht, in ihnen eine wirkliche, geordnete und vorsorgliche Lehrlings⸗ den Unternehmern nicht zugemuthet werden könne, erfreu⸗ licher Weise immer mehr als nicht 8 haltig sich herausstellt.
Zur Arbeiterbewegung.
Aus Breslau wird der „Köln. Ztg.“ gemeldet, daß die dortigen Zimmerleute sich dem Ausstande der Maurer und Bauarbeiter angeschlossen und die gleichen Forderungen aufgestellt haben.
Aus Reichenbach (Schlesien) wird vom gestrigen Tage ge⸗ meldet: Da 500 Weber und Spuler der mechanischen Weberei der Gebrüder Cohn nach der Beendigung des Ausstands die Arbeit wieder niedergelegt haben, so steht die 85 5 sämmtlicher Webereien bevor, weil sich die Fabrikanten für vitbaniich erklären. Dieser neue Ausstand wurde verursacht durch die Zurückziehung der bereits zu⸗ gestandenen 8 Il. Nr. 108 d. Bl.)
„In Düren haben die Weber der Tuchfabrik, welche in den
Ausstand getreten waren, die Arbeit gestern wieder aufgenommen, nachdem, wie die „Rh.⸗Westf. Ztg.“ berichtet, die Forderungen der Arbeiter zum theil bewilligt worden sind.
Aus Lübeck wird der 82 tg.“ gemeldet, daß der Aub⸗ stand der Böttcher in der 9 n Faßfabrik von Holst u. Fricke zur beiderseitigen Zufriedenhest beendet worden ist. Sämmtliche Böttcher werden wieder eingestellt. GSg Nr. 107 d. 8
Hier in Berlin haben die ausständigen Schuhmacher⸗
esellen am Donnerstag in einer Versammlung beschlossen, denn Verlangen der Meister, die Arbeit in den nächsten drei Tagen wieder aufzunehmen, nicht nachzukommen. qr Nr. 110 d. Bl.) 1
Aus Rotterdam meldet „W. T. B.“: Die Löscher für
Erz⸗ und Getreideladungen sind in den Ausstand eingetreten. Sie⸗