zu müssen, die Vorlage erschwere es ihm aber, billigen Kredit Geheimer Ober⸗Regierungs⸗Rath Hermes führt aus, 1 ffung eines selbständigen Klei
selbst wenn ei chädigt werde, frecht erbalten se des Zustandek
längern. Das ist doch nicht eine Reform! Von dem hohen Hause wurde eine Reform der Zuckersteuer verlangt, und ich habe nur gesagt, das sind keine Reformvorschläge. Wenn man schließlich nur darauf abkommt, zu erklären, das bestehende Gesetz ist einfach zu verlängern, so ist das keine Reform der Zuckersteuer.
Wenn hier immer darauf hingewiesen wird, daß in gewissen Theilen des Ostens dieses Gesetz wenig sympathisch sei, so kann ich darauf hinweisen, daß dem hohen Hause bereits eine Petition aus der Provinz Posen vorliegt, unter der die Namen angesehener Land⸗ wirthe sich finden, und zwar solcher, die in großem Umfange Rüben bauen. Dieselben bitten dringend, entgegen dem Beschluß der Land⸗ wirthschaftskammer, das Gesetz anzunehmen, auch ich habe heute — offenbar ist die Eingabe irrthümlich an mich statt an das hohe Haus gelangt — eine gleiche Adresse bekommen, die mit einer großen Reihe Unterschriften von Landwirthen der Provinz Posen bedeckt ist, unter Anderen des Vorstehers der großen Fabrik in Gnesen, eines Mannes, an dessen landwirthschaftlicher Kapazität auch Herr von Staudy wohl nicht zweifeln wird. Auch in dieser Petition wird das dringende Er⸗ suchen ausgesprochen, dieses Gesetz im Interesse der Zuckerindustrie der Provinz Posen anzunehmen.
Herr von Staudy hat ferner gesagt, ich hätte mich berufen auf den bekannten Antrag Paasche, der die Grundlagen des gegenwär⸗ tigen Gesetzes enthielte. Wenn aber die verbündeten Regierungen ein neues Gesetz machten, so könnten sie es doch nicht nur auf einen Antrag aus dem hohen Hause fundieren. Anträgen aus dem hohen Hause eigentlich mit mehr Respekt gegen⸗ über (sehr gut! aus der Mitte), und wenn uns der Vorwurf ge⸗ macht wird, wir hätten keine Rundfrage gehalten, so entgegne ich, wir haben die ausgezeichnetsten und hervorragendsten Sachverständigen aus ganz Deutschland gehört (Zuruf rechts), nicht nur Fabrikanten, sondern auch Groß⸗Rübenbauer — wir haben Tage lang mit ihnen konferiert; wir haben ferner das Landes⸗Oekonomie⸗Kollegium und den Landwirthschaftsrath gehört, die beide sich für das Gesetz ausgesprochen haben und die jedenfalls die berufensten Vertreter der Landwirthschaft sind, das Landes⸗Oekonomie⸗Kollegium für Preußen und der Land⸗ wirthschaftsrath für Deutschland, die wir überhaupt hören konnten. Allerdings die Chefs der einzelnen preußischen Provinzen sind meines Wissens nicht gehört, weil selbstverständlich über die Wirkung eines solchen indirekten Steuergesetzes nur Sachverständige zu hören sind und es nicht gesagt ist, daß der oberste politische Beamte einer Provinz immer ein Sachverständiger für die Rübenindustrie ist. Er tann es sein, er ist es thatsächlich bisweilen auch, ist es aber nich immer. 372 “
. von Puttkamer⸗Plauth: e mit seinen Mitteln helfen soll, dann ist eine Beschränkung
nicht zu vermeiden; ohne Kontingentierung würde das Prämiensystem zur Ueberproduktion führen. Redner tritt für den Antrag der Kom⸗
höchstens an Zucker aus Rüben bei uns produziert worden ist. Nun muß ich zugestehen, ich würde den Weg, den die verbündeten Regierungen vorgeschlagen haben, für den bedeutend besseren halten: aber ein niedrigeres Kontingent. von 4 ℳ auf 2,50 ℳ des Kontingents wesentlich anders. Denn es wird sich bei der Zuckerindustrie ganz derselbe Vorgang wiederholen wie bei der Branntweinbrennerei. Man berechnet sich nach dem Preise: ist es vortheilhaft, unter Zu⸗ hilfenahme der Ausfuhrprämie ein Superkontingent herzustellen oder nicht? — und verrechnet sich die gewährten Ausfuhrprämien auf die gesammte Produktion seiner Fabrikationsstätte. Ganz ebenso wird es sich vollziehen bei der Zuckerindustrie, und ist es deshalb vom Standpunkte der Kommission meines richtig, daß, wenn die Prämie ermäßigt wird, das Kontingent erhöht wird, um für ein größeres Quantum der Produktion den Vortheil der Prämie zu erhalten, und es event. zu ermöglichen, daß auch noch ein Superkontingent unter gewinnbringenden Voraussetzungen her⸗ gestellt werden kann.
Meine Herren, es ist schließlich auch heute gesagt worden, besser noch als dieses Gesetz wäre es, das bestehende Gesetz in infinitum zu verlängern. Ich bin nicht befugt, in dieser Beziehung namens der verbündeten Regierungen zu sprechen; aber das kann ich den Herren versichern, daß im Schoße der verbündeten Regierungen an maß⸗ gebendsten Stellen die allerschwersten Bedenken bestehen, das be⸗ stehende Gesetz einfach zu verlängern. von der Voraussetzung aus, die Prämien allmählich ganz fallen Das war ein Standpunkt, wenn man überhaupt Gegner der Prämie ist, der in sich logisch und abgeschlossen ist. eine Prämie fortbestehen zu lassen, ganz unbeschränkt, wie weit dadurch die Finanzen des Reichs berührt werden, und ob sie dazu beiträgt, eine krankhafte Ueberproduktion herbeizuführen, — eine solche Prämie im Interesse der Industrie fortbestehen zu lassen, in Danaergeschenk für dieselbe sein. Kontingentierung gehabt wäre die Krisis erheblich geringer gewesen; denn daß Deutschland urch seine Ueberproduktion zur Krisis wesentlich beigetragen hat, ich laube, das ist eine Thatsache, die von allen Seiten anerkannt ist. Wer also das Gesetz will, wer event. die gänzliche Abschaffung der
ämien will, muß eine erhöhte Konkurrenzprämie haben wollen. Wer erhöhte Prämien will, muß sich aber auch mit der Kontingen⸗ tierung einverstanden erklären, und wer die Kontingentierung will und die vorgeschlagenen Prämien wesentlich ermäßigen will, wird sich auch mit dem Gedanken befreunden, daß als Kompensation eine gewisse Erhöhung des Gesammtkontingents eintritt. Ich kann nur sagen: ich würde auch jetzt noch für das beste halten ein Kontingent von 14 Millionen Doppel⸗Zentnern und eine Prämie von 4 ℳ Es scheint aber, daß die Mehrheit des hohen Hauses anderer Ansicht ist.
Abg. Graf von Bernstorff⸗Uelzen: Die Entrüstung des Herrn ch um Zahlen handelt, hat
erster Linie die Vorlage die besitzes in der Anerbe durch die gedachte Beschränkung im allgemeinen In Ueberdies empfehle es sich schon im cksicht auf die Stellung, die das Herrenhaus ein Eine völlige Strei
milie bezwecke seschränkung ge nteresse auf
höhere Prämie, Kommission die Prämie
liegt allerdings
die Frage . und mit Rü habe, den Antrag Gorke abzulehnen. zips aus dem Antrag würde das Zustandekommen sehr 88
Abg. Herold (Zentr.) hält es für die in Betracht kommen Güter für zweckmäßig, daß die Löschung nicht zugelassen we dn die Rentenbankrente jederzeit wiederhergestellt werden k dringenden Ausnahmefällen könne ja die Generalkommi nahme von Hypothekarkredit an der freien Stelle gestat
Abg. Krause (nl.): Das Bedenken, daß das He zustimmen würde, kann uns nicht veranlassen, uns dieser wichtigen Frage zu ändern. Diese Beschränkung des jedem Staatsbürger zustehenden Rechts, über eine frei gewordene Stelle nach Belieben zu verfügen, geht uns zu weit, das ist eine Ueber⸗ spannung des Prinzips. der Generalkommission gestellt; nicht er selbst, sondern die Genera kommission hat darüber zu befinden, ob er den Personal⸗ oder den en soll. Wir stimmen dem Antrag Gorke zu.
e (kons.) erklärt, daß seine Partei der Kommissions⸗ Diese Bestimmung werde erzieherisch auf die er wirken, sie müßten das Gut möglichst
ssion die Auf⸗
rrenhaus nicht
Erachtens allerdings folge⸗ ere Ansicht in
Mann wird unter die Vormundscha
Realkredit benu
Abg. Brö fassung zustimme. Rentengutsbesitz ihren Kindern überlassen.
Ueber den Antrag Gorke wird, da die Abstimmung auch bei der Gegenprobe zweifelhaft bleibt, durch Auszählung ab⸗ gestimmt; dabei stimmen 81 für und 81 gegen den Antrag, das Haus ist also nicht beschlußfähig, da 217 Mitglieder dazu
1 ¾ Uhr die nächste
schuldenfrei
Ich muß sagen, ich stehe Das bestehende Gesetz ging
Präsident von Köller beraumt um Sitzung auf ½ 3 Uhr an.
69. Sitzung vom 11. Mai 1 6, 2 ½ Uhr.
8 8
Die zweite Berathung des Gesetzentwurfs über das An⸗ erbenrecht wird fortgesetzt.
Auf Vorschlag des Abstimmung über § 24 vorläufi mandatare durch eine zu glei findende namentliche Abstimmung verhindert sind und infolge⸗ dessen wiederum nicht die beschlußfähige Anzahl Mitglieder im Hause anwesend ist.
Die übrigen Theile des Gesetzes werden ohne erhebliche Debatte in der Kommissionsfassung angenommen.
Darauf wird über die Resolution u. Gen. und den Abänderungsantrag Herold⸗Willebrand verhandelt. 1
Die Abgg. Dr. Arendt (fr. kon e der Regierung mit dem 1 ten Session in einer Denkschrift die Stellung der Regierung zu den in diesen Anträgen behandelten Fragen dar⸗ zulegen und zur Kenntniß des Hauses zu bringen.
Abg. Dr. von Heydebrand und der Lasa (kons.): Wir wollen mit unserer Resolution kein obligatorisches neues Erbrecht einführen, sondern nur ein subsidiär geltendes für den F nichts Anderes bestimmt hat.
Hätten wir bereits die von 1894/95, dann räsidenten von Köller wird die ausgesetzt, weil die Doppel⸗ eit im Reichstag statt⸗
Wenn der Staat einer er Abgg. von Arnim
u. Gen. beantra diese Anträ suchen zu überw
Abg. Richter bemerkt dem Grafen Bernstorff, daß es sich bei, in der näͤch
der Betriebssteuer um einen Grundsatz handle und nicht um eine iffer, und weist darauf hin, daß der Anbau von Rüben in diesem ahre beinahe den Umfang des Anbaues von 1894 erreicht habe. Es handele sich nur um den Schutz landschaftlicher Interessen. Der — h als den Zweck der Vorlage hin⸗ gestellt: die alten Rübenkulturstätten zu schützen. Das sei nicht volks⸗ wirthschaftlich, sondern führe zum mittelalterlichen Standpunkt der Realberechtigungen; volkswirthschaftlich sei: freie Bahn für die Kon⸗ kurrenz. Die bayerische Regierung stimme gegen das Gesetz, die füd⸗ deutschen Landtage seien gegen das Gese telle der Abg. Pichler schlagen, um eine Mehrheit für das Gesetz zu finden.
Damit schließt die Debatte. namentlicher Abstimmung llionen Doppel⸗Zentnern mit 133 gegen 107 angenommen.
Darauf wird um 5 ½ Dienstag 2 Uhr vertagt.
Richter kann ich nicht verstehen. immer ein Handel oder ein Kompromiß stattgefunden. In Bezug auf Prinzipien würde ich mich niemals in einen Standpunkte des Kampfzolles aus würde eine sein; allein es kommt mehr darauf an, daß eine ruhige Produktion wieder eintritt. Dazu eignet sich eine mäßige Prämie besser.
Abg. Dr. Paasche (nl.): Wenn durch ein niedriges Kontingent die großen Fabriken des Ostens, für welche der Abg. Richter so lebhaft eintritt, zur Einschränkung ihres Betriebes gezwungen würden, so wäre das ein einschneidender Eingriff. Durch ein hohes Kontingent können die Rübenbauer nicht geschädigt werden. Beschränkung ist die Prämie gefährlich für die Kasse des Reichs. Die Kontingentierung ist auch ein Schutz der Zuckerrübenkultur gegen die sprungweise Vermehrung des Rüben⸗ Wollen wir einen Schutz der be⸗ einen Riegel vorschieben
andel einlassen. ämie von 4 ℳ besser
— all, daß der Erblasser Ein solches Rechtsinstitut können wir nur da einführen, wo Sitte und Gewohnheit eine geeignete Basis dafür abgeben. Und mit dieser agrarischen Gesetzgebung kann erst dann vorgegangen werden, wenn die landwirthschaftliche Lage wieder auernd eine so gesunde geworden ist, daß man ein Experiment wagen kann. Mit dieser Einschränkung unserer Resolution fallen viele Be⸗ Die Ausführungen des Abg. Klose schossen weit über das Ziel hinaus. In der Bestimmung des Anerben muß dem Erb⸗ eiheit gewährt werden, damit er den geeignetsten eesentlich für uns ist die Erhaltung des Grund⸗ besitzes in einer Familie und die Geschlossenheit des Grundbesitzes; wir wollen damit kein Sonderrecht für Wenige, sondern ein den ganzen Grundbesitz. In Landestheilen, wo infolge des Klimas sich auch ganz kleine Güter halten können, wird allerdings das Anerben⸗ recht nicht passend sein; eine gewisse Größe des Gutes ist erforderlich, um die Leistungsfähigkeit des Gutes mit dem Anerbenrecht zu erhalten und den Besitzer an die Scholle zu binden. auf dieser Basis kann man wohl die Beschränkungen der persönlichen Freiheit billigen, welche damit verbunden sind. Die Festsetzung einer Verschuldungsgrenze ist so schwierig, daß wir keine bestimmten Vor⸗ chläge dafür im einzelnen machen können, da dazu erst genaue thatsächliche Feststellungen zu machen sind. Aber wir müssen der kolossalen Verschuldung des Grundbesitzes Einhalt thun, sie nimmt immer mehr zu, je mehr der Kaufwerth steigt. Wenn wir da nicht — mit einer großen Kalamität zu rechnen haben und vielleicht den Nutzen des Anerbenrechts wieder ill halten wir nicht allein für einen Segen für die Familie, sondern auch für den Staat, aber wir bedürfen einer gründlichen Revision unserer Fideikommißgesetzgebung, die nicht mehr Die Latifundienbildung wollen wir auch günstigen, den Antrag Herold ad 3 können wir eventuell auch acceptieren, wenn wir auch prinzipiell auf unserer Fassung beharren, aber den Antrag Arendt können wir nicht acceptieren. unseren Antrag an, die Erhaltung des Grundbesitzes wird dem Staat zum Segen gereichen.
Abg. Herold (Zentr.) stimmt der Resolution im Prinzip zu. Das Anerbenrecht müsse auf Grund der Gesetzgebung eingeführt werden können; wo es sich bisher durch Sitte und Gewohnheit ein⸗ gebürgert habe, sei es gegen die bestehenden Gesetze geschehen. Das Zustand. Da, wo das Anerbenrecht schon bestehe, esetzliche Einführung desselben keine Beschränkung, Mit der Festsetzung der Verschuldungsgrenz könne er nicht einverstanden sein, denn es sei äußerst schwierig, dafür die richtige Form zu finden. der Resolution könne er die besondere Bevorzugung der Fideikommiß⸗
nicht billigen, stimme aber dem m beantragte Fassung.
Abg. Paasche habe ausdrückli
und die Bevölkerung auch, nträge, welche die Brücke Aber ohne eine denken dagegen.
lasser eine gewisse
wird das Kontingent von 8 auswählen kann.
für die alten Heimstätten
baues namentlich im Osten. stehenden Industri een die allzu se
dann müssen wir nelle Vermehrung der Produktion. een Lesung hat man mehr von den Konsumenten und nicht von richt man gegen das hohe Kon⸗ nteressen der Konsumenten ent⸗
Uhr die weitere Berathung auf
dem Kontin tingent, we gegenkommt.
ent gesprochen; jetzt st ches doch gerade den
bg. von Staudy bestreitet, daß Deutschland allein an der Ueberproduktion des Jahres 1894 schuld gewesen sei; diese Ueber⸗ produktion sei überall hervorgetreten. Redner spricht sich dann für die Materialsteuer aus, die sich bewährt habe, als sie galt, die also auch jetzt noch durchführbar sein würde. Wenn einige unhaltbare über⸗ inrichtungen dadurch beseitigt würden, diese überlebten Einrichtungen im O darauf keine Rücksicht nehmen. nentierung sei gefährlich, denn sie rufe den Krieg Aller gegen
Preußtischer Landtag. Haus der Abgeordneten.
68. Sitzung vom 11. Mai 1896, 11 Uhr.
der Tagesordnung steht die zweite Berathun Anerbenrecht
nerbenrecht
Gesetzentwurfs, Renten⸗ und Ansiedelungsgütern.
Ueber den Beginn der Debatte ist gestern berichtet worden.
Abg. Freiherr von Heereman (GZentr.) des Gesetzes auf die aber sonst dem G polnische Ansiedler bezieht. erlassene Ansiedelun desselben, welche die
so müsse das ertragen betreffend das
eingreifen, werden wir noch
würde man sicherli Die Kon⸗
hält die Ausdehnung anze Landwirthschaft für absolut unmöglich, steht etze freundlich gegenüber,
Die Fideikommisse er, soweit es sich nicht auf Das zur Schädigung einer Nationalität sgesetz sei ungerecht, und er k⸗ ese Vorlage mit sich bringe, stimme er jedem Mittel zu, welches den mittleren könne, und das bezwecke auch diese Vorlage. Mensch könne die Ausdehnung dieses G besitz wollen, das sei eben ganz unmögli ch in derselben Familie erhalten wer dürften keine römisch⸗rechtlichen Verhältnisse herrschen. Vorrecht für den Anerben lasse sich der Grundbesi⸗ mehrere Generationen erhalten. die kleinen Rentengüter nicht sofort wieder leistungsu und deshalb stimme er der Vorlage zu.
Unter Ablehnung des Antrags der Polen wird der § 1 angenommen.
schaft im
Staatssekretär des Rei Posadowsky⸗Wehner:
Ich will dem Herrn Abg. von Staudy zunächst entgegnen, daß es mir selbstverständlich fern gelegen hat, ihm eine flüchtige Be⸗ handlung der so wichtigen Materie vorzuwerfen. alle Herren, welche Mitglieder der Kommission waren, werden wissen, mit welcher Gründlichkeit sich der Herr Abg. von Staudy an den Debatten betheiligt hat. Aber wenn man unsere ganze Zuckersteuer⸗ gesetzgebung vollkommen verändern, wenn man an Stelle des Prinzips der Verbrauchssteuer die Materialsteuer setzen will, wenn man zu einem Prinzip zurückkehren will, welches von der großen Mehrheit des hohen Hauses seiner Zeit verlassen worden ist, so werden Sie mir zugestehen, daß die damals bei der ersten Lesung über die Materialsteuer gepflogenen Verhandlungen im Ganzen nur flüchtige waren und nur solche sein konnten. „flüchtig“ nicht gebraucht in Bezug auf die Ausführungen eines Redners des Hauses, sondern in Bezug auf die Einwendungen, die vom Regierungstisch aus bei Lage der Sache nur gemacht werden konnten. Wenn es sich um den Nachweis handelte, daß die Material⸗ steuer vollkommen unmöglich sei unter den gegenwärtigen Verhältnissen, dann müßte diese Frage Gegenstand einer ganz besonderen Tagesordnung sein. Ich glaube, in diesem hohen Hause würde keine Mehrheit für die Materialsteuer sich finden, und deshalb brauche ich darauf auch jetzt nicht näher einzugehen.
Ich habe mich auch keineswegs gegen die konservative Partei ge⸗ wendet, sondern angeknüpft an eine Aeußerung des Herrn Abg. von Puttkamer⸗Plauth, welcher sagte: im Osten ist das Gesetz weniger sympathisch. Ich habe den Versuch gemacht, Herrn von Puttkamer⸗ Plauth besonders den Nachweis zu führen, daß die verbündeten Regie⸗ rungen nicht anders handeln konnten, wenn sie verlangten, daß man mit Erhöhung der Prämien auch die Kontingentierung mit in den Kauf nehme. Herr von Staudy hat gesagt, er habe einen anderen Gegenvorschlag gemacht: er habe beantragt und werde den Antrag wiederholen, einfach das bestehende Gesetz mit oder ohne Frist zu ver⸗
chs⸗Schatzamts Dr. Graf von une die Befestigung nicht billigen. Grundbesitz erhalten Aber kein vernünftiger etzes auf den ganzen Grund⸗ mittlere Grundbesitz in Westfalen
nicht durch ür sorgen, daß nfähig werden,
Im Gegentheil,
Der Staat müsse da i ein ungesunder edeute die
sondern eine Vermehrung der
die Eintragung der Anerbengutseigen⸗ In dem Punkt e auf Ersuchen der zuständi eneral⸗Kommission bezw. Ansiedelungs⸗Kommi at nach Anhörung des Eigenthümers die Eintragung von mtswegen nachzusuchen.
Die Abgg. von Sczaniecki (Pole „nach Anhörung“ zu setzen: „nur auf Ver gründung des Antrags durch den Abg. von Zoltowski und nachdem sich Abg. Bröse (kons.) da⸗ gegen erklärt hat, wird § 2 unverändert angenommen.
Die 8§ 3—23 werden ohne Debatte angenommen.
§ 24 bestimmt: Eine nach dete Rentenbankrente wird auch nach oder theilweisen Til⸗ das Gut die Anerben
erfolgt
en Behörde
lion). Diese Prinzip zu und empfehle die
Die Ausgestaltung der Agrargesetz⸗ ng dürfe nicht übereilt werden, aber auch nicht zu langsam vor
Ich habe den Ausdruck
u. Gen. beantragen, statt Abg. Knebel (nl.): Meine Freunde stimmen einmüthig gegen die Resolution, welche den Eindruck hervorruft, daß das Gesetz, zu dem sie eingebracht ist, bahnbrechend werden dieses Gesetz selbst stimmen, aber nicht für eine Erweiterung. Die Resolution soll eine künftige Ausdehnung dieser Gesetzgebung an⸗ bahnen, deren Ziele wir noch nicht kennen. Einbringung der Resolution, weil sie uns die Vorlage wesentlich erschwert. Herold und Arendt stimmen.
Abg. von Tzschoppe (fr. kons): Auch wir hätten gewünscht, daß die Resolution nicht in Verbindung mit diesem Gesetz, sondern als eingebracht wäre, und zwar in einem früheren wo wir eine Kommissionsberathung vor⸗ Dem Ziel der Resolution, namentlich der Erhal⸗ stimmen wir mit
Nach kurzer Be ir können nur für
Wir bedauern sogar die ustimmung zu der
Maßgabe der gegen die Anträge
22 und 23 rer völligen gung im Grundbuch nur gelöscht, wenn gutseigenschaft verloren hat. Die Löschung eneralkommission.
t dafür folgende Fassung: Eine entenbankrente wird enthümers im Grundbuch indem er sich die Vorlage u thun habe.
Wir werden au
Ersuchen der orke (Zentr.
nach Maßgabe der §§ 22 und 23 soweit sie getilgt ist, auf Antrag des E gelöscht. — Der Antragsteller b gegen die Bevormundun
enthalte, wendet; es müsse Soweit die Rentenbankrente buch frei werden, damit der könne. Ein jeder Landwirth ko
selbständiger Antra Stadium der Session, nehmen konnten. tung des Besitzes in der Familie, anzem Herzen enrecht hat sich in Hannover sehr gut bewährt, aber es darf nur da eingeführt werden, wo es provinziell den Anschauungen Verschuldungsstatistik hat erschreckende Die hypothekarische Verschuldung hat jährlich um 200 Millionen zugenommen; auf diesem Wege kommen wir in zwölf
Jahren zu einem Zustand, wo der nominelle Besitzer nur noch ein
nen Antra igenthümers, wie jeder selbst wissen, was er etilgt sei, müsse die Stelle im Grund⸗ igenthümer Hypothekarkredit aufnehmen d aufnehmen
des Volkes entspricht. Ergebnisse gezeigt.
“ r, der wirkliche Besitzer aber der Hypothekengläubiger Gchetgcf bzsser dagegen Maßregeln ergreifen. Per Puukt c ber esolution ist uns ebenfalls sehr sympathisch, die allgemeinere Fassung des Antrags eerold scheint uns aber . Jedoch wollen wir zunächst mit unserem Antrage die vehenhh veranlassen, uns das erforderliche Material zur Beurtheilung dieser Fragen vorzulegen. Gegen 4 61 Uhr vertagt das Haus die weitere Berathung auf Dienstag 12 Uhr. Außerdem stehen der Nachtrags⸗Etat und die Interpellation von Tzschoppe wegen der Alterszulagen für die Volksschullehrer auf der Tagesordnung.
—
Parlamentarische Nachrichten. 8
.“ Hause der Abgeordneten ist der nachste ende En wurf eines Gesetzes, betreffend die Feststellung eines Nachtrags zum Staatshaushalts⸗Etat für das Jahr vom 1. April 1896/97,
angen: zugegang §1
Der diesem Gesetz als Anlage begefagte Nachtrag zum Staats⸗ aushalts⸗Etat für das Jahr vom 1. April 1896/97 wird in Ausgabe Ab⸗ und Zugang) auf 200 000 ℳ festgestellt und tritt dem Staats⸗
ushalts⸗Etat für das Jahr g 8 pril 1896/97 hinzu.
Der Finanz⸗Minister ist mit der Ausführung dieses Gesetzes be⸗ auftragt.
Dazu wird bemerkt: Bei der Staatsregierung bestand die Absicht, dem Landtage der Monarchie noch in dieser Ser ion eine umfassende Vorlage über den Um⸗ und Neubau des Königlichen Charité⸗Kranken⸗ hauses in Berlin und die Verlegung des Königlichen Botanischen Gartens daselbst nach der Domäne Dahlem bei Steglitz zu machen. Die Ausführung dieser Absicht ist aber auf unerwartete Schwierig⸗ keiten gestoßen und hat daher einstweilen vertagt werden müssen.
Um so nothwendiger erscheint es, in dem Charité⸗Krankenhause einem bedrohlichen Mißstand abzuhelfen, der sich unabhängig von der Feststellung jenes Gesammtplanes beheben läßt. Es handelt sich dabei um die Unterbringung der pathologisch⸗anatomischen Sammlung.
Für diese große und einzigartige Sammlung fehlt es an Auf⸗ stellungsräumen. Infolge dessen ist sie in dem für die Zwecke des pathologischen Instituts bestimmten Gebäude, wie es gerade gehen wollte, untergebracht. Die Sammlungsgegenstände haben dort nur zum geringsten Theil ordnungsmäßig aufhe stellt werden können; die meisten sind noch in Kisten verpackt, lagern in dunklen Keller⸗ und Bodenräumen, stehen in drei⸗ bis biessachen Reihen aufgeschichtet und werden kurzum so aufbewahrt, daß ihre Benutzung für Unter⸗ richtszwecke ebenso wie ihre wissenschaftliche Ordnung, Bestimmung und Verwerthung nahezu ausgeschloffen ist. Zugleich ist dadurch das Institutsgebäude) in solchem Maß in Anspruch genommen, daß die nächsten Aufgaben desselben wesentlich beeinträchtigt werden.
Ueberdies aber und vor allem kommt in Betracht, daß das In⸗ stitutsgebäude weder nach seiner Tragfähigkeit, noch nach seiner sonstigen Beschaffenheit zur Aufnahme einer so großen und wegen der vielen Spirituspräparate feuergefährlichen Sammlung geeignet ist. Schon vor einigen Jahren hat das Institutsgebäude, weil es dem Einsturz drohte, durch starke hölzere Pfosten im Innern gestützt werden müssen, und eine neuerdings vorgenommene technische Untersuchnng hat ergeben, daß die Belastung des Instituts die äußerste zulässige Grenze erreicht hat und weitere Sicherheitsmaßnahmen unerläßlich sind. Zugleich hat sc dabei herausgestellt, daß dasselbe wegen seiner engen hölzernen
endeltreppen und Holzbalkendecken sowie mit Rücksicht darauf, daß sih darin auch ein chemisch⸗pathologisches Laboratorium befindet, eine eeständige und große Feuersgefahr bildet.
Zur Beseitigung dieser Mißstände ist die schleunige Herstellung eines besonderen Sammlungsgebäudes geboten. Es wird beabsichtigt, dassfelbe am Alexander⸗Ufer in der Nähe des pathologischen zwischen der Neuen Charité und dem Kinderhospftal zu errichten. Das Gebäude soll 5 Magazingeschosse haben und feuersicher ausgebaut werden. Es wird ausgiebige Räume für die Sammlung auch noch bei ansehnlicher Vermehrung derselben bieten und außerdem den großen ö“ enthalten, der für die Benutzung der Sammlung unentbehr⸗ sch ist. Nach den im Ministerium der öffentlichen Arbeiten aus⸗
ssch die Baukosten auf 492 000 ℳ belaufen. Für das erste Baujahr nd 200 000 ℳ erforderlich.
Die Deckungsmittel können dem Fonds Kapitel 121 Tit. 32 ent⸗ nommen werden.
saha ausführlichen Entwürfen und Kostenanschlägen werden
8 es über die Arbeits⸗ und Wohnstätten im österreichischen Gewerbe.
(Nach den Berichten der K. K. Gewerbe⸗Inspektoren für 1895.)
Neben dem gewerblichen Lehrlingswesen (vergl. Nr. 111 des „Reichs⸗ und Staats⸗Anzeigers“) ist in den Berichten der österreichischen Gewerbe⸗Inspektoren für das Jahr 1895 auch den Arbeits⸗ und Wohnstätten im Gewerbe eine besondere Aufmerksamkeit zu⸗ gewendet worden, und es erscheint wohl am Platz, einige Wakr⸗ nehmungen und Urtheile aus dem in den Berichten reichlich gebotenen Material, welche auch in Deutschland interessieren dürften, namentlich auch aus dem von der staatlichen Beaufsichtigung noch weniger berührten Gebiet des Kleingewerbes, hier mitzutheilen.
Vorausgeschickt sei eine allgemeine Bemerkung des Bericht⸗ erstatters für Wien, welche dahin lautet: „Die im 5b vorgenommenen ehehehsee haben die Wahrnehmung bestaͤtigt, daß die Beschaffenheit und Einrichtung der Betriebe in sicherheit⸗
cher Beziehung viel besser als in gewerbe⸗hygienischer Hinsicht den Anforderungen entsprechen und daß dieser Unterschied namentlich im Kleingewerbe besonders scharf hervortritt. Die Erklärung hierfür liegt wohl darin, daß die bei Maschinen, Apparaten und sonstigen Betriebseinrichtungen bestehenden Unfalls⸗ herfcen in der Regel leicht erkennbar und mit geringen Kosten zu eheben sind, während die hygienischen Mängel sich nicht in so auf⸗ fallender Weise bemerkbar machen und die Beseitigun derselben zumeist größere Auslagen bedingt.“ Es stimmt damit überein, was der Berichterstatter für Linz schreibt: „So erfreulich es ist, berichten zu können, daß sich die Wohnungsverhältnisse der Arbeiter bei den meisten größeren Unternehmungen alljährlich besser gestalten, so bedauerlich ist es, bezüglich der Arbeits⸗ und Wohnräume im Kleingewerbe nicht ebenso günstige Wahrnehmungen zur Mitthei⸗ lung SKe; zu können. Es kießt wohl in der Natur der Verhält⸗ nisse, daß die leider häufig vorkommenden Mißstände nur schwer zu beseitigen sind, wenn dies mit einem relativ größeren Geldopfer ver⸗ bunden ist. Man muß sich oft nur darauf beschränken, das 8 ühren, was wenig oder nichts kostet, nämlich Ordnung, Rein⸗ lichkeit, Geeib de. der Luft u. dergl. Glücklicherweise ehlt es auch in diesen Kreisen nicht an lobenswerthen Ausnahmen.“
So geneigt die österreichischen Gewerbe⸗Inspektoren fast ausnahmslos zu sein scheinen, eine derartige billige Nachsicht bei der Durchführung gewerbe⸗hygienischer Verbesserungen im Klein⸗ sewerbe gelten zu lassen, so beweisen die Berichte, wenn man auf ie Einzelheiten eingeht, doch hinreichend, daß im österreichischen Kleingewerbe in beträchtlicher Ausdehnung bisher Zustände bestanden haben, deren Abstellung ohne Nachsicht gefordert werden mußte und wohl in sehr vielen Fällen auch ohne den Aufwand nennenswerther Kosten zu erreichen war. Ein Bild hiervon möge nachstehende Schilderung, welche der Berichterstatter für Graz, einer Stadt mit immerhin henge ah eer und anspruchsvoller Kundschaft, unter anderen von einer Anza 8 dortiger Bäckereibetriebe giebt, wobei zu bemerken ist, daß er mit diesen Schilderungen keineswegs allein steht. Er fand in einer Bäckerei z. B., daß bortschlauch durch
Noch vor riedrich I.
Der ver⸗ 1 ister Eberhard Danckelmann stand ihm bei der Ausführung dieser Absicht Der holländische Maler Augustin Terwesten, dessen Lehrer Wiclin als Hofmaler des erlin berufen war, hatte bereits im Anfang ahre im Haag nach dem damals mustergültigen riser Akademie eine Jahre 1690 wurde er von F er wußte dem Kurfüsten, wie Houbraken sagt, die Errichtung „2oo smakelik“ vorzustellen, daß ihm der cht übertragen wurden.
hesorgte dort Abgüsse von Kunstkabinet des Bildhauers „Inzwischen wurden sechs Säle für u ihren verschiedenen Zwecken eingerichtet sseher oder Lehrer angestellt. Im ersten nfangsgründen der Kunst
den Backofen hindur
eeleitet war. ch eine knapp n 8 8
app neben der Ein allthür zu betreten, de
Die Abortkammer war nur schußstelle in der Backküͤche ange⸗ Seite von Ungeziefer stand das
Erbe hinterlassen, Reues, Glanzvolles aufzuführen. seiner Krönung zum König von Preußen faßte 1696 den Plan, auch der bildenden Kunst eine Pflegestätte in seinem Staat Staatsmann
ren untere b anderen Betriebe er dem Hofniveau liegende „Burschenzimmer“ in direkter g mit dem Abort und war von zwei Seiten von einem n Kanal eingefaßt, in welchem die rdestall sich ergoß. Die Lüftung dieses „ In einem dritten
etwa I1 m unt
Premier⸗Mini
uche aus dem nahen mmers“ erfolgte vor⸗ — etrieb sind die beiden einen engen Hofraum von einander getrennt, in Abort eingebaut ist; knapp vor diesem ist f der die im oberen Stockwerk geformte wenn nicht geschickt aufgefangen, in tfässer wurden durch die Brotkammer In einem vierten Betrieb lagerte das frische darüber dehnte si ernem Geländer das Abklop In einem fünften Be⸗ als Schlafräume vienenden okal, welches, durch eine Bretterwand in zwei Theile für Salz und Fettstoffe, anderer⸗ Arbeiter und Lehrlinge, ja auch Anzahl in den Backküchen ihre diese sogar beibehalten, wenn sie erkranken, wird in Graz wahrgenommen. chtsbehörde gewiß Recht geben, wenn sie in solchen und en keine Nachsicht übte, selbst wenn die Abänderung Nach den Berichten ist der en Fällen eingegriffen wurde, fast immer ein ch in anderen Gewerbszweigen ist für die Gesellen und Lehr⸗
mit Eifer zur Seite. durch den Abort. ackküchen durch welchen ein sehr p eine hölzerne „Rutsche“, au Teigmasse hinabgleitet un den Schmutz kollert; die Abor Freie gerollt. Gebäck auf Stellage offener Gang, an dessen eis und Teppiche bewirkt wurde.
Verschlägen ein
eschieden, einesth its als Abort diente, u. s Waarenausträgerinnen in beträchtlicher Schlafstelle haben, außerdem vielfach und nicht nur
Kurfürsten nach der achtziger Vorbild der ochschule ein
erichtet. Im nach Be⸗
in berufen;
einer Kunstakademie Bau und die Auf Elias, der sich in Rom auf Antiken und erwarb das sch Pietro Bellori für Berlin.
die Akademie bestimmt, und in jedem ein Au Saale wurde die Jugend in den unterrichtet; im zweiten wurde nach Gipsabgüssen gezeichnet; der dritte diente als Versammlungspla vierte für den Unterricht in der kunde und Befestigungslehre; der fünfte war für den Unter⸗ richt in der Anatomie, sowie im Falten der Gewänder be⸗ stimmt; der sechste oder die hohe Schule war ein großer ovaler em die erwähnten Statuen (Bellori's Antiken) estellt waren, daß jede auf ne Mühe verrückt werden Als im Jahre 1697 alles vollendet war, ersuchte Terwesten den Fürsten und den Hofstaat, den Bau zu be⸗ der ihren Beifall fand.“
n im Hofraum;
eils als Lagerraum w. Daß
der Direktoren; der
wird der Auf tive, Meßkunde, Bau⸗
ähnlichen Fä mit einigen K Erfolg, wo in solch durchaus befriedigende die Einrichtung der Schlafstellen städtischen Kleinbetrieben en und Lehrlinge in ländlichen Handwerks⸗ er nebenher etwas Landwirthschaft treiben, reszeit auf dem luftigen Heuboden, während Stalle „dem gegenüber nicht einmal als 1 Die Unlust der Meister, den zur cher Uebelstände getroffenen Anordnungen zu entsprechen, r Berichterstatter für Pilsen u. a. hervorhebt, oft in den „Viele glauben, daß solche An⸗ durch die soziale Strömung bedingten springen, und vermeinen, zur Vornahme gen um so weniger verhalten werden zu können, 1 afstellen im Verhältniß zu den zur Zeit ihrer zeit als Schlafraum dienenden Stallungen und Heuböden werthe Verbesserung zu betrachten si Was die Wohnungsverhältnisse der großindustriellen so wird in dem Vorlagebericht des Zentral⸗ dem Unternehmer für den Fall, eine „Verpflichtung, für aft Sorge zu tragen“, cht auf die gemachten Erfahrungen als eine zeichnet. Diese Frage habe heute eine um so ere Bedeutung, als sehr viele Industrieunternehmungen ihre Be⸗ sstätten in kleine Ortschaften verlegen und in diesen nur zu häufig der sanitätspolizeiliche Dienst viel zu wünschen übrig lasse. In einem kleinen Gebirgsstädtchen, in welchem seit Jahren kein einziges neues Haus gebaut worden war, sei infolge der Errichtung mehrerer Großbetriebe, die 500 zugewanderte Arbeiter beschäftigen, ein solcher Wohnungsmangel ein⸗ getreten, daß selbst Wohnungen, welche kaum für einige Personen ausreichten, mit 65 Arbeitern belegt wurden. Der Auff Bürgermeisteramts, dieser Kalamität durch Errichtun häusern zu steuern, leisteten die Unternehmer keine
gesetzliche Verpflichtung dazu für sie nicht bestehe. Die Behörde mußte nun aus gesundheitspolizeilichen Gründen zu einer zwangs⸗ weisen Delogierung der in überfüllten Wohnungen untergebrachten Arbeiter schreiten und letztere zum Verlassen des ÄArbeitsorts zwin
Demgegenüber wird erfreulicher Weise in vielen Berichten gestellt, daß der Errichtung guter Arbeiterwohnungen von den Inhabern der Großbetriebe in zunehmendem Maße eine sehr anerkennenswerthe Fürsorge zugewendet wird. Auch von anderer Seite wird in dieser Richtung thatkräftig vorgegangen. hat unter anderem die „allgemeine Sparkasse und Pfandleihanstalt in utem Erfolg eine Kolonie von Arbeiter⸗ häusern errichtet. Bei den vielfach von Großbetrieben eingerichteten ist die für die Beurtheilung der nur zu oft übertriebenen Forderungen aus agitatorischen Kreisen lehrreiche vielfach von den ledigen Arbeitern, für die sie hauptsächlich bestimmt sind, nicht in dem Maße benutzt werden, als es erwünscht wäre und als der Größe der Räumlichkeiten entsprechen würde. lediglich darin zu suchen, daß schon das geringe Maß von Z Ordnung, welches in solchen Massenquartieren unerläßlich ist, den Burschen zu viel ist, und sie deshalb die schlechteste Unterkunft vor⸗ Der eine Berichterstatter sagt: „Die ledigen Arbeiter ver⸗ auf die guten Gratisschlafstellen aus Gründen, die besser unerörtert bleiben.“ b 8
Zum Schluß sei noch eine Bemerkung des Berichterstatters für Troppau über die Verwendung von Kleinmotoren im Hand⸗ werk, welche von den österreichischen Gewerbehörden in besonders anerkennenswerther Weise gefördert wird, als beachtenswerth mitgetheilt: „Die in manchen mit Motoren ausgestatteten Kleinbetrieben gemachten Wahrnehmungen können in Uebereinstimmung mit denen mehrerer Amtskollegen in anderen Bezirken dahin zusammeggefaßt werden, daß durch die Einführung des motorischen Betriebes in kleingewerblichen Anlagen der Zustand der Arbeitsstätten, vom Standpunkt des Arbeiter⸗ schutzes beurtheilt, nicht selten eine thatsächliche Verschlechterung er⸗ fährt, welche sich in einer schlechter Luft, mangelhafter Motoren und motorisch betriebene — einer fachkundigen Aufstellung und sorgsamen Pflege, an denen es im Kleingewerbe nur allzu häufig mangelt.“
Es liegt auf der Hand weitere Ausgestaltung des erheblicher Bedeutung werden kann. 8 der österreichischen Gewerbe⸗Aufsichtsbeamten darüber keinen Zweifel daß auch das Kleingewerbe hinsichtlich der Arbeits⸗ und Wohnstätt einer unausgesetzten scharfen Aufsicht nicht entrathen kann, wenn auch die Gewerbe⸗Inspektoren allein dieser Aufgabe nicht zu genügen ver⸗ Die Gewerbe⸗ und Gesundheitspolizei in den Ortsgemeinden wird dabei, wie es nach dem Bericht scheint, auch in Oesterreic in erster Linie mit weit mehr Ernst als bisher Hilfe leisten müssen, wenn durchgreifende Erfolge erzielt werden sollen.
Kunst und Wissenschaft.
Internationale Kunst⸗Ausstellung Berlin 1896.
I. Historische Abtheilung. (1696—1896.)
L. K. — Die Königliche Akademie der Künste eihundertjährigen Beste ung eine historische Abtheilung eingefügt, die Werke von Lehrern und Mitgliedern der Kunst⸗ Hochschule aus den beiden letzten Jahrhunderten enthält und damit ein Bild von der Entwickelung der Berliner Malerei und Skulptur in diesem Zeitraum geben soll.
Die Waffenthaten des Großen Kurfürsten hatten den bau eines preußischen Königthums gelegt. chützten Leben den Schmuck zu leihen, war eine der ersten, aber auch schwersten es ersten preußischen Köni einheimische schöpferische Kr d dreiß gjährige Krieg auch den Siege
osten verbunden schien.
Saal, in wel in der Runde standen und so au
das S 1b CEEE“ ihrem Piedestale gedreht oder o
betrieben, deren Inhab während der guten Jah Winters im warmen schlecht bezeichnet werden kann.“ Behebung so findet, wie de „heftigsten Entgegnungen“ Ausdruck.⸗ ordnungen den unberechtigten,
Anforderungen der Arbeiter ent geeigneter Anordnun als die jetzigen Schl.⸗ eigenen Lehr als nennens
Dies waren die be⸗ scheidenen Schilderung Houbraken's, die durch Urkunden dahin erweitert wird, daß im Jahre 1695 der Berner Miniaturmaler Joseph Werner zum Direktor der neu berufen wurde und 1696 der Unterr von Nehring erbauten Marstalls in der Dorotheenstraße be⸗ gann. Die Stiftungsurkunde wurde erst im Jahre 1699 voll⸗ gen. Aus den ersten, durch Streitigkeiten der künstlerischen wildbewegten Zeiten der Akademie Ausstellung einige Werke Joseph Werner's, Michael Probener's und Andreas Schlüter's vertreten. Schlüter’s nicht einmal ganz authentischer Büste lassen uns diese Werke kaum bedauern, daß kleiner Zahl auf uns gekommen sind. Die damalige Malerei gefiel sich in mattem Eklekticismus und gelehrter Allegorie; die Bedeutung Werner'’s liegt mehr auf dem Gebiet der Klein⸗ kunst, als der großen Malerei. die künstlerische Thätigkeit der Berliner Akademiker schon gerückt durch die reichhaltige, für die Ausstellung zusammengebrachte Sammlung von Werken Antoine Pesnes, des Hofmalers riedrich's des Großen, unter denen namentlich das jugend⸗ iche Bildniß des großen Königs, das Familienporträt und das Porträt errn von Erlach hervorgehoben zu werden verdienen. Freilich ist auch Pesne, ein geborner Pariser, in seiner Malerei größeren Kunst zösischen Zeitgenossen, aber der liebenswürdige Geschmack, die Grazie des Rococo leiht seinen Werken eine auch heute noch Von dem 1751 in die Berliner Akademie eingetretenen Blaise Nicolas Lesueur haben si keine Werke aufbringen lassen. r Akademie Bernhard Rode ist nur orträt Friedrich’s des In eine weitere und bedeutende Epoche des Berliner Kunstlebens führen uns die Werke der Kupfer⸗ stecher Georg Friedrich Schmidt und Daniel Chodowiecki. Schmidt, der zu den genialsten Virtuosen des Grabstichels ehnten Jahrhundert zu zählen ist, war allerdings er nicht thätig; eine Röthelstudie von ihm (3631) be⸗ abung. Chodowiecki, der als 1 starb, läßt sich als Zeichner und Maler vortrefflich auf der Ausstellung studieren. besondere werden auch seine zahlreichen Email⸗ und Miniatur⸗ owie die meisterhaften Skizzen zum Tagebuch seiner eise lebhaftes Interesse der Berliner Kunstfreunde Chodowiecki legte dem bewußten Realismus in⸗ mitten einer sentimentalen und von der Verlogenheit fran⸗ hypnotisierten Bresche. Seine Schilderungen des deutschen Kleinbürgerlebens beanspruchen daher nicht nur als Urkunden zur Sittengeschichte in der zweiten Hälfte des vorigen Jahrhunderts, sondern auch als echte Kunstwerke gerechte Bewunderung. Graff, dem deutschen van Dyck des achtzehnten Jahrhunderts, der nur als Ehrenmitglied der Berliner Akademie zahlreiche,
zu gründenden Anstalt icht im Obergeschoß des
Arbeiter anbelangt, Inspektors die Forderung, daß öffentliche Interessen dafür s die Unterkunft seiner Arbeitersch aufzuerlegen, mit Rü „nur allzubegründete“
riedrich's J. te nur in
In ein besseres Licht wird
orderung des von Arbeiter⸗
olge, weil eine die Barbarina
des Künstlers,
ein Nachahmer
fesselnde Sprache.
für die Ausstellun folgende Direktor 8 mit einem der Stadt Berlin gehörigen
Linz“ neuerdings mit Großen repräsentiert.
Arbeiterschlafsälen Wahrnehmung
Der Grund dafür ist 5 Mog weist eine Leiter der
malereien
Schäferpoesie
on Anton
efährlichen Raumausnutzung, u. dgl. bemerkbar macht. rbeitsmaschinen bedürfen eben
Durchführung treffende Charakterschilderung verbindende Bildnisse, darunter Ephraim Lessing's, 1 bendiges des Stechers Chodowiecki in der Ausstellung. Sehr dankenswerth ist auch die Ueberlassung einer Reihe von Zeichnungen aus dem Besitz des Großherzog⸗ lichen Museums zu Weimar, die den ersten großen Verkünder des acob Asmus Carstens zum Schöpfer haben. unningham’'s (3400), des Bildhauers J. ried Schadow (Büste Gilly's 3612) und des Rektors ademie Friedrich Georg Weitsch (3684 bis 87) leiten hinüber in die Regierungszeit Friedrich Wilhelm's II., aus der besonders der Bildhauer schöpferin“) und der 1811 in die Akademie eingetretene Schöpfer riedrich⸗Denkmals Christian Rauch hervorragen Rauch’s Büsten Friedrich Wilhelm’'s 1V., Goethe's, Zelter's und Immanuel Kant’'s geben allerdings von seiner Be⸗ einseitiges auch Karl
liebevoller
daß das hier berührte Moment für die rbeiterschutzes im Kleingewerbe von ganz
Jedenfalls lassen die Berichte Kartons und
antiken Kanons Die Werke J.
ichmann (3700: „Wasser⸗
Friedrich S 1 die Akademie berufen, dessen Wirken für das Kunstleben Berlins eine so entscheidende Wendun Seine Zeichnungen und Bilder, und ein Bronzebrunnen, die aus dem Beuth⸗Schinkel⸗Museum und dem Kultus⸗Ministerium für die Ausstellung dargeliehen eugen von der idealen Einseitigkeit des großen Archi⸗ tekten, die er auf so verschiedenen Gebieten bethätigte. Bildhauer Christian Friedrich Tieck (3662) und der Maler bis 79) sind unter den Berliner Künstlern im Gefolge Schinkel’'s und Rauch's noch zu nennen, während Peter von Cornelius, der 1820 in die Berliner Akademie eintrat, wiederum eine Erscheinun eschichtlicher Bedeutung ist⸗ d 3398) nur
jismus bedeutete.
um Klassi eaterdekorationen
r würdigen er diesjährigen
Grundstein zum Au Wach (367
Dem nach außen ge
von selbständiger kunst⸗ ilich zwei kleinere Werke vergegenwärtigen.
Ohne Ueberlieferung, o aft galt es, aus dem Schutthau ls einziges