1896 / 116 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 15 May 1896 18:00:01 GMT) scan diff

G Abgereist: deer Ministerial⸗Direktor im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, Wirkliche Geheime Ober⸗Regierungs⸗Rath Dr. Micke, nach der Provinz Schlesien.

Aicchtamtliches.

Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 15. Mai.

re Kaiserlichen und Königlichen Majestäten wie „W. T. B.“ meldet, am Mittwoch Nachmittag, kurz nach 3 Uhr, in Primkenau ein und fuhren vom Bahnhof unter brausendem Jubel und begeisterten Hurrahrufen der Menge in Begleitung Seiner Hoheit des Herzogs Ernst Günther zu Schleswig⸗Holstein nach dem Schlosse, wo die Begrüßung der Allerhöchsten Herrschaften durch die Spitzen der Behörden erfolgte. Gegen 2000 Krieger und 1000 Schul⸗ kinder bildeten Spalier, die Stadt prangte in festlichem Schmuck. Bald nach der Ankunft unternahmen Seine Majestät einen Pürschgang auf Rehböcke in den dortigen Wäldern. Am gestrigen Himmelfahrtstage wohnten Seine Majestät der Kaiser mit Ihrer Majestät der Kaiserin dem Gottesdienst in der Ortskirche bei und pflanzten im Primkenauer Wild⸗ park als Erinnerungszeichen eine junge Eiche. Am Abend brachten 400 Hüttenarbeiter und 200 Krieger⸗ vereins⸗Mitglieder Ihren Majestäten einen glänzenden Fackel⸗ zug dar, an welchen sich ein prächtiges Feuerwerk anschloß. Heute früh 4 Uhr begaben Sich Seine Meseßat der Kaiser zur Rehbockpürsche nach dem benachbarten Dorf Kosel.

In der am 13. d. M. unter dem Vorsitz des Vize⸗ räsidenten des Staats⸗Ministeriums, Staatssekretärs des Peah Dr. von Boetticher abgehaltenen 1 des Bundesraths wurde den Gesetzentwürfen wegen Fest⸗ stellung von Nachträgen zu den ke.. des Reichs und der Schutzgebiete für 1896/97 sowie wegen Aufnahme einer Anleihe für Zwecke des Reichsheeres u. s. w., ferner der Vorlage, betreffend die Aufhebung gemischter Getreidetransit⸗ lager, den Ausschußanträgen, betreffend die Vergütung des Kakaozolles bei der Ausfuhr von Kakaobutter, und be⸗ treffend den Bericht der für die Prüfung der Hamburger ö en u. s. w., und endlich dem Ent⸗ wurf von Vorschriften, betreffend die Abgabe starkwirkender Arzneimittel u. s. w., die Zustimmung ertheilt. Die Beschlüsse des Landesausschusses zu den Gesetentwürfen für Elsaß⸗ Lothringen über die Gewerbesteuer und die Wandergewerbe⸗ steuer wurden den Ausschüssen für Zoll⸗ und und für Elsaß⸗Lothringen überwiesen. Außerdem wurde die Wahl von zwei Mitgliedern des Disziplinarhofs vorgenommen und über verschiedene Eingaben Beschluß gefaßt.

Die auf der Welt⸗Ausstellun ver⸗ liehenen Medaillen und Diplome nd kürzlich hier ein⸗ getroffen und werden gegenwärtig vom Reichskommissar den prämiierten deutschen Ausstellern übermittelt. Es mag bei dieser Gelegenheit nochmals darauf hingewiesen werden, daß auf der Columbischen Welt⸗Ausstellung nur ein ein⸗ ziger Preis, bestehend aus einer ö““ und einem die 8 des prämiierten Objekts hervorhebenden Zertifikat, zur Vertheilung gelangt it.

in cge

Der General⸗Lieutenant von Kuhlmann, Inspekteur der 1. Fuß⸗Artillerie⸗Inspektion, ist von Berlin abgereist.

Der Präsident der Seehandlung, Geheime Rath von Burchard hat mit kurzem Urlaub Berlin verlassen.

Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Fürstlich schwarz⸗ burg⸗sondershausensche Staats⸗Minister Petersen ist hier an⸗ gekommen.

Die Bevollmächtigten 18 Bundesrath, Hürgerme ster der reien Hansestadt Bremen Dr. Pauli und Bürgermeister der eien und Hansestadt Hamburg Dr. Versmann sind von erlin abgereist. 6“

111“““

v.e“ ““

Die Kammer der Abgeordneten e 8 stern nach dreitägiger Debatte über das Gesetz, betreffend die Religions⸗Reversalien, mit 55 gegen 29 Stimmen die Bestimmung der Regierungsvorlage ab, nach welcher, falls ein katholischer König den Thron besteige, der Eintritt von drei evangelischen Ministern von in die oberste evangelische Kirchenbehörde erfolgen sollte. ie Demokraten und das Zentrum stimmten geschlossen für die Ablehnung. Hierauf wurde ein Rescript des Königs verlesen, durch welches das Reversaliengesetz zurückgezogen wird. 8

Mecklenburg⸗Schwerim.

Seine Königliche Hoheit der Großherzog hat, wie die keiten nach Gesundheit noch nicht weit genug vorgeschritten ist. Ihre Kaiserliche Hoheit die Großherzogin wird sich Anfangs nächster Woche nach Moskau begeben.

Oldenburg.

Der Landtag ist am 13. d. M. nach reeee; der Ausgaben für den Fischereihafen zu Nordenham geschlossen worden.

. Braunschweig.

Dem Landtage ist eine Vorlage wegen Bewilligung

von 2 200 000 zur Errichtung eines staatlichen Kalisalz⸗ bei Remmlingen zugegangen. KeLr den

Sachsen⸗Meiningen. Sae

Seine Hoheit der Herzog, Höchstwelcher sich am Mittwoch von Florenz nach seinem gewöhnlichen Sommeraufenthalt, der Villa Carlotta am Comer See, begeben wollte, ist, wie „W. T. B.“ berichtet, bei seiner Ankunft i uf

„‚Meckl. Nachr.“ erfahren, die Reise zu den Krönungsfeierlich⸗ oskau aufgegeben, da die Wiederherstellung seiner

der steilen gep asterten Straße gestürzt. Der Herzog hat sich das 2 verletzt und wird voraussichtlich 1

ängere Zeit

das Lager hüten müssen. Seine Durchlaucht der Fürst ist am 12. Italien nach Greiz zurückgekehrt.

E6“

1 Oesterreich⸗Ungarn.

m österreichischen Abgeordnetenhause brachte vorgestern der Abgeordnete Hauck eine Interpellation über die Auflösung der Studentenvereine ein. b

Der Abg. Horanszky interpellierte in der vorgestrigen Sitheing des ungarischen Unterhauses die Regierung darüber, ob es wahr sei, daß der österreichisch⸗ungarische Ver⸗ treter in Belgrad gegen die Ernennung des bisherigen Poli eichefs von Belgrad zum Polizei⸗Inspektor im Ministerium des Innern Protest erhoben und sich mit der angebotenen Genugthuung vha der der eG Fahne nicht befriedigt erklärt, und ob die Regierung in dieser Angelegenheit neue Verfügungen getroffen habe. Die Abgg. Sima und Visontai interpellierten wegen der in Budapest am letzten Sonntag vorgekommenen Straßendemon⸗ strationen. Der Minister des Innern Perczel er⸗ klärte, die Bewilligung zur Abhaltung der Versamm⸗ 6 sei nur unter der Bedingung ertheilt worden, daß die Versammlung sich nach Schluß der Berathung sofort auf⸗ löse und daß der Straßenverkehr ungestört bleibe. Da die Versammlung dies nicht befolgt habe, sei die Polizei, welche erfahren hatte, daß gegen die Millenniums⸗Ausstellung und

egen die besitzende Klasse Kundgebungen im Gange eien, energisch aufgetreten; die Masse habe aber den Aufforderungen der Polizei keine Folge geleistet und die Polizeibeamten sogar angegriffen. Unter solchen Um⸗ ständen habe die Polizei mit aller Energie eintreten und aus Nothwehr von der Waffe Gebrauch machen müssen. Die EE11“““ erwiderten, daß die Antwort des inisters sie nicht befriedige, und verlangten die Einleitung einer Untersuchung. Der Minister des Ieeiesnsh erczel antwortete hierauf, daß eine Untersuchung natürlich eingeleitet worden sei, und erklärte wiederholt, die Theilnehmer der Versammlung hätten die vorgeschriebenen Bedingungen überschritten, und die Polizei habe aus Nothwehr gehanbelt. Das Haus nahm darauf die Erklärung des Ministers zur Kenntniß.

Gestern Nachmittag ist in Budapest die Gräfin Katinka Andrassy, die Wittwe des ehemaligen Ministers des Aeußern Grafen Julius Andrassy, gestorben. .

Die in Hermannstadt erscheinende „Tribuna“ veröffentlicht eine Zuschrift des dortigen Bürgermeisters an den Rumänen⸗ führer Ratiu, worin diesem mitgetheilt wird, daß die Ab⸗ der auf den 15. d. M. nach Hermannstadt einberufenen Kumänen⸗Versammlung verboten worden sei, weil dieselbe gegen das Gesetz verstoße. G

Großbritannien und Irland.

Im Unterhause erklärte vorgestern der Staatssekretär für die Kolonien Chamberlain, er habe keine Nachricht über ein endgültiges Erkenntniß gegen die Gefangenen in Prätoria. Der Parlaments⸗Sekretär des Aeußern Curzon führte aus, am Dienstag sei die telegraphische Nachricht eingegangen, daß eine Anzahl armenischer Gefangener in Aleppo ö worden sei, hauptsächlich auf Grund er Vorstellungen der britischen Re⸗ gierung. Von einer Besetzung Chefoos von seiten Rußlands sei nichts gemeldet. Der britische Gesandte in Peking habe Folgendes berichtet: Einer russischen Firma in Chefoo sei eine Konzession ertheilt worden, durch welche gewisse britische Uferbesitzer ihre erworbenen Rechte für verletzt erachteten. Die chinesische Regierung sei darauf aufmerksam gemacht worden, daß in eine solche Konzession britischen Unterthanen gehörige Ländereien oder Gebäude nicht eingeschlossen werden dürften, wenn nicht die britischen Unterthanen in die Einschließung einwilligten oder eine Entschädi⸗ ung 8 das Aufgeben ihrer Rechte annähmen. Der brutissche esandte habe auch den Tsungli⸗Yamen unterrichtet, daß die chinesische Regierung für jede Benachtheiligung der von briti⸗ schen Unterthanen erworbenen Interessen verantwortlich sei. Curzon erklärte ferner, an die französische Regierung sei eine formelle Vorstellung bezüglich der britischen Vertragsrechte auf Meadagasger gerichtet worden; es sei aber noch keine Antwort

darauf erfolgt. Frankreich.

5 .

Wie die „Agence Havas“ mittheilt, beauftragte der Deutsche Kaiser den Militär⸗Alttaché bei der deutschen Botschaft Oberst⸗Lieutenant von Schwartzkoppen, dem Prä⸗ sidenten Faure Allerhöchstsein Beileid über das Eisenbahn⸗ unglück bei Adelia in Algier auszudrücken. Der Präsident Faure ab darauf dem französischen Botschafter in Berlin 9 ½ ette en Auftrag, den Staatssekretär Freiherrn von Marschall zu bitten, dem Kaiser den Dank des Präsidenten übermitteln zu wollen. Der Kaiservon Rußlandrichtete ein Telegramm an den Präsidenten Faure, worin er seinem tiefen Bedauern für die Offiziere und Soldaten, welche bei dem genannten Eisenbahn⸗ unfall als Opfer ihrer Pflicht getödtet worden seien, Ausdruck giebt. Der Präsident dankte dem Kaiser telegraphisch.

Der Herzog von Audiffret⸗Pasquier hat, wie „W. T. B.“ berichtet, seine Stelle als Präsident des roya⸗ listischen Comités niedergelegt. 1“ Rußland. 1“ sf Gegenwart des Kaisers sowie der in St. Petersburg anwesenden Großfürsten und Großfürstinnen fand am Dienstag die Einweihung des neuen Museums der von Baron dels egründeten Zentralschule für 8. Zeichnen statt. llen Nachmittag begaben sich der Kaiser und die Kaiserin vor ihrer Abreise nach Moskau an das Grab Alexander’'s III. in der Petro⸗Paulowski⸗Kathedrale und kehrten nach einem Gebet am Sarge des verstorbenen Kaisers nach Zarskoje⸗Sselo zurück.

er Großfurft und die Großfürstin Wladimir

nebst Kindern sowie die Großfürstinnen Alexandra Josiphowna und Elisabeth Mawrikiewna find gestern von St. Petersburg nach Moskau abgereist. Dorthin hat sich gestern auch das gesammte diplomatische Korps be⸗ geben.

Der Prinz Maximilian von Baden ist in

St. e eingetroffen. r Emi Buchara ist in Moskau angekommen

Belgien.

In der vorgestrigen Sitzung der Repräsentantenkammer erklärte der Minister⸗Präsident und Finanz⸗Minister de Smet de Nayer, der Congostaat habe weder irgend einer Macht ein Bündniß angeboten, noch ein solches angenommen. Die Kammer nahm sodann mit 61 gegen 57 Stimmen den Ar⸗ tikel 1 des Gesetzentwurfs an, welcher die Garantie des belgischen Staats für die Emission der Congo⸗ Eisenbahn⸗Obligationen genehmigt. 20 Abgeordnete enthielten sich der Abstimmung. 8 Gestern Vormittag hat in Athen in Gegenwart des Hofes und der Minister die Taufe der b Helene statt⸗ gefunden. Die Kaiserin Friedrich vertrat Pathenstelle.

Der Kronprinz hat in der vergangenen Nacht über Triest die Reise nach Rußland angetreten. 8

Rumänien. Der Prinz Ferdinand von Rumänien ist am Mitt⸗ woch Vormittag von Bukarest nach Wien abgereist, wo der Prinz mit der Prinzessin zusammentrifft, un mit Höchstderselben nach Moskau weiterzureisen.

Bulgarien. Der Fürst Ferdinand wird heute mit militärischem Gefolge von Sofia nach Moskau abreisen. Eine besondere bulgarische Deputation wird sich gleichzeitig dorthin begeben.

Montenegro.

Wie die „Politische Korrespondenz“ erfährt, wird sich der zur Zeit in Heidelberg verweilende Fürst von Monte⸗ negro auf Anrathen der Aerzte einer längeren Kur unter⸗ ziehen. Der Fürst hat daher seine Absicht, der in Moskau beizuwohnen, aufgegeben und auch seinen Besuch in Belgrad aufgeschoben. 1t

Dänemark. Der Kronprinz ist gestern Abend von Kopenhagen nach Moskau abgereist. 1

Amerika.

Aus Washington erfährt „W. T. B.“, das Comité des Senats für auswärtige Angelegenheiten habe am Mittwoch über den Antrag Morgan'’s, die cubanischen Insurgenten als kriegführende Macht anzuerkennen, berathen. Die P Verhandlung hierüber wurde bis zur nächsten Sitzung vertagt.

Nach einer dem „W. T. B.“ zugegangenen Mittheilung aus Havanna hat sich die Kolonne Prendergast eines Lagers der Aufständischen nach lebhaftem Widerstande bemächtigt. 30 Aufständische und 4 Spanier sollen dabei gefallen sein.

Der brasilianische Kongreß ist vorgestern mit einer Botschaft eröffnet worden, in welcher unter anderem mitge⸗ 8g wird, daß die Streitfälle, betreffend Amapa und Trinidad, einer friedlichen Beilegung entgegen gingen, und daß Maß⸗ regeln zur Bekämpfung der durch das gelbe Fieber hervor⸗ gerufenen Verheerungen beschlossen worden seien.

Shanghai erscheinende „North⸗China Daily⸗ die englische rotestantische Missions⸗ 8 angegriffen, und die Gebäude seien

issionare hätten sich retten können.

Die in News“ berichtet, station in Kiangyin verbrannt worden. Die

Afrika.

Aus Kairo berichtet das „Reuter'sche Bureau“, der General⸗Staateanwalt habe in dem Prozeß gegen die Kasse der öffentlichen Schuld den Antrag gestellt, daß der Gerichtshof der Kasse die Befugniß, über die Kassenreserve in unvorhergesehenen Fällen zu verfügen, zuerkenne und daß dazu nur die einfache Stimmenmehrheit erforderlich sei. Das Urtheil soll am 1. 8”8s d. J. verkündet werden.

Eine Depesche des „Corriere della sera“ aus Massowah vom 13. d. M. besagt, daß der General Baldissera von Ras Mangascha die Auslieferung des Majors Salsa und aller anderen in seinem Lager befindlichen italienischen Gefangenen gefordert und ihm geschrieben habe: „Wenn Du die Auslieferung verweigerst, so werde ich selbst kommen, um die Gefangenen zu holen.“ Ungefähr 1300 Offiziere und Soldaten Uaten gestern an Bord des „Gottardo“ die Rückreise von Massowah nach Italien angetreten.

Das „Reuter'sche Bureau“ berichtet aus Kapstadt vom 12. d. M., der Abg. Merriman habe im Kap⸗Parlament den Antrag eingebracht, eine Adresse an die Königin zu richten mit der Bitte, die Entziehung oder die Abänderung des Freibriefes der Südafrika⸗Gesellschaft in Erwägung iehen zu wollen. Merriman bedauerte, daß Cecil Rhodes in den letzten Vorgängen eine so wichtige Rolle gespielt habe. Der Hauptübelthäter fer die Chartered Company, welche sich der Korruption schuldig gemacht habe. Dr. Harris gehöre neben Gardner Williams auf die Anklagebank. daß die Agenten, nicht der Prinzipal, verfolgt würden. Die Sicherheit Süd⸗Afrikas erheische die Entziehung des Freibriefs. Die Debatte über den Antrag wurde vertagt.

Die „Times“ theilt in einer Meldung aus Kapstadt vom 14. d. M. nachstehende telegraphische Antwort des Staatssekretärs Chamberlain die letzte Mittheilung des Präsidenten Krüger mit:

„Ich befürchte, 5 Präsident Krüger sich im Irrthum befindet. Der Präsident ist schlecht berichtet, wenn er glaubt, die englische Regierung habe für irgend einen der Direktoren der Chartered Com⸗ pany, einschließlich Cecil Rhodes, Partei genommen. Die englische Regierung hat eine eingehende parlamentarische Untersuchung zugesagt, um die Charter der Company und die Ausführung ihrer Bestimmungen zu prüfen und um zu sehen, ob hierin Verbesserungen wünschenswerth sind. Was die Gefangenen in Prätoria betrifft, so hat die englische Regierung das Vertrauen, daß Präsident Krüger bei der Entscheidung, was Rechtens sei, nicht unverantwortliche Aeuße⸗ rungen mit in Betracht ziehen wird.“

Dem „Reuter'schen Bureau“ qufolge hat eine Kolonne unter Oberst Beal am 9. d. M. die Matabeles bei Mowene in der Nähe von Gwelo geschlagen. Die Engländer erlitten bei dem Gefecht keine Verluste

Parlamentarische Nachrichten.

Die Berichte über die vorgest Cgen Sitzungen 8- Reichstags und des Hauses der Abgeordneten finden sich in der Ersten Beilage. 8

Es sei ungehörig,

tung, zugegangen:

9

welcher der Staatssekretär des

der heutigen (91.) Sitzung des Reichstags, Reichs⸗Schatzamts Dr. Graf von Posadowsky und der Minister für W11“ ꝛc. Freiherr von Hammerstein beiwohnten, stand die dritte

erathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Zuckersteuer, auf der Tagesordnung.

asin der Generaldiskussion erhielt sunächst das Wort der Abg. Beckh (frs. Volksp.), dessen Rede bei Schluß des Blattes

noch fortdauerte.

In der heutigen (72) Sitzung des Hauses der Abgeordneten, in welcher der Finanz⸗Minister Dr. Miquel und der Minister der öffentlichen Arbeiten Thielen zugegen waren, gelangte der v betreffend die Ge⸗ währung von Umzugskosten an Regierungs⸗Bau⸗ meister, zur dritten See

Danach sollen die in dem Gesetz, betreffend die Umzugs⸗ kosten der Staatsbeamten, enthaltenen Bestimmungen über die Gewährung von Umzugskosten an die im höheren Staatsdienst außeretatsmäßig beschäftigten Assessoren und Räthe auf die im höheren Staatsdienst außeretatsmäßig Re⸗

oweit i ussicht auf dauernde Verwendung ausdrücklich eröffnet ist.

Die Abgg. Rickert (frs. Vgg.) und Lohmann⸗ Hagen (nl.) beantragten, die Worte „soweit“ bis zum Schluß zu streichen.

Abg. von Pappenheim (kons.) sprach die Befürchtung aus,

daß nach der Annahme dieses Antrags das Gesetz der Regierung un⸗ annehmbar sein werde, oder daß die Baumeister dann noch schlechter gestellt würden, da die Verwaltung sie überhaupt nicht mehr als dauernd be chäftigt bezeichnen würde. Abg. Lohmann⸗Hagen erkannte nicht an, daß die Baumeister schlechter gestellt würden als die Assessoren. Der Antrag stelle viel⸗ mehr beide völlig gleich. Man müsse zur Regierung das Vertrauen haber⸗ daß sie die Baumeister ebenso objektiv vegenbel⸗ wie die Assessoren.

An der weiteren Debatte betheiligten sich bis zum Schluß des Blattes der Finanz⸗Minister Dr. Miquel, die Abgg. Wallbrecht (nl.), Krawinkel (nl.) und Rickert-⸗(fr. Vgg.).

Dem Reichstag ist der nachstehende Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Aufnahme einer Anleihe für Zwecke der Ver⸗ waltungen des Reichsheeres und des Auswärtigen Amts, sowie der Reichs⸗Post⸗ und Telegraphenverwal⸗

8

ierungs⸗Baumeister Anwendung finden, ihnen die

Der Reichskanzler wird ermächtigt, die außerordentlichen Geld⸗ mgitttel, welche in dem Nachtrage zum 3

Reichshaushalts⸗Etat für das Etatsjahr 1896/97 zur Bestreitung einmaliger Ausgaben der Ver⸗ waltung des Reichsheeres und des Auswärtigen Amts sowie der Reichs⸗Post⸗ und Telegraphenverwaltung mit 8 805 564 vorgesehen sind, bis zur Höhe dieses Betrages im Wege des Kredits flüssig zu machen und zu diesem Zweck in dem Nominalbetrage, wie er zur Beschaffung jener Summe erforderlich sein wird, eine verzinsliche, nach den Bestimmungen des Gesetzes vom 19. Juni 1868 (Bundes⸗ Gesetzbl. S. 339) zu verwaltende Anleihe aufzunehmen und Schatz⸗ anweisungen auszugeben. 82 I“

Die Bestimmungen in den §§ 2 bis 5 des Gesetzes vom 27. Ja⸗ nuar 1875, betreffend die Aufnahme einer Anleihe für Zwecke der Marine⸗ und Telegraphenverwaltung (Reichs⸗Gesetzbl. S. 18), finden auf die nach dem gegenwärtigen Gesetz aufzunehmende Anleihe und auszugebenden beeb. mit der Maßgabe Anwendung, daß Zinsscheine auch für einen längeren Zeitraum als vier Jahre aus⸗ gegeben werden dürfen.

Die Begründung dazu lautet:

Der vorliegende Gesetzentwurf schließt sich den gleichartigen,

mit Bezug auf den Reichshaushalts⸗Etat vorgelegten früheren Ent⸗ würfen in so fern an, als er die gesetzliche Grundlage für die Auf⸗ nahme derjenigen Anleihemittel zu schaffen bestimmt ist, welche in dem Nachtrag zum Reichshaushalts⸗Etat für 1896/97 in Ka⸗ 9 pitel 23 Titel 1 und 3 der Einnahme eingestellt und zur Bestrei⸗ 1ung der in der Erläuterung zu den Titeln dieses Kapitels bezeich⸗ neten Ausgaben dienen sollen. 8 Die Deckung der im Nachtrags⸗Etat vorgesehenen einmaligen Ausgaben der Post⸗ und im außer⸗ ordentlichen Etat aus Anleihemitteln steht mit dem bisher in ähn⸗ lichen Fällen eingehaltenen Verfahren in Uebereinstimmung. Wegen 8 A. im ordentlichen Etat angesetzten einmaligen Aus⸗ 5 aben der Verwaltung des Reichsheeres und der im außerordent⸗ lichen Etat vorgesehenen einmaligen Ausgaben des Auswärtigen Amts auf die Anleihe wird auf die Erläuterung zu Kapitel 122 der einmaligen Ausgaben in dem dem Gesetzentwurf, betreffend die Festftellung eines Nachtrags zum Reichshaushalts⸗Etat für das Etatsjahr 1896/97, anliegenden Nachtrags⸗Etat Bezug genommen.

Von dem Grafen Udo zu Stolberg⸗Wernigerode ist im Herrenhause folgender Antrag eingebracht worden: Das Herrenhaus wolle beschließen: die Königliche Staatsregierung

zu ersuchen:

1) zur Verhinderung der Einschleppung von Viehseuchen die Ein⸗

fuhr ö chweine nach Oberschlesien zu untersagen; 2) soweit die Einfuhr von Schweinen nach dem oberschlesischen

Industriebezirk erforderlich ist, eine Ermäßigung der Eisenbahn⸗

frachtsätze für Schweine aus den Feehsen Schlesien, osen,

Brandenburg, West⸗ und Ostpreußen nach Oberschlesien

eintreten zu lassen.

Nr. 19 des „Centralblatts für das Deutsche Reich“, herausgegeben im Reichsamt des Innern, vom 8. Mai, hat folgenden Inhalt: 1) Militärwesen: Ermächtigung zur Ertheilung von Zeugnissen an militärpflichtige Deutsche im Staate Chile. 2) Konsulatwesen: Exequaturertheilung. der deutschen Notenbanken Ende April 1896. 4) Justizwesen: Er⸗ änzung des Verzeichnisses derjenigen Stellen, an welche Ersuchen um

inziehung von Gerichtskosten zu richten sind. 5) Polizeiwesen: Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet.

Nr. 19 des „Centralblatts der Bauverwaltung“, ee im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, vom 9. Mai, hat ö Inhalt: Amtliches: Dienst⸗Nachrichten. Nichtamtliches: Das neue Stadttheater in Rostock. Zur Bauart der Arlpässe. Elektrisch betriebene Weichen⸗ und Signalstellwerke. Vermischtes: Mittheilungen aus dem mechanisch⸗technischen Labo⸗ ratorium der Technischen Hochschule in München. Kostenveranschla⸗ hung der Berliner Gewerbe⸗Ausstellung. Hebebaum mit Sicher⸗ eitsvorrichtung gegen Abgleiten. Bücherschau.

Nr. 16 des „Eisenbahn⸗Verordnungsblatts“, heraus⸗ gegeben im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, vom 8. Mai, hat folgenden Inhalt: Allerhöchste Konzessions⸗Urkunde, betr. den Bau und Betrieb einer Nebeneisenbahn von Lübben über Uckro und Alt⸗ Fersberg nach Falkenberg durch die Niederlausitzer Eisenbahn⸗Gesell⸗ chaft, vom 25. November 1895. Erlasse des Ministers der öffent⸗ lichen Arbeiten: vom 28. April 1896, betr. Bestellung des Kommissars für die Ausübung des. staatlichen Aufsichtsrechts über die Eisenbahn von Lübben über Uckro und Alt⸗Herzberg nach Falkenberg; vom 30. April 1896, betr. Besoldungsdienstalter der als Landmesser vor⸗ Pöbildeten technischen Eisenbahn⸗Sekretäre; vom 5. Mai 1896, betr.

eförderung eines unter der Bezeichnung „elektrisches Funkenspiel“ in

den Handel gebrachten Artikels. Nachrichten.

3) Bankwesen: Status

Entscheidungen des Reichsgerichts.

Nach § 17 des Reichspreßgesetzes vom 7. Mai 1874 dürfen di Anklageschrift oder andere amtliche Schriftstücke Strafprozesses durch die Presse nicht eher veröffentlicht werden, als bis dieselben in öffentlicher Verhandlung kundgegeben worden sind oder das Verfahren sein Ende erreicht hat. In Bezug auf diese Bestimmung hat das Reichsgericht, II. Strafsenat, durch Urtheil vom 28. Januar 1896 ausgesprochen, daß dieses Veröffentlichungs⸗ verbot sich auch auf den Inhalt polizeilicher Strafverfügungen, so lange die 8. * Stellung des Antrags auf gerichtliche Encscheibung nicht abgelaufen ist, erstreckt. „Wie bei den amtsgerichtlichen Straf⸗ befehlen, so ist auch bei den polizeilichen Strafverfügungen in allen die Möglichkeit eines künftigen richterlichen Urtheils gegeben. Durch § 17 des Preßgesetzes soll aber, wie auch die Motive aussprechen, gerade die Unbefangenheit der bei den Gerichtsverhandlungen be⸗ theiligten Personen ge enüber einseitigen Darstellungen gesichert werden, und dieser üchtspunkt trifft bei den polizeilichen Straf⸗ verfügungen in demselben Maße zu, wie bei den amtsgerichtlichen Strafbefehlen. Die ersteren müssen deshalb, gleich den letzteren, dem Schutze des § 17 a. a. O. unterstehen, so lange die Frist zur Stellung 878 vege auf gerichtliche Entscheidung nicht abgelaufen ist.“

Der Kauf einer Forderung, bezw. eines Wechlels, bei welchem der Käufer die Nothlage, den Leichtsinn oder die Unerfahrenheit des Verkäufers, der durch den Erlös ein wirthschaftliches Geldbedürfniß befriedigen will, durch einen in auffälligem Mißverhältniß zum Werthe der Forderung gezahlten niedrigen Preis ausbeutet, ist, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, II. Zivilsenats, vom 24. Januar 1896, als Wucher zu bestrafen. Der aller Subsistenzmittel ermangelnde Architekt F. wandte sich, um baares Geld zu erlangen, an R. und er⸗ suchte ihn, einen seiner Ehefrau gehörigen gezogenen Wechsel über 250 ℳ, der nach etwa 3 Monaten fällig war, zu diskontieren. Der von der 1r. des F. und der Sicherheit des Acceptanten unter⸗ richtete R. erklärte sich bereit, 100 sofort und 80 bei Ferg sün⸗ des Accepts zu zahlen, wenn F. einen Revers ausstelle, in welchem der Wechsel als unter diesen Bedingungen geka uft bezeichnet werde. F. ging darauf ein. R. zahlte sodann an F. 100 ℳ, später noch 10 und verweigerte jede weitere Zahlung, obwohl die Wechsel⸗ schuld von dem Aecceptanten vollständig berichtigt wurde, mit dem Bemerken, F. könne froh sein, daß er 100 erhalten habe, er würde 8 zu Weihnachten mit seiner Frau nichts zu essen gehabt haben.

. wurde von der Strafkammer wegen Wuchers aus § 302 a St.⸗ G.⸗B. in der Fassung des Gesetzes vom 19. Juni 1893 verurtheilt, und die von ihm eingelegte Revision wurde vom Reichsgericht verworfen, indem es begründend ausführte: „Gleich dem Darlehn und der Stundung einer Geldforderung wird jedes zweiseitige Rechtsgeschäft, welches denselbenwirthschaftlichen Zwecken dienen soll, von der Vorschrift des § 302 a in der neuen Fassung be⸗ troffen. Da unter Darlehn, wie die Gegenüberstellung der „Gelb⸗ forderung“ ergiebt, nur Gelddarlehn zu verstehen ist, so können für die Anwendung des § 302 a allerdings nur wirthschaftliche Zwecke in Betracht kommen, welche bei der Aufnahme von Geld⸗ darlehen verfolgt werden. Diese Zwecke bestehen regelmäßig darin, daß wirthschaftliche Bedürfnisse, zu deren Deckung in der eigenen Wirthschaft kein Geld vorhanden ist, durch die Inanspruchnahme der Geldmittel anderer Personen befriedigt werden sollen. Zielen zwei⸗ seitige Rechtsgeschäfte auf die Erreichung solcher Zwecke ab, so ist die Vorgussesung des § 302 a erfüllt, gleichviel, ob die zu befriedigenden Bedürfnisse in thatsächlichen Verhältnissen begründet sind oder in dem Keachtsens und der Unerfahrenheit dessen wurzeln, der sie empfindet.“

Handlungsgehilfen und Handlungslehrlinge sind, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, IV. Strassenate, vom 4. Fe⸗ bruar 1896, insoweit die ihnen vom Prinzipal ertheilte Ermächtigung zum Abschlusse von Handelsgeschäften reicht, als Handelsbevoll⸗ mächtigte des Prinzipals anzusehen, und es kann auf sie in dieser ihrer Eigenschaft der Begriff eines Bevollmächtigten im Sinne des § 266 Ziffer 2 des Strafgesetzbuchs (Wegen Untreue werden... bestraft Bevollmächtigte, welche über Forderungen oder andere Ver⸗ mögensstücke des Auftraggebers absichtlich zum Nachtheile desselben verfügen“) Anwendung finden. Indessen findet 29 Anwendbarkeit ihre Schranke in den Grenzen der dem Bevollmächtigten obliegenden Befugnisse und ist ausgeschlossen, sobald die den Auftraggeber benach⸗ theiligenden Verfügungen, sei es objektiv oder subjektiv, außerhalb dieser Grenzen liegen, sobald dieselben also nicht mehr zu den⸗ jenigen Geschäften gehören, zu deren Vornahme er vermöge der ihm ertheilten Vollmacht berechtigt war. Beispielsweise würde ein folcher Bediensteter, der zum Abschluß von Waarenverkäufen vom Prinzipal ermächtigt ist, durch Verschenken von Waaren aus dem Geschäft des Prinzipals keine Untreue begehen. (4205/95.)

Ein Kaufvertrag kann, nach einem mit der bisherigen Rechtsprechung übereinstimmenden Urtheil des Reichsgerichts, V. Zivil⸗ öe.; vom 11. März 1896, im Gebiet des Preußischen Allgemeinen

andrechts auch zum Zweck der Sicherstellung des Käufers wegen einer Fordegung an den Verkäufer ernstlich und rechts⸗ wirksam geschlossen werden, und die Abrede, durch welche der Käufer verpflichtet wird, an den Verkäufer die Feeusn Sache zu dem festgesetzten Kaufpreise unter bestimmten Be⸗ dingungen zurück zu verkaufen, hindert den Eigenthums⸗ übergang nicht, falls bei Abschluß des Kaufvertrags beide Kontrahenten die vee hatten, daß der Käufer, wenn auch nicht bleibend, wirklicher Eigenthümer der gekauften Sache mit allen Rechten eines solchen werden solle. „Denn es ist . orgu hen eines gültigen Kaufs, daß der Käufer Eigenthümer bleiben, sondern nur, daß er es werden solle. Ist doch ein Kauf zur Sicherstellung in anderer Weise garnicht denkbar, als def⸗ der Käufer sich zum Zurückverkaufe der gekauften Sache gegen Erstattung des Kaufpreises verpflichtet. Darin besteht gerade die Besonderheit des fiduziarischen Kaufs.“ (354/95.) 8*

Kunst und Wissenschaft.

Spo verschiedenartig auch die Imfangreichen und bedeutsamen Veröffentlichungen der für deutsche Erziehungs⸗ und Schulgeschichte innerhalb der „Monumenta Germaniae Paedagogica“ und der „Mittheilungen“ der Gesellschaft sind, so geht doch durch alle diese Werke ein gemeinsamer Zug: die Betonung der Bibliographie und der übersichtlichen Gliederung des Stoffes durch Register. Diese beiden Richtungen haben, wie es selbstverständlich ist, überall in der gelehrten Welt Anerkennung gefunden. Ja, hinsicht⸗ lich der Bibliographie des Doctrinale (Bd. XII der Monumenta) ist sogar ein Erfolg zu verzeichnen, wie ihn bis jetzt die deutsche Biblio⸗ raphie nicht aufzuweisen enn der Chef der National⸗Bibliothek in Fris Delisle hat angeordnet, daß die Doctrinale-Ausgaben der National⸗Bibliothek in den Katalogen unter stetem Hinweis auf diese Bibliographie der Gesellschaft aufgeführt werden. Auch die Arbeiten, mit denen die einzelnen Gruppen der Gesellschaft in Deutschland, Oesterreich und der Schweiz beschäftigt sind, sind zunächst biblio⸗ graphische, d. h. für v9 fernere wissenschaftliche Thätigkeit grund⸗ egende Arbeiten. Diese Bestrebungen werden jetzt gekrönt durch das von der Gesellschaft seit lünperer Zeit geplante, nunmehr, wie die „Nachrichten aus dem Buchhandel“ berichten, in Arbeit ge⸗ nommene bibliographische Verzeichniß und die Inhaltsangabe der Werke, Aufsätze und behördlichen Verordnungen zur deutschen Erziehungs⸗ und Unterrichtswissenschaft, nebst Mittheilungen über Lehrmittel, das unter dem Titel: „Das gesammte deutsche Erziehungs⸗ und Unterrichtswesen in den Ländern deutscher Zunge“ demnächst zu erscheinen beginnt und das Material je eines Fehes in 12 enggedruckten Monatsheften zu je 4 bis 6 Bogen umfassen wird.

Wie umfangreich das Unternehmen sich gestalten wird, läßt sich am

1

besten erkennen aus einer Anzahl der Stichworte, unter die das Materiat des demnächst erscheinenden ersten Heftes gruppiert ist: Sämmtliche Unterrichtsfächer, alle Unterrichtsanstalten von der Universität bis 77 Dorfschule, Fortbildungs⸗, Fach⸗ und Spezialschulen, Militär⸗ ildungswesen, Frauenbildung, Geschichte und System der Pädagogik, die verschiedenen Arten der Erziehung, Gesundheitspflege, ul- organisation und ⸗Verwaltung, Schulunterhaltung, S Jugendschriften u. s. w. Es wird somit ein Nachschlag ge⸗ schaffen, wie es in solcher Ausdehnung weder innerhalb des Gebiets der Wissenschaft von Fhiehung und Unterricht noch überhaupt inner⸗ halb irgend eines wissenschaftlichen Gebiets existiert. Sollen aber die Absichten der Gesellschaft verwirklicht werden, so ist die fördernde Theilnahme weitester Kreise nöthig. Sie richtet daher an alle die⸗ senigen, die auf dem weiten Gebiete von Unterricht und Erziehung iterarisch produzieren, die Bitte, bewirken zu wollen, daß die Gesell⸗ schaft in den Besitz dieser Veesteet eng. Feena. Ebenso werden die Behörden gebeten, ihre meistens nicht im Buchhandel erscheinenden, Unterricht und Erziehung betreffenden Veröffentlichungen an die Ge⸗ schäftsstelle des Unternehmens (Berlin SW., Lindenstraße 43) zu Händen des Herrn Professors Dr. Karl Kehrbach, der auch bei der Gesellschaft die Oberleitung übernommen hat, enden.

itswesen, Thierkrankheiten Maßsregeln.

Türkei.

Zufolge Beschlusses des internationalen Gesundheitsraths in Konstantinopel unterliegen alle Herkünfte von Alexandrien und Um⸗ gebung vom 5. d. M. ab in den Lazarethen von Beirut und Clazomenä einer fünftägigen Quarantäne nebst Desinfektion. Dampfer und Fahrzeuge mit Pilgern müssen, um in Djedda landen zu dürfen, sich im Lazareth von El⸗For einer zehntägigen Quarantä fen. (Vergl. auch „R.⸗Anz.“ Nr. 98 vom 24. v. Mts.)

Verkehrs⸗Anstalten.

Vom 15. Mai ab wird das Meistgewicht der Postpackete im Verkehr mit Griechenland (in den Beziehungen zur griechischen Postverwaltung) ohne Erhöhung der bisherigen Taxen von * auf 5 kg ausgedehnt, mithin auf die gleiche Gewichtsgrenze, welche bereits für den durch die Agenturen des „Oesterreichischen Lloyd“ in Griechenland vermittelten Postpacketverkehr zugelassen war.

In Nauen beabsichtigt die Aktiengesellschaft „Osthavelländische Kreiseisenbahnen“ eine Verlängerung der Kleinbahn Nauen-—Ketzin nach Nordosten durch Herstellung der Linie Nauen —Oranienburg und nach Südosten durch die Linie Ketzi H geplante Unternehmen scheint gesichert. 8

Osterode i. Ostpr., 13. Mai. Die Betriebsstörung auf der Eisenbahnstrecke Osterode i. Ostpr. Kraplau ist veeger be⸗ seitigt. (Vgl. Nr. 111 d. Bl.)

Dresden, 13. Mai. (W. T. B.) Der Verkehr am Elb⸗ quai, Dresden⸗Altstadt, ist wieder aufgenommen.

London, 13. Mai. (W. T. B.) Der Uniondampfer „Athenian“ ist heute auf der Ausreise von Madeira abgegangen. „— 15. Mai. (W. T. B.) Der Uniondampfer „Moor“ ist am 13. Mai auf der Ausreise in Kapstadt angekommen. Castle⸗Dampfer „Roslin Castle“ ist am 13. Mai auf der Heimreise von Kapstadt mbeegangen.

Paris, 13. Mai. (W. T. B.) Der Bericht der Prüfungs⸗ kommission für den Entwurf eines Kanals vom Atlantischen Ozean nach dem Mittelmeer erklärt, daß der Kanal für den Handel und die allgemeine Schiffahrt fast nutzlos sein würde und daß das jährliche Defizit bei einem Kostenvoranschlag von ungefähr 3 Milliarden Francs mindestens 75 Millionen Francs betragen würde. Das Projekt sei des halb ün

Rotterdam, 13. Mai. (W. T. B.) Niederländisch⸗ Amerikanische Dampfschiffahrts⸗Gesellschaft. Der Dampfer „Maasdam“ ist heute Vormittag in Rotterdam angekommen.

14. Mai. (W. T. 82

1 Der Dampfer „Veendam“ ist heute früh von Rotterdam a

gegangen.

Theater und Mufik.

Königliches Opernhaus.

In Meyperbeer’'s Oper „Die Hugenotten“ eröffnete gestern Herr Pauwels von der niederjändischen Oper in Amsterdam als Raoul ein auf Engagement abzielendes Gastspiel. Dem Sänger ging ein nicht unbeträchtlicher Ruf voraus, und das volle Haus zeigte, daß man seinem ersten hiesigen Auftreten mit recht hochgespannten Erwartungen entgegensah. hat Herr Pauwels, insoweit man in ihm einen Heldentenor er⸗ hofft hatte, leider nicht entsprechen können: dem die größten Stimm⸗ mittel erfordernden Raum war das Organ nicht gewachsen; der Wohl⸗ laut seiner Mittellage drang durch die Tonmassen des Orchesters nur wie gedämpft aus weiter Ferne hindurch, in der Höhe klang es gepreßt und wegen der offenbaren Kraftanstrengung reizlos. Auch Erscheinung und Spiel des Gastes ließen ihn nicht als für das heroische

ach geeignet erscheinen. Besser gelangen ihm die lyrischen

tellen seiner Partie; namentlich waren die hier angewendeten Kopftöne schön und einschmeichelnd, sodaß sich das Publikum nach der großen Liebesscene am Schluß des vierten ür sei Leistung mehr erwärmen konnte. Im übrigen verlief die Aufführung unter Kapellmeister Dr. Muck's Leitung glänzend. Die einheimischen Künstler Herr Bulß (Nevers). Herr Krolop (St. Bris), Fräulein Reinl (Valentine), Herr Mödlinger (Marcel), Fräulein Dietrich (Page), Herr Naval (Bois Rosé) ernteten sämmtlich lebhaften Beifall bei offener Scene, namentlich Frau Herzog, die nach ihrer großen, tadellos ausgeführten Koloraturarie nur durch das Ha hindert war, den endlosen Dacaporufen Folge zu leisten.

88 Konzerte.

Am Mittwoch fand im Saal Bechstein der 11. Schüler⸗ Vortragsabend des Konservatoriums Klindworth⸗ Scharwenka statt. Das Programm wies mehrere Novitäten auf

usgesetz

und beanspruchte zugleich durch das erste öffentliche Erscheinen eines

aus Schülern und Schülerinnen der Anstalt zusammengesetzten Orchesters Interesse. Eine den Titel „Florilegium secundum“ tragende, aus drei Theilen bestehende Orchester⸗Suite von Georg Nefsa⸗ der etwa fünfzig Jahre vor J. Seb. Bach starb und diesem in Bezug auf Gedankentiefe des Inhalts und Größe der Formgestaltung nahe kommt, führte das aus etwa 30 Mit⸗ bestehende Orchester unter seinem Direktor, 5g of⸗

apellmeister M. Grüneberg ganz vortrefflich aus. Ein gleiches Lob gebührt der Wiedergabe einer Serenade von Mozart. Die in dem Orchester mitwirkenden zehn jungen Violinistinnen, Schülerinnen des Herrn Florian Zajie, ließen sich sodann in no auch meist wohl⸗ gelungenen Solovorträgen hören. Einen weiteren Antheil an dem Vortrags⸗ abend nahmen die Elevinnen der Frau Amalie Joachim, von denen eine jede, abgesehen von einer gewissen Befangenheit, nach Maßgabe der Zeitdauer des Unterrichts, erfreuliche Beweise der ö Methode in Reinheit der Intonation und deutlicher Aussprache er⸗ kennen ließ. Schließlich verdienen noch die Klaviervorträge der Elevinnen des Professors Klindworth und der Herren Berger und Mayer⸗Mahr mit Anerkennung erwähnt zu werden.

In Begleitung des am Sonntag zum ersten Mal im Residenz⸗ Theater zur Aufführung gelangenden Schwanks „Villa Beaumignard“ erscheint das nach dem Französischen von Maximilian Berndt bearbeitete Stückchen „Vermischte Anzeigen“, welches b im vorigen Jahre mit Erfolg aufgeführt wurde.