für ihre ärztlichen und eecd Bemühungen, vom 1. Dezember 1820 (Chronol. Samml. der Verordn. für die Herzogthümer Schleswig und Holstein 1820 S. 164) in der Provinz Schleswig⸗Holstein, der Medizinalordnung für die freie Stadt Frankfurt und deren Gebiet vom 29. Juli 1841 . und Statuten⸗ Sammlung der freien Stadt Frankfurt Bd. VII S. 231 bis 315), 1 eer Medizinaltaxordnung vom 1. Juli 1828 (Sigmaringen, Gesetz⸗Samml. Bd. III S. 80 u. ff.) in den Hohen⸗ zollernschen Landen, 8 8 nebst den dazu ergangenen Ergänzungs⸗ und Ausführungs⸗ bestimmungen werden mit dem 1. Fünuaß 1897 aufgehoben. Urkundlich unter Unserer F . a digen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. Gegeben Schlitz, den 27. April 1896. (L. S.) Wilhelm.
Fürst Kghefge von Boetticher.
reiherr von Berlepsch. Miquel. Thielen. Bosse.
ronsart von E11“ Freiherr von Marschall.
Freiherr von Hammerstein. Schönstedt. “ Freiherr von der Recke. 8 ““
Kriegs⸗Ministerium.
Der Militär⸗Intendantur⸗Registrator “ von der tendantur des XV. Armee⸗Korps ist zum Geheimen egistrator im Kriegs⸗Ministerium ernannt worden. 8
Justiz⸗Ministerium.
Zum Landgerichts⸗Direktor ist ernannt: der Landgerichts⸗ Rath Gottschalk in Meiningen bei dem Landgericht in
irschberg. 8 rschberge sind: der Landgerichts⸗Rath Freiherr von Elmendorff in Hagen an das Landgericht in Stendal, der Amtsgerichts⸗Rath Müller in Schwerin a. W. als Land⸗ erichts⸗Rath an das Landgericht in Kottbus, der Amtsgerichts⸗ Rath Trautwein in Goldberg an das Amtsgericht in Liegnitz, der Amtsrichter Dörschlag in Grimmen und der Amtsrichter Haase in Kiel als Landrichter an das Land⸗ gericht in Kiel, der Landrichter Sachse in Beuthen O.Schl. an das “ in Hirschberg, der Amtsrichter Wendeler in Schroda an das Amtsgericht in Landsberg a. W. und der Amtsrichter Bernhardi⸗Grisson in Peitz an das Amtsgericht in Potsdam. . 1
Dem Amtsgerichts⸗Rath Wiencke in Wesselburen ist die nachgesuchte Dienstentlassung mit Pension ertheilt.
Der Amtsrichter Dr. Hofmann in Loslau ist infolge säüuen Zulassung zur Rechtsanwaltschaft aus dem Amt ge⸗
ieden.
Der Staatsanwalt Pult in Aachen ist an das Landgericht in Köln versetzt. “
Dem Notar, Justiz⸗Rath Lindner in Danzig ist die nach⸗ gesuchte Entlassung aus dem Amt ertheilt. 3
Zu Notaren sind ernannt: der Rechtsanwalt Lürenbaum in Duisburg für den Bezirk des Ober⸗Landesgerichts zu Hamm, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Duisburg, und der Rechtsanwalt, Justiz Rath Lange in Königsberg i. Pr. für den Bezirk des Ober⸗Landesgerichts zu Königsberg i. Pr., mit Anweisung seines Wohnsitzes daselbst.
In der Liste der Rechtsanwalte sind gelöscht: der Rechts⸗ anwalt Rediker bei dem Ober⸗Landesgericht in Hamm, der Rechtsanwalt Ehner bei dem Landgericht in Bartenstein, der Rechtsanwalt, Justiz⸗Rath Freiherr von surber bei dem Amtsgericht in Elberfeld und der Kammer für Handelssachen in Barmen. ““
In die Liste der Rechtsanwalte sind eingetragen: der Notar Schlecht in Aldenhoven bei dem Amtsgericht daselbst, die Gerichts⸗Assessoren Carl Ha S. und Paul Rosenfeld bei dem b1— I in Berlin, der Gerichts⸗ Assessor Martiny bei dem Landgericht in Danzig, der Gerichts⸗ Assessor Dr. Borinski bei dem Amtsgericht in Breslau und 8 Gerichts⸗Assessor Prack bei dem Amtsgericht in Mel⸗ ungen.
Der Landgerichts⸗Präsident, 8 Ober-⸗Justiz⸗Rath Bergmann in Neu⸗Ruppin, der stellvertretende Handels⸗ richter Kaufmann Ludwig Böhmer in Pesaeer Fr. der Rechtsanwalt und Notar, Geheime Justiz⸗Rath Korb in Breslau uud der Rechtsanwalt und Notar, Justiz⸗Rath Sick in Weißenfels sind gestorben. 1
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Ministerium des Innern.
em Landrath Grafen von Stosch ist das Landraths⸗
amt im Kreise Militsch übertragen worden.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 11. der „Gesetz⸗Sammlung“ enthält unter Nr. 9823 das Gesetz vom 25. April 1896, betreffend Ab⸗ änderungen des Pensionsgesetzes von 27. März 1872; und unter Nr. 9824 das Gesetz, betreffend die Aufhebung der im Gebiete der Monarchie bestehenden Taxordnungen für approbierte Aerzte und Zahnärzte, vom 27. April 1896. 8 Berlin hs. ea vine 852 8 Kongöhnigliches Gesetz⸗Sammlungs⸗Amt. 1.“ Weberstedt.
Nichtamtliches.
1 Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 16. Mai. Seine Majestät der Kaiser und König sind gef Abend, kurz nach 9 Uhr, von Primkenau nach P b abgereist und heute Vormittag 8 Uhr 410 Minuten daselbst eingetroffen.
Seine Königliche Höhti der Prinsa Hetnrzchn von
Preußen trifft heute Nachmittag um 4 Uhr 33 Minuten, von Kiel kommend, in Berlin ein und nimmt mit Höchstseinem Gefolge im hiesigen Königlichen Schlosse das Diner ein. Um 7 Uhr 15 Minuten Abends setzt Seine Königliche Hoheit so⸗ dann von hier aus die Reise nach Moskau fort.
99
Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für Zoll⸗ und e. und für Handel und Verkehr Hanaka heute
eine Sitzung. kee
Der Kaiserliche Botschafter am russischen Hofe, Oberst⸗ Truchseß und Wirkliche Geheime Facenr von Radolin ist mit den Mitgliedern der Kaiserlichen Botschaft für die Dauer der Krönungsfeierlichkeiten nach Moskau übersiedelt und daselbst am 15. d. M. eingetroffen.
Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Großherzoglich sächsische Staats⸗Minister Dr. Freiherr von Groß ist von hier abgereist.
Der Regierungs⸗Assessor Dr. jur. Hentzen aus Aachen ist bis auf weiteres dem Landrath des Kreises Hörde zur Hilfeleistung zugetheilt worden.
Laut telegraphischer Meldung an das Ober⸗Kommando der Marine ist S. M. S. „Loreley“, Kommandant Kapitän⸗ Lieutenant von Bredow, in Saloniki angekommen und be⸗ absichtigt, heute nach Athen in See zu gehen.
Ihre Königliche Hoheit die Kronprinze Schweden und Norwegen ist gestern Nachmittag 3 Uhr in Karlsruhe eingetroffen und von den Großherzoglichen und den Erbgroßherzoglichen Herrschaften auf dem Bahnhof empfangen worden. Die Söhne des Kronprinzlichen Paares werden heute daselbst erwartet.
Hessen. 18 hre Königlichen Hoheiten der Großherzog und die Großherzogin sind heute Vormittag nach Moskau
. “
11“ Oesterreich⸗Ungarn.
Der Kaiser hat, wie „W. T. B.“ berichtet, die Wahl Strohbach's zum Bürgermeister von Wien bestätigt. Die Bereidigung des neuen Buͤrgermeisters wird am Dienstag statt⸗
nden.
Das österreichische Abgeordnetenhaus nahm Shn die noch nicht erledigten Artikel der Vorlage über die
teuerreform in zweiter Lesung in der Fassung des Aus⸗ schusses an. Im Laufe der Debatte sprach sich der Finanz⸗ Minister Dr. von Bilinski gegen die Zuschlaze ur Einkommensteuer aus. Das Haus nahm ferner den Gesetzentwurf, sebeffend die Ergänzung des Versorgungs⸗ geseßes für Personen des Heeres, der Kriegsmarine und der Landwehr, sowie die ZeahecFrnnbenens zur Rege⸗ lung des internationalen Eisenbahnfrachtverkehrs an.
Ein für gestern in Trient geplantes Wohlthätigkeits⸗ Konzert des Wiener Eisenbahnbeamten⸗Gesangvereins mußte, wie „W. T. B.“ berichtet, unterbleiben, weil die Benutzung des Theaters, obwohl neben deutschen auch italienische Lieder auf dem Programm standen, verweigert wurde und auch die Verwaltung des Armenfonds das Anerbieten, für die Armen Trients zu singen, ablehnte. Unter den Deutschen Trients beßrscht rregung über diesen Vorfall, während das Organ der National⸗ Liberalen „Alto Adige“ die Stadt zu ihrer Haltung beglück⸗ wünscht.
Der Finanz⸗Minister Dr. Lukacs brachte in der gestrigen Sitzung des ungarischen Unterhauses einen Gesetzentwurf ein, welcher für die von der Haupt⸗ und Residenzstadt Budapest Aritezelth⸗ Anleihe von 50 Millionen Gulden Steuer⸗ und Ge 1. verlangt und zugleich den Finanz Minister er⸗ mächtigt, bei der Konvertierung der jetzigen 4 ½ prozentigen Budapester Anleihe im Betrage von 25 Millionen Gulden Penfane Steuer⸗ und Gebührenfreiheit zu gewähren. Der 2 ident Dr. von Szilägyi unterbreitete dem Hause ein
önigliches Handschreiben an den Minister⸗Präsidenten Baron Banffy, betreffend die Einberufung der Delegationen. Die Wahlen für dieselben wurden auf Montag anberaumt. Sodann wurden Petitionen erledigt, darunter eine solche von in Slavonien lebenden Ungarn, welche um Schutz gegen Slavonisierung bitten. Der Minister⸗Präsident Baron Banffy erklärte, er werde bei der -. Achtung für die Autonomie Kroatiens, falls die
eschwerden sich als begründet erweisen sollten, die zur Ab⸗ stellung derselben erforderlichen Verfügungen treffen.
Der Finanzausschuß hat einen Gesetzentwurf, betreffend die steuerfreie Einfuhr von Mineralöl von einer Dichtigkeit unter 770 Grad, angenommen.
Großbritannien und Irland.
Im Unterhause erklärte gestern der Staatssekretär für die Kolonien Chamberlain, die Regierung habe, als die Königin Beit und Anderen den Freibrief für die Süd⸗ afrikanische Gesellschaft gewährte, gewußt, daß Beit deutscher Unterthan sei. Viele Ausländer seien von der Königin und ihren Vorgängern in Vertrauensposten beschäftigt worden. Beit sei nicht als britischer Unterthan naturalisiert, aber es sei nicht nöthig, die Chartered Company zu veranlassen, die Demission Beit’s herbeizuführen, da derselbe freiwillig seinen Kollegen seine Demission angeboten habe.
“ Frankreich.
Die Kaiserin⸗Wittwe von Rußland, der Groß⸗ fürst⸗Thronfolger und die übrigen in Südfrankreich weilenden Mitglieder der Kaiserlichen Familie haben gestern Vormittag 11 ½ Uhr auf dem Dampfer „Starnitza“ die Fahrt von La Turbie nach Villefranche angetreten. Der Fürst und die Fürstin von Monaco waren zur Verahbschiedung an der Abfahrtsstelle anwesend. Die Kaiserin⸗Wittwe, Allerhöchstwelche sich direkt nach Moskau begiebt, empfing Mittheilung von dem Wunsch des Präsidenten Faure, sie vor dem Verlassen des Bodens Frankreichs begrüßen zu dürfen.
1 Rußland.
Der Großfürst Alexis Alexandrowitsch besuchte estern in Kronstadt den amerikanischen Dampfer „Mineapolis“; Abends reiste der Großfürst zu den Krönungsfeierlichkeiten nach Moskau ab. Ebendorthin haben sich gestern auch der Großfürst Michael Nicolajewitsch, mehrere Minister
und der Metropolit begeben.
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Italien.
Die römischen Blätter melden, der Chef des Generalstabg General⸗Lieutenant Primerano werde von seinem Posten zurücktreten und durch den General Pelloux, z. Z. Komman⸗ deur des V. Armee⸗Korps, ersetzt werden.
Eine gestern erlassene Encyclica des Papstes an die ungarischen Bischöfe besagt: der Bestand Ungarns würde nicht so lange gedauert und das Land sich nicht so gedeih⸗ lich entwickelt haben, wenn nicht die Lehre des Evan⸗ geliums das Volk vom Aberglauben befreit, es das Völker⸗ recht achten gelehrt und ihm Friedensliebe sowie Chr⸗ furcht vor seinen Fürsten wetagestößs hätte. Die Ency⸗ clica erinnert daran, daß die Päpste auch die bürgerlichen Freiheiten in Ungarn unterstützt hätten. Sie beklagt, daß selbst jene, welche im Schoß der Kirche auf⸗ wüchsen, die katholische Lehre nicht so achteten, wie hnfa Jeder Ungar, der secn Vaterland liebe, so führt
ie Encyclica weiter aus, sollte an der Beseitigung der Ür⸗ sachen der bestehenden Zerwürfnisse mitwirken. Die Ehren, welche der Stefanskrone bei der Uebertragung nach dem Parlamentsgebäude erwiesen würden, würden die Ehr⸗ p des Volkes gegenüber dem Hause Habsburg und seine nhänglichkeit an den Päpstlichen Stuhl vergrößern, welcher letztere dem hl. Stefan jene Krone als Unterpfand des ge⸗ schlossenen Bundes gesandt habe.
Belgien.
Die Repräsentantenkammer hat gestern mit 61 gegen 55 Stimmen bei 20 Stimmenthaltungen die ganze Coꝛn vorlage angenommen. 1.“
Türkei.
In Konstantinopel eingetroffenen Berichten aus Kreta zufolge herrsche dort infolge der Vertagung der Einberufung des Landtags neuerlich große Erregung. Die Lage erscheine durch diese Regierungsmaßregel jedenfalls verschlechtert, wenn auch nicht unmittelbar gefahrdrohend. Allgemein gelte als wünschenswerth, daß die Pforte ihre Verkündigung, daß der Landtag spätestens bis Mitte August wieder Anterusn werden solle, baldigst zur Ausführung bringe.
Bulgarien.
Die Vertreter Deutschlands, Oesterreich „ Englands, Rußlands, Griechenlands und Belgiens überreichten, dem „W. T. B.“ zufolge, gestern Nachmittag dem Fürsten Ferdinand in feierlicher Audienz ihre Beglaubigungsschreiben. Nach der Audienz wurden dieselben von der Fürstin empfangen. Die Abreise des Fürsten nach Moskau ist bis zum 17. d. M. verschoben.
Die rumänisch⸗bulgarische Post⸗ und Telegraphen⸗ Konvention ist gestern unterzeichnet worden.
Schweden und Norwegen. .
Der Kronprinz wird am 18. d. M. nach Malmö ab⸗ reisen, wo er am 20. d. M. mit dem König zusammentreffen
&
wird. An demselben Tage Nachmittags erfolgt dann die
Weiterreise über Kopenhagen und Berlin nach Moskau. Dänemark.
Der neue Handelsvertrag zwischen Dänemark und
Japan ist im Gesetzblatt veröffentlicht worden.
Afrika.
Aus Kassala sind Nachrichten in Massowah ein⸗ getroffen, wonach die in den ersten Tagen des April aus Chartum abgegangenen Verstärkungen der Derwische in Abu⸗Harras, am blauen Nil, Halt gemacht hätten, um dort, wie man annehme, während der Regenzeit zu verbleiben. Man glaube jedoch, daß sich die bereits an der Atbara⸗Linie befind⸗ lichen Derwische auch ohne diesen Zuzug würden.
Das „Reuter'sche Bureau“ berichtet aus Buluwayo von eesstern, es werde dort allgemein angenommen, daß die Gefahr für Buluwayo jetzt vorüber sei. Die Bevölkerung kehre zu ihrer gewöhnlichen Beschäftigung zurück. Eine Truppen⸗ abtheilung von Buluwayo habe die Matabeles in der Nähe
von Thabas⸗Induna mit starken Verlusten in die Flucht ge⸗
schlagen und vier englische Meilen weit verfolgt. Die Kolonne selbst habe keinerlei Verluste erlitten.
Aus Prätoria erfährt dasselbe Bureau, die Regierung von Transvaal habe in Beantwortung der vom 13. d. M. datierten Depesche des englischen Staatssekretärs für die Kolonien Chamberlain lelegraphisch erwidert, die Regierung nehme mit Freuden die Versicherung enigegen, daß eine eingehende Unter⸗ suchung gegen die Chartered Company und ihre Direktoren eingeleitet worden sei. Die Regierung werde dieser Unter⸗ suchung mit Interesse folgen. — Der ausführende Rath abe beschlossen, das Gesuch der politischen Gefangenen um Milderung der Urtheile in wohlwollende Erwägung zu ziehen.
Der britische Vize⸗Konsul in Boma Arthur hat im Namen der britischen Regierung Einspruch gegen das Urtheil des Ehec g erhoben, durch welches Lothaire freigesprochen wurde.
* Nr. 20 des „Centralblatts für das Deutsche Reich“, herausgegeben im Reichsamt des Innern, vom 15. Mai, hat folgenden Inhalt: 1) Allgemeine EEEE“ Zutheilung der Beamten der Verwaltung des Kgiser Wilhelm⸗Kanals zu den für den Bezug von Tagegeldern ꝛc. gebildeten Klassen. — 2) Martne und Schiffahrt: Ergänzung der Betriebsordaung für den Kaiser Wilhelm⸗Kanal. — 3) Zoll⸗ und Steuerwesen: Bestellung eines Stations⸗Kontroleurs; — Zurückziehung einer ertheilten Ermächtigung zur Zusammensetzung des allgemeinen Branntwein⸗Denaturierunge⸗ mittels; — Aenderung der Anweisung zur zollamtlichen Prüfung von Mühlenfabrikaten. — 4) Konsulatwesen: Ernennung. — Polizei⸗ wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet.
Nr. 20 der „Veröffentlichungendes Kaiserlichen Gesund⸗
heitsamts“ vom 13. Mai hat folgenden Inhalt: Personal⸗Nach⸗ richt. — Mediz⸗statist. Mitth. a. d. Kais. Gesundh.⸗A., III. Bd. 3. Heft, Ankündigung. — Gesundheitsstand und Gang der Volks⸗ krankheiten. — Zeitweilige Maßregeln gegen Cholera ꝛc. — Medizinal⸗ statistische Mittheilungen aus Mailand, 1894. — Gesetzgebung u. s. w. (Deutsches Reich.) Impfwesen. — (Preußen.) Schweineseuche ꝛc. — (Regierungsbezirk Köslin.) Schlachthäuser. — (Regierungsbezirk Aachen.) Krankenhausärzte. — Hebammen⸗Nachprüfungen. — (Anhalt.) Waagen und Gewichte in den Apotheken. — Einfuhr von Wiederkäuern und Schweinen. — (Bremen.) Schweineseuche ꝛc. — (Hamburg.) Desgl. — (Ersab Lotörcen) Arzneitaxe. — (Oesterreich. Oberösterreich.) Bakteriologische Untersuchungsobjekte. — (Niederösterreich.) Heilmittel für die öffentliche Armenkrankenpflege. — (Böhmen.) neipp'sche Heilmittel. — (Schweiz. Kanton Beaselstadt.) Lebens⸗ mittelpolizei. — (Frankreich.) abriken zur Herstellung von Schweinfurter Grün. — (Rußland.) Lumpeneinfuhr. — 88 114“ 16 S
ango⸗
liens,
Gang der Thierseuchen in Oesterreich, 1. Vierteljahr. — Desgl. in ngarn. — Desgl. in den Niederlanden, 1894. — Zeitweilige Waßs⸗ hlih gegen Thierseuchen. (Preuß. Regierungsbezirk Aurich, Bayern, Mecklenburg⸗Schwerin, Oesterreich, Frankreich, Luxemburg, Rußland). — Verhandlungen von gesetzgebenden Körperschaften, Vereinen, Kon⸗ ressen u. f. w. Weulsches Reich.) Buchdruckereien und Schriftgießereien. 9 Kaffee und Kaffeesurrogate — gemeingefährliche Krankheiten. — Vermischtes. (Preußen. Berlin.) Künstliche Mineralwässer. — Desterreich.) Syphilitische Kassenmitglieder. — Geschenkliste. — Wochentabelle über die Sterbefälle in deutschen Orten mit 40 000 und mehr Einwohnern. — Desgl. in größeren Städten des Aus⸗ landes. — Erkrankungen in Krankenhäusern deutscher Großstädte. — Desgl. in deutschen Stadt⸗ und Landbezirken. — Witterung. — Bei⸗ jage: Gerichtliche Entscheidungen auf dem Gebiete der öffentlichen Ge⸗ sundheitspflege (Kurpfuscher).
Nr. 20 des „Centralblatts der Bauverwaltung“, herausgegeben im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, vom 16. Mai, hat folgenden Inhalt: Amtliches: Dienst⸗Nachrichten. — Nichtamtliches: Der Um⸗ und Erweiterungsbau des Regierungs⸗ ebäudes in Hildesheim. — Freilegung des Domes in Mainz. — Flektrisch betriebens Weichen⸗ und Signalstellwerke. (SAes — Das fee. Kunstgewerbe⸗Museum. ( — Betriebs⸗ ergebnisse und Baufortschritte auf der Sibirischen Eisenbahn. — Er⸗ innerungsfeier an die Thätigkeit der Eisenbahnen im Kriege 1870/71. — Vermischtes: Allerhöchster Erlaß zum 25. Jahrestage des Friedens⸗ schlusses in Frankfurt a. M. — Wettbewerb um den Bauplan für ein Kurhaus in Westerland auf Sylt. — Internationaler Wettbewerb um Entwürfe für die Kanalisation der Stadt Temesvar in Ungarn. — Preisbewerbung des Vereins für Deutsches Kunstgewerbe um plastische Entwürfe zu einer Bowle oder Jardinière. — Feier des “ Bestehens des sächsischen Ingenieur⸗ und Architekten⸗ Vereins.
—
Entscheidungen des Reichsgerichts.
Bei unwissentlich erlangtem Besitz von Sprengstoffen ist nach einem Urtheil des Reichsgerichts, III. Strafsenats, vom 23. Januar 1896 dem Inhaber, sobald er davon Kenntniß erlangt, nach billigem Ermessen eine mäßige Frist zu lassen, innerhalb deren er den gesetzwidrigen Zustand durch Einholung der polizeilichen Ermächtigung oder durch Entäußerung des Besitzes zu beseitigen hat, ehe ihm schuldhafte Fortsetzung des Besitzes zur Last fällt. Insbesondere ist ein Arbeiter, welcher unwissentlich von der Arbeitsstätte, auf welcher er befugterweise Sprengstoffe für seine Arbeiten verwendet, nach seiner entfernten Wohnun Sprengstoffe mitnimmt, in seiner Wohnung davon Kenntniß erlangt und erst am folgenden Tage bezw., falls dieser Tag ein Sonntag ist, an dem die Arbeitsstätte geschlossen ist, erst m Montag die Sprengstoffe zur Arbeitsstätte zurückschafft, nicht wegen des Besitzes von Sprengstoffen ohne polizeiliche Ermächtigung (§ 9 des Sprengstoffgesetzes vom 9. Juni 1884) zu bestrafen. „Bei Anwen⸗ dung des § 9 a. a. O. auf Fälle der vorliegenden Art ist es ein un⸗ abweisbares Gebot vernünftiger Rechtsauslegung, daß dem unverschuldet in den Besitz von Sprengstoffen gerathenen Inhaber derselben nach billigem Ermessen eine mäßige Frist gges wird, innerhalb deren er den gesetzwidrigen Zustand iu beseitigen hat, ehe ihm schuldhafte Fortsetzung des Besitzes zur Last fällt. Hat doch auch die Sae. gebung sich gezwungen gesehen, aus ähnlichen Motiven, wie hier in Frage stehen, den beim Inkrafttreten der §§ 1, 9 des Gesetzes vom Juni 1884 im Besitze von Sprengstoffen befindlichen Inhabern in § 15 des eine Frist von 2 bezw. einer Woche behufs nach⸗ träglicher Legalisierung oder aber thatsächlicher Beseitigung des bis⸗ herigen Zustandes nachzulassen. In unserem Falle, wo nicht eine esetzlich fixierte, sondern eine nach billigem Ermessen zu arbitrierende r in Betracht kommt, werden die individuellen Verhältnisse des betreffenden Inhabers nicht ganz außer Berücksichtigung bleiben dürfen. Es kommt nicht allein darauf an, welche äußeren Mittel, Kräfte, Fähigkeiten dem Einzelnen individuell zu Gebote stehen, um den gesetzwidrigen Zustand, in den er unverschuldet hineingerathen ist, wieder aufzuheben oder durch nachträgliche Legalisierung zu heilen, sondern es muß auch das Maß individueller Intelligenz, das dem Einzelnen zur Verfügung steht, mit berücksichtigt werden. Damit ist, wie keiner Ausführung bedarf, nicht ausgesprochen, daß es nun etwa schrankenlos dem individuellen Belieben des Betreffenden überlassen bleiben soll, zu bestimmen, wann er sich des Besitzes der fraglichen Sprengstoffe wieder entäußern oder die polizeiliche Ermächtigung nach⸗ suchen will. Wohl aber muß anerkannt werden, daß bei objektiver Ab⸗ wägung der Pflichten gebotener Diligenz auch gewisse subjektive Momente ins Gewicht fallen. Und in diesem Sinne durfte das angefochtene Urtheil auch davon sprechen, daß der Angeklagte von seinem Stand⸗ punkt, d. h. vom Standpunkt eines als in einem Steinbruch beschäf⸗ tigten, seine Sonntagsruhe entfernt von der Arbeitsstätte genießenden Arbeiters subjektiv noch nicht pflichtwidrig und schuldhaft handelte, wenn er nicht sofort den Sonntag, sondern erst den nächstfolgenden Arbeitstag, den Montag Morgen, als die Frist ansah, innerhalb deren er die Roburitpatronen zurückzuschaffen
Entscheidungen des Dber⸗Verwaltungsgerichts.
Die Abschreibung wegen Substanzverringerung eines von der einkommensteuerpflichtigen Gewerkschaft betriebenen Berg⸗ werks ist nach einem Urtheil des Ober⸗Verwaltungsgerichts, VI. Senats, 1. Kammer, vom 21. November 1895 nur zulässig be⸗ züglich derjenigen Grubenfelder, an denen das Bergeigenthum der zu erelitege Gewerkschaft zusteht, mag sie den Bergbau selbst betreiben oder die Ausbeutung ihrer Felder pachtweise einer anderen Gewerk⸗ schaft überlassen haben. venalassig ist dagegen die Abschreibung wegen Verringerung der Mineralsubstanz sowohl bei dem Betriebe von Bergbau in gepachteten Grubenfeldern, weil hier der Substanz⸗ verlust nicht den Pächter, sondern den Vorpächter trifft, wie über⸗ haupt hinsichtlich der Kuxe fremder Gewerkschaften, welche sich im Besitz der zu veranlagenden Gewerkschaft befinden, da das Einkommen von Kuxen älteren, wie neueren Rechts nicht Einkommen aus Berg⸗ bau, sondern Einkommen aus Kapitalvermögen bildet. (VI. A. 369.)
Die Befugniß der Krankenkassen (§ 26 a, 2 a des Kranken⸗ versicherungsgesetzes vom 10. April 1892), statutarisch zu bestimmen, daß die ärztliche Hher tza die Lieferung der Arznei und die Kur und Verpflegung nur durch bestimmte Aerzte, Apotheken und Kranken⸗ häuser zu gewähren sind und die Bezahlung der durch Inanspruch⸗ nahme anderer Aerzte, Apotheken und Krankenhäuser entstandenen Kosten, von dringenden 8₰ abgesehen, abgelehnt werden kann, — findet nach einem Urthei vom 25. November 1895 nur Anwendung auf Fee der Kassenmitglieder selbst gegen die Kasse, nicht aber auf die Ersa ansprüche der Armenverbände an die Kassen für die eenverpflegung von Kassenmitgliedern. — Der am 28. Juli last erkrankte Tischler D. zu W. erhielt von der Kranken⸗ afse zu W., der er als Mitglied angehörte, die volle Krankenunter⸗
tzung. Am 18. August begab er sich nach Berlin und wurde hier 20 ege der öffentlichen Armenpflege in einem Krankenhause vom d. bis 24. August verpflegt. Die Erstattung der dem Armenverband erlin hierdurch erwachsenen Kosten mit 6 ℳ 88 ₰ verweigerte die kranken asse in W. zu zahlen, weil sie nach ihrem Statut die Heil⸗ ehandlung lediglich durch ihren Kassenarzt gewährt und die Be⸗ b ung der durch Inanspruchnahme anderer Vlerzte⸗ Apotheken und rankenhäuser entstandenen Kosten, von dringenden Fällen abgesehen, grundsätzlich ablehnt. Für D. habe aber kein ausreichender
8
verpflichtet sei.“
des Ober⸗Verwaltungsgerichts, III. Senats,
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8
vorgelegen, W. zu verlassen und statt der ihm hier gebotenen Heil⸗ behandlun eine solche in Berlin zu suchen. Die Fnge dcg Armenverbands Berlin wurde vom Bezirksausschuß abgewiesen. Die vom Kläger eingelegte Revision wurde vom Ober⸗Verwaltungsgericht für begründet erachtet, indem es ausführte: ͥ Selbst wenn die beklagte Kasse, falls D. sich die Heilbehandlung in Berlin für eigene Rechnung beschafft hätte, diesem den Ersatz der ihm erwach⸗ senen Kosten wegen nicht vorliegender Dringlichkeit hätte verweigern dürfen, so irrt der Vorderrichter doch darin, daß für die Feat. ansprüche der Armenverbände an die Krankenkassen dieselben Grund⸗ sätze maßgebend 19 welche für die Ersatzansprüche der Mitglieder an die Kassen in Geltung sind. Eine Regelung, wie sie der Vorderrichter voraussetzt. würde dahin führen, daß die Armenverbände, wiewohl sie den hilfsbedürftigen Erkrankten in Erfüllung ihrer esetzlichen Pflicht die Heilbehandlung und Verpflegung gewähren mäßf en, be⸗ züglich ihrer Ersatzansprüche an die geseplich zu dieser Leistung zunächst verpflichteten Krankenkassen davon abhängig wären, ob die einzelne in Betracht kommende Kasse von der Befugniß Gebrauch gemacht hat, die S.eee nur durch bestimmte Aerzte oder in einem be⸗ stimmten Krankenhause zu gewähren. Dies ist nach dem Zwecke des
Gesetzes, einerseits die wirthschaftliche Lage der Arbeiter zu verbessern,
andererseits zugleich den von den Arbeitern in Krankheitsfällen zumeist in Anspruch genommenen Armenverbänden die drückende Last der Armenpflege zu erleichtern, nicht d nicht
absichtigt.“ (III. 1469.) .
Parlamentarische Nachrichten.
Dem Reichstag ist der Entwurf eines Gesetzes, betref⸗ fend die Feststellung eines Nachtrags zum Reichshaus⸗ halts⸗Etat für das Etatsjahr 1896/97 nebst Anlage zuge⸗ gangen. Danach beläuft sich der Nachtrag auf insgesammt 11 626 614 ℳ, und zwar auf 2 833 850 ℳ an einmaligen Ausgaben des ordentlichen und 8 805 564 ℳ an einmaligen Ausgaben des außerordentlichen Etats, denen ein Minus von 12 800 ℳ an fortdauernden Ausgaben gegenübersteht, das sich aus dem Fortfall einiger dauernden Ausgaben der Kolonial⸗ verwaltung ergiebt. Die einmaligen Ausgaben des orrdentlichen Etats setzen sich folgendermaßen zusammen: Auswärtiges Amt 268 500 ℳ, Kolonialverwaltung 180 000 ℳ — nämlich Zuschuß zur Bestreitung der Verwaltungsausgaben im Schutzgebiet von Neu⸗ Guinea, der dadurch erforderlich wird, daß auf Grund eines mit der Neu⸗Guinea⸗Kompagnie am 13. März 1896 geschlossenen Vertrags die Landeshoheit über dieses Gebiet auf das Reich übergehen soll —, Verwaltung des Reichsheeres 5 057 820 ℳ — und zwar Preußen 4 007 820 ℳ, Sachsen 450 000 ℳ, Württemberg 600 000 ℳ —. Davon geht ab der Zuschuß des außerordentlichen Etats mit 4 893 007 ℳ, sodaß nur 164 813 ℳ bleiven. Hinzu kommen 2 130 000 ℳ zu Garnisonbauten in Elsaß⸗Lothringen und die Quote an Bayern von den Ausgaben zur Verwaltung des Reichs⸗ heeres, abzüglich des Zuschusses des außerordentlichen Etats, mit 21 037 ℳ, sodaß für die Verwaltung des Reichsheeres 2 315 850 ℳ gefordert werden. Diese Summe ist hauptsächlich für Kasernen⸗ bauten bestimmt, die durch die Umformung der vierten Bataillone erforderlich werden. In Preußen und Elsaß⸗Lothringen sollen an folgenden Orten Kasernen gebaut werden: Koblenz, Charlottenburg, Magdeburg, Paderborn, Itzehoe, Hildesheim, Wiesbaden, Worms, Darmstadt, Münster i. E., utzig i. E., Weißenburg, Bitsch, St. Avold. Ferner ist noch an dem ordentlichen Etat betheiligt die Marineverwaltung mit 19 500 ℳ zur Erbauung eines Kesselprobier⸗ hauses in Wilhelmshaven und die Eisenbahnverwaltung mit 50000 ℳ zur Erweiterung des Bahnhofs Groß⸗Hettingen. Der außerordent⸗ liche Etat setzt sich zusammen aus 1 288 000 ℳ für die Post⸗ und Tele⸗ graphenverwaltung zur Herstellung einer neuen (vierten) Telegraphen⸗ verbindung zwischen Deutschland und England, 5 517 564 ℳ Zuschuß zu den einmaligen ordentlichen Ausgaben der Militärkontingente und 2 000 000 ℳ für die Kolonialverwaltung als Zuschuß zur Bestreitung der Verwaltungsausgaben im südwestafrikanischen Schutzgebiet, der für die nothwendig gewordene Verstärkung der Schutztruppe um 400 Mann erforderlich ist. Von diesen insgesammt 11 626 614 ℳ werden ge⸗ deckt 108 820 ℳ durch Einnahmen der Militärverwaltung und 2 712 230 ℳ durch Matrikularbeiträge. Der Rest von 8 805 564 ℳ soll, wie ebenfalls vom Bundesrath genehmigt worden ist, durch Auf⸗ nahme einer Anleihe flüssig gemacht werden.
Kunst und Wissenschaft. HA
† Bekanntlich besitzen wir von der äußeren Erscheinung Christi keine gesicherte künstlerische oder literarische Ueberlieferung, die An⸗ spruch auf wirkliche Bildnißtreue machen könnte; so ist jede Epoche und jeder Künstler von neuem vor die ns5e gestellt, sich einen Ebristustypus aus seiner vom esen des Erlösers z schaffen. Die altchristliche Zeit beschränkte sich auf symbolische Andeutung (Monogramm Christi, der Fisch, das Lamm, das Kreuz) oder Allegorie Sfrbe der gute Hirt), seit dem dritten Jahrhundert erst ebt es in der bildenden Kunst eine eigentliche Christusgestalt, die sich an antik⸗heidnische Vorbilder eng anschloß. Das Mittelalter sah in Christus vor allem den Dulder und Weltenrichter. Die Passionsbilder und Darstellungen des fängften
Pi fast alles, was die mittelalterliche Kunst zur Aus⸗ bildung des Christustypus gethan. Auch unsere großen deutschen Meister, Dürer voran, haben im wesentlichen nur die Gestalt des leidenden Erlösers psychologisch vertieft und verinnerlicht. Die ita⸗ lienische Renaissance dagegen sah im Heiland die höchste Vollendung menschlicher chönheit, die reinste Veredelung und Durch⸗ bildung des Individuums. So erklären sich die Christus⸗ gestalten Leonardo da Vinci's, Michelangelo's und Tizian's. Rembrandt war der erste, der die naturalistischen Soeeeen. aus der Menschwerdung Christi in seinen Werken zog. ie Gegen⸗ wart mit ihren widerspruchsvollen künstlerischen Bestrebungen hat auf dem Gebiet religiöser Malerei meist von dem Kapital der älteren Kunst gezehrt. Unter den bemerkenswerthesten Neuschöpfungen christ⸗ licher Typen verdienen die Werke E. von Gebhardt’s, F. Uhde's, A. Menzel'’s Erwähnung; bezeichnender Weise haben in neuester Zeit russische Künstler sich mit individueller Selbständigkeit an die große Auf⸗ gabe der Christusdarstellung ö es seien die Namen Weresch⸗ tschagin, Antokolski und Sascha Schneider genannt. Offenbar reiste die dogmatisch strenge Typik griechisch⸗katholischer Kirchenmaleret die Künstler zu diesem Wagniß. Gegen den Versuch, Künstler zur Lösun einer vorgeschriebenen Aufgabe dieser Art zu bestimmen, erheben sie schwere Bedenken: nur der innere künstlerische Drang erzeugt voll⸗ gültige Schöpfungen; ein Auftrag von außen schließt stets die Gefahr ein, daß auch seine äußerliche bleibt. Solche Bedenken haben den Hof⸗Kunsthändler T. Bierck aber nicht abgeherter einzelne hervorragende deutsche Maler zu einer Art idealer Christusbild⸗ konkurrenz aufzufordern; neun Maler sind dieser Fftordesn gefolgt und die von ihnen geschaffenen Christusbildnisse sind in einer Ausstellung im ersten Geschoß des alten Reichstagsgebäudes vereinigt. Der Gesammteindruck dieser Ausstellung trägt nicht dazu bei, die oben geäußerten Einwände gegen eine solche Veranstaltung zu Füresshssn Dem Bilderverzeichniß sind briefliche Aeußerungen der Künstler beigegeben, die deren Standpunkt und besondere Absicht bei ihrem Werk erläutern sollen. Da ist es nun sehr merkwürdig, daß derjenige, dessen “ die originellste und geistig wie künst⸗ lerisch bedeutendste Lösung der schwierigen Aufgabe darstellt, Pro⸗ fessor Carl Marr in München, sich in dem an den Unternehmer erichteten Brief außerordentlich skeptisch über seinen Beruf für solche Aufgabe ausspricht: „Durch die bestimmte äußere Form wird unsere innere Vorstellung von Christus zerstört. Er dürfte den merk⸗ würdigen, gewaltigen, grandiosen Geist, der in ihm wohnte, kaum in
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seiner 7 Erscheinung verrathen haben. Ich verzichte vollständi darauf, die Aufgabe in irgend welcher Weise gelöst zu haben“ u. s. w Diese Bescheidenheit ehrt den Künstler umsomehr, als thatsächlich sei Christus den tiefsten Eindruck auf den Beschaver macht. In grauviolettem Mantel sitzt die brünette langgelockte Ge stalt vor einem Hintergrunde, dessen blutrother orizon mit dräuenden Wolkenmassen phantastisch und stimmungsvoll wirkt Der Ausdruck des Kopfes ist ernst und gedankenschwer, er weckt nicht Mitleid, sondern Ehrfurcht und persönliche Theilnahme. In schroffem Gegensatz zu dieser männlich ernsten Gestalt steht die füßlich kraft⸗ lose Figur von Gabriel ax, die wohl die unerfreulichste Leistung auf dieger Ausstellung bildet; auch Hans Thoma's gesuchte Schlichtheit, die an Ausdruckslosigkeit grenzt und i ihrer kindlichen Farbengebung kaum wie eine Arbeit aus unseren Tagen wirkt, wird schwetlich viel Bewunderer sindeg, obwohl dem Künstler, wie er an den Unternehmer schreibt, dieses Bild etwas wie den Sammelpunkt für sein ganzes Schaffen bedeutet. Süßlich in süßlicher Umgebung, ohne Kraft persönlicher Suggestion hat auch Ernst Zimmermann seinen Christus dargestellt, während Brütt der Eleganz der Erscheinung opernhaftes Pathos beigemischt hat. Die Askese eines Fanatikers S die Grundstimmung für Kampf's ziemlich derb gemaltes Christusbildniß ab; nur die nervöse Bewegung der linken Hand, die mit dem Zipfel der Gürtelbinde spielt, verräth etwas von feinerer Empfindung. Vorwurfsvoll blickt der Nazarener Skar⸗ bina's aus dem in irisierenden Farben schillernden Gemälde heraus. Die hinreißende Beredsamkeit, die Energie und Bedeutung, die Skarbina auszudrücken beabsichtigte, vermag der unbefangene Beschauer wohl kaum aus der Figur Christi herauszulesen. Eher ist dies
ranz Stuck auszudrücken gelungen, der die ganze Kraft persön⸗ icher Bedeutung in dem heißen, fascinierenden Blick des Auges kon⸗ zentrierte — eine Einseitigkeit, die immerhin von persönlicher Auffassung Zeugniß giebt. Fritz von Uhde schließlich, dem das gegebene Thema os am günstigsten lag, hat uns eine pisionäre Erscheinung Christi egeben, dessen Kopf den vulgären und doch bedeutenden Typus Rem⸗ randt'scher Kunst trägt; von Licht umstrahlt sehen wir den Heiland vor einer Gemeinde predigen. Die Ausführung des Gemäldes steht aber leider nicht auf der Höhe der Konzeption.
Gerade das wenig befriedigende Ergebniß der Ausstellung regt ernste Gedanken über die Befähigung unserer Kunst für die größten Aufgaben geistiger Konzentration an, und damit dient dieses Unter⸗ nehmen zur Klärung der Ansichten über die Bedeutung der gegen⸗ wärtigen Kunstströmung, die freilich kaum auf dem Gebiet religiöfer Malerei zu suchen sein dürfte.
— Monumente und Standbilder. Sammlung känstlerisch und geschichtlich bedeutsamer Denkmäler. Berlin, Verlag von Ernst Wasmuth, Architektur⸗Buchhandlung. 4. und 5. Lieferung. (Folio.) — Diese neuen Lieferungen des früher bereits gebührend gewürdigten Werks stehen an künstlerischem Geschmack in der Auswahl und Auf⸗ nahme, wie an technischer Sorgfalt der Wiedergabe mittels Lichtdrucks hinter den vgangee. egnen keineswegs zurück; eher über⸗ treffen die neuesten Tafeln vermöge der inzwischen weiter fort⸗ geschrittenen Vervollkommnung der Technik noch die vorangegangenen. Auch in den vorliegenden Lieferungen sind die verschiedensten Kunst⸗ perioden und Kulturländer vertreten. Da finden wir als zwei der ältesten Monumente Deutschlands den bronzenen Löwen vom Dom⸗ hlaß in Braunschweig (aus dem Jahre 1166) und das Denkmal Kaiser Otto's I. in Magdebur 8 1250), Aus neuerer Zeit reihen sich ihnen an das Standbild Friedrich's des Großen in Stettin von Gottfried Schadow (1793), welches auf einer und derselben Tafel mit Wilhelm Wolff's Statue der Kurfürstin Sophie Henriette von Brandenburg in Oranienburg (1858) abgebildet ist, ferner Thorwaldsen's Reiter⸗Standbild des Kurfürsten Maximilian I. von Bayern (1836) und das schöne, figurenreiche gothische Gutenberg⸗Denkmal mit Brunnen in Frankfurt a. M. von E. von der Launitz (1858). In noch jüngerer sind entstanden die Standbilder des Fürsten Bismarck und des
rafen Moltke in Köln (von Schaper), das Kriegerdenkmal in Ha
burg (von Schilling) und die Reiter⸗Statue Kaiser Wilhelm's 1. in
Elberfeld (von Eberlein). Als Säulen⸗Denkmale sind auf einer Tafel nebeneinander dargestellt: die Friedenssäule vom Belle⸗Alliance⸗Platz in Berlin (von Cantian) mit der Viktoria von Rauch und das Sieges⸗Denkmal für den Seehelden Ivar Hvitfeld auf der „Langen Linie“ in Kopenhagen. Von Monumenten aus der dänischen Residenz⸗ stadt findet man ferner das Reiter⸗Standbild des Königs Friedrich VII. von Dänemark und die Statue des Admirals Niels Juel. Italien ist vertreten durch die kunstgeschichtlich berühmte Reiter⸗Statue des Condottiere Gattamelata, von Donatello, vor der Kirche des heiligen Antonius in Padua (1453), sowie die neueren Standbilder Leonardo da Vinci's in Mailand und Dante's in Verona. Die französische Monumentalkunst repräsentieren das Reiter⸗Standbild Ludwig's XIV. in Versailles, die Denkmäler der Jungfrau von Orleans und der Republik, sowie der Triumphbogen mit der Quadriga auf der Place du Carrousel zu Paris. Für die scharfe und klare Herstellung der Tafeln in Lichtdruck verdient die Firma Roemmler und Jonas in Dresden besondere Anerkennung. — Sehr interessant und dankens⸗ werth ist endlich noch eine der vierten Lieferung beigegebene große Hopheltafsr mit einer e Nebeneinanderstellung der 90 höchsten Monumente der Erde, komponiert und gezeichnet von dem Architekten R. Schmidt. Nord⸗Amerika hat den Ruhm, in Bezug auf die Höhendimension der Denkmäler voranzuschreiten. Das höchste, freilich äußerlich völlig kunstlose Monument der Welt ist der 169 m hohe Obelisk des Washington⸗Denkmals zu Washington. Dann folgt die fackeltragende Statue der Freiheit im Hafen von New⸗Pork (94,81 m), und ihr schließen sich unmittelbar drei andere amerikanische Denkmäler an, nämlich der Obelisk bei der Militär⸗Akademie in Westpoint (94,50 m), das Krieger⸗Denkmal in Indianopolis (80 m) und das gleich hohe Cleveland⸗ Garfield⸗Denkmal (80 m). Das den genannten an Höhe nächststehende Monument hat Indien aufzuweisen: es ist der sogenannte Kotub Minar (75 m), das mächtige Minaret einer unvollendeten Moschee bei Delhi. Die Reihe der höchsten Denkmäler in Deutschland beginnt mit dem farnesischen Her⸗ kules auf dem Habichtsberg bei Wilhelmshöhe (71 m); dann folgen in kurzen Abständen die Befreiungshalle in Kelheim (65,70 m), das seiner demnächstigen Einweihung entgegensehende Denkmal Kaiser Wilhelm's I. auf dem Kyffhäuser (65 m) Und das noch im Bau begriffene Denk⸗ mal für den Fee. auf der Porta Westfalica (64 m). Die Siegessäule auf dem hiesigen Königsplatz mißt 61,50 m, das Her⸗ manns⸗Denkmal auf dem Teutoburger alde bis zur Spitze des erhobenen. Schwertes 57,40 m. 8
Land⸗ und Forstwirthschaft.
Bei der Preisvertheilung auf der XXII. Berliner Mastvieh⸗Ausstellung erhielt die von Seiner Majestät dem Kaiser und König verliehene goldene Staatsmedaille für die höchste Gefammtleistung der Oekonomie⸗Rath e-,Seee Sn. dem auch der zweite Ehrenpreis der Stadt Berlin (5. 8 und außerdem noch 15 Ehrenpreise zugesprochen wurden. Der Königliche ve Stich in Godziszewo (Provinz Posen), welcher zum ersten Mal die Berliner Ausstellung beschickte, erhielt für zwölf ausgestellte Thiere den Ehrenpreis der Stadt Berlin für Kalben (Fersen) und dreijährige Ochsen (Simmenthaler), sowie vier andere Preise des Ministeriums für Landwirthschaft ꝛc. Der Ehrenpreis der Stadt Berlin für die vorzüglichste Marktwaare an Rinbvieh für den Bedarf der Stadt Berlin wurde dem Rittergutsbesitzer H. Meyver⸗Bremen zuerkannt. Den Züchter⸗Ehrenpreis des landwirthschaftlichen Ministeriums für Schafe aller Rassen erhielt Amtsrath Nonne in Gr.⸗Heidau bei Nimkau (Schlesien); den Preis der Stadt Berlin bekam Boetzel⸗ Ritschersheim, und die goldene Nathusius⸗Medaille wurde dem Oeko⸗ nomie⸗Rath Sattig 8 esenth (Provinz Schlesien) verliehen.
ür Schweine aller Rassen erhielt den Züchterpreis des Landwirth⸗ chaftlichen Ministeriums der Gutsbesitzer Peters in Quilow bei An⸗ klam und den 59 der Stadt Berlin für die veeaqlichste Marktwaare die Deutsche Landwirthschafts⸗Gesellschaft in Berlin. —