Der Bezugspreis beträgt vierteljährlich 4 ℳ 50 ₰. Alle Post-Anstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer den Post-Anstalten auch die Expedition
SW., Wilhelmstraße Nr. 32.
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Inserate nimmt an: die Königliche Expedition
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des Heutschen Reichs⸗Anzeigers 8
und Königlich Preußischen Ktaats-Anzeigers
Einzelne Nummern kosten 25 ₰.
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Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.
Berlin, Mittwoch, den 27. Mai, Abends.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Königlich bayerischen Staats⸗Minister des Königlichen Hauses und des Aeußeren, Vorsitzenden im Ministerrath Frei⸗ herrn von Crailsheim den Schwarzen Adler⸗Orden zu verleihen. 2
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Wirklichen Geheimen Rath Engelhard zu Berlin, zuletzt Abtheilungs⸗Chef im Kriegs⸗Ministerium, den Stern zum Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub, dem Rechtsanwalt und Notar, Justiz⸗Rath Sommer zu Grottkau, dem Direktor des Gymnasiums zu Eisleben, Pro⸗ sessor Weicker, den Professoren an derselben Anstalt r. Größler und Mehliß, dem Amtsvorsteher, Ritterguts⸗ besitzer Rehfeld zu Tucheband im Kreise Lebus, dem unbe⸗ soldeten Beigeordneten, Rentier Wieser zu Fürstenwalde (Spree) und dem bisherigen Schatzmeister des Bezirks⸗ kommissariats des Nationaldanks für Veteranen, Magistrats⸗ Sekretär a. D. Schneider zu Erfurt den Rothen Adler⸗ Orden vierter Klasse, dem Ober⸗Regierungs⸗Rath a. D. Dr. Geutebrück zu Erfurt, vormals bei der General⸗Direktion des Thüringischen Zoll⸗ und Steuer⸗Vereins, den Königlichen Kronen⸗Orden zweiter Klasse, dem Bureau⸗Vorsteher für das Expeditions⸗ und Kanzlei⸗ wesen bei der Provinzial⸗Steuer⸗Direktion zu Hannover, e et⸗ Kösel den Königlichen Kronen⸗Orden dritter asse, dem “ Glokke zu “ O.⸗Schl. den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse, dem Grenzaufseher a. D. Sachmann zu Hüningen im Kreise Mülhausen i. E. und dem Eisenbahn⸗Weichensteller 83 Steffes zu Trier das Allgemeine Ehrenzeichen in old, dem Pförtner Braun bei der Erziehungs⸗Anstalt zu Steinfeld im Kreise Schleiden, dem Gasmeister Adolf Kämmerling zu Kalk im Landkreise Köln und dem Schneider Eduard Hartmann zu Berlin das Allgemeine Ehrenzeichen, sowie dem städtischen “ Marsolek zu Brieg, sbezirk Breslau, die Rettungs⸗Medaille am Bande zu verleihen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Personen die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Insignien zu ertheilen, und zwar: des Verdienstkreuzes in Gold des Großherzoglich mecklenburgischen Hen ⸗Ordens der Wendischen rone: dem Bibliothekar Dr. Franz Engel an der Landwirth⸗ schaftlichen Hochschule zu Berlin; 1 des Ehren⸗Ritterkreuzes erster Klasse des Groß⸗ Neese glich oldenburgischen Haus⸗ und Verdienst⸗ rdens des Herzogs Peter Friedrich Ludwig: dem Direktor der Francke'schen Stiftungen zu Halle a. S. Dr. Fries; der Ritter⸗Insignien erster Klasse des Herzoglich anhaltischen Haus⸗Ordens Albrecht’'s des Bäten. dem Professor Dr. Schwarz an der Forst⸗Akademie zu Eberswalde; des Ritterkreuzes erster Klasse des Herzoglich sachsen⸗ernestinischen Haus⸗Ordens: dem Lehrer an der Akademischen Hochschule für Musik in Berlin, Professor Wirth; — des Fürstlich waldeck'schen Verdienst⸗Ordens zweiter Klasse: dem Geheimen nerg zinaohatg Dr. Ahlfeld, ordentlichem Professor in der medizinischen Fakultät der Universität zu arburg und Direktor der Entbindungs⸗ und Hebammen⸗ Lehranstalt daselbst; ferner: des Kaiserlich russischen St. Stanislaus⸗Ordens erster Klasse:
dem ordentlichen Fregseflor in der philosophischen Fakultät der Universität zu Berlin und ordentlichen Mitglied der Akademie der Wissenschaften daselbst Dr. Weber; der zweiten Klasse desselben Ordens: dem praktischen Arzt, Geheimen Sanitäts⸗Rath Dr. Grempler zu Breglau und dem Badearzt Dr. Secchi zu Reinerz; des Oesterreichisch⸗Kaiserlichen Ordens der Eisernen ü. 6 dritter Klasse: dem ordentlichen Lehrer an der Kunst⸗Akademie zu Cassel, Professor Knackfuß; 1
des Großherrlich türkischen Medschidje⸗Ordens “ vierter Klasse: deem Rektor der Deu 898 und Schweizer Schule in Kon⸗ preußischen Staatsangehörigen Dr. Schwatlo; owie
des Ritterkreuzes des Ordens der Königlich
italienischen Krone:
dem Badearzt, Sanitäts⸗Rath Dr. Schetelig zu Hom⸗
burg v. d. H. “
Deutsches Reich.
Den nachbenannten Krankenkassen: 1) Kranken⸗ und Begräbnißkasse des werkvereins der Schneider und Königsberg i. Pr. (E. H.), 2) Bürgerkrankenkasse (E. H.) in Rathenow, 8 3) St. Saeemnen, ge⸗ (E. H.) in Hamm, 4) Handwerker⸗Verein, Kranken⸗ und Sterbekasse 8 rauenstein (E. H.), 5) Freiwilliger Krankenunterstützungsverein zu Kirdorf
6) sünztas des evangelischen Arbeitervereins Köln 7) anken⸗ und Sterbekasse in Kahemn (E. 89 i
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elbständigen Ge⸗ erufsgenossen zu
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zu
ist auf Grund des § 75a des Krankenversicherungsgesetzes in der Fassung vom 10. April 1892 (Reichs⸗Gesetzblatt S. 379) die Bescheinigung ertheilt worden, daß sie, vorbehaltlich der Höhe des Krankengeldes, den Anforderungen des § 75 a. a. O. genüigen. 8 erlin, den 22. Mai 1895.
Der Minister für Handel und Gewerbe.
In Vertretung: Lohmann.
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Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Bürgermeister Haumann in Solingen den Titel „Ober⸗Bürgermeister“ zu verleihen, sowie infolge der von der Stadtverordneten⸗Versammlung zu Lüdenschei Wahl den bisherigen Gerichts⸗Assessor Dr. Wilhelm Jockusch in Bielefeld als Bürgermeister der Stadt Lüdenscheid und infolge der von der “ zu Bocholt gtroffenen Wahl den bisherigen besoldeten Beigeordneten der Stadt Mülheim a. Rhein Rudolf Geller als Bürger⸗ meister der Stadt Bocholt, beide für die gesetzliche Amtsdauer von zwölf Jahren, zu bestätigen.
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— 88 298 82 “ 1 8 “ Seine Majestät der König haben Allerxgnäbigst geru t: der Wahl des bisherigen Leiters des Progymnasiums zu Grevenbroich Franz Ernst zum Direktor der Anstalt di Allerhöchste Bestätigung zu becteen. 8
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Ministerium der öffentlichen Arbeiten.
Die döntgaach⸗ Eisenbahn⸗Direktion zu Elber⸗ feld ist mit der Anfertigung allgemeiner Vorarbeiten für eine Nebenbahn von Bergneustaͤdt nach Olpe beauftragt worden.
Inl der Ersten Beilage zur heutigen Nummer des ‚Reichs⸗ und Staats⸗Anzeigers“ wird eine Bekanntmachung des Ministers der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegen⸗ heiten, betreffend die nsanesseehene der Lönigütchen Wissenschaftlichen Prüfungs v r das Jahr vom 1. April 1896 bis 31. März 1897, veröffentlicht.
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Angekommen: Seine e der Staats⸗Minister und Minister der
nhoen. nterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten . Dr. Bosse, aus Kiel.
Aichtamuliches. Deutsches Reich. 8
Preußen. Berlin, N. Mat “
Seine Majestät der Kaiser und König brachten, wie „W. T. B.“ meldet, bei der Tafel, welche gestern nach der Parade us Anlaß der Krönung der russischen Kaiserlichen
Majestäten im Elisabethsaale des hiesigen Königlichen Schlosses stattfand, einen Trinkspruch auf das russische Kaiserpaar aus. Seine Majestät gaben in erhebenden Worten den innigsten Segenswün en für die russischen Majestäten Ausdruck und schlossen mit einem vretfuchs Hurrah auf Allerhöchstdieselben, in welches die festliche Versammlung begeistert einstimmte. Um 4 ½ Uhr begaben Sich Seine Majestät mittels Sonder⸗ ugs nach Briesen, um bei Madlitz zu pürschen, und kehrten bends nach dem Neuen Palais zurück.
Heute Vormittag begaben Sich Seine Majestät der Kaiser und Fnih gegen 9 ¼ Uhr nach der Matrosenstation in Kl.⸗Glienecke und fuhren auf der YNacht „Alexandria“ nach Treptow zum Besuch der Berliner Gewerbe⸗Ausstellung. Ihre Majestät die Kaiserin und Königin waren mit den beiden ältesten Prinzen mittels des fahrplanmäßigen Zuges um 9 Uhr 3 Min. von der Wildparkstation aus dorthin voraufgefahren. Seine Majestät der Kaiser nahmen auf der Fahis von Glienecke nach Treptow den Vortrag des Chefs des
ivilkabinets, Wirklichen Geheimen Raths Dr. von Lucanus entgegen. Das Frühstück wurde von Ihren Majestäten auf dem Festschiff des Bremer Lloyd eingenommen. Allerhöchst⸗ dieselben beabsichtigen Nachmittags in der Ausstellung zu ver⸗ bleiben, wohin von Wildpark aus auch die drei jüngeren Prinzen Adalbert, August Wilhelm und Oskar mit dem fahr⸗ planmäßigen Zuge um 1 Uhr 3 Minuten mit ihrer Be⸗ gleitung nachkamen. Die Rückkehr nach dem Neuen Palais erfolgt heute Abend. 9 8 1”“ . 8
„ Auf eine Anfrage des Grundbesitzer⸗Vereins des Schön⸗ hauser und der angrenzenden Stadttheile zu Berlin hat der Finanz⸗Minister am 16. Mai d. J. folgende Entscheidung, die ür die Versteuerung der Miethverträge von Wichtig⸗ eit ist, getroffen:
Nach der Tarifstelle 48 des Stempelsteuergesetzes vom 31. Juli 1895 sind Miethverträge nach der Dauer ihres Be⸗ stehens während des einzelnen Kalenderjahres zu ver⸗ seren Der Berechnung des Miethstempels ist deshalb erjenige Betrag zu Grunde zu legen, welchen der Miether nach vertragsmäßiger Festsetzung für die Dauer des Mieth⸗ verhältnisses innerhalb des betreffenden Kalender⸗ jahres als Miethzins zu zahlen hatte. Macht der Ver⸗ miether von der ihm gesetzlich Befugniß Gebrauch, den Stempel für mehrere Kalenderjahre im voraus zu bezahlen, so darf dadurch eine Verminderung der Ab⸗ gabe, wie sie bei der Einzelversteuerung nach 2— zu entrichten sein würde, nicht eintreten. Der Miethstempel bemißt sich daher bei⸗ Vorausversteuerungen nicht — der Summe der auf die einzelnen Kalenderjahre entfallenden Miethzinse, sondern nach der Summe der Stempelbeträge, wie se ich für die Kalenderjahre im einzelnen ergeben. Erreicht der Vertrag vor Ablauf derjenigen Zeit, für welche die Vorausversteuerung bewirkt ist, sein Ende, so wird der zu viel entrichtete Stempel auf Grund des § 25 Buchst. a und der Tarifstelle 48 Buchst. a Absat 5 des Gesetzes zurück⸗ erstattet (vergl. auch Ziffer 18 der Ausführungsbekannt⸗ machung vom 13. Februar 1896). 1
Nach diesen wehndscsen ist die Versteuerung eines Miethvertrages, welcher für die Zeit vom 1. Okto⸗ ber 1896 bis 1. April 1897 über einen Jahresmiethzins von 400 ℳ unter der Vereinbarung der jedesmaligen Verlänge⸗ rung bei nicht erfolgter Kündigung geschlossen ist, in der Weise zu bewirken, daß der Vermiether in das gee e für Januar 1897 eine Vertragsdauer vom 1. Okto bis 31. Dezember 1896 und einen ethzins von 100 ℳ einträgt und ein Stempel von 50 ₰ verwendet wird. In das Verzeichnsß für Januar 1898 ist sodann, wenn das Abkommen bis Ende 1897 bestanden hat, eine Vertragsdauer vom 1. Januar bis 31. Dezember 1897 und ein Miethzins von 400 ℳ einzutragen und zu dem Verzeichniß ein Stempel von ebenfalls 50 ₰ 1. verwenden. Will der Vermiether für das Kalenderfahe 1 im voraus versteuern, so hat er in das Verzeichniß für Ja⸗ nuar 1897 eine Vertragsdauer vom 1. Oktober 1896 bis 31. Dezember 1897 und einen Miethzins von (100 + 400) = 500 ℳ einzutragen und hierzu 1 ℳ Stempel 15 entrichten, nämlich 50 ₰ für das Kalenderjahr 1896 und ₰ für das Kalenderjahr 1897. 1
Soll ein auf einen Monat und über einen Jahresmieth⸗ ins von 360 ℳ abgeschlossener Vertrag, welcher auf Grund eer Vereinbarung jedesmaliger einmonatlicher Verlängerung ein Kalenderjahr hindurch b.e. hat, versteuert werden, so sind nicht die einzelnen Verlängerungsperioden einzutragen und mit 12 50 ₰ = 6 ℳ zu versteuern, sondern es ist als Vertragsdauer die Zeit vom 1. Januar bis Ende Dezember sowie ein Miethzins von 360 ℳ einzutragen und zu dem Verzeichniß ein Stem del von nur 50 ₰ beizubringen.