Karlsruhe..
Mannigfaltiges. eü hier zur Theilnahme an dem Jubiläums⸗Kongreß der Deutschen Geserts aft für T weilenden aus⸗ wärtigen Gelehrten hatte gestern die „Freie 8 der Chirurgen Berlins“ in den Räumen des Neuen ee ichen Opern⸗Theaters 8 semals Kroll's Etablissement) ein 9 veran⸗ falter das den Jubiläumstagen einen glänzenden Abschluß gab. Der Festvorstellung, welche um 8 Uhr im Theatersaa ihren An⸗ fang nahm, wohnten Ihre Majestäten der Kiees und die Raiserin bei. Unter den Festtheilnehmern waren als hrengäste an⸗ wesend der Minister der Feflichen. Unterrichts⸗ und edizinal⸗ Angelegenheiten D. Dr. Bosse, der Minister des Königlichen Hauses von Wedel, der Staats⸗Minister Dr. von Delbrück, der Präsident des Reichstags Freiherr von Buol, der General⸗ itendant der Königlichen Schauspiele Graf von Hochberg, der mmerherr B. von dem Knesebeck und Andere. Die 1-v Wissenschaft, insonderheit die Chirurgie war vertreten durch den General⸗Stabsarzt der Armee, Professor Dr. von Coler, den General⸗ Arzt der Marine Dr. Wenzel, den General⸗Arzt Dr. von Esmarch, den Geheimen Medizinal⸗Rath, Professor Dr. Virchow namens der „Berliner medizinischen Gesellschaft’ und andere Autoritäten. Zur Aufführung gelangte eine Reihe von lebenden Bildern, in denen eine Darstellung der Geschichte der Chirurgie ge⸗ geben werden sollte. Den verbindenden Text dazu hatte der Dichter Julius Wolff geschaffen; derselbe wurde von der Frei⸗ frau von Barnekow, einer Tochter des Geheimen Medizinal⸗Raths, rofessors. Dr. von Bergmann, und einem der Assistenten des erühmten Chirurgen, Dr. von Hippel, wirkungsvoll vorgetragen. Die lebenden Bilder, neun an der Zahl, waren von den Malern Fechner, Koberstein und Pfretschner, dem OberRegisseur Grube, dem Königlichen Maschinen⸗Ober⸗Inspektor Brandt sowie dem Kostüm⸗ maler der Königlichen Schauspiele Guthknecht entworfen und außer⸗ ordentlich wirkungsvoll und farbenprächtig insceniert. Die hefhethende Orchestermusik hatte Kapellmeister Dr. Muck mit großem Geschick zu. sammengestellt und leitete dieselbe in bekannter, formvollendeter Weise. Das erste Bild war betitelt „In germanischer Urzeit“. Im zweiten Bild erblickte man germanische Frauen, welche mit ihren Kräuter⸗ säften „Während der Völkerwanderung“ heilend zu wirken suchten; dazu erklang die Ouvertüre „Nordische Heerfahrt“ von Emil Hartmann. „Im Kloster“ hieß das dritte Bild, das die Benediktiner als Aerzte zeigte, während ein altes Kirchenlied aus dem zwölften Jahrhundert vorgetragen wurde. Zu dem Bilde „Die Quacksalber“ ertönte eine Bauernweise im alten Stil, zu dem Bilde „Beim Bader“, „Ain guter newer Dantz“ (v. Jahre 1577) und zu der Darstellung „Huldigung des deutschen Anatomen Vesalius in Padua“ „Padoana venetiana“ (v. Jahre 1583). Das siebente Bild „Vom Feldscheer zum Doktor“, das König Friedrich Wilhelm I. zeigte, wie er dem Feldscheer Brandhorst die Doktorwürde verlieh, wurde von den Klängen des Marsches „Grenadiergarde“ begleitet, während zu dem Bilde „Unterm Rothen Kreuz“, das ein Feldlazareth bei Wörth darstellte, das ergreifende „Vater, ich rufe Dich“ Das Schlußbild war eine Huldigung, die dem Andenken Ihrer Majestät der hochseligen Kaiserin Augusta und dem Stifter der Deutschen Gesell⸗ schaft für Chirurgie, Professor von Langenbeck, gewidmet war. — Nach der Festvorstellung wurde in den Nebensälen ein Imbiß eingenommen.
Am 12. Juni d. J. findet im 1. Schlosse bezw. im Landeshause der Provinz Brandenburg zu Berlin die 8. Jahres⸗ Versammnlung des Weiteren Ausschusses des Evangelisch⸗ kirchlichen Ien statt. Die Tagesordnung lautet, wie olgt: I. 8 ¾ Uhr: Versammlung im Königlichen Schloße (Elisabeth⸗ 88 Aufgang: Wendeltreppe), welcher Ihre Majestät die Kaiserin eizuwohnen gedenkt; Eröffnung durch Gebet, Begrüßungswort des Vor⸗ tzenden, Wirklichen Geheimen Raths Dr. von Lepetzow, Jahresbericht:
ber⸗Konsistorial⸗Rath Koehler, Berichte aus den Provinzialvereinen; II. 11 Uhr: Versammlung im Landeshause der Provinz Branden⸗ burg, Matthäikirchstr. 20/21; Verwaltungsbericht des Schriftführers, Vorlegung der Jahresrechnung zur Entlastung, satzungsgemäße Neu⸗ wahl von drei ausscheidenden Mitgliedern des Engeren Ausschusses, Berichte aus der Vereinsarbeit der Zweigvereine, Bericht aus der Delegirten⸗Konferenz und Beschlußfassung zu den Anträgen derselben, namentlich betreffend das Hauptthema: „Die Fürsorge von seiten
des Evangelisch⸗kirchlichen Hilfsvereins für Berlin und d Fipehten.; Vortrag über: „Die Ausbildung und Verwendung von Gehilfen der Seelsorge in den großen Städten und Industriebezirken“ von Pastor Kobelt⸗Neinstedt; Anträge aus der Versammlung.
Vom 1. Juli 1896 ab befinden sich die Betzirks⸗Kommandos III und IV Berlin in dem neuen Landwehr⸗Dienstgebäude, Exerzierplatz Tempelhofer Feld, an der Anhalter Bahn, in der Nähe der Kolonnen⸗
Brücke.
Ihre Königlichen Hoheiten der Prinz und die Prinzessin Albrecht EE Höchstwelche gestern Abend in Berlin eingetroffen sind, beehrten heute die Berliner Gewerbe⸗Aus⸗ stellung mit ihrem Besuch.
Der Arbeits⸗Ausschuß der Berliner Gewerbe⸗Ausstellung erläßt folgende Bekanntmachung: 1
I. Vom 1. Juni ab werden statt der bisher ausgegebenen Monats⸗ karten nur Wochenkarten, welche für den Tag gültig sind, aus⸗ gegeben. Diese Karten werden auf den Namen des Inhabers lauten und sind nur zu erlangen auf Grund eines Antrags der Pächter der Ausstellung, welcher die genaue Angabe der Namen ihrer Angestellten enthalten muß und die Erklärung, daß die auf⸗
eführten Personen zu ihrem Betrieb dringend nothwendig sind.
Hiese Karten berechtigen zum Eintritt nur bis 10 Uhr Vormittags. Die Herren Pächter werden deshalb dringend ersucht, die Anträge auf Ausstellung von Karten unverzüglich an unsere dheene hsgeftne⸗ ein⸗ zureichen, damit ihre Angestellten rechtzeitig in den Besitz derselben elangen können, wobei wir bemerken, daß die Angestellten persönlich in der Betriebsinspektion zu erscheinen haben, dort ihre Unterschrift auf den Karten vollziehen müssen, sowie ferner einen Schein, worin sie sich verpflichten, bei etwaigem Mißbrauch der Karte eine Strafe von 10 ℳ zu entrichten. Der Eintritt mit diesen Karten ist nur durch Portal I gestattet. “
II. Statt der bisher ausgegebenen Monatskarten für die Arbeits⸗ zeit von 6 bis 9 ¾ Uhr Morgens gelten vom 1. Juni ab nur Wochen⸗ karten. Die Karten st nur erhältlich gegen Erklärung der Gruppen⸗ vorsitzenden, daß die beantragte Zahl der Karten für die auszuführenden Arbeiten dringend erforderlich ist. Diese Karten werden beim Ein⸗ tritt gegen eine Kontrolmarke umgetauscht, welche wieder bis spätestens 10 Uhr Morgens gegen die Wochenkarte eingetauscht sein muß, widrigenfalls die Wochenkarten verfallen. Der Eintritt mit diesen Karten ist nur am Portal I gestattet. 8
III. Sämmtliche bis jetzt ausgegebenen Passierkarten zur Aus⸗ führung restierender Arbeiten (blau) verlieren mit dem Ablauf des 31. Mai ihre Gültigkeit. Es werden statt ihrer nur Arbeiterkarten 2 Antrag der Bauherren ausgegeben. Die Karten werden nicht auf den Namen ausgefertigt, haben Gültigkeit auf die Dauer einer Woche, werden am Eingang gegen eine Kontrolmarke umgetauscht, sind bis spätestens Abends 8 Uhr gegen Abgabe der Kontrolmarke zurückzufordern und kosten pro Stück für die erste Woche vom 1. bis einschließlich 7. Juni 2 ℳ, für die Woche vom 8. bis 14. Juni 3 ℳ Der Eingang mit diesen Karten geschieht gleichfalls nur durch Portal I. Diese Arbeiterkarten berechtigen nur zur Ausführung der bezüglichen Arbeiten, nicht zur Besichtigung der Ausstellung. 1
IV. Die ausgegebenen Dauerkarten auf 85 Leinen verlieren mit dem Ablauf des 31. Mai ihre Gültigkeit. ie berechtigten In⸗ haber solcher Karten werden hierdurch ersucht, ihre Photographie ein⸗ zuliefern, welche ihnen, mit der entsprechenden Dauerkarte beklebt, unverzüglich zurückgegeben werden wird. Die grauleinene Dauerkarte muß gleichzeitig mit der Photographie eingeliefert werden.
V. Die bisher im Umlauf befindlichen dreieckigen Botenkarten verlieren mit dem Ablauf des 31. Mai ihre Gültigkeit. Es werden statt derselben Ausläuferkarten, welche auf den Namen der Firma lauten, ausgegeben. Sie gelten für die Gesammtdauer der Ausstel⸗ lung und sind mit 10 ℳ pro Stück zu bezahlen.
Auf dem Gelände der Deutschen Kolonial⸗Ausstellung
findet morgen, Sonnabend, Vormittags 11 Uhr, die Generalver⸗
sammlung der „Deutschen Kolonial⸗Gesellschaft“ statt. Zu Ehren der Theilnehmer ist für den Abend eine allgemeine glänzende Beleuchtung der Kolonial⸗Ausstellung in Aussicht genommen.
Bei dem Comité für Ferien⸗Kolonien sind, wie die „Nat.⸗Ztg.“ meldet, in diesem Jahre weit über 6000 Kinder zur An⸗ meldung gelangt, und nicht weniger als 205 Aerzte haben die Kleinen in den letzten Tagen körperlich untersucht, sodaß die Zahl der wirklich Bedürftigen nunmehr feststeht. Leider muß eine sehr große Anzahl zurückbleiben und auf die für nothwendig erachtete Erholung ver⸗ zichten, denn die Kosten summieren sich bei der großen Zahl der Kinder ganz gewaltig, wenn auch in der Vollkolonie pro Kopf nur 50 ℳ veranschlagt sind. Im Vorjahr wurden 3140 Kinder — 6 die Hälfte der diesjährigen Meldeziffer — der Wohl⸗ that des Sommeraufenthalts theilhaftig, was mit einem Kostenauf⸗
wande von 101 000 ℳ erreicht werden konnte. Hoffentlich bringt die seßt eröffnete Hauskollekte ein erfreulicheres Resultat als die vor⸗ jährige, welche, da namentlich die einmaligen Beiträge sehr niedrige blieben, nur 37 000 ℳ ergab. In wenigen Tagen schon geht der erste Trupp der Ferienkolonisten ab; es sind dies 91 Mädchen, welche in der eigenen Anstalt des Vereins in Kolberg untergebracht werden. Ihnen folgen acht Tage später 85 Mädchen, welche theils nach Kammin, theile nach Kösen und Pyrmont in die dortigen Kinder⸗ Heilanstalten gehen.
Kiel, 29. Mai. Heute Vormittag wurde unter dem Vorsitz des 5. von Schenckendorff der XIII. Deutsche S99,9566 für erziehliche Knabenarbeit eröffnet. Als Vertreter des Ministe⸗ riums der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten ist der Geheime Ober⸗ Regierungs⸗Rath Brandi erschienen. Heute Nachmittag findet die erste Sitzung der Hauptversammlung statt.
Hartenstein i. Erzgebirge, 28. Mai. Heute wurde das dem hierselbst im Jahre 1609 geborenen Liederdichter Paul Fleming errichtete Denkmal feierlich enthüllt. Die in Bronze gegossene Statue ist ein Werk des Bildhauers Max Meißner in Friedenau bei Berlin; sie zeigt den Dichter in ganzer, überlebensgroßer Figur. Für die Errichtung des Denkmals haben Seine Majestät der Kaiser,
beine Majestät der König von Sachsen, mehrere andere Fürstlich⸗ keiten und viele Vereine, voran der Erzgebirgsverein, Spenden ge. widmet. Pfarrer Goldhahn hielt die Festrede. Die Stadt ist festlich geschmückt; zahlreiche Fremde waren zu der Feier eingetroffen. Coburg, 28. Mai. Nach genauer Feststellung hat der gestrige Brand (vgl. Nr. 126 d. Bl.) im benachbarten Wiesenfeld die Kirche, zehn Wohnhäuser und 28 Scheunen vernichtet.
Wien, 28. Mai. Heute Vormittag fand in den Anlagen zwischen dem Rathhause und der Landesgerichtsstraße die Enthüllun des Denkmals für den Erbauer des e Rathhauses Friedri Schmidt statt. Der Feier wohnten bei: Seine Kaiserliche und Königliche Hoheit der Erzherzog Rainer in Vertretung Seiner Majestät des Kaisers, der Minister⸗Präsident Graf Badeni, der Unterrichts⸗Minister Freiherr von Gautsch, der Feldmarschall⸗Lieute⸗ nant von Guttenberg, der Statthalter Graf Kielmannsegg, der Bürgermeister Strobach sowie zahlreiche Vertreter der Behörden, der Wissenschaft und des Baufachs.
Wien, 28. Mai. Wie die Blätter melden, stürzte in Brüx beim Abbruch eines durch die vorjährigen Bodensenkungen stark be⸗ schädigten Hauses ein Balkengerüst ein, wobei zwei Arbeiter getödtet, zwei schwer und zwei andere leicht verletzt wurden. Drei unter den Rüsthölzern begrabene Arbeiter konnten bisher noch nicht geborgen werden.
New⸗York, 28. Mai. Nach den letzten, genaueren Berichten war die Zayl der bei dem Cyclon in St. Louis 8 I. Nr. 125 u. 126 d. Bl.) Getödteten zu hoch angenommen. Es steht jetzt fest, daß 500 Personen umgekommen sind, jedoch ist es vnisehch anzu⸗ geben, wie viele Leichen noch unter den Trümmern begraben liegen. — Beide Häuser des Kongresses haben, wie aus meldet wird, beschlossen, die durch den Cyclon Heimgesuchten mit Zelten und sonstigen Hilfsmitteln versehen zu lassen. 8
Nach Schluß der Redaktion eingegangene 8 Depeschen.
Budapest, 29. Mai. (W. T. B.) veröffentlicht die Ernennung des Ministerial⸗Raths veir von Apor zum Staatssekretär des Ministeriums a latere.
Der Kaiser wird am Montag Mittag in Budapest die Delegationen empfangen. Zum Präsidenten der ungarischen wird Koloman Szel gewählt werden.
ien, 29. Mai. (W. T. 389 Der Gemeinderath wählte heute weitere 7 Antiliberale zu Stadträthen und schritt sodann zur Wahl von 6 Stadträthen an Stelle der gestern gewählten Liberalen, welche die Wahl abgelehnt haben.
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)
icht vom 29. Mai, Morgens.
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Stationen. Wind. Weetter.
Bar. auf 0Gr. Meeressp
u. d. red. in Millim.
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774 766 762 759 754 760 761 762
SW 9SO
heiter bedeckt halb bed. bedeckt halb bed. heiter heiter wolkenlos
halb bed. bedeckt
wolkig 7 ½ Uhr. bedeckt S bedeckt linger.
Belmullet.. Aberdeen.. Christiansund Kopenhagen. Stockholm . aranda.
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Cork, Queens⸗ town..
Cherbourg. ...
Hamburg.. Swinemünde 761
Neufahrwasser 759 Memel 757
Paris 765 Münster.
772 chmied. 768 766 762 763
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765 762 763 761 762
München Don Junan.
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759 SO bedeckt Schiller.
¹) Abends, Nachts Regen. ²) Früh leichter Regen.
NUebersicht der Witterung.
Eine Zone niedrigen Luftdrucks erstreckt sic von Skandinavien füdostwärts nach der Balkanhalbinsel zwischen den SSSe im Westen und Osften. Depressionen liegen über der mittleren Ostsee, sowie
ber dem norwegischen Meere; bei leichter bis frischer nördlichee und nordwestlicher Luftströmung ist das Wetter in Deutschland trübe und fast überall kühler; nur an der ostdeutschen Grenze, stellenweise auch im Süden, liegt die Temperatur über dem Mittelwerthe, stellenweise fanden Gewitter mit Regenfällen statt. Kühle, veränderliche und windige Witterung demnächst zu erwarten.
Mütter. Sonntag, Na
Gesellschaft.
vagabundns.
Heinrich.
Königliche Schauspiele. Sonnabend: Opern⸗ 7 ½ Uhr.
haus. Auf Allerhöchsten Befehl. Abonnement und unter Fortfall der permanent reservierten Plätze. Oper in 3 Akten von Auber. bearbeitet von Carl Blum. In Scene esetzt vom Ober⸗Regisseur Tetzlaff. Dekorative inrichtung vom Hber.S Kapellmeister ES — Zum 50. Phantasien im tastisches Tanzbild, frei nach Wilhelm Hauff, von Emil Graeb. Musik von Adolf Steinmann. gent: Musikdirektor Steinmann. Neues Opern⸗Theater (Kroll). 96. Vorstellung. Mit Allerhöchster Genehmigung, zu Gunsten der Hinterbliebenen Albert Lortzing's: Der Waffen⸗ Komische Oper in ortzing. Dirigent: Musikdirektor Wegener.
uspielhaus.
Trauerspiel in 5 Akten von Ernst von
bedecct Wildenbruch. In Scene isest vom Ober⸗Regisseur Anfang 7 ½ Uhr.
Sonntag: Opernhaus. 139. Vorstellung. Oberon. Romantische Oper in 3 Aufzügen. Carl Maria von Weber. Die Wüllner. Ballet von Emil Graeb. Anfang 7 ½ Uhr. An
Neues Opern⸗Theater (Kroll). Oper in 2 Akten mit Tanz von Wolfgang Amadeus Mozart. Anfang 7 ½ Uhr.
Schauspielhaus. frau von Orleans. in 1 Vorspiel und 5 Aufzügen von Friedrich von
Anfang 7 ½ Uhr. 8.
Deutsches Theater. Anfang 8 Uhr. eu 3 Uhr: Die Stützen der
ontag: Die Weber.
Berliner Theater. Anfang 7 ½ Uhr. Sonntag: Wilhelm Tell. Montag: König Heinrich.
Lessing⸗Theater. Sonnabend: Waldmeister.
Operette in 3 Akten von Gustay Davis. von Johann Strauß. Ferenczy⸗Ensemble vom Carl] 7 ½ Uhr.
Schultze⸗Theater in
Theater. Karczag und Eduard
teinberger
Mit aufgehobenem Sonntag: Waldmeister.
Fra Diavolo. Komische
Text von Eugene Lautenburg.
nspektor Brandt. Dirigent: Male:
Phan⸗
Benno Jacobson.
remer Rathskeller. Anfang 7 ½ Uhr.
Diri⸗
Anfang 8 Uhr. hafen.
Montag: Neu einstudiert:
Akten von Albert Anfang
146. Vorstellung. Die Karo⸗
Sonnabend:
Carl Millöcker. Dirigent: Anfang 7 ½ Uhr.
Musik von ecitative von Franz büee. von
97. Vorstellung. 7, Uhr. Text von Lorenzo Saison: Der Bettelstudent.
das Theater Renovierungsarbeiten 147. Vorstellung. Die Jung⸗
Eine romantische eegerie
Neues Theater.
Sonnabend: Die
Musik von Antoine Banés.
bends 8 Uhr: Lumpaci⸗
Anfang 7 ½ Uhr. onntag: Tata⸗Toto. Montag: Tata⸗Toto.
Sonnabend:
auisiten. Der Großherzog. wweeiee⸗. . 2 Akten von Gilbert.
Musik
amburg, mit Julie Kopachzy⸗ als Gästen. Anfang
Residenz Theater. Direktion:
Sonnabend: Zum vorletzten Male: Hotel zum Freihafen (L'Hôtel Echange). Schwank in 3 Akten von G. Feydeau, übersetzt und für die deutsche Bühne bearbeitet von Musik von Frangois Perpignan.
Sonntag: Zum letzten Male: Hotel zum Frei⸗
Hals über Kopf. Schwank in 3 Akten von Alexandre Bisson, deutsch von Paul Block. — Vorher: Der neue Ganymed. Schwank in 1 Akt von Ch. Leveau.
friedrich⸗Wilhelmstädtisches Theater. Chausseestraße 25 — 26.
Der Bettelstudent. 3 Akten von F. Zell und R. Genée. Kapellmeister Winné.
Im prachtvollen Park: Großes Doppel⸗Konzert. 28 Spezialitäten ang des Konzerts 6 Uhr. Anfang der Vorstellung
Sonntag: Im Theater: Letzte Vorstellung in dieser Im Juni bleibt
— Im prachtvollen Park: Großes Doppel⸗Konzert. Auftreten von 28 Spezialitäten ersten Ranges.
Schiffbauerdamm 4 a./5.
Sonnabend: Tata⸗Toto. Vaudeville in 3 Akten von Victor Leon und F. Zell, nach Bilhaud und Barré. In Scene gesetzt von Pügnan Lautenburg. Kapellmeister: Gustav
Theater Unter den Linden. Julius Fritzsche. Sonnabend: Mit durchaus neuer Ausstattung an Kostümen, Dekorationen und Re⸗
Burleske Operette Musik von Sullivan. In [Scene gesetzt von Julius Fangsce. Dirigent: Herr Kapellmeister Federmann.
Sonntag und die folgenden Tage: Der Groß⸗ herzog. “
Adolph Ernst⸗Theater. Sonnabend: Char⸗ ley’s Taute. Schwank in 3 Akten von Brandon Thomas. Repertoirestück des Globe⸗Theaters in London. In Scene gesetzt von Adolph Ernst. — Vorher: Mit neuer Ausstattung: Die Baäjazzi.
arodistische Posse mit Gesang in 1 Akt von Fd. Jacobson und Benno Jacobson. Musik von F. Roth. Anfang 8 Uhr.
Sonntag, Montag, Dienstag: Das flotte Berlin.
Mittwoch, Donnerstag, Charley’s Tante. 1ä111414“ Familien⸗Nachrichten.
Verlobt: Frl. Elisabeth Hasenkamp mit Hrn. Hauptmann Hans von der Esch (Düsseldorf). — Frl. Frieda von Waldow mit Hrn. Alfred Rein⸗
ard (Czarnikau —- Hemer). — Frl. Helene Hainauer mit Hrn. Lieut. d. R. Meinhardt Grafen von Nayhauß⸗Cormons (Sglc6 Nieder⸗Baumgarten b. Bolkenhain i. Schl.). — Frl. Asta von Reibhnitz mit Hrn. Sec.⸗Lieut. Gerd von Reibnitz (Linden⸗ hof b. Felrhe. Lencen — Frl. Rosa Endres nit Fer berlehrer Carl Donsbach (Koblenz— rüm).
Verehelicht: Hr. Sec.⸗Lieut. Oscar von Harder mit Frl. Else von Jachmann (Berlin). — Pr. Kapitän⸗Lieut. Günther von Kresigk mit Frl. Marie von Veltheim (Destedt). — F. Pfarraih⸗ Albert Schindler mit Frl. Olga Klee (Neusalz a. O.).
Geboren: Ein Sohn: Irn. vereid. Gerichts⸗ und Handelschemiker Dr. R. Woy (Breslau). — Hrn. Ober⸗Präsidenten Grafen von Bismarck (hnegb c. 1
Gestorben: Hr. Oberst a. D. Theodor von Quitzow (Warnemünde). — Verw. Fr. Kreisgerichts⸗Rath Agnes Deesler, geb. Richter 1a0= Re a
erw. Fr.
Sigmund u Libre
Freitag:
Operette in Musik von
ersten Ranges.
alber geschlossen.)
anda. Rath Hermann Hecke (Breslau). —
Rektor Agnes Hildebrandt, geb. Hagist (Groß⸗ Lichterfelde). — Hr. Registrator a. D. Carl Henning (Berlin). g
Verantwortlicher Redakteur: Siemenroth. in Berlin.
Verlag der Expedition (Scholz) in Berlin. Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagt⸗ Anstalt Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32. Fünf Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage).
2
Direktion:
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Anfang
stantinopel gleichfalls zurückgewiesen und die weitere Be
einzelnen Theil derselben.
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Das „Amtsblatt“
zun Deutschen Reichs⸗Anz
Entscheidungen des Reichsgerichts.
In den Ländern, in welchen die Konsulargerichtsbarkeit aus⸗ geübt wird, ist, nach einem Beschluß des Reichesgerichts 1. Snuaf. senats, vom 28. November 1895, der Konsul zur Zurückweisung einer Priat gc⸗ zuständig; wird die hiergegen an das Konsular⸗ gericht gerichtete Beschwerde von diesem zuruückgewiesen, so ist eine weitere Beschwerde an das 1A.“ unzulässig. — In dem zu Grunde liegenden Fall hatte der deutsche Konsul in Kon⸗ stantinopel eine von einem dortigen deutschen Kaufmann gegen einen anderen wegen Beleidigung erhobene Privatklage, weil dieselbe dem § 186 Gerichtsverfassungsgesetzes zuwider in französischer Sprache ab⸗ gefaßt war, zurückgewiesen. Die dagegen von dem Privatkläger er⸗ hobene Beschwerde wurde vom Kaiserlichen Konsulargericht zu Kon⸗
an — 1 1e an das Reichsgericht wurde von diesem für unzulässig erklärt. (3295/95.)
— Die Benennung des verantwortlichen Redakteurs a einer Zeitung oder Zeitschrift mit einem Pseudonym — 1 sog. Schriftstellernamen — ist, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, II. Strafsenats, vom 13. Dezember 1895, unzulässig. Ebenso unzulässig ist die Benennung mehrerer Personen als verant⸗ wortliche Redakteure für die ganze Zeitung oder für denselben „War Dr. L.. . . der verantwortliche Re⸗ dakteur, so war er als solcher zu benennen. Selbstverständlich mußte dies aber durch Benennung mit seinem bürgerlichen Namen ge⸗ schehen, da aus der Benennung sofort und mit Bestimmtheit ersichtlich sein soll, wer die Verantwortung zu tragen hat, und ob der Bestimmung des § 7 des Reichs⸗Preßgesetzes genügt ist. Im vorliegenden Falle ist aber durch diese Benennung noch in anderer Richtung gegen die nämliche Bestimmung verstoßen. Haften soll nach derselben als verantwortlicher Redakteur stets nur eine einzige Person. Es ist deshalb auch nur eine Person als solche zu benennen, und zwar entweder für die ganze Druckschrift oder (Abs. 2) für einen einzelnen Theil, im letzteren Falle aber so, daß für jeden Theil der Druckschrift ein verantwortlicher Redakteur benannt, also der gesammte Inhalt derselben durch die Benennung gedeckt wird. Die Benennung mehrerer verantwortlicher Redakteure, sei es für die ganze Druckschrift, sei es für denselben einzelnen Theil, ist dagegen unzulässig.“ (3928/95.)
— Die durch die Auswanderung nach den Vereinigten Staaten von Nord⸗Amerika begangene Hinterziehung der Militär⸗ seitens eines deutschen Reichsangehörigen kann, nach einem Artheil des Reichsgerichts, III. Strafsenats, vom 20. Januar 1896, nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden, wenn er fünf Jahre lang sich dort ununterbrochen aufgehalten hat und vor oder während oder nach diesem Aufenthalt Staatsangehöriger der Vereinigten Staaten geworden ist. „Der Regel nach ist für die Beurtheilung einer Strafthat dasjenige Sachverhältniß entscheidend, welches zur Zeit der Begehung der abzuurtheilenden Handlung objektiv und subjektiv gegeben war. n sich kann daher auch bei der Hinterziehung der Wehrpflicht nach § 140 Str.⸗ G.⸗B. die verwirkte Strafbarkeit nicht dadurch aufgehoben werden, daß der Militärpflichtige die Eigenschaft als Angehöriger des Staats, der auf die Leistung jener Pflicht ein Anrecht hat, erst nach Verübung der Hinterziehung verliert. Ausnahmsweise aber liegt die Sache da anders, wo bei dem Militärpflichtigen eine Auswanderung nach den Vereinigten Staaten von Amerika in Frage kommt. Der zwischen diesem Staat und dem vormaligen Norddeutschen Bunde abgeschlossene Vertrag vom 22. Februar 1868 bestimmt in Art. 1: daß Angehörige des Norddeutschen Bundes, welche naturalisierte Staatsangehörige der Vereinigten Staaten geworden sind und fünf Jahre lang dort ununterbrochen zugebracht haben, von dem Norddeutschen Bunde als amerikanische Saatsangehörige erachtet und als solche behandelt werden sollen, und in Art. 2: es solle ein naturalisierter Angehöriger des einen Theils bei etwaiger Rückkehr in das Gebiet des anderen wegen einer nach den dortigen Gesetzen mit Strafe bedrohten Handlung, welche er vor seiner Auswanderung verübt hat, zur Untersuchung und Strafe gezogen werden können, so⸗ fern nicht Verjährung eingetreten sei. Schon der Wortlaut ergiebt, daß wegen eines nicht vor der Auswanderung, sondern durch diese begangenen Delikts derjenige Deutsche nicht strafrechtlich verfolgt werden kann, welcher nachher Staatsangehöriger der Vereinigten Staaten geworden ist und fünf Jahre lang ununterbrochen sich dort aufgehalten hat. Nicht erforderlich ist es, daß der fünfjährige Auf⸗ enthalt nach der Naturalisation stattgefunden habe. . . “ (4757/95.)
Entscheidungen des Ober⸗Verwaltungsgerichts.
Die Sorge dafür, daß die auf bebauten und bewohnten Grund⸗ stücken entstehenden Fäkalien in 18eöö gesammelt und entfernt werden, stellt sich, nach einem Urtheil des Ober⸗ Verwaltungsgerichts, IV. Senats, vom 1. April 1896, als Sorge für die Gesundheit dar und bildet mithin gemäß § 6 ad f des Polizei⸗Verwaltungsgese es vom 11. März 1850 einen Gegenstand ortspolizeilicher orschriften. „Die zu diesem Zweck unter Beobachtung der Bestimmungen dieses Gesetzes und des § 143 des E“ erlassene Polizeiverordnung Lurch welche für die Abtrittanlagen der bewohnten Grundstücke der tadt G. das sog. Tonnensystem vorgeschrieben ist und wonach vor⸗ handene Abtrittsgruben und Wasserklosets bis zu einem bestimmten Zeitpunkte beseitigt werden sollen und für die neu anzulegenden oder umzubauenden Abtritte spezielle Bestimmungen getroffen sind) bewegt deshalb innerhalb der Zuständigkeit der beklagten Polizei⸗ verwaltung. Der Umstand, daß sie einen Eingriff in die freie Selbst⸗ bestimmung der Betroffenen enthält und dieselben nicht nur zum Unter⸗ lassen, sondern auch zum Thun zwingt, ist die Folge ihres polizeilichen Charakters. Es ist unrichtig, wenn der Kläger meint, daß die Polizei im wesentlichen nur zu verhindern und zu untersagen hätte. In allen den Fällen, in welchen gesundheitsgefährdende Zustände sich aus der Natur der Dinge ergeben, in welchen also die Polizei nicht durch Verhindern und Verbieten die Ursache beseitigen kann, ist sie immer auf die Beseitigung der olgen angewiesen, und diese erfordert in der Regel ein Thun der Betheiligten. Ob die Polizei dabei zweckmäßig Eevührt.sder nicht, hat der Verwaltungsrichter nicht zu entscheiden.
— § 10 des Vorfluthgesetzes vom 15. November 1811 bestimmtz: „Wem die Unterhaltung eines Grabens oder Wasserabzugs obliegt, der kann zu dessen Auskrautung oder Räumung faüligeilich angehalten werden, sobald aus der Vernachlässigung der⸗ elben oder aus Mangel an der erforderlichen Tiefe Nachtheil für die Besitzer anderer Grundstücke oder nutzbarer . Fer auch für die Gesundheit der Anwohner ah In 1Ilg. auf diese Bestimmung hat das Ober⸗Verwaltungsgericht, U. Senat, durch Urtheil vom 13. April 1896 ausgesprochen daß b ertiefungen des Grabens über die alte ohle, Vor⸗ ereitungen und ähnliches, wodurch die regelrechten Vorfluth⸗ verhältnisse eine Verbesserung erfahren, nicht unter den
fgreft der Räumung fallen und nicht nach § 10 des Vor⸗ thgesetzes polizeilich erzwingbar sind. „In § 10 a. a. O. ist
Niederlanden
Erste Beilage
Berlin, Freitag, den 29. Mai
das Maß der Anforderung der Polizeibehörde an den zur Unter⸗ haltung eines Grabens öffentlich⸗rechtlich Verpflichteten (§ 100 Tit. 8 Th. I Allg. L. R.) bestimmt; es soll von ihm die „Auskrautung oder Räumung' verlangt werden können. Die Räumung und Auskrautung beschränkt sich aber begriffsmäßig auf die Erhaltung des Betts und der Ufer in normalem Zustande. ... Den abweichenden Ausführungen des Königlichen Kammergerichts in seinem Erkenntniß vom 25. April 1889, welche mit der gleichmäßigen Rechtsprechung des Ober⸗Verwaltungsgerichts in vollkommenem Wider⸗ spruch stehen, kann nicht beigetreten werden.“ (III. 476.)
2 Literatur.
Handbuch des deutschen Konsularwesens von B. W. von König. Fünfte, verbesserte, die Verhältnisse in den deutschen Schutzgebieten mit umfassende Auflage, herausgegeben von B. von König, Kaiserlichem Wirklichen Legations⸗Rath und vor⸗ tragendem Rath im Auswärtigen Amt. Berlin, R. von Decker's Verlag. Preis geb. 12 ℳ — Das Erscheinen dieser neuen Auflage des bekannten andbuchs unseres Konsularwesens wurde deshalb erforderlich, weil seit der letzten Ausgabe (1888) manche Aenderungen in der Gesetzgebung, insbesondere auf dem Ge⸗ biete der Schiffahrt und des Militärwesens, stattgefunden haben. Das Feshhh welches zuerst im Jahre 1854 als „Preußens onsular⸗Reglement“ erschien und als solches bereits zwei Auflagen erlebt hatte, zerfällt in vier Theile. Der erste Theil behandelt die Rechte und Pflichten der Konsuln und enthält nähere Angaben über die Zulassung zum Konsulardienst und über die Anforderungen, welche an die Kaiserlichen Konsuln gestellt werden. Der zweite Theil ist den einzelnen Amtshandlungen gewidmet. Die Matrikelführung, die standesamtlichen, notariellen und richterlichen Befugnisse der Konsuln, deren Beziehungen zur deutschen Kriegs⸗ und Handels⸗Marine, ihre Pflichten in Bezug auf den Schutz und die Unterstützung der Deutschen im Auslande sind eingehend erörtert. Der dritte Theil enthält für die wichtigsten Zweige der konsularischen Thätigkeit Beispiele, Vorbilder und Formulare. Der vierte Abschnitt Febt eine Uebersicht über die Verhältnisse in den deutschen b “ deren Einrichtungen (Gerichtsbarkeit, standesamtliche Beurkundungen, seeamtliche Befugnisse ꝛc.) vielfach auf der Grundlage der Bestimmungen für die Konsularbezirke beruhen. Diese Eintheilung des Stoffes hat sich bewährt und ist daher beibehalten worden; nur einige inzwischen nothwendig gewordene sachliche Aenderungen sind in der neuen Auflage vor⸗ senenmmen. In dieser Hinsicht bedurfte namentlich der Ab⸗ chnitt über die Schutzgebiete einer vollständigen Neubearbeitung, da bei der Neuheit der Verhältnisse in den letzten Jahren mannig⸗ fache Veränderungen und Fortschritte in der Organisation eingetreten sind. Die neue Ausgabe des Konsular⸗Handbuchs wird nicht nur den Kaiserlichen Konsuln, für die sie in erster Linie bestimmt ist, sondern auch den Rhedern und Kaufleuten sowie den in dienstlicher Beziehung zu diesen Berufskreisen stehenden Verwaltungsbeamten, Richtern und L1“ gb winkommener “ sein. 8 e deu e Zivilprozeßordnung, erläutert von O. Reincke, Reichsgerichts⸗Rath. Dritte, verbesserte Auflage. Erste Lieferung. Verlag von H. W. Müller, Berlin. — Ein Zeitraum von nur wenigen Jahren liegt zwischen dem Erscheinen der zweiten und dem der dritten Auflage. Aber auch in dieser kurzen Zwischenzeit haben Wissenschaft und Praxis sowie die Gesetzgebung ein reichhaltiges Material angehäuft. Dasselbe ist in der das Einführungsgesetz zur Zivilprozeßordnung und von dieser selbst die §§ 1 bis 153 behandeln⸗ den ersten Lieferung der neuen Auflage bis auf den heutigen Tag mit gewissenhafter Sorgfalt nicht nur berücksichtigt, sondern organisch ver⸗ arbeitet; und diese Verwerthung verschafft dem mit Recht beliebten Kommentar wieder einen Platz in der ersten Reihe. Von den Land⸗ rechten sind, wie in früheren Auflagen, das gemeine Recht, das All⸗ gemeine preußische Landrecht und das rheinische Recht gleichmäßig be⸗ rücksichtigt. An der eigenartigen Anlage des Werkes hatte der Ver⸗ fasser nichts zu ändern. Es schließen sich also auch in der neuen Auflage die in Textnoten aufgenommenen Erläuterungen zwar an die Paragraphen der Z.⸗P.⸗O., nicht aber an die Worte des Gesetzes an; der Verfasser hat die Form des Kommentars beibehalten, aber, wie schon in früheren n doch im wesentlichen eine systematische Er⸗ klärung der Z.⸗P.⸗O. geliefert. Den einzelnen Abschnitten und Titeln sind meist allgemeine, einen Ueberblick über die betreffende Materie gewährende Bemerkungen vorausgeschickt. Dann folgen die Erläute⸗ rungen unter den Ziffern der Paragraphen und 8 Ueberschriften, velh den Inhalt der letzteren kennzeichnen. An der Spitze dieser Vorbemerkungen und Paragraphen ist die einschlagende Literatur Pbersüptlic und mit großer Vollständigkeit zusammengestellt. Die Ausführungen selbst sind unter Ziffern und Buchstaben systematisch gegliedert und gruppiert; sie zeugen von Beherrschung des Stoffes und Schärfe des juridischen Denkens. Zu den bestehenden Streit⸗ fragen hat der Verfasser überall selbständig Stellung genommen. Diese auf Zusammenhang und System, wie auf die praktische Hand⸗ habung des Gesetzes bedachte Behandlung macht das Werk ganz be⸗ sonders zum Studium für jüngere Juristen geeignet. Nach wenigen Monaten soll die neue Auflage in vier Lieferungen zum Gesammt⸗ preise von circa 18 ℳ vollständig vorliegen. — „Gemalte Galerien.“ Von Theodor von Frimmel. Zweite umgearbeitete Auflage. Berlin, Verlag von Georg Siemens. Pr. 1 ℳ 60 Z.) — Der bekannte Wiener Kunstgelehrte läßt diese chrift, die ursprünglich den Abschluß der ersten Reihe seiner „Kleinen Galeriestudien“ bildete, jetzt in neuer Form und erheblich bereichert selbständig erscheinen. „Gemalte Galerien“ nennt der Verfasser jene Bilder, auf denen, wie eine Bühne auf der Bühne, Bilder⸗ Galerien mit Figuren⸗Staffage ꝛc. gemalt sind. Man kennt deren eine ganze Reihe: die hervorragendsten befinden sich in der Kaiserlichen Galerie zu Wien, der Königlichen Sammlung im Haag und in der Münchener Pinakothek. Mehrere dieser Bilder stellen anz bestimmte Gemäldesammlungen dar, bei anderen aber war es bisher vergeblich, das Vorbild zu ermitteln, sodaß anzunehmen ist, daß sie p antasiegebilde sind. Das Hauptbild der ganzen Gattung ist jedenfalls das Gemälde des jüngeren David Teniers in der Kaiser⸗ lichen Sammlung zu Wien, welches die Brüsseler Galerie des Erz⸗ herzogs Leopold von Oesterreich (geb. 1614, gest. 1662 zu Wien) darstellt. Diese Galerie gehörte zu den werthvollsten und umfangreichsten des 17. Jahrhunderts und bildet noch heute den Hauptstock der Wiener Galerie; sie umfaßte 517 italienische, 880 deutsche und niederländische Gemälde, und zwar ganze Reihen von Werken erster Meister. Dieses Bild unterzieht der Verfasser einer eingehenden Besprechun und sucht die schon früher unternommenen Deutungen der darau dargestellten Gemälde Ermittelungen über ihre Identität mit den noch vorhandenen Bildern, sowie über die sonstigen Schick⸗ sale derselben zu erweitern. Eine gute, in Zinkätzung nach photo⸗ raphischer Aufnahme hergestellte Reproduktion dient zur Erläuterung. Aehaliche Gemälde haben der ältere und der jüngere Teniers in an⸗ sehnlicher Zahl geliefert; die alte Pinakothek in München besitzt deren allein vier, welche ihr Bildermaterial derselben Erzherzoglichen Sammlung entlehnt haben. Im 18. Jahrhundert verbreitete sich die Vorliebe für „gemalte Galerien“, die bis dahin vorzugsweise in den ch Frankreich, England
eiger und Königlich Preußi
land. Unter diesen und vielen anderen, in den Rahmen der Schrift ge⸗ hörigen Gemälden, über die der Verfasser mit großem Fleiß alle ihm erreichbaren Daten zusammengetragen hat, kommt für uns namentlich in Betracht ein Bild von Antoine Watteau, das sich im hiesigen Schlosse befindet, während die Berliner Gemälde⸗ Galerie kein Werk der Art aufzuweisen hat. Ueber jenes Bild schreibt der Verfasser: Antoine Watteau's „Bilderladen“, allbekannt durch den Stich von Aveline und unter dem Titel „L'enseigne de Gersaint“ (das Aushängeschild Gersaint’s) ist eine Komposition von hohem und vielseitigem Interesse. Als Watteau 1721 nach kurzem Aufenthalt in England krank nach Paris zurückkehrte, fand er bei seinem Freunde, dem Gemäldehändler Gersaint, liebevolle Aufnahme. Für diesen malte er ein riesiges Ladenschild, das nach allerlei Wanderungen in das alte Schloß nach Berlin kam, wo es sich noch gegenwärtig findet. Als eine der letzten künstlerischen Leistungen von Watteau ist dieses Ladenschild, ein Doppelbild, fast ebenso interessant wie durch seine Darstellung, die uns (wenn vielleicht auch die dargestellten Bilder und Personen zum theil erfunden sind) doch mitten in den französischen Bilderhandel des 18. Jahrhunderts einführt. — Der werthvollen kleinen Mono⸗ 1”eh ist ein sorgfältiger alphabetischer Index aller Namen von
ünstlern, Sammlern und Kunstorten beigegeben, welche in dem Buche 8 bedenif 1 b
— Nicht weniger bedeutsam als die Biographien geschichtli oder literarisch großer Männer selbst ist die Darstellung 82* Elichtric ihrer Vorfahren; denn sicherlich ruht in letzteren die Quelle aller Be⸗ strebungen und aller Schöpfungen der Lebenden. Wir besitzen werth⸗ volle geschichtliche Darstellungen der Vorfahren literarisch bedeutender Männer in großer Zahl. Diesen reiht sich eine um⸗ fängliche Arbeit des Professors Dr. David Kaufmann an, der unter dem Titel „Aus Heinrich Heine's Ahnensaal', soweit seine Studien es ermöglichten, eine vollständige Geschichte der Familie des Dichters geschaffen hat. Mit großem Fleiß hat der Verfasser alles auffindbare urkundliche Material zusammengetragen, um seiner Darstellung die feste Grundlage und den historischen Charakter zu sichern; aber auch in der Darstellung des nur Ueberlieferten befleißigt sich das Buch der wünschenswerthen Objektivität und Treue, die neben der Sorgfalt auch die Liebe er⸗ kennen lassen, mit der sich der Verfasser der Lösung seiner Aufgabe gewidmet hat. Das im Verlag der Schlesischen Buchdruckerei, Kunst⸗ und Verlagsanstalt S. Schottlaender in Breslau erschienene Buch wird durch seinen Inhalt auch für die Würdigung der Persönlichkei des Dichters von hervorragender Bedeutung sein.
— Die von dem Professor der Geschichte an der Berliner Uni versität Dr. Max Lenz bei der Trauerfeier der hiesigen Studenten schaft am 17. Mai 1896 zum Andenken an Heinrich von Treitschke Pholtene Ansprache ist als Sonderabdruck aus den „Preußischen
ahrbüchern“ soeben im Verlage von Hermann Walther (Berlin W.) neu veröffentlicht worden.
— „Das Engadin in Wort und Bild“. arbeitet von M. Caviezel. Herausgegeben unter dem Protektorat der Kurvereine Ober⸗ und Unter⸗Engadin. Druck und Verlag von Simon Tanner in Samaden. — Dieses prächtig ausgestattete Werk in Albumformat ist aus dem Caviezel'schen Reiseführer durch das Ober⸗Engadin hervorgegangen, welcher elf Auflagen erlebt hat und denjenigen, die dieses Gebiet früher bereist haben, wohlbekannt sein dürfte. Mit Unterstützung der Engadiner Kurvereine wurde der Ver⸗ leger in den Stand gesetzt, das Buch bedeutend zu erweitern und illustrativ aufs reichste auszustatten, und in dieser Form liegt dasselbe jetzt zur Freude und Augenweide jedes Hochgebirgstouristen vor Der Inhalt bietet auf 394 Seiten alles, was dem Reisenden zu Belehrung und zur Kenntniß von Land und Leuten frommt. Er wir unterrichtet über die Lage und den allgemeinen Charakter des Engadin die Zufahrten und Zugänge zu diesem prächtigen Hochgebirgslande die orographischen und geologischen b über Pflanzenleben Thierwelt und Mineralogie, die Gletscher, Seen, die Thalsohlen bildung, die klimatischen Zustände ꝛc. Eingehend werden ferner be⸗ schrieben die heilbringenden Mineralquellen und Badeorte St. Moriz und Tarasp⸗Schuls, die arsenikhaltigen Eisensäuerlinge in Val Sinestra und das eisenhaltige Gipswasser in Zuoz. Auch die Geschichte der Kurorte wird berücksichtigt; es wird auf di einstige primitive Einfachheit der Hotel⸗ und Bade⸗Einrichtungen hingewiesen, der allmähliche Aufschwung und die heutigen Ver vollkommnungen sowie der großartige Komfort dieser in der ganzen Welt berühmten Etablissements geschildert. Weitere Abschnitte sind dem Saisonleben im Sommer und Winter mit seinen manni fachen Sportvergnügungen sowie dem Bergtouristenwesen gewidmet. beiden letzten Abschnitten endlich wird das Leben der einheimischen Bevölkerung besprochen und eine Beschreibung der einzelnen Ge meinden des Engadin und ihrer Lage dargeboten. — Das Buch ist mit einer außerordentlich großen Zahl vortrefflicher Lichtdruck Abbildungen nach ausgewählten Original⸗Photographien der sehe werthesten Punkte, Hochgebirgs, und Gletscher⸗Ansichten, wie Auf nahmen der friedlichen Thallandschaften, der Kur⸗Etablissements und der Dorfgemeinden ausgestattet und dürfte allen Besuchern der herrlichen Gebirgswelt des eine bleibende werthvolle Er⸗
innerung sein. 8 8 8
Handel und Gewerbe.
Tägliche Wagengestellung für Kohlen und an der Ruhr und in Dfesssiehen. An der Ruhr sind am 28. d. M. ellt 1 vness 5 88 ben 1 gest 1 734, nicht rechtzeitig n er esien sind am 27. d. M. gestellt 42 2 jeitig gestellt keine Wagen. nhcnss resk Ettesr
„— Die Hauptversammlung des Deutschen Verbandes Kauf⸗ männischer Vereine findet am 8. und 9. Juni 1896 im Sitzungssaal des Vereins junger Kaufleute von Berlin Beuthstraße 20, statt. Die Tagesordnung enthält u. a. folgende Feratbmmoegen nstände: Die Vorschläge der Reichskommission für Arbeiterstatistik, betreffend Arbeitszeit, Kündigungsfristen und vehr⸗ lingsverhältnisse im ndelsgewerbe. Berschterftatter: Herr H. Pfitzner “ Verein Apolda.) — Die geplante Abänderung des Allge⸗ meinen Deutschen Handelsgesetzbuchs. Berichterstatter: 82 A. Helms (Verein für Handlungskommis von 1858, Hamburg). — Die Errichtung Kaufmännischer Schiedsgerichte zur Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Prinzipalen einerseits und Gehilfen und Lehrlingen anderer⸗ seits. — Berichterstatter: General⸗Sekretär Syndikus Jos. Schloßmacher (Frankfurt a. M.). — Die Frauenarbeit im Handels⸗ gewerbe. Berichterstatter: Herr Julius Meyer (Kaufmännischer und gewerblicher Hilfsverein für weibliche Angestellte, Berlin). — Ver⸗ einigung der Vereins⸗Krankenkassen zu .—n Krankenkassenverband. Berichterstatter: Herr Jul. Witzigmann angkenfaüse Verein Mannhein). — Die Frage der Versicherung gegen Stellenlosigkeit. Berichterstatter: Herr Otto Voigt (Verein junger Kaufleute. Berlin). — Der Stellenvermittlungsbund. Berichterstatter: Herr Carl Trauner e, ers etn hedele a. M.).
— In Frankfurt a. M. fand gestern die Konstituierung d Aktiengesellschaft „Blei⸗ und Silberbütte Fekibü⸗ 9 88 8
Textlich be⸗
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einem Kapital von 2 Millionen Mark statt. Di 8 lnnak das set vilen Fehren deeherze Bia. und Slbocest