1896 / 131 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 03 Jun 1896 18:00:01 GMT) scan diff

rathen worden; wir haben vollkommen Zeit, die Vorlage zu prüfen; es müssen die Besitzverhältnisse der Gesellschaft geprüft werden. 1895 ist die Frage im Reichstag besprochen worden, und alle Redner mit Einschluß des Direktors der Kolonialabtheilung Kayser äußerten sich dahin, daß, wenn das Reich die Verwaltung an sich nehmen würde, die Neu⸗Guinea⸗Gesellschaft dem Reiche eine Entschädigung zahlen müßte. Der Stille Ozean wird in Zukunft ein Feld des Wettstreites für die Nationen werden. Es gehört keine Phantasie dazu, um eine große Entwicklung dieser Gebiete in den nächsten 30 bis 40 Jahren vorauszusehen. In der Budgetkommission kann die Sache jjetzt nicht so schnell entschieden werden, wie die Neu⸗ Guinea⸗Kompagnie es wünscht; deshalb sollte man die Sache ruhig bis zum Herbst vertagen.

Abg. Richter (fr. Volksp.): Dunkle Prophezeiungen sind von unserer Seite allerdings immer vorgebracht worden, aber wir sind es auch gewohnt, daß die dunkelsten Prophezeiungen von der Wirklich⸗ keit noch übertroffen werden. Wer hätte gedacht, daß die Sand⸗ büchse Südwest⸗Afrika so viel Geld verschlingen würde! Wir haben bessere Gelegenheit, im Inlande Geld zu verwenden als für koloniale Zwecke. Die Aufgabe Samoas war sehr dankenswerth, denn es würde sonst nur viel Geld ausgegeben werden, um einigen Plantagengesellschaften ein klägliches Dasein zu fristen. Hätte man en. Warnungen ganz befolgt, dann würden uns viele Millionen erspart geblieben sein. Man glaubt, daß man vom Reichstag Alles bewilligt erhält. Was hat sich geändert seit 1892/93, daß plötzlich das Reich die Landesverwaltung wieder übernehmen soll, die es erst 1892 an die Kom⸗

weil sonst der oberste Beamte der gehabt hätte? Die ganze Sache ist ja akut geworden durch die beweglichen Klagen des Abg. Bachem über altung der Beamten der Gesellschaft gegenüber den Missionen ismarck⸗Archipel. Aber die Streitigkeiten entstanden daraus, daß die Missionen konfessionell gegen einander abgegrenzt wurden. Was hat ein Reichsbeamter eigentlich für eine Bedeutung? Er ist in der Ausführung seiner Anordnungen und der Gesetze auf die Organe der Gesellschaft angewiesen; er bleibt von der Gesellschaft in Bezug auf seine Versorgung abhängig. Für die Gesundung der Landschaften und für die Srscti hund von Steuerquellen wird der Beamte nichts thun können. Es sind für keine Kolonie soviel Ver⸗ ordnungen und Steuerreglements erlassen, wie gerade für Neu⸗ Guinea. Aber die direkten Steuern bringen nur 7000 ℳ, die gesammten Zölle 21 000 ein. Die Bedeutung des Stillen Ozeans ist schon früher dieselbe gewesen, aber niemals hat jemand daran edacht, Neu⸗Guinea zu nehmen; am allerwenigsten haben die Eng⸗ änder früher daran gedacht, trotzdem Australien so nahe liegt. Ich möchte Sie bitten, etwas Mitleid mit der Budgetkomm on zu haben, zumal die Frage gar nicht so eilig ist. Verhandeln Sie die Sache im Plenum und lehnen Sie die Vorlage ab!

Direktor der Kolonial⸗Abtheilung im Auswärtigen Amt Dr. Kayser: Es wird leicht sein, die Bedenken des Vorredners zu widerlegen. Der Vorredner hat Unrecht, daß er es als naiy bezeichnet, mit dieser Vorlage heute an das Haus zu kommen. Bereits seit dem Herbst vorigen Jahres wird zwischen dem Reichs⸗Schatzamt und der Neu⸗ Guinea⸗Kompagnie über diese Frage verhandelt. Es ist bei früherer Gelegenheit anerkannt worden, daß es nicht möglich sei, durch ine souveräne Gesellschaft, wie die Engländer sagen, durch eine oyal chartered company, die Verwaltung zu führen. Die Klagen es Abg. Dr. Bachem bewiesen das. Erst nach mehrjährigen Erfahrungen dam man zu einer Entschließung. Die Königlichen Kompagnien waren vor 300 oder 400 Jahren am Platz. Aber wenn man vor 12 Jahren in die Gründung solcher Kompagnien gedacht hat und ihnen die Ausübung der Hoheitsrechte übertragen wollte, so hat man dabei icht die Lehren der Geschichte zu Rathe gezogen. Man hat jeden⸗ alls nur daran gedacht, diese Form als ein Uebergangs⸗ tadium zu betrachten. Die Erfahrungen sprechen dafür, daß die Hoheitsrechte vom Reich ausgeübt werden. In Ost⸗Afrika wird niemand mehr Neigung finden, die Hoheitsrechte der Gesellschaft zu übertragen. Der Südwestafrikanischen Gesellschaft ist die Gewäh⸗ rung von Hoheitsrechten abgeschlagen worden, und sie hat es wohl⸗

iemals bereut. In England giebt es nur zwei royal chartered ompanies, die Niger⸗Geselischaft und die Südafrikanische Gesellschaft. Aber die Verhältnisse dieser Kompagnien bringen manche Mißstände mit sich, ich will nur an den Fall Hönigsberg erinnern. Im englischen Seene ist oft genug der Antrag gestellt worden, der Niger⸗ ompagnie ihren Freibrief zu entziehen. Von der Südafrikanischen Gesellschaft brauche ich wohl nicht erst zu reden. Nicht bloß die Ansiedler in Süd⸗Afrika beschweren sich über diese Gesellschaft, sondern auch an anderer Stelle ist man wohl der Meinung geworden, daß solche Gesellschaften nicht mehr am Platze sind. Die Neu⸗Guinea⸗ Gesellschaft ist in erster Linie Erwerbsgesellschaft. Danach muß sie ihre Beamten auswählen. Diese Beamten können sehr ute Kaufleute sein, aber sehr schlechte Verwaltungsbeamte. uf Grund der Reichsgesetze, an denen der Reichs⸗ tag selbst mitgewirkt hat, muß eine geordnete Verwaltung und Rechtspflege geschaffen werden. Eine Privatgesellschaft kann ich ein Per onal dafür nicht beschaffen, sie steht den anderen nsiedlern Mitbewerberin gegenüber und es begegnet ihr des⸗ halb ein Mißtrauen, welches die Erschließung des Landes erschwert. Die Klagen gegen die Neu⸗Guinea⸗Gesellschaft sind sehr vielfach: die Steuern sind zu hoch, der Rechtsschutz ist zu mangelhaft. Aus Anlaß des Falles Stokes wurde festgestellt, daß im Congostaat ein lauterer Wettbewerb nicht möglich sei, weil die Beamten an demselben mit erheblichen Prozenten betheiligt sind. Die Klagen der

issionen sind in dem Schutzgebiet der Neu⸗Guinea⸗Gesellschaft lebhafter gewesen, als in allen anderen Schutzgebieten, weil die Beamten der ““ kein Verständniß für diese Dinge haben. Es ist auf die erthlosigkeit des Gebietes hingewiesen worden, welches bis jetzt noch keinen Nutzen aufzuweisen habe. Aber es handelt sich um ein Gebiet, welches zwei Drittel so groß wie Deutschland ist; es ist daher begreiflich, daß die Nutzungen der Taback⸗ und Baumwollenplantagen noch nicht ausgereicht haben, die öffentlichen Ausgaben zu decken. Es sind ver⸗ Aufwendungen gemacht worden, welche jetzt Dividenden aus⸗ schließen. Die Kompagnie hat 2 ½ Millionen aufgewendet für die Herstellung einer Schiffsverbindung, sie hat ½ Million aufgewendet für die Ersorschung des Gebiets. Daraus wird die Gesellschaft niemals selbst einen Nutzen haben; diese Ausgabe kommt nur der Allgemeinheit zu gute. Besonders schmerzlich hat es mich berührt, daß Herr Barth auf die Werthlosigkeit des Gebiets hingewiesen hat. Es liegen objektive Berichte vor von den Herren Finck, von Schleinitz, Dr. Zoller, Landeshauptmann Kraetke u. s. w. Wenn man sehen will, was von Neu⸗Guinea zu erwarten ist, dann sollte man einmal die Sitzung der Budgetkommission in die Kolonialausstellung verlegen. Der Reichstag würde dort den Dank finden für die Bewilligung der Mittel für die Kolonialausstellung. Ich weise auf eine Schrift hin, welche auf Veranlassung der Kolonialabtheilung verfaßt ist, und darstellt, wie die rodukte der Kolonien, namentlich Neu⸗Guineas, von der deutschen Industrie verwendet werden: Taback, Baumwolle, Arzneipflanzen ꝛc. (Redner verliest die betreffenden Stellen aus der angegebenen Schrift.) Das Prinzip des Vertrags besteht darin, daß der Regierung der gesammte Bismarck⸗Archipel ufällt, während der Gesellschaft das noch wenig erschlossene Kaiser

ilhelms⸗Land zufällt. Es ist im Reichstag ausgesprochen worden, daß die Gesellschaft eine Entschädigung gewähren müsse für die Uebernahme der Hoheitsrechte seitens des Reichs. Diese Ent⸗ schädigung liegt nicht in baarem Gelde, sondern in der Ueber⸗ lassung des Bismarck⸗Archipels, welcher viel mehr dem Verkehre 2- * ist als Neu⸗Guineag selbst. An diesem Objekt kann das Reich sich für seine Unkosten erholen. Das Reich hat voll⸗ kommene Steuer⸗ und Zollfreiheit und thatsächlich wird die Kompagnie als die vornehmste Unternehmerin auch die meisten Lasten zu tragen haben. Die großen Kolbonialgesellschaften baben sich immer das Landmonopol vorbehalten. Von diesen Gesichtspunkten 5* auch die Neu⸗Guinea⸗Gesellschaft aus. Aber es bestehen zwei usnahmen von dem Monopol, welche eine ungehinderte Entwickelung

gestatten. Die Gesellschaft muß für Eisenbahnen un den Grund und Boden abtreten und herrenloses Land, welches sie in Besitz genommen hat, hecfttietens zum Verkauf und zur Verpachtung stellen, wenn sie es nicht für ihre eigenen Unternehmungen heernc Diese Bestimmungen sollen nicht bloß für die Ansiedler, sondern auch auf die Missionen für ihre Bedürfnisse an Grund und Boden An⸗ wendung finden. Wenn das Reich nicht eintritt, so sind alle auf⸗ gewendeten Mühen vergeblich gewesen. Wenn die Neu⸗Guinea⸗ Kompagnie aus dem Lande scheidet, welcher deutsche Unternehmer wird sich dann finden, um die Ansiedlung zu wagen? Man sollte denen die Anerkennung nicht versagen, welche im Dienste der Kom⸗ pagnie bemüht gewesen sind, das Land zu halten für die Gesellschaft und für das Deutsche Reich.

Abg. Graf zu Limburg⸗Stirum (d. kons.): Ich habe selten in den Nachtrags⸗Etats Dinge gefunden, die wirklich sehr eilig waren; so steht es auch bezüglich der Position für Neu⸗Guinea. Das Debet der Kolonialpolitik ist allerdings größer als das Kredit vom pekuniären Standpunkt aus; indessen, die Kolonialpolitik ist populär, da kann man nicht rechnen wie der Kaufmann. Allein die Sache ist nicht aufgeklärt genug, daß sie jetzt schon entschieden werden könnte. Was wir geben sollen ohne sichere Gegenleistung, ist sehr bedeutend. Eine ausgiebige Prüfung der Sache sollte erst im nächsten Herbste stattfinden. Für die Kolonien haben wir ein großes Be⸗ amtenpersonal, aber wir bewirthschaften sie nicht richtig; man müßte etwas intensiver und konzentrierter und weniger bureaukratisch e. efra. Den bautechnischen Hilfsarbeiter für die Kolonien z. B. rauchen wir nicht. Bezüglich der elektrischen Beleuchtung im Auswärtigen Amt sollte sich die Reichsregierung mit den preußischen Verwaltungen in der IVT in Verbindung setzen. Auch die Repräsentationskosten für die Moskauer Feierlichkeiten sind sehr hoch; solche Kosten wurden früher nicht vom Reiche allein bezahlt.

Staatssekretär des Auswärtigen Amts, Staats⸗Minister Freiherr Marschall von Bieberstein:

Ich möchte dem Herrn Vorredner nur erwidern, daß die Forderung für die Moskauer Krönung deshalb nicht in den Haupt⸗Etat auf⸗ genommen wurde, weil damals noch jede Unterlage für den Betrag dieser Forderung fehlte. Es war erst in neuester Zeit möglich, etwas genauer die Rechnung aufzustellen. Richtig ist, daß früher der⸗ artige Forderungen im Etat nicht gestellt wurden; das rührt daher, weil beispielsweise bei der letzten Krönung die betreffenden Forde⸗ rungen auf das Extraordinarium, d. h. außeretatsmäßig verrechnet wurden. Es ist auch in diesem Jahre die Frage an mich herangetreten, ob in gleicher Weise verfahren werden soll. Ich habe diese Frage verneint, weil ich es für richtiger erachtete, nachdem doch einmal ein Nachtrags⸗Etat dem Reichstag vorgelegt war, die Position in diesen Nachtrags⸗Etat auf⸗ zunehmen, statt wie dies früher geschah, den Reichstag später vor das fait accompli schon geschehener außeretatsmäßiger Ausgaben zu stellen.

(Bravo!)

Direktor der Kolonial⸗Abtheilung im Auswärtigen Amt Dr. Kayser: Die Kolonialverwaltung kann nicht alle ihre Bauten selbst ausführen, sie müssen in den Kolonien hergestellt werden. Aber für einzelne Bauten besteht die Nothwendigkeit, sie hier prüfen zu lassen, und dazu leistet der bautechnische Hilfsarbeiter dem Aus⸗ wärtigen Amt sehr gute Dienste. Abg. Beckh (fr. Volksp.) meint, daß die Verhältnisse in Neu⸗Guinea einigermaßen geordnet seien, trotzdem er die Zustände als nicht befriedigend bezeichnen maße Es werde als glaubhaft bezeichnet, daß den Einzelnen das Gefühl der Rechtssicherheit beeinträchtigt werde; thatsächliche Beweise seien dafür aber nicht vorhanden. Das Gefühl der Rechtsunsicherheit bestehe zum theil auch in Deutschland und in den anderen Kolonien ebenfalls. Redner tadelt die Auswahl der Beamten und bemängelt ferner, daß die Süddeutschen, welche sich für die Kolonialverwaltung melden, nicht genügend berück⸗ sichtigt würden. Redner behauptet endlich, daß ein Feegerer⸗ das Zimmer eines beurlaubten Beamten durchsucht, sich Gegenstände an⸗ vnd diese erst nach energischen Vorhaltungen wieder heraus⸗ gegeben habe.

Direktor der Kolonial⸗ Abtheilung im Auswärtigen Amt Dr. Kayser: Ich habe die Ausführungen des Vorredners, die sich augenscheinlich auf den Gouverneur von 8.ee bezogen, nicht vollständig verstanden; ich kann daher nicht darauf eingehen. Da⸗ gegen muß ich aber protestieren, daß die Süddeutschen in der Kolonial⸗ verwaltung zurückgesetzt würden. Sie finden sich gerade jetzt in sehr wichtigen Verwaltungsposten in Südwest⸗Afrika und Kamerun.

Abg. Dr. Bachem (Zentr.): Ich halte es nicht für zweckmäßig, die Neu⸗Guinea⸗Angelegenheit gleich im Plenum zu erledigen, wenn man nicht von vornherein eine Ablehnung beabsichtigt. ine hrüfung ist besser in der Kommission zu erzielen. Der Neu⸗Guinea⸗Gesell⸗

chaft kann man unmöglich so weitgehende Rechte lassen, während das Reich die Lasten übernimmt. Aendern kann der Reichstag den Vertrag nicht; er kann nur die Position ablehnen, und wenn das geschieht, so wird das für die Herren von der Neu⸗Guinea⸗Kompagnie sehr gut sein. Die Kommissionsberathung wird feststellen müssen, wo die Aenderungen zu treffen sind. Die Theilung des Geschäfts dahin, daß das Reich die Gefahr des Verlustes übernimmt, an dem Gewinn aber nicht be⸗ theiligt wird, ist nicht durchzuführen. Das Zentrum unterstützt die Kolonialpolitik, bei allem Bestreben sie zu mäßigen, aus idealen Gründen, namentlich wegen der SFreen der Mission. Von diesem Standpunkt aus ist der Vertrag nicht zu billigen. Hätte die Gesell⸗ schaft die Mission besser behandelt, dann würden wir eher geneigt sein, ihr entgegen zu kommen. Abg. Frese (frs. Vgg.) behauptet, daß der Abg. Barth nur das Kaiser⸗Wilhelmsland als werthlos bezeichnet habe, nicht aber den Bismarck⸗Archipel. Die Gesellschaft, fährt Redner fort, hat eine Station aufgeben müssen, trotzdem sie den besten Taback lieferte, weil die Kulis nicht gehalten werden konnten; bei jeder Neurodung brachen heftige Fieber aus. Die Neu⸗Guinea⸗ Gesellschaft hat ihre Baumwolle nach Liverpool und nicht nach Bremen verkauft. Den Taback hat sie zuerst in Bremen abgesetzt, aber im nächsten Jahre, nachdem ein hoher Preis erzielt worden, hat sie scch damit nach Holland gewendet und nach Deutschland nur eine schlechte Ladung geschickt, die auch in Holland schlechte Preise erzielt hätte, um zu beweisen, daß sie berechtigt war, nach Holland zu gehen. Das Urtheil über die Vorlage ist wohl deutlich genug gesprochen, daß ich mich des Weiteren enthalten kann.

Abg. Graf von Arnim meint, daß die Vorlage einer Kom⸗ mission überwiesen werden müsse, da die Mehrheit des Reichstags sie nicht a limine zurückzuweisen, sondern Modifikationen des Ver⸗ trages herbeizuführen wünsche. Wenn die Sache bis zum Herbst ver⸗ schoben würde, so könnten sich Dinge ereignen, die vom nationalen Standpunkt aus nicht zu wünschen wären.

Damit schließt die Debatte. Die Vorlage wird der Budget⸗ kommission überwiesen.

Schluß 5 ½ Uhr. Nächste Sitzung Mittwoch 2 Uhr (zweite Berathung der Anträge wegen eines Reichs⸗Vereins⸗ gesetzes auf Grund des Berichts der betreffenden Kommission).

11“ gg Statistik und Volkswirthschaft. 8 as Ende Mai d. J. vom Kaiserlichen Statistischen Amt heraus⸗ egebene zweite Vierteljahrsheft zur Statistik des eutschen Reichs des Jahrgangs 1896 enthält Nachweisungen über eine große Anzahl von Pegenständen. Zunächst werden die Zahlen für den auswärtigen Handel des deutschen Zollgebiets (Einfuhr, Ausfuhr und im Jahre 1895 in der definitiven Feststellung nach Menge und Werth der Waaren⸗

ffentliche Wege

1““ dann für den Verkehr auf den deutschen Wasse traßen (1872 1894), den Seeperkehr in den deutschen Hafen⸗ plätzen und die Seereisen deutscher Schiffe im Jahre 1894, die An⸗ musterungen von Vollmatrosen und unbefahrenen Schiffsjungen im Jahre 1895. Dann folgt eine vorläufige Mittheilung über Pro⸗ duktion der Bergwerke, Salinen und Hütten im Jahre 1895. Als Beiträge zur Statistik der Preise werden gegeben Fleisch⸗ preise im Kleinhandel für Berlin (1891 1895 nach Monaten), ebenso Viehpreise in Paris, berechnet in Reichswährung unter Be⸗ rücksichtigung des Wechselkurses auf Paris, und Großhandels⸗Preise von 28 Waaren in London für die 50 Jahre 1846—1895, berechnet für Kilogrammgewicht in deutscher Währung. Alsdann folgt die Statistik der Branntwein⸗Brennerei und „Besteuerung ür das Betriebsjahr 1894/95; die weiteren Mittheilungen beziehen ch auf die überseeische Auswanderung im ersten Vierteljahr 1896; die Volkszählung vom 2. Dezember 1895 (Bevölkerungs⸗ zahlen der Staaten und Landestheile, sowie der Städte mit mehr als 20 000 Einwohnern); Lehrlingshaltung im Handwerk (aus der im Sommer 1895 veranstalteten Erhebung über Verhältnisse im A“ die Krankenversicherung im Jahre 1894 und die Konkursstatistik für das erste Vierteljahr 1896.

11X“

Die Viehhaltung im Königreich Preußen. II.*)

Noch vschit „als die Vertheilung der verschiedenen Vieh⸗ attungen auf die Fläche, ist das Verhältniß derselben zur Einwohnerzahl, aus welchem zu ersehen ist, ob die Viehhaltung insbesondere den Bedürfnissen der Ernährung und Bekleidung des Menschen sowie des Verkehrs genügt. Die bezüglichen Berechnungen sind 89 Grund der Ergebnisse der Volkszählung vom 1. Dezember 1890 erfolgt, weshalb die Zahlen in Anbetracht des weiteren An⸗ wachsens der Bevölkerung während der bis zur letzten Vieh⸗ zählung verflossenen zwei Jahre allerdings etwas zu hohe sind, was gegenüber den Viehziffern für das Areal stets im Auge behalten werden muß. Es zeigen die größten Verhältnißzahlen an Pferden überhaupt die Provinzen Ost⸗ und Westpreußen, die kleinsten das Rheinland und Hessen⸗Nassau, unter den Regierungsbezirken Gum⸗ binnen, Königsberg, Marienwerder und Stralsund, bezw. Wiesbaden, Düsseldorf, Koblenz, Arnsberg, Köln und Aachen. Läßt man die Militärpferde weg, so entfallen auf 1000 Einwohner im Staat 86,00, in den Provinzen Ostpreußen 210,60, Westpreußen 151,09, dem Stadtkreise Berlin 24,56, Brandenburg 100,41, Pommern 128,80, Posen 129,66, Schlesien 68,15, Sachsen 74,63, Schleswig⸗Holstein 138,82, Hannover 95,51, Westfalen 53,82, Hessen⸗Nassau 43,26, Rhein⸗ land 32,86, Hohenzollern 79,32, in den Regierungsbezirken Königs⸗ berg 199,39, Gumbinnen 227,31, Danzig 140,18, Macienwerder 158,71, dem Stadtkreise Berlin 24,56, Potsdam 107,42, Frankfurt 91,74, Stettin 116,87, Köslin 133,14, Stralsund 159,98, Posen 123,05, Bromberg 141,57, Breslau 70,03, Liegnitz 65,62, Oppeln 67,93, Magdeburg 86,12, Merseburg 73,47, Erfurt 49,10, Schleswig 138,82, Hannover 73,17, Hildesheim 75,57, Lüneburg 104,14, Stade 136,23, Osnabrück 85,35, Aurich 127,17, Münster 84,81, Minden 70,83, Arnsberg 34,47, Cassel 59,52, Wiesbaden 27,43, Koblenz 31,06, Düsseldorf 29,51, Köln 33,74, Trier 38,89, Aachen 37,69, Sigmaringen 79,32 Pferde. Auch hier wiederholt sich die Wahrnehmung, daß sich ohne die Militärpferde keine wesentlich höheren Ziffern ergeben als mit denselben, wenngleich besonders für die Bezirke Gumbinnen, Potsdam, Bromberg und Stettin, in welchen ziemlich viel Militär steht, die Unterschiede etwas mehr hervortreten als beim Verhältniß zur Fläche. In der Rindviehzucht zeichneten sich vorzüglich die Provinzen Schleswig⸗Holstein und Ost⸗ preußen aus, wogegen sie im Rheinlande und in Westfalen am ent⸗ schiedensten zurückgeblieben war. Unter den Regierungsbezirken hatten Aurich, Schleswig, Stade und Gumbinnen die größten, Düsseldorf, Arnsberg, Köln und Erfurt die kleinsten Zahlen aufzuweisen. Bei den Schafen nahmen die Provinzen Pommern und Westpreußen sowie die Be⸗ zirke Stralsund, Stettin, Köslin und Marienwerder die ersten, hingegen Rheinland, Westfalen und Schlesien sowie die Bezirke Düsseldorf, Köln, Aachen, Oppeln, Arnsberg und Trier die letzten Stellen ein. Die höchste Verhältnißzahl der Schweine traf auf die Provinzen Hannover und Pommern, die niedrigste auf Rheinland und Schlesien, unter den Regierungsbezirken auf Lüneburg, Köslin, Osnabrück, Stade, Minden und Hannover, bezw. auf Köln, Düsseldorf, Aachen, Wiesbaden und Oppeln. Bei den Ziegen stehen die Provinzen Sachsen und Branden⸗ burg, sowie die Bezirke Hildesheim, Erfurt, Lüneburg, Merseburg, Cassel und Minden obenan, in unterster Reihe die Provinzen Ostpreußen, Schleswig⸗Holstein und Schlesien, bezw. die Bezirke Gumbinnen, Königs⸗ berg, Stralsund, Aurich, Schleswig und Breslau. Bienenstöcke kommen am häufigsten in und Pommern, am seltensten im Rheinlande und in Hessen⸗Nassau, ferner in den Regierungsbezirken Lüneburg, Stade, Schleswig, Köslin, Stralsund, Marienwerder und Königsberg, bezw. in Düsseldorf, Wiesbaden, Köln, Hildesheim, Arns⸗ berg, Magdeburg und Oppeln vor. Vergleicht man die Viehziffern für die Einwohnerzahl mit denen für die Fläche, so fallen bei beiden die Höchstbeträge in der Regel auf die nämlichen Provinzen und Regierungsbezirke, während bei den Mindestbeträgen dies nur dreimal vorkommt und sie auch im übrigen eine wenig übereinstimmende Auf⸗ einanderfolge ihrer Zahlen zeigen. 38 1

Für die Beurtheilung unserer einheimischen Viehzucht und ⸗haltung ist noch von Wichtigkeit die Kenntniß der im letzten Jahrzehnt eingetretenen Verschiebungen in der Vertheilung des Vieh⸗ bestandes auf die Einwohnerzahl. Im ganzen preußischen Staat entfielen auf je 1000 Einwohner 1892 gegen 1883 mehr (+) bezw. weniger (—): Pferde 0,04, Rinder + 9,21, Schafe 203,32, Schweine + 44,57, Ziegen + 3,95, Bienenstöcke 3,53. Eine Be⸗ trachtung dieser Zahlen für den ganzen Staat wie namentlich auch der hier nicht mitgetheilten Ziffern für die einzelnen Provinzen läßt erkennen, daß dieselben viel ungünstiger als die über die Verände⸗ rungen in der Flächendichtigkeit sind. Nicht allein für die Schafe, sondern auch für die Bienenstöcke sowie selbst für die Pferde wird eine Abnahme der Viehhaltung im Verhältniß zur Bevölkerung während der letzten nachgewiesen, und ebenso sind für die übrigen drei Viehgattungen die Ziffern der Zunahme erheb⸗ lich niedrigere. Das darf indeß garnicht befremden, weil in dichter bevölkerten Ländern mit einem nicht zu langsamen Anwachsen der Bewohner dasjenige des Viehstandes mit jenem nicht leicht gleichen Schritt zu halten vermag. Ferner tritt hervor, daß sich lediglich die Zahl der Schweine überall vergrößerte, und daß die der Schafe sich durchgängig und zwar stärker als gegenüber dem Areale verminderte, während bei den anderen vier Viehgattungen Steigen und Fallen im einzelnen mit einander abwechselten, da bei den Pferden, Rindern und Ziegen jenes in 8, dieses in 4, bei den Bienenstöcken in 3 bezw. 9 Provinzen ver⸗ treten war. Die Sätze für sämmtliche Pferde, bei welchen scch Ost⸗ preußen an erster und Westfalen an letzter Stelle befindet, zeigen insofern einen Zusammenhang mit der Volksvermehrung, als sie, von kleineren Abweichungen abgesehen, in der Regel dort am höchsten sind, wo diese am niedrigsten ist, und umgekehrt. Wenn man die Militär⸗ pferde ausscheidet, so kamen 1892 auf 1000 Menschen nach der Volkszählun von 1890 mehr in Ostpreußen 15,88, Westpreußen 8,49, dem Stadtkreist Berlin 0,49, Pommern 9,98, Posen 7,07, Schlesien 1,64, Schleswig⸗ Holstein 2,10, Hannover 3,90, Hessen⸗Nassau 0,91 und Rheinlan 2,12, jedoch weniger im Staat 0,17, in Brandenburg 1,55, Sachsen 1,66, Westfalen 4,24 und Hohenzollern 0,27 Thiere. Bei dem Rheinlande und dem Stadtkreise Berlin ist die Bewegung des Pferdebestandes eine wesentlich verschiedene, je nachdem man die Militärpferde mit berücksichtigt oder nicht. Daß, mit der Einwohnerzahl verglichen, die Pferdeziffer sich im Mittel gegen den 10. Januar 1883 verringerte, rührt wohl aus der inzwischen ein⸗ etretenen vesean der Rassen her. Seitdem man die vielfachen Vortheile erkannt hat, welche selbst der Landwirthschaft die Ver⸗ wendung der kräftigsten und stämmigsten Arten bringt, war zugleich eine

*) Siche Nr. 130 des „R⸗ u. St.⸗A.“, Erste Beilage.

8 ämlich die Fornlscheitte welche zumal das durch die Wi

theilen,

So hat der das ganze Wirthschaftsleben umgestaltende Grundsatz lucht, auf

e Einschränkung der Stückzahl die Folge. Die Ziffer der Rinder bob sich am meisten in Pommern und sank am tiefsten in Westfalen;

sie ist 3 ½ mal so schwach als diejenige für die Flächendichtigkeit.

jernach könnte man meinen, daß die Rindviehhaltung nicht dem Hernrchiß genüge. Das ist aber keineswegs der Fall. Es dürfen olkereiwesen, unterstützt enschaft, vermöge Anwendung vervollkommneter Maschinen nd Geräthe mittlerweile gemacht, nicht außer Acht gelassen werden. Dieselben gestatten, ungeachtet der Verkleinerung des Bestandes, eine eitere Ausdehnung in der Erzeugung sowie dem Verkauf der Milch, unter anderem auch dadurch, daß Kühe, welche keine Milch mehr geben, unverweilt durch frischmelkende ersetzt werden und zum Schlächter eführt werden. Dazu kommt, daß die in der Nähe der größeren Etädte sich mit der Milchwirthschaft befassenden Gutsbesitzer, Pächter

und theilweise selbst die Bauern sich gewöhnlich kaum noch mit der weniger einträglichen Aufzucht abgeben, sondern es vorziehen, in ihrem

Rinderbestande eintretende Lücken durch Ankauf aus anderen Landes⸗ ja nicht selten sogar aus dem Auslande, zu ergänzen.

Arbeitstheilung sich auch auf dem Gebiete der Vieh⸗ welches man ihn früher nicht für anwendbar hielt, euerlich mit gutem Erfolg Geltung verschafft, bedingt durch die ugenblicklich nicht günstige Lage des Landmannes, welche ihn nöthigt, dem stetigen Einschrumpfen des Nutzens durch immer häufigeren Umsatz der Betriebsmittel entgegenzuwirken. Bei den Schafen hatte das Rheinkand den geringsten und Posen den gewaltigsten Rückgang aufzuweisen: er be⸗ rug hier über 1 derselben auf zwei Menschen! Inwieweit der beregte usfall die Ausbreitung anderer Viehgattungen gefördert hat, wäre

der

von großem Feras zu erfahren, läßt sich jedoch vermittels der zur

Zeit vorliegenden Angaben leider nicht ermessen. Annähernd ebenso edeutend, wie bei der Vertheilung auf die Fläche, war die Vergrößerung des Schweinebestandes gegenüber der Einwohnerzahl, in welcher Hinsicht Fng obenan und Schlesien zuletzt steht. Dieser von keiner der brigen vier wichtigsten Viehgattungen auch nur entfernt erreichte Auf⸗ schwung hängt ohne Frage mit der während des letzten Jahrzehnts sehr

erbesserten Lebenshaltung der kleinen Leute zusammen, welche jetzt

ungleich mehr als ehedem Fleisch hauptsächlich Schweinefleisch

verzehren. Dies wird ihnen dadurch sehr erleichtert, daß sie sowohl

auf dem Lande wie in den meisten Städten dieses „Alles fressende“

Borstenvieh selbst zu mästen vermögen. Aehnlich, wie bei den Rindern wuchs die Zahl der Ziegen im Vergleich zur Bevölkerung noch nicht halb so sehr, wie zum Areal; am beträchtlichsten stieg sie in Posen und fiel sie in Westfalen. Obwohl das Vorurtheil gegen dieses bisher mißachtetste aller Hausthiere sich in jüngster Zeit zu legen begonnen hat, so werden die Vortheile, welche es bietet, doch noch keineswegs hinlänglich gewürdigt. Es muß das Verständniß, namentlich der Unver⸗ mögenden, dafür erweckt werden, daß die Ziege weniger Geld zur Anschaffung sowie nicht so viel Raum und Futter beansprucht, mithin einfacher und billiger zu unterhalten ist, dabei aber verhältnißmäßig ilch als die Kuh liefert, sowie daß der Verlust iner unter zwei oder mehreren Ziegen leichter als der einer Kuh gar der einzigen verschmerzt und ersetzt werden kann, von zahl⸗ reichen anderen Vorzügen nicht zu reden. In Betreff der Bienenstöcke wiederholen sich die schon bei Betrachtung der Veränderungen in der Flächendichtigkeit gemachten Wahrnehmungen, in dem Ost⸗ und West⸗ preußen einer und Schleswig⸗Holstein andererseits die entschiedensten Gegen⸗ säße darstellen. Die ungeachtet der beträchtlichen Vermehrung der Stöcke mit beweglichen Waben eingetretene Abnahme der Durchschnittsziffer für den Staat ist jedenfalls durch den Niedergang des Preises des Facer⸗ hervorgerufen, von welchem heute 3 bis 5 Pfund nur noch oviel kosten wie 1 Pfund Honig; mit beigetragen haben wohl hierzu die neuerdings leider so schwunghaft betriebene Honigverfälschung und auch die lebhaftere Einfuhr von ausländischem Honig. Nimmt man alle Viehgattungen zusammen, so hat im Verhältniß zur Einwohner⸗ zahl Pommern die günstigste, Westfalen die ungünstigste Entwickelung aufzuweisen.

Die Ergebnisse der Untersuchungen über das Verhältniß der ver⸗ schiedenen Viehgattungen zur edne at und über die im letzten Jahrzehnt eingetretenen Verschiebungen machen also im allgemeinen zu⸗ nächst einen weniger befriedigenden Eindruck. Aber wenn sich auch während der letzten Zählperiode für die meisten der Haupt⸗ viehgattungen bei der Flächendichtigkeit eine ungleich größere Zu⸗ nahme als bei den Viehstandsziffern im Verhältniß zur Einwohner⸗ zahl herausgestellt hat, so darf man doch nicht vergessen, daß sich in neuerer Zeit die Beschaffenheit des Viehes ungemein gehoben hat. Durch Verbesserung des Nachwuchses sowie des Bestandes ver⸗ möge umsichtigerer Auswahl der Zuchtthiere, Einführung edlerer

läge, sorgfältigerer Pflege, reichlicheren und geeigneteren Futters wird gegenwärtig Vieh einerseits von einer bisher nicht gekannten

„Leistungsfähigkeit und andererseits von einer erheblich größeren Früh⸗

reife hervorgebracht, welche wiederum zur Steigerung der ersteren bei⸗ trägt. So können nicht nur bei derselben, sondern sogar bei einer egen früher verringerten Stückzahl des Viehs viel bedeutendere Nengen an Milch, Butter, Käse, Fleisch, Fett, Schmalz, Fellen, Wolle, Haaren, Borsten, Hörnern, Knochen u. s. w. für die Er⸗ nährung des Menschen und andere Zwecke hervorgebracht werden. Dazu kommt die mittelbare Vermehrung der ebengenannten thierischen Erzeugnisse durch deren gründlichere Ausnutzung in⸗ folge der Vervollkommnung der Verkehrsmlitel. Der Landmann geht z. B. heute weit sparsamer mit Milch und Butter in seinem eigenen Haushalt und in seiner Wirthschaft um, seit er sie nicht mehr in der nächsten Umgegend für einen seine Arbeit kaum lohnenden gering⸗ fügigen Betrag zu veräußern gezwungen ist, sondern dieselben mit der Eisenbahn nach sehr entfernten Orten hin versenden kann, wo er sie mit höherem Gewinn verwerthet. Der Viehzüchter verzehrt gegen⸗ wärtig mit seiner Familie und seinem Gesune manches früher halb vergeudete Kalb, Schaf und Schwein jährlich weniger, weil ihm schon die Schlächter benachbarter kleiner Landstädte, von welchen die Hausfrauen der Großstädte und selbst viel⸗ leicht der Residenz der Wohlfeilheit wegen einen beträchtlichen Theil ihres Fleichbedarfs „in Postpacketen unter 10 Pfund Gewicht bezlehen, bessere Preise als ehedem bezahlen. Durch diese allmähliche vollständige Umwandlung auf dem Gebiet der Erzeugung wie auch des Verbrauchs unseres Volks an Hausthieren erklärt es sich, ein maäßines Fallen der auf die Bevölkerung be⸗ zogenen Viehziffern keinen wirklichen Rückgang zu bedeuten pflegt, und 88 daher die beregten Zahlen, welche ohnehin bereits für mehrere ee einen Fortschritt ausweisen, für den preußischen Staat thatsächlich viel günstiger sind, als sie es zu sein scheinen. Nie darf e 8 Veülejchungen daß 88 Perfcnss n as Lebendgewi es jetzigen ehes durchschnittli ganz wesentlich größer sind als Seee. 8 8 Isc 8

Besitzwechsel und Verschuldungsverhältnisse im 8 österreichischen Grundbesitz, „Im fünften Heft des fünfundvierzigsten Bäaändes der „Oester⸗ reichischen Statistik“, welches soeben erschienen ist, werden unter anderem die Veränderungen im Besitz⸗ und Lastenstande der Realitäten im Jahre 1893 eingehend behandelt. Die Arbeit, die zum theil die Verhältnisse der weiter zurückliegenden Vergangenheit mit berücksichtigt, bietet eine Reihe von Feststellungen und Beob⸗ achtungen, welche auch für Deutschland Interesse haben. Wenn in Nachstehendem Einiges daraus dem deutschen Leserkreise näher gebracht werden soll, so ist natürlich auf die Mittheilung des an sich scht lehrreichen und für ein tieferes Studium der Sache unentbehrlichen ö“ in weitem Ms zu verzichten, und es muß in dieser Be⸗ nebung von vornherein auf die Quelle felbst verwiesen werden.

8 giebt in Oesterreich verschiedene Arten von Grundbüchern, aus denen die Statistik in 87 Frage zu schöpfen hat. Zunächst sind in Vor⸗ arlberg, im 41 ande, in Galizien und in der Bukowina die Grundbuchverhältnisse abweichend von den übrigen Ländern, be⸗ seehungemneise überhaupt noch nicht hinreichend geordnet, um vergleich⸗ bare statistische Daten zu ergeben. Es sind deshalb diese Länder in Nachstehendem, soweit sie nicht ausdrücklich als einbezogen genannt werden, a Betracht gelassen. In Nieder⸗Oesterreich, Ober⸗

Oesterreich, Salzburg, Steiermark, Kärnten,

Krain,

Tirol, Böhmen, Mähren und Schlesien sind zu unterscheiden

die „Landtafeln“, die Diese

bücher“. bücher

wo ein hat,“

für

und Sprengel meinden.“

das Gerichtshof

letzteren

erster „Grundbücher

„Bergbücher“ zerfallen Gemeindegebiet

wieder einer

Instanz für die

ategorien von

und die

„Grund⸗ in „Grund⸗ Stadt, Sitz

seinen 1 im

einzelnen,

eines jeden A gelegenen Ge⸗ Wenn nach diesen vier

rundbüchern

auch vier Kategorien des Grundbesitzes unterschieden werden, d. h.

„landtäflicher

Besitz⸗

Befitz’, und „sonstiger andt

beträchtlicher Theil der in den

dem Frof

nitrth cha städti

Etablissements,

Landgemeinde

Behintcmähig wenig Interesse, ein Bild von dem verschiedenen Zustande in

Stadt und Land, im Großgrundbesitz

ichen Besitz angehört. chen Ursprungs

Villen, landwirthschaftlichen Besitz eingetragen,

also

„Montanbesitz“,

„städtischer

so ist doch zu beachten, daß ein afeln eingetragenen Güter nicht

und Charakters, Kurortgebäude zusammen

nicht

und im bäuerlichen Besi

II

im Grundbuch

rundbesitz, sondern dem städtischen oder mittleren land⸗ Ferner sind viele „Realitäten wie z.

B. industrielle w.“, mit dem einer

als „städtischer Besitz“ in obigem Sinne gezählt; endlich besitzen manche Montangesellschaften neben ihrem „bergbücherlichen“ Besitz auch Realitäten, die kheils in den Landtafeln, theils in den Grundbüchern eingetragen sind. Daraus ergiebt sich, und darauf sei besonders aufmerksam gemacht, daß der sogenannte „sonstige Besitz“ der österreichischen Statistik keineswegs identisch ist mit „landwirthschaftlichem Besitz“ oder gar mit „bäuer⸗ lichem Besitz“. Die ganze Gruppierung der Realitäten in die vier obengenannten Besitzkategorien hat deshalb für den Fernerstehenden ver⸗

ver⸗

mögen sie ihm nicht zu geben. In Nachstehendem ist davon ganz abgesehen.

Veränderungen im Be

sitzstande durch Kaufverträge.

Nach den Angaben der Grundbuchämter belief sich die Zahl der Liegen⸗ schaften aller Art, welche auf Grund von Kaufverträgen zu welchen nach der gerichtlichen Praxis gewöhnlich auch die unter der bäuerlichen Bevölkerung üblichen Gutsübergaben gegen Bestellung eines „Aus⸗ gedinges“ gerechnet werden ihren Besitzer gewechselt haben: 1887 auf 130 453 im Werthe von 231 470 268 Fl.,)p

1889 1890 1891 1892 1893

1

30 768

130 144 8 133 431 . 136 220

1

34 582 5 In den fünf Jahren 1889 bis 189 Realitäten durch Kaufvertrag den Besitzer.

2. 2. 82

233 322 194 262 953 315 256 600 261 266 121 510 284 288 352

3 wechselten im Ganzen 665 145 Von dieser Anzahl ent⸗

fielen auf Realitäten mit einem Verkaufswerth bis 1000 Fl. ganze auf Realitäten mit einem Verkaufswerth von 1001 bis 10 000 Fl. 21,7 ,%; auf Realitäten mit einem Verkaufswerth von 10 001 bis 100 000 Fl. 2,4 % und auf Realitäten mit höherem Ver⸗ kaufswerth nur 0,1 %. Von dem gerichtlich deklarierten Kaufpreise blieben die Käufer in dem Jahrzehnt 1883 bis 1893 im niedrigsten Jahresdurchschnitt 15,3 % und im höchsten Jahresdurchschnitt 17,8 %, schuldig, ein Verhältniß, welches wie die Seniselcse Zentral⸗ kommission“ bemerkt nicht als an und für sich ungünstig bezeichnet

75,8 %;

werden kann, vorausgesetzt, daß die betreffenden O

fes⸗ nicht schon

vor dem Verkauf stark belastet waren. Das ist aber in weitem Maße der Fall, namentlich in Tirol, wo zugleich die Kaufschillingsreste im Durchschnitt der fünf Jahre 1889 bis 1893 sogar 28,7 % vom Kauf⸗ preise betrugen.

Die Besitzveränderungen durch Zwangsverkäufe. Während wir die verhältnißmäßig unwichtigeren „andere Verträge“ (Tausch⸗, Ehe⸗, Schenkungsverträge u. dgl.) hier außer Betrachtung lassen können, nehmen die Veränderungen, welche im Besitzstande der Realitäten durch „Exekutionsführungen“ (Zwangsverkäufe) herbeigeführt worden sind, ein besonderes Interesse

in Anspruch.

Die Zahl der Zwan

Besitzveränderungen durch

sverkäufe war im Jahre 1880

unter den Nachwirkungen der wirthschaftlichen Krisis bis auf 13 309 mit einem Lizitationserlös von 39 909 048 Fl. gestiegen; von da ab

hatte sich die

Zahl allmählig

1885 an wieder bis auf 11 985

Seit diesem Jahre

ist sie dann wiederum

auf

9114 verringert,

im Jahre

gefallen,

um von zu steigen. und 1893

1889

belief sie sich auf 9505. Wie bei den Verkäufen aus freier Hand, so VöSee auch bei den Zwangsverkäufen jahraus jahrein die

schl

kleinster Kategorie. Von den in den Jahren 1889 bis ein⸗ eßlich 1893 exekutiv verkauften 55 216 Realitäten überstieg bei

25 % der Kaufschilling nicht den Betrag von 200 Fl., bei 66,8 %, betrug er nicht mehr als 1000 Fl. der Zahl der Zwangsverkäufe ist Tirol, in dessen italienischen Be⸗ zirken eine unglaubliche Zersplitterun

Ganz besonders betheiligt an

des Grundbesitzes besteht und,

wie es in dem erwähnten Aufsa heißt, „selbst der Aermste einen Fleck

Erde oder einen Hausantheil besitzt“. Sppezielle Erhebungen über

die Ursachen der vorgekommenen haben bisher in Oesterreich nicht stattgefunden.

wangsverkäufe Die

„Oesterreichische

Statistik“ bemerkt darüber: „Es ist aber mehr als wahrscheinlich, daß eine solche Erhebung auch hier zu Lande nichts Anderes konstatiert

hätte,

als daß die Mehrzahl der jahraus jahrein vorkommenden

Zwangsverkäufe in letzter Linie durch das persoͤnliche Verschulden der davon Betroffenen selbst herbeigeführt worden ist, und daß die allge⸗ mein wirthschaftlichen Verhältnisse zum mehr oder minder häufigen Vorkommen derartiger Katastrophen nur insofern beitragen, als sie den

Auflösungsprozeß finanziell herabgekommener

schleunigen, beziehungsweise verzögern.“ Bezüglich der Veränderungen im Besitzstande infolge von Todesfällen begnügen wir uns mit der Wiedergabe folgender Zahlen: Die Erbtheilungs⸗ und Vermächtnißschulden absorbierten

von dem Werthe der Ver 1891

7,0 % 88 . 16,2 %

Nieder⸗

Oesterreich

Kärnten

Ober⸗

Oesterreich 15,9 % 15,7 % 15,6 %

1892 1

6,7 % 8,5 %. 22,0 % 13,3 %

lassenschaftsrea 893 .

Steiermark 13,4 % 10,60 % 16,6 % Salzburg. Krain Böhmen .. Schlesien . 21,4 % 20,4 % 20,9 %

Mähren .. 24,50 % 22,3 % 21,6 %

8, 30, 0

Wirthschaften be⸗

litäten in 1891

1892 1893

10,8 % 18,1 %

.. . 25,3 % 20,9 % 18,6 %

23,9 %

Relative Stärke des Besitzwechsels in Realitäten. Faßt man die Zahlen aller Besitzveränderungen in den einzelnen, vorstehend ge⸗ nannten Arten derselben zusammen, und vergleicht man die Fläche des 1 Gesammtareal der hier in Betracht kommenden Reichstheile, so erhält man folgendes Ergebniß.

davon betroffenen Grundbesitzes mit dem

Die Besitzveränderungen in Realitäten beliefen 1888 auf 857 593 ha oder 4,57 % des

1889 1890 1891 1892 1893

983 5994 875 785 . 868 305 837 548 . 863 283 Der Besitzwechsel war sonach, wie die „Stati

5,24 % 4,66 % 4,63 % 4,46 % 4,60 %

1“

stische Zentralkommission“

sagt, im großen Ganzen in jedem der letztverflossenen sechs Jahre ein

naßigkr 84,8

senc

ichten wünschenswerth erscheint“.

Veränderungen im Lastenstande. a. Die neue Belastung. Was an fremdem Kapital jahraus jahrein dem Realitätenbesitze zu⸗ fließt, das wird, insoweit dafür hypothekarische Sicherstellung gefordert

und geleih wecke geführte „Vormerkbücher“

tet wird, von den Tabularbehörden in eigens zu 8 eingetragen und ausgewiesen.

.er hielt sich innerhalb der Grenzen, deren Innehaltung I aus betriebswirthschaftlichen wie aus sozialpolitischen Rück⸗

uf

rund dieser Ausweise bezifferten sich die Summen der neuen Hypo⸗ den, mit welchen der Grundbesitz belastet worden ist

thekenschul

1885 auf 264 848 898 Fl.

1886 1887 1888 1889 1890 1891 1892 1893

2½12z2 2 2 822

261 869 239 265 532 948 262 428 022 267 457 332 278 622 118 266 309 182 279 196 689 289 831 439

251 626 261 823 266 619 255 257 244 932 242 828 238 170 233 394

in 247 161 Posten,

1884

„Im großen Gaonzen“ bemerkt die „Statistische Zentral⸗ kommission“ hierzu „wurde demnach der Hypothekarkredit seit dem Jahr 1885 alljährlich in so ziemlich gleichem Ausmaße in Anspruch

enommen; denn die Differenz 8 Maximum und dem

inimum dieser Inanspruchnahme beträgt nicht viel mehr als 27 Millionen Gulden oder 10 % des durchschnittlichen Jahres⸗ bedarfs. Bemerkenswerth und charakteristisch für die Ent⸗ wickelung des Hypothekarkredits ist aber die Thatsache, daß seit dem Jahre 1888 die Zahl der Fälle, in denen der Hypothekarkredit in Anspruch genommen wird, von Jahr zu Jahr geringer, das Aus⸗ maß dieser 1Shce , enr83 vagegen von Jahr zu Jahr größer wird. Die Ursache dieser letzteren Erscheinung liegt zu einem nicht eringen Theil darin, daß in neuerer Zeit die Fälle sich mehren, wo

tadtgemeinden zur Bestreitung größerer kommunaler Auslagen größere Anleihen gegen hypothekarische Sicherstellung aufnehmen.“ Nach den amtlichen Ausweisen besteht der grb te Theil der Hypo⸗ thekenschulden, mit denen jahraus jahrein die Grundstücke neu be⸗ lastet werden, aus Schulden im Betrage bis zu 500 Fl. Diese kleinen Posten machen 70 % der inkabulierten Schulden überhaupt aus. Sie haben aber, wie die „Statistische entralkommission“- mit Recht bemerkt, außerdem eine hohe Bedeutung, weil sie den Fönn. Theil der „Noth⸗ schulden“ und insbesondere „fast alle im Wege der exekutiven Intabulation ins Grundbuch gelangten Schulden des kleinen und mittleren Grundbesitzes“ in sich schließen. „Die jeweilige Zu⸗ und Abnahme dieser Kategorie der Hypothekenschulden“ heißt es weiter „sei es nun im 285 oder nur in dem einen oder anderen der ver⸗ schiedenen Reichstheile, ist daher mehr wie jede andere Rubrik in den Ausweisen der Tabularbehörden bezeichnend für die Wandlungen in den sozial⸗ und finanziell⸗wirthschaftlichen Ver⸗ hältnissen des kleinen und mittleren Realitäten⸗ besitzes’. „Vergleicht man nun die diesbezüglichen Ergebnisse aus den Jahren 1888 bis Ende 1892, so stellt sich die gewiß sehr erfreuliche Erscheinung heraus, daß die Zahl der kleinen Hypothekar⸗ (bis zu 500 Fl.) seit dem Jahre 1888 ununterbrochen abgenommen hat, und zwar von 189 819 auf 157 015, das ist um 32 804 oder nahezu 17,3 % Die Hauptursache dieser ununter⸗ brochenen und zugleich erheblichen Abnahme der kleineren Hypothekar⸗ schulden liegt unstreitig in einer Besserung der finanziell⸗ wirthschaftlichen Verhältnisse des kleinen Grund⸗ besitzes und in der damit zusammenhängenden Thatsache, daß die exekutiv intabulierten Forderungen von 80 850 im Jahre 1888 all⸗ mählich auf 57 177 im Jahre 1893 zurückgegangen sind, zum theil vielleicht auch in der segensreichen Wirksamkeit der von Jahr zu Jahr sich mehr ausbreitenden Varlehnskassen.. .“

b. Die Entlastung. Die thatsächliche Entlastung des Real⸗ besitzes von Hypothekenschulden ist aus den bekannten Gründen buch in Oesterreich größer als die von den Tabularbehörden ausgewiesene „bücher⸗ liche Entlastung“. Im allgemeinen hat der Prozeß der Entlastung in den letzten Jahren einen ziemlich regelmäßigen und befriedigenden Verlauf

enommen. Die nachstehenden Zahlen geben darüber Aufschluß. Die buchmaͤgtg ausgewiesene Entlastung betrug:

osten Posten

1885 in 190 094 208 977 634 Fl. 1890 in 205 122 220 952 233 Fl. 1886 192 012 209 161 002 1891 198 165 202 938 400 1887 193 610 209 202 325 1892 198 212 198 670 723 1888 190 370 205 473 772 1893 193 946 208 799 209 1889 223 701 214 718 583

Die effektive Zunahme des Hypothekenstandes ergiebt sich aus der Differenz zwischen der neuen Belastung und der Entlastung. Danach ist die im Jahre 1893 eingetretene effektive Zunahme des Lastenstandes die höchste seit den Jahren 1873 bis 1876. An dieser Zunahme von etwas über 81 000 000 Gulden haben alle hier behan⸗ delten Reichstheile theilgenommen, aber freilich in sehr ungleichem Maße. Nach den Aufzeichnungen der Tabularbehörden hat der „bücherliche“ Lastenstand im Laufe des Jahres 1893 für das Quadratkilometer zugenommen in Steiermark um . . 122 Fl. 2 Fl.

Nieder⸗Oesterreich ohne Wien um. 16 619 . 194 657.

Tirol um Krain um. .196 G Kärnten um .197 Wien um 1 181 Mähren um . . . 239 Wien um. . ,91 298 Die vnee der Belastung. Direkte und erschöpfende Auf⸗ schlüsse hierüber können die von den Grundbuchämtern in dieser Be⸗ ziehung gelieferten Daten allerdings nicht gewähren, zumal wie sich sogleich Figen wird mehr als die Hälfte aller Hypot heken⸗ schulden aus Darlehen herrührt, Darlehen aber bekanntlich zu den unterschiedlichsten Zwecken gebraucht und mißbraucht werden können. Die erste Stelle unter den verschiedenen Ursachen der Realitätenbelastung nehmen, wie gesagt, auch 1893 die Dar⸗ lehen ein. Der prozentuale Antheil, mit welchem die Darlehen zur „neuen Belastung' beitragen, ist in fast ununterbrochener Zunahme begriffen und im Laufe der letzten zwölf Jahre von 51,6 % auf 62,9 % gestiegen. Darauf folgen die Kaufschillingsreste im Jahre 1893 mit 16,0 %; dann die „Schulden aus anderen Verträgen“ mit 10,4 %. Die Erbtheilungs⸗ und Ver⸗ mächtnißschulden machen 7,1 % aus und die exekutiv in⸗ tabulierten Foßheruage 3,3 %. Nachstehende Uebersicht giebt Aufschluß über die ein Flahsgen Verhältnisse des ee 1884/93. Von der neuen Belastung entfielen auf Exekutiv⸗ 8

Kaufschillgs⸗ andere Aemccben au igs⸗ andere lungs⸗ u. eee zcht. Intabula⸗ Sonsti reste Verträge Vermächt ti onen ges 17,7 4,5

nißschulden 15,9 16,1

14,1 147 12,3 14,6 12,8 14,3 12,7 15,2 11,6 15,2

9,9 15,5 62,3

10,9 16,1 10,6 62,9 16,0 10,4 4 0,3 Die „Statistische Zentralkommission“ bemerkt zu diesen Zahl Folgendes: „Diese Relativzahlen lassen ersehen, daß die Hauptursachen der Verschuldung des Realitätenbesitzes in Verhältnissen wurzelt, welche sich ohne Beeinträchtigung der vermögensrechtlichen Dis⸗ positionsbefugniß der Staatsbürger durch keine wie immer gearteten gesetzlichen Maßnahmen be Fitigen oder auch nur bessern lassen.“ 1 8 Was den Finslus der Hypothekenschulden anbelangt, so lagen der „Statistischen Zentralkommission“ Angaben für die Zeit S 1890 nicht vor. Die bis dahin erfolgte Entwickelung hat natürli auch in Oesterreich eine erhebliche Herabminderung des ee herbeigeführt, wenn auch die Verhältnisse noch immer in dieser Be⸗ ziehung wesentlich anders und zwar ungünstiger liegen als in Deutschland. er Stand der Hypothekarverschuldung am Schluß des Jahres 1893 in allen im Reichsrath vertretenen Ländern ausschließlich Dalmatien), also mit Einschluß von Vorarlberg, der Lantensanben Galizien und der Bukowina, wird von der Statistischen Zentralkommission“ auf 3 931 313 529 Fl. berechnet, wobei eine auf dem Staatsgüterbesitz lastende Spezialhypothek von 102 032 694 Fl. und die im Eisenbahngrundbuch eingetragenen Prioritätenschulden (1881 in Höhe von 189 g 8 F1. zeli ö; sind. 8 Auf das Quadratkilometer berechnet, stellte ie Belastungsziffer 8 1890 auf 19 670 Fl 1891 12 925 1892 13 298 111“ 1893 13 690 8 Natürlich stellte 1 die Belastungsziffer in den ve theilen sehr verschi ni st it F

Salzburg um .. . Ober⸗Oesterreich um. Böhmen um . . . Schlesien um . . . Nieder⸗Oesterreich mi

Darlehen

52,5 55,3 59,2 59,6 59,1 60,8 63,2 61,6

—2,290.90.900.

1885 1886 1887 1888 1889 1890 1891 1892 1893

Sgenbg ebSehennno Snnng

vSSS

28.Z”2 —9 bo