1896 / 132 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 04 Jun 1896 18:00:01 GMT) scan diff

Abgerei st . der General

neral⸗Adjutant S

von Schli hef des Generalstabs der Armee.

af iner Majestät des Kaisers und Königs, C bi

Angekommen:

der Staats⸗Minister und Minister der

Seine Excellen 1 Medizinal⸗Angelegenheiten

stlichen, Unterr Dr. Bosse, aus Göttingen;

Excellenz der Staats⸗ und Justiz⸗Minister

Nicchtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 4. Juni.

Seine Majestät der Kaiser und König nahmen Neuen Palais heute Vormittag von 9 Uhr ab den Vortrag des Kriegs⸗Ministers und des Chefs des Militärkabinets

b Staats⸗Ministerium trat heute Nachmittag 2 Uhr im Dienstgehäude, Leipziger Platz 11, unter dem Vorsitz des 1.““ F

rsten zu Hohenlohe zu einer Sitzun

Der Präsident des Reichs⸗Eisenbahnamts Dr. Schulz hat in Begleitung des Wirklichen Geheimen Ober⸗Bauraths Streckert eine Dienstreise angetreten.

Geheime Ober⸗Regierungs⸗Rath im Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Ange⸗ legenheiten Dr. Schneider ist nach Droyßig abgereist.

Der bisher dem Landrath des Kreises Marienwerder rungs⸗Assessor Kreidel ist der König⸗

etheilt gewesene Regie . zur weiteren dienstlichen

chen Regierung zu rwendung zugetheilt worden.

arienwerder

Laut telegraphischer Meldung an das Ober⸗Kommando M. S. S. „Prinzeß Wilhelm“, endorff, und

Kommandant Korvetten⸗Kapitän von Hol raun, gestern

„Iltis“, Kommandant Kapitän⸗Lieutenant von Shanghai nach Nanking gegangen.

und Staats⸗Anzeigers“

tigen Nummer des enthaltend Ents

sondere Beilage“ (Nr. 1 dungen des Reichsgerichts, beigefügt.

Bayern.

rinz⸗Regent hielt ge e die große Frühjahrs⸗ on unter Theilna Prinzessinnen des ie Parade wurde von dem Kom⸗ mandeur der 1. Division General⸗Lieutenant von Pylander Es erfolgte ein zweimaliger Vorbeimarsch der

Seine Königliche Vormittag auf dem

parade über die Münchener Zeit anwesenden Prinzen un öniglichen Hauses ab.

Truppen. 8 1 Wie die Münchener „Allgem. Ztg.“ meldet, soll, vorbehalt⸗ lich der Genehmigung Seiner Königlichen Regenten, am 13. d. M., als am zehnten Todes des Königs Ludwi Starnberger See eine Gedächtniß der Grundsteinlegung der vom Prinz⸗Regenten gestifteten v⸗Kirche stattfinden. ie Kammer der Abgeordneten genehmigte gestern giexungsvorlage, betreffend die Gründung einer genossenschaftlichen Hypothekenbank rner wurden die an die Viehversicherungsansta ur Förderung der Pferdezucht bewillit. Die Zweite Kammer, welche am 20. Februar mit gegen 20 Stimmen den Antrag des Abg. Wasserburg auf Einfüh⸗ direkter Landtagswahlen angenommen hatte, eute mit 20 gegen 12 Stimmen dem ablehnenden Be⸗ er Ersten Kammer in Betreff dieses Antrags an. ielt die Zweite Kammer mit 13 gegen 13 Stimmen ihre lehnung des Antrags auf Aufhebung der Wein chlossen, den Zinsfuß der Darlehen se auf 3 ½ Proz., die Amortisation hungsgrenze auf 50 Proz. des

oheit des Prinz⸗ ahrestage des in Schloß Berg am eier, verbunden mit

mit großer Mehrheit die

in Bayern. achtragsforderun

einen Zuschu

aufrecht. Ferner wurde b aus der Rentenkreditkat auf ¾¼ Proz. und die Belei

ätzungswerths festzusetzen.

Oesterreich⸗Ungarn.

räsident Graf Badeni legte bgeordnetenhause einen G betreffend die Disziplinarbehandlung der Der Finanz-Minister Dr. von Bilinski betreffend die zeitweise Aenderung 8 Zu ckersteuergesetzes, ein. Verhandlung höhung der Beamtengehälter betreffenden dring⸗ nahm den n: den Budget⸗Ausschu tragen, sofort die meritorische Berathung der beenden und spatestens vierzehn Tage nach dem Beginn der Herbstsession dem Hause darüber Bericht abzustatten. Sodann de das ganze Patentgesetz mit einigen unwesentlichen Abänderungen in zweiter Lesung angenommen. Der Minister⸗ hierauf eine und Ge⸗

Der Minister⸗ tern dem

österreichischen

eamten, vor. brachte einen Gesetzentwur eini Bestimmungen

zu beauf⸗

Promber an: orlagen zu

beantwortete der Abgeordneten Exner nossen wegen der Wahlen im Wiener Gemeinderath die Regierun grundsätze und sei entschlossen, deren

nterpellation

eachtung und Einhaltung

zu überwachen. Was jedoch den in der Interpellation be⸗ rührten Fall betreffe, so liege für die Regierung, so sehr auch der Vorgäng zu bedauern sei, kein Anlaß zu einer Einmischung vor, da es sich um eine freie Ausuübung des Stimmrechts innerhalb einer autonomen Körperschaft handele. Der Minister⸗ Präsident beantwortete ferner eine Interpellation, betreffend die Invaliditäts⸗ und Altersversorgung der Privat⸗ beamten sowie ihrer Wittwen und Waisen. ie Re⸗ ierung, sagte der Minister⸗Präsident, widme dieser Frage ihre Aufmerksangkeit und sei zu der ö gelangt, daß eine Zwangsversicherung unter Beitragsleistung des Dienstgebers lund der Bediensteten, jedoch mit Ausschluß eines staatlichen G Buschusses oder einer Garantieleistung, von 1e heen ea Nutzen sein würde. An die gesetzgeberischen Arbeiten könne jedoch erst gegangen werden, wenn die ein⸗ (schlägigen Verhältnisse S. und die nöthigen Daten eschafft seien. Die Regierung habe beschlossen, über diese erhältnisse eine Spezialerhebung einzuleiten und die An⸗ gelegenheit ernsthaft zu verfolgen. Die Dringlichkeit für die Be⸗ rathung des Antrags Wohanka, betreffend den Erlaß des Eisenbahn⸗Ministeriums wegen der Ausfertigung deut⸗ scher Legitimationen an Handelsreisende durch die E“ rag, wurde abgelehnt. Im Laufe der ebatte griffen die jungczechischen Redner 1 und Herold den Eisenhahn⸗Minister an; Ferahs ho Regierung sei mit solchen leinigkeiten ege, durch den Eisenbahn⸗Minister in Böhmen ruiniert zu werden. Die Jungczechen würden niemals ihren Anspruch auf volle sprachliche Gleich⸗ berechtigung aufgeben. Der Eisenbahn⸗Minister von Gutten⸗ berg erklärte, der Erlaß lasse ausdrücklich beide Sprachen zu. Der Abg. Ruß fand die Ausfertigung der Karten in deutscher Sprache gerechtfertigt und erklärte, man wolle von seiten Böhmens durch solche Zweisprachigkeitsmaßnahmen ein staats⸗ rechtliches Gebiet konstruieren und so Böhmen von seiner abschneiden.

Der Landwirthschaftsausschuß des Abgeordneten⸗ hauses nahm gestern eine Resolution an, worin die Regierung aufgefordert wird, behufs Unterstützung und Erhaltung der Kon⸗ kurrenzfähigkeit der heimischen Zuckerindustrie gegenuber dem Auslande provisorische Verfügungen auf die Dauer eines Jahres zu treffen.

Das ungarische Unterhaus nahm gestern den Gesetz⸗ entwurf, betreffend die Gerichtsbarkeit in Wahlsachen, in der Generaldebatte an. Die nächste geschäftliche Sitzung wird am 10. d. M. stattfinden. Vorher, am 8. Juni, wir die Festsitzung der beiden Reichstagshäuser im neuen Parlamentsgebäude abgehalten werden. 8

Großbritannien und Irland.

Bei der gestern in Wick (Schottland) vorgenommenen Wahl zum Unterhause wurde der Liberale Hedderwick mit 212 Stimmen Mehrheit gegen den Unionisten Smith ge⸗ wählt. Für den Wahlkreis Frome wurde gestern der Liberale Barlow an Stelle des Unionisten Viscount Weymouth 8s Mitgliede des Unterhauses gewählt, welcher letztere dem Lord Bath in der Pairschaft und im Oberhaussitze gefolgt ist. Der als Gegenkandidat aufgestellte Unionist Thynne erhielt 4763 Stimmen. 8

In einer gestern in Leeds abgehaltenen Protest⸗ konferenz geggen die Rückeroberung des Sudans äußerte, dem „W. T. B.“ zufolge, John Morley: Die Er⸗ pedition dürfte sich als ein ebenso großes Unglück für den Ruf Englands erweisen, wie das ähnliche Unternehmen vor 12 Jahren. Niemals zuvor sei das Parlament über eine Angelegenheit so im Dunkeln Sehg. worden, nie⸗ mals seien so wenig n Gründe angeführt worden, als für diese Expedition. Die einzige Berechtigung für das Verbleiben der Engländer in Egypten sei, da England dort ein humanes Werk verrichte; jedoch werde die Regierung die Gelder aufbrauchen, die fuͤr die Verbesserung der La Fellachen nothwendig gebraucht würden.

Frankreich. Der Radikale Pierre Baudin wurde gestern mit 54 Stimmen zum Präsidenten des Pariser Gemeinderaths gewählt. Ein Gegenkandidat war nicht aufgestellt worden. ie sozialistische Gruppe der Deputirtenkammer hat, wie „W. T. B.“ berichtet, gestern eine Tages⸗ ordnung angenommen, welche ausspricht, daß die Gruppe gewillt sei, den Kampf gegen alle reaktionären Regie⸗ rungen fortzusetzen, jedoch die Unterstützung sofort durch⸗ zuführender Reformen vorschlägt, welche auch unter dem kapi⸗ talistischen Regime die Lage der Arbeiter verbessern könnten. Sodann wird offen als das Ziel der Gruppe erklärt: die Beseiti⸗ gung des kapitalistischen Regimes, um der Ausbeutung des enschen durch den Menschen ein Ende zu machen, die Er⸗ oberung der politischen Gewalten durch das Proletariat, die Ersetzung des kapitalistischen Eigenthums durch das Gesell⸗ schaftseigenthfum und das internationale Zusammengehen der Arbeiter. Ferner nahm die Gruppe eine Tagesordnung an, worin erklärt wird, daß Heejeaen ihrer Mitglieder, welche sich der Abstimmung uͤber die aufgeworfenen vessetensfchen enthielten, darum der nothwendigen et. Aller in der parlamentarischen und politischen Aktion keinerlei Abbruch

thun wollten. Rußland.

Der Kaiser und die Kaiserin begaben sich gestern Vor⸗ mittag von Moskau nach dem Troitzky⸗Kloster, wo Aller⸗ höchstdieselben bis zum Nocheniftag verweilten und bei dem dortigen Metropoliten in dessen Zelle speiten.

Schweiz. 1“ Der vgxn bewilligte gestern ohne Debatte die Gewährung eines Zuschusses von 1000 Fr. an den Kanton Basel⸗Stadt zur Fortführung des Hüninger

bis Basel. 8 Türkei. 9

81 den Städten auf Kreta haben sich, wie dem „W. T. B.“ aus Konstantinopel berichtet wird, keine neuen Vorfälle ereignet; auch sei die Stimmung gegensvaseig beruhigter. Im unern der Bezirke Apokorona und Rethymon seien einlge ristliche Dörfer von Mohamedanern und einige mneomehestiche örfer von Christen blockiert; es hätten auch kleine Schar⸗ mützel stattgefunden. Vier Bataillone seien neuerdings einge⸗ troffen. Der Vormarsch der Truppen zur Beruhigung der 85 ständischen Bezirke habe hegonnen; dieselbe werde nach Ankunft aller Verstärkungen energisch durchgeführt werden; Abdullah Pa sche hoffe, daß hierzu nur 14 Tage feser erg sein würden. Derselbe habe Vollmacht, wenn nöthig, das Stand⸗

hervor, die auf dem besten

recht zu verhängen sowie die Nationalversammlung zu eröffnen,

sobald die Deputirten versammelt seien.

Die „Politische Korrespondenz“ erfährt aus Konstantinopel, die nach Kreta entsandten Kriegsschiffe hätten ausschließ⸗

lich den Auftrag, die dort lebenden Staatsangehörigen zu schützen. für den 189 des Eintretens ernsterer Ereignisse b en kretensischen Hafenstädten hätten die Schiffskommandanten die Instruktion, in gegenseitigem Einvernehmen zweckmäßig Vorkehrungen zu nreffen 8

Amerika. er Senat hat gestern, wie „W. T. B.“ aus Washington

erfährt, mit 56 gegen 5 Stimmen ebenfalls die Fluß⸗ und angenommen. Dieselbe wird demzufolge trotz des etos des Fea. Gesetz. Es wird nunmehr als sicher angenommen, daß das Comité für Mittel und Wege des Repräsentantenhauses sich gegen die Bill zur Verhin erung der Ausgabe von Bonds aussprechen werde.

8 Asien.

französische Gesandte habe von den chinesischen Behörden die Erlaubniß für die französischen Ingenieure erhalten, die Eisenbahn zu bauen, welche auf Anordnung der chinesischen Regierung hergestellt wird, um Lung⸗Tschau mit der

französischen Eisenbahn in Tongking zu verbinden.

Afrik

G Adua vollzieht sich, wie aus Massowah berichtet wird, ohne Störung. Bis zum 30. v. M. wurden 1072 Weiße und 39 Eingeborene und bis gestern weitere 116 Gefallene bestattet. 900 Leichen von Weißen und 144 von Eingeborenen

sind nicht agnoscirbar, weil sie aller Kleidung beraubt sind.

Parlamentarische Nachrichten.

Der Bericht über die gestrige Sitzung des Reichsta befindet sich a. Ersten Beilage. .

Entscheidungen des Reichsgerichts.

Die Bestimmung des § 39 der Wechselordnung, daß der Wechsel⸗ chuldner nur gegen Aushändigung des quittierten Wechsels oder, wenn er nur eine Theilzahlung leistet, gegen Abschrei⸗ bung derselben auf dem Wechsel zur Zahlung verpflichtet ist, findet nach einem Urtheil des Reichsgerichts, 1. Zivilsenass. vom 14. Dezem⸗ ber 1895, auch im Konkursverfahren über das Vermögen des Wechselschuldners bezüglich der auf die angemeldete Wechselforderung entfallenden Dividende Anwendung. „Wie jedes einen Wechsel⸗ schuldner zur Zahlung verurtheilende Erkenntniß dahin zu inter⸗ pretieren ist, daß es stillschweigend die Klausel „gegen Aushändigung des quittierten Wechsels“ enthält, so kann es auch keinem B unterliegen, daß die Feststellung einer Wechselforderung im Kenkurse ebenfalls in dem Sinne zu verstehen ist, daß die Zahlung der auf diese Forderung entfallenden Dividende lediglich gegen Vorlegung des betreffenden Wechsels und Abschreibung auf demselben ver⸗ langt werden kann.“ (364/95.)

Die Blankozession einer Forderung ist, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, V. Zivilsenats, vom 25. März 1896, im Gebiet des Preußischen Allgemeinen Landrechts wirksam. In dem zu Grunde liegenden Fall hatte A. dem B. eine Forderung zediert durch Uebergabe des Schulddokuments und einer schri tlich aus⸗ gestellten Fefion auf welcher der Raum für den Namen des Er⸗ werbers offengelassen war. B. verstarb, ohne die Ausfüllung auf seinen Namen vorzunehmen, und die hinterbliebene Ehefrau, seine Rechtsnachfolgerin, vervollständigte die Zession durch Einrückung ihres Namens. Das Reichsgericht erachtete die Zesfien für wirksam, indem es begründend ausführte: „Der Rechts⸗ erwerb des Zessionars ist nach § 394 A. L.⸗R. 1 11 an die Bedingung der Erfüllung der Schriftform geknüpft, wenn es sich, wie hier, um eine verbriefte Hesgernen handelt. Auf seiten des Zedenten ist die Schriftform erfüllt, wenn er dem Zessionar auf Grund einer auf Uebertragung Fffichtelfn Vereinbarung das Dokument mit seiner darunter gesetzten Namensunterschrift oder mit einer bis auf den Namen des Erwerbers vollständigen Zession übergiebt. Ist dies

eschehen, dann kann der Zedent den Manget der Schrift⸗ 2 nicht mehr rügen, wenn auch der Forderungs⸗ übergang sich erst mit der abredegemäßen Aus⸗ füllung der Blankozession vollziehen mag .. . Zur Begründung der Klage gehörte nicht die Behauptung der abredegemäßen Ausfüllung vielmehr war es Sache des Einwandes, abredewidrige Er⸗ gänzung der Zessionsurkunde zu rügen, und diesem Einwande gegen⸗ über konnten F.. auch noch in der Berufungsinstanz durch Urkunden oder Eideszuschiebung den Nachweis der abredegemäßen Rusfüllums führen. War B. zur Einrückung seines Namens befugt, so ging dieses Recht auf seine niver al cerssoten mit der Maßgabe über, behr nis ihre Namen in die Zessionsurkunde hineinschreiben durften.“

Hinsichtlich der Zuständigkeit der deutschen Konsular⸗ gerichte zur Führung von Handelsregistern in ihren Be⸗ zirken hat das Reichsgericht, I. Zivilsenat, durch Beschluß vom 19. Februar 1896 folgende bemerkenswerthen Rechtssätze ausgesprochen:

1) Die Eintragung einer im Ausland aus deutschen Reichs⸗ angehörigen und Nichtdeutschen gebildeten offenen Handels⸗ gesellschaft in das vom deutschen Seeeeeng. geführte Handels⸗ register als eine deutsche Handelsgesellschaft ist ig, 88 nicht etwa für einen bestimmten Konsulargerichts⸗

ezirk durch Gesetze, Staatsverträge oder Herkommen besondere Schranken gezogen sind. Insbesondere stehen in Alexandrien der Eintragung einer nicht bloß aus Deutschen bestehenden offenen Handelsgesellschaft die mit Egypten geschlossenen Konventionen und die auf Grund derselben ergangene Spezialgesetzgebung oder ein im dortigen Konsulargerichtsbezirk bestehendes Herkommen nicht entgegen. „Die gesetzlichen, auf Staatsverträgen beruhenden Einschränkungen der Konsulargerichtsbarkeit in Egypten beziehen sich nur auf die Gerichts⸗ barkeit in streitigen Zivilsachen und in Strafsachen. Ein der Ein⸗ tragung einer derartigen Handelsgesellschaft widerstrebendes Herkommen ist nicht ersichtlich; im Gegentheil wird in der Begründung des angefoch⸗ tenen Beschlusses bezeugt, daß im Bezirk des dortigen Kon en ein besteht, nach welchem eine offene 78 g8 eeshaßt. die aus ngehörigen verschiedener Nationalität gebildet ist, die Nationalität eines der Gesellschafter annehmen und sich dem Schutze des betreffenden Konsuls unterstellen kann. Es ist hiernach auch zulaässig, daß eine aus Angehörigen des Deutschen 889. und Nichtdeutschen bestehende offene Handelsgesellschaft sich als eine deutsche Gesellschaft konstituiert und in das Se5-eregher des deutschen Konsulargerichts eingetragen wird. Es erscheint statthaft, daß der Gesellschaft als solcher privatrechtlich wie in ihren staats⸗ und völkerrechtlichen Beziehungen eine bestimmte Nationalität beigelegt wird, auch wenn die einzelnen Gesellschafter zum theil einer anderen Nationalität angehören.“

2) Das deutsche Fhegct kann die Feöifüsun einer aus Deutschen und Nichtdeutschen gebildeten offenen Handelsgesellschaft in das Handelsregister ablehnen, wenn es sich bei dem gesellschaftlichen

1875 ist Voraussetzung für die Verpflichtung des

Das vengeescr Bureau“ berichtet aus Peking, der

5 as Gesetz vom dessen ist im letzten Vierteljahr des eenrgne⸗ 1894

Unternehmen nicht um ein überwiegend deutsches Interesse handelt. Dagegen ist es mit der bestehenden Gesetzgebug unver⸗ einbar, die Eintragung davon abpbängigh zu machen, daß die nichtdeutschen Gesellschafter sich für ihre Personen in Bezug auf alle die Gesellschaft betreffenden Rechtsstreitigkeiten der Gerichtsbarkeit des deutschen Konsulargerichts unter⸗ werfen. „Da die Konsulargerichtsbarkeit für streitige Rechtssachen in Egypten 5* Staatsverträge und die Gesetzgebung des Deutschen Reichs in absoluter, der entzogener Weise bestimmt wird, so ist eine solche Erklärung unwirksam und erlangt auch nicht dadurch Rechtegültigkeit, daß sie von den betreffenden Konsulaten ge⸗ nehmigt wird. Die Eigenschaft eines deutschen Schutzgenossen wird durch eine derartige Unterwerfung nicht begründet.“ (4/96.)

Entscheidungen des Ober⸗Verwaltungsgerichts.

Nach § 15 des Straßen⸗ und ve vom 2. Juli f djazenten an einer neuen Straße zur ratierlichen Erstattung der Straßenherstellungskosten, daß nicht nur das Grundstück, auf welchem das Gebäude errichtet ist, an die neu hergestellte Straße an⸗ grenzt, fondern auch das Gebäude an dieser Straße errichtet ist. In Bezug auf diese Bestimmung hat das Ober⸗Verwaltungsgericht, II. Senat, durch Urtheil vom 22. Januar 1896 aus⸗ esprochen, daß, wenn auch zwischen dem Gebäude und der traße eine demselben Eigenthümer gehörige Fläche liegt, die vom Eigenthümer zu Sonderbaustellen bestimmt ist, dennoch an⸗ genommen werden kann, daß das Gebäude an der neuen Straße errichtet ist. Die Gemeinde A. baute den St.⸗Weg zu einer Ortsstraße aus. Hierauf errichtete N. auf seinem an die neue Straße stoßenden Terrain ein Fe. Die Gemeinde forderte von N. als Kostenbeitrag zur Straßenherstellung 1617 N. erhob dagegen Einspruch und sodann Klage, in welcher er geltend machte, daß das Gebaude seine Front und seinen Ausgang nicht nach der genannten Straße, sondern nach dem S.schen Feldwege habe, und daß ferner zwischen dem Baugrundstück und der Straße eine allerdings ihm ebenfalls gehörende Fläche von 19 oder ca. 20 m Breite liege, welche er zur Besetzung mit Wohngebäuden be⸗ stimmt und schon in dem Projekte zur Anlegung des Fabrikgebäudes als Baustellen bezeichnet habe, und welche jetzt auch eine besondere Kataster⸗Nummer führe. Auf dem, einen Theil des Bauprojekts bildenden, zu den Akten gebrachten Situationsplane ist zwischen dem Gebäude und der St.⸗Straße ein freier Raum mit der Bezeichnung „Baustellen“ ungefähr doppelt so breit wie die Straße eingetragen, ferner auch der ve Feldweg, welcher an der anderen Seite des Gebäudes hergeht und in geringer Ent⸗ fernung von diesem in die St.⸗straße einmündet. Nichtsdestoweniger nahm der Bezirksausschuß an, 29 das in Frage stehende Fabrik⸗ gebäude des Klägers⸗an“ der St.⸗straße liege, und wies die Klage zurück. Auf die devision des Klägers bestätigte das Ober⸗Verwaltungs⸗ gericht die Entscheidung des Bezirksausschusses, indem es begründend ausführte: „Der Vorderrichter hat bei seiner Feststellung die Momente beachtet, welche nach Gesetz und Lokalrecht maßgebend sind. Er hat nicht unberücksichtigt gelassen, daß das Baugrundstück die Straße berühren muß, und daß es dabei auf die Einheit dieses Grund⸗ stücks ankommt; er spricht vielmehr aus, daß das in Frage stehende Terrain in seiner Ausdehnung bis zur Straße eine Einheit bilde. Dazu ist er auch nicht durch eine unrichtige Ansicht über die Beweis⸗ last gelangt; seine Ausführungen sind so aufzufassen, daß er, da eine Trennung nicht nachgewiesen war, aus dem sonstigen Material die Ueberzeugung von der Einheitlichkeit gewonnen hat, nicht aber so, als habe er die Einheitlichkeit schon und lediglich aus dem Grunde angenommen, weil das Gegentheil nicht erwiesen sei.“ (II. 153.)

Statistik und Volkswirthschaft.

Werth der Ein⸗ und Ausfuhr im Jahre 1895.

In dem vom 5 Statistischen Amt Ende Mai ver⸗ öffentlichten Vierteljahrsheft zur Statistik des Deutschen Reichs werden die Werthe der Ein⸗ und Ausfuhr im Jahre 1895 auf Grund der von der Kommission für die Schätzung der Handelswerthe für 1895 ermittelten Preise etgechet Die Zahlen sind für die Einfuhr wie für die Ausfuhr etwas höher als die nach auf Grund der Preise von 1894 vorgenommenen, als vorläufige schon im Dezemberheft 1895 der „Monatlichen Nachweise“ gebrachten (Einfuhr im Spezial⸗ handel 4 216 572 000 mit, 4 092 406 000 ohne Edelmetalle; Ausfuhr im Spezialhandel 3 416 148 000 mit, 3 310 682 000 ohne Edelmetalle). Herns beträgt der Werth der gesammten Einfuhr in den

freien Verkehr (Spezialhandel) für das Jahr 1895 4 246 111 000

egen 4 285 533 000 im Vorjahr, mithin 39 422 000 weniger. Pe Edelmetall⸗Einfuhr hatte einen Werth von 125 442 000 ℳ, die der übrigen Waaren einen solchen von 4 120 669 000

Der Werth der gesammten Ausfuhr aus dem freien Verkehr

e Senen betrug 3 424 275 000 gegen 3 051 480 000 im

orjahre, daher mehr 372 795 000 Die Edelmetall⸗Ausfuhr hatte einen Werth von 106 176 000 ℳ, die der übrigen Waaren einen solchen von 3 318 099 000

Ueber die inländische Branntwein⸗Brennerei und „Besteuerung während des Betriebsjahres 1894 /95

enthält dasselbe Vierteljahrsheft zur Statistik des Deutschen Reichs folgende Eecsevessargen⸗ In . Jahre, d. h. der Zeit vom 1. Ok⸗ tober 1894 bis 30. September 1895, waren innerhalb des deutschen Branntweinsteuer⸗Gebiets (des Zollgebiets ohne See eng) im Ganzen 65 377 Brennereien im Betriebe gegen 71 503 im vorher egangenen Betriebsjahre. 5631 dieser Brennereien ee . 5790) haben haupt⸗ sächlich Kartoffeln verarbeitet, 7549 (1893/94 6642) Getreide, 30 (1893/94 27) Melasse und 52167 (1893/94) andere Stoffe Ber gerisege Obst u. s. w.). Im Ganzen sind 1894/95 2 951 671 hl 5 3 262 685 hl) an reinem Alkohol hergestellt worden, davon entfielen auf das ege. der Kartoffelbrennereien 2 172 548 hl. SEr 2 583 540 hl), der Getreidebrennereien 523 963 hl ( 1893/94 32 443 nn, der Melassebrennereien 218 472 hl (1893/94 96 376 hl) und der Materialbrennereien 36 688 hl. (1893/94 50 326 hl). Aus diesen Zahlen geht hervor, daß der erhebliche Rückgang der Brannt⸗ wein⸗Erzeugung im Vergleich zu 1893/94 haupt ach ich dem ver⸗ minderten Betriebe der Kartoffelbrennereien zuzuschreiben ist. Während die Kartoffelernte des Jahres 1893 fast überall in Deutschland sowohl nach Mengen als auch Beschaffenheit sehr gut ausgefallen war, hat die Ernte des Jahres 1894 zwar der Menge nach Fäslfach einen guten Ertrag gebracht, doch waren die Kartoffeln rascher äulniß ausgesetzt und 5s verhastetgehibeg geringen Stärkegehalt, stiegen auch während des Winters 1894/95 erheblich im Preife, weshalb der Betrieb der Kartoffelbrennereien nicht 9 lange unterhalten wurde als in anderen Jahren, 5 an Viehfutter kein Mangel war und darum die landwirthschaftlichen Betriebe „g als sonst der Schlempe ent⸗ behren konnten. Die Wein⸗ und Obsternte des Fähtes 1894 war erheblich minder günstig als 1893, und aus diesem Grunde ist der Betrieb der Materialbrennereien gegen 1893/94 beträchtlich zurück⸗

ahr nur die Melassebrennereien genommen wegen erheblicher Ver⸗

8 fährena Einen starken Aufschwung haben 1894/95 gegen das Vor⸗

astung,

illigung ihres Rohstoffs bei zeitweise nicht ungünstigen 1285s resen und auch vepen der Aussicht auf die höhere Steuerbe

Juni 1895 ihnen gebracht hat. Dieses Gesetz ist am 1. Juli 1895 in Kraft getreten, und infolge 795 die Aus⸗ r von Spiritus wieder etwas gestiegen. Für das ganze Betriebs⸗ ahr stellte sich diese Ausfuhr auf 91 644 hl reinen Alkohols gegen 3 138 hl im Jahre 1893/94. gegen ist die Ausfuhr von Trink⸗

branntwein gegen 1893/94 erbeblich zurückgeblieben; an Branntwein in Flaschen sind nur 11 361 hl reinen Alkohols ausgeführt worden gegen 26 439 hl im Vorjahr, und namentlich ist die Ausfuhr nach West⸗Afrika zurückgegangen. 1 Zum Verbrauch als Trinkbranntwein sind im Branntweinsteuer⸗ ebiet 1894/95 in den freien Verkehr getreten 2 221 457 hl reinen lkohols oder 4,3 1 auf den Kopf der Bevölkerung (1893/94 2 263 235 hl oder 4,4 1 auf den Kopf); und zu gewerblichen Zwecken wurden abgabenfrei verabfolgt 718 806 hl reinen Alkohols oder 1,4 1 auf den Kopf der Bevölkerung (1893/94 664 394 hl oder 1,3 1 auf den Kopf). e Invaliditäts⸗ und Altersversicherung.

An Anträgen auf Gewährung von Renten sind bei der anseatischen Versicherungsanstalt eingegangen: a. an ltersrenten: im Laufe des Jahres 1891 1105, 1892 404, 1893

381, 1894 353, 1895 354 und in der Zeit vom 1. Januar bis Ende Mai 1896 162, zusammen 2759 Anträge; b. an Invaliden⸗ renten: im Laufe des Jahres 1892 181, 1893 301, 1894 550, 1895 895 und in der Zeit vom 1. Januar bis Ende Mai 1896 371, zusammen 2298 Anträge; mithin sind seit Beginn des Jahres 1891 bei der Hanseatischen Versicherungsanstalt im Ganzen 5057 Rentenanträge eingegangen. Von den Anträgen auf Altersrente entfallen auf das Gebiet der freien und Hansestadt Lübeck 458, Bremen 601 9. 1700 und von den auf Invalidenrente auf das Gebiet von Lübeck 247, Bremen 730, Hamburg 1321. Von den An⸗ trägen auf Altersrente sind bis Ende Mai 1896 erledigt 2726, und zwar 2375 durch Rentengewährung, 313 durch Ablehnung und 38 auf sonstige Weise. Von den Altersrenten⸗Empfängern sind v. aus⸗ 512, von diesen sind verstorben 486. Von den Anträgen auf Invalidenrente sind bis Ende Mai 1896 erledigt 2196, und zwar 1592 durch Rentengewährung, 524 durch Ablehnung und 80 auf sonstige Weise. Von den Invalidenrenten⸗Empfängern sind inzwi chen naege dßeden 431, von diesen sind verstorben 407. Auf die Gebiete der drei Hansestädte vertheilen sich die 8 im Bezug der Rente be⸗ findlichen Personen folgendermaßen: übeck 311 Altersrenten, 137 Invalidenrenten; Bremen 408 Altersrenten, 434 Invaliden⸗ renten; Hamburg 1144 Altersrenten, 590 Invalidenrenten. Die Jahressumme der bis jetzt gewährten Renten macht insgesammt 578 595,20 aus, von welchem Betrage 131 065,80 für die in⸗ zwischen ausgeschiedenen Rentenempfänger abzusetzen sind. „Nach den Berufszweigen vertheilen sich die 3967 Rentenempfänger auf folgende Gruppen: Landwirthschaft und Gärtnerei 255, Industrie und Bauwesen 1673, Handel und Verkehr 747, sonstige Berufs⸗ arten 332, Dienstboten ꝛc. 960. An Anträgen auf Rück⸗ erstattung der Beiträge gemäß §§ 30 und 31 des Invaliditäts⸗ und Altersversicherungsgesetzes eie8. bis jetzt 1331 eingegangen, von denen auf das Gebiet von Lübeck 119, Bremen 330, Hamburg 882 entfallen. Davon sind erledigt durch Rückzahlung 975, durch Ableh⸗ nung 175, auf sonstige Weise 25, zusammen 1175, mithin uner⸗ ledigt 156.

88

Zur Arbeiterbewegung. 8 In Leipzig gaben die Stuckateure, der „Leipz. Ztg.“ zufolge, in einer Bersamlang bekannt, daß der mit den Arbeitgebern ver⸗ einbarte Lohntarif fast von allen Prinzipalen anerkannt und unter⸗ schrieben worden sei. Dieser Tarif ist vom 1. Juni ab in Kraft ge⸗ treten. Mit dem Glaser⸗Ausstand beschäftigte sich am Dienstag die Glaser⸗Innung in einer lersamm⸗ lung. Nach langer Debatte wurde beschwmfser den von den Gehilfen vorgelegten Lohntarif auch fernerhin abzulehnen und dafür den von der Innung ausgearbeiteten Tarif allenthalben aufrecht zu halten, und zwar um so mehr, als derselbe im Vergleich vn Tarif von 1888 eine ganz wesentliche Erhöhung des Lohnes edeute und in vielen Punkten mit dem Gehilfentarif übereinstimme. Dieser Innungstarif soll nach vorheriger Modifizierung einzelner Be⸗ stimmungen desselben vom 7. Juni cr. ab in sämmtlichen Werkstellen

sin Kraft treten.

Aus Dortmund meldet die „Rh.⸗Westfäl. Ztg.“, daß die von den ausständigen Maurern eingesetzte Kommission sich an das dor⸗ tige Gewerbegericht als Einigungsamt gewandt habe, damit dieses zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern vermittele. Die Bauunter⸗ nehmer hielten am Dienstag Abend wieder eine Srpenaer ab, in welcher allgemein die Ansicht vorherrschte, Verhandlungen mit den feiernden Maurern, deren Zahl jetzt etwa 500 beträgt, nicht einzuleiten, doch ist nicht ausgeschlossen, daß nunmehr, nachdem das Gewerbegericht angerufen, die Sache beigelegt wird.

Der Ausstand der Schiffsentlader in Nordenham (vgl. Nr. 131 d. Bl.) hat, der „Weser⸗Ztg.“ zufolge, an Ausdehnung ge⸗ wonnen. Etwa 200 Mann sind acsständig. Die beiden DVanpfer „Aberfeldy“ und „Kingtor“ können nicht löschen. Am Dienstag kamen Arbeiter aus Oldenburg; sie sind aber, nachdem sie etwa zwei Stunden gearbeitet hatten, auf Veranlassung der Ausstands⸗ kommission wieder dorthin zurückgekehrt.

Der Ausstand in der Roeder'schen Herlabri in Darm⸗ stadt, sowie der Schreiner⸗Ausstand im besfischen Städtchen Neu⸗Isen burg sind, der „Frankf. Ztg.“ zufolge, beendet. .

In Gera hend. wie die „Geraer Ztg.“ meldet, am Dienstag Abend eine Versammlung ausständiger Maurer statt, die von etwa 60 Personen besucht war. Es wurde eine Resolution angenommen, inhalts deren der Ausstand weitergeführt werden solle, bis die Meister gewillt seien, den Forderungen der Maurer nachzukommen.

Fümmths, geg 5 des Industrieortes Neunkirchen und

mgebung in Niederösterreich wurden, einer Privatdepesche der „Voss. Zeg.- aus Wien zufolge, Lelcloflen, nachdem sich die Arbeiter dort mit den ausständigen Arbeitern einer Fabrik solidarisch erklärt und die Fabrikanten das Verlangen der Arbeiterschaft, 8 die Eigenthümer der betreffenden Fabrik einen Druck auszuüben, damit sie die Forderungen ihrer Arbeiter bewilligen möchten, zurückgewiesen hatten.

Kunst und Wissenschaft.

Das Interesse an der Kantischen Philosophie, welches seit einigen Jahren wieder stark im Steigen begriffen ist, hat bekanntlich die Berliner Akademie der Wissenschaften zu dem Beschluß eführt, eine neue und vollständige Ausgabe der Werke Knnt zu veranstalten. Im Husammenbang damit steht die Be⸗ ründung einer eigenen Psüns ophischen Zeitschrift, welche speziell der Kant'’schen Philosophie gewidmet ist und unter dem Titel Kantstudien“ im Verlage von Leopold Voß in Hamburg und Leipzig und unter der Redaktion des Professors Dr. H. Halle erscheint. Diese Zeitschtift, deren erstes Heft vorliegt, ist jedoch nicht nur dazu bestimmt, jene neue Kant⸗Ausgabe vorbereitend zu unterstützen, sondern hat in ihr ro⸗ ramm überhaupt sowohl die historische Ergründung der dant’schen Philosophie, als deren systematische Weiterbildung im Friaese der Bedürfnisse der Gegenwart aufgenommen. em edaktions⸗Comité gehören hervorragende deutsche und ausländische Kantkenner an, wie Privatdozent Dr. E. Adickes (Kiel), 88 or Emil Boutrou (Parch, Profeser Edward Caird (Oxford), Professor und Senator Carlo Cantoni (Pavia), Professor J. E. 8 (Ithaca N.⸗Y.), Geheimer Regierungs⸗Rath, Professor Dr. Dilthey (Berlin), Professor Dr. B. Erdmann (Halle), Wirklicher Geheimer Rath, Professor Dr. Kuno Fischer 8 ei Aberc), Geheimer b. 8 rofessor Dr. M. 828 e (Lespzig), Ober⸗Bibliothekar Dr. R. Reicke Königsberg), Hofrath, 5Ps Dr. A. Riehl (Kiel), Hofrath, Es. essor Dr. . Windelband (Straßburg). Dem internationalen Cha⸗ rakter dieses Comités entsprechend, bringen die „Kantstudien“ auch französische, en . und italienische Arbeiten. Die st dtische Iürge ür Kunstzwecke hat estern unter dem Vorsitz des Ober⸗Bürgermeisters Zelle unter anderem 8 chlossen, die Ausschmückung der Aula der Gemeindeschule in der Strelitzer⸗Straße dem Maler Gaertner zu übertragen. Mit der Nagfü hen zweier Kindergruppen für die Bank auf dem Andreasplatz sollen die Bildhauer Gomanski und Haverkamp betraut werden.

ür den Bogenring über dem Zugang zu dem Treypenabsatz zum karsgere ee- S. ssaal ist folgende Inschrift Ueie.na⸗ worden: „Treu in Pflicht Wahr im Rath Fest in That.

Der bekannte Afrikareisende und Hofrath Dr. Gerhard Rohlfs ist, wie „W. T. B.“ aus onn meldet, am Dienstag im Alter von 64 Jahren in Ruͤngsdorf bei Godes⸗ berg gestorben. Rohlfs war am 14. April 1832 in Vegesack eboren, kämpfte 1849 in Schleswig⸗Holstein und wurde nach der

schlacht von Idstedt zum Offizier ernannt. Dann studierte er Medizin und ging 1855 nach Algier, wo er als Arzt der Fremdenlegion den Feldzug gegen die Kabylen mitmachte. Von dort aus durch⸗ wanderte er, als Mohamedaner verkleidet, 1862 die marokkanis Sahara von Westen nach Osten bis zum Wadi Draa, wo er von seinen ührern ausgeplündert und verwundet wurde, drang 1864 über das neegebirge des Atlas bis zur Oase Tuat vor, von der er die erste Beschreibung lieferte, und kehrte über Ghadames und Tripolis auf kurze get nach Deutschland zurück. Eine neue Reise führte ihn 1865 nach Mursuk, wo er während eines längeren Aufenthalts eine hand⸗ scherftliche Geschichte Fezzans übersetzte und eine umfassende Beschrei⸗ ung des Landes und der benachbarten Landschaft Tibesti gab. Im Jahre 1866 zog Rohlfs über Bilma nach Bornu und lieferte von diesem Wege die erste vollständige Skizze. Von dort wandte er sich nach Westen und gelangte dugs damals noch gänzlich unbekannte Gegenden zum Binus und fuhr diesen Fluß bis zur Sebschn Niederlassung Lokodja an seiner Einmündung in den Niger hinab. Im April fuhr er den Niger aufwärts bis Rabba und drang durch die Urwälder von Joruba bis zur Küste von Lagos, wo er sich 1867 loch England einschiffte. Im Jahre 1868 begleitete Rohlfs die eng⸗ lische Armee auf ihrer Expedition nach Abessynien und übernahm 1869 den Auftrag, die Geschenke des Königs von Preußen an den Sultan von Bornu zu überbringen. In Tripolis übergab er die Geschenke dem Dr. Nachtigal zur Weiterbeförderung, während er selbst eine Reise nach Kyrenaika und der Oase des Jupiter Ammon unter⸗ nahm. Nach seiner Rückkehr 1870 nahm er seinen ständigen Wohnsitz in Weimar. Einer Aufforderung des Khedive folgend, führte er 1873 eine aus zehn Deutschen (darunter Zittel, Jordan, Ascherson u. A.) bestehende Expedition in die Libysche Wüste und erreichte mit dieser nach 36 tägigem Marsch durch gänzlich Fasserlase Gegenden die Oase Sinah 1 Supiter Ammon). Die wissenschaft⸗ lichen Ergebnisse dieser Reise, bearbeitet von den genannten orschern, erschienen in einem großen Sammelwerk. 1875 ging ohlfs nach Nord⸗Amerika und Beegeech den Kontinent von einem Ozean zum anderen. Die geographischen Gesellschaften von London und Paris verliehen ihm ihre goldene Medaille. Seit 1876 wieder in Weimar, führte er 1878 eine neue -2S5 nach Inner⸗ Afrika mit Stecker als Naturforscher, zu welcher die Reichs⸗Re⸗ ierung 30 000 beisteuerte; gleichzeitig sollte Rohlfs Geschenke einer Majestät des Deutschen Kaisers dem Sultan von Wadai überbringen. Schon hatten die Theilnehmer der Expedition glück⸗ lich die noch von keinem Europäer betretene Dase Kufta erreicht, als sie von Suya⸗Arabern überfallen wurden und sich nur mit großer Lebensgefahr und großen materiellen Opfern retten konnten. Im September 1880 übernahm er einen neuen puftrag Seiner MWeetti des Kaisers Wilhelm I., ein Schreiben Allerhöchstdesselben an den Negu von Abessynien zu überbringen. 1885 wurde Rohlfs zum deutsche General⸗Konsul in Sansibar ernannt, kehrte aber nach kurzem Aufent halt Krankheit halber na Peut land zurück und nahm seinen Wohnsitz in Godesberg. Außer zahlreichen Aufsätzen und Berichten in Fhettschristen veröffentlichte Rohlfs folgende Werke: „Reis⸗ dur arokko“, „Reise durch Nord⸗Afrika“, „Land und Volk in Afrika“, „Von Tripolis nach Alexandrien“, „Quer durch Afrika“ „Drei Monate in der Libyschen Wüste“, „Beiträge zur Entdeckun und Erforschung Afrikas“, „Reise nach der Oase Kufra“, „Angr. equena“, „Quid novi ex Africa?“ Auch betheiligte sich Gerhar ohlfs an dem von seinem Bruder Heinrich von 1878 bis 1885 de aus heehen „Archiv für Geschichte der Medizin und der medizi nischen Geographie“.

Aus Zeitz vom 2. Juni wird der „Magdeburger Ztg.“ be⸗ richtet: Bei den Vorarbeiten zur Ausmalung der bies een altehr würdigen Michaelskirche haben sich unter dem Kal gu erhaltene doppelte Wandmalereien gefunden, von denen die neueren aus dem 18. Jahrhundert, die anderen, unter jenen befindlichen, au 8 dem 15. Jahrhundert stammen. Die letzteren sind besonders werth⸗ voll, und ihre Erhaltung ist deehns zu wünschen. Sie prangen in vielen Farben, unter denen rothbraun, blau und gelb vorherrschen Ueber die Gesammtkomposition dieser alle Innenwände der Kirche bedeckenden Malereien kann erst ein Urtheil gewonnen werden, wenn der Kalküberzug überall beseitigt ist. Gut erhalten ist u. a. die Gruppe der kleinen Ferpiesn⸗ mit über halb lebensgroßen Figuren.

In der 28 abgehaltenen feierlichen Sitzung der Akademie der Wissenschaften zu Wien widmete, wie „W. T. B.“ meldet, der Stellvertreter des Kurators von Stremayr Seiner Kaiserlichen und Königlichen Hoheit dem verstorbenen Erzherzog Carl Ludwig in warmen Worten einen Nachruf. Ferner wurde mit⸗ ettheilt, daß der Grillparzer⸗Preis dem Schriftsteller Gerhart

auptmann für sein Drama „Hannele“ und der Baumgartner⸗ Preis zu gleichen Theilen den pfelo Lenard⸗Aachen und Roentgen⸗Würzburg für ihre Arbeiten über Kathoden⸗Strahlen zuerkannt worden sind.

Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ b Mlaßregeln. 8

8 ö““ Egypten. In Alexandrien wurden vom 14. bis 20. Mai 58 Neuerkrankungen und 162 Todesfälle (von letzteren 120 außerhalb des Hospitals) Festgeftelt. in Kairo vom 13. bis 20. Mai 27 und 133 (118), in Ezbeth⸗el⸗Korschid vom 13. bis 19. Mai 3 und 4 (2), in Hagar⸗el⸗Nawatieh 3 und 3 (1), in Tourah vom 18. bis 20. Mai 12 und 7 unter der egyptischen Armee, in Mit Yazid, Bouche, El⸗Kom und Tantah vom 15. bis 20. Mai je 1 und 1, in Benha 1 Todesfall außerhalb des Hospitals. Ostindien. Kalkutta. Vom 12. bis 18. April starben 280 Personen an Cholera, 5 an Pocken und 180 an Fiebern.

. Gelbfieber. In Rio de Janeiro wurden, den zufolge, vom 29. März bis 4. April 168 Fodesfälle festgestellt, auf Cuba in Havanna vom 24. bis 30. April 2, in Santiago in den beiden Wochen vom 12. bis 25. April 3 bezw. 5. Anderweitiger Mittheilung zufolge starben in Rio de Janeiro im April 437 Personen an Gelbfieber, 82 an accesso pernicioso und 193 an anderen Fiebern.

Verschiedene Erkrankungen.

Pocken: Odessa, St. Petersburg re 4 Todesfälle; Budapest 3, London 5 (Krankenhäufer), Paris 13, St. Petersburg 24 Er⸗ krankungen; e. St. Petersburg 2 Todesfälle und 9 Er⸗ krankungen; Rückfallfieber: Moskau 2, St. Petersburg 8 Todes⸗ fälle und 107 Erkrankungen; Genickstarre: Berlin 3, New⸗York 5 Todesfälle; en 4 Erkrankungen; Keuchhusten: London 94 Todesfälle; Wien 43 Erkrankungen; Influenza: Halle, Ham⸗ burg je 2, London 7, Moskau 6, New⸗York 2, Paris 3 Todet älle; Kopenhagen 23, Stockholm 24 ev Sc Mehr als ein Zehntel aller Gestorbenen starb an Mafern Durchschnitt aller deutschen Berichtsorte 1881/90: 1,30 %): in Altona, Bromberg, Köln und Krakau Erkrankungen kamen vor in Berlin 59, Breslau 313, in den Regieruugs⸗Bezirken Aachen 104, Arnsberg 348, Königs⸗ berg 292, Posen und . je 232, Stettin 124, Wiesbaden 197, in Hamburg 405, Budapest 115, Christiania und Edinburg je 72, St. 1— 165, Prag 41, Stockholm 27, Wien 419 an Diphtherie und Croup (1881/90: 4,49 %): in Bonn Er⸗ krankungen sind gemeldet in Berlin 77, im Regierungs⸗Bezirk Arns⸗ berg 104, in Budapest 26, Kopenhagen 29, London 99 (Kranken⸗ Pee) 65, St. Petersburg 72, Wien 54 desgl. an

arlach in Berlin 39, Budapest 84, Edinburg 38, Kopenbagen

Public health reports“