1896 / 136 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 09 Jun 1896 18:00:01 GMT) scan diff

dort der Fall ist, nach Wegfall der Konsulargerichtsbarkeit, sondern jetzt sofort nach der Ratifikation ins Leben treten soll, und ich meine, gerade diese Bestimmung ist für unsere Interessenten von einem Indem wir den Japanern gleichgestellt werden, haben allerdings die Japaner dieselben Rechte bei uns wie wir Deutsche; aber ich meine, im Verhältniß des deutschen gewerblichen Eigenthums zu dem japanischen machen wir dabei ein wesentlich besseres Geschäft, namentlich mit Rücksicht darauf, daß bisher in aus⸗ gedehntem Maße von japanischer Seite deutsches gewerbliches Eigen⸗ thum, ich will nicht sagen mißbraucht, aber doch benutzt wurde zum Nachtheil der Deutschen. Das ist die Sachlage, und ich muß wieder⸗ holen, was ich neulich dargelegt hatte: nach meiner Kenntniß hat diese Bestimmung, weil sie einem unhaltbaren, einem durchaus schäd⸗ lichen Zustande sofort ein Ende macht, in den interessierten Kreisen volle Befriedigung hervorgerufen.

Art. XVII wird genehmig gehörigen Schlußprotokolle und Konsularvertrag mit Japan.

Es folgt die dritte Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend Abänderung der Gewerbeordnung.

In der Generaldiskussion führt

Abg. Bassermann (nl.) aus, Vorlage stärker geworden seien durch di Lesung, welche scharfe Eingriffe in das deren Tragweite man noch garnicht überse Verkehrs mit Drogen und bezüglich des Detailreisens. Redner fort, im Reichstag hauptsächlich die eine Seite zum Worte lche den Gewerbestand schützen will gegen die großen hat sich aber inzwischen herausgestellt, daß gerade der rbestand geschädigt wird, namentlich durch den Art. 8 Die Petitionen gegen diesen Artikel Wenn die Beschlußfassung verschoben

t sich in eine Minderheit verwandeln. In einzelnen

außerordentlich großen Werthe.

ebenso die zu dem Vertrage

onstigen Anlagen, darunter der

daß die Bedenken gegen die e Beschlüsse der zweiten werbliche Leben enthielten, en könne, so bezüglich Es ist, fährt

gekommen, we Geschäfte; es kleinere Gewe bezüglich des Detailreisens. häufen sich von Tag zu Tag. würde, würde die Mehrhei 1 Die Petenten gehören zu den kleinen Gewerbtreibenden.

derjenigen, 6 . sens eingetreten sind, dämmert die Erkenntniß, da Die Verhältnisse sind wohl denen,

damit ins eigene Fleisch schneiden. etreten sind, nicht ganz

welche für das Verbot des Detailreisens ein Es hat sich ja bei den verschiedenen Untersuchungen wie wenig bekannt die einzelnen die hier beabsichtigte Gesetzgebung wenn sie nicht erfüllt ße Erbitterung eintreten, zumal die Maß⸗ die jüngeren Geschäftsleute trifft, hinter ihrem Ladentisch sitzen bleiben, sondern hinaus in hen und sich Kundschaft zu erwerben suchen. erichtet durch die Vorlage. hätigkeit ausdehnen, die Reisenden wo eine gewisse Kundschaft vorhanden ist, und diese werden viel intensiver arbeiten Wenn die Detail⸗

klar gewesen. über die Handwerkerfrage gezeigt, e gewesen sind. 1 werden übertriebene Hoffnungen geknüpft; werden, wird eine gro regel haupts welche nicht das Leben ge radezu ein Schaden an⸗ ersandhäuser werden ihre werden in den Städten, zu Platzagenten werden, erder r auswärtiges Haus als ein Detailreisender. e Der ausjerschein lösen müssen, dann werden die Häuser undesstaat beschränken und dort Die Stadtreisenden

ihre Thätigkeit

Mehrheit der nationalliberalen Antrag Hasse stimmen, welcher gestattet und nur desselben unter Zustimmung de Einheitlichkeit der Gesetzgebung

Verbot nur eintreten kann, wen

ächlich die Anfänger,

reisenden einen Hau ihren Geschäftsbetrieb auf einen B

daher für das Detailreisen nach wie vor den Landesregierungen das Recht giebt, ein Verbot s Bundesraths auszusprechen. ist dadurch gewahrt, daß ein solches n der Bundesrath das Bedürfniß anerkennt. Würde dieser Antrag nicht angenommen, so wäre die Bei⸗ Beschlusses zweiter Lesung erforderlich. Der Antrag ht davon aus, daß die alten bestehenden Beziehungen

Aber die Fassung des Antrags läßt das tailreisen gestattet sein soll auf so ist dabei außer Acht ge⸗ nach einem Urtheil des Reichsgerichts dazu nicht eine ufforderung gehört, sondern eine bestimmte Aufforderung ür ein bestimmtes einzelnes Geschäft. 8 eif; ich möchte deshalb noch heute in letzter

Ich schließe mich dem Vor⸗ welche zwischen der zweiten men sind, zeigen, daß begründet war. Es ist ittelstandspolitik, welche die man sorgen will, den lebha Man hat uns Manchesterthum u. s. w. ozialpolitiker an die Dinge selbst f die größten Schwierigkeiten. se Verhältnisse, über welche vorher untersuchen Reichskanzlers zutreffen: Es ist wie man zu einem Verbot des Detailreisens ge⸗ Man hat den Petitionen des Herrn Senators in Gifhorn und der von ihm abhängigen Krämer nach⸗ iger Begründung ausgearbeitet und Materie durch⸗

behaltung des Hitze⸗Stumm ge aufrecht erhalten werden sollen. nicht zu; denn wenn das De

vorgängiger ausdrücklicher Aufforderung,

Die ganze Frage ist noch Stunde meine

timme erheben. Abg. Fischbeck (fr. Volksp.): redner an. Die zahlreichen Petitionen, und dritten Lesung an den Reichstag gekom selten eine Vorlage so mangell eine seltsame Sozialpolitik, eine seltsame gerade bei den Leuten, für Widerstand findet. . eworfen, aber sobald die S dann stoßen si 1 verbündeten Regierungen hätten alle die wir jetzt in den Petitionen Aufklä dann würde das Wort des

elhaft und dürfti

rung finden,

aanz unbegreiflich, angen konnte.

gegeben und eine,Vorlage mit dürft es dem Reichstage überlassen, Krämerkreise

Mit nichts wird des kaufenden Publi⸗ ihre Konkurrenz igsvorlage ist

die seit 100 Jahren und länger beste

als mit den Interessen d Interesse veranlaßt die Krämer, u schlagen.

mehr Unfug getrieben Ihr eigenes durch die Gesetzgebung todt z wohl todt; für den Antrag Vorlage ist, können wir nicht in die Einheitlichkeit der gewerbli dem Bundesrath so weit gebende mindestens müßte der Reichstag das Recht haben, bloß Kenntniß zu nehmen, sondern au wieder außer Kraft des Gesetzes, aber

Die Regierur sse, trotzdem er eine Einschränkung der stimmen. Der letztere ist ein Eingriff chen Gesetzgebung. Ausnahmebefugnisse nicht geben; davon nicht ch die verfügten Ausnahmen Antrag Hitze erleichtert die bringt auch die Gefahr mit Geschäftsverkehr Aufforderung Dadurch wird der Wenn auch die Vorlage ang d Agitationen nicht aufhören; denn dann . w. noch größer werden,

und überall

Detailreisenden stand herabgedrückt. so werden die Klagen un wird die Konkurrenz der großen Bazare u. s und im preußischen Abgeordnetenhause geht man ja gegen dieselben deren Gesetzesmaßregeln vor. Das Organ des Vereins an dessen Spitze der Senator Schulz⸗Gifhorn steht, Er verlangt die und Kolonial⸗ sondern nur Schaden

Kaufmanns⸗ enommen wird,

schon mit beson der Kaufleute, ist mit der Vorlage schon nicht mehr einverstanden. Unterdrückung des Hausierhandels mit allen Manufaktur⸗

Die Vorlage werde nichts nützen,

Schädler (Zentr.): Die Petitionen, die jetzt ein⸗ sich allerdings gegen die Vorlage ause zugegangen sind, Bittsteller schweigen jetzt still, Man spricht er es sind auch Handelskammern für das Verbot so z. B. die Handelskammer in Osna⸗ friedenheit her⸗

aus; aber die

ehen, sprechen B b sind, sprachen

etitionen, welche seit Jahren dem ich für solche Maßregeln aus, und die

von Krämergeist, ab des Detailreisens eingetreten, brück. Redner bestreitet, daß durch die Vorlage Unzufrien Diesen Kreisen ständen andere gegenüber, Besserung ihrer Verhältnisse erwarteten. lohe⸗Schillingsfürst (b. k. F.): Der sagt, er wäre nicht so blutdürstig, daß er Ich ch ch

vorgerufen werde. von der Vorlage eine

Abg. Prinz zu Hohen Herr Vorredner hat vorher ge einen Hausierer umbringen möchte.

auch keinen Detailressenden umbringen. Gestatten Sie mir, daß ich Ihnen deshalb mit einigen Worten meine Stellung zu dem vorliegenden Gesetzentwurf darlege und zu den Abänderungsvorschlägen, welche uns zu diesem Gesetzentwurf zwischen der zweiten und dritten Lesung und noch in der letzten Stunde zugegangen sind. Trotz der Dar⸗ legungen des Herrn Vorredners kann ich mich nicht dem Eindruck entziehen, den Mitgliedern dieses Hauses, welche im Anfang mit so großem Enthusiasmus für die drakonische Faffung der Gesetz⸗ sebung und Beschränkungen der Bewegungsfreiheit des Einzelnen sch meine hier speziell das Verbot des Detailreisens eingetreten sind, allmählich vor ihrem eigenen Werk Angst zu werden beginnt, und daß sie in letzter Stunde nun gern wieder gut machen möchten, was sie verbrochen haben. Ob es ihnen jetzt noch gelingen wird mit ihren Abänderungs⸗ oder Verwässerungs⸗ benssehreden wie der Herr Vorredner sich ausdrückte, scheint mir zweifelhaft. Wenn wir die Anträge ansehen, die uns zur zweiten und dritten Lesung zugegangen sind, so geht daraus für mich hervor, namentlich aus den vielen Ausnahmen, welche allmählich in das Gesetz, speziell in den Art. 8, hineingekommen sind, wie viele verschiedene Interessen durch dieses Gesetz geschädigt werden, so verschiedenartige, wie ich glaube, die Urheber dieser Novelle, speziell dieser drakonischen Bestimmungen und Einschränkungen der Gewerbe⸗ freiheit, selbst anfangs nicht geahnt haben, ja selbst die Betroffenen nicht geahnt haben. Diese Anträge und Ausnahmen nun nochmals alle hier aufzuzählen, scheint mir üͤberftüssig⸗ ich möchte Sie damit nicht aufhalten, da dieselben den Mitgliedern des Hauses sämmtlich vorliegen und auch von den beiden Vorrednern fehr eingehend besprochen worden sind. Jedenfalls ist durch diese vielen Ausnahmen allmählich das Gesetz, speziell Art. 8, derartig nic allen Richtungen durchlöchert worden, daß es mir wie ein Sier erscheint und meiner Ansicht nach nicht mehr so brauchbar ist. Ich will über die einzelnen Anträge mich nicht weitläufig aus⸗ sprechen. Nur den Antrag von Stumm, Hitze und Jacobskötter möchte ich noch kurz berühren, weil das doch derjenige ist, der, nach der Stimmung des Hauses zu urtheilen, die meiste Aussicht auf Annahme hat. Dieser Antrag ist für mich, so wie er vorliegt, nicht annehmbar; denn ich halte ihn erstens für unnöthig, namentlich den pöslas, welcher dehhemmen ist, daß das Detail⸗ reisen ohne Aufsuchen auf vorherige Aufforderung nicht erlaubt sein soll. Diesen Passus halte ich für unnöthig, da nach der bestehenden Gewerbeordnung jedes bestehende Gewerbe die Möglichkeit hat, Be⸗ stellungen auf Waaren aufzusuchen, also es eine überflüssige Gnade wäre, die man hiermit dem Gewerbe zuwenden wollte. Ich halte aber auch mit dem Herrn Abg. Bassermann diesen Passus für wirkungslos; das hat Herr Abg. Bassermann sehr eingehend und meiner Ansicht nach schwer widerleglich dargelegt, zu welchen Schwierigkeiten es führen würde, wenn der betreffende Reisende erst auf eine Aufforderung seitens des Bestellers warten müßte. Er hat ausgeführt, wie leicht das zu umgehen wäre. Der Herr Vorredner hat daraus den Schluß gezogen, daß, wenn diese Bestimmung so leicht zu umgehen wäre, auch die Gefahr des Ruins, von dem gesprochen wird, für manche Existenz nicht so groß wäre. Damit stimme ich nicht überein; denn wenn ein Gesetz umgangen werden kann, kann es doch lange vorher noch großen Schaden anrichten. Auch werden anständige Leute nicht gern ein Gesetz umgehen. Also wenn sie der Bestimmung sich unterwerfen, werden sie den Schaden davon haben; und dann halte ich diesen Passus auch für bedenklich, da er der Denunziation aller Art Thür und Thor öffnen und daher zu großen Unzuträglichkeiten führen würde. Und endlich halte ich ihn noch für schlechter als die Regierungsvorlage, weil der Passus weg⸗ gelassen ist, welcher wenigstens dem Bundesrath die Möglichkeit gab, die Schäden wieder gut zu machen und Ausnahmen für einzelne Waaren und Gegenden zuzulassen. Den Antrag Hasse⸗Krüger, welchen Herr Abg. Bassermann für annehmbar hielt, halte ich nicht für recht praktisch, da dadurch eine so große Verschiedenheit der Be⸗ handlung der Detailreisenden in den einzelnen Gegenden Deutschlands herbeigeführt würde, während und damit stimme ich mit dem Herrn Abg. Fischbeck überein es doch eine nationale Errungen⸗ schaft ist, auf welche wir nicht so leicht verzichten wollen, die Einheit in der Behandlung von Gewerbegesetzen. Auf die übrigen Anträge einzugehen, möchte ich bei der späten Stunde verzichten, zumal sie übrigens auch wenig Aussicht auf Annahme haben. Meinem Geschmacke nach möchte ich den Art. 8 denn um diesen handelt es sich in der Hauptsache, trotzbdem wir in der Generaldiskussion sind streichen. Sollte aber dazu scheint mir leider bei der Stimmung des Hauses wenig Aussicht zu sein das nicht beliebt werden, so möchte ich bitten, wenigstens die zweite Lesung herzustellen und den Antrag Stumm dahin zu verbessern, daß wieder die Möglichkeit eingeführt würde, daß der Bundesrath Ausnahmen für gewisse Waarengattungen und Gegenden gestatten kann. Sollte das nicht angenommen werden, so würde ich schließlich als kleinstes Uebel die Regierungsvorlage annehmen. Zum Schluß gestatte ich mir noch einige Worte zur otivierung meiner Haltung. Im allgemeinen könnte ich ja, wie es die Herren Abgg. Ba sermann und Fischbeck gethan haben, die Rücksicht auf eine große Zahl von berechtigten, ehrlichen Existenzen anführen, welche durch die Abänderung der 5 Schaden leiden; ich könnte die Gefahr anführen, welche ich für blühende Erwerbszweige darin erblicke. Ich könnte hier noch einmal auf unseren deutschen Weinhandel hinweisen, welcher ganz unzweifelhaft durch die Beschränkung des Detailreisens eine erhebliche Beschränkung erleiden würde; auch auf die Unzufriedenheit, von der schon gesprochen wurde, welche in weite Kreise des Mittelstandes ge⸗ tragen würde, dem der Herr Vorredner sympathisch gegenübersteht, dem er gern helfen möchte und dem auch ich helfen möchte. Doch das alles ist schon oft und viel besser gesagt worden, als ich es hier sagen könnte. Ich will nur bemerken, daß ich zu meiner Haltung in dieser Frage dadurch gekommen bin, daß ich es als eine Pflicht jedes Volks⸗ vertreters ansehe, bei jeder Gelegenheit, und so auch hier, immer wie⸗ der der mehr und mehr um sich greifenden Tendenz entgegenzutreten, die Gewerbefreiheit und überhaupt die individuelle Bewegungsfreiheit einzuschränken und überall die Hilfe und Einmischung des Staats, der Regierung, der Polizei anzurufen. Dieser Ruf nach dem Schutz durch den Staat ist nach meiner ganz persönlichen Ansicht geradezu eine Krankheit unserer Zeit geworden, und wir sind weit genug auf dieser schiefen Ebene gekommen. Desbalb kann meiner Ansicht nach nicht oft genug davor gewarnt und kann nicht oft genug betont werden, daß es nicht die Rolle des Staats ist, in das ökonomische Leben dort einzugreifen, wo es nicht das Interesse der Gesammtheit erfordert, und das trifft auf den Fall, der uns vorliegt, voll⸗ kommen zu; denn der Staat hat nicht die Verpflichtung, den Einzelnen vor Belästigungen, vor kleinen Unannehmlichkeiten zu schützen, und eine solche Belästigung wird gerade in den Petitionen, die uns zugegangen sind, immer das Detailreisen genannt. Der Staat hat nicht die Verpflichtung, vor solchen Belästigungen zu schützen, das muß jeder selbst thun; denn sonst könnte man am Ende wirklich sagen, was in einer Protestoersammlung von Detailreisenden, ich glaube in Mainz, gesagt ist, man hoffentlich nicht das geflügelte Wort des Fürsten Bismarck: „Wir Deutschen fürchten Gott und sonst nichts in der Welt“ umändern mwüsse durch Hinzusetzung der Worte: „mit Ausnahme des Detailreisenden“. Das war nur Scherz, und ich glaube nicht, daß dies nöthig ist; ich möchte nur noch zum Schluß die Mahnung wiederholen: Hüten wir uns vor einem unverständigen Eingreifen der Gesetzgebung in das moderne ökonomische Leben, warten wir damit lieber, bis wir einmal alle in dem großen Zuchthaus des Zukunfts⸗ staats des Herrn Bebel sitzen. Deshalb möchte ich empfehlen, entweder den ganzen Art. 8 zu streichen oder aber, wenn wir den Art. 8 an⸗ nehmen, wenigstens die Verbesserungen, die ich eben besprochen habe, aufzunehmen.

Abg. Reißhaus (Soz.) bespricht die einzelnen Bestimmungen der Vorlage und wendet sich gegen die Vorschrift über die Konzessions⸗ pflichtigkeit der Konsumvereine, soweit sie Schankwirthschaft betreiben. Er will dafür, entsprechend dem sozialdemokratischen Antrage, die Be⸗ stimmung setzen, daß einem Gastwirthe eine Tanzlustbarkeit nicht untersagt werden könne, wenn sie einem anderen Gastwirthe desselben Orts gestattet werde. Mit

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der Untersagung der Tanzlustbarkeit

würden immer

ihre Säle zur ⸗Verfügung stellen. Dieser olizeiwillkür sollte man von Reichswegen einen Riegel vorfchieben. Auf die alten Pdfitionen sollte man sicht zu Crvnfeig des: Art. 8 nicht berufen, denn die Schädigungen, welche derselbe hervorrufen wird, ließen sich noch gar nicht übersehen. Der Antrag Hitze gestatte eine Umgehung des Ge⸗

setzes. Schließlich würden von dem Verbot des Detailreisens die

Offizier⸗ und Beamtenvereine noch mehr Vortheil haben. Aber nicht bloß das Detailreisen wolle man verbieten, fondarn auch den Heusier⸗ handel und namentlich den Kolportagehandel. Redner erklärt: sich gegen die ganze Vorlage.

Staatssekretär des Innern, Staats⸗Minister Dr. von Boetticher:

Der Herr Vorredner hat sich im seinen Ausführungen mit einer ganzen Reihe von Dingen beschäftigt, die eigentlich nicht im unmittel⸗ baren Zusammenhang mit der Vorlage stehen. Ich bin deshalb auch nicht geneigt, die Zeit des Haufses dadurch in An⸗ spruch zu nehmen, daß ich auf diese Dinge weiter eingehe. Ich will auch nicht auf die einzelnen, heute in der Diskussion be⸗ mängelten Punkte der Vorlage zurückkommen. Denn, meine Herren, es ist ja unzweifelhaft, daß diese Vorlage aus einer ganzen Reihe sehr verschiedenartiger Bestimmungen besteht, die nicht unter einander im inneren Zusammenhang stehen, und daß man deshalb alles, was man zu den einzelnen Artikeln zu sagen hat, besser bei Gelegenheit der Spezialdiskussion vorbringt als bei der allgemeinen Besprechung. Ich halte diesen Nützlichkeitsgrund für so durchschlagend, daß ich mich auch in dieser Beziehung von ihm werde leiten lassen. Nur eins hat mich bestimmt, um das Wort noch in so später Stunde zu einer kurzen Bemerkung zu bitten, und das ist der Vorwurf, der den verbündeten Regierungen dahin gemacht ist, daß sie überhaupt eine solche Vorlage haben einbringen können.

Nun könnte ich mich ja auf die Defensive zurückziehen und er⸗ klären: es handelt sich heute garnicht um die Vorlage der Regierung, sondern es handelt sich heute um die Sanktion der Beschlüsse, die der Reichstag mit Majorität in zweiter Lesung gefaßt hat, um eine Vor⸗ lage, die in ihren wefentlichen Bestimmungen übereinstimmt mit den Beschlüssen einer Reichstagskommission, die ihre Vorschläge nach sehr eingehender Berathung mit einer großen Majorität dem Hause zur Annahme empfohlen hat.

Also jeder Angriff, der heute irgendwie zu erheben ist, dürfte sich weniger gegen die Regierungen richten als gegen diejenige Stelle, welche zuletzt die Majorität bei Aufstellung der jetzt zur Berathung stehenden Bestimmungen gegeben hat, und das ist der Reichstag selber.

Aber, meine Herren, ich habe doch das Bedürfniß auch für die Regierung, soweit auch gegen sie aus der Thatsache, daß sie über⸗ haupt eine solche Vorlage eingebracht hat, ein Vorwurf herzuleiten versucht wird, etwas zur Vertheidigung zu sagen, und insbesondere mit Bezug auf den Vorwurf, daß die Regierung den Detailhandel einzuschränken beabsichtigt.

Meine Herren, bereits im Jahre 1882 in der damals dem Reichstag gemachten Gewerbeordnungsnovelle war das Verbot des Detailreisens schon enthalten; es ist also nicht etwa jetzt eine neue Idee aufgetaucht, sondern es ist eine Idee, die ihre Entstehung ver⸗ dankt den seit langen Jahren gemachten thatsächlichen Wahrneh⸗ mungen auf dem Gebiete unseres Erwerbslebens. (Sehr richtig! rechts.) Damals hat der Reichstag allerdings die betreffende Be⸗ stimmung der Gewerbeordnungsnovelle abgelehnt. Als aber im Laufe der Jahre durch eine große Anzahl von Klagen, insbesondere aus den Kreisen des stehenden Gewerbes, die Regierung von neuem auf die Frage geradezu hingedrängt wurde, ob es sich nicht empfehle, zum Schutz des stehenden Gewerbes gegenüber dem Umfange, welche das fortgesetzt steigende Detailreisen gewonnen hatte, etwas zu thun, konnte die Regierung garnicht anders, als die Frage von neuem ihrer Erörterung zu unterziehen. (Sehr richtig! rechts.) Das hat die Reichsverwaltung in der Weise gethan, daß sie neben der Aufforderung, sich auch noch über andere Fragen zu äußern, in denen eine Reform der Gewerbeordnunng als nützlich erschien, sich an die Bundesregierungen auch mit der Frage wandte, wie sie sich zu einer etwaigen Beschränkung des Detailreisens stellen würden, und die Landesregierungen haben in der überwiegenden Mehrzahl damals es war im Jahre 1890 ihre Ueberzeugung dahin ausgesprochen, daß zu Nutz und Frommen unserer gewerblichen Zustände und unseres Erwerbslebens eine Einschränkung des Detailreisens vorgenommen werden müsse. Und, meine Herren, die verbündeten Regierungen haben die Ueberzeugung, daß auf diesem Gebiete etwas geschehen müsse, sich nicht etwa aus den Fingern gesogen, sondern sie sind zu dieser Ueberzeugung in der Hauptsache durch ihre eigenen Parlamente und durch die Strömungen, die in diesen Parlamenten die Oberhand

gewonnen hatten, gedrängt worden, und so haben sie beim Reich

darauf hingewirkt, daß hier etwas geschähe. Nun, meine Herren können Sie uns doch unmöglich einen Vorwurf daraus machen, das wir, dieser Ueberzeugung folgend, im Reich dazu übergegangen sind, entsprechende Vorschläge zu formulieren!

Wenn ich mir nun ansehe, welche Kritik diese Vorschläge der verbündeten Regierungen gefunden haben und welche Bestrebungen auf Abänderung dieser Vorschäge hier im Hause hervorgetreten sind, so muß ich sagen: das allerbeste erscheint mir unter den verschiedenen Möglichkeiten, die Frage zu lösen, doch immer noch der Vorschlag⸗ wie ihn die Regierungsvorlage enthält. Es wird mir dies aber von rechts und links nicht zugegeben werden. Man wird mich hinweisen auf das Odium, welches dem Bundesrath aus der ihm durch den Art. 8 beigelegten Kompetenz erwächst. Ich gebe ja zu⸗ daß dieses Odium für den Bundesrath nicht sehr angenehm ist; aber ich sollte meinen, daß, wenn der Bundesrath einmal einen solchen Vorschlag, der ihn nicht unerheblich belastet, selber aufgestellt hat, die Sorge für die Durchführung oder dafür, ob das Odium ihm wirklich lästig werden möchte, doch am besten dem Bundesrath zu überlassen sein dürfte und daß sich andere Leute eigentlich nicht den Kopf darüber zu zerbrechen haben. (Heiterkeit.) Wenn man aber und ich entnehme dieses Moment gerade aus dem Wunsch, der im Antrag Richter enthalten ist, dessen Begründung ich zu meinem Bedauern bis jetzt noch nicht gehört habe (Zuruf links) dazu über⸗· geht, zu sagen, daß es außerordentlich schwierig sei, festzustellen, auf welchen Gebieten ein Verbot des Detailhandels möglich, durchführbar und nützlich sei ohne Schädigung anderweitiger Interessen, die ebenso der Schonung bedürfen, wenn man uns den Vorwurf macht, daß man die Regierungsvorlage nicht mit ausgiebigerem Material versehen habe, so möchte ich wohl wissen, auf welche einzelne Rubriken eine solche Enquste, wie sie der Herj

.

die Gastwirthe geftraft, welche den Sozialdemokraten

Küstenland.

Schlesien Galizien

Dalmatien.

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Maul⸗ und Klauenseuche. 28 102 837 82 Lungenseuche . . . . 6 13 13 12 Rothlauf der Schweine . 25 93 446 83 Schwei che

Frich .

Maulseuche

nachbezeichneten Schmargendorf, Kösenerstraße 4, belegen, dem Zimmerpolier Maximilian Fischer gehörig; Flächenraum 7,57 a; Nutzungs⸗

8

Abg. Richter in Absicht nimmt, gerichtet sein müßte, und wie man

sich die Durchführung einer solchen Enquste denkt. Wenn auf einem solchen Gebiete nach dem Maße der Klagen und nach dem Maße des Eindrucks, den die Kenner unseres gewerblichen Lebens von der Be⸗ rechtigung dieser Klagen haben, Regierungen und Reichstag zu der Ueberzeugung kommen, es muß Abhilfe geschaffen werden, dann braucht man keine Enquôte (sehr richtig!), die außerordent⸗ lich zeitraubend, außerordentlich kostspielig sein würde und die in ihrem Erfolg doch außerordentlich prekär sein muß. Wenn der Vorschlag, wie er in der Regierungsvorlage ent⸗ halten ist, Gesetz wird, dann wird der Bundesrath aller⸗ dings die Aufgabe haben, in jedem einzelnen Falle für jede einzelne Branche zu prüfen: werden hier berechtigte Interessen durch die Ausbildung des Detailhandels geschädigt, und kann diese Schädigung durch das Verbot des Detailhandels in dem betreffenden Zweige ohne Schädigung anderer berechtigter Inter⸗ essen beseitigt werden? Das kann kein Reichstag, das kann aber sehr wohl der Bundesrath machen, und es wird in jedem einzelnen Falle sehr sorgfältig zu untersuchen sein, wie die Dinge draußen im Lande stehen, ob z. B. der Zigarrenhändler, der einen stehenden Betrieb hat, mit Recht verlangen kann, daß ihm der im Detail rei⸗ sende Zigarrenkonkurrent aus dem Wege geschafft wird. So liegt die Sache. Und wenn Sie diesem Gedanken folgen, werden Sie ihn an sich als berechtigt anerkennen müssen. Dann mögen Sie auf

einem Standpunkte stehen, auf welchem

mögen Sie auf der einen Seite nachher sagen: der Bundesrath genügt mir in seiner Aktion nicht, er thut das, was ich wünsche zur Beschränkung des Detailreisendenhandels, nicht in ausreichendem Umfange, oder mögen Sie auf der anderen Seite sagen: er thut zu viel zum Schutz des stehenden Gewerbes, so werden Sie doch niemals sagen können, daß man auf diesem Wege nicht zu einer rationellen Entscheidung im einzelnen Falle gelangen könnte. Und das ist die Absicht der verbündeten Regie⸗ rungen. Daß der Detailhandel an sich in vielen Fällen ein durchaus nützlicher und auch wirthschaftlich gesunder Geschäfts⸗ betrieb ist, das bestreiten ja auch die Herren von der rechten Seite nicht; nur wollen sie da, wo der Detailhandel zu einer unberechtigten Schädigung des stehenden Gewerbes übergeht, einen Schutz für das stehende Gewerbe haben, und diese Forderung ist an sich durchaus nicht unberechtigt.

Also, meine Herren ich beschränke mich auf diese wenigen Bemerkungen und behalte mir vor, bei der Berathung des Art. 8 eingehender über die Sache zu sprechen. Ich hege den Wunsch, daß wir, mag Ihre Entscheidung fallen wie sie will, jedenfalls zu einem Ergebniß kommen, welches der ehrlichen Arbeit im Lande zu Nutz und Frommen dient. (Bravo!)

Darauf wird nach 5 ³¾ Uhr die weitere Berathung au Dienstag 2 Uhr vertagt. 8p

Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗Maßregeln.

8 Nachrichten über die Verbreitung von Thierkrankheiten im Auslande.

Oesterreich. ““ 7. April.

Kronland Orte: Maul⸗ und Klauenseuche . . 19 Rothlauf der Schweine . . 8 Schweinepest (Schweineseuche) Maul⸗ und Klauenseuche. Rothlauf der Schweine . . Schweinepest (Schweineseuche) Maul⸗ und Klauenseuche .. Maul⸗ und Klauenseuche. Rothlauf der Schweine .. Schweinepest (Schweineseuche) Schweinepest (Schweineseuche) Maul⸗ und Klauenseuche.. Rothlauf der Schweine .. Schweinepest (Schweineseuche)

V V V Maul⸗ und Kl ul, und Klauenseuche.

Nieder⸗Oesterreich

Ober⸗Oesterreich. Salzburg

Steiermark.

d0

Tirol⸗Vorarlberg

Rothlauf der Schweine .. Schweinepest (Schweinefeuche) Maul⸗ und Klauenseuche.

Rothlauf der Schweine ... Schweinepest(Schweineseuche) Maul⸗ und Klauenseuche.. Rothlauf der Schweine .. Schweinepest (Schweineseuche) Maul⸗ und Klauenseuche . . Rothlauf der Schweine .. Schweinepest (Schweineseuche) Maul⸗ und Klauenseuche.

Böhmen

Mähren

SISl!IIISSS5ESS5!S8s8Sn

Schweinepest (Schweines euche)

April. 8. April.

* Komitate: Orte: Höfe: .: Orte:

43 941 93⁰

Rußland. Rinderpest.

Im Monat Februar. 1 Gouvernement:

Stawropol (Kaukasus)

Gebiet:

il. 16.—30. April. Maul⸗ und Klauenseuche. Zahl der verseuchten und verdächtigen Kantone: Orte: g 1““ ihhs Ihcis

Bern St. Gallen Solothurn .. Appenzell a. Rh. Thurgau

Rescgocthlauf der Schweine Ehv. Schweineseuche.*) Zahl der verseuchten

Kantone: Orte: Kantone: Orte:

8 23 8 23.

*) Am stärksten verseucht waren die Kantone Zürich und Waadt.

Belgien.

1.— 15. April. Zahl der verseuchten

Prechete. Gemeinden:

16.—30. April.

Handel und Gewerbe.

FETägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks

an der Ruhr und in Oberschlesien.

An der Ruhr sind am 8. d. M. gestellt 11 804, nicht rechtzeitig ellt keine Wagen. In Oberschlesien sind am 6. d. M. gestellt 4570, nicht recht⸗

zeitig gestellt keine Wagen. 6

Zwangs⸗Versteigerungen. u“ Beim Königlichen Amtsgericht I Berlin stand am

8. Juni das Grundstück, in der Weißenburgerstraße 33 belegen, dem Kaufmann Max Lebram gehörig, zur Versteigerung. Fläche

11,66 a; Nutzungswerth 9450 ℳ; mit dem Gebot von 180 800 blieb der Kaufmann Carl Rothe zu Südende Meistbietender. Aufgehoben wurde das Verfahren der Zwangsversteigerung, betreffend das Haase'sche Grundstück Urbanstraße 55.

Beim Königlichen Amtsgericht II Berlin standen die rundstücke zur Versteigerung: Grundstück zu

11SeeSenee

098 092

SIIIISSOœ 0

277 73 360

Ungarn. 5

öfe: Kom.:

Das Verfahren der Zwangssversteigerun Stadt Charlottenburg Band 106 I des Predigers Julius Rohrbach zu Charlottenburg eingetragenen, zu Charlottenburg, Krummestraße 28, belegenen Grundstücks wird auf Antra domizilierenden Pafdehum der erfolgten Vollstreckungsmaßregeln, vorläufig eingestellt. Der Versteigerungstermin und der Zuschlagstermin am 13. Juni 1896 fallen fort.

vrensdh G

schaft. Am 2. d. M. fand bei der Preußischen Fuer h. ng. Aktiengesellschaft zu Berlin die 29. ordentliche

statt, in welcher der Rechnungsabschluß für das Jahr 1895 vorgelegt wurde. Derselbe weist einen Reingewinn von 28 913,54 aus, von welchem Betrage 24 000 als Dividende, das sind 4 %, zur Ver⸗ Feirhog gelangen und 4913,54 der Kapitalreserve zugeschrieben werden. dieses Resultat als besonders günstig nicht zu bezeichnen ist, so muß es doch als zufriedenstellend um so mehr anerkannt werden, als fast sämmtliche bisber erschienenen Berichte der übrigen Feuer⸗ versicherungs⸗Gesellschaften konstatieren, daß der Verlauf des Jahres 1895 für das gesammte deutsche Feuerversicherungs⸗Geschäft infolge der zahlreichen Ortsbrände ꝛc. ein recht ungünstiger war. Die Gesell⸗ schaft richtet nach wie vor ihr H ihres direkten Geschäfts und hat hierbei auch guten Erfolg gehabt. Die Versicherungssumme hat sich 871 410 545 erhöht, die Zahl der Versicherungen ist von 140 770 auf 152 125 gestiegen und die Prämien⸗Einnahme hat einen Zuwachs von 78 484,23 erfahren. Auch das laufende Jahr scheint den vor⸗ angedeuteten Bemühungen der Gesellschaft günstig zu sein, insofern als 3 4 Monaten ein Zugang an Prämie von ca. 69 000 erzielt wurde.

Stettin. Nach dem Bericht für das Jahr 1 des vorjährigen Geschäftsbetriebs durchaus befriedigende. Es lagen zur Erledigung vor: 13 636 Anträge auf 52 051 298 Kapital und 290 147,22 Jahresrente. Davon wurden angenommen 10 732 An⸗ träge auf 39 061 232 Kapital und 287 882,42 Jahresrente; ab⸗ gewiesen oder zurückgezogen 2793 Anträge auf 12 461 728 Kapital und 1809 80 Jahresrente, als unerledigt auf 1896 übertragen 111 An⸗ träge über 528 338 Kapital und 455 Jahresrente. Nach Abzug der durch Tod und bei Lebzeiten Ausgeschiedenen blieben Ende 1895 im Ganzen

21. April. 30. April. erseuchten Orte: Höfe: Orte:

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15. Aprril. 29. April. Zahl der Derfeugt⸗ 8 8 G 8 rte: Höfe: om.: Orte: Höfe: Kom.: Orte: Höfe: 17 63 262 15 45 25 17 50 8 6 11 11 5 9 9 . 7 7 21 63 234 91 747u119160, uu 55 181 41 893 41 912 41 910

werth 3300 ℳ; Meistbietender blieb mit 5000 der Spar⸗ und Vorschuß⸗Verein für Beamte der deutschen Reichs⸗ Wg. und Telegraphen⸗Verwaltung zu Berlin. Grund⸗

ück zu Schöneberg, Bahnstraße 46, belegen, dem Rentier Otto

Ahrendt gehörig; Flächenraum 5,84 a; Nutzungswerth 11 500 ℳ; Meistbietende blieb Fräulein Martha Dinglinger zu Berlin, Lankwitzstraße 14, mit dem Gebot von 121 080

Beim Königlichen Amtsgericht zu Charlottenburg. des im Grundbuch der att Nr. 3989 auf den Namen

der betreibenden Gläubigerin, der zu Hamburg ktiengesellschaft Hypothekenbank in Hamburg, ohne

euer⸗Versicherungs⸗Aktiengesell⸗

eneralversammlung

Wenngleich nun, wie der Geschäftsbericht ausführt,

auptaugenmerk auf die Entwickelung von 802 136 091 auf

Die Einnahmen der Marienburg⸗Mlawkaer Eisen⸗

bahn betrugen im Mai 1896 nach vorläufiger Feststellung 177 000

egen 179 000 nach vorläufiger Feststellung im Mai 1895, mit⸗

in weniger 2000 „Germania“, Sek- ehe deen elent eh zu 95 waren die Ergebnisse

behauptet, loko —, per Juni⸗Juli Roggen fester, 116,50. Pommerscher Hafer loko 119 123. Rüböl loko unverändert, pr. Juni⸗Juli 45,00, pr. Sept.⸗Okt. 45,20. loko mut 70 Konsumsteuer 32,40. Petroleum loko 10,00

8g ern⸗ chprodukte exkl. 75 % Re

—,—, Nachprodukte exkl. % Rendem. 8,20 8,80. Geschäftslos. Brotraffinade I 25,75. 88 mit Faß 25 26, Melis I mit Faß 24,50. Ruhig. I. Produkt Transito f. a. B. Hamburg pr. Juni 10,50 Gd., 10,60 Br., pr. Juli 11,12 ½ Gd., 11,17 ½ Br, pr. September 11,37 ½ Gd., 11,42 ½ Br., pr. Oktober⸗Dezember 11,07 ½ Gd., 11,12 ½¼ Br., pr. Januar⸗ März 11,27 ½ Gd., 11,32 ½ Br. Ruh

Versammlung der dem Rheinisch⸗Westfälischen syndikat dg Hae he Zechenbesitzer wurde, der „Rh.⸗Westf. Ztg.“ zufolge, mitgetheilt,

die Förderung 2 952 011 t und somit die Einschränknng 396 179 t gleich 11,85 % betragen habe. Der Versand belief sich auf 2207 047 t, davon 2 037 846 t oder 92,32 % für Rechnung des Syndikats. Zur Zeit ist der Absatz flott, besonders für den Export und die Industrie. Kokskohlen sind knapp. Die Einschränkung im Mai dürfte vermuth⸗ lich 11,44 % der Betheiligungsziffer betragen haben.

La Plata. pr. August 3,35 ℳ, pr. September 3,37 ½˖ ℳ, pr. Oktober 3,40 ℳ, pr. November 3,40 ℳ, pr. Dezember 3,42 ½ ℳ, pr. Januar 3,42 ½ ℳ, pr. Februar 3,45 ℳ, pr. März 3,47 ½ ℳ. pr. April 3,47 ½ ℳ, pr. Mai 3,47 ½ Umsatz: 35 000 kg. Ruhig.

Raffiniertes Petroleum⸗Börse.) Sehr fest. Loko 5,80 Br. Russi Loko 5,60 Br. Schmalz. Niedriger. Wilcox 25 ¼ ₰, Armour shield 24 ½ ₰, Cudahy 25 ½ ₰, Choice Grocery 25 ½ ₰, White label 25 ½ , Fairbanks 23 ₰£. Speck. Fest. 23 ½ A. Reis fest, aber ruhig. Kaffee ruhig. Ruhig. Upland middl. loko 38 ¾ 3. Taback. 83 Fässer Kentuckxy, 125 Packen Türkei.

r Weizen loko

loko fest, hiesiger —, russischer loko fest, 79—81. (unverzollt) ruhig, loko 46 ½. Spiritus ruhig, pr. Juni⸗ 8 Seleauguft 1e Be. gef dee.Enes 8 ver Sep⸗ ember Oktober 17 r. Kaffee ruhig. Umsatz 1500 Sack. Petroleum fest. Standard white loko 5,80. 5 p

Juli 61 ¼, pr.

173 190 Personen durch 182548 Policen mit 523 945 645 Kapital und 2 001 233,56 Jahresrente versichert, d. i. 19 425 282 Kapital und 187 817 Rente mehr als Ende 1894. Der freiwillige Ab⸗ gang durch unterlassene Prämienzahlung betrug 0,4 %, durch Rückkauf 1,2 % des während des Jahres 1895 insgesammt versichert gewesenen Kapitals. Der Gesammt⸗Versicherungsbestand Ende 1895 umfaßt: 94 005 Kapitalversicherungen auf den Todesfall mit Anspruch auf Dividende über 404 218 886 Kapital; Reinzuwachs gegen das Vorjahr 4798 Versicherungen über 20 990 438 Kapital; 41 015 Kapitalversicherungen auf den Todesfall ohne Anspruch auf Dividende über 63 145 837 Kapital; 22 065 Kapitalversicherungen auf den Er⸗ lebensfall über 53 226 888 Kapital; 20 781 Begräbnißgeldver⸗ sicherungen über 3 354 034 und 4682 Rentenversicherungen über 2 001 233,56 Jahresrente. In dem Gesammtbestande der Todes⸗ fall⸗Versicherungen sind mit 3000 übersteigender Versicherungs⸗ summe 35 008 Personen mit 322 539 700 Kapital enthalten, sodaß unter diesen Versicherten durchschnittlich auf jede Person eine Ver⸗ sicherungssumme von 9213 entfällt. Gegen Kriegsgefahr sind versichert 7276 Personen mit 33 521 663 Kapital. An Deckungs⸗ mitteln für Kriegsschäden stehen der Gesellschaft 6 776 734 zur Verfügung. Von den seit 1. März 1892 bei der Germania eingeführten Kapitalversicherungen auf den Todesfall mit Be⸗ freiung von weiterer Zahlung der Prämie bezw. mit Gewährung einer Rente bis zu 5 % des versicherten Kapitals bei Eintritt dauernder Erwerbsunfähigkeit durch Körperverletzung oder Erkran⸗ kung blieben Ende 1895 versichert auf 3920 Policen 16 755 560 Kapital. Im Laufe des Jahres 1895 starben in den beiden Abthei⸗ lungen der Kapitalversicherung auf den Todesfall 2138 Personen, durch deren Tod im Ganzen 6 655 136 Versicherungssumme fällig wurde. Hiervon wurden bis zum Schlusse des Jahres für 2087 Sterbefälle 6 521 409 gezahlt, während für 51 Sterbefälle 133 727 in der Schadenreserve zurückgestellt sind. An Deckungsmitteln zur Be⸗ I dieser Ausgabe standen der Gesellschaft zur Verfügung: 7 937 918 Mithin wurden 1 282 781 weniger fällig, a der Gesellschaft zur Bestreitung von Sterbefallzahlungen zu Gebote standen. Streitigkeiten sind im Berichtsjahre nicht vorgekommen. Nach Abrechnung der Verlustziffern einiger Abtheilungen belief sich der Gesammtgewinn aus der Sterblichkeit auf 1 152 567 Die Prämien⸗Einnahme betrug für die Gesammt⸗Kapitalversicherungen 20 791 791 ℳ, gegen das Vorjahr mehr 939 488 ℳ, für die Ge⸗ sammt⸗Rentenversicherungen 2 551 666 ℳ, für die beiden Haupt⸗ abtheilungen des Geschäfts zusammen 23 343 457 Die Erträgnisse aus den Kapitalanlagen beliefen sich 5 6 474 585 Der Durch⸗ schnitts⸗Zinsfuß betrug 4,052 %. Von der Gesammt⸗Jahreseinnahme an Prämien und Zinsen in Höhe von 29 818 042 wurden ver⸗ wendet 36,2 % mit 10 798 263 für durch Tod und bei Lebzeiten der Versicherten fällig gewordene Kapitalien und Renten, 3 % mit 896 619 für ““ und Abaangsentschädigung an ausgeschiedene Versicherte. em Prämien⸗Reservefonds wurden 38,5 % der Jahreseinnahme mit 11 476 407 überwiesen, und dessen Gesammtsumme hierdurch auf 153 926 210 erhöht. Mit Rück⸗ cht auf den andauernd niedrigen Stand des Zinsfußes ist die Ge⸗ ellschaft dazu übergegangen, vom 1. Januar 1894 ab für alle neu abgeschlossenen Kapitalversicherungen auf den Todesfall die Prämien⸗ reserve mit dem Zinsfuß von 3 % (bisher 3 ½ %) zu berechnen, und wird die Reserveberechnung mit 3 % allmählich auch auf den Bestand der vor dem 1. Januar 1894 abgeschlossenen Kapital⸗ versicherungen auf den Todesfall nach der Reihenfolge der Jahrgänge ausdehnen. Der reine Ueberschuß belief sich auf 3 796 796 Aus demselben erhalten die Aktionäre eine Dividende von 15 % der Ein⸗ zahlungen mit nsammen 270 000 und die mit Gewinnantheil Versicherten eine Prämien⸗Rückvergütung von 3 358 857 Zuzüg⸗ lich der Dividenden⸗Reserve aus früheren Jahren bleiben 12 693 594 für Gewährung von Dividenden an die mit Gewinnantheil Ver⸗ sicherten zur Verfügung. Aus diesem Fonds erhalten die nach Divi⸗ dendenplan A. Versicherten 21 % ihrer 1895 gezahlten Jahresprämie und die nach Dividendenplan B. Versicherten 3 % von der Gesammt⸗ summe aller seit Beginn ihrer Versicherung gezahlten Jahresprämien durch Anrechnung auf die 1897 fälligen Prämien.

Die Betriebseinnahme der Kölnischen Straßenbahn⸗ Gesellschaft betrug vom 1. bis 31. Mai 1896 175 533,30 gegen 151 750,60 im Mai v. J. Vom 1. Januar bis 31. Mai 1896 wurden 717 504,30 gegen 610 469,23 in der gleichen Periode des Vorjahres eingenommen.

Stettin, 8. Juni. (W. T. B.) Getreidemarkt. Weizen 154,00, pr. Sept.⸗Oft. 144 50. loko —, pr. Juni⸗Juli 114,50, pr Sept.⸗Oktober

Spiritus behauptet, Breslau, 8. Juni.

(W. T. B.) Getreide⸗ und Pro⸗

duktenmarkt. Spiritus pr. 100 1 100 % exkl. 50 Verbrauchs⸗ abgaben pr. Juni 51,90, do. do. 70 g . Juni 32,00.

erbrauchsabgaben pr. Breslau, 8. Juni. (W. T. B.) Wollmarkt. Die Nach⸗

frage richtet sich zumeist nach den besseren, mittelfeinen und feinen Wollen, die für den Bedarf nicht ausreichend zugeführt sind. Ob⸗ gleich die Stimmung eine sehr ruhige ist, erhalten sich die Preise und haben die Umsätze zu den bisherigen Preiserhöhungen von 12 15 stattgefunden. Gegen alle Erwartung ist die Wäsche zumeist vor⸗ züglich und die Sn eine gute.

Magd hs ß 8. Juni. (W. T. B.) Zuckerbericht. Korn⸗ von 92 % —,—, Kornzucker exkl. 88 % Rendement

Brotraffinade II —,—. Gem. Raffinade

Rohzucker

ig. Essen a. d. Ruhr, 8. Juni. (B. T. B.) In der heutigen

Kohlen⸗ ß im April die Betheiligungsziffer 3 348 190 t,

Leipzig, 8. Juni. (W. T. B.) Kammzug⸗Terminhandel. rundmuster B. pr. Juni 3,32 ½ ℳ, pr. Juli 3,35 ℳ,

Bremen, 8. Juni. Petroleum.

(W. T. B.) Börsen⸗Schlußbericht. (Offizielle Notierung der Bremer sches Petroleum.

Short clear middling loko Baumwolle.

Hamburg, 8. Juni. (W. T. B.) Getreidemarkr.. sest holsteinischer loko neuer 155 160. Roggen mecklenburger loko neuer 120 —126, fer fest. Gerste 8* Rüboöl

uli 16 Br.,

Good average Santos vr.

Kaffee. eptember 58 ¾, pr. Dezember 56, pr. März 55 .