1896 / 140 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 13 Jun 1896 18:00:01 GMT) scan diff

Im Königlichen Opernhause wird morgen der Wagner⸗ elus mit einer Aufführung des „Fliegenden Holländers“ unter Kapellmeister Dr. Muck's Leitung fortgesetzt. Der K. und K.

L üenae Herr Theodor Reichmann singt den Holländer, die

Senta Frau Pierson, den Daland Herr Stammer, den Erik Herr Sommer, den Steuermann Herr Naval.

Im Neuen Königlichen Opern⸗Theater wird morgen Meyerbeer’s Oper „Der Prophet“ gegeben. Die Besetzung lautet: Johann von Leyden: Herr Sylva, Fides: Frau Götze, Bertha: Fräulein Hiedler. Von Nachmittags 4 Uhr ab findet im Garten Froßes Konzert, ausgeführt vom Musikkorps des Garde⸗Füsilier⸗

egiments, statt.

Im Königlichen Schauspielhause geht morgen Karl Niemann'’s „Wie die Alten sungen’ in Scene; die Hökerin Hanne spielt Frau Schramm.

Das Deutsche Theater bringt Wiederholungen von „Lumpaci⸗ vagabundus“ außer morgen noch am Mittwoch und nächstfolgenden Sonntag. Am Montag wird das Schauspiel „Die Stützen der Gesellschaft“ in theilweise neuer S gegeben. Am Dienstag und Sonnabend gehen „Die Weber“ in Scene, am Donnerstag kommt „Jugend“, am Freitag „Der Meister von Palmyra“ mit Josef Kainz in der Titelrolle zur Aufführung.

„Im Berliner Theater wird morgen Abend Ernst von Wildenbruch’s „König Heinrich“ aufgefüöhrt. Die Wildenbruch'sche Tragödie wird in nächster Woche ferner wiederholt am Dienstag, Donnerstag und Sonntag, den 21. Juni. Am Montag geht in Verbindung mit der ersten Wiederholung des Lee'schen Lust⸗ „Der Schlagbaum“ zum ersten Mal das vater⸗ ländische Schauspiel „Soldatenherzen“ von A. Rosée in Scene. Dieselbe Vorstellung wird am Mittwoch und Sonnabend wiederholt. Am Freitag (39. Abonnements⸗Vorstellung) findet mit Genehmigung des Schiller⸗Theaters eine einmalige Aufführung des Schauspiels Frieden“ von Moser und Schönthan statt.

ie Operette „Waldmeister“ wird im Lessing⸗Theater nur noch während der nächsten Woche zur Aufführung gelangen, und zwar findet am Freitag die fünfzigste und zugleich letzte Aufführung statt. Am Sonnabend wird alsdann die von Franz von Suppé nach⸗ gelassene Operette „Das Modell“ zum ersten Mal gegeben.

Im Schiller⸗Theater wird 8 Abend der Schwank „Vergnügte Flitterwochen“ von Keller und Brentano zum ersten Mal wiederholt; weitere Wiederholungen finden am Montag, Donnerstag, Freitag und Sonnabend statt. ie letzten zwei Aufführungen von „Viel Lärm um Nichts“, mit Frau Clara Meyer als Beatrice, sind für Dienstag und Mittwoch angesetzt.

Das Vaudeville „Tata⸗Toto“, welches morgen im Neuen Theater zum 150. Mal zur Aufführung gelangt, wird in nächster Zeit durch ein Gastspiel der „Budapester Operetten⸗ und Ballet⸗ Fehlscaft abgelöst werden, welche die beiden Ausstattungs⸗ peretten „Das Damenduell“ und „Das Frauenbataillon“ zur Dar⸗ stellung bringen will. Die Gesellschaft besteht aus 60 Sängern und Sängerinnen und einem ebenso starken Balletkorpg und bringt ihre eigenen Dekorationen, Kostüme und Beleuchtungs⸗ apparate mit.

Im Theater Unter den Linden bleibt von morgen an für die nächste Woche Millöcker's Operette „Das Sonntagskind“ auf dem Repertoire.

In Hamburg ist, wie „W. T. B.“ meldet, gestern der Organist riedrich Gottlieb Schwencke, der letzte aus der Musiker⸗ amilie Schwencke, im Alter von 73 Jahren gestorben.

Mannigfaltiges.

Die „Institution of Naval Architects“ trat heute im Hörsaal des Chemiegebäudes der Berliner Gewerbe⸗ Ausstellung zu ihrer zweiten Sitzung zusammen. Zwei Extra⸗ Dampfer hatten die Mitglieder und ihre Damen von der Fischer⸗ brücke nach dem Ausstellungsgelände befördert. Der Hörsaal war mit Blumen sowie den Büsten Ihrer Majestäten des Kaisers und der Königin von Großbritannien geschmückt. Im Namen des Handels und der Industrie Berlins begrüßte der ,8 dent der Aeltesten der Kaufmannschaft, Geheime Kommerzien⸗Rath Herz, die Institution. Der Redner führte aus, daß Handel und Industrie dankend die Wohlthaten anerkennen, welche durch den Fortschritt der Schiffahrt ihnen gewährt würden, und schloß mit dem Wunsche, daß die Verhandlungen dazu beitragen möchten, immer weitere Vervoll⸗ kommnungen herbeizuführen, damit in friedlicher Arbeit alle Völker in die Lage gebracht würden, die Segnungen des ver⸗ besserten Verkehrs zu genießen. Der Präsident Earl of Hopetoun antwortete mit herzlichen Worten des Dankes für den Empfang,

den Handel und Industrie der Institution bereitet hätten. Die In- stitution sei dankbar für die Anerkennung der Dienste, die sie der Schiffsbaukunst, der Wohlfahrt und dem Frieden geleistet habe, und fühle sich glücklich, daß sie in diesem Sinne weiter arbeiten könne. Nachdem der Präsident alsdann das Danktelegramm Seiner Majestät des Kaisers auf die an Allerhöchstdenselben bei dem Festmahl im Kaiserhof erichtete Huldigungsdepesche verlesen, welche einen Sturm des Beifalls entfesselte, ktrat man in die technische Tagesordnung ein. Zunächst kam der Vortrag des Herrn Otto über Anzeichen von Schwäche bei Tank⸗ Steamern zur Verlesung. Der veranlaßte eine kurze Dis⸗ kussion. Sodann prah der Vize⸗Präsident B. Martell; derselbe ab verschiedene Beschreibungen von Thüren für wasserdichte Schotten. er letzte der Vorträge, welcher gedruckt vorlag, handelte von der Anwendung der Elektrizität auf Schiffen. Der Vortrag, der von aanz besonderem Interesse war, weil er den deutschen Fort⸗ schr tten auf dem Gebiet der Elektrotechnik anerkennend gerecht wurde, war von dem Marine⸗Maschinenbau⸗Inspektor Eickenrodt verfaßt. Mit Worten des Dankes an die Herren des Comités und an das Präsidium schlossen die Verhandlungen. Die Mitglieder der Insti- tution folgten sodann einer 2 zum Luncheon. Abends wird in der Arena der Marine⸗Schauspiele zu Ehren der Institution eine große Vorstellung nebst Feuerwerk veranstaltet werden.

Der Schaden, welchen das furchtbare Unwetter am Donnerstag Nachmittag in der Berliner Gewerbe⸗Ausstellung angerichtet hat, stellt sich glücklicherweise als ein außerordentlich geringer dar. Dem Besucher mochte es den Eindruck machen, wenn er kurz nach Beendigun des Gewitterregens in manchen Abtheilungen das Wasser ziemlich ho stehen sah, als ob das Dach nicht Stand gehalten hätte und der Regen in das Hauptgebäude eingedrungen sei. Die Sache verhält sich indessen wesentlich anders: das in allerkürzester Frist wieder beseitigte Wasser war 8 so wie in den Straßen Berlins stehen geblieben, weil die Kanalisationsanlage der Ausstellung nicht in der ace ist und auch nicht sein konnte, so gewaltige Wassermassen im Augenblick abzu⸗ führen. Durchgeregnet hat es nur in drei Gruppen, und zwar in ehr minimaler Weise, ohne besonderen Schaden anzurichten: eine

olge der Vorsicht, daß seit Wochen unausgesetzt 15 Dachdecker auf dem Hauptgebäude beschäftigt sind, deren eit mehreren Tagen sogar verdoppelt wurde. Neben ihnen sind ebenfalls unausgesetzt eine große Zahl von Glasern mit dem Verkitten und Maler mit dem Ueberstreichen des Kitts beschäftigt, um ihn widerstandsfähig zu machen. Diese sich insgesammt auf ca. 50 Personen beziffernden Arbeitskräfte werden auch ee beibehalten werden, da die Ausdehnung des Haupt⸗Ausstellungs⸗Palastes unaus⸗ gesetzte Wachsamkeit erfordert. in e durch das Haupt⸗ ebäude ließ 1 früh nirgends mehr irgend welche Spuren des nwetters erblicken.

„Eine orientalische Nacht“ betitelte sich das Fest, welches gestern in „Kairo“ auf der Berliner Gewerbe⸗Ausstellung veranstaltet wurde. Aeußerlich bot die hübsche Nachbildung der orientalischen Stadt in so fern einen veränderten Anblick dar, als sie eine reiche Fest⸗ beleuchtung erhalten hatte. Längs der Häuser waren an Giebeln und Vorsprüngen, Altanen und Fenstern Guirlanden von Illuminations⸗ gläsern meist in blauer und gelber Farbe 8g welche die gefälligen Conturen der Baulichkeiten charakteristisch hervorhoben. Kie Terrassen des zupt⸗Restaurants und des Wiener Café hatten ebenfalls leuchtende Guirlanden und überdies in Form von Drape⸗ rien geordnete Gehänge von bunten Lichtgläsern erhalten. Auf den Kuppeln und Minarets der Moscheen erglänzten Hunderte von Lich⸗ tern. Auf dem Khediveplatz waren im Kreise Säulenkandelaber er⸗ richtet, von denen ein Theil Palmen mit eisernen Aesten und leuchtenden Blättern aus grünem Glase vorstellte, ein anderer größere Becken mit bengalischen Fackeln, ein dritter Theil große bunt bemalte Lampions aus imprägnierter Leinwand trug. Vor der Terrasse erstrahlten helle Lichtarabesken, Sterne, arabische Zeichen, bewegliche Schlangen ꝛc. Ueberdies waren an einzelnen Stellen mit Uhrwerk versehene Ständer errichtet, an denen die Gruppierung der Gläser kaleidoskopartig wechselte. Kurz nach 8 Uhr wurden die Be⸗ leuchtungskörper durch Zündschnüre entzündet. Um 8 ½ Uhr nahm die Festvorstellung in der Arena ihren Anfang, welche in der Vorführung sechs verschiedenartiger Kampf⸗ spiele bestand. Als vereinigten sich die sämmtlichen Araber mit ihren Pferden, Kameelen und Eseln zu einer malerischen Gruppe um die große, wundervoll erleuchtete Pyramide, welche von rothem venteifchee icht beschienen war. Die überaus zahlreichen Zuschauer ihre Befriedigung über das Gebotene durch an⸗ haltenden Beifall kund.

Die historische Ausstellung, die der „Verein für die Ge⸗

schichte Berlins“ in der Heiligen Geist⸗Kirche in Alt⸗Berlin

mit großer Sorgfalt vorbereitet, soll nun definitiv am Montag eröffnet werden. Bis zu diesem Zeitpunkt soll auch der von einem wissenschaftlichen 8 bearbeitete Katalog der Ausstellung vollendet sein, die einen interessanten Beitrag zur Kenntniß des Berling früherer Jahrhunderte liefern wird.

Das Torpedoboot S. 38, wie bekannt, während der Dauer der Gewerbe⸗Ausstellung nach Berlin abkommandiert ist traf n Vormittag von Potsdam vor der Ausstellung ein und ging an einem üblichen Standort vor Anker. Die Mannschaften waren in die Ausstellung, besonders nach Kairo und in die Kolonial⸗

v worden.- b 8

e nächste große Fest⸗ umination, die ursprünglich einen Abend dieser 2 geplant war, ist nun definitiv auf Vch den 16. d. M., festgesetzt. Diese Verschiebung beruht auf einer Rücksichtnahme der Festkommission für die am 16., 17. und 18. Juni hier tagenden Gas⸗ und Wasserfachmänner Deutschlands, die den Wunsch geäußert hatten, die Ausstellung auch einmal im Schmuck einer festlichen Beleuchtung zu sehen.

Die von dem Offiziellen Verkehrsbureau der Berliner Gewerbe⸗Ausstellung (geleitet von Carl Stangen's Reisebureau, Berlin W., Mohrenstraße 10) getroffenen Einrichtungen, um den Besuch der Ausstellung zu erleichtern, haben sich bereits in allen Theilen bewährt. Es sind bis jetzt täglich eine größere Anzahl Personen von auswärts hier eingetroffen, die gewöhnlich in 10 bis 15 Gruppen unter Führung durch die Stadt und durch die Ausstellung geleitet werden. Unter den einzelnen Gruppen befanden sich bereits mehrfach größere Vereine, ferner verschiedene Abtheilungen von Gewerk⸗ und Gewerbevereinen, und heute beginnt das Bureau mit der Führung eines aus 46 Personen bestehenden landwirth⸗ schaftlichen Vereins. Carl Stangen's Bureau erhält die Anmeldungen durch seine Agenten vom In⸗ und Auslande. Unter diesen befinden sich bedeutende Reisefirmen, wie z. B. Thomas Cook u. Son in London und dessen Filialen in Köln, Wien und Budapest. Der ganze, von Gerh Wrngens Reisebureau eingerichtete Apparat funktioniert in ester Weise.

Morgen findet im neuen wissenschaftlichen Theater der „Urania“ in der Taubenstraße die fünkzigste Aufführung des großen Ausstattungs⸗ Vortrags „Durch den Gotthard“ statt. .

Im Zoologischen Garten konzertieren am morgigen Sonntag die Kapellen des ersten Garde⸗Feld⸗Artillerie⸗Regiments und des zweiten Garde⸗Dragoner⸗Regiments Kaiserin Alexandra von Ruß⸗ land, erstere unter Musikdirektor Baumgarten, letztere unter Musik⸗ direktor Rosin, der nach seiner Rückkehr von den Moskauer Krönungsfestlichkeiten zum ersten Mal wieder den Dirigentenstab führt. Das Konzert beginnt um 4 Uhr Nachmittags; der Entritts⸗ preis beträgt 50 ₰4. Das am Montag stattfindende Militär⸗Doppel⸗ konzert nimmt um 5 ½ Uhr Nachmittags seinen Anfang.

Wien, 12. Juni. Nach Meldungen verschiedener Blätter aus Felixdorf fand dort heute früh 8 ¼ Uhr in der Blumauer Pulverfabrik eine Explosion statt, bei welcher drei Arbeiter und zwei Arbeiterinnen getödtet wurden. Die Explosion erfolgte bei einer Manipulation mit sogenanntem Kuchenpulver. Ein Holzbau ist in die Luft geflogen. Die seit zwei Tagen vermißten Touristen bergr Nr. 139 d. Bl.) sind heute in Bozen wohlbehbalten ein⸗ getroffen.

Warschau, 12. Juni. Die Bahnlinie Warschau— Terespol ist, wie W. T. B.“ meldet, vorläufig gesperrt, da gestern Abend der Personenzug aus Warschau in der Nähe von Terespol entgleist ist.

Barcelona, 12. Juni. Gestern entstand, wie „W. T. B.“ meldet, während einer Prozession abermals eine Panik, und zwar wurde dieselbe dadurch veranlaßt, daß ein schwarzes Packet plötzlich von dem Balkon eines Hauses herabgeworfen wurde.

Bukarest, 12. Juni. Durch den Einsturz einer Mauer eines im Bau begriffenen Hauses wurden 2 Personen getödtet und 3 schwer verwundet. Man glaubt, daß sich noch weitere Verschüttete unter den Trümmern befinden.

Tromsoe, 12. Juni. Der Nordpolfahrer Andree ist nach günstiger Fahrt an Bord der „Virgo“ heute Mittag hier angekommen. Die Expedition setzt die Reise morgen Nachmittag fort.

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)

18 Regen gefallen.

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icht vom 13. Juni, r Morgens.

00

8

Wetter für Norddeutschland wahrscheinlich.

Ruhiges, warmes und heiteres

Deutsches Theater.

Deutsche Seewarte. dt ve veg. Anfang 8 Uhr.

Dienstag: Die Weber.

Wetter.

Bar. auf 0 Gr. u. d. Meeressp. Temperatur in ° Celsius 5 ° C. = 40 R.

red. in Millim.

haus. 153.

Belmullet.. 761 Aberdeen. Christiansund 767 Kopenhagen. 764 Stockholm . 764 Haparanda 768

Cork, Queens⸗ towmn.. 762 Cherbourg. 764 wolkig hder767 bedeckt 766 bedeckt mburg. 766 bedeckt¹) Swinemünde 763 heiter Neufahrwasser 760 halb bed. Memel 759 heiter

Herns II1I“ wolkenlos ünster. 766 Nebel Karlsruhe.. 766 wolkig²) Wiesbaden. 765 wolkenlos München 766 wolkig ³) Chemnitz. 764 Regen Opernhaus. Berlin 763 8 halb bed. 4) III. 6666 bedeckt

Breslau 760 verinn

Ile dNix.. 760 OSO 4 wolkig Nizha 764 stil sw olkenlos E17658 still wolkenlos

¹) Gestern Regen. ²) Thau. ³) Nachts Regen. ) Gestern Regen.

Uebersicht der Witterung.

Die gestern erwähnte Zone hohen Luftdrucks hat sich etwas ostwärts verlegt und überdeckt jetzt das westliche Zentral⸗Europa, während der Luftdruck über Westrußland am niedrigsten ist; über der Biscayasee ist das Barometer stark gefallen. Bei schwacher nördlicher Luftströmun ist das Wetter in Deutschland etwas wärmer und meist heiter, nur auf dem Streifen Borkum —Breslau herrscht trübe Witterung. In Karlsruhe sind seit gestern 20,

zu Breslau 21, in Berlin seit vorgestern 47 mm.

2bedeckt bedeckt Nebel wolkenlos 2halb bed. halb bed.

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Alten sungen. Niemann.

Marx Grube.

ersten Male: Gretel.

als Gäste

Neues Mignon. Puppenfee. Säkkingen.

Sevilla.

Alten sungen. Sonnabend:

Königliche Schauspiele. Sonntag: Opern⸗ Vorstellung. II. Der fliegende Oper in 3 Akten von Richard Wagner. esetzt vom Ober⸗Regisseur ff Dekorative vom Ober⸗Inspektor

Kapellmeister Dr. Muck. Theodor Reichmann, K. u. K. der Hofoper in Wien, als Gast.) Anfang 7

Neues Opern⸗Theater (Kroll). Der Prophet. everbeer. des Eugoône Scribe, deut Rellstab. Ballet von Emil vom Ober⸗Regisseur Tetzlaff. Dirigent: Kapellmeister Weingartner.

Schauspielhaus. Lustspiel in 4 Aufzügen von Karl In Scene gescßt vom Ober⸗Regisseur Anfang 7 ½ Uhr.

Montag bleiben die Königlichen Theater geschlossen. Dienstag: Tannhänser. Fra Diavolo. IV. Lohengrin. Fra Francesco. Sonnabend: Wagner⸗Cyelus. V. Die Meistersinger von Nürnberg. Emil Föhe, Hans Sachs: Herr Theodor Reichmann, —.) Anfang 6 ½ Uhr.

innerung an die vor 75 Jahren stattgehabte erste Aufführung. Der Freischütz.

Opern⸗Theater

Mittwoch: Hänsel und Gretel. Donnerstag: Der Trompeter von Freitag: Cavalleria rusticana. Sonntag: Don Juan.

Schauspielhaus. Mittwoch: Doktor Klaus. Donnerstag: Wie die

Zum 200. Anfang 7 Uhr. Sonntag: 1812.

Theater. 8 8

Der Schlagbaum. 1 Dienstag: König Heinrich.

Lessing-Theater.

Wagner⸗Cyelus. Holländer. Romantische In Scene

randt Dirigent: Sonntag:

Herr

Kammersänger von Schultze⸗Theater in

Uhr. 110. Vorstellung. —1 und Eduard

Große Oper in 3 Akten von Montag: Waldmeister.

Text nach dem Französischen sch bearbeitet von Ludwig Residenz ⸗Theater. Lautenburg.

Remplaçant.) Schwank in

(Der Holländer:

Graeb. In Scene Anfang 7 Uhr.

161. Vorstellung. Wie die

des Labiche, von Fr. Lichterfeld. 6 1n f

Erlauben Sie, Madame 8 Wagner ⸗Cyelus. 3 Anfang 7 Uhr. Mittwoch: Donnerstag: Wagner⸗Cyelus. Anfang 7 Uhr. Freitag: Zum Hänsel und

Sonntag: Spezialitäten⸗Vo

(Stolzing: Herr ersten

Sonntag: Zur Er⸗ heit: Feenhafte Illumination.

Neues Theater.

(Kroll). Dienstag:

Die Victor Leon und F. Carmen. Sonnabend:

Der Barbier von ang 7 Ühr.

Dienstag; Die Journalisten. Montag: Tata⸗Toto.

Freitag: Nathan der Weise. Male: Die Räuber

Julius Fritzsche. ins, Haele.

Sonntag: Kontag: Die Stützen der Gesellschaft. 1

Berliner Theater. Sonntag: 8 Anfang 7 ½ Uhr. ontag: Zum ersten Male: Soldatenherzen. Vorher: Mit neuer Ausstattung: Die Bajazzi⸗ 1““ 1“ 1

Operette in 3 Akten von Gustav Davis. Musik von Johann Strauß. Ferenczy⸗Ensemble vom Carl ☚— . r. amburg, mit Julie Kopaczy⸗ steinberger als Gästen. Anfang

Direktion: Sonntag: Der Stellvertreter. (Le

William Busnak und Georges Duval. von Max Schönau. Vorher: Erlanben Sie, Madame! Lustspiel in 1 Akt nach dem Frmnuüdschen

Anfang 7 ½ U r. e

Friedrich-Wilhelmstüdtischer Konzert⸗Park. Chausseestraße 25—26. Direktion: Julius Fritzsche. 1 ellung. Ranges. Anfang des Konzerts 6 Uhr. Anfang der Vorstellung 7 Uhr. Bei einbrechender Dunkel⸗

Schiffbauerdamm 4a./5.

Sonntag: Tata⸗Toto. Vaudeville in 3 Akten von

ell, nach Bilhaud und Barré.

Musik von Antoine Banés. In Scene gesetzt von

Fisrmneet Lautenburg. Kapellmeister: n

Theater Unter den Linden. Sonntag: Neu einstudiert: Das Operette in 3 Akten von Witt⸗

mann und Bauer. Musik von Millöcker. Dirigent: Herr Kapellmeister Federmann. Anfang 7 ½ Uhr. Montag: Das Sonntagskind.

eeeee gegh. geFee Adolph Ernst⸗Theater. Sonntag: Char⸗ ley’s Taute. Schwank in 3 Akten von Brandon König Hein⸗ omas. Repertoirestück des Globe⸗Theaters in London. In Scene gesetzt von Adolph Ernst.

Lumpaci⸗

JParodistische Posse mit Gesang in 1 Akt von d. Jacobson und Benno Jacobson. Musik von F. Roth. Anfang 8 Uhr. Montag: Charley’s Tante. Vorher: Die Bajazzi.

Waldmeister.

Familien⸗Nachrichten.

Verlobt: Frl. Emma Middleton Lynah Tillou mit rn. Sec.⸗Lieut. von Schirach (Chestnut Hill b. 8 hiladelphia Berlin). 1“ Sigmund Verehelicht: Hr. Oberförster Leopold Rodig mit Frl. Frieda von Waldow (Lüben i. Schles.). r. Regierungs⸗Assessor Eberhard von Lücken mit argarethe Freiin von Tschammer u. Quarih (Quaritz). Hr. Kapitän⸗Lieut. Franz bvon Holleben mit Frl. Clara von Motz (Rudolstadt) r. Hr. Hauptmann Walther Stobbe mit Fll. Emma Schmidt. Hr. Forst⸗Assessor Georg Teipel mit Frl. Grete Middelhoff (Carlsbrunn b. Forbach i. L.).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Prem. Lieut. Nollau (Kolberg). Hrn. Hauptmann Alexander von Hopffgarten (Gera). Hrn. Amtsrichter 88 Warnatsch (Marklissa). Hrn. Amtsrichter Car Kleinwächter (Schönau, Katzbach). 8

Gestorben: Fr. Pastor Elsbeth Scheele, geb. Schulze (Bad Sooden a. Werra). Alma

1 Freifr. von Oldershausen, geb. Freiin von Wangen⸗

* heim (Göttingen). Fr. Konsul Pauline Lehenae

üun geb. Trübe (Berlin). Hr. Fabrikbesitzer Gusta

Rabs (Gnadenfrei).

3 Akten von Deutsch

Vorher:

Kräfte

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Verantwortlicher Redakteur: Siemenroth in Berlin.

1 Verlag der Expedition (Scholz) in Berlin. Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verer 1 Direkticn: Anstalt Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32. e Sechs Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage).

Gustav Wanda.

Deutscher Reichstag. 103. Sitzung vom 12. Juni 1896, 2 Uhr.

Die dritte Berathung des Cö“ betreffend die der Gewerbeordnung, wird fort⸗ esetzt, und zwar beim Artikel 11, welcher das Feilbieten im unherziehen etrifft. Nach der Vorlage sollen von diesem Feilbieten ausgeschlossen sein außer den jetzt bereits in § 56 der Gewerbeordnung aufgezählten Waaren: 10) Bäume aller Art, Sträucher, Sämereien und Blumenzwiebeln, Schnitt⸗ und Wurzelreben und Futtermittel; 11) Schmucksachen, Bijouterien, Brillen und optische Instrumente. Ferner sollen Lieferungs⸗ werke nur dann im Umherziehen feilgeboten werden dürfen, wenn der Gesammtpreis u jeder einzelnen Lieferung ver⸗ zeichnet ist.

Hierzu liegen folgende Anträge vor:;

1) von den Abgg. 8e und Lenzmann (fr. Volksp.): die Brillen und apesschen Instrumente zu streichen;

2) von den Abgg. Birk, Reißhaus, Schmidt⸗Berlin (Soz.): die Schmucksachen und Bijouterien zu streichen;

1 den Abgg. Siegle (nl.), Payer 8. Volksp.), von Wangenheim ( die Süffe 10 zu fassen: Bäume aller Art, Sträucher, Schnitt⸗ und Wurzelreben, Futtermittel und Sämereien mit Ausnahme von Gemüse⸗ und Blumen⸗ samen; 4) von dem Abg. von Strombeck (Zentr.): hinter die Worte „Schmucksachen und Bijouterien“” die Worte zu setzen: „beides im Verkaufspreise von mehr als 2 für das Stuͤck“.

Abg. Siegle weist darauf hin, daß in einigen württem⸗ bergischen Gemeinden, namentlich in Gönningen, das Hausieren mit Pflanzen und Samen besonders verbreitet sei, sodaß das Verbot dieses Hausierens die Gemeinden schwer treffen würde; die Vertreter der betreffkenden Gemeinden hätten sich aber dahin erklärt, daß sie mit dem von ihm gestellten Antrag auskommen könnten.

Württembergischer Regierungs⸗Direktor von Schicker: Ich habe im Namen der württembergischen Regierung den Antrag Siegle nachdrücklichst zu empfehlen. Die württembergische Re⸗ gierung hat 8 sowohl in der vorigen als auch der diesjährigen Session alle Mühe gegeben, diese Bestimmung der Ziffer 10, übrigens auch der Ziffer 11 aus der Vorlage zu entfernen; es ist aber nicht gelungen. Die Gründe waren sowohl allgemeine Erwägungen als auch speziell die Erwägungen, die der Herr Abg. Siegle schon berührt hat, nämlich die Rücksicht auf die Verhältnisse der Gönninger Gemeinde. Ich verzichte darauf, nachdem der Herr Abg. Siegle ge⸗ sprochen, diese Verhältnisse noch näher darzulegen. Nur das Eine möchte ich erwähnen, daß aus den zahlreichen Petitionen und Zeugnissen, welche Ihnen hier auf dem Tische des Hauses vorliegen, sich deut⸗ lich ergeben dürfte, daß diese Leute eine sehr ordentliche Geschäftsführun haben und sich überall das volle Vertrauen erworben haben. 1 möchte aber auch noch Eins bemerken. Es hat zwar der Bundesrat dem württembergischen Begehren in so fern theilweise stattgegeben, als ein Artikel 12 in den Gesetzentwurf aufgenommen ist, welcher es der einzelnen Regierung ermöglicht, von den Bestimmungen der Ziffer 10 eine Ausnahme für shr Landgebiet zuzulassen. Diese Bestimmung würde aber nicht genügen, den Verhältnissen dieser betheiligten Gemeinden Rechnung zu tragen; denn 2 Handel ist nicht so einträglich, und es wird im einzelnen Falle so wenig abgesetzt, daß diese Faust sich auf ein einzelnes Landgebiet nicht beschränken können; sie können nur dann ihren Handel in entsprechender Weise 1 en, wenn es ihnen ermöglicht wird, wie bisher in ganz Deutschland ihren eaen fortzusetzen, und sie haben auch in der That bisher ogar in einem geringeren Maße in ihrer Heimath, als in den Nachbarländern ihre Geschäfte gemacht. Nun entspricht der Antrag Siegle nicht ganz dem, was mit der Feeeenn der Ziffer 10 beantragt wurde, aber er genügt den Gönninger Verhältnissen in so fern, als diese sich im wesentlichen nicht beschäftigen mit anderen Sämereien, als mit Gemüse⸗ und Blumensamen und mit Blumenzwiebeln. Alles, was bei den früheren Verhandlungen der Herr Vertreter der Königlich preußischen Regierung und der badischen Regierung angeführt haben, steht dem Antrage Siegle durchaus nicht entgegen, denn es handelt sich hier durchaus nicht um landwirthschaftliche Interessen, es handelt sich um den Absatz von Blumenzwiebeln, was doch kein landwirthschaftliches Interesse ist, und von Gemüsesämereien, wobei wiederum kein wesentliches landwirth⸗ schaftliches Interesse in Frage kommt. Darum und, nachdem ich mich erkundigt habe, glaube ich, die Behauptung aufstellen zu können, daß auch der Bundesrath kein Bedenken wegen des Antrags Siegle haben wird, und ich bitte Sie nochmals um Annahme des

ntrags. Abg. Galler (d. Volksp.) tritt ebenfalls für den Antrag ein und freut sich über die stattliche Anzahl von Unterschriften aus allen arteien, welche derselbe gefunden habe. Das Bedenken, daß das ublikum belästigt werde durch die Hausierer, treffe bezüglich dieser eschäfte nicht zu, weil die Hausierer aus Gönningen mit ihrem Gemüsesamen und ihren Blumenzwiebeln sehr beliebt und überall willkommen seien, da sie ihr Geschäft schon seit Generationen trieben.

Staatssekretär des Innern, Staats⸗Minister Dr. von Boetticher:

Meine Herren! Ich glaube dem Hause einen Dienst zu leisten und zur Abkürzung der Berathungen beizutragen, wenn ich auch namens der preußischen Regierung die Erklärung abgebe, daß sie mit der Fassung einverstanden ist, welche der Nr. 10 des § 56 nach dem An⸗ trage der Herren Siegle, Payer und Freiherr von Wangenheim gegeben werden soll. Ich habe die begründete Vermuthung, daß auch der Bundesrath, wenn der Reichstag diese Fassung beschließen sollte⸗ derselben seine Zustimmung ertheilen wird. Wenn also nicht mehr das Bedürfniß besteht, das Interesse für die Sämereien und Blumen⸗ zwiebeln im einzelnen zu betonen, so, glaube ich, können wir diesen Gegenstand verlassen und uns zu den übrigen wenden. (Bravo!)

Abg. Freiherr von Gültlingen (Rp.) verzichtet nach dieser Er⸗ darac auf das Wort.

Abg. Birk wendet sich zunächst gegen den Abg. Dr. Schädler und dessen Antrag wegen der H des Flaschen⸗ bierhandels, den die Gastwirthe, in deren nteresse er gestellt sei, durchaus nicht billigten. Redner empfiehlt dann die Streichung der Schmucksachen und Bijouterien, die als Gegenstände des Hausier⸗ gewerbes sehr beliebt seien. Den Juwelieren und Goldschmieden werde aber damit keine erhebliche Konkurrenz gemacht. ““

Abg. von Strombeck erklärt sich auch zunächst für die Streichung der Schmucksachen und Bijouterien, weil sich diese Behriffe überhaupt nicht feststellen ließen, empfiehlt aber für den

all der Aufrechterhaltung des Hausierverbots für diese 8 einen Antrag, damit wenigstens die billigen Waaren dieser Art vom Hausierer geführt werden könnten.

8 8

erer

nehmigten Vorschlägen der Regierungsvorlage zu belassen.

Abg. Reißhaus schließt sich diesen Ausführungen an und erklärt sich gegen den Art. 11, welcher ebenso wie Art. 8 eine ganze Reihe von Existenzen vernichte. Redner hält es für zweifel⸗ haft, ob z. B. Christbaumschmuck, mit dessen Herstellung in Thüringen zahlreiche Hände beschäftigt seien, hierher gehöre.

Staatssekretär des Innern, Staats⸗Minister Dr. von Boetticher:

Wenn der Herr Vorredner die Meinung ausgesprochen hat, daß es nicht Aufgabe der Gesetzgebung sei, den ehrlichen Erwerb zu be⸗ hindern und unmöglich zu machen, so kann ich ihm darin zustimmen. Das schließt aber nicht aus, daß man aus überwiegenden wirthschaft⸗ lichen oder ethischen Gründen und zur Herstellung einer gewissen Ordnung gesetzlich den Verkehr regelt. (Sehr richtig!l) Daß aus einer solchen Regelung für einzelne Gewerbetreibende oder für Klassen von Gewerbetreibenden gewisse Beschränkungen sich ergeben, ist etwas ganz Naturgemäßes. Der Herr Vorredner wird auch unschwer erkennen, daß unsere Gesetzgebung bereits im § 56 der Gewerbe⸗ ordnung gewisse Einschränkungen des Hausiergewerbes aus ethischen, wirthschaftlichen und anderen Gründen vorgesehen hat. Wir befinden uns auf demselben Wege, wenn wir jetzt nach dem Vorschlag unserer Vorlage die Nummern 10 und 11 in den § 56 einfügen wollen. Eine Inkonsequenz liegt danach in der Vorlage nicht.

Nun kann man ja und damit komme ich auf die Ausführungen des Herrn Abg. v. Strombeck ganz gewiß im Zweifel darüber sein, was zu den einzelnen Gegenständen, die in Nr. 11 aufgeführt sind, zu rechnen ist, ob insbesondere ein bestimmter Gegenstand als „Schmucksache“ oder „Bijouterie“ anzusehen ist. Allein, meine Herren, diese Zweifel sind nicht unlösbar, und es fehlt in diesen Fragen auch nicht an praktischer Erfahrung. Wir haben in den Tarifen zu verschiedenen Handels⸗ verträgen bereits die Bezeichnung „Herren“⸗ und „Frauenschmuck“, und es ist nicht bekannt geworden, daß die Zollbeamten an der Grenze in Verlegenheit gewesen wären, was unter diesen Artikel „Schmuck“ zu rechnen ist. Entständen aber Zweifel darüber im einzelnen Fall, so werden die für die Entscheidung solcher Zweifel geordneten Behörden eventuell die Gerichte, diejenige Interpretation geben, die sie im Sinne der Absicht des Gesetzgebers für richtig halten. Es ist ganz unmöglich, für einen jeden Begriff eine solche Definition durch das Gesetz zu geben, daß alle Fälle, die in der Praxis vorkommen können und auf die das betreffende Gesetz angewendet werden soll, dadurch außer jeden Zweifel gestellt werden. Was z. B. ist ein „Gebrauchsartikel“? was ist ein „Bedarfsartikel“? von welchen der Herr Vorredner gesprochen hat. Das kann in casu ebenso zweifelhaft sein, wie die Frage: was ein Schmuck ist. Ich erinnere mich dabei an ein Gedicht, in welchem es heißt: 4 Der Arme braucht es nicht,

. Der Reiche mag's nicht missen.

Für den Reichen kann etwas ein Bedarfsartikel sein, was für den Armen kein solcher ist. Also der Begriff, den der Herr Vor⸗ redner empfiehlt, ist ebenso unbestimmt wie der Begriff „Schmucksache“. Der Begriff „Schmucksache“ bietet wenigstens, wie ich bereits bemerkte, in der Praxis der Zollbehörde keine Schwierigkeiten. Wenn aber der Herr Vorredner diese Praxis nicht gelten lassen und gern eine Definition haben will, so will ich ihm noch aus dem Konversations⸗Lexikon eine kleine Vorlesung halten, die ihn wenigstens darüber beruhigen wird, daß die Textilien und die Stickereien nicht unter den Begriff „Schmucksachen“ zu rechnen sein werden. In dem Konversationslexikon heißt es:

Schmuck: Gegenstände aus edlen und unedlen Metallen, aus edlen und unedlen Edelsteinen, aus bearbeiteten und unbearbeiteten

Naturerzeugnissen, welche seit den ältesten Zeiten des Menschen⸗

geschlechts zur Verzierung einzelner Körpertheile dienen, als Haar⸗,

Ohr⸗, Arm⸗, Fingerringe, Halsketten, Diademe u. dgl. m.

Damit auch der Anschauungsunterricht nicht fehle, zeige ich hier dem Herrn Vorredner die Tafel, auf welcher das Konversations⸗ lexikon alles das, was unter Schmucksachen zu subsumieren ist, verzeichnet. (Große Heiterkeit.) Also, meine Herren, ich bin der Meinung, daß über die Auslegung des Begriffs „Schmucksache“ in der Praxis keine Zweifel entstehen werden, die zu unlösbaren Schwierigkeiten führen könnten. Dem Herrn Abg. Reiß⸗ haus will ich dabei noch bemerken, daß nach der soeben gegebenen Definition es für mich außerhalb jeden Zweifels steht, daß der Christ⸗ baumschmuck nicht unter den Begriff „Schmuck“ fällt; denn der Christbaumschmuck ist kein Schmuck für den menschlichen Körper, sondern eben ein Schmuck für den Christbaum. (Heiterkeit.)

Nun hat der Herr Abg. von Strombeck den Wunsch ausgesprochen, es möge durch Hinzufügung der Worte „im Verkaufspreise von mehr als 2 für das Stück“ das Verbot des Hausierhandels eingeschränkt werden. Meine Herren, ich muß mich gegen die Annahme dieses Vorschlags erklären, und zwar wesentlich aus dem Grunde, weil der vorgeschlagene Zusatz zu ganz erheblichen Schwierigkeiten führt. Wer soll den Werth in casu taxieren? Wer soll sagen, ob ein Hausierer, der auf das Land kommt und z. B. Ohrringe an⸗ bietet, von denen jeder 1,50 kostet, dann, wenn er zwei Obrringe verkauft, dazu nach dem Vorschlage des Herrn Abg. von Strombeck noch berechtigt wäre oder nicht? Meine Herren, eben so wenig, wie die Kontrole möglich ist, eben so sehr würden Sie auch die Wirk⸗ samkeit der ganzen Vorschrift der Nr. 11 unmöglich machen. Es ist nicht abzusehen, weshalb man nur mit Schmucksachen, die einen höheren Werth als 2 haben, die Leute beschwindeln und nicht vielmehr mit Schmucksachen, die einen geringeren Werth als 2 haben, auch Schwindel treiben kann. Es scheint mir nicht rathsam zu sein wenn man sich überhaupt auf den Standpunkt stellt, daß auf dem Gebiet des Hausierhandels die Bijouterien und Schmucksachen möglichst ausgeschlossen werden sollen —, daß man dazu übergeht, einen Unterschied nach dem Werthe zu machen. Ich kann deshalb dem hohen Hause nur empfehlen, den Antrag des Herrn Abg. von Strombeck abzulehnen und es bei den bereits in zweiter Lesung ge⸗

Abg. Dr. Schädler (Zentr.) erklärt sich gegen jede Abänderung

des Art. 11. Abg. Weiß (fr. Volksp.) hält das Hausierverbot für Brillen

und optische Instrumente für wirthschaftlich durchaus nicht be⸗ gründet. Daß das kaufende Publikum übervortheilt werde, komme überall vor, auch bei den seßhaften Kaufleuten; also müßte die Felis auch diese stetig unter Aufsicht nehmen. Der Bauer kaufe eine Brille vom Hausierer, dieser letztere wende sich vielmehr häufiger an die Lehrer und Geistlichen auf dem Lande. Es handele sich de nicht bloß um Brillen, sondern auch um optische Instrumente; die Hausierer, die damit handelten, hätten nicht in optischen Werkstätten earbeitet. Die optischen Geschäfte in den größeren Städten seien äufig genug darauf angewiesen, Hausierer mit ihren Waaren aus⸗

zuschicken.

Staatssekretär des Innern, Staats⸗Minister Dr. von Boetticher:

Ich bedaure, den Ausführungen des Herrn Vorredners, die ich leider nur zum theil gehört habe, nicht in allen Punkten beitreten zu können. Ich lege gerade auf den Ausschluß des Vertriebs von Brillen einen außerordentlichen Werth, und zwar aus sanitären Gründen. (Sehr gut!) Ich selber habe darunter zu leiden, daß meine Augen schlecht sind; ich selber habe es in jungen Jahren an mir erfahren, daß nicht passende Augengläser die Augen außerordent⸗ lich verderben können. Nun wird mit Brillen ein ziemlich schwunghafter Hausierhandel betrieben. Das Interesse derjenigen Geschäfte, von denen dieser Hausierhandel ausgeht, verkenne ich keineswegs; ich bestreite aber, daß das Interesse des konsumierenden, des brillenbedürftigen Publikums es erheischt, daß dieser Hausierhandel ferner betrieben wird. (Sehr richtig)) Heutzutage sollte niemand sich eine Brille kaufen, der nicht vorher seine Augen hat untersuchen und feststellen lassen, welche Glasnummer für seine Augen passend ist. Thut er das nicht, so kann er sich sehr wesentlich schädigen. Brille und Brille ist eine sehr verschiedene Sache. Während eine gute Brille dazu beiträgt, die Augen zu konservieren, schädigt eine nicht passende Brille die Augen außerordentlich. Schon aus diesem Grunde glaube ich, daß Sie dem brillenbedürftigen Publikum einen Dienst leisten, wenn Sie den Handel mit Brillen ausschließlich in sachverständigen Händen lassen. (Zurufe links.) Zu diesen sachver⸗ ständigen Händen gehören aber die Hausierer nicht. (Beifall.)

Abg. Dr. Hahn (b. k. F.) erklärt sich für den Antrag Siegle,

aber gegen den Antrag Weiß. 1 Abg. Lenzmann: Für das Verbot des Hausierens mit Brillen

ist kein Grund angeführt worden. Der Uhrmacher, der Brillen nebenbei verkauft, d” kein Sachverständiger, wohl aber der der nur mit Brillen und optischen Instrumenten handelt. Außerdem brauchen die Arbeiter Schutzbrillen, die gar nicht beim Optiker zu kaufen sind. Die Fabrikanten optischer Instrumente in Aachen haben sich vergeblich an die Zentrums⸗Abgeordneten gewendet, um eine

enderung der Vorlage herbeizuführen; aber sie haben keine Ant⸗ wort erhalten und s8 nun an uns gewendet. Sie behaupten, da 90 % der Reichstags⸗Abgeordneten keine Vorstellung von dem Zwe und der Wirkung der Novelle zur Gewerbeordnung hätten.

Der Antrag Siegle wird einstimmig angenommen, die übrigen Anträge werden abgelehnt, darunter der Antrag wegen der Brillen und optischen Instrumente mit 112 gegen 96 Stimmen.

Art. 11 mit dem Antrag Siegle wird genehmigt, ebenso ohne Debatte Art. 11 a, welcher das Aufsuchen von Be⸗ stellungen gegen Theilzahlungen verbietet.

Art. 12 giebt enöhf den Landesregierungen die Be⸗ sugnis, für ihr Gebiet das W mit Gegenständen der

ummer 10 des § 56 der G.⸗O. (Bäume, Sträucher u. s. w.) zu gestatten.

Abg. von Strombeckbeantragt, die Nummer 11 (Schmuck⸗ sachen u. s. 58 deahrsufägen.

veee soll § 56 b einen Zusatz erhalten, wonach durch die Landesregierungen das mmherziehen mit Zuchthengsten zur Deckung von Stuten sowie auf bestimmte Dauer der Henge mit Rindvieh, Schweinen, Ziegen oder Geflügel im

mherziehen untersagt oder Beschränkungen unterworfen werden kann.

Hierzu liegen mehrere Anträge vor: 1) ein redaktioneller Antrag des Abg. Dr. 8— (Zentr.), 2) des Abg. Radwanski

(Zentr.), die Worte „sowie auf bestimmte Dauer das Umher⸗ ziehen“ zu streichen, 3) des Abg. von Arnswaldt⸗Harden⸗ bostel (b. k. F.), welcher die Worte hinzufügen will: „zur Abwehr oder Unterdrückung von Seuchen“, 4) des vt Augst (d. Volksp.), welcher die „Triebschweine“ einfügen will.

Abg. Radwasski begründet seinen Antrag damit, daß die Re⸗ gierungen bereits genügende Mittel zur Abwehr von Viehseu hen hätten und daß er namentlich der preußischen Regierun seinen Erfahrungen in Oberschlesien nicht vertraue und bhr 2v* leine neuen Macht⸗ befugnisse geben wolle.

Abg. Augst hält es für nothwendig, bei diesem Punkt eher eine Einschränkung des Verkehrs, als eine Erleichterung zuzulassen, da namentlich der Handel mit Schweinen im Umherziehen für die Landwirthe viel mehr Schaden als Nutzen bringe. 1

Abg. von Strombeck empfiehlt im Anschluß an seinen An⸗ trag, das die Landesregierungen von ihrer den⸗ jenigen Bezirken oder Ortschaften gegenüber, bei deren Bewohnern infolge mangelnder anderweiter Erwerbsgelegenheit das Hausieren zur Zeit des Frlasses dieses Gesetzes hergebracht sei, Gebrauch machen möchten. Jedoch sollten neu in die Ortschaften ziehende Personen allen Beschränkungen der Gewerbeordnung unterworfen werden. In der Hausindustrie selbst hergestellte Schmucksachen und Bijouterieen sollten auch außerhalb des Wohnortes von den Herstellern und deren An⸗ gehörigen (letztere im weitesten Sinne verstanden, bis auf die Ver⸗ sobten feilgehalten werden können.

Wirklicher Geheimer Ober⸗Regierungs⸗Rath Köhler bestreitet, daß die Hes -ee. vollständig ausreiche, um die Seuchen⸗ gefahr zu verhindern, und bittet um Annahme des Art. 12.

Abg. Birk schildert die schlechten Zustände, welche bei Vieh⸗ transporten, namentlich soget sie in Mün ankämen, herrschten.

Abg. von Kardorff (Rp.) hält es für gut, daß die Polizei diesen Dingen ihre Aufmerksamkeit zuwende. Maul⸗ und Klauen⸗ diech und Schweinepest hätten in seinem landräthlichen Kreise grassiert; sie wären zu verhindern gewesen, wenn es möglich gewesen wäre, das Hausieren mit Vieh auf kurze Zeit zu verbieten. s sei aber nicht möglich gewesen, und dadurch habe sich die Seuche fort⸗

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Die Landesregierungen würden von der ihnen gegebenen Be ugniß nicht unnützen Gebrauch machen. Redner empfiehlt daher die Annahme des Artikels 12.

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