“
Abg. von Dziembowski tritt für den Antrag ein, dessen Ablehnung Abg. Dr. Bachem empfiehlt. Der Titel wird unverändert genehmigt; ebenso der dritte Titel: „Vertrag“, der vierte Titel: „Bedingungen und Zeit⸗ bestimmungen, Fristen, Termine“ und der fünfte Abschnitt: „Verjährung“. Bei letzterem werden zwei von dem Abg. 8. me G sozialdemokratische Anträge und ein
ntrag des Abg. assermann (nl.) nach kurzer Debatte
abgelehnt. genommen werden noch ohne Debatte der Leh⸗ Ab⸗
schnitt: „Selbstvertheidigung und Selbsthilfe“ und der siebente Abschnitt: „Sicherheitsleistungen“. Damit ist das erste Buch unverändert nach den Kom⸗
missionsbeschluͤssen angenommen. 8 Gegen 5 Uhr wird die weitere Berathung auf Sonnabend
8 Preußischer Landtag. Herrenhaus.
18. Sitzung vom 19. Juni 1896. ““ In der Hoflo e nimmt der Kaiserlich chinesische in 7g. erer Mission Li⸗Hung⸗Chang mit leit atz. . 8 5 Beginn der Sitzung ist gestern berichtet
den. Auf der Tagesordnung steht e.. die Berathung der
Vorlage, betreffend die Familienfideikommisse in Neu⸗ vorpommern und Rügen, welcher der Referent Itten⸗ bach die beneunsmäsige Zustimmung zu ertheilen be⸗ antragt.
Justiz⸗Minister Schönstedt:
Meine Herren! Auf die kleine Ungenauigkeit, die sich in den vom anderen Hause hierher gelangten Abdruck des Gesetzentwurfs ein⸗ geschlichen hat, bin ich erst durch den Vortrag des Herrn Referenten aufmerksam gemacht worden. Ich glaube auch, daß es sich hier nur um einen Druckfehler handelt, da in dem anderen Hause eine Aenderung des Gesetzentwurfs weder vorgeschlagen, noch beschlossen worden ist.
Bei der Einbringung dieser Gesetzesvorlage ist die Staats⸗ regierung von der Annahme ausgegangen, daß derselbe keinem Widerspruch begegnen würde, und zwar deshalb, weil die Einbringung veranlaßt war durch Wünsche, die aus dem Kreise der Betheiligten an die Staatsregierung herangetreten waren, und weil sich mit dem Entwurf, wie er hier vorliegt, nicht nur die Justizbehörden Pommerns, sondern auch die betheiligten Verwaltungs⸗ behörden ausdrücklich einverstanden erklärt hatten. Die Berichte liegen in Abschrift vor; ich könnte daraus nähere Mit⸗ theilungen machen, falls es gewünscht wird. Es haben insbesondere die vier Landräthe des Bezirks, der Regierungs⸗Präsident von Stral⸗ sund und der Ober⸗Präsident von Pommern ihre ausdrückliche Zu⸗ stimmung zu dem Entwurf erklärt. Deshalb glaubte die Staats⸗ regierung davon ausgehen zu können, daß sich irgend ein Widerspruch nicht erheben würde, und es hat mich einigermaßen überrascht, daß nachträglich, nachdem im Abgeordnetenhaus über das Gesetz berathen war, mir abweichende Meinungen zur Kenntniß gebracht worden sind. Ich halte es für meine Pflicht, dieselben zur Kenntniß des Hauses zu bringen, weil die Vorlage die beiden Häuser des Landtags erst in letzter Stunde beschäftigt, und weil die Staatsregierung sich nicht dem Vorwurf aussetzen will, daß sie Bedenken verschwiegen und das Gesetz in überstürzter Weise habe zu stande bringen wollen.
Die Bedenken, die gegen das Gesetz geltend gemacht worden sind, sind mir von einem Mitglied des Abgeordnetenhauses mitgetheilt worden nach der Beschlußfassung, und sie sind niedergelegt in zwei Schreiben hochangesehener Anwalte von Neuvorpommern, die bei der kuratorischen Verwaltung zahlreicher Fideikommisse in Pommern betheiligt sind. Diese beiden Herren stehen zunächst auf einem grund⸗ sätzlich anderen Standpunkt; sie gehen davon aus, daß es konservativen Grundsätzen widerspreche und mit dem Wesen der Fideikommisse nicht wohl vereinbar sei, überhaupt die Möglichkeit einer Verschuldung herbeizuführen. Sie meinen, es sei ein Einbruch in ein kraftvolles Bollwerk unserer Staatseinrichtungen, wenn man eine solche Ver⸗ schuldung gestatte. Nun, meine Herren, das sind prinzipielle Auf⸗ fassungen, über die sich streiten läßt; aber ich glaube doch, daß das⸗ jenige, was für die landrechtlichen Provinzen Preußens bis dahin in Geltung gewesen ist, ohne daß es dem Bestande der Fideikommisse Eintrag gethan, auch ohne Nachtheil für die in Rede stehenden kleinen Landestheile eingeführt werden kann. Von dem Regierungs⸗ Präsidenten in Stralsund ist einer solchen Auffassung in seinem Bericht schon im voraus entgegengetreten. Er scheint geahnt zu haben, daß solche Bedenken in gewissen Kreisen eine Vertretung finden würden, und spricht sich dahin aus:
„Die Anschauung, daß das Gesetz vom 15. Februar 1840 mit der nzen Einrichtung der Fideikommisse im Widerspruch stehe, theile ich keineswegs. Was nützt ein Fideikommiß, dessen Erträge von Jahr zu Jahr zuruͤckgehen, weil es dem Fideikommißbesitzer am baaren Gelde zur Durchführung dringend nothwendiger Verbesse⸗ rungen des Fideikommißguts fehlt? Und wie ist bei der heutigen Lage der Landwirthschaft zu erwarten, daß ein Fideikommißbesitzer, der kein weiteres Vermögen besitzt, sondern auf die Erträge des Fideikommiß⸗ guts angewiesen ist, eine Anleihe zu Meliorationen erhält, falls diese Anleihe nicht auf das Fideikommißgut selbst — hypothekarisch sicher — aufgenommen werden kann?“
Also der Herr Regierungs⸗Präsident in Stralsund, der den Ver⸗ hältnissen nahe steht, theilt diese Auffassung nicht, und ich glaube, dieselbe gleichfalls nicht theilen zu sollen, und den Ausführungen des Regierungs⸗Präsidenten, denen der Ober⸗Präsident rückhaltlos zu⸗ gestimmt hat, beitreten zu können. Ich nehme an, daß diese Herren den wirthschaftlichen Verhältnissen der Provinz so nahe stehen und so urtheilsfähig sind, daß nicht daran gezweifelt werden kann, es bestehe ein Bedürfniß für die Erleichterung der Verschuldung der bestehenden Fideikommisse. Als an mich die Frage herantrat, bin ich gerade darauf hingewiesen worden, daß die augenblickliche schwierige Lage der Landwirthschaft auch in Neuvorpommern sich fühlbar gemacht habe, und es für manche Fidei⸗ kommißbesitzer dringend erwünscht sei, daß ihnen die Möglichkeit ge⸗ geben werde, sich Betriebsmittel durch hypothekarische Belastung zu verschaffen, wenn nicht das Fideikommißgut selbst wirthschaftlich zurück⸗
gehen und auch die späteren Nachfolger geschädigt werden sollen.
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Selbst zu beurtheilen, in welchem Umfange das der Fall ist, dazu bin ich allerdings außer stande, und das werden ja die Herren, die mit den Verhältnissen der Provinz näher bekannt sind, besser dazulegen im stande sein, als ich. Ich meine aber, eine Gefahr liegt doch kaum vor, daß die Vorpommern, die ja doch auch in Bezug auf die Solidität ihrer Anschauungen und namentlich ihrer wirth⸗ schaftlichen Anschauungen sich eines sehr guten Rufs erfreuen, etwa leichtsinnigen Gebrauch von den Fazilitäten dieses Gesetzes machen würden, daß sie die Fideikommisse mit Schulden zu belasten suchen würden, ohne daß in der That ein dringendes Be⸗ dürfniß vorliegt. Es würde aber ja unter allen Umständen nach den Bestimmungen des Gesetzes von 1840 dazu die Zustimmung der Familie oder wenigstens der nächsten Anwärter, soweit es sich um nothwendige Darlehen handelt, erforderlich sein, sowie auch die Bestätigung der Fideikommißbehörde. Auch in letzterrr Beziehung will das Gesetz eine Lücke ausfüllen,
eine Fideikommißbehörde gab es für Neuvorpommern bisher nicht,
und es hat das wiederholt zu Beschwerden Anlaß gegeben. Es war den Behörden nicht die Möglichkeit gegeben, helfend einzutreten da, wo irgend etwas an den Bestimmungen der Fideikommißurkunde geändert oder durch Austausch oder andere Verfügungen in den Bestand des Fideikommisses eingegriffen werden sollte. — Nun, meine Herren, ist in den Briefen der beiden Rechtsanwalte, die ich vorher erwähnt habe, weiter ausgeführt worden, daß es immerhin etwas gewaltsam sei, in das gemeinrechtliche Rechtssystem, das in Neuvorpommern gilt, plötzlich einzelne Bestimmungen des preußischen Landrechts einzuführen, und man könne nicht übersehen, welche Schwierigkeiten sich daraus in der späteren praktischen Anwendung ergeben würden. In dieser Beziehung glaube ich mich aber auf das Gutachten des Ober⸗Landesgerichts in Stettin verlassen zu können, das derartige Schwierigkeiten nicht er⸗ kannt und keine Gefahr in der Einführung dieses Gesetzes erblickt hat. Nach dieser Richtung sind auch die Aus⸗ führungen der Herren im einzelnen nicht voellständig klar. Die Herren sagen allerdings, sie hätten nicht die Zeit gehabt, sich gründlich mit der Vorlage zu beschäftigen, es sind nur ziemlich aphoristische Bemerkungen, die sie machen; ich habe daraus nicht ent⸗ nehmen können, was mich veranlassen könnte, meinen Standpunkt dem Gesetz gegenüber zu ändern, und ich glaube, es nach wie vor der Zu⸗ stimmung des hohen Hauses empfehlen zu können.
Herr von Platen⸗Venz spricht sich gegen die Vorlage aus, welche bei den Betheiligten auf starke Opposition stoße. Namentlich begegne die beabsichtigte Zulassung der Familienschlüsse und die Ein⸗ füͤhrang der Vorschriften des Allgemeinen Landrechts Bedenken.
Justiz⸗Minister Schönstedt:
Zur Beruhigung des Herrn von Platen will ich mir gestatten, aufmerksam zu machen auf die Bestimmung des § 24 des Gesetzes vom 15. Februar 1840, welches ja vermöge der heutigen Vorlage in Neuvorpommern eingeführt werden soll. Dort heißt es: „Die Vor⸗ schriften dieses Gesetzes kommen nicht zur Anwendung, wenn Pro⸗ vinzialrechte, Stiftungs⸗ oder Verleihungsurkunden oder Beschlüsse der berechtigten Familien ein Anderes bestimmen.“
Ich glaube, daß durch diese Vorschrift diejenigen Bestimmungen, die in Stiftungsurkunden der vorhandenen Fideikommisse sich vor⸗ finden, genügend geschützt sind. Das Gesetz ist dahin aufzufassen, daß es nur dann in Kraft zu treten habe, wenn die Bestimmungen der Stiftungsurkunden versagen. Soweit also nach diesen Urkunden Kura⸗ toren ermächtigt sind, Dispositionen zu treffen, wird von den Be⸗ stimmungen des Gesetzes überhaupt keine Anwendung zu machen sein. Nur da, wo diese Urkunden versagen, will das Gesetz helfend ein⸗ treten, und da hat die Regierung eben geglaubt, ihre Hilfe nicht versagen zu können, gerade im wirthschaftlichen Interesse der Be⸗
theiliaten.
Das Haus beschließt nach dem Antrage des Bericht⸗ erstatters. .
Namens der Etats⸗ und Finanzkommission berichtet sodann Graf Königsmarck über den am 25. Februar d. J. zwischen Preußen, Oldenburg und Bremen abgeschlossenen Vertrag über den weiteren Ausbau der Fahrbahn in der Außenweser. Der Vertrag wird ohne Debatte unverändert genehmigt. 1
Die Denkschrift über die Ausführung des Gesetzes vom
13. August 1895, betreffend die Bewilligung von Staats⸗ mitteln zur Verbesserung der Wohnungsverhält⸗ nisse von Arbeitern, die in staatlichen Betrieben beschäftigt sind, und von gering besoldeten Staats⸗ beamten, wird auf vatea derselben Kommission durch Kenntnißnahme für erledigt erklärt. Es folgt die Berathung von Petitionen. Die Petition des J. C. Krümmel und Gen. in Netra um Herstellung einer Bahnlinie von Hörschet oder Herles⸗ hausen über Netra nach Hoheneiche an der Werrabahn soll nach dem Antrage des Referenten der Eisenbahnkommission, Ober⸗Bürgermeisters Küper, der Regierung als Material überwiesen werden.
Landgraf Alexis von Hessen befürwortet den Bau dieser Verbindungslinie nach der jetzt verstaatlichten Werrabahn und giebt einige Andeutungen über die beste Tracierung.
Nachdem Ministerial⸗Direktor Dr. Micke eine entgegen⸗ kommende Erklärung abgegeben, wird der Kommissionsantrag angenommen. 3
Ueber die Petition der Generaldirektion der Grafen Hugo, Lazy und b,vv Henckel von Donnersmarck um Aenderung des schlesischen Schulreglements berichtet namens der Petitions⸗ kommission Seine Hoheit Ernst Günther Herzog zu Schleswig⸗Holstein. Der Antrag der Kommission geht dahin:
hn Rücksicht auf die von der Königlichen Staatsregierung auf Grund der Resolution des Hauses der Abgeordneten vom 9. März 1896 im Verwaltungswege beabsichtigte allgemeine Regelung der fraglichen Verhältnisse die Petition der Regierung als Material zu überweisen.
Ein Gegenantrag des Grafen von Zieten⸗Schwerin will die Petition der Regierung als Material für den Erlaß eines allgemeinen Volksschulgesetzes überweisen.
Der Referent geht lehr ausführlich auf den Inhalt der etition und auf die bezüglichen früheren Verhandlungen in den eiden Häusern des Landtags ein. Eine gesetzliche Regelung für eine Provinz oder einen Bezirk habe 12 Bedenken geßen sic, welchen die Staatsregierung noch jüngst bei den Berathungen über das Lehrer⸗ dotationsgesetz Ausdruck gegeben habe.
Graf von FFee rinr schließt sich der Darstellung des Referenten vollkommen an, kommt aber doch zu dem Resultat, daß nicht auf dem Verwaltungswege, sondern nur im Wege der Gesetzgebung wirklich Abhilfe geschaffen werden könne. Bei der er⸗
wiesenen Unhaltbarkeit des heutigen verworrenen Zustandes in Schlesien
und im berns Lande könne die Regierung die Einbringung eineg Volksschulgesetzes nicht wns hinausschieben, ohne sich dem Nerei des mangelnden guten Willens auszusetzen. Man müsse Alles darg setzen, die Regierung zu der Ueberzeugung zu bringen, daß ein solche Gesetz nothwendig sei.
Geheimer Ober⸗Regierungs⸗Rath von Chappuis erklärt für den abwesenden Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗ Angelegenheiten, daß nach der Resolution des Abgeordnetenhausez verfahren und dabei auch die Frage der Leistungsfäh 5 der Ver⸗ pflichteten, auch der Gutsbezirke, geprüft werden wird. Je nach dem Ergebniß dieser Stn werden bei feststehender Ueberlastung eines Gutsbezirks auch Staatsmittel heranzuziehen sein. Eine
esetzliche Regelung für einen einzelnen Bezirk sei äu erst
sawierig und prinzipiell bedenklich. Was den Erlaß eines Volkafbas esetzes betreffe, so könne er sich nur auf die Ertlärungen des Ministers berufen. Hiernach stelle er dem Hause die Annahme des Kommissionsantrags anheim. 1
Graf von Klinckowström: Die Regelung dieser umfassenden Materie auf dem Verwaltungswege ist falsch, nur die Gesetzgebung kann helfen. Die großen Schulfragen lassen sich nicht von einander trennen. Bleibt die Regierung dabei, uns im Herbst wieder ein bloßes Lehrerdotationsgesetz vorzulegen, so erscheint dies schon jetzt aufs äußerste gefährdet, denn auf die Zustimmung meiner Freunde wird es auch dann nicht zu rechnen haben. Nehmen Sie deshalb den Antrag des Grafen Zieten an!
Herr von Schöning tritt für den Kommissionsantrag ein, so .ge es ihm auch erscheine, daß ein allgemeines Volks⸗ schulgesetz baldigst 8 Aber man habe doch noch im letzten Frühjahr gesehen, welche unübersteiglichen Schwierigkeiten selbst einer huß theilweisen Regelung auf dem Wege der Gesetzgebung entgegen⸗
ehen.
Minister des Königlichen Hauses von Wedel stellt sich im wesentlichen auf den Standpunkt des Vorredners. Es sei doch wohl möglich, einzelne Zweige des Volksschulwesens, die einer gesetzlichen Regelung besonders dringend bedürften, herauszugreifen; auch eine pro⸗ vinzielle Regelung erscheine nicht unmöglich. Wenn er gleichwohl für den Antrag Zieten stimme, so wolle er damit nur zum Ausdruck bringen, daß er eine Eseblich Regelung für sehr erwhas at halte.
Graf von der Antrag Zieten. Die Regierung möge sich drehen und wenden, wie sie wolle, sie komme um die gesetzliche Regelung nicht herum, und der entscheidende Schritt müsse endlich einmal geschehen.
Ober⸗Bürgermeister Struckmann protestiert gegen die Kapti⸗ vierung des Urtheils des Hauses gegenüber einem im Herbst neuerdingg vorzulegenden Lehrerbesoldungsgesetz, wie Graf Klinckowström sie ver⸗ sucht habe. Redner hofft im Gegentheil, daß dieses im Herbst end⸗ lich zu stande kommen werde, und empfiehlt den Kommissionsantrag, auf dessen Boden es am ehesten gelingen werde, die in Schlesien be⸗ sonders fühlbar gewordenen Härten zu beseitigen. Damit werde ja “ Erlaß eines allgemeinen Volksschulgesetzes keineswegs prä⸗ udiziert.
Graf von Zieten entgegnet, daß die Regierung ja bereitgs an der Arbeit sei, die Ermittelungen auf Grund der erwähnten Resolu⸗ tion anzustellen; der Kommissionsvorschlag sei also mindestens üͤber⸗ flüssig. Die allgemeine Beunruhigung im Volk werde erst schwinden, wenn das allgemeine Volksschulgesetz ergangen sein werde.
Herr von Diest spricht si Wirrwarr auf dem Gebiet der Ordnung des Volksschulwesens sei geradezu unglaublich, wie er aus dreißigjähriger Erfahrung als Re⸗
ierungs⸗Präsident in den eS Theilen der Monarchie selbst ezeugen könne, und schreie nach Abhilfe.
Darauf wird der Antrag des Grafen Zieten mit großer Mehrheit angenommen. Der Kommissionsantrag ist damit
erledigt. Ueber die Petition des Propstes Chybicki und Genossen um Erhebung der Stadt Stenschewo zur Kreisstadt und Ver⸗ legung des Landrathsamts des Kreises Posen⸗West dahin wird zur Tagesordnun vbEö“ Schluß 3 ½ Nächste Sitzung Sonnabend 11 Uh (Kleinere Vorlagen. — “
Haus der Abgeordneten.
84. Sitzung vom 19. Juni 1896.
Ueber den ersten Theil der Sitzung ist gestern berichtet
worden. 2* Das Haus setzt die Berathung von Petitionen fort. Eine große Anzahl von Petitionen von Beamten um Ver⸗
besserungen in den Rang⸗, Gehalts⸗ und Pensionsverhältnissen werden
ohne Debatte theils durch Uebergang zur Tagesordnung erledigt, theils der Regierung überwiesen.
Ueber die Petitionen des Ober⸗Bürgermeisters Bender in Breslau u. Gen. namens der städtischen Behörden von 28 schlesischen Städten und des Magistrats in Hannover um Abänderung des Ge⸗ setzes über die Ruhegehaltskassen für das Lehrpersonal an den dssentlichen Volksschulen geht das Haus zur Tagesordnung über, ebenso über die Petition des Rentners Schmitz u. Gen. in Köln um Errichtung von Lehrstühlen für Hydrotherapie an den preußischen Landes⸗Universitäten.
Durch Uebergang zur v werden ferner erledigt die Petition des Magistrats der Stadt Gardelegen um Ferscnaf einer besseren Bahnverbindung zwischen Berlin— Stendal-— Oebis elde - Lehrte und die Petition des Bürgermeisters Pütz in Brotterode u. Gen. um Erbauung einer Eisenbahn von Kleinschmalkalden nach Brotterode auf Staatskosten.
Die Petition des Vorstandes der Maurer⸗ und Steinhauer⸗Innung in Bielefeld um Erlaß gesetzlicher Bestimmungen zum Schutz der aus Bauarbeiten und Lieferungen herrührenden Forde⸗ rungen wird der Regierung zur Erwägung überwiesen.
Mehrere Petitionen aus Keitum, Morsum, List und Kampen un Errichtung des Amtsgerichts für die Insel Sylt im Orte Keitun werden der Regierung zur Berücksichtigung überwiesen, nachdem Abg. von Hagen (Zentr.) die Berücksichtigung der Petitionen empfohlen hat, weil Keitum der Verkehrsmittelpunkt sei.
Die auf den zurückgezogenen Gesetzentwurf über die Handelz, 1eö. bezüglichen Petitionen werden der Regierung als Material überwiesen.
Außerdem werden noch einige Petitionen rein persönlichen oder lokalen Inhalts nach den Kommissionsanträgen erledigt.
Zum Schluß der Fiüung iebt der Präsident von Kölker die übliche Geschäftsübersicht über die Arbeiten des
Hauses. Abg. Freiherr von Huene (zur Geschäftsordnung): Meine Herren! Ich spreche gewiß im Sinne des P. Hauses, nicht bloß der Anwesenden, sondern auch der hier nicht Anwesenden, wenn ich dem Herrn Präsidenten für seine umsichtige, unpartetische Leitung der Geschäfte des Hauses, die wir nun schon seit Jahren gewöhnt sind, auch in diesem Jahre unseren herzlichsten Dank ausspreche. 8 Präsident von Köller: Meine Herren! Ich danke Ihnen füt die freundlichen Worte, denen Sie zuzustimmen scheinen, und bitte um die Erlaubniß, dieselben mitbeziehen zu düren auf meine bede Kollegen im Präsidium, auf die Herren Schriftführer und auf die Here Quästoren. Ich danke Ihnen Allen für die freundliche ÜUnterstützung die ich auch im Laufe dieser Session hinwiederum von allen big erfahren habe, und fordere Sie auf, heute, wie immer am Schc unserer Sitzungen, einzustimmen in den Ruf: Seine Masestät e Kaiser und König, unser AIg . Herr, lebe hoch — und 2 hoch — und wieder hoch! (Die Anwe enden haben sich erhoben u
stimmen dreimal begeistert in den Ruf ein.) Ich schließe die Sitzung chluß 1 ¾¼ Uhr. 1“ 8
J11“
chulenburg⸗Beetzendorf befürwortet den
in demselben Sinn aus. Der
„Anzeiger und Königlich Preußisch n Staa
Bericht
über die Thätigkeit der Geologischen Landes⸗Anstalt im Jahre 1895.
I. Die Aufnahmen im Gebirgsland
Im Oberharz brachte Bleis Werle Koch d m serharz brachte Bezirks⸗Geologe Dr. Koch die A des Blattes Riefensbeck (G. A. 56. 13) zum Aö ech. 1 Professor Dr. Klockmann führte die Revision und theilweise Neukartierung des Blattes Seesen (G. A. 55. 12) in dem den größten Theil des Blattes einnehmenden Kulm⸗Gebiete südlich des veuiegtheler — neer. ezirks⸗Geologe Dr. Beushausen setzte im Gebiet des Blattes Peüerfenh A. 56. 7) die üeniftnrd des Mittel⸗ und Ober⸗ evons fort. Im Mittelharz setzte Bezirks⸗Geologe Dr. Koch die Auf der Blätter Blankenburg und Elbingerode fort. 8 A. 56. vgahme Zur Herbeiführung übereinstimmender Auffassungen über die Gliederung des Devone und Kulms im Oberharz führten die Herren Dr. Koch, Pierese Dr. Klockmann und Dr. Beushausen auf den Blättern Zellerfeld, Seesen und Osterode gemeinschaftliche Be⸗
gehungen aus. 2) Im Vorlande des Harzes.
Landes⸗Geologe Professor Dr. Ebert begann die Aufnahme der nördlichen Hälfte des Blattes Osterwieck (G. A. 56. 3) und stellte dieselbe nahezu fertig.
„Professor Dr. von Koenen setzte die Aufnahmen im Gebiet der Blätter Freden, Einbeck und Jühnde fort. (G. A. 55. 4. 10. 33.) 3) Thüringen.
Berg⸗Ingenieur Franben führte im Gebiet des Blattes Langula (G. A. 56. 49) die Aufnahme des Hainich⸗Gebirges weiter.
Bezirks⸗Geologe Dr. Zimmermann brachte die Revision des Blattes Wutha zum Abschluß. (G. A. 70. 1.)
Landes⸗Geologe Professor Dr. Beyschlag beendete die Aufnahme des Blattes ö (G. A. 69. 12.
Professor Dr. Scheibe brachte die zur Abfassung der Erläute⸗ rungen zu Blatt Brotterode (G. A. 70. 7) nothwendigen Begehungen im Gebiet des Rothliegenden, sowie des nördlichen Zechstein⸗ und Triasvorlandes zum vasen. und ergänzte die bezüglichen Aufnahmen.
In Ostthüringen bearbeitete Bezirks⸗Geologe Dr. Zimmermann den nordwestlichen Theil des Blattes Hirschberg a. Saale und das kerdgftliche 3endglaßbebiet des angrenzenden Blattes Lobenstein.
4) Provinz Hessen⸗Nassau.
Im Regierungsbezirk Cassel begann Landes⸗Geologe Professor Dr. Beyschlag die Aufnahme der Blätter Wilhelmshöhe und Besse. (G. A. 55. 37. 43.)
In der Rhön brachte Professor Dr. Bücking im Gebiet des Blattes Gersfeld (G. A. 69. 34.) die Untersuchung der Wasserkuppe und damit die Aufnahme des ganzen Blattes zum Abschluß.
Auf Blatt Kleinsassen (G. A. 69. 28.) bearbeitete derselbe das sogenannte Abtsröder Gebirge (Nordostabgang der Wasserkuppe), den “ Abhang des Pferdskopfes und die Gegend von Sieblos, Abtsroda und Reulbach.
Auf den Blättern Neuswarts und Hilders (G. A. 69. 22. 29) wurden von demselben Orientierungsbegehungen in den noch nicht auf⸗ genommenen Theilen Sefater⸗
Im Kellerwald beendete Hilfs⸗Geologe Dr. Denckmann die Aufnahme des Blattes Kellerwald (G. A. 54. 59) bis auf einige durch Wegeneubauten noch nöthig gewordene Revisionen. Die Aufnahme des Blattes Gilserberg (G. A. 68. 5) wurde fortgesetzt.
Im Regierungsbezirk Wiesbaden brachte Professor Dr. Kayser die Aufnahme des Blattes Ballersbach (G. A. 68. 19) zum vorläufigen Abschluß und begann demnächst diejenige des nördlich an⸗ grenzenden Blattes Oberscheld (Tringenstein) (G. K. 68. 13), welche etwa gn Zweidrittel fertiggestellt wurde.
rofessor Dr. Hehagsen führte eine Schlußrevision der Blätter Algenroth und Preßberg aus (G. A. 67. 52. 79” Die Aufnahme des Blattes Braunfels (G. A. 68. 25) wurde dem Abschluß lahe gebracht und im Anschluß hieran der nördliche Theil von Blatt Weilmünster (G. A. 68. 31) bis an die große Unterdevon⸗Zone nördlich des Taunus be⸗ arbeitet. In den der anstoßenden Blätter Merenber und Weilburg (G. A. 67. 30. 36) wurden die Aufnahmen in Angri genommen.
In aeeeecg mit Professor Dr. Kayser wurde eine Begehung der ausgedehnten Arkose⸗Grauwacken im Gebiet der Blätter Wetzlar, Braunfels, Weilmünster und Ballersbach ausgeführt.
5) Rheinprovinz.
Landes⸗Geologe Grebe revidierte die Blätter Dasburg, Neuer⸗ burg, Mürlenbach und Waxweiler (G. A. 65. 59. 60. . A. 66. 50. 55) und beendete seine Aufnahme der Blätter Reuland, Leiden und Schönecken (G. A. 65. 54. 55. G. A. 66. 49).
Bezirks⸗Geologe Dr. Leppla brachte die Revision der Blätter Sohren und Hottenbach zum Abschluß (G. A. 80. 6. 12) und führte Untersuchungen am Südrande des Saarbrücker Steinkohlengebirges aus.
Landes⸗Geologe Professor Dr. Beyschlag führte in Gemeinscha mit dem Landes⸗Geologen Grebe und dem Bezirks⸗Geologen Dr. Leppla eine Revisionsreise im Gebiet des Hunsrück, der Mosel und der Eifel bis in das Gebiet des Hohen Venn aus.
Professor Dr. Holzapfel bearbeitete den größten Theil des links⸗ rheinischen Antheils des Blattes Bacharach⸗Kaub (G. A. 67. 57) und stellte einen Theil des Anschlusses desselben an Blatt St. Goar⸗ St. Goarshausen fertig.
„Im Regierungsbezirk Aachen begann derselbe die Aufnahmen der Blätter Aachen und Stolberg (G. A. 65. 17. 18) und untersuchte die Gliederung des Oberdevon, des Kohlenkalks und der Kreide.
6) Provinz e
Landes⸗Geologe Dr. Loretz setzte die Aufnahmearbeiten im Gebiet der Blätter Hohenlimburg und Iserlohn fort und stellte die des Fermn vorbehastlich einiger Revisionen fertig. (G. A.
7) Prov inz Schlesien.
Landes⸗Geologe Dr. Dathe bearbeitete die Gneißformation des Eulengebirges im Blatt Neurode (G. A. 76. 26) und in demselben Blatt sowie im Blatt Wünschelburg 88 A. 76. 25) das Roth⸗ liegende, wobei die Gliederung der Cuseler Schichten durchgeführt
1“
8) Mittelmark und Neumark.
6 Landes⸗Geologe Professor Dr. Berendt brachte die Aufnahmen der Blätter Hohenfinow und Freienwalde (G. A. 45. 16. 17) zum Aüschkuß und setzte die Untersuchung des Blattes Zehden (G. A. 45. 12) in der den Haupttheil desselben einnehmenden Hochfläche fort. b Landes⸗Geologe Professor Dr. Wahnschaffe führte die Aufnahme Seelgttes Trebnitz (G. A. 45. 30) zu Ende und stellte dasselbe rtig.
Berg⸗Referendar Dr. Krusch brachte nach Ausführung einer Probeaufnahme im Bereich des Slahrs Zachow (G. A. 45. 6) unter er Leitung des Bezirks⸗Geologen Dr. Schröder die Aufnahme dieses on letzterem bereits früher (1893) begonnenen Blattes zum Abschluß
88 8 89 ““
Berlin, Sonnabend, den 20. Juni
und ging demnächst auf Blatt Königsberg i. N.⸗M. (G. A. 46. 1) über.
Kulturtechniker Dr. Woelfer begann nach Beendigung seiner Aufnahmen im Uckermärkischen Arbeitsgebiet die Untersuchung der Blätter Neudamm und Tamsel (G. A. 46. 15. 21) durch eine orientierende Begehung.
9) Prignitz.
Professor Dr. Gruner setzte die Aufnahme des Blattes Wittstock G. A. 27. 49) fort, welches er zum Abschluß brachte, und unternahm
rientierungsreisen in den östlich und nördlich anstoßenden Blättern.
10) Uckermark und Vorpommern.
Landes⸗Geologe Professor Dr. Wahnschaffe stellte e. eine Schlußbegehung das Blatt Alt⸗Damm (G. A. 29. 39) druckf
ezirks⸗Geologe Dr. Schröder setzte die Aufnahme der Bl. Greiffenberg, Angermünde und Schwedt (G. A. 28. 58.—60) unter gleichzeitiger Einführung der neu eingetretenen Hilfs⸗Geologen Dr. Schmidt und Dr. Michael fort und stellte mit deren Hilfe erst⸗ genanntes Blatt fertig.
ilfs⸗Geologe Dr. Michael bearbeitete unter Leitung des Dr. Schröder nach Ausführung einer Probeaufnahme die ihm über⸗ wiesenen Theile auf den Blättern Angermünde und Passow (G. A. 28. 53. 59), sodaß diese zum Abschluß gebracht werden konnten.
Hilfs⸗Geologe Dr. Schmidt 1 ebenso unter Leitung des Dr. Schröder nach Ausführung einer Probeaufnahme im Bereich des Blattes Eöö (G. A. 28. 58) die Arbeiten auf diesem
att fort.
Bezirks⸗Geologe Dr. Müller heachte Blatt Bahn (G. A. 29. 50) zum Abschluß und stellte dasselbe druckfertig.
Hilfs⸗Geologe Dr. Gagel brachte durch eine mit Dr. Müller gemeinschaftliche Begehung der betreffenden Grenze und demnächst des endricen Theiles von Blatt Uchtdorf (G. A. 29. 55) dieses zum
uß.
Kulturtechniker Dr. Woelfer bearbeitete die Blätter Woldegk und TSnec (G. A. 28. 32. 33) mit Ausschluß des mecklenburgischen
ntheils und brachte dieselben zum Abschluß.
Hilfs⸗Geologe Dr. Zeise begann die Aufnahme des Blattes Hammelspring (G. A. 28. 55), welches bis auf die jenseits der Havel gelegene, bereits zum Großherzogthum Mecklenburg gehörige Nordwest⸗ ecke fertiggestellt wurde. Die Bearbeitung des Hlattes Gandenitz wurde von ihm fortgesetzt. (G. A. 28. 49.)
11) Hinterpommern.
Landes⸗Geologe Dr. Keilhack setzte die Untersuchung der Blätter Grupenhagen, Peest und Schlawe fort und stellte die Blätter druck⸗ fertig. (G. A. 14. 32. 33. 39.)
12) ege Peches. Landes⸗Geologe Professor Dr. Wahnschaffe begann und vollendete die Aufnahme des Blattes Wargowo (G. A. 48. 27) und nahm als⸗ dann die Bearbeitung der Westhälfte des Blattes Owinsk in Angriff. (G. A. 48. 28); zugleich führte er die neu eingetretenen Hilfs⸗ warrehe. Dr. Kühn und Dr. Maas in die Aufnahmearbeit ein. lfs⸗Geologe Dr. Maas begann und vollendete unter Leitun des Professors Dr. Wahnschaffe nach Ausführung einer Probeauf⸗ nahme im südlichen Theile des Blattes O winsk (G. A. 48. 28) die geologische Kartierung des Blattes Sady (G. A. 48. 33). Bezirks⸗Geologe Dr. Beushausen bewirkte die Aufnahme der Südhälfte des Blattes Posen (G. A. 48. 34). ilfs⸗Geologe Dr. Kühn bearbeitete und vollendete unter Leitung des Bezirks⸗Geologen Dr. Beushausen nach Fertigstellung einer Probe⸗ aufnahme im nördlichen Theil des Blattes Owinsk die Nordhälfte des Blattes Posen (G. A. 48. 28. 34). 13) Provinz Westpreußen.
Professor Dr. Jentzsch beendete die Aufnahme des Blattes Gr. lowenz (G. A. 33. 36) und begann diejenige der Blätter Feste ourbidre und Roggenhausen (G. A. 33. 27. 28), deren ersteres gleich⸗
falls fertiggestellt wurde. 14) Provinz Ostpreußen.
Dr. Klebs begann und vollendete die Eernsfage des Blattes Olschienen, brachte diejenige des Blattes Theerwisch zum Abschluß 82 A. 35. 29. 23) und fa in Gemeinschaft mit Dr. Schulte die
ufnahme des Blattes Schöndamerau fort. (G. A. 35. 22.)
Hilfs⸗Geologe Dr. Schulte begann und vollendete unter Leitung des Dr. Klebs das Blatt Schwentainen 88. A. 35. 30). Nach Fertig⸗ stellung desselben setzte er die im Vorjahre begonnenen Arbeiten auf Blatt Groß⸗Schöndamerau (G. A. 35. 22) fort.
Hilfs⸗ ve- Dr. Kaunhowen bewirkte unter Leitung des Dr. Klebs die Aufnahme des Blattes Babienten, das zum größeren Theil fertiggestellt wurde. (G. A. 35. 24.)
ezirks⸗Geologe Dr. Müller begann die Aufnahme des Blattes hst Bartelsdorf (G. A. 35. 15) und führte dieselbe zu † des Um⸗ angs aus.
Hilfs⸗Geologe Dr. Gagel begann die Aufnahme des Blattes Jedwabno (G. A. 35. 27).
Durch eine gemeinschaftliche Bereisung des Gebiets der unteren Oder seitens der Herren Professor Dr. Berendt, Dr. Schröder, Dr. Beushausen und Dr. Müller, wie andererseits des hinterpommer⸗ schen Küstengebiets durch die Herren Professor Dr. Berendt, Dr. Keilhack und Dr. Schröder wurde eine einheitliche Auffassung und Gliederung der verschiedenen unterscheidbaren Thalterrassen erzielt, welche den Abschluß einer ganzen Reihe von Kartenlieferungen ermöglichten.
uf den Antrag des Kreises „Greisenberg i. Pommern wurde von dem Landes⸗Geologen Dr. Keilhack eine geologische Durchforschung des esammten Gebiets dieses Kreises in der speziellen Absicht der Auf⸗ al Zℳ nutzbarer Materialien, vorzugsweise zur Verwendung bei Wegebauten, mit vollkommenem Erfolg durchgeführt.
Im Interesse der Auffindung von Meliorationsmaterial für die
Bodenwirthschaft im unteren Emsgebiet wurde von dem Bezirks⸗ Geologen Dr. Müller eine geologische Durchforschung jenes Gebiets wischen Rheine, Lingen und Basen rück bewerkstelligt, welche den acnn einer Reihe von ausbeutbaren Mergelvorkommnissen er⸗ eben hat. 8 Im Anschluß hieran wurde von demselben eine geologische defeiashers der durch den Dortmund⸗Emshäfen⸗Kanal bloßgelegten Aufschlüsse unter wirksamer Unterstützung des Königlichen Ober⸗ Bergamts in Dortmund ausgeführt.
Stand der Publikationen. Im Laufe des Jahres sind zur Publikation gelangt: A. Karten.
Lieferung 72, enthaltend die Blätter Coburg, Oeslau, Steinach, Roda
Lieferung 61, enthaltend die Blätter Groß⸗Peisten, Bartenstein, Landskron, Groß⸗Schwansfeld, Bischofstein.
getenahg 68, enthaltend die Blätter ilsnack, Glöwen, Demertin, Werben, Havelberg, Lohm sh 73, enthaltend die Blätter Prötzel, Möglin, Straußberg, Müncheberg Lieferung 74, enthaltend die Blätter Kösternitz, Alt⸗ Zowen, Pollnow, Klannin, Kurow, Sydow.. . ..
Es waren publiziert
Mithin sind im Ganzen publiziert.
Was den Stand der noch nicht publizierte iten be⸗ trifft, so ist derselbe gegenwärtig 1⸗.88 1) In der lithographischen Ausführung sind nahezu beendet:
Lieferung 88 Gegend von Oberstein
18“
2) In der lithographischen Ausführung begriffen sind: Lieferung 8 Gegend von Fen a. S.
renzlau ngermünde
„ Hanau
„ Bernkastel
„ Oderberg
. Fraüfnnzene
„ Freistadt (Westpr.)
zusammen 1 und 2
3) In der geologischen Aufnahme fertig, jedoch no nicht zur Publikation in Lieferungen ns Feaaig e 8 8.
4) In der geologischen Bearbeitung begriffen . . . .
Es sind somit einschließlich der publizierten Blätter in der Anzahl von 373
im Ga 712 Bl. zur Untersuchung gelangt. “
Außerdem befindet sich noch eine geologische Uebersichtskarte v Thüringer Wald im Maßstabe von 1: 100,900 im Auf vee. ve⸗ selbe wird in einigen Monaten erscheinen.
B. Abhandlungen.
1) Neue Folge Heft 16. Holzapfel (E.) Das Obere Mittel⸗ devon (Schichten mit Stringocephalus Burtini und Maeneceras terebratum) im Rheinischen Gebirge mit 19 Tafeln.
.2) Neue Falz⸗ Heft 17. Beushausen (L.) Die Lamellibran⸗ Iiete F Feen. en B“ Tafeln) d Neue Folge He 3 ert 8 ie stratigraphi Ergebnisse der neueren Tiefbohrungen im Oberschlesischen Uhenphisge gebirge nebst einer Uebersichtskarte und 7 Tafeln.
9 Jahrbuch der Königlich preußischen geologischen Landesanstalt und Berg⸗Akademie für das Jahr 1894. CXLIX und 506 Seiten Text An 8 ö’ ohlende bh
ußerdem sind noch folgende andlungen im Druck und in der Lithographie befindlich: 8
Neue Folge Heft 9. Beyschlag u. Potonis. Ueber das Roth⸗ liegende des Thüringer Waldes, Th. I: Zur Geologie des Thüringi⸗ schen Rothliegenden von F. Beyschlag.
Neue Folge Heft 18. Schröder (H.) Die Säugethierfauna des Mosbacher Sandes.
Neue Folge Heft 21. Denckmann (A.) Studien im deutschen Lias.
Debit der Publikationen.
Nach dem Bericht für das Jahr 1894 betrug die Gesammtzahl der im Handel debitierten Kartenblätter... .30 340 Bl. Im Jahre 1895 wurden verkauft: 1.
von Lieferung 1, Gegend von “ ena 6 Bleicherode Zörbig 4 Saarbrücken, Th.I 33 8 „II 16 Riechelsdorf 43 Kyffhäusers 115 Saarburg 12 Nauen 11 Naumburg a. S. Gera Berlin NW. Wiesbaden Mansfeld Triptis Eisleben
E 7 — 2 2 2u22. 2 3 2 ee
Ermschwerdt Tennstedt Mühlhausen Berlin 80. Lauterberg a. H. Rudolstadt Berlin NoO. Eisfeld i. Thür. Limb
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andlungen zur geologi Spezialkarte ꝛc. sind ver⸗ kauft worden: “ g. “ *