Entwurf des Handelsgesetzbuchs erklärt die Regierung ausdrücklich, „Handlungsdiener“ das dem Handlungs⸗ bolt.
daß der Entwurf die ungebräuchliche Bezeichnun vermeide und durch „Handlungsgehilfe“ ersetze.
gehilfen recht ist, sollte dem Arbeiter billig sein. Durch die Annahme der Vorlage würden namentlich die Hauesindustriellen, die Heim⸗ arbeiter aus der Reihe der Arbeiter herausgestrichen. Wäre ein
vorbereitenden Kommission Bestimmungen über den
Arbeiter in der hätte man die
anders gestaltet. Unsere Anträge mögen formell nicht ganz richtig sein; aber zwischen der zweiten und dritten Lesung werden sich formelle
Unebenheiten leicht beseitigen lassen. Nach Schluß der b
Geheime Ober⸗Regierungs⸗Rath
Struckmann und der
abgelehnt und ein Theil der übrigen, auf den bezüglichen Anträge zurückgezogen.
iskussion, an welcher sich noch der im Reichs⸗Justizamt bg. Gröber (Zentr.) betheiligten, wurde bei Schluß des Blattes der Antrag der Sozialdemokraten
welche sich in jedem Akt
gewesen, so Arbeitsvertrag Frau “ piel gerühmt zu werden. 2
rbeitsvertrag „Damenduell“; in beiden 4
“ kann man beide Stunden bei
Nr. 25 des „Centralblatts für das Deutsche Reich“, mt des Innern, vom 19. Juni, hat folgenden Inhalt: 1) Konsulatwesen: Entlassung; — Ableben eines Vize⸗Konsuls. — 2 Finanzwesen: Nachweisung der Einnahmen des Reichs vom 1. April 1896 bis Ende Mai 1896. — 3) Polizeiwesen:
herausgegeben im Reichsa
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet.
zeichneten sich die Herren
Handel und Gewerbe.
Durch ein im Lissaboner „Diario do Governo“ vom
23. Mai v — Worte „gereinigtes Paraffin“ aus der des portugiesis
der Position 99 — bisber:
geführt, per Kilogramm 2 Reis“ sind also für gereinigtes Paraffin anstatt
nur 2 Reis per Kilogramm an Eingangszoll zu entrichten.
Ausweis über den Verkehr auf dem Berliner Schlacht⸗ viehmarkt vom 20. Juni 1896. Auftrieb und Marktpreise nach Schlachtgewicht mit Ausnahme der Schweine, welche nach Lebend⸗ rewicht gehandelt werden. Rinder. Auftrieb 3571 Stück. (Durch⸗ chnittspreis für 100 kg.) I. Qualität 106 — 108 ℳ, II. Qualität
— 104 ℳ, III. Qualität 84 —92 ℳ, IV. Qualität 72 —80 ℳ — Auftrieb 8288 Stück. (Durchschnittspreis für 100 kg.) Mecklenburger 74 — 76 ℳ, Landschweine: a. gute 70 — 72 ℳ, b. ge⸗ ringere 64 — 68 ℳ, Galizier —,— ℳ, leichte Ungarn —,— ℳ, bei bei — kg Tara pro Stück. — (Durchschnittspreis für 1 kg.) I. Qualität 1,00 — 1,10 ℳ, II. Qualität 0,84 — 0,98 ℳ, III. Qua⸗ lität 0,70 — 0,82 ℳ — Schafe. Auftrieb 10 910 Stück. ür 1 kg.) I. Qualität 0,90 — 1,00 ℳ,
Schweine.
20 % Tara. Bakonyer —,— ℳ Kälber. Auftrieb 1595 Stück.
schnittspreis 0,80 — 0,88 ℳ, III. Qualität —,— ℳ
.“
a de z. 17 Die sommerliche Operetten⸗Sa en. ein für Berlin gänzlich neues Werk,
einen starken Erfolg erzielte. Das
Gesangseinlage verwendet.
en Einfuhrzolltarifs, welche bisher lautete: „Fette Säuren, nicht besonders aufgeführt, Olein und gereinigtes Paraffin per Kilogramm 65 Reis“, gestrichen und „Schwere Mineralöle zum
Maschinenschmieren und fossile Stoffe, nicht besonders auf⸗ 8 — eingefügt worden. Es I es, ang ze
ison im Lessing⸗Theater brachte Franz von Suppé8 reiaktige Operette ‚„Das Modell“; und es sei gleich vorausgeschickt, die daß dieselbe bei der vortrefflichen Aufführung, die ihr zu theil wurde, Werk, zu dem Victor Léon und Ludwig Held den Text schrieben, fand sich unvollendet im Nachlaß des Komponisten vor und wurde durch Wiener Musiker, die der Theaterzettel nicht nennt, seinem Wesen entsprechend und unter Zuhilfenahme bereits vorhandener Kompositionen ergänzt; so ist im letzten Akt ein einschmeichelnder Walzer Sullivan's als wirkungsvolle Die Handlung bewegt sich um die Eifer⸗ süchteleien des Zeitungskolporteurs Niccolo und seiner Braut, der hübschen Wäscherin Colletta, welche letztere einem Maler als Modell gedient hat, sowie um die Liebe eines alternden Wurstfabrikanten u einer reichen Wittwe und giebt zu mancher lustigen Scene nlaß. Die gefälligen Gesangseinlagen und die witzigen Kuplets,
Wetterb 8
icht vom 22. Juni, r Morgens.
=— 22 *
in ° Celsius
Bar. auf 0 Gr. u. d. Meeressp. red. in Millim. Temperatur 5 0 C. = 40 R
Belmullet.. 765 SSO Aberdeen. 766 NW Christiansund 759 N. Seeöbage . 755 WSW Stockholm 750 SSW A halb bed. paranda . 755 O 2 beveckt oskau.. 758 NW 1 bedeckt Cork, Queens⸗ town 768 SSO. 3 balb bed. Cherbourg . 769 stil swolkenlos 7766 NW 5 wolkenlos vylt 760 NW wolkig mburg.. 761 W wolkig ¹) winemünde 760 WSW é6 balb bed.
5 8 Neufahrwassers 758 WSW 5 wolkig²) Memel 756 W 4 bedecktzè)
UI
1
2
3
4
2
4 balb bed. Regen bedeckt
HFena Qq11686 still wolkenlos ünster. 764 SW halb bed. Karlsruhe.. 767 NO bedeckt Wiesbaden . 766 NW. wolkig München. 768 NW bedeckt Chemnitz.. 764 NW wolkig Berlin 562 WNW A heiter) Wien 764 WNW Ibedeckt Breslau. . 764 WNW 4 Regen 1 Fle d⸗Aix.. 7 NO 3 halb bed. Nizza 8 3 still wolkig 21 ¹) Gestern Regen. ²) Gestern Gewitter und Regen. ³) Böig und regnerisch. ⁴) Gestern Regen.
Uebersicht der Witterung.
Ein Hochdruckgebiet überdeckt die Britischen Inseln und Frankreich, während der Luftdruck über Mittel⸗ schweden am niedrigsten ist. Dementsprechend wehen über der Nordsee nordwestliche, über Norddeutschland westliche Winde, welche in starken Böen auftreten. In Deutschland ist das Wetter kühl und veränderlich, vielfach ist Regen gefallen, am meisten, 24 mm, zu
mburg; an der ostpreußischen Küste sowie auf
Igoland fanden gestern Gewitter statt. Fortdauer der kühlen, veränderlichen Witterung wahrscheinlich.
Deutsche Seewarte.
sonders in den weit hergeholten, grobkörnigen gefügten Witzen auf. einen
b oher Position 149
laufen pflegen. Fiddicke
8 1 als die Ausstellung zu stande Reis hinfort muß er indeß erfahren, daß
Theaterzettel aufgeführt sind.
(Durch⸗
II. Qualität Oberländer als Gast.
Am Donnerstag, den 25. D'Andrade als Figaro in
Sevilla“ ein astspiel.
Dr. Muck betraut.
Königliche Schauspiele.
haus. 161. Vorstellung. Wagner⸗Cyelus. VI. Tristan und Isolde in 3 Akten von Richard Wagner. Dirigent: Kapellmeister Dr. Muck. Anfang 7 Uhr.
Neues Opern⸗Theater (Kroll). 118. Vorstellung. Die verkaufte Braut. Komische Oper in 3 Akten von riedrich Smetana. Text von K. Sabina, deutsch von Max Kalbeck. Tanz von Emil Graeb. In Scene gesetzt vom Ober⸗Regisseur Tetzlaff. Dirigent: Professor Kleffel. — Phantasien im Bremer Rathskeller. Phantastisches Tanzbild, frei nach Wilhelm Hauff, von Emil Graeb. Musik von Adolf Steinmann. Dirigent: Musikdirektor Steinmann. Anfang 7 ½ Uhr.
Schauspielhaus. 169. Vorstellung. Die Karo⸗ linger. Trauerspiel in 5 Akten von Ernst von Wildenbruch. In Scene gesetzt vom Ober⸗Regisseur Max Grube. Anfang 7 ½ Uhr.
Mittwoch: Opernhaus. 162. Vorstellung. Jugo. Große Oper in 4 Akten. Musik von Philipp Rüfer. Text nach Gustav Freytag's „Die Ahnen“ (I. Abtheilung) von Martha Friedemann. Ballet von Emil Graeb. Anfang 7 ½ Uhr.
Neues Opern⸗Tbeater (Kroll). 119. Vorstellung. Hänsel und Gretel. Märchenspiel in 3 Bildern vost Engelbert Humperdinck. Text von Adelheid Wette. — Die Puppenfee. Pantomimisches Ballet⸗ Divertissement von Haßreiter und Gaul. Musik von Joseph Bayer. In Scene gesetzt vom Ballet⸗ meister Emil Graeb. Anfang 7 ½ Uhr.
Schauspielhaus. 170. Vorstellung. Die Komödie der Irrungen. Lustspiel in 3 Aufzügen von William Shakespeare. Für die Bühne eingerichtet von Karl von Holtei. — Die Dienstboten. Genrebild in 1 Aufzug von Roderich Benedix. Anfang 7 ½ Uhr.
Deutsches Theater. Dienstag: Die Weber.
Anfang 8 Uhr. Mittwoch: Das Lumpengesindel. Donnerstag: Die Stützen der Gesellschaft.
Berliner Theater. Dienstag: Faust. Anfang 7 ½ Uhr.
Mittwoch: König Heinrich.
Donnerstag: König Heiurich
vorfinden, stürmisches Verlangen des bbrvacfen Publikums meist wieder⸗ Die Aufführung war, wie schon oben erwähnt, sowohl, im Ganzen wie im Einzelnen höchsten Lobes werth. Ein so vortreffliches Operetten⸗Ensemble hat man in Berlin schon seit geraumer Zeit weder gesehen noch vor allem gehört. — die Leistungen der Herren Spielmann und Steinberger sowie der in Bezug auf Gesang, Vortrag und er trugen das Ihrige zu dem unbestrittenen Erfolge bei. Neues Theater. Am Sonnabend fand die erste Vorstellung der „Budapester Operetten⸗ und Ballet⸗Gesellschaft“ sia aktige Ausstattungsoperetten, verfaßt von Karl Somos Wilhelm Rosenzweig mit Musik versehen, zur Aufführung brachte. Die Titel derselben lauten: „D. d ist der Ausstattung und dem Ballet der weiteste Spielraum gelassen. ) erke nicht unterziehen. Wer einige 1 gefälliger Musik, hübschen Tänzen und Gesängen ver⸗ bringen will, wird den Besuch nicht bereuen. Unter den Darstellern ück und Werner, als Sängerin Reichsberg, unter den Tänzerinnen die Damen Rosine und Sorma aus und ernteten reichen Beifall.
Theater Alt⸗Berlin.
Die am Sonnabend im Theater Alt⸗Berlin des Ausstellungsparks aufgeführte neuberliner Posse mit Gesang in drei Akten „Fiddicke und Sohn“ von Julius Keller und Louis eine freundliche Aufnahme, die allerdings mehr den Stück selbst zu danken war. Die Autoren spekulieren auch hier, be⸗ beiden letzten Akten, mit ihren oft recht
Späßen und örerkreis Bildungsstufe. Nach den Schablonen der Berliner Possen verfaßt, behandelt das Stück, dessen bewegende Kraft die Gewerbe⸗Ausstellung ist, das Thema ohne jeden dramatischen Kontrapunkt, ohne alle Gegenbewegungen in einem so glatten Verlauf, wie die ö“ allkäglichen Geschichten zu ver⸗
ater, ein Geschäft immer drt gegangen war, ist ein erbitterter Gegner alles ewerbe⸗Ausstellun
welcher sein Sohn heimlich ausgestellt hatte, einen Preis erhalten, was ihn mit der neuen Zeit versöhnt. Große, elektrisierende Wir⸗ kungen vermag dieser Stoff nicht zu erzielen; aber die
einiger Couplets hatte zur Folge, daß der Beif - 1 zweiten und dritten Akt den Antheil des Publikums an der wenig spannenden Handlung kund gab und auch die Autoren mehrere Male hervorrief. Gespielt und gesungen wurde sehr flott und lebhaft; auf Einzelheiten der Darstellung einzugehen, müssen wir uns aber ver⸗ sagen, da nicht einmal alle Hauptpersonen des Stücks auf dem
FhEeFe8 In
Im Königlichen Opernhause geht morgen als sechste Auf⸗ führung des Richard Wagner⸗Cyclus „Tristan und Isolde“ unter Kapellmeister Dr. Muck's Leitung in Scene. Die Isolde singt Frau Sucher, den Tristan der Großherzoglich badische Kammersänger Herr
Im Neuen Königlichen Operntheater (Kroll) findet morgen eine Aufführung von Smetana's komischer Oper kaufte Braut“ und des Ballets „Phantasien im Bremer Rathskeller“ statt. Von Nachmittags 6 Uhr ab findet großes Militär⸗Konzert statt. — . M., eröffnet Herr Rossini’s — Im erste nistfabrfng der Oper
Mannigfaltiges.
Auf dem Terrain der Berliner “ sind nunmehr die offiziellen Wegweiser fertiggestellt. Dieselben geben an, was für Gebäude, Ausstellungsgegenstände, Restaurationen,
wurden gestern auf
Ganz besonders verdienen
auch alle übrigen Mitwirkenden
tt, ü-; zwei ein⸗ vy und von
as Frauenbataillon“ und
Jaekel (Berlin)
Einer ernsteren künstlerischen
Lehrern. räulein alwine
errmann fand ouplets als dem
gewaltsam ein⸗ von derbem Geschmack üblichen
Volksst
Möbeltischler, 8
und verläßt schließlich Berlin, belustigungen.
ommt. Nach seiner Rückkehr
er auf der Ausstellung, auf reichhaltiger als
Einfügung all besonders nach dem
In Klasse II1 a „Isolde“ der
„Urania“ den 2.
„Die ver⸗
Francesco Oper „Der Barbier von Laufe der Woche findet „Das Heimchen am Herde“
Regatta in
gerettet.
†12 Die Deuts
stehen, produzieren. ee. aus Afrika werden dadurch
mme bereichert. — Morgen findet in der Deutschen Kolonial⸗ Ausstellung wieder ein Elitetag statt. Die Neger führen an diesem Tage ihre Fest⸗ und Kriegstänze vor und veranstalten auf dem See die interessanten eigenartigen Kanu⸗Wettfahrten sowie andere Wasfer⸗ Die Gänge, Plätze und Blumenbeete werden am ö und auch das Konzertprogramm wird onst sein.
Kiel, 21. Juni. deutschen Regatta⸗Vereins errang in der Klasse 1 die „Meteor“ Seiner Majestät des Kaisers den ersten und den Wanderpreis des Kaisers, den zweiten e die Pacht „Varuna“ Seiner Durchlaucht des Fürsten zu „Elisabeth“ Klasse II b Vachtklubs den
Abend buntfarbi
Loesener⸗Hamburg) den 1 Yachtgesellschaft des Kaiserlichen 1. Preis und den Wanderpreis Seiner Majestät des Kaiserz. „Kommodore“ Königlichen Hoheit des Greßherzogs von Mecklenburg⸗Schwerin den 1. Preis, in Klasse III b „Luna⸗ S Berthold Arons⸗
ajestät des Kaisers,
Klasse III a
Berlin) den 1. und den Ermunterungspreis Seiner „Susanne“ (Besitzer Geheimer Regierungs⸗Rath Otzen⸗Wannsee) den 2., in Klasse 1Va „Witte“ den 1., „Rosa“ (Schlüsselburg⸗Hamburg) den 2., in Klasse IVb.Krimhilde“ (Kirsten⸗Hamburg) den Kommodore⸗ Preis, „Sussy“ den 2., „Lady Nancy“ den 3. Preis; in Klasse Va errang „Swanhild⸗ (Pichel⸗Hamburg) den 1., „Gudrude“ (Besitzer Seine König⸗ liche Hoheit der Prinz Heinrich von Prfaßen) den 2., in Klasse Vb „Leif“ den (Besitzer von Roeder⸗Potsdam) den 3. in Klasse VI „Bussard“ den 1., „Luo“ den 2., Lita“ (Besitzer von Mendels⸗ sohn⸗Potsdam) den 3. Preis. — An der heutigen Segelregatta, welche . ee ö“ 89 17e. in von Karl Goldmark statt. Der Komponist ist bereits aus Wien hier theil. Die großen Jachten, darunter S. M. Yacht⸗Meteore, starteten eingetroffen. Mit der Einstudierung des Werks ist Herr Kapellmeister nicht. Seine Majestät der Kaiser begleitete die Fahrt mit Lord Die neuen Dekorationen sind von den Wiener Hof⸗Theatermalern Brioschi und Bukhart angefertigt. Im Königlichen Schauspielhause wird morgen E. von Wildenbruch's Trauerspiel „Die Karolinger“ gegeben. Die Damen Poppe und Lindner sowie Herr Matkowsky treten darin auf.
1., „Katharine“ den 2., „Perle“
Lonsdale auf dessen
Verkehrswege der Besucher erreicht, wenn er in der an geraden Linie fortgeht. Diese neue Einrichtung machte es n. daß ein großer Theil der alten Wegweiser, welche von der Interessenten ohne besonderes System und zum thei Erlaubniß im Park aufgestellt waren, entfernt wurde. Das Wochenprogramm der im Chemiegebäude der Gewerbe⸗Ausstellung zu haltenden Vorträge lautet: heute, Dr. Max Ohrnefalsch⸗Richter (Adlershof) arbe tan 8 Fipfer ung ücgen 8 8. 66 Welt mäh ge ichen und geschichtlichen Zeit und die daran sich knü Kulturen“; Dienstag: Dr. H. Potonié (Gr.-Lichterfelde) 24 Blüthe“; Mittwoch: Professor J. Kohler (Berlin) dem Rechtsleben unserer Kolonialvölker“; Donnerstag: Dr. hauß (Berlin) „Die Photographie in natürlichen Farben“; Dr. Martin Mendelsohn (Berlin) „Die häusliche Krankenpfl ihre sv nci ge Gestaltung“; 1
„Die Entwickelung der Thierwelt.“
— .—
erhielt „Hertha“ den 1.,
2. Preis; in
erhielt die Yacht
„Eini
rend der
gedeuteten n einzelnen
I auch ohne
Montag;
„Gewinnung und Ver⸗
Am Sornabend befanden sich unter den Besuchern der Aus. stellung 30 Schüler der ersten Klasse der landwirthschaftlichen Kreisschule zu Wurzen in Sachsen unter Führung von zwei
Die neuen Bestimmungen der Eisenbahntarife für den Be. such der Ausstellung durch gewerbliche Arbeiter werden bereite nutzbar gemacht. Zwanzig Arbeiter einer Spritfabrik in Ma besuchten gestern die Ausstellung. Die ertheilt und außerdem zu den Kosten des Ausflugs noch beigetragen. che Kolonial⸗Ausstellung erhielt am abend den Besuch des Statthalters in Eila. ” Hohenlohe⸗Langenburg, früheren Präsidenten
esellschaft. Zu Ehren desselben führten die Neger auf dem freien Platze vor dem Verwaltungsgebäude in der Sansibarstadt ihre ationaltänze auf. — Anfangs dieser Woche treffen neun Busch⸗ männer und sieben Hereros in der Ausstellung ein und werden sich in der Sansibarstadt, wo Hütten und Häuser zu ihrer Aufnahme bereit Die in der Kolonial⸗Ausstellung vereinigten um zwei neue interessante
. A d e bur 2 irma hatte ihnen Urlaub
bringen Fürsten m ürsten er Deutschen Kolonia
Bei der vorgestrigen Regatta des Nord⸗ a hact
chaumburg⸗Lippe. ( 8-
erhielt
Seiner
ampfyacht „Evangelinen’. Ihre Majestät die Kaiserin, Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Heinrich und die Prinzen⸗Söhne Ihrer Majestäten fuhren auf der YPacht „Espérance“ Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Heinri ee. Seine Königliche Hoheit der persönlich seine Bacht „Gudrude“, welche den ersten Preis errang Um 3 Uhr kehrten „Evangeline“ und „Espérance“ zurück. Die Hamburger Yacht „Pollux“ kenterte, die Besatzung wurde
zur Beobachtung der rinz Heinrich steuerte
in den Hafen
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)
vor. „Blatk de szaa Freitag: Sonnabend: Professor Dr.Dnd
Lessing Theater. Dienetag: Ferenczy⸗ Operetten⸗Ensemble mit Julie Kopaczy⸗Karczag und Ed. Steinberger a. G. Das Modell. Operette in 3 Aufzügen von Léon und Held. Musik von Franz von Suppé. Anfang 7 ½ Uhr.
Mittwoch und folgende Tage: Das Mo
Residenz⸗Theater. Direktion: Sigmund Lautenburg. Dienstag: Der Stellvertreter. (Le
Remplaçant.) Schwank in 3 Akten von William Busnach und Georges Duval. Deutsch
von Max Schönau. — Vorher: Erlauben Sie,
Familien⸗Nachrichten.
Verlobt: Frl Editha von Brünneck mit Hrn. Hilmar Frhrn. von Seherr⸗Thoß t. Eylau). — Fr. Martha Posselt, geb. Hühnermann, mit Hrn. Hauptmann Pfaffe rott (Magdeburg). — Fr. Amelie Eckels, geb. von Hundelshausen, mit Hrn. Hauptmann Arthur von
Madame! Lustspiel in 1 Akt nach dem Französischen
des Labiche, von Fr. Lichterfeld. Anfang 7 ½ Ubr. Mittwoch: Der Stellvertreter. — Vorher:
Erlauben Sie, Madame!
Friedrich-Wilhelmstädtischer Ko Chausseestraße 25 — 26. Direktion: Julius Fritzsche.
Dienstag: Der schlafende Fakir. Posse mit Gesang und Ballet in 1 Akt von Leo Herzberg. Anfang des Konzerts 6 Uhr. Anfang der Vorstellung 7 Uhr. Bei einbrechender Dunkelheit: Feeuhafte Illumination des Parks. ““
Neues Theater. Schiffbauerkamm 4 a./5.
Dienstag: Gastspiel der Budapester deutschen Operetten⸗ und Ballet⸗Gesellschaft. Das Damen⸗ duell. Ausstattungs⸗Singspiel in 1 Akt von Carl Somossy. Musik von Wilhelm Rosenzweig. — Vorher: Das Frauenbataillon. Ausstattungs⸗ Singspiel in 1 Akt von Carl Somossy. Musik von Wilhelm Rosenzweig. Anfang 7 ½ Uhr. Die Aufführungen finden in deutscher Sprache statt.
Mittwoch und folgende Tage: Gastspiel der Budapester deutschen Operetten⸗Gesellschaft. Das Damenduell. — Vorher: Das Frauenbataillon.
Theater Unter den Linden. Direektion:
Julius Fritzsche. Dienstag: DTie Fledermaus. Komische Operette in 3 Akten von Meilhac und Halévy, bearbeitet von Haffner und Genée. Musik von Johann Strauß. Anfang 7 ½ Uhr.
Mittwoch: Die Fledermaus
Thomas.
d. Jacobson und Benno Jacobson. F. Roth. Anfang 8 Uhr.
Prem.⸗Lieut. (Bellschwitz —
Lenef (Lisenach). Vereheli Bertha Giesebrecht (Stettin). —
(Danzig).
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Moritz von Oppen⸗ feld (Reinfeld). — Hrn. Hauptmann Scabel (Saarburg). — Hrn. Rechtsanwalt von Schimmel⸗ fennig (Bartenstein Ostpr.). — Hr. Pastor Felippel
Eine Tochter: Hrn. Majer
Hans von Arnim (Potsdam). — Hrn. Hauptmann
(Wederau). — Oscar Zanke (Oesnabrück).
Gestorben: Verw. Fr. Anna von Quast, geb. von der Hagen (Paph. — Hr. Regierungs⸗ und Forft⸗ ristian Mehlburger (Cassel). —
Hr. Ober⸗Zeremonienmeister von der Lühe (Schne⸗ rin). — Hr. Oberförster a. D. Paul Loren)
Rath Georg C
(Liegnitz).
Adolph Ernst⸗Theater. Dienstag: Char⸗ ley’o Tante. Schwank in 3 Akten von Brandorn Repertoirestück des Globe⸗Theaters in London. In Scene gesetzt von Adolph Ernst. — Vorher: Mit neuer Ausstattung: Die Bajazzi.
arodistische Posse mit Gesang in 1 Akt bor Musik von
Mittwoch: Charley’s Tante. — Vorher: Die
cht: Hr. Pfarrer Otto Bock mit Frl⸗ r. Assisten,⸗ Arzt Dr. Emil Mette mit Frl. Else Herbert
—
in Berlin.
Anstalt Berlin SW., Wilbelmstraße
Verantwortlicher Redakteur: Siemenroth
Verlag der Expedition (Scholz) in Berlin⸗
Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und V
erlag Nr. 32.
zum Deutschen Reichs⸗Anz
N. 147.
Deutscher Reichstag. 88 110. Sitzung vom 20. Juni 1896, 11 Uhr.
Ueber den Beginn der Sitzung vor Eintritt in die Tages⸗
ordnung wurde in der Nummer d. Bl. vom Sonnabend berichtet. Die zweite Berathung des Bürgerlichen Gesetzbuchs wird fortgesetzt bei den 88 130 und 134.
130 lautet: „Ein Rechtsgeschäft, das gegen ein gesetz⸗ liches Verbot verstößt, ist nichtig, wenn sich nicht aus dem Gesetz ein Anderes ergiebt.“
134 lautet nach dem Beschlusse der Kommission: „Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.
Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Nothlage, des Leichtsinns oder v. Unerfahrenheit eines Anderen sich oder einem Dritten für eine desthch Vermögensvortheile versprechen oder gewähren läßt, welche den Werth der Leistung dergestalt übersteigen, daß den Umständen nach die Vermögensvortheile in auffälligem Mißverhältniß zu der Leistung stehen.“
Der zweite Absatz ist von der Kommission hinzugefügt
worden.
Abg. Haußmann (d. Volksp.) beantragt, den zweiten Absatz des § 134 zu streichen.
Die Sozialdemokraten beantragen, den § 130 zu fassen: „Ein Rechtsgeschäft, das gegen die Gesetze verstößt, ist Ls und § 134 zu fassen: „Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten oder gegen die öffentliche Ordnung verstößt, ist nichtig.“
Abg. Stadthagen (Soz.): Der Antrag geht auf eine frühere Fassung der §§ 130 und 134, welche von der vorbereitenden Kom⸗ mission festgesteut waren, zurück. Der Ausdruck „Verstoß gegen die guten Sitten“ ist etwas sehr Subjektives und Unbestimmtes, unbe⸗ stimmter als ein Verstoß gegen die öffentliche Drdnung. Die Wucher⸗ geschäfte verstoßen gegen die öffentliche Ordnung, aber die Gerichte 8 früher, vor dem Wuchergesetz, nicht angenommen, daß sie gegen die guten Sitten verstoßen; sie haben die Klagen daraus vielfach zu⸗ gelassen. Die persönliche Feset ist verfassungsmäßig gewährleistet, aber trotzdem läßt es die Judikatur zu, daß n Grund der Gesinde⸗ ordnung das Gesinde wider seinen Willen in den Dienst, den es verlassen hat, zurückgeführt wird. Wenn ein Rechts⸗ geschäft, das gegen die öffentliche Ordnung verstößt, nichtig ist, so muß jede Verletzung der persönlichen Freiheit, als durch die öffentliche Ordnung gewährleistet, nichtig sein. Die Kon⸗ kurrenzklausel und ähnliche Dinge kämen hier ebenfalls in Frage. Die Richter sind mit wenigen oder gar keinen Ausnahmen aus den besitzenden Klassen hervorgegangen und haben deren Interessen im Auge. Der Begriff der öffentlichen Ordnung ist klar und bestimmt. Sollte aber ein Richter erklären, die Koalitionsfreiheit, die persönliche Freiheit sehöre nicht zur öffentlichen Ordnung, so würde das nur eine Be⸗ stigung dafür sein, daß Sie die öffentliche Ordnung nur so weit an⸗ erkennen, als sie der Ausbeutung der Arbeiter dient.
8492 (d. Volksp.) befürwortet die Streichung des zweiten Absatzes des § 134, weil aus der zivilrechtlichen Definition des Wuchers die Gewohnheits⸗ oder Gewerbsmäßigkeit herausgelassen sei. Jedes Geschäft, das für den einen Kontrahenten vortheilhaft sei, werde vom Gegenkontrahenten als Wucher bezeichnet und dadurch zur Nichtigkeit geführt. Redner fragt die Regierungen, ob der Verzicht auf die Einrede aus diesem Paragraphen zulässig sein solle.
Abg. Gröber (Zentr.): Herr Stadthagen e von der öffent⸗ lichen Ordnung, ich dachte, er sprach von der gesetzlichen Ordnung; es stellte sich aber heraus, daß er von einer über allen Gesetzen schweben⸗ den Ordnung sprach, die man erst ableiten muß. Darin liegt die Gefahr seines Antrags. Nichtig sein soll ein Rechtsgeschäft, welches egen ein Gesetz verstößt, und im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs sen alle Rechtsnormen unter Gesetz zu verstehen, nicht bloß die ge⸗ schriebenen Gesetze, sondern auch das Gewohnheitsrecht. Außerdem sollen Rechtsgeschäfte nichtig sein, die gigen die guten Sitten ver⸗ stoßen, auch wenn sie sich noch innerhalb der Rechtsordnung halten. Redner erklärt sich gegen den Antrag Haußmann; seine Annahme würde ohne Aufrechterhaltung des Wuchergesetzes geradezu ein Privi⸗ legium für die Wucherer bedeuten.
Abg. Dr. von Buchka (d. kons.) erklärt sich gegen den Antrag Stadthagen, aber für den Antrag Haußmann.
Abg. Lenzmann (fr. Volksp.): Ich bin ebenfalls für den An⸗ trag 8-2 nach Abs. 2 des § 134 würde ein Richter, dem der Vortheil bei einem Geschäft als unverhältnißmäßig erscheint, das Geschäft für nichtig erklären können, weil er von den wirthschaft⸗ lichen Dingen keine Kenntniß hat, namentlich auch bei solchen Ge⸗ schäften, bei denen ein pretium affectionis in Betracht kommt. Ich meine, daß auch die Regierung zu dieser Frage Stellung nehmen sollte. Gegen den Antrag der Sozialdemokraten erklärt sich Redner, weil derselbe leicht eine Ruthe für die Scozialdemokratie selbst könnte wegen der Unklarheit des Begriffs der öffentlichen
rdnung.
Badischer Geheimer Rath, Professor Dr. Gebhard: Meine Herren, was den § 134 Abs. 2 anbelangt, so mag es fraglich er⸗ scheinen, ob man nicht zu dem Resultate, welches er an die Hand süßbr im wesentlichen auch dann kommen müßte, wenn die Vor⸗ chrift im Gesetzbuch fehlen würde. Man könnte in folgender Weise argumentieren: Handelt es sich um einen wucherlichen Thatbestand, der vom Wuchergesetz mit Strafe bedroht ist, so liegt ein gegen ein gesetzliches Verbot verstoßendes Rechtsgeschäft vor; daraus ergiebt sich die Nichtigkeit. Handelt es sich dagegen um einen wucherlichen Thatbestand, welcher vom Wuchergesetz nicht mit Strafe bedroht ist, so wird der Richter zu prüfen haben, ob nicht das bezügliche Ge⸗ chäft immerhin gegen die guten Sitten verstößt. Ist das etztere der Fall, 6 ergiebt sich aus § 134 Abs. 1 gleichfalls die Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts. Die Reichstagskommission ließ
ch dieser Sachlage gegenüber von der Erwägung leiten, daß es sich um eine sehr wichtige Bestimmung handele, die in großem Umfang auf das zivilrechtliche Gebiet einwirke, daß auch Zweifel vermieden werden, wenn ausdrücklich ausgesprochen werde, daß diejenigen Rechts⸗ geschäfte, welche einen wucherlichen Thatbestand bilden, nichtig sind, und daß es sich aus diesen Gründen entschieden empfehle, die in Rede stehende Vorschrift aufzunehmen. Es läßt sich nicht verkennen, daß diese für die Aufnahme der Bestimmung geltend gemachten Gründe Beachtung verdienen. Wenn das Bedenken geäußert ist, daß die Fassung des Absatzes 2 eine zu weite sei, daß sie nöthigen könnte, guch da Nichtigkeit anzunehmen, wo der Richter an sich einen Versto gegen die guten Sitten nicht finden würde, so darf darauf hin⸗ b werden, daß sich der Thatbestand, wie er in Abs. 2 des
134 festgestellt ist, von denjenigen Bestimmungen, die wir in een Wuchergesetzen haben, nur dadurch unterscheidet, daß uf das bezüglich der Strafbarkeit des Sachwuchers in Betracht ommende Moment der Gewerbsmäßigkeit oder Gewohnheitsmäßigkeit zücht abgehoben ist. Ich wiederhole: die Gründe, welche die Reichs⸗ agskommission dazu geführt haben, die Bestimmung ec nege g. sind beachtenswerth; sie sind es auch dann, wenn man der Ansicht ist, daß die Rechtsanwendung mit den allgemeinen Grundsätzen aus⸗ ommen könnte. Was die Frage über die Statthaftigkeit oder Unstatt⸗
ebenfalls für den Antrag vorbehaltlich einer besseren
Er st 8 Bei 1 age eiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
Berlin, Montag, den 22. Juni
haftigkeit eines Verzichts auf die Geltendmachung der Nichtigkeit des wucherlichen Geschäfts anbelangt, und über die Tragweite der Vor⸗ schrift, so hat der Herr Abg. Gröber das Erforderliche bereits aus⸗ geführt. Es ist außer Zweifel, daß nicht verzichtet werden kann auf die Geltendmachung der Nichtigkeit eines wucherlichen Geschäfts, und daß die Vorschrift sich auf das gesammte Rechtsgebiet erstreckt, daß sie also auch auf die dem Handelsrecht angehörenden Geschäfte An⸗ “ x 1 ti (pol Aufrecht
g. Dr. von Dziembowski (Pole) spricht für (die Aufrecht⸗ erhaltung der Kommissionsbeschlüsse.
Abg. Haußmann weist nochmals darauf hin, daß bei Bei⸗ behaltung des zweiten Absatzes des § 134 jedes gewagte Geschäft, wenn es gewinnreich sei, wegen Nichtigkeit angefochten werden könne. Abg. Stadthagen warnt vor der Streichung des zweiten Ab⸗ satzes. Die Sozialdemokraten hätten für die Wucherbestimmungen gestimmt, weil sie hofften, daß dadurch die Ausbeutung der Arbeiter auch verhindert werden könnte. Diese Ausbeutung der Arbeiter treffe der Absatz 2; deshalb seien auch die Konservativen gegen den Absatz 2. Der Richter erhalte hierdurch Gelegenheit, eine wucherische Ausbeutung der Arbeiter zu verhindern.
Nachdem die Abgg. Gröber, Dr. von Buchka und Haußmann nochmals ihren Standpunkt dargelegt haben, schließt die Debatte. In der Abstimmung, bei welcher 140 Ab⸗ geordnete im Saale anwesend sind, werden alle Anträge ab⸗ gelehnt und die §§ 130 und 134 unverändert angenommen.
„Es folgt das zweite Buch: Schuldverhältnisse (§§ 235 — 837).
§ 318 lautet:
„Wird die aus einem gegenseitigen Vertrage dem einen Theil obliegende Leistung infolge eines Umstandes, den der andere Theil zu vertreten hat, unmöglich, so behält er den Anspruch auf die Gegenleistung. Er muß sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der Befreiung von der Leistung erspart oder durch
anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben
böswillig unterläßt.“
Die Sozialdemokraten beantragen, den ganzen letzten Satz zu streichen oder wenigstens die fünf letzten Worte: „oder zu erwerben böswillig unterläßt“.
Die Abgg. Frohme (Soz.) und Lenzmann (fr. Vp.) empfehlen den Antrag, weil die Bestimmung leicht mißbräuchlich gegen die Arbeiter angewendet werden könnte.
Die Abgg. Dr. Bachem (Zerr. üh Dr. von Cuny (nl.) treten für die Vorlage ein, die der Geheime Ober⸗Regierungs⸗ Rath im Reichs⸗Justizamt Struckmann als eine Besserung im Interesse des Arbeiters gegenüber dem jetzigen Rechts⸗ zustand bezeichnet.
wird unverändert genehmigt.
en § 487, welcher lautet: „Ein allgemeines Versprechen, durch welches der Verkäufer die Gewährleistung wegen aller Fehler übernimmt, ist im Zweifel nur auf die Hauptmängel zu beziehen“, hat die Kommission gestrichen.
Abg. Haußmann beantragt die Wiederherstellung des Paragraphen.
Der Antrag wird abgelehnt.
Im Abschnitt über das Miethsrecht enthält § 546 die Bestimmung, daß der Vermiether ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist das Miethsverhältniß kündigen kann, wenn ee einer Abmachung des Vermiethers der Miether einen vertragswidrigen Gebrauch der Sache fortsetzt.
Abg. Stadthagen (Soz.) beantragt, vor „vertragswidrig“ das Wort „erheblich“ einzuschalten, weil die Berliner Mieiheverträge durch ihre Hausordnung den Miether alles Rechts entkleideten. ö der Geuberhesn würde eine Vertragswidrigkeit edeuten. .
Abg. Gröber (Zentr.) empfiehlt, diesen Antrag anzunehmen, vorbehaltlich einer redaktionellen Aenderung in dritter -e Geheimer Ober⸗Regierungs⸗Rath Shemes n. erklärt sich
assung.
Abg. Dr. von Bennigsen (nl.): Vorbehaltlich 88 besseren saffung in dritter Lesung werden auch meine Freunde für den Antrag immen.
§ 546 wird nach dem Antrage der Sozialdemokraten an⸗ genommen.
Die §§ 552 bis 556 betreffen das Pfandrecht des Vermiethers an den eingebrachten Sachen des Miethers. Die Sozialdemokraten beantragen, diese Vorschriften vollständig zu
streichen.
Abg. Frohme (Soz.): Es ist unbegreiflich, wie man bei Schaffung des Bürgerlichen Gesetzbuchs dieses gehässige Privilegium des Vermiethers hat aufrecht erhalten können. Nicht bloß die Sozial⸗ demokraten, sondern Mitglieder aller anderen Parteien wünschen seine Beseitigung. Daß infolge dessen die Wohnungspreise in die Höhe geschraubt werden sollten, ist ein leeres Gerede der Vermiether. Auch dem Aermsten muß ein Minimum von Existenzmitteln gewährt werden, und einige Staaten der Nordamerikanischen Union haben dieses Minimum weit über das Maximum des Arbeitsverdienstes eines deutschen Arbeiters ausgedehnt. Es ist geradezu gegen das Menschen⸗ thum, daß der Vermiether dem Miether seine ganze Habe zurück⸗ halten darf; in Hamburg darf der Hauswirth dem Miether sogar das Hemd vom Leibe ziehen. Das Retentionsrecht schwebt wie ein rothes Gespenst über dem Miether und wörcsgt ihn zu den rößten Anstrengungen und Entbehrungen. Nur der Vermiether hat so weitgehende Rechte und er macht davon rücksichtslos Gebrauch, unbekümmert darum, ob der Arbeiter mit Weib und Kind auf der Straße liegt. Mit diesem Faustpfandrecht verbindet sich das reine Raubsystem. Der häusliche Besitzstand eines Arbeiters repräsentirt einen so minimalen Werth, daß bei einer Versteigerung kaum die Gebühren für den Gerichtsvollzieher herauskommen. Der Vermiether sewinnt nichts dabei, aber der arme Teufel von Arbeiter ist das os, was für ihn und seine Familie einen erheblichen Gebrauchswerthe hat. Soll dieser Zustand noch länger aufrecht erhalten werden? Ich bitte Sie, unseren Antrag anzunehmen.
Abg. Gröber: Das Pfandrecht des Vermiethers an den eingebrachten Sachen wird sich prinzipiell schwer regeln lassen. Die bisherigen praktischen Erfahrungen, die uns aus den Kreisen der Handwerker mitgetheilt sind, nöthigen uns, das Pfandrecht nicht ganz zu beseitigen. Es sind in dieser Richtung auch in der Kom⸗ mission, speziell aus den Erfahrungen aus Hn so viele Detail⸗ schilderungen gegeben, daß wir weiter zu gehen als die Regierungs⸗ vörlahe uns nicht entschließen konnten. Diese bildet einen ganz erheblichen Fortschritt. Das Pfandrecht ist beschränkt auf die Sachen des Miethers und nicht ausgedehnt auf die Sachen der Angehörigen; es ist beschränkt auf die Sachen, welche der Pfändung nicht unterworfen nd, und wir haben die Aussicht, daß hei der Revision der Zivil⸗ prozeßordnung der Kreis der der Pfändung nicht unterworfenen Gegenstände erheblich erweitert und damit das Pfandrecht des Ver⸗ miethers verringert wird. Würde man das Pfandrecht ganz be⸗ seitigen, so würde nur gegen Vorausbezahlung vermiethet werden (Zuruf: Geschieht ja jetzt schon!), oder man würde den Vermiether zwingen, bei der ersten Nichtzahlung des Miethozinses von seinem
1896.
Kündigungsrecht Gebrauch zu machen. Wenn er nur einigermaßen eine Sicherheit hat, wartet er noch hiermit. Ich bitte, den Vorschlag der Kommission anzunehmen, er enthält den richtigen Mittelweg.
Staatssekretär des Reichs⸗Justizamts Nieberding:
Meine Herren! Da der Herr Abg. Gröber auf Erklärungen Bezug genommen hat, die von seiten der Regierung in der Kom⸗ mission abgegeben worden sind, betreffend die Revision der Zivil⸗
prozeßordnung, so nehme ich gern Veranlassung, hiermit zu bestätigen,
daß seine desfallsigen Ausführungen zutreffend sind. Es liegt aller⸗ dings in der Absicht der Reichsverwaltung, Pfändung unterworfenen Gegenstände, so wie er in der Zivilprozeß⸗ ordnung bestimmt ist, einzuschränken, auf die Verhältnisse der Miether.
wünschen, daß Sie uns durch die Feststellung der Grundlage, die in dem Bürgerlichen Gesetzbuch gegeben wird, die Möglichkeit ge⸗ währen, baldigst mit einem Revisionsentwurf an den Reichstag heran⸗ zutreten. (Bravo!)
Abg. Stadtha en (Soz.): Der Antrag bedeutet eine Ein⸗
schränkung des freien Vertragsrechts, die absolut nothwendig ist, wenn
die Rechte des Miethers, wie sie das Bürgerliche Gesetzbuch festsetzt,
aufrecht erhalten werden sollen. Denn was bedeutet das Miethsrecht, wenn die Verträge der Hausbesitzer sich einfach darüber hinwegsetzen? Selbst die kleinste Verletzung der Hausordnung wird mit Genfission bestraft und der Miether wird noch haftbar gemacht für die Miethe der ganzen Vertragsdauer. Es giebt allerdings Formulare der Miethsverträge. Im Westen werden solche
Hausordnung allerdings nicht verwendet; aber in den Arbeitervierteln werden die allerschärfsten Verträge angewendet; die Arbeiter müssen sich wegen ihrer wirthschaftlichen Abhängigkeit diesen scharfen Be⸗ stimmungen unterwerfen. Sollte Ihnen mein Antrag zu weit gehend erscheinen, so stimmen Sie ihm doch in der zweiten Lesung zu und machen in der dritten Lesung Ausnahmen!
g. Dr. von Dziembowski glaubt, daß die Mißstände, welche veSs. durch § 22 a schon getroffen werden könnten, wonach die Ausübung eines Rechts unzulässig sei, wenn sie nur den Zweck haben könne, einem Anderen Schaden zuzufügen.
Der Antrag wird abgelehnt.
Im § 589 befindet sich die Vorschrift, daß dem Pächter das Kündigungsrecht des verweigerter Unterpacht — nicht zusteht.
Abg. Stadthagen beantragt die Streichung dieser Bestimmung im Interesse der Pächter.
Der Antrag wird abgelehnt.
Die Berathung der Titel 6 und 7: Dienstvertrag und Werkvertrag, wird vee
Nach § 643 b soll ein verhältnißmäßig hoher Makler⸗ 8 für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß eines
ienstvertrags oder für die Vermittelung eines solchen Ver⸗ trags auf einen angemessenen Betrag herabgesetzt werden können.
Abg. Dr. von Dziembowski wi nie orschrift ganz allgemein gemacht wissen, sodaß sie namentlich auch auf die Agenten ange⸗ wendet werde. 8
Abg. Dr. von Buchka widerspricht dem Antrag.
Der Antrag wird abgelehnt. 1u
In dem Titel 25: „Unerlaubte Handlungen“ bean⸗ tragen die Sozialdemokraten als § 807 a einzuschalten:
„Ein Vertrag, der die beg vese icht aufhebt oder einschränkt,
die aus der Verletzung oder Beschädigung des Lebens, des
Körpers, der Gesundheit, der Freiheit, der Arbeitskraft, der Ehre
oder der Sittlichkeit oder aus der Verletzung eines den Schutz eines
Anderen bezweckenden Gesetzes folgt, ist nichtig.“
Abg. Stadthagen empfiehlt den Antrag, gegen den sich Abg. Lenzmann ausspricht.
Der Antrag wird abgelehnt.
Die Bestimmungen über den Ersatz des Wildschadens (§§ 819 und 819a) und die Schadensersatzpflicht der Beamten (§ 823) werden ausgesetzt.
Das dritte Buch: „Sachenrecht“ (§§ 838 bis 1279) wird ohne erhebliche Debatte unverändert genehmigt.
Der Präsident schlägt vor, am Montag neben der dritten Lesung des Anleihegesetzes bezüglich des Nach⸗ trags⸗Etats die Fortsetzung der zweiten Berathung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und die Gesammtabstimmung über die Novelle zur Gewerbeordnung vorzunehmen.
Abg. Dr. Vielhaben beantragt, die Abstimmung über die Ge⸗ werbeordnungsnovelle als zweiten auf die Tagesordnung zu setzen, und kündigt an, daß er bei jeder Gelegenheit die Aus⸗ zählung des Hauses beantragen werde, wenn nicht vorher die Novelle zur Abstimmung gelange.
Abg. Dr. Bachem: Ich möchte den Grund wissen, weshalb der Vorredner die Abstimmung über die Novelle vor der zweiten Be⸗ rathung des Bürgerlichen Gesetzbuchs vorgenommen wissen will.
Abg. Gröber: Der Präsident bar mit Zustimmung des Hauses die Tagesordnung bereits festgesetzt. Der Abg. Vielhaben kommt also zu spät.
Abg. Vielhaben: Wenn das Bürgerliche Gesetzbuch erst ver⸗ abschiedet ist, wird für die Novelle kein beschlußfähiges Haus mehr vorhanden sein. 3
Abg. Dr. Bachem: Es steht nur die zweite Lesung auf der Tagesordnung; vor der dritten kann ja die Abstimmung vor⸗ genommen werden.
Abg. Dr. Vielhaben: Je weiter wir vom Hochsommer entfernt sind, dest⸗ leichter wird es möglich sein, in beschlußfähiger Anzahl ab⸗ zustimmen, sonst ist es garnicht mehr möglich.
„Abg. Liebermann von Sonnenberg (Reform⸗P.): Der Präsident hat noch nicht gesagt, daß die Tagesordnung e
„Abg. Dr. Bachem: Das ganze Haus wird diese Worte des Präsidenten gehört haben. 1 saülne e mich dem Wunsche an, 8 wir in der — Woche beschlußfähig sind, und ich hoffe, da auch die Reform⸗Partei bis zum letzten Tage der Session ununterbrochen vollzählig am Platze ist.
Abg. Liebermann von Sonnenberg: Diesen Wunsch wird unsere Paritei wahrscheinlich nicht erfüllen; wir haben schon vor Wochen erklärt, daß wir die Durchpeitschung des Bürgerlichen Gesetz⸗ buchs geradezu für ein nationales Unglück halten, wir können des⸗ halb auf ”5—* Mitglieder keinen — ausüben.
Abg. Dr. Bachem: Von Durchpeit chung ist keine Rede. Kann man sich eine ruhigere, sachlichere Verhandlung denken als gestern und heute? Keinem ist das Wort abgeschnitten worden.
Der Antrag Vielhaben wird gegen die Stimmen der
Reform⸗Partei abgelehnt. Schluß 4 ½ Uhr. Nächste Sitzung: weuee. 12 Uhr (Anleihegesetz; Bürgerliches VSe Gesammtabstimmung e 8
über die Gewerbeordnungsnove
den Kreis der der
in Rücksicht namentlich auch Die Arbeiten an der Revision des Prozeßrechts sind bereits vorgeschritten, und wir können nur
erträge mit der
§ 542 Abs. 1 — nämlich wegen
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