Deutscher Reichstag. 111. Sitzung vom 22. Juni 1896, 12 Uhr
Aeber den Anfang der Sitzung wurde in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet. b
Die in dem Ansengabegcht erwähnte Erklärung des Staatssekretärs des Reichs⸗Schatzamts Dr. Grafen von Posadowsky⸗Wehner hatte folgenden Wortlaut:
Ich habe die Zustimmung der verbündeten Regierungen zu § 3, elcher auf einem Antrag des Herrn Abg. von Leipziger und Ge⸗ ossen beruht, vorbehalten; ich kann jetzt erklären, daß die ver⸗ ündeten Regierungen in ihrer Mehrheit mit dem beantragten § 3 inverstanden sind, weil damit einer gesetzlichen Regelung des Finanz⸗ esens des Reichs nicht vorgegriffen wird und der Antrag dasselbe iel anstrebt, welches auch die verbündeten Regierungen verfolgen:
der weiteren Vergrößerung der Schulden des Reichs nach Möglichkeit orzubeugen. Hierauf wird die zweite Berathung des Bürgerlichen Gesetzbuchs fortgesetzt, und zwar bei Titel 6 des zweiten Buches: Dienstvertrag, zu welchem ein Antrag von sozial⸗ emokratischer Seite vorliegt (s. die gestrige Nummer d. Bl.).
Nach der begründenden Rede des Abg. Stadthagen
Soz.) nimmt das Wort der eheime Ober⸗Regierungs⸗Rath im Reichs⸗Justizamt Struck⸗ mann: Durch die Gleichstellung der körperlichen und der geistigen Arbeit ist dem sozialen Zuge der Zeit Rechnung getragen worden; auch
Reihe ganz anderer Vorschriften sind gerade für die Arbeiterkreise ünstig. Bei dem weiten Rahmen des Entwurfs war es natürlich, aß man “ nur wenige Bestimmungen über den Dienst⸗ ertrag aufnehmen konnte; ihre Ergänzung finden sie aber in den Vor⸗ chriften des allgemeinen Theils des Entwurfs, des Obligationen⸗ echts und im Prinzip der Vertragsfreiheit. Die Dienstverhältnisse esonderer Art mußten der Spezialgesetzgebung überlassen werden;
sinderecht, welches d ng überlassen bleibt, ferner das Bergrecht, die Regelung er Verhältnisse der Handlungsgehilfen und der Verhältnisse der Schiffer, welche letzteren durch die Seemannsordnung und das Gesetz ber die She efchi ahrt geregelt sind. Der soaldemokralische ntrag will die Vorschriften über die swerbensnach auf die Ver⸗ altniße des Gesindes übertragen wissen. Diese Gleichstellung hat ehr erhebliche Bedenken; sie würde die Folg⸗ haben, daß die Polizei in weiterem Umfang in das Dienstverhältniß einmischen könnte. Man kann das Gesindeverhältniß nicht mit dem gleichen Maße essen, wie das Dienstverhältniß der gewerblichen Arbeiter. Das Dienstverhältniß des Gesindes läßt sich nicht mathematisch so ab⸗ renzen, wie das Dienstverhältniß der Fabrikarbeiter. Auch heute och hat es mehr oder weniger einen familienrechtlichen Charakter, und diesen familienrechtlichen Charakter möchte ich im Interesse der Dienst⸗ boten und insbesondere der zahlreichen jugendlichen Dienstboten nicht ermissen. Es ist nicht wünschenswerth, daß die Dienstherrschaft und as Gesinde geschäftsmäßig gegenübergestellt werden. Dieses sittliche Verhältniß zwischen Gesinde und Herrschaft sol und e2. bestehen leiben, und das muß zurückwirken auf den Inhalt des Gesindevertrags. ußerdem ist nicht zu übersehen, daß die Anschauungen über das Dienst⸗
eerhältniß in v in fenücher und wirthschaftlicher Beziehun ußerordentlich verschieden sind, und dieser Grund rechtfertigt es, da man die Regelung des Dienstverhältnisses der Landesgesetzgebung über⸗ läßt. Wenn man auch nicht der Ansicht sein sollte, daß es den Vor⸗ ug verdient, die Ordnung des Gesinderechts der Landesgesetzgebung zu überlassen, was doch im Laufe der Zeiten ausgeschlossen erscheint, 8 würde es doch angemessener sein, diese der Reichs⸗Spezialgesetz⸗ eebung zu überlassen. Eine große Zahl von Hesndederthrägen wird eeschlossen von weniger gewandten und geschäftskundigen ersonen, 8* deshalb wäre eine eingehende einheitliche Regelung erwünscht. ie würde auch eher in das Volksbewußtsein Eingang finden. Es andelt sich aber um die verschiedenartigsten Verhältnisse, die einem Schema nicht Stand halten. Das zeigt auch die jetzige Reichs⸗ esetzgebung; diese zeigt eine besondere ö“ gewerblichen rbeiter, der Handlungsgehilfen, der Schiffer ꝛc. Auch eine Gleich⸗ ellung der Heimarbeiter mit den industriellen Arbeitern, die durch ie Gewerbeordnung nur im p 115 (ETruck) gleichgestellt sind, ist ei der Verschiedenartigkeit der juristischen und wirthschaftlichen Ver⸗ Der Heimarbeiter ist Herr der Sache bis ur Ablieferung derselben; das ist bei dem gewerblichen Arbeiter nicht er Fall. Bei dem Ausdru „Arbeitsvertrag“ pflegt man meist ne körperliche Arbeit vorzustellen, obwohl jede geistige Thätigkeit uch eine Arbeit ist. Auch das sächsische und preußische Gesetzbuch at die Bezeichnung „Dienstvertrag“. Aus diesen Gründen bitte ich
m Ablehnung der sozialdemokratischen Anträge.
Abg. Gröber (Zentr.): Wir haben in der Kommission den Versuch eemacht, eine reichsrechtliche Regelung des Gesindevertrags durchzu⸗ ühren; dieser Versuch ist uns aber nicht gelungen. Die Ver⸗ biedenartigkeit der in den Einzelstaaten ist keine zu⸗ llige, sie ist historisch geworden, und eine einheitliche Regelung von eichs wegen könnte nicht erfolgen, wenn nicht einige Sonder⸗ estimmungen aufrecht erhalten würden. Es säbür⸗ aber dazu eine ründlichere Vorbereitung, als sie jetzt möglich ist. Den Versuch, alle Arbeiter unter einheitliche Bestimmungen zusammenzufassen, halten wir für eine ganz unlösbare Aufgabe. Wenn man auch nur die Ver⸗ ältnisse der Arbeiter regeln wollte, so würde eine Folge eintreten, welche die Sozialdemokraten selbst nicht wünschen werden; enn dadurch würden die jetzt in Fluß befindlichen Bestimmungen es Arbeitsvertrags festgelegt werden. Die Vorlage enthält sehr viele Verbesserungen gegenüber den jetzigen Verhältnissen. 1“ Damit schließt die Diskussion.
V1. Sher von Buol: Wir treten in die Abstimmun bg. Dr. Vielhaben (Reform⸗P.): Ich bezweifle die Besch ähigkeit des Hauses. Präsident Freiherr von Buol: Die Beschlußfähigkeit muß vor Beginn der Abstimmung bezweifelt werden. Ein
Der Antrag der Sozialdemokraten wird abgelehnt. E Theil der übrigen, auf den Arbeitsvertrag bezüglichen Anträge wird zurückgezogen.
ie Sozialdemokraten beantragen ferner folgenden neuen
Paragraphen:
„Vereinbarungen, die zum Gegenstand des Arbeitsvertrags Arbeitsleistungen machen, die gegen ein Verbotsgesetz, gegen die öffentliche Ordnung oder gegen die guten Sitten R a— ins⸗ besondere Vereinbarungen, durch welche Arbeitern die Verpflichtung auferlegt wird, bestimmten politischen, gewerkschaftlichen oder religissen Vereinigungen nicht anzugehören oder aus denselben aus⸗ zutreten, sind ungültig. Desgleichen sind Vereinbarungen über Ver⸗ mögensnachtheile ungültig, die für den Fall der Zugehörigkeit zu einer derartigen Vereinigung festgesetzt werden.
Ein Sehen um Beschäftigung mit Arbeit unter bestimmten Arbeitsbedingungen darf nicht als widerrechtlicher Vermögensvortheil erachtet werden.“
Abg. Stadthagen empfiehlt namentlich die letzte Bestimmung, eil ein gerichtliches Urtheil einen Versuch der Arbeiter, bessere Lohn⸗ edingungen zu erlangen, als Beschaffung eines unberechtigten Ver⸗
mögensvortheils, als eine Erpressung bezeichnet habe. Redner befür⸗ wortet ferner einen weiteren Antrag, wonach der Arbeitnehmer be⸗ echtigt sein soll, die Sache, an welche er seine Arbeitskraft verwendet habe, o lange zurückzubehalten, bis ihm der vereinbarte Lohn gezahlt sei. Der Arbeitgeber könnte die Ausübung des Rückbehaltungsrechts durch Sicherheitsleistung abwenden. Auch unbewegliche Sachen hafteten für
erichtigung des Arbeitslohns. Diese letzten Seehen böten die Möglichkeit, die Schiebungen der Bauschwindler zu eerhin⸗ eern. 1“ 111““ 11““ . 51 1“
ältnisse nicht angängig.
ein. luß⸗
1“ 1“
Abg. Dr. Vielhaben (zur Psschiftsoroagnc). Ich bezweifle die Beschlußfähigkeit des Hauses. Ich bemerke dazu, damit irgend welche Zweifel darüber nicht auftauchen können, jedenfalls mir nicht Motive untergelegt werden, die ich nicht habe, daß ich ein Interesse daran habe, festgestellt zu sehen, daß das Haus beschlußfähig gewesen ist und daß die Gewerbeordnungsnovelle hätte angenommen werden können, für den Fall, den 17 als ziemlich sicher voraussehe, daß nach der Erledigung des Bürgerlichen Gesetzbuches die “ novelle abgesetzt werden muß, weil die Beschlußfähigkeit des Hauses nicht mehr vorhanden ist.
räsident Freiherr von Buol: Ich bemerke, daß das Bureau einmuͤthig darüber nicht im Zweifel ist, daß wir beschlußfähig sind. Damit ist die Frage erledigt.
Abg. Dr. 48 em (Zentr.) (zur Geschäftsordnung): Ich konstatiere, daß von der Partei des Herrn Vielhaben im Augenblick, wo er von uns Präsenz verlangt, nur zwei Leute im Saale sind.
bg. Gröber (Zenur⸗ spricht sich gegen die Anträge aus, öö gegen den letzten, welcher nicht im stande sein würde, dem Treiben der Bauschwindler entgegenzutreten.
Die Anträge werden abgelehnt.
Der von der Kommission neu eingefügte § 609 a bestimmt in Bezug auf dauernde Dienstverhältnisse, daß für den in die “ emeinschaft aufgenommenen Dienstverpflichteten der
ienstberechtigte im Falle einer Erkrankung die erforderliche bis zur Dauer von
Verpflegung und ärztliche Behandlun K. eeendigung des Dienst⸗
sechs Wochen, jedoch nicht über die verhältnisses hinaus, zu gewähren habe. 5 1
Die Sozialdemokraten beantragen in erster Linie, für diesen 58 die Dienstverpflichteten krankenversicherungspflichtig u machen, und in zweiter Linie, für den Fall der Ablehnung ieses Antrags, die Krankenpflege auf 13 Wochen auszudehnen.
Abg. Stadthagen empfiehlt diese Anträge und schlägt für den Fall der Ablehnung des ersten Antrags vor, durch eine Resolution den Reichskanzler zu ersuchen, baldigst die Feeregggee hs. pflichtigkeit für das Gesinde einzuführen. Die Krankenfürsorge für das Gesinde, fährt Redner fort, ist eine sehr 11] Der Dienstherr müßte unter allen Umständen im Falle der Krankheit seine Fürsorge gewähren und es dürfte nur der der vorsätzlichen erbeiführung einer Krankheit ausgeschlossen sein. Deutschland sollte ch nicht in diesem Punkt von der kleinen Schweiz beschämen lassen. Die Gesindeverhältnisse auf dem Lande sind durchaus nicht mehr die atriarchalischen, die früher vorhanden waren und von denen jetzt noch mmer gesprochen wird. Die Unterbringung des Gesindes auf dem Lande 1” eine solche, 2 sie im Falle der Krankheit unerträglich wird. Wollen Sie dieses Aufreizungsmittel, wie es ein schlimmeres nicht geben kann, bestehen lassen? Die Herren, welche an dieser Frage interessiert sind, welche für das ländliche Gesinde zu s orgen haben, sollten sich der Abstimmung enthalten, dann würden die Sozialdemokraten die Mehrheit für sich haben. Redner beantragt die namentliche Ab⸗ stimmung über diese Frage.
Damit schließt die Debatte.
Abg. Spahn (Zentr.) beantragt, die Abstimmung auszusetzen bis 8 Fenfahenngsgesebe weil ein Theil des Antrags sich auf das⸗ elbe beziehe.
Abg. Gröber hält es für zweckmäßig, die Abstimmun legt schon vorzunehmen, worauf Abg. Spahn seinen Widerspru zurückzieht.
Die Anträge der Sozialdemokraten werden in nament⸗ licher Abstimmung mit 189 gegen 25 Stimmen abgelehnt.
Ebenso werden sozialdemokratische Anträge öö be⸗ züglich der besonderen sittlichen Fürjgorge für Arbeiter unter 18 Jahren ( 8 und bezüglich der Strafgewalt der Arbeitgeber über die Arbeitnehmer.
Zu § 612 beantragen die Sozialdemokraten, daß bei Aeccordarbeit, wenn jegliche Kündigungsfrist ausgeschlossen sei, das Arbeitsverhältniß erst mit Fertigstellung des Stücks oder der Stücke, deren Herstellung vereinbart ist, aufgehoben werde.
Nachdem Abg. Frohme (Soz.) den Antrag empfohlen, wird derselbe abgelehnt. 1
Abgelehnt werden sozialdemokratische Anträge zu § 614, wonach für beide Theile die Kündigungsfristen gleich sein sollen, und zu § 615, wonach ein auf Lebenszeit eingegangenes Arbeitsverhältniß nach Ablauf eines Jahres von dem Arbeit⸗ nehmer gekündigt werden kann.
Nach § 617 kann das Dienstverhältniß von einem jeden Theil ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. b
Die Sozialdemokraten beantragen, an die Stelle dieses Paragraphen drei andere zu setzen, welche Bestimmungen darüber treffen, in welchen Fällen die Arbeitnehmer ohne entlassen werden, bezw. selbst die Arbeit verlassen önnen.
Abg. Frohme hält es für unzweckmäßig, die Bestimmung über die Aufhebung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung ganz allgemein zu fassen, ohne jede Einzelbestimmung.
Verichterstatter Abg. Dr. Enneccerus (nl.) bemerkt, daß die vorgeschlagenen Einzelbestimmungen nur für die gewerblichen Arbeiter
assen.
Unter Ablehnung aller Anträge wird § 617 unverändert angenommen; ebenso die übrigen Bestimmungen über den Dienstvertrag des Titel 6.
Zum 7. Titel „Werkvertrag“ liegt nur zu § 638 ein sozialdemokratischer Antrag vor, welcher wie dem Unternehmer eines Bauwerks auch den Materialienlieferanten und den Arbeitern an demselben das Recht auf eine Sicherungshypothek eingeräumt wissen will. 1
Abg. Frohme meint, daß man bei diesem ersten Schritt gegen den Bauschwindel nicht bei den Unternehmern stehen bleiben, sondern auch die Arbeiter bedenken solle.
Geheimer Ober⸗Regierungs⸗Rath im Reichs⸗Justizamt Struck⸗ mann: Die Materialienlieferanten sind gedeckt, soweit sie selbst 1 den Bau arbeiten; ist das nicht der Fanh so sind sie gewöhnlich der stärkere Theil und liefern nicht ohne Vorausbezahlung. Wollte man den Arbeitern auch eine Sicgesmeeb petse geben, so würden sich bald sehr wenig Privatunternehmer ür Bauten finden; es würden
Baugesellschaften an die Uebernahme von Bauten
Abg. Lenzmann (fr. Volksp.) hält es für unmöglich, diese Materie jetzt zu regeln, und bittet um Ablehnung des Antrasg.
Die Abgg. Dr. von Cuny (nl.) und Dr. von Buchkg (d.⸗kons.) erklären sich trotz aller Sympathie für den Schutz der Bauarbeiter gegen den Antrag. Die Schwierigkeit der Materie habe sich bei der früheren Berathung des Antrags Bassermann hinreichend gezeigt.
Der Antrag wird abgelehnt, und die Bestimmungen über den Werkvertrag werden unverändert angenommen.
Abg. Freiherr von Manteuffel (d.⸗kons.) beantragt nunmehr die “ der Abstimmung über die Novelle zur Gewerbe⸗ ordnung.
Abg. Singer (Soz.): Es ist nicht meine Absicht, die Gesammt⸗
abstimmung über die Gewerbeordnungsnovelle zu verhindern, ich kon⸗ statiere aber, daß diejenigen Mitglieder, die heute nicht hier sind, aber 4 für verfflichet gehalten haben, an der Abstimmung — adurch entschuldigt sind, daß von allen Seiten die Absicht ausge⸗ sprochen wurde, diese Abstimmung erst nach der zweiten Berathung des Bürgerlichen Gesetzbuchs vorzunehmen.
Präsident Freiherr von Buol: Ich für meine Person habe nicht die Absicht ausgesprochen, die Abstimmung über die Gewerbeordnungs⸗ novelle nach Schluß der zweiten Berathung des Bürgerlichen Gesetz⸗ buchs vorzuͤnehmen. 28 ““ 89 11““
nur noch große denken können.
8
Abg. Singer: der Abg. Bachem.
Abg. Dr. Bachem: Meine vorgestrige Bemerkung hatte leg lich die Tendenz, den Abg. Vielhaben zu beruhigen, daß 8 Fälle die über die Gewerbeordnungsnovelle der dritten Berathung des Bürgerlichen Gesetzbuchs stattfinden wätne Ich wollte nur sagen, daß sie spätestens vor der dritten Lesung a. folgen würde. dr.
Abg. Freiher von Manteuffel. Wir haben niemals die B
sicherung abgegeben, von der der Abg. Singer sprach.
Abg. Singer: Wenn das Haus sich noch länger beschlußfäh erhält, dann kann ja die Abstimmung morgen oder übermor stattfinden. Wir legen aber Werth darauf, daß unsere Parteigenase nicht verhindert werden, ihr Votum abzugeben. ah
Der Antrag des Abg. Freiherrn von Manteuffel vit genehmigt.
In namentlicher Abstimmung wird darauf der Geset⸗ entwurf, betreffend die Abänderung der Gewerhe⸗ E mit 163 gegen 57 Stimmen angenommen.
Schluß 5 Uhr. Nächste Sitzung Dienstag 12. Uhr
UFhmsebung der zweiten Berathung des Bürgerlichen Geset uchs.
—
Die Regelung der Arbeitszeit in Bäckereien und Konditoreien. Erläutert von Regierungs⸗Assessor Gottlieb von Meyeren, Hilfsarbeiter im Ministerium für Handel und Gewerle Berlin, Karl Heymann's Verlag. Preis 60 . — Die von de eeee. Regierung gestellten Anträge bezüglich der Regelung de
rbeitszeit in Bäckereien und Konditoreien haben die Jestzimen de Bundesraths erhalten und erlangen am 1. Juli d. J. Gesehestint Die neuen Bestimmungen erstrecken sich nicht auf solche Kondstoreien in denen ausschließlich Konditorwaaren, also keine Bäckerwaaren, hen⸗ gestellt werden. Ferner bleiben auch unter den Bäckereien und den „gemischten“ Betrieben, d. h. denjenigen Konditoreien, die neben den Konditorwaaren auch Bäckerwaaren herstellen, alle Betriebe, die sich damit begnügen, ihre Arbeiter am Tage — zwischen 5 ½ Uhr Morgens und 8 ½ Uhr Abends — zu beschäftigen, von weiteren Be⸗ schränkungen der Arbeitszeit befreit. Die Vorschriften über zie Maximalarbeitszeit gelten also nur für solche Bäckereien und „gemiscchten⸗ Betriebe, in denen Gehilfen oder Lehrlinge zur Nachtzeit beschästig werden, und auch dort nicht für solche Gehilfen oder Lehrlinge, deren Arbet nur bei Tage stattfindet. Das vorliegende kleine Buch bringt nm neben dem reinen Gesetzestext überall präzise, klare und gemei⸗ verständliche Erläuterungen und erscheint wohl geeignet, den Meisten des Bäckergewerbes die erforderliche gründliche Kenntniß der Bestim⸗ mungen zu vermitteln und ihnen als Wegweiser bei der Durchführmg derselben zu dienen.
— Deutsche Juristen⸗Zeitung, herausgegeben von Pro⸗ fessor Dr. P. Laband, Reichsgerichts⸗Rath Dr. M. Stenglein und Rechtsanwalt Dr. H. Staub. Berlin, Verlag von Otto Liebmam⸗ Preis vierteljährlich 3,50 ℳ. — Aus dem Inhalt der Hefte l und 12 vom 1. und 15. Juni verdienen hervorgehoben zu werden de Aufsätze von Ober⸗Reichsanwalt Hamm „Zum Reichsgesetz gegen da Verrath militärischer Geheimnisse vom 3. Juli 1893“, Pöchic Weber über „Die technische Funktion des Terminhandels“, Rei gerichts⸗ Rath Freiherr von Bülow „Zur Assessorenfrage“, Professe Leonhard „Zu den Beschlüssen der Reichstagskommission über eingetragene Vereine“, Rechtsanwalt Leo „Zum Miethsrecht des Entwurfs des Bürger⸗ lichen Gesetzbuchs“, Ober⸗Landesgerichts⸗Rath Erler über „Das Wiede⸗ aufleben aufgelöster Ehen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuc Kammergerichts⸗Rath Eichhorn über „Die Nacherbfolge im künftim deutschen Recht“. Die Rubrik „Sprechsaal“ enthält längere Bc⸗ träge von Dr. Appelius, Staatsanwalt in Celle, und Groschkf, Senats⸗Präsident beim Kammergericht in Berlin, über die Va⸗ jährung einer durch die Verbreitung von Druckschriften begangene strafbaren Handlung, Dr. S. Freund, Gerichts⸗Assessor in Ber über den Einwand des Differenzgeschäfts und den § 66 des künft. Börsengesetzes, Reichsgerichts⸗Rath Förtsch über die Gültigkt der Velkaner Polizeiverordnnung vom 11. März 1890 betreffkend die offenen Geschäfte, Dr. Harnier, Rechtz⸗ anwalt und Notar in Cassel, über den „Assessoren⸗Paragraphen“ Regierungs⸗Rath a. D. Geigel in Straßburg über den § 24 , Reff⸗ rendar Höpfner in Göttingen über den § 243, Amtsgerichts⸗Rag Dr. Riedel in Berlin über den § 1390 des Entwurfs eines Bürge, lichen Ihe Landrichter Ludewig in Aurich über das Verhältrit des § 266 des zu dem Amt des Beistands der Muta nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Die Beilagen bringen Entsct⸗ dungen des Reichsgerichts, des Kammergerichts, des preußischen Ote⸗ CG und des bayerischen Obersten Landesgerichts in
ünchen.
— Gustav Freytag's gesammelte Werke beginnen; S. Hirzel's Verlag zu Leipzig soeben in einer zweiten Auflage zu gh scheinen. Dieselbe dürfte einer ebenso guten Aufnahme sicher sein mie die erste und dazu beitragen, die Schriften und Dichtung dieses echt deutschen Mannes noch mehr im Volke zu verbreiten. enthält alles, was der Dichter für den Druck bestimmt hu denn Unfertiges und Mißlungenes, sagt er in seinem Teir ment, gehöre nicht auf den Markt. Dem ersten Bande welcher die Erinnerungen aus seinem Leben enthält, wird ein iu ausgeführtes Bildniß aus des Dichters letzten Lebensjahren ben gegeben werden. Die gesammelten Werke werden folgende 22 Vünd umfassen: 1. Band: „Erinnerungen aus meinem Leben,“ „Gedichte 2., 3. Band: Dramen; 4., 5. Band: „Soll und Haben“; 6., 7. Bam „Die verlorene Handschrift“; 8. bis 13. Band: „DHie Ahnen⸗ 14. Band: „Die Technik des Dramas“; 15., 16. Bnm⸗ S Aufsätze, Aufsätze zur Geschichte, Literatur und Kunn
7. bis 21. Band: „Bilder aus der deutschen Vergangenben; 22. Band: „Karl Mathy“. Die Ausgabe erfolgt in 75 Lieferung zum Preise von je 1 ℳ; monatlich sollen etwa 3 Lieferungen 9 scheinen, von denen 3 bis 4 einen Band bilden. In der als Paad vorliegenden ersten Lieferung, welche durch jede Hufhhandlegc Ansicht bezogen werden kann, beginnt der Roman „Soll und Halt Die Ausstalung in Papier und Druck ist sorgfältig. 1
— Thüringer Hanper znc von August Triuin Band VI. (Inhalt: Eine Mactenfahrt zum Gabelbache; Dusß Schortethal nach Frauenwald; Schmiedefeld; Auf dem Stutenbau Suhl; Schleusingen; Kloster Veßra; Facssr Der Dufte raf von Eishausen; Die Gleichberge; Römhild; Ruine Straufha⸗
este Heldburg; Im Bannkreise der Fränkischen Krone: 1) Die a Coburg, 2) Schloß Rosenau, 3) Neuseß, der Musensitz Rücke⸗ 9 Auf dem Kallenberge, 5) Kloster Sonnefeld.) inden i. 2
erlag von J. C. Bruns. Pr. 5 ℳ — Wer den erfahrungznag und stets vielseitig anregenden Führer durch die Thüringer Lande ber⸗
kennt, wird ihm auchauf diesen Wanderungen gewiß ern folgen. Ergaae
uns aus dem Ilmthal quer über den Rennstieg, hier binaß ie deutschen Damaskus Suhl, dort zum einstigen Hereaf der H berger, der malerischen Bertholdsburg, dann, der Schleuse folhes in das Werrathal und durch den alten Grabfelrgan hinab zur oe⸗ In buntem Wechsel ziehen dabei die ins vorüber: veeren an, mit leise rauschenden Quellen und schwantag Baumkronen, verwaiste Fürstensitze und zerbrochene Klostemag Wir wandeln einsam zwischen dem Riesensteinmal eine ꝙ verschollenen Volks, träumen im Banne verschlafener B i9 blicken von den Zinnen stolzer Schlösser weit hinaus über dars⸗ beglänzte Land, das zwischen Thüringerwald, Rhön und den n g öhen des Mainthals duftumflossen sich breitet. Auch diese and sei Wanderfreunden, die sich an der Hand eines kenntn Begleiters auf er. die zumeist von der ausgetretenen eerstraße abseits liegen, wenig gekannte Natur⸗ und I schönheiten erschließen wollen, warm empfohlen.
mernden Coburg.
Das habe ich auch nicht behauptet, a
m straße 13 vee
— In dem Vortrage, welchen Dr. Bibliothek des hiesigen „Künstler und Dilettanten im
konte derselbe zum Schluß, welch
heben;
ecken und zu 9 stehende Liebhaberei
so in Gunst für
sinngemäße Verwendung des verse
e. erscheinende Zeitschrift
schauliche Anleitung zu den
„Was muß wissen?“
der derzeitige Stand der Landwirthschaft erfordert. kleine Schrift will deshalb dem Entgegenkommen
Wege ebnen und den Landwirth für eine sachgemäße Pferdezucht vorbe Die Anweisungen des kurz, leicht verständlich und praktisch und dürften den
interessieren und vorbereiten.
Büchleins wohl erfüllen. Handel und Gewerbe.
Essen a. d. R., 22. Juni. T. B.) Amtlicher Bericht der Preise fest mit steigender Tendenz, starke Nachfrage.
Kohlenbörse. Die nächste Börse findet am 27. Julti statt.
In der heutigen Beirathssitzung des „Rheinisch⸗Westfäli⸗ schen Kohlensyndikats“ hat der „Rheinisch⸗Westfälischen Zeitung“ zufolge die von dem Vorstand mit dem früheren „Steele⸗Mül⸗ streitigen Punkt erzielte
heimer Kohlenverkaufsverein“ über den Einigung Zustimmung gefunden. Der Antrag zur Feststellung der Betheiligungsziffern,
minder leistungsfähige Zechen zu zwingen,
közulacfig und undurchführbar abge bindung st
einschränkung. Die Anträge ooö“ überwiesen. daß der
1. Juli von 11 ℳ auf 11,50 ℳ erhöht hat. höhung der Umlage.
Leipzig, 22. Juni. (W. T. B.) Kammzug⸗Terminhandel. La Plata. Grundmuster B. pr. Juni 3,27 ½ ℳ pr. Juli 3,27 ½ ℳ, — September 3,32 ½ ℳ, pr. Oktober 3,32 ½ ℳ, pr. November 3,35 ℳ, pr. Dezember 3,37 ½ ℳ, pr. Januar 3,37 ⅞˖ ℳ,
pr. August 3,30 ℳ, pr.
. Jessen, Direktor der “ useums, nstgewerbe“ gehalten hat, be⸗ ein werthvoller der einsichtige, ernsthaft arbeitende Dilettant sei, das Verständniß für das Kunstgewerbe in die breiten Schichten des Volkes zu tragen, den Sinn für das wirklich wie viel Gutes die jetzt beim häusliche dieser Richtung wirken könne, wenn sie sich nicht in Nebensächlichem verliere, sondern lerne, den Blick bei allen Dekorationen immer aufs Hamburg, 22. Ganze zu richten, die Kenntniß der kunstgewerblichen Techniken, use 8 1 iedenen Materials sich zu eigen us diesem Anlaß sei wiederholt auf die bei R. Oldenbourg in ft „Die Liebhaberkünste“ auf⸗ merkfam gemacht, deren Redaktion seit Jahren ihr Bestreben darauf richtet, durch sorgfältige Auswahl künstlerischer Vorlagen und an⸗ gediegensten aller neu auftauchenden Techniken in diesem Sinne bildend und fördernd zu wirken. Monatlich erscheinen zwei Hefte zum Preise von 3 ℳ, mit farbigen Tafeln 5 ℳ facs der Landwirth von der Eine kurze Anleitung zum rationellen Betriebe derselben von H. Birnbaum, Landwirth in Königsberg i. Pr. Verlag von A. W. Hayn’'s Erben, Berlin SW. (Zimmerstr. 29). Preis 1 ℳ — Die Pferdezucht findet, trotz der Fürsorge und Unterstützung, die der Staat diesem Zweige zu theil werden läßt, bei unseren Landwirthen noch immer keineswegs die Beachtung, die ihr zukommt, und welche
1 bs ie erabsetzun ihrer Betheiligungsziffer zu böö wurde als dem Vertrage acg ehnt; ebenso der damit in Ver⸗ ehende Antrag des Vorstandes auf Herabsetzung der Förder⸗ vom Kokssyndikat verkaufsverein auf Verlängerung der laufenden Verträge wurden der Dasselbe Blatt meldet ferner, ufsichtsrath des Kokssyndikats die Verrechnungspreise ab Man erwarte eine Er⸗
1. Untersuchungs⸗Sachen.
2. Aufgebote, Zustellungen u. dergl.
3. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung 4. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. 5. Perloosung ꝛc. von Werthpapieren.
pr. Februar 3,40 ℳ, pr März Mai 3,40 ℳ Umsatz — Bremen, 22. Juni. Mitarbeiter Raffiniertes Hetro eum. sobald es gelte, Ruhig. Loko 6,00 Br.
kürzlich über
Schöne zu ublikum
Fairbanks 23 3 unst in 23 8
23 . Reis ruhig. Upland middl. loko 38 ₰. Juni. Weizen loko ruhig, holsteinischer loko ruhig, . russischer loko ruh 7 77 — 80. (unverzollt) ruhig, lok⸗
tember Oktober 16 ⅞ Br. ruhig. Standard white loko 6,20 Kaffee.
ferdezucht pr. Juni 9,80, pr. Juli 9,77 ½, Wien, 23. Juni.
9. Juni 1896) 182 301 Fr., Die vorliegende
des Staats die
sind weck des ladungen angeboten.
96 % Javazucker 12 ¾ Liverpool, 22. Juni.
Middl. amerikanische Lieferungen: preis, Juli⸗August 353/64 do.,
„Bradford, 22. Juni.
für den Export belebter. Paris, 22. Juni.
88 % loko 28 à 28 ½.
der Kommission bezweckt, Weißer
Januar 29 ⅞. Amsterdam, 22. Juni. und Briquet⸗
New⸗York, 22. Juni.
8 Deffentlicher Anzeiger.
: 80 000 kg. Behauptet. (W. T. B.) (Offtzielle Loko 6,20 Br. chmalz. Ruhig. 24 ½ 8, Cudahy 25 ¼ ₰. Choice Grocery 25 ₰, White label 25 ⅛ ₰, Speck ruhig. Kaffee ruhig.
(W —, mechkl.
0 46 ½. Spiritus ruhig, pr. Juni⸗Juli 16 ¾ Br. pr. Juli⸗August 16 ¾ Br., per August⸗September 16 ⅞ Br., ver Sep⸗ Kaffee ruhig. Umsatz — Sack. Petroleum
(Nachmittagsbericht.) Schleppend. — Zuckermarkt. ußbericht. en⸗
I. Produkt Basis 88 % Rendement S — 2 pr. August 9,90, pr. Oktober 10,02 ½, br. Dezember 10,07 %, pr. März 10,37¼. 8 (W. T. B.) Die Brutto⸗Einnahmen der Orientbahnen betrugen in der 23. Woche (vom 3. Juni bis
19 831 Fr. Seit Beginn des Betriebsjahres (vom 1. Januar bis 9. Juni 1896) betrugen die Brutto⸗Einnahmen 4 692 649 Fr., Zunahme gegen das Vorjahr 260 291 Fr.
London, 22. Juni. (W. T.
ruhig, 9 ¾ matt. — Chile „Kepfen 28 he Monat 50 ⁄⁄6. 10 000 B., davon für Spekulation und Export 500 B.
August⸗September 350 14 — 35164 do., September⸗Oktober 344/64 — 345⁄64 do., v. Sgpbeglber de⸗ da180g. * 1““ P.run: S8” ge “ 2g. 64 do., Januar⸗Februar 341 ⁄% auferpreis, Februar⸗ 342664 do., März⸗April 3 4 ¼4 1. Merth. 1 8 (W. Stoffe unverändert. (W. T. B.
pr. Juni 29 ½, pr. Juli 29 ¼, pr. Juli⸗August 29 ⅛, pr. Oktober⸗
ordinary 50 ½. — Bancazinn 37 ⅛. — (W. T. B.) mit weichenden Kursen, auch gaben dieselben im weiteren Verlauf nach. Schluß schwach. Der Umsatz der Aktien betrug 223 000 Stück.
Weizen eröffnete schwach, gab dann im Preise nach auf all⸗ ghmmeite Liquidation und Zunahme der Eingänge. Abnahme der unterwegs befindlichen Menge brachten später eine vor⸗ übergehend bessere Stimmung, welche jedoch auf eine englischen Versorgungsmenge verloren ging. Mais ging auf günstige Ernteberichte während des ganzen Börsen⸗
3,40 ℳ, pr. April 3,40 ℳ, pr.
Börsen⸗Schlußbericht. Notierung der Bremer Russisches Petroleum Wilcox 25 ₰, Armour shield
Short clear middling loko Baumwolle ruhiger.
n“ Getreidemarkt. loko neuer 148 —-155. Roggen kenburger loko neuer 122 — 126, fer ruhig. Gerste ruhig. Rüböl
sance, frei an Bord Hamburg
Flau. 27 ⅞. Sch
Abnahme gegen das Vorjahr
B.) An der Küste 6 Weizen⸗ Rüben⸗Rohzucker loko Umsatz
Willig. Stetig. Juni⸗Juli 354 64 Käufer⸗
Baumwolle.
21. Juni, 3
Derselbe
1 Uhr Nachm., SE
Zurückgehen der schloß ruhig, da
Weizen pr. Juni 56 ⅜, do. pr. Juli 56 ½, Mats pr. Junz malz pr. Juni short clear 4,00. Pork pr. Juni 6,97 ½.
Bremen,
Rehe whneinadfen⸗ Ful de, hnn eise von raltar na ew⸗York fort t. Der S
„Kaiser Wilhelm II.“ ist 98 rh foctgeseb dh. Mlelvernpfe New⸗York via Gibraltar und Schnelldampfer und hat 4 Uhr Nachm. die überbringt Der Foftasn
„München“, Juni, 6 Uhr
verlaufs mit wenigen Reaktionen im Preise zurück. Markt durch die
Waarenhericht. do. do. in New⸗Orleans 7 hetr 7,00, do. do. in Philadelphia 6,95, do. Pipe line Certif. pr. Mai 118 ½, Schmalz Western steam 4,32 ½, do. Rohe & Brothers 4,65, Mais pr. Juni 33 ¾, do. pr. Juli 3 do. pr. September 35 ½, Roth Winterweizen 71 ½, Weizen pr. 62 ⅞, do. pr. Juli 62 ⅞, do. vr. Se Getreidefracht nach Liverpool 1 ¼, Kaffee falr Nr. 7 pr. Juli 11,50, d h;; ehar⸗ —. vr. 3, S vs. 11,75.
e Supply an eizen 48 819 000 Bushels, do. Mais 9 370 000 Bushels. 1 s 88 „Chicago, 22. Juni. öffnung im Preise nach auf bedeutenden Export aus Rußland und Zunahme der Eingänge, erholte sich später auf Abnahme der unter⸗ wegs zum Markt befindlichen Menge und auf Berichte von Ernte⸗ Good average Santos pr. 1 durch Dürre. Realisierungen und Schätzungen der sichtbaren orräthe der Welt verursachten
8- wur luktuationen in Weizen beherrscht. luß willig. Baumwolle ⸗Preis in New⸗YPork 7 , oleum Stand. white in e do. rohes (in Cases) 7,90,
Junf „do. per Dezember 65 ¼, io Nr. 7 13. do. Rio o. do. pr. September 10,45, Mehl, Spring⸗
stember 63
(W. T. B.) Weizen gab nach Er⸗
108 schließlich ein abermaliges reise. Schluß willig. — Mais eröffnete still und ch kein besonderer Einfluß geltend machte.
4,05, do.
pr. Juli 4,05. Speck
Verkehrs⸗Anstalten.
23. Juni. (W. T. B.) Norddeutscher Lloyd. hat am 20. Juni, 5 Uhr Nachm., die
12 Uhr Mittags, von r⸗ Neapel nach Genug abgegangen. Der „Saale“, von New⸗York kommend, ist am Uhr Nachmittags, in Sounthampton angekommen Reise nach der Weser fortgesetzt. 298 Passagiere und volle Ladung. „H. H. Meier“ ist am 20. Jung. von New⸗York nach der Weser abgegangen. Der nach New⸗York bestimmt, hat am Abends, Dover passiert. Der Postdam fer
T. B.) Wolle belebter. Garne nach Baltimore bestimmt, hat am 21. Juni, 6 Uhr
(Schluß.) Rohzucken ruhig, ucker matt, Nr. 3, pr 100 kg.
ortgesetzt. Java⸗Kaffee goor
Die Börse eröffnete Heimrei
— 23. J
Deckungen und
hanchue in der Schluß schwach. —
8 — und Wirthse 8 erlassung ꝛc. von 8 vSe⸗ 8. Bentelncwele. —
10. Verschiedene Bekanntmachungen.
bends, Lizard passiert. Der Reichs⸗Postdampfer „Karlsruhe“ hat am 21. Juni, 12 Uhr Mittags, die Reise von Port Said ve Der Reichs⸗Postdampfer „Prinz Heinrich“ von Ost⸗
sien kommend, ist am 22. Juni
Vorm. in
Hongkong angekommen. (W. T. B.)
22. Juni. Der Uniondampfer
„Tartar“ ist am Sonnabend auf der Ausreise von Southampton hjegenhen. Der Uniondampfer „Moor“ ist am Sonnabend auf der e in Hlfmong aegesxmmeg. n 8 uni. 2 8. ser Union⸗Dampfer „Pretoria“ ist Sonntag auf der Ausreise in Kapstadt 8 Rotterdam, 22. Juni. (W. T. Amerikanische Dampfer „Maasdam“, von Nachmittag 1 Uhr Scilly passiert.
(2 B.) Niederländisch⸗ Dampfschiffahrts⸗Gesellschaft. Der New⸗York nach Rotterdam, hat heute
(6. Kommandit⸗Gesellschaften vpran Artien⸗Gesellsch. w' 88
1) Untersuchungs⸗Sachen.
[19777] Steckbrief. Gegen den Kaufmann Max Guttmann aus Beuthen O.⸗S., 47 Jahr alt, jüdisch, 1,70 m groß, mit schwarzem, grau meliertem Haar, von bräun⸗ licher Gesichtsfarbe und mit kurzem, graumeliertem Vollbart, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungs⸗ haft wegen Unterschlagung verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das hiesige Gerichtsgefängniß abzuliefern. Beuthen O.⸗S., den 18. Juni 1896. Der Untersuchungsrichter bei dem Königlichen Landgericht.
[19778] Bekanntmachung. “
Auf Grund des § 332 R.⸗St.⸗P.⸗O. ist durch Beschluß der Strafkammer des K. Landgerichts Weiden, vom 15. Juni 1896, das im Deutschen Reich befindliche Vermögen der durch rechtskräftiges Urtheil der genannten Strafkammer vom 7. April . . 8 falscher Anschuldigung zu 3 Monaten und 15 agen Gefängniß verurtheilten, zuletzt in Vorbach, K. Bayer. Amtsgericht Eschenbach, seßhaften, nunmehr flüchtigen Gütlersehefrau Therese Hein beschlagnahmt worden.
Der K. I. Staatsanwalt: Sölch.
2) Aufgebote, Zustellungen und dergl.
[200360 Zwangsversteigerung. “
Im Wege der svollstreckung soll das im Grundbuche von A Schöneberg Band 10 Nr. 499 auf den Namen des Rentiers Julius Gruen, früher zu Groß⸗Lichterfelde, jetzt in Berlin, Blumeshof 9, eingetragene, hierselbst, Steglitzerstr. Nr. 37 und
agdeburgerstr. Nr. 16 belegene Grundstück am 1. September 1896, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Neue Friedrichstraße 13, Erdgeschoß, Flügel C., Zimmer 40, versteigert werden. Das Grundf ck ist bei einer Fläche von 0,03,58 ha mit 13 900 ℳ Nutzungswerth zur Gebäudesteuer veranlagt. Das Weitere enthält der Aushang an der Gerichtstafel. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 4. September 1896, Vor⸗ mittags 11 Uhr, ebenda verkündet werden. Die Akten 88 K. 61. 96 liegen in der Gerichtsschreiberei, Zimmer 17, zur Einsicht aus.
Berlin, den 13. Juni 1896. Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 88.
[20037] Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Sfendönse von den Umgebungen Band 137 Nr. 6310 auf den Namen des Kaufmanns Berthold Kensel⸗ Cemn hier eingetragene, zu Berlin in der Ryke⸗ 1 traße Nr. 13 belegene Grundstück am 7. Sep⸗ ember vheitgs 98 u 16 vor
unterzeichneten ericht, eue rie 8 Erdgeschoß, Flügel C., Zimmer 36, werden. Das Grundstück ist bei einer
Fläche von 9,35 a mit 13 600 ℳ Nutzungswerth zur Gebäudesteuer veranlagt. Das Weitere ent⸗ hält der Aushang an der Gerichtstafel. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 7. September 1896, Nachmittags 12 ¼ Uhr, ebenda verkündet werden. Die Akten 85 K. 45. 96 liegen in der Gerichtsschreiberei, Zimmer 41, zur Einsicht aus. Berlin, den 15. Juni 1896. Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 85.
N20039]
JGrundbuche von den Umgebungen Band 148 Nr. 6645 sauf den Namen des Kaufmanns Felix Lesser hier ein⸗ getragene, zu Berlin, Marienburgerstraße 32, belegene
Zwangsversteigerung. Im Wege der Pens e eknen soll das im
Grundstück am 18. August 1896, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Neue Friedrichstraße 13, Erdgeschoß, Flügel C., Zimmer 40, versteigert werden. Das Grundstück ist 11 a 51 qm groß und mit 16 000 ℳ Nutzungswerth zur Gebäude⸗ steuer veranlagt. Das Weitere enthält der Aushang an der Gerichtstafel. Das Urtheil über die Er⸗ theilung des Zuschlags wird am 21. August 1896, Vormittags 11 Uhr, ebenda verkündet werden. Die Akten 87 K. 61. 96 liegen in der Gerichts⸗ schreiberei, Zimmer 42, zur Einsicht aus. Berlin, den 17. Juni 1896. Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 87.
[20038] Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von der Königstadt Band 25 Nr. 1801 — auf den Namen des Maurermeisters Carl Kober hier eingetragene, zu Berlin, Schillingstraße 15/16, be⸗ legene Grundstück am 13. August 1896, Vormit⸗ tags 10 Uhr, vor dem unteneichneteg Gericht, Neue I 13, Erdgeschoß, Flügel C.,
immer 40, versteigert werden. Das Grundstück ist 4 a 32 qm groß und weder zur Grundsteuer noch zur Gebäudesteuer veranlagt. Das Weitere enthält der Aushang an der Gerichtstafel. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 14. August 1896, Vormittags 11 Uhr, ebenda verkündet werden. Die Akten 87 K. 64. 96 liegen in der Gerichtsschreiberei, Zimmer 42, zur Einsicht aus.
Berlin, den 17. Juni 1896.
Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 87.
[19812]
In Sachen der Wittwe des Anbauers Heinr. Pape, Johanne, geb. Wedekind, in Lehndorf, Klägerin, wider den Anbauer Carl Pape in Lehndorf, Be⸗ klagten, wegen Forderung, wird, nachdem auf Antrag der Klägerin die Beschlagnahme des dem Beklagten gehörigen Anbauerwesens No. ass. 44 zu Lehndorf vom Plane 57: 5 a 40 sa zum Zwecke der Zwangs⸗ versteigerung durch Beschluß vom 6. Juni 1896 ver⸗ fügt, auch die AteFis. dieses Beschlusses im Grundbuche an demselben Tage erfolgt ist, Termin zur Zwangsversteigerung auf den 26. September 1896, 288 4 Uhr, vor Herzoglichem
iddags
W““ die Hypothekenbriefe zu überreichen aben. Braunschweig, den 18. Juni 1896. Herzogliches “ Riddagshausen. aabe.
[19811] In Sachen des Zimmermanns Heinrich Mülller in Braunschweig, Klägers, wider den Arbeiter Wil⸗ helm Führmann in Lehndorf, Beklagten, wegen Forderung, wird, nachdem auf Antrag des Kläg ers die Beschlagnahme des dem Beklagten gehörigen Anbauerwesens No. ass. 81 zu Lehndorf mit dem
lane 17 c. „im Dorfe“ zu 4 a 17 qm zum
wecke der Zwangsversteigerung durch Beschluß vom 10. Juni 1896 verfügt, auch die Eintragung dieses Beschlusses im Grundbuche an demselben Tage er⸗ folgt ist, Termin zur Zwangsversteigerung 82 den 3. Oktober 1896, Nachmittags 4 Uhr, vor Herzoglichem Amtsgerichte Riddagshausen in der Jorns'schen Gastwirths⸗ aft in Lehndorf angesetzt, in welchem die Hypothekgläubiger die Hypotheken⸗ briefe zu überreichen haben.
Braunschweig, den 18. Juni 1896.
Herzogliches Amtsgericht Riddagshausen.
aabe.
[19810] Bekanntmachung.
In Sachen der Herzoglichen Leihhaus⸗Anstalt zu
olzminden, Gläubigerin, gegen die Erben des
schlachters G. Knoke in Golmbach, Schuldner, wegen Forderung, ist Termin zur Wiederversteigerung des den Schuldnern gehörigen Anbauerwesens No. ass. 87 zu Golmbach sammt Zubehör auf Sonnabend, den 4. Juli cr., Nachmittags 4 Uhr, in der Müller'schen Gastwirthschaft zu Golmbach angesetzt.
Stadtoldendorf, den 18. Juni 1896.
Herzoglicher Amtsgericht
mann.
Io55““
Die Königlich prazisc ö8 ver⸗ treten durch den Gerichtssekretär und Rendanten der Königlichen Gerichtskasse zu Dülmen, Bielefeld, hat zum Zwecke der Rückgabe das .-e nnn der von dem ehemaligen Gerichtssekretär Hollmann bestellten Amtskaution, bestehend aus nachstehenden Schuld⸗ verschreibungen der Preußischen konsolidierten 3 % Staatsanleihe:
a. Litt. D. Nr. 92 022 über 500 ℳ,
b. Litt. F. Nr. 8681 und 14 284 je über 200 ℳ, im Ganzen über 900 ℳ nebst 1 Talon und 12 Zins⸗ scheinen Nr. 9/20 pro 1. Oktober 1896 bis 1. April 1902 zu Litt. D. 92 022, und 2 Talons und 22 Zinsscheinen Nr. 10/20 pro 1. Oktober 1896 bis 1. Oktober 1901 zu Litt. F. Nr. 8681 und 14 284 beantragt. Alle diejenigen, welche aus der Amts⸗ führung des Hollmann auf diese Kaution Ansprüche erheben wollen, werden aufgefordert, solche in dem auf den 6. Oktober 1896, Vormittags 10 Uhr, anberaumten Termin anzumelden, widrigenfalls sie mit denselben ausgeschlossen werden. Dülmen, den 6. Juni 1896.
Amtsgerichte ausen in der Jorns'schen Gast⸗ wirthschaft zu Lehndorf angesetzteh chem d.
—=
[10240] Aufgebot.
Die Ehefrau Rechtsanwalt Bonner, Franziska, eb. Sonnenschein, zu Eggenstein, vertreten durch den Zäckermeister Caspar Kraemer zu Arnsberg, hat als
Rechtsnachfolgerin des am 4. Januar 1879 zu Arns⸗ berg verstorbenen Brauers Johann Bootz das Auf⸗ gebot des von der hiesigen Gewerbebank eingetr. Gen. m. unb. H. am 6. Juni 1871 auf den Namen des Johann Bootz ausgestellten Quittungsbuches Nr. 551 beantragt. Das Quittungsbuch verhält sich über eine Einlage von 390 ℳ, welche durch Zinsen auf 1031,27 ℳ angewachsen ist.
Der unbekannte Inhaber des Quittungsbuches wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 25. Sep⸗ tember 1896, Vormittags 10 ½ Uhr, vor dem unterzeichneten Gerjcht, Zimmer Nr. 22, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und das Quittungsbuch vorzulegen, widrigenfalls dasselbe für kraftlos erklärt werden wird. 8 Arnsberg, den 6. Mai 1896. 8
8
Königliches Amtsgericht. [60058] Aufgebot. .“
Die Erben und Rechtsnachfolger des zu Rütz⸗ kausen, Bürgermeisterei Wülfrath, wohnhaft ge⸗ wesenen Karl Decker, nämlich:
1) dessen Wittwe Wilhelmine, geb. Fückmantel, zu wilde Kamp bei Wülfrath,
2) August Burghoff, Fabrikarbeiter zu Elberfeld, als gesetzlicher Vertreter seiner minderjährigen Kinder a. Julie, b. August, c. Amalie Burghoff,
3) Gustav Tecker, Fabrikarbeiter zu Neviges,
4) Eheleute Heinrich Schubert, Schreiner, und Wilhelmine, geb. Decker, zu Oberlangenau bei Frei⸗ burg in Sachsen. 2.
5) Eheleute August Herrenbrück, Fabrikarbeiter, und Emilie, geb. Decker, zu Neviges,
6) Eheleute Ernst Friesekothen, Schlosser, und Amalie, geb. Decker, zu Neviges
7) Eheleute Karl Schuhoff, Schlosser, und Hulda, geb. Decker, zu Schnapsstüber bei Velbert,
8) Friedrich vom Hof, Schlosser zu Velbert, als gesetzlicher Vertreter seiner minderfährigen Kinder a. gej b. Hulda Wilhelmine und c. Paul Eduard vom Hof,
haben das Aufgebot des Sparkassenbuchs Nr. 3696 der Sparkasse für die Bürgermeisterei Hardenberg über 447,94 ℳ, lautend 8 den Namen des vor⸗ besagten Karl Decker, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf Mittwoch, den 8. Juli 1896, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte (Sitzungs⸗ saal) anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte an⸗ zumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. eechchcgens. den 19. Dezember 1895.
Königliches Amtsgericht.
[70900] Aufgebot. Das Aufgebot folgender, angeblich verloren angener Sparkassenbücher der Sparkasse der Secce Nagdeburg ist von den nachbenannten onen be⸗ enfn neo13 0über 308026 b über ℳ, ausgef für die Wittwe Minna Schrader, früher — 8
Königliches Amtsgericht.
88
zu burg, jetzt zu Wollstein (Provinz Posen), von