Nach einem Voranschlag der Finanzdeputation betragen, dem „Hann. Courier“ zufolge, die Staatsausgaben für 1896/9 “ 55 362 080 ℳ und die Einnahmen 51 816 803 ℳ, odaß sich ein Fehlbetrag von 3 545 277 ℳ ergiebt, wegen dessen Deckung die Finanzdeputation sich ihre Anträge vorbehält. Die Abrechnung für 1895/96 ergab ein Defizit von 5 241 460 ℳ, das durch Vorschüsse des laufenden Haushalts und der Bremer Bank, Filiale der Dresdner Bank, einstweilen gedeckt worden ist. 8 “
Hamburg.
Der chinesische außerordentliche Botschafter, Vize⸗König Li⸗Hung⸗Chang traf gestern gegen 1 Uhr auf dem Damm⸗ thorbahnhof in Hamburg ein, wo er in dem festlich geschmückten Empfangsraum von den Senatoren Hachmann, Burchard und Predoehl empfangen wurde. Nach kurzer Er⸗ widerung auf die begrüßenden Worte begab sich Li⸗Hung⸗Chang mit dem Senator Hachmann, dem Obersten Liebert und dem Zolldirektor Detring zu Wagen nach dem „Hamburger Hof“. Später stattete der Vize⸗König den Bürgermeistern Dr. Mönckeberg und Dr. Versmann Be⸗ suche ab, welche diese alsbald erwiderten. Abends 8 ¼ Uhr fuhr Li⸗Hung⸗Chang mit Gefolge in zwei festlich geschmückten Dampfern nach dem Uhlenhorster Fähr⸗ Henfe, wo der Bürgermeister, die Senatoren, die Spitzen der Zivil⸗ und Militärbehörden und eine große Anzahl mit China in Handelsverbindung stehender Kaufleute mit ihren Damen anwesend waren. Li⸗Hung⸗Chang ließ durch den Zolldirektor Detring seinen Dank für den Empfang durch amburgs Bürger aussprechen, der ihm stets in gutem Angedenken bleiben werde. Hierauf nahm der Vize König im Garten Platz, um dem Konzert und dem
eeuerwerk auf der Alster beizuwohnen. Um 10 ½ Uhr kehrte
Hung⸗Chang zu Wagen nach Hamburg zurück
v“
Oesterreich⸗Ungarn.
Der Kaiser empfing heute Vormittag den Fürsten Nikolaus von Montenegro in Privataudienz. 8
Der Fürst Ferdinand von Bulgarien ist heute früh zum Kurgebrauch in Karlsbad
Der niederösterreichische Landtag ist auf den 1. Juli einberufen worden. Die Session duürfte, dem „Frdbl.“ ufolge, wenige Tage dauern, da der Landtag haupt⸗ ächlich nur die Vorlage über die Wahlreform zu berathen haben wird.
In der gestrigen Sitzung des ungarischen Unter⸗ hauses erklärte der Minister⸗Präsident Baron Banffy in Beantwortung einer Interpellation des Abg. Ugron über die Orientpolitik, daß die Fegescthe egierung sich in völligem Einverständniß mit dem Minister des Auswärtigen Grafen Goluchowski bezüglich der Orientfrage befinde. Es bleibe daher nichts übrig, als die Aeußerungen des pocütischen Exposés des Grafen Goluchowski zu bestätigen oder höchstens
ieren. Der Minister des Auswärtigen habe gesagt, daß die österreichisch⸗ungarische Politik auf Erhaltun des status quo im Orient gerichtet sei; daraus folge jedo keineswegs, daß Oesterreich⸗Ungarn, wie der Abg. Ugron an⸗ nehme, eine Vormundschaft über die Türkei ausüben wolle, was auch mit den in Ungarn herrschenden Sympathien für die Türkei nicht im Einklange stehen würde. Er könne nur — so schloß der Minister Präsident — als Prinzip der ngarischen Politik den Satz aufstellen, daß keine fremde Macht bezüglich einer Veränderung des status quo im Orient
einseitig ein Uebergewicht erlangen solle. Die Erklärungen des Minister⸗Präsidenten wurden mit lebhaftem Beifall auf⸗ genommen. Darauf folgte die Beantwortung der Inter⸗ pellationen der Abgg. Hollo und Meszlenyi über die anti⸗ magyarischen Agitationen Dr. Lueger’s. Der Baron Banffy erklärte, diese Bewegung sei nicht ernst genug, als daß man sich an dieser Stelle mit derselben beschäftigen soollte. Die Agitation Lueger's sei derartig, daß sie als eine innere Angelegenheit Oesterreichs nur Gegenstand von Maßregeln der dortigen Regierung sein könne. Es sei durchaus überflüssig, daß die ö Regierung irgend einen Schritt hinsichtlich er Agitation Lueger's unternehme. So sehr das Auftreten und die Sprache dieses Mannes zu verurtheilen seien, so genieße er doch als Mitglied des Parlaments und Würdenträger einer autonomen Gemeinde Redefreiheit. In Bezug auf die von dem Abg. Meszlenyi erwähnte Verbreitung Ungarn feindlich gesinnter österreichischer Zeitungen erklärte der Minister⸗Präsident, daß solchen Blättern der Postdebit werde entzogen werden, sobald er von der Versendung derselben amtlich Kenntniß erlange. n werde gegen etwa auftretende Agenten und Agitatoren eeingeschritten werden, die sich W Reden oder FPandlungen schuldig machten. Die Antwort des Minister⸗ Präsidenten wurde zur Kenntniß genommen. Der Abg. Horväth brachte einen Antrag ein, betreffend die Bewilligung von 6000 Fl. als Deckung der Kosten der interparlamenta⸗ rischen Konferenz. Es wurde beschlossen, über den Antrag heeuute zu verhandeln. 11.““
Großbritannien und Irland. 1*
8 Im vsera e erklärte gestern der Parlaments⸗ Sekretär des Aeußeren Curzon, er habe, von den in den Zeitungen erschienenen Mittheilungen abgesehen, keine Infor⸗ mation über eine angebliche Erklärung Li⸗Hung⸗Chang's, daß eine russische Eisenbahn durch die Mandschurei gebaut werden solle, und könne daher nichts über die Bedingungen, unter denen eine solche Bahn werde gebaut werden, oder über den Weg se en, den sie nehmen werde. Moon richtete die Anfrage an die Regierung, ob sie aus Peking eine Information über eine angebliche Er⸗ werbung von Grund und Boden in Chefoo durch Rußland erhalten habe, und ob massive Kasernen für russische Truppen auf der Ostseite der Halbinsel gebaut worden seien. Hierauf erwiderte Curzon, der einzige in Chefoo vorgekommene Zwischenfall, über den er informiert sei, sei der in seiner am 14. Mai abgegebenen Erklärung geschilderte. Die Regierung
habe Hoffnung euf eine befriedigende Lösung. Von russischen
“ Kasernen in Chefoo habe die Regierung nichts gehört.
Frankreich.
Der Ministerrath beschloß gestern, wie „W. T. B.“
berichtet, die Absebung des vor kurzem ernannten Präfekten des Departements Bouches⸗du⸗Rhone Cleiftie. Derselbe hatte eine so Haücfücce und antigouvernementale Ansprache des Maire von Marseille dankend beantwortet.
Die Zollkommission hat die Berathung einer Vorlage begonnen, welche dahin geht, den Zoll für fremde, zur Destillation bestemmte Melasse im Generaltarif auf 30 Cent., im Minimal⸗ tarif auf 20 Cent. per Grad absoluten Zuckers zu erhöhen. Die wird das Gutachten der Regierung über die Vorlage einholen.
Ein Ueberlebender der Expedition des Marquis de Moreès ist am Montag in Tunis angekommen. Derselbe gab eine Schilderung des Todes von Morès. Danach wurden algerische Diener des Letzteren ohne Kampf getödtet.
rès und der Dolmetscher Abdelack kämpften über eine Stunde, indem sie beide einen Busch als Deckung benutzten. Alle zu der Expedition gehörenden Kisten lagen zerschlagen an der Kampfesstelle umher; die Tuaregs hatten Alles, was irgend einen Werth hatte, fortgeschleppt.
Rußland.
Der Sekretär der juristischen Abtheilung der Kanzlei des Kriegs⸗Ministeriums, Staatsrath Solowjew ist, wie „W. T. B.“ erfährt, unter Verleihung des Ranges eines Wirklichen Staatsraths durch Kaiserlichen Ukas zum Mitgliede der Abtheilung für die Presse im Ministerium des Innern ernannt worden.
Spanien.
Die SSSe; beabsichtigt, wie „W. T. B.“ aus Madrid erfährt, 100 000 Mann nach Cuba zu schicken; 40 000 Mann sollen im August und September, 40 000 Mann im Oktober und 20 000 Mann noch vor Januar 1897 abgehen. Der Expedition soll eine größere Anzahl Genietruppen zu Forti⸗ fikationsarbeiten beigegeben werden. “ Luxemburg. 8 Das „Amtsblatt“ veröffentlicht die Ernennung des Ober⸗ Gerichts⸗Raths Richard zum vierten Mitglied der Regie⸗ rung. Richard übernimmt das Ressort der öffentlichen Bauten
und Eisenbahnen. Belgien.
Der neue Handels⸗ und Schiffahrtsver ag zwischen Japan und Belgien ist gestern in Brüssel unter⸗ zeichnet worden. ““
88 * 88
Die in Athen erscheinende Zeitung „Asty“ erfährt, der Gouverneur von Kreta, Abdullah Pascha habe den formellen Befehl erhalten, alle Feindseligkeiten einzustellen; die Soldaten setzten aber trotzdem ihre Ausschreitungen fort.
Griechenland.
Wie „W. T. B.“ aus Athen berichtet, melden die dortigen Blätter, die griechische Regierung habe auf die Vor⸗ stellungen der Pforte über die Sendung von Schieß vor⸗ räthen und die Abreise von Freiwilligen nach Kreta erklärt, daß sie keineswegs derartige Handlungen begünstige, jedoch pri⸗ vate Unternehmungen nicht verhindern könne. Griechenland halte sich streng an die ihm von den Mächten ertheilten
Rathschläge. Amerika.
Die demokratische Staatskonvention von Jowa, welche in Milwaukee tagte, hat sich für die Goldwährung ausgesprochen. Von den 700 Delegirten der heute in Columbus abzuhaltenden demokratischen Konvention von Ohio sind 600 Silberanhänger. Die demokra⸗ tischen Anhänger der freien Silberprägung in In⸗ dianopolis glauben zuversichtlich auf der morgen statt⸗ findenden Staatskonvention von Indiana eine große Mehrheit zu erlangen. Die demokratische Konvention von Illinois wird sich gleichfalls zu Gunsten der unabhän⸗ gigen freien Silberprägung aussprechen.
Parlamentarische Nachrichten.
Der Schlußbericht über die gestrige Sitzung des Reichstags befindet sich in der Ersten und Zweiten Beilage.
— In der heutigen (113.) Sitzung des Reichstags, welcher der Staatssekretär des EEE Nieberding bei⸗ wohnte, wurde die zweite Tathung des Bürgerlichen Gesetzbuchs fortgesetzt beim § 823. Derselbe lautet nach den Beschlüssen der Kommission:
„Verletzt ein Beamter vorsätzlich oder fahrlässig die ihm einem Dritten gegenüber e Amtspflicht, so hat er dem Dritten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Fällt dem Beamten nur Fahrlässigkeit zur Laft, so kann er nur dann in vr qe. nommen werden, wenn der Verletzte nicht auf andere Weise Ersatz zu erlangen vermag.
Verletzt ein Beamter bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache seine Amtspflicht, so ist er für den daraus entstehenden Schaden nur dann verantwortlich, wenn die Pflichtverletzung mit einer im Wege des gerichtlichen Strafperfahrens zu verhängenden öffentlichen Strafe bedroht ist. Auf eine pflichtwidrige Verweige⸗ rung oder Verzögerung der Ausübung des Amts findet diese Vor⸗ schrift keine Anwendung.
„Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Verletzte vor⸗ sätzlich oder fahrlässig unterlassen hat, den Schaden durch Gebrauch eines Rechtsmittels abzuwenden.“
In der Vorlage fanden sich die Worte: „vorsätzlich oder fahrnassg. nicht, und statt „der Verletzte“ hieß es „der Be⸗
62.
ü Sozialdemokraten beantragten, den § 823, wie folgt, zu fassen:
„Verletzt ein Beamter in 7 seiner amtlichen Wirk⸗ samkeit seine Amtspflicht oder verletzt er in Ausübung seiner amt⸗ lichen Wirksamkeit eine Gesetzesvorschrift, so haftet er dem Ver⸗ letzten für den daraus entstehenden Schaden. Dem Verletzten haftet für diesen Schaden gemeinsam mit dem Beamten der Staat, die Gemeinde oder die öffentlich⸗rechtliche Körperschaft, von der der Beamte angestellt ist.“
eventuell: a. in § 828 Abs. 2 die Worte: „der Leitung oder“ “ zu streichen 1
b. dem 6 823 folgenden Absatz zuzufügen: 6
„Ist in den Fällen des Abs. 1 und 2 der Ersatz des Schadens von dem Beamten nicht zu erlangen, so ist zur Leistung des „ diejenige juristische Peilen des öffentlichen Rechts verpflichtet, welche den Beamten angestellt hat.“
c. für den Fall der Ablehnung des Antrages b. dem § 823 folgenden Absatz zuzufugen:
„Ist in den F von dem Beamten nicht r. erlangen, so ist, falls der Schaden durch einen Reichsbeamten oder durch Beeinträchti⸗ gung der persönlichen Freiheit jemandes zugefügt ist, 5 eistung des Ersatzes degeng⸗ juristische Person des öffentlichen
echts verpflichtet, welche den Beamten angestellt hat.“
sich 1 von der Erbschaftssteuer befreit,
llen des Abs. 1 und 2 der Ersatz des Schadens
Abg. Frohme (Soz.) wies darauf hin, daß nach Labany⸗ legung des 1 die Reichsbeamten für 1eccnae lungen vollständig haften. Wenn eine solche Haftung nicht 89 geschrieben sei, so würden die Beamten ihre Unbefan enßeit verli 88 und unsachliche und irrige Entscheidungen treffen. ße Frage seiehe so wichtige, daß sie im Bürgerlichen Gesetzbuche geregelt werden mößt .
Abg. Haußmann (d. Volksp.) beantragte, den § 823 Abs. 2 daht: abzuändern: „Verletzt ein Beamter bei der Leitung oder Entscheidun einer Rechtssache seine Amtspflicht in vorsätzlicher oder grob fah lässiger Weise, s 8 antworlich.“ Der Antragsteller führte aus: Ich bin nicht damit einverstanden, daß generell die richterlichen Beamten den übri Beamten derart gleichgestellt werden, wie der Vorredner will Sie müssen einen weiteren Spielraum haben, und die Möglichkei einer irrigen Ansicht darf nicht für sie die Schadenersatzpflscht h⸗ dingen, welche sie in der freien Entscheidung behindern würde. Da⸗ gegen darf für grobe Fahrlässigkeit des Richters die Haftung nicht ausgeschlossen werden. Es ist eine vollständige Anomalie, da de richterliche Beamte, welcher darüber wachen und entschene soll, welche Sorgfalt die Bürger in ihrem Verkehr unter einander anwenden sollen, kraft Privilegs von jeder Haftung aut. geschlossen ist, auch für die Fahrlässigkeit. Wenn er au nicht für culpa levis haftet, so muß er doch für culpa lata haftber gemacht werden. Der Entwurf geräth mit sich selbst in Widerspruch denn er macht beim Vormundschaftswesen den Richter für Fahrlässig keit haftbar. Für den Richter besteht nicht im mindesten die Gefahr einer vree. und harten Auslegung des Gesetzes durch die Gerichte denn er genießt ja das ungeheure brtgesee daß er durch Standet⸗ genossen beurtheilt wird. Nach meiner Meinung ist es ein taktisches Bedürfniß, daß er für Fahrlässigkeit haftbar gemacht wird, aber auch vor allem ein hohes, ideelles Bedürfniß; es ist mir unmöglich aut⸗ zusprechen, daß auch der Richter niemals für grobe Fabrlässigtkei haften soll. Meine Abänderung würde für den Richter ein Ansporn zur Sorgfalt sein. 8
An der weiteren Diskussion, über deren Verlauf morgen ausführlich berichtet werden wird, betheiligten sich, außer dem Staatssekretär des Reichs⸗Justizamts Nieberdin 2 die Abgg. Lenzmann (fr. Volksp.), Stadthagen (Soz.), Gröber (Zentr.) Dr. von Bennigsen (nl.) und Haußmann (d. Volksp.).
Der § 823 wurde unter Streichung der Worte „Leitung oder“ genehmigt.
5 G — uches: „Familienrecht“, und zwar des ersten Titels: „Bürgerliche Ehe“. 8
Entscheidungen des Reichsgerichts.
Ist ein Makler von dem Eigenthümer einer Sache beauftragt worden, gegen Provision einen Käufer für diese Sache nachzuweisen und zuzuführen, und führt er einen Kaufreflektanten zu, der sich jedoch über die Kaufbedingungen mit dem Verkäufer nicht einigen kann und die Kaufverhandlungen abbricht, sodann aber durch die Bemühungen eines anderen Maklers von neuem in die Kaufverhand⸗ lungen eintritt, in welchen ein Einverständniß über die Kauf⸗ bedingungen erzielt wird und das Geschäft zu Ge kommt, so hat, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, VI. Zivilsenats, vom 2. Januck 1896, im Gebiet des Preußischen Allgemeinen Landrechts nichtsdesteo⸗ weniger der erste Makler einen Anspruch auf die ihm zugesagte Provisio. Daß der Makler weiterhin bei den Verhand⸗
lungen mitwirke, ist, wenn der Auftrag nur auf Nachweisung und Zu.
führung eines Käufers Fiag nicht erforderlich, um die Provisions⸗
forderung, falls das Geschäft zu stande kommt, zu begründen. Der e
zeitweise Abbruch der Verhandlungen kommt hierbei nicht in Betracht.“ (269/95.)
— Dem Begriff einer Krankenanstalt widerstreitet, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, IV. Zivilsenats, vom 20. Februar 1896, im Gebiet des Preußischen Allgemeinen Landrechts nicht die statutarische Bestimmung, daß in besonderen Fällen armen Kranken außerhalb der Anstalt eine Geldunterstützung behufs Her⸗ stellung ihrer Gesundheit zu gewähren ist; eine Zuwendung an die Krankenanstalt, welche ausschließlich die Geldunterstützung armer Kranker behufs Herstellung ihrer Gesundheit bezweckt, deckt
mit dem Zweck der Krankenanstalt selbst und it wenn die Krankenanstalt selbst von den zuständigen Behörden als milde Stiftung aut⸗ drücklich oder durch Verleihung der Rechte einer juristischen Person anerkannt ist. „Der eigentliche Zweck eines Krankenhauses besteht darin, einem Kranken Heilung zu verschaffen, und zwar einem armen Kranken unentgeltlich; kann dieser Zweck dadurch erreicht werden, daß in besonderen Fällen dem armen Kranken eine Unterstützung in Geld gewährt wird, so erscheint dies zulässig und dem Begriff des Krankenhauses jedenfalls alsdann nicht widersprechend, wenn das Statut selbst dahin gehende Bestimmungen getroffen hat. — In Art. 7 des Statuts ist dem Vorstand des Krankenhauses die Ge⸗ währung von ö-v,erag⸗ in baarem Geld an hilfsbedürftige Kranke in dringenden Fällen ausdrücklich gestattet, und die hierauf ge⸗ stützte Auslegung des Berufungsrichters läßt sich im Wege der Revision mit Erfolg nicht angreifen. ie Gewährung soll nach Maßgabe der für diesen Zweck durch besondere Stif⸗ tungen und Gaben oder durch den Haushalts⸗Etat zur Verfügung gestellten Mittel erfolgen; es ist also als Zweck des Krankenhauses ausdrücklich auch der bezeichnet, in dem gedachten Falle den Kranken baare Geldunterstützungen zu geben. Mit Recht geht der Be⸗ rufungsrichter davon aus, es sei nicht erforderlich, daß sämmtliche Zwecke, für welche die milde Stiftung bestimmt sei, auch hinsichte der Zuwendung vorliegen müßten; vielmehr genüge es, wenn der milden Stiftung die Zuwendung auch nur hinsichts der eines jener Zwecke gemacht worden sei, und see eftstenn. d der genannte ein e. Zweck sowohl, bei der milden Stiftung, als bei da Zuwendung der gleiche sei, beruht auf einer mit Erfolg nicht angrei⸗ baren Auslegung der Stiftungsurkunde.“ (284/95.)
—
I
Entscheidungen des Ober⸗Verwaltungsgerichts.
Ein Großkaufmann, welcher von einer Grube deren g⸗ sammte Förderung gekauft hat und diese fortgefetzt durch ein auf seine Kosten verwendetes Personal nach seiner auswärtigen
ndelsniederlassung bezw. an üaas Abnehmer senden läßt, 83 ält, nach einem Urtheil des Ober⸗Verwaltungsgerichts, II. Senal⸗ vom 22. Januar 1896, im Sinne des Kom e gl 5 bcg esetzes 8 die kommunale Einkommensteuer begründende Betriebsstätte in nn Gemeinde des Grubenetablissements, wenn ihm der der Gru G verwaltung gehörige Raum, in welchem regelmäßig die Spedition der . örderten Waare erfolgt, ganz oderthei weise zurseltzständige
enutzung überlassen worden ist. .Den Vorderrich trifft keinerlei Vorwurf, wenn er in denjenigen, vor allem zur 7 füllung der Verpflichtungen des Klägers gegenüber seinen Abnehman dienenden, mindestens dazu beitragenden Verrichtungen, die 912₰ summarisch in dem Ausdruck „Spedieren“ zusammenfaßt, übrigen aber keineswegs als ein für ssch bestehendes Speditionsgeschäft, 8 einen besonderen Gewerbebetrieb bezeichnet, wesentliche liede 89 Gesammibetriebes erblickt und damit dieses Kriterium der Betr 77 stätte“ für gegeben erachtet — ohne Rücksicht darauf, ob das
dete verwendete, und zwar jedenfalls auf Kosten des Klägers verwen Personal, zu diesem auch noch in einem persönlichen Abhänggler⸗
verhältniß steht. — Es ist nicht nur rechtlich möglich, han kommt auch thatsächlich und erfahrungsmäßig oft Henug vor, —. selcher Unternehmer da, wo sich für ihn außerhalb des Mittel vol eines Geschäftsbetriebes der Ankauf oder auch der Absatz zu
o ist er für den daraus entstehenden Schaden der.
des Blattes folgte die Berathung des vierten
Erreichbare über d
und des aͤhnlichen F
zu dem Sch
gewisse Gehilfen unter Umständen stationiert, denen
dem Thatbestande der ständigen Unterhaltung etwa eines
ureaus oder einer ähnlichen Betriebsstätte kaum
lt werden kann. Nur das mag immerhin schon an dieser
en werden, daß, wo an solche Disposttionen die Kon⸗
truktion des gesetzlichen Thatbestandes gerade einer „Betriebsstätte“ geknüpft werden soll, besondere Veranlassung zur Stellungnahme auch in der Richtung vorliegt, ob jenem auswärts stationierten Personal da⸗ selbst zur Verrichtung seiner Arbeiten auch eine feste Stätte angewiesen worden ist, in .e derer es dem Unternehmer nicht an jeder Verfügungsbefugniß fehlt Wie bereits in der Entscheidung vom 26. Oktober 1886 angedeutet ist, verlangt der Begriff der Betriebs⸗ stätte nicht, daß das dem Gewerbebetriebe dienenende Lokal dem Unternehmer eigenthümlich zugehört; auch nicht einmal das ist erforderlich, daß es demselben gerade förmlich vermiethet ist. Denn die Dispositionsbefugniß kann auch anderweit eingeräumt werden oder aus den begleitenden Umständen mit Sicherheit erhellen, dergestalt, daß, wenn der Eigenthümer dem Unternehmer oder anderen für ihn thätigen Personen gewisse Handlungen daselbst regel⸗ mäßig vorzunehmen gestattet, dies ohne ein gewisses Maß von Dispositionen über das Lokal auch seitens des Unternehmers nicht wohl ausführbar erscheint. Was den vorliegenden Fall anlangt, so scheint die entscheidende Frage dahin sich zuzuspitzen, ob es einer⸗ seits Lokalitäten der Grubenverwaltung, in Ansehung derer diese sich
die unbeschränkte Dispositionsbefugniß gewahrt hat, oder ob es viel⸗
mehr andererseits Räume, die als dem Kläger — wenn auch vielleicht nicht ihm allein — zur selbständigen Benutzung überlassen gelten können, sind, in denen jene seinem Interesse dienenden Funktionen regelmäßig verrichtet werden.“ (II. 154.)
Statistik und Volkswirthschaft.
Zur Arbeiterbewegung. In Berlin wurde, der „Voss. Ztg.“ zufolge, in einer am Montag abgehaltenen Versammlung der ausständigen Metall⸗ arbeiter mitgetheilt, daß der Ausstand noch 21 Werkstätten um⸗
fasse, bereits über 30 000 ℳ gekostet habe und ein Ende noch nicht abzusehen sei. Bei einigen Firmen, wie Scheffer u. DOehlmann sowie
L. Frister, deren Werkstätten vollständig besetzt sind, erscheint der Ausstand ganz aussichtslos. An eine Nachgiebigkeit der Unternehmer ist nicht zu denken, weil die Nachfrage Arbeitsloser mehr und mehr
Zu dem Ausstand der Fabrikarbeiter St. Petersburgs (vgl. Nr. 144, 147 und 148 d. Bl.) erfährt „W. T. B.“ unter dem 22. d. M. Folgendes: Nach Angaben der dortigen Fabrikanten dürfte die Zahl der feiernden Arbeiter 176 000 betragen. In einzelnen Fabriken ist die Arbeit wieder aufgenommen worden, bei anderen schweben noch Verhandlungen zwischen den Parteien. Man
t ine baldige völlige Beilegung der eiten.
Kunst und Wissenschaft. “
Der Direktor der Deutschen Seewarte in Hamburg, Wirkliche Geheime Admiralitäts⸗Rath, Professor Dr. Georg Neumayer voll⸗ endete am 21. Juni sein 70. Lebensjahr. Dem Jubilar wurden aus diesem Anlaß vielfältige Ehrungen und Auszeichnungen zu theil. In Berlin und Hamburg hatte sich ein Comité gebildet, das dem Gelehrten seine von Professor Schaper modellierte Büste überreichte, welche später in karrarischem Marmor ausgeführt werden wird. Ferner wurde ihm Mit⸗ theilung gemacht von der geplanten Stiftung einer Neumayer⸗Medaille, die in gewissen Fechrersses seitens der Berliner Gesellschaft für Erd⸗ kunde für näher zu bezeichnende Verdienste zur Vertheilung gelangen soll. Eine Deputation der Hamburgischen Geographischen Gesellschaft, be⸗ stehend aus den Herren Bürgermeister Dr. Mönckeberg, General⸗ Sekretär Friederichsen und Admiralitäts⸗Rath Koldewey, überreichte dem Jubilar die goldene Kirchenpauer⸗Medaille. Weiterhin erfolgte unter anderen Ehrungen, Ansprachen von Deputationen ꝛc. die Ueber⸗ reichung des Diploms als Doctor honoris causa der staatswissen⸗ schaftlichen Fakultät der Universität Tübingen durch den Dekan Professor von Jolly, der die Verleihung dieser Würde mit den Verdiensten des Gefeierten um die Landwirthschaft, Forstwirthschaft, Nationalökonomie und Völkerkunde begründete, die durch die Thätigkeit der Seewarte wesentliche Förderung erfahren habe. Die K. K. geographische Ge⸗ sellschaft in Wien, der Neumayer bereits seit dem Jahre 1880 als Ehrenmitglied angehört, verlieh dem Jubilar die Hauer⸗Medaille, die größte Fszeehaune die sie zu vergeben hat, und die Ungarische geographische Gesellschaft in Budapest ernannte ihn zu ihrem Ehren⸗ mitglied. — Am Abend fand im Hamburger Hof ein großes Fest⸗ bankett zu Ehren des Jubilars statt.
— Das Jahrbuch der Königlich preußischen Kunst⸗ sammlungen (GBerlin, G. Grote'sche Verlagsbuchhandlung; Preis jährlich 30 ℳ) bietet im zweiten Heft XVII. Bandes außer den in lir. 122 d. Bl. erwähnten amtlichen Mittheilungen über Neu⸗ erwerbungen ꝛc. wieder eine Anzahl vorzüglich illustrierter kunstwissen⸗ Haftlicher „Studien und Forschungen“. Den Anfang macht ein
ufsatz von Heinrich Alfred Schmidt über die leider zer⸗ störten Gemälde von ns Holbein d. J. im Großrathssaale des Rathhauses zu Basel, welche theils Scenen aus den Werken antiker Historiker, theils biblische, antik heidnische und allegorische Ffatelgunhn darstellten. Der Verfasser hat alles ihm G se Art und Zeit der Entstehung der Bilder und ihre sonstigen Schicksale aus dem Rathsarchiv ꝛc. zusammengetragen und pietätvoller Weise mit Hilfe der spärlichen Reste eine Rekon⸗ struktion der Bilder versucht. Letztere ist auf einer Doppeltafel sowie einer Textabbildung mitgetheilt. — Außer dem Schluß der sehr ein⸗ Shene und fleißigen „Studien 3 ichelangelo“ von Carl Frey bringt das Heft den zweiten Theil der imts nn. vev- e über Piero di Cosimo von Hermann Ulmann. Die Berliner Galerie beütt pon diesem Florentiner Meister (1441 —1521) ein Haupt⸗ „Mars und Venus“. Dieses Gemälde, von dem eine dem
Heft beigegebene vorzügliche ö der Reichsdruckerei An⸗ Lchauung gewährt, befand früher im Besitz des bekannten Fesse tsee Vasari, und der Verfasser vermuthet, daß der Künstler die Anregung dazu einer Dichtung Poliziano's oder einem Sonett Lorenzo de’ Medici's entnommen habe. Das von demselben Künstler herrührende Gemälde „Der Tod der Prokris“ in der National Gallery zu London hält Ulmann wegen der gleichen Maße . ormats für ein Pendant zu dem vorgenannten. Ferner bespricht er in dem Aufsatz noch unter Beigabe von Licht⸗ drucken die Gemälde Piero di Cosimo’s „Madonna mit Heiligen“ aus dem Spedale ” Innocenti zu Florenz, Pglas und die Nymphen“ (London, Privatbesitz) und das Brustbild der Cleopatra (im Hefse des Due d'Aumale im loß Chantilly). — In dem letzten Beitrage sucht Ludwig Kämmerer die Heimath senge Hofsgeschätzten, aber noch immer völlig unbekannten Kupferstechers festzustellen, der seine Blätter mit den Buchstaben E. 8 shres der Jahreszahl 1466 bezw. 1467 bezeichnet hat und deshalb kun igelch tlich so wichtig ist, weil er es war, der zuerst den deutschen Kupferstich aus den Stadien unbeholfener, primitiver Technik zu voller künstlerischer Ausdrucksfähig⸗ keit emporhob. Der Verfasser untersucht und kennzeichnet die Art dieses rätbselhaften Meisters, den man den „van Eyck des Kupfer⸗ chs“ genannt hat, sorgfältig und erkennt, wie andere Kunstforscher, in seinen Werken die Merkmale eencteescsen Einflusses an. Als viel stärker aber weist er die Beziehungen desselben zur mittelrheini⸗ schen Kunst seiner Zeit nach, die bisher übersehen worden sind. Auf rund genauer Prüfung der Formsprache des Künstlers gelangt Kämmerer luß: man habe in dem Meister E S einen vom Mittel⸗ rhein zugewanderten gelehrigen Schüler der damals führenden Kölner alerschule zu sehen, der seinerseits dann auch auf die niederrheini⸗
i Stecher stark eingewirkt habe. Seine Heimath oder doch die Hauptstätte seiner Wirksamkeit sei ebenso wie die seines Nachfolgers, 8 mit ihm in Schulverbindung stehenden, viel umstrittenen Meessters 89 ausbuches“ wahrscheinlich Mainz esen. Zur Erläuterung
eer Ausfüihrungen des Verfassers ist der Abhandlung außer mehreren
zunimmt.
8 8
Auf Grund einer Königlichen Verordnun
Weise
mile des Kupferstichs „Madonna
Textbildern ein heliographiertes Fa atharina“ beigefügt.
mit den Heiligen Margaretha un
Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ Maßregeln.
Der Gesundheitsstand in Berlin blieb in der Woche vom 7. bis 13. vFeen trotz der anhaltend höheren Temperatur der Luft, die in der Woche vorherrschte, ein günstiger; die Sterblichkeit war jedoch eine gegen die Vorwoche erhöhte (von je 1000 Einwohnern starben, aufs Jahr berechnet, 20,4). Infolge des heißen Wetters kamen akute Darmkrankheiten in gesteigerter Zahl zum Vorschein und führten auch, besonders unter kleinen Kindern, in größerer Zahl zum Tode. Es erlagen diesen Krankheitsformen 84 Per⸗ sonen. Die Betheiligung des Säuglingsalters an der Sterb⸗ lichkeit war infolge dessen eine erheblich größere als in den Vorwochen; von je 10 000 Lebenden starben, aufs Jahr berechnet, 78 Säuglinge. Akute Entzündungen der Athmungsorgane zeigten sich seltener; auch Erkrankungen an Grippe wurden wenig beobachtet. — Unter den Infektionskrankheiten blieben Erkrankungen an Typhus vereinzelt; Erkrankungen an Masern kamen etwas weniger, an Scharlach und Diphtherie etwas häufiger als in der Vorwoche zur Anzeige, und zwar wurden Erkrankungen an Masern aus der Tempelhofer Vorstadt und aus Moabit, an Diphtherie aus dem östlichen Theil der Tempelhofer Vor⸗ stadt und dem Stralauer Viertel, an Scharlach aus dem Königstädtischen⸗ Viertel am häußigsten zur Meldung gebracht. Weitere Erkrankungen an Genickstarre, von denen 1 tödtlich verlief, wurden 5 gemeldet. Erkrankungen an Kindbettfieber sind 3 bekannt geworden. Rosen⸗ artige Entzündungen des Zellgewebes der Haut kamen in geringerer, Erkrankungen an Kenchc 2, die in 15 Fällen tödtlich endeten, in etwas gesteigerter Zahl zur ärztlichen Beoobachtung. Rheumatische Beschwerden aller Art zeigten in ihrem Vorkommen 1X“ ränderung im Vergleich zur vorhergegangenen Woche. ”
Handel und Gewerbe.
1 vom 20. No⸗ vember 1893 bestehen in Spanien strenge Vorschriften, um zu verhindern, daß in Briefpoststücken zollpflichtige Gegenstände eingeführt werden. Danach war unter anderem der Empfänger eines Briefpoststücks mit zollpflichtigem Inhalt ausnahmslos der Bestrafung wegen Zollhinterziehung ausgesetzt. Dadies für den Fusclchibthen Adressaten einer solchen Sendung eine große Härte edeutete, ist neuerdings durch eine 1 Verordnung vom 9. Juni d. J. bestimmt worden, daß der Adressat eines aus dem Auslande kommenden Briefpoststücks mit zoll⸗ pflichtigem Inhalt, falls es nicht von vornherein nach dem Herkunftsort zurückgeleitet wird, die Wahl haben soll, dasselbe oder eine lediglich administrative Ueber⸗ tretungsstrafe in Höhe des Fünf⸗ bis Zehnfachen des in Frage stehenden Zollsatzes zu entrichten. er Betrag dieser Ueber⸗ tretungsstrafe soll zwischen der Zollverwaltung und dem Beamten, der die Uebertretung entdeckt hat, getheilt werden. Wenngleich hierdurch die einschlägigen Vorschriften eine Milderung erfahren haben, so bleiben Ficgelben doch immerhin noch scharf genug und können zu recht empfindlichen Verlusten für die Betheiligten führen. Es kann daher Allen, die kleinere zollpflichtige Gegenstände nach Spanien zu versenden haben, nur dringend empfohlen werden, sich hierzu der Packetpost, nicht aber der Briefpost zu bedienen.
“
Täͤgliche Wagengestellung für Kohlen und Koks h6 89 an der Ruhr und in Oberschlesien. An der Ruhr sind am 23. d. M. gestellt 12 131, nicht rechtzeitig gestellt keine Wagen. In Oberschlesien sind am 22. d. M. gestellt 4194, nicht recht⸗ jeitig gestellt keine Wagen. 8 G
Zwangs⸗Versteigerungen. 8 2
Beim Königlichen Amtsgericht II Berlin standen am
19. Juni die nachbezeichneten Grundstücke zur Versteigerung: Grund⸗ stück zu Friedenau, Feurigstraße 14 belegen, dem Kaufmann Eduard Jänisch zu Friedenau gehörig; dasselbe bat eine Fläche von 9,35 a und ist mit 8400 ℳ zu Gebäudesteuer Meistbietende blieben der Bildhauer Hermann Schulz zu Berlin, Schönleinstraße 23, und der Reichsbank⸗Assistent L. Schulz zu Berlin, Britzerstraße 44, mit dem Gebot von 119 000 ℳ — Grundstück zu Ks en. Albestraße 16 belegen, der Frau Maler ene Renner, geborene Rudolph, gehorig; dasselbe hat eine Fläche von 7,13 a und ist mit 6700 ℳ utzungswerth zur Gebhäudesteuer veranlagt. Meistbietende blieben die Ziegeleibesitzer Johann Christian Kindel und Ludwig August Feriss; Brandenburg a. H. mit dem Gebot von 114 700 ℳ — Grundstück zu ene an der Ringstraße belegen, dem Kaufmann Karl Dinger gehörig; dasselbe ist mit 2,31 ℳ Rein⸗ ertrag und einer Fläche von 7,28 a zur Grundsteuer veranlagt. Meist⸗
bietender blieb der Kaufmann Frtehec Banzer zu Groß⸗Lichterfelde,
Kyllmannstraße 13, mit dem Gebot von 200 ℳ
— Der Geschäftsbericht der Ostpreußischen landschaft⸗
lichen Darlehnskasse zu Königsberg i. Pr. für das Geschäftsjahr, t
vom 1. April 1895 bis 31. März 1896 hebt hervor, daß der ganze Geschäftsverkehr des Berichtsjahres durch ein Ereigniß beherrscht worden 86 welches den ganzen landschaftlichen Kredit in entscheidender
eeinflußt habe. Der 3 % Ostpreußische Pfandbrief sei in diesem Jahre eingeführt worden. Sein Erscheinen habe den Begehr nach landschaftlichem Kredit in außergewöhnlicher Weise gesteigert und damit eine große Zahl neuer sowie zusätzlicher SSe ge⸗ bracht. Aber nicht nur diese nahmen die Mitwirkung der Darlehns⸗ 8 auf das lebhafteste in Anspruch; die zu Anfang des Feshefr. jahres für Papiere erster Sicherheit besonders günstigen Kursverhältnisse ließen den Kurs des 3 % Pfandbriefs eine Höhe erreichen, welche es einer nicht unerheblichen Zahl assoziierter Gutsbesitzer er⸗ möglichte, ibre 3 ½ % Pfandbriefschuld in eine 3 % umzuwandeln. Die erste offizielle Notierung der 3 % Ostpreußischen Pfandbriefe an der Berliner Börse fand am 5. Juli 1895 mit 96,75 statt. Der höchste von ihnen erreichte Kurs betrug 98,50, welchen sie am 3. Sep⸗ tember 1895 erlangten. Dann aber sank der Kurs der 3 % Pfand⸗
briefe bis Dezember 1895 allmählich auf 95,70 und, nachdem er im
Januar 1896 sich wieder bis 96,50 gehoben hatte, am 30. März auf 95,20, worauf er am 31. März 1896 wieder 95,60 notierte. iese Schwankungen und die sinkende Tendenz des Kurses der 3 % Pfand⸗ briefe verhinderten auch die Dggch ührung der von der Ostpreußischen Landschaft auf Grund des Beschlusses des 42. General⸗Landtags in Auessicht genommenen amtlichen Umwandlung der 3 ½ % Nmnbe⸗ in 3 % für diejenigen assoztierten Güter, für welche solche eantragt wurde. Die Besorgniß, daß eine Kündigung 3 ½ % Ost⸗ 5 ischer Pfandbriefe in nicht zu ferner Zeit stattfinden könne, wirkte edoch nachtheilig auf den Kurs derselben ein. Während sie im April 1895 noch 102,10 notierten, ermäßigte sich ihr Kurs bereits vor dem General⸗Landta :nne bis zum Juni 1895 auf 100,60 und gab dann, nachdem im —
Fr en mehr und mehr nach, um seinen geringsten Stand mit 100,20 im Dezember 1895 zu erreichen, worauf er sich im Januar wieder bis 101 hob und am 31. März d. J. mit 100,60 Fbschnc. Auch die Füpläb⸗ konnten zur Hebung des Geschäftsergebnisses nicht besonders beitragen. Wenn trotz des dauernden und erheblichen Kurs⸗ rückgangs der 3 ½ % Pfandbriefe und der 125 en Fncsah. F das Gesammtergebniß des Jahres als ein günstiges bezeichnet werden darf, so haben dieses günstigere Ergebniß bei den bedeutenden Gesammt⸗ umsätzen, welche die des Vorsahres um 152 Millionen Mark über⸗ stiegen, die anderen Geschäftszweige herbeigeführt. In besonders
uli 1895 noch eine kurze Steigerung bis 101,75
hervorragender Weise hat sich das Hopotbeken⸗Vorschußgeschäft durch den leb guas Begehr nach 3 % Fhenabrtescn elebt gezeigt. Während im Vorjahre die Umsätze sich auf 893 Millionen Mark beliefen, erreichten sie im Berichtsjahre über 43 ⅞˖ Millicnen Mark. In diesen Umsätzen sind zugleich die in den 111 Umwandlungen 3 ½ % in 3 % P faßree welche die Darlehnskasse vermittelt hat, enthalten. Die ausgegebenen 3 % Pfandbriese, sowohl die aus Kon⸗ vertiarungen herrührenden, wie die zum Zweck der neuen oder zusätz⸗ lichen Beleihung von der Landschaft ausgegebenen, gingen nach dem von der General⸗Landschafts⸗Direktion mit dem Finanzkonsortium ge⸗ schlossenen Uebereinkommen sämmtlich sofort bei der Ausgabe gegen baare Zahlung in das Eigenthum des letzteren über. Die zu Konvertierungen ange⸗ schafften, durch Abstempelung umzuwandelnden 3 ½ % Pfandbriefe wurden von der Darlehnskasse der General⸗Landschafts⸗Direktion ein⸗ eliefert, während die Darlehnskasse zur Förderung der Umwand⸗ ungen die Vertheilung des Kaufpreises provisionsfrei vermittelte und nur, falls Vorschüsse zum Ankaufe der 3 ½ % Pfandbriefe von ihr geleistet waren, von diesen Vorschüssen für die kurze ges bis zu ihrer Erstattung aus dem von dem Konsortium umgehend eingezahlten Kaufpreise die vom Verwaltungsrathe festgesetzten a in Ansatz brachte. In dieser . sind bis zum 31. März d. J 9 272 100 ℳ 3 ½ % Pfandbriefe in 3 % Pfandbriefe konvertiert wor⸗ den, von denen die Darlehnskasse von dem Finanzkonsortium 2 285 900 ℳ erworben hat. Neu emittiert wurden ferner von der General Landschafts⸗Direktion bis zum 31. März d. J. 5 924 000 ℳ 3 ½ % Pfandbriefe, von denen die Darlehnskasse 3 763 900 ℳ erwarb, sodaß sie von den bis nh März cr. in Umlauf gekommenen 15196100 ℳ im Ganzen 6 049 800 ℳ 3 % 1 erworben und vtrS. hat. Außerdem sind von der General⸗Landschafts⸗Direktion noch 7510 000 ℳ 3 ½ % Pfandbriefe im Berichtsjahre neu emittiert, worden, welche auch größtentheils in den Vorschußsachen der Den bnerase bearbeitet sind. Hierdurch sind nicht allein das Hypotheken⸗Vorschuß⸗ Konto, sondern auch Effekten⸗Zinsen und Provisions⸗Konti änftig be⸗ einflußt und der durch die Rückgänge im Kurse der 3 ½ % Pfandbriefe entgangene Ertrag zum theil wieder ersetzt. Die Deposital⸗Abtheilung hat hierzu lebhaft mitgewirkt, indem die Zahl der Depositalmassen um 142 wuchs, so daß im Ganzen 4565 Depositalmassen vorhanden waren. Besonders hervorzuheben ist noch, daß das Hypotheken⸗ Vermittelungs⸗Geschäft für zweitstellige Hypotheken in diesem Jahre wieder sich mehr belebt hat. Nach Ausscheidung der Abschreibungen stellt sich folgendes Gewinnergebniß heraus: Auf Gewinn⸗ und Verlust⸗Konto beträgt die Einnahme 335 6156 ℳ, die Ausgabe 151 867 ℳ, der Einnahme⸗Ueberschuß sonach 183 748 ℳ, also ca. 9 ⅛ % des Grundkapitals von 2 000 000 ℳ gegen 94/56 % des Vor⸗ jahres. Davon sind noch die Gewinnantheile der Tilgungskassen⸗ Interessenten und die außerdem davon erfolgten Ueberweisungen aus⸗ zuscheiden und beträgt sodann der Reingewinn 151 581 ℳ, d. i. über 7 ½ % des Stammkapitals von 2 000 000 ℳ gegen 8 ½1 0 % des Vor⸗ jahres. Im Ffschäfte abr 1892/93 betrug der Reingewinn 145 211 ℳ, 1893/94 149 419 ℳ, 1894/95 163 760 ℳ Von dem diesjährigen Reingewinn von 151 581 ℳ gebühren nach dem IV. Sta⸗ tuten⸗Nachtrag vom 27. Juli 1883: ⁄10 dem eigenthümlichen Fonds der Ostpreußischen Landschaft mit 136 423 ℳ, 1⁄%0 aber fließt dem Reservefonds der Darlehnskasse zu mit 15 158 ℳ Der Reservefonds der Darlehnskasse betrug am 31. März 1895 170 054 ℳ, somit am 31. März 1896 185 212 ℳ Die Gesammtumsätze des Hauptgeschäfts betrugen je im Debet und Kredit 265 693 156 ℳ, also im Ganzen 531 386 312 ℳ gegen je 189 370 874 ℳ des Jahres 1894/95. Das zweite Geschäft hatte im Debet und Kredit einen Umsatz von je 11 660 202 ℳ, also im Ganzen 23 320 404 ℳ, während der Umsatz des Jahres 1894/95 19 191 659 ℳ betragen hatte.
— In der gestrigen Generalversammlung der Schweizerischen Zentralbahn wurde, entgegen dem Antrag des Verwaltungsraths auf Vertheilung einer Dividende von 30 Fr. per Aktie, mit großer Mehrheit die Auszahlung von 32 ½ Fr. per Aktie oder 6 ½ % Dividende beschlossen.
Königsberg, 23. Juni. (W. T. B.) Getreidemarkt. Weizen matt. Roggen unverändert, pr. 2000 Pfd. Zollgewicht 99. Gerste ruhig. fer träge, do. loko pr. 2000 Pfd. Sollgewicht 109. Weige rbsen pr. 2000 Pfd. Zollgewicht 106,00. Spiritus pr. S 100 % loko 32,70, do. pr. Juni 32,70, do. pr. Sept.
Danzig, 23. Juni. (W. T. B.) Getreidemarkt. Weizen loko matt, Umsatz 200 t, do. inländ. hochbunt und weiß 147, do. inländ. hellbunt 144, do. Transit hochbunt und weiß 110, do. hellbunt 106, do. Termin zu freiem Verkehr pr. Sept.⸗Okt. 136,50, do. Transit pr. Sept.⸗Okt. 103,00, “ zum freien Verkehr 145. Roggen loko niedriger, inländischer 102, do. russischer und polnischer zum Transit 71, do. Termin pr. Sept.⸗Okt. 105,50, do. Termin Transit pr. 5,e 72,00, do. Regu⸗ lierungspreis zum freien Verkehr 104. Gerste, große (660 — 700 Gramm) 109. Gerste, kleine (625 — 660 Gramm) 103,00. fer, inländischer 108,00. Erbsen, inländische 110,00. Spiritus loko kontingentiert 52,00, nicht kontingentiert 32,25.
Stettin, 23. Juni. (W. T. B.) Getreidemarkt. Weizen Roggen still, loko —,—, pr. Juni⸗Juli —,—, pr Sepibr.⸗Oklober 113,00. Herwaiser Hafer loko 118 — 122. Rüböl loko fester, pr. Juni⸗Juli 45,20, pr. Sept.⸗Okt. 45,50. Spiritus behauptet, lors mu 70 ℳ Tonsumsteuer 32,80. Petroleum loko 10,65.
Breslau, 23. Juni. (W. T. B.) Getreide⸗ und Pro⸗ duktenmarkt. Spiritus pr. 100 1 100 % 72 50 ℳ Verbrauchs⸗ ene 281 Juni 52,30, do. do. 70 ℳ eerbrauchsabgaben pr.
uni 32,40.
Magdeburg, 23. Juni. (W. T. B.) Zuckerbericht. Korn⸗ lucker erkh, von 92 % 11,25, Kornzucker exkl. 88 % Rendement —,—, Nachprodukte exkl. 75 % Rendement —,—. Geschäftslos. „Brotraffinade 1 —,—. Brotraffinade II —,—. Gem. Raffinade mit
Faß —,=, Melis I mit Faß —,—. Geschäftslos. Rohzucker I. Produkt Transito f. a. B. Hamburg pr. Juni 9,65 Gd., 9,70 Br., pr. Juli 9,75 bez., 9,80 Br., pr. September 10,00 bez., 10,05 Br., pr. Oktober⸗Dezember 10,15 bez., 10,20 Br., pr. Januar⸗März 10,32 ½ Gd., 10,40 Br. Stetig.
Efsen a. d. Ruhr, 23. Juni. (W. T. B.) Das Rheinisch⸗ Westfälische Kohlensyndikat hat, wie die „Rhein.⸗Westf. Ztg.“ meldet, mit der Kontinental⸗Gas⸗Association in London für die von det Ruhr versorgten 85— auf dem Kontinent 258 000 t vgehn. t den belgischen Gasanstalten in Brüssel wurden 66 t abgeschlossen.
Leipzig, 23. Juni. (W. T. B.) Kammzug⸗Terminhandel. La Plata. Grundmuster B. pr. Juni 3,27 ½ ℳ, pr. Juli 3,27 ¼ pr. August 3,30 ℳ, pr. September 3,32 ½ ℳ, pr. Oktober 3,32% ℳ. Pr. November 3,35 ℳ, pr. ber 3,37 ½ ℳ, pr. Januar 3,37 ½ ℳ, pr. Februar 3,40 ℳ, pr. März 3,40 ℳ, pr. April 3,40 ℳ, pr. Mai 3,40 ℳ Umsatz: 145 000 kg. Ruhig.
Bremen, 23. Juni. (W. T. B.) Börsen⸗Schlußbericht. Raffiniertes Petroleum. (Offtzielle der
etroleum⸗Börse.) Ruhig. Loko 6,20. Br. Russisches Petroleum.
oko 6,00 Br. . Wilcor 24 ½ ü Armour shield 238 ₰, Tudaby 24 ¼ ₰, Cheice Grocerv 24 ¼ ₰. Wötte label † Fairbanks 22 ¾ ₰. peck ruhig. Short ejear middling lolo ₰. Reis unverändert. Kaffee ruhig. Baumwolle sttill. Upland middl. loko 38 3. Tabhack. 121 Seronen Carmen. Hambur B.) Getreidemarkt. Weizen loko r.
loko ruhig, —, losa akub Lenkeccer 77 — 80. Hafer ruhig. Gerste Feen Rübsi
1 28. anb. enn. 148-155 uhig, 0 o neuer — 8 . mecklenburger loko neuer 122—
unverzollt) ruhig, loko 46 ½. Sptiri 8 pr. Juni⸗Juli 16 ¾ Br., 8 Juli⸗August 16 ¾ Br., per August⸗September 8r . Sep- vember⸗Oktober 16 ½ Br. Kaffee ruhig. Umsatz — eüclec ruhig. Standard white loko 6,20. Kaffee. mittagsbericht) Good average Santos pr.
Juli 58 ½, pr. Selenbe⸗ 57 ¼, pr. Dezember 55 ¼, pr. März 55. n 61 ermarkt. (Eon bericht.) Aarr. Nee s.
g. — I. Produkt Basis 88 % Rendement neue Usance, frei an Bord Hamburg