pr. Junt 975, vr. Juli r 8 er 10,25, pr. März 10,47 ⅛. Stetig.
Verdingungen im Auslande.
Spanien. Ayuntamiento (Stadtgemeinde) von Bilbao: zur Stadt éntimos. Ein⸗ ilbao.
85 30. Juli. Anlage eines Tunnels und Entwässerungskanals des bis reichenden Meeresarmes. Voranschlag 634 557 ee 85 — Pläne, Voranschlag, Bedingungen und Angebot ormulare zur
ssicht in den Oficinas de 88 lacio Municipal,
ederlande. ¹
8 8. Juli, 1 Uhr. Kolonial⸗Ministerium, in einem der Rãume
ddeer Gesellschaft „Tot nut van't algemeen“, N. Z. Voorburgwal 212,
in Amsterdam: Lieferung von bedruckten Baumwollgeweben, ver⸗
schiedenen Lederartikeln, Gasröhren, Drahtstiften, Werkzeugen, Messing⸗ hähnen, Eimern aus galvanisiertem Eisen, Phenol, Knöpfen aus
Kupfer u. s. w.
25. Juli.
Bau der Strecke b“ Brosteni und Dorna. 23 380 m. 2 r.
88 8 x 11“ der öffentlichen Arbeiten in Bukarest:
Ausführung technischer Arbeiten auf der Linie Küstendje —- Mangalta.
lag 172 000 Fr.
EEEE 200 Jri, Direktion der Posten und Telegraphen in
Bukkarest: Einrichtung der elektrischen Beleuchtung des neuen Post⸗
und Telegraphengebäudes in Bukarest. Näheres bei genannter Behörde.
11. August. Ministerium der öffentlichen Arbeiten in Bukarest:
Bau einer Plattform im Hafen von Bralla. Voranschlag
Lö1“ Kriegs⸗Ministerium in Bukarest: Lieferung von
14. t. b g vr 000 Pan eezastefc und 5000 Paar Kavallerie⸗ und Artillerie⸗
stiefeln. Kaution 10 %. Bulgarien.
4. Juli, 9 Uhr. Kriegs⸗Ministerum in Sofia: Lieferung von ö weeege für Unterzeug, 100 000 m vierfacher Baumwollleinwand, 50 000 m Futterleinen, 7200 Paar Infanterie⸗ und 800 Paar Kavalleriestiefeln, 8000 Paar Oberleder, 10 000 Paar Sohlen und 20 000 Paar Halbfohlen. Lieferfrist bis zum 27. Januar 1897. Kaution 5 %. Näheres in der Administrationssektion des ge⸗ nannten Ministeriums. Ohne Fenae Stadtverwaltung von Burgas: Konzession zum Betriebe einer Trinkwasserleitung für die Stadt. Näheres an Ort
“ Dänemark.
6. Juli, 12 Uhr. Magistrat (Magistratens 4. Afdelingens Secretariat) Lavendelstraede Nr. 1, Kopenhagen: Fiegerung von 80 000 Zentnern Portland⸗Zement. Bedingungen zur Einsicht au dem Brolaegnings-og Veivaesenets Contor, wochentäglich 10—4.
v1“ Verkehrs⸗Anstalten.
Eeigs .“ 8 Laut Telegramm aus Goch ist die zweite englische Post über Vegff ingen vom 23. d. M. ausgeblieben. Grund: - Ueberfahrt wurde statt des Nachtschnelldampfers ein langsamer fahrendes Tagesschiff benutzt.
remen, 24. Juni. (W. T. B.) Norddeutscher Lloyd Der Beamegbamepfer „Saale“, von New⸗York kommend, ist am 22. Juni 7 Uhr Abends auf der Weser “ Der Reichs⸗Postdampfer „Sachsen“ hat am 22. Juni 1 hr Nachmittags die Reise von Sonthampton nach Genua fortgesetzt. Der Dampfer Wartburg“, nach Brasilien bestimmt, ist am 22. Juni Pernambuco angekommen. Der Schnelldampfer „Havel“, von New⸗York kommend, hat am 23. Juni 12 Uhr Mittags Scilly passiert. Der Schnelldampfer „Aller“ ist am 23. Juni 4 Uhr Morgens in New⸗York angekommen. Der Postdampfer „Aachen“, von New⸗York kommend, hat am 23. Juni 7 Uhr or⸗ ens Prawle Point passiert. Der Reichs⸗Postdampfer „Gera“, nach Australien bestimmt, ist am 21. Juni Vormittags in Adelaide an⸗ gekommen. Der Dampfer „Heimburg“, von 2 rasilien kommend, ist am 23. Juni Morgens auf der Weser angekommen. Hamburg, 23. Juni. (W. T. B.) Hamburg⸗Ameri. kanische Packetfahrt⸗Aktien⸗Gesellschaft. Der Post⸗ dampfer „ I ne⸗ hat, von New⸗York kommend, heute Morgen 11 Uhr Sei assiert. 1 “ 83 Juni. (W. T. B.) Der Castledampfer Tantallon Castle“ ist auf der Heimreise gestern von Madeira
11““ Juni. (W. T. B.) Der Uniondampfer „Norman'“ ist ekommen.
Ausrei stern in Kapstadt an 8 E1“ 8” h B.) Niederländisch⸗ Amerikanische Dampfschiffahrts⸗Gesellschaft. Der
Rumänien.
Ministerium der öffentlichen Arbeiten in Buka G en 1
88
mpfer „Amsterdam“, von Rotterdam nach New⸗PYork, ist heute früh in New⸗York angekommen. 8 23. Jani. (W. T. B.), Der Dampfer „Maasdam“, von New⸗York nach Rotterdam, ist heute in Rotterdam angekommen.
Bu 1141““
Theater und Mufik.
Königliches Opernhaus. 8
Der gegenwärtig im Königlichen Opernhause in der Aufführung begriffene „Wa ner⸗Cyclus wird leider durch mancherlei Schwierig⸗ keiten beeinträhtigt. Am Sonnabend sollten die „Meister⸗ singer“ mit dem Kammersänger Goetze in der Partie des Walther von Stolzing in Scene gehen, und für gestern war „Tristan und Isolde“ mit Herrn Gudehus als Tristan üesehigt worden. In beiden Fällen mußte der Großherzoglich adische Kammer⸗ sänger Herr Alfred Oberländer aushilfsweise und ohne vorher⸗ gehende Probe die umfangreichen und schwierigen Tenorpartien übernehmen. Soviel uns bekannt, hat sich der genannte Künstler seit geraumer Zeit ins Privatleben zurückgezogen und beabsichtigt nicht mehr in ein festes Engagementsverhältniß zurückzukehren; sein unvorher⸗ esehenes Gastspiel hatte wohl auch nur den Zweck, die in Frage ge⸗ stellten Aufführungen möglich zu machen. Von diesem Standpunkt aus beurtheilt, hat der Gast die schwere Probe seiner Künstlerschaft mit allen Ehren bestanden; denn große musikalische Sicherheit und kühner Wagemuth gehörten gewiß dazu, um an so gewaltige Aufgaben unvorbereitet heranzutreten. Dagegen kann man ihn, mit dem hier sonst üblichen Maßstab gemessen, neben den ständigen Mitgliedern der Königlichen Oper kaum gelten lassen. Seine Stimme entbehrt, davon abgesehen, daß ihre Kraft den akustischen Verhältnissen des Opernhauses nicht gewachsen ist, des Glanzes und sinnlichen Reizes, die man von einem Heldentenor ver⸗ langen kann; seine Textaussprache ist zwar deutlich, aber ohne rechten Ausdruck und sein Spiel konventionell. Im übrigen waren die genannten beiden Aufführungen leobenswerth. In den „Meistersingern“ sang außerdem der K. u. K. öster⸗ reichische Kammersänger Reichmann den Hans Sachs als Gast: eine Partie, in der er kürzlich an dieser Stelle gewürdigt wurde; sonst war die Besetzung die übliche bewährte. Die musikalische Leitung war in den Händen des Kapellmeisters Weingartner. In „Tristan und Ifolde“ sangen außer Frau Sucher, deren Isolde nicht zu überbieten ist, Frl. Reinl an Stelle der erkrankten Frau Goetze die Brangäne mit vorzüglichem Gelingen, und Herr Schmidt für den beurlaubten Herrn Betz den Kurwenal. Das Orchester unter Kapellmeister Dr. Muck's Leitung war auch hier von großer Klangschönheit.
8
Im Königlichen Opernhause beginnt morgen als 7. Vor⸗ stellung des Richard Wagner⸗Cyelus „Der Ring des Nibelungen“ mit dem Vorabend „Das Rheingold“. Die Besetzung lautet: Wotan: 5 Theodor Reichmann, K. K. sfteree ischer Kammersänger als
ast; Loge: Herr Oberländer, Großherzoglich badischer Kammersänger als Gast; Donner: Herr Krolop; Froh: Herr Philipp; Alberich: Herr Schmidt; Mime: Herr Lieban; Fasolt: Herr Krasa; Fafner: eerr Mödlinger; Fricka: Fräulein Reinl; Freia: Fräulein Hiedler; rda: Frau Goetze; Rheintöchter: Damen Herzog, Rotbhhauser,
pe.
Im Neuen Königlichen Opern⸗Theater eröffnet morgen
ir Francesco d'Andrade ein Gastspiel als Figaro in Rossini's
per „Der Barbier von Sevilla“. Den Grafen Almaviva singt
Henr Naval, die Rosine Fräulein Dietrich. — Hierauf folgt das
Ballet „Slavische — Im Garten findet von Nach⸗ mittags 6 Uhr an großes Militär⸗Konzert statt.
Im Königlichen Schauspielhause 8 Aufführung von Richard Skowronnek's Lustspiel „Die kranke Zeit statt. Die Damen Schramm, Conrad, Poppe, Hausner, von May⸗ burg und die Herren Vollmer, Molenar und Hartmann sind darin beschäftigt.
h Konzert, welches morgen Abend von 6 Uhr an in der Falfer⸗Wilhelm⸗Gevächtnißkirche stattfindet, werden folgende Musikwerke zur Aufführung gelangen: 1) Ciaconna D-moll) für Orgel von Johann Pachelbel (1653 — 1706); 2) Arie für
lt aus der Kantate „Nimm, was dein ist“ mit daran schließendem Choral: „Was Gott thut, das ist wohlgethan“ (Knabenchor) von Joh. Seb. Bach; 3) a. Choralvorspiel: „Wer nur den lieben Gott fäßt walten“ von Joh. Seb. Bach, b. Andante aus der F-moll- 8 bt walt von Mozart (für Orgel bearbeitet von Aug. Haupt); 4) Arie für Alt aus dem Oratorium „Salomo“ von Händel; 5) Der 93. Psalm, Tondichtung für Orgel in Form einer Sonate von Julius Reubke (1834 — 1898). Den gesanglichen Theil der Aufführung hat Fräulein Helene Jordan, mit Unterstützung durch den Knabenchor der Kaiser I“ 8 “ Die Orgelvorträge wird Herr Dr. H. Reimann ausführen.
een. b gf. a Poppe bat in den letzten Tagen am of⸗ und National⸗Theater in Mannheim mit glänzendem E 86 gastiert. Die dortigen Blätter heben einstimmig ihre Leistungen als
8e morgen eine e
Iphigenie, Fedora, Magda („Heimath“), Donna Diana hervo etaigen die in dieser Jahreszeit seltene Thatsache ausberkaun
Häuser.
„Einführung in die Musik.“ Von Adolph Poc hammer. (Verlag des „Musikführer«, H. Bechhold in Frankfan a. M.; Pr. 1 ℳ) — Dieses Büchlein bietet in nuce alles, waz * musikfreundliche Laie von der Musik wissen sollte. Dasselbe Ftt zunächs einen kurzen Abriß der Musikgeschichte. Dann werden die Elemente der theoretischen und der praktischen Musik dargelegt und die wesentlichften Begriffe, wie Tonica, Dominante, Coutrapunkt, Orgelpunkt, Suste
uge und andere Kunstausdrücke, in leicht faßlicher Weise erläutert
mdritten Abschnitt folgt eine Charakterisierung der verschiedenen, in
Orchester gebräuchlichen Instrumente; auch das Wesentlichste über die
Instrumentation sowie über das den Genuß der Musikwerke erhöhende
Partiturlesen ist mitgetheilt. Das vorangeschickte, sehr reichhaltige
alphabetische Inhaltsverzeichniß ist so eingerichtet, daß es zugleich alg es Le ikon dienen kann.
Das Programm für das Fest, welches von Vertretern des Handels und der Industrie am nächsten Sonnabend in der Berliner Gewerbe⸗Ausstellung dem außerordentlichen chinesischen Ba⸗, schafter, Vize⸗König Li⸗Hung⸗Chang segehen und welches gleit⸗. zeitig zu einem Fest der Ausstellung selbst gestaltet werden soll, 1 nunmehr festgestellt. Die Illumination wird auf die Beleuchtung der Bogengänge durch Lämpchen, wie sie bisher stattfand, vollständi verzichten und nur die Beleuchtung am Ufer des S behalten; im übrigen soll in umfassender Weise die Elci⸗ trizität herangezogen werden. Vor dem Haupt⸗Restaurant wird ein chimesischer Tempel errichtet und an dem entgegengesetten Ende des Sees eine Pracht⸗Dschunke Platz finden. Auf beiden werden Musikkapellen stationiert sein. Auf den beiden halbrunden Vo⸗ sprüngen in der Mitte des Sees werden chinesische Thürme in Hiebe von 45 Fuß erbaut. Die Bauwerke und die Dschunke werden qler⸗ trisch beleuchtet sein. Das Hauptgebäude erhält in seinen Haut⸗ linien Beleuchtung durch elektrische Glühlämpchen. Für die Illume⸗ nation sind Scheinwerfer und Reflektoren in großer Zahl in Aussict genommen. Der Eintrittspreis beträgt an diesem Tage von 3 Ihr Nachmittags an 1 ℳ
Zum Wohnungswechsel am 1. Juli macht der Poljzg⸗ Präsident bekannt: Der am 1. Juli beginnende Umzug muß hei kleinen, aus höchstens zwei Frümen mit Zubehör bestehenden Woh⸗ nungen an demselben Tage, bei mittleren, aus drei oder vier Zimmen nebst Zubehör bestehenden Wohnungen am 2. Juli Mittags 12 Uhr, bei großen, mehr als vier Wohnzimmer umfassenden Wohnungen an 3. Juli Mittags 12 Uhr beendigt sein.
Belgrad, 23. Juni. Nach Meldungen aus Kamenica machtta 6 Räuber einen Mordversuch auf einen serbischen Lehrer umd mißhandelten sodann mit ihren Messern zwei alt⸗serbische Geift⸗ liche in ihren Wohnungen. uf 3 wird gezweifelt. — In Kaplanowa, 3 Stunden von Uesküb, wurde Ali Beg aus Veles (Köprülü) von unbekannten Angreifern ge⸗ tödtet und der Veleser Kaimakam verwundet.
Suakin, 23. Juni. Der egyptische Postda mpfer „Rahmanieh“, welcher am Sonntag Suakin verlassen hat md gestern früh in Djeddah eintreffen sollte, ist dort bisher noch nich angelangt. Ein inzwischen hier eingelaufenes Boot des vermista Dampfers meldet, daß der Schaft des Schiffes 80 Melle nördlich von Suakin gebrochen ist. Es ist ein Schiff abes worden, um den „Rahmanieh“, an dessen Bord sich, dem „R. B. zufolge, u. A. Graf Gleichen vom Grenadier⸗Guards⸗Regiment Stallmeifter der Königin von Großbritannien, befindet, nach Suez
schleppen.
Nach Schluß der Redaktion eingegangene Depeschen. Hamburg, 24. Juni. (W. T. B.) Chang hat sich gestern eine Erkältung zugezogen und konnte deshalb an der für heute Vormittag geplanten Fahrt durt den Hafen nicht theilnehmen, sondern mußte bis Mittag das immer hüten. Es ist fraglich, ob er heute überhaupt sen ba verlassen 989 1 8. gexatt, 8 8e. riedrichsruh zu begeben, um dem Fürsten 8 8 Von dort wird Li⸗Hung⸗Chang
einen Besuch abzustatten.
nach Berlin zurückkehren.
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten Beilage.)
cht vom 24. Juni,
wölkung fast überall. In Ost⸗ und Mitteldeutschland
Berliner Theater. Donnerstag: König Hein⸗
Halépy, bearbeitet von Haffner und Genée. Ml von Johann Strauß nfang 7 ½ Uhr.
Sees ber
An dem Aufkommen der Mißhandelten
Li⸗Hung⸗
Vaxden:
atur sius
in 15 [5 °C. = 40 R.
Belmullet.. Aberdeen..
Opbceregeobe
e Neufahrwasser Memel
.
ünster..
Karlsruhe. Wiesbaden. München.. Chemnitz.. . Wien.
Breslau 763
765 764 763
2) Abends etwas Regen. ²) Thau. ²) Gefler Uebersicht der Witterung.
Die Depression über der Ostsee flacht sich ab, während im füdwestlichen Hochdruckgebiet das Baro⸗ meter — Den abnehmenden Druckunterschieden eentsprechen abflauende Winde; nur auf der südlichen Ostsee weht noch märiger West, sonst herrs 8 3 etwas wärmeres Wetter mit veränderlicher Be⸗
ist Reten gefallen, der in Magdeburg noch fort⸗ dauert. Deutsche Seewarte. memxmenxMsAHsxvessdaAnnevxvAüeRvzxaexy Theater.
Königliche Schauspiele. Donnerstag: Opern⸗ haus. 163. Vorstellung. Wagner ⸗ Cyelns. VII. Der Ring des Nibelungen. Vorabend: Das Rheingold. Dirigent: Kapellmeister Wein⸗ aartner. (Wotan: Herr Theodor Reichmann, K. u. h. Kammersänger von der dof ber in Wien, Loge:
Alfred Fberländer, herzoglich Badis mmersänger, als Gäste.) Anfang 7 ½ Uhr.
Neues Opern⸗Theater (Kroll). 120. Vorstellung. Der Barbier von Sebvilla. Komische Oper in 2 Aufzügen von Gioachimo Rossini. Dichtung nach Beaumarchais, von Cesar Sterbini, übersetzt von Ignaz Kollmann. Dirigent: Professor Kleffel.
garöo: Herr Francesco d'Andrade, Königlich ayverischer Kammersänger, als Gast.) — Slavische Brautwerbung. Tanzbild von Emil Graeb. Musfik komponiert und arrangiert von P. Hertel. (Mit Einlagen von J. Brahms.) Dirigent: Musik⸗
direktor Steinmann. Anfang 7 ½ Uhr. Die kranke
Schauspielhaus. 171. Vorstellung. sjage 4 — von Richard
Ien. Lustspiel in owronnek. In Scene gesetzt vom Ober⸗Regifseur Max Grube. Anfang 7 ½ Uhr. reitag: Opernhaus. 164. Vorstellung. Wagner⸗
Cyeclns. VIII. Der Ring des Nibelungen. Erster Abend: Die Walküre in 3 Akten (Wotan: Herr Theodor Reichmann, K. u. K. Kammersänger von der Hofoper in Wien, als Gast.) 885 Uhr.
Neues Theater (Kroll). 121. Vorstellung. Zum ersten Male: Das Heimchen am Heerd.
Schauspielhaus. 172. Vorstellung. Sonder⸗ Abonnement B. 25. Vorstellung. udith. Eine Tragödie in 5 Aufzügen von Friedrich Hebbel. Anfang 7 ½ Uhr.
Deutsches Theater. Donnerstag Qͥie. Stützen
der Gefellschaft. Anfang 8 Uhr. reitag: Die Weber. 8 8 onnabend: Die Weber.
rich. Anfang 7 ½ Uhr. Freitag (40 Abonnements⸗Vorstellung): Zum ersten Male: Reif⸗Reiflingen.
Lessing Theater. Donneretag: Ferenchy⸗ Operetten⸗Ensemble mit Julie Kopaczy⸗Karczag und Ed. Steinberger a. G. Das Modell. Operette in 3 Aufzügen von Léon und Held. Musik von Franz von Suppé. Anfang 7 ½ Uhr.
Freitag und folgende Tage: Das Modell
Residenz⸗Theater. Direktion: Sigmund Lautenburg. Donnerstag: Der Stellvertreter. (Le Remplaçant.) Schwank in 3 Akten von William Busnach und Georges Duval. Deutsch von Max Schönau. — Vorher: Erlauben Sie, Madame! Lustspiel in 1 Akt nach dem Frpfischen des Labiche, von Fr. Lichterfeld. Anfang 7 ½ Uhr.
Freitag: Der Stellvertreter. — Vorher: Erlauben Sie, Mabdame!
Friedrich-Wilhelmstädtischer Konzert-Park. Chausseestraße 25—26. D Ler; v.Fen, n . Posse mit : afende Fakir. Po ren Ballet in 1 Akt von Leo Herzberg.
1e“
Anfang des Konzerts 6 Uhr. An der Vorstellung 7 Uhr. Bei einbrechender Dunkelheit: Feeuhafte Illumination des Parks.
Neues Theater. Schiffbauerdamm 4a./5b.
Donnerstag: Gastspiel der Budapester deutschen Operetten⸗ und Selei. Pesenlcheft. Das Damen⸗ duell. Ausstattungs⸗Singspiel in 1 Akt von Carl Somossy. Musik von Wilhelm Rosenzweig. — Vorher: Das Franenbataillon. Ausstattungs⸗ Singspiel in 1 Akt von Carl Somossy. Musik von Wilhelm Rosenzweig. Anfang 7 ½ Uhr.
Freitag und folgende Tage: astspiel der Budapester 5-22* Operetten⸗Gesellschaft. Das Damenduell. — Vorher: Das Frauenbataillon.
Theater Unter den Linden. Direktion:
Freitag: Die Fledermans.
Adolph Ernst⸗Theater. Donnerstag: Chev⸗ ley’s Tante. Schwank in 3 Akten von Branda Thomas. Repertoirestück des Globe⸗Theaterz b London. 2 Scene esett von Adolph 82* Feesn 2 Kefaer „7 8 88 —
osse m ang “ on und Benno Jacobson. Mustk ba 3 — Vorher: Ne Bajazzi.
Familien⸗Nachrichten.
Verlobt: Frl. Elise Winckler mit 8 ierungs⸗Rath und Prem⸗Lieut. d. R. 9 eesterburg (Trier). — Frl. Erna Thiele e Hrn. Rittergutsbesitzer Georg Mevyers (Berlin Gramswalde b. Zützer, Westpr.). 1
Geboren: Ein Sohn: Hru. Dr. jur.
Teichmann (Nieder⸗Lößnitz b. Dresden). Eegis
nfang 8 Uhr. Charley’s Tante.
rn. Ro
Prem.⸗Lieut. Walter von Manteuffel — Eine Tochter: Hrn. Hauptmann (Karlsruhe). — Hrn. von Koppy (Che lau). Gestorben: Verw. Fr. Ober⸗Land orstneh Mathilde von Hagen, geb. von Wede (Pahss — Hr. Hauptmann a. K. Werner von Wu 9 (Blankenburg a. H.). Verw. Fr. Rina Wilbhelmine Manger, geb. Anwandter ( g — Fr. General⸗Major Bertha Treumann, ue Bleck (Baden⸗Baden). — Otto von 9. 9 Tochter gbe har (Quetz). — Hr. Mesers ℳ Friedrich Theiler (Breslau). — 88 Ritreut besitzer Johann Heinrich Schiller ( ielm
—
Verantwortlicher Redakteur: Siemenroth in Berlin. 1 Verlag der Expedition ; 8 ck der Norddeutschen Buchd un Drne, talt Berlin . Wilhelmstraße Nr. 92
Sechs Beilagen
zulius Fritzsche. Donnerstag: Die Fledermans. vrin. Sescher. in 3 Akten von Meilhac und
(einschließlich Börsen⸗Beilage)
Ablauf von sechs2
Berlin, Mittwoch, den 24. Juni
Deutsches Reich.
Ferfengeseh. Vom 22. Juni 1896.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen ꝛc.
erordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmun
bes Bundesraths und des Reichstags, was folgt: 8
I. Allgemeine Bestimmungen über die Börsen und deren Organe.
Die Errichtung einer Börse bedarf der Genehmigung der Landesregierung. Diese ist befugt, die Aufhebung bestehender Börsen anzuordnen.
Die Landesregierungen üben die Aufsicht über die Börsen aus. Sie können die unmittelbare Aufsicht den Handels⸗ organen (Handelskammern, kaufmännischen Korporationen) übertragen. 1
Der Aufsicht der Landesregierungen und der mit der unmittelbaren Aufsicht betrauten Handelsorgane unterliegen auch die auf den Börsenverkehr bezüglichen Einrichtungen der Kündigungsbureaux, Liquidationskassen, Liquidationsvereine und ähnlicher Anstalten. 82
Bei den Börsen sind als Organe der Landesregierung Staatskommissare zu bestellen. Ihnen liegt es ob, den Ge⸗ schäftsverkehr an der Börse sowie die Befolgung der in Bezug auf die Börse erlassenen Gesetze und Verwaltungsbestimmungen nach näherer Anweisung der Landesregierung zu überwachen. Sie sind berechtigt, den Berathungen der Börsenorgane bei⸗ zuwohnen und die Börsenorgane auf hervorgetretene Miß⸗ bräuche aufmerksam zu machen. Sie haben über Mängel und über die Mittel zu ihrer Abstellung Bericht zu erstatten.
Mit Zustimmung des Bundesraths kann für einzelne Börsen die Thätigkeit des Staatskommissars auf die Mit⸗ wirkung beim ehrengerichtlichen Verfahren beschränkt oder, sofern es sich um kleine Börsen handelt, von der Bestellung eines Staatskommissars abgesehen werden.
§ 3.
Zur Begutachtung über die durch dieses Gesetz der Be⸗ schlußfassung des Bundesraths überwiesenen Angelegenheiten ist als Sachverständigenorgan ein Börsenausschuß zu bilden. Derselbe ist befugt, Anträge an den Reichskanzler zu stellen und Sachverständige zu vernehmen.
Der Börsenausschuß besteht aus mindestens dreißig Mit⸗ gliedern, welche vom Bundesrath in der Regel auf je fünf Jahre zu wählen sind. Eine erneute Wahl ist zulässig. Die Wahl der Hälfte der Mitglieder erfolgt auf Vorschlag der Börsenorgane. Darüber, in welcher Anzahl dieselben von den einzelnen Börsenorganen vorzuschlagen sind, bestimmt der Bundesrath. Die andere Hälfte wird unter angemessener Berücksichtigung von Landwirthschaft und Industrie gewählt.
Die Geschäftsordnung für den Ausschuß wird nach An⸗ hörung desselben von dem Bundesrath erlassen; der letztere seßt auch die den Ausschußmitgliedern zu gewährenden Tage⸗ gelder und Reisekosten fest. “
5 jede Börse ist eine hasvrordnung zu erlassen.
ie Genehmigung derselben erfolgt durch die Landes⸗ regierung. Dieselbe kann die Aufnahme bestimmter Vor⸗ schriften in die Börsenordnung anordnen, insbesondere der Vorschrift, daß in den Vorständen der Produktenbörsen die Landwirthschaft, die landwirthschaftlichen Nebengewerbe und die Müllerei eine entsprechende 6 finden.
Die Börsenordnung muß Bestimmungen treffen:
1) über die Börsenleitung und ihre Organe; 1
2) über die Geschäftszweige, für welche die Börsen⸗ einrichtungen bestimmt sind; — 9 die Voraussetzungen der Zulassung zum Besuch er Börse;
4) darüber, in welcher Weise die Preise und Kurse zu
notieren sind.
§ 6.
„Die Börsenordnung kann für andere als die nach § 5 Ziffer 2 zu bezeichnenden geicsfiegwege. sofern dies nicht mit besonderen Bestimmungen dieses Gesetzes h 40, 41, 51, 52) im Widerspruch steht, die Benutzung von Börseneinrichtungen zulassen. Ein Anspruch auf die Benutzung erwächst in diesem Fall für die Betheiligten nicht. Der Bundesrath ist befugt, für bestimmte Geschäftszweige die Benutzung der Börseneinrichtungen zu untersagen oder von Bedingungen ab⸗ hängig zu machen. 87 v1I1I1“
Vom Börsenbesuche sind ausgeschlossen: ) Personen weiblichen Geschlechts: “ 2) Personen, welche sich nicht im Besitze der bürgerli Ehrenrechte befinden; 3) Personen, welche infolge gerichtlicher Anordnung in verfägung über ihr Vermögen beschränkt sind; 6 ersonen, welche wegen betrüglichen Bankerutts rechts⸗ kräftig verurtheilt sind; . 5) Personen, welche wegen einfachen Bankerutts rechts⸗ efug verurtheilt sind; 8 1 Personen, welche sich im Zustande der Zahlungs⸗ gkeit befinden; ) Personen, gegen welche durch rechtskräftige oder für scjer wirksam erklaäͤrte ehrengerichtliche Entscheidung auf Aus⸗ ließung von dem Besuche einer Börse erkannt ist. Die Zulassung oder n zum Börsenbesuche bunn in den Fällen unter 2 und 3 nicht vor der Beseitigung es Ausschließungsgrundes, in dem Falle unter 5 nicht vor jät onaten, nachdem die Strafe verbüßt, ver⸗ . 8 oder erlassen ist, erfolgen; sie darf in dem letzteren Falle nd ebenso in dem Falle unter 6 nur stattfinden, wenn der Sörsenvorstand den Nachweis für geführt erachtet, daß die Zchuldverhältnisse sämmtlichen Gläubigern gegenüͤber durch ahlung, Erlaß oder Stundung geregelt sind. Einer Person,
der
welche im Wiederholungsfalle in Zahlungsunfähigkeit oder in Konkurs gerathen ist, muß die Zulassung oder Wiederzulassung mindestens für die Dauer eines Jahres verweigert werden. In dem Falle unter 4 ist der Ausschluß ein dauernder.
Fest Die Börsenordnungen können weitere Ausschließungsgründe estsetzen.
uf Antrag der Börsenorgane kann die Landesregierung in besonderen Fällen Ausnahmen von den Vorschriften über die Ausschließung vom Börsenbesuch zulassen.
§ 8.
Die Börsenaufsichtsbehörde ist befugt, zur Aufrechthaltung der Ordnung und für den Geschäftsverkehr an der Börse An⸗ ordnungen zu erlassen.
„Die Handhabung der Ordnung in den Börsenräumen liegt dem Börsenvorstand ob. Er ist befugt, Personen, welche die Ordnung oder den Geschäftsverkehr an der Börse stören, säfoß aus den Börsenräumen zu entfernen und mit zeitweiliger usschließung von der Börse oder mit Gelen⸗ zu bestrafen. Das Höchstmaß beider Strafen wird durch die Börsenordnung festgesezt. Die Ausschließung von der Börse kann mit Genehmigung der Börsenaufsichtsbehörde durch Anschlag in der Börse bekannt werden. &
Gegen die Verhängung der Strafen findet innerhalb einer durch die Börsenordnung festzusetzenden Frist die Beschwerde an die Börsenaufsichtsbehörde ftact 1
Finden sich an der Börse Personen zu Zwecken ein, welche mit der Ordnung oder dem Geschäftsverkehr an derselben un⸗ vereinbar sind, so ist ihnen der zu untersagen.
Es
An jeder Börse wird ein Ehrengericht gebildet. besteht, wenn die unmittelbare Aufsicht über die Börse einem Handelsorgane (§ 1 Absatz 2) übertragen ist, aus der Ge⸗ sammtheit oder einem Ausschusse dieses Aufsichtsorgans, andernfalls aus welche von den Börsenorganen ewählt werden. ie näheren Bestimmungen über die Zusammenseung des Ehrengerichts werden von der Landes⸗ regierung erlassen. 10
8 Das Ehrengericht zieht zur Verantwortung Börsenbesucher, welche im Zusammenhange mit ihrer Thätigkeit an der Börse sich eine mit der Ehre oder dem Anspruch auf kaufmännisches Vertrauen nicht zu vereinbarende Handlung haben zu Schulden kommen lassen. 9 11
Von der Einleitung oder Ablehnung eines ehrengericht⸗ lichen Verfahrens ist der Staatskommissar (§ 2) zu unter⸗ richten. Er kann die Einleitung eines tlichen Ver⸗ fahrens verlangen. Diesem Verlangen sowie allen von dem Kommissar gestellten Beweisanträgen 8 stattgegeben werden. Der Kommissar hat das Recht, allen Verhandlungen beizu⸗ wohnen und die ihm geeignet erscheinenden Anträge sowie Fragen an den Beschuldigten, die Zeugen und Sachverständigen zu stellen. 2
8
Zur Vorbereitung der Hauptverhandlung kann das Ehr gericht einem Mitglied die Führung einer Voruntersuchung übertragen. In der Voruntersuchung wird der Beschuldigte unter Mittheilung der Beschulbigan spunkte vorgeladen und, wen er erscheint, mit seinen Erklärungen und Anträgen gehört.
Zeugen und Sachverständige dürfen nur unbeeidigt ver⸗ nommen werden. 8 8 13.
Miit Zustimmung des Staatskommissars kann das Ehren⸗ gericht das Verfahren einstellen, andernfalls ist die Haupt⸗ verhandlung anzuberaumen. 1
Die Hauptverhandlung vor dem Ehrengerichte findet statt, auch wenn der Beschuldigte nicht erschienen ist. Sie ist nicht öffentlich. Das Ehrengericht kann die f der Ver⸗ handlung anordnen. Die Anordnung muß erfolgen, falls der
taatskommissar oder der Beschuldigte es beantragt, sofern nicht die Voraussetzungen des § 173 des Gerichtsverfassungs⸗ gesetzes vorliegen.
Der Beschuldigte ist befugt, sich des Beistandes eines Vertheidigers zu bedienen.
Das Ehrengericht ist berechtigt, Zeugen und Sachverstän⸗ dige vorzuladen und eidlich zu vernehmen.
§ 15.
Die Strafen bestehen in Verweis, sowie in zeitweiliger oder dauernder Ausschließung von der Börse.
Ergiebt sich, daß keine unehrenhafte Handlung, sondern nur eine Störung der Ordnung oder des Geschäftsverkehrs an der Börse vorliegt, so kann die Bestrafung gemäß § 8 Abs. 2 durch das Ehrengericht ehdn.
Die Entscheidung wird in der Sitzung, in welcher die
mündliche Verhandlung geschlossen wird, unter Angabe der Gründe verkündet oder spätestens innerhalb zwei Wochen nach dem Schlusse der Verhandlung dem Staatskommissar und dem Seschuldigten in einer mit Gründen versehenen Ausfertigung zugestellt. „Dem nicht erschienenen Beschuldigten ist auch die ver⸗ kündete Atschedung henstelten. Sowohl der Staatskommissar wie der Beschuldigte können auch bei in ihrer Gegenwart er⸗ folgter Verkündung der Entscheidung eine mit Gründen ver⸗ sehene Ausfertigung derselben beanspruchen.
Das Freeect kann in der anordnen, daß und auf welche Weise sie öffentlich bekannt zu machen ist. Das Ehrengericht kann, wenn auf zeitweilige oder dauernde Ausschließung von der Börse erkannt ist, anordnen, daß die Wirkung der Entscheidung sofort eintrete.
Auf Antrag des freigesprochenen Beschuldigten hat das veben die öffentliche Bekanntmachung der u““ an⸗ zuordnen.
§ 17. Gegen die Entscheidung des Ehrengerichts steht sowohl
s-Anzeiger.
Die Berufungskammer besteht aus einem Vorsitzenden und sechs Beisitzern. Der Vorsitzende wird von dem Bundes⸗ rath bestimmt. Die Beisitzer werden von dem Börsenausschu aus seinen auf Vorschlag der Börsenorgane berufenen Mit⸗ gliedern gewählt. von den Beisitzern dürfen nicht mehr als zwei derselben Börse angehören.
Für den Vorsitzenden und die Beisitzer werden in gleicher Weise Stellvertreter bestellt. In einer Spruchsitzung dürfen nicht mehr als zwei Bei⸗ sitzer mitwirken, welche derselben Börse angehören.
§ 18.
Die Einlegung der Berufung geschieht zu Protokoll oder schriftlich bei dem Ehrengericht, welches die anzugreifende Ent⸗ scheidung Eelussen hat.
88 2 Frist zur Einlegung der Berufung beträgt eine oche.
„Sdie beginnt, falls die Entscheidung verkündet worden ist,
für den Staatskommissar und den erschienenen Beschuldigten
mit der Verkündung, im übrigen mit der Zustellung der
Entscheidung. 9 19
Nach Einlegung der Berufung ist dem Staatskommissar sowie dem Beschuldigten, sofern es nicht bereits geschehen, die angefochtene Entscheidung, mit Gründen versehen, zuzustellen.
2
§ 20.
Zur schriftlichen Rechtfertigung der Berufung steht dem⸗
jenigen, der sie rechtzeitig eingelegt hat, eine Frist von einer
Woche offen. Sie beginnt mit dem Ablauf der Einlegungs⸗
frist oder, wenn zu dieser Zeit die Entscheidung noch nicht zu⸗ gestellt war, mit deren Zustellung. § 21.
Die Berufungsschrift des Beschuldigten und die etwa ein⸗ gehende Rechtfertigung wird dem Staatskommissar, die Be⸗ bufunges rift und die Rechtfertigung des Staatskommissars dem Beschuldigten mitgetheilt. Innerhalb einer Woche nach der Mittheilung kann eine Beantwortungsschrift eingereicht werden. 18
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Die Fristen zur Re⸗ g der Berufung können au längert werden.
§ 23. Nach Ablauf der in den §§ 18, 20, 21 und 22 bestimmten hebe werden die Akten an die Berufungskammer eingesandt.
22. tigung und zur Beantwortung ntrag von dem Ehrengericht ver⸗
u der Verhandlung ist der Beschuldigte vorzuladen und der Staatskommissar zuzuziehen. Die Berufungskammer kann zur Aufklärung des Sach⸗ verhalts vorherige Beweiserhebungen veranlassen. Auf das Verfahren vor der Berufungskammer finden die Vorschriften der §§ 11, 14, 15 und 16 Anwendung. 1
§ 24.
Ueber jede Vernehmung in der Voruntersuchung und über die Hauptverhandlung ist durch einen vereideten Protokoll⸗ führer ein Protokoll aufzunehmen.
§ 25.
Neben der Strafe kann auf vollständigen oder theilweisen Ersatz der durch das Verfahren entstandenen baaren Auslagen erkannt werden.
26. „Die Gerichte sind ver fn Zäe dem Ersuchen des Ehren⸗ gerichts sowie der Berufungskammer um Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen zu entsprechen.
N.
Die mit der Aufsicht über die Börsen betrauten Organe find verpflichtet, Handlungen der Börsenbesucher, welche zu einem ehrengerichtlichen Verfahren Anlaß geben, zur Kenntniß des Staatskommissars oder, wenn ein solcher nicht bestellt ist, zur Kenntniß des Ehrengerichts zu bringen.
§ 28.
Eine Vereinbarung, durch welche die Betheiligten sich der Entscheidung eines Börsenschiedsgerichts unterwerfen, ist nur verbindlich, wenn jeder der Betheiligten Kaufmann oder für den betreffenden Geschäftszweig in das Börsenregister (§ 54) eingetragen ist oder wenn die Unterwerfun Unter das e ieds⸗ gericht nach Entstehung des Streitfalles erfolgt.
II. Feststellung des Börsenpreises und Maklerwesen.
§ 29.
Bei Waaren oder Werthpapieren, deren Börsenpreis amtlich festgestellt wird, erfolgt diese Püüctenung sowohl für Kassa⸗ wie für Zeitgeschäfte durch den Börsenvorstand, soweit die Börsenordnung nicht die Mitwirkung von Vertretern anderer Berufszweige vorschreibt.
Bei der Feütielung darf außer dem Staatskommissar, dem Börsenvorstand, den Börsensekretären, den Kursmaklern und den Vertretern der betheiligten Berufszweige, deren Mit⸗ wirkung die Börsenordnung vorschreibt, niemand zugegen sein.
Als Börsenpreis ist derjenige Preis In welcher 1“ des Verkehrs an der Börse ent⸗ pricht. 8
§ 30.
“ 8 8 1“ 8 11“; Zur Mitwirkung bei der amtlichen Festsetzung des Börsen⸗ preises von Waaren und Werthpapieren sind Hilfspersonen Kursmakler) zu ernennen. Sie müssen, solange sie die hätigkeit als Kursmakler ausüben, die Vermittelung von Börsengeschäften in den betreffenden Waaren oder Werth⸗ 8 betreiben. Sie werden von der Landesregierung be⸗ 8 t und entlassen und leisten vor Antritt ihrer Stellung den Eid, daß sie die ihnen obliegenden Pflichten getreu erfaͤllen werden.
Eine Vertretung der Kursmakler (Maklerkammer) ist bei der Bestellung neuer Kursmakler und bei Vertheilung der Geschäfte unter die einzelnen Makler gutachtlich zu hören. Die näheren Bestimmungen über die Bestellung und Entlassung der Kursmakler und die Organisation ihrer Vertretun — en
dem Staatskommissar als dem Beschuldigten die Berufung an die periodisch zu bildende Berufungskammer offen..
über ihr Verhältniß zu den Staatskommissaren und d Börsenorganen werden von der Landesregierung erlassen “