1896 / 150 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 25 Jun 1896 18:00:01 GMT) scan diff

dem Brunnen von El⸗Onthia angetroffen und 2 Tuaregs in das Lager mitgebracht; dieselben seien freundschaftlich auf⸗ senommen worden. Am Abend seien dann noch weitere 15 Tuaregs mit ihrem Häuptling Buchaoni gekommen, welchen Zmerli glaube wiedererkennen zu können. it diesen Tuaregs seien ö“ über den Ankauf von Kameelen eröffnet worden. ährend der Unterhandlungen seien noch mehrere Leute vom Stamm der Chamboas gekommen. Dieselben seien .“ gut aufgenommen worden, worauf noch eine große Zah Chamboas gekommen sei. Diese hätten aber keine Geschenke ekommen und seien deshalb unzufrieden gewesen. Die versprochenen Kameele seien am 8. Juni gebracht worden. Am nächsten Tage, auf welchen die Abreise festgesetzt gewesen sei, 2* der Marquis Moreès mehrere Diebstähle konstatiert, dann ei er abmarschiert. Die Tuaregs seien gegen 10 Uhr ver⸗ schwunden und dann wiedergekommen. Drei derselben hätten Morès von hinten mit dem Säbel angegriffen. Morés habe einen von ihnen getödtet und die beiden anderen ver⸗ wundet, sei aber selbst an der Hand verwundet worden. Er habe darauf seine Diener beauftragt, den Marsch mit den Kameelen fortzusetzen, aber die Begleiter seien entflohen. Moréès habe alsdann, durch einen Strauch gedeckt und unter⸗ stützt von zwei Dienern, noch eine Stunde gekämpft. Hierauf hätten die Tuaregs die Karawane geplündert und seien ent⸗ flohen. Am anderen Tage seien Zmerli und die anderen Diener, welche die Tuaregs gefangen genommen, dann aber wieder freigelassen hätten, an die betreffende Stelle zurück⸗ ekommen und hätten dort fünf Leichname gefunden. Morès sei so schrecklich zugerichtet gewesen, daß man nicht habe unter⸗ scheiden können, welche Wunden von Kugeln und welche von Säbelhieben herrührten. Die Leiche habe auf dem Bauch gelegen, die Arme nach vorn gestreckt.

Das „Evénement“ erfährt aus guter Quelle, zwischen dem französischen Ministerium des Aeußern und der Pforte seien Verhandlungen in Betreff der Besetzun G von Ghadames eingeleitet worden, um Katastrophen ähn dem Ueberfall der Expedition Morés, vorzubeugen 8

Rußland.

Der Großfürst Wladimir ist von St. Petersburg nach Rybinsk a. d. Wolga abgereist und wird sich von dort zum Besuch der Ausstellung nach Nischni⸗Nowgorod begeben.

Italien. Die Königliche Familie Zurufen von der Bevölkerung empfangen wurde, wohnte 7 in Mailand der feierlichen Enthüllung des dem König Victor Emanuel II. errichteten Standbildes bei. Bei der Feier waren ferner zugegen: der Minister⸗Präsident di Rudini, der Schatz⸗Minister Colombo, zahlreiche Senatoren und De⸗ putirte, sowie Vertreter von Behörden und Vereinen; auch war eine ungeheure Menschenmenge auf dem Festplatz versammelt. Der Bürgermeister von Mailand und Visconti⸗ Venosta hielten Ansprachen. Die Feier, welche unter großer Begeisterung verlief, gestaltete sich zu einer wahren Apotheose für den König Victor Emanuel. Die Königliche Familie war Gegenstand fortwährender jubelnder Huldigungen.

In der gestrigen Sitzung der Deputirtenkammer erinnerte der Deputirte Imbriani anläßlich des Jahrestages von San Martino und Solferino, sowie der Enthüllung des Victor⸗Emanuel⸗Denkmals in Mailand an den glorreichen 24. Juni 1859 und wünschte den lateinischen Völkern neuen Ruhm. Der Präsident der Kammer schloß sich den Gefühlen an, welche der ruhmreiche Jahrestag in aller Herzen erwecke, und widmete an dem Tage, an welchem in Mailand das Standbild Victor Emanuel's enthüllt werde, dem tapferen Begründer der italienischen Einheit und Unabhängigkeit im Namen der Kammer Worte ehrendsten Gedenkens.

Unter großem Zudrang hielt heute der Papst ein öffent⸗ liches Konsistorium, bei welchem einer Anzahl von Bischöfen der Kardinalshut aufgesetzt wurde, und sodann ein geheimes Konsistorium ab, in welchem 16 neue Bischöfe präkonisiert wurden. Die erstere Zeremonie fand in dem „Königlichen Saal“ des Vatikans statt. Eine große Zahl von Gläubigen wehna⸗ auch in dem „Herzoglichen Saal“ dem Vorbeigang des Päpstlichen Zuges an. Lebhafte Zu⸗ rufe begrüßten den apst, als er, mit Pluviale und Tiara angethan, auf der Sedia, von den Flabelli um⸗ geben, durch den Herzoglichen Saal kam und später durch denselben zurückkehrte. Der Papst war bei vortrefflichem Be⸗ finden und vollzog alle Handlungen während des Konsistoriums ohne Beschwerde. ““

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Der Senat hat den Antrag des Senators Comas auf Kündigung des Protokolls mit den Vereinigten Staaten vom Jahre 1877 mit 88 gegen 44 Stimmen ab⸗ gelehnt. Die Deputirtenkammer nahm einen Gesetz⸗ entwurf an, durch welchen die Regierung zur Erneuerung der schwebenden Schuld ermächtigt wird.

welche mit begeisterten

Schweiz.

Beide Häuser der Bundesversammlung haben ein⸗ stimmig den Bericht des Bundesraths über den Simplon⸗ Durchstich genehmigt. Der Vize⸗Präsident des Bundes⸗ raths Lachenal erklärte, die Ratifikation solle baldmöglichst erfolgen. Bedauerlich würde es sein, wenn Italien, wie eine italienische Mittheilung andeute, die Ratifikation bis nach Be⸗ willigung der Subventionen durch die Kantone, die italienischen Städte und Provinzen aufschieben sollte. Die Schweiz, welche das Unternehmen ausführe, könne jedoch die Ratifikation nicht beschließen, bevor die Finanzierung gesichert sei.

Belgien.

8ö. a gestern, wie „W. T. B.“ berichtet, der Finanz⸗Minister bei der Berathung des von der Depu⸗ tirtenkammer bewilligten Ges etzentwurfs, betreffend die Brannt⸗ weinsteuer, aus, daß diese 8 nicht die geringste un⸗ erlaubte Spekulation her vorrufen könne. Der Minister setzte dann des weiteren seine Absichten auf fiskalischem und budgetärem Gebiet auseinander und erklärte, er beabsichtige, alle weisen und nützlichen Reformen zur Ausführung zu bringen und bestehe auf der Not vr vndeg; die Schulden⸗ filgung wieder aufleben zu lassen. Schließlich ließ der Minister sich des längeren über die auf sozialem Gebiet getroffenen Maßregeln, die geforderten Kredite und die Entlastungen aus, welche er besonders für die unentbehrlichsten Bedürfnisse des Lebens einzuführen gedenke. .

KLlrkei.

Die Dragomane der Botschaften haben, wie W. T. B.“ aus Konstantinopel erfährt, gestern der P orte nochmals in freundschaftlichen Vorstellungen di zur Beruhigung der Lage auf Kreta vor⸗ geschlagenen Maßregeln empfohlen.

Die von dem griechischen Minister des Aeußern Skuzes an den türkischen Gesandten in Athen gerichtete Er⸗ klärung lautet dahin, daß die griechische ehieieg auch fernerhin eine korrekte Haltung beobachten werde, daß sie jedoch außer stande sei, angesichts der tiefen nationalen Bewegung persönliche Hilfeleistungen an die Kreter oder deren materielle Unterstützung einzudämmen.

n Athen eingetroffenen Nachrichten aus Kreta zufolge hat Abdullah Pascha eine Proklamation erlassen, welche den kretischen Landtag auf nächsten Montag ein⸗ beruft, ohne die Bedingung der vorherigen Unterwerfung der Aufständischen, die in dem Irade des Sultans gestellt war, zu erwähnen.

Das „Reuter'sche Bureau“ berichtet, in Wan hätten am Montag neue Unruhen stattgefunden, bei denen sehr viele Armenier getödtet worden seien. Fauhlreich; Armenier hätten sich in das englische Konsulat geflüchtet. Auf Ersuchen von türkischer Seite hatten der britische und der 8”. Konsul interveniert, deren Schritte von Erfolg begleitet gewesen seien. In Wan seien gegenwärtig 5 Bataillone zusammengezogen. Weitere 4 Bataillone und 1 Kavallerie⸗Regiment würden dorthin ge⸗ sandt werden. Ein Trupp von 500 Mann, welcher, geführt von einigen aus dem Ausland eingetroffenen Armeniern, Wan in der Nacht vom 21. zum 22. d. M. verlassen hatte, 82 von Kurden angegriffen und zersprengt worden; die

rmenier seien zumeist nach der persischen Grenze ge⸗ In Tokad und Niksar seien Unruhen unter den

rmeniern ausgebrochen, welche jedoch alsbald erstickt worden seien. Die Rückwirkung der jüngsten Ereignisse auf die mohamedanische Bevölkerung, insbesondere auf die Kurden, mache sich an vielen Orten bemerkbar. Die Pforte zeige sich aufrichtig bestrebt, die Bewegung einzudämmen.

Nach türkischen Angaben beziffert sich die Zahl der auf⸗ ständischen Drusen (siehe Nr. 147 d. Bl.) auf 7000 bis 8000 Mann. Zur Unterdrückung der Aufstände ve 25 Redif⸗Bataillone aufgeboten worden, von denen 6 Bataillone, welche für Kreta in Reserve gestanden hätten, bereits von Smyrna abgegangen seien. 4 klein⸗asiatische Bataillone des II. Korps und 19 Bataillone des V. Korps seien zur Zeit in der Mobilmachung begriffen und falae in füm Tagen marsch⸗ fähig sein. An Linientruppen seien 4 Batterien und 5 Eska⸗ drons von Damaskus nach Hauran abgegangen. Das Ge⸗ rücht, die von den Drusen umzingelte Garnison von Su⸗ weidah habe kapituliert, finde keine Bestätigung; auch die angebliche Niederbrennung des Regierungsgebäudes in Suweidah werde türkischerseits für unbegründet erklärt. Die türkische Garnison in Kanawat schwebe, wenn nicht bald Entsatz eintreffe, ebenfalls in Gefahr. Mit den Truppen, welche durch . b aufgerieben worden, seien auch 3 Sta offiziere gefallen.

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Eerbien.

Der Fürst von Montenegro wird, wie „W. T. B.“ erfährt, am Sonnabend in Belgrad eintreffen und bis Dienstag dort verweilen. Zu v Ehren wird eine Gala⸗ vorstellung im Theater, ein Galadiner bei Hofe und eine Parade, sowie ein Volksfest stattfindrren. Amerika. 8

Bei den in Canada vorgestern abgehaltenen allgemeinen Wahlen ist, wie „W. T. B.“ aus Toronto efühde die Regierung unterlegen, was hauptsächlich der Unzufriedenheit mit der Regierungspolitik in der Schulfrage in Manitoba zugeschrieben werde. Gewählt wurden 83 konservative und 119 liberale Kandidaten.

Die demokratische Staatskonvention von New⸗ York hat ein Programm zu Gunsten der gegen⸗ wärtigen Goldwährung, bis ein gemeinsames inter⸗ nationales Vorgehen im Sinne des Bimetallismus als ge⸗ sichert gelten könne, angenommen. Die Amtsführung Cleveland’'s wurde gebilligt, allein die Delegirten wurden nicht ange⸗ wiesen, irgend einen besonderen Kandidaten zu unterstützen. In Ohio, Indiana und Texas nahmen die demokratischen Konventionen ein Programm zu Gunsten der freien Silber⸗ prägung an.

Aus Cuba liegt die Nachricht vor, die Aufständischen seien bei zwei Zusammenstößen geschlagen worden und hätten einen Verlust von 35 Todten, unter denen sich ihr Führer Octavio Hernandez befinde, gehabt.

Die „Times“ erfährt aus Georgetown, daß die Kolonial⸗ truppe von Britisch⸗Guyana nach Acarabisi zum Schutze der Landmesser abgegangen sei.

Der argentinische Senat hat, dem „W. T. B.“ zu⸗ folge, eine Gesetzvorlage angenommen, durch welche das Ab⸗ kommen mit Morton Rose u. Co. bezüglich der Santa⸗Fé⸗ Anleihe genehmigt und die Pe ermächtigt wird, alle Schulden mit Einschluß von 34 Millionen Buenos⸗Aires⸗ Obligationen und von 11 Millionen Cordova⸗Obligationen su vereinheitlichen. Alle Obligationen sollen in vierprozentige .” vec werden. Die Vorlage ist noch von der Kammer zu

erathen.

Afrika.

Dem „Daily Telegraph“ wird aus Prätoria von gestern berichtet, dort gehe das Gerücht, daß ein Angriff auf Fort Salisbury stattgefunden habe, bei dem die Weißen schwere Verluste erlitten hätten.

Demselben Blatt wird aus Kimberley von gestern ge⸗ meldet, dort erhielten sich die Gerüchte, daß Salis bury eingenommen sei; 50 Mann in dem befestigten Lager sollten getödtet und fürchterlich verstümmelt und die Maxim⸗ geschütze zertrümmert worden sein. Eine direkte Bestätigung der Nachricht liege nicht vor.

Aus Kapstadt berichtet die „Times“ vom 24. d. M., das

anze Land um Salisbury sei im Autft enn begriffen. an warte dort ängstlich auf Bilfe. Obgleich Salisbury be⸗ festigt sei, so seien doch viele außenliegende Plätze ungeschützt. Man 1 an, daß eine starke Abtheilung von Reichstruppen entsandt werden. ““

Parlamentarische Nachrichten.

Der Schlußbericht über die gestrige Sitzun Reichstags befindet sich in der Ersten und Zweiten 3

In der heutigen (114.) Sitzung des Reichstags, welcher der Staatssekretär des Reichs⸗Justizamts Nieberding bei⸗ wohnte, wurde die zweite Berathung des Bürgerlichen Gesetzbuchs fortgesebt beim vierten Buch: „Familienrecht“ und zwar beim Abschnitt über die Bürgerliche Ehe“’“.

Nach § 1286 darf ein Mann nicht vor Eintritt in die Volljährigkeit, eine Frau nicht vor Vollendung des sechzehnten Lebensjahres eine Ehe Einer Frau kann Besretun von dieser Vorschrift bewilligt werden.

Die Sozialdemokraten beantragten, statt „vor dem Eintritt der Volljährigkeit“ zu setzen: „vor dem vollendeten 20. Lebens⸗ jahr“; wollten sie die Befreiung von der Vorschrift nicht bloß für die Frau, sondern auch * den Mann zuge⸗ lassen wissen.

Abg Bebel (Soz.) empfahl die Anträge, namentlich den letzteren weil die Vorschrift des Gesetzes nicht durchführbar sei, wenn nicht auch für den Mann eine Ausnahme gemacht werde.

Abg. Dr. von Cuny (nl.): Die Männer können auch früher heirathen, wenn sie früher für volljährig erklärt werden; damit werden sie auch ehemündig.

Bundesrathskommissar Professor Mandry bestätigte die Aue⸗ führungen des Vorredners. Wegen der dominierenden Stellung des 5 in der Ehe müsse derselbe volljährig sein bei Eingehung

er Ehe.

Abg. Bebel: Wir wollen keine dominierende Stellung des Mannes in der Ehe, wir wollen die Gleichberechtigung.

Die Anträge wurden abgelehnt.

3u § 1288 lag ein sozialdemokratischer Antrag vor, wonach die Kinder nur bis zum 21. (statt bis zum 25.) Lebensjahre der Zustimmung des Vaters zur Eheschließung bedürften.

Abg. Bebel führte aus, daß die Arbeiter mit dem 21. Lebens⸗ jahre sämmtlich selbständig seien, so daß sie der elterlichen Gewalt nicht mehr unterstehen sollten.

Abg. Gröber (Zentr.) erklärte, daß das Zentrum für den Antrag stimmen werde.

§ 1288 wurde mit diesem Antrag angenommen

Nach § 1293 soll eine Ehe nicht geschlossen werden dürfen zwischen Personen, von denen die eine mit Eltern, Voreltern oder Abkömmlingen der anderen Geschlechtsgemein⸗ schaft gepflogen hat.

Abg. Stadthagen (Soz.) beantragte, diese Bestimmung zu streichen. Die Bestimmungen schafften neues Recht und könnten nur zu allerlei Chikanen sühren, wenn sie überhaupt ins praktische Leben eingeführt werden könnten.

Der Antrag wurde abgelehnt.

Nach § 1298 dürfen Militärpersonen und solche Landes⸗ beamten, fuͤr welche bei der Eheschließung eine Genehmigung erforderlich ist, ohne diese vorgeschriebene Erlaubniß die Ehe nicht eingehen.

Abg. Bebel beantragte die Streichung dieser Vorschrift; da die Ehe für jeden gesunden Mann und jede gesunde Frau eine Noth⸗ wendigkeit sei, so sei es unrichtig, daß der Staat für seine Beamten besondere Ehehindernisse bereite. Bei den Militärpersonen bestehe noch das materielle Erforderniß des sogenannten „Kommißvermögens“. In der österreichischen Armee, für welche ähnliche Bestimmungen

älten, hätten sich daher bezüglich der jüngeren Offiziere bedenkliche onkubinationsverhältnisse herausgebildet.

§ 1298 wurde unverändert angenommen.

Nach § 1337 steht dem Mann die er-s. weei in allen das gemeinschaftliche eheliche Leben betreffenden Angelegen⸗ heiten zu; er bestimmt insbesondere Wohnort und Wohnung. Die Frau ist nicht verpflichtet, der Entscheidung des Mannes helg zu leisten, wenn sich die Entscheidung als Mißbrauch eines Rechts darstellt.

Die Sozialdemokraten beantragten für diesen Paragraphen folgenden Fassung:

„In allen das gemeinschaftliche eheliche Leben betreffenden Angelegenheiten sind beide Ehegatten gleichberechtigt. Bei Meinungsverschiedenheiten über den ehelichen Aufwand entscheidet derjenige Theil, aus dessen Vermögen die Ehelasten zum rößten Theil bestritten werden. Jedoch darf die Ent⸗ scheidung den anderen Ehegatten in seiner Erwerbsfähigkeit nicht schädigen. Für die Wahl des Wohnorts giebt die Sb. dung desjenigen Ehegatten den Ausschlag, dessen Beruf für die Lebens⸗ führung der Familie maßgebend ist. Ein Gatte ist nicht verpflichtet, der Entscheidung des anderen Theiles Folge zu leisten, wenn diese Entscheidung sich als Mißbrauch des die Entscheidung treffenden Theiles varstelt.⸗

Abg. Traeger (fr. Volksp.) erklärte sich für Streichung des § 1337. Solche allgemeinen Bestimmungen, führte Redner aus, sind sehr bedenklich, weil sie den thatsächlichen Verhältnissen nicht ent⸗ sprechen. Die Petition der Frauen geht allerdings mit ihren über⸗ treibenden Behauptungen über das Maß des Berechtigten hinaus. Aber das muß festgehalten werden, daß der Entwurf auf die Neu⸗ formationen der Zukunft See nehmen muß. Ein solches Ge⸗ bäude, welches für Jahrhunderte eingerichtet wird, muß auf Hervach berechnet werden, damit auch die neuen Ideen Platz finden.

ie Petition der Frauen spricht davon, daß die Bestimmung des

1337 an die dunkelsten Tage des Mitttelalters erinnere. ist eine Uebertreibung, aber richtig ist, daß die Bestim⸗ mung nur für die Zeiten paßt, wo die Frau noch keinen selbständigen Beruf hatte. Heute hat die Frau fast alle Gebiete des Lebens erobert. Man kann sie nicht mehr dem Manne ohne weiteres unterordnen. Eine richtige Ehe kann nur auf dem Boden der Gleichberechtigung geführt werden. Wird der eine Theil dem andern untergeordnet, so wird der andere Theil zur

interlist und zu allen möglichen Schlechtigkeiten verleitet, um seine tellung zu verbessern. Ich bitte Sie, die Wünsche der Frauen zu berücksichtigen.

An der weiteren Debatte, über deren Verlauf morgen ensfüekach berichtet werden wird, betheiligten sich bis ür Schluß des Blattes der Geheime Fusti Raih, Professor r. Planck sowie die Abgg. Rickert (fr. Vgg.), Bebel (Soh) und Dr. von Dziembowski (Pole).

Der § 1337 wurde unverändert angenommen.

Nach antlicher Feftstellung wurde bei der heute im 4. hannoverschen Wahlbezirk (Stadt Hannover) vor⸗ Seee Landtags⸗Ers e.. der Zweite Direltor er Staats⸗Archive in Berlin Dr. Sattler (nl.) mit 3 von 400 abgegebenen Stimmen zum Mitglied des auses der Abgsorkneten wiedergewählt. Der Gegenkandide Tischlermeister Heinze (Handwerkerpartei) erhielt eine Stimme.

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8 Entscheidungen des Reichsgerichts.

Die Bestimmung des § 31 des Eigenthum⸗Erwerbsgesetzes vom Mai 1872, wonach die Vorauserhebung, Abtretung und Verpfändung von Pacht⸗ oder Miethzinsen auf ang⸗ als ein Vierteljahr, soweit sie zum Nacchtheil der eingetragenen Gläubiger gereicht, ohne Wirksamkeit ist, findet, nach einem Urtheil des Reichs⸗ gerichts, VI. Zivilsenats, vom 9. Januar 1896, auch Anwendung auf ein Abkommen 3b Vermiether und Miether, wonach der Miether berechtigt sein soll, mit einem von ihm dem Vermiether gewährten Darlehn den Miethzins Fährlich praenumerando an seine Darlehnsforderung auf⸗ urechnen. „Es fragt sich, ob die im voraus S Kom⸗ pensation als eine Vorauserhebung oder Abtretung der Miethe im Sinne des § 31, des Eigenthumserwerbsgesetzes anzusehen oder doch einer solchen ist. Ungenau wäre es allerdings, dies von dem Kompensationsvertrage als solchem auszusagen; gesagt werden kann und muß es aber von der Hingabe eines Darlehns von einer mehrere zukünftige Miethraten deckenden Höhe, wie hier eine be⸗ hauptet ist, in Verbindung mit dem Kompensationsvertrage, und dies ist offenbar auch die Meinung des Berufungsgerichts...* (318/95.)

Ist auf den Widerspruch gegen einen Arrestbeschluß gemäß § 805 Abs. 1 der Zivilprozeß⸗Ordnung durch Endurtheil entschieden worden, so fiaden, nach einem Urtheil des Reichegerichts, VI. Zivilsenats, vom 16. Januar 1896, gegen die Entscheidung die⸗ jenigen Rechtsmittel statt, mit e nach der Zivilprozeß⸗ Ordnung Endurtheile angefochten werden können. „Das Landzericht ist dementsprechend verfahren. Dem Kläger stand also gegen die Ent⸗ scheidung desselben das Rechtsmittel der Berufung zu, und es ist rechtsirrthümlich, wenn das Berufungsgericht die von ihm eingelegte Berufung für unzulässig erklärt hat.“ (417/95.)

Der Widerspruch gegen einen Arrest ist, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, VI. Zivilsenats, vom 16. Januar 1896, für den Fall, daß der Arrest in der Beschwerdeinstanz beschlossen worden ist, bei Gerichte zu erheben, bei welchem der Arrestantrag ursprüng lich gestellt worden ist, und nicht bei dem Beschwerdegericht, dessen Zuständigkeit auch nicht dadurch be⸗ gründet werden kann, daß der Beklagte, ohne die Unzuständigkeit geltend zu machen, bei diesem Gericht verhandelt hat. „Gegenüber dem Gerichtsstande des § 804 der Zivilprozeßordnung kann die Vor⸗ schrift des § 10 der Zwilprozeßordnung („das Urtheil eines Land⸗ erichts kann nicht aus dem Grunde angefochten werden, weil die seanigket des Amtsgerichts 2 e gewesen sei“) nicht zur

nwendung kommen. Die Gründe, welche den Gesetzgeber zur Einführung des Gerichtsstandes des § 804 Z.⸗P.⸗O. bestimmt haben, schließen die Anwendbarkeit des § 10 cit. aus.“ (417/95.)

viertel⸗

Entscheidungen des Ober⸗Verwaltungsgerichts. 8

Nach § 11 des Jagdpolizeigesetzes vom 7. März 1850 sind die Nettoeinnahmen aus den Jagderträgen durch die Gemeinde⸗ behörde unter die Besitzer derjenigen Grundstücke, auf welchen die gemeinschaftliche Ausübung des Jagdrechts stattfindet, nach dem Verhältniß des Flächeninhalts dieser Grund⸗ stücke zu vertheilen. Die Worte: „Grundstücke, auf welchen die emeinschaftliche Ausübung des Jagdrechts stattfindet“ in der gedachten

estimmung bedeuten, nach einem Urtheil des Ober⸗Verwaltungs⸗ gerichts, III. Senats, vom 6. Februar 1896: „Grundstücke, welche zum kaeiaschaftlichen Jagdbezirke gehören“ und demnach gehören auch rundstücke, welche land⸗ oder forstwirthschaftlich nicht benutzt werden, oder auf denen die Jagd erschwert ist, oder auf denen einzelne Arten der Jagdausübung nicht erlaubt sind, zum gemeinschaftlichen Jagd⸗ bezirk, und ihre Besitzer haben einen Anspruch, bei der Vertheilung der Jagderträge nach dem Verhältniß der Größe ihrer Grundstücke berücksichtigt zu werden. Der Eisenbahnfiskus besitzt in der Gemeinde D. 5,85 ha Land, welches theils als ienen⸗ wege, Parallelwege, Ueberfahrtwege, theils als Hofräume und Dispositionsländereien Verwendung findet. Diese sämmt⸗ lichen Grundstücke hatte der Gemeinde⸗Vorsteher zu D. bei der fest⸗ gestellten Vertheilung der Jagdpachterträge für das Jahr 1893/94 nicht mitberücksichtigt. Der Eisenbahnfiskus klagte gegen die Ge⸗ sammtheit der den gemeinschaftlichen Jagdbezirk der Gemeinde D. bildenden Grundbesitzer auf entsprechende Berichtigung der Vertheilung und erstritt in der Revisionsinstanz, beim Ober⸗Verwaltungsgericht, ein obsiegendes Urtheil, welches die oben hervorgehobenen Rechtssätze aussprach und demgemäß anerkannte, daß Fiskus mit seinem ganzen Grundbesitz innerhalb des Jagdbezirks (5,85 ha) an den Jagderträgen theilnehme. (III. 162.)

Statistik und Volkswirthschaft.

Zur Arbeiterbewegung. 8 .

Die Straßburger Zimmerleute sind, der „Straßb. Post“ dafelge in eine Lohnbewegung getreten und haben den Meistern eine solution zur Beschlußfafung unterbreitet, die Wortlaut

Reso

hat: 40 Stundenlohn bei 10stündiger Arbeitszeit. Accordarbeit

ist ausgesch 8 Die Lohnauszahlung sällt in die Arbeitszeit. Für und Wasserbau, für

Eföhrlichere rbeiten, wie Brückenbau, Hoch onntagsarbeit und Ueberstunden tritt eine Erhöhung des Stunden⸗ lohns ein.“ Ein Beschluß der Meister ist noch nicht erfolgt. 1 Der von den Steinarbeitern (Steinmetzen) in Zwickau (ogl. Nr. 146 d. Bl.) aufgestellte Lohntarif ist, der „Lpz. Ztg.“ zufolge, eng2. Meistern mit nur geringen Abänderungen angenommen rden. Neue Lohnbewegungen stehen den Nachrichten hiesiger Blätter zufolge in Berlin bevor: In einen allgemeinen Ausstand beab⸗ chtigen, wie die „Volkszeitung“ erfährt, die Leder⸗Galanterie⸗ rbeiter demnächst einzutreten, um neben einer Lohnerhöhung den zehnstündigen Arbeitstag für diese Branche zu erkämpfen. Die Angehörigen des graphischen Gewerbes, Lithographen, Stein⸗ drucker, Schleifer, Präger ꝛc., leiten, einer Mittheilung der „Post“ zu⸗ folge, durch eine Anzahl öffentlicher Versammlungen eine Bewegung ein, veenhchesed, 1) Verkürzung der Arbeitszeit auf 9 Stunden, 2) Bezahlung der gese lichen Feiertage, 3)2 bs Faftan von Ueberstunden, 4) Festsetzung eines kindestlohns. Aehnliche Wünsche haben, wie dasselbe Blatt erfährt, die Buchbinder und die in Album⸗, Karton⸗, Kontobuch⸗ und Luxuspapierfabriken thätigen Arbeiter. Aus den verschiedenen ranchen soll hier eine Lohnkommission gebildet werden, der die For⸗ mulierung er Forderungen obliegen wird. Unmittelbar bevorstehend ist 2 Ausstand der selbständigen Kürf chner und Mützenmacher, die ffert reise erzielen wollen; die Gesellen und Mamsells werden gleichfa s in den Ausstand eintreten. Größere Kämpfe sind ferner, emselben Blatt zufolge, noch in der Wäscheindustrie und in der etallwagrenfabrikation zu erwarten. Auch in diesen beiden ranchen will man die kommende Saison zu einem Vorstoß zur Er⸗ hatgung des Neunstundentags ausnutzen. Auch die Kammmacher en dte Gründung eines lokalen Strikefonds beschlossen. B In Bafel werden, wie der Berner „Bund“ mittheilt, die Besanarheiter (ogl. Nr. 148 d. Bl.) erst am heutigen Donnerstag el chluß fassen, ob alle Brauereien zu boykottieren seien oder nur ein⸗ n” m Laufe des Dienstags sollte der Arbeiterbund plar asel ein Flugblatt in einer Auflage von 30 000 Exem⸗ Uünben. verbreiten lassen, in welchem die Situation er⸗ Frehrt und die Arbeiterschaft auf den kommenden Boykott vor⸗ en3. ttewird. Soweit bis jetzt festgestellt, sind in Basel 28 Brauer, 8* - ßten Theil verheirathete, ausgesperrt worden. Es wurde ihnen sit Ne i für 14 Tage vorausbezahlt. In Chaux⸗de⸗Fonds demselben Blatte zufolge, ein Theil der Bauarbeiter aus⸗

dentgworden Sie verlangen Lohnerhöhung und Verminderung

Kunst und Wissenschaft.

Münchens „Sezession“ ist, wie aus München berichtet wird, nunmehr bis auf die nach Schluß des Pariser Salons (Mitte Juni) noch eintreffenden Werke französischer Künstler komplet. Nach Er⸗ öffnung der Ausstellung sind noch werthvolle Gemälde von Professor Fritz von Uhde und verschiedenen schottischen Künstlern, sowie plastische Werke von Frampton und Meunier eingetroffen. Der Besuch der usstellung ist ein fortdauernd befriedigender. Eine verbesserte und vervollständigte Neu⸗Auflage des im Format und in der zußeren Form sich gleich gebliebenen Katalogs ers eint in den nächsten Tagen.

v Literatur. Allgemeines Berggesetz für die preußischen Staaten vom 24. Juni 1865 nebst vö“ von Dr. R. Kloster⸗ mann. Fünfte, umgearbeitete Auflage, unter Berücksichtigung der durch das Gesetz vom 24. Juni 1892 eingetretenen Aenderungen herausgegeben von Dr. M. Fürst, Geheimem Ober⸗Bergrath und vortragendem Rath im Ministerium für Handel und Gewerbe. Dritte Lieferung. Berlin, Verlag von J. Guttentag. Mit dieser Lieferung liegt die fünfte Auflage des bewährten Kommentars voll⸗ ständig vor. Auf 328 Seiten behandelt hier der Verfasser im 8g. an die Titel 5 bis 12 des Allgemeinen Berggesetzes in der durch die Novelle vom 24. Juni 1892 abgeänderten Fassung die R chtsverhältnisse zwischen den Bergbautreibenden und den Grundbesitzern (-xö Schadensersatz für Beschädigungen des Grundeigenthums, Verhältniß des Bergbaues zu öffentlichen Verkehrsanstalten), die Aufhebung des Bergwerkseigenthums, die Knappschaftsvereine, die Bergbehörden, die Bergypolizei (Erlaß bergpolizeilicher Vorschriften, Verfahren bei Un⸗ glücksfällen, Strafbestimmungen), die provinzialrechtlichen Bestim⸗ mungen, endlich die Uebergangs⸗ und die Schlußbestimmungen. Nach Durchsicht dieser letzten Lieferung kann man nur wiederholen, daß der neue Bearbeiter sich durch das Werk, aus dem auch Laien reiche Be⸗ lehrung schopfen werden, ein großes Verdienst erworben hat. Ein ausführliches Sachregister zum ganzen Werk erhöht noch dessen Brauchbarkeit.

Anleitung zur Berechnung und Vertheilung der Kreisabgaben nach den Bestimmungen der Kreisordnungen und des Krunüuhalscabengeseges vom 14. Juli 1893 sowie unter beson⸗ derer Berücksichtigung der Rechtsprechung des Ober⸗Verwaltungsgerichts für den praktischen Gebrauch von Fr. ebee gfenchete. h in Ruhrort. Verlag von L. Schwann in Düsseldorf. Preis 2 Die Gemeindesteuerreform des Jahres 1893 hat für den Haushalt der preußischen Kommunalverbände, sowohl der Kreise wie namentlich der Gemeinden und Gutsbezirke, durch den § 28 des Gesetzes wegen Aufhebung direkter Staatssteuern vom 14. Juli 1893 eine Neuerung von nicht geringer Bedeutung herbeigeführt: Das Gesetz vom 14. Mai 1885, betreffend die Ueberweisung von Beiträgen, welche aus landwirthschaftlichen Zöllen eingehen, an die Kommunalverbände, ist außer Kraft getreten, und die Einnahmen auf Grund desselben, die bisher in den meisten Kreisen jegliche Umlage an Kreisabgaben unnöthig machten, sind im Jahre 1895/96 zum letzten Mal über⸗ wiesen worden, sodaß vom 1. April 1896 ab wohl in allen Kreisen das Haushaltsdefizit durch Kreisabgaben wird gedeckt werden müssen. Das vorliegende Buch soll nun nach Absicht des Verfassers einmal den Kreisausschüssen einige Anregungen geben und so⸗ dann namentlich den Gemeindevorständen ein egweiser sein bei der Berechnung der Staatssteuersollbeträge, welche der Fest⸗ setzung des auf die Gemeinde entfallenden Kreisabgabenbetrags zu Grunde zu legen sind. Es behandelt zu diesem Zwech das durch den zweiten Theil des Kommunalabgabengesetzes abgeänderte und ergänzte Kreisabgabenrecht einmal in zusammenhängender Darstellung und sodann in Form eines Kommentars zu §§ 9 bis 19 der Kreis⸗ ordnungen. Die Entscheidungen des Ober⸗Verwaltungsgerichts und der noch zutreffende Inhalt der Ministerialblätter sind in beiden Bearbeitungen hinreichend berücksichtigt, sodaß die Benutzung dieses Buchs ein zeitraubendes Nachschlagen in Kommentaren, in den Ent⸗ scheidungen des Ober⸗Verwaltungsgerichts und in sonstigen Quellen für die meisten Fälle entbehrlich machen und die Arbeit damit ihren

weck erreichen wird. Den Schluß des Buches bilden eine Anzahl ormulare, für deren praktischen Gebrauch in einem Anhang zur ystematischen Darstellung die nöthige Anleitung gegeben ist.

Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ Maßregeln. 8

Cvberikeae.

Ostindien. Kalkutta. Vom 10 bis 8 Mai starben 120 Personen an Cholera, 3 an Pocken und 166 an Fiebern.

Gelbfieber.

In Rio de Janeiro wurden, den „Public health reports“ zufolge, in den beiden Wochen vom 19. April bis 2. Mai 68 und 60 Todesfälle gemeldet, auf Cuba in Santjago vom 10. bis 16. Mai 4, in Havanna vom 15. bis 21. Mai 4 (bei etwa 12 Neu⸗ erkrankungen), vom 22. bis 28. Mai 7 (13). Aus Sagua la Grande wurde unter dem 18. Mai das Vorkommen der Krankheit unter den Truppen ohne Zahlenangabe berichtet.

leckfieber.

Preußen. Regierungsbezirk Danzig. Zu den letzthin mit⸗ getheilten 3 Erkrankungen in Danzig sind im vpri 4 weitere hinzu⸗ ekommen. Zwei davon stammten aus demselben Hause wie die rüheren; die dritte ließ sich dug den Verkehr mit einer der erkrankten Personen zurückführen; die Ansteckungsquelle des vierten Falles, der einen aus Danzig kommenden Arbeiter in Zoppot betraf, konnte nicht

festgestellt worden. Trichinose.

Preußen. Reg.⸗Bez. Breslau. Im Dezember 1895 er⸗ krankten in Guhrau und Alt⸗Guhrau fünf Personen, in deren Haus⸗ wirthschaft am 28. November ein Schwein geschlachtet war, nach dem Genuß von roher Bratwurst an Trichinose. Der Krankheitsverlauf war bei Allen ein günstiger. Der Fleischbeschauer, welcher das Schwein untersucht hatte, ohne Trichinen zu finden, wurde in dem gegen ihn 8. Faͤhrlässt keit eingeleiteten Strafverfahren frei⸗

789 en, weil bei der nicht erheblichen Zahl der Trichinen die

Mesalh keit nicht an ghgn erschien, daß in den vorschriftsmäßig

entnommenen Proben Trichinen nicht enthalten waren. Verschiedene Erkrankungen.

Pocken: Moskau 2, St. Petersburg 3, Warschau 5 Todesfälle; Budapest 4, London 9 (Krankenhäuser), Paris 16, St. Petersburg 34 Erkrankungen; Flecktyphus: Odessa 3 Todesfälle; St. Peters⸗ burg 4 Erkrankungen; Rückfallfieber: St. Petersburg 7 Todes⸗ fälle und 58 Erkrankungen; Genickstarre: New⸗Pork 4 Todesfälle; Berlin 5, e 3 Erkrankungen; Keuchhusten: London 58 Todesfälle; Hamburg 42, Wien 53 Erkrankungen: J nIneghs; London 8, Moskau 3, Paris 2 Todesfälle Mehr als ein Zehntel aller Gestorbenen starb an Masern (Duvrchschnitt aller eee Berichtsorte 1881/90: 1,30 %): in Köln, Lübeck, Osnabrück Erkrankungen sind angemeldet in Berlin 70, Breslau 345, in den Regierungsbezirken Arnsberg 380, Düsseldorf 206, Posen 193, Schleswig 334, Stettin 164, Wiesbaden 226, Lübeck 52, Hamburg 406, Budapest 92, Christiania und Edinburg je 47, St. Petersburg 206, Prag 53, Stockholm 21, Wien 384 desgl. an Scharlach in Zerlin 55, Breslau 33, Budapest 35, Edinburg 25, Kopenhagen 23, London 352 Paris 120, St. Petersburg 88, Wien 99 desgl. an Diphtherie und Croup in Berlin 71, im Regierungsbezirk Arnsberg 102, in Kopenhagen 73, London 109 (Krankenhäuser), Paris 66, St. Petersburg 55, Wien 43 desgl. an Unterleibstyphus in St. eetersburg 108, Prag 48. 8

Handel und Gewerbe.

Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Ruhr und in Oberschlesien. An der Ruhr sind am 24 d. M. gestellt 12 332, nicht rechtzeitig gestellt keine Wagen. 8 8

In Oberschlesien sin) am 23. d. M. gestellt 4131, nicht recht

1 Die Kunstausstellung des Vereins bildender Künstler jeitig geftellt

ggwangs⸗Versteigerungen. m niglichen Amtsgericht I Berlin stan 24. Juni die nachbezeichneten Grundstücke zur Lef. F; Prin⸗ Illinnan ss⸗ 6, dem Kaufmann Carl Rahlson zu Berlin ge⸗ örig. Nutzungswerth 9590 Meistbietender blieb der Kaufmann Eduard Saarbach zu Mainz mit dem Gebot von 152 100 Swinemünderstraße 82, dem Kaufmann J. Auerbach ge⸗ hörig. Fläche 6,14 a. bS 8320 Ersteher wurde der Kaufmann Bernh. Wandelt, Templinerstraße 17, mit dem Gebot von 136 100 Scheringstraße 12, der Deutschen E1““ G. m. b. H., gehörig. Fläche 9,85 a. Für das eistgebot von 237 300 wurde der K. G Steinber Roßstraße 9, Ersteher. 1“ 1 6 Ausweis über den Verkehr auf dem Berliner Schlachtviehmarkt vom 24. Juni 1896. Auftrieb und Markt⸗ preise nach Schlachtgewicht mit Ausnahme der Schweine, welche nach Lebendgewicht gehandelt werden. Rinder. Auftrieb 221 Stück. (Durchschnittspreis für 100 kg.) I. Qualität —,— ℳ, II. Qualität —,— ℳ, III. Qualität 84 92 ℳ, IV. Qualität 72 80 Schweine. Auftrieb 8142 Stück. (Durchschnittspreis für 100 kg.) Mecklenburger 80 82 ℳ, Landschweine: a. gute 76 —78 ℳ, b. geringere 70 74 ℳ, Galizier —X,— ℳ, leichte Ungarn —,— bei 20 % Tara, Bakonver bei kg Tara pro Stück. Kälber. Auftrieb 2426 Stück. (Durchschnittspreis für 1 kg.) I. Qualität 1,00 1,10 ℳ, II. Qualität 0,84 0,98 ℳ, III. Qualität 0,70 0,82 Schafe. Auftrieb 1442 Stück. (Durchschnittspreis für 1 kg.) I. Qualität 0,90 1,00 ℳ, II. Qualität 0,80 0,88 ℳ, III. Qualität —,—

Vom rheinisch⸗westfälischen Eisenmarkt berichtet die „Rhein.⸗Westf. Ztg.“”: In allen . Erzeugnissen ist 8- Geschäft außerordentlich lebhaft ausgenommen etwa dasjenige für Draht und Drahtstifte, das unter dem Druck besonderer Verhältnisse steht. In Stabeisen hat sich das Geschäft immer günstiger ge⸗ staltet. In Trägern herrscht ein solcher Bedarf, daß die Hütten den Ansprüchen kaum genügen können und die Lieferzeiten so hinausziehen, daß die Abnehmer häufig in Verlegenheit und große Unannehmlich⸗ keiten kommen. In Bandeisen liegt anhaltend viel Arbeit vor, doch stehen die Preise des Fabrikats in keinem veehee zu denen des Materials. Noch empfindlicher trifft dieses Mißverhältniß die Drahtwerke. Dasselbe gilt auch von den Stiftenfabriken. Der Blechmarkt bleibt andauernd fest, an flotter Beschäftigung mangelt es nirgends. Der Satz für Feinblech blieb unverändert. Die Röhrenwalzwerke erfreuen sich anhaltend einer flotten Be⸗ schäftigung mit gutem Nutzen an den Inlands⸗Verbandspreisen, an den Auslandsaufträgen wird noch immer nichts verdient. Die Waggonfabriken ien wohl selten so mit Arbeit überhäuft ge⸗ wesen, wie in diesem Jahr, bei einzelnen reichen die Aufträge bis ins nächste Frühjahr, zu deren Erledigung es der Anspannung aller vor⸗ handenen Kräfte bedarf. Auch die Maschinenfabriken und Gießereien haben reichlich Arbeit zu lohnenden Preisen.

Stettin, 24. Juni. (W. T. B.) Getreidemarkt. Weize geschäftslos, lolo —,—, per Juni⸗Juli —,—, pr. Sept.⸗Okt. 142 00 Roggen geschäftslos, loko —,—, pr. Juni⸗Juli —,—, vr September⸗ Okiober 113,60. Pommerscher Hafer loko 118 122 Rüböl loko unverändert, pr. Juni⸗Juli 45,20, pr. Sept.⸗Okt. 45,50. Spiritus 12 loko mit 70 Konsumsteuer 32,80. oko 10,65.

Breslau, 24. Juni. (W. T. B.) Getreide⸗ und Pro⸗ duktenmarkt. Spiritus pr. 100 1 100 % exkl. 50 Verbrauchs⸗ abgaben pr. Juni 52,20, do. do. 70 pr. Juni 32,30.

Ma 1858 24. Juni. (W. T. B.) Zuckerbericht. Korn⸗ zucker exkl., von 92 % —,—, Kornzucker exkl. 88 % Rendemen —,—, Nachprodukte exkl. 75 % Rendement —,—. Geschäftslos. Brotraffinade ] —,—. Brotraffinade II —,—. Gem. Raffinade mi Faß —,—, Melis I mit Faß —,—. Geschäftslos. Rohzucher I. Produkt Transito f. a. B. Hamburg pr. Juni 9,77 ½ Gd., 9,82 ½ Br. pr. Juli 9,87 ½ bez., 9,90 Br, pr. September 10,12 ½ Gd., 10,15 Br. pr. Oktober⸗Dezember 10,30 Gd., 10,35 Br., pr. Januar⸗März 10,57 ½ bez., 10,60 Br. Fest.

1“ 24. Juni. (W. T. B.) Wollmarkt. Die Zufuhren zum heutigen Markt betrugen 2375 Ztr. Die Preise waren durchschnittlich die vorjährigen. Feine Wolle 112—120, mittlere 102 112, ordinäre 90 100 pro Zentner. Bei Beginn des Marktes waren die Preise noch 2—3 höher, später aber um 6 bis .I als im Vorjahre. Der Lagerbestand wurde nicht ge⸗ räumt.

Gelsenkirchen, 25. Juni. (W. T. B.) Der Einnahme⸗ Ueberschuß der Gelsenkirchener Bergwerks⸗Aktiengesell⸗ s faft im Monat Mai betrug 396 509 gegen 375 716 im April d. J. und 386 700 im Mai vorigen Jahres.

Seib*g. 24. Juni. (W. T. B.) Kammzug⸗Terminhandel.

La Plata. rundmuster B. pr. Juni —,— ℳ, pr. Juli 3,25 ℳ,

pr. August 3,27 ½ ℳ, pr. September 3,30 ℳ, pr. Oktober 3,30 ℳ,

pr. November 3,30 ℳ, pr. Dezember 3,32 ½ ℳ, pr. Januar 3,35 ℳ,

2 gvrp 3,37 ½ ℳ, pr. März 3,37 ½ ℳ, pr. April 3,40 ℳ, pr. af 3,40 Umsatz: 95 000 kg. Ruhig.

Die außerordentliche Generalversammlung der Leipziger Bank genehmigte den Antrag auf Erhöhung des Aktienkapitals um 8 Millionen Mark durch Ausgabe von 8000 Aktien, welche den Aktionären zum Kurs von 140 % zur Verfesen estellt werden. Bankdirektor Exner führte aus, daß sich das eshast der Leipziger Bank im laufenden Jahre in außerordentlich günstiger Weise weiter entwickele, sodaß die Verwaltung, wenn das zweite halbe Jahr das halte, was das erste versprochen habe, hoffen dürfe, auf das erhöhte Aktienkapital mindestens dieselbe Dividende, wie im Vorjahre, vor⸗ aussichtlich noch eine höhere Dividende vorschlagen zu können.

Mannheim, 24. Juni. (W. T. B.) Produktenmarkt C pr. Juli 14,60, pr. November 14,30. Roggen pr. Juli 12,25. 5 Rovember 12,25. ber pr. Juli 12,85, pr. November 12,35.

ais pr. Juli 9,00, Pr. ovember 9,30.

Bremen, 24. Juni. (W. T. B.) b Raffiniertes Petrokeum. (Offizielle Notierung der remer ee; Ein Ruhig. Loko 6,20 Br. Rufsisches Petroleum.

oko 6,00 Br. E Kehg Wilcor 24 ½ ₰, Armour shie 23 ¾ ₰, Cudahy 24 ¼ 4, Choice Grocery 24 ¾ White label 25

airbanks 22 ¼ g. Speck ruhig. Short clear middling loko 2 ½ 2. Reis befler⸗ mehr Frage. Kaffee still ohne Umsatz. Baumwolle ruhig. Upland middl loko 38 ₰. Taback. 267 Packen Paraguay, 363 Seronen Carmen.

Hamburg, 24. Juni. (W. T. B.) Getreidemarkt. Weizen loko ruhig, holsteinischer loko neuer 148—155. b2. loko ruhig, hiesiger —, mecklenburger loko neuer 122—126, russischer soto 89 77 80. Fefer ruhig. Gerste ruhig. Rüböl (unverzollt) ruhig, loko 46 ½. Spiritus ruhig, pr. Juni⸗Juli 16 Br. 8 Juli⸗August 16 ½ Br., per August⸗September 17 Br., per Sep⸗ ember⸗Oktober 17 Br. Kaffee ruhig. Umsatz Sack. Petroleum

Standard white loko 6,15.

Kaffee. (Nachmittagsbericht) Good average Santos pr.

vn 58 ¼, pr. September 56 , pr. Dezember 55, pr. März 54 ¼.

Plexhend Zuckermarkrt. (Schlußbericht.) Rüben ⸗Rohzucker I. Produkt Basis 88 % Rendement neue Usance, frei an Bord Hambur pr. Juni 9,80, pr. Juli 9,87 ½, pr. August 10,00, pr. Oktober 10,27 pr. Dezember 10,35, pr. März 10,62 ½. Stetig.

Pest, 24. Juni. (W. T. B.) Produktenmarkt. Weizen loko

Börsen⸗Schlußbericht.

ruhig.

ruhig, pr. Mai⸗Juni 6,33 Gd., 6,35 Br., pr. Ferbft 6,46 Gd., 6,47 Br. Roggen pr. Herbst 5,36 Gd., 5,38 Br. Hafer pr.

Petroleumn.