Desterreich⸗uUngarn. aiser empfing heute den Kardinal Ag
den päpstlichen Nobelgardisten Grafen Miccioli und den Auditor bei der päpstlichen Nuntiatur in Wien Locatelli. 8 Das österreichische Herrenhaus hat heute mehrere Gesetzentwürfe, darunter das Zuckersteuergesetz, in der Fassung des Abgeordnetenhauses angenommen. In Großwardein erstattete gestern der Abg. Koloman Tisza seinen Rechenschaftsbericht. Er betonte darin, daß die Ansprache des Königs bei der Eröffnung der Millenniums⸗ feier von der innigen Liebe des Königs für die Nation gezeugt und weise Warnungen enthalten habe, die in jedes Ungarn erz eingegraben sein müßten. Ohne jede Anspielung auf arteien oder Personen gedachte Tisza der traurigen Folgen des Parteihaders, ermahnte zum Feschalten am Liberalismus und schloß: das Vaterland könne nur glücklich sein, wenn es sich mit dem König einig wisse, und die Dynastie könne nur glück⸗ lich sein, wenn unter ihr ein freies glückliches Volk lebe. Die Rede wurde mit großem Beifall aufgenommen.
Großbritannien und Irland.
Im Unterhause erklärte gestern der Staatssekretär 88 die Kolonien erlain: die Regierung beabsichtige, eine weitere Untersuchung über den Einfall in Transvaal durch die Streitkräfte der Chartered Company vorzunehmen, sobald der
Prozeß gegen Jameson abgeschlossen sein werde; die Regierung wänsche, daß der Untersuchung alles das fern bleibe, was ihr einen parteiischen Charakter geben könne; sie beabsichtige daher, die Ansichten des Hauses zu hören, um über die Form und die einzelnen Punkte der Untersuchung in “ vorzugehen. Forwood fragte, ob die Re⸗
gierung angesichts der ernsten Ruhestörungen im britischen
Süd⸗Afrika eine Vermehrung der Reichstruppen in jenem Distrikt beabsichtige. Chamberlain erwiderte, er sei bereits mit dem stellvertretenden Ober⸗Kommissar der Kapkolonie in Verbindung getreten; der letztere sei aufgefordert worden, das Gutachten Sir F. Carrington's einzuholen. Bartlet ragte, ob die am Sonnabend veröffentlichten De⸗
eschen der Südafrikanischen Republik an die britische Regierung echt seien, und welche Schritte die Regierung in dieser Sache zu thun beabsichtige. Chamberlain antwortete, die Telegramme seien in dem Wortlaut eingegangen, wie sie von der Regierung in Trans⸗ aal veröffentlicht worden seien. Was den zweiten Theil der nfrage betreffe, so lehne er es ab, Auskunft über den Inhalt er jetzt abgesanvten Antwort zu geben, bevor er wisse, daß ieselbe der Regierung von Transvaal zugegangen sei. Der Zarlaments⸗Sekretär des Aeußern Curzon theilte mit, daß die
erichte des Vize⸗Konsuls in Kreta im allgemeinen die Meldungen der Blätter über die Plünderung christlicher Dörfer bestätigten. Es lägen keine authentischen Nachrichten darüber vor, daß türkische Truppen daran theilgenommen hätten; andererseits heiße es, daß mohamedanische Dörfer von Christen angegriffen und geplündert worden seien. Der britische Geschäftsträger in Konstantinopel habe erst vor kurzem die Aufmerksamkeit der türkischen Regierung auf die in Kreta gelenkt und die Nothwendigkeit betont, die ruppen im Schach zu halten, sowie, falls militärische Maßnahmen beschlossen würden, G“ Disziplin aufrecht zu erhalten und Gewaltthätigkeiten und Metzeleien zu verhindern. Die Vertreter der europäischen Mächte handelten in Uebereinstimmung und hätten der Pforte dringende Vor⸗ stellungen betreffs der zur Wiederherstellung der Ordnung er⸗ forderlichen Maßregeln gemacht. Die Vertreter seien an⸗ gewiesen, die sofortige Durchführung folgender Maßregeln zu betonen: die Ernennung eines christlichen Gouverneurs, die Wiederherstellung des Vertrags von Halepa, die Einberufung der National⸗Versammlung und eine allgemeine Amnestie. Curzon erklärte ferner: die Berichte des Vize⸗Konsuls in Charput über den Nothstand in dem dortigen 8n und über den von den Lokalbehörden ausgeübten Druck seien jüngst eingetroffen. Der türkischen Regierung seien wiederholt ernste gve, en durch den britischen Geschäftsträger gemacht worden. 8 Telegrammen des britischen “ in
˙9* 68 8 Wan werde über Ruhestörungen und Verluste an vorgekommen
Menschenleben, die seit dem 16. Juni seien, berichtet. In den Telegrammen heiße es ferner, die Lokalbehörden und die regulären Truppen hätten sich gut benommen. Die Vertreter der Mächte in Konstantinopel hätten nicht selbst die Bedingungen für ein Abkommen örchen den türkischen Behörden und den Armeniern in Wan aufgestellt, sondern die türkische Regierung habe Vorschläge gemacht, der britische Geschäftsträger sei aber der Ansicht gewesen, diese Vorschläge bedürften einer bedeutenden Abänderung. Da der Sultan die lokale Vermittelung des britischen Vize⸗Konsuls in Wan und eines von dem französi⸗ chen Botschafter ernannten Delegirten verlangt habe, so eien diese jetzt in Gemanschaft mit dem russischen und dem persischen Konsul bemüht, eine Lösung herbeizuführen. Infolge der Gefahr neuer Niedermetzelungen in Diarbekr, fuhr Curzon fort, welche auch die fortdauernde Anwesenheit des jetzigen Vali daselbst wahrscheinlich nicht abwenden werde, hätten der französische Botschafter und der britische Geschäftsträger dem Sultan und der Pforte energische Vorstellungen hinsichtlich der Nothwendigkeit der Entlassung des Vali gemacht, aber noch nichts über das Ergebniß ihrer Vorstellungen gehört. Der „Standard“ erfährt, Sir W. Harcourt habe sich gegen die Bildung einer gemeinsamen Kommission beider Häuser es Parlaments ausgesprochen und sei vielmehr dafür, daß eine Kommission des Unterhauses das Vorgehen der Chartered Company untersuche. Da aber eine solche Kommission nach der Vertagung ohne besondere Parlamentsakte aufhören würde u 1g. werde die Regierung wahrscheinlich die Unter⸗ 7 urch eine gerichtliche Kommission führen lassen.
Frankreich. von Nemours, der zweite Sohn des Königs Louis Philippe, geboren am 25. Oktober 1814, ist heute früh in Versailles 2258 Derselbe war mit der (am 10. November 1857 versorbenen) Prinzessin Victoria von Sachsen⸗Coburg und Gotha vermählt und hinterläßt zwei Söhne, den rafen von Eu und den Herzog von Alençon, von denen der erstere mit der Prinzessin sabella von Braganza, der letztere mit der Herzogin ophie in Bayern vermählt ist.
In der nerigen Sitzung der Deputirtenkammer entwickelte der Deputirte Jules Guesde bei der Berathung des Gesetzentwurfs, durch welchen die Frauen⸗ und Kinder⸗ arbeit in Fabriken geregelt wird, die Lehren der Kollektivisten
und Marxist E rie aus, seine Part Il nicht die Unter⸗
drückung des Kapitals, aber die der Kapitalisten; die Arbeiter sollten Mitbesitzer der einzelnen Unternehmungen sein, und alle roßen pollten Staatsmonopole werden. Die “ sei in B88 gebracht und werde trotz der Feinde seiner Partei fortgesetzt werden. Guesde begründete alsdann ein Amendement, wonach die Arbeit auf 8 Stunden des Tages beschränkt werden soll, und führte aus, diese Reform werde eine Erhöhung der Löhne und der Produktivkraft herbei⸗ führen. Der Arbeiter werde mehr verzehren, und so werde ein neues Absatzgebiet geschaffen werden. Spanien. “ Der Finanz⸗Minister hat, dem „W. T. B.“ zufolge, die Erklärung abgegeben: die Nachricht, er sei ein Gegner des C über die finanziellen Hilfsquellen Cubas, sei unbegründet. — Im Senat bezeichnete gestern bei der Be⸗ sprechung der Antwort auf die 8 der Senator Pimenes die Regierung in ihrem Verhalten gegenüber den Vereinigten Staaten als feige. Zwischen der Regierung und der Oppositionspartei ist hinsichtlich der Bestreitung der Ausgaben für den eldzug auf Cuba ein Einvernehmen erzielt worden. er Regierung soll es freistehen, die Erträgnisse eines einzigen der Monopole für die Garantie der neuen cubanischen
Anleihen zu bestimmen, oder eine neue Steuer einzuführen.
estern haben in Barcelona weitere Verhaftungen von Anarchisten stattgefunden. Auch ein Italiener, der Kor⸗ respondent eines Mailänder Blattes, ist verhaftet worden.
Schweiz.
Aus Bern wird dem „W. T. B.“ berichtet, daß nach An⸗ gabe der Veranstalter des Referendums gegenwärtig statt der erforderlichen 30 000 bereits etwa 40 000 Referendums⸗ Unterschriften gegen die Bundesgesetze über das Eisenbahnrechnungswesen und über die Dis⸗ ziplinar⸗Strafordnung beisammen seien, während die Zahl der Unterschriften gegen das Viehhandels⸗ gesetz noch nicht ganz genüge; das Zustandekommen dieses Referendums sei jedoch auch wahrscheinlich, sodaß über die beiden erste Gesetze jedenfalls, über letzteres voraussichtlich die Volksabstimmung stattfinden müsse; den Zeitpunkt hierfür werde der Bundesrath nach Prüfung der Unterschriften fest⸗
setzen. Türkei.
„W. T. B.“ berichtet aus Konstantinopel, der Grieche
Jovanaki Effendi sei zum Kaimakam in Zeitun ernannt worden. — Auf Kreta hätten in den letzten Tagen in den Bezirken Kissamo, Selino, Sphakia, Rethymon, Aghiowassili und Milopotamos zahlreiche heftige Scharmützel stattgefunden. Die seitens der Türkei unternommene Pazifikation der Insel durch offensives Vor⸗ ehen mache nur geringe Fortschritte. Abdullah Pascha abe noch 4 Bataillone und Gebirgs⸗Artillerie verlangt. Die auptstellungen der Aufständischen befänden sich zur Zeit in akodiki und Madaras im sphakiotischen Gebirge.
Die National⸗Versammlung in Kreta wird ihre Sitzungen am 29. d. M. eröffnen.
Amerikag. “
Der britische Botschafter Sir J. Pauncefote und der venezolanische Gesandte General Andrade konferierten, wie „W. T. B.“ aus Washington berichtet, gestern getrennt mit dem Staatssekretär des Aeußern Olney in Betreff der Verhaftung des britischen Beamten Harrison. Dem Ver⸗ nehmen nach bat Sir J. Pauncefote den Staatssekretär, er möge seine guten Dienste der Sorge für die Freilassung Harrison’s während der weiteren Verhandlungen widmen. Olney habe bereits Schritte gethan, um dem amerikanischen Gesandten in Caracas die entsprechenden Mittheilungen zu machen.
Die Operationen gegen Maceohaben, wie aus Havanna gemeldet wird, mit der Zerstreuung der Aufständischen, welche auf der Flucht 60 Mann verloren, ihr Ende erreicht. Die spanischen Truppen besetzten die Vertheidigungswerke der Auf⸗ ständischen auf den Höhenzügen der Provinz Pinar del Rio und steckten 300 Häuser, darunter dasjenige Maceo's in Brand. Die Spanier ha 30 Verwundete.
Afrika.
Aus Buluwayo wird amtlich gemeldet, das Fort Charter in Maschonaland sei von den aufständischen Ein⸗ geborenen einges er Dieselben hätten einen Wagenzug mit Lebensmitteln, welcher nach Gwelo unterwegs gewesen sei, angehalten und die Station Mirandella geplündert, wo sie 25 000 Flintenpatronen erbeutet hätten. Eine aus 60 Mann bestehende Kolonne mit einem Maximgeschütz werde sofort von Buluwayo nach Maschonaland abgehen. ¹
Der General⸗Agent von Transvaal in London hat, wie „W. T. B.“ berichtet, dem Staatssekretär für die Kolonien Chamberlain ein Telegramm aus Transvaal übermittelt, worin dem Bedauern Ausdruck gegeben wird, daß die letzten Telegramme des Staatssekretärs Leyds als von einem feindlichen Geist . eben eh. worden seien. Es sei nichts Feindliches bea chnat ie Regierung von Transvaal wünsche lediglich mit der britischen Regierung in freundschaft⸗ lichem Sinne darauf hinzuarbeiten, die Schuldigen zur Be⸗ strafung zu bringen. Auf diese Weise würden beide Regie⸗ rungen den Frieden und das Vertrauen in Süd⸗Afrika wieder herstellen.
Parlamentarische Nachrichten. 8
Der Schlußbericht über die gestvigte Sitzung des Reichstags befindet sich in der Zweiten Beilage.
— In der heutigen (115.) Sitzung des besag, welcher der Staatssekretär des Reichs⸗Justizamts Nieberding und der vS Schönstedt b. dhhaene erklärte vor Ein⸗ tritt in die Tagesordnung zur Geschäftsordnung der
Abg. Dr. Rintelen (Zentr.): Er habe nicht gehört, ob der VveS. gestern über die §§ 1547—1551, die von der Ehescheidung
andelten, eine Abstimmung herbeigeführt habe. Wäre dies der Fal gewesen, so würde er gegen jeden einzelnen derselben gestimmt aben.
Die Abgg. Gröber (Zentr.) und Dr. von Bennigsen (nl.) machten darauf aufmerksam, daß der Präsident in Uebereinstimmung mit dem Hause erklärt habe, daß jeder Paragraph, der nicht ange⸗ fochten sei, als genehmigt zu betrachten sei; selbstverständlich bleibe dabei dem Einzelnen eine abweichende Stimme vorbehalten.
Die zweite Berathung des Bürgerlichen Gesetzbuchs wurde darauf fortgesetzt beim § 1552. Derselbe lautet in der Vorlage:
„Ein Ehegatte kann auf Scheidung klagen, wenn der Ehegatte in Geisteskrankheit verfallen ist, die Krankheit wäͤnden der Ehe mindestens 3 Jahre gedauert und einen solchen Grab reicht hat, daß die geistige Gemeinschaft zwischen den Ehegatke⸗ aufgehoben, auch jede Aussicht auf Wiederherstellung dieser Gemein schaft ausgeschlossen ist.“ b .“
— Die Kommission hat diesen Paragraphen gestrichen: die Sozialdemokraten und der Abg. Lenzmann (fr. Volkep ) beantragten die Wiederherstellung der Vorlage.
Abg. Lenzmann: Die Beschlüsse der Kommission sind beeinflußt worden durch die kirchliche Sentimentalität, mit welcher man die Frage der Ehescheidung behandelt hat. Diese kirchliche Senti⸗ mentalität ist aber bei dem Abschnitt über die obligatorische Zivil⸗ ehe mit treffenden Gründen zurückgewiesen worden. Da das Bürger, liche Gesetzbuch im wesentlichen den jetzigen Rechtszustand kodifiziere soll, und da dies bezüglich der Zivi cs geschehen ist, so sollte man auch hier davon absehen, in den bestehenden Rechtszustand einen ge⸗ waltsamen Einbruch zu machen. Selbst die sakramentale Eigenschaft der Ehe hindert nicht die vollständige Lösung des bürgerlichen Ehe⸗ bundes, wenn kein Verschulden vorliegt, wenn die Scheidung auf Grund einer Schickung der Vorsehung erfolgt. Alle Gründe, welche geltend gemacht sind bezüglich der Kinder u. s. w., treffen vielleicht bei jeder anderen Ehescheidungsursache zu, aber nicht bei der Geisteskrankheit Die wirthschaftlichen Verhältnisse der ärmeren Klassen zwingen, zur Erhaltung des Hausstands und namentlich zur Pflege der Kinder den Mann, wenn seine Frau geisteskrank ist, sich wieder zu ver⸗ heirathen. Wenn man ihm das nicht gestattet, so wird er zu unsitt⸗ lichen Verhältnissen gedrängt; deshalb bitte ich Sie dringend, den § 1552 wiederherzustellen.
„Königlich bayerischer Ministerial⸗Rath Ritter von Heller he⸗ stritt, daß die Stellungnahme der bayerischen Regierung beeinflußt sei von der kirchlichen Sentimentalität und der Rücksicht auf die katho⸗ lische Kirche. Es sei die christliche und sittliche Anschauung von der Ehe, welche dahin führe, daß nur schwere “ der ehelichen e zur Scheidung führen sollen. Diesen Standpunkt habe die
ayerische Regierung von Anfang an eingenommen.
Abg. Dr. von Buchka (d. kons.) legte Verwahrung dagegen ein, daß den Konservativen andere Motive untergelegt würden alz sachliche, und trat für die Streichung des § 1552 ein. Die Antrag⸗ steller erreichten durch Wiederherstellung des § 1552 nicht das, waz sie praktisch erreichen wollten; kein Irrenarzt könne se ler. daß eine Geisteskrankheit unheilbar sei. Es würde nur eine sehr geringe Anzahl von Fällen unter diese Bestimmung fallen. enn eine Frau schwer krank sei, 1. der Mann die Pflegekosten nicht verdienen könne, so liege auch eine schwierige ökonomische Lage vor, ohne daß deshalb die Scheidung zugelassen würde. Bei der Geistes⸗ krankheit solle aber die Scheidung zugelassen werden, obgleich vielleicht die ökonomischen Schwierigkeiten nicht so groß seien; der gesunde Ehegatte solle das Recht erhalten, den kranken in seinem unverschul⸗ deten Unglück zu verlassen. Darauf könne man sich niemals einlassen. Solange die Seele mit dem Körper verbunden sei, habe man nicht das⸗Recht, den irrsinnigen Ehegatten zu behandeln, als wenn er schon gestorben wäre.
An der weiteren Debatte, über welche morgen ausführlich berichtet werden wird, betheiligten sich bis zum Schluß des Blattes der Justiz⸗Minister Schönstedt und die Abgg. Stadthagen (Soz.) und Gröber (Zentr.).
Entscheidungen des Reichsgerichts.
Ist ein Lokal zur Schankwirthschaft vermiethet worden, so hat, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, VI. Zivilsenats, vom 30. März 1896, im Gebiet des Preußischen Allgemeinen Landrechts der Vermiether dem Miether das Lokal in konzessionsfähigem Zustande (beispielsweise mit nach außen sich öffnenden Thüren) zu übergeben; hat die zuständige Behörde (der Stadt⸗ oder Kreisausschuß) die Konzession wegen Konzessionsunfähigkeit des Lokals — wenn auch thatsächlich mit Unrecht — ver⸗ weigert, so ist der Konzession nachsuchende Miether dem Ver⸗ miether gegenüber nicht unbedingt verpflichtet, dagegen ein Rechtsmittel einzulegen; vielmehr kann er, wenn weder Arglist noch Verschulden seinerseits vorliegt und insbesondere ein Ab⸗ warten des Erfolgs des Rechtsmittels den Beginn des Schank⸗ betriebes um einen nicht unerheblichen Zeitraum hinausschieben würde, vom Miethsvertrage zurücktreten Daß der Schankbetrieb im Sinne beider Vertragschließenden den Endzweck des Miethsvertrags bildete, unterliegt keinem Zweifel. Die Konzessionsfähigkeit des Lokals gehört somit zu der Ueberlieferung der Miethsache in brauchbarem Zustande, der Vorleistung des Vermiethers im Sinne des § 272 I 21 Allg. L.⸗R. — — Hat der Stadtausschuß, wie das Berufungsgericht annimmt, aus einem Versehen die Kon⸗ zession verweigert, so ist ein Hinderniß des Gebrauchs eingetreten, das weder vom Vermiether noch vom Miether verursacht ist. Das Be⸗ rufungsgericht ist der Meinung, daß die Mietherin sofort dieses Hinder⸗ niß durch Einlegung eines Rechtsmittels hätte beseitigen können und vavon hätte Gebrauch machen müssen. Eine unbedingte Pespflichtes des mit einem Antrage Abgewiesenen, ein Rechtsmitte einzulegen, besteht sjdenfall nicht. In Betracht kommt hier auch der Umstand, daß ein Abwarten des Erfolgs des Rechtsmittelz dea Beginn des Gewerbetriebz um einen nicht unerheblichen Zeitraum hinausgeschoben hätte. Ob und unter welchen Voraussetzungen die Anforderung, daß ein Rechtsmittel eingelegt werde, überhaupt gestellt werden könnte, bedarf hier keiner Erörterung. Nach der hier vorliegenden Sachlage kann in der Unter⸗ lassung der Einlegung eines Rechtsmittels weder Arglist, noch über⸗ 5 ein Verschulden gefunden werden. Die Unterlassung der Ein⸗ egung eines Rechtsmittels würde somit den v das infolge des Hindernisses des Gebrauchs gemäß § 383 1 21 A. L.⸗R. begründete Recht des Rücktritts nicht entziehen.“ (399/95.)
— Hat eine Versicherungsgesellschaft sich Freiheit von der Legitimationsprüfung des Police⸗Präsentanten aus⸗ bedungen und sich deshalb das Recht vorbehalten, an den Präsentanten der Police Zahlung zu leisten, so hat, nach einem ÜUrtheil des Reichz⸗ gerichts, I. Zivilsenats, vom 11. April 1896, die Versicherungsgesell⸗ schaft das Recht, an den Inhaber der Police mit liberierender Wirkung
ahlung leisten zu können, vorausgesetzt, daß sie selbst bezüglich der mpfangsberechtigung des Präsentanten sich in gutem ben be⸗
Entscheidungen des Ober⸗Verwaltungsgerichts.
2 furt Der Gemeindebeschluß der israelitischen Gemeinde zu Frankfur a. M. vom 5. Januar 1893, wonach lütisc innerhalb des Fragt Ie Stadtbezirks wohnhaften Juden Mittgglieder ser sraelitischen Gemeinde und als solche verpflichtet shn. zu deren La 4 beizutragen, ist, nach einem Urtheil des Ober⸗ erwaltungsgerich 1 II. Senats, vom 26. März 1896, Juden gegenüber, welche nach Frag⸗ furt a. M. zuziehen, ohne die hidgznschat zu der israelitischen 5 meinde ihres bisherigen Heimathsorts aufzugeben, nicht rechtswiri⸗ sam, dieselben können nicht zu der israelitischen Gemeindesteuer 12s gezogen werden. Kein Gesetz hat der israelitischen üem. die Befugniß beigelegt, Beschlüsse, wie die vom 5. Januar k8g ne vechteperiadlicher irkung zu fassen, insbesondere scheidet die geltend gemachte „Autonomie“ aus; weder kann sie, wenn hie nnae snnerhalb gewisser Schranken. selbst von der Au Cba 2 anerkannt, auf eine über die internen Beziehungen soweit ln. reichende Frage wie die der Umgrenzung des Kreises der ihr Un⸗ worfenen bezogen werden, noch läßt sie sich — zumal in solchem Uu⸗ fange — aus den dafür angezogenen Bestimmungen herleiten.
—
vom beklagten Gemeindevorstand in Bezug genommene Gesetz über Has Verhältnisse der Juden vom 23. Juli 1847 scheidet r die Beurtheilung ganz aus, weil es im Gebiete der vormals freien Stadt rankfurt nicht eingeführt ist. Was aber den Hinweis auf die Fronlve des Gesetzes, betreffend den Austritt aus den jüdischen Synagogengemeinden, vom 28. Juli 1876 anlangt, so enthalten freilich dieselben den 18 daß die Vorschrift, nach welcher jeder Jude der Synagogen emeinde seines Wohnorts oder doch irgend einer be⸗ stimmten fudis en Kultusgemeinde mit Rechtsnothwendigkeit angehören olle, auch in der vormaligen freien Stadt Frankfurt bestehe. Allein fale,. Annahme entbehrt einer ausreichenden Unterlage. — — Das Gutachten des Rabbiners Dr. H. gelangt auf Grund einer ge⸗ schichtlichen Darstellung der Verhältnisse der Frankfurter Juden vom Mittelalter an bis auf die neueste Zeit im wesentlichen zu dem Ergebniß: es ermächtige das von den zuständigen staatlichen Behörden für die inneren Angelegenheiten der israelitischen Gemeinde als maßgebend anerkannte jüdische Glaubensgesetz die Gemeinde, von jedem länger als ein Jahr in Frankfurt wohnenden Juden eine seiner Leistungsfähigkeit entsprechende Steuer zu Gemeindezwecken zu erheben. Demgegenüber bedarf es zunächst überhaupt nicht der Prüfung, welche Bedeutung den in dem Hschen Gutachten näher erwähnten, aus den talmudischen Schriften entnommenen Bestimmungen an sich zukommt; denn cs steht — ganz abgesehen davon, daß die neuere Regelung der Verhältnisse der Frankfurter Juden nicht auf der Grundlage des jüdischen Religionsgesetzes erfolgt ist — ohne weiteres fest, daß jene Bestimmungen die staatliche Sanktion nicht erhalten haben. Mögen immer auch in früheren Zeiten die staatlichen Behörden bei dem Mangel besonderer Beschwerden thatsächlich keinen Anlaß gefunden haben, der Anwendung solcher Satzungen hindernd entgegen zu treten, so konnte doch die israelitische Gemeinde ein in die Rechte Dritter eingreifendes Besteuerungsrecht keinenfalls ohne Mitwirkung der Staats⸗ st. Gesetz oder diesem gleichwerthige Satzung erlangen.“ (II. 501.
Statistik und Volkswirthschaft.
Zur Arbeiterbewegung.
In Dresden sind, wie die „Frkf. Ztg.“ erfährt, die Stroh⸗ und Filzhut⸗Arbeiter und ⸗Arbeiterinnen in den Lohnkampf eingetreten. Sie verlangen, daß sich die Fabrikanten erklären, ob sie die etwas erhöhten Löhne des aufgestellten einheitlichen Tarifs bezahlen wollen. Wenn dieses innerhalb der nächsten Tage nicht geschieht, soll der Ausstand erklärt werden.
In Plauen haben, der „Lpz. Ztg.“ zufolge, die Tischlermeister am 22. Juni beschlossen, den Wünschen ihrer Gehülfen in so weit nach⸗ zukommen, als 4* bereit sind, die Arbeitszeit von 66 Stunden die Woche auf 61 Stunden zu verkürzen und den Lohn um 10 % zu erhöhen, während die Gehilfen nur noch 60 Stunden arbeiten wollen und 15 % Lohnerhöhung fordern.
Ighn Berlin hielten, wie die „Voss. Ztg.“ mittheilt, am Mitt⸗
woch Abend die Inhaber der Damen⸗ und Kindermäntel⸗ Konfektionsfirmen eine gut besuchte Versammlung ab. Man einigte sich zur Annahme folgender Erklärung: „In Erwägung, daß wir zur Beilegung des Ausstandes durch die Beschlüsse der semeinschaftlichen Kommissionen vom 19. Februar d. J. sehr üergenbe Opfer gebracht haben, ferner in Erwägung, daß das infolge dieser Beschlüsse gebildete Schiedsgericht nur einmal in Thätigkeit getreten ist, und die wenigen dort vorgelegten e gütlich geschlichtet wurden, in fernerer Erwägung, daß hiernach rgend nennenswerthe Differenzen zwischen Arbeitgebern, Meistern und Arbeitern nicht bekannt geworden sind, erblicken wir in dem Vorgehen der neuen Kommission der Meisterschaft, welche als erstes die Beseiti⸗ ung der Beschlüsse vom 20. Februar, bezweckt, eine Gefährdung des be⸗ Geee Friedens und erklären uns mit dem Beschluß der Fünfzehner⸗ kommission: „mit dieser neuen Kommission nicht eher zu verhandeln, als bis sie die Beschlüsse vom 20. Februar, vorbehaltlich etwaiger Ab⸗ änderungen, als Grundlage anerkennt“, voll und ganz einverstanden. Mit der bisherigen Thätigkeit der von uns gewäͤhlten Fenftebner⸗ kommission befinden wir uns in voller Uebereinstimmung und erwarten von derselben auch in Zukunft, daß alle unberechtigten Anforderungen, in welcher Gestalt sie auch erscheinen mögen, mit aller Energie zurückgewiesen werden.“ — Für beendet erklärt wurde demselben Blatte zufolge am Mittwoch der Ausstand der Maurer (vgl. Nr. 133 bis 136 und 141 d. Bl.) in einer von 2000 Personen besuchten Versammlung. 187] den in der Versammlung vaere ihfs Mittheilungen haben 6700 Arbeiter auf 540 Bauten den Neunstundentag und 55 ₰ Stundenlohn bewilligt erhalten, während noch etwa 1100 Arbeiter täglich zehn Stunden arbeiten, jedoch durchgehends auf kleineren Bauten. Die Zahl der noch Ausständigen beträgt etwa 400. — Die Vertrauensmänner der Drechsler haben als Grundlage einer in Aussicht genommenen Lohnbewegung, der „Volks⸗Ztg.“ zufolge, folgende Forderungen empfohlen: Verkürzung der Arbeitszeit auf 52 Stunden pro Woche und einen Minimallohn von 21 ℳ pro Woche.
Wie der Berner „Bund“ aus Zürich meldet, ist die Seiden⸗ fabrik Henneberg in Wollishofen (vgl. Nr. 142 d. Bl.) nun für zwei bis drei Monate geschlossen worden, nachdem die Arbeiter, deren erste Forderungen ohne weiteres erfüllt worden waren, diese schließlich zu Ansinnen geschraubt hatten, auf welche die Fabrik⸗ läeng nicht mehr eingehen konnte, sodaß es zum Ausstand kommen
e.
Kunst und Wissenschaft.
Bezüglich der rechtzeitigen Einholung der vorgeschriebenen staat⸗ lichen Genehmigung zur Niederlegung, Veränderung und Veräußerung von Baudenkmälern und beweglichen Gegenständen, welche einen geschichtlichen, wisserschat⸗
en oder Kunstwerth haben, hat der Minister der geist⸗ lichen ꝛc. Angelegenheiten, dem „Centralbl. d. Unterrichts⸗Verwaltung“ zufolge, an die egierungs⸗Präsidenten unter dem 8. April d. 8. nachstehendes Rundschreiben gerichtet:
„Bei dem zum überwiegenden Theile schnellen Wachsthume der Gemeinden und dem Bestreben derselben, den Interessen des öffent⸗ lichen Verkehrs ꝛc. Rechnung zu tragen, mehren sich fortgesetzt die Fälle, in denen zur Erreichung dieser Zwecke Bauwerke und andere
egenstände von wissenschaftlichem, historischem oder künstlerischem erthe 22 oder theilweise preisgegeben werden sollen. Soweit dazu gemaß den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen und Verwaltungs⸗ vaorschriften überhaupt die Genehmigung der Staatsregierung nachgesucht wird, geschieht dies — als ob es sich abelnur um die Erfüllung einer Form handle — in der Regel erst dann, wenn die betheiligten oöͤrtlichen Organe ie beabsichtigten Maßnahmen zur Ausführung fertig vorbereitet haben. Ke werden vollständige Entwürfe und An chläge ausgearbeitet zur usführung von Neubauten an Stelle vorhandener Baudenkmäler, sur Erweikerung, Veränderung oder modernen Ausschmückung der tteren, zu neuen aharlagee und zur Festsetzung von Bauflucht⸗ shebeng welche den Abbruch von Bauwerken der in Rede shenden Art bedingen, auch werden, und zwar besonders wenn ständ um die Veräußerung von beweglichen Kunstgegen⸗ 8. en handelt, bindende Vereinbarungen und Verträge abgeschlossen, lich erst dann die Anträge wegen Ertheilung der erforder⸗ wen staatlichen Genehmigung gestelle Häufig wird sogar in Un⸗ 8. niß oder Nichtbeachtung der bereits wiederholt in Erinnerung Peachten bezüglichen Bestimmungen mit Ausführung der betreffenden der rbeiten ohne jede Anzeige begonnen, was die spätere Inhibierung vürst eiten zur Folge hat. Wenn dann in sol den Fällen die ver⸗ uchte Staatsgenehmigung nicht sogleich ertheilt werden
im Interesse der Frbastung der Bau⸗ und Kunstdenk⸗
ken zu erheben sind, werden über angebliche Perzögerung
elegenheit durch die Staatsregierung gewöhnlich lebhafte Fechtüßte Klagen geführt. Mit Rücksicht hierauf ersuche ich ochwohlgeboren ergebenst, gefälligst auf geeignete Weise den
Gemeinden des dortigen Amtsbezirks in ihrem eigenen Interesse die
sorgfältige Beachtung der bestehenden Bestimmungen nochmals zu
empfehlen, da sie nur in diesem Falle ohne Zeitverlust zum Ziele
Planßen werden.“ Der Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten. e.
Auf der Weltausstellung in Chicago 1893 ist von den an der Deutschen Unterrichtsausstellung betheiligten Ausstellern (Behörden, Universitäten, Instituten, Schulanstalten, Gelehrten, Firmen u. s. w.) eine große Zahl (über 400) durch Preise ausgezeichnet worden. Die nssedrtngent bestehend aus Medaille und Diplom, sind in den letzten Wochen im Reichsamt des Innern eingegangen und den Be⸗ liehenen übermittelt worden. Auch auf das Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten als solches sind mehrere Preise entfallen. Das für die Unterrichts⸗ ausstellung im Ganzen bestimmte Ehrendiplom lautet in der Uebersetzung aus dem Englischen etwa folgendermaßen: „Die Ver⸗ hrigsen Staaten von Amerika haben die National⸗Kommission der im Jahre 1893 in der Stadt Chicago, Staat Illinois, veranstalteten Weltausstellung durch Kongreß⸗Akte ermächtigt, für hervorragendes Verdienst, welches unter Beifügung der Unterschrift des prüfenden Einzelrichters hier unten näher dargelegt ist, auf Beschluß eines inter⸗ nationalen Richter⸗Kollegiums eine Medaille zuzuerkennen Seiner Excellenz, dem Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗ Angelegenheiten in Berlin, Deutschland.
Unterrichts⸗Ausstellung. Ehrenpreis: Für die umfassende Gestaltung der Ausstellung, welche die Leistungen jeder Art von Unter⸗ richtsanstalten vom Kindergarten bis zur Universität einschließt; für die erschöpfende Darstellung der Arbeit innerhalb der einzelnen Unter⸗ richtsgebiete; für die unbegrenzte Theilnahme der Staatsregierung an allen, die höchsten pädagogischen Ffagen berührenden Interessen, sowie für den Geist, der sich in ihrer Pflege bekundet; für die außerordent⸗ liche Wirkung der Erziehungsarbeit. Die Pädagogik in ihrer höchsten Entfaltung ist in glänzender Steigerung zur Darstellung gebracht. Ihre Grundlehren sind durch Beispiele in wundervoller Mannig⸗ faltigkeit erläutert. Gute Pläne und Zeichnungen sind in großer Zahl vorhanden. Eine Ausführung von seltener Vorzüglichkeit krönt das Ganze, das eine Ehre für das Reich ist und ein Beispiel für die Welt. K. Buenz, Präsident des Abtheilungs⸗Comités; Josiah H. Shinn, Einzelrichter; Geo. R. Davis, General⸗Direktor; John Boyd Vorsitzender des ausführenden Ausschusses für v T. W. Palmer, Präsident der Nationalkommission für die Kolumbische Weltausstellung; Ino T. Dickinson, Sekretär der Nationalkommission.“
Land⸗ und Forstwirthschaft.
Gerstenernte Italiens im Jahre 1895. 6“
Nach einer in der „Gazzetta Ufficiale von dem italienische Ackerbau⸗Ministerium veröffentlichten Uebersicht stellt sich das Er⸗ gebniß der italienischen Gerstenernte im Jahre 1895 auf 2 619 728 gegen 2 938 112 hl im Jahre 1894. Die mit Gerste bestellte Flaͤche betrug 297 485 gegen 303 047 ha im Vorjahr. 1
Handel und Gewerbe. 88
Die Wochenübersicht der Reichsbank vom 23. Juni 1896 zeigt bei einem gesammten “ von 977 458 000 (1895 1 110 327 000) ℳ der Vorwoche gegenüber eine Zunahme von 5 459 000 (1895 Abnahme 4 909 000) ℳ; der Metallbestand allein hat sich um 5 924 000 (1895 Abnahme 3 793 000) ℳ vermehrt. Der Bestand an Wechseln im Betrage von 652 566 000 (1895 551 406 000) ℳ erscheint um 28 751 000 (1895 Abnahme 8 854 000) ℳ höher, der Bestand an Lombardforderungen im Betrage von 95 145 000 (1895 70 355 000) ℳ um 319 000 (1895 Zunahme 859 000) ℳ niedriger als vor acht Tagen; auf diesen beiden Anlagekonten zusammen ergiebt sich also ein Zugang von 28 432 000 (1895 Zugang 9 713 0009 ℳ Auf passiver Seite ist der Betrag der umlaufenden Noten mit 1 053 370 000 (1895 1 069 291 000) ℳ um 35 669 000 (1895 Zu⸗ nahme 14 734 000) ℳ gestiegen, während die sonstigen täglich fälligen Verbindlichkeiten (Giroguthaben) bei einem Betrage von 589 787 000 (1895 558 432 000) ℳ eine Zunahme von 24 398 000 (1895 Abnahme 7 362 000) ℳ erfahren haben.
Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Ruhr und in Oberschlesien. An der Ruhr sind am 25. d. M. gestellt 12 226, nicht rechtzeitig gestellt keine Wagen. In Oberschlesien sind am 24. d. M. gestellt 3983, nicht recht⸗ jeitig gestellt keine Wagen.
— Auf den Königlich sächsischen Staatseisen⸗ bahnen wurden im Monat Februar d. J. 2 827 466 (1895 2 318 495) Personen und 1 588 029 650 (1895 1 371 415 685) kg Güter befördert. Die Einnahmen betrugen 7 207 101 ℳ, 1 146 706 ℳ mehr als im Februar v. J. Die Gesammteinnahmen bis Ende Februar beliefen sich auf 74 252 532 ℳ, 1 788 029 ℳ mehr als in derselben Periode des Vorjahres. — Auf der Linie Zittau⸗ Reichenberg betrugen die Einnahmen im Februar 49 921 ℳ, 3502 ℳ weniger als im Februar 1895, die Gesammteinnahmen bis Ende Fübnann 105 709 ℳ, 9236 ℳ weniger als 1895. Auf der Linie Zittau⸗Oybin⸗Jonsdorf wurden im Februar 3800 ℳ (+ 1003 ℳ) und bis Ende Februar im Ganzen 7470 ℳ (+ 1521 ℳ)
Forst (Lausitz), 25. Juni. (W. T. B.), Auf der hiesigen Wollauktion wurden bei lebhafter Betheiligung von deutschen Schweißwollen und Rückenwäschen sämmtliche gut behandelte Wollen zu letzten Wollmarktspreisen verkauft. Lamm⸗ und Kreuzungswollen waren vernachlässigt, ausgestellte Kapwollen wurden zu letzten Auktions⸗ preisen bis auf einige Loose, die zu hoch limitiert waren, geräumt.
Stettin, 25. Juni. (W. T. B.) Getreidemark. Weizen ruhig, loko —,— per Juni⸗Juli —,—, pr. Sept.⸗Okt. 142,00. Roggen ruhig, loko —,—, pr. Juni⸗Juli —,—, pr. September⸗ Oktober 113,00. Pommerscher Hafer loko 118- 122. Rüböl loto ruhig, pr. Juni⸗Juli 45,00, pr. Sept.⸗Okt. 45,20. Spiritus eör. loko mit 70 ℳ Konsumsfteuer 32,80. Petroleum loko 10,65.
Breslau, 25. Juni. (W. T. B.) Getreide⸗ und Pro⸗ duktenmarkt. Spiritus pr. 100 1 100 % 50 ℳ Verbrauchs⸗ Hgaben 78 Juni 52,40, do. do. 70 ℳ erbrauchsabgaben pr.
mi 32,50.
Magdeburg, 25. Juni. (W. T. B.) Zuckerbericht. Korn⸗ zucker „ von 92 % —,—, Kornzucker exkl. 88 % Rendement 10,15 — 1025, Nachprodukte exkl. 75 % Rendement 7,50 — 8,10. Ruhig. Brotraffinade —,—. Brotraffinade II —,—. Gem. Raffinade mit peß —,—, Melis I mit Faß —,—. Geschäftslos. Rohzucker I. Produkt Transito f. a. B. Hamburg pr. Juni — Gd., — Br., pr. Juli 10 bez., 10,02 ½¼ Br., pr. September 10,20 Gd., 10,25 Br., pr. Oktober⸗ ezember 10,40 bez. u. Br., pr. anuar⸗ März 10,57 ½
Gd., 10,60 Br. 8-,; Frankfurt a. M., 25. Juni. Getreidemarktbericht von
eingenommen.
Joleph trauß. Weizen: Kauflust ziemlich schwach, umsomehr, gner 1
als E willigeres Leerg ekundeten. Preise: ab Um⸗ gegend 15 ½ — ℳ; frei hier ca. 16 ℳ; russischer, rumänischer und Redwinter 15 — 16 ℳ je na
und ausschließlich auf den Tendenz und gedrückten Preisen; 12 — ½ ℳ. — Gerste: Brauwaare umsatzlos; uttergerste stark angeboten und dürfte à 11 ½ ℳ zu haben sein, Hafer: hiesiger v russischer 13 — 13 ½ ℳ, amerikanischer ca. 12 ¼ ℳ — Mais: Die Nachfrage sowohl für Konsum⸗ als für Exportzwecke war nur Uhwach und eine wesentliche Preisänderung ist nicht zu konstatieren. Gesunder Mixed ca. 9 ℳ, beschädigter La Plata ca. 8 ℳ — Futterstoffe. Roggenkleie (prompt) ca. 10 — ¼ ℳ, auf Lieferung viel unter Kurs; Weizenkleie ca. 8 ½ ℳ; Malzkeime
Qualität. ee 5egen hatte lustloses onsum beschränktes Geschäft bei matter hiesiger eg. 13 ℳ; russischer
7¼¾ — 8t ℳ; getr. Biertreber (amerikanische) ca. 8 ℳ; helle deutsche ca. 8 ½ ℳ;
pelzenspreu pro Zentner ca. 1 ¼ ℳ Parität Frank⸗ furt a. M.
Leipzig, 25. Juni. (W. T. B.) Kammzug⸗Terminhandel. La Plata. Grundmuster B. pr. Juni —,— ℳ, pr. Juli 3,25 ℳ, pr. August 3,27 ½ ℳ, pr September 3,2 7 ½ ℳ pr. Okkober 3,27 ½ ℳ, pr. November 3,30 ℳ, pr. Dezember 3,32 ½ ℳ, pr. Januar 3,35 ℳ, pr. Februar 3,37 ½ ℳ, pr. März 3,37 ½ ℳ, pr. April 3,37 ½ ℳ, pr. Mai 3,37 ½ ℳ Umsatz: 65 000 kg. Ruhig. 8 Bremen, 25. Juni. (W. T. B.) Börsen⸗Schlußbericht. Raffiniertes Petroleum. (Offizielle Notierung der remer S2 Ruhig. Loko 6,20 Br. Russisches Petroleum oko 6,00 Br. Schmalz. Sen. Wilcor 24 ½ ₰, Armour shield 23 ¾ 3, Cudahy 24 ½ 4, Choice Grocery 24 ¾ ₰, White label 25 ℳ, Fairbanks 22 ¼ 4. Speck ruhig. Short clear middling lofo 22 ½ . Reis ruhig. Kaffee ruhig. Baumwolle Weichend. Upland middl. loko 37 ½ 3. Wolle. Umsatz 139 Ballen. Taback. 218 Packen Paraguay, 303 Seronen Carmen, 118 Faß Kentucky, 50 Faß Stengel.
Hamburg, 25. Juni. (IIäͤPF Getreidemarkt. Weizen loko matt, holsteinischer loko neuer 148—155. Nrg loko matt, b. —, mecklenburger loko neuer 122 — 126, russischer loko ruhig, 77 —80. Hafer matt. Gerste matt. Rüböl (unverzollt) ruhig, loko 46 ½. Spiritus ruhig, pr. Juni⸗Juli 16 ⅞ Br., pr. Juli⸗August 16 ⅛ Br., per August⸗September 17 Br., per Sep⸗ tember⸗Oktober 17 Br. Kaffee ruhig. Umsatz — Sack. Petroleum ruhig. Standard white loko 6,15. 1
Kaffee. (Nachmittagsbericht) Good average Santos pr. Juli 58 ¼, pr. September 57 ½8, pr. Dezember 55 ½, pr. März 55 ¼. Behauptet. — Zuckermarkt. (Schlußbericht.) Rüben⸗Rohzucker I. Produkt Basis 88 % Rendement neue Usance, frei an Bord Hamburg pr. Juni 10,02 ½, pr. Juli 10,07 ½, pr. August 10,22 ½, pr. Oktober 10,37 ½, pr. Dezember 10,47 ½, pr. März 10,75. Fest.
Hamburg, 25. Juni. (W. T. B.) Wie die „Hamburgische Börsenhalle“ meldet, hat sich hier unter der Firma „Kamerun⸗Kakao, Gesellschaft mit beschänkter Haftung“ eine Gesellschaft ge⸗ bildet, welche die Herstellung und den Vertrieb von Kakaopulver und Chokoladen aus Bohnen, die aus deutschen Kolonien stammen, bezweckt Das Stammkapital beträgt 250 000 ℳ 1“
Verdingungen im Auslande.
Niederlande.
29. Juni, Mittags. Rathhaus zu Amsterdam: Lieferung von Steinkohlen für die Gemeinde⸗Dampfwerke per 1. Juli 1896 bis Ende Juni 1897. Bedingungen sind gegen 0,15 Fr. in der Stadt⸗ Druckerei erhältlich. Näßere Aufschlüsse beim Stadtingenieur auf dem Rathhaus, Zimmer Nr. 106, von 10 bis 12 Uhr.
1. Juli, Mittags. Direktionsbureau des Direkteur der Artillerie⸗ Inrichtingen zu Delft. Leeuwenhoeksingel in 6 Abtheilungen: Lieferung von rundem Messing, Messingdraht, Blei in Blöcken und Antimon regulus für Zwecke der Feld⸗, Festungs⸗ und Küsten⸗ Artillerie. Bedingungen im obengenannten Bureau und auf den Bureaux der Provinzial⸗Gouverneure zur Einsicht und bei dem Direktor der obengenannten Inrichtingen bei Franko⸗Anfrage, soweit der Vor⸗
rath reicht, erhältlich. 1“
Verkehrs⸗Anstalten.
Vom 1. Juli ab werden die Taxen für Postfrachtstücke nach Schweden sowie nach Finland über Schweden hinsichtlich der ausländischen Beförderungsstrecke wesentlich ermäßigt.
Laut Telegramm von Goch hat die zweite englische Post über Vlissingen vom 25. d. M. den Anschluß an den Zug 1 Köln — Hannover nicht erreicht. Grund: Zur Seefahrt wurde ein Schiff älterer Art benutzt.
Bremen, 26. Juni. (W. T. B.) Norddeutscher Lloyd. Der Schnelldampfer „Havel“, von New⸗York kommend, ist am 25. Juni 12 ¼ Uhr Morgens auf der Weser angekommen. Der Post⸗ dampfer „Aachen“, von New⸗York kommend, ist am 25. Juni 1½ Uhr Morgens auf der Weser angekommen. Der Reichs⸗Postdampfer „Karlsruhe“, von Ost⸗Asien kommend, ist am 25. Juni 1 Uhr Morgens in Neapel angekommen. Der Reichs⸗Postdampfer „Preußen“, nach Ost⸗Asien bestimmt, ist am 25. Juni Vormittags in Singapore angekommen. Der Postdampfer „Willehad“, von Baltimore kommend, hat am 24. Juni 6 Uhr Abends St. Catherines
oint passiert. E „Salier“ ist am 24. Juni 5 Uhr
achmittags in altimore angekommen. Der Postdampfer „Dresden“ ist am 24. Juni 8 Uhr Abends in New⸗York an⸗ gekommen.
25. Juni. (W. T. B.) Hamburg⸗Ameri⸗ kani etfahrt⸗Aktien⸗Gesellschaft. Der Schnell⸗ dampfer „Augusta Victoria“ hat, von New⸗York kommend, heute früh 6 Uhr Scilly passiert.
Theater und Musik.
v KLnigtiche, Hpernhanazan
Der Fasseie us nahm gestern mit dem Vorabend zur Nibelungen⸗Trilogie, dem „Rheingold“ seinen Fortgang. Die vor wenigen Tagen erwähnten beiden Gäste, Herren Reichmann und Oberländer mußten wieder als Wotan bezw. Loge für die verhinderten einheimischen Künstler eintreten. Ersterer erfreute durch die markige Kraft seines Organs, durch das Bedeutsame seiner Auffassung und die Meisterschaft, mit der er sie zum Ausdruck brachte. Herrn Oberländer fehlt das zur Verkörperung des gewandten Loge erforderliche Temperament und die Beweglichkeit, doch wurde er wenigstens der musikalischen Seite seiner Aufgabe gerecht. Die übrige Besetzung war bis auf Fräulein Reinl, welche die Partie der Fricka mit vorzüglichem Gelingen sang, die hier übliche. Dis Heee Folc und 1.; die 2 er, Heaas und Götze zeichneten arin besonders aus. e Leitung des Orchesters hatte Herr Kapellmeister Dr. Muck. 8 häa;ʒ.
Neues Königliches Opern⸗Theater.
Herr d'Andrade eröffnete Ihn als Figaro ein Gast⸗ spiel in Rossini's „Barbier von Sevilla“: eine Partie, in welcher er an derselben Stätte schon früher die Gunst des hiesigen Publikums errang. „Für den ehemaligen Kroll'schen Theatersaal rescht die Stimme des Künstlers vollkommen aus, während sie sich den an⸗ spruchsvolleren Räumen des Opernhauses nicht gewachsen zeigte; es ist daher mit Freuden zu begrüßen, daß der Künstler in dem Bühnenhause am Känigeplas sein jetziges Gastspiel absolviert. Gestern traten jeden⸗ falls alle schätzenswerthen Seeae wieder hervor: das Organ war voll und wohlklingend, die Volubilität der italienischen Textaussprache verblüffend und das Spiel von südländischer Beweglichkeit. Eben bürtig stand dem Gaste Herr Naval als Graf Almaviva zu Seite, dessen Organ den akustischen Verhältnissen de neuen Opernhauses sich ebenfalls besser anpaßt als denen des alten; vornehme Erscheinung, degagiertes Spiel und eine lobenswerthe Koloraturgewandtheit, mit musikalischem Feingefüh
gepaart, ließen diesen Künstler als einen Vertreter der Rolle “
wie er besser kaum gedacht werden kann. Fräulein Dietrich war eine zi
liche, muntere Rosine, Herr Riechmann ein vortrefflicher Basilio und err Schubert ein lobenswerther Bartolo. Der Kapellmeister des 52 Heeheeegere Prgfesor rno⸗ eg 5 das Werk mit
großer Umsicht. Au e Oper folgte das Ballet von
Graeb „Slavische Brautwerbuah⸗. hxe x
Das alte Lusftspi “ B
ustspiel von auernfeld „Bürgerli Romantisch“, das Entzücken der älteren Genaranse 8. nn freunde, ist gestern im Schiller⸗Theater zu neuem Bühnenleben erwacht. Vor kurzem erst, am 2. August 1890, it sein Verfasser, der die Ent⸗
wickelung des deutschen Dramas in den verschiedenen Wandlungen, di