1896 / 151 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 26 Jun 1896 18:00:01 GMT) scan diff

es in diesem Jahrhundert durchmachte, miterlebt hat, der Freund Grillparzer's und Franz Schubert'’s, gestorben. Fast wollte es scheinen, als sei mit ihm auch jene harmlos⸗heitere Kunst, die unsere Väter erfreute, mit ins Grab gesunken, als sollte der leichtfertige Ton der meisten modernen Schwänke und Possen allein die Oberhand behalten. Dem ist aber, wie die gestrige Aufführung erfreulicherweise bewies, nicht so. Es giebt noch ein unverdorbenes Publikum, das, der 5 volität abhold, sich an dem breiten, behaglichen Humor der Zeit der .“ der Jabots, Collants und altfränkischen Zylinderhüte, der bürgerlichen Biederkeit und sentimentalen Romantik erfreuen kann. Mit richtigem Verständniß hatte die Regie des Schiller⸗Theaters das Zeitkolorit des Lustspiels festzuhalten ewußt, und den naheliegenden Fehler, das Stück in modernem nz zu geben, vermieden. So muthete es als anmuthiges Genre⸗ bild von nicht geringem kulturhistorischem Interesse an und fand bei den zahlreichen beee eine sehr beifällige Aufnahme. Unter den Darstellern ist in erster Linie Frau Clara Meyer zu nennen, welche das Fräulein von Rosen mit jener liebenswürdigen Anmuth ver⸗ körperte, die ihr früher im Königlichen Schauspielhause so viele erwarb. ee war auch das Gegenspiel des Herrn Patry, der den Baron von Ringelstern mit großer Natürlichkeit und Gewandtheit verkörperte. Unter den übrigen Darstellern zeichneten sich besonders die Damen Levermann und Werner und die Herren Laurence, Reimann, Joseph und Schmasow aus.

Im Königlichen Opernhause werden morgen Mascagni's „Cavalleria rusticana“ (Santuzza: Frau Pierson; Alfio: Perr Bulß) und Donizetti's „Marie, die Tochter des Regiments“ (Marie: Dietrich; Tonio: Herr Philipp; Sulpice: Herr Krasa) gegeben. 1

1 Im Neuen Königlichen Opern⸗Theater gelangt morgen „Das Heimchen am Herd“, Oper in 3 Abtheilungen (frei nach Dickens' gleichnamiger Erzählung) von A. M. Willner, Musik von arl Goldmark, zur ersten Aufführung. Die Besetzung lautet: John, Postillon: Herr Fricke; Dot,

lummer, Seemann: Herr Sommer; Tackleton, Puppenfabrikant:

verr Krolop; das Heimchen, eine Grillenfee: Fräulein Rothauser. Kapellmeister Dr. Muck dirigiert. Das Werk ist vom Ober⸗Regisseur Tetzlaff in Seene gesetzt, die dekorative Einrichtung hat der Oher⸗Inspektor Brandt besorgt. Die neue Dekoration der 1. und 3. Abtheilung John's Stube) ist vom Königlichen Dekorationsmaler Quaglio⸗

erlin, die der 2. Abtheilung (John’'s Garten), sowie das Schlußbild vom K. K. Hof⸗Theatermaler Brioschi⸗Wien gemalt. 8

Im Königlichen Schauspielhause geht morgen Karl Niemann's Lustspiel „Wie die Alten sungen“ in Scene. Die Hanne spielt darin Frau Schramm.

Im Schiller⸗Theater kommt morgen „Bürgerlich und Romantisch“ mit n Clara Meyer als Katharina von Rosen zur Wiederholung. Mit Ende dieses Monats beschließt Frau Clara Meyer ihr Gastspiel. Von Mitte Juli bis Mitte August finden die Vorstellungen außer Abonnement statt; den Abonnenten werden auch für diese Zeit die Abonnementspreise eingeräumt. Die neue Spielz it beginnt Mitte August.

Mannigfaltigt..

Die Stadtverordneten erledigten in ihrer gestrigen Sitzung zunächst eine Reihe geschäftlicher Angelegenheiten und genehmigten so⸗ dann die Vorlage, betreffend den Ankauf eines Theils des Grund⸗ stücks Oderbergerstraße 57/59 für eine Volksbadeanstalt. Stadt⸗ verordneter Buchow erstattete hierauf Bericht über die Magistrats⸗ vorlagen, betreffend: 1) die Einrichtung eines Einladeplatzes für die Ver⸗ chiffung von Hausmüll auf dem städtischen Lagerplatz am Südufer 14/15, 2) die Erwerbung eines zu Pinnow bei Birkenwerder belegenen Grund⸗ stücks zur Herrichtung einer Aus⸗ und Abladestelle für Hausmüll. Beide Vorlagen wurden angenommen, jedoch mit der Bedingung, daß der Hafen möglichst weit östlich und der Nachbargrenze parallel ange⸗ egt werde. Es folgte die Berichterstattung über die Vorlage, be⸗ treffend die Angliederung des Instituts für Infektionskrankheiten an as IV. städtische Krankenhaus. Der usschu beantragte olgende Beschlußfassung: „Die Versammlung erklärt sich mit em Vertragsentwurf zwischen dem Königlich preußischen Fiskus, vertreten durch die Unterrichtsverwaltung, und der Stadt Berlin wegen Angliederung des Instituts für Infektions⸗ krankheiten an das IV. städtische Krankenhaus einverstanden und er⸗ mächtigt den Magistrat zum Abschluß des Vertrags.“ Gegen den 88 des Vertrags, der die Stellung des Dirigenten der Infektions⸗

btheilung betrifft, wurden von den Stadtverordneten Louis Sachs, Hugo Sachs und Meyer Bedenken geltend gemacht, gegen die sich andererseits Stadtrath Dr. Straßmann, Bürgermeister Kirschner, Stadtverordnete Cassel und Zadek erklärten. Bei der Abstimmung wurde zu § 2 folgender Antrag des Stadtverordneten Louis Sachs an⸗ „Wenn der dirigierende Arzt aus seiner Stellung am Kranken⸗

ause ausscheidet, hat bis zur anderweitigen definitiven Besetzung der

desse sen Frau Herzog; May, Puppenmacherin: Fräulein Weitz; Edunlen⸗

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Stelle die städtische Verwaltung für geeignete Stellvertretung zu sorgen.’ Im übrigen wurden die sämmtlichen Paragraphen dem Antrag des Ausschusses genehmigt. Zur Erweiterung des Gymnasiums zum Grauen Kloster hat der Magistrat in einer Vorlage den Ankauf des Grundstücks Neue Friedrichstraße 86 empfohlen. Der zur Vorberathung der Vorlage eingesetzte Ausschuß sprach sich, wie der Stadtverordnete Bracke namens desselben berichtete, gegen die Annahme aus, da der Preis des Grundstücks zu theuer sei. Die Versammlung nahm jedoch mit großer Majorität den Antrag des Magistrats an. Mit den Vorschlägen, betreffend den provisorischen Betrieb des Hafens am rban, erklärte sch die Versammlung ein⸗ verstanden, ersuchte aber gleichzeitig den Magistrat, die in Aussicht genommene Verwaltungs⸗Deputation recht bald ein⸗ zusetzen, um mit ihr die Fragen des Lösch, und Lade⸗ wesens für Berlin in Berathung zu nehmen. Auf Antrag des Stadtverordneten Dinse wurde sodann die Vorlage, betreffend die Zahlung von Beiträgen zu den Kosten der Erbauung der Samariter⸗Kirche und der Simeons⸗Kirche, bis nach den vertagt. Die Vorlage bezüglich des Ankaufs eines rundstücks in der Dunckerstraße zur Errichtung einer Gemeinde⸗ Doppelschule gelangte zur Annahme. Ebenso erklärte sich die Versammlung mit der Verlängerung des Vertrags über Einrichtung und Unterhaltung von Verschönerungsanlagen im Kleinen Thiergarten einverstanden. In die gemischte Deputation ur Entscheidung über die Vertretung oder Betheiligung der städtischen ehörden an den hier stattfindenden Kongressen und Generalver⸗ sammlungen von Vereinen wurden gewählt: Stadtverordnete Dr. Langerhans, Dr. Schwalbe, Cassel, Kyllmann, Michelet, Witkowski, Baumgarten, Ed. Perls und Weber. Nach Schluß der öffentlichen folgte eine geheime Sitzung.

Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Friedrich Leopold beehrte gestern Mittag in Begleitung Höchstihrer Kinder die Ber⸗ liner Gewerbe⸗Ausstellung mit einem längeren Besuch.

Das Preisgericht der Berliner Gewerbe⸗Ausstellung befindet sich bereits in lebhafter Thätigkeit. Nachdem sich das Gesammt⸗ Preisgericht unter dem 4. d. M. konstituiert hatte, haben in der Zwischenzeit auch die Preisrichtergruppen ihre ersten Sitzungen ab⸗ gehalten und ihre Vorsitzenden und Schriftführer gewählt. Am

reitag, den 19. d. M., wurde unter Vorsitz des Zweiten Vor⸗ itzenden des Gesammt⸗Preisgerichts, Professors W. Hartmann eine Sitzung der Vorsitzenden sämmtlicher Preisrichtergruppen abgehalten und dabei über die Thätigkeit des Gesammt⸗Preisgerichts sowie der einzelnen Gruppen Bericht erstattet. Zur Einleitung und schnellen Förderung der Preisrichterarbeiten sind von sämmtlichen Ausstellern, und zwar als Ergänzung der Mittheilungen im Hauptkatalog, genaue Angaben über die ausgestellten Gegenstände bezw. über die der reisbewerbung unterworfenen Gegenstände eingezogen worden. Um die Uebersichtlichkeit dieser Angaben zu erhöhen, mußten dieselben in Formulare eingetragen werden. Es war dabei den Herren Ausstellern gestattet, in einem besonderen Bericht auf die Vorzüge ihrer Ausstellungen hinzuweisen; von dieser Erlaubniß ist in reichem Maße Gebrauch gemacht worden. Die inzwischen eingelieferten Formulare nebst den dazu gehörenden Erläuterungsberichten gingen den ein⸗ zelnen Preisrichtergruppen zu, die nunmehr 88 in Funktion treten werden. Am 20. d. M. ist der Erste Vorsitzende des Gesammt⸗ Herr Wirklicher Geheimer Rath, Staatssekretär a. D. erzog von seiner Erholungsreise zurückgekehrt und hat die Leitung des Gesammt⸗Preisgerichts übernommen. Die Geschäftsstelle des Preisgerichts bleibt sedoch nach wie vor: die Wohnung des Zweiten Vorsitzenden, Berlin W., Nettelbeckstraße 7/8. Alle an das Preis⸗ ericht zu sendenden Briefe oder Eingaben sind an die genannte Ge⸗ schäftsstelle zu richten.

Am morgigen Sonnabend, Abends 6 Uhr, wird Herr Professor Dr. Otto Jaekel im Hörsaal des Chemiegebäudes der Ber⸗ liner Gewerbe⸗Ausstellung über „die Entwickelung der Thier⸗ welt“ sprechen. Der Vortrag wird zunächst von der Entwickelung der Organismen auf unserer Erde handeln und dann im besonderen auf die Entwickelung der Wirbelthiere eingehen, die mit Hilfe der fossilen Formen in einiger Vollständigkeit untersucht wer⸗ den können. Nach einem Hinweis auf die charakteristischen Eigenschaften dieses Thierstamms wird der Vortragende namentlich die Momente hervorheben, welche größere Umgestaltungen des Körpers bedingen und dadurch zur Entstehung gesonderter Entwickelungsreihen Veranlassung geben. Weiter wird er erörtern, wie die Umgebung der Organismen wohl die Anregung zu ihrer Umbildung giebt, die Aenderung selbst aber nicht durch natürliche Zuchtwahl, wie Darwin es annahm, sondern in den funktionierenden Theilen des Organismus direkt durch diese selbst bewirkt wird.

Das Programm der Vorträge für die nächste Woche lautet: Montag, den 29. Juni. Professor Maercker⸗Halle a. S.: „Land⸗ wirthschaftlich⸗chemische Zeit⸗ und Streitfragen“. Dienstag, den 30. Juni. J. van den Wyngaert⸗Berlin: „Die dhatstehrang unseres täglichen Brotes“. Mittwoch, den 1. Juli. Geheimer Re⸗

„Deutsches Vereinsleben⸗

1 rofessor Dr. Gaertner⸗Jena: Di⸗

Fogiene des Trinkwassers“. Freitag, den 3. Juli. Professor Dr aoul Pictet⸗Berlin: „Die tiefen Temperaturen, ihre Herstellunz

und in der Wissenschaft und Technik“. Sonnabend, 88

der hn Professor Dr. Wahnschaffe⸗Berlin: „Unsere Heimath zut iszeit“.

Ein Comité unter dem Vorsitz des Dr. W. Gebhar dem unter Anderen auch die Herren G. Kühlstein, neat n von Reibnitz, Major a. D. Schoenbeck, M. Kluge gehören beabsichtigt im Monat September im Anschluß an einen zu berufenden Allgemeinen Deutschen Sporttag ein großes, mit der Berliner Gewerbe⸗Ausstellung in Verbindung stehen⸗ des Sportfest zu peranstalten. Die Ausstellung soll den Anstoß zu einer Darbietung des regen sportlichen Lebens der Hauptstadt geben. In einer Vorbesprechung, welche kürzlich zwischen den Vertretern des Comités der Sportabtheilung der Ausstellung und einer Anzahl Berliner Sportsmänner stattfand, wurde beschlossen am Montag, den 29. d. M., Abends 8 ½ Uhr, im „Hotel Sapxonia’ Königgrätzerstraße 10, eine Versammlung zu veranstalten in welcher der in der Vorberathung gewählte und diesen Aufruf unterzeichnende Ausschuß einen Entwurf für das Fest vorlegen und in der ein gröͤßeres Festcomité gewählt werden soll. Alle Ber⸗ liner Sportvereine sind gebeten, zu dieser Versammlung, welcher der Festausschuß der Berliner Gewerbe⸗Ausstellung beiwohnen wird offizielle Vertreter zu entsenden. ü Angermünde, 25. Juni. Auf das an Seine Majestät Kaiser von der 50. Jahresversammlung des Lestat den dneh Hauptvereins der Gustav Adolf⸗Stiftung abgesandte Huldigungs⸗Telegramm (s. Nr. 150 d. Bl.) ist, dem „W. T. B.“ zufolge, die nachstehende Antwort eingegangen:

„Seine Majestät der Kaiser und König lassen dem Branden⸗ burgischen Hauptverein der Gustav Adolf⸗Stiftung für das Aller⸗ höchstihnen aus Anlaß seiner 50. Jahresversammlung erneut zum Ausdruck gebrachte Gelübde unverbrüchlicher Treue herzlich danken und den segensreichen Bestrebungen des Hauptvereins auch ferner Gottes Schutz und reichen Erfolg wünschen. Auf Allerhöchsten Befehl! von Lucanus, Geheimer Kabinets⸗Rath.“

In der becsctigen Versammlung hielt der General⸗Superintendent D. Dryander die estpredigt. Die große Liebesgabe wurde der westpreußischen Diasporagemeinde Podgorz zuerkannt.

Dresden, 25. Juni. Der Schleppdampfer Nr. 4 von der „Dampfschleppschiffahrts⸗Gesellschaft vereinigter Elbe⸗ und Saale⸗ Schiffer“ hatte heute Vormittag die Augustusbrücke thalwärts passiert, als er aus noch unaufgeklärter Ursache aus der Fahrtrichtung kam und so dicht auf das linke Ufer losfuhr, daß eine mit 7 Badegästen besetzte Schalurpe vom Steven des Dampfers umgeworfen wurde. Sämmtliche Badegäste fielen ins Wasser und konnten erst nach großen Anstrengungen gerettet werden.

Wien, 25. Jugi. Die Blätter melden aus Bozen, daß sich auf der Südbahnstrecke Bozen Franzensfeste zwischen Weid⸗ bruck und Atzwang im Eisackthal gestern Abend infolge eines Wolkenbruchs eine gewaltigeFelsmasse loslöste und das Schienen⸗ gleise sowie die Brennerstraße in einer Länge von ungefähr 60 m ver⸗ schüttete. Man hofft, die Verkehrsstörung bis zum Abend be⸗ seitigen zu können. Die Straße in das Sarnthal wurde bei Johanneskofel infolge des anhaltenden Regens durch das Hochwasser der Talfer zerstört. Auch die Eisack ist stark geschwollen.

Linz, 26. Juni. Im Strafhause zu Garsten (Ober⸗ Oesterreich) ist eine Revolte ausgebrochen. Zwei Kompagnien Jäger sind dahin abgegangen.

London, 25. Juni. heftigen gastrischen Fieber erkrankt. indessen nicht eingetreten.

Stockholm, 25. Juni. Von dem Nordpolreisenden Andréöe ist via Tromsoe ein gestern aufgegebenes hier einge⸗ troffen, wonach die Expedition am 20. d. M. früh in Ise⸗ Fjord auf Spitzbergen angekommen ist. Die Ankunft daselbst sei durch große Eismassen zwischen Horrand und Ise⸗Fjord etwas verzögert worden. Im übrigen sei die Reise so weit gut verlaufen, und Alle befänden sich wohl.

Yokohama, 24. Juni. Nach einer Meldung des „Reuter'schen Bureaus“ wird die Zahl der bei der jüngsten Hochfluth (vgl. Nr. 143 u. 145 d. Bl.) an der Nordostküste ums Leben Ge⸗ kommenen auf 27 000, die Zahl der Verletzten auf 8000 angegeben.

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Zweiten Beilage.)

gierungs⸗Rath von Messow⸗Potedam⸗ Donnerstag, den 2. 88”

Der Afrikareisende Stan ley ist an einem Eine Abnahme der Kräfte ist

cht vom 26. Juni, Morgens.

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8I 2,,88 82

eingetreten.

wieder südlicher Wind und Abnahme des Luftdrucks

½ Uhr.

Deutsche Seewarte.

.—. Stationen. Wind. Wetter.

Bar. auf 0Gr. u. d. Meeressp. red. in Millim.

Belmullet.. 4 bedeckt

Pherzfen, 1 1 1 bedeckt

ansun 7 2 wolki Kopenhagen. 2 halb ded Stodholm 8 6 bedeckt Haparanda 2 bedeckt Cork, Queens⸗ . town.. Cherbourg. b8

ufzug. gesetzt

heiter wolkig wolkig bedeckt bedeckt halb bed.

767 765 761 burg.. 761 winemünde 758 Neufahrwasser 757 NNO heiter Memel 756 N. halb bed.

1 4 Nathskeller. 4

3

3

1

1

71765

4

2

4

1

4

4

Wilhelm

NNW NNW

mann.

namiger Erzäh Nünster. 762 N. wolkig Karlsruhe.. 762 NO wolkigz) Wiesbaden . 762 NW bedeck¹²) München 761 O bedeckts) Chemnitz .. 760 N bedeckt Berlin 758 NW heiter Wien 755 W wolkenlos Breslau. 756 NNW Z3 bedeck4) NO 6 1 1

Ile dAix.. 765 wolkig 121 16698 wolkig 8

Triest 755 ONO heiter 25 ¹) Gestern Gewitter.

²¹) Nachts Regen. ⁴) Nachts Regen.

Gestern Gewitter. Uebersicht der Witterung.

In Süddeutschland und Böhmen sind gestern und Nachts schwere Regen gefallen, theilweise mit Ge⸗ witter. Karlsruhe, Bamberg, Prag melden Regen⸗ höhen über 40 mm. Auch in Oesterreich⸗Ungarn und Frankreich haben Gewitter und starke Regen stattgefunden. Die Zunahme des Luftdrucks und der kühlen nördlichen Winde haben sich nach Deutsch⸗ land fortgepflanzt; in Schottland ist aber bereits

Ober⸗Inspektor Dr. Muck.

Niemann. In Max Grube.

Cyelus.

theilungen

von

Künigliche Schanspiele. Sonnabend: Opern⸗ haus. 165. Vorstellung. Cavalleria rusticana. (Bauern⸗Ehre.) b Mascagni. Text nach dem gleichnamigen Volksstück von G. Verga. v Tetzlaff. Fra Fraucesco. 1 usik von vom Ober⸗Regisseur Tetzlaff. Dekorative Einrichtung vom Ober⸗Inspektor Brandt. Dirigent: Kapellmeister Dr. Muck. Phantasien im Bremer 5 Pbantas sches Tan

Hauff, Adolf Steinmann. Anfang 7 ½ Uhr.

Neues Opern⸗Theater (Kroll). zum ersten Male: Das Heimchen am Heerd. eilungen (frei na ung) von A. M. Willner. von Carl Goldmark. In Scene gesetzt vom Ober⸗ Regisseur c

per in 3 F

28 Anfang 7 ½ Uhr. Schauspielhaus. Alten sungen. Scene geseht vom Ober⸗Regisseur Anfang 7 ¼ Uhr. Sonntag: Opernhaus. 166. Vorstellung. Wagner⸗ ) IX. Der Ring des Nibelungen. weiter Abend: Siegfried in 3 Akten. (Der anderer: Herr Theodor Reichmann, K. u. K. Kammersänger von der Hofoper in Wien, Siegfried: Herr Alfred Oberländer, Großherzoglich Badischer Kammersänger, als Gäste.) Neues Opern⸗Theater (Kroll). Das Heimchen am Heerd. Oper in 3 Ab⸗ h (frei nach Dickens' gleichnamiger Er⸗ zählung) von A. M. Willner. Goldmark. Anfan Schauspielhaus. schwörung des kanisches Trauerspiel in 5 Aufzügen von chiller. (Bourgognino: Herr Max

Anfang 8 Uhr. Sonntag: Jugend.

Theater. 1 Montag: Die Weber.

9 per in 1 Aufzug von Pietro rich. Anfang 7 ½ Uhr.

In Scene gesetzt vom Ober⸗ Sonntag: König Heinrich.

Oper in enry Waller. In Scene Ed. Steinberger a. G.

1 sbild, frei nach von Emil Graeb. Musik von Dirigent: Musikdirektor Stein⸗

121. Vorstellung.

Franz von

Residenz⸗Theater.

Remplaçant.) Schwank

Dickens' gleich⸗ William Busna

Musik

Dekorative Einrichtung vom rrandt. Dirigent: Kapellmeister

173. Vorstellung. Wie die Lustspiel in 4 Aufzügen von Karl

des Labiche, von Fr. Lichterfeld. Sonntag: Erlauben Sie, Madame!

Anfanes hühs Illumination des Parks. 122. Vorstellung. Neues Theater

Musik von Carl

Die Ver⸗ Ein republi⸗ riedrich aulsen,

dhe Rerürxeie eatsg,ch 1, vI. well. Ausstattungs⸗Singspiel 174. Vorstellung. ungs⸗Sing spie iesco zu Genua. ierauf: Das ingspiel in 1

von Wilhelm Rosenzweig.

vom Stadttheater in Bern, als Gast.) Anfang

Deutsches Theater. Sonnabend Die Weber. 8

Berliner Theater. Sonnabend: König Hein⸗

Lessing Theater. Sonnabend: Operetten⸗Ensemble mit Julie Kopaczy⸗Karczag und Das Modell. Operette in 3 Aufzügen von Léon und Held. Musik von uppé. Anfang 7 ½ Uhr.

Sonntag und folgende Tage: Das Modell.

Direktion: Lautenburg. Sonnabend: Der üennsege. (Le in 7 b und Georges Duval. w mmI

von Max Schönau. Vorher: Erlauben Sie, F milien⸗Nachrichten. Madame! Lustspiel in 1 Akt nach dem Frxucfischen

Anfang 7 ½ Uhr.

Der Stellvertreter.

Friedrich-Wilhelmstüdtischer Konzert-Park. Chausseestraße 25 26. Direktion: Julius Fritzsche. Sonnabend: Der schlafende Fakir. Posse mit aah Gesang und Ballet in 1 Akt von Leo Herzberg. Anfang des Konzerts 6 Uhr. Anfang der Vorstellung 7 Uhr. Bei einbrechender Dunkelheit: Feenhafte

Schiffbauerdamm 4 2./5. Sonnabend: Gastspiel der Budapester deutschen

n 1 Akt von Carl Somossy. Musik von Wilhelm Rosenzweig. ranenbataillon. kt von Carl Somossy. Anfang 7 ½ Uhr.

Sonntag und folgende Tage: Gastspiel der Budapester deutschen Operetten⸗Gesellschaft. Das

6

Damenduell. Das Frauenbataillon.

Theater Unter den Linden. Direktion: Julius Fritzsche. Sonnabend: Der Bettelstudent. Operette in 3 Akten von F. Zell und R. Genze. Musik von K. Millöcker. Dirigent: Herr Kapell⸗ meister Federmann. Anfang 7 ½ Uhr.

Sonntag und die folgenden Tage: Der Bettel⸗ student.

Adolph Ernst-Theuter. Sonnabend: Chan⸗ Lnhs Taunte. Schwank in 3 Akten von Brandon

omas. Repertoirestück des Globe⸗Theaters in London. In Scene gesetzt von Adolph Ernst. Vorher: Mit neuer Ausstattung: Die Bajazzi. Feeneeee. Posse mit Gesang in 1 Akt don d. Jaco fr und Benno Jacobson. Musik von F. Roth. Anfang 8 Uhr.

Sonntag: Charley’s Tante. Vorher: Die Bajazzi.

t

Ferenczy⸗

Sigmund

Akten von Deutsch

Verlobt: Frl. Melanie Scholtz mit Hrn. Haupt⸗ mann a. D. Carl Bieneck (Theresienstein). Frl. Clara Schultz mit Hrn. Oberlehrer Dr. Ernst Trampe (Strasburg i. d. U.⸗M. Berlin).

Verehelicht: Hr. Lieut. a. D. Friedrich von⸗ Oppeln⸗Bronikowski mit Frieda Freiin von Stein⸗ Liebenstein (Berlin).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Forst⸗Assessor Eber⸗ hard von Groote (Fallersleben, Prov. Hannober).

Hrn. Oberlehrer Mosler (Pleß O.⸗S.). Füat⸗ 8. ochter: Hrn. Prem.⸗Lieut. Epner erlin).

Gestorben: Hr. General⸗Direktor August Erbe (Beuthen O.⸗S.). Fen

Verantwortlicher Redakteur: Siemenroth in Berlin. Verlag der Expedition (Scholz) in Berlin. Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagg⸗ Anstalt Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32. Sieben Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage).

Vorher:

Das Damen⸗

Ausstattungs⸗ Musik

28

zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußi

Noh. 151.

Königreich Preußen. 8 Konzessions⸗Urkunde,

fend den Bau und Betrieb von vollspuri zeseleffenzahatg LE 8— Feuplig nas

erfe Öund von Rauscha na reiwaldau d 1u. die Lausitzer Eisenbahn⸗Gesellschaft. 18

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen ꝛc.

Nachdem von der Lokalbahn⸗Aktiengesellschaft in München, welche die Gründung einer Aktiengesellschaft unter der Firma: „Lausitzer isenbahn⸗Gegelschaft, beabsichtigt, darauf Fegetagfen worden ist, dieser Gesellschaft die Konzession zum Bau und Betriebe nachbenannter für den Betrieb mittels Dampfkraft und für die Beförderung von

ersonen und Gütern im öffentlichen Verkehre bestimmter, den Be⸗ timmungen der Bahnordnung für die Nebeneisenbahnen Deutschlands süterworsener Eisenbahnen a. von Muskau über Teuplitz nach Sommerfeld und b. von Rauscha nach Freiwaldau zu ertheilen, wollen Wir diese Konzession sowie das Recht zur Entziehung und Be⸗ schränkung des nach Maßgabe der gesetzlichen Bestim⸗ mungen unter den nachstehenden hierdurch ertheilen.

Die Gesellschaft bildet sich unter der Firma: „Lausitzer Eisen⸗ bahngesellschaft’ und nimmt ihr Domizil und den Sitz ihrer Ver⸗ waltung in Sommerfeld, Regierungsbezirk Frankfurt a. Oder, oder unter Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten an einem anderen, an einer der beiden Bahnen gelegenen Ort.

Die Gesellschaft ist den bestehenden wie den künftig ergehenden Reichs⸗ und Landesgesetzen ohne unterworfen.

Das zur plan⸗ und anschlagsmäßigen Vollendung und Ausrüstung der Bahnen erforderliche Anlagekapital wird auf den Betrag von 3 367 000 für die Bahn Muskau—Sommerfeld und von 642 000 für die Bahn Rauscha-— Freiwaldau festgesetzt.

Der Nennbetrag der von der Gesellschaft auszugebenden Aktien darf den Betrag des festgesetzten Anlagekapitals nicht übersteigen. Das Aktienkapital ist baar und voll einzuzahlen und lediglich zur plan⸗ und an⸗ schlagsmäßigen Vollendung und der Bahnen zu verwenden.

Die Aktien dürfen erst nach der Betriebseröffnung der Bahn ausgegeben werden.

Den Aktionären kann nach der vollen Leistung des Nennbetrags der Aktien bis zum Ablaufe desjenigen Kalenderhalbjahres, in welchem der Betrieb auf einer der beiden Bahnen eröffnet wird, jedenfalls aber nicht über dasjenige Kalenderhalbjahr hinaus, in welchem die im Artikel VIII Nr. 3 festgesetzte Baufrist abläuft, soweit die erübrigten Mittel solches zulassen, die Gewährung von Bauzinsen bis zu 4 % des Nennwerths ihrer zugesichert werden.

Die gesammte Leitung der Bau⸗ und Betriebsverwaltung ist einem Vorstande zu übertragen, welcher die Gesellschaft mit den gesetzlichen Be⸗ fugnissen und Verpflichtungen des Vorstandes einer Aktiengesellschaft vertritt und für die Geschäftsführung, insoweit dieselbe der staatlichen Beaufsichtigung unterliegt, der Aufsichtsbehörde verantwortlich ist.

Die Wahl des Vorstandes oder, falls derselbe aus mehreren Personen bestehen soll, die Wahl des Vorsitzenden und der technischen Mit⸗ glieder berarf der Bestätigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten.

Die Geschäftsordnung für den Vorstand unterliegt der Genehmi⸗ gung des Ministers der zFentlichen Arbeiten.

Sofern die oberste Betriebsleitung nicht durch den Vorstand selbst erfolgt, finden die vorstehenden Bestimmungen auch auf die Wahl und die Geschäftsordnung des oder der obersten Betriebsleiter Anwendung.

IV.

Die Mitglieder des Aufsichtsraths und des Vorstands, sowie sämmtliche Beamten der Gesellschaft müssen Angehörige des Deutschen Reichs sein und, soweit nicht vom Minister der öffentlichen Arbeiten Ausnahmen zugelassen werden, ihren Wohnsitz haben.

Die Staatsregierung ist berechtigt, sich in den wo sie das staatliche Interesse für betheiligt erachtet, bei den Versammlungen und den Verhandlungen des Aufsichtsraths und der Generalversamm⸗ lung der Aktionäre durch einen Kommissar vertreten zu lassen. Um die Ausübung dieses Rechts zu ermöglichen, ist der Regierung von allen diesen Versammlungen und Zusammenkünften rechtzeitig unter Vorlage einer die vollständige Angabe der Berathungsgegenstände ent⸗ haltenden Tagesordnung Anzeige zu machen.

„Der Minister der öffentlichen Arbeiten ist berechtigt, in den Fällen, in welchen er es für nöthig erachtet, die Berufung außerordent⸗ icher Generalversammlungen zu langen.

Alle die juristische Persönlichkeit der Eisenbahngesellschaft, welcher die in Rede stehende Konzession als eine an ihre Person gebundenes Recht ertheilt ist, abändernden Beschlüsse der Gesellschaft, überhaupt alle Abänderungen ihres Gesellschaftsvertrags, welche nach dem in dieser Hinsicht lediglich und allein entscheidenden Ermessen der Staats⸗ nsterung den Voraussetzungen nicht entsprechen, unter denen die Kon⸗ jession ertheilt ist, erlangen nur durch die Genehmigung der Staats⸗ regierung Gültigkeit.

Die Gesellschaft hat alle ihren Gesellschaftsvertrag betreffenden Generalversammlungsbeschlüsse, bevor sie diese beim Handelsgericht zur Eintragung anmeldet, der Staatsregierung mit dem Antrage auf die vorbezeichnete Früfung und Bestätigung vorzulegen und die Entscheidung der Staatsreglerung der Anmeldung beim Handelsgericht beizufügen.

Insbesondere bedürfen Beschlüsse der Gesellschaft, welche die

ebernahme des Betriebes auf anderen Eisenbahnen, die Uebertra⸗ gung des Betriebes der eigenen Bahnen an Andere, die Auflösung der Gesellschaft oder die Verschmelzung mit einer anderen Gesellschaft aussprechen, oder durch welche sonst die Bahnanlage oder deren Be⸗ trieb aufgegeben werden soll, zu ihrer Gültigkeit der Bestätigung der Königlichen Staatsregierung.

„Diese Bestätigung ist auch zur Aufhebung derjenigen Beschlüsse früherer Generalversammlungen erforderlich, welche vom Staat ge⸗ nehmigt waren.

VII. . „Für den Bau und Betrieb beider Bahnen sind die Bahnordnung für die Nebeneisenbahnen Deutschlands vom 5. Juli 1892 (veröffent⸗ licht in Nr. 36 des „Reichs⸗Gesetzblatts von 1892 S. 764) und die 9. ergehenden ergänzenden und abändernden Bestimmungen (vpgl. § 55. aselbst) maßgebend. Die Spurweite der Bahnen soll 1,435 m betragen.

2 VIII. Für den Bau insbesondere gelten folgende Bestimmungen: Der Staatsregierung bleibt vorbehalten: die Feststellung der Bahnlinien in ihrer vollständigen Durch⸗ führung durch alle Zwischenpunkte, b die Bestimmung der Zahl und der Lage der Stationen die Feststellung der Endwürfe aller für den Betrieb der Bahnen hbe⸗ timmten baulichen Anlagen und Fineiestegfen, sowie die Fest⸗ tellung der Entwürfe für die Betriebsmittel und ihrer Anzahl. 8 ¶Dem Staat bleibt für alle durch die nus genah der genehmigten 92 würfe bedingten Benachtheiligungen seines Eigenthums oder seiner anstigen Rechte der Anspruch auf vollständige Entschädigung nach Maß⸗ gabe der gesetzlichen Pefgis ungen gegen den Konzessionar vorbehalten. poli 2) Der Konzessionar hat allen Anordnungen, welche wegen igeilicher Beausst tigung der beim Bahnbau beschäftigten Arbeiter

getrofen werden mögen, nachzukommen. ³) Die Vollendaunt ja⸗ Inbetriebnahme beider Bahnen muß

Erste Beilage

Berlin, Freitag, den 26. Juni

längstens binnen zwei Jahren und sechs Monaten nach Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister i äßheit des nachstehenden Artikels XVIln ben. gister in Gemäßheit des nachsteh

Für die Vorlage der ausführlichen Bauentwürfe sowie für die Faesr anahae die Fortführung, die Vollendung und Inbetriebnahme der einzelnen Strecken und Bauwerke der Bahnen können vom Minister der öffentlichen Arbeiten besondere Fre festgesetzt werden.

4) Für den Fall, daß der Konzessionar mit der Erfüllung der ihm bezüglich des Bahnbaues obliegenden Verpflichtungen, insbesondere der rechtzeitigen plan⸗ und anschlagsmäßigen Ausführung und Aus⸗ rüstung der Bahnen in Verzug kommen sollte, ist er zur Zahlung einer Ver ugsstrafe von 5 % des für die Bahn Muskau —Sommerfeld auf 3 367 000 und für die Bahn Rauscha- Freiwaldau auf 642 000 festgesetzten Baukapitals mit der Maßgabe verpflichtet, daß die Entscheidung darüber, ob und bis zu welchem die Verzugsstrafe als verfallen anzusehen ist, mit Ausschluß des Rechts⸗ weges dem Minister der öffentlichen Arbeiten zusteht.

„Zur Sicherstellung dieser Verpflichtungen hat der Konzessionar bei der General⸗Staatskasse den Betrag von 200 450 ℳ, in Worten: „Zweimalbhunderttausend vierhundert und fünfzig Mark“, baar oder in preußischen Staats⸗ oder vom Staat gewährleisteten Werth⸗ papieren oder in inländischen Eisenbahn⸗Prioritäts⸗Obligationen unter Berechnung aller dieser Werthpapiere nach dem Kurswerth nebst den noch nicht fälligen Zinsscheinen und Zinsscheinanweisungen zu hinterlegen und in gerichtlicher oder notarieller Urkunde mit der Maßgabe zum Pfande zu bestellen, daß dem Minister der öffentlichen Arbeiten die Befugniß zusteht, durch Verwendung oder Veräußerung der verpfändeten Werthpapiere zum jeweiligen Börsenkurse die ver⸗ fallenen Strafbeträge einzuziehen. Die Rückgabe der zur Kaution etwa gehörigen Zinsscheine erfolgt in deren Verfallterminen, kann jedoch von dem bezeichneten Minister untersagt werden, wenn nach seinem allein maßgebenden Urtheile der Konzessionar den Bau ver⸗ zögern sollte. Auch ist der bezeichnete Minister ermächtigt, nach Maßgabe des Fortschritts des Baues und der Ausrüstung der Bahnen einen entsprechenden Theil der Kaution 172 vor völliger Vollendung des Baues und der Ausrüstung der Bahnen zurückgeben zu lassen.

5) Falls die oben fescgeseht⸗ allgemeine Baufrist oder eine der von dem Minister der öffentlichen Arbeiten festgesetzten besonderen Baufristen nicht innegehalten wird, kann nicht nur die bezeichnete Ver⸗ zugsstrafe eingezogen, sondern auch die ertheilte Konzession durch landesherrlichen Erlaß zurückgenommen und die im § 21 des Gesetzes vom 3. November 1838 vorbehaltene Versteigerung der vorhandenen Bahnanlagen eingeleitet werden. Sofern die Staatsregierung von dem Vorbehalte der Versteigerung der Bahnanlagen Gebrauch zu machen beabsichtigt, soll jedoch die Zurücknahme der Konzession nicht vor Ablauf der in dem angezogenen § 2 festgesetzten Schlußfrist erfolgen.

Für den Betrieb insbesondere gelten folgende Bestimmungen:

1) Die Feststellung und die Abänderung des Fahrplans erfolgt unter den nachfolgenden Beschränkungen 9 die staatliche Aufsichts⸗ behörde. Der Konzessionar soll nicht verpflichtet sein, zur Ver⸗ mittelung des Personenverkehrs mehr als zwei Wagenklassen in die Züge einzustellen. Auch soll derselbe, solange die Bahnen nach dem hierfür allein maßgebenden Ermessen der Aufsichtsbehörde vorwiegend von nur örtlicher Bedeutung sind, nicht angehalten werden können, mehr als zwei der Personenbeförderung dienende Züge in jeder Richtung zu fahren. Die See des Fahrviane derjenigen Züge, welche der Konzessionar freiwillig über die Zahl 2 hinaus fahren läßt, wird bei Wahrung der bahnpolizeilichen Vorschriften dem Ermessen des Konzessionars überlassen. 4

2) * die ersten 5 Jahre nach dem auf die Eröffnung der Bahnen folgenden 1. Januar bleibt dem Konzessionar die Bestimmung der Preise owohl für den Personen⸗ als für den Güterverkehr über⸗ lassen. Für die Folgezeit unterliegt die Feststellung und die Abände⸗ rung des Tarifs der Genehmigung der staatlichen Aufsichtsbehörde. In Betreff des Güterverkehrs werden jedoch nach Ablauf jenes fünf⸗ jährigen Zeitraums, so lange die Bahnen nach dem hierfür allein ent⸗ scheidenden Ermessen der Aufsichtsbehörde vorwiegend von nur örtlicher Bedeutung sind, wiederkehrend von 5 zu 5 Jahren Höchsttarifsätze für die einzelnen Güterklassen unter Berücksichtigung der finanziellen Lage des Unternehmens von dem Minister der öffentlichen Arbeiten fest⸗ gestellt. Dem Unternehmer bleibt überlassen, nach Maßgabe der reicks⸗ und landesgesetzlichen Vorschriften innerhalb der Grenzen dieser Höchstsätze die Säͤtze für die Tarifklassen nach eigenem Ermessen fest⸗ zusetzen und Erhöhungen wie Ermäßigungen der Tarifklassensätze ohne die Zustimmung der Aufsichtsbehörde vorzunehmen.

Auch ist der Konzessionar verpflichtet, das jeweilig auf den preußischen Staatsbahnen bestehende Tarifsystem anzunehmen und hin⸗ scftlich der Einrichtung direkter Tarife die für die preußischen Staats⸗

ahnen jeweilig bestehenden allgemeinen Grundsätze zu eecse. wenn und soweit solches von dem Minister der öffentlichen Arbeiten für erforderlich erachtet wird.

3) Der Konzessionar hat, sobald eine der beiden Bahnen in Betrieb

enommen wird, einen Erneuerungsfonds und neben dem in den

Artikeln 239 b und 185 b des Handelsgesetzbuchs in der Fassung des Gesetzes, betreffend die Kommanditgesellschaften auf Aktien und die Aktiengesellschaften, vom 18. Juli 1884 (R.⸗G.⸗Bl. S. 123 ff.) vorgeschriebenen Reservefonds (Bilanz⸗Reservefonds) einen Spezial⸗ Reservefonds nach den bestehenden Normativbestimmungen und dem zur Ausführung der letzteren unter Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten aufzustellenden, von Zeit zu Zeit der Prüfung zu unterziehenden Regulativ zu bilden.

Der Erneuerungs⸗ und der Spezial⸗Reservefonds sind sowohl von einander als auch von anderen Fonds der Gesellschaft zu halten.

Der Erneuerungsfonds dient zur Bestreitung der Kosten der regelmäßig wiederkehrenden Erneuerung des Oberbaues und der Betriebsmittel.

In den Erneuerungsfonds füichen⸗

a. der Erlös aus den entsprechenden abgängigen Materialien;

b. eine den Betriebseinnahmen alljährlich zu entnehmende Rück⸗ lage, deren Höße durch das Regulativ festgesetzt wird;

c. die Zinsen des Erneuerungsfonds.

Der Spezial⸗Reservefonds dient zur Bestreitung von solchen durch außergewöhnliche Elementarereignisse und größere Unfälle hervor⸗ gerufenen Ausgaben, welche erforderlich werden, damit die Beförde⸗ rung mit Sicherheit und in der der Bestimmung des Unternehmens entsprechenden Weise erfolgen kann.

In den Spezial⸗Reservefonds fließen:

a. der Betrag der nach dem Gesellschaftsvertrag verfallenen, nicht abgehobenen Dividenden und Zinsen;

b. eine im Regulativ festzusetzende, alljährlich den Betriebs⸗ einnahmen zu entnehmende Rücklage;

c. die Zinsen des Spezial⸗Reservpefonds.

Erreicht der Spezial⸗Reservefonds die Summe von 60 000 ℳ, so können mit Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten die Rücklagen so lange unterbleiben, als der Fonds nicht um eine volle Jahresrü lage wieder vermindert ist.

Die Werthpapiere, welche zur zinstragenden Anlage der ver⸗ einnahmten und nicht sofort zur Sere elangenden Beträge zu beschaffen sind, werden durch das Regulativ 1

Läßt der Ueberschuß eines Jahres die Deckung der Rücklagen zum Erneuerungs⸗ oder Spezial⸗Reservefonds nicht oder nicht vollständig u, so ist das Fehlende aus den Ueberschüssen des oder der folgenden

etriebsjahre zu entnehmen. Abweichungen hiervon sind mit Geneh⸗ migung des Ministers der öffentlichen Arbeiten aläsfig. Für die Rücklagen geht der Erneuerungsfonds dem Spezial⸗Reservefonds vor.

11“

taats⸗-Anzeiger.

1896.

X.

Der Konzessionar ist verpflicht

a. für jede der beiden Bahnen besondere Rechnung zu führen, seine Betriebsrechnungen nach den vom Minister der öffentlichen Arbeiten zu Vorschriften einzurichten, der Regierung zu der von letzterer zu bestimmenden Zeit die jährlichen Betriebsrechnungs⸗ abschlüsse Kein. und seine Kassenbücher vorzulegen;

b. der Vasst ung der Rechnungen den Zeitraum vom Anfang April jedes Jahres bis Ende März des folgenden Kalenderjahres als Rechnungsjahr zu Grunde zu legen; c. die von den Aufsichtsbehörden zu statistischen Zwecken für nöthig erachteten Nachweisungen sowie deren Unterlagen auf seine Kosten zu beschaffen und den Aufsichtsbehörden in den von ihnen fest⸗ gesetzten Fristen einzureichen.

XI. Der Konzessionar ist verpflichtet, hinsichtlich der Besetzung der Subaltern⸗ und Unterbeamtenstellen mit Militäranwärtern, insowest sie das 40. Lebensjahr noch nicht zurückgelegt haben, die für die Staatseisenbahnverwaltung in dieser Beziehung und insbesondere bezüglich der Ermittelung der Militäranwärter bestehenden und noch ergehenden Vorschriften zur Anwendung zu bringen.

Für seine Beamten hat der Konzessionar 5 Verlangen des Ministers der öffentlichen Arbeiten nach Maßgabe der Grundsätze, welche bis zum Erlaß des Gesetzes, betreffend die Pensionierung der unmittelbaren Staatsbeamten ꝛc., vom 27. März 1872 für die Staats⸗ eisenbahnen bestanden haben, für seine Arbeiter nach Maßgabe der jetzt und künftig für die Staatsbahnen bestehenden Grundsätze

ensions⸗, Wittwen⸗ und Unterstützungskassen einzurichten und zu den⸗ elben die erforderlichen Zuschüsse zu leisten.

XII

Die Verpflichtungen des Konzessionars zu Leistungen für die Zwecke des Postdienstes regeln sich nach dem Eisenbahn⸗Postgese vom 20. Dezember 1875 (Reichs⸗Gesetzblatt für 1875 S. 318) un den dazu gehörigen Vollzugsbestimmungen, jedoch mit der Erleichterung, daß für die Zeit bis zum Ablauf von acht Jahren vom Beginn des auf die Betriebseröffnung folgenden Kalenderjahres an Stelle der Art. 2, 3 und 4 des Gesetzes die im Erlaß des Reichskanzlers vom 28. Mai 1879 (Centralblatt für das Dautsche Reich S. 380) getroffenen Bestimmungen treten.

Sofern innerhalb des vorbezeichneten Zeitraums in den Verhält⸗ nissen der Bahnen infolge von Erweiterungen des Unternehmens oder durch den Anschluß an andere Bahnen oder aus anderen Gründen eine Aenderung eintreten sollte, durch welche nach der Entscheidung der obersten Reichs⸗Aufsichtsbehörde die Bahnen die Eigenschaft als Nebeneisenbahnen verlieren, tritt das Eisenbahn⸗Postgesetz mit den dazu gehörigen Veanges . Einschränkung in Anwendung.

„Deerr Konzessionar ist verpflichtet, sich den bezüglich der Leistungen für militärische Zwecke bereits erlassenen oder künftig für die Eisen⸗ bahnen im Deutschen Reiche ergehenden gesetzlichen und reglementari⸗ schen Bestimmungen zu XIV. Der Telegraphen⸗Verwaltung gegenüber hat der Konzessionar diejenigen Verpflichtungen zu übernehmen, welche für die preußischen Staatsbahnen jeweilig gelten. 1

Z Anderen Unternehmern bleibt sowohl der Anschluß an die Bahnen mittels Zweigbahnen, als die Mitbenutzung der Bahnen ganz 28* theilweise gegen zu vereinbarende, nöthigenfalls vom Minister der öffent⸗ lichen Arbeiten festzusetzende Bahngeldsätze vorbehalten.

Nach Eröffnung des Betriebes ist der Konzessionar zur Aenderung und Erweiterung der Bahnanlagen sowie zur Vermehrung der Gleise auf den Bahnhöfen und der freien Strecke verpflichtet, sofern und so⸗ weit der Minister der öffentlichen Arbeiten solches im Verkehrs⸗ interesse oder im t der Betriebssicherheit oder im Interesse der Landesvertheidigung für erforderlich erachtet. Soweit diese An⸗ forderungen lediglich im Interesse der Landesvertheidigung erfolgen, sind die desfallsigen Kosten dem Konzessionar zu erstatten, wenn nicht im Wege der Gesetzgebung andere, für den Konzessionar alsdann maß⸗ gebende Bestimmungen (vgl. Artikel 1) getroffen werden. Im übrigen fallen die betreffenden Kosten He e zur Last.

M.

Sollten nach dem Ermessen des Ministers der öffentlichen Arbeiten oder der obersten Reichs⸗Aufsichtsbehörde die en. weg⸗ fallen, unter denen auf die Bahnen bei ihrer ee die Anwendung der Bahnordnung für die Nebeneisenbahnen Deutschlands für statthaft erklärt ist (vgl. Art. XII am Schluß), so ist der Kon⸗ zessionar verpflichtet, auf Erfordern des bezeichneten Ministers die baulichen Einrichtungen und den Betrieb der Bahnen nach Maßgabe der für Haupteisenbahnen bestehenden Bestimmungen den desfallsigen An⸗ ordnungen des Ministers entsprechend umzuändern. Kommt der Konzessionar dieser Verpflichtung innerhalb der ihm dieserhalb gesetzten Frist nicht nach, so hat er auf Verlangen der Staatsregierung das Eigenthum der Bahnen nebst allem Zubehör gegen Gewährung der in Nr. 4 unter a, b und c des § 42 des Eisenbahngesetzes vom 3. November 1838 bezeichneten Entschädigung, mindestens aber gegen Zahlung des auf den Bau der Bahnen verwendeten Anlagekapitals an den Staat oder einen von der Sfentseh . n bezeichnenden Dritten abzutreten.

I

Die Aushändigung einer Ausfertigung dieser Konzessionsurkun an die Eingangs bezeichnete Lokalhaacüited esensshonn sst Uietunde sowie die Veröffentlichung der Konzessionsurkunde in Gemäßheit des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetz⸗Samml. S. 357) erfolgt erst, nachdem die Zeichnung des gesammten Aktienkapitals durch Vorlegung beglaubigter Zeichnungsscheine dem inister der öffentlichen Arbeiten nachgewiesen und zugleich die Kredit⸗ fähigkeit der Zeichner von ihm als genügend bescheinigt befunden ist, nachdem der Staatzsregierung der mit den Konzessionsbedingungen in volle Uebereinstimmung zu setzende Gesell⸗ schaftsvertrag vorgelegt und diese Uebereinstim mung nachgewiesen ist, nachdem ferner die Hinterlegung der unter Art. VIII, 4 vorgeschrie⸗ benen Kaution und eerpfändungsurkunde stattgefunden hat, und nach⸗ dem endlich die Gesellschaft rechtzeitig und rechtsgültig errichtet ist.

In letzterer Beziehung wird bere daß beer- einer von heute ab zu berechnenden sechsmonatigen Ausschlußfrist die Eintragung jenes von der Staatsregierung als mit der Konzession übereinstimmend be⸗ fundenen Gesellschaftsvertrags in das Handelsregister bewirkt werden muß, zu welchem Zweck dem Handelsgericht eine beglaubigte Abschrift der Konzessionsurkunde und die Erklärung der Staatsregierun bezüg⸗ lich jener Uebereinstimmung von der Lokalbahn⸗Aktiengesellschaft in München vorzulegen sind.

Wird diese Eintragung binnen der vorbezeichneten Frist nicht berbeigeführt, so ist die ertheilte Konzession ohne weiteres erloschen, in welchem Fa e jedoch die hinterlegte Kaution zurück⸗ gegebfn negsc salte nnlerer Höchsteigenhes

rkundlich unter Unserer eigenhändigen Unt beigedrucktem Königlichen Lesen 8 Iee

Gegeben Neues Palais, den 29. April 1896.

(L. 8.) ilhelm R. Fürst zu Hohenlohe. von Boetticher.

reiherr von Berlepsch. Miquel. Thielen. 8 Fbeee von Schellendorff. Freiherr von Marfhül Freiherr von Hammerstein. Schönstedt. Freiherr von der Recke