1896 / 152 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 27 Jun 1896 18:00:01 GMT) scan diff

Die durch die verstärkte Tilgung ersparten Zinsen wachsen ebenfalls dem Tilgungsstock Fr. Die ausgeloosten sowie die gekündigten Anleihescheine werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge sowie Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht.

Diese Bekanntmachung erfolgt spätestens drei Monate vor dem Zahlungstermin in dem „Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger“, dem Amtsblatt der Königlichen

egierung zu Oppeln, der „Schlesischen Zeitung“ und der „Breslauer 8 Zeitung. zu Breslau. ird die Tilgung der Schuld durch Ankauf von Anleihescheinen bewirkt, so wird dies unter Angabe des Betrags der angekauften An⸗ leihescheine alsbald nach dem Ankauf in gleicher Weise bekannt gemacht. Geht eines der vorbezeichneten Blätter ein, so wird an Fhlen Statt von der Stadtvertretung mit Genehmigung des Königlichen Regierungs⸗ Präsidenten in Oppeln ein anderes Blatt bestimmt. . 1 Bis zu dem Tage, an welchem das Kapital zu entrichten ist, wird es in halbjährlichen Terminen, am 1. Oktober und 1. April jeden Jahres, von heute an gerechnet, mit 3 ½ % jährlich verzinst. Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt 5 bloße Rückgabe der fällig gewordenen Zinsscheine beziehungsweise dieses Anleihescheins bei der Stadt⸗Hauptkasse in Tarnowitz oder der Bres⸗ lauer Diskonto⸗Bank in Breslau sowie deren Filialen, und zwar auch in der nach dem Eintritt des Fälligkeitstermins folgenden eit. Mit dem zur Empfangnahme des Kapitals eingereichten Anleihescheine sind auch die dazu gehörigen Zinsscheine der späteren LW“ zurückzuliefern. Für die fehlenden Zinsscheine wird der Betrag vom Käapital abgezogen. Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb 30 Jahren s dem Rückzablungstermin nicht erhoben werden, sowie die inner⸗ halb vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in welchem sie fällig geworden, nicht erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten der Stadt. Das Aufgebot und die Kraftloserklärung verlorener oder ver⸗ nichteter Anleihescheine erfolgt nach Vorschrift der §§ 838 und ff. der ivilprozeßordnung für das Deutsche Reich vom 30. Januar 1877 Reichs⸗Gesetzblatt S. 83) bezw. nach § 20 des Ausführungsgesetzes br eütlchen Zivilprozeßordnung vom 24. März 1879 (Gesetz⸗Samml.

8 Zinsscheine können weder v noch für kraftlos erklärt werden. Doch soll demjenigen, welcher den Verlust von Zinsscheinen vor Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist bei der Stadtver⸗ waltung anmeldet und den stattgehabten Besitz der Zinsscheine durch Vorzeigung des Anleihescheins oder sonst in glaubhafter Weise darthut, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinsscheine gegen Quittung aus⸗ gezahlt werden. 8 8 1b 8 Mit diesem Anleihescheine sind 20 halbjährige Zinsscheine für die Zeit bis 30. September 1906 ausgegeben; die ferneren Zinsscheine werden für 10 jährige Zeiträume ausgegeben werden. Die Ausgabe einer neuen Reihe von erfolgt bei der Stadt⸗Haupt⸗ kasse in Tarnowitz gegen Ablieferung der der älteren Zinsscheinreihe beigedruckten Anweisung. 1 8 Beim Verlust der Anweisung erfolgt die Anshärndigung der neuen Zinsscheinreihe an den Inhaber des Anleihescheins, sofern g ug rechtzeitig geschehen ist. Zur Sicherung der hierdurch ö Verpflichtungen haftet ie Stadt mit ihrem Vermögen und mit ihrer Steuerkraft. Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift ertheilt. Tarnowitz, den..

f Stadtsiegel und eigenhändige Unterschriften des Magistrats⸗Dirigenten 8 und eines anderen Magistratsmitglieds.)

Provinz Schlesien. Regierungsbezirk Oppeln. Zinsschein .. ee Reibhe u dem Anleihescheine der Stadt Tarnowitz. te Ausgabe Buch⸗ sabe Nr. über Mark zu Prozent Zinsen über Mark Pfennig.

Der Inhaber dieses Zinsscheins empfängt gegen dessen Rückgabe in der Zeit vom 1. April (beziehungsweise 1. Oktober) 1. ab die Zinsen des vorbenannten Anleihescheins für das Halbjahr vom bis. . ten mit.. Mark . Pfennig bei der Stadt⸗Hauptkasse zu Tarnowitz oder der Breslauer Diskonto⸗ Bank zu Breslau, sowie deren Filialen.

Tarnowitz, den.. 18

(Unterschriften des Magistrats⸗Dirigenten und eines anderen Magistratsmitglieds.)

Zinsschein ist ungültig, wenn dessen nicht innerhalb vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit erhoben wird. Anmerkung. Die Namensunterschriften des Magistrats⸗ Dirigenten und des Magistratsmitglieds können mit Lettern oder Faksimilestempeln werden, jedoch muß jeder Zinsschein mit der eigenhändigen Namensunterschrift eines Kontrolbeamten versehen

werden.

rovinz Schlesien. Regierungsbezirk Oppeln. Anweisung zum Anleihescheine der Stadt Tarnowitz, 1. F; Buchstabe. . Nr.. über. Mark.

Der Inhaber dieser Anweisung empfängt gegen deren Rückgabe zu dem obigen Anleihescheine die .. te Reihe von Zinsscheinen für die zehn Jahre von 18. .bis 19.. bei der Stadt⸗Hauptkasse zu Tarnowitz, 1228 nicht itig von dem als solchen sich ausweisenden In⸗ haber des Anleihescheins dagegen Widerspruch erhoben wird. ETarnowitz, den. ten

Der Magistrat. 1“

(Unterschriften des Magistrats⸗Dirigenten und eines anderen

Magistratsmitglieds.)

Anmerkung. Die Namensunterschriften des Magistrats⸗ Dirigenten und des Magistratsmitglieds können mit Lettern oder Faksimilestempeln gedruckt werden, jedoch muß jede Anweisung mit b 8 1 ear amensunterschrift eines Kontrolbeamten versehen

erden. Die Anweisung ist zum Unterschiede auf der ganzen Blattbreite unter den beiden letzten Zinsscheinen mit davon abweichenden Lettern in nachstehender Art abzudrucken:

.. ter Zinsschein. V . .. ter Zinsschein.

8 9

Anweisung.

Ministerium der öffentlichen Arbeiten.

Der im Verwaltungsbezirk der Königlichen Ministerial⸗ Baukommission in Berlin angestellte Bauinspektor Diestel ist dieser Behörde als Hilfsarbeiter mit der Amtsbezeichnung „Land⸗Bauinspektor“ überwiesen worden.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Dem Privatdozenten in der philosophischen Fakultät der Universität zu Kiel Dr. Eugen Mlosef sist das Prädikat „Professor“ beigelegt worden.

Königliche Akademie der Wissenschaften.

Bekanntmachung.

Die Königliche Akademie der Wissenschaften ß am Donnerstag, den 2. Juli, Nachmittags 5 Uhr, eine IEV Sitzung zur Feier des Jahrestages ihres

tifters Leibniz, zu welcher der Eintritt auch ohne besondere Einladung durch Karten freisteht. Berlin, den 26. Juni 1896. Der g ende Sekretar der Königlichen Akademie der Wissenschaften. .“ Vahlen.

8—

Justiz⸗Ministeriim.

Versetzt sind: der Amtsgerichts⸗Rath Ladner in Barmen als Landgerichts⸗Rath an das Landgericht in Koblenz, der Amtsgerichts⸗Rath von Lesecque in Krefeld als Rath an das Landgericht in Bonn, der Amtsrichter Kabath in Schippenbeil als Landrichter an das Landgericht in Beuthen O.⸗S., der Amtsrichter Seibert in Völklingen als Landrichter an das Landgericht in Saarbrücken und der Amts⸗ richter von Uechtritz⸗Steinkirch in Wansen an das Amts⸗ gericht in Strehlen. 1

Dem Ersten Staatsanwalt, Geheimen Justiz⸗Rath in Naumburg a. S. ist die nachgesuchte Dienstentlassung mi Pension ertheilt. .

Der Staatsanwalt Santlus in Neuwied und der Staatsanwalt Pohl in Frankfurt a. M. sind in den einst⸗ Ruhestand versetzt.

em Notar Heilbronn in Haspe ist die nachgesuchte Entlassung aus dem Amt ertheilt.

Zum Notar ernannt ist der Rechtsanwalt Geselbracht in Dortmund für den Bezirk des Ober⸗Landesgerichts zu Hamm, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Dortmund.

In die Liste der Rechtsanwalte sind eingetragen: der Rechtsanwalt Josl vom Landgericht in Breslau bei dem Ieere ee- daselbst, die Gerichts⸗Assessoren Magen⸗ dantz und Dr. Broh bei dem Landgericht I in Berlin, der Gerichts⸗Assessor Dr. Etzel bei dem Landgericht II in Berlin und der Gerichts⸗Assessor Dr. Weintraud bei dem Land⸗ gericht in Frankfurt a. M.

Der Landrichter Leo in Elberfeld und der Amtsrichter Korff in Hess.⸗Oldendorf sind gestorben.

18 Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, N. Juniiu.

Ihre Majestät die Kaiserin und Königin haben Sich gestern Abend um 6 Uhr von Kiel nach Plön begeben.

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für Zoll⸗ und Steuerwesen, für Handel und Verkehr und für Rechnungs⸗ wesen hielten heute eine Sitzung. 8 .

Der General⸗Lieutenant Freiherr von Falkenhausen, Direktor des Allgemeinen Kriegs⸗Departements im Kriegs⸗ Ministerium, ist von Berlin abgereist.

Der von dem Posten in Peking behufs anderweiter dienst⸗ licher Verwendung abberufene Kaiserliche Gesandte Freiherr Schenck zu Schweinsberg hat Peking verlassen. Bis zum Eintreffen seines Nachfolgers fungiert daselbst der Legations⸗ Sekretär Dr. von Prittwitz und Gaffron als Geschäfts⸗ träger.

Der am hiesigen Seae 7i. Hofe beglaubigte Kaiserlich japanische Gesandte Vicomte Aoki ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Geschäfte der Gesandtschaft wieder übernommen.

Der Regierungs⸗Assessor Kuntze zu Berlin ist bis auf weiteres dem Landrath des Rheingaukreises im Regierungs⸗ bezirk Wiesbaden zur Hilfeleistung zugetheilt worden. 8

Baden.

Seine Königliche Hoheit der Kronprinz von Schweden und Norwegen hat, wie die „Karlsr. Ztg.“ berichtet, vor⸗ gestern Abend von Schloß Baden die Rückreise nach Schweden angetreten.

Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach.

Die „Weim. Ztg.“ veröffentlicht nachstehenden, an den Staats⸗Minister Dr. von Groß gerichteten Dankes⸗ erlaß Seiner Königlichen Hoheit des LJ

Zur Feier Meines Geburtstags sind Mir auch in diesem Jahre aus allen Gegenden Meines Landes, aus allen Kreisen seiner Bevölke⸗ rung die wohlthuendsten Beweise treuer Liebe und Anhänglichkeit zu theil geworden. Mit Rührung habe Ich dieselben entgegengenommen und ersuche Sie hierdurch, den Ausdruck Meines kiefempfundenen Dankes der Oeffentlichkeit zu übergeben. 1

In Demuth erkenne Ich das Walten der Vorsehung beim Rück⸗ blick auf das soeben vollendete Lebensjahr: ein Jahr, in dem sich Gottes Gnade an Meinem Hause, wie an Meinem Lande von neuem bfenbort hat, ein Jahr, das ferner auch in der Geschichte des Deut⸗ schen Reichs durch die Gedenktage an die große Zeit seiner Wieder⸗ herstellung einen wichtigen Markstein bildet. 1

Die Kundgebungen, durch welche Deutschlands eg.⸗ auch in unserer engeren Heimath gefeiert worden sind, es Mir ein schönes Zeugniß der Liebe zum großen Vaterlande gegeben, und Ich bin er⸗ freut, Mich in diesem Gefühle mit Meinen getreuen Landeskindern vollkommen einig zu wissen.

Schloß Allstedt, den 25. Juni 1896. 8

Carl Alexander.

An den Staats⸗Minister Dr. Freiherrn von Groß.

Sachsen⸗Meiningen. 1““ Seine Hoheit der Herzog, Höchstwelcher, wie gemeldet, am 24. d. f. in Csnc Altenstein eingetroffen ist, hat sich, dem „Regierungsbl. f. d. Herzogthum Sachsen⸗Meiningen“ zufolge, in Basel beim e. vn aus dem Eisenbahnwagen eine neue Verletzung des geschädigten Knies zugezogen, durch welche die völlige Heilung sich um etwas verzögern wird. Das allgemeine Befinden Seiner Hoheit ist durchaus befriedigend.

1 G 8 C1“

Ei

Elsaß⸗Lothringen.

Der Kaiserliche Statthalter Fürst zu Langenburg ist am Donnerstag von 8 Straßburg eingetroffen. 8 .

Hohenlohe⸗ erlin wiederhi⸗

Oesterreich⸗Ungarn.

Der Fürst von Montenegro ist gestern Abend Wien nach Belgrad abgereist. Der ser ische Gesandte n Wien Simico begleitet den Fürsten anf der Reise. Der bul⸗ serasche Geschäftsträger Stancioff hatte sich zur Verah⸗ chiedung auf dem Bahnhof eingefunden. 6

Nachdem das österreichische Herrenhaus gestern seine Tagesordnung erledigt hatte, erklärte der Minister⸗ Präsident Graf Badeni den eichsrath für vertagt.

Großbritannien und Irland.

Der Verwaltungsrath der Chartered Compa har wie „W. T. B.“ aus London berichtet, die Eng assungsgesuche von Cecil e1g und Beit als Di⸗ rektoren und von Harris als Sekretär der Gesellschaft an⸗ enommen. Eine Erklärung des Verwaltungsrathe 88 die hohe Anerkennung der großen Dienste zum Ausdruck, welche Rhodes dem britischen Reich geleistet habe, und bedauert, daß die Dezember⸗CEreignisse in Transvaal, von welchen die Company keine Kenntniß gehabt habe, die Annahme der Abschiedsgesuche nothwendig machten Gleichzeitig kündigt die Gesellschaft an, daß Rhodes in Rhodesia bleiben werde und der Company bei der Verwaltung des

Landes seine Hulfe leihen wolle.

Der Beginn des Prozesses gegen Dr. Jameson ist endgültig auf den 20. Juli seslgesett worden. Frankreich. 1“ Der „Figaro“ verzeichnet das Gerücht: infolge der be⸗ denklichen 8. stände auf Madagaskar werde h General⸗ Resident Laroche abberufen werden. Als sein Nachfolger

werde General Archinard, der frühere Gouverneur des französischen Sudan, genannt.

Rußland.

Das Volksfest, welches am Tage des feierlichen Ein⸗ zugs des Kaisers und der Kaiserin in St. Petersburm auf dem Marsfelde stattfinden sollte, ist, wie „W. T. B. 8 abgesagt worden. Die für dasselbe getroffenen Vor⸗ bereitungen wurden rückgängig gemacht. .

Italien.

Nach dem gestern der Deputirtenkammer vorgelegten Kommissionsbericht über den Einnahme⸗Etat wird das Budget des nächsten Fenanzja res mit einem Defizit von 5 600 000 Lire abschließen. Der Schatz⸗Minister Colombo brachte ein Provisorium für den Monat Juli für die jenigen Budgets ein, welche noch nicht von der Kammer ge⸗ nehmigt sind.

Das britische Geschwader ist gestern in Palermo eingetroffen. Im dortigen Meerbusen liegen gegenwärtig zwei Divisionen des aktiven italienischen Geschwaders, deren Oss ger mit denen des britischen Geschwaders Besuche austauschten.

Spanien.

Die Deputirtenkammer hat gestern die Marine⸗ Vorlage angenommen.

Schweiz.

Die Zählung der Referendums⸗Unterschriften hat, dem „W. T. B.“ zufolge, ergeben, daß genügend Unterschriften beisenmen sind. Somit muß über alle drei Gesetze: das

enbahnrechnungsgesetz, die Disziplinarstraf⸗ ordnung und das Viehhandelsgesetz, Volksabstim mung stattfinden.

Türkei.

Aus Anlaß des am Mittwoch von den Bötschaftzh, unternommenen Schrittes bezüglich Kretas stattete, wie W. T. B.“ aus Konstantinopel erfährt, der Minister des Aeußern De 818. Pascha vorgestern dem österreichisch⸗unga⸗ rischen Botschafter Freiherrn von Calice einen Besuch ab. Letzterer wurde gestern nach dem Selamlik vom Sultan in Audienz empfangen.

Die Korvette „Awnillah“ und 4 Torpedoboote werden behufs demnächstiger Entsendung nach Kreta ausgerüstet. Der Kriegs⸗Minister hat einen Kontrakt auf Lieferung von 5 Mil⸗

ür Mausergewehre unterteichnet.

Der venezolanische Gesandte in Washington Andrade hat, wie „W. T. B.“ berichtet, von seiner Regierung die telegraphische Mittheilung erhalten, daß der an der Grenze von Guyana verhaftete englische Ingenieur Harrison auf Weisung der venezolanischen Behörden freigelassen worden sei.

In der Konvention des Staates Colorado haben sich vorgestern die Anhänger der freien Silberprägung ver⸗ pflichtet, für den Präsidentschaftsposten einen Kandidaten der Anhänger der Silberwährung zu unterstützen, und sich zu Gunsten der Kandidatur Teller's ausgesprochen.

Nach einer in Madrid eingetroffenen Depesche aus 65* haben die Spanier drei Lager der Auf⸗ kändischen genommen. 31 Aufständische fielen, 2 Spanier sind todt, 44 verwundet.

Afrika. Aus Buluwayo von vorgestern wird berichtet, Kapitän Laing habe eine große Schaar Matabeles unter dem Häupt⸗

ling Salemba in den Belingwe⸗Bergen überrascht, wo Salemba und drei seiner Söhne gefallen seien. Das Veeh, welches der Feind bei sich gehabt, sei erbeutet, ein Theil der vom Feind früher gemachten Beute ihm wieder abgenommen worden. Die Verluste der Engländer betrügen einen Todten und einige Verwundete. .“

9.

Parlamentarische Nachrichten. 8 ng des

8 Da Scblubbericht über die gestrige Sitzu Reichstags befindet in der Ersten Beilage. S.In der heutigen (116 Sizung des Reichstags, welhe der Staatssekretär des Reichs⸗Justizamts Nieberdin hen wohnte, wurde die zweite Berathung des Bürgerlt

des deutschen

Gesetzbuchs fortgesetzt bei § 1693, welcher nach der Vorlage lautet: Als Vater des unehelichen Kindes gilt, wer der Mutter inner⸗

b der Empfängnißzeit beigewohnt hat, es sei denn, da f Fer ihr innerhalb dieser Zeit beigewohnt hat. —8 ch emn wohnung bleibt sedoch außer Betracht, wenn es den Umständen nach offenbar unmöglich ü daß die Mutter das Kind aus dieser Bei⸗

wohnung empfangen at.“

Die Sozialdemokraten beantragten folgende Fassung: „Als Vater des unehelichen Kindes gilt, 80⁸ Pang⸗ innerhalb der Empfängnißzeit beigewohnt oder seine Vaterschaft nach der Geburt des Kindes in einer öffentlichen Urkunde an⸗ erkannt hat.“ vr S 88 Abg. Stadthagen oz.): e Aufnahme der exceptio plurium in das Bürgerliche Gesetzbuch würde für weite Rechtsgehiete eine Verschlechterung der Lage der unehelichen Mütter schaffen. Wir würden uns, wenn unser Antrag nicht die Zustimmung finden sollte auch damit begnügen, daß in § 1693 nur die Vorte es sei denn, daß auch ein Anderer ihr innerhalb dieser Zeit bei⸗ ewohnt hat⸗ gestrichen werden. Redner führte die Rechts⸗ soge innerhalb der einzelnen Rechtsgebiete eingehend vor und wies darauf hin, daß die Juristen über den Rechtsgrund für die exceptio plurium durchaus nicht einig seien. Zahlreiche hervor⸗ ragende Juristen aller politischen Richtungen träten jetzt für die Be⸗ igung dieser Einrede ein. Die Statistik zeige, daß im Geltungs⸗ settigs dieser Einrede die Zahl der unehelichen Kinder sich steigere. Im Interesse der Sittlichkeit sollte der Reichstag deshalb den § 1693 nach dem Antrage seiner Partei annehmen, nicht bloß im Interesse der unehelichen Mütter, sondern noch mehr im Interesse des unehelichen

des. kinden, von Strombeck (Zentr.) empfahl die Annahme des

sozialdemokratischen Antrags und trat den Ausführungen des Vor⸗

redners in allen Punkten bei. Für die uneheliche Mutter und die unehelichen Kinder, deren Sterblichkeit eine sehr große sei, müsse nach Möglichkeit gesorgt werden.

Abg. Freiherr von Stumm (Rp.): Ich erkenne an, daß in der

Rheinprovinz der Grundsatz des französischen Rechts: „la recherche de la paternité est interdite“ beseitigt und die Alimentationspflicht eingeführt wird. Aber so weit wie der sozialdemokratische sollte man nicht gehen. Das Interesse dabei gar nicht in Betracht, ihn möge man fassen, so hart wie man wolle. Die unehelichen Kinder können von der Mutter gut erzogen werden; aber anders steht das Kind der Mutter gegenüber, wenn es weiß, daß es mehrere Väter hat. Durch die öö des Antrags würde die Unsittlichkeit gefördert. Die unehelichen Mütter würden wohlhabende Personen in Anspruch nehmen. 98 außmann 88 Volksp.): Der Antrag Auer schießt über das Ziel hinaus. Wir 1b unmöglich eine Vaterschaft feststellen, wo die Mutter in ihrem Leichtsinn sich Mehreren hin⸗ gegeben hat, also gewissermaßen eine tehrzahl von Vätern vorhanden ist. Die Ausführungen des Abg. Stadthagen sind widerlegt durch die gestrige Rede des Abg. Bebel, mit Recht den Satz des Entwurfs bekämpft hat. zwischen dem Vater und dem unehelichen Kinde ist keine Verwandtschaft vor⸗ handen. Es ist eine Verwandtschaft vorhanden, und sie soll der Grund der sittlichen und rechtlichen Achtung sein. Wo aber diese Verwandtschaft nicht besteht oder, was dem gleich⸗ kommt, nicht festgestellt werden kann, da ist es ein voll⸗ ständiger Widersinn, trotzdem eine Haftung aus einem über das Ziel hinausschießenden Humanitätsbestreben eintreten zu lassen. Ich bitte Sie deshalb, die exceptio plurium bestehen zu lassen und den Antrag Auer abzulehnen. Ich stelle mich damit auf den Stand⸗ punkt der * ttischen und natürlichen Konsequenz und auf den Boden echtsbewußtseins.

Nach weiterer Debatte, an welcher sich die Abgg. Stadt⸗ hagen und Dr. Rintelen (Zentr.) betheiligten und über welche am Montag g berichtet werden wird, wurde der § 1693 unter Ablehnung aller Anträge unverändert genehmigt.

Dann trat das Haus in die Berathung des § 1783 ein, welcher die Anlegung von Mündelgeldern regelt.

Hierzu lagen Anträge der Abgg. Gamp (Rp.) und Genossen und der Abgg. Freiherr von Manteuffel (d. kons.) und Genossen vor.

Nach Begründung derselben durch die Antragsteller nahm bei nn des Blattes der Staatssekretär des Reichs⸗Justiz⸗

ntrag des Vaters kommt

Nr. 26 des „Centralblatts für das Deutsche Reich“, herausgegeben im Reichsamt des Innern, vom 26. Juni, hat folgenden Fenbas. 1) Eisenbahnwesen: Bekanntmachung, betreffend die technische Einheit im Eisenbahnwesen, vom 20. Juni 1896. 2 Zoll⸗ und Steuerwesen: Ausfertigung von Erledigungsscheinen für

ersendungsscheine II über inländischen Taback. 3) Konsulatwesen: Ernennung; Ermächtigung zur Vornahme von Zivilstandsakten; Ableben eines Konsuls; Exequatur⸗Ertheilung. 4) Polizeiwesen: Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet. Anhang. Militärwesen: Gesammt⸗Verzeichniß der zur Ausstellung von Feugnissen über die Befähigung für den einjährig⸗freiwilligen Millitärdienst berechtigten Lehranstalten.

egede Felerger Gesund⸗ heitsamts“ vom 24. Juni hat folgenden Inhalt: Gesundheitsstand und Gang der Volkskrankheiten. Oeffentliches Gesundheitswesen in Frankfurt a. M., 1894. Gesetzgebung u. s. w. (Deutsches 8 Unlauterer Wettbewerb. Reichs⸗Viehseuchengesetz. (Preußen. rüfung der Nahrungsmittel⸗Chemiker. (Reg.⸗Bez. Posen.) chweineseuchen. (Sachsen.) Treuenit. Bierdruckapparate. (Anhalt.) Schweineseuchen. (Hamburg.) Nutrol. (Oester⸗ reich.) See (Sswa Kanton Genf.) Geistes⸗ aanke. Gang der Thierseuchen in Rumänien, 1. Vierteljahr. Desgl. in Serbien, 31. Dezember bis 30. März. Zeitweilige Maß⸗ eln gegen shlerseuchen, 88 Reich, pekus Reg.⸗Bezirke erseburg, Cassel, Baden, Sachsen⸗Meiningen, Oesterreich, Canada.) Vermischtes. (Preußen. Berlin). Obst. (Belgien.) Berichte der Provinzial⸗Gesundheitskommission, 1894. (Vereinigte Staaten von Amerika.) Feuerbestattung. Geburten und Sterbefälle in Breslau, Elberfeld, Frankfurt a. M., Chemnitz 1895. Geschenk⸗ iste. Wochentabelle über die Sterbefälle in deutschen Orten mit 40 000 und mehr Einwohnern. Desgl. in größeren Städten des Auslandes. Erkrankungen in Krankenhaäͤußfern deutscher kosstüdte. Desgl. in deutschen Stadt⸗ und Landbezirken. Witterung. Grundwasserstand und Bodenwärme in Berlin und München, Mai. Beilage: Gerichtliche. Entscheidungen zum Nahrungsmittelgesetz. (Faules, schimmeliges zoder sonst verdorbenes Fleisch, Zusatz beanstandeter Stoffe).

Nr. 25 des „Zentralblatts der Bauverwaltung“, beraus⸗ seseben im Ministerium der dcige g. Arbeiten, vom 20. Juni, hat olgenden Inhalt: Amtliches: Dienstnachrichten. Nichtamtliches:

r Wettbewerb für den Neubau eines Rathhauses in Hannover. (Fortsetzung.) Das badische Gesetz über die Umlegung von Bau⸗ grundstücken. (Schluß.) Bestimmung des Grenzwerths der Kreu⸗ zungswinkel schiefer eiserner Brücken. Blektrisch betriebener Bagger. Stand der Arbeiten am Dortmund.Ems⸗Kanal am 1. April 1896. Die Preisbewerbung um das Rathhaus in Duisburg. Ver⸗ hülchtes: des Kaiser auf ö

Preußischer Beamtenverein in Hannover. Ffchn. Hochschule ssschae de Slc der Techn. Hochschule in ünchen. Besuch der Techn. Hochschule in Hannover.

Nr. 20 des „Eisenbahn⸗Verordnungsblatts“, heraus⸗ fheben im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, vom 24. Juni, hat ‚folgenden Inhalt: Allerhöchster Erlaß vom 8. Juni 1896, betreffend Bau und Betrieb der in dem Gesetz vom 3. Juni 1896 vorgesehenen neuen Eisenbahnlinien. Erlasse des Ministers der öffentlichen Arbeiten: vom 7. Juni 1896, betreffend Vertreter der Land⸗ und Forstwirthschaft in den Bezirks⸗Gisenhahnrätzen; vom 8. Juni 1896, er fend Hestelung des ständigen Kommissars für die Ausübung des staatlichen Aufsichtsrechts über die in Preußen liegenden Strecken der Reichseisenbahn von Teterchen bis zur Saarbahn bei Bous und bei Völklingen; vom 19. Juni 1896, betreffend Vergütungen aus Anlaß von Versetzungen; vom 20. Juni 1896, betreffend Besoldungs⸗ dienstalter der früheren Zivilpensionäre; vom 20. Juni 1896, be⸗ treffend Vornahme von Aenderungen an Betriebsmitteln. Nach⸗

sten.

Entscheidungen des Reichsgerichts. 8

Bei einem testamentarischen Vermächtniß, welches dem Be⸗ dachten nicht mehr gewährt, als was ihm ohne dieses Vermächtniß nach dem Gesetz zukommt, ist, nach einem Urtheil des Reichs⸗ Pebssts⸗ IV. Zivilsenats, vom 1. April 1896, im Gebiete des preußischen

Erbschaftssteuergesetzes die Erhebung einer Steuer von dem Vermächtniß ausgeschlossen. „Nach § 5 Abs. 1 des Erbschafts⸗ steuergesetzes vom 24. Mai 1891 wird die Erbschaftssteuer von dem Be⸗ braße entrichtet, um welchen diejenigen, denen der Anfall zukommt, durch denselben reicher werden. Die Erhebung einer Steuer ist also ausgeschlossen, wenn eine Bereicherung des Bedachten durch die Zuwendung nicht eintritt. Dieser Fall liegt aber hier vor. Denn dem Kläger ist nur der Nießbrauch an den Erbtheilen seiner Kinder zugewendet, der ihm schon nach dem Gesetz zustand, und zwar 3 dieser Nießbrauch aus⸗ drücklich auf die Grenzen des Gesetzes eingeschränkt, wie sich aus der Heranziehung der §§ 168 II 2 Allg. L.⸗R. ergiebt. Der Kläger hat also durch die Verfügung des Kodizills nicht mehr erhalten, als das, was er schon unabhängig von dieser Verfügung nach dem Gesetz zu fordern hatte, sodaß eine Bereicherung infolge der Zuwendung nicht eingetreten ist.“ (422/95.)

Der Verkauf von Schweineschmalz, welches einen geringen Zusaß von Rinderfett der besseren Befestigung vifes enthält, als „Schweineschmalz“, unter Verschweigung jenes Zusatzes, ist, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, I. Fpilenats, vom 8. April 1896, weder als ein Vergehen gegen das Nahrungs⸗ mittelgesetz zu erachten, noch ist der AKufer deshalb ohne weiteres zum Rücktritt von dem Kaufvertrage berechtigt. „Das Berufungsgericht hat festgestellt, daß das in Frage stehende Schmalz nur der besseren Befestigung wegen einen geringen

usatz von Rinderfett erhalten habe, und daher eine 86 . chung im Sinne des § 10 des Nahrungsmittelgesetzes vom 14. Mai 1879 nicht vorliege; es verweist ferner darauf, daß das Nahrungs⸗ Peittergeieh vs nicht verbietet, Schmalz, das nicht ausschließlich aus Schweinefett besteht, unter der 1—. „Schweineschmalz“ zu ver⸗ kaufen, und daß eine dahingehende Kaiserliche Verordnung auf Grund des § 5 des Fer nicht erlassen worden ist. Daraus wird mit Recht gefolgert, daß weder das vom Kläger zur Versendung gebrachte Schmalz von vertragswidriger gewesen sei, noch sich die Beklagten bezüglich einer Eigenschaft der Waare im Irrthum be⸗ funden hätten, die gewöhnlich vorausgesetzt werde.“ (443/95.)

Entscheidungen des Ober⸗Verwaltungsgerichts.

Nach 92 des Gesetzes über das Deichwesen vom 28. Januar 1848 in Verbindung mit § 96 des Zuständigkeitsgesetzes vom 1. August 1883 kann, soweit es sich um Deiche handelt, welche zu keinem Deichverbande gehören, vom Bezirksausschuß fetges t werden, wer die Baulast interimistisch zu tragen hat und wie die Beiträge zu vertheilen sind, und nach § 8 des Deichgesetzes bleibt den zur Unter⸗ haltung oder Wiederherstellung eines Deichs interimistisch Herangezogenen vorbehalten, ihre Ansprüche auf Erstattung ihrer Beiträge oder des Werths ihrer Leistungen im Rechtswege gegen die eigentlich Verpflichteten geltend zu machen., In Bezug auf diese Bestimmung hat das Ober⸗ Verwaltungsgericht, III. Senat, durch Urtheil vom 30. Januar 1896 ausgesprochen, daß die Klage z Erstattung des Geleisteten im ordentlichen Rechtswege, nicht im Verwaltungsstreit⸗ verfahren dem Herangezogenen zusteht. Ebenso gehört ein Streit über die abstrakte Verbindlichkeit zur Unterhaltung eines Deiches vor den ordentlichen Richter. (III. 137.)

Gegen die Heranziehung eines Hausbesitzers zu den orts⸗ statutarisch festgesetzten Kosten der ersten Herstellung der Bürgersteige muß, nach einem Urtheil des Ober⸗Verwaltungs⸗ gerichts, II. Senats, vom 8. April 1896, der Einspruch innerhalb vier Wochen nach der geschehenen Aufforderung zur Leistung des Kostenbeitrags erhoben werden, der verspätet erhobene Einspruch ist stets wirkungslos. „Die hnem Gur Leistung des Kosten⸗ betrags) ist von der Gemeinde erst am 6. April 1895 er⸗ hoben worden, also in einem Zeitpunkt, in welchem das Kom⸗ munalabgabengesetz vom 14. Juli 1893 bereits in Kraft getreten war. Die Abgabenforderung ist erst mit dieser Bekanntmachung an den Pflichtigen zur Entstehung gelangt. Daher richtet sich die Frist zum

inspruch gegen die Heranziehung mag es sich um einen „Beitrag“ oder eine „Steuer“ handeln nach dem § 69 des neuen Kommunalabgabengesetzes und beträgt vier Wochen. Diese Frist ist von Amtswegen zu beachten und kann von den Betheiligten weder stillschweigend noch durch eine ausdrückliche Verein⸗ barung außer Anwendung gesetzt werden.“ (II. 706.)

Statistik und Volkswirthschaft.

Der Auswärtige Handel des deutschen 30 gebiets im Mai 1896.

(Nach dem vom Kaiserlichen Statistischen Amt herausgebenen Maiheft.)

A. Die Einfuhr betrug im Monat Mai in Tonnen zu 1000 kg netto: 2 881 367 Föen 2 962 054 im Mai 1895, daher weniger 80 687. Hierunter Edelmetalle 99, bbeige Artikel 2 881 268. Geringer war hauptsächlich die Einfuhr von Baumwolle und Baumwollen⸗ waaren G 390 gegen 34 517, mithin weniger 8127), Flachs und anderen Spinnstossen (20 342 gegen 23 289, mithin weniger 2947), Wolle 24 296 gegen 32 715, mithin weniger 8419), Droguerie⸗, Apotheker., und Farbwaaren (74 281 gegen 86 500, daher weniger 12 219), Getreide (392 240 gegen 506 321, daher weniger 14 081; in den ersten 5 Monaten des Jahres 2 100 996 gegen 1 699 490, daher + 401 506), Material⸗ u. s. w. Waaren (62 922 gegen 73 631, daher weniger 10 709), Oel und (44 049 gegen 60 396, daher weniger 16 349), Steinen und Steinwaaren (102 507 gegen 115 541, daher weniger 13 034), Vieh (17,166 gegen 24 183, daher weniger 7017), während die Einfuhr von Abfällen, Blei, Eisen, Erden, Holz, Kupfer, Kohlen Feftegen ist. Die Gesammteinfuhr in den ersten 5 Monaten des

ahres betrug 12 892 387 gegen 11 206 540, daher mehr 1 685 847.

B. Ausfuhr im Mai in Tonnen zu 1000 kg netto: 1 976 153

en 2 111 151 im Mai 1895, daher weniger 134 998. Wesentlich

und Wollenwaaren

ge . ist die Ausfuhr von Eisen (13 468), Erden und Erzen

(33 544), Getreide (9680), Materialwaaren (30 966), Steinen 16 374), während nur die Ausfuhr von Thonwaaren erheblich ge⸗ iegen ist (5887). Die Gesammtausfuhr in den ersten fünf Monaten beträgt 9 881 408 gegen 9 148 204, daher mehr 733 204

Der X. Deutsche Berufsgenossenschaftstag,

der gestern im Kaiserhof hierselbst unter zahlreicher Betheiligung der Berufsgenossenschaften zusammentrat, nahm nach längeren Verhand⸗ lungen, denen der Vize⸗Präsident des Staats⸗Ministeriums, Staats⸗ sekretär des Innern Dr. von Boetticher, der Präsident des Reichs⸗ I samts Dr. Bödiker, sowie Vertreter des Ministeriums für Handel und Gewerbe und des Ministeriums der öffentlichen Arbeiten beiwohnten, den Entwurf von „Normal⸗ Unfallverhütungsvorschriften für gleichartige Gefahren in den unter die FI fallenden gewerblichen Betrieben“ sowie folgende Resolution an: „Der Verband deutscher Berufsgenossenschaften erachtet den Entwurf zu Normal⸗Unfallverhütungsvorse en als verdienstvolle Grundlage für den Erlaß von Vorschriften der einzelnen Berufsgenossenschaften und b79 diesen die Annahme dieses Entwurfs mit den durch 8n besonderen Verhältnisse der Einzelgenossenschaften gebotenen Ab⸗ nderungen.“

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8 Zur Arbeiterbewegung.

In Karlsruhe sind, wie der „Frkf. Ztg.“ gemeldet wird, die Brauereiarbeiter und E in den Brauereien gestern in einen partiellen Ausstand getreten, obgleich die Brauereien zehn⸗ fthndige Arbeitszeit, Erhöhung des Lohnes und das Schlafen außer⸗

alb der Brauereien zugesichert hatten. Den 1. Mai als Weltfeier⸗ tag anzuerkennen, hatten sie abgelehnt. Es feiern ca. 150 Arbeiter in den verschiedenen Brauereien von Karlsruhe und Umgegend.

In Leipzig sind der „Lpz. Ztg.“ zufolge die Lithographen und Steindrucker in eine Lohnbewegung eingetreten. In einer am Donnerstag abgehaltenen öffentlichen Versammlung wurde eine Resolution angenommen, worin Verkürzung der Arbeitszeit, Bezah⸗ lung der gesetzlichen Feiertage, der Ueberstunden, eventuell Gewährung von 25 % Zus lag für diese, Festsetzung eines je nach den örtlichen Verhältnissen 9 erechnenden Mindestlohnes ꝛc. verlangt werden. Ferner trat die Versammlung dem auf Errichtung eines graphischen Kartells abzielenden Beschluß der im Mai cr. in Berlin stattgefundenen Konferenz der graphischen Arbeiter bei. Am Mittwoch hielten, wie dasselbe Blatt mittheilt, die Maurer eine stark besuchte Versammlung ab, in welcher beschlossen wurde, im allgemeinen die 10 fündige rbeitszeit streng einzuhalten und Ueberstunden nur dann zu leisten, wenn Leben und Gesundheit von Menschen in Frage kommen, und in sonstigen besonders dringenden Fällen, z. B. bei Arbeiten in Fabriken, die während des Betriebs selbst nicht ausgeführt werden können ꝛc. In solchen Fällen soll aber für die geleisteten Ueberstunden ein Zuschlag von 33 ½ % verlangt werden. Diese Be⸗ 1. sollen den Arbeitgebern und Bauunternehmern mitgetheilt werden.

Hier in Berlin ist, der „Post“ zufolge, der Ausstand der Privatpost⸗Angestellten (vgl. Nr. 131 bis 135 d. Bl.) als aussichtslos aufgehoben worden. Ungefähr 150 Ausständige sind noch beschäftigungslos. 8

In Basel verhängte, dem Berner „Bund“ zufolge, eine am Donnerstag abgehaltene Arbeiterversammlung den Boykott (vgl. Nr. 148 und 150 d. Bl.) über die Brauerei Dietrich, die Löwenbrauerei und Brauerei Zeller in Basel und Feld⸗ schlößchen in Rheinfelden. Zum Ausstand der Bauarbeiter in Chaux⸗de⸗Fonds (vgl. Nr. 150 d. Bl.) erfährt dasselbe Blatt, daß die Baumeister am Dienstag die Arbeiter haben wissen lassen, daß sie am Mittwoch Morgen wieder auf den Arbeitsplätzen zu erscheinen hätten; diejenigen, die nicht erschienen, würden als ent⸗ lassen betrachtet werden.

Kunst und Wissenschaft.

„Im Hörsaal des Museums für Völkerkunde fand gestern eine Feier zum 70. Geburtstage des Geheimen Regierungs⸗Raths, rofessors Dr. Adolf Bastian, Direktors dieses Museums, statt, welcher der General⸗Direktor der Königlichen Museen, Wirkli Gebeime Ober⸗Regierungs⸗Rath Dr. Schöne und fast sämmtli Direktoren der anderen Berliner Museen beiwohnten. Anwesend waren ferner Vertreter des Ministeriums der Fiftlichen ꝛc. Angelegenheiten und anderer Staatsbehörden, sowie viele Mitglieder der Anthropologischen, Ethnologischen und Geographischen Gesellschaft. Umgeben von Lor eer und Palmen, stand rechts von der Rednerbühne die Büste des Jubilarg. Die Begeüzungs. und Festansprache hielt der Geheime Medizinal⸗ Rath, ro essor Dr. Rudolf Virchow, der auf die Verdienste hinwies, die Bastian sich um die Wissenschaft erworben hat. Nach ihm ergriff der Ethnograph Professor Dr. Grünwedel das Wort, um in schwungvoller Rede den in der 252 weilenden Jubilar zu feiern. Der General⸗Direktor der Museen, Geheime Rath Schöne wies in Schlußwort darauf hin, daß das Wirken des Gefeierten grundlegend für die Errichtung des Berliner Museums für Völkerkunde gewesen iit.

Der Kaiserlich chinesische außerordentliche Botschafter, Vize⸗ König Li⸗Hung⸗Chang besuchte, wie die „Nat.⸗Ztg.“ berichtet, gestern Abend 6 Uhr die Technische Hochschule in Char⸗ ütken bung⸗ um in dem dortigen elektrotechnischen Laboratorium eine Aufnahme seines . durch Röntgenstrahlen vor⸗ nehmen 2 lassen. In der Begleitung des Vize⸗Königs befanden sich einer seiner Söhne, der Zolldirektor Detring, der zum Ehren⸗ dienst befohlene Oberst Liebert und zwei Leibärzte: ein Chinese und der Engländer Dr. Irwing. Die Aufnahme erfolgte durch den Gebeimen Regierungs⸗Rath, Profe or Dr. Slaby unter Assistenz des Dr. Tietz und des Ingenieurs Brockhaus. Die Exposition währte 20 Minuten und ergab ein außerordentlich scharfes und in allen Theilen deutliches Bild des höchst interessant geformten ädels. Die Veranlassung zu dieser Aufnahme war in dem Umstande zu suchen, daß der ee während des letzten chinesisch⸗japanischen einen Schuß unterhalb des linken Auges erhalten hatte. Trotz sorg⸗ fältigster Untersuchung der Wunde von seiten der Aerzte mittels Sonden war die Kugel nicht sa finden gewesen. Auf dem entwickelten Negativbilde waren deutlich der Schußkanal und die etwas herunter⸗ gesunkene Kugel zu erkennen. Während die Platte entwickelt wurde, zeigte Geheimer Rath Slaby einige Demonstrationen mit einem Bariumplatincyanür⸗Schirm, unter anderem die Wirbelsäule, die Rippen und das pulsierende Herz eines lebenden Menschen. Zur Aufnahme dienten Röhren, deren Konstruktion aus längerem Studium u ist und von den bisher bekannt gewordenen wesentlich abweicht.

Im x der Kunstausstellung von Schulte, Unter den Linden, ist gegenwärtig ein großes, in Pastell gemaltes Porträt ausgestellt, zu welchem der Vize⸗König Li⸗Hung⸗Chang während seines Berliner ufenthalts dem Maler Lucas von Cranach gesessen hat. 6 8 8

Handel und Gewerbe.

In der gestrigen Sitzung des Zentralausschusses der Reichsbank entwickelte der Vöefihende Präsident des Reichs⸗ bank⸗Direktoriums, Wirkliche Geheime Rath Dr. Koch, daß die Ansprüche an die Reichsbank während des ganzen jetzt zu Ende gehenden Vierteljahres recht erhebliche gewesen Die Anlage sei größer als in den vorangegangenen Jahren; namentlich auch um 16 Millionen größer als 1893 bel einem damals Fer im Mai auf 4 Lhee erhöhten Diskont e er

ieges

Indessen sei das Metall fast stetig in der Zunahme begriffen