Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für Sendes und Verkehr und für Justizwesen hielten heute eine ung.
Magdeburg, 28. Juni. Der außerordentliche chinesische Botschafter, Vize⸗König Li⸗Hung⸗Chang traf, wie „W. T. B.“ berichtet, heute Vormittags 9 Uhr 41 Minuten mittels Sonderzugs, begleitet von dem Vertreter der Krupp'schen Werke in Berlin, Geheimen Finanz⸗Rath Jencke, hier ein. Am Bahnhof waren zum Empfange der Stadt⸗ Kommandant General⸗Major von Bojanowsky und der Ver⸗ treter der Grusonwerke erschienen. Der Vize⸗König begab sich zu den Werkstätten auf dem Grusonwerk, welche er nebst mehreren für die brasilianische Marine angefertigten Panzer⸗ thürmen eingehend besichtigte. Darauf kehrte derselbe nach dem Vahnhoß zurück, wo das Frühstück eingenommen wurde. Um 11 Uhr 55 Minuten erfolgte die Weiterreise nach Essen.
Essen a. d. Ruhr, 28. Juni. Der Vize⸗König Li⸗Hung⸗ Chang ist heute Abend auf Station Hügel eingetroßen In seiner Begleitung befanden sich der Geheime Kommerzien⸗Rath Krupp, der Unefilche Gesandte in Berlin Hsü⸗Ching⸗Cheng, der schinesische Zolldirektor Detring, der Oberst Liebert, der mann von Hanneken und der Maler von Cranach
Baden.
Seeine Königliche Hoheit der Großherzog empfing am
Sonnabend in Baden⸗Baden den österreichisch⸗ungarischen außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten inister Grafen Zichy und nahm aus dessen Händen das Schreiben Seiner Majestät des Kaisers von Oesterreich und Königs von Ungarn entgegen, durch welches derselbe von seinem gegenwärtigen Posten abberufen wird. Die Audienz fand im Beisein des Ministers des Großherzoglichen Hauses und der auswärtigen Angelegenheiten von Brauer statt. Der Ge⸗ sandte wurde später auch von Ihrer Königlichen Hoheit der Großherzogin empfangen und zur Großherzoglichen Tafel
geladen. Sachsen⸗Coburg⸗Gotha. Der Landtag des Herzogthums Gotha nahm in seiner vorgestrigen Sitzung den Gesetzentwurf, betreffend Errichtung einer Handelskammer, an und zwar auf dem Prinzip der Selbsiverwaltung ohne staatlichen Zuschuß. Die Wahl soll auf
Haupt⸗
brieflichem Wege erfolgen und sich auf Angehörige des Herzog:
thums beschränken. Ferner wurde der Antrag des Abg. Bock auf
Wiederherstellung des Wahlrechts der Zensiten
der 16., 17. und 18. Steuerstufe abgelehnt. Dafür wurde ein Antrag des Abg. Zangemeister auf eine Abänderung der Verfassung in dem Sinne, daß den unteren Steuer⸗ stufen das Wahlrecht erhalten bleibe, angenommen.
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Der Kaiser überreichte am Sonnabend Vormittag dem Pro⸗Nuntius Agliardi feierlich das Kardinals⸗Barett. Der Feierlichkeit wohnten der päpstliche Ablegat, die gemeinsamen und die österreichischen Minister, der Minister a latere Baron Josika, die Geistlichkeit, die Hof⸗, Staats⸗ und Militär⸗ würdenträger, sowie zahlreiche Mitglieder der Aristokratie bei. Nach der Feierlichkeit empfing der Kaiser den Kardinal Agliardi in Audienz. “
Das „Militärverordnungsblatt“ veröffentlicht die Er⸗ nennung des ungarischen Landesvertheidigungs⸗Ministers Freiherrn von Fejérväry zum Kanzler der militärischen Klasse des Maria Theresien⸗Ordens, sowie die Verleihung des Charakters eines Generals der Kavallerie ad honores an den österreichischꝛungarischen Gesandten in München Feldmarschall⸗ Lieutenant Fürsten von Wrede anläßlich seiner auf eigenes Ansuchen erfolgten Versetzung in den Ruhestand.
Der Fürst von Montenegro wird am Mittwoch von Belgrad wieder in Wien eintreffen und sich nach Semmering begeben, wo der Prinz Mirko seit einigen Tagen weilt, um mit letzterem von dort die Rückreise nach Cetinje an⸗
zutreten. 1 Frankreich.
Der Kultus⸗Minister Rambaud hat den Erzbischof von Cambrai sowie zwei Priester aus Lille und zwei aus Roubaix wegen der Veranstaltung von Prozessionen am Fron⸗ leichnamsfest, trotzdem die Prozessionen von den Bürgermeistern verboten worden waren, vor den Staatsrath gestellt. Ueber einige andere Priester ist die Gehaltssperre verhängt worden.
Die Deputirtenkammer hat in ihrer vorgestrigen Sitzung die Berathung des Gesetzentwurfs über die Regelung der Frauen⸗ und Kinderarbeit in den Fabriken fort⸗ Pfett und nach zweitägiger Debatte das Amendement
uesde, welches die Arbeitszeit für Frauen und Kinder auf
8 Stunden festsetzt, mit 392 gegen 152 Stimmen abgelehnt. Bei einem gestern in Soissons abgehaltenen Bankett des Vereins zur Fe ung des Ackerbaues, welchem der Minister⸗ Präaͤsident Méline präsidierte, hielt derselbe eine Rede, worin er ausführte, die Störungen auf den Märkten der Welt seien durch die Münzkrisis verursacht. Die Regierung werde ihr Möglichstes thun, um bald die zeitweilige zollfreie Zulassung des Getreides (siehe Nr. 143 d. Bl.) zu regeln. Sie sei der Ansicht, es würde ein Heilmittel für die Uebel der Landwirthschaft sein, dem Ackerbau Arbeitskräfte, Intelligenzen und Kapitalien zuzuführen. Da die Sozia⸗ listen fär die städtischen Arbeiter eine privilegierte Lage zu schaffen suchten, verließen die ländlichen Arbeiter ihre bisherigen Wahnstätten und zögen sich nach den Städten. Diese Politik der Sozialisten könne nur zu einer Hungersnoth führen; eine Abhilfe dagegen werde geschaften werden, wenn die Arbeiter darüber aufgeklärt würden, daß die Politik einer solchen Um⸗ wälzung die Ohnmacht zur Folge habe. Der Minister⸗Präsident toastete alsdann auf die Vereinigung der gesammten Arbeiter⸗ schaft 89h. die Landwirthschaft und für dieselbe.
Der Minister des Innern Barthou und der Handels⸗ Minister Boucher) wohnten gestern in Nancy der Ent⸗ hüllung des Denkmals für den verstorbenen Präsidenten Carnot bei, welche unter großer Betheiligung der Be⸗: völkerung erfolgte. Der Minister Barthou hielt eine Rede, worin er einen Rückblick auf das Leben Carnot 8 warf, der viel zur Erhaltung des Friedens beigetragen habe. Bei einem den Ministern zu Ehren gegebenen Fest⸗ mahl erklärte der Minister Barthou, die Regierung sei ent⸗ schlossen, weder mit den Revolutionären noch mit den Monarchisten ober verstockten Reaktionären zu paktieren; sie werde ebenso die Utopien der Kollektivisten bekämpfen, welche den Arbeitern
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die trügerischen Hoffnungen auf Gleichheit des Vermögens und des Glücks einflößten. Der Minister erinnerte an den Besuch des verstorbenen Präsidenten Carnot in Nancy und schloß mit einem Trinkspruch auf das republikanische Lothringen.
Italien.
Der König, die Königin, sowie der Prinz von Neapel trafen gestern Vormittag aus Monza ser Einweihung des Denkmals für Marco Minghetti in Bologna ein. Dem feierlichen Akte wohnten ferner der Minister⸗ präsident di Rudini, die Spitzen der Behörden, zahl⸗ reiche Vereine und eine zahlreiche Menschenmenge bei. Der Bürgermeister hielt eine mit Beifall C Rede zur Einweihung des Denkmals. Die ajestäten und der Kronprinz wurden bei der Ankunft und zum Schluß der
eremonie von der Menge lebhaft begrüßt. Später nahmen Uerhöchstdieselben sowie die Behörden an dem von dem Ge⸗ meinderath dargebotenen Dejeuner theil. Die Königin reiste Abends nach Monza zurück; der . begab sich mit dem Minister⸗Präsidenten di Rudini nach Rom. .
In der Deputirtenkammer gab vorgestern bei der Berathung über das Budget des Staatsschatzes der Schatz⸗ Minister Colombo gegenüber den Deputirten Diligenti und Imbriani die Erklärung ab, die Lage der Banca d'Italia sei im Ganzen zufriedenstellend und bessere sich von Tag zu Tage. Der Minister wies dies an der Hand von hage en nach. Die Kammer genehmigte sodann das Budget⸗ provisorium für Juli.
Der „Esercito“ meldet, der Kriegs⸗Minister habe be⸗ schlossen, weitere Truppen aus Erythrea zurückzuberufen.
Spanien.
Der Senat genehmigte vorgestern das Gesetz, welches die Heeresstärke festsetzt, und den Entwurf, betreffend die Ein⸗ nahmequellen hur Deckung der cubanischen Schuld. — Die Deputirtenkammer nahm die Vorlage, betreffend die Kredite für Cuba, an.
Ende August sollen, wie dem „W. T. B.“ aus Madrid berichtet wird, mittels 20 Dampfschiffen 35190 Mann Infan⸗ terie, 467 Mann Kavallerie, 282 Mann Artillerie, 1619 Mann Genietruppen und Freiwilligen⸗Bataillone mit einer Gesammt⸗
dahl von mehr als 20 000 Mann nach Cuba abgehen. Im
ezembe ere 20 000 Mann folgen
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Der Fürst Georgi Berowitsch von Samos ist, wie „W. T. B.“ aus Konstantinopel berichtet, zum General⸗ Gouverneur von Kreta, Stefanaki Musurus Bey zum “ von Samos, der frühere Botschafter in Teheran Schems⸗ed⸗din Bey zum Vali von Wan, der Gouverneur von Kandia General Haßwan Pascha zum Rath beim Vali von Kreta, Suleiman Aszof Pascha zum Gouverneur von Kandia, und der bisherige General⸗Gouverneur von Kreta Abdullah Pascha zum Marschall unter Belassung auf dem Posten ale Militär⸗Kommandant von Kreta ernannt worden.
Die Meldung verschiedener Blätter über neue Ruhe⸗ störungen in Erzerum und Aleppo werden von amt⸗ licher tuͤrkischen Seite für unbegründet erklärt. Die Ruhe⸗ störungen in Wan seien unterdrückt, in ganz Anatolien herrsche Ruhe. Die aus griechischer Quelle stammenden Nach⸗ richten von r.e Siegen der Aufständischen auf Kreta und von angeblichen Repressalien der Kaiserlichen Truppen werden von derselben Seite auf das entschiedenste bestritten.
In Athen ist aus Kreta die Meldung eingetroffen, zahlreiche Landtags⸗Deputirte aus der Provinz seien in Canea eingetroffen, um an den Arbeiten der Versammlun Feheäenne indessen zweifele man fortdauernd daran, daß die Versammlung stattfinden werde.
In Wien liegen Meldungen aus Konstantinopel vor, wonach in den im kretischen Bezirk Aghiowassili gelegenen Ortschaften Stylos, dem Sitz der Epitropie, und in Phre Versammlungen bewaffneten Volks stattgefunden hätten, welche indessen zu keinem Beschluß gelangt seien, da eine Partei den Appell an die Hilf; Griechenlands, die andere dagegen die Anrufung britischer Unterstützung verlangt habe. Eine weitere Versammlung von Delegirten in Alicampo sei ebenfalls ohne Ergebniß verlaufen. ““ .“
Der Fürst von Montenegro ist am Sonnabend früh in Belgrad eingetroffen und am Bahnhofe, wo eine Ehren⸗ Kompagnie aufgestelt war, von dem König und den Ministern empfangen worden. In den Straßen bildeten Truppen Spalier. Auf der Fahrt durch die festlich geschmückte Stadt nach dem Schloß wurden beide Herrscher von der Volks⸗ menge lebhaft begrüßt. Im alten Palais wurde der Fürst von Montenegro von der Königin⸗Mutter empfangen; alsdann geleitete der König Alexander den Fürsten in das neue Palais. Um 11 Uhr begaben sich die beiden Herrscher in die Kathedrale, wo das am 27. Juni regelmäßig stattfindende Requiem für die in den Kämpfen für das Vater⸗ land Gefallenen abgehalten wurde; der Metropolit hielt dabei eine Ansprache an die Herrscher. Nachmittags fand eine Festsitzung der Akademie der Wissenschaften statt, an welcher der König, der Fürst von Montenegro, die Minister und zahlreiche geladene hervorragende Persönlichkeiten theil⸗ nahmen. Nachdem der Präsident eine begeistert aufge⸗ nommene Ansprache an den König und den Fürsten gehalten hatte, dgcs der Präsident, nach Aufnahme des neuen Mit⸗ glieds Jowanowic, mit Dankesworten an den König und den Fürsten die Sitzung. Der König und der Fürst besuchten dann das Institut Sweti Sawa. Abends fand im Theater eine Galavorstellung, welcher auch das diplomatische Korps beiwohnte, und eine Illumination der Stadt statt.
SESchweden und Norwegen.
Das Storthing hat, einer Meldung des des „W. T. B.“ aus Christiania ½ vorgestern das Budget für die diplomatischen und die Konsular⸗Vertretungen an⸗ genommen.
1 Dänemark. Der frühere Kriegs⸗Minister Thomsen ist gestern Nacht gestorben. Amerika.
Die „Times“ erfährt aus New⸗York vom 28. d. M., daß sich die Aussichten für die demokratische National⸗ Konvention in Chicago nicht gebessert hätten. Whitney habe eine weitere Erklärung des Inhalis erlassen: die Ereignisse
der letzten Woche hätten ihn überzeugt, daß ein Kompromiß
mit den Silberleuten nicht möglich
sei. Die Verschlechterung des Kurants sei nicht nur unehrlich, sondern auch unehrenhaft. In New⸗York ist aus Key⸗West die Nachricht eingetroffen, das Zollschiff „Winona“ habe die Dampfer „Three Friends“ und „City of Richmond“ in der Nähe von Recif (Florida) genommen und sie nach Key⸗West gebracht. Die Dampfer hätten Waffen, Munition und Freibeuter an Bord gehabt. Aus Santiago (Chile) wird der „Times“ berichtet, am 25. d. M. hätten die Wahlen der Präsidentschafts⸗ Wahlmänner stattgefunden. Allgemein werde angenommen, daß Reyes etwa 4 Stimmen Mehrheit gegenüber Errazuriz bei 282 bgegebenen Wahlstimmen habe.
Nach einer amtlichen 25 000 Patronen, von denen man geglaubt hatte, daß sie in Marandella in die Hände der Matabele gefallen seien, durch eine englische Kolonne in Sicherheit gebracht worden.
Parlamentarische Nachrichten.
Der Schlußbericht über die vorgestrige Sitzung des Reichstags befindet sich in der Ersten Beilage.
Entscheidungen des Reichsgerichts.
Nach §§ 94 Z. 1 und 89 des Gerichtskostengesetzes werden schon vor der kendigung. der Instanz mit dem Ablaufe je eines Jahres seit Bestimmung des ersten Termins oder Stellung des ersten Antrags die bis dahin entstandenen Gebühren und Aus⸗ lagen fällig, und sie sind von demjenigen, welcher das Ver⸗ fahren der Faflane beantragt hat, zu zahlen. In Bezug auf diese Bestimmungen hat das Reichsgericht, VI. Zivilsenat, durch Beschluß vom 7. Januar 1896, ausgesprochen:
1) Die Zahlungspflicht desjenigen, welcher das Verfahren der Instanz beantragt hat, tritt ohne weiteres mit dem Ablauf des Jahres seit der Bestimmung des ersten Termins ein, und es kommt nicht darauf an, zu welcher Zeit die mit der Berechnung und Ein⸗ ziehung der Kosten betrauten Beamten die Liquidation aufgestellt und die e dancs ntgedesune erlassen haben. Auch wird diese verpflichtung nicht durch eine spätere Entscheidung über die Kosten berührt, die Staatskasse erhält dann vielmehr, wenn die Kosten einer anderen als der nach §§ 94, 89 kostenpflichtigen Person auferlegt werden, neben dieser einen zweiten Schuldner. Beide haften dann für die betreffenden Kosten uneingeschränkt neben einander, und die Verpflichtung des nach §§ 94, 89 Kostenpflichtigen ist nicht davon abhängig, daß vorher vergeblich versucht worden ist, die Kosten von demjenigen einzuziehen, dem sie durch die spätere gerichtliche Entscheidung auferlegt worden sind. „Eine gerichtliche, die Kostenlast regelnde Entscheidung, welche erst nach Ablauf der Jahresfrist ergeht, bebt nach der unzweideutigen Be⸗ stimmung des § 87 lediglich die durch eine frühere — nochmals aufgehobene oder abgeänderte — Entscheidung begründete Verpflichtung zur Zahlung der Gebühren und Auslagen auf, dagegen wird eine nach §§ 93, 94, verbunden mit § 89 entstandene Zahlungs⸗ durch eine spätere Entscheidung über die Kosten nicht erührt.
2) Ist innerhalb des in § 94 Z. 1 des Gerichtskostengesetzes er⸗ wähnten Jahres zwar eine Beweisanordnung ergangen, aber noch keinerlei Beweisaufnahme ersolgt, so darf auch nur die Hälfte der Beweisgebühr von demjenigen, der das Verfahren der Instanz be⸗ antragt hat, erhoben werden. (176/95.)
— Der 7 Jahre und 7 Monate alte Knabe H. wurde in Köln von der Pferdebahn überfahren und schwer verletzt. Der Vater des Knaben klagte gegen die Straßenbahngesellschaft auf Grund des § 1 des Reichshaftpflichtgesetzes auf Schadensersatz. Die Beklagte erhob den Einwand des eigenen Verschuldens des Knaben, wogegen aber der Kläger geltend machte, daß von einem eigenen Berschulden des Kindes wegen des jugendlichen Alters keine „Rede sein könne. Das Landgericht wies die Klage ab, weil nur bei Kindern unter sieben Jahren ein schuldbares Handeln nicht möglich sei. Das Ober⸗Landesgericht wies die Klage ab mit der Ausführung, daß den Sohn des Klägers rücksichtlich des Unfalls ein eigenes Verschulden treffe und andererseits kein Verschulden eines Angestellten der Straßenbahn anzunehmen sei. Auf die Revision des Klägers hob das Reichsgericht, II. Zivilsenat, durch Urtheil vom 25. Februar 1896, das Berufungsurtheil auf, indem es begründend ausführte: „Wäre die Annahme des Berufungsgerichts, daß es sich bei dem Knaben um eine Person handle, die zurechnungsfähig und für ihre Handlungen verantwortlich sei, lediglich auf Grund der Thatsache erfolgt, daß der Knabe das 7. Lebensjahr überschritten hatte, so wäre dieselbe rechtsirrthümlich. Selbst wenn ein solcher Satz, daß bei Kindern über 7 Jahren ohne weiteres die zur Erkenntniß der Tragweite ihrer Handlungen er⸗ forderliche Einsicht und damit die subjektive Voraussetzung eines Ver⸗ schuldens anzunehmen sei, in denjenigen Rechtsgebieten insbesondere nach gemeinem Recht anzunehmen wäre, in denen zwischen inkantis (unter 7 Jahren) und impubertas (7 bis 14 Jahren) unterschieden wird (was in der That nicht der Fall ist), so würde derselbe doch im Gebiete des französischen Rechts nicht gelten können, schon weil dieses den Unterschied zwischen infantia und impubertas und die Altersgrenze von sieben Jahren überhaupt nicht kennt... Viel⸗ mehr hätte vom Ober⸗Landesgericht geprüft und entschieden werden müssen, ob namentlich mit Rücksicht auf die Individualität des Knaben, demselben 829 seines jugendlichen Alters das Bewußtsein und die erforderliche Einsicht von der Gefährlichkeit seiner Handlungen. bei dem in Frage stehenden Vorfall beigewohnt hat, indem andernfalls eine Fahrlässigkeit und folgeweise eigenes Verschulden ausgeschlossen wäre.“ (345/95.)
8ei unentgeltlicher Ueberlassung einer Wohnung an eine nicht zu den Haushaltungsangehörigen des Eigenthümers ge⸗ hörige Person, beispielsweise an den eine gesonderte Wirthschaft führenden Schwiegersohn, bleibt, nach einem Urtheil des Ober· Verwaltungsgerichts, VI. Senats, vom 16. November 1895, der Miethswerth der Wohnung hinsichtlich der Veranlagung des Hꝛnt; eigenthümers zur Einkommensteuer außer Ansatz. „Die 88 7 des Einkommensteuergesetzes vom 24. Juni 1891 bezeichnen als steuerpflichtige Einkünfte des Hausbesitzers die für 3 Steuerjahr bedungenen Miethszinsen und den Miethewerth. der von ihm selbst bewohnten oder sonst benutzten SS theile. Damit in dere g. rechnet auch die Ausfübrung 4 anweisung vom 5. August 1891 im Art. 161I unter Nr. 2 dem Eigen. thümer das Einkommen aus den von ihm oder seinen Züicen haltungsangehörigen zu Wohnungs⸗ und hauswirthscha 188
wecken benutzten Gebäuden oder Gebäͤudetheilen an. Im vorliegen⸗
alle bewohnt aber der Schwiegersohn mit der Steuerpflichtigen nic dasselbe Haus. Schon aus diesem Grunde kann er daher nic vin ihr Haushaltungsangehöriger angesehen werden; auch im 1
bieten die Akten für die Annahme einer gemeinschaftlichen Wirthschaft⸗ führung nicht den mindesten Anhalt.“ (VI. 4/95.) 6 .
Depesche aus Buluwayo sind die
Durchschnitts⸗
Fortbildung nützlich sein zu können.
in Branntwein von 80 Fr. auf 120 Fr. pro 100 kg gebracht
1 Entscheidungen des Ober⸗Verwaltungsgerichts.
on dem Einkommen eines Arztes ist, nach einem
1 des Ober⸗Verwaltungsgerichts, VI. Senats, vom 16. No⸗ 1895, für die Veranlagung zur Einkommensteuer ein Abzug
r schnellere Abnutzung der Kleider ꝛc. bei Ausübung des lrtlichen Berufs nicht zulässig; ebenso wenig können Ausgaben die Fachliteratur (medizinische Bücher und Zeitschriften) werden. „Was den Abzug für schnellere Abnutzung der Kleidung des Zensiten anlangt, so ist die Bekleidung keineswegs unter die Gegenstände (Gebäude, Maschinen, Betriebs eräthschaften ꝛc.) zu rechnen, für deren Abnutzung emäß § 9 I 5 des Einkommensteuergesetzes ein Abzug gestattet ist. tm allgemeinen werden die dadurch verursachten Kosten keineswegs unmittelbar zur Erwerbuag, Sicherung und Erhaltung des ärzt⸗ lichen Einkommens verwendet, § 9 1 1 des Einkommensteuergesetzes, und daß die hier fraglichen Kleidungestücke bezw. die Kosten dafür ausnahmsweise speziell zu seiner Berufethätigkeit gebraucht werden, hat der Steuerpflichtige nicht dargethan. Der geltend gemachte Abzug erscheint daher unzulässig. Der gleiche Ablehnungsgrund trifft auch bezüglich der Ausgabe für die Fachliteratur zu. Sie dient der Regel nach
abgezogen
eichfalls nicht unmittelbar zur Erwerbung, Sicherung und Erhal⸗ des ärztlichen Einkommens, vielmehr nur dazu, den
Arzt im allgemeinen auf der Höhe der neuesten wissenschaftlichen Frschungen u erhalten, seine “ zu bereichern und ihn zu befähigen, ge⸗ gebenen Falls die neu erfundenen Heilmethoden zur Anwendung zu kringen u. s. w. Ausgaben für die Fachliteratur beziehen sich daher regelmäßig nur auf den ärztlichen Beruf als Einkommensquelle. 8” Abzug dafär kann den Aerzten deshalb ebensowenig zugestanden werden, als für Reisen zu medizinischen Versammlungen u. dgl.“
(VI. 9/95.)
8 16u“ Kunst und Wissenschaft. 116166“ Die Jury der Jahresausstellung im Glaspalast zu
München hat, wie „W. T. B.“ meldet, Adolf Menzel die Chren⸗ Medaille zuerkannt.
8 Land⸗ und Forstwirthschaft.
„Ernteergebniß der Kolonie Viktoria im Jahre 5/96.
Der von dem Regierungs⸗Statistiker der Kolonie Viktoria ver⸗ zffentlichten Uebersicht über das Ergebniß der diesjährigen Ernte in der genannten Kolonie entnehmen wir folgende Zahlen:
Kar⸗ toffeln
Mälz⸗ andere Gerste Gerste.
1 408 777 255 365 71 779 6 648 43 775 464 140 Bushel Tonnen Erträge ... b 656 415 2 877 521 624 443 91 184 116 770 389 776
Weizen Hafer Heu
Anbau⸗Fläche
ertrag für V V
den Acker. 4,02 11, ⁄1 89e98 In landwirthschaftlichen Kreisen wird hier und da behauptet, daß die seitess des Regierungs⸗Statistikers gemachten Angaben über den Gesammtertrag der diesjährigen Weizenernte zu niedrig seien. Der Durchschnittsertrag stelle sich nicht auf 4,02, sondern auf etwa 5 Bushel per Acker. Danach würde eine Einfuhr von Weizen nach der Kolonie nicht nöthig sein, während sich nach der Schätzung des Regierungs⸗ Statistikees für das Jahr 1896 ein Fehlbetrag von etwa 300 000 Bushel ergiebt, der durch Einfuhr gedeckt werden müßte.
Die Deutsche Landwirthschafts⸗Gesellschaft sucht seit einiger Zeit ihre Thätigkeit auch auf das Gebiet der landwirthschaft⸗ lcchen Buchführung zu erstrecken und hat zu dem Zweck eine be⸗ sondere Stelle für Buchführung gegründet. Im Gegensatz zu anderen schon bestehenden Buchführungsinstituten sollen hier die Bücher der Landwirthe jedoch nicht dauernd geführt werden, sondern es soll viel⸗ mehr mit allen Mitteln dahin gewirkt werden, die Buch⸗ führung solcher Mitglieder zu vervollkommnen, welche ihre Bücher selber führen oder führen lernen wollen. Die Buch⸗ fübrungestelle der Deutschen Landwirthschafts⸗Gesellschaft ertheilt in allen einschlägigen Fragen Rath und Aufschluß, richtet Buch⸗ 5 ein, beaufsichtigt sie dauernd, giebt Anleitung zur An⸗ ertigung der Steuererklärungen und Abschlüsse u. s. w. Im all⸗ Lnehvee sucht die Buchführungsstelle durch Schriftenverbreitung das Interesse für die landwirthschaftliche Buchführung zu fördern. In Zukunft hofft sie, besonders auch der Landwirthschaftslehre und ihrer
Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ Maßregeln. Belgien.
Der „Moniteur Belge“ vom 22./23. d. M. veröffentlicht eine ministerielle Verfügung vom 19. d. M., nach welcher die Bestimmungen
der Königlichen Verordnung vom 15. Juli v. J. bezüglich der Ein⸗ und Durchfuhr von Lumpen ꝛc. (conf. „R.⸗Anz.“ Nr. 146 vom 20. d. M.) auf Herkünfte vom Nildelta Anwendung finden und die⸗ jenigen der bezeichneten Herkünfte, welche auf dem Seewege anlangen, an den Sanitätsstationen in der Schelde und in den Häfen von Ostende und Nieuport nach den Vorschriften des Titels VIII der
esdener Internationalen Sanitätskonvention behandelt werden sollen.
8 “ “ Handel und Gewerbe.
1 Durch ein belgisches Gesetz vom 17. d. M., das a 19. d. M. in Kraft getreten ist, sind die Einga ngssrl⸗ auf Branntwein jeder Art und auf Liqueure ohne Unterschied
Grades um 50 Proz. gegen den bisherigen Satz erhöht, und die Eingangszölle auf andere alkoholhaltige Rasf keiten von 134 Fr. auf 200 Fr. pro Hektoliter, sowie auf Konserven
worden.
5
Tägliche Wagengestellung för Kohlen und Koks
an der Ruhr und in Oberschlesien. S
An der Ruhr sind am 27. d. M. gestellt 12 455, nicht rechtzeitig Hn. aiss Seashe⸗ m. 60, nicht recht erschlesi d am 26 d. este 80, nicht recht⸗ E.“]
wangs⸗Versteigerungen. 86 23 Beim Köni 1 Berlin standen am uf Juni die 1, n. Grundstücke zur Versteigerung: Nord⸗ . 3, dem Fuhrherrn E. Voß gehörig; Fläche 23,40 a; Meist⸗ ietender blieb der Rittergutsbesiter Reinh. Herrmann zu eipzig mit dem Gebot von 157 300 ℳ — Perlebergerstraße 24, eren Wwe. Marie Strebe gebörig; Fläche 5,13 a; Nutzungs⸗ 8 8260 ℳ; Ersteher wurde der General⸗Agent Herm. Hilgen feld, Zimmerstraße 13, und Kaufmann H. Neukurkatz, Biren⸗ saße , für das Meistgebot von 157 220 % — Wriezener⸗ lüge 33, der Deutschen Handelsbank, G. m. b. H., ehörig; 9. Steinsetzmeister Emilie Roͤssel, Cuvrystraße 13, mit dem ot von 111 000 ℳ
Berlin, 27. Juni. (Wochenbericht für rke, Stärke fabrikate und Hülsenfrüchte von Max Sabersky, Berlin W. 8.) Ia. 14 ½ — 15 ℳ, la. Kartoffelstärke 14 ½ —15 ℳ, IIa. Kartoffelmehl 11 ½ — 12 ½ ℳ, gelber Syrup 16 ½ — 17 ℳ, Kap.⸗ Syrup 17 ½ — 18 ℳ, Kap.⸗Export 18 ½ — 19 ℳ, Kartoffelzucker Fiber 16 — 16 ½ ℳ, do. Kap. 17 ½ — 18 ℳ, Rum⸗Kuleur 31 — 32 ℳ,
ier⸗Kuleur 30 — 31 ℳ, Dextrin, gelb und weiß, Ia. 20 — 21 ℳ, do. sekunda 18 —- 19 ℳ, Weizenstärke (kleinst.) 30 — 32 ℳ, Weizenstärke ( voft) 34 — 35 ℳ, Hallesche und Feee 36 — 37 ℳ, Reisstärke (Strahlen) 46 —47 ℳ, do. (Stücken) 45 — 46 ℳ, Maisstärke 32 — 33 ℳ, Schabestärke 32 — 33 ℳ, Viktoria⸗Erbsen 14 — 18 ℳ, Kocherbsen 13 — 18 ℳ, grüne Erbsen 14—19 ℳ, Futtererbsen 12 — 12 ½ ℳ., inländische weige Bohnen 24 — 26 ℳ, weiße Flachbohnen 24 — 26 ℳ, ungartsche Bohnen 21 — 22 ℳ, galizische und russische Bohnen 18—20 ℳ, roße „Linsen 24 — 34 ℳ, mittel do. 17 — 22 ℳ, kleine do. 12—16 ℳ, Mohn, blauer, nom. 22 — 28 ℳ, do. weißer 40 — 50 ℳ, Hirse, CW““ ℳ, gelber Senf 12 — 20 ℳ, Hanfkörner 17 ¼ bis 19 ℳ, interrübsen 18 ½ 819 ℳ, Winterraps 19 — 19 ½ ℳ, Buchweizen 14 — 15 ℳ, Wicken 11 ½ — 12 ½ ℳ, Pferdebohnen 12 — 12 ½ ℳ, Leinsaat 19 — 20 ℳ, Mais loko 9 — 9 ½ ℳ, Kümmel 50 — 56 ℳ, Leinkuchen 13 — 14 ½ ℳ, Rapskuchen 10 — 10 ½ ℳ, pa. Marseill. Erdnußkuchen 12 ¾ — 13 ¼ ℳ, pa. doppelt gesiebtes Baum⸗ wollensamenmehl 58 — 62 % 12 ¼ — 13 ¾ ℳ, pa. helle getr. Biertreber 28 bis 30 % 9 ½ - 10 ℳ, pa. getr. Getreideschlempe 31 — 34 % 11¾ - 12 ¼ ℳ, pa. getr. Mais⸗Weizenschlempe 31 — 34 % 12 ½ — 13 ½ ℳ, 21 getr. Maisschlempe 40 — 42 % 12 — 13 ℳ, Malzkeime 8 ¾ —- 9 ¾ ℳ, gen⸗ kleie 9 —9 ½ ℳ, Weizenkleie 8 ½ -99 ℳ (Alles per 100 kg ab Bahn Berlin bei Partien von mindestens 10 000 kg.)
.— In der vorgestrigen Generalversammlung der Nieder⸗ sächsischen Bank zu Buüͤckeburg waren 4 166 100 ℳ Aktien mit 879 Stimmen vertreten. Die Vorschläge der Revisionskommission wurden einstimmig durch Akklamation angenommen: darnach giebt der Aufsichtsrath an die Bank für 1 000 000 ℳ Aktien, welche er zu dem Kurse von 102 ½ % sofort zurücknimmt, während die übrigen 5 000 000 ℳ Aktien um 20 % reduziert werden. Den Erlös etwaiger Regreßklagen erhält die Bank allein. 1 000 000 ℳ neue Aktien zum Kurse von 102 ½8 nimmt der Aufsichts⸗ rath und bietet sie zu dem gleichen Preis den Aktionären an. Alle anderen Anträge wurden abgelehnt oder zurückgezogen. ierauf wurde einstimmig Entlastung ertheilt. Für die ausscheidenden Aufsichtsraths⸗ mitglieder Geheim⸗Rath Heuser⸗Bückeburg und Schatzrath König⸗ Hannover wurden Kammer⸗Präsident von Frese und Justiz⸗Rath e neugewählt. Der Vorsitzende des Aufsichtsraths, Geheim⸗Rath Iffland legte nach der Versammlung die Mitglied⸗ schaft nieder.
— Das „Gewerbeblatt aus Württemberg', welches von der Königlichen Zentralstelle für Gewerbe und Handel in Stuttgart herausgegeben wird, hat in die Nr. 26 vom 27. Juni d. J. folgenden Inhalt: Einiges über Fabrikabwasser und deren Reinigung. — Ver⸗ schiedene Mittheilungen. (Vom § 119a, Abs. 2, 2 des Arbeiter⸗ Schutzgesetzes. — Neues portugiesisches Markenschutzgesetz. — Ver⸗ gleich und Schiedsspruch bei Strike in England) — Gerwerbliche ꝛc. Rezepte. — Mittheilungen aus dem Vereinsleben. — Frequenz der Sammlungen der K. Zentralstelle. — Gebrauchsmuster. — Sub⸗ missionen.
Stettin, 27. Juni. (W. T. B.) Getreidemarkt. Weizen geschäftslos, loko —,—, per Juni⸗Juli —,—, pr. Sept.⸗Okt. 140 50. Roggen geschäftslos, loko —,—, pr. Juni⸗Juli —,—, pr. September⸗ Okiober 111,50. Hommmeische Hafer loko 118 121. Rüböl loko fester, pr. Juni⸗Juli 45,50, pr. Sept.⸗Okt. 45,70. Spiritus höher, loto mil 70 ℳ Nonsumsteuer 33,30. Petroleum loko 10,65.
Breslau, 27. Juni. (W. T. B.) Getreide⸗ und Pro⸗ duktenmarkt. Spiritus pr. 100 1 100 % exkl. 50 ℳ Verbrauchs⸗ abgaben pr. Juni 52,70, do. do. 70 ℳ Verbrauchsabgaben pr. Juni 32,80.
Breslau, 27. Juni. Heute Mittag starb Konsul Siegmund Leonhard, der Seniorchef des Bankhauses J. L. Landsberger in Breslau und Berlin.
Die heutige Sitzung des Aufsichtsraths der Vereinigten Breslauer Oelfabriken, Aktiengesellschaft hat beschlossen, der Generalversammlung eine Dividende von 6 % für das Geschäfts⸗ jahr 1895/96 vorzuschlagen.
Magdeburg, 27. Juni. (W. T. B.) Zuckerbericht. Korn⸗ zucker exkl., von 92 % 11 — 11,10, Kornzucker exkl. 88 % Rendement 10,50 — 10,60, Nachprodutte exkl. 75 % Rendement 7,70 — 8,30. Besser. Brotrafstnade —,—. Brotraffinade II —,—. Gem. Raffinade mit Faß 24,37 ½ — 25,50, Melis I mit Faß 24,25. Stetig. Rohzucker I. Produft Transito f. a. B. Hamburg pr. Juni —,— bez., —,— Br., pr. Juli 10,25 Gd., 10,32 ½ Br, pr. September 10,50 Gd., 10,57 ½ Br., pr. Oktober⸗Dezember 10,60 bez., 10,62 ½ Br., pr. Januar⸗März 10,80 bez. und Br. Alte Ernte ruhig, neue Ernte stetig.
Leipzig, 27. Junt. (W. T. B.) Kammzug⸗Terminhandel. La Plata. Grundmuster B. pr. Juni —,— ℳ, pr. Juli 3,20 ℳ, pr. August 3,22 ½ ℳ, pr September 3,25 ℳ, pr. Oktober 3,27 ½ ℳ, pr. November 3,27 ½ ℳ, pr. Dezember 3,30 ℳ, pr. Januar 3,30 ℳ, pr. Februar 3,32 ½ ℳ., pr. März 3,32 ½ ℳ, pr. April 3,32 ½ ℳ, pr. Mai 3,35 ℳ Umsatz: 165 000 kg. Ruhig.
Mannheim, 27. Juni. (W. T. B.) Produktenmarkt. Weizen pr. Juli 14,60, pr. November 14,25. Roggen pr. Juli 12,00, pr. November 12,00. Heter pr. Juli 12,85, pr. November 12,35. Mais pr. Juli 9,00, pr. November 9,30.
Bremen, 27. Juni. (W. T. B.) Börsen⸗Schlußbericht. Raffiniertes Petroleum. (Offizielle Notierugg der Bremer Petroleum⸗Börse.) Stetig. Loko 6,10 Br. Russisches Petroleum. Loko 6,00 Br. Schmalz. Flau. Wilcor 23 ¾ ₰, Armour shield 23 3, Cudaßy 23 ¼ ₰, Choice Grocery 24 ₰. Whlte label 24 ₰, Fairbanks 22 ½ 3. Svpeck fest und lebhaft. Short clear middling loko 22 ℛS. Reis unverändert. Kaffee ruhig. Baumwolle stetiger. Upland middl. loko 37 ¼ 4A. Taback. 266 Faß Kentucky, 250 St. Felix, 12 Seronen Carmen.
amburg, 27. Junt. (W. T. B.) Getreidemarkt. Weizen loko ruhig, holsteinischer loko neuer 148—155. Roßgen loko ruhig, hi ser —, mecklenburger loko neuer 122 — 126, russischer loko ruhig, 75 — 79. Hafer ruhig. Gerste ruhig. Rüböl (unverzollt) fest, lokto 47. Spiritus still, pr. Juni⸗Juli 16 ⅞ Br. pr. Juli⸗August 16 ⅞ Br., per August⸗September 17 Br., per Sep⸗ tember⸗Oktoder 17 Br. Kaffee fester. Umsatz 1500 Sack. Petroleum ruhig. Standard white loko 6,15.
Kaffee. (Nachmittagsbericht) Good average Santos pr. Juli 59 ¼, pr. September 58, 8 Dezember 56 ¼, pr. März 56 Ruhig. — Zuckermarkt. (Schlußbericht.) Rüben⸗Rohzucker I. Produkt Basis 88 % Rendement neue Usance, frei an Bord Hamburg pr. Juni 10,20, pr. Juli 10,27 ½, pr. Auguft 10,42 ½, pr. Oktober 10,55, vr. Dezember 10,62 ½, pr. März 10,85. Ruhiger.
Pest, 27. Juni. (W. T. B.) Produktenmarkt. Weizen loko besser, pr. Mai⸗Juni 6,27 Gd., 6,32 Br., pr. bst 6,42 Gd., 6.43 Br. Roggen pr. Herbst 5,33 Gd., 5,34 Br. Hafer pr. Herbst 5,27 Gd., 5,29 Br. Mais pr. Mai⸗Juni 3,88 Gd., 3,89 Br., pr. Juli⸗August 3,88 Gd., 3,89 Br. Kohlraps pr. August⸗September
10,65 Gd., 10,75 Br. (W. T. B.) An der Küste 2 Weizen⸗
London, 27. Juni.
ladungen angeboten.
108 789 % Javazucker 12 ½ ruhig, Rüben⸗Rohzucker loko ruhig.
Die De Beers Consolidated Mines⸗Gesellschaft be⸗-
oh die Vertheilung von 18 Sh. Halbjahrs⸗Dividende und 4 Sh. ahresbonus. — 29. Juni. (W. T. B.) Die Getreidezufuhren betrugen in der Woche vom 20. bis 26. Juni: Engl. Weizen 747, fremder 89 510, engl. Gerste 405, fremde 7613, 85 Malzgerste 21 274, fremde —, engl. Hafer 1072, fremder 77 987 Qrts., engl. Mehl 14 824 Sack, fremdes 35 560 Sack und 300 Faß.
Liverpool, 27. Juni. be. T. B.) Baumwolle. Umsatz
8000 B., davon für Spekulation und Export 500 B. Fest.
merikaner 1⁄16, Indier 2 höher. Mistdl. amerikanische Lieferunge Stetig. Juni⸗Juli 3588/64—355/64. Käuferpreis, Juli⸗ August 351/64— 355⁄24 do., Auaust⸗September 351⁄64 — 3⁵2/64 do., September⸗Oktober 3¹1⁄4 — 3 ⁄4 ʒWerth, Oktsber⸗November 3* 14ꝙ Verkäuferpreis, No⸗ vember⸗Dezember 341/64 — 342 64 Käuferpreis. Dezember⸗Januar 341⁄84 — 39⁄4᷑²ꝗqWerth, Januar⸗Februar 3414 — 347⁄64᷑¶ Käuferpreis, Febru März 342/64 — 342/⁄64 do., März⸗April 34 ˙64 — 344⁄64 d. do.
Paris, 27. Juni. (W. T. B.) (Schluß.) Rohzucker behauptet 88 % lofo 28 ½. Weißer Zucker matt, Nr. 3. pr. 100 kg pr. Juni 30, pr. Juli 30 ½, pr. Juli⸗August 30 ¼, pr. Oktober Januar 30 8.
Rom, 27. Juni. (W. T. B.) In der heutigen außerordent lichen Generalversammlung der Aktionäre der Bancça d'Italia welche zur Ernennung von 4 Mitgliedern des Verwaltungsraths ein berufen war, gab der General⸗Direktor Marchiori eine Uebersich über die Lage des Instituts. Der Notenumlauf hat seit dem Jahre 1894 um 180 Millionen Lire abgenommen, während sich die Metallreseve um 80 Millionen erhöhte. Die verfügbaren Bestände sind auf 95 Millionen gestiegen und steigen i durchaus befriedigender Weise weiter; binnen 15 Jahren wird die Bank über eine Reserve von 162 Millionen verfügen, welche genügt um ne etwaigen Verlust reichlich zu decken. Marchiori gab sodan beruhigende Erklärungen über die Lage des Credito fondiario un über die Liquidation der Banca Romana ab. Er führte aus, da die Ausgaben beständig abnähmen und schloß: die Bank dürfe sich im ernsten Verfolgen des Ziels, ihrer eigenen Sanierung, nicht durch die Aussicht auf unmittelbare Vortheile verleiten lassen und müsse der Ver-. suchung widerstehen, den Weg unheilvoller Konkurrenz zu betreten.
Luzern, 27. Juni. (W. T. B.) Die heutige Aktionärversamm⸗ büng der Gotthardbahn genehmigte den Jahresbericht und die Rechnung für 1895 und beschloß die Vertheilung einer Dividende von 7,4 %. Auf neue Rechnung werden 238 248 Francs übertragen. für 1896/97 gewählte Kontrolkommission besteht aus Cramer⸗Dyß (Zürich), Zahn⸗Geigy (Basel) und Banquier Siedler (Luzern).
„Amsterdam, 27. Juni. . T. B.) Java⸗Kaffee good ordinary 50. — Bancazinn 37 .
Christiania, 27. Juni. (W. T. B.) Heute wurde der Ver⸗ trag über die 3 % Staats⸗Anleihe in Höhe von 25 Millionen Kronen mit einem Konsortium, bestehend aus dem Crédit Lyonnais und Stockholms Enskilde Bank abgeschlossen.
New⸗York, 27. Juni. (W. T. B.) Die Börse eröffnete 8 und schloß nach Beibehaltung der matten Haltung schwach.
er seinen
msatz in Aktien betrug 124 000 Stück.
Weizen behauptete nach Eröffnung eine Zeit lang gestrigen Preisstand. Als aber dann bedeutende Käufe zum Abschluß gelangten und umfangreiche Deckungen stattfanden, zogen die Preise, unterstützt durch die Nachricht, daß die Eingänge in der Abnahme begriffen wären und im Süden nasses Wetter herrsche, ganz erhebli an. Gegen Schluß trafen indessen Berichte aus Chicago ein, n denen dort große Realisierungen vorgenommen worden wären, worauf⸗ hin ein vollständiger Umschwung der Stimmung eintrat. Die Preise
aben wieder wesentlich nach und der Markt schloß schwach. —
ais nahm infolge von Deckungskäufen der Platzspekulanten anfangs eine steigende Tendenz an, fiel aber schließlich wieder infolge der Mattigkeit in den Weizenmärkten.
Waarenbericht. Baumwolle⸗Preis in New⸗York 7 ½, do. do. in New⸗Orleans 6 ⅞, Petroleum Stand. white in New⸗YPork 6,90, do. do. in Philadelphia 6,85, do. rohes (in Cases) 7,80, do. line Certif. pr. Mai 114, Schmalz Western steam 1 do. Rohe & Brothers 4,50. Mais pr. Inni 33 ⅜, do. pr. Juli 33 ⅜, do. pr. September 34 ½. Rother Winterweizen 69 ⅜, Weizen pr. Juni 61 ⅛, do. pr. Juli 61 ⅞, do. pr. September 62 ½, do. per Dezember 64. Getreidefracht nach Liverpool 1 ¾, Kaffee fatr Rio Nr. 7 13, do. Rio Nr. 7 pr. Juli 11,70, do. do. pr. September 10,75, Mehl, Spring⸗Wheat clears 2,35, Zucker 31⁄16, Zinn 13,50, Kupfer 11,75. Nachbörse: Weizen ½ c. niedriger.
Der Werth der in der vergangenen Woche eingeführten Waaren betrug 7 880 716 Doll. gegen 6 749 452 Doll. in der Vorwoche; davon für Stoffe 1 297 852 Doll. gegen 1 151 657 Doll. in der Vorwoche. 1
Chicago, 27. Juni. (W. T. B.) Die Nachricht über die Abnahme der Zufuhren, welche auf der Ozeanfahrt begriffen sind und Berichte über Regenwetter hatten ein Anziehen der Preise für Weizen zur Folge. Durch das Bekanntwerden von großen Ankünften im Nordwesten ging die Aufbesserung aber wieder verloren und der Schluß war träge. — Mais durchweg fallend. Der Markt wurde durch die Fluktuationen des Weizens beherrscht.
Weizen pr. Juni 54 ⅛, do. pr. Juli 54 ½. Mais pr. Junt 26 ⅛. Schmalz pr. Juni 3,87 ½, do. pr. Juli 3,87 ½. Speck short clear 3,87 ½. Pork pr. Juni 6,92 ½.
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Verdingungen im Auslaude.
Dänemark.
13. Juli, 10 Uhr. Staatsbahnverwaltung (2den Telegraph- sections-Contor) Aarhus: Lieferung von 20 000 Rollen 2 . papier. Serehag an Ort und Stelle.
8. Juli, 12 Uhr. Borgmesterkontor in Hilleröd: Lieferung zum Bau einer Eisenbahn von Hilleröd na Frederiksvark von 3800 kg galvanisiertem Eisendraht Nr. 10 (B. W. G.) 800 Stück galvanisierten Bügeln zu Isolatoren, 800 Stück Porzellanglocken zu Isolatoren. Bedingungen an Ort und Stelle und auf dem Stats- bancanlaegenes Kontor, 10 Reventloosgade in Kopenhagen.
6. Juli, 3 Uhr. Gasanstalt (Gasvaerkats Kontor) in Aarhus: Lieferung von 8000 t Gaskohlen. Bedingungen an Ort und Stelle.
Verkehrs⸗Anstalten.
Insolge der Benutzung des Weges über Rumänien (Konstantsa) an Stelle desjenigen über Varna können Postpackete nach Kon⸗ stantinopel hinfort bis zum Meistgewicht von fünf Kilogramm (bisher drei Kilogramm) und unter Angabe eines Werths bis zu 400 ℳ versandt werden. Die Beförderungsgebühr beträgt auf dem neuen Wege 1 ℳ 80 ₰ (bisher 2 ℳ 20 ₰) für jedes Packet; die Versicherungsgebühr — im Falle de be — wir it 28 für je 240 ℳ berechnet. 11.“ 11“ 8
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Theater und Musik.
Neues Königliches Opern⸗Theater. 8
Als erste Novität der neuen Königlichen Bühne am Königs⸗ platz ging am Sonnabend vor ausverkauftem Hause „Das Heimchen am Herd,“ Oper in drei Abtheilungen (frei nach Dickens' gleich⸗ namiger Erzählung) von A. M. Willner, Musik von Karl
Goldmark, in Scene. Der Komponist, durch Fleiß und bedeutendes —
Können bekannt, machte sich bereits mit den Opern „Die Königin von Saba“, „Der Fremdling“, „Attila“ und „Merlin“ einen Namen. Sein obengenanntes jüngstes Werk errang in Wien, wo Goldmark zumeist lebt, einen starken Erfolg, der sich auch bei der hiesigen Aufführung wiederholte. Die Text⸗ dichtung der neuen Oper schließt sich in ihren Grundzügen eng an die Dickens'sche Erzählung an; wie aber nicht anders zu erwarten war, ist die treffliche Charakteristik der einzelnen Figuren stark verflacht; F bewegen sich hier nur in den Grenzen der uͤblichen Opernschablone. im meisten interessiert die muntere Postillonsgattin Frau Dot, deren Partie auch die umfangreichste und anspruchsvollste des ganzen Werkz ist. Durch die Verkörperung des Heumchens in der Art des Puck in Shakespeare's „Sommernachtstraum’“ wird die ganze Dichtung in das Gebiet des Märchens entrückt; das hat den Vortheil, da, wo der etwas knappe Faden der dramatischen versagt, das visionäre Element eintreten zu lassen und den für drer Akte bezw. Abtheilungen nicht hinreichenden Stoff durch hübsche 1
Stimmungseffekte auszudehnen. Der Rei Werks indessen fch iglich in der Mu k. Seee 8-— der be eigene Erfindung absprechen muß. An Motiven und hen ist