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sie ebenso reich wie an Reminiscenzen, wer aber mit einem solchen Raffinement die Klangfarben zu mischen versteht, wie Goldmark, dem kann auch die bewußte Verarbeitung dieser oder jener schon vorhandenen Weise verziehen werden; seine Musik ist ein Meisterwerk raffinierter Instrumentationskunst. Unter den Mitwirkenden muß Frau Herzog als Frau Dot in erster Linie genannt werden; sie erntete wiederholt stürmischen Beifall bei offener Scene sowohl für die vollendete Wiedergabe eines Liedes, welches man als das „Geheimniß“ bezeichnen könnte und welches das sich durch die ganze Oper hinziehende „Dotmotiv“ enthält, als auch für ein ge⸗ fälliges Tanzlied im zweiten Akt. Besonderen Beifalls hatte sich auch Herr Sommer zu erfreuen, der den jungen Seemann gab, welcher gerade im rechten Augenblick heimkehrt, um die Heirath seiner zurück⸗ gelassenen Braut May mit dem reichen alten Puppen abrikanten Tackleton zu verhindern. Den letzteren spielte und sang Herr Krolop in fein komischer Art. Den übrigen Mitwirkenden, Weitz als May, Herrn Fricke als Postillon und Frau Grad als Heimchen (für das erkrankte VFehlet Rothauser) darf ebenfalls die vollste Anerkennung für ihren Antheil an dem Erfolge nicht versagt werden. Besonders wirkungsvoll brachte auch der Chor der Schweriner Hofoper seine dankbaren Nummern zu Gehör. Die musikalische Leitung des Werks war in den bewährten Händen des Herrn Dr. Muck. Der anwesende Komponist wurde nach dem zweiten Akt und am Schluß etwa zehnmal
vor den Vorhang gerufen.
Im Königlichen Opernhause geht morgen als zehnte und letzte Vorstellung des Richard Wagner⸗Cyeclus („Der Ring des Nibelungen“ dritter Abend) „Götterdämmerung“ in Scene. Die Besetzung lautet: Siegfried: Herr Oberländer, Großherzoglich badischer Kammersänger, als Gast; Brünnhilde: Frau Sucher; Gutrune: Fräulein Hiedler; Waltraute: Frau Goetze; Rheintöchter: Damen Herzog, Rothauser, Deppe; Gunther: Herr Fränkel; Hagen: Herr Mödlinger; Alberich: Herr Schmidt. Es ist die letzte Vor⸗ stellung vor den Ferien.
Im Neuen Königlichen Opern⸗Theater findet morgen die dritte Fasfabruns von Karl Goldmark's Oper „Das Heimchen
am Heerd“ mit den Damen Herzog, Weitz und Gradl, sowie den Herren Fricke, Krolop und Sommer in den Hauptrollen statt. — Im Garten ist von 6 Uhr Nachmittags an großes Militärkonzert.
Im Königlichen Schauspielhause wird morgen als letzte Vorstellung vor den Ferien E. von Wildenbruch's Trauerspiel „Die Karolinger’ gegeben. Die Damen Poppe, Lindner, von Hochenburger, die Herren Matkowsky, Nesper, Keßler, Purschian, Molenar, Kahle und Heine sind darin beschäftigt. 15
Mannigfaltiges.
8 Der außerordentliche chinesische Botschafter, Vize⸗König Li⸗ “ besuchte am Sonnabend auf Einladung der hiesigen Vertreter des Handels und der Industrie die Berliner Gewerbe⸗
Ausstellung. Der Empfang fand in der großen Kuppelhalle des
* ebäudes statt, worauf sich eine Besichtigung der in demselben findlichen Ausstellungsobjekte anschloß. Um 9 Uhr fand im Haupt⸗
Restaurant ein Festmahl statt, an welchem unter Anderen theil⸗
: der Staatsekretär des Innern, Staats⸗Minister Dr. von Boetticher, der Staatssekretär des Reichs⸗Schatzamts Dr.
Graf von Posadowsky, der Staatssekretär des Reichs⸗Marineamts,
Admiral Hollmann, der Justiz⸗Minister Schönstedt, der Präsident des Reichsbank⸗Direktoriums Dr. Koch und zaͤhlreiche andere
bervorragende Vertreter der Reichs⸗ und Staatsbehörden sowie
des Handels und der Industrie. An der Spitze der hufeisenförmig gedeckten, mit Blumen reich geschmückten Tafel nahm der Vize⸗
König Platz. Das Hoch auf Seine Majestät den Kaiser brachte der
Staats⸗Minister Dr. von Boetticher in deutscher und chinesischer
Sprache aus, ebenso Admiral Hollmann dasjenige auf den Kaiser
von China. Darauf begrüßte Stadtrath Kaempf den großen Staats⸗
mann des Ostens in längerer Rede. Für den Vize⸗König antwortete der Zolldirektor vee mit einem Hoch auf Deutschlands Handel und Industrie. Nach dem Festmahl besichtigte der Vize⸗
König die ihm zu Ehren veranstaltete prächtige Unmination und
nahm die Einladung zu einer Rundfahrt auf dem See an.
Morgen Abend wird zu Ehren der Anwesenheit des Nieder⸗ österreichischen Gewerbe⸗Vereins in der Berliner Ge⸗ werbe⸗Ausstellung die glänzende elektrische Illumination vom Sonnabend Abend unter Anwendung neuer Effekte wieder⸗ holt werden. Das Hauptzebäude, das Haupt⸗Restaurant, die Pracht⸗ Hschunke und das chinesische Theehaus werden genau ebenso beleuchtet sein, während die am Sonnabend nicht mehr fertig gewordenen Thürme in der Mitte der Seitenalleen am See vollendet sein werden. Die Fontaine wird von jetzt an täglich zwischen 11 ,und 1 Uhr Vormittags und 4 und 9 Uhr Nachmittags ihre Wasser springen lassen und sodann ebenfalls täglich, um 9 ¼ und 9 ¼¾ sowie 10 ¼¾ und
10 ¼ Uhr auf je eine Viertelstunde als „Fontaine lumineuse“ in
icht vom 29. Juni, r Morgens.
Wetterbe 8 U
2
Wetter trübe und regnerisch und der Wind schwächer. In England ist erhebliche Abkühlung eingetreten.
Thätigkeit sein. Morgen Abend beträgt das Eintrittsgely von 5 Uhr stand, zu diesem Z orben
Nachmittags an 1 ℳ
Die Erfolge der Karlsruher Militärkapelle unter Leitung Dankes und betonte die Bedeutung des Archivs für das geistige und
waren. Ihre Königliche Hoheit Großherzogin antwortete auf die Ansprache mit 8 heitae
des Musikdirektors Boettge haben die Ausstellungsleitung veranlaßt, nationale Leben “ Die EEEö“ durch Duboc⸗
das Gastspiel der Kapelle bis zum 5. Juli zu verlängern. Vom Dresden eine Adresse
berreichen; im Namen der Shakespeare⸗Gesell⸗
6. Juli ab wird die Kapelle des zweiten Seebataillons schaft übergab Geheimer Kommerzien⸗Rath Oechelhäuser⸗Dessau eine
unter dem Kapellmeister Rothe konzertieren.
von der Gesellschaft gestiftete Marmor⸗Votivtafel. Nach dem Vortra des Schlußchors aus Goethe's „Faust“ von Schumann fand Cerell
Unter dem Titel „Internationale Reisekarte von und ein Rundgang durch die großartigen Räume, verbunden mit Europa“ ist von dem Vorsteher des Kursbureaus des Reichs⸗Post⸗- der Besichtigung der ausgestellten Handschriften, statt. An die Feier⸗ amts, Geheimen Rechnungs⸗Rath W. Schulze in Berlin, ein eigen⸗ lichkeit schloß sich eine Festtafel für die auswärtigen Gäste. Abends artiges Hilfsmittel beim Gebrauch der amtlichen Kurs⸗ und Fahr⸗ folgte ein großer Empfang bei der Ober⸗Hofmeisterin der Groß⸗ planbücher herausgegeben, welches bei Reisen auf weitere Entfer⸗] herzogin, Gräfin von Fabrice. Die Stadt ist reich geschmüdkt.
nungen und bei Reisen nach Orten.
stehenden Zahlen, für die andere Linien stehenden Zahlen. Bei den führung und die Abzweigung der
schauung gebracht, und bei ganz großen .
London, Paris) sind auch die betreffenden Bahnhöfe näher bezeichnet. zeitraubendes Nachschlagen in dn schaf Süd⸗Ungarns, fand, wie „W. T. B.“ berichtet, ein Zusammen⸗
en
er liest die für ihn in Betracht Vermessung von Gemeindehütweiden verhindern wollten. Der Vor⸗
ab und fall hat keinerlei Bedeutung. Eine Intervention von Militär, welche
die Kurs⸗ von auswärtigen Blättern gemeldet wurde, fand nicht statt.
Dem Reisenden steht ohne langes
Kursbüchern das Bild der sich darbietenden Wege wichtigeren Zwischenorten vor Augen, kommenden Zeitangaben einfach glei wird in vielen Fällen nicht erst . bücher einzusehen. Die neue Karte wird daher dem reisenden Publikum unzweifelhaft in hohem Grade willkommen dchece Eisenbahn⸗ und Schiffsverbindungen,
welche auf verschiedenen Wegen erreicht werden können, das Aufsuchen der passendsten Eisenbahn⸗ und Dampfschiffverbindungen zwischen den wesentlich zu erleichtern bestimmt ist. durch klare und übersichtliche Anordnung des umfangreichen, bearbeitenden Stoffes ansprechende Karte läßt erkennen, da für den angegebenen Zweck durchaus geeignet ist. linien zwischen den verschiedenen Orten machen Eisenbahnzüge verkehren und welche Kla welchen Orten Dampfschiffverbindungen eine Linie eine Verbindung hin und zurück d angaben für die eine Richtung erscheinen in
n sie führen, estehen, indem immer durch st Die Zeit⸗ ublikum eingefunden. Der Minister und der Vize⸗Präsident des b hhrägen, auf den Linien Abgeordnetenhauses hielten Reden, in denen sie das Andenken an jene Richtung in senkrecht unter den Zeit feierten und zur Liebe und Anhänglichkeit und zur Treue für uptverkehrsorten ist die Durch⸗ König und Vaterland aufforderten. Das Fest verlief trotz des strö⸗ schickter Weise zur An⸗ menden Regens äußerst feierlich.
erlin, Wien, Budapest,
ch von der Karte nöthig haben,
erscheinen. — Da die die in der Karte dar⸗
Budapest, 27. Juni. Heute fand hier die Grundstein⸗
Hauptverkehrsorten von Europa legung statt zu dem ersten Millenniums⸗Denkmal von den Ein Blick auf die äußerlich sieben, welche an historisch,denkwürdigen Orten errichtet werden sollen schwer zu Das Denkmal, eine Bildsäule Arpad's, wird auf der Ebene bei dieselbe Szegedin errichtet, wo seinerzeit Arpad mit den Führern und dem indungs. Volk der Ungarn den ersten Reichstag abhielt, auf dem die Gesetze des ersichtlich, welche Landes geschaffen wurden. Als Vertreter der Retierung war der sowie zwischen Ackerbau⸗Minister Duranvi anwesend, außerdem hatten sich Depu⸗
tationen des Reichstags und der Landes⸗Hauptstadt sowie ein großeg
Budapest, 29. Juni. In Mehadika, einer kleinen Ort⸗
toß der Bauern mit der Gendarmerie statt, weil erstere die
Gibraltar, 27. Juni. „W. T. B.“ meldet: Während des Konzerts auf der Alameda⸗Promenade fand auf derselben
gestellt sind, von der Post in der Regel zur Briefbeförderung benutzt ein Polizist eine Dynamitbombe mit brennender Lunte. Der
werden, so kann das Werk neben seinem eigentlichen Zweck au schnellen Berechnung der Beförderungsdauer und der Ankunfts⸗ zeit von Briefen nach allen wichtigeren Orten Deutschlands und nach den Hauptverkehrsorten des übri Die Karte ist im Verlage von Reinho straße 115/116) erschienen und im Wege
von 1,50 ℳ zu beziehen.
Frankfurt a. M., 27. Juni. St. Johann gemeldet wird, fand au ngen usammenstoß eines einfahrenden Personenzugs mit einem üterzug statt. Mehrere Reisende seien leicht, zw lich verletzt; durch den Zusammenstoß sei ein betr
schaden verursacht worden.
Dresden, 29. Juni. Wie die Morgenblätter melden, stürzten estern Nachmittag die beiden im Alter von 15 bezw. 12 Jahren stehenden Töchter des hier wohnhaften Lageristen Fischer von tein in der sächsischen Schweiz
einem Felsvorsprung des Lilienst 1 starben binnen wenigen Mi⸗
etwa 120 m in die Tiefe hinab und ver nuten an den erlittenen schweren Verletzungen.
Weimar, 28. Juni. Die feierliche Einweihun Goethe⸗ und Schiller⸗Archivs hat, richtet, heute Nachmittag 3 Uhr in G Hühetten des Großherzogs und der Groß
roßherzoglichen “] des Chefs des Zivilkabinets Wirklichen Geheimen Raths Dr. von Lucanus, ferner des Staats⸗
des Kaisers und Königs
welcher von Seiner Majestät als Vertreter entsandt war, Ministeriums, des Landtagsvorstandes und der Vertreter der und städtischen Behörden stattgefunden. glieder des Vorstands der Goethe⸗Gesellscha der Schiller⸗Stiftung, der Kurator, Dekane der Universität Jena sowie
Wissenschaft und der Literatur
Archiv verehrten Handschriften der B
übergab, welche von der Goethe⸗G Freunden der Anstalt, an deren Spitze Seine Majestät der Kaiser
Deutsche Seewarte.
Wind. Wetter.
Bar. auf 0 Gr u. d. Meeressp rred. in Millim
dämmerung in
—2 —
bedeckt halb bed. bedeckt
wolkenlos theilungen (frei
222ö2=2 ̊MRR R d=EE
fehlt
— —boeeA
8
772² 770 765 7⁵8 759 755 755 . 755 . 767 NXW 763 NO 763 NW 763 W 760 NW 757 NW 759 W
758 SSW 769 NNW
2 Anfang 7 ½ Uhr.
wol
Regen räu een. tuttgart, als Dunst
wolkenlos
Sjcyceüerereereresnsaseresse
Trest LEC 144 stih sheiter ¹) Abends und früh Regen. ²) Früh Regen.
Uebersicht der Witterung. Ein barometrisches Minimum hat sich von Nordwest Theaters.
Mittwoch:
her nach Mittelschweden fortgepflanzt, vor dem Kanal Donnerstag: Das Glück im Winkel.
Berliner Theater. Dienstag: Letzte Vor⸗ entsprechen in Fresrerües. chland böige nordwest⸗ stellung vor den Ferien: König Heinrich. Anfang
sst der Luftdruck dagegen noch höher als in den letzten Tagen. Den vergrößerten Druckunterschieden
liche Winde, die abwechselnd egengüsse und Sonnen⸗ schein bringen. Im Südosten Deutschlands ist das
Aönigliche Schauspiele. Dienstag: Opern⸗ 8 haus. 168. Vorstellung. Wagner⸗Cyelus. X. Der site Ring des Nibelungen. Dritter Abend: Götter⸗
Ib bed.
Dirigent: ellmeister
2 Fer Alfred Oberländer, Gro ammersänger, als Gast.) Anfang 6 ½ Uhr.
Neues Opern⸗Theater (Kroll). 123. Vorstellung.
Das Heimchen am Heerd. Shn in 3 Ab⸗
zählung) von A. glter Goldmark. In Scene gesetzt vom Ober⸗Regisseur de. Tetzlaff. Deksrative Einrichtung vom Ober⸗Inspektor
1 Brandt. Dirigent: Kapellmeister Dr. Muck.
wolkigi) Schauspielhaus.
9 Eäfler. Trauerspiel in 5 Akten von Ernst von be Wildenbruch. In Scene gesetzt vom Ober⸗Regisseur bedeckt Max Grube. Anfang 7 ½ Uhr.
Mittwoch: Neues DOvern⸗Theater (Kroll). halb bed. 124. Vorstellung. bedeckt Oper in 3 Akten von Carl Maria von Weber. bedeckt Dichtung von Friedrich Kind (nach der gleich⸗ bedeckt Ferihe Erzählung August Apel’s). (Agathe: ein Wiborg, ast.) Anfang 7 ½ Uhr.
— 9 Dentsches Theater. Dienstag: Letzte Vor⸗ 762 still heiter 2 sstellung vor den Ferien: Die Weber. Anfang 8 Uhr. esammt⸗ Feftpaeg des Lessing⸗ Theaters: Comtesse Guckerl. von Franz v. Schönthan und Fr. Koppel⸗Ellfeld. Vorverkauf täglich an der Kasse des Deutschen
Theater.
8n en und 1 Vorspiel. ngartner. (Siegfried: eueni Badischer
nach Dickens' gleichnamiger Er⸗ M. Willner. Ma k von Carl
176. Vorstellung. Die Karo⸗
Der Freischütz. ; er
vom Königlichen Hof⸗Theater in
ustspiel in 3 Akten
en Europa benutzt werden. — d Kühn (Berlin W., Leipziger⸗ des Buchhandels zum Preise
Wie der „Frankf. Ztg.“ aus f der Station Beningen ein
ei Beamte erheb⸗ chtlicher Material⸗
egenwart Ihrer Königlichen herzogin sowie der einer Majestät
aren die Mit⸗ erwaltungsrath Prorektor und Vertreter der Die Feier der Er⸗ öffnung begann mit dem Vortrag des Schiller'schen Liedes „An die Freude“ durch einen Sängerchor. Hofrath Dr. Ruland im Namen der Goethe. rüßungsansprache und überreichte die Büsten Goethe's und Schiller’s n Marmor als Geschenk der Gesellschaft, Schmidt⸗Berlin die von Ihrer Königlichen Hohei riefe Goethe
Hierauf hielt Geheimer Gesellschaft eine Be⸗
während Professor Dr. Erich t der Großherzogin dem es an Frau von Stein esellschaft und einer Gruppe von
ssing ⸗Theater. Operetten⸗Ensemble mit Julie Kopaczy⸗Karczag und Ed. Steinberger a. G.
Residenz ⸗Theater. Lautenburg. Dienstag: Der Stellvertreter. (Le G. Steffens.
und Georges Duval. Deutsch von Max Schönau. — Vorher: Erlauben Sie, Madame! Lustspiel in 1 Akt nach dem Fraxnac
EE1“*“ Anfang 75 übr. Vorlobt: Frl. Frida Ernst mit Hrn. Assüfen, Erlauben Sie, Madame!
osse mit G Anfang des Bei einbrechender Dunke Lieut. v
Feenhafte Illumination des Parks. Hedemann (Bromberg). — Hrn. Dr. phil. Wilbelm
I1“
Neues Theater. Schiffbanerdam
Dienstag: Gastspiel der Budapester deutschen 1 - inz). — und Ballet⸗Gesellschaft. Das Damen⸗ Gestorben: Hr. Oberst Carl Stolte (Mo 852₰ stattungs⸗Singspiel in 1 Akt von Carl Somossy. Musik von Wilbelm Roseee — Das Franenbataillon. ingspiel in 1 Akt von Carl Somossy. Musik ilhelm Rosenzweig. Anfang 7 ½ Uhr. 1 th Mittwoch und folgende Tage: Gastspiel der Verantwortlicher Redakteur: Siemenro Budapester deutschen Operetten⸗Gesells Das Das Franeubataillon.
Operetten⸗
Damenduell. —
Theater Unter den Linden. Direktion:
sche. Dienstag: Letzte Vorstellung in
Julius Fritz Der Bettelstudent. Operette i
dieser Saison:
ch zur Beamte löschte die Lunte aus.
Madrid, 27. Juni. Ein Wirbelsturm verursachte im Thal von Granada großen Schaden. Ein Verlust von Menschenleben wird nicht gemeldet.
New⸗York, 28. Juni. Der auf der Ausreise befindliche Dampfer „Umbria“ war gestern im Gedney⸗Kanal aufgefahren. Heute ist der Dampfer wieder flott geworden und hat, ohne Be⸗ schädigungen erlitten zu haben, seine Reise fortgesetzt.
Nach Schluß der Redaktion eingegangene Depeschen.
Essen, 29. Juni. (W. T. B.) Die ‚Rheinisch⸗West⸗ fälische Zeitung“ meldet: Heute Vormittag fand auf der Villa Hügel die Enthüllung des Standbildes Li⸗Hung⸗
hang's statt. Der Geheime Kommerzien⸗Rath Krupp hielt eine Ansprache, worin er die freundschaftlichen Be⸗ ziehungen Chinas und Deutschlands hervorhob. Dann fuhr man nach der Krupp'schen Fabrik, die eingehend besichtigt wurde. Abends findet auf Villa Hügel ein Festmahl zu 90 Gedecken statt. 1
Konstantinopel, 29. Juni. (W. T. B.) Der Türke Uzzed wurde zum Adjunkten des neuernannten Kaimakams von Zeitun, des Griechen Jowanaki, ernannt. — Von den 25 Bataillonen, welche nach Hauran entsandt wurden, sind drei daselbst eingetroffen, weitere drei werden am 30. d. M. ankommen. Dem neu ernannten Kommandeur des V. Armee⸗Korps in Damaskus Takir Pascha wurde energisches Einschreiten anbefohlen. Man erwartet zwar Widerstand, glaubt aber an eine baldige Unterdrückung des Aufstandes. Inzwischen werden Schritte zur Beruhigung der Drusen⸗Häuptlinge gethan.
Eine an der bulgarischen Grenze bei Aschama auf⸗ getauchte Bande wurde zerstreut.
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten Beilage.)
Dienstag: Ferenchy⸗ K. Millöcker. Dirigent: Herr Kapellmeister Feder⸗
mann. Anfang 7 ½ Uhr. Wiedereröffnung der Saison: Sonnabend, den
in 3 Aufzügen von Léon und Held. Musik von Uuppé. Anfang 7 ½ Uhr. twoch und folgende Tage: Das Modell.
Adolph Ernst-Theater. Dienstag: Das flotte Berlin. Große Ausstattungs.Gesangsposs in 3 Akten von Leon Treptow und Ed. Jacobson
.
Direktion: Sigmund Kuplets und Quodlibets von G. Görß. Musik von
2. Akt: Alt Berlin. fang 7 ½ Uhr. areST
—
Familien⸗Nachrichten.
— Vorher: Arzt 2. Kl. Dr. med. Adolf Kleit (Stuttgart
3 — Frl. Sophie von Connermann mit Hr. 1“ Bürgermeifter Dr. jur. Heinrich Finck (Casimirsbef⸗ Schwelm).
riedrich Wilhelmstädtischer Komzert Part. Verehelicht: Nicolaus Frhr. von Manteuffel mit
Chau — 20. Direktion: Julius Fritzsche. Spezialitäten⸗Vorstellung. Zum Programms: Der schlafende Fakir. ve eees 6 Uhr. Anfang der it Frl. Hedwi itt (Schlabendorf) 1 it Frl. i mi a . onzerts r. An 22 m 28 1
Gräfin Olga U. v (Dubbenhof). — Pr.
Rittergutsbesitzer Kerber mit Frl. Helene Kaltenbrunn). — Hr. Gerichts⸗Assessor Dr. Wil⸗ Im Noodt mit Fhr Iphigenia Demetriades
n 1 Akt von Leo (Hamburg). —. Hr. Rittergutsbesitzer Otto Haacke
: Geboren: Ein rn. Prem.⸗Li 8 Maecker (Töpchin). — Hrn. Bürgermeister Badura 8 ül;). — Eine Tochter: Hrn. Prem. Lieut. 4a./5. urt von Mengerssen (Spandau). — Hrn. bon Puttkamer (Glowitz) r. Rittergutsbesiher Anna Hempel, geb. M Fentenae — Fr. Justiz Rath Dr. Herman enzig (Berlin). — Hr. Sanitäts⸗Rath Dr. m
usstattungs, Anton Fleischer (Wiesbaden).
——
in Berlin. Verlag der Expedition (Scholz) in Berlin.
Druck der Norddeutschen Buchdruckeret und Ver Anstalt Verbin 827 Betchlasmche Nr. 7.
Acht Beilagen (einschlteßlich Börsen⸗Beilash
(11670)
MN 153.
.
Erste Beilage
zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗
Deutscher Reichstag. 116. Sitzung vom 27. Juni 1896, 11
SDie zweite Berathung des Bürgerlichen G 2 1 wird fortgesetzt bei § 1693. 9 ch esetzbuchs
Ueber den Anfang der Sitzung wurde in der Nummer des Blattes vom Sonnabend berichtet. Nach dem Abg. Haußmann (d. Volksp.) nimmt das
Wort der
Abg. Dr. Rintelen (Zentr.). Redner erklärt sie egen den
Antrag der Sozialdemokraten, der mindestens noch den v müßte, daß die Betheiligten sämmtlich solidarisch haften. Abg. tadthagen (Soz.): Eine solche solidarische Haftung wollen wir nicht. Der Abg. Haußmann geht von einem falschen iuristischen Grundsatz aus. Nicht die Verwandtschaft ist der Rechtsgrund für die Alimentationspflicht, sondern die Möglichkeit der Verwandtschaft. Die Anschauungen des Herrn Haußmann werden nur noch von wenigen Juristen getheilt. Herr Haußmann meint, durch juristische Konstruktion würden mehrere Väter geschaffen werden. Im Gegentheil, er beraubt durch seine sneistisc Konstruktion das uneheliche Kind seines Vaters; denn einen Vater muß es doch 8 abt haben.
Abg. Groeber (Zentr.): e natürliche Vaterschaft muß nach⸗ gewiesen werden, es handelt sich nicht um die Möglichkeit der Vater⸗ schaft. Die Annahme des Antrags der Sozialdemokraten würde es dahin bringen, daß sogenannte „Groschenväter“ eingeführt werden, wie der Volksmund sagt. Zur Hebung der Sittlichkeit würde das nicht führen; die Frauenspersonen würden sich von den verschiedenen Mannspersonen, mit denen sie zu thun gehabt haben, den wohl⸗ habendsten heraussuchen. Die Annahme der Vorlage wird die Wider⸗ standsfähigkeit des Mädchens stärken.
8 wird unter Ablehnung aller Anträge unverändert genehmigt.
§ 1783 regelt die Anlegung von Mündelgeldern. Von den Abgg. Gamp (Rp.) und Genossen und von den Abgg. von Manteuffel (b.⸗kons.) und Genossen liegen nträge vor, die land⸗ und ritterschaftlichen Pfandbriefe in 1783 einzufügen; der Antrag Gamp will aber nur solche fandbriefe zugelassen wissen, welche von dem Bundesrath als dafür geeignet erklärt sind.
Abg. v. Staudy (d⸗kons.) empfiehlt die Anträge im Interesse der seit mehr als hundert Jahren bestehenden Landschaften und kommt zurück auf die Debatte über die Lombardierung der Pfandbriefe. Er bestreitet, daß der Reichsbank⸗Präsident Koch im Namen des Reichs⸗ kanzlers gesprochen habe, wie einige Zeitungen behaupteten, als er die
Pfandbriefe als unsichere Papiere bezeichnete. Das hätte kein
preußischer Minister zugelassen, also auch der Reichskanzler und Minister⸗Präsident nicht. Es liege auch über die Güte der Pfand⸗ briefe ein Erlaß des Reichskanzlers vom Jahre 1895 vor, an welchem der Reichsbank⸗Präsident Koch wesentlich mitgearbeitet haben dürfte. Die Bevorzugung der Landwirthschaft bestehe in Preußen mit gutem Recht. Außerhalb Preußens gebe es keine Landschaften, das sei aber kein Grund dafür, den Undschaften ihre Stellung zu nehmen, zumal fe nicht bloß für den Großgrundbesitz beständen, sondern schon ämmtlich den bäuerlichen Besitz aufgenommen hätten. Der Antrag Gamp würde zwei Klassen von Effelten schaffen, von denen die eine mündelsicher sei und die andere nur dafür erklärt werden könne. Die letzteren wären dann den wechselnden Anschauungen des Bundesraths unterworfen.
jie Minister für Landwirthschaft ꝛc. Freiherr von Hammer⸗
ein:
Meine Herren! Nicht bezüglich der hier vorliegenden Anträge ist es meine Absicht, das Wort zu ergreifen, sondern in Anknüpfung an die Verhandlung, welche am 18. Juni 1896 über den Antrag der Mitglieder des Reichstags von Arnim und Genossen betreffs Lom⸗ bardierung der landschaftlichen Pfandbriefe bei der Reichsbank statt⸗ gefunden hat.
Ich will vorab erklären, daß ich auf eine Reihe von unrichtigen oder bedenklichen Aeußerungen, welche in Anlaß dieser Verhandlung gefallen sind, mich hier zu äußern nicht beabsichtige, weil ich die Absicht habe, eine Berichtigung dieser Aeußerungen durch eine Er⸗ klärung im „Reichs⸗Anzeiger“ eintreten zu lassen. Ich thue das ans dem Grunde, weil ich glaube, daß es verkehrt sein würde, mit der Erörterung über diese Einzelfragen diese Verhandlungen über das Bürgerliche Gesetzbuch zu belasten.
Mit Erlaubniß des Herrn Präsidenten gestatte ich mir folgende Erklärung zu verlesen, weil ich Werth darauf lege, daß jedes Wort richtig im stenographischen Bericht Aufnahme findet:
Die Landschaften unterstehen einer ständigen und eingehenden staatlichen Beaufsichtigung, es bedürfen nicht bloß die Statuten und die Taxgrundsätze der staatlichen Genehmigung, sondern es wird auch der ganze Geschäftsbetrieb dauernd kontroliert, bei sämmtlichen Landschaften, außer der Schlesischen und den Hannoverschen, sind besondere Staatskommissare für die erstinstanzliche Aufsichtsführung eingesetzt. Die landschaftlichen Behörden sind mittelbare Staats⸗ behörden, gesetzlich auch mit Funktionen anderer Art betraut (Ausstellung von Unschädlichkeitsattesten und Bestätigung von Lehens⸗ taxen u. s. w.), ihre Mitglieder werden staatlich bestätigt. Auf Grund der ihr so zu Gebote stehenden vollen Kenntniß der Personen und Verhältnisse nimmt die preußische landwirthschaftliche Verwaltung keinen Anstand, ihrer bestimmten Ueberzeugung Aus⸗ druck zu geben, „daß die preußischen Pfandbriefe und zwar sämmtliche Gruppen und Systeme von ihnen als erstklassige beste Werthpapiere anzusehen sind, deren vollkommene Sicherheit außer allem Zweifel steht“. Die landwirthschaftliche Verwaltung befindet sich in dieser Hinsicht auch in keinerlei Meinungsverschieden⸗ heit mit der Reichsbank⸗Verwaltung. Die neulichen Aeußerungen des Herrn Präsidenten des Reichsbank⸗Direktoriums sind, obwohl ihr Sinn doch nicht zweifelhaft sein konnte, bei der Oeffentlichkeit theilweisen Mißdeutungen und Mißverständnissen begegnet. Der Herr Reichsbank⸗Präsident hat mich demgegenüber ersucht, nochmals hervorzuheben, daß er die sämmtlichen Pfandbriefe ebenfalls als vollkommen sichere erstklassige Werthpapiere anerkennt und daß auch die Reichsbank dementsprechend verfährt und unter ihrem erheblichen Lombardbestande von 30 Millionen Mark Pfandbriefe solche der verschiedensten Systeme im Besitz hat und hierbei zwischen den einzelnen Gruppen keinen Unterschied macht. (Lebhafter Beifall rechts.)
Ich beschränke mich auf diese Erklärung und glaube, daß damit
Mißdeutungen, welche namentlich in
Berlin, Montag, den 29. Junmi
beseitigt werden, daß damit auch Bedenken, welche aus den Er⸗ klärungen des Herrn Reichsbank⸗Präsidenten gegen die Pfandbriefe entnommen werden könnten, der sachliche Boden entzogen ist. Noch ein⸗ mal wiederhole ich, daß eine Reihe von Unrichtigkeiten in den Ver⸗ handlungen am 18. Juni d. J. vorgekommen sind. Darauf näher ein⸗ zugehen, beabsichtige ich heute nicht, es wird in den nächsten Tagen eine Richtigstellung im „Reichs⸗ und Staats⸗Anzeiger“ erfolgen. (Bravo! Sehr gut! rechts.) Abg. Gam .): Die verbündeten Regierungen hätten die Pansörie. dich ger verrbeten an 1— Fhlige Ecte, fene 8 un e erspricht aller Gerechtigkeit, echter ge⸗ stellt sind als die Obli⸗ Se. ben 8* sie chlas bucch
e einiger reicher Leute ganz unsichere Schuldner werden en.
Staatssekretär des Reichs⸗Justizamts Nieberding:
Meine Herren! Ich würde es in hohem Grade bedauern, wenn die Besorgniß des Herrn Abg. von Staudy zutreffen sollte, daß in den landwirthschaftlichen Kreisen Preußens die Meinung Verbreitung finden könnte, als ob durch die Fassung des Bürgerlichen Gesetzbuchs bezüglich der mündelsicheren Papiere den preußischen Interessen irgend ein Opfer zugemuthet würde, und ich würde nicht minder bedauern, wenn aus diesem Anlaß in den landwirthschaftlichen Kreisen sich eine Erbitterung gegen das Bürgerliche Gesetzbuch überhaupt entwickeln sollte. Einen Gegensatz gegen die Interessen der alten preußischen Kreditinstitute hervorzurufen, hat bei der Aufstellung des Entwurfs voll⸗ ständig ferngelegen, und ich glaube, durch eine kurze Darlegung feststellen zu können, daß durch die Art und Weise, wie der Entwurf die Klassifizierung der mündelsicheren Anlagen vorgenommen hat, irgend ein Nachtheil gegenüber dem derzeitigen Besitzstand der landschaftlichen Papiere in Preußen und in denjenigen anderen Bundesstaaten, in denen solche Papiere ausgegeben sind, nicht erzeugt werden kann.
Meine Herren, der Rechtszustand, wie er gegenwärtig ist, geht dahin, daß die in Preußen ausgegebenen landschaftlichen Papiere als mündelsichere Anlagen gelten im Bereich des preußischen Staats, und der Rechtszustand auf Grund des Bürgerlichen Gesetzbuchs, nachdem dessen Bestimmungen in Kraft getreten sind, wird der sein, daß auch dann die in Preußen ausgegebenen landschaftlichen Werthpapiere ihren Charakter als mündelsichere Anlagen in dem alten Umfange behalten werden. Das folgt allerdings nicht aus den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs selbst; es ist aber in ganz zweifelloser Weise festgestelt durch das Einführungsgeset und zwar durch Art. 211, in welchem ausdrücklich gesagt wird, daß die⸗ jenigen landesgesetzlichen Vorschriften auch nach dem Inkraft⸗ treten des Bürgerlichen Gesetzbuchs ihre Geltung behalten, welche über den Kreis des durch das Bürgerliche Gesetzbuch selbst bezeichneten Papiere hinaus gewisse Werthpapiere als mündelsicher anerkennen. Zu diesen landesgesetzlichen Vorschriften, meine Herren, gehört auch die preußische Vormundschaftsordnung vom Jahre 1875. In der preußischen Vormundschaftsordnung ist ausdrücklich aus⸗ gesprochen, daß die Papiere der preußischen Landschaften — sie sind dort etwas anders bezeichnet, aber es ist dasselbe damit gemeint —, sofern die Institute den in der Vormundschaftsordnung vorgesehenen Maßgaben entsprechen, gleich den Hypotheken als mündelsichere An⸗ lagen zu gelten haben. Alle Papiere, die zur Zeit den Vorschriften der preußischen Vormundschaftsordnung entsprechen, alle landschaft⸗ lichen Papiere, die in Zukunft ausgegeben werden und die diesen Vor⸗ schriften entsprechen, werden nach wie vor in Preußen ihre Geltung als mündelsichere Papiere behalten. Es wird also in der Stellung dieser Papiere nichts geändert. Ich glaube, kein Jurist würde darüber im Zweifel sein, wenn er zur Anwendung des Gesetzes zu schreiten hat; und ich glaube, wenn in den nichtjuristischen Kreisen irgend ein Zweifel darüber entstehen sollte, der übrigens durch die ausdrücklichen Feststellungen im Bericht der Kommission mir beseitigt zu sein scheint, dann müßte er durch die Erklärung beseitigt werden, die ich eben die Ehre habe, hier im Hause abzugeben.
Nun, meine Herren, möchte ich weiter zur Beruhigung der hier betheiligten Interessen das sagen: aus dem Umstande, daß die land⸗ schaftlichen Pfandbriefe im Bürgerlichen Gesetzbuch selbst nicht auf⸗ geführt sind, ist irgend ein Moment gegen die Sicherheit, insbesondere gegen die Mündelsicherheit, der Papiere nicht herzuleiten. In Bezug auf die Auswahl derjenigen Werthe, welche in dem zur Diskussion stehenden Paragraphen des Gesetzbuchs als solche Anlagen ausdrücklich aufgeführt sind, welche ohne besonderen Beschluß des Bundesraths vermöge der Bestimmungen des Gesetzes selbst als mündelsichere gelten sollen, hat die Frage der größeren oder geringeren Sicherheit der Werthe eine entscheidende Rolle überhaupt nicht gespielt. Für diese Auswahl ist entscheidend gewesen, daß man nur solche Pa⸗ piere hier ausdrücklich aufführen wollte, die in ganz Deutschland bei mündelsicheren Anlagen gebräuchlich sind. Diese Anlagewerthe, meine Herren, sind die Hypotheken, sind die Reichs⸗ und Staatspapiere, sind die Kommunalpapiere, und sind endlich die Anlagen in den öffent⸗ lichen Sparkassen, die in ihrer Einrichtung den Ansprüchen der Landes⸗ verwaltung Genüge leisten. Indem der Entwurf des Bürgerlichen Gesetzbuchs sich auf diese Kategorien beschränkte, hat er sich im Rahmen desjenigen gehalten, was auch andere Reichsgesetze bestimmen, wenn sie Vorschriften über die Anlage disponibler Gelder in Papieren geben. In gleicher Weise wie im Bürgerlichen Gesetzbuch ist die Klassifikation in dem Gesetz, betreffend die Verwaltung des Reichs⸗ Invalidenfonds, vorgenommen. In gleicher Weise ist sie in dem Gesetz, betreffend die Verwaltung des Festungsbaufonds erfolgt, ebenso ist sie in den sozialpolitischen Gesetzen bezüglich der in der Krankenkassenverwaltung und in der Unfallversicherung disponiblen Gelder erfolgt, überall sind diejenigen Kategorien von Papieren aufgeführt, die auch in dem Entwurf dieses Gesetzes auf⸗ geführt sind. Es giebt zweifellos nicht bloß auf dem Gebiet der Landschaften, sondern auch über dieses Gebiet hinaus Anlage⸗ werthe, welche die gleiche Sicherheit in Anspruch nehmen können wie diejenigen, die in dem hier zur Diskussion tehenden Paragraphen ausdrücklich aufgeführt sind, und ich
wiederhole, wenn diese Anlagewerthe hier nicht aufgeführt sind, so i daraus irgend ein Schluß gegen ihre Sicherheit nicht herzuleiten.
Nun, meine Herren, hat der Herr Abg. von Staudy gemein gleichwohl würde es möglich gewesen sein, die land schaftlichen Papiere, denen ja soeben der Königlich preu⸗ ßische Herr Minister für Landwirthschaft noch das Zeug niß gegeben hat, daß sie absolut sichere erstklassige Papiere seien, unter den Papieren aufzuführen, die als vollkommen mündelsichere Anlagen in erster Reihe gelten. Aber wir haben das nicht gekonnt mit Rücksicht auf die Lage in den anderen deutschen Staaten, in denen landschaftliche Papiere nicht als mündelsicher zugelassen sind, und zwar nicht deshalb nicht zugelassen sind, weil man etwa an ihrer Sicherheit zweifle, sondern deshalb nicht, weil sie dort ein marktgängiges Papier nicht darstellen. Würden wir nun gleich⸗ wohl von den übrigen deutschen Staaten verlangen wollen, daß sie ihrerseits im Wege der Reichsgesetzgebung die landschaftlichen Papiere Preußens zur Anlage von Mündelgeldern zulassen, sodaß diese in erster Reihe für die Anlage von Mündelgeldern in Betracht kommen, so würden wir diese Regierungen vor ein sehr unbequemes Dilemma stellen; denn die Anerkennung der landschaftlichen Pfandbriefe in ihrem Lande als mündelsichere Papiere vermöge Reichsgesetzes könnte leicht zur Folge haben, daß diejenigen Papiere, die bei ihnen bis dahin an Stelle der landschaftlichen Pfandbriefe als mündelsichere Werthanlagen kraft unmittelbarer gesetzlicher Vorschrift benutzt wurden, nicht mehr als erstklassige Papiere angesehen, sondern hinter die landschaftlichen Pfandbriefe zurückgestellt würden.
Nun könnte man mit Recht an die Regierungen die Frage stellen: wie sollen wir diese Sachlage verstehen; Wenn Ihr nicht darauf ge⸗ drungen habt, daß auch die bisher bei uns als mündelsichere Anlage⸗ werthe angesehenen Papiere in dem Bürgerlichen Gesetzbuch als solche anerkannt werden, wenn mit Eurer Zustimmung an ihre Stelle die landschaftlichen Pfandbriefe getreten sind, dann giebt es doch nur zwei Möglichkeiten: entweder sind die Papiere, die bei uns als vormundschaftliche Anlagewerthe bisher galten, in der That nicht so sicher, daß sie in dem Bürgerlichen Gesetzbuch als mündel⸗ sichere Anlagewerthe anerkannt werden konnten, und dann trifft die vormundschaftliche Verwaltung und Gesetzgebung deshalb ein schwerer Vorwurf, weil diese Werthe bisher zugelassen gewesen sind, — oder aber dieser Vorwurf ist nicht begründet; die Papiere können in der That Anspruch darauf machen, als vollsichere Mündelanlagen zu gelten — dann ist es nicht zu verstehen, weshalb Ihr nicht darauf gedrungen habt, daß die fraglichen Werthe neben den landschaftlichen Pfand⸗ briefen gleichfalls im Bürgerlichen Gesetzbuch mit aufgeführt werden.
Dieses Dilemma, meine Herren, war nicht anders zu erledigen
als auf dem Wege, den wir gewählt haben. Er führt zu dem Re⸗ sultat, daß in jedem Lande die partikularrechtlich als mündelsicher anerkannten Papiere vollständig in ihrem alten Besitzstand und bei ihrem alten Privilegium bleiben. Deshalb, meine Herren, kann ich Sie nur bitten, den Antrag der Herren Abgg. von Staudy und Ge⸗ nossen in Uebereinstimmung mit demjenigen, was Ihre Kommission nach zweimaliger Berathung beschlossen hat, abzulehnen.
Anders liegt die Sache mit demjenigen Antrag, den der Herr Abg. Gamp und Genossen Ihnen vorgelegt haben. Dieser Antrag, meine Herren, stellt in gewissem Sinne einen Vermittelungsvorschlag dar, zwischen demjenigen, was die Regie⸗ rungsvorlage und Ihre Kommission Ihnen vorschlagen, und dem⸗ jenigen, was die Herren auf der rechten Seite in Anspruch genommen haben. Der Antrag Gamp will in der Weise die Sache regeln, daß die Kommunalpapiere, die nach dem Entwurf des Bürgerlichen Gesetz⸗ buchs ex lege für das ganze Reich als mündelsicher gelten, statt dessen in gleicher Behandlung mit den landwirth⸗ schaftlichen und den sonstigen Werthpapieren unter diejenigen Anlagen gebracht werden, die erst vermöge eines ausdrücklichen Be⸗ schlusses des Bundesraths mit dem für das ganze Reich wirkenden Privilegium bedacht werden können. Ich glaube, meine Herren, dieser Vorschlag kann sowohl vom Standpunkt der Herren Abgg. von Staudy und Genossen, als auch vom Stand⸗ punkt der an den Kommunalwerthen betheiligten Interessen⸗ kreise angenommen werden, einerseits deshalb, weil die Anlagepapiere, die gegenwärtig auf Grund der Landesgesetzgebung als mündelsicher anerkannt sind, in diesem bevorrechteten Besitzstande ver⸗ bleiben werden auch dann, wenn der Antrag Gamp angenommen wird. Denn diese Papiere fallen unter die Bestimmungen des Artikels 211 des Einführungsgesetzes, von dem ich vorher gesprochen habe. Sie werden also, soweit sie gegenwärtig durch die Landesgesetzgebung gedeckt sind, nicht erst auf Grund eines besonderen Beschlusses des Bundes⸗ raths zum Privilegium verstattet zu werden brauchen, sondern sie behalten dieses Privilegium ohne weiteres, wenngleich allerdings nur in dem Bereich des einzelnen Partikularstaats. Für sie bedarf es da nach eines Beschlusses des Bundesraths erst dann, wenn es darauf ankommt, die Geltung dieser Werthe als mündelsichere Anlagen über den Kreis ihrer bisherigen staatlichen Berechtigung hinaus zu erstrecken. Daß nach dieser Richtung hin im Bundesrath keine Schwierigkeiten und Bedenken sich ergeben werden, sobald der Bundesrath in die Lage kommen wird, die bezüglichen Ausführungs⸗ vorschriften zu dem Bürgerlichen Gesetzbuch zu erlassen, er⸗ giebt sich daraus, daß die Regierungen auch keine Be⸗ denken getragen haben, die Kommunalwerthe in dem Entwurf des Gesetzbuchs aufzuführen. Also, meine Herren, die Interessen der Kommunen sind vollständig gewahrt. Nach der anderen Seite, glaube ich, wird dadurch, daß man die Werthpapiere der Kom mune unter eine und dieselbe Kategorie bringt mit den Papieren der Landschaften, dem Mißverständniß vorgebeugt, das nach den Aeußerungen von der rechten Seite des Hauses in landwirthschaft⸗ lichen Kreisen platzgegriffen hat, als wenn es die Absichten oder doch die Wirkung des Entwurfs, wie er jetzt liegt, sein könnte. die landschaftlichen Papiere in der öffentlichen Schätzung
e; zu stellen. Wenn wir, meine Herren, solchen Miß⸗
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