Der Bezugspreis beträgt vierteljährlich 4 ℳ 50 ₰. 1 8 58 .— Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 30 ₰. Alle Post-Anstalten nehmen Bestellung an; EEoooö Inserate nimmt an: die Königliche Expedition für Berlin außer den Post-Anstalten auch die Expedition 6 8 1 1 des Nentschen Reichs-Anzeigers sSW., Wilhelmstraße Nr. 32. 1 EN . und Kbniglich Preußischen Staats-Anzeigers Einzelne Rummern kosten 25 3. 1 —2— „ “ Berlin FW., Wilhelmstraße Nr. 32.
Berlin,
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und Zinsen des vorbezeichneten für das Halbjahr vom it.
; . ; 1 8 beigedrucktem Königlichen Insiegel. . sien ... BBw sven 1144pp“—
im Pede camscfen Keche vnaan 1c troeghef tin igrhgg. 1 180g.; 8 Star gfasse m Satebrücen 8
2. Jerich . — 3 8 86 ilhelm R. arbrücken, den .. ten. . 18. Vecgengeverde galbeazae langare ömeen Feacer-. 8 Srr Büsxeergrreceaedahiecgene nfonson 8 . C. „ b „Ein . Luthmer, den Beigeordneten Feistel und Marx zu Düssel⸗ Rheinprovinz. 8 egi⸗ “ 8 (Unterschriften.) 2 dorf und dem Stadtverordneten Fusbahn ebendaselbst den “ 8 Anleiheschein eeeedDditeser Zinsschein ist ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse, 8 d sinnerhalb fünf Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit
er 1 8 Stadt Saarbrücken “ Ierhoben wird. 8n S ET“ k “ 1n Fee . d Runmmen 16 Anmerkung. Die Namensunterschriften können mit Lettern oder
8 1 über 1114“ Faksimilestempeln gedruckt werden, doch muß jeder Zinsschein mit dem bisherigen Lehrer an der Klingerschule zu Frankfurt Mark der eigenhändigen Rammerchrens eeie ht eines Kontrolbeamten versehen
Karl Gräf den Königlichen Kronen⸗Orden vierter “ .“ Deutscher Reichswährung. v1I111““ — dem emeritierten Lehrer Schlieper zu Langerfeld im Ausgefertigt gemäß dem landesberrlichen Privilegium vom Rheinprovinz. Rexgierungsbezirk Trier⸗
Kreise Schwelm, bisher zu Baieröde, desselben Keiss⸗ den (Amtzblatt der Koönigli 85. . . s n . 78 88 “
G X ntiall 8. 1 2 a r niglichen Regierung zu Trier vom .. ten zum Anleihescheine der Stadt Saarbrücken. “ der Inhaber des Königlichen Haus Ordens von Hohen⸗ (zmröplatt ö Ar.. Eö Geses-Soumbang Nr... ber 914, 14 für 1896 Seite ... laufende Nr. ... 1“ Nei v z. 8 düifähen gen Auf Grund der von dem Bezirksausschusse zu Trier genehmigten Der Inhaber dieser Anweisung empfängt gegen deren Rückgabe
Neitzel zu Heinrichsdorf reise Neustettin, dem städtischen Beschlüsse der Stadtverordneten⸗Versammlung vom 7. Mäpz und zu dem obigen Anleihescheine die.. te Reihe von Zinsscheinen für die
Bauaufseher Heinrich Werner zu Düsseldorf und dem 21. November 1895 wegen Aufnahme einer Anleibe von 2 000 000 ℳ Jahre von .. . bis. . .. bei der Stadrkasse zu Saarbrücken, sofern
Schlosser K. ilhelm F. Schultze zu Berlin das All⸗ bekennt sich die Stadt Saarbrücken, vertreten durch die Endesunter⸗ nicht rechtzeitig von dem als solchen sich ausweisenden Inhaber gemeine Ehrenzeichen, sowie zeichneten, durch diese, für jeden Inhaber gültige, seitens des Gläubi⸗- des Anleihescheins dagegen Widerspruch erhoben wird. 2
dem Lehrer Franz Reinecker zu Rautenburg im Kreise gers unkündbare Verschreibung zu 1 nsschuld von 8 A den N. ten eg hbift bae “
Mi — 6⸗Medai ihen. Ist. 1s Der Bürgermeister. Die städtische Finaazkommission.]
Niederung die Reitungs⸗Medaille am Bande zu verleihen welche an desetaht ö“ baar sag heshe und mit drei Der “ G und einem halben Prozent jährlich zu verzinsen ist. .““ nterschriften.) — . “ 25½ gäibefn Schuld von veSg. 1 8 Anmenkn 92 . Faneneanterscriten büeee mit Lettern ; ; mittels Verloosung der Anleihescheine in den Jahren 18 is späte⸗ oder Faksimilestempeln gedruckt werden, doch muß jede Anweisung mit 1 Alergnh buf “ der Kaiser und König haben h 1932 7,.neg. 2 88. Saefh gh mscher. “ der “ Namensunterschrift eines Kontrolbeamten versehen 5 eens zwei und einem halben Prozent des Kapitals jährlich unter Zu- werden. dem Marine⸗Schiffbau⸗Inspektor Schwarz bei der Kaiser⸗ wachs der Zinsen von den getilgten Anleihescheinen gebildet wird. Die Die Anweisung ist zum Unterschiede auf der ganzen Blattbreite lichen Werft su Wilhelmshaven die Erlaubniß zur Anlegung Ausloosung geschiebt in dem Monat Juni jeden Jahres. Der Stadt] unter den beiden letzten Zinsscheinen mit davon abweichenden Lettern der ihm verliehenen dritten Stufe der dritten Klasse des daer Fdoch vw. Ken. berhebalten denh Täsaangestoc zu in nachstehender Art abzudrucken: . Ferli 8 1 oder auch sämmtliche im Umlauf befindliche Anleihescheine auf einma 8 rehg vügeesses 1 ke⸗ vv chinesischen Ordens des voppelten Drachen zu er⸗ zu vae. verstärkte Tilgung ersparten Zinsen wachsen ... ter Zinsschein. .. . ter Zinsschein. 1 8 ebenfalls dem Tilgungsstock zu. 8 — Die ausgeloosten sowie die gekündigten Anleihescheine werden 8 Anweisung. unter Bezeichnung ihrer Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Fu Diese Bekanntmachung erfolgt spätestens drei Monate vor dem Zahlungs⸗ 8 Deutsches Reich. “ “; 8 8 ekanntmachung.
Dem zum peruanischen Konsul in Frankfurt a. M. er⸗ der Saarbrücker Zeitung. Geht eines dieser Blätter ein, so wird an der Bekanntmachung über die Prüfung der
nannten efrahn ; Cahn des Reichs dessen Statt von der Stadtverordneten⸗Versammlung mit Genehmigung, Waagen und Gewichte in den Apotheken vom
das Exequatur ertheilt worden. ” vehn er cen Regierungs⸗Präsidenten zu Trier ein anderes Blatt 10. Juli 1895 (Ministerialblatt ꝛc. 1895 Nr. 8 S. 194) ist Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, die alle zwei Jahre zu wiederholende Vorlegung sämmtlicher
wird es in halbjährlichen Terminen, am 1. April und 1. Oktober in der Apotheke und in den übrigen Geschäftsräumen befind⸗ jeden Jahres, vom heutigen Tage an gerechnet, mit drei und einem lichen Waagen und Gewichte zur fachaichung an das nächst⸗ 1 halben Prozent jährlich verzinst. gelegene Königliche Aichungsamt vorgesehen. Zur Erleichterung Königreich Preußen. Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße der den Apothekenvorständen hieraus erwachsenden Mühe und 9 8 8 Fenas 5 fllig Feenes 9 1e b; Kosten wird gestattet, daß 52 Handelswaagen und 8
1 . . . Anleihescheins bei der Stadtkasse zu Saarbrücken, und zwar au ewi en neinde⸗Aichun Nach⸗ Majestät der König haben Allergnädigst geruht: in der nach dem Eintritt des Fälligkeitstermins folgenden Zeit. Mit — 88 Se V.chsehr 1.nchngaame süe *† Landmesser Mendelssohn in Oels O.⸗S. den dem zur Empfangnahme des Kapitals eingereichten Anleibescheine sind diese Nachaichung in den Räumen der Apotheken selbst durch den als Rechnungs⸗Rath zu verleihen. “ die dazu gebörigen Zinsscheine der späteren Fälligkeitstermine zurück⸗ Aichmeister des betreffenden Aichamts stattfindet, wofür jedoch
zuliefern. Für die fehlenden Zinsscheine wird der Betrag vom Kapital 8 ver . 1 abgezogen. Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb 30 Jahren außer der Aichgebühr die Diäten und Reisekosten sowie die
u“ nach dem Rückzahlungstermin nicht erhoben werden, sowie die inner. Kosten des Transports der zur Ausführung der Nachaichung 8 1“ G balb fünf Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in welchem sie erforderlichen Hilfsmittel gemäß Ziffer 4 der allgemeinen Be⸗ 1““ fällig geworden, nicht erhobenen Zinsen verjahren zu Gunsten der stimmungen der Aichgebühren⸗Taxe vom 28. Dezember 1884 wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Anleibe⸗ Stadt. Das Aufgebot und die Kraftloserklärung verlorener oder ver⸗ zu zahlen sind. Im übrigen gelten die in der angezogenen scheine der Stadt Saarbrücken im Betrage von 2000 000 ℳ nichteter Anleihescheine erfolgt nach Vorschrift der §§ 838 und ff. der eeeevaah vom 10. Juli 1895 erlassenen Bestimmungen. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. Fenpregheadnnng EEE“ 5 1eh eeaekaeen „Bei der Versendung von Waagen zur Nachaichung dürfen Nachdem die Stadtverordneten⸗Versammlung zu Saarbrücken zur Deutschen Zivilprozeßordnung vom 2A. März 1879 (Gesetz⸗Samml. in⸗ keinem Fall solche Theile sur ctg Halten werden, welche beschlossen hat, die zur Tilgung älterer Schulden, zum Ankaufe von S. 231). Pfannen enthalten. Es sind also die Schalen, Gehänge und Grundstücken, zum Neubau eines zweiten Wasserwerks, zur Einrichtung Zinsscheine können weder aufgeboten, noch für kraftlos erklärt die Ständer, sofern sie Pfannen tragen, mitzusenden. Dagegen Fee. Marktanlage und einer elektrischen Zentrale, sowie zur Aus⸗ werden. Doch soll demjenigen, melüher den Verlust von Zinsscheinen sind Stative, welche zum Aufhängen von Waagen dienen, fübrung sonstiger gemeinnüßiger Anlogen erforderlichen Mittel im vor Ablauf der fünsjährigen Verjährungsfrft bei der Stadt. deren Valken in einer Schere spielt, nicht mit vorzulegen, Wege einer Anleihe zu beschaffen, wollen Wir auf den Antrag der kasse anmeldet und den stattgehabten Besitz der e ebensowenig Gegenstände, wie Etuis, Pincetten u. 1
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Stadtvertretung, G E durch Vorzeigung des Anleihescheins oder sonst in glaubhafter Weise Berli g zu diesem Zwecke auf jeden Inhaber lautende, mit Zinsscheinen darthut, nach Ablauf der Veihede nsfan 8. Beirag der angemeldeten She 1988 Der Minist versehene, seitens der Gläubiger unkündbare Anlethescheine im und bis dahin nicht vorgekommenen Zinsscheine gegen Quittung aus⸗ FE Der Minister Betrage von 2 000 000 ℳ ausstellen zu dürfen, gezahlt werden. ür der geistlichen, Unterrichts⸗ da sich hiergegen weder im Interesse der Stadtgemeinde noch der Mit diesem Anleihescheine sind halbjährige Zinsscheine bis zum Handel und Gewerbe. und Medizinal⸗Angelegenheite Gläubiger etwas zu erinnern gefunden hat, in Gemäßheit des § 2 Schlusse des Jahres 1907 ausgegeben. Die ferneren Zinsscheine In Vertretung: Im Auftrage: des Gesetzes vom 17. Juni 1833 zur Ausstellung von Anleihescheinen zum werden für fünfjährige Zeiträume ausgegeben werden. Die Ausgabe Lohmannn. von Bartsch. von 2 000 000 ℳ, in Buchstaben: Zwei Millionen Mark, einer Hnüss Reihe von Zinsscheinen erfolgt eea eehei hie aarbrücken gegen Ablieferung der der älteren Zinsscheinreihe bei⸗ 53 56 1b 1 in 1000 Abschnitten zu je 1000 ℳ = 1 000 000 ℳ Fvemesch Anweffung⸗ hüin Perlust der Anweisung erfolgt die Aus⸗ Ministerium der 47est. Unterrichts⸗ und und in 200 Abschnitten zu je 5000 ℳ = 1 000 000 ℳ händigung der neuen Zinsscheinreihe an den Inhaber des Anleihe⸗ Medizinal⸗Angelegenheiten.
zusammen 1200 Abschnitten zu 2 000 G00 ℳ scheins, sofern dessen Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist. Dem Oberlehrer Brandis am 8 zu Erfurt,
nach dem anliegenden Muster auszufertigen, mit drei und einem halben ur Sicherung der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet 3 8 Prozent jährlich zu verzinsen und mittels Verloosung vom Jahre die Chn mit ihrem Vermögen und mit ihrer Steuerkraft. 29 eAen FeN K.9 in hechma nb is S-e- 1906/1907 — das ist von dem Jahre ab, bis zu welchem die Stadt Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer C 1 b -j legt 8 g laut Beschlusses der Stadtverordneten vom 20. April 1896 ihre Unterschrift ertheilt. hara ier als Professor eigelegt worden. ist der Rekt bente schon mit drei und einem halben Prozent zu verzinsenden Saarbrücken, den.. ten 18 .. 8 Am Schullehrer⸗Seminar zu Usingen ist ser Rektor älteren Anleihen im Betrage von 859 400 ℳ zu tilgen sich verpflichhet Der Bürgermeister. Die städtische Finanzkommission. Kröner zu Hessisch⸗Oldendorf als ordentlicher Seminarlehrer hat — jährlich mit zwei und einem halben Prozent des Kapitals (Eigenhändige Unterschriften.) angestellt worden. unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Anleihescheinen zu tilgen — (Stadtsiegel.) — “ b sind, durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Ge⸗ “ 8 nebe e EE“ 1b Seesene Trier. 8 1 9 Die Ertheilung erfolgt mit der rechtlichen Wirkung, daß ein jeder insschein Reihe Nr. .. .. ““ 1t Inhaber dieser Anleibescheine die daraus heeeeexaane Rechie gel⸗ zu dem Anleihescheine der Stadt Saarbrücken Angekommen tend zu machen befugt ist, ohne zu dem Nachweise der Uebertragung
G BET“ “ der Unter⸗Staatssekretär im Ministerium der des Eigenthums verpflichtet zu sein. über Mark zu 3 ½ % e6““ Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten D. Durch vorstehendes Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der lsfüͤber . Mark Pf. Weyrauch, aus der Provinz Hessen⸗Nassau. Rechte Dritter ertheilen, wird für die Befriedigung der Inhaber derU —* 3 2 2 8 Anleihescheine eine Gewährleistung seitens des Staats nicht über⸗ Der Inhaber dieses Zinsscheins empfängt gegen dessen Rückgabe nommen. in der Zeit vom 1. April (beziehungsweise 1. Oktober) 18 .. ab 8 1 3 ““ b 14AX“*“