1896 / 155 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 01 Jul 1896 18:00:01 GMT) scan diff

Abg. Rickert (fr. Vgg.): Ich gehe nicht darauf ein, was ge⸗ schehen wäre, wenn eine Vertagung eingetreten wäre. Was durch eine Vertagung auf 4 oder 5 Monate gewonnen sein sollte, das ist mir unerfindlich. Ein deutsches Vereinsgesetz halten wir für unbedingt mnis. Es ist ein merkwürdiger Zustand, daß in einem Fall, wo die verbündeten Regierungen mit dem Reichstag einig sind, dennoch das Vereinsnothgesetz nicht zu stande kommt. Das ist beklagenswerth; deshalb müssen wir uns mit der Erklärung des Reichskanzlers be⸗ gnügen; aber ich muß feststellen, wie wir die Erklärung aufgefaßt

Der Reichskanzler hat erklärt, daß es ni t zweifelba sei, daß die zwölf Regierungen bereit seien, das Verbot zu beseitigen. Der Staatssekretär von Boetticher hat in Aussicht gestellt, daß noch vor Ablauf des Jahrhunderts das Verbot unter allen Umständen beseitigt sein würde. Damit hat die preußische Regie⸗ rung eine Verpflichtung übernommen, das Verbot zu be⸗ 1 Sie darf auch nicht indirekt darauf hinwirken, daß ei dieser Gelegenheit Verschärfungen in die Vereins⸗ gesetzgebung hineingebracht werden. Wenn das Verbot nicht ohne weiteres beseitigt wird, so haben die verbündeten Regierungen die Ver⸗ p ichtung, ihrerseits eine Vorlage hier im Reichstag einzubringen.

ezüglich der Frauenrechte haben wir bedauert, daß der Reichstag den Anträgen des Freiherrn von Stumm nicht gefolgt ist. Ich glaube nicht, daß eine latente Mehrheit dafür vorhanden war. Die Meinungen sind noch nicht genügend geklärt. Ich habe gestern Gelegenheit gehabt, der Versammlung b“ in welcher 2000 Frauen Protest erhoben haben gegen die Beschlüsse des Reichstags. Ich hätte gewünscht, daß eine größere Zahl von Kollegen der Einladung der Frauen gpfolgt wäre; sie hätten die Ueberzeugung gewonnen, daß das keine Mache war b. es ein Fehler war, den Frauen die Waffe der Agitation in die Hand gedrückt zu haben. Es sind gestern herbe und scharfe Worte gegen den Reichstag gefallen. Das ist erklärlich bei dem Gefühl der Unterdrückten. Ich möchte Sie bitten, diese Frauen⸗ bewegung nicht so scherzhaft aufzunehmen, wie es geschieht. Ein⸗ heit des Rechts ist zuerst nothwendig, der Kampf um die Verbesse⸗ rungen wird dann leichter geführt werden können. Die deutsche Kulturarbeit wird dann das Ziel leicht erreichen.

Abg. Stadthagen (Soz.): Von Anfang an sind wir mit einer 88 Begeisterung eingetreten für die Schaffung eines ein⸗ heitlichen Rechts, trotzdem wir uns an den Vorberathungen nicht betheiligt haben. Für die Arbeiter ist es besonders nothwendig, einheitliches Recht zu schaffen. Wir mußten von Anfang an nur darnach trachten, daß den Arbeitern keine neuen Fesseln angelegt werden. Daß unsere Anträge nicht angenommen sind, kann uns nicht hindern, juristisch die Rechtseinheit als nothwendig an⸗ zuerkennen. Es ist nicht Alles so geregelt, wie es hätte geregelt werden können. Nur in den Fällen s die Einheit des Rechts

ewährt, wo die bürgerlichen Parteien sie selbst brauchen; da, wo rbeiterverhältnisse hineinsprechen, ist die Einheit ausgeschlossen, so z. B. gegenüber den ländlichen und Bergarbeitern. Aufrecht erhalten ist besonders das Vorrecht der Großindustrie gegenüber den gewerb⸗ lichen Arbeitern, welches in dem § 95 des Unfallgesetzes liegt. Auf⸗ recht erhalten sind die Familien⸗Fideikommisse und die ähnlichen Ein⸗ richtungen. Die Einheit des Rechts ist also nur eine Schein⸗ einheit. Auch die Freisinnigen haben sich an der Wahrung des Klassen⸗ egoismus betheiligt. Für die Beseitigung der Gesindeordnung wäre eine Mehrheit zu erreichen gewesen in der zweiten Lesung. Für den Ar⸗ beiter existiert die rechtliche Einheit nicht, für ihn existieren nur die einheitlichen Strafbestimmungen. Nicht einmal das Züchtigungsrecht des Arbeitgebers gegenüber den Arbeitern ist beseitigt worden. Man sollte eine solche Bestimmung nicht annehmen, weil das im Auslande den Anschein erwecken könnte, als ob alle Arbeiter geprügelt würden. Es ist ein Bürgerliches Gesetzbuch geschaffen worden im Gegensatze zu einem proletarischen. Es sind allerlei Resolutionen vorgeschlagen. Aber was nützen Resolutionen? In drei Lesungen wird das Noth⸗ vereinsgesetz angenommen, aber die verbündeten Regierungen stimmen nicht zu. Ich 15 trotzdem nicht grau in die Zukunft. Die Arbeiter⸗ klasse wird sehen, daß der Klassengegensatz aufrecht erhalten bleibt, daß das Gesetzbuch kodifiziertes Unrecht bleibt für die ausgebeutete Klasse. Für diese Scheineinheit danken wir, wir werden mit „nein“ stimmen. . eö. n (d. Volksp.): Die Vertreter der Parteien haben mit mehr oder weniger dröhnenden Hammerschlägen auf den Schluß⸗ stein geschlagen. Ich kann mich kurz fassen. Manche Verbesserungen sind versäumt aus allzu großer Uengftlichkeit. Ich kann nichts zurück⸗ nehmen von dem Bedauern darüber, daß das Gesetzbuch in so hastiger Weise zur Verabschiedung gelangt ist, daß man mit Volldampf voraus die 2500 Paragraphen durchgejagt hat. Dieses vielseitige Werk hätte geprüft werden sollen innerhalb und außerhalb des Hauses. Es wäre klug gewesen, durch eine möglichst umfassende Berathung der Gefahr der Novellengesetzgebung vorzubauen, damit erst die Enkel . sich Aenderungen anmaßen könnten; dann hätte man das Gesetzbuch auch ohne die Generalklausel salvo errore unterzeichnen können. Meine Freunde werden einmüthig das Gesetzbuch annehmen, weil es einen Fortschritt in der Einheit bildet. ir sind zu Dank ver⸗ pflichtet den Lebenden und den Todten, welche uns die 5.8 des Gesetzbuchs geschaffen haben durch ihre Wissenschaftlichkeit. Es sollten sich alle Parteien zusammenfinden, damit das Werk nicht ein von einzelnen Parteien begönnertes ist, sondern damit es als ein von der ganzen Nation getragenes Werk erscheint. Wir werden mit „ja“ stimmen und gern die Verantwortung übernehmen.

Abg. Vielhaben (Reform⸗P.): Die Stellung der deutsch⸗ sozialen Partei dem Bürgerlichen Gesetzbuch gegenüber ist vollständig bekannt, wenn sie auch vielfach verkannt worden ist. Wir nehmen dasselbe Maß von Patriotismus für uns in Anspruch wie irgend

einer hier im Hause. Aber der Patriotismus kommt nur in Frage bei dem Wunsch, überhaupt ein solches Gesetzbuch zu haben, nicht bei der Ausführung selbst. Die Arbeiter, der Bauernstand, der Mittel⸗ stand haben ein anderes Interesse an der Einheit des Rechts, als die Großindustrie, der Großhandel und das Großkapital. Sie erhalten durch die Rechtseinheit Freiheit und ein Uebergewicht über den Mittelstand. Abg. Frohme (Soz.): Ich 8„ zunächst, ob das Bürgerliche Gesetzbuch die unhaltbaren Zustände beseitigt, welche in Bayern be⸗ züglich der Eheschließung bestehen. Wenn ein Bayer sich ohne Zu⸗ stimmung der Gemeinde verheirathet mit einer Angehörigen eines anderen deutschen Staats und seine Hinterbliebenen unterstützungs⸗ bedürftig werden, so schiebt man sie einfach über die Grenze ab nach ihrer Heimath. Wir können nicht das große Maß von Serbftzcschetdung aus⸗ ben, welches Herr Haußmann gezeigt hat, daß er um der Wissenschaftlich⸗ keit willen alles ruhig hinnimmt. Die Stellung, welche der Entwurf der Frau einräumt, entspricht nicht unseren Wünschen. Neue Ge⸗ rechtigkeitsideen aus dem Volk heraus suchen nach Gestaltung. Das Recht des kommenden Jahrhunderts ist das Bürgerliche Gesetzbuch nicht. Es wird eine Spanne Zeit in das kommende Jahrhundert hineinreichen, aber es wird angesichts der Entwickelung nicht lange unverändert bleiben können. Bayerischer Ministerial Rath Ritter von Heller: Meine 5 der Herr Abg. Frohme hat im Eingange seiner Rede die rage gestellt, ob durch die Feeenng des Bürgerlichen Gesch⸗ buchs über den Wohnsitz die Bestimmungen der bayerischen Heimaths⸗ gesetzgebung berührt werden und wie sich die . Bestim⸗ mungen zu einander verhalten. Zur Beantwortung dieser Frage habe ich Folgendes zu erklären: Die bayerische Heimathsgesetzgebung wird durch die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs nicht be⸗ rührt, weil in den Versailler Verträgen die Heimathsgesetzgebung als ein Reservatrecht Bayerns anerkannt ist. Ich bin überzeugt, in dieser Auffassung mit den Vertretern aller übrigen Bundesregierungen im Einklang zu stehen, und stehe im Einklang mit der Auffassung, die die Mitglieder Ihrer Kommission einstimmig getheilt haben. Sie finden die hierauf bezügliche Feststellung in dem Bericht Ihrer Kom⸗ mission über das Familienrecht. Dort heißt es auf Seite 13: dieses vorher ist nämlich von der bayerischen Landesgesetzgebung über Heimaths⸗ und Niederlassungsverhältnisse die Rede dieses auf Nr. I11 § 1 des Versailler Bündnißvertrags vom 23. November 1870 und Nr. 1 des Schlußprotokolls vom nämlichen Tage sich gründende

Reservatrecht werde durch die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetz⸗ buchs nicht berührt. Ueber Einzelheiten der bayerischen Heimaths⸗ gesetzgebung mit dem Herrn Abg. Frohme zu diekutieren, ist hier nicht der Ort.

Abg. Dr. Enneccerus (nl.): Ich bestreite, daß die Rechts⸗

einheit zunächst im Interesse des Großkapitals und der öö liegt. Das ist durch und durch unrichtig. Ich erinnere an die Be⸗ stimmungen über die Wohnräume für die Arbeiter, an die Ver⸗ besserung der Stellung des Miethers, an die Herabsetzung des Normal⸗ zinsfußes. Diese Verbesserungen kommen wesentlich den kleinen Leuten zu gute; aber es findet sich nicht eine Bestimmung, welche die Stellung der Kapitalisten verbessert. Allerdings, wenn es nach dem Abg. Vielhaben gegangen wäre, dann wäre eine echt kapitalistische Bestimmung hineingekommen; denn er hat in der Kommission be⸗ antragt, das Pfandrecht des Vermiethers auszudehnen auf die nicht pfändbaren Sachen und auf das Handwerkszeug des Arbeiters. Die Herren Antisemiten haben mit Auszählungen selbst die Sozialdemokraten haben es nicht versucht, eine Vorlage durch Aus⸗ zählungen zu verhindern. Da die Drohungen nicht gefruchtet haben, so sucht man das Gesetz zu verdächtigen. Aber das deutsche Volk, welches in seiner Mehrheit das Zustandekommen des Bürgerlichen Gesetzbuchs wünscht, wird sich seine Frende daran nicht ver⸗ ällen lassen. Abg. Richter (fr. Volksp.): Herr Stadthagen hat uns die Schuld beigemessen, daß das Gesinderecht im Bürgerlichen Gesetzbuch nicht Aufnahme gefunden. Wir sind für die Aufhebung der partiku⸗ laren Gesindeordnungen eingetreten, weil dieselben noch vielfach die Ansichten über die Unterthänigkeit aus früheren Zeiten widerspiegeln. Um so lebhafter haben wir zu bedauern, daß die Regierungen bei der Vorbereitung des Bürgerlichen Gesetzbuche in keinem Stadium die Einbeziehung des Gesinderechts in Aussicht gestellt haben. Es haben in der Kommission nie Vorarbeiten nach dieser Richtung hin gefehlt, sogar eine authentische Zusammenstellung der gelten⸗ den Gesinderechte. Wenn die Vertreter der verbündeten Regie⸗ rungen in der Kommission sich nicht auf das entschiedenste egen eine Kodifikation des Gesinderechts ausgesprochen hätten, xo war es doch aus rein aäßerlichen Gründen unmöglich, aus der Initiative der Kommission heraus, ein Gesinderecht in das Bürgerliche Gesetzbuch hineinzuarbeiten. Es war deshalb unmöglich, dem Antrage Stadthagen Folge zu geben. Einige Be⸗ stimmungen über das Gesinderecht hat ja das Bürgerliche Gesetzbuch etroffen im Eeefch has cehe Die Bestimmungen des Dienstvertrags 8 auch für maßgebend erklärt worden für die Gesindeordnung. Es ind einige grundrechtliche Bestimmungen aus der Initiative der Kom⸗ mission hinzugekommen, namentlich sst auch der „Fürsorgeparagraph“ auf das Gesinderecht ausgedehnt worden. Damit ist also ein Einbruch von Reichswegen in das partikulare Gesinderecht geschaffen, ein Anfang der Reform, der zu einer Reform des gesammten Gesinderechts führen muß. Wenn wir dagegen dem Beispiel der Sozialdemokraten folgen und gegen das Gesetzbuch im Ganzen stimmen würden, so würde 8g. dieser Fortschritt für das Gesinde verloren gehen.

Abg. Dr. Sigl (b. k. F.): Ich kann mich auf eine kurze Erklärung beschränken, die ich im Namen meiner Gesinnungsgenossen abzugeben habe. Meine Gesinnungsgenossen sind gewohnt, ihre eigenen Wege zu gehen. Unsere Zeit, sagte ein berühmter Preuße, ein be⸗ rühmter Rechtslehrer, ist nicht geeignet zum Gesetzmachen, sie hat kein Talent dazu. Die verschiedenen Gesetze, die aus diesem hohen Hause schon herausgekommen sind, scheinen mir recht sehr das zu be⸗ stätigen, was der Preuße gesagt hat. Sie alle mit einander werden wissen, daß manches aus diesem Hause hervorgegangen ist, was nicht zum Gefallen des Volks und nicht zu unserem Vortheil gewesen ist, und ich glaube, dazu wird auch das vorliegende Gesetz gehören. Ich berufe mich auf meine in München lebende Autorität in juristischen Dingen. Nachdem er eine Reihe von Artikeln dieses Gesetzes ge⸗ lesen und einige 40 davon überhaupt nicht verstanden hatte, sagte er zu uns und einer Anzahl Juristen: er für seinen Theil bärache dieses Gesetz geradezu als ein Nationalunglück; es sei nur für die Advokaten gemacht. Es ist möglich, daß das Gesetz viele Wohlthaten, viele innere Schönheiten hat,“ allein wir wissen nicht, wie die sich in Zukunft auswachsen werden unter den Händen der Juristen. Das aber, was mir und sehr vielen von Ihnen an diesem Gesetze nicht gefällt, genügt mir, um dasselbe zu verwerfen. Ich gehe auf das Detail nicht ein. Und wenn schon nichts Anderes darin enthalten wäre, so genügte mir der Punkt, daß die Zivilehe stabilisiert wird für ewige Zeiten, wenigstens so lange das Deutsche Reich besteht. Als Katholik kann ich das nicht so hinnehmen, meine Hand nicht dazu bieten. Wir katholischen Redakteure haben seit zwei Dezennien die Zivilehe bekämpft bis zum äußersten. Was wir zwei Jahrzehnte bekämpft haben nach unserer Ueberzeugung mit bestem Wissen, können wir heute nicht billigen, können heute nicht weiß nennen, was wir so lange schwarz genannt und als schwarz gebrandmarkt haben. Aus diesem prinzipiellen Grunde kann ich nicht für das Gesetz sein. Das ist gegen unsere Prinzipien, und deshalb werden wir uns nicht etwa der Abstimmung enthalten, sondern offen und frei, ehrlich und gerade dagegen stimmen.

Abg. Stadthagen: Ich bestreite, daß die Kommission nicht in der Lage gewesen wäre, die Gesindeordnung zu regeln, weil es an gesetzgeberischem Material fehlte. Es lag der Antrag vor, den Artikel 95 des Einführungsgesetzes, der die Gesindeordnung aufrecht erhält, zu streichen. Das beantragte auch das Zentrum, und das wäre vnc der Weg gewesen, den der Code civil einschlug, indem er die Gesindeordnung mit einem Strich aufhob. Uebrigens war dieser Punkt nicht der einzige, wo die Freisinnigen sozialpolitische Anträge be⸗ kämpft haben.

Abg. Vielhaben bestreitet, daß er einen kapitalistischen Antrag gestellt habe. Das Pfandrecht des Hausbesitzers sei ein Kredit für die Arbeiter, die sonst nur noch gegen. wochenweise Miethe aufgenommen und bei Nichtbezahlung auf die Straße gesetzt würden.

Abg. Gröber (Zentr.): Herr Vielhaben hat den Beweis dafür, daß der Mittelstand geschädigt und der Kapitalismus begünstigt wird, nicht erbracht. Nach beiden Richtungen hin erwarten wir den Beweis. Herr Vielhaben war in der Kommission und hat auch Anträge gestellt, allerdings in bescheidenem Umfange. Seine drei Anträge beziehen sich auf die Analphabeten, ein zweiter auf das Pfand⸗ recht des Vermiethers und Lin dritter auf die Verpfändung von Schiffen. Herr Vielhaben hat das Interesse des ver⸗ treten. Das war die Vertretung des Mittelstandes. Die Interessen des Mittelstandes haben nicht von einer einzelnen Partei, sondern allgemein eine „Vertretung gefunden. Von seiten der Antisemiten ist nach dieser Richtung hin nichts geschehen. Die Herren haben Unrecht, wenn sie nun, nachdem ihr Agitationsinteresse nicht befriedigt worden ist, uns verdächtigen, als ob wir das In⸗ teresse des Mittelstandes vernachlässigt hätten. Herr Vielhaben hat gegen die fakultative Zivilehe gestimmt und Herr IJekraut dafür. Herr Dr. jur. Sigl, der den Reichstag in seiner Zeitung in seiner bekannten virtuosen Schimpfweise angreift, war heute zum ersten Mal bei der Berathung des Bürgerlichen Gesetzbuchs anwesend. Ich hätte gewünscht, daß er uns seine praktischen Erfahrungen beim Eherecht mitgetheilt hätte. Als Vertreter des katholischen Ehedogmas hat er wohl keinen rechten Eindruck gemacht; er steht nicht auf dem kirchlichen Standpunkt; er ist am allerwenigsten berufen, bezüglich dieser Frage den katholischen Standpunkt zu vertreten. 1

Abg. Vielhaben: Ich habe nicht von einer Berücksichtigung des Kapitalismus im Bürgerlichen Gesetzbuche gesprochen, sondern davon, daß er ein Interesse an der schnellen Durchberathung habe. Zu einer Formulierung von Anträgen war nicht Zeit; deshalb habe ich die Vertagung beantragt. Der Mittelstand hatte keine Ver⸗ tretung seiner Anschauungen, wie sie die Großindustrie und sogar die Heheabe u“

g. ebermann von Sonnenberg (Reform⸗P.): Wir haben keine Obstruktionspolitik getrieben, sonst haͤtten 8 13 dem Freitag, an dem die Berathung begann, über den Antrag Richter namentliche Abstimmung beantragt, und das Haus wäre beschluß⸗ unfähig gewesen. Wir haben angekündigt, daß wir Auszählung

beantragen würden, um die neuen Kartellparteien zur Verstärkung

ihrer Präsenz zu veranlassen. Wir haben lediglich das gethan, was wir thun mußten, weil wir 8— von der Nothwendigkeit der Be⸗ schleunigung überzeugt waren. Anträge im Interesse des Mittel⸗ standes konnten erst Pfeh werden, nachdem der Mittelstand ge⸗ sprochen hatte. Das könnte erst leßt nach Erledigung der Kom⸗ missionsberathung geschehen. Wir haben dem Lande das beschämende Schauspiel erspart, daß eine kleine Anzahl von Reichsboten dieses 2- Gesetz berathen sollte.

Abg. Dr. Bachem (Zentr.): Um ein beschlußfähiges Haus zu haben, hätten die Freunde des Herrn Liebermann von Sonnenberg selber anwesend sein sollen. Daran hat es jedoch gefeclt. Wichtiger als die Beschlußfähigkeit des Hauses ist der Inhalt des S-ve. buchs. Aber wo waren die Antisemiten bei dem Wucherantrag meines Freundes Gröber?

Abg. Liebermann von Sonnenberg verwahrt sich nochmals dagegen, daß seine Freunde Obstruktion getrieben hätten, und wirft seinerseits dem Zentrum vor, daß dasselbe sich in erster Lesung gegen die obligatorische Zivilehe erklärt habe, jetzt aber dafür eintrete.

Damit schließt die Generaldebatte.

In der Spezialdebatte entspinnt sich die erste Erörterung beim § 817, welcher von der Haftung für den Schaden handelt, den ein Thier anrichtet. Nach der Vorlage sollte die Haftung ausgeschlossen sein, wenn derjenige, der das Thier hält, bei dessen Beaufsichtigung die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet hat. Diese Bestimmung ist gestrichen.

Abg. Gamp (Rp.) bedauert diese Streichung im Interesse der Landwirthschaft, weil eine Schadensersatzpflicht eintrete, ohne daß ein Verschulden vorhanden sei.

Geheimer Ober⸗Regierungs⸗Rath Struckmann theilt das Be⸗ dauern über die Streichung der Bestimmung.

Abg. von Kardorff beantragt die Wiederherstellung der Re⸗ gierungsvorlage, wogegen die Abgg. Dr. Enneccerus und Gröber erheben, während Abg. Dr. von Buchka den Antrag unterstützt.

Abg. Dr. Bachem (Zentr.) weist darauf hin, daß eine solche Bestimmung im Gebiet des französischen Rechts ohne Schaden für die Landwirthschaft bestehe.

Die Abgg. Dr. Schultz⸗Lupitz (Rp.), Schmidt⸗Warbur (Zentr.),, Roeren (Zentr.) und von Dziembowski (Pole empfehlen die Wiederherstellung der Regierungsvorlage, die auch beschlossen wird.

Zu § 819 liegt ein Antrag des Abg. Haußmann vor, den Wildschadenersatz für Hasen wieder in das Gesetz auf⸗ Sune hen.

Abg. Haußmann: Wir haben den Antrag gestellt im Interesse der bäuerlichen Besitzer.

Abg. Dr. Enneccerus theilt mit, daß zu dieser Sache eine Petition aus Handelsgärtnerkreisen eingegangen sei.

Abg. Liebermann von Sonnenberg meint, es wäre am besten gewesen, wenn dieser Paragraph aus dem Bürgerlichen Gesetz⸗ buch herausgeblieben und den Einzelstaaten überlassen worden wäre. Den besten Beweis dafür habe man in der Petition des Verbandes der Handelsgärtner, die den schnellen Gang der Verhandlungen be⸗

klagten, weil er die Möglichkeit einer Verständigung beseitige. Die

E“ gäben sich der Hoffnung hin, daß die Regierung ihre ünschen nach der Erklärung des Herrn Ober- mann möglichst entgegenkommen würde. Abg. Graf von Mirbach (d.konf.): Auch wir halten es im Grunde genommen für richtiger, diesen Theil aus dem Bürgerlichen Geleßbna auszuscheiden, aber wir wünschen nicht, an den Be⸗ schlüssen zweiter Lesung zu rütteln, nicht aus Konnivenz gegen die Majorität, sondern weil wir fürchten, ein positives Resultat nicht erreichen zu können. Prinzipiell sind wir der Meinung: die Wildschadenfrage steht im engsten Zusammenhang mit dem Jagd⸗ gesetz, und Jagdgesetze gehören in die Partikulargesetzgebung. 8 Abg. Dr. Bachem (Zentr.): Im Interesse der Gegenden, welche keinen Wildschadenersatz haben, ist die Annahme des § 819 noth⸗ wendig. Es handelt sich nicht um eine Frage des Jagdgesetzes, 88. Wum den Schutz des Eigenthums. Nach einheitlicher egelung dieser Frage sind wir in der Lage, später weiter zu bauer Abg. Singer beantragt bei der Wichtigkeit der Frage nament⸗ liche Abstimmung, um die Stellungnahme der Parteien klar zu legen.

Der Antrag Haußmann wird mit 168 gegen 85 Stimme abgelehnt.

Lesung, wonach ein Beamter für die Verletzung seiner Amts⸗ pflicht bei der einer Rechtssache nur dann strafbar sein soll, wenn die Pflichtverletzung mit Strafe bedroht ist, dahin zu ändern, daß statt „bei der Entscheidung einer Rechts⸗ sache“ gesagt wird „bei dem Urtheil in einer Rechtssache“.

Geheimer Ober⸗Regierungs⸗Rath Struckmann widerspricht de Antrag, den Abg. Stadthagen vertheidigt.

Der Antrag Gröber wird angenommen. Föengr. werden die §§ 824 bis 1173 ohne Debatte erledigt. 3 Um 6 Uhr wird die weitere Berathung bis Mittwoch 11 Uhr vertagt. Vorher findet die Berathung des Antrags der Regierung auf Vertagung des Reichstags statt; nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch kommt die Frage wegen der Gültig⸗ keit des Mandats des Abg. Köhler zur Verhandlung.

Statistik und Volkswirthschaft. Der kommunale Arbeitsnachweis in der Schweiz

In der „Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft“ (zwei⸗

undfünfzigster Jahrgang, drittes Heft) ist eine Arbeit über den kommunalen Arbeitsnachweis in der Schweiz von Ernst Lau aus den Arbeiten des volkswirthschaftlich⸗statistischen Seminars der Unipersität Leipzig mitgetheilt von Professor Bücher, veröffentlich welche über den Stand dieser auch in Deutschland mit besonderem Interesse verfolgten Bestrebungen einen willkommenen ünfschis giebt. Die Darstellung der Organisation und Thätigkeit der verschiedenen Einrichtungen beruht größtentheils auf amtlichen Berichten, Gesetzen und direkten Erkundigungen des Verfassers. Ohne auf die Einzel⸗ heiten der Organisation der verschiedenen Anstalten näher einzugehen, soll im Folgenden ein Bild von dem Stand der Sache und ihre Erfolgen in kurzen Zügen zu geben versucht werden.

St. Gallen. Das Institut wurde im November 1887 eröffnet. Nach einer Zuschrift des Polizei⸗Direktors Zuppinger ist die Ent wickleung folgende gewesen: Schon im ersten Vierteljahr wurde die vese ne gemacht, daß man es auf der männlichen Abtheilung nur mit unqualifizierten Arbeitern und auf der weiblichen mit Dienstboten zu thun hat. Die qualifizierte Arbeit bediente sich schon vor der Eröffnung der Anstalt der gewerkschaftsweise be stehenden Arbeitsnachweisbureaux. Die zugereisten Arbeiter meldeten sich in diesen gewöhnlich in Wirthschaften an, blieben gleich dort und, wenn ein Meister einen Arbeiter haben wollte, so konnte er ihn da sehen und mit ihm reden. Es giebt bei vielen Handwerkern Spezialitäten, die den Arbeitsnachweis durch Eingeweihte wünschens⸗ werth erscheinen lassen. Diese . blieben auch nach Einrichtung der städtischen Bureaux bestehen, und die Handwerker, Meister und Gesellen bedienten sich derselben. Im ersten Jahr gingen bei der männlichen Abtheilung der städtischen Anstalt ein: 1388 Arbeitsgesuche und 461 Stellenangebote, bei der weib⸗ lichen Abtheilung 1827 bezw. 1601; vermittelt wurden Stellen: 550 bezw. 1120. Schon im zweiten Geschäftsjahr gingen die An⸗ meldungen in der männlichen Abtheilung merklich zurück; vermittelt

Arbeitgeber.

orstmeisters Danckel⸗

nicht entsprochen werden. auch hier vorwiegend Dienstboten die Stellenvermittelung.

hat, sagt, die

wurden 423 Stellen. In der weiblichen Abtheilung betrug die Zahl der Vermittelungen 900. Nach 2 jährigem Bestehen wurde beschlossen, die männliche Abtheilung eingehen zu lassen, die weibliche wurde mit dem „Marthahage. vereinigt und funktioniert gut. „Also die Quintessenz ist:“ schreibt der Polizei⸗Direktor „ein Arbeitsnachweisbureau für qualifizierte männliche Arbeit ist zur Zeit hier kein Bedürfniß. Der Handwerkerstand bedient sich lieber seiner Einrichtungen, die von ihm selbst betrieben werden. Die Dienstbotenvermittelung hingegen wirkt sehr wohlthätig.“ Der Verfasser bemerkt hierzu wörtlich: „Das Fiasko des städtischen Arbeitsnachweisbureaus in St. Gallen wurde, wie aus diesem Schreiben deutlich hervorgeht, verursacht durch den Mangel an Unterstützung der Handwerksmeister. Die Meister scheinen den Arbeiter ieber im Wirthshaus als im Bureau zu suchen. Mag es schon zweifelhaft erscheinen, ob dieses System für den Arbeitgeber wirklich so bequem sei, so bringt dasselbe zweifelsohne für den Arbeiter oft proßf Gefahren und Nachtheile mit sich, und es kann deshalb das kurzsichtige Verhalten der St. Galler Arbeitgeber, an dem das Bureau gescheitert ist, nur bedauert werden.“

Bern. Das städtische Arbeitsnachweisbureau wurde hier am 1. Januar 1889 eröffnet, gleichfalls mit einer männlichen und einer weiblichen Abtheilung. Ueber den Geschäftsgang und die Entwickelung der Anstalt sind folgende Zahlen mitgetheilt:

1890 1891 1892 1893 1894 Männer⸗Abtheilung:

Arbeitsangebote 247 301 317 227 268

Arbeitsnachfrage. 445 447 495 380 396

Vermittelungen Eq1IEq17175 1 Frauen⸗Abtheilung:

Arbeitsangebote . 858 1059 1112 1105 1086

Arbeitsnachfrage. 1126 1332 1533 1450 1185

Vermittelungen. 552 680 825 847 828

Was die Theilnahme der verschiedenen Berufe anbelangt, so wird nach Angabe des Verfassers das Bureau eigentlich nur von Magaziniers, Hausburschen, Ausläufern, Erdarbeitern und Handlangern, Schreinern, Schlossern, Bäckern, Lehrlingen und den landwirthschaft⸗ lichen Arbeitern benutzt. Er bemerkt wörtlich: „In Bern scheint die Ursache des schlechten Gedeihens nicht allein bei den Arbeitgebern, sondesh mindestens ebenso sehr bei den Arbeitern zu liegen, die in hren Fachvereinen Stellenvermittelung betreiben.. Der Verkehr in der weiblichen Abtheilung beschränkt sich fast ausschließlich auf Dienstboten und Kellnerinnen.

Basel⸗Stadt. Hier wurde am 1. Juli 1890 das staatliche Bureau eröffnet. Nach den vorliegenden Berichten ist der bisherige Erfolg der Anstalt ein befriedigender. Es seien darüber folgende Zahlen mitgetheilt:

Männerabtheilung: 1891 1892 1893 1894 Arbeitnehmer. Eingeschrieben 2818 2590 2872 2783 Erfolg %. 54,5 61,8 71,8 79,1 Eingeiedheben 1862 1666 2021 1975 Eingestellt %. 82,0 92,8 95,6 96,8

Frauenabtheilung:

Arbeitnehmer. Eingeschrieben 1956 2270 2223 2267 Erfolg % 60,0 66,5 79,8 81,0 Eingeschrieben 1746 1922 1907 1908 Erfolg % 69,0 77,5 89,0 92,0

Das Bureau wird in der Männerabtheilung namentlich von Tagelöhnern,

Arbeitgeber.

Auslä ufern, Hausburschen, Handwerkern und landwirthschaftlichen

Arbeitern benutzt. Die hochentwickelte Basler Textilindustrie und um theil auch die größeren Maschinenfabriken, die mechanischen Werk⸗ tätten und die Färbereien lassen das Bureau ganz unberücksichtigt.

ie Landwirthschaft nimmt das Bureau von Jahr zu Jahr in steigendem Maße in Anspruch; leider kann der Nachfrage nach Land⸗ arbeitern, Roßknechten und Melkern namentlich im Sommer sehr oft In der Frauenabtheilung suchen und finden

Die Männerabtheilung widmet dem Lehrlingswesen eine besondere Aufmerksamkeit. Der Bericht für 1892 sagt darüber: „Eine unserer Hauptsorgen bildet das Lehrlingswesen, und muß hier

konstatiert werden, daß trotz alljährlicher Entlassung einiger hundert

Schüler gegenwärtig noch circa 20 Lehrstellen offenstehen, welche zu 55 wir uns seit Monaten bemühen. Die jungen Leute müssen leider oft, gegen ihren Wunsch ein .e. zu lernen, von den Eltern angehalten werden, Verdienststellen zu suchen, was ihre Zukunft schwer schädigt.“ Als Grund, weshalb die Lehrlingsstellen so schwer zu besetzen seien, wird auch der Umstand angeführt, daß die Handwerksmeister den Lehrlingen nicht mehr, wie früher, freie Kost und Wohnung; sondern kleine Wochenlöhne von 2 Fr. bis 3 Fr. geben und diese je nach Leistung aufbessern.

Schaffhausen. Das 1891 errichtete öffentliche Arbeitnachweis⸗ bureau zeigt nach den Berichten von 1893 und 1894 ein erfreuliches Gedeihen. Bemerkenswerth ist, wie der Verfasser, welcher als Ver⸗ walter eines 81* Guts im Kanton viel mit dem Bureau verkehrt

tarke Benutzung von seiten der Landwirthschaft. Leider können auch hier im Sommer trotz Inseraten in auswärtigen

Zeitungen nur sehr schwer Landarbeiter beschafft werden. Auch hier benutzen die großen Gießereien und Maschinenfabriken das Bureau

nicht, ebensowenig die Wollkämmereien und Bindfadenfabriken.

Biel. Hier wurde das städtische Bureau am 14. November 1891 ins Leben gerufen. Die männliche Abtheilung wird wenig benutzt. Gründe dieser Erscheinung sind das übliche Umschauen und die Kon⸗ kurrenz von Herbergen und Privaten. Viel besser frequentiert wird die weibliche Abtheilung, die für die Hausfrauen Biels eine wahre

Wohlthat geworden ist.

Zürich. Hier besteht noch kein kommunales Arbeitsnachweis⸗

bureau, es sind aber entsprechende Einrichtungen in Aussicht genommen.

Das Nachweisbureau des freiwilligen Armenvereins 1885 gegründet

—— hat die auf dasselbe gesetzten Hoffnungen nicht erfüllt, weil die

leistungsfähigen Arbeiter wie die Arbeitgeber nur bei Ausnahmefällen sich an eine Nachweisstelle wenden, die zugleich „Armenzwecken“ dient. Auch in Aarau, Luzern, Neuenburg, Lausanne, Genf und Winterthur waren kantonale oder kommunale Arbeitsnachweis⸗ stellen bei Abfassung der vorliegenden Arbeit noch nicht ins Leben ge⸗ treten, zum theil waren aber solche geplant. Leider ist über eine erfolgreich angebahnte Verbindung der

verschiedenen kantonalen und kommunalen Arbeitsnach⸗

weisstellen untereinander nicht viel mitgetheilt. Der Bericht er Anstalt für Basel⸗Stadt sagt u. a. darüber 1893: „Der gegen⸗

wärtige Verkehr mit ähnlichen Anstalten anderer Städte besteht eigent⸗ lich bloß in der jeweiligen Zusendung der Jahresberichte und allfälligen Zuweisung derjenigen Arbeitskräfte, die bei uns trotz mehrfacher Aus⸗

chreibungen nicht erhältlich waren; es ist das unserm Bureau schon

sehr oft zu statten gekommen und wird auch der Hauptzweck der Ver⸗

indung sein.“

Tie gegenwärtigen Bestrebungen, den Arbeitsnachweis auf eid⸗ Ig Boden zu stellen, werden in dem Bericht derselben nstalt für 1894 mit Freuden begrüßt. Der darauf bezügliche Be⸗

schluß der eidgenössischen Räthe ging bekanntlich dahin: „Der Bundesrath wird eingeladen, zu untersuchen und darüber Bericht

u erstatten, ob und eventuell in welcher Weise eine Mitwirkung des

Bundes bei Institutionen für öffentlichen Arbeitsnach⸗

weis und für Schutz gegen die Folgen unverschuldeter Arbeitslosig⸗ eit möglich und gerechtfertigt sei.⸗

Wir begnügen uns hier mit dem oben Mitgetheilten. Jeden⸗ alls wird man bei Weiterführung der ähnlichen Bestrebungen in Deutschland auch den in der Schweiz gemachten Erfahrungen Rech⸗

Zur Arbeiterbewegung.

In Kottbus haben, wie im „Vorwärts“ berichtet wird, die Kalergehilfen am 29. Juni die Arbeit niedergelegt.

In Lübeck sind, der „Weser⸗Ztg.“ zufolge, die Arbeiter,

elche die Kohlendampfer zu wegen Lohnstreits

n den Ausstand eingetreten. 8 b

Aus Leipzig berichtet die „Lpz. Ztg.“ zur Lohnbewegung der Buchdrucker: Die Mitglieder der Innung Leipziger Buch 5 beschlossen in einer außerordentlichen Hauptversamm⸗ lung am Montag, den von der Hauptversammlung des Deutschen Buchdruckervereins angenommenen Tarif einzuführen. Da die Ein⸗ fanrung des Tarifs eine Erhöhung der Löhne von 7 bis 8 % aus⸗ chließlich der für größere Städte in Betracht kommenden Lokal⸗ zuschläge zur Folge ben so bedingt das für Leipzig eine Erhöhung der Satz⸗ und Druckpreise um 10 %. Den Innungsmitgliedern wird auf⸗ gegeben, vom 1. Juli 1896 ab diese Erhöhung auf ihre Druckarbeiten eintreten zu lassen.

In London wird der internationale Arbeiter⸗Kongreß am 27. Juli im Gemeindehause des Distrikts St. Martin eröffnet werden. Ungefähr 800 Delegirte aus allen Ländern haben sich der Londoner „A. K.“ zufolge bereits angemeldet.

Handel und Gewerbe.

Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Ruhr und in Oberschlesien. An der Ruhr sind am 30. v. M. gestellt 11 552, nicht rechtzeitig gefteltteine Wa 6 128 8 b5 erschlesien sind am 29. v. M. gestellt 74, nicht recht⸗ zeitig gestellt 88 Klaen. def 1

Berlin, 30. Juni. (Monatsbericht der ständigen Deputation der Woll⸗Interessenten über den Wollhandel.) Unserem Bericht vom 17. d. M. über den hiesigen Wollmarkt (vgl. Nr. 145 d. Bl.) lassen wir folgen, daß das Geschäft in deutschen Wollen im Juni, vor und nach dem Markt, wie stets um diese Zeit, ein ruhiges war. Es erhielt sich zwar immerhin einige Nachfrage, die Umsätze erreichten jedoch nur die Höhe von etwa 1000 Ztr. Rücken⸗ wäschen und etwa 2000 IFtr. ungewaschene Wollen. Die Seh⸗ sind noch mit dem Drdnen der Läger beschäftigt und täglich neu eintreffende Zufuhren vervollständigen die Auswahl. Auch für Kolonialwollen war das Interesse infolge der Märkte ein geringeres; man schritt nur zur Deckung des asgenetigkt Be⸗ darfs. Trotzdem führte diese zu einem Umsatz von etwa 3000 Ballen, wovon die eine 6 auf Kap⸗, die andere auf Buenos Aires⸗ und australische Wollen entfällt. ie bezahlten Preise zeigten im Großen und Ganzen keine Aenderung gegen den Vormonat.

In der gestern in Stettin abgehaltenen ordentlichen Ge⸗ neralversammlung der Aktionäre der Altdamm⸗Kolberger Eisenbahngesellschaft wurde der Verwaltungsbericht der Direktion, die Gewinn⸗ und Verlustrechnung sowie die Bilanz für das Geschäftsjahr 1895/96 vorgetragen und die Vertheilung eines Gewinns von 4,75 % für die Aktien genehmigt. Der Direktion und dem Aufsichtzrath wurde Entlastung ertheilt. Der infolge des be⸗ schlossenen Baues und Betriebes einer Nebenbahn von Kolberg nach Köslin nothwendig gewordene Nachtrag zum Statut der Gesellschaft wurde gleichfalls genehmigt.

„Koͤnigsberg, 30. Juni (W. T. B.) Getreidemarkt. Weizen träge. Roggen weichend, pr. 2000 Pfd. Zollgewicht 99 ½. Gerste matt. bafer ruhig, do. loko pr. 2000 Psd. Zeng.es 110. Weiße Erbsen pr. 2000 Pfd. Zollgewicht 106,00. Spiritus pr. ö 100 % loko 32,90, do. pr. Juni 32,90, do. pr. Sept.

Danzig, 30. Juni. (W. T. B.) Getreidemarkt. Weizen loko flau, ÜUmsatz 150 t, do. inländ. hochbunt und weiß 143, do. inländ. hellbunt 140, do. Transit hochbunt und weiß 107, do. hellbunt 104, do. Termin zu freiem Verkehr pr. Sept.⸗Okt. 132,50, do. Transit pr. Sept.⸗Okt. 99,00, Regulierungspreis zum freien Verkehr 141. Roggen loko niedriger, inländischer 101, do. russischer und polnischer zum Transit 68, do. Termin pr. Sept.⸗Okt. 104,00, do. Termin Transit pr. Sept.⸗Okt. 70,00, do. Regu⸗ lierungspreis zum freien Verkehr 102. Gerft „große (660 700 Gramm) 110. Gerste, kleine (625 660 Gramm) 104,00. Hafer, inländischer 111,00. Erbsen, inländische 110,00. Spiritus loko kontingentiert 52,75, nicht kontingentiert 32,75.

Stettin, 30. Juni. (W. T. B.) Getreidemarkt. Weizen geschäftslos, loko —,—, per Juni⸗Juli —,—, pr. Sept.⸗Okt. 140,00. Roggen geschäftslos, loko —,—, pr. Juni⸗Juli —,—, pr. September⸗ Oktober 111,00. Pommerscher Hafer loko 118 121. Rüböl loko still, pr. Juni⸗Juli 45,50, pr. Sept.⸗Okt. 45,70. Spiritus fest, loko mit 70 Konsumsteuer 33,50 Petroleum loko 10,65.

Breslau, 30. Juni. (W. T. B.) Getreide⸗ und Pro⸗ duktenmarkt. Spiritus pr. 100 1 100 % P;e 50 Verbrauchs⸗ abgaben pr. Juni 53,00, do. do. 70 serbrauchsabgaben pr. Juni 33,00.

1“ 30. Juni. (W. T. B.) Zuckerbericht. Korn⸗ zucker exkl., von 92 % —,—, Kornzucker exkl. 88 % Rendement 10,50, Nachprodukte exkl. 75 % Rendement 7,70 8,30. Stetig. Brotraffinade —,—. Brotraffinade II —,—. Gem. Raffinade mit Faß 24,37 ½ 25,50, Melis I mit Faß 24,25. Stetig. Rohzucker I. Produtt Transito f. a. B. Hamburg pr. Juni 10,20 Gd., 10,25 Br., pr. Juli 10,22 bez., 10,25 Br, pr. September 10,52 ½ Gd., 10,60 Br., pr. Oktober⸗Dezember 10,62 ½ Gd., 10,70 Br., pr. Januar⸗März 10,85 Gd., 10,92 ½ Br. Stetig.

Leipzig, 30. Juni. (W. T. B.) Kammzug⸗Terminhandel. La Plata. rrundmuster B. pr. Juni —,— ℳ, pr. Juli 3,22 ½¼ pr. August 3,22 ½ ℳ, pr September 3,25 ℳ, pr. Oktober 3,27 ½ ℳ, pr. November 3,30 ℳ, pr. Dezember 3,32 ½ ℳ, pr. Januar 3,32 ½ ℳ, pr. Februar 3,35 ℳ, pr. März 3,35 ℳ, pr. April 3,35 ℳ, pr. Mai 3,35 Umsatz: 30 000 kg. Behauptet. Juni⸗Umsatz 1 375 000 kg.

Braunschweig, 30. Juni. (W. T. B.) Prämienziehung der Braunschweiger 20 Thaler⸗Loose: 36000 Ser. 5401 Nr. 27, 9000 Ser. 9866 Nr. 10, 6000 Ser. 8059 Nr. 39, 3000 Ser. 2143 Nr. 9, je 300 Ser. 430 Nr. 5, Ser. 894 Nr. 33, Ser. 1231 Nr. 7, Ser. 2003 Nr. 15, Ser. 2334 Nr. 30, Ser. 5197 Nr. 17, Ser. 5268 Nr. 29, Ser. 5718 Nr. 39, Ser. 5953 Nr. 38, Ser. 9780 Nr. 36, je 90 Ser. 430 Nr. 3, Ser. 1334 Nr. 19, Ser. 1939 Nr. 15, Ser. 2533 Nr. 11, Ser. 2989 Nr. 28, Ser. 4870 Nr. 11.

Bremen, 30. Juni. (W. T. B.) Börsen⸗Schlußbericht. Raffiniertes Petroleum. (Offizielle Notierung der Bremer

etroleum⸗Börse.) Stetig. Loko 6,10 Br. Russisches Petroleum. Loko 6,00 Br. chmalz. Ruhig. Wilcox 23 ¾ ₰, Armour shield 23 ₰, Cudahy 23 ¾ ₰, Choice Grocery 24 ₰, White label 24 ₰, 22 ₰. Speck ruhig. Short clear middling loko 22 ½ ₰. Reis unverändert. Kaffee unverändert. Baumwolle willig. Upland middl. loko 37 ¼ J. Tabak 220 Fässer Kentuckp.

Hamburg, 30. Juni. (W. T. B.) Getreidemarkt. Weizen loko ruhig, holsteinischer loko neuer 148 —155. Roggen loko ruhig. hiesiger —, mecklenburger loko neuer 122 126, russischer loko ruhig, 75 78. Hafer ruhig. Gerste ruhig. Rüböl (unverzollt) fest, loko 47. Spiritus stetig, pr. Juni⸗Juli 16 Br. pr. Juli⸗August 16 ¾ Br., per August⸗September 17 Br., per Sep⸗ tember Oktobder 17 ½ Br. Kaffee ruhig. Umsatz Sack. Petroleum befestigt. Standard white loko 6,20.

Kaffee. (Nachmittagsbericht) Good average Santos pr. Juli 59 ¾, pr. September 58, pr. Dezember 56 ¼, 5. März 55 ¾ Behauptet. Zuckermarkt. (Schlußbericht.) Rüben⸗Rohzucker I. Produkt Basis 88 % Rendement neue Usance, frei an Bord Hamburg pr. Juni 10,12 ½, pr. Juli 10,15, pr. August 10,35, pr. Oktober 10,50, vr. Dezember 10,62 ½, pr. März 10,92 ½. Ruhig.

Wien, 30. Juni. (W. T. B.) In der heutigen General⸗ versammlung der Nordwestbahn machte der Vorsitzende Mitscha Mittheilung von dem kürzlich ee⸗en Erlaß des Eisenbahn⸗ Ministeriums, nach welchem der zur Aufbesserung der diesjährigen Dividende aus der Reserve entnommene Betrag aus den Erträcgnissen des laufenden Jahres wieder dem Reservefonds überwiesen werden soll. Der Vorsitzende gab hierzu die Erklärung ab, die Verwaltung sei wegen der Abwesenheit vieler Verwaltungsräthe bisher nicht in der Lage ge⸗ wesen, gegen den Erlaß Stellung zu nehmen; einstweilen stelle er

fest, daß aus der vollzogenen Veröffentlichung des Erlasses kein hrelais erwachsen könne. Die Generalversammlung genehmigte ein⸗ tiimmig die Anträge des Verwaltungsraths über die Verwendung des Reingewinns und die Einlösung des Julikupons mit 6 Fl.

In der heutigen Generalversammlung der Oesterreichischen Lokaleisenbahn waren 15 Aktionäre mit 1808 Stimmen an⸗ wesend. Der Vorsitzende erklärte im Namen der Verwaltung, da der Antrag auf Liquidation deshalb zurückgezogen werde, wei sich im letzten Augenblick eine wenn auch sehr schwache Möglichkeit eines Fortbestehens gezeigt habe. Die Verwaltung fühle sich ver⸗ pflichtet, sowohl im allgemeinen Interesse, als im Interesse der Aktio⸗ näre nichts zu unterlassen, was vielleicht doch zu einer Verständi⸗ ung führen könnte, und halte sich für vI der Regierung

re Dienste nicht zu entziehen, falls die Existenzmöglichkeit in aus⸗ kömmlicher Weise!sicher Stent würde. Der Vorsitzende warnte jedoch davor, aus dieser Mittheilung mehr als eine schwache Möglichkeit der Fortexistenz zu folgern. Die Versammlung herle alsdann die Ver⸗ theilung einer Dividende von 3 %, d. i. 6 Fl. für die Aktie, und ertheilte der Verwaltung Entlastung. Der zurücktretende Verwaltungs⸗ ausschuß wurde für die Zeit bis zur nächsten Generalversammlung wiedergewählt. Die Ermächtigung zur Hinauszahlung einer weiteren Rate an die Zertifikatbesitzer wurde für den Fall, daß die erforderlichen Voraussetzungen eintreten sollten, ertheilt. 1. Juli. (W. T. B.) Die Brutto⸗Einnahmen der Orientbahnen betrugen in der 24. Woche (vom 10. Juni bis 16. Juni d. J.) 194 595 Fr., Abnahme gegen das Vorjahr 20 944 Fr. Seit Beginn des Betriebsjahres (vom 1. Januar bis 16. Juni 1896) betrugen die Brutto⸗Einnahmen 4 887 244 Fr., Zu⸗ nahme gegen das Vorjahr 239 347 Fr.

London, 30. Juni. (W. T. B.) Bei der heute eröffneten Wollauktion war die Tendenz fest, die Preise unverändert. Croß⸗ breds stramm, Merinos mitunter schwächer, Kapwolle fest. Das Totalangebot betrug 302 000 Ballen; heute wurden 9918 Ballen an⸗ geboten. Die Betheiligung war lebhaft.

An der Küste 3 Weizenladungen angeboten.

96 % Javazucker 12 ½ ruhig, Rüben⸗Rohzucker loko 10 ruhig. Chile⸗Kupfer 49 ½, pr. 3 Monat 49 ¼.

Liverpool, 30. Juni. (W. T. B.) Baumwolle. Umsatz 8000 B., davon für Spekulation und Exvort 500 B. Ruhig. Middl. amerikanische Lieferungen Juni⸗Juli 351/64 352 ¼4 Käuferpreis, Juli⸗August 3³0⁄864 —— 35164 Werth, August⸗September 347/„64 348/4 Verkäuferpreis, September⸗Oktober 341 ⁄34. Käuferpreis, Oktober eeene F. ere er tenferchie, Fele 227 zember⸗Januar 64 do., Januar⸗Februar 3³37⁄64 do., Februar⸗Mä 3³8/64 Werth, März⸗April 3³9614 d. do.

Manchester, 30. Juni. (W. T. B.) 12r Water Taylor 5 ⅞, 30r Water Taylor 7, 20r Water Leigh 6, 30r Water Clayton 6 32r Mock Brooke 6 ¾, 40r Mayoll 7 ½, 40r Medio Wilkinson 7 ¾, 32r Warpceops Lees 6 8, 36r Warpcops Rowland 7, 36 Warpeorps Wellington 7 ¼, 40r Double Weston 8 ½, 60r1 Double courante ö 8 32“ 116 vards 16 % 16 grey Printers aus 32r1/46

. Ruhig.

Paris, 30. Juni. (W. T. B.) (Schluß.) Rohzucker ruhig, 88 % lofo 28 ¼ 28 ½. Weißer Zucker ruhig, Nr. 3, pr. 100 kg, pr. Juni 29 ¾, pr. Juli 29 ⅞, pr. Juli⸗August 30, pr. Oktober Januar 30 ⅛.

St. Petersburg, 30. Juni. (W. T. B.) markt. Weizen loko 7,00. Roggen loko 4,25.

Leinsaat loko 9,50. Hanf loko —. Talg loko 48,00, pr. A

Florenz, 1. Juli. (W. T. B.) Auf der italienis Meridional⸗Eisenbahn betrug in der 17. Dekade vom 11. big 20. Juni 1896 auf dem die Einnahme 2 435 689

140 093) Lire. Seit 1. Januar 1896 41 176 067 (+ 305 740 ire. Im vv; betrug die Einnahme seit 1. Januar 189 3 066 661 + 65 353) Lire.

Zürich, 30. Juni. (W. T. B.) In der heutigen General⸗ versammlung der Aktionäre der Schweizer Nordostbahn waren 73 Aktionäre anwesend, welche 31 347 Aktien vertraten. Die Ver⸗ sammlung genehmigte den Jahresbericht und beschloß die Vertheilung einer Dividende von 6,6 % sowie die Umwandlung von 35 Millionen 4 prozentiger Anleihen in 3 ½ prozentige. Ferner wurden die bisherige Verwaltungsräthe bestätigt und Mendelssohn⸗Bartholdy aus Berlin neu in den Verwaltungsrath gewählt.

Amsterdam, 30. Juni. (W. T. B.) Java⸗Kaffee good ordinary 50. Bancazinn 37.

Christiania, 30. Juni. (W. T. B.) Das Storthing nahm heute folgende Zollerhöhungen an: für Champignons, Trüffeln und andere genießbaare Pilze mit 64, für geschlachtetes Geflügel⸗ Spargel, Tomaten, Artischocken mit 25, für Honig mit 20, für Kar⸗ toffelmehl mit 25 Oere per Kilogramm. Für Thimoteisamen wurde 8 Fen auf 10 und für Kleesamen auf 20 Oere per Kilogramm festgesetzt.

New⸗Pork, 30. Juni. (W. T. B.) Die Börse eröffnete fest und lebhaft und schloß nach Beibehaltung der festen Stimmung ruhig. Der Umsatz in Aktien betrug 246 000 Stück.

War gestern die matte Haltung der Effektenbörse eine der Ur⸗ sachen gewesen, welche lähmend auf die Entwickelung des Getreide⸗ markts eingewirkt hatten, so war es heute die Lebhaftigkeit bee. welche wesentlich zu einer Preissteigerung des Weizens beitrug. Schon bei Eröffnung des Markts wurde diese Brodfrucht zu höheren Preisen gehandelt und sie konnte diese Festigkeit umsomehr behaupten, als ungünstige Ernteberichte vorlagen, lebhafte Käufe für Rechnung des Auslandes zum Abschluß kamen und bedeutende Käufe und Deckungen vorgenommen wurden. Der Schluß blieb recht fest. Mais durchweg fest infolge von Käufen der Platzspekulanten, Ab⸗ nahme der Eingänge und umfangreicher Deckungen. 1

Waarenbericht. Baumwolle⸗Preis in New⸗York 7 ⁄àH1 6, do. do. in New⸗Orleans 613 ⁄16, Petroleum Stand. white in New⸗ 4 6,90, do. do. in Philadelphia 6,85, do. rohes (in Cases) 7,80, do. pipe line Certif. pr. Mai 114, Schmalz Western steam 4,20, do. Rohe & Brothers 4,55. Mais Juni —, do. pr. Juli 33 ½, do. pr. September 34 ½. Rother Winterweizen 67 ⅛, Weizen pr. Juni —, do. pr. Juli 61 ⅜, do. pr. September 6 do. per Dezember 64 ½. Getreidefracht nach Liverpool 2, Kaffee fair Rio Nr. 7 13, do. Rio Nr. 7 pr. Juli 11,75, do. do. pr. September 10,70, Feh, 8 D- aeaedh clears 2,40, Zucker 31 ¼1 6, Zinn 13,45,

eer 11,50.

Weizen⸗ He. der letzten Woche von den atlanti⸗ schen Häfen der Vereinigten Staaten nach Großbritannien 146 000, do. nach Frankreich 1000, do. nach anderen Häfen des Kontinents 87 000, do. von Kalifornien und Oregon nach Großbritannien 20 000, do. nach anderen Häfen des Kontinents QOrts.

Chicago, 30. Juni. (W. T. 88 Die Festigkeit und Leb⸗ haftigkeit der Effektenbörse beeinflußte die Stimmung für Weizen außerordentlich günstig, und Berichte über Ernteschäden in den Nord⸗ weststaaten und anderweitige über ungünstige Ernten gaben einen wesentlichen Stützpunkt zur Aufrechterhaltung der festen Hal⸗ ab. Mais durchweg fest im Einklang mit der Festigkeit des

eizens.

Weizen pr. Juni 55 ½, do. pr. Juli 55 ½. Mais pr. Junt 26 ¼. Schmalz pr. Juni 3,92 ½, do. pr. Juli 3,92 ½. Speck short clear 3,87 ½. Pork pr. Juni 6,95.

Sydney, 30. Juni. (W. T. B.) Der Verband der Woll⸗ makler von Neu⸗Südwales macht bekannt, daß die Wollsaison in Sydney am 15. September beginnt. Die Gesammtabnahme der Wollschur für 1895/96 in Neu⸗Südwales wird auf 166 000 Ballen

geschätzt.

n. Verkehrs⸗Anstalten.

Rotterdam, 30. Juni. . T. 9. Amerikanische Dampfschiffahrts⸗ Dampfer „Spaarndam“ hat heute früh Lizard p