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Abg. Dr. von Bennigsen (nl.) hält es für angemessen und politisch zweckmäßig, grundsätzliche Veklärungen am Schluß der dritten Be⸗ rathung abzugeben. Die Generaldiskussion am Anfang der dritten Berathung sollte ganz ausgeschlossen werden; die Spezialdiskussion sei dazu da, auf die Entscheidung des Reichstags in dritter Berathung einzuwirken.
Abg. von Czarlinski (Pole): Wir werden trotz vieler Bedenken für das Bürgerliche Gesetzbuch im Ganzen stimmen, weil wir es immerhin für einen “ des jetzigen Rechtszustandes betrachten. Was die religiösen Seiten betrifft, so schließen wir uns vollständig den Ausführungen des Abg. Lieber an.
Es folgt die Berathung der Resolutionen. Abg. Frei⸗ herr von Stumm beantragt, dieselben erst im Herbst zur Berathung zu stellen, da ihre mehrere Tage erfordern würde und nicht so eilig sei.
Abg. Dr. von Bennigsen: Es uüunterliegt keinem Zweifel, daß die Resolutionen eine mehrere Tage dauernde Debatte erforderlich machen, namentlich wenn wir der Regierung die Gründe für die Resolutionen klar machen wollen. Wir können doch kaum glauben, daß wir Gegenstände wie das Bergrecht, das Jagdrecht, das Fischereirecht, das Versicherungsrecht und das Verlagsrecht in wenigen Stunden er⸗ ledigen können. Deshalb stimme ich dem Antrage des Herrn von Stumm zu. “ 1
Abg. Singer (Soz.): Es ist doch eigenthümlich, daß dieselben Herren, welche die Berathung des Bürgerlichen Gesetzbuches durchge⸗ drückt haben, jetzt die Fragen, welche im organischen Zusammenhang mit diesem Gesetzbuch stehen, nicht mehr berathen wollen. Ich würde es für sehr unzweckmäßig halten, wenn wir die Resolutionen jetzt nicht durch einen Spruch des Reichstags erledigen würden. Wenn die Berathung des Bürgerlichen Gesetzbuchs nicht bis zum Herbst vertagt werden konnte, so können diese Resolutionen auch nicht vertagt werden, weil sonst die Regierungen mit ihren Vorbereitungs⸗ arbeiten zur Ausführung der Resolutionen nicht vorgehen können. Dafür könnte man doch noch einen oder zwei Tage opfern. Wie die Beschlüsse der Kommission beim Gesetzbuch zum Gesetz erhoben worden sind, so werden auch die Resolutionen angenommen werden. Wenn Sie dasselbe Maß von Gründlichkeit anwenden wie beim Bürgerlichen Gesetzbuch, dann wird die Verzögerung keine erhebliche sein. Es macht den Eindruck, als ob man die Resolutionen nicht diskutieren will, um Platz für andere Resolutionen zu bekommen. Unsere Resolution über die everbegerichte wird gewiß nicht lange Zeit in Anspruch nehmen, se kann aber die Regierungen veranlassen, die gesetzgeberische Vor⸗ ereitung zu treffen. 1
Abg. Dr. Lieber: Die Resolutionen betreffen Dinge, die außer⸗ halb des Bürgerlichen Gesetzbuchs geregelt werden sollen. Die ersten beiden Resolutionen betreffen Aenderungen der Zivilprozeßordnung, welche mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch in Verbindung stehen. Die anderen Resolutionen haben aber Zeit bis nach der Vertagung; sie erfordern eine gründliche Erörterung, wenn sie auf die verbündeten Regierungen einen Eindruck machen sollen. 1 1
Abg. Dr. von Bennigsen: Die ersten beiden Resolutionen enthalten allerdings nicht wichtige Gegenstände. Es würde nichts dem entgegenstehen, diese Resolutionen jetzt sofort zu berathen.
Abg. Freiherr von Stumm schließt sich diesen Ausführungen an.
Abg. Singer: Auf der Berathung der dritten Resolution wollen wir auch nicht bestehen, wohl aber auf der Erledigung unserer Resolution über die Gewerbegerichte. 3 .
Das Haus genehmigt darauf die folgenden beiden Resolutionen:
I. Es wird die Fäwertsng ausgesprochen, daß in der gleich⸗ zeitig mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch in Kraft tretenden Novelle zur Zivilprozeßordnung folgende Vorschriften aufgenommen werden: 1) im § 621: Die von dem zu Entmündigenden angebotenen
egenbeweise sind zu erheben; zu dem Antrag auf Ent⸗ “ wegen Trunksucht ist die Staatsanwaltschaft nicht efugt;
2) als § 49a: arteifähig ist, wer rechtsfähig ist. Vereine, die nicht rechts⸗ ähig sind, können verklagt werden, wie wenn sie rechtsfähig
und als § 668a:
Zur Zwangsvollstreckung in das Vermögen eines nicht rechts⸗
1 . Vereins genügt ein gegen den Verein ergangenes Ur⸗
heil.
II. Den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, bei dieser Novelle
* aa Vorschriften in Erwägung zu nehmen, nach
welchen
1) eine schleunigere Beitreibung des verdienten Arbeitslohns er⸗ möglicht wird;
2) in einem auf Räumung einer Wohnung lautenden Urtheil eine angemessene Frist zur Näumung gewährt werden muß;
3) der Kreis der unpfändbaren Sachen erweitert, mindestens auf alle für den Erwerb oder Beruf des Schuldners unentbehr⸗ lichen Gegenstände ausgedehnt wird.
Präsident Freiherr von Buol theilt mit, daß folgende Interpellation des Abg. Grafen Arnim (Rp.) und Ge⸗ nossen eingegangen sei:
Ist den verbündeten Regierungen bekannt: 1) daß die Loko⸗ notierungen an der Berliner und anderen deutschen Produktenbörsen dem wirklichen Verkaufspreis vielfach nicht entsprechen? 2) Ob und mit welchen Mitteln die Aufsichtsbehörden der einzelnen Landesregierungen diesen Mißständen entgegenzutreten beabsichtigen?
Der Präsident Freiherr von Buol schlägt vor, vor der Gesammtabstimmung über das Bürgerliche Gesetzbuch den nächsten Gegenstand der. V“ den Bericht der Ge⸗ schäftsordnungs⸗Kommission über die Gültigkeit der Wahl des Abg. Köhler (Reform⸗P.) zu berathen.
Das Haus folgt dem Vorschlage des Präsidenten.
Die Geschäftsordnun e⸗Kommission beantragt, das Mandat des Abg. Köhler durch die Uebertragung einer Postagentur für erloschen zu erklären.
Das Haus tritt dem Antrage seiner Kommission bei.
Abg. Graf von Mirbach (d⸗kons.) beantragt, die dritte Be⸗ rathung der Margarinevorlage vor der Gesammtabstimmung über das Bürgerliche Gesetzbuch vorzunehmen. Die Nationalliberalen und die e v; hätten bündige Erklärungen abgegeben, daß diese Vorlage noch erledigt werden solle. Die Herren könnten ihrem Ver⸗ sprechen doch nur wirksam nachkommen, wenn sie die Abstimmung aussetzten; nur so sei es möglich, ein beschlußfähiges Haus für die Marẽ See 7 rSe sa E.
g. Dr. von Bennigsen: Allerdings ist von verschieden Parteien mit der Rechten Ker die Frage verhandelt und 89 Ein⸗ verständniß erklärt worden, die Margarinevorlage noch in dieser Session vorzunehmen; dagegen ist weder von mir, noch, meines Wissens, von einem meiner Freunde versprochen worden, daß diese Berathung vor der Schlußabstimmung über das Bürgerliche Gesetzbuch stattfinde. Und nachdem dieses Gesetzbuch nach vielen Schwierigkeiten soweit gediehen ist, liegt kein Grund vor, die Margarinevorlage vorweg zu nehmen. Wir sind gern nach wie vor bereit, das Margarine⸗ gesetz auf die nächste Tagezordnung zu setzen.
Abg. Dr. Lieber: Ich stimme mit Herrn von Bennigsen voll⸗ kommen überein. Haben die geehrten Herren von der Rechten den entschiedenen Willen, die Margarinevorlage noch zu stande zu bringen, so haben sie das in der Hand; sie brauchen nur so vollzählig zu er⸗ scheinen wie wir, und an dem Resultat wird nichts geändert, wenn auch Einige von der Linken abreisen.
Der Antrag Mirbach wird abgelehnt. Wum 4 ½ Uhr die namentliche Ab lice Gesetzbuch im Ganzen.
„Dieselbe ergiebt die vom Hause mit großem Beifall be⸗
rüßte Annahme des Bürgerlichen Gesetzbuchs mit 22 gegen 48 Stimmen.
it. Darauf beginnt timmung über das
Schluß 5 ¼ Uhr. Dirch Lesung des Margarinegesetzes, Interpellation des rafen Arnim, betr. die Lgkopreshe und Antrag des Grafen
Schwerin.)
Nächste Sihung Donnerstag 11 Uhr.
Nr. 27 der 1“ endes Kaiserlichen Gesund⸗ heitsamts“ vom 1. Juli hat folgenden Inhalt: Gesundheitsstand und Gang der Volkskrankheiten. — Zeitweilige Maßregeln gegen Cholera ꝛc. — Desgl. gegen Pest. — Jahresbericht des Medizinal⸗ Kollegiums von Lübeck, 1894/95. — Gesebung u. s. w. (Deutsches Reich.) Geheimmittel. — Reichs⸗Viehseuchengesetz. (Schluß.) — (Preußen. Reg.⸗Bez. Breslau.) Kindbettfieber. — (Reg.⸗Bez. Liegnitz.) Stallungen für Handelsvieb. — (Reg.⸗Bez. Oppeln.) Desgl. — (Reg.⸗Bez. Merseburg.) Beaufsichtigung von Viehbeständen, Thier⸗ schauen ꝛc. — (Bayern.) Bäckereien und Konditoreien. — (Württem⸗ berg.) Viehentschädigungen. — (Sachsen⸗Weimar.) Medizinalweine. — (Reuß j. L.) Ausführung des Impfgesetzes. — (Oesterreich. Varicellen. — (Schweiz. Kanton Freiburg.) Lehrlings⸗ und Arbeiterschutz. — (Kanton Genf.) Ausübung der Heilkunde. — Krankenwärterschule. — (Belgien.) Fleischhandel. — Gang der Thierseuchen in Bosnien und Herzegowina 1895, 2. Halbjahr. — Desgl. in den Niederlanden 1896, 1. Vierteljahr. — Zeitweilige Maßregeln gegen Thierseuchen. (Preuß. Reg.⸗Bezirke Oppeln, Stade, Bayern, Oesterreich, Belgien.) — Verhandlungen von gesetzgebenden Körperschaften. (Großbritannien.) Wohnhäusererwerb durch Arbeiter. — Vermischtes. (Belgien, Brüssel.) Bevölkerungsvorgänge, 1894. — (Arabien.) Pilgerfahrten, 1894/95. — (Ostindien.) SSee Thiere ꝛc., 1894. — Geschenkliste. — Wochentabelle über die Sterbefälle in deutschen Orten mit 40 000 und mehr Einwohnern. — Desgl. in größeren Städten des Auslandes. — Erkrankungen in Krankenhäusern deutscher Großstädte. — Desgl. in deutschen Stadt⸗ und Landbezirken. — Witterung.
Entscheidungen des Reichsgerichts..
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§ 4 des Reichs⸗Anfechtungsgesetzes vom 21. Juli 1879 lautet: „Hat der Gläubiger, bevor er einen vollstreckbaren Schuldtitel erlangt hatte, oder seine Forderung fällig war, denjenigen, welchem gegenüber eine im § 3 Nr. 2—4 bezeichnete Rechtshandlung vorgenommen ist, von seiner Absicht, die Fcans anzufechten, durch Zustellung eines Schriftsatzes in Kenntniß gesetzt, so wird die Frist von dem Zeitpunkte der Zustellung zurückgerechnet, sofern schon zu dieser Zeit der Schuldner zahlungsunfähig war... Diese Bestimmung findet, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, VI. Zivilsenats, vom 20. Januar 1896, nur dann Anwendung, wenn der Schuldner zur Zeit der Zustellung des Schriftsatzes zur Befriedigung des Gläubigers unfähig war, wenn eine Zwangsvollstreckung in sein Vermögen zu einer Befriedigung nicht geführt haben würde, was von dem Anfechtungsgläubiger zu beweisen ist; die Feststellung einer allge⸗ meinen Zahlungsunfähigkeit im Sinne der Konkursordnung genügt nicht. „Der Mangel bereiter Zahlungsmittel zur sofortigen Deckung der fälligen Geldschulden bedingt für den einzelnen Gläu⸗ biger noch nicht die Unmöglichkeit, sich aus dem etwa vorhandenen Vermögen durch Zwangsvollstreckung befriedigt zu machen. Da die Exekution wegen der Forderung des anfechtenden Gläubigers in der kritischen Zeit noch nicht versucht war, so muß sich der von diesem zu führende Beweis darauf richten, daß er durch Zwangsvollstreckung seine Befriedigung damals nicht gefunden haben würde, welcher Be⸗ weis dadurch nicht geführt wird, daß dem Schuldner die baaren Mittel zur Bezahlung seiner Schulden fehlten“. (279/95.)
— Das servitutarische Recht des Hausbesitzers an der an seinem Grundstück vorüberführenden Straße ist, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, V. Zivilsenats, vom 6. Mai 1896, im Gebiete des Feen ischen Allgemeinen Landrechts begrenzt und bedingt durch die Zweckbestimmung der Straße selbst dergestalt, daß der Hausbesitzer sich ohne Entsch
ädigung alle Veränderungen gefallen lassen muß, welche dazu
dienen, die Straße in dem Zustande zu erhalten oder auch in den Zustand zu setzen, in welchem sr ihrer Bestimmung am vollkommensten genügen kann, ofern nur die Straße auch ferner als Kommunikations⸗ mittel für das betreffende Grundstück erhalten bleibt; geringfügige Erschwernisse der Kommunikation des Grund⸗ 55 mit der [ begründen demnach keinen Anspruch auf Ent⸗ chädigung. — Die Gebrüder B. sind Eigenthümer dreier in Branden⸗ burg a. H. an der W.Straße neben einander belegener Grundstücke, auf deren einem eine Wollwaarenfabrik betrieben wird. Diese Straße ist aus Anlaß des Neubaues der Brücke, welche über den östlich am Grundstück der Gebrüder B. vorbeifließenden Graben führt, in all⸗ mählicher Steigung am Grundstück der Gebrüder B. vorbei erhöht und durch eine Futtermauer abgegrenzt worden. Zwischen dem Wohnhause der Gebrüder B. und dieser Futtermauer ist ein ca. 6 m breiter Raum liegen geblieben. Unter dem Balkon des Hauses befindet sich eine 3,3 m breite Einfahrt zu den Fabrikgebäuden, in welche vor dem Brückenbau direkt von der Straße eingefahren werden konnte, während jetzt bei einem Nachbar⸗ grundstück in jenen Zwischenraum gefahren und die Wagen dort ge⸗ wendet werden müssen, um in die Einfahrt zu gelangen. Die Gebr. B. beanspruchten klagend wegen dieser Kommunikations⸗Erschwerniß von der Stadtgemeinde eine Entschädigung, ihr Anspruch wurde aber in der Berufungsinstanz abgewiesen, und die Revision der Kläger wurde vom Reichsgericht zurückgewiesen, indem es die oben hervorgehobenen Sätze aussprach. (352/95.)
— Hat eine Aktiengesellschaft Obligationen ausgegeben und den Obligationeninhabern zu deren Sicherheit gegen Veränderung des Vermögens und gegen die Konkurrenz anderer Gläubiger an ihrem Vermögen gewisse Rechte bestellt, und verfällt sodann die Aktiengesellschaft in Konkurs, ehe sämmtliche Obligationen ausgegeben sind, so kann, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, I. Ziwilsenats, vom 6. Mai 1896, die Konkursmasse die den Obligationen⸗ besitzern eingeräumte Sicherheit nicht für sich, hiinsichtlich der noch nicht ausgegebenen Obligationen, in Anspruch nehmen, soweit diese Sicherheit zur Sicherung der vorhandenen Obligations⸗ gläubiger wegen Zinsen und Kapital erforderlich ist. „Die ein⸗ gelöste, Fei eöt. bligation hat ihr Ziel erreicht, kann nicht in den Verkehr zurückkehren, hat keine Existenz mehr und ist kein Vermögens⸗ gegenstand. Die nicht ausgegebene Obligation hat mindestens in dem vorliegenden Sahe der Konkurseröffnung über das Vermögen des Emittenten ihre Existenzberechtigung verloren. Sie kann nicht mehr emittiert werden, weil nach der Konkurseröffnung die ipso jure auf⸗ gelöste Aktiengesellschaft nur noch zu dem Zwecke existiert, die Gläubiger zu befriedigen und den Ueberschuß unter die Aktionäre zu vertheilen. Die Aktiengesellschaft und der Verwalter ihrer öe kann sich auch nicht darauf berufen, daß die Inhaber der ausgegebenen Obli⸗ gationen sich die Beschränkung auf diejenige Sicherheit gefallen lassen müssen, die sie gehabt haben würden, wenn alle Feltgationen ausgegeben wären. Die Konkursmasse kann mit dieser ntendierten Beschränkung der Obligationsinhaber beim Mangel eines eigenen Gläubigerrechts an der Sicherheit nur heabsichtigen. den Ueberschuß der Sicherheit zur Befriedigung der Kon ursgläubiger, die nicht Obligationsinhaber sind, zu verwenden. Aber gegen deren Konkurrenz in der unsicheren Zukunft sollten die
Obligationsinhaber nach dem Zweck d E werden.“ (23/96.) 8 3 es Vertrags gerade geschützt
,— Jeder Streitgenosse hat, nach einem Beschluß des Reichsgerichts, II. Zivilsenats, vom 12. Ma 1896, das ln sich einen besonderen Prozeßbevollmächtigten zu bestellen, und die dafür aufgewendeten Kosten müssen ihm vom unterliegenden Fesnes wen; 1g. 88 zu untersuchen ist, ob im gegebenen
ung zur Bestellung eines ei zeß⸗ bevollmächtigten vorlag. (76/96.) 11111“
Statistik und Volkswirthschaft.
Die Pocken⸗Sterblichkeit in Preußen.
(Stat. Korr.) Die Pocken sind keine in Preußen einheimische Krankheit mehr; indessen werden sie immer wieder aus den ver⸗ seuchten Nachbarländern, namentlich aus Polen und Galizien eingeschleppt, ohne jedoch bei uns festen Fuß fossen zu können. Die Pocken⸗Sterblichkeit in den gröͤßeren Städten Preußens ist verschwindend klein gegenüber der in anderen außerdeut chen Großstädten. Die Bevölkerung in den befallenen Orten zeigt sch wenig empfänglich für den Ansteckungsstoff. Es ist ne egensreiche Wirkung der ee des Reichsgesetzes über die Schutzpocken⸗Impfung vom 8. April 1874, welche hier zu Tage tritt. Die gegenwärtige Einwohnerschaft Preußens ist zum weitaus über⸗ wiegenden Theil geimpft und zum großen Theil auch wiedergeimpft. Im Jahre 1893 waren erstimpfpflichtig 960 565 Fersogn von denen 87,7 v. H. und zwar davon wieder 95,5 v. H. erfolgreich geimpft wurden, wiederimpfpflichtig 702 048 Personen, von denen 96,4 und zwar davon 90,5 v. H. erfolgreich wiedergeimpft wurden.
Groß war die Zahl der Opfer, welche die Seuche früher in unserem Staat hinraffte. Genauere statistische Mittheilungen über die Pockensterblichkeit besitzen wir seit Ende des vorigen Jahrhun⸗ derts, allerdings nur für die Kur⸗ und Neumark, während der Jahre 1789/98. In der Kurmark Brandenburg starben während dieser zehn Jahre 19 238, in der Neumark 6921 Personen an Blattern. Nachdem im ersten Jahrzehnt des neunzehnten Jahrhunderts die Schutzpocken⸗Impfung allmählich Eingang in Preußen gefunden, sehen wir die Zahl der Pocken⸗Todesfälle sich beträchtlich vermindern. Regel⸗ mäßige Nachrichten für den ganzen Umfang des Staats liegen seit dem Jahre 1816 vor, in welchem 4690 Personen an Pocken verstarben. Seitdem ist ganz Preußen in keinem Jahre von Todesfällen frei gewesen. Da man noch nicht wußte, daß der Impfschutz nicht für das ganze Leben, sondern nur für etwa zehn Jahre andauert, und Wiederimpfungen nicht oder doch nur in ganz geringem Maße statt⸗ fanden, war die Zahl der Pocken⸗Todesfälle noch immer keine un⸗ beträchtliche; sie blieb bis 1860 im I unter 4500 für ein Jahr, während 1833 7996, 1834 6625, 1853 6734, 1854 7490, 1858 4691 Todesfälle zu verzeichnen waren. In den fünfziger Jahren verminderte sich die Zahl der Impfungen erheblich, und dementsprechend stiegen allmädlich die Todesfälle an 1 im Kriegsjahre 1866 erreichte ihre Zahl die Höhe von 11 937.
n den folgenden Jahren sank sie wieder nach und nach, bis sie 1870 nur 4200 betrug. Im Gefolge des französischen Krieges entstand nun die mörderischste Epidemie, die Preußen während dieses Jahr⸗ hunderts durchzumachen hatte. Dieselbe erreichte ihren Höhepunkt 1872, in welchem Jahre in Preußen nicht weniger als 65,107 Per⸗ sonen an Pocken verstarben; 1873 waren noch 8932 Pocken⸗Todesfälle zu verzeichnen. Unter dem Eindruck der Verheerungen, welche die Seuche hervorgerufen hatte, wurde 1874 durch d eichsgesetz der Impfzwang eingeführt, und zwar mit segensreichem Erfolge; denn die Zahl der Todesfälle verminderte sich nun von Jahr zu Jahr und sank 1877 bis auf 88. Nicht außer Acht zu lassen ist dabei, daß ein nicht ganz unbedeutender Bruchtheil der Bepölkerung durch Ueber⸗ stehen der natürlichen Blattern gegen die Ansteckung mit Pockengift geschützt war. In den folgenden Jahren nahm nun zwar die Zahl der E“ wieder zu und erreichte 1882 1007; allein gegen die Zeit vor Erlaß des Impfgesetzes blieb sie immerhin klein.
Während der Jahre 1886—94 trat die Wirkung des Zwanges zur Wiederimpfung immer mehr hervor, sodaß während dieser 9 Jaßre in Preußen insgesammt nur 895 Personen an Pocken verstarben. Der jährliche Durchschnitt der Pocken⸗Todesfälle betrug für diesen
„Zeitraum 99,4 (gegen 6611,9 für die Zeit 1860 — 69 und 519,6 für
die Jahre 1877 — 85). Die Jahreshöchstzahl solcher Todesfälle stellte sich während dieses Jahrneuntes auf 157 (1889), die niedrigste auf 35 (1891); in 5 Jahren blieb sie unter 100. Auf 10 000 Lebende be⸗ rechnet, schwankte sie während der Jahre 1860— 65 zwischen 1,9 und 4,6 von 1868 bis 1870 zwischen 1,7 und 1,9.
Auf absolute Zuverlässigkeit können diese Ziffern keinen Anspruch machen; es ist vielmehr eine Anzahl durch andere Krankheiten be⸗ dingter Todesfälle mit eingerechnet; aber diese ist gegenüber den großen
ahlen, um die es sich hier handelt, zu gering, um für die allgemeine Beurtheilung der Pocken⸗Sterblichkeit ins Gewicht zu fallen. Nachdem 1874 das Impfgesetz in Kraft getreten war, schwankte die Zahl der Pocken⸗Todesfälle, auf 10 000 Lebende berechnet, von 1875 dis 1884 zwischen 0,03 und 0,3; während des Zeitraums 1885—89 betrug sie durchschnittlich 0,06, von 1890 bls 1894 durchschnittlich 0,02.
Ausführlichere Nachrichten sind für den Zeitraum 1886 —94 vor⸗ handen, aus denen hervorgeht, daß 50 v. H. der in diesen Jahren an Pocken Verstorbenen im Alter bis zu 2 Jahren standen, und zwar im ersten Lebensjahre 37 v. H., im zweiten 12 v. H. Diese Zahlen sind zu groß, um durch die seringe Widerstandsfähigkeit der jungen Kinder erklärt zu werden; vielmehr sind sie durch das Fehlen des Impfschutzes bedingt. Die Zahl der Gemeinden, in welchen sich während dieser 9 Jahre Pocken⸗Todesfälle ereigneten, betrug 421; meistens kam in einer Gemeinde nur 1 Todesfall vor. Berlin hatte deren während der Jahre 1886 bis 1891 13, von 1892 bis 1894 da⸗ gegen keinen einzigen zu verzeichnen. Von den übrigen größeren preußischen Städten wurde Königsberg am schwersten betroffen, wo 1886 bis 1894 54 Personen an Pocken verstarben.
Von den Kreisen blieben während dieser 9 Jahre 394 (fast 72 v. H.) ganz verschont, 100 hatten Todesfälle an Pocken nur in einem Jahre, 28 in zwei, 19 in drei, 7 in vier, 1 in fünf Jahren.
Von den Regierungsbezirken des Staats hatten 1890 28 und 1894 26 überhaupt keine Pocken⸗Todesfälle; für die übrigen 7 Jahre schwankte die Zahl derselben zwischen 16 und 22. Fast die Häülft⸗ davon ereignete sich in den 8 östlichen Grenzbezirken. Die
efahr der Ansteckung von den Nachbarländern ist dort eine sehr er⸗ hebliche, weil in diesin Staaten mangels genügender Schutzimpfung die Seuche stets in großer Ausdehnung verbreitet ist. So starben in Rußland während der Jahre 1891— 93 288 120 Personen, d. i. 836,4 jährlich auf 1 Million Lebende, in Oesterreich 1889 — 93 37 037, d. i. 313,3 auf 1 Million Lebende.
Besonders hat sich der Schutz der Wiederimpfung in de Armee, wo seit 1834 jeder Rekrut bald nach der Einstellung geimpft
wird, bewährt. Vorzüglich ist dies während des deutsch⸗französischen
Krieges hervorgetreten. Während des Feldzugs 1870/71 sind 2.879 preußische Soldaten an Pocken erkrankt und 164 gestorben, eine außerordentlich kleine Zahl, wenn man sich die erhebliche Verbreitung der Krankheit unter der Zivilbevölkerung wie unter der Armee Frankreichs vergegenwärtigt. Letztere verlor 23 400 Mann während des Krieges an Blattern. Nach dem Friedensschluß erkrankten im zweiten Halbjahre 1871 915 Soldaten des preußischen Heeres (ein⸗
ließlich der badischen und hessischen Truppen) und verstarben 37 1 ch betrug die Zahl der Er⸗
an Pocken. Im Kalenderjahre 1872 1 krankungen im preußischen Heer 205, die Todesfälle 16; im ersten Vierteljahre 1873 erkrankten 5 Mann, von denen 2 verstarben Vom 1. April 1873 bis 3. März 1892 erkrankten an echten Pocken 15, an modifizierten Pocken, wobei Windpocken, und zwar in nicht ge⸗ ringer Zahl, mit eingerechnet sind, 273 Mann. Die Zahl der Todes fälle berrug während der 23 Jahre vom 1. April 1873 bi
1. April 1896 nur 3. Die Sicherheit des Schutzes der Wieder⸗ impfung hat sich besonders in den Grenzgebieten des Landes gezeigt, wo die Zivilbevölkerung häufig in ausgedehnterem Maße von Pocken betroffen wurde, ohne daß eine Uebertragung auf das Militär statt⸗ fand, so u. a. in Aachen 1881 und in Gnesen 1888.
Die Bewegung der Getreidepreise in Oesterrei im Jahre 1895.
Das kürzlich erschienene Maiheft des 1. Jahrgangs der neuen der von der K. K. statistischen Zentralkommission in Wien erausgegebenen „Statistischen Monatschrift“ enthält eine Arbeit über „Die Bewegung der Getreidepreise in Oesterreich im
E1
Solarjahre 1895“, aus welcher in Folgendem einiges mitgetheilt werden soll. 88 1 11 Von vornherein läßt sich konstatieren, daß die Getreidepreise im Jahre 1895 im allgemeinen eine Steigerung erfahren haben; nur der Hafer zeigte noch immer vorwiegend eine zum Preisfall. Nach der für die größten und für eine Anzahl der kleinsten Märkte egebenen Zahlenübersicht steht fast ausnahmslos für Weizen und der Januarpreis 1896 höher, und zwar meist erheblich öher, als der Januarpreis 1895. Eine Preissenkung ist nur in S für Weizen eingetreten; hierbei handelt es sich aber um eine an sich unbedeutende Ausnahme, die — wie der österreichische Statistiker inzufügt — überdies nur zeigt, inwieweit die eigenthümlichen Ver⸗ hünzufh der Tiroler Märkte sie dem Einfluß der Weltpreisbewegung entziehen. „Die Preissteigerung — so heißt es wörtlich — „ist meist eine so starke gewesen, daß vielfach, und zwar insbesondere bei Roggen, die Preise des Januar 1894 überstiegen worden sind. Wenn die Jahresdurchschnitte 1894 und 1895 verglichen werden, so tritt uns die Thatsache entgegen, daß auf den größeren Märkten aus⸗ nahmslos der letztere urchschnitt höher ist, auf den kleineren, mehr von den örtlichen Einflüssen beherrschten dagegen, wenigstens bei Weizen, das Umgekehrte zutrifft. Wenn wir die Großhandels⸗ preise der Wiener Börse für landwirthschaftliche in Betracht ziehen, so zeigt sich uns ein ganz ähnlicher Entwickelungsgang. Auch hier haben sich die Roggenpreise am meisten, und zwar über das Ausmaß der Preise vom Januar 1894 erhöht, die Weizen⸗ preise sind zwar gestiegen, aber nicht genug, um den Preisfall im Jahre 1894 wieder wett zu machen, sodaß der Jahresdurchschnitt 1895 noch etwas hinter dem des Jahres 1894 zurückbleibt; die Haferpreise haben sich nur ganz unbedeutend gehoben, die Minima der Jahresdurchschnitte sind sich gleich geblieben, das Maximum ist gesunken. Diese auffallende Gleichartigkeit im Entwickelungsgange der Groß⸗ und der gewöhnlichen Marktpreise ist sehr bezeichnend; se agt uns, daß allgemeine Ursachen für die Aenderung in der bisher zu Tage getretenen Tendenz bestehen müssen und nicht nur Zufälligkeiten es lokalen Verkehrs dafür Ausschlag geben konnten.“ Die Großhandelspreise der Wiener Börse (Januar 1895 bis Januar 1896) sind in folgenden Zahlen wiedergegeben. Sie bezifferten sich per Meter⸗Zentner:
Jan. 1895 Dez. 18905 Jan. 1896 im Jahre 1895
von bis von bis von bis von bis ei; (Banater) J6 89 7,24 7,06 38 18 275 7,06 745 Roggen 5,72 5,89 6,74 6,86 6,87 6,99 6,26 6 44 Hafer (Ungar. V V Mercantil) 6,37 6,48 6,40 6,55 6,39 651 6,56 6,70 Daß unter jenen „allgemeinen Verhältnissen“ die Ernte⸗ rgebnisse und die Entwickelung der Aus⸗ und Einfuhr ine Rolle spielen, läßt sich wohl — nach dem Urtheil des öster⸗ eichischen Statistikers — „weder behaupten, noch leugnen“, wenngleich es auf den ersten Blick scheine, als wäre die Frage bejahend zu be⸗ antworten. Die Getreideernte Oesterreichs betrug in Tausenden
von Meter⸗Zentnern: im Durchschnitt
1895 der Jahre 1894 8 1885 — 1894 in Weizen 10 925 1 12 860 in Roggen 16 459 19 770 21 043 in Hafer 18 180 16 338 17 444 Die Einfuhr in das österreichisch⸗ungarische Zollgebiet erreichte in Tausenden von Meter⸗Zentnern: I 8 EAA“ in Weizen 327 399 in Roggen in Hafer. Die Ausfuhr: in Weizen in Roggen iinn Hafer 8 Eine weitere Tabelle informiert über die Preisbewegungen von Monat zu Monat. Es ergiebt sich daraus, daß die Weizen⸗ preise zwei Höhepunkte haben: einen zwischen April und Juni, aus⸗ nahmsweise schon im März oder erst im Juli, den anderen im No⸗ vember oder Dezember, zum theil schon im Oktober. Die Tiefpunkte liegen mit im Januar und September oder Oktober, ausnahmsweise schon früher. Die Roggenpreise erreichen ihre größte Höhe im Mai oder Juni und im November oder Dezember, ihre Tief⸗ punkte im Januar und im August oder September. Bei den Hafer⸗ preisen zeigen sich sehr große Unregelmäßigkeiten, sodaß eine auch nur annähernde zeitliche Uebereinstimmung nicht nachgewiesen werden kann. — Die Größe der Märkte und ihre örtliche Vertheilung hat sich wenig geändert; gegenüber einer nicht sehr erheblichen Ab⸗ nahme des Weizenhandels läßt sich eine Steigerung in der zu Markt gebrachten Hafermenge konstatieren. 1
—
v“ 8 Aus Karlsruhe wird der „Frkf. Ztg.“ gemeldet: In der Waggonfabrik von Schmider u. Mayer ist heute ein Theil⸗ ausstand der Arbeiter ausgebrochen, indem 200 Arbeiter die Arbeit niederlegten. Während in den übrigen Maschinenfabriken bei zehn⸗
stündiger Arbeitszeit die Mittagspause 1 ½ Stunden beträgt, ist sie in
der vorstehend genannten Firma nur auf 1 Stunde festgesetzt. Die 8 geht in der Hauptsache auf Gewährung einer 1 ½ stündigen ittagspause. 1
Aus Lübeck berichtet der „Vorwärts“, daß der Ausstand der Kohlenschiffarbeiter nach nur dreitägiger Dauer aufgehoben wurde, da alle Firmen die Forderungen der Arbeiter bewilligt und den Lohntarif anerkannt haben. .
Hier in Berlin haben, wie die Berliner „Volksztg.“ mittheilt, die Ee. und Prägerinnen der Fabrik von Priester und Eyk die Arbeit niedergelegt. Die Ausständigen fordern eine bessere Be⸗ leuchtung der Arbeitsräume. Die Beleuchtung wird jetzt durch Petroleumlampen ge;
In Wien hat einer Meldung der „Voss. Fta zufolge eine Versammlung der Tischlermeister beschlossen, die rbeit in sämmt⸗ lichen Tischlerwerkstätten Wiens einzustellen, bis der über mehrere Meister von den Gehilfen verhängte Boykott aufgehoben wird.
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chs. „Ist eine Schulbibel wünschenswerth?“ von Wil⸗ helm Lei nung. Magdeburg 1896. Verlag von Schallehn u. Woll⸗ brück. 27 S. Preis 50 ₰ — Der Verfasser berührt mit seiner Frage eine ernste Angelegenheit, welche Schulmänner und Pastoren in den letzten Jahren vielfach beschäftigt hat. Er erwägt und prüft die Ansichten und Behauptungen der Gegner wie der Freunde einer Schulbibel in objektiver Weise und kommt zu dem Resultat, daß die Bedenken dagegen zahlreicher seien als die Gründe dafür, meint aber sehr richtig: das Zünglein der Waage richte sich nicht nach der Anzahl der Gewichte, sondern nach ihrer Schwere. Sonach hält er eine Schulbibel sein biblisches Lesebuch) für wünschenswerth und ihre Einführung für unbedenklich.
chs. Das Land Kangan. Eine Wanderung durch dasselbe an der Hand der biblischen Geschichte. Als Beigabe zu den biblischen Historienbüchern bearbeitet von A. Wolter. Halle a. S., R. Mühl⸗ mann’s Verlag (Max Grosse), 1896. Preis 150 ₰. — Auf 32 Seiten wird hier viel des Belehrenden dargeboten. Das kleine Heft füllt eine Lücke aus, die mancher Religionslehrer schmerzlich empfunden haben wird. Es dürfte auch von Werth für Theologie⸗Studierende sein. Der „Sohn des Landes Kanaan“, Pastor L. Schneller in Köln, hat
dem Büchlein in einem Vorwort ein so gutes Zeugniß ausgestellt,
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Durchschnitt
daß man dieser kompetenten Beurtheilung eigentlich keine weitere
Empfehlung hinzuzufügen braucht.
chs. Wald und Wild in der Bibel. Von Fritz Mücke. Neudamm 1896, J. Neumann, Verlagsbuchhandlung für Landwirth⸗ schaft und Gartenbau, Forst und Jagdwesen (127 S. Pr. 2 ℳ). — Der Inhalt beruht auf eingehendem Studium der h. Schrift und zeugt von des Verfassers Liebe für ven Wald in seiner bunten Flora und das Wild in seinen vielgestaltigen Formen. Für beides bildet die Bibel eine unerschöpfliche Fundgrube. Das Buch ist anders ge⸗ staltet als Eding's „Ceder und Palmbaum“ und mußte es sein, weil es nicht Einzelgruppen, sondern ein Ganzes ins Auge faßt. Daher kommt es, daß Manches nur lexikographisch berücksichtigt werden konnte. Aber der Inhalt liest sich gut und verdient die Beachtung aller Naturfreunde.
— Von der bekannten Biographien⸗Sammlung „Geisteshelden“ (Verlag von Ernst Hofmann & Co., Berlin SW. 48) liegen zwei neue Bände vor. Der 22. Band mit den Lebensbildern von Kepler und Galilei ist verfaßt von dem Münchener Geographen Professor Dr. Siegmund Günther, welcher zugleich als Forscher in der Geschichte der Naturwissenschaften Ansehen genießt. In klarer, anregender Form schildert er die Lebensläufe der beiden genialen Reformatoren der neueren Naturanschauung und versteht es, faßlich und sachlich die Bedeutung ihrer Lehren, den Kern ihrer Haupt⸗ werke darzulegen. Was er bietet, ist das Resultat aus den Quellen und den neuesten Untersuchungen gewonnener, historischer Forschung. — In dem 23. Bande giebt der greise Professor Dr. J. N. Sepp eine schwungvoll geschriebene Darstellung von dem Leben und Wirken seines ehemaligen Freundes und Lehrers Görres. Die einflußreiche publi⸗ zistische Wirksamkeit des Herausgebers des „Rheinischen Merkur“,
Görres' patriotisches Wirken zur Zeit der Befreiungskriege, seine
Verdienste um die Wiederbelebung der deutschen Alterthums⸗Wissen⸗ schaft, seine innigen Beziehungen zu Arnim, Brentano, den Ge⸗ brüdern Grimm u. s. w. werden mit Liebe und Begeisterung ge⸗ würdigt. Wenn der Verfasser ihm, als dem geistvollen Vorkämpfer des Katholizismus nicht ganz gerecht wurde, so ist das wohl auf sein Bestreben zurückzuführen, das Lebensbild Görres' auch dem nicht katholischen Deutschland näher zu bringen. — Beide Bände (Pr. je 2,40, für die Abonnenten 2 ℳ) sind mit guten Bildnissen geschmückt.
— Von dem bei Schmidt und Günther in Leipzig erscheinenden Werk „Napoleon I. in Bild und Wort“ von Armand Dayot liegen acht neue Lieferungen (14 — 21) vor. Der Schwerpunkt
dieser bereits öfter erwähnten Publikation liegt in den vielen bisher unveröffentlichten bildlichen Darstellungen, Gemälden, Kupferstichen,
Aufnahmen von Werken der Kleinkunst und Erinnerungsstücken aller Art, die in irgendwelcher Beziehung zu dein großen Eroberer oder der Geschichte seiner Thaten stehen. Auch die vorliegenden Hefte sind reich an interessanten Abbildungen (meist Lichtdruck⸗Faksimiles). Wir nennen von den besonderen Tafeln nur: „Marie Louise und der König von Rom“ (Gemälde aus der Galerie zu Versailles), „Ein e zur Zeit Napoleon's“ (Original im Louvre), „Der Kaiser“ (nach David), „Uebergang über den Niemen am 12. Juni 1812 und Beginn des Krieges mit Rußland“ (nach einem Originalstich aus der Sam nlung Crüwell in Dortmund), „Die Salbung des Kaisers in Notre⸗Dame zu Paris“ (nach einer Sepia⸗Zeichnung von Isabey und Fontaine), „Tedeum der Truppen auf dem Paradefelde zu Paris am Ostertage des Jahres 1814“ (nach einem wenig bekannten russischen Kupferstich) und Napoleon’s Todtenmaske. Im Text findet man u. a. Abbildungen der Möbel, die Napoleon in der Verbannung auf der Insel Elba benutzt hat, viele Karikaturen englischen und deutschen Ursprungs, die seine Person zum Gegenstand haven, und zahlreiche Porträts aus jedem Lebensalter.
— „Die Kunst der Rede“. Eine deutsche Rhetorik von Adolph Philippi. Leipzig, Fr. Wilh. Grunow. — Im Alter⸗ thum nahm die öffentliche Rede eine viel wichtigere Stelle ein, als in der Neuzeit, wenigstens vor Einführung der Parlamente. Die kunstgemäße Prosa bildete sich daher bei den Griechen an der münd⸗ lich gehaltenen Rede, bei uns Neueren dagegen im schriftlichen Ge⸗ brauche. Wie sich auf Grund der Theorie der Alten, der Rhetorik, die Prosa der europäischen Kulturvölker ausgebildet hat, schildert der Verfasser im ersten Theil seine Buches. Im zweiten Theil stellt er sodann aus jener Theorie
alles das zusammen, was entweder noch praktisch brauchbar ist oder
sonst von Interesse erscheint. Die Theorie hat sich hauptsächlich im Anschluß an die mündliche Rede weiter entwickelt, und darum tritt diese im zweiten Theil mehr hervor als die Schrift⸗Prosa. Hier⸗ bei wird *8 vielerlei berührt, was in neueren Anleitungen zum Reden und in ähnlichen Büchern behandelt zu werden pflegt. Das Buch kann daher nicht nur denjenigen empfohlen werden, die sich über Geschichte und Theorie der Redekunst in angenehm lesbarer Form unterrichten wollen, sondern es bietet auch an Beispielen älterer und neuerer Prosaisten und Redner praktische Winke zur Vervollkomm⸗ nung im Reden und Vortragen, wie im schriftlichen Stil.
— Unter dem Titel „Herrle und Hannile“ hat Hans Raithel im Verlage von Dr. Gaspary in Berlin eine prächtige kleine Dorfgeschichte erscheinen lassen, welche den Beginn eines „Straußes von Dorfblüthen“ bilden soll. Die kleine Erzählung ist eigenartig und doch natürlich und voll Humor in der Darstellung, kraftvoll und wahr in der Charakteristik. Es sind wirkliche Menschen, die der Dichter zeichnet, die Jungen und die Alten. Die Einfachheit der dörflerischen Verhältnisse bedingt eine kernige Sprache, welche die rechte Stimmung erzeugt, aber mancher derbe Ausdruck hätte wohl ohne Schaden füx die Gesammtwirkung gemildert werden können
— In „Engelhorn’s allgemeiner Roman⸗Bibliothek“ (Stuttgart, Verlag von J. Engelhorn) erschien (als Nrn. 17 und 18)
ein neuer Roman von Friedrich Spielhagen, betitelt „Selbstgerecht“.
Derselbe reiht sich den besten Schöpfungen des beliebten Schriftstellers gleichwerthig an und zeugt von ebenso bedeutendem dichterischen Ver⸗ mögen, wie von seiner Fähigkeit, die Charaktere zu verinnerlichen und die Handlung spannend zu gestalten. — Voranging als Nr. 16 eine Sammlung von Novellen von dem neuerdings als Verfasser der „offiziellen Frau“ wieder viel genannten Amerikaner Richard Henry Savage. Der Autor bietet darin einen bunten Strauß abenteuerlicher Geschichten aus seinem wechselvollen Wanderleben. Diese durch ihre Originalität und Wirklichkeitstreue fesselnden Kultur⸗ bilder erinnern auch durch ihren Schauplatz im „Wilden Westen“ an die einst vielgelesenen Novellen Bret Harte's. — Ebenfalls aus dem Englischen übersetzt sind die „Romanstudien“ von (Nr. 19). Sie sind demjenigen zu empfehlen, der sich erheitern will; er wird an den ergöͤtzlichen Einfällen des englischen Humoristen seine 8 haben. — Leicht unterhaltend durch seinen behaglich umoristischen lauderton ist auch der zweibändige Roman „Eine Familienähnlichkeit’“ von B. M. Croker (Nr. 21, 22): Die beliebte Verfasserin der „hübschen Miß Neville“ und anderer beifällig aufgenommenen Geschichten schildert hier die Schicksale eines Aschenbrödels in so anziehender Weise, daß der Leser von Anfang bis zu Ende gefesselt bleibt. — In dem Roman „Jugendstürme“ (Nr. 20) endlich behandelt Karl Busse, einer der begabtesten jüngeren deutschen Autoren, ein neues originelles Problem mit ebensoviel Geist wie dichterischer Kraft. — Fuͤr die Reise⸗ und Ferientage sei auf die Engelhorn'sche Bibliothek, als auf eine gewählte preiswerthe Unter⸗ haltungslektüre (50 3 pro Band), wiederholt aufmerksam gemacht. — Villen und Kleine Familienhäuser. Von Georg Aster, Architekt und Baumeister. Mit 112 Abbildungen von Wohn⸗ gebäuden nebst dazugehörigen Grundrissen und 23 in den Text 8 druckten Figuren. ierte, vermehrte Auflage. Verlag von J. J. Weber in Leipzi . In Original⸗Leinenband Pr. 5 ℳ% — Der Ver⸗ fasser dieser Scheift beginnt mit einigen interessanten historischen Be⸗ merkungen sowie einer anregenden Vergleichung zwischen Eigenhaus und Miethshaus und erörtert dann in leicht verständlicher Form alle bei der Anlage, dem Bau, der inneren Einrichtung und der Be⸗ nutzung, einschließlich der Anlage des Gartens zu beachtenden Gesichts⸗ punkte in knapper, aber erschöpfender Ausführung. Diesen allgemeinen Auseinandersetzungen schließt eine reiche Aus⸗ wahl von länen zu kleinen Wohnhäusern für Arbeiter, Handwerker, kleine Beamte ꝛc. (Preislage: 2200 bis 5000 ℳ),
erome K. Jerome
kleineren Villen, Land⸗ und Sommerhäusern (6⸗ bis 12 000 ℳ), größeren Villen und Landhäusern (12⸗ bis 50 000 ℳ) an, welche in der Regel im Hauptgrundriß und einer Ansicht (Front) mittels treff⸗ licher Holzschnitte dargestellt sind, während die übrigen Stockwerke durch beigegebene Beschreibungen erläutert werden. Es wird da⸗ durch Jeder in den Stand gesetzt, den Plan bezw. Grundriß zu seinem Hause nach seinem Geschmack und seinen Bedürfnissen in den Hauptzügen selbst zu bestimmen. Die vierte Auflage ist um einen Anhang mit Abbildungen deutscher und schwedischer Holzhäuser in der Preislage von 2150 bis 18 200 ℳ vermehrt worden.
— Katechismus der angewandten Perspektive. Nebst Erläuterungen über Schattenkonstruktion und Spiegelbilder. Von Max Kleiber, Maler und Professor der Königlichen Kunstgewerbe⸗ schule in München. Zweite, vermehrte und verbesserte Auflage. Mit 145 in den Text gedruckten und 7 Tafeln Abbildungen. Verlag von J. J. Weber in Leipzig. In Original⸗Leinenband Preis 3 ℳ — Das Wesen der Perspektive ist in dieser Schrift allgemein verständlich unter Berücksichtigung der Fundamentalsätze zur Darstellung gebracht. Jedoch ist, wo immer thunlich, die Verwerthung der Theorie sofort durch Anführung hierzu geeigneter Beispiele veranschaulicht. Bei der Abneigung der meisten Künftler gegen alles, was den Schein aus⸗ schließlich mathematischer Ausführungen trägt, ist diese Lehrmethode ohne Zweifel besonders geeignet, das Interesse an der Sache wach zu halten und zu fördern. Die zweite Auflage des Buches hat mannigfache Veränderungen erfahren und ist besonders in dem Abschnitt über Schattenkonstruktion um ein Beträchtliches erweitert worden.
— Der bei Fr. Lintz in Trier verlegte „Führer an der Mosel und durch die angrenzenden Gebiete“ erschien soeben in vierter Auflage, welche der Vorsitzende des Eifelvereins, Direktor Dr. Dronke bedeutend erweitert und praktisch vervollkommnet hat. Die Angaben, des Buches beschränken sich nicht mehr auf das Moselthal und dessen nächste Nachbarschaft allein, vielmehr sind jetzt auch die bekanntesten und besuchtesten Gegenden der Eifel, des Hunsrück und Hochwald, sowie das Saar⸗ gebiet mit aufgenommen. In 16 Wanderungen gliedert sich der In⸗ halt, welche das umfassende Gebiet nach allen Richtungen hin aus⸗ führlich berücksichtigen. Ein reiches Kartenmaterial leistet dem Touristen dabei gute Hilfe. Das handliche Taschenbuch (Pr. 1,50 ℳ) wird den Besuchern der Moselgegend ein willtommener Reise⸗ begleiter sein. 1
— Das zweite Quartal der „Neuen Musikzeitung“ (Stutt⸗ gart. Carl Grüninger) bringt Erzählungen von P. Rosegger, H. Wachenhusen, S. Kaulbach und Humoresken von K. Liebscher und C. Schultes, mehrere musikgeschichtliche Artikel, in einer besonderen „Beethoven⸗Nummer“ mit acht Illustrationen Aufsätze über ver⸗ schiedene Tonwerke des großen Meisters, ferner eine Reihe musik⸗ pädagogischer Auffätze, wie z. B. über den Unterricht im Bel-Canto, Beiträge zur Aesthetik des Klavierspiels, eine Reihe musikkritischer Besprechungen über neue Darbietungen im Opernhause, im Konzert⸗ saale, auf dem Bücher⸗ und Mustkalienmarkt. In jeder Nummer findet man ferner Texte für Liederkomponisten, Netizen aus dem Musikleben der Gegenwart und heitere Anekdoten, ferner Biographien mit Abbtldungen von K. Reinthaler, Arthur Nikisch, Alexander Petschnikoff, Pauline Joran, Marie Panthoͤs und dem „Deutschen Damenterzett’“, ein Tableau deutscher Dichterinnen und ein Bild des Mozart. Denkmals in Wien. Die Musikbeilagen endlich bieten Klavierstücke von Beethoven, Cyrill Kistler, J. Pfeiffer und Lieder von Jörgen Malling, Gust. Lazarus, Fr. Zierau, Rudolf Freiherr Prschäzka, fowie ein Trio für Violine, Cello und Klavier von Carl Kämmerer. Probenummern dieses Blattes, welches vierteljährlich nur 1 ℳ kostet, werden von der Verlagsbuchhandlung jedem Musikfreunde auf Verlangen portofrei zugeschickt.
— Die Nummer 27 des XXII. Jahrgangs der vaterländischen Wochenschrift „Der Bär“, herausgegeben von Fr. Zillessen und R. George hat folgenden Inhalt: Die Flämiuger. Ein Städte⸗ bild aus dem 12. Jahrhundert. Von A. W. Ludwig. (Fortsehung, — Charlotte Stieglitz. Von Tony Paulyv. (Schluß.) — Theodor Körner’'s Aufenthalt an der Niederelbe im Mai 1813. Von Dr. Willy Thamhayn. — Johann Joachim Bellermann's Rückreise von Rußland nach Erfurt vom 6. Februar bis 13. April 1782 (Schluß). — Kleine Mittbeilungen; Heinrich von Treitschke † (Mit Porträt). — Das alte Rathhaus mit der Gerichtslaube. (Mit Abbildung.) — Weitere Ausschmückung der Sieges⸗Allee. — Keith⸗Feier. — Büchertisch.
Land⸗ und Forstwirthschaft.
In der Zeit vom 23. bis 27. Juni d. J. wurde bei der Forst⸗ Akademie Eberswalde ein forstlicher Fortbildungskursus abgehalten. Sein Zweck war, durch Demonstration im Walde bewährte Peeee zur Anschauung zu bringen und zu erläutern, ferner forstliche Tagesfragen auf wissenschaftlichem und wirthschaftlichem Gebiet zu erörtern. Es sollte Bewährtes und Neues in weite Kreise von Forstwirthen und Waldbesitzern getragen werden.
Der Anschauungsunterricht im Walde erstreckte sich in zwei Wald⸗ Exrkursionen an der Hand eines gedruckten Führers, hauptsächlich auf die Maßregeln der Bestandsgründung und Bestandspflege im Kiefern⸗ wald in reinen und gemischten Beständen. Außerdem wurden zahl⸗ reiche, seit 1880 äs Anbauversuchsflächen mit ausländischen Holzarten vorgeführt. Die Führung und Erläuterung in den Ober⸗ förstereien Biesenthal und Eberswalde übernahmen Dr. Danckelmann, Forstmeister Zeising, Oberförster Dr. Möller und Forstmeister Professor Dr. Schwappach.
Im Hörsaale gelangten folgende Gegenstände zum Vortrage:
Wald und Jagd im Entwurf des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Dr. Danckelmann). Zur Vertheilung kam dabei eine Druckschrift, welche den Wortlaut der einschlägigen Paragraphen des Entwurfs zum Bürgerlichen Gesetzbuch und der Artikel des Einführungsgesetzes, sowie eine Stoffanordnung des Vortrags mit Hinweis auf die be⸗ treffenden Vorschriften enthielt. 3
Holzartenwahl fur den märkischen Wald (Dr. Kienitz).
Neuere Untersuchungen über die technischen Eigenschaften des Holzes (Dr. Schwappach).
Prektische Neuerungen auf dem Gebiet der Holzmeßkunde (Dr. Schwappach).
Das Geschiebe⸗Diluvium der Mark Brandenburg (Geheimer Regierungs⸗Rath Professor Dr. Remelé).
Ueber Wetterkarten und Wetterprognosen (Professor Dr. Müttrich).
Beziehungen zwischen Wald und Klima (Privatdozent Dr. Schubert).
Kennzeichen und Eigenschaften der in Deutschland angebauten fremdländischen Holzarten ( whebles Dr. Schwarz).
Demonstration der wichtigsten Pilze (Professor Dr. Schwarz).
Ueber Rauchbeschädigungen der Vegetationen (Professor Dr. Ra⸗
mann).
2 verschiedenen Kleider unseres Jagdgeflügels (Geheimer Re⸗ gierungs⸗Rath Professor Dr. Altum).
Fortschritte in der Vertilgung forstschädlicher Thiere, (Privat⸗ Dozent Dr. Eckstein). 8
Die Betheiligung war eine über Erwarten zahlreiche. Von aus⸗ wärtigen Theilnehmern hatten sich 38 eingefunden, und zwar 17 aus der Provinz Brandenburg, 4 aus Schlesien, 4 aus Posen, 2 aus Pommern, 2 aus Sachsen, 2 aus der Rheinprovinz, 2 aus Mecklen⸗ burg, 2 aus Rußland und je 1 aus Westpreußen, Sachsen⸗Weimar und dem Fürstenthum Reuß. 1
Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Abspekrungs⸗ Maßregeln. 1
BABAuulgarien. 8 6 bulgarische Gesundheitsrath hat folgende Bestimmungen ge⸗ offen: Schiffe, welche aus egyptischen oder anderen verseuchten Häfen kommen und nicht in Konstantinopel oder in einem anderen Orte einer Quarantäne unterworfen gewesen sind, gelten als verseucht und