— -— —,.,— “ 8
1 8
— ..—
5
1
——ö . 8* f.
8 88
,—2
E““ 8 b
““
4) Vollmachten, welche ohne den vorgeschriebenen Stempel eingereicht werden, sind dem Einreicher so zeitig zurückzugeben, daß er noch innerhalb der gesetzlichen Frist die Verwendung des Stempels bewirken kann.
Istdie Stempelverwendungsfristihrem Ablauf nahe undunter⸗ liegt die Zahlungsfähigkeit der zur Nachbringung des Stempels Verpflichteten keinen Bedenken, so steht es dem Vorsitzenden des Verwaltungsgerichts (Kreisausschuß, Bezirksverwaltungs⸗ gericht, Senat des Ober⸗Verwaltungsgerichts) frei, die Voll⸗ macht mit dem erforderlichen Stempel zu versehen und den Betrag von dem Pflichtigen wieder einzuziehen.
Ist die ungestempelte Vollmacht erst nas Ab⸗ lauf der vierzehntägigen Stempelverwendungsfrist ein⸗ gereicht, oder ist die Einreichung zwar vor Ablauf dieser Frist geschehen, indessen so spät, daß eine Rückgabe der Vollmacht zum Zweck einer rechtzeitigen Abstempelung nicht mehr möglich ist, und findet der Keeteme sich in dem zuletzt erwähnten Fall nicht veranlaßt, die tempelung nach dem vorhergehenden Absatz selbst zu bewirken, so ist die Sache an das zuständige Haupi Joll oder Haupt⸗Steueramt zur strafrechtlichen Verfolgung al Augeben
5) Die Verwaltungsgerichte haben die Verpflichtung, auf Befolgung des Stempelgesetzes zu halten und alle bei ihrer Amtsverwaltung zu ihrer Kenntniß kommenden Zuwiderhand⸗ lungen gegen dieses Gesetz dem zuständigen Haupt⸗Zoll⸗ oder Hauͤpt⸗Steueramt zur Einleitung des Strafverfahrens anzu⸗ zeigen (§ 30 Abs. 3 des Gesetzes). 3
6) Die Verwaltungsgerichte haben den Vorständen der Stempelsteuerämter behufs Prüfung der gehörigen Abgaben⸗ entrichtung die Einsicht ihrer Akten, Bücher und Schriftstücke zu gestatten (§ 31 Abs. 2 des Gesetzes). 8
Eure Excellenz ersuche ich ganz ergebenst, hiernach gefälligst das Weitere zu veranlassen.
Beerrlin, den 26. Juni 1896. Der Minister des Innern. Freiherr von der Recke.
An sämmtliche Herren Ober⸗Präsidenten und den Regierungs⸗Präsidenten in Sigmaringen.
Angekommen:
Seine Excellenz der Staatssekretär des Reichs⸗Marine⸗ amts, Admiral Hollmann.
Seine Sng. er Chef⸗Präsident der Ober⸗Rechnungs⸗ kammer und des Rechnungshofes des Deutschen Reichs, Wirk⸗ liche Geheime Rath von Wolff, mit mehrwöchigem Urlaub, zunächst nach Süddeutschland.
Nichtamtliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 3. Juli.
Seine Majestät der Kaiser und Köͤnig sind an Bord der Yacht „Hohenzollern“ gestern Nachmittag um 5 Uhr nach guter Ueberfahrt vor S eingetroffen und haben eute Vormittag um 10 Uhr die Reise nach dem Hardanger jord fortgesetzt. Die beiden ältesten Prinzen⸗Söhne Ihrer Kaiserlichen und Königlichen Majestäten trafen, wie „W. T. B.“ meldet, gestern Nachmittag 5 ½ Uhr, aus Plön kommend, auf der Matrosen⸗ station in Potsdam ein und wurden daselbst von Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin mit den jüngsten inzlichen Kindern empfangen.
Seine Majestät der Kaiser haben an den Reichs⸗
kanzler folgendes Telegramm gerichtet: 11
Seiner Durchlaucht dem Reichskanzler Fürsten Hohenlohe, 1“X““ 1“ Berlin.
8 Christiansand, 3. Juli 1896. 8 Elurer Durchlaucht spreche Ich Meine hohe Befriedigung über die endgültige Erledigung des großen Werkes aus, das Deutschland ein einheitliches Bürgerliches Recht sichert. Mit dem Ausdruck Meiner Anerkennung verbinde Ich gern Meinen besonderen Dank für Ihre angestrengte Mitwirkung und erfolgreiche Leitung bei dieser Arbeit, in deren Abschluß Ich ein neues Bindemittel für das i Reich geeinte Vaterland erblice. -
Wilbelm. I. R. “
5 — 8 * 143 4 8 4 * 5 3 5 8 8 16
In der am M. unter dem Vorsitz des Vize⸗Prãsi⸗ denten des Staats⸗Ministeriums, Staatssekretärs des Innern Dr. von Boetticher und zeitweise unter dem Vorsitz des Königlich bayerischen Gesandten Grafen von Lerchenfeld⸗ Koefering abgehaltenen Plenarsitzung des undes⸗ raths wurde dem Entwurf eines Gesetzes wegen Aufnahme einer Anleihe für Zwecke der Verwaltungen des Reichsheeres und des Auswärtigen Amts, sowie der Reichs⸗Post⸗ und Telegraphenverwaltung, dem Ent⸗ wurf eines Gesetzes, betreffend die Abänderung der Gewerbe⸗ ordnung, sowie dem Entwurf eines Gesetzes wegen Abänderung des Gesetzes, betreffend die Erwerbs⸗ und Wirthschaftsgenossen⸗ schaften vom 1. Mai 1889 — sämmtlich in der vom Reichs⸗ tag angenommenen Fassung —, die Zustimmung ertheilt. Die Vorlage, betreffend den Beitritt Dänemarks und Luxemburgs zu den Vereinbarungen über zollsichere Einrichtung der Eisen⸗ bahnwagen im internationalen heehn. das Abkommen mit Luxemburg, betreffend die Neuregelung des gegenseitigen Branntweinverkehrs, sowie die Uebersicht der Reichsausgaben und⸗Einnahmen für das Etatsjahr 1894/95 wurden genehmigt. Die zu der letzterwähnten Uebersicht vom Reichstage gefaßte Resolution wurde dem Reichskanzler, die Beschlüsse des Reichstags zu der Allgemeinen Rechnung über den Reichshaushalt für 884/85, der Antrag, betreffend die Dechargierung der Rech⸗ nung der Kasse des Rechnungshofs für 1894/95, sowie die Vorlage, betreffend den Entwurf eines Gesetzes für Elsaß⸗ Lothringen wegen Abänderung des § 31 des Gesetzes vom 6. April 1892 über die veränderte Fassung des Abschnitts II des Gesetzes über die Vereinigung des Katasters, die Ausgleichung
zustehe, nicht davon absehen, hierüber auch dem
der Grundsteuer und die Fortführung des Katasters vom 31. März 1884 — wurden den zuständigen Ausschüssen über⸗ wiesen. Der vom Reichstag in unveränderter Fassun zurück⸗ gekommene Handels⸗ und Schiffahrtsvertrag nebst Konsular⸗ vertrag zwischen dem Deutschen Reich und Japan wird zur Allerhöchsten Ratisikation vorgelegt werden. — Den Ausschußanträgen, betreffend die Nachversteuerung der Waarenbestände in einem dem deutschen Zollgebiet anzuschließenden amburgischen Gebietstheile, betreffend Bestimmungen über die Steatistik der Branntwein⸗ brennerei und Branntweinbesteuerung, betreffend die Vorlage wegen Ergänzung der Vorschriften für die Prüfung des zur Branntweindenaturierung bestimmten Holzgeistes, betreffend die Vorlage wegen Ergänzung der Re⸗ veösteuere Uebersichten, sowie betreffend die Vorlage wegen Erlaß von Salzabgabe wurde die Zustimmung ertheilt. Ferner wurde über die Aller⸗ höchsten Orts zu unterbreitenden Vorschläge wegen Besetzung von zwei Rathsstellen beim Reichsgericht, sowie über ver⸗
schiedene Eingaben Beschluß gefaßt. 1 “
as Staats⸗Ministerium trat heute Nachmittag 2 Uhr im Dienstgebäude, Leipziger Platz 11, unter dem Vorsitz des Minister⸗Präsidenten ürsten zu Hohenlohe zu einer Sitzung zusammen. 8 9
*
Die Nr. 7 der „Amtlichen Nachrichten des Reichs⸗
Versicherungsamts“ vom 1. Juli 1896 enthält aus dem
Gebiete der Unfallversicherung die Mittheilung von Grundsätzen für die Gewährung des Rechts auf Ruhe⸗ gehalt an Beamte der Berufsgenossenschaften, u Bescheide und Beschlüsse:
enn Folgen des Unfallereignisses, die eine Erkrankung darstellen, erst nach längerer Zeit hervortreten, so wird da⸗ durch die Verpflichtung einer Krankenkasse, die Kranken⸗
unterstützung auch nach der Zeit des Beginns der
berufsgenossenschaftlichen Fürsorgepflicht zu ge⸗ währen, an sich nicht berührt; doch kann die Kasse von der Berufsgenossenschaft fordern, für die nach dem Ablauf der dreizehnten Woche nach dem Eintritt des Unfalls statuten⸗ gemäß gewährte Krankenunterstützung bis zur Höhe der be⸗ CCTIIT“ Pflichtleistungen schadlos gehalten zu werden.
Die rechtzeitige Anmeldung des Ersatzanspruchs einer Krankenkasse setzt nur voraus, daß die Anmeldung erfolgt, so lange der Hauptanspruch für die Zeit, auf welche die “ sich bezieht, noch nicht durch Zahlung ꝛc. an den Lr Le getilgt oder rechtskräftig aberkannt ist; dagegen wird der Ersatzanspruch nicht etwa dadurch schon ausgeschlossen, daß er nicht spätestens mit Ablauf der 4. oder der 13. Woche nach dem Unfall angemeldet ist. Der Vorstand der Berufs⸗ genossenschaft kann, wenn er den Ersatzanspruch deshalb für
unbegründet erachtet, weil dem angeblich Hauptberechtigten
selbst ein Anspruch aus den ea eeFe nicht assenvorstand einen berufungsfähigen Bescheid zu ertheilen. (1521.)
Die Sektionseintheilung der Berufsgenossenschaft, welche lediglich den Zweck hat, die genossenschaftliche Hauptverwaltung zu entlasten, darf nicht zu einer Zerreißung der Betriebe der Genossenschaftsmitglieder führen, sodaß die Trennung eines Betriebes innerhalb einer Berufsgenossen⸗ schaft nach Sektionen unstatthaft erscheint. (1522.)
Aus dem Gebiet der Invaliditäts⸗ und Alters⸗ versicherung sind folgende Revisions⸗Entscheidungen veröffentlicht:
Ein durch den Tod des Rentenbewerbers unterbrochenes Verfahren kann seitens seiner Rechtsnachfolger auch dann auf⸗ enommen werden, wenn die thatsächlichen Unterlagen des
entenanspruchs behufs endgültiger Anerkennung desselben
snoch einer Ergänzung insofern bedürfen, als die für ver⸗
schecerar ichtige Arbeitsleistungen des Verstorbenen ge⸗ chuldeten Pflichtbeiträge zur Zeit des Todes noch zu entrichten waren. (513.) 1 Sofern sich herausstellt, daß die in dem Besitz des dauernd erwerbsunfähig gewordenen Rentenbewerbers befindliche Quit⸗ tungskarte nicht genug leere Felder enthält, um diejenigen Beitragsmarken sääͤmmtlich aufzunehmen, welche für die von ihm vor Eintritt der Invalidität verrichtete Lohnarbeit noch geschubdet sind, muß auch der wegen Eintritts der Invalidität aus eer Versicherung ausgeschiedene Versicherte zum Zweck der Ent⸗ richtung rückständiger Plahibelträge im allgemeinen als berechtigt angesehen werden, in Gemäßheit des § 102 Abs. 2 des Invaliditäts⸗ und Altersversicherungsgesetzes auf seine Kosten zu jeder Zeit die Ausstellung einer neuen Quittungskarte zu beanspruchen und darin die n Beitragsmarken Fue aus eigenen Mitteln — zu verwenden. 2 Die Prüfung der Aktivlegitimation eines das Renten⸗ feststellungsverfahren betreibenden Armenverbandes braucht nicht die Entscheidung der Frage nach dem Ueber⸗ gange des Rentenanspruchs auf den Armenverband zur olge zu haben. (515.) er Antrag eines Armenverbandes, für den Fall der Anerkennung des von dem Kläger erhobenen Rentenanspruchs die Rentenbeträge bis zur Höhe der dem Rentenbewerber
auch nicht der Form, sg doch dem Inhalt nach als der Antrag eines dem Renten⸗Feststellungsverfahren beitretenden Neben⸗ intervenienten im Sinne der 88 63 ff. der Zivilprozeßordnung dar, sodaß die Zuzsehung des Armenverbandes zu dem weiteren Verfahren geboten ist. (516.
Wenn eine Versicherungsanstalt nach ursprünglicher rechtskräftiger Abweisung eines Anspruchs auf Gewährung der Altersrente später auf Grund neuen Beweismaterials diesen Anspruch nach freier Entschließung in einem neuen Be⸗ scheid von einem bestimmten -- ab anerkennt, so kann sie sich in dem gegen den zweiten Bescheid eingeleiteten Streit⸗ verfahren mit v. auf die Rechtskraft des früheren Bescheids, der völlig beseitigt ist, in keinem Punkt stützen. (517.)
Der in § 4 Absatz 2 des Invaliditäts⸗ und Altersversiche⸗ rungsgesetzes fesigeseft⸗ an Arbeitsverdienst, welcher als Grenze für die rera vns higkeit zu gelten hat, ist als „persönlicher’“ Arbeitsverdienst aufzufassen, der von dem Versicherten, dessen Erwerbsfähigkeit im einzelnen Falle zur Prüfung steht, durch eigene Thatigreit muß erworben werden können, sodaß die Berücksichtigung des Arbeits
8““
ht sag. 34 ”]
frage an die Regierung, ob für den Fall, daß d
verdienstes von Familienangehörigen, die mit der Versicherten eine gemeinschaftliche und durch einheitliche Lohn⸗ zahlung entgoltene Arbeit verrichten, unzulässig ist. (51
Der General⸗Lieutenant Heinrichs, Kommandeur de 12. Division, ist mit kurzem Urlaub hier eingetroffen.
Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Großherzoglich mecklenburg⸗schwerinsche Ministerial⸗Rath Dr. Langfeld i nach Schwerin abgereist.
Wilhelmshaven, 2. Juli. Die Ansprache, welche de Staatssekretär des Reichs⸗Marineamts, Admiral Hollman bei dem gestrigen Ffüsme im Offizierkasino an Seine Majestät den Kaiser richtete, hatte, dem „W. T. B.“ zu⸗ folge, nachstehenden Wortlaut:
„Eure Majestät haben durch die huldvolle Uebernahme des Taufakts diesem bedeutsamen Tage besondere Weihe, Eurer Majestät Marine einen erneuten Beweis Allerhöchstdero gnädigsten Wohl⸗ wollens gegeben. Fürwahr, die Marine kann sich für beglückt halten und es mit Stolz der Welt verkünden, wie Eure Majestät niemals Mühe und Anstrengungen scheuen, um Sich an die Spitze der Marine zu stellen, wo es gilt, ö hervorzuheben, welche Merksteine in der Entwickelung der Marine bilden. Mit glühenden Segens⸗ wünschen haben Eure Majestät heute das stolze Schiff seinem Element übergeben, nachdem Allerhöchstdieselben dem Täufling einen behren Namen zu verleihen geruht hatten. Welche Chrung für die
lotte, daß Eure Majestät geruht haben, in dem neuen Zuwacho die
rinnerung an die unvergeßliche Gestalt und die unvergänglichen Thaten Allerhöchstdero Schsetzeen Herrn Vaters lebendig zu halten! Große Pflichten erwachsen daraus der Marine! Aber eingedenk der Vergangenheit des dahingeschiedenen Herrschers und sich voll bewußt der ihr im Kriege wie im Frieden zufallenden hohen Aufgaben übernimmt sie dieselben in dem Bewußtsein, daß ein fester Wille der halbe Weg zum Vollbringen ist. Mit welchen erhebenden Gefühlen mögen heute Eure Majestaͤt das Schiff auf seinem Lauf in sein Element begleitet haben! Bin ich doch ein Zeuge, wie Eure e. den regsten Antheil an der Entstehung des Schiffes genommen haben und wie Allerhöchstdieselben in rastloser
Arbeit und nie ermüdender Fürsorge nur von dem einen Wunsch
beseelt waren, der Marine eine 8 kriegstüchtige Waffe in die Hand zu geben. Wie oft habe ich bei dem Betreten des Arbeits⸗ zimmers Eure Maeg über die Pläne des Schiffes gebeugt efunden, mit pruͤfendem Auge den Linien der Konstruktion fölgend und die Eigenschaften des Schiffes abwägend, immer darauf bedacht, das Bessere an die Stelle des Guten zu setzen. Gott möge Pörh daß das Schlachtschiff „Kaiser Friedrich III.“ in seiner ollendung den Allerhöchsten Erwartungen hinsichtlich seiner Gefechts⸗ stärke und Seeeigenschaften entspreche und somit im Krieg und Frieden die ihm zugewiesene Stelle ausfülle. Wir vereinen uns heute wie immer und überall in dem Gelöbniß unentwegter Treue und ganzer und voller Hingabe an Eure Majestät und geben gemeinsam E usdruck durch den Ruf: Seine Majfestät ebe hoch!“
Köln, 3. Juli. Der chinesische außerordentliche Bot⸗ schafter, Vize⸗König Li⸗Hung⸗Chang empfing gestern Nach⸗ mittag Vertreter der hiesigen Behörden und begad sich später nach Deutz zur Besichtigung der Werke von van der Zypen und Charlier und der Langen'schen Schwebebahn. Gestern Abend nahm der Vize⸗König an dem Festessen theil, welches die Kölner Handelskammer und der Verein der Industriellen ihm zu Ehren im Gürzenich gaben. Bei demselben brachte der Ober⸗Präsident Dr. Nasse das Hoch auf Seine Majestät den Kaiser aus; der Gouverneur, General⸗Lieutenant von Leipziger toastete auf den Kaiser von China. Der Geheime Kommerzien⸗Rath Michels richtete dann namens der Veranstalter des Festmahls eine An⸗ sprache an den Vize⸗König, worin er der Hoffnung Ausdruck
ab, daß dessen Besuch zu einem weiteren Ausbau der guten 8 Feehunm en zwischen Deutschland und S beitragen werde.
edner schloß mit einem Hoch auf den Vize⸗König. Letzterer ließ durch den Zolldirektor Detring antworten und für den großartigen Empfang danken, aber man möge an seinen Besuch nicht übertriebene Foseumhen knüpfen. Der Zweck seines Besuches sei gewesen, die guten Beziehungen zwischen Deutsch⸗ land und China weiter auszubauen, von dem bensichen Handel, von der deutschen Industrie das Beste anzusehen und im Heimathlande zu versuchen, dasselbe zu verwerthen. Der Zoll⸗ direktor Detring schloß die Rede mit dem Ruf „Alaaf Köln“, welcher begeisterten Widerhall fand. Gegen 8 Uhr begab sich der Vize⸗König nach dem Domhotel zurück, wo eine zahlreiche Menschenmenge ihn erwartete. “ t rh e0211 Oesterreich⸗Ungarn. 8
Nachdem die Armeespenden für ein im Brucker Lager zu errichtendes Denkmal für den Erzherzog Albrecht die unerwartete Höhe von 150 000 Fl. erreicht haben, ist das zersesganms ün im Einverständniß mit den deiden Landes⸗
vertheidigungs⸗Ministerien von der Errichtung eines Denkmals in Bruck abgegangen und hat, dem „Fremdenblatt“ zufolge, den Kaiser gebeten, das Denkmal als eine Widmung der österreich⸗ungarischen Wehrmacht zu seinem fünfzig⸗ eWigen Regierungsjubiläum anzunehmen und dasselbe n Wien im Rayon der Hofburg oder eines im Kaiserlichen Besitz befindlichen Territoriums aufstellen zu lassen. Der
Kaiser hat hierzu im Prinzip seine Genehmigung ertheilt.
gewährten Unterstützungen ihm zu überweisen, stellt sich, wenn 8
Großbritannien und Irland.
Im Oberhause richtete gestern Lord Se88 die An⸗
e glaß⸗ gegen Jameson und Genossen „at bar“ verhandelt werde, ie etwa entstehenden Rechtsfragen enrgültig durch die Mehrheit der drei Richter wuͤrden entschieden werden. Er erkläre, es würde bedauerlich sein, wenn Rechtsfragen von Wichtigkeit in dieser Weise entschieden würden; daraus entstehe die ernste Fraße, ob ein „trial at bar“ im gegenwärtigen Falle zweckmäßig sei. Der Lord⸗Großkanzler Lord Hals⸗ bury erklärte Sags die Frage, in welcher Weise der Prozeß vor sich gehen solle, sei der vollkommenen Diskretion des General⸗Anwalts anheimgestellt; dieser — einen Prozeß at bar“ verlangt und das Gericht dem beigestimmt. Redner bemerkte, er würde es bedauern, wenn in dem jetzigen Stadium der Angelegenheit der Gedanke aufgeworfen würde, daß dies keine befriedigende Art der Führung dieses Pro⸗ zesses sei. Die Regierung habe mit der Sache nichts zu thun und habe keinen Meinungsaustausch mit dem General⸗Anwalt, dessen Pflicht es sei, über den Prozeßmodus zu entscheiden, gepflogen. Die hauptsächlichsten Rechtsfragen, welche enistehen könnten, seien Zeugenschaftsfragen, und es sei höchst wichtig, daß die Geschworenen schnell darüber Auskunft erhielten, was
1
11A“
1
es ihnen einen Theil ihres Programms nehme.
8
vn 2½
18 8
möglich sei. Die großen Kapitalisten würden von der Renten⸗
8 1 8
zulässig und was zu verwerfen sei. Lord Herschell er⸗ widerte hierauf, er könne nicht der Ansicht des Lord⸗Groß⸗ kanzlers beipflichten, daß es gänzlich Sache des General⸗ Anwalts sei, die Angelegenheit zu entscheiden; der General⸗ Anwalt sei ein Kronjurist, der Rathgeber der Regierung, die sich daher von seinen Handlungen nicht lossagen könne. Der eingeschlagene Modus dieses Prozesses könne Vortheile haben, er habe aber auch Nachtheile; es würde sehr beklagens⸗ werth sein, wenn wichtige Rechtsfragen durch ein Tribunal entschieden würden, dessen Mitglieder unter sich uneinig seien. Der Premier⸗Minister Lord Salisbury erhob als⸗ dann Einspruch gegen die von Lord Herschell auf⸗ gestellte neue Lehre, daß in Fällen, wo das Parlament dem Gencral⸗Anwalt spezielle Gewalten und Vorrechte ugestanden habe, die Regierung für alle Beschlaͤßs esselben verantwortlich sei. Er hoffe, das Oberhaus werde die Unabhängigkeit des Vorgehens des General⸗Anwalts wahren. Lord Kimberley bedauerte, daß in derartigen Fällen die Regierung keine Befugniß habe, über den besten Prozeßmodus u entscheiden. Der Lord⸗Großkanzler Lord Halsbury erklärte schließlich, ihm sei ein Fall bekannt, wo der General⸗Anwalt eine eb. in seine Unabhängigkeit zurückgewiesen habe. Hierauf wurde der Gegenstand verlassen. 1 Im Unterhause erwähnte der Parlaments⸗Sekretär des Auswärtigen Curzon die von Oesterreich⸗Ungarn und Frank⸗ reich beabsichtigten Maßregeln zur Förderung der Zucker⸗ ausfuhr und erklärte, die britische Regierung sei geeng nicht bereit, eine Initiative zu Schritten, betre end die 2 bschung des e getne, zu ergreifen. Ferner erklärte Curzon, in Fällen, wo die Pforte dem britischen Botschafter mittheile, daß der Sultan die Verbrei⸗ tung einer bestimmten Zeitung in seinem Reiche beanstande, stehe der britische Postmeister davon ab, jene Zeitung durch das Postamt nach der Türkei zu befördern. Das souveräne Recht einer Regierung, die Verbreitung einer beanstandeten Zeitung zu verbieten, könne ihr nicht durch die Errichtung einer auswärtigen Agentur in ihrem Reiche entzogen werden. Es scheine ganz natürlich, daß, wenn die Pforte auswärtige Postämter dulde, diese ihrerseits die türkischen Gesetze, betreffend Drucksachen, beobachten müßten. Im weiteren Ver⸗ laufe der Sitzung nahm das Haus mit 275 gegen 55 Stimmen eine Resolution an, F. welche die Regierung zur Aufnahme einer durch jährliche Ruͤckzahlungen zu tilgenden Schuld im Betrage von 3 Millionen Pfund Sterling für den Bau einer Eisenbahn von Mombasa nach Uganda ermächtigt wird. Bei der Debatte erklärte der Parlaments⸗Sekretär des Auswärtigen Curzon, die Erörterung über die bei dem Bahnbau in Betracht kommenden politischen Fragen sei am besten bis zur zweiten Lesung der Vorlage zu 82 die auf Grund der Reso⸗ lution eingebracht werden würde. Ferner nahm das Haus ohne besondere Abstimmung den Antrag des Kanzlers der Schatzkammer Sir M. Hicks Beach an, wonach in Zukunft Kakaobutter dem Eingangszoll auf verarbeiteten Kakao und Chokolade unterworfen werden soll. ““
Frankreich. h111“
Die Deputirtenkammer setzte gestern die Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Reform der direkten Steuern, fort. Der Verichterstatter Krantz befürwortete in längerer Rede die Vorlage. Der Deputirte Rouvier erklärte, es sei gefährlich, an dem bestehenden System der direkten Steuern u rühren, das seit einem Jahrhundert seine Probe be⸗
anden habe. Die einzige wahre Verbesserung bestehe die Ausgaben zu vermindern und Ersparnisse zu Die Rentensteuer sei eine ungesetzliche, unpolitische Bei weitem vorzuziehen sei die Konversion der 3 proz. Rente, die noch vor Oktober 1896
1 machen. und gefährliche Maßregel.
steuer nicht botroffen werden. Das Kabinet täusche sich, wenn es glaube, die Sonssliten dadurch entwaffnen zu können, daß
v111111A1A4A4A“*“*“
8 ..“] Die „Agenzia Stefani“ veröffentlicht folgende Note: „In er Sitzung der Deputirtenkammer vom Mittwoch gab der
Miinster⸗Präsident di Rudini in Erwiderung auf die Aus⸗
führungen des Abg. Fortis, der gesagt hatte, man⸗ müsse
ie Bestimmungen der Dreibundverträge verbessern, die Ver⸗ sicherung, daß nichts dem entgegenstehe, dies im Einverständniß mit den Vertragsmächten zu thun, wenn man die Opportunität einer Verbesserung erkennen sollte. Di Rudini versicherte
acber auch, daß der Dreibund jetzt voll und ganz die Interessen
Aeußerun
Italiens garantiere. Jede Auslegung, die darauf inausgehe, glauben zu machen, man wolle in dem Vernrog Abänderungen vornehmen, se durchaus unbegründet.“ Hierdurch wird die in dem gestrigen Bericht über die Sitzung mitgetheilte des Minister⸗Präsidenten di Rudini über beab⸗
siichtigte Abänderungen in den bestehenden Verträgen des Dreibunds berichtigt.
Inmnbriani,
1
87
gestimmt, hätten ihre Ideale verlassen; er
1 Fecttigt⸗ in
In der gestrigen Sitzung der Deputirtenkammer
wie „W. T. B.“* berichtet, der Devputirte er habe der äußersten Linken angehört, denn sie habe hohe Ideale vertreten; jetzt könne er ihr nicht mehr angehören, er bleibe allein als vorgeschobener Posten. Der Peputirte Capallotti erwiderte, weder er noch seine Freunde, die am Tage zuvor für die Regierung habe im öffent⸗ 2 lichen Leben niemals etwas verlangt und niemand sei be⸗ die Geheimnisse seines Gewissens einzu⸗ dringen. Der Deputirte Imbriani entgegnete, es handle sich um ein internationales politisches Programm, welches die käußerste Linke immer verworfen und in der letzten Sitzung gebilligt habe. Im weiteren Verlauf der Sitzung gab der
Unter⸗Staatssekretär des Aeußeren Bonin in Beentwee ha eeiner Anfrage des Deputirten Imbriani eine Erklärung a
und griff Oesterreich⸗Ungarn an.
Kammer nahm sodann den Gesetzentwurf an, durch
über die seit dem Beginn der kretischen Unruhen in vollem Einvernehmen mit allen Mächten gepflogene feste, von Maͤßi⸗ gung erfüllte Aktion. Dieses Vorgehen sei durchaus geeignet, die Beruhigung der Gemüther und die hohen huma⸗ nitären Ziele zu erreichen, welche die europäischen Mächte immer anstrebten. Der Deputirte Imbriani erwiderte hierauf, die diplomatische Aktion sei in folän lich gewesen, Imbriani wurde vom Präsi⸗
denten zur Ordnung gerufen; hierauf folgte eine lebhafte Aus⸗ einandersetzung zwischen Imbriani und dem Präsidenten; der Letztere beionte, er müsse fordern, daß seine Worte gehört und respektiert würden. Imbriani gab hierauf zu, daß er den Ordnungsruf des Präsidenten mißverstanden habe. 8 8 welchen
betreffkendd die Erhöhung des
zolles und des Maiszolles, in ein wird, und ging zur Spezialdebatte des Budgets des Aeußern über. Der Deputirte Imbriani hielt die Erklärung des Ministers des Aeußern, betreffend die Kapitulationen in Tunis, für unbedacht, denn diese Erklärung versetze Italien in die Alternative, entweder eine Smnsm“ oder den Krieg zu erklären. Der inister des Aeußern, Herzog von Sermoneta erwiderte hierauf, daß die Kapitulationen in Betreff der Konsular⸗Juris⸗ diktion durch die Konvention von 1884 suspendiert worden seien. Was den Handelsvertrag betreffe, so habe er die Kapitulationen nur in Hetug auf das Zollregime ab⸗ geändert. Der Deputirte Nasi billigte die Erklärung des Ministers des Aeußern; er (Nasi) habe es für seine Pflicht gehalten, in der Kammer die Italien durch die Kapitulationen gesicherten Rechte zu erhärten, dadurch beleidige oder provoziere man niemanden. Die Spezialdebatte über das Ausgabe⸗ budget des Ministerium des Aeußern wurde hierauf beendet und sodann das Einnahmebudget genehmigt, womit die Kammer die Budgetberathung zu Ende geführt hat. Die Zoll⸗Einnahmen des abgelaufenen inanzjahres haben diejenigen des vorangegangenen Jahres um 29 Millionen, den Voranschlag des Ministeriums Crispi um 21 ½ Millionen und den Voranschlag des jetzigen Ministeriums um 71 ½ Millionen Lire übertroffen.
Spanien.
Der Senat setzte gestern die Besprechung der Botschaft fort. Der Senator Romero Giron griff in einer langen Rede das Verhalten der Vereinigten Staaten gegenüber Spanien und die schwache Haltung der spanischen Regierung an. In der Deputirtenkammer bekämpfte der Deputirte Quin⸗ tana 1 den Plan eines Reziprozitäts⸗Handelsvertrags mit Deutschland.
In Barcelona hat die Polizei den Präsidenten des Klubs der Schlosser und den früheren Präsidenten des Klubs der Fuhrleute, beides bekannte Anarchisten, verhaftet.
“ F 1XAA“
Der „Times“ wird aus Canea von gestern berichtet, daß
eine Proklamation des Sultans veröffentlicht worden
sei, durch welche denen, die die Unruhen hervorgerufen hätten, eine allgemeine Amnestie bewilligt werde. 8 Aus Athen wird die türkischen Truppen
it Kreta hätten wieder die Offensive ergriffen und am Mittwoch versucht, die sigtezishem Punkte zwischen Kissamo und Selino zu besetzen und die Aufständischen zu umgehen. Nach blutigem Kampfe hätten die Aufständischen die türkischen Truppen zurückgeschlagen und ihnen ernste Verluste beigebracht. Man berichte von Todten. Die Aufständischen hätten drei Kanonen erbeutet. Die türkischen Truppen hätten 1600 in Kandano von den Aufständischen eingeschlossene Soldaten entsetzen wollen. “ “ Aus Athen erfährt die „Agence Havas“, daß eine starke Erregung, deren Grund man nicht kenne, zwischen den riechischen und türkischen Grenzstationen herrsche. Der ommandant des Armee⸗Korps in Larissa habe den Befehl erhalten, sich eiligst zur Grenze zu begeben, um jedem Konflikt vorzubeugen. 4 g “
832
8 8 8
X&X“
Aus New⸗York wird berichtet: na Depeschen, welche aus
La Paz in Lima eingetroffen seien, solle in Sucre (Bolivia) eine Revolution ausgebrochen sein.
Afrika.
Der „Daily Telegraph“ erfährt aus Lourenzo Marquez von gestern, es sei dort ein Telegramm aus Lissabon eingegangen, welches alle verfügbaren Truppen nach Beira beordere. Die portu iesische Infanterie und Artillerie würden eingeschifft und sollten heute in See gehen.
Dem „Daily Chronicle“ wird aus Buluwayo gemeldet, daß sich Nyamanda, der Sohn des verstorbenen Königs Lobengula, auf Verlangen des Raths der Häuptlinge in die Matoppo⸗Berge geen habe und unter vielen Förmlichkeiten als König der Matabeles eingesetzt worden sei.
1 — häes Parlamentarische Nachrichten.
Der Schlußbericht über die gestrige Sitzung des Reichstags befindet 19 in der Ersten Beilage.
Kunst und Wissenschaft. Sa L. a, a53
Das umfangreiche, von Otto Raschdorff, Professor ander biesigen Technischen Hochschule, herausgegebene Werk „Palast⸗Architektur von Ober⸗Italien und Toskana vom XIII. bis XVII. Jahr⸗ hundert⸗ (Berlin W., Verlag von Ernst Wasmutb), dessen erste beiden Bände Genua und Florenz behandelten, erhält jetzt seine Fort⸗ setzung durch einen dritten Band „Venedig“. Die beiden ersten Theile erfreuten sich bei ihrem Erscheinen Beifalls und stehen noch heute bei Architekten und nstfreunden als ein unerschöpflich reicher Formenschatz für die künftleri che An⸗ regung beim Schaffen wie für die rein ästhetische Erbauung in gleich hohem Ansehen. Der nene Band bildet insofern eine interessante Ergänzung zu jenen, als die Formensprache der in ihm behandelten Bauten eine vielfach andere ist. Die Architekten von Florenz und Genua machten ihre Studien hauptsächlich in Rom, an den esten der antiken Kaiserpaläste, und dadurch erhielten ihre Schöpfungen einen trotz aller Mannigfahtigkeit der dekorativen Details einheitlich bestimmten Charakter. In Venedig dagegen übten, neben dem alten Rom, Byzanz und der „Orient, den sich die Venetianer durch ihren regen Handelsverkehr erschlossen, einen tiefgehenden Einfluß auf die Palastbauten der öene aus. Anderersefts führten die Handelsbeziehungen mit Nürnberg und anderen Städten unserer nördlichen Heimath zur Anwendun mittel⸗ alterlicher Bauformen. Fernere Eigenthümli keiten der besader Anordnung und der Ornamentik ergaben sich aus der Lage der Paläste am Wasser und aus den mittels des See⸗ wegs bequem zu Gebote stehenden kostbaren Baumaterialien. Was die Darstellung der Bauwerke betrifft, so ist die bisher angewandte Methode, die photographischen Aufnahmen durch geome⸗ nnische Darstellungen zu ergänzen, auch für den neuen Band bei⸗ behalten. Sie hat, weil den Wünschen und Bedürfnissen der Archi⸗ tekten entsprechend, vielen Beifall gefunden. Auch die die Paläste Venedigs darstellenden Blätter vereinigen durch Ce sorgfältige Wieder⸗
Gesetz umgewandelt) si
behauptet, per Juli⸗August
8 ck n „theil 5 Aufrisse zur Darstellung gebracht. Daneben wird durch Grundrisse, Durchschnitte und Details, die Professor Raschdorff eigens und sorg⸗ fältigst angefertigt hat, den Architekten ein genauer Einblick in den — inneren Organismus dieser Paläste dargeboten, während ie Fagaden⸗Aufnahmen nebst dekorativen Einzelheiten die künstlerische Wirkung nach außen veranschaulichen. Die vorliegenden ersten beiden Leferungen des Bandes „Venedig“ behandeln in der angegebenen Weise den mächtigen Palase Ducale (Dogenpalast) nebst dem Hof und der stolzen Scala dei Giganti (9 Blärter, darunter solche mit Details, und Ornamente in Umrißzeichnung); die Loggetta, unterhalb des Campanile von San Marco, jene zierliche dekorative Marmor⸗ halle, welche ursprünglich als Zusammenkunftsort der Nobili diente und dann als Palastwache für den Prokurator benutzt wurde; ferner die berühmte Bibliothek ben des Jacopo Sansovino, die Palladio die reichste und glänzendste Doppelhalle genannt hat, welche seit dem Alterthum aufgeführt worden (dazu eine Reihe ornamentaler hüaichnuncene Dann folgen die neuen Prokurazien, welche die Fort⸗ etzung der Bibliothek bilden, die Scuola von San Marco (das jetzige Ospedale civile) mit ihrer originellen, durch reliefierte Schein⸗ perspektiven geschmückten Fagade und der reich geschnitzten Holzdecke, die Scuola di San Giovanni evangelista, und das Treppenhaus im Kloster San Giorgio Maggiore. Die weiteren Tafeln zeigen Ansichten und ornamentale Einzelheiten der hervorragendsten Palaste im Innern, wie des Palazzo Pesaro (drei Tafeln), der Palazzi Vendramin-Calergi, Corner della .aas Manzoni, Rezzonico, Labbia und Gozzi. Die Wiedergabe der hotograpbischen Aufnahmen durch Lichtdruck von Römmler und Jonas in Dresden) ist eine hoch vervollkommnete
ine große Doppeltafel endlich veranschaulicht in viel⸗ farbigem Druck (von der Wasmuth'schen lithographischen Anstalt aus Pefübrt) die prachtvolle Decke nebst den plssene, enden von
iepolo in der Scuola del GCarmine. — In fünf solchen reichhaltigen Lieferungen mit je 20 Blatt (zum Preise von 28 ℳ für die Lieferung soll das schöne Werk vollständig vorliegen.
Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ WMakßsregeln.
Uruguay.
Zufolge Beschlusses des Gesundheitsraths in Montevideo sind die seiner Zeit 85 die Häfen von Rio de Janeiro und Santos erlassenen Quarantänebestimmungen seit dem 27. Mai d. J. aufgehoben und durch eine ärztliche Untersuchung ersetzt worden. Veral „R⸗Anz.* Nr. 82 vom 4. April 1896).
11“ 8 SHOaäandel und Gewerbe.
Bei den Abrechnungsstellen der Reichsbank wurden im Monat Juni 1896 1 949 314 900 ℳ re; egen 1 871 195 500 ℳ im Mai d. J., 1 637 250 ℳ im Juni 1895, 1 558 458 100 ℳ im Juni 1894, 1 566 330 800 ℳ im Juni 1893, 1 423 115 500 ℳ im i 1892 und 1 495 211 400 ℳ im Juni 1891.
89*
Die Wochenübersicht der Reichsbank vom 30. ergiebt bei einem Kassenbestande von 902 267 000 (1895 1 046 588 000) ℳ der Vorwoche gegenüber eine Abnahme von 75 191 000 (1895 Abnahme 63 739 000) ℳ; der Metallbestand allein hat um 68 657 000 (1895 Abnahme 62 206 000) ℳ abgenommen. Der Wechselbestand von 749 759 000 (1895 666 996 000) ℳ ist um 97 193 000 ℳ (1895 Zunahme 115 590 000 ℳ) und der Bestand an Lombardforderungen von 166 532 000 (1895 118 006 000) ℳ um 71 387 000 ℳ (1895 Zunahme 47 651 000 ℳ) angewachsen, sodaß auf diesen beiden Anlagekonten zusammen ein Zugang von 168 580 000 (1895 163 241 000) ℳ stattgefunden hat. Auf passiver Seite söigt der Betrag der umlaufenden Noten mit 1 229 996 000 (1895 1 227 712 90 ℳ der Vorwoche eine Zunahme von 176 626 000 (1895 Zunahme 158 421 000) ℳ, während die sonstigen täglich fälligen Verbindlichkeiten (Giroguthaben) mit 490 650 000 (1895 502 749 000) ℳ um 99 137 000 (1895 Abnahme 55 683 000) ℳ
Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Ruhr und in Oberschlesien. An der Ruhr sind am 2. d. M. gestellt 11 442, nicht rechtzeitig gestellt keine Wagen. In Oberschlesien sind am 1. d. M. gestellt 4532, nicht recht⸗ zeitig gestellt keine Wagen.
Stettin, 2. Juli. (W. T. B.) Getreidemarkt. Weizen geschäftslos, loko —, per Juli⸗August —,—, per Sept.⸗Okt. 140,50. Roggen gescätglo⸗ loko —,—, per Juli⸗A gust —,—, pr. Sept.⸗ Okt. 112,50. ommerscher Hafer loko 118—- 121. Rüböl loko 70, per Sept.⸗Okt. 46,00. Spiritus Konsumsteuner 33,60. Petroleum
Breslau, 2. Juli. Getreide⸗ und Pro⸗ duktenmarkt. Spiritus per 100 1 100 % exkl. 50 ℳ Verbrauchs⸗ abgaben pr. Juni 53,00, do. do. 70 ℳ erbrauchsabgaben pr. Juni 33,00. .
Magdeburg, 2. Juli. (W. T. B.) Zuckerbericht. Korn⸗ zucker exkl. von 92 % —,—, Kornzucker exkl. 88 % Rendement 10,55, Nachprodukte exkl. 75 % Rendement 7,70 — 8,35. Stetig. Brotraffinade 1 —,—. Brotraffinade II —,—. Gem. Raffinade mit Faß 24,37 ½ — 25,50, Melis 1 mit Faß 24,25. Rubig, stetig. Roh⸗ zucker I. Produkt Transito f. a. B. Hamburg per Juli 10,02 ½ bez., 10,05 Br., pr. August 10,25 Gd., 10,27 Br., pr. September 10,37 ½ bez., 10,40 Br., pr. Oktober⸗Dezember 10,50 Gd., 10,57 ½ Br., pr. Januar⸗März Gd., 10,82 ½ Br. Stetig.
Fürth, 3. Juli. (W. T. B.) In der gestern stattgehabten au erordentlichen veee. des Kreditvereins wurde festgestellt, daß der Verein durch die Betrügereien des Kaufmanns Lehnert um etwa 115 000 ℳ geschädigt worden ist. Konkurs 5. nicht angemeldet werden. Es wurde eine Kommission eingesetzt, welche die Sachlage weiter prüfen und einer in 14 Tagen statsfindenden ö ee. Bericht erstatten soll.
Leipzig, 2. Juli. (W. T. B.) ammzug⸗Terminhandel. La Plata. Grundmuster B. pr. Juli 3,22 ½ ℳ, pr. August 3,25 ℳ, pr. September 3,27 ½ ℳ, pr. Oktober 3,27 ½ ℳ, pr. November 3,30 ℳ, pr. vvrr. 3,32 ½ ℳ, pr. Januar 3,32 ½ ℳ, 8 Februar 3,35 ₰ pr. März 3,35 ℳ, pr. April 3,35 ℳ, pr. Mai 3,35 ℳ, pr. Jun 3,35 ℳ Umsatz 10 000 87 Schwach.
Kämmlings⸗Auktkon. Ausgeboten waren 450 000 kg, wo⸗ von 156,000 kg verkauft und 294 000 kg zurückgezogen wurden. Die Betheiligung war gering, die Stimmung reserviert, die Preise
5 ₰ billiger. hanfg 4.. (W. T. B.) Börsen⸗Schlußbhericht.
Raf sertes 2 den Offizielle Notieru d emer um. zielle erung der Brem v 8r9 899 Russisches Petroleum.
etroleum⸗Börse. est. o 6,25 Br. vn⸗ 6,00 Br. 58ℳ. . Ruhig. Wilcox 23 ¾ 1” Armour shield 23 ₰, Cudahy 23 ¼ ₰, Cboice Grocery 24 ₰, White label 24 ₰, airbanks 22 82 Speck. 5neg. Short clear middl. loko 82 ₰. eis ruhig. Baumwolle. Ruhig. Upland middl. loko 57 J. Taback. 646 Packen Brasil. 1 Hamburg, 2. Jult. (W. T., B.) Getreidemarkt. Weizen loko fest, aber ruhig, holsteinischer loko neuer 148 - 155. Roggen loko fest, aber ruhig, hiesiger —, mecklenburger loko neuer 122 — 126, russischer loko fester, 16 1 ne fest, aber ruhig. Gerste fest, aber ruhig.
fest, loko mit 70 ℳ loko 10,70. (W. T. B.
abe der räumlichen Gestalt wie der äußeren Erscheinung wissenschaft⸗ liche Gründlichkeit mit malerischer “ t. Die Schauseiten
Rüböl (unverzollt) fest, loko Spiritus fester, pr. Jult⸗August 17 ½ Br., pr. August⸗September 17 ½ Br., pr. S b ober 17 ¼
niedriger erscheinen.