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Dieselben werden den Besitzern mit der Aufforderung ge⸗
ündigt, die in den ausgeloosten Nummern verschriebenen
Kapitalbeträge vom 2. Januar 1897 ab gegen Quittung und Rückgabe der Anleihescheine und der S. diesem Termin zahlbar werdenden Zinsscheine Reihe I Nr. 16 bis 20 nebst Anweisungen für die nächste Reihe bei der “ in Berlin, Taubenstraße 29, zu erheben.
Die Einlösung Feschtcht auch bei der Haupt⸗Seehand⸗ lungskasse und der Direktion der Diskonto⸗Gesellschaft in Berlin, bei der Vereinsbank, der Norddeutschen Bank und bei L. Behrens u. Söhne in Homburg, sowie bei M. A. von
Rothschild u. Söhne in Frankfurt a. M.
Zu diesem Zwecke können die Effekten einer dieser Stellen schon vom 1. Dezember d. J. ab eingereicht werden, welche sie der Staatsschulden⸗Tilgungskasse zur Prüfung vorzulegen r und nach erfolgter Feststellung die Auszahlung vom Januar 1897 ab bewirkt.
Der Betrag etwa fehlender Zinsscheine wird vom Kapital
zurückbehalten.
Mit dem 31. Dezember d. J. hört die Verzinsung der
verloosten Anleihescheine auf.
Berlin, den 3. Juli 1896. ptverwaltung der Staatsschulden von Hoffmann. 1
Abgereist:
Seine Excellenz der Chef des Militärkabinets, General der Infanterie und General⸗Adjutant von Hahnke;
Seine Excellenz der Staatssekretär des Reichs⸗Marine⸗
amts, Admiral Hollmann;
der Präsident des Reichs⸗Eisenbahnamts Dr. Schulz,
mit Urlaub nach Tirol;
der Vorsitzende der Verwaltung des Reichs⸗Invaliden⸗
fonds, Wirkliche Geheime Ober⸗Regierungs⸗Rath Dr. Rösing, nach dem Rhein.
Nichtamtliches.
Deutsches Reich.
“ Preußen, Berlin, 4. Juli. Seine Majestät der Kaiser und Köͤnig sind, wie
„W. T. B.“ meldet, an Bord der Yacht „Hohenzollern“ heute früh bei klarem Wetter in Kopervik in Norwegen eingetroffen.
ür morgen früh ist die Weiterreise nach Sundal in Aussicht enommen.
—— “
1“ — 1 “ 8 ö1 e vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für 89 und Steuerwesen, für Handel und Verkehr und für Rech⸗ nungswesen hielten heute eine Sitzung.
1
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Gegen die altbewährten preußischen Landschaften nd ihre Pfandbriefsemissionen sind neuerdings im Reichstage und in einem Theile der Presse aller⸗ hand Bemängelungen erhoben worden, die lediglich auf
Unkenntniß der Verhältnisse beruhen. Obwohl die An⸗ nahme ausgeschlossen ist, daß durch dergleichen Angriffe das Vertrauen in die Sicherheit der landschaftlichen Pfand⸗ briefe irgendwie beeinträchtigt werden könnte, so erfordert es doch das berechtigte Interesse der Landwirthschaft, wie nicht minder des in Pfandbriefen angelegten soliden Kapitals, grundsätzlich auch jedem Versuche einer ungerecht⸗ fertigten Ferrabsezung der Pfandbriefe entgegenzutreten. Der Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten hat dieser⸗ halb in der Seen⸗ des Reichstags vom 27. Juni d. J. eine formulierte Erklärung abgegeben, welche darin gipfelt, daß nach der bestimmten Ueberzeugung der als Aufsichtsinstanz mit den Verhältnissen der Landschaften genau vertrauten land⸗ wirthschaftlichen Verwaltung
die landschaftlichen Pfandbriefe, und zwar sämmtliche Gruppen
und Systeme von ihnen, als erstklassige, beste Anlage⸗
papiere anzusehen sind, deren vollkommene Sicherheit außer
allem Zweifel steht. 1
Er hat zugleich die prinzipiell zustimmende Auffassung der Reichsbank⸗Verwaltung konstatiert gegenüber Mißdeutungen und Mißverständnissen, denen frühere Aeußerungen des Prä⸗ sidenten des Reichsbank⸗Direktoriums trotz ihres doch nicht zweifelhaften Sinnes an einzelnen Stellen egegnet waren.
Der Landwirthschafts⸗Minister hat mit Rücksicht auf die Geschäftslage des Reichstags, die den beschleunigten Abschluß der Berathungen über den Entwurf des Bürgerlichen Gesetz⸗ buchs gebieterisch erforderte, zu seinem Bedauern von einem näheren Eingehen auf den Gegenstand absehen müssen un auf die hier nachfolgende ergänzende Darstellung verwiesen. Letztere beschränkt sich auf die Hauptpunkte, die bei der öffent⸗ lichen Diskussion hervorgetreten sind.
1) In der obigen Erklärung ist absichtlich davon abgesehen, die mehrfach erörterte Frage der Bewerthung der Pfandbriefe im Vergleich zu der der Reichs⸗ und Staatspapiere zu be⸗ rühren. Können sich die Landschaften darauf berufen, daß der Staat zur Zeit der tiefsten Nothlage im Jahre 1807 mit seinem Grundbesitze der Ostpreußischen und der Schlesischen Landschaft beigetreten ist, um sich durch Aus⸗ gabe von Pfandbriefen erleichterten Kredit zu verschaffen, so ist doch nicht zu übersehen, daß seit dieser Zeit Kapital⸗ reichthum und Steuerkraft gewaltig gestiegen sind. Jene Thatsache ist daher für die Jetztzeit wohl nur insoweit von Bedeutung, als sie die große Widerstandsfähigkeit des auf Grund und Boden basierten Kredits auch zu Zeiten schlimmster Krisen darthut.
2) Die landwirthschaftliche Nothlage bildet für den Pfand⸗ briefsbesitz kein Moment der Beunruhigung. Es ist zunächst hervorzuheben, daß seit der Konvertierung der 4 ½ proz. land⸗ schaftlichen Pfanoͤbriefe in 3 ½ und 3 proz. die Höhe der Einzelbeleihungen nur ausnahmsweise heset⸗ en ist. Durch den Rückgang des Binsfußes erhöht sich aber der innere Werth der Hypothek, weil die Belastung des Schuldners eine entsprechend niedrigere wird, er also um so eher in der Lage ist, aus den Erträgen des Grundstücks die S b Sowei Sicherheit des land⸗
schaftlichen Kreditwesens in Betracht kommt, werden daher die Wirkungen der allgemeinen Herte. on durch das Zurückgehen des Zinsfußes ungefähr ausgeglichen; lägen die allgemeinen Konjunkturen der Landwirthschaft noch ebenso günstig wie vor einigen Jahrzehnten, so würde mit Rücksicht auf den Rückgang des Zinsfußes eine allgemeine Erhöhung des landschaftllchen Frthens auch vom Standpunkt der Sicherheit durchaus gerecht⸗ ertigt sein.
Demgemäß ist die Lage der vortrefflich verwalteten land⸗ schaftlichen Kreditinstitute eine vollkommen gesicherte. Soweit die Landschaften überhaupt Ausfälle an Zinsen und Kapital gehabt haben, sind diese so gering, daß auch die zur ersten Deckung bestimmten Sicherheitsfonds nur ganz un⸗ wesentlich in Mitleidenschaft gezogen sind, geschweige denn, daß ein Rückgriff auf die sonstigen eigenen Fonds der Institute und die folgenden Reserven überhaupt nur in Frage käme.
um Belage mag auf die Verhältnisse der; estpreußischen Landschaften Bezug genommen werden, einmal, weil diese Provinz unter der landwirthschaftlichen Depression in be⸗ sonderem Maße leidet, und dann, weil gerade diese Institute verhältnißmäßig schwächer mit eigenen Fonds ausgestattet sind als die übrigen alten Landschaften. Fuͤr die Rittergüter und die übrigen ländlichen Besitzungen bestehen in Ee thrfuhen wei besondere Kreditinstitute: für jene die Westpreußische andschaft von 1787, für diese die Neue Westpreußische Land⸗ schaft von 1861.
Bei der ö Westpreußischen Landschaft bestehen zwei getrennte Pfandbriefsserien. Für die I. Serie, die auf die Beleihungen bis zur 1. Werthshälfte basiert ist, haftet der Eigenthümliche Fonds, dahinter der Tilgungsfonds, endlich die Generalgarantie der sämmtlichen ehemals adeligen Güter. Für die Pfandbriefe II. Serie, aus den Beleihungen auf das sechste Zehntel der Taxe herrührend, haftet neben den
hCö’“ ein besonderer Sicherheitsfonds; der igenthümliche Fonds und die Generalgarantie stehen diesen Pfandbriefen nicht zur Seite. Am 1. April 1896 betrugen
in runden Zahlen die Pfandbriefsschuld 144 Mill. Mark (darunter 18 Mill. 1 Mark II. Serie), der Eigenthümliche Fonds 6 3 „ 8 der Tilgungsfonds 7 § „ 8 8 der Sicherheitsfonds Pb.“
Die gesammten Verluste der Landschaft in den letzten Vehn Jahren belaufen sich auf 536 653 ℳ, also jährlich dur schnittlich 53 665 ℳ und repräsentieren bei einer Verzinsung des Eigenthümlichen Fonds zu 3 ½ Proz. nur etwa ¼ der
insen dieses Fonds. Als Beweis, mit welcher Vorsicht die andschaften operieren, diene die Thatsache, daß die West⸗ preußische Landschaft auf dem diesjährigen General⸗Landtage gleichwohl noch eine Verstärkung des Eigenthümlichen Fonds beschlossen hat, um für jede Eventualitaͤt eines Anwachsens der Verluste voll gerüstet zu sein.
Der für die Pfandbriefe II. Serie haftende Sicherheits⸗ fonds ist, ohne daß die Gesammtsumme dieser Pfandbriefe wesentlich gestiegen wäre, seit 1884 von 830 458 ℳ auf 1 520 436 ℳ gestiegen. Mit alleiniger Ausnahme des Jahres 1889 zeigt er eine ständige woraus sich ergiebt, daß er nur in sehr geringem Umfang zur Deckung von Ver⸗ lusten in Anspruch genommen worden ih.
Bei der Neuen Westpreußischen Landschaft, welche nicht mit der Generalgarantie ausgestattet ist, betrugen nach der letzten Zusammenstellun
die Pfandbriefeschuld —. . 103 Mill. Mark die Fonds des Instituts 11 5 „ ü8
Der in erster Linie zur Deckung von Verlusten bestimmte Sicherheitsfonds belief sich auf 5 ⅛ Mill. ℳ, diegesammten Verluste des Instituts von 1869 bis 1893 betragen 124 831 ℳ, worunter 43 000 ℳ infolge Durchbruchs des Nogatdeiches bei Jonasdorf und totaler Versandung mehrerer dahinter belegener Besitzungen, also infolge eines ganz außer⸗ gewöhnlichen Zufalls. 1
Gerade die jetzige Krisis und ihre Einflußlosigkeit auf die Lage der Landschaften bildet also für deren Verwaltungen einen glänzenden Vertrauenstitel, weil sie zeigt, mit welchem Erfolge es die Institute verstanden haben, dem in Zeiten besserer Konjunktur häufigen Andrängen auf Erweiterung des Kredits nur in den Grenzen der gebotenen Vorsicht Rechnung zu tragen. Verluste kommen bei jedem Kreditinstitut vor, bekanntlich auch bei der Reichsbank; wesentlich ist nur, daß sie die Sicherheit in keiner Weise gefährden. Ein Vergleich mit den Hypothekenbanken liegt nahe. Sicherlich beruhen auch diese Institute in Deutsch⸗ land auf durchaus solider Grundlage. ergleicht man aber die jetzige Lage der Landschaften mit den Schwierigkeiten, in welche einzelne Hypothekenbanken bei dem Rückgange städtischer Grundstückskonjunkturen gerathen sind, so würde ein solcher Vergleich, der hier nicht näher auszusühren ist, den Landschaften sehr zum Vortheil gereichen.
3) Die Kritiker weisen auf die Verschiedenheit der Fun⸗ dierung der Pfandbriefe hin und zwar vielfach mit einer Miene, als ob es sich dabei um eine neue Entdeckung handelte.
i Wahrheit sind jene Verschiedenheiten dem interessierten ublikum längst bekannt, sie sind seit vielen Jahren in dem verbreiteten Börsenhandbuche von Saling⸗Siegfried ein⸗ ehend geschildert und in ihrer Bedeutung hervorgehoben. Mit Recht legt aber das Publikum auf diese Unterschiede nicht allzuviel Gewicht. ür ein genossenschaftliches Grundkredit⸗Institut, das nicht auf Erwerb ausgeht, also auf Spekulation mit Gewinn, aber auch mit Verlust verbundene Transaktionen von vornherein verzichtet, ist an sich nur ein Betriebskapital von mäßiger Höhe erforderlich. Für die Beurtheilung seiner Sicherheit kommt es in erster Linie nicht auf die Höhe der Garantiemittel und Kapitalreserven, sondern darauf an, ob die Aktivforderungen, d. h. der Hypothekenbesitz Vertrauen verdienen. Zu der Sicher⸗ 5 der landschaftlichen Beleihungen hat aber bei diesen öffent⸗ ichen Instituten das Publikum mit Recht volles und gleich⸗ mäßiges Vertrauen. Wenn z. B. in den den Landschaften abgünstigen Preßäußerungen auf die verhältnißmäßig geringe Fundierung der Landschaft die Provinz Sachsen hin⸗ gewiesen ist, so wird das auf niemanden den geringsten Ein⸗ druck machen, der die Verhältnisse bei dieser Landschaft und ihre vorsichtigen, fast übervorsichtigen Beleihungen wirklich kennt, bei denen Verluste überhaupt noch nicht vor⸗ gekommen sind und nach dem letzten Geschäͤftsbericht bei einem Darlehnsbestande von 70 Millionen Mark nur 3456 ℳ 12 Pfennig Zinsrückstände, aus dem letzten Jahre herrührend, vorhanden waren, von denen 2555 ℳ gestundet waren. Die Mittel des Instituts, welche, abgesehen von dem
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Tilgungsfonds, einen Sicherheitsfonds von 798 245 ℳ, einen 1
Eigenthümlichen Fonds von 242 359 ℳ und das Geschäft grundstück in Halle im Werthe von 212 000 ℳ umfaßten, in Verbindung mit der 5 proz. Nachschußpflicht der Mitglieder des Verbandes sind demgegenüber für alle Eventualitäten völlig ausreichend.
4) Im Zusammenhang mit dem Vorigen wird mit einem Anschein von Recht über die geringe Ueber ichtlichkeit der land⸗ schaftlichen Verhältnisse geklagt, die es dem einzelnen Kapitalisten chwer mache, sich über die Fundierung der verschiedenen
fandbriefssysteme und deren richtige Bewerthung ein eigenes Urtheil zu bilden. Von den Pfandbriefsbesitzern selbst sind Anträge auf Veröffentlichung von Geschäftsberichten und Rech⸗ nungsabschlüssen der Landschaften bisher an die Zentralstelle nicht gelangt. Immerhin wãre anch im Interesse der Kreditinstitute eine derartige, auf größere Publizität abzielende Maßnahme wohl zu erwägen, wenn es eben möglich wäre, die für die Sicherheit der Pfandbriefe maßgebenden Momente in der Form eines Rechnungsabschlusses, und zwar, was für die Vergleichung der verschiedenen Institute alsdann wesentlich wäre, nach einem übereinstimmenden Schema darzustellen. Das ist indessen ausgeschlossen, weil die Einrichtungen und Rechtsverhältnisse der Landschaften zu perschiedengestaltig sind und weil eine Reihe für die Beurtheilung wesentlicher Punkte in der Form eines Ge⸗ shefteasaasge. überhaupt nicht klar zu stellen sind. Das gilt nicht bloß von der Generalgarantie resp. Nachschu goseicht von den Beleihungs⸗ und Taxgrundsätzen, es gilt namentl ch auch von den Grundsätzen für die Bildung und Verwendung der landschaftlichen Fonds. So sind z. B. bei den meisten Landschaften die Verwaltungskosten⸗Beiträge oder Quittungsgroschen außer Hebung gesetzt, aber nicht formell aufgehoben, sondern können, wenn ein Be⸗ dürfniß dafür vorliegt, jederzeit durch Beschluß der landschaftlichen Organe wieder eingeführt werden. Es liegt auf der Hand, daß die Möglichkeit, auf diese Weise auch die vorhandenen Schuldner zu starteren Beiträgen heranzuziehen, die Sicherheit des Instituts wesentlich erhöht. Auch die bloße Vergleichung der bilanzmäßigen Zinsrückstände würde ein ganz unzutreffendes Bild geben. Denn die alten Landschaften haben dur die ihnen zustehenden Exekutionsprivilegien die Möglichkeit, rasch und fest zuzugreifen, sie können eben deshalb einem vertrauens⸗ werthen Schuldner länger Stundung gewähren als die Hypo⸗ thekenbanken, denen es überdies gewöhnlich an Organen fehlt, um den Stand der einzelnen Wirthschaft und die Vertrauens⸗ würdigkeit des Schuldners dauernd genau zu dicsosgen Es liegt also in der ganzen Einrichtung der Landschaften, daß sich ein spezielles Urtheil über ihre Verhältnisse nur durch ge⸗ naues Eindringen gewinnen läßt. Den Landschaften kann eine solche Untersuchung, wenn s nur gründlich ist und sich nicht auf die schematische Vergleichung einiger Zahlen beschränkt, nur höchst erwünscht sein. Eine derartige Prüfung des Publi⸗ kums wird die völlige Sicherheit auch der schwächer fundierten neueren Pfandbriefsysteme darthun und deren Kredit keines⸗ falhs schaden, wohl aber der Bewerthung der bestgarantierten
fandbriefe erheblich nützen. 1
5) Nach dem Gesagten wird für die Mehrheit der Kapi⸗ talisten nach wie vor das Vertrauen in die Sicherheit der
landschaftlichen Verwaltung und in die Garantien der Staats⸗ aufsicht für die Würdigung der Pfandbriefe entscheidend sein. Um so bedauerlicher ist es, daß im Reichstage von einer Seite ein vereinzelter Vorgang, — die Bewilligung von 3000 ℳ an den Bund der Landwirthe seitens der E Fürstenthums⸗ landschaft — ohne Grund zur Erregung von Mißtrauen gegen die Verwaltung der landschaftlichen Fonds und gegen die Staats⸗ aufsichtsbehörden ausgenutzt worden ist. Die Verwendung der landschaftlichen Fonds ist statutarisch festgelegt, und es ist gänzlich ausgeschlossen, daß sie ihrer statutarischen Bestimmung entzogen werden könnten. Niemand kann im Ernst den Land⸗ schaften selbst den Widersinn zutrauen, durch Preisgabe jener
von den Kreditverbänden aufgebrachten die Grundlage des
landschaftlichen Kredits zu zerstören. ohl aber liegt auf der Hand, daß öffentliche Institute, die über Millionen eigenen Ver⸗ mögens .sbe in der Verwendung der ihnen für allgemeine Zwecke, Anstandsausgaben und dergl. zur Verfügung stehenden Fonds eine gewisse Freiheit haben müssen und daß es eine
ureaukratische Kleinlichkeit sein würde, Ausgaben dieser Art ständig von vnuisschte hecen zu kontrolieren. So haben die
sichen Landschaften Beiträge geleistet für die Denkmäler eldherren, ohne daß
preuß Fee Könige und ruhmreicher F die Aufsichtsbehörde solches beanstandet hätte. Mit der obigen Ausgabe für den Bund der Landwirthe lag die Sache aller⸗ dings anders, weil der Bund enshesgkesezen enahs politische e. Ferfelge. und aus 8
erwendung
General⸗Landschafts⸗Direktor durch Verfügung vom 20. Februar 1894 angewiesen, den Engeren Ausschuß der lesischen Landschaft, der übrigens nur mit ge⸗ ringer Mehrheit den Beschluß der 1“” e⸗ stätigt hatte, auf die Unzulässigkeit derartiger Verwen ung der landschaftlichen Fonds beenas es zu machen. Gleichzeitig ist der General⸗Landschafts⸗Direktor angewiesen, in etwalgen ähnlichen Fällen künftig den Beschluß des Engeren Ausschusses zu beanstanden und vor der s an den Minister zu erichten. Dadurch ist für die Z unft das Erforderliche ge⸗ schehen; zu weitergehenden Maßnahmen lag bei der Gering⸗ fügigkeit des Betrages, bei dem zweifellos guten Glauben der beß lußfassenden Organe und da Beschwerden der Kredit⸗
verbände nicht eingegangen waren, nicht der geringste Anlaß
vor. Hierdurch erledigt sich also der einzige Spezialfall, der
snr Begründung allgemeiner unmotivierter Angriffe ange⸗
ührt war.
Wie in diesem Punkt wird auch sonst das Publikum aus der vorliegenden Darstellung und der eigenen Prüfung der Verhältnisse entnehmen, daß die Landschaften das Vertrauen, das sie in mehr als hundertjähriger Entwickelung erworben
haben, nach wie vor in allervollstem Maß verdienen. 8 8 11“
88
Der General⸗Lieutenant von Bomsdorff, Kommandeur
der 2. Garde⸗Infanterie⸗Division, ist von Berlin abgereist.
Der am hiesigen Allerhöchsten Hofe beglaubigte sEhehe herische Gesandte Herr Roth hat Berlin mit Urlaub
verlassen. Während seiner Abwesenheit fungiert der Legations⸗
Sekretär Charles C. Tavel als interimistischer Geschäfts⸗ träger. 8 8 9
en Gründen eine derartige andschaftlicher Mittel zu beanstanden war. Der damalige Landwirthschafts⸗Minister hat deshalb, sobald jene Ausgabe zu seiner Kenntniß gelangte, den Schlesischen
1 S EEE131““ 11“*“ 8 Juli. Das Manöver⸗Geschwader, unter
dem Kommando des Vize⸗Admirals Koester, welches heute Mittag zum Kohlenladen in den Kieler Hafen eingelaufen war, ist Abends wieder in See gegangen, um sich um das Kap Skagen herum zu den großen Schießübungen nach Helgoland zu begeben.
Köln, 4. Juli. Die Fahrt nach dem Drachenfels, welche der Rheder Rudolf Wahl zu Ehren des chinesischen außer⸗ ordentlichen Botschafters, Vize⸗Königs Li⸗Hung⸗Chang veranstaltet hatte, fand gestern Vormittag statt. In Königs⸗ winter begrüßte der Bürgermeister den Vize⸗König am Bahn⸗ hof. Die Gesellschaft begab sich dann zu Wagen durch die reichgeschmückten Straßen, in denen Vereine und Schulen Spalier bildeten, nach dem Bahnhof „Zum Drachenfels“. n dem Drachenfels selbst wurde der Vize⸗König von dem Kölner Liederkranz mit Chorgesängen empfangen. Gegen 10 ½ Uhr erfolgte die Rückfahrt nach Köln auf einem Extra⸗ dampfer, der um 12 ½ Uhr in Köln eintraf. Nachmittags be⸗ sichtigte Li⸗Hung⸗Chang in Begleitung des Gouverneurs, General⸗Lieutenants von Leipziger das alte Fort 1 und das neue Fort 7. Heute Vormittag trat der Vize⸗König die Weiterreise a b
8 Württemberg.
Ihre hieech Hoheit die Prinzessin Pauline ist, nach Beendigung ihrer Kur in Pistyan, vorgestern in Beben⸗ hausen angekommen. Baden.
hre Königlichen Hoheiten der Großherzog und die Großherzogin sind gestern zu längerem Aufenthalt in St. Blasien eingetroffen. Elsaß⸗Lothringen. Der neue Gemeinderath von Metz hat einstimmig den bayerischen Kammerherrn, Ober⸗Regierungs⸗Rath Freiherrn von Kramer zum Bürgermeister auf sechs Jahre gewählt.
“ OesterreichUngarn.
Das „Armeeverordnungsblatt“ veröffentlicht die Er⸗ nennung des Erzherzogs Otto zum Kommandeur der 10. Kavallerie⸗Brigade in Wien.
Der niederösterreichische Landtag nahm gestern ein⸗ stimmig das Gesetz, betreffend die veee- der Land⸗ tagswahlordnung, desgleichen das Gesetz, betreffend die Aenderung des § 3 der Landesordnung, an. Im Laufe der Debatte griff der Abg. Gregorig die Juden an und beantragte, getaufte oder nicht getaufte Juden vom aktiven Wahlrecht deecesehllesea. Der Antrag wurde abgelehnt. Der Landtag n alsdann eine vom Frashuß beantragte Resolutlon, betreffend die Ausdehnung des politischen
Wahlrechts, an.
Großbritannien und Irland.
Ueber die gestrige Sitzung des Unterhauses liegt folgender Bericht des „W. T. B.“ vor:
Redmond sragte an, ob es wahr sei, daß Sir Herkules Robinson aus Gesundheitsrücksichten nicht nach dem Kap zuröck⸗ kehre. Der Staatssekretär für die Kolonien Chamberlain erklärte, ür diese Nachricht gebe es keine Quelle. Das Gerücht sei un⸗ egründet. Sir Herkules Robinson sei sehr krank gewesen, sein Zu⸗ stand sei jetzt besser und er hoffe nach dem Kap zurückkehren zu können. Chamberlain erklärte dann weiter, er habe kein Telegramm von den englischen Einwohnern Buluwavos seit dem Rücktritt Cecil Rhodes' erhalten; er habe nur ein Telegramm von 200 aus Transvaal in Rhodesia Eingewanderten empfangen, worin absolutes Vertrauen auf Rhodes und Zuversicht zu seiner Politik ausgedrückt werde, vermuthlich um den Wunsch seiner Wieder⸗ einsetzung anzudenten, obwohl dies nicht ausdrücklich gesagt werde. Die Quellen für seine — Chamberlain’s — Erklärung, daß unter den europäischen Ansiedlern in Rhodesia Meinungsverschiedenheiten über die Wichtigkeit des Verbleibens Rhodes' im Amte be⸗ ständen, seien Zeitungsberichte über Beschlüsse gewesen, welche in Versammlungen angenommen worden seien, die der Verwaltung der Gesellschaft feindselig seien. Der Parlaments⸗ Sekretär des Auswärtigen Curzon erklärte, für Kreta sei ein christlicher General⸗Gouverneur ernannt, und die C lung für Kreta sei einberufen. Curzon erwähnte dann die Prokla⸗ mation des Sultans und erklärte, er habe inzwischen aus Konstanti⸗ nopel ein erhalten, daß die Pforte bedingungslos die ofortige Ausführung der vier von den Botschaftern aufgestellten Punkte acceptiere. Abdullah Pascha sei als militärischer Ober⸗ Zefehlehaber in Kreta beibehalten worden, jedoch, soweit der Re⸗ gierung bekannt, nicht mit einem höheren Range, als der General⸗ Gouverneur bekleide; es ergebe sich daher nicht die Nothwendig⸗ keit zu Vorstellungen bei der Pforte. Hassan Pascha sei zum Nuavin (Assistenten des General⸗Gouverneurs) ernannt. Auf die Note vom 9. Juni sei noch keine andere Antwort eingegangen, außer der bereits erwähnten Proklamation des Sultans. Auf eine weitere Anfrage er⸗ klärt Curzon, der Bericht des Vize⸗Konsuls über den Prozeß Lothaire sei soeben in England eingetroffen. Es sei eine sorgfältige Erwägung nothwendig vor der Entscheidung über die Berufung, welche bereits formell angemeldet sei. r könne daher nicht sagen, wann die Schriftstücke vorgelegt werden könnten oder wann der Fall im Hause erörtert werden könne. Bei der dann folgenden Berathung des Ausgaben⸗Etats des Auswärtigen Amts beantragte Monk eine Herabsetzung der Etatsposten um 50 Pfund, um dadurch die Aufmerksamkeit auf Kreta zu lenken. Redner bedauerte, daß Kreta nicht an Griechenland ab⸗ getreten werde; die Großmaͤchte sollten ihren Einfluß aufbieten, um Kreta von dem türkischen Joche zu erlösen. Robert Reid wünschte die Versicherung, daß die in anderen Theilen der Türkei verübten Greuel sich nicht auf Kreta unter den Kanonen der britischen Flotte wiederholen würden. Um einen wirksamen Einfluß auszuüben, müsse England die europäischen Mächte überzeugen, daß es keine selbstfüchtigen Beweggründe oder Absichten habe. Redner glaubte, die schließliche Lösung werde sein, daß Kreta in Griechenland einverleibt werde; aber, wenn die Mächte entschlossen seien, daß Kreta Pegenwärtig unter der Türkei bleiben solle, so möge dies unter euro⸗ päischer Bürgschaft geschehen, welche die Kreter berechtige, an die europäischen Mächte zu appellieren. Der Parlaments⸗Sekretär des Auswärtigen Curzon erwiderte, Kreta habe unter einem fast ewigen religiösen Konflikt gelitten. Die ktürkische Regierung sei dagegen chathisch und gleichgültig, sie thue ihre Schritte stets zu spät. Weder die riftlichen noch die mohamedanischen Einwohner Kretas seien Lämmer, aber beide litten unter der schlechten Verwal⸗ tung, von der beide erlöst werden sollten. Alles sollte vermieden werden, was die Feindseligkeit der beiden Rassen schüren könne. Es sei kein Grund vorhanden zu glauben, daß die nach Kreta Fefandses türkischen Truppen thatsä lich an den Metzeleien in Armenien theilgenommen hätten. England habe natürlich die Ver⸗ pflichtung, die britischen Unterthanen zu schützen, außerdem habe es eine internationale Verpflichtung, die es mit den übrigen Berliner Vertragsmächten theile. Nach einem histori⸗ schen Ueberblick fuhr See fort, daß nach den Metzeleien vom 24. Mai die Pforte die britische Re⸗ ierung aufgefordert habe, ihr bei der Wiederher tellung der Ordnung eizustehen. Der britische und andere Konsuln seien darin erfolgreich 1e und die neuesten Be⸗ richte lauteten günstiger, obwohl noch eine große Spannung vorhanden
sei. Der Zustand auf Kreta sei nicht so trübe, wie er von Reid be⸗
schrieben werde. Der britische Botschafter in Konstantinopel habe von Anbeginn an der Pforte hinreichende Information über die Vorgänge auf Kreta unterbreitet und Maßregeln zur Abhilfe empfoh⸗ len; der Botschafter habe darin durchweg in Uebereinstimmung mit seinen Kollegen gehandelt. Fast täglich hätten Versammlungen stattgefunden, welche sämmtlich durch die ununterbrochene Einstim migkeit der zu stellenden Forderungen charakteristert Fenzeses seien, welche die Pforte jetzt bewilligt habe. Die britische Regierung beabsichtige in dieser Angelegenbeit keine isolierte oder ausschließliche Aktion, die den von Reid erwähnten Argwohn selbstsüchtiger Beweggrunde wecken würre. Was geschehen solle, müsse durch den vereinten Druck der Mächte geschehen; soweit, wie die Mächte bereit seien, einen Druck auf die Türkei auszuüben, werde die britische Regierung mit ihnen gehen, aber sie werde nicht allein handeln. Würde Großbritannien allein vorgehen, so würde das Ergebniß unheilvoll sein, nicht nur für die Kreter, sondern auch für den Frieden Europas. Im Laufe der Debatte sei von einer Kretas mit Griechenland gesprochen worden; es sei leicht, großmüt ig mit dem Eigenthum Anderer zu sein, gegenwärtig sei Kreta ein Theil der Türkei. Die Zeit, zu ent⸗ scheiden, an wen Kreta schließlich übergehen folle, sei noch nicht ge⸗ kommen; bis sie gekommen, sei es nicht erwünscht, diese Frage zu erörtern. Monk zog hierauf seinen Antrag zurück. Der Parlaments⸗ Sekretär des Auswärtigen Curzon bemerkte weiter, er hoffe, daß die Regierung vor Schluß der Session in der Lage sein werde, dem Hause über die Unterhandlungen mit den Vereinigten Staaten pon Amerika betreffs Venezuelas vertrauliche Mittheilung zu machen; sie verhandle gegenwärtig mit der Regierung der Vereinigten Staaten über die Veröffentlichung des Schristwechsels und hoffe, denselben in zwei oder drei Wochen dem Hause vorzulegen. Ferner erklärte Curzon, die Frage, wie Englands Stellung durch die Annexion von Mada⸗ gaskar feitens Frankreichs berührt werde, werde gegenwärtig mit den Kronjuristen erwogen, und es würden dann der französischen Re⸗ gierung weitere Vorstellungen gemacht werden. Das Haus bewilligte Hülichlic den Posten „Auswärtiges Amt“ und die Ausgaben dieses mtes.
Die Untersuchung über die Handlungen der Chartered Company soll, wie verlautet, von einem hierzu gewählten Ausschuß des Unterhauses vorgenommen und
vor Schluß der Session begonnen werden.
Frankreich.
Die „Agence Havas“ meldet, daß die Verhandlungen be⸗ treffs des Zollregimes für Madagaskar einen Aufschub erlitten hätten, bis der Senat das Gesetz, welches Madagaskar für eine französische Provinz erkläre, an⸗ genommen haben werde. ie Verhandlungen mit den Vereinigten Staaten seien sehr vorgerückt. Die amerikanische Regierung erkenne an, daß der frühere Vertrag Amerikas mit Madagaskar nunmehr seine Rechtskraft verliere. Die amerikanische Regierung werde am Tage der “ des Gesetzes 8 Einverständniß in offizieller Form aussprechen; dabei werde der Tarif für die amerikanischen Erzeug nisse end⸗ gültig geregelt werden. Die Verhandlungen mit Großbritannien kämen weniger schnell vorwärts und dürften sich schwieriger estalten.
3 Der Senat hat nach mehrwöchigen “ die Vorlage, betreffend die Reform der Getränkesteuer, angenommen; die hygienischen Getränke werden von der Steuer befreit; die Steuer auf alkoholische Getränke wird auf 205 8 erhöht.
In der Deputirtenkammer sprach sich gestern bei der Berathung über die Reform der direkten Steuern der Deputirte Aynard in längerer Rede zu Gunsten der Vorlage aus; er behauptete, daß die Einkommensteuer gesetzmäßig sei und keinerlei Gefahr bringe. Der Deputirte Gamard (Rechte) sprach dagegen. Der Finanz⸗Minister Cochery wies auf die Nothwendigkeit von Reformen hin; das fiskalische System, welches er vorschlagh⸗ lasse die Unregelmäßigkeiten aufhören. Der inister ver⸗ theidigte sich gegen den Vorwurf, daß er das Werk der Sozialisten vorbereite; das Kabinet strebe danach, den Sozialisten den Weg zu verlegen. Er halte die Vorlage auf⸗ recht, welche keine bestehenden Verpflichtungen verletze. Die Einkommensteuer sei vollkommen gesetzmäßig, die Vorlage werde keineswegs den nationalen Kredit schädigen und den Geldmarkt nicht v Neaa 8 1 Rußland.
—Der Einzug des Kaisers und der Kaiserin in St. Petersburg hat heute stattgefunden. Die ganze Stadt war festlich geschmückt, namentlich zeichnete sich der „Gostinoi Dwor“ aus. In den Straßen, welche der Kaiserliche Zug passierte, hatte eine unzählbare Menschenmenge Aufstellung genommen. Um 11 Uhr erfolgte die Ankunft der Majestäten. Allerhöchstdieselben begaben sich, wie „W. T. B.“ berichtet, vom Bahnhof in offenem Zweispänner nach der Kasan⸗Kathedrale. Auf der dorthin wurden die Majestäten von begeisterten Zurufen der Volksmenge begleitet; auf dem ganzen Wege vom Bahnhof bis zur Kathedrale bildeten die Truppen der Garnison Spalier. Nach kurzem Aufenthalt in der Kathedrale begaben sich die Majestäten durch die dicht⸗ besetzten Straßen nach der Festung, um in der dortigen Peter⸗ Pauls⸗Kathedrale am Grabe Kaiser Alexanders III. zu beten; von dort kehrten Allerhöchstdieselben nach dem Bahnhof zurück. Der Kaiser und die Kaiserin werden sich einige Tage in Zarskoje⸗Sselo aufhalten und sich dann nach Peterhof begeben. 3 1
Italien.
Die Deputirtenkammer begann gestern die Ver⸗ handlung über die Vorlage, betreffend die Einsetzung eines Zivilkommissars für Sizilien. Der Deputirte Fulci beantragte, vorher das Gesetz über die Aufhebung des Ausfuhr⸗ zolls für Schwefel in Berathung zu ziehen. Der Minister⸗ Präsident di Rudini bekämpfte den Antrag: er rechne darauf, daß die Kammer sich nicht vertagen werde, bevor sie die beiden Vorlagen erledigt habe. Fulci verlangte hierauf die “ Infolge der hierdurch veranlaßten großen Unruhe wurde die Sitzung unterbrochen. Nach der Wieder⸗ aufnahme derselben wurde der Antrag Fulci in nament⸗ licher Abstimmung mit 170 gegen 38 Stimmen abgelehnt, nachdem sich die Regierung nochmals dagegen ausgesprochen hatte. 30 Deputirte enthielten sich der Abstimmung. Hierauf trat die Kammer in die Berathung der Vorlage, betreffend die Einsetzung eines Zivilkommissars in Sizilien, ein.
Spanien.
Die Königliche Familie wird, wie „W. T. B.“ aus Madrid erfährt, am 16. d. M. nach San Sebastian abreisen.
Der Minister der öffentlichen Arbeiten Bosch verlas gestern im Senat den Gesetzentwurf, betreffend die Bewilligung von Subventionen an die Eisenbahn⸗Gesellschaften.
In der Kammer verlangte ein carlistischer Abgeordneter die Mittheilung der auf die Minen von Almaden bezüglichen Dokumente und die vollständige Liste der Abgeordneten und
—
“
Senatoren, die dem Verwaltungsrath der Eisenbahn ö angehörten, mit genauer Angabe der Gehälter, die ge seit ihrer Wahl bezogen hätten. — Das Budget des Kriegs⸗Ministeriums wurde genehmigt.
Aus Alicante wird berichtet: Etwa 1000 Personen hätten Protest⸗Kundgebungen gegen die neuen Taun ver anstaltet, verschiedene Straßen durchzogen und Alles auf ihrem Wege zertrümmert, insbesondere die Fenster des n Die Octroi⸗Gebäude seien in Brand gesteckt worden. Di Gendarmen hätten die Menge angegriffen und mehrer Personen verwundet. Der Belagerungszustand sei über di Stadt verhängt, und die Beitreibung der neuen Steuern suspendiert worden. Zahlreiche Läden, welche anläßlich der Steuerkrawalle geschlossen wurden, seien darauf wieder geöffnet worden. Dem Militär⸗Gouverneur sei es auch ohne Schwierig⸗ keit gelungen, weitere zu zerstreuen. Der Präfekt, der Bürgermeister und die Gemeinderäthe hätten ihre Entlassung gegeben, und zahlreiche Verhaftungen seien vor⸗ genommen worden.
Schweiz.
Das Schiedsgericht in der Delagoa⸗Bay⸗Ange⸗ legenheit erkannte, dem „W. T. B.“ zufolge, auf die Noth⸗ wendigkeit einer technischen Untersuchung und wählte als Sachverständige den Ingenieur Stockalper⸗Sitten, welcher am Gotthard⸗Tunnel mitgearbeitet hat, und den Ingenieur Dietler, den Direktor der Gotthardbahn. Beide “ die Wahl unter dem Vorbehalt an, nicht gezwungen zu sein, die Iö Ort und Stelle vorzunehmen. Daher wird ein dritter Sachverständiger ernannt werden mit der Ver⸗ pflichtung, sich im Nothfalle nach Süd⸗Afrika zu begeben. Ferner wurde ein provisorisches Frageschema für die Sachver⸗ ständigen aufgestellt.
8 Türkei. „Das Wiener „K. K. Telegraphen⸗Korrespondenz⸗Bureau“ erfährt aus Konstantinopel, der türkische Minister des Auswärtigen Tewfik Pascha habe gestern den Botf aftern schriftlich mitgetheilt: die Pforte gewähre den Kretern auch die zwei noch ausstehenden, von den Mächten ver⸗ langten Zugeständnisse, nämlich die Bekanntmachung einer Generalamnestie und die bedingungslose Wieder⸗ anerkennung des Vertrages von An — Angesichts der sichersten Meldungen über die Lage in Kreta glaubten die Botschafter, die gänzliche Einstellung der Feindseligkeiten gegen die Aufständischen anempfehlen zu dürfen, um sodann urch Intervention der Konsuln die Cpitropie zur Annahme der Zugeständnisse und zur Unterwerfung zu veranlassen; sie würden dieses Verlangen gemeinschaftlich stellen. In diplo⸗ matischen Kreisen herrsche die einstimmige Meinung, die Pforte könne nur durch die sofortige strikte Durchführung der be⸗ antragten Maßregel die drohende Gefahr einer ungünstigen Lüsang der keetischen Frage und weitere gefährliche Folgen verhüten.
Die „Agence Havas“ berichtet aus Athen, der neue Gouverneur von Kreta Georgi Berowitsch habe in einer Proklamation das Versprechen der Amnestie erneuert und er⸗ klärt, der Sultan sei geneigt, Reformen auf der Grundlage des Vertrages von Haleppa zu bewilligen, vorausgesetzt, daß dieselben von der “ formuliert würden.
Montenegro. Der Fürst Nicolaus ist heute wieder in Cetinje ein⸗ getroffen. 1
Kunst und Wissenschaft.
Die Königliche Akademie der Wissenschaften hielt am 2. Juli die dem Andenken ihres Begründers und ersten Präsidenten Leibniz gewidmete öffentliche Sitzung ab, welcher der Geheime Regierungs⸗Rath Dr. Althoff und der Geheime Regierungs⸗Rath Dr. Schmidt aus dem vor⸗ geordneten Ministerium beiwohnten.
Der neuerwählte ständige Sekretar der physikalisch⸗mathe matischen Klasse Herr Waldeyer führte den Vorsitz und er⸗ öffnete die Sitzung mit einer Ansprache, welche den Leibniztag unter dem Gesichtspunkt der Erinnerungsfeier nach verschiedenen Richtungen beleuchtete:
Die Jahre 1895 und 1896, so etwa führte der Redner aus, brachten die viertelhunderljährige Wiederkehr Lenn. un⸗ vergeßlichen Tage, in denen Deutschland seine Einigung und sein Kaiserliches Haupt in gewaltigem S mit demjenigen Volke wieder erkämpfte, welches dem alten Reich den Todesstoß ge⸗ geben hatte. Die beiden erhebendsten Erinnerungstage, der 18. Januar und der 10. Mai, fallen in dieses Jahr 1896. Daß zwei Mitglieder der Akademie, Heinrich von Sybel und Heinrich von Treitschke, von denen der Eine die „Geschichte der Begründung des Deutschen Reichs durch Wilhelm I.“ geschrieben, während der Andere sich anschickte, an die Schwelle der Geschichte jener großen Zeit im Verfolge seines Werks „Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert“ heranzutreten, in dem J e selbst den Tod erleiden mußten, sei als eine herbe Tücke des Schicksals zu bezeichnen.
Die Einigung Deutschlands und sein Eintritt unter einem Haupte in die Reihe der Weltmächte habe auch auf alle deutschen Akademien zurückgewirkt und ihnen eine größere Bedeutung gegeben. Neue Ver⸗ bindungen mit anderen gelehrten Gesellschaften seien geknüvft, der Schriftenaustausch sei reger geworden, es mehre sich das wissenschaft⸗ liche Rüstzeug. Dringender als bisher mache sich das Be⸗ dürfniß geltend, daß die Vorträge der experimentellen und biologischen Wissenschaften mit Demonstrationen verbunden werden könnten. Dafür mangele aber der Akademie nicht nur jede Vor⸗ kehrung, sondern auch jeglicher Raum. Der Wunsch nach einem Umbau oder Neubau des Akademiegebäudes sei deshalb zweifellos be⸗ rechtigt, und die Akademie vertraue, daß Seine Majestät der Kaiser und König, welcher der Schwester⸗Akademie der Künste bei ihrer 200 jährigen Gedächtnißfeier ein neues und würdiges Heim zu schaffen versprochen habe, auch der Akademie der Wissenschaften nicht vergessen werde, und daß der bedeutungsvolle 200 jährige Erinnerungstag des Jahres 1900 die Erfüllung dieses r bringen werde.
Hierauf hielten die drei neu eingetretenen Mitglieder der Akademie, die Herren Kohlrausch, Warburg und vans't Loff⸗ ihre Antrittsreden, welche Herr Auwers als
ekretar der physikalisch⸗mathematischen Klasse beantwortete.
Es folgte sodann die Gedächtnißrede des Herrn Schmoller auf Heinrich von Sybel und Heinrich von Treitschke, deren Wortlaut in den „Sitzungsberichten der Königlichen Akademie der Wissenschaften“ veröffentlicht werden wird. b
um Fchluß nahm der Vorsitzende von neuem das Wort zur Berichterstattung über die Preisertheilungen und neuen Preisaufgaben, die folgenden Wortlaut hatte:
Preis der Charlotten⸗Stiftung. Die Akademie hat im vorigen Jahre folgende Preisaufgabe der Ebanlotten „Stiftung für
Hieaese gestellt: „Cicero's Timaens foll auf Grund des ver⸗ ffentlichten Materials in neuer textkritischer Bearbeitung vöorgelegt