1896 / 161 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 08 Jul 1896 18:00:01 GMT) scan diff

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* Gemäßheit des § 4 des Gesetzes vom 27. Juli 1885, betre

Sogne⸗Fiord begeben.

in-diejenige Parochie als Mitglieder über, in welcher die neugewählte Wohnung belegen ist. Berlin, den 21. November 1859. Königliches Konsistorium der Provinz Brandenburg. C. von Voß.

Vorstehende Bekanntmachung wird hierdurch von neuem ver⸗ öffentlicht. Berlin, den 3. Juli 1896. 8 Königliches Konsistorium der Provinz Brandenburg, 88 Abtheilung Berlin. Faber.

Bekanntmachung.

end Ergänzung und Abänderung der Bestimmungen über Erhebung der auf das Einkommen gelegten direkten Kommunalabgaben (Ges.⸗Samml. S. 327), wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß das im laufenden Steuer⸗ jahre kommunalabgabenpflichtige Reineinkommen aus dem Betriebsjahre 1895 bei der Breslau⸗Warschauer Eisenbahn auf 82 102 50 festgesetzt worden ist. Breslau, den 30. Juni 1896. 8 Der Königliche Eisenbahn⸗Kommissar. Wehrmann. 8

Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 8. Juli.

Seine Majestät der Kaiser und König haben gestern Nachmittag die Reise von Odde nach Eide fortgesetzt, wo die Ankunft um 4 ½ Uhr erfolgte. Heute werden Sich Seine Majestät von dort über Stalheim nach Gudvangen und dem

Der Ausschuß des Bundesraths für Rechnungswesen, die vereinigten Ausschüsse für Zoll⸗ und Steuerwesen und für Rechnungswesen, die vereinigten Ausschüsse für Zoll⸗ und Steuerwesen und für Handel und Verkehr, sowie die ver⸗ einigten Ausschüsse für Handel und Verkehr, für das See⸗

d für Justizwesen hielten heute Sitzungen

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Die Königlich preußische und fihe ogtic hessische Regierung haben, um die Verstaatlichung der Hessischen Ludwigsbahn im allseitigen Einvernehmen zum Abschluß zu bringen, dem Beschluß der Aktionäre der Ludwigsbahn⸗ Gesellschaft vom 6. d. M. zugestimmt.

Der Königliche Gesandte in Darmstadt, Legations⸗Rath Graf von der Goltz hat einen ihm Allerhöchst bewilligten Urlaub angetreten.

Der am hiesigen Allerhöchsten Hofe beglaubigte K. und K. österreichisch⸗ungarische Botschafter von Szögyény⸗Marich hat Berlin mit Urlaub verlassen. Während seiner Abwesen⸗ heit fungiert der Botschafts⸗Rath von Velics als Geschäfts⸗ träger. 1—

Der Regierungs⸗Assessor Dr. Köhler zu Hanau ist der Königlichen Regierung zu Stettin zur weiteren dienstlichen Verwendung überwiesen worden.

Der Regierungs⸗Assessor Naglo aus Köln, z. Zt. in Usingen, ist bis auf weiteres dem Landrath des Kreises Ruhrort zur Hilfeleistung zugetheilt werden.

Ihre Königlichen Hoheiten der Großherzog und die Großherzogin sowie Ihre Hoheit die Prinzessin Ludwig von Battenberg sind am Montag Nachmittag aus Ruß⸗ land in Jagdschloß Wolfsgarten eingetroffen. 8

Mecklenburg⸗Schwerin. v

Seine Königliche Hoheit der Großherzog hat das Justiz⸗Ministerium ermächtigt, nach seinem Ermessen solchen zu Freiheitsstrafen gerichtlich verurtheilten Personen, hinsichtlich welcher bei guter Führung während einer in jedem einzelnen Falle festzusetzenden Frist (Bewährungsfrist) eine Seree gn g in Aussicht genommen werden kann, Aussetzung der Strafvollstreckung zu bewilligen. Der Regel nach soll die Aussetzung der Strafvollstreckung nur bei Freiheitsstrafen bewilligt werden, welche sechs Monate nicht übersteigen. Nach Ablauf der Be⸗ währungsfrist hat das Justiz⸗Ministerium zu prüfen, ob der Verurtheilte zu begnadigen ist. Erscheint der Fall als zur Begnadigung geeignet, so ist wegen Gewährung der Begnadigung die Entschließung des Großherzogs einzuholen bezw., wenn es nach den für die egnadigungs⸗ instanz getroffenen Bestimmungen der Einholung einer solchen Entschließung nicht bedarf, die von dem Justiz⸗ Ministerium zu verfügen. Von dieser Ermächtigung ist vor⸗ nehmlich nur zu Gunsten solcher erstmalig verurtheilten Per⸗ sonen Gebrauch zu machen, welche zur Zeit der That das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hatten. Die Be⸗ währungsfrist soll drei Jahre, und in den Fällen, in welchen die Vollstreckung rechtskräftig erkannter Strafen in zwei Jahren verjährt, anderthalb Jahre nicht übersteigen.

Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach.

Seine Königliche Hoheit der Großherzog hat in einer vom 20. Juni d. J. datierten Höchsten Entschließung dem vom Landtag beschlossenen Gesetzentwurf, wonach die Domänen⸗ rente (Züvilli Cö“ en Reinertragdes Kammer⸗ vermögens bemessen werden spll, die landesherrliche Geneh⸗ migung ertheilt, obwohl Bedenken vorlägen betreffs der 1. Modalitäten, namentlich in Hinsicht auf das künftige Theilungs⸗ verhältniß und die Berücksichtigung des Erträgnisses aus dem Bergregal. Die Genehmigung werde deshalb an den Vor⸗ behalt geknüpft, nach Maßgabe der Umstände und gemachten

Gesetz in keiner Weise in die Rechte der Agn herzoglichen Familie eingegriffen werden. Reuß ä. L.

Seine Durchlaucht der Fürst ist Teplitz wieder in Greiz eingekroffen.

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Oesterreich⸗Ungarn. G

Mit Bezug auf das in verschiedenen Blättern au getauchte Gerücht, die Regierung beabsichtige eine baldige Auflösung des Abgeordnetenhauses, wobei auf gewisse von der Regierung angeordnete Vorbereitungen zu den künftigen Reichsrathswahlen hingewiesen worden war, erklärt das „Fremdenblatt“ auf Grund von Erkundigungen an kom⸗ petenter Stelle, daß es sich hierbei nicht um die An⸗ fertigung von definitiven Wählerlisten handeln könne, weil die FAg nach welchen dieselben aufzustellen sein würden, noch nicht veröffentlicht seien. Das Ministerium des Innern habe lediglich die Aufstellung von gerchr ftr der Wähler der allgemeinen Wählerklasse als Grundlage für die Anfertigung der späteren Wählerlisten angeordnet. Diese Anordnung sei eine reine Vorbereitungsmaßregel, durch welche seinerzeit das Reklamationsverfahren vereinfacht werden solle. Der Kardinal Agliardi ist am Montag Abend von Wien nach Rom abgereist; auf dem Bahnhof waren zahlreiche Mitglieder des diplomatischen Korps, der höheren Geistlichkeit und der Stadtvertretung anwesend, die sich von dem Kardinal verabschiedeten.

Großbritannien und Irland.

Das Oberhaus nahm gestern die dritte Lesung der Viehseuchenbill in unveränderter Fassung an, verwarf aber mit 108 gegen 26 Stimmen den Unterantrag Lord Herschell's, wonach aus einem fremden Lande oder einer Kolonie, wenn diese authentisch frei von Viehseuche seien, die Vieheinfuhr auf Vorschlag eines der Häuser des arlaments durch Kabinetserlaß gestattet sein solle. m Unterhause erklärte der Parlaments⸗Sekretär des Auswärtigen Curzon, daß die Zurückziehung der türkischen Truppen aus Kreta nicht einer der vier Punkte sei, auf denen die europäischen Mächte beständen. Die Militärbehörden in Kreta hätten jedoch infolge von Vorstellungen der Mächte in Konstantinopel den Befehl erhalten, die Operationen, außer im Fall eines Angriffs, einzustellen. Der britische Konsul in Canea berichte, daß das Vorgehen der Konsuln eine befriedigende Wirkung gehabt habe. In einer am 3. Juli abgehaltenen Versammlung seien die Abgeordneten von den Auf⸗ ständischen ermächtigt worden, der Nationalversammlung bei⸗ zuwohnen; man glaube, es sei den Abgeordneten die Ansicht ausgedrückt worden, daß den Wünschen der Mächte Aufmerk⸗ samkeit geschenkt werden solle. Der Staatssekretär für die Kolonien Chamberlain bemerkte, er höre, daß die Direktoren der Chartered⸗Gesellschaft die Frage der Aufhebung der Cecil Rhodes ertheilten Vollmacht in Erwägung zögen; er hoffe, binne heshemn von ihnen darüber zu hören

8 Frankreich.

Der Senat hat gestern mit 219 gegen 30 Stimmen die Vorlage, betreffend die Errichtung von provinzialen Universitäten, angenommen. Die Deputirten⸗ kammer setzte die Berathung über die Reform der direkten Steuern fort. Der Minister⸗Präsident Méline wies, wie „W. T. B.“ berichtet, die Nothwendigkeit der vorgeschlagenen Reform nach und sprach sich gegen die Gegenvorlage des Deputirten Doumer aus. Die Vorlage der Regierung führe Gerechtigkeit bei den Steuern ein. Die Landwirthschaft trage jetzt einen zu großen Theil der Steuern, es sei Zeit, die Gleichheit zwischen dem beweglichen und unbeweglichen Besitz wiederherzustellen, das Kapital der Land⸗ wirthschaft zuzuführen und der Auswanderung vom Lande nach den Städten Einhalt zu thun. Der Minister⸗Präsident verwahrte sich dagegen, daß er einen Unterschied zwischen den Arbeitern in den Städten und den ländlichen Arbeitern machen wolle. Er habe immer Einigkeit und Eintracht unter den Arbeitern gepredigt, während die Sozialisten Haß und Miß⸗ achtung predigten. Der Minister⸗Präsident setzte sodann die finanzielle Idee der Regierungsvorlage auseinander, verblieb bei der Behauptung, der Staat sei niemals die Ver⸗ pflichtung g angen, die Rente nicht zu be⸗ steuern, und sch 99, indem er sagte, das Land werde mit der Regierung und dem größten Theil ihrer Reform⸗ versuche zufrieden sein. Die Kammer werde zwischen den beiden Systemen wählen, dem der Regierung, welches Gerech⸗ tigkeit bei den Steuern einführe, und dem des Deputirten Doumer, durch welches die Arbeit an ihrer Wurzel getroffen werde. „Wir bitten, unserer Vorlage zuzustimmen. Wenn Sie uns eine andere Politik vorschreiben, werden wir außer Stande sein, dieselbe zu Der Deputirte Doumer bean⸗ tragte sodann die Annahme seiner Gegenvorlage. Der Minister⸗Präsident Méline sprach sich nochmals gegen die Gegenvorlage aus und stellte die Vertrauensfrage. Die Gegen⸗ vorlage Doumer's wurde sodann mit 283 gegen 254 Stimmen abgelehnt.

Die agrarische Gruppe des Senats wird am Freitag eine Versammlung abhalten, um über die Frage der Zucker⸗ prämien zu berathen. 1

Die indirekten Steuern haben für Juni 5 ¼ Mil⸗ lionen weniger ergeben, als im Budget vorgesehen war.

1 Rußland.

Zur Feier der 100. Wiederkehr des Geburtstags Kaisers Nikolaus I. wurde, wie dem „W. T. B.“ aus St. Petersburg berichtet wird, gestern Mittag von dem Metro⸗ politen Palladius an dem Grabe des in der Kathedrale der Peter⸗Pauls⸗Festung eine Todtenmesse gelesen, nach deren Beendigung eine aus diesem Anlaß geprägte goldene Medaille auf dem Grabe niedergelegt wurde. Der Feierlichkeit wohnten der Kaiser und die Kaiserin bei, die sich von Zarskoje⸗Sselo nach St. Petersburg begeben hatten, ferner die Kaiserin⸗Mutter, die in Begleitung des Großfürsten Michael und der Groß⸗ fürstin Olga von Gatschina gekommen war, sowie die Minister, zahlreiche Generale und andere Würdenträger. Gleichzeitig wurden in allen von dem Kaiser Nikolaus I. gestifteten öffentlichen Anstalten Todtenmessen abgehalten. Um 12 ½ Uhr fand vor dem Denkmal des Kaisers auf dem Marien⸗ platze eine militärische Feier statt, bei welcher Abtheilungen

Erfahrungen auf die Angelegenheit zurückzukommen und eine

aller Garderegimenter an dem Standbilde vorüberzogen. Nach

anderweite Vereinbarung zu beantragen; auch solle durch das

Feier begaben sich die Majestäten auf der Kaiserlichen Nacht „Alexandra“ nach Peterhof, um dort Aufenthalt zu nehmen. 3 1“

In der gestrigen Sitzung der Deputirtenkammer er⸗ widerte, dem „W. T. B.“ zufolge, der Kriegs⸗Minister General Ricotti auf die Anfragen der Deputirten Imbriani und Barzilai wegen der Dekorierung von Offizieren der italienischen Armee seitens Oesterreich⸗Ungarns, daß zwei Offiziere wegen Theilnahme an der Enthüllung von Monumenten in italienischen Ortschaften zu Ehren der im Jahre 1859 Ge⸗ fallenen dekoriert worden seien. Bei dem Dritten kenne er die Ursache nicht genau. Der Deputirte Imbriani war von der Antwort nicht befriedigt. Der Kriegs⸗Minister er⸗ klärte dann weiter, der erwähnte dritte Offizier habe nicht gegen Italien, sondern 37 Jahre treu und loyal den Italienern gedient. Alle seine fünf Söhne 1e der italienischen Armee an, und einer sei den Heldentod bei Adua gestorben. Der Deputirte Imbriani erwiderte, er tadele nicht den Offizier, wohl aber die Regierung, welche die Auszeichnung zugelassen he ohne die Motive zu kennen. Hierauf wurde die Berathung der Vorlage, betreffend das Zivilkommissariat für Sizilien, fortgesetzt. Der Minister⸗Präsident di Rudini trat warm für die Vorlage ein. Er wies jedes Bedenken zurück, daß die nationale Einheit Gefahr liefe, daß die Vorlage regionalistische Tendenzen verfolge und daß das Kommissariat ein Werkzeug für die Wahlen sein solle. Bei Schluß der Sitzung antwortete der Minister⸗Präsident di Rudini auf die Anhra en der Deputirten Cavallotti und Sola und er⸗ klärte, daß trotz des Mangels an offiziellen Nachrichten der Tod des Grafen IL“ für ihn feststehe. An einem Grabe könne man nur ein Gefühl schmerzlichen Bedauerns empfinden, das um so tiefer sei, als es sich um eine Persönlichkeit handele, die von inniger Liebe für Italien beseelt gewesen sei. Auch die Deputirten Cavallotti und Sola sprachen sich in einer das Andenken des Grafen Wersowitz ehrenden Weise aus. Alle Reden fanden lebhaften Beifall.

Die Gräfin Santafiora, Präsidentin des Hilfscomités für die italienischen Gefangenen in Abessinien, erhielt Briefe von dem Grafen Wersowitz und von Maka aus Djibuti vom 20. Juni, in denen versichert wird, daß alles gut gehe, und daß sie vom Bischof Taurin und dem Vize⸗ Gouverneur von Harrar unterstützt würden. Graf Werzo⸗ witz fügt in seinem Briefe hinzu, daß die Karawane des rusfischen Rothen Kreuzes, bestehend aus 1 General, 4 Generalstabs⸗Offizieren, 6 Kavallerie⸗Offizieren, 11 Artillerie⸗ Offizieren, 7 Unteroffizieren der Kavallerie, 13 der Artillerie, 4 Aerzten und 1 Prieter, noch immer in Feech sei, weil die Ras und die abessynischen Truppenführer Widerstand leisteten und nicht wollten, daß Menelik den Eintritt in Schoa er⸗ laube, damit sie nicht unter dem Befehl ausländischer Militärs ständen.

Niederlande.

Der Vize⸗König Li⸗Hung⸗Chang besuchte gestern Amsterdam und wurde von den Behörden auf dem Bahn⸗ hofe empfangen. Nachdem eine Bootfahrt unternommen und einer Diamantschleiferei ein Besuch abgestattet war, wurde ein Lunch eingenommen, der von Amsterdamer Handels⸗ häusern angeboten war. Der Vorsitzende der Amsterdamer Handelskammer und der Bürgermeister tranken auf China, auf Li⸗Hung⸗Chang und auf den Kaiser von China; Li⸗Ching⸗ Fong, der Sohn des entgegnete mit einem Toast auf die Niederlande, die Stadt Amsterdam und die beiden Königinnen. Kurz nach 2 Uhr reiste der Vize⸗König mittelst Sonderzuges nach dem Haag zurück.

Heute Vormittag ist Li⸗Hung⸗Chang vom Haag abgereist. Er besucht zunächst Rotterdam und begiebt sich alsdann nach Brüssel. Die Minister des Acußern und der Kolonien waren bei der Abreise des Vize⸗Königs auf dem Bahnhofe zugegen.

Türkei.

Aus Athen erfährt „W. T. B.“, zahlreiche christliche kretische Delegirte sowie die Mitglieder des Reform⸗ Comités, welche sich in Phre versammelt hätten, hätten den Beschluß gefaßt, die christlichen Deputirten dringend aufzufordern, an den Arbeiten des kretischen Landtags theilzunehmen, um über die an dem Vertrage von Haleppa vorzunehmenden Verbesserungen zu berathen.

Dem in Athen erscheinenden Blatt „Asty“ zufolge wurde dieser Beschluß durch die nachfolgende Depesche veranlaßt, welche die Botschafter der Mächte in Konstantinopel gemein⸗ schaftlich 18 Kreta gesandt hatten:

„Wir rathen den Aufständischen, die Feindseligkeiten einzustellen und in Friedensverhandlungen auf der Grundlage des Vertrags von Haleppa einzutreten, welchen die Pforte mit einigen berechtigten Ab⸗ änderungen den Kretern zugesteht; doch müssen die Kreter wissen, daß sie durch Forderungen, die über diese Abänderungen hinausgehen, die wohlerworbenen Rechte auf die Sympathien Europas verlieren würden. Die christlichen Deputirten der auf⸗ ständischen Provinzen werden unverweilt in Haleppa bei Canea er⸗ wartet, wo sie unter Garantie des Konsularkorps mit den christlichen Deputirten der östlichen Provinzen in Berathung zu treten hätten, um ein Programm der kretischen Forderungen aufzustellen, welches folgende Se umfassen würde: erstens die ökonomische Unabhängigkeit der Insel;

odann sollen die Zolleinnahmen im Staatsschatz Kretas verbleiben; für den dem Sultan zu entrichtenden Tribut soll eine besondere Steuer eingeführt werden; der Gouverneur soll ein Christ sein, er soll durch die Pforte ernannt werden und ihm ein Veto gegenüber den vom kretischen Landtag angenommenen Gesetzen zustehen. Die forte hat, um einen Beweis ihrer guten Absichten zu geben, Abdullah Piücan⸗ angewiesen, die Truppen aus den Städten zu entfernen.“

Der „Times“ wird aus Konstantinopel berichtet, daß die Pforte in Beantwortung einer Note des niederländischen Gesandten, betreffend die Unsicherheit der Fremden in Djeddah, welche durch die meuterische Garnison veranlaßt sei, erklärt habe, die meuterischen Truppen würden abgelohnt und durch andere ersetzt werden. 1

Dem Wiener „Telegraphen⸗Correspondenz⸗Bureau“ wird aus Konstantinopel berichtet, es verlaute daselbst, daß die Truppen an der Grenze gegen Griechenland um 2 Bataillone verstärkt worden seien, weitere Verstärkungen von 4 Bataillonen würden vorbereitet. Es sei der Befehl ertheilt worden, den Dienst an der Grenze zu verschärfen.

Griechenland.

Der „Agence Havas“ wird aus Athen berichtet, die riechische Regierung rechtfertige in ihrer Antwort auf ie gemeinsamen Vorstellungen der Gesandten der Mächte ihre Haltung und schiebe die Verantwortlichkeit für die Ereignisse auf Kreta der Pforte zu; gleichzeitig erkläre sie, die Herstellung der Ruhe auf der Insel hänge von

den Maßnahmen der Pforte ab. Sie weise scließlich auf das Ergebniß der Versammlung in Phre als Beweis der ver⸗ söhnlichen Stimmung der Kreter hin und spreche die Er⸗ wartung aus, daß der kretische Landtag heute zusammentreten erde. 8 Ein Trupp bewaffneter Albanesen überschritt gestern die Grenze und betrat griechisches Gebiet in unbekannter Absicht. Eine griechische Truppenabtheilung verfolgte die Al⸗ banesen, nahm sie gefangen und führte sie nach Larissa.

Amerika.

Die demokratische National⸗Konvention ist gestern Mittag in Chicago zusammengetreten. Die Anhänger der freien Silberprägung überreichten einen Bericht der Mi⸗ norität der Versammlung, worin der Senator Daniel als eitweiliger Präsident der Konvention an Stelle des von der

ajorität ernannten Senators Hill vorgeschlagen wurde. Nach mehreren Reden dafür und dagegen wurde der Vor⸗ schlag der Minorität mit 556 gegen 349 Stimmen an⸗

genommen. Afrika.

Die seit einiger Zeit in Egypten immer mehr um sich greifende Cholera ist auch bei den Truppen in Ober⸗ Egypten aufgetreten. Nach dem Ausweise von gestern kamen, wie „W. T. B.“ berichtet, in der egyptischen Armee fünf

älle in Assuan, sechs in Korosko, sowie zehn Erkrankungs⸗ s und fünf Todesfälle in Wadyhalfa vor. Unter den bri⸗ tischen Truppen wurden in Wadyhalfa seit Sonnabend vier Erkrankungs⸗ und vier Todesfälle festgestellt.

Das „Reuter’sche Burecau“ meldet aus Buluwayo, der Oberst Plumer habe am letzten Sonntag in einem mehr⸗ stündigen Gefecht die Matabeles mit einem Verlust von 100 Mann E1“ Der Verlust der britischen Truppen habe 23 Todte und Verwundete betragen.

Entscheidungen des Reichsgerichts.

§ 775 Abs. 1 und 2 der Zivilprozeß⸗Ordnung lautet: 1b

„Handelt der Schuldner der Verpflichtung zuwider, eine Handlung zu unterlassen oder die Vornahme einer Handlung zu dulden, so ist er wegen einer jeden Zuwiderhandlung auf Antrag des Gläubigers von dem Prozeßgericht 1. Instanz zu einer Geld⸗ strafe bis zu 1500 oder zur Strafe der Haft bis zu 6 Monaten zu verurtheilen. Das Maß der Gesammtstrafe darf 2 Jahre Haft nicht übersteigen. Der Verurtheilung muß eine Strafandrohung vorausgehen, welche, wenn sie in dem die Verpflichtung aus⸗ sprechenden Urtheil nicht enthalten ist, auf Antrag von dem Prozeß⸗ gericht 1. Instanz erlassen wird.“

In Bezug auf diese Bestimmung hat das Reichsgericht, VI. Zivil⸗ senat, durch Beschluß vom 23. Januar 1896 ausgesprochen:

1) Die angedrohte Bestrafung findet auch dann statt, wenn der, an den das unter Strafandrohung erlassene Verbot gerichtet gewesen ist, von diesem durch eigenes Verschulden keine Kenntniß erlangt hat. „Es würde die Durchführung der gerichtlichen Ent⸗ scheidungen in bedenklicher Weise erschweren und die Rechts⸗ sicherheit des Berechtigten gefährden, wenn man annehmen wollte, daß eine Bestrafung schlechterdings nur dann stattfinden dürfe, wenn der, an den das unter Strafandrohung erlassene Verbot gerichtet gewesen ist, von diesem Kenntniß erlangt hat, vielmehr muß es als genügend angesehen werden, wenn ihm der Umstand, daß dasselbe nicht rechtzeitig zu seiner oder seines Vertreters Kenntniß gelangt ist, zur Verschuldung anzurechnen ist.“

2) Der Richter, der über die Verwirkung der angedrohten Strafe zu entscheiden hat, ist nicht an die in der Strafandrohung angekündigte Höhe der Strafe gebunden. „Auch wenn man davon ausgeht, daß eine nach Art und Höhe bestimmte Strafe an⸗ gedroht werden müsse, so ist dies nur dahin zu verstehen, daß damit die Art der Strafe und deren Höchstbetrag festgestellt wird, die Frage aber, ob nach der Gestaltung der Verhältnisse der Schuldner mit diesem Sarestserag. oder aber nur mit einer dem Maße nach

eringeren Strafe zu belegen sei, dem Ermessen des Richters über⸗ assen bleibt, der über die Verwirkung der angedrohten Strafe zu ent⸗ scheiden hat.“ (1/96.)

Dem Verpächter und Vermiether ist im § 41 Ziffer 2 und 4 der Konkursordnung wegen des Zinses und wegen anderer Forderungen aus dem Pacht⸗, bezw. Miethsverhältniß ein Absonderungsrecht in Ansehung der Früchte des Grundstücks und der eingebrachten Sachen eingeräumt. In Bezug auf diese Be⸗ stimmung hat das Reichegericht, VI. Zivilsenat, durch Urtheil vom 16. Mai 1896 ausgesprochen, daß dem Verpächter dieses Absonderungs⸗ recht nicht zusteht binsichtlich eines im Pachtvertrage mit beurkundeten Darlehns, welches bei Abschluß des Pachtvertrags vom Verpächter dem Pächter gewährt worden ist, damit es diesem als Betriebskapital diene. „Daß das Darlehnsgeschäft in dem Pachtvertrage mit beurkundet ist, kann die rechtliche Natur desselben nicht ändern. Es handelt sich dabei um eine rein äußerliche Verbindung, die sich daraus erklärt, daß das Darlehn in Anlaß des Abschlusses des Pachtvertrages gewährt worden ist, und daß es dem Pächter die Bewirthschaftung des Gutes hat erleichtern oder ermög⸗ lichen, ihm als Betriebskapital dienen sollen. Daß dieses für die rechtliche Beurtheilung des Geschäfts nicht von Erheblichkeit sein kann, ergiebt sich schon daraus, daß einem Dritten, welcher dem Pächter das Darlehn aus diesem Anlaß und zu demselben Zwecke

ewährt höͤtte, zweifellos das im § 41 Nr. 2 K.⸗O. konstituierte Ab⸗ ““ nicht zustehen würde.“ (17/96.) 8

Entscheidungen des Ober⸗Verwaltungsgerichts.

Nach § 10 Absatz 2 des Einkommensteuergesetzes vom 24. Juni 1891 sind ihrem Betrage nach unbestimmte oder schwankende Einnahmen, welche semäß Absatz 1 nach dem Durchschnitt der drei der Veranlagung unmittelbar vorhergegangenen Jahre zu berechnen sind, wenn sie so lange noch nicht bestehen, nach dem Durchschnitt des Zeitraums ihres Bestehens (nöthigenfalls nach dem muthmaßlichen Jahresertrage) in Ansatz zu bringen. In Bezug auf

iese Bestimmung hat das Ober⸗Verwaltungsgericht, I. Senat, durch Urtheil vom 17. April 1896 ausgesprochen, daß unter den Worten: „nach dem Durchschnitt des Zeitraums ihres Be⸗ stehens’ nicht der ganze bis zur Veranlagung veiflossene Zeitraum, sondern nur die Zeit bis zum Schluß des letzten vor der Veranlagung abgelaufenen Wirthschafts⸗ jahres zu verstehen ist. „Denn die Verkürzung des Zeitraums, in dem die Einnahme bestanden hat, kann wohl die Folge haben, 8 der für die Berechnung des Einkommens maßgebende Zeitraum si verringert, aber nicht die, daß er auf eine Zeit ausgedehnt wird, die bei längerem Bestehen der Einnahme, dem regelmäßigen Falle, gar nicht hätte 8 werden dürfen. Hiernach hat das Ober⸗ Verwaltungsgericht auch bei den Entscheidungen auf Beschwerden über die Veranlagung zur Staats. Einkommensteuer verfahren. So ist in Bd. 1 S. 131 ff. der Entscheidungen in Staatssteuersachen bei der Veranlagung für das Steuerjahr 1892/93 die Einnahme aus einem am 1. Juli 1890 übernommenen Pachtgute nicht nach der Zeit vom 1. Juli 1890 bis zu der im Januar 1892 abgegebenen Steuererklärung oder der Zeit vom 1. Juli 1890 bis 31. De⸗ zember 1891, sondern allein nach dem Ertrage des Wirthschafts⸗

jahres vom 1. Juli 1890 bis 30. Juni 1891 berechnet, und ebenso ist

der Bibliothekar des Vize⸗Königs von Egypten Dr. Vollers aus

auf S. 378/79 a. a. O. in einer Sache, bei der es sich um Einschätzung des Einkommens aus einem seit dem 7. Juli 1891 wesentlich ver⸗ änderten Gewerbebetriebe zur Veranlagung für 1892/93 handelte, als die für Berechnung des Durchschnitts maßgebende Zeit die Frist vom 7. Juli 1891 bis zum Schluß des Geschäftsjahres bezeichnet und ausgeführt, daß dieser Zeitraum zur Aufstellung einer zutreffenden Durchschnittsberechnung nicht ausreiche, weil er auch beim Zusammen⸗ fallen des Geschäftsjahres mit dem Kalenderjahr nur ein halbes Jahr umfasse, und daß deshalb die Ermittelung des muth⸗ maßlichen Reinertrages durch Schätzung einzutreten habe.“ (I. 509.)

Statistik und Volkswirthschaft. Zur Arbeiterbewegung.

Aus München berichtet die Münchener „Allg. Ztg.“, daß der Ausstand in der Pensberger’schen Bürstenfabrik als beendet erklärt wurde Den Ausständigen wurden alle Forderungen, darunter 15 % Lohnerhöhung, bewilligt.

In Leipzig hielten der „Leipz. Ztg. zufolge die Stuckateure am Sonnabend eine Versammlung ab, in welcher die Lohnkommission berichtete, daß fast alle Meister den Gehilfentarif mit ganz geringen Ausnahmen bewilligt hätten und daß somit die Durchführung der Gehilfenforderungen ohne Ausstand en sei.

ier in Berlin sind die Drechslergehilfen, wie die „Voss. Ztg.“ in eine Lohnbewegung eingetreten. Sie fordern eine wöchentliche Abschlagszahlung von mindestens 21 bei Accord⸗ arbeiten und einen Mindestwochenlohn von 21 bei 52stündiger Arbeitszeit. In einer Versammlung wurde am Montag beschlossen, eine Meisterversammlung einzuberufen, um vor weiteren Schritten mit der Meisterschaft über die Forderungen zu verhandeln. Die Schuhmacher der Werkstatt von Wilhelm Breitsprecher haben, wie 5 Ferthher „Volks⸗Ztg.“ meldet, wegen Lohnstreits die Arbeit nieder⸗ gelegt.

In Wien haben die Wagnergehilfen den Meistern am Montag ihre Forderungen (vergl. Nr. 159 d. Bl.) überreicht. Wie die „Presse“ berichtet, verhielt sich die Mehrzahl der Meister den Forderungen gegenüber ablehnend; denn von 191 Meistern bewilligten nur 18 die Forderungen. Infolgedessen traten 400 Gehilfen in den Ausstand, während etwa 60 Gehilfen bei jenen Meistern, die die Forderungen bewilligt hatten, wieder in Arbeit traten. Unter den Ziegelarbeitern in Wien ist eine Ausstandsbewegung im Zuge. Die Unternehmer haben die ihnen überreichten Forde⸗ rungen, deren Beantwortung die Arbeiter bis zum 4. d. M. begehrt hatten, nicht beantwortet. Am Sonntag fand in Hernals eine Ver⸗ sammlung statt, in welcher verkündigt wurde, daß der Ausftand am gestrigen Dienstag bei der Union⸗Baumaterialien⸗Gesellschaft beginnen sollte. Die Forderungen der Ziegelarbeiter gehen im wesentlichen hinaus auf Einhal⸗ tung der gesetzlichen elfstündigen Arbeitszeit auf allen Werken, Einstellung von zwei Brennern für jeden Ringofen, Bezahlung des nach dem Ausstand im Jahre 1895 von den Werkbesitzern zugestandenen Lohns, Abschaffung der Accordarbeit im Winter, Beschäftigung während des Winters, Einstellung aller die Organisation hindernden Maßnahmen. Zum allgemeinen Arbeiterausstand in Neunkirchen wird berichtet, daß eine Abordnung der Ausständigen den Gewerbe⸗Ober⸗ Inspektor Muhl um seine Intervention bat, die dieser zusagte.

Kunst und Wissenschaft. 1

Wie das „Leipziger Tageblatt“ aus Jena meldet, ist als Nach⸗ folger des verstorbenen Orientalisten Geheimen Raths Dr. Stickel

Kairo berufen worden. 95* 8

Bauten. Ueber den Fortbau des Kölner Domes im Baujahre 1895/96 berichtet der Dombaumeister, Geheime Regierungs⸗Rath Voigtel im „Zentralbl. der Bauverw.“ Folgendes: Nach Ge⸗ nehmigung des zwischen den geistlichen Behörden vereinbarten Ent⸗ wurfs zum Umbau des Prestyteriums, wonoch die dreistufige Chor⸗ treppe zwischen die östlichen Chorpfeiler des Durchgangs verlegt wird, dagegen eine vierte Stufe unmittelbar vor den Chorstühlen angeordnet ist, den Durchgang um eine Stufe über den Mosaik⸗ boden des Umgangs erhöhend, wurde zunächst im Sommer 1895 der Mosaikbelag auf dem Chorboden zwischen den Chorstühlen in seiner ganzen Ausdehnung verlegt, nachdem die Kartons der einzelnen Felder entsprechend den durch die Verlegung der Chortreppe herbei⸗ geführten Maßänderungen umgezeichnet und die Mosaikarbeiten hier⸗ nach fertiggestellt waren. Bevor mit dem Abbruch der vorhandenen, 1770 errichteten Renaissancetreppe vor dem Hochaltar begonnen wurde, sind umfassende Aufgrabungen in der Umgebung des Hochaltars zur Aus⸗ führung gekommen, um festzustellen, ob der Hochaltar früher bei der Er⸗ bauung des Domes weiter nach Westen verlegt war, wie auch um die Fundamente des beim Umbau des Hochchors im Jahre 1770 abge⸗ brochenen Sakramentshäuschens aufzudecken. Hierbei wurde festgestellt, daß der Hochaltar auf den ursprünglichen mittelalterlichen Funda⸗ menten ruht und eine Verschiebung nach Osten nicht stattgefunden hat; dagegen waren die Subkonstruktionen des Sakramentshäuschens vollständig beseitigt und fanden sich die aus dem Abbruch des⸗ selben herrührenden zierlichen Ornamente, Figuren und Architektur⸗ theile aus Baumberger Stein mit dem Hammer zerschlagen als Unterlage des 1770 verlegten Marmorbodens vermauert. Bei der großen Zahl der aufgefundenen Bruchstücke, die sorgfältig gesammelt sind, wird eine Zusammenfügung einzelner Architektur⸗ theile des Sakramentshäuschens zu versuchen sein. Demnächst wurde der aus farbigem Marmor zu Ende des 18. Jahrhunderts errichtete Altaraufsatz abgebrochen. Um füc den so unschönen Renaissance⸗ aufsatz hinter dem Hochaltare und zur Seite desselben Platz zu ge⸗ winnen, ist der ve S. aus karrarischem Marmor, mit dem die Mensa an allen vier Seiten umkleidet war, mit Ausnahme der Westseite abgelöst und bis auf wenige im Kölner städtischen Museum aufbewahrte Bruchstücke vernichtet. Am 2. November 1895 konnte mit dem Abbruch der Renaissance⸗Chortreppe und der Beseitigung des Marmorbodens auf dem Presbyterium begonnen werden, und un⸗ mittelbar darauf erfolgten die Herstellung des Betonbodens als Unter⸗ lage der neuen Mosaikbeflurung wie die Herstellung der Kanäle zur Aufnahme der neuen Gasrohrleitung im Bereich der Chorstühle und in der Umgebung des Hochaltars. Zu Ende 1895 wurde die neue Chortreppe vor dem Hochaltar gelegt und die Ausführung der Mosaikbeflurung durch Verlegung der Friese mit dem Strom des Lebens im Bereich des Presbyteriums in Angriff ge⸗ nommen. Gleichzeitig erfolgten die Erneuerung der durch die Umbauten im Jahre 1770 zerstörten Säulensockel und Steinbänke sowie die Erneuerung des Marmorbodens hinter dem Hochaltar. Dem Kunstmaler Geiges in Freiburg wurde die Ausführung der farbigen Skizzen und der Kartons in natürlicher Groͤße zu den gesammten noch fehlenden Fußbodenfeldern der Mosaikbeflurung im Bereich des Domchors und Presbyteriums nach der genehmigten Essenwein'schen Farbenskizze übertragen. Die Mosaikarbeiten zu den Medaillons mit den sieben freien Küͤnsten und zu dem Mittelfelde, die Gestalt des Kaisers als Repräsentanten der weltlichen Machtdarstellend, hat die Mosaik⸗ fabrik von Villeroy und Boch in Angriff genommen. Nach Genehmigung des Entwurfs zu den in Eichholz auszuführenden sjeben xöö8 der Domportale und nach Anfertigung der Einzelzeichnungen zu diesen reich verzierten Schutzanlagen im Innern der Domkirche ist 6 die Anfertigung eines Probe⸗Windfangs für das Nordportal in Auf⸗ trag gegeben und von dem Bildhauer Möst in Köln ausgeführt. Der Abbruch des vorhandenen vorläufigen Windfangs und die Aufstellung des neugefertigten Windfangvorbaues am Nordportal mußten im Winter 1895/96 unterbleiben, da der Gottesdienst wegen Umbaues des Presbyteriums nach dem Transepte in unmitfelbare Nähe der Portalthür verlegt war und die eindringende Zugluft eine

Störung des Gottesdienstes veranlaßt hätte. Der Probewindfang ist

nunmehr aufgestellt, und eine Verdingung für die Herstellung der vier Windfänge der Seitenthüren und der zwei großen Mittelthüren am Süd⸗ und Westportal ausgeschrieben. Die durch Vermächtniß der Kaiserin Augusta gestiftete Gedenktafel aus vergoldeter Bronze zur Erinnerung an die Wiederherstellung des Kölner Domes durch König Friedrich Wilhelm 1V. und seine Vollendung durch Kaiser Wilhelm I. ist durch die Goldschmiede⸗Firma Franz Wüsten in Köln in kunstgerechter Ausführung geliefert und unter dem ersten Fenster der westlichen Langwand des südlichen Querschiffs in die reich pro⸗ filierte Stelnumrahmung eingefügt.

Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrunge⸗ Maßregeln.

Der Gesundheitsstand in Berlin war während der Woche vom 21. bis 27. Juni ein günstiger und die Sterblichkeit eine niedrige (von je 1000 Einwohnern starben, aufs Jahr berechnet, 17,0). Infolge der kühleren Temperatur der Luft, die während der Woch⸗ vorherrschte, traten akute Darmkrankheiten etwas seltener zu Faß⸗ und endeten auch etwas seltener mit dem Tode, obgleich die Zahl der an diesen Krankheitsformen gemeldeten Sterbefälle (102 gegen 114 der Vorwoche) noch eine bedeutende war. Auch in dieser Woche waren es fast ausschließlich kleine Kinder, die 788 „Krankheitsformen erlagen. Die Be⸗ theiligung des Säuglingsalters an der Sterblichkeit war eine eringere als in der Vorwoche; von je 10 000 Lebenden starben, aufs ahr berechnet, 68 Säuglinge. Akute Entzündungen der Athmungsorgane kamen gleichfalls seltener zum Vorschein und zeigten vielfach einen milderen Verlauf. Erkrankungen an Grippe sind wenig beobachtet worden, doch kam 1 Todesfall infolge von Grippe zum Bericht. Von den Infektionskrankheiten blieben Er⸗ krankungen an Unterleibstyphus vereinzelt, Erkrankungen an Masern und Diphtherie haben ab⸗, an Scharlach etwas zugenommen, und zeigten sich Erkrankungen an Masern in Moabit, an Scharlach n dem östlichen Theil der Tempelhofer Vorstadt, an Diphtherie in der Rosenthaler Vorstadt am häufigsten. Erkrankungen an Kindbett⸗ fieber wurden 2 bekannt; auch gelangten 2 Erkrankungen und 2 Todes⸗ fälle an Genickstarre zur meige. Rosenartige Entzündungen des Felgewehes der Haut blieben in beschränkter Zahl. Erkrankungen an euchhusten, die in 10 Fällen tödtlich endeten, gelangten noch häufig zur ärztlichen a.ee. Rheumatische Beschwerden aller Art zeigten gleichfalls in ihrem Vorkommen keine wesentliche Abnahme.

8 Handel und Gewerbe.

Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Ruhr und in Oberschlesien.

An der Ruhr sind am 7. d. M. gestellt 12 270, nicht rechtzeitig

gestellt keine Wng In Oberschlesien sind am 6. d. M. gestellt 4587, nicht recht⸗ zeitig gestellt keine Wagen. 1 1 wangs⸗Versteigerungen.

Beim gs nig Uchen Amtsgericht I Berlin standen am 6. und 7. Juli die nachverzeichneten Grundstücke zur Versteigerung: Rathenowerstraße 58 und Stephanstraße 16, dem Ingenieur F. Kürbis gehörig; Fläche 6,38 a; Nutzungswerth 12 900 ℳ; Meist⸗ bietende blieben die verw. Frau Oberst⸗Lieut. Julie von Ditmar, E 22, Hauptmann von Düring und dessen Tochter Fräulein A. E⸗ M. H. von Düring, Rabenowersthle 94, mit dem Gebot von 169 000 Oranienstraße 2 a, dem Schlächter⸗ mrister Wilh. Waga zu Charlottenburg gehörig; Fläche 7,16 a; Nutzungswerth 18 080 ℳ; für das Meistgebot von 267 300 wurde der Möbelhändler Otto Berger, Dresdenerstraße 117, Ersteher. Tempelhofer Ufer 35 und 35 a, dem Kaufmann Joh. 6 gehörig; Fläche 11,49 a und 13,18 a; Nutzungswerth 19 620 und 21 980 ℳ; mit den Geboten von 407 000 und 431 000 blieb der Rittergutsbesitzer Hans von Westernhagen, Französischestraße 11/12, Meistbietender.

Königsberg, 7. Juli. (W. T. B.) Getreidemarkt. Weizen unverändert. Roggen träge, pr. 2000 Pfd. Zollgewicht 103. Gerste mart. Hafer unverändert, do. loko pr. 2000 Pfd. Zollgewicht 112. Weiße Erbsen pr. 2000 1 Zollgewicht 106,00. Epirstus pr. 100 % loko 33,30, do. pr. Juni 33,30, do. pr. Sept.

Danzig, 7. Juli. (W. T. B.) Getreidemarkt. Weizen loko unverändert, Umsat 50 t, do. inländ. hochbunt und weiß 143, do. inländ. hellbunt 140, do. Transit hochbunt und weiß 107, do. hellbunt 104, do. Termin zu freiem Verkehr pr. Sept.⸗Okt. 134,00, do. Transit pr. Sept.⸗Okt. 100,00, Regulierungspreis zum freien Verkehr 142. Roggen loko unverändert, inländischer 103, do. russischer und polnischer zum Transit 68, do. Termin pr. Sept.⸗Okt. 104,50, do. Termin Transit pr. Sept.⸗Okt. 70,50, do. Regu⸗ lierungspreis zum freien Verkehr 103. Gerste, große (660 700 Gramm) 113. Gerste, kleine (625 660 Gramm) 106,00. Hafer, inländischer 112,00. Erbsen, inländische 112,00. Spiritus loko kontingentiert 53,00, nicht kontingentiert 33,00.

Stettin, 7. Juli. (W. T. B.) Getreidemarkt. Weizen flau, loko —, per Juli⸗August —,—, per September⸗Oktober 139,50. Roggen flau, loko —,—, per Juli⸗August —,—, pr. September⸗ Okt. 111,50. Pommerscher Hafer loko 118 121. Rüböl loko unverändert, per Juli⸗August 45,70, per Sept.⸗Okt. 46,00. Spiritus loko mit 70 Konsumsteuer 33,60. Petroleum

oko 10,75.

Breslau, 7. Juli. (W. T. B.) Getreide⸗ und Pro⸗ duktenmarkt. Spiritus per 100 1 100 % Fch 50 Verbrauchs⸗ henbes 12 Juli 53,30, do. do. 70 Verbrauchsabgaben pr. Juli 33,30.

Magdeburg, 7. Juli. (W. T. B.) Zuckerbericht. Korn⸗ zucker exkl. von 92 % —,—, Kornzucker exkl. 88 % Rendement —,—, Nachprodukte exkl. 75 % Rendement 7,40 8,10. Matt. Brotraffinade I—,—. Brotraffinade II —,—. Gem. Raffinade mit Faß 24,25 25,50, Melis I mit Faß —,—. Still. Roh⸗ zucker I. Produkt Transito f. a. B. Hamburg per Juli 9,75 Gd., 9,85 Br., pr. August 9,90 bez., 9,92 ½ Br., pr. September 10,00 Gd., 10,05 Br., pr. Oktober⸗Dezember 10,22 ½ bez., 10,30 Br., pr. Januar⸗März 10,47 bez., 10,52 ½ Br. Matt.

eipiic 7. Juli. (W. T. B.) Kammzug⸗Terminhandel. La Plata. Grundmuster B. pr. Juli 3,22 ½ ℳ, pr. August 3,22 ½ ℳ, pr. September 3,25 ℳ, pr. Oktober 3,25 ℳ, pr. November 3,25 ℳ, pr. Dezember 3,27 ½ ℳ, pr. Januar 3,30 ℳ, pr. Februar 3,30 ℳ, pr. März 888 ℳ, pr. April 3,32 ½ ℳ, pr. Mai 3,32 ½ ℳ, pr. Juni 3,32 ½ Umsatz 20 000 kg. Behauptet.

Bremen, 7. Juli. (W. T. B.) Börsen⸗Schlußbericht. Raffiniertes Petroleum. (Offizielle Notierung der Bremer

SI Fest. Loko 6,30 bez. Russtsches Petroleum. Loko 6,10 Br. chmalz. Ruhig. Wilcox 23 ₰, Armour shield 22 ½ ₰, Cudahy 23 ½¼ ₰, Choice Grocery 23 ½ 4, White label 23 ½ ₰, -vee. 21 ₰. peck. e. Short clear middl. loko 22 ₰. Reis ruhig. Baumwolle. Ruhig. Upland middl. loko 37 ½ ₰. Wolle. Umsatz 342 Ballen. Taback. 15 Seronen Carmen. Hamburg, 7. Juli. (W. T. B.) Getreidemarkt. Weizen loko flau, holsteinischer loko neuer 148 155. Roggen loko flau, hiesiger —, mecklenburger loko neuer 122 —126, russischer loko ruhig, 74—78. Hafer ruhig. Gerste fest. Rüböl (unverzollt) fest, loko 47 ½. Spiritus ruhig, pr. Juli⸗August 17 ½⅞ Br., pr. August⸗September 17 ½ Br., pr. September⸗Oktober 17 ⅞˖ Br. pr. Oktober⸗November 17† Br. Kaffee fest. Umsatz 2500 Sa Petroleum behauptet. Standard white loko 6,35.

Kaffee. (Nachmittagsbericht.) Good average Santos pr. September 58 ½, pr. Dezember 56 ¼, pr. März 8 pr. Mai 58f. Behauptet. Zuckermarkt. (Schlußbericht.) Rüben⸗Rohzucker I. Produkt Basis 88 % Rendement neue Usance, frei an Bord

Hamburg pr. Juli 9,77 ½8, pr. August 9,87 ½, pr. September 9,97 ¼ pr. Oktober 10,17 ½, pr. Dezember 10,35, pr. März 10,62 ½. Matt.